04.10.2021

Lügen ist vor Gericht verboten

Es könnte sein, dass das SG und LSG Bremen verhindern will, dass die Beklagte vor Gericht lügen muss um Prozessdelikt zu vertuschen. Und läßt es zu keiner mündlichen Verhandlung kommen. Dazu hat das SG Bremen mit dem Schreiben vom 28.09.2021 den Irrtum erregt, dass die Sache zum Az.: S 29 U 51/21 angeblich keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt sei.

 

Würde es zu keiner mündlichen Verhandlung kommen wäre es im Sinne der Beklagten und dem Gericht. Denn in einer mündlichen Verhandlung ist das Lügen vor Gericht verboten.(§ 136 StPo).

 

BGHW erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung vor Gericht

Nun wird nachvollziehbar, warum das LSG Bremen bei der damaligen mündlichen Verhandlungen zur Wideraufnahme meiner Verfahren am 22.11.2012 auf die Anwesenheit der Beklagten in der mündlichen Verhandlung verzichtet hat.

 

Mit dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 26.04.2021 zum Az.: L 14 U 53/21 WA und L 14 U 54/21 WA wurde bekannt es kommt erneut zur Wideraufnahme dieser Verfahren. Dem folgten die Schreiben aus dem LSG vom 26.06.2021 und wieder sollen die Verfahren ohne mündliche Verhandlung erledigt werden.. 

 

Damit bin ich nicht einverstanden und stelle einen Antrag zur mündlichen Verhandlung. Denn die Beklagte muss in einer mündlichen Verhandlung ihre merkwürdigen Maßnahmen und die Geheimhaltung ihrer 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen erklären, die meine mögliche Unfallrente versperren. Siehe dazu meinen Schriftsatz vom 04.10.2021 (Entwurf)

 

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Es folgt die Klageliste aus dem SG Bremen vom 07.05.2015

10.01.2020

Es folgt die Klageliste aus dem SG Bremen

 

Es folgt die Klageliste aus dem LSG Bremen vom 13.05.2015

21.01.2020

Es folgt die Klageliste aus dem LSG Bremen

Rechtsmissbrauch liegt eindeutig vor und wurde dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 29.09.2021 mit drei Schriftsätzen gemeldet.

 

KLagehäufung ist der Hinweis auf Rechtsmissbrauch und liegt eindeutig vor.

 

Rechtsmissbrauch liegt eindeutig vor und wurde dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 29.09.2021 mit drei Schriftsätzen gemeldet.

 

Die am 25.12.2012 festgestellte Klagehäufung war berechtigt, insoweit ist es auch danach am 19.06.2014 zu Teilerfolgen gekommen.

 

27./ 28. und 29.09.2021

Meine Schriftsätze an das LSG Bremen, mit Anlage vom 18.12.2020 

Es folgt die Anlage:

18.12.2020 Schreiben der BGHW (Hamburger Anwalt) 

Es folgen meine aufgeführten Schreiben:

14.10.2020

04.11.2020

 

Es folgen die Anlagen:

03.11.2020

16.04.2013 

 

28.09.2021

Schreiben aus dem SG Bremen zum Az.: S 29 U 51/21, habe ich am 30.09.2021 erhalten.

 

Es soll in der Stromunfallsache keine mündliche Verhandlung geben.

 

Damit wird nachvollziehbar, die Geheimunterlagen und merkwürdigen Maßnahmen der BGHW und Gerichte kommen nicht an die Öffentlichkeit und auch nicht auf den Richtertisch.

 

Der Gerichtsbescheid kann keine vollständige Akte zum Tatbestand berücksichtigen, denn die Gerichtsakte zu Az.: S 18 U 94/04 wurde durch eine merkwürdige Maßnahme vernichtet. Merkwürdig ist die Tatsache, dass der Direktor des Sozialgerichts an gab, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei. Der Direktor ist auch als Richter in meinem Fall zum Az.: L 14 U 199/06 und Az.: L 14 U 1883/05 verwickelt.

 

Dieser Geschehensablauf zementiert, es soll etwas vertuscht werden, weil offenbar  Prozessdelikt vorliegt und schon am 26.08.2009 objektiviert wurde.

 

Den Geschehensablauf zum Prozessdelikt möchte ich in einer mündlichen Verhandlung der Beklagten und dem Gericht vortragen. Dazu im Einklang stelle ich meinen Antrag. Dazu muss natürlich die vollständige Akte auf den Richtertisch.

 

Wird mein Antrag nicht stattgegeben, kommt es natürlich zur Berufung und eine weitere  Klage ist vorprogrammiert und Rechtsmissbrauch wird zementiert.

 

Sollte diesem Gericht Prozessdelikt bekannt sein und keinen Strafantrag stellen, wird das Gericht wegen Strafvereitlung im Amt angreifbar. 

07.10.2015

09.10.2015

 

22.03.2016

 

10.03.2020

Die vollständige Gerichtsakte wurde vernichtet, wann ist unbekannt.

 

04.10.2021

Mein Entwurf Schriftsatz für das SG (S 29 U 51/21

 

Anlagen

05.11.2013

19.02.2014

18.12.2020