Landgericht Hamburg hat mir die Hände gebunden,

denn durch das Urteil vom 13.08.2019 bin ich zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden und die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW, welche das Ansehen der BGHW schädigen darf ich nicht auf meiner Webseite der Öffentlichkeit zugänglich machen. 

 

Wer nicht hören will muss Fühlen.

Die Gäste meiner Webseite haben auf ihrem Server die Geheimunterlagen und lassen nun die 45 Unterlagen im Internet auftauchen. Darauf habe ich natürlich wenig Einfluss.

 

Dem Datenschutzbeauftragten der BGHW Herrn [7-4] ist die Sache seit einem Telefonat vom 26.01.2022 bekannt geworden. Und mir wurde gesagt, ich müsste dafür sorgen, dass die 45 Unterlagen nicht im Internet auftauchen, weil das Urteil vom 13.08.2019 noch am Wirken ist. 

 

Die Ordnung im Sozialsystem muss aber wieder hergestellt werden. 

Ich habe sofort mit WernerE kontakt aufgenommen, damit die 45 Unterlagen nicht im Internet erscheinen, weil ich keinen Ärger haben möchte. Es ist auch nicht unser Ziel, dass das Ansehen der BGHW geschädigt wird.

 

So steht es in meinem Gästebuch seit dem 20.01.2022 #180. Schon am 17.12.2021 # 128 wurde bekannt, die 45 Seiten - wichtige Dokumente - befinden sich auf dem Server von WernerE. Die 45 Dokumente werden von WernerE freigelegt und allen Mitbürgern, Gerichten zugänglich gemacht. 

 

Es geht ans Eingemachte! Besuchen Sie www.aet-ernst.de

Am 20.01.2022 #180 kam die Überraschung es wurde um Mitternacht in meinem Gästebuch die erste Eintragung vorgenommen, mit dem Hinweis:

Es geht ans Eingemachte! Besuchen Sie www.aet-ernst.de.  

 

WernerE(Donnerstag, 20 Januar 2022 23:53) #180 

Wer nicht Hören will, muss Fühlen - ein altbekanntes Sprichwort.

Die BGHW muss jetzt zuschauen, wie ein Dokument (45) nach dem anderen im Internet auftauen und veröffentlicht wird.

www.aet-ernst.de
Der Demokratische Abgrund in Bremen (http://www.unfallmann.de)
Mit nach meiner Meinung krimineller Energie vermutlich (m.M. nach zuständige BG) wurde jetzt das alte Gästebuch sabotiert.
Die Polizei findet angeblich den Saboteur nicht - dabei dürfte die Sache eigentlich einfach zu finden sein, wenn der Wille vorhanden ist.

Erich Neumann darf 45 Seiten - wichtige Dokumente- der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen!
Hat die BG HW und ihre Verbündeten z.b. der Richter E.. damit Probleme?
Werden darin Wahrheiten die zu Gunsten von Hr. Neumann sprechen, vertuscht?
Da sich diese sich auf meinem Server befinden, stelle ich diese dann hier ein, um den Sozialversicherten Betrug an Hr. Neumann allen Mitbürgern, Gerichten zugänglich gemacht werden.

Dazu erging heute ein Schreiben an den Vorsitzenden der BG HW in Mannheim, Herrn Dr. U. S.(Vorstandsvorsitzender)
Antwort: Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen nicht Antworten.

Wer nicht Hören will - muss ansehen was geschrieben steht!
Redeverbot 2010

 

Auf der Internetseite von WernerE - www.aet-ernst.de - habe ich das Schreiben der BGHW vom 18.01.2010 gesichtet. Und ist ein Bescheid der BGHW über mein 1. Hausverbot und ein mögliches "Redeverbot", über dass alle Beteiligten und Telefonzentralen informiert wurden und auf Bl.787 (Stromunfall) und Bl.1880 (Verkehrsunfall) gegenzeichnen mussten.

Dass auch die Telefonzentralen informiert wurden zementiert das mögliche "Redeverbot". Insoweit wird auch die merkwürdige eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] vom 5.12.2018 angezweifelt und vor dem Landgericht (LG) Hamburg wörtlich behauptet:

 

"Ich habe den Mitarbeitern der BGHW Regionaldirektion auch kein Redeverbot, in Form einer Allgemeinverfügung erteilt." 

 

Dieser Bescheid (18.01.2010) wurde am 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung unter der Nr. 22 festgesetzt. Die Verlinkung wage ich nicht, weil ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bedroht werde oder auch bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren der Unterlagen wurde mir auch untersagt. Was es mit den 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW im Einzelnen auf sich hat, wird seit dem 20.01.2022 für die Öffentlichkeit und Gerichte von mir erkennbar gemacht. 

 

Es geht ans Eingemachte! Besuchen Sie www.aet-ernst.de.

Am 21.01.2022 #187 hat WernerE das nächste Dokument freigelegt. Nämlich ein drei Seiten Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 und ist angeblich bei der Beklagten nicht mehr auffindbar. So ist es dem Gericht mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 gemeldet worden. 

 

WernerE(Freitag, 21 Januar 2022 23:37) #187 

Es geht ans Eingemachte! Besuchen Sie www.aet-ernst.de
dort zu finden das 3 seitige Schreiben der Bezirksverwaltung Bremen an die Hauptverwaltung Mannheim. (05-10-2009)

Jetzt kann sich die HV Mannheim Hr. Dr. u. Scxxxf und seine Mitarbeiter überlegen, doch auf meinen Brief vom Dezember vernünftig zu antworten.

Alles rechtlich und Datenschutz konform bearbeiten.

 

Dazu ist zu sagen:

Das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) wurde von der Kriminalpolizei Bremen als "Harter Tobak" bezeichnet und wurde am 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung unter der Nr.: 21 festgesetzt. Und mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte dem Gericht gemeldet, dass das Schreiben vom 05.10.2009 nicht mehr auffindbar sei. Dabei ist das Dokument aber in der Akte unter dem Az. E 207/09 abgelegt und aktenkundig auch anderer Stelle zu finden.

 

Mein Fall ist kein Einzelfall, BGHW hat ähnlich gelagerte Fälle

Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW vom 13.04.2011 vor. Und es wurde wörtlich vorgetragen:

 

"Herr Neumann bereitet so viel Arbeit, dass man ganz allein für diese Person einen eigenen Bearbeiter abstellen könnte. Organisatorisch ist dies natürlich von der Abteilung nicht zu leisten. Hier könnte man die Frage aufwerfen, ob dieser Fall und auch ähnliche gelagerte Fälle anderer Regionaldirektionen - auch den Fall der Sparte E - künftig vom Referat bearbeitet werden sollte(n)/könnte(en)."

 

Dem Vorschlag wurde postwendend am 13.04.2011 eine Absage erteilt.

 

Es ist richtig, dass ich viel Arbeit bereite. Denn zweifelsfrei verweigert die BGHW die vollständige Aufklärung und wird vom Gericht durch Falschurteile dabei unterstützt. So kam es zu einer noch beobachteten KLagehäufung und wurde von der Beklagten selbst mit dem Schriftsatz vom 25.10.2012 angezeigt.