BGHW hat ein Strafverfahren erwartet.
Meinem Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn [18] war bekannt, ich habe einen Strafverfahren gegen seine Person eingeleitet. Nun entschied sich Herr [18] bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 08.06.2009 mir alles vorzulegen, um bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde.
Vermeintlicher Haupttäter & Verräter wurde scheinbar abgezogen
Danach wurde Herr [18] sofort von meinem Fall abgezogen und ist mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 in der Handakte dokumentiert.
Dem folgte die Stellungnahme zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) gerichtet an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009. Über drei Seiten wurde dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und der Haupttäter und scheinbare Verräter Herr [18] war auch dabei. Wörtlich ist u.a. dokumentiert:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."
Die Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich bin an eine "kriminelle Vereinigung" geraten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Aus der Liste "gefährlicher Personen" muss ich natürlich nachvollziehbar getilgt werden.
Vermeintlichen Täter haben sich selbst personifiziert.
Die am 17.11.2009 von der BGHW gezogene Grenze der Aufklärung habe ich überschritten zu HUNDERT PROZENT: > Video
Darauf wurde mir u.a. angeraten, ich soll einen Schlussstrich ziehen
und mein Rentendasein genießen. So hat es die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Aber wie kann ein Versicherter sein Rentendasein genießen, wenn ihm die sachgerechte Unfallrente fehlt? Mit der E-Mail vom 13.04.2011 ist dokumentiert, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle!
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Mein Ziel ist es den Versicherten zu zeigen, wie sie im "Kampf um Unfallrente" behandelt werden. Darüber wollte auch die DGUV informiert werden.
Was kann von einer Behörde erwartet werden die "Redeverbot" erteilt?
Seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der BGHW Bremen "Redeverbot".
"Kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und immer der gleiche Ablauf.
Dazu ist zu sagen: Zeichnet sich bei der BGHW in dem Ermittlungsverfahren ein Entschädigungsanspruch des Versicherten ab, werden die Ermittlungen mit einem Widerspruchsbescheid auf ungeklärtem Sachverhalt eingestellt. So wird die Sache vor das Sozialgericht gezerrt. Und damit ist die Beklagte von der weiteren Aufklärung befreit, kann vor dem Gericht schweigen oder muss die Wahrheit sagen. Aber die Beklagte sagt nicht die Wahrheit und lügt vor Gericht. Die Story ist Filmreif und wird auf meiner Webseite dokumentiert. Wem was anzulasten ist, konnte ich schon am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentieren.
"Er soll doch endlich sein Rentendasein genießen"
So haben es die Unterzeichner schon vor 15 Jahren wörtlich in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Aber wie soll ich mein Rentendasein genießen, wenn sich die BGHW gesetzwidrig an meiner Unfallrente bereichert. Erst wenn die Maximalentschädigung meiner Unfallfolgen von der BGHW bei mir eingegangen ist, dann kann/werde ich die weitere Berichterstattung auf meiner Webseite einstellen und mit meiner Ehefrau das Rentendasein genießen. Wir werden uns von der stark psychisch und körperlich starken Belastung erholen. Darunter leiden auch die Mitarbeiter der BGHW. So ist es mit der Gesprächsnotiz v. 18.11.2009 und E-Mail vom 13.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert und ähnlich gelagerte Fälle sind bekannt.
So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten (BGHW) vom 24.06.2013 dokumentiert.
Meine schriftlichen Darlegungen (10.06.2008) über Kritikpunkte,

Von meiner gesetzlichen Unfallversicherung der BGHW Bremen möchte ich nur haben was mir nach Recht und Gesetz aus drei Arbeitsunfällen zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Pflichtverletzungen der BGHW und SG Bremen belasten meine Gesundheit.
Gerichts-Mediatorin hat die Schlichtung am 19.02.2014 verhindert:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Auf dieser falschen Grundlage hat die Gerichts-Mediatorin die Mediation (Schlichtung) verhindert. Somit wird nachvollziehbar, die Gerichts-Mediatorin steht auf der falschen Seite und das SG Bremen hat an Ansehen verloren. Denn das ich von Anfang an Recht gehabt habe, ist danach mit meinen Teilerfolgen 19.06.2014 u. 23.06.2015 dokumentiert.
24.06.2013
Beklagte hat das SG Bremen zum Nebenkriegsschauplatz ernannt.
Meine Forderungen werden durch die Pflichtverletzungen der BGHW und Gerichte erhöht. So bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis ("Gefangenschaft") entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die meine Gesundheit belasten und die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen von Anfang an verhindern.
Vorab noch die Meldung, Fernsehen hat den Kontakt aufgenommen!
Publikumsstelle von Radio-Bremen hat sich am 07.06.2024 gemeldet:

