Zweifelsfrei haben die Maßnahmen der BGHW im Visier, ich soll bestraft werden.

Seit dem 14.03.2013 berichte ich auf meiner Webseite über  meinen "Kampf um Unfallrente" bei der sozialen gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften.

Scheinbar ist meine Webseite für die Beteiligten von Anfang an ein "Rotes Tuch". Und wollen verhindern, dass meine Akte der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich gemacht wird.

 

Die Beteiligten wollen sich nicht rechtfertigen und auch nicht kriminalisiert werden. Sie haben erkannt ich werde "weitermachen".

Und sie haben im Visier, dass ich bestraft werde. 

 

 

Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den gemeldeten Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen zuständig.  

 

Maßnahmen der BGHW & Gerichte verhindern die Problemlösung

Nach meinem 2. Arbeitsunfall im Jahre 2001 ist es zu einem Langzeitauftrag bei der BGHW gekommen. Denn ich muss die Fehler in meiner Behördenakte beseitigen und Maßnahmen der BGHW und Gerichte behindern meine Arbeit.  

 

 

Nachdem die Beteiligten erkannt haben, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie angestrengt wurde, haben sie der HV Mannheim ihr Motiv und die Maßnahmen vorgetragen. 

  

17.11.2009

28.11.2009

Motiv und Maßnahmen haben die Beteiligten selbst dokumentiert

 

 

Katalog der Maßnahmen

 

 

Ich habe die Maßnahmen der Beteiligten in einem Katalog zusammen gestellt und kann noch erweitert werden.

15.04.2008

Mit der Gesprächsnotiz wurde bekannt, dass die Geschäftsführung klären will ob wegen meiner Beschwerden mein Sachbearbeiter Herr [18] und Prozessbevollmächtigte der BGHW von meinem Fall abgezogen wird.

 

05.05.2008

BGHW wollte sich von meinem Anwalt etwas bestätigen lassen,

was mein Anwalt aber nicht bestätigen konnte. 

28.05.2008 (Bl.1275)

Es folgt ein Gesprächsnotiz der BGHW und meinem Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW, Herrn [18]. Darin wurde dokumentiert, Herrn [18] würde einer Aufklärung der Sache gelassen entgegensehen.  

 

07.01.2009

Der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18 ] hat erkannt:

Ich werde "weitermachen". Dazu im Einklang mussten nun die Maßnahmen eingeleitet werden.

 

15.01.2009

20.01.2009

Die BGHW beabsichtigt keine weiteren Ermittlungen durchzuführen und verweigert somit die vollständige Aufklärung.

 

11.03.2009

Ich soll die Kosten für das Kopieren der Akte übernehmen.

Vgl. Blatt 1080 E-Mail der HV Mannheim vom 13.04.2011 (Restakte) 

 

14.09.2009 (Bl.594)

Es folgt der Schriftsatz der Beklagten vom 14.09.2009 (Bl.594):

 

Dem Schriftsatz ist zu entnehmen, was die BGHW davon abhält mein VHF zu entschädigen.

So soll mein erstmaliger Arztbesuch (7 Monate nach dem Ereignis) ein Ablehnungsgrund sein.

 

Tatsächlich hat die Beklagte dazu keine Aufklärung betrieben und die Untätigkeit wird ableitbar.

Denn mein erstmaliger Arztbesuch - nach 7 Monaten - ist bei Vorhofflimmern eine Unfallfolge. Und wurde mit dem folgenden Arztbrief vom 08.04.2009 (Bl.668/9) zweifelsfrei dokumentiert.  

 

Die BGHW möchte mich mit Mutwilligkeitskosten bestrafen.

 

Die BGHW behauptet ich würde die Gerichte und BGHW belasten und würde nach jedem Strohhalm greifen.

 

22.09.2009

Die Maßnahme:

Es wird keine weitere Aufklärung geben. 

 

23.09.2009

Die Maßnahme:

Weitere Ausführungen seien nicht vorgesehen.

 

22.10.2009 (Bl.1688) 

Ich erhalte die Information, alle Schriftstücke zum Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) befinden sich in der Bezirksverwaltung Bremen.

 

05.10.2009 (3 Seiten). 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr.2 festgesetzt.

17.11.2009

28.11.2009

 

28.12.2009

Die Maßnahme:

Ich erhalte "Hausverbot" und meine Schreiben werden nicht beantwortet.  

 

02.03.2011

Es wurde überprüft, ob strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden soll.

 

05.04.2011

Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht angreifbar.

 

 

08.04.2011

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BV Bremen eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

13.04.2011 10:50

13.04.2011 15:39 

Hausverbot verhindert meine Akteneinsicht in der Behörde.

Insoweit musste mir die BGHW die Kopien kostenlos überlassen. 

 

22.08.2011

 

07.03.2012 

 

 

02.09.2014

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

 

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Anlage in Kopie: 

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

 

 

07.03.2018

Mit der angekündigten Maßnahme bin ich gegen meinen Willen zum Geheimnisträger der BGHW geworden.

Dazu hat die BGHW eine strafbewehrte Unterlassungsklage beim Landgericht (LG) Hamburg angestrengt. 

Wo gegen ich machtlos war, weil ich damals keinen Anwalt gefunden habe.  

 

28.05.2019

11.07.2019

Die BGHW (Klägerin) wünscht die Mediationen

und wäre der Durchbruch gewesen. 

Jedoch das Landgericht (LG) Hamburg ist "Herr des Verfahrens" und lässt die Mediationen nicht zu, weil ich keinen Anwalt habe.

 

Wie sich zeigen wird hat die BGHW nun einen Hamburger Anwalt eingeschaltet und meine Akte nicht kennt.

 

Dieser Anwalt kann sich nur auf die mündliche Aussage der BGHW verlassen und kann diese nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen, weil er keine Akteneinsicht hat.

 

Die Maßnahmen und gefährliche Wahrheiten hat die BGHW mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in der Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit und Gerichte festgesetzt. 

  

13.08.2019

Geheimhaltungsliste aus dem LG Hamburg

Mir wurde von der BGHW eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt, die ich der Öffentlichkeit und Gerichte nicht zugänglich machen darf und auch das Kopieren wurde mir untersagt.

 

Dazu wurde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht und bis zu 2 Jahren Gefängnis wenn ich das Ordnungsgeld nicht herbeischaffen kann.

 

Geheimakten waren schon im Internet und der Presse bekannt. 

Die Akten waren aber schon seit dem 14.03.2013 im Internet und auch der Presse seit dem Jahre 2010 bekannt. So war der BGHW klar, die Geheimhaltung ist nicht mehr 100% möglich und haben meine angestrengte Geheimhaltung auch nicht im Internet unterstützt, obwohl ich darum schon am 23.03.2020 nachvollziehbar gebeten habe. Vielmehr hat eine Unterlassungsklage dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. 

Und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Die Presse hat Aktenzugang und hat mich vor dem Gefängnis empfangen. 

 

28.10.2019 

25.11.2019

Die BGHW will meine Fragen nicht beantworten.

Wie sich zeigen wird hat die BGHW nun einen Hamburger Anwalt eingeschaltet und meine Akte nicht kennt.

 

Dieser Anwalt kann sich nur auf die mündliche Aussage der BGHW verlassen und kann diese überprüfen, weil er keine Akteneinsicht hat.

 

10.12.2019

Es liegt das Schreiben von dem Hamburger Anwalt vor.

Und soll meine Schreiben an den Datenschutzbeauftragten der BGHW Herrn [7-4] vom 10.10.2019 und 14.10.2019 beantworten.

Sogleich wurde wörtlich deutