"Buntes Tor" wird in meinen Fall verwickelt:

 

02.01.2024

Beratungsstelle "Buntes Tor" meldet sich,

es folgt was vorab u. a. geschehen ist. 

 

Dazu ist zu sagen:

Die beratungsärztliche Stellungnahme durch den Facharzt für Nervenheilkunde Dr. Dr. [23] vom 28.11.2007 hat wörtlich ergeben:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen." 

 

28.11.2007

 

10.06.2008

Meine Kritikpunkte im folgenden Schreiben vom 10.06.2008 hat mein Anwalt Dr. jur. [7-6] übernommen und dem Gericht mit seinem Schriftsatz vom 16.06.2008 vorgelegt.

 

18.06.2008

Mit dem Vermerk - nein - hat die Beklagte am 23.06.2008 dokumentiert eine Stellungnahme zur Aufklärung wird es nicht geben. Die Streitigkeiten sollen also zu lasten meiner Gesundheit weitergeführt werden.

Die Beklagte folgt nicht dem Gesetzgeber und § 1 SGB VII.

 

 

Dazu im Einklang folgte die interne Stellungnahme der BGHW Bremen

vom 05.10.2009 und in dem Beschwerdeverfahren (E 207/09) wurde nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Die BGHW hat ein "Problem" und möchte es mit einer psychiatrischen Überprüfung meiner Gesundheit beseitigen."  

 

Dem folgte das Antwortschreiben vom 19.10.2009 und die BGHW Mannheim kam zu dem wörtlichen Ergebnis:

 

"Eine Begutachtung auf psychologischem Fachgebiet - wie im Schreiben vom 05.10.2009 Ihrer Bezirksverwaltung angeregt - ist u. E. nicht angezeigt, da die Auseinandersetzung des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen.

 

Des weiteren können wir nach eingehendem Aktenstudium nicht erkennen, dass Herr [18] seine Dienstpflicht verletzt oder sich persönlich falsch verhalten hätte. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Dienstaufsichtsbeschwerde des Verletzten vom 06.10.2009 zurückzuweisen.

 

Eine erneute Eingabe des Herrn Neumann liegt an. Diese halten wir jedoch für abschließend beantwortet durch unser Schreiben an den Verletzten." 

 

05.10.2009

 

12.10.2009 

Mein Fragenkatalog zum Az.: E 207/09 wurde mit keiner detaillierten Stellungnahme beantwortet.

Mit dem Hinweis auf die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 wird nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Die BGHW wird sich nicht in die Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren."

 

 

19.10.2009

 

18.11.2009

Die BGHW wünscht, ich soll die Ermittlungen einstellen und mein Rentendasein genießen!

 

05.04.2011

Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht angreifbar.

 

  

 

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

16.04.2013 

Ich möchte dem Projekt der DGUV folgen

und der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich machen.

 

Dieses ist aber wohl für die BGHW ein "rotes Tuch"

 

24.06.2013

Mit diesem Schriftsatz hat die Beklagte das Sozialgericht Bremen als

"Nebenkriegsschauplatz" ausgezeichnet.

 

Auf dem Kriegsschauplatz sollte mir das LSG Bremen Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Und ich hätte den "Kriegsschauplatz" als Verlierer verlassen müssen

 

Die Polizei Bremen ist über meinen Fall und Webseite informiert. 

 

Dazu im Einklang bin ich von einem Polizeibeamten Bremen am 15.04.2015 angeschrien worden:

 

 

"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen". 

 

Es kam zu einem merkwürdigen Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bremen. Wobei 10 Polizeibeamten als Zeugen vorgeladen waren, aber keiner kam.  Darauf wurde das Verfahren sofort am 14.07.2017 eingestellt.

 

07.03.2018 (-178/179-)

Betreff: Beschwerdeverfahren mit Anlage; 

Schr. vom 14.02.2018, 2013-04-16 von Neumann.pdf

Vertraulichkeit: Privat.

 

Die Beteiligten haben die Sache zu einem persönlichen Fall gemacht. 