Im Telefonat wurde bekannt, Radio-Bremen würde keine Eintragung in meinem Gästebuch vornehmen. Somit kann die Eintragung #2677 vom 16.05.2024 nicht von Radio-Bremen sein und werde von Radio-Bremen darüber eine schriftliche Nachricht erhalten.
Ferner kam es zu der Frage: Wann ist der nächste Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem SG Bremen? Dazu wurde mir glaubhaft gemacht: Radio-Bremen sieht es als Aufgabe an, Pflichtverletzungen in den Behörden für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen. Dazu ist zu sagen:
11.06.2024
Nächste Verhandlung könnte erneut NICHTÖFFENTLICH sein.
Zur Sache Fahrradsturz vom 08.04.2020 (vormals Az.: L 14 U 132/21 jetzt Az.: S 2 U 6/24) liegt dem SG Bremen mein folgender Schriftsatz vom 11.06.2024 vor. Das Antwortschreiben aus dem SG Bremen und Schriftsatz der Beklagten wird zeigen wie es weitergeht.
Seit 2009 will die BGHW meine Bestrafung u. keine Schlichtung.
BGHW folgt nicht dem Gesetz § 1 SGB VII und hat meinen Fall - der kein Einzelfall ist - kriminell und kompliziert gemacht. Seit dem 05.10.2009 ist dokumentiert, die BGHW will mich bestrafen. Das weitere Vorgehen gegen meine Person, hat die BGHW am 08.04.2011 telefonisch abgesprochen. Und hat auch zur Strafanzeige gegen meine Person geführt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen das Ermittlungsverfahren mit dem Schreiben vom 26.5.2015 sofort eingestellt.

Die Kripo und Presse Bremen haben das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (E 207/09) gesichtet. Die Kripo hat erkannt, im "Kampf um Unfallrente" trete ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals Zurückrudern wird. Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ist den Mitarbeitern der BGHW "Redeverbot" erteilt worden und ist bis dato am Wirken. Am 13.08.2019 hat die BGHW Bremen dazu im Einklang 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgelistet und zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Und ich werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte die 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Über diese unglaublichen Geschichten haben die Zeitungen berichtet, die Akteneinsicht haben, aber wann berichtet Radio-Bremen?
12.03.2012
Polizeipräsident Bremen kann keine Zuständigkeit erkennen!
Dem Polizeipräsidenten Bremen lag die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 vor und konnte in seinem Schreiben vom 12.03.2012 keine Zuständigkeit erkennen. Und zeigt auf welcher Seite die Polizei Bremen steht.
14.12.2017
10 Polizeibeamte Bremen wurden vorgeladen, keiner kam!
Dass kein Polizeibeamter Bremen zur mündlichen Verhandlung am 14.12.2017 kam, zementiert, auf welcher Seite die Polizei Bremen steht!
Dass die Zeugen nicht vom Gericht bestraft wurden, zementiert sogleich auf welcher Seite der Richter am Amtsgericht Bremen steht.
Zur Sache ist zu sagen:
Aus Anlass meines schweren Unfalles vom 19.06.1968 habe ich am 14.12.2001 bei meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Denn die Unfallfolgen hatten sich Verschlimmert und zu meinem Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik geführt.
Sogleich habe ich am 14.12.2001 meinen schweren Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall - in der Medizintechnik - gemeldet und schriftlich am 31.01.2002 nachgereicht. Insoweit sollte mein chronisches Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge entschädigt werden. Die medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 haben nämlich mein VHF als Gesundheitsschaden aus dem Stromunfall (20.03.2001) erkannt.
Im Rahmen eines Dienstweges kam es am 06.02.2001 zu einem Unfall wobei mit Notarztbericht vom 06.02.2001 bestätigt wurde, mein Herz war frei von Vorhofflimmern. Dieser Vorbefund war für den Stromunfall vom 20.03.2001 von Wichtigkeit, ist aber von der BGHW nicht aufgedeckt worden. Und mit Schriftsatz vom 12.07.2005 hat die Beklagte und personifiziert Herr Dr. [8-1] dem SG Bremen unaufgefordert wörtlich vorgetragen:
"Zum Schreiben des Klägers vom 17.06.2005 wird unaufgefordert angemerkt, dass der am 08.06 2005 nachträglich vom Notarzt auf seinen seinerzeitigen Bericht vom 06.02.2001 gefertigte Vermerk nicht geeignet ist, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Insoweit wird nochmals auf die Ausführungen von Dr. [11-7] in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verwiesen."
Und diesem Gerichtsgutachten wurde der Vorbefund nicht vorgelegt, obwohl das Gutachten nach einem Vorbefund verlangt hat.
Ein weiterer Unfall ereignete sich am 17.09.1992 im Rahmen eines Dienstweges, dabei wurde u.a. die Diagnose einer Prellung meines rechten Kniegelenks als Unfallfolge dokumentiert.
Die BGHW ist nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt und hat die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. Das SG Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten und habe meine Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.
Mein Anwalt brachte sich vor der unberechenbaren Horde in Sicherheit
Was ich auf meiner Webseite schreibe;
hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen schon am 02.09.2014 überprüft und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.
Meine schriftlichen Darlegungen (10.06.2008) über Kritikpunkte,
an der erstinstanzlichen Entscheidung, hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 16.06.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen zu eigen gemacht. Und zementiert meine geordnete Gedankenführung.
05.10.2009
Geheimunterlage aus meinem Beschwerdeverfahren E 207/09.