 

Die Amtsträger sehen keinen "ehrenvollen" Ausweg mehr und wollen meine Bestrafung durch strafbewehrte Unterlassungsklagen durchsetzen.  

 

 

"Buntes Tor" wurde erstmalig in meinem Fall verwickelt:

 

30.05.2023

05.06.2023

 

Beratungsstelle "Buntes Tor" meldet sich: 

 

10.07.2023

Mein Schreiben an das Behandlungszentrum Süd ("Buntes Tor")

Ein Antwortschreiben (12.07.2023) habe ich wie folgt erhalten.

 

12.07.2023

Es folgt das Antwortschreiben

aus dem Behandlungszentrum Süd ("Buntes Tor").

 

 

Fünf Monate später meldet sich das Amtsgericht Bremen mit dem Hinweis auf einen Anonymous. 

 

18.12.2023 & 20.12.2023

Über den Nachtbriefkasten ist am 18.12.2023 beim Amtsgericht Bremen die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung meiner Person von einem Anonymous eingegangen. Und ist am 20.12.2023 mit "Anonymous" unterzeichnet worden. Also zwei Tage nach dem Eingang im Nachtbriefkasten und ohne Anlagen. 

 

Dazu ist zu sagen:

M. M. ist der Anonymous ein Insider der nicht erkannt werden will und somit auch sehr aufgeregt ist. Dafür spricht das merkwürdige Datum 20.12.2023 und weil der Nachtbriefkasten benutzt wurde. 

 

Mit dem folgenden Schriftstück (Posteingangsstempel vom 18.12.2023) wurde dem Amtsgericht Bremen und dem Dipl. Sozialarbeiter Herrn [12-10] wörtlich vorgetragen:

 

"D. Betroffene ist nicht mehr in der Lage, insoweit für sich selbst zu sorgen, weil er Bedeutung und Tragweite seiner Handlungen offensichtlich nicht mehr einzuschätzen vermag. Er betreibt die Internetseite www.unfallmann.de, auf der er seine gesamte Geschichte ausführlich schildert und sämtlichen Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften einstellt. Die Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung nicht erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen; dies würden Rahmen sprengen."

  

Ferner hat der Anonymous auf Blatt 4 der Behördenakte wörtlich vorgetragen:

 

"D. Betreuer*in sollte Verständnis für juristische Grundfragen haben und im Umgang mit Behörden und Gerichten versiert sein."

 

Der Anonymous hat also meine Webseite geöffnet und richtig erkannt, es geht um juristische Grundfragen. Insoweit muss natürlich auch ein Jurist als Sachverständiger in der vorliegenden Sache eingeschaltet werden. Dazu im Einklang werde ich einen Antrag stellen.

 

Dabei würde ich meinen damaliger Anwalt Dr. jur. [7-8] und meinen jetzigen Anwalt Herrn [4-6] vorschlagen.

 

 

21.12.2023

Betreuungssache aufgrund einer Anregung

Amtsgericht Bremen meldet sich, zu einer "Betreuungssache" mit dem Az.: 43 XVII N 261/23

 

Anlage

 

02.01.2024

Beratungsstelle "Buntes Tor" meldet sich

und wurde vom Amtsgericht Bremen wie folgt zu einem Gespräch mit mir beauftragt :

 

04.01.2024

Betreuungssache und "Anonymous":

Ich habe die Akte angefordert und mit dem Schreiben vom 04.01.2024 habe die folgenden 4 Blatt als Kopie in Anlage erhalten und es ist zu Klären:

 

1. Wer ist die Person?

2. Wie ist die Person an das Formular gekommen?

2. Wie kann es sein, dass das Formular am 18.12.2023 in den                        Nachtbriefkasten eingegangen ist und erst danach am 20.12.2023 von        dem Antragsteller unterzeichnet wurde?

4. Scheinbar ist die Sache ein Fall für die Staatsanwaltschaft Bremen?!

5. Es liegt der Anhaltspunkt für eine Verleumdungsklage vor.

 

08.01.2024

Betreuungssache aufgrund einer Anregung

Mein Schreiben an das Amtsgericht Bremen

 

15.01.2024

Das Gespräch zur Betreuungssache aufgrund einer Anregung:

Mit meinem Freund G. L. ist es am 15.01.2024 um 14:00 zu dem Termin mit dem freundlichen Gespräch zur Grundlage für eine Stellungnahme zur Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung gekommen.

 

Dabei haben wir Unterlagen gesichtet die ich mit dem Schreiben vom 04.01.2024 von dem Amtsgericht Bremen nicht in Kopie erhalten habe.

Es waren ca. 20 Seiten und darauf waren Bilder und Schreiben aus meiner Webseite www.unfallmann.de beidseitig in Kopie abgelichtet. Offensichtlich wollte der Anonymous damit den wörtliche  Beweis dokumentieren:

 

D. Betroffene ist nicht mehr in der Lage, insoweit für sich selbst zu sorgen.

 

Dazu ist zu sagen:

Wird die Anregung zur Eirichtung einer Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten festgesetzt, wäre sogleich meine Verhandlungsunfähig vor den Gerichten bescheinigt. Insoweit könnte ich meine Klagen nicht mehr selbst führen. Dieses ist das Ziel der BGHW und dafür gibt es die Ansatzpunkte. Wie die Schriftsätze der Beklagten vom 24.06.2013 dokumentieren. 

 

Mit diesen folgenden Schriftsätzen hat die Beklagte das Sozialgericht

Bremen als "Nebenkriegsschauplatz" ausgezeichnet.

 

Auf dem Nebenkriegsschauplatz sollte mir das Gericht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Und dann hätte ich das Sozialgericht als Verlierer verlassen 

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar aus welcher Richtung die Anregung zur Betreuung kommen könnte. Und das Amtsgericht Bremen sollte Pflichtgemäß  die Staatsanwaltschaft einschalten. Dazu im Einklang folgt das Beweismittel.

 

24.06.2013

 

15.01.2024

Dem "Bunten Tor" lag meine Webseite in Kopie vor und nun konnte der

Dipl. Sozialarbeiter Herr [12-10] meine gesamte Geschichte und sämtlichen Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften überprüfen. Von einer Darstellung im Einzeln wird an dieser Stelle abgesehen.  Meine Darstellungen lassen aber eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen.

 

Dazu im Einklang ist mein Anwalt Dr. jur. [7-6] meinen Schriftsatz vom 10.06.2008 gefolgt und die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und an den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst hat .

 

Meine Darlegungen hat sich mein Anwalt Dr. jur. mit dem Schriftsatz vom 16.06.2008 (Bl.1288) an das LSG Bremen (Az.: L 14 U 183/05 ) zu eigen gemacht. 

 

Im "Bunter Tor" haben wir am 15.01.2024 Unterlagen gesichtet die ich mit dem Schreiben vom 04.01.2024 von dem Amtsgericht Bremen nicht in Kopie erhalten habe.

 

Es waren ca. 20 Seiten und darauf waren Bilder und Schreiben aus meiner Webseite www.unfallmann.de beidseitig in Kopie abgelichtet. Offensichtlich wollte der Anonymous damit etwas beweisen.

 

Aber warum habe ich diese ca. 20 Blatt nicht aus dem Amtsgericht Bremen in Kopie erhalten? Diese Merkwürdigkeit möchte ich noch geklärt haben.

 

19.01.2024

Betreuungssache und Verlaufsdokumentation.

 

24.01.2024

An das Amtsgericht Bremen (Akteneinsicht) mit Anlage

 

27.02.2024

Anlage:

26.01.2024: 

An das Amtsgericht Bremen (Akteneinsicht) mit Anlage

 

04.03.2024: 

An das Amtsgericht Bremen, ich bitte erneut um Akteneinsicht 

 

29.04.2024: Beschluss aus dem Amtsgericht Bremen

30.04.2024: Schreiben aus dem Amtsgericht Bremen

 

08.05.2024: 

Mein Schreiben an das Amtsgericht u. dokumentiert, 

das Gericht hat die Sache überprüft und mit Beschluss am 29.04.2024 nachvollziehbar erkannt: 

 

Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen.

 

 

14.05.2024,

Von dem Dipl. Sozialarbeiter Herrn [12-10] erhalte ich aus dem Zentrum Buntes Tor die Beweismittel mit 47 Seiten über meine Webseite und über "Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" berichten. Diese Beweismittel haben aus dem Amtsgericht Bremen keine Blattnummern erhalten.

 

Es ist der Ansatzpunkt:

Über "Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" soll nicht diskutiert werden. Weil ansonsten die Staatsanwaltschaft Bremen zugeschaltet werden muss und Bremen an Ansehen verliert.

 

Dazu im Einklang hat der Sozialarbeiter die 47 Beweismittel nicht an das Amtsgericht Bremen zurück gegeben. Und das Amtsgericht hat auch nicht hinterfragt, wo bleiben die 47 Beweismittel? Die 47 Beweismittel sollen also nicht mehr in der Akte erscheinen und ist meine Meinung.

 

Ferner hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 13.08.2019 schon 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Dazu werde ich bedroht mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahre Ordnungshaft. 

 

 

15.05.2024: 

Erhalten am (17.05.2024)

Das Amtsgericht wird keine Person ermitteln, von welcher die Betreuungsanregung stammt.

 

16.05.2024

Mein Schreiben an das Amtsgericht Bremen

mit dem Antrag, dass die STA Bremen die Ermittlungen einleitet.

 

Die Tragweite hat die Beklagte (BGHW) schon in der Gesprächsnotiz am 01.09.2010 dokumentiert und wünschte die Mediation. Auch ich habe die Tragweite erkannt und wurde u.a. mit meinem Schriftsatz vom 26.06.2013 dem SG Bremen zu Az.: S 29. U 83/12 nachvollziehbar dokumentiert.

Mit Beschluss vom 06.12.2013 hat das SG Bremen die Mediationen beschlossen. Aber die Mediatorin am SG Bremen wollte den wahren und vollständigen Tatbestand nicht erfahren und hat die angesagten Mediationen zum Az.: S 32 SF 1 bis 4/14 mit dem Schreiben vom 13.03.2014 verhindert.

 

Dazu im Einklange ist die Mediatorin in dem Schreiben vom 19.02.2014 (Az.: S 32 SF 1/14 GR) von der falschen Tatsache ausgegangen:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

Ich habe aber wahrhaftig von Anfang an Recht und so kam es auch mit dem Urteil aus dem Landessozialgericht am 19.06.2014 zu einer Rentennachzahlung von Anfang an.   

28.05.2024

Das Amtsgericht Bremen hat mein Schreiben vom 16.05.2024 an die Staatsanwaltschaft Bremen weitergeleitet.

19.06.2024

Die  Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird keine Ermittlungsverfahren einleiten und hat erkannt:

19.06.2024

Die  Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird keine Ermittlungsverfahren einleiten und ist von der unrichtigen Tatsache ausgegangen, es würde eine Strafanzeige gegen meine Person - Erich Walter Neumann - mit dem Tatvorwurf: Verleumdung und der Tatzeit 20.12.2023 vorliegen.

 

Tatsächlich liegt aber keine Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Verleumdung und der Tatzeit 20.12.2023 vor. Insoweit habe ich auch keine Strafanzeige von der STA Bremen erhalten.

 

In der vorliegenden Sache geht es um eine unbekannte Person.

Diese unbekannte Person zu identifizieren war und ist weiterhin die Aufgabe der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen.

 

Denn diese unbekannte Person, hat auf raffinierte Art versucht, dass ich u. a. mein Recht nicht mehr selbst vor dem Sozialgericht (SG) Bremen einklagen kann. Dieses hätte dann ein Betreuer erledigen müssen.

 

Bekanntlich liege ich im Streit um eine sachgerechte Unfallrente vor dem Sozialgericht (SG) Bremen mit der Berufsgenossenschaft (BGHW) Bremen.

Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesichtet und kam im Jahre 2012 zu dem Ergebnis:

 

Ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Es ist der Ansatzpunkt, dass die unbekannte Person das Mitglied dieser "kriminellen Vereinigung" ist und dazu im Einklang muss die STA Bremen die Ermittlungen einleiten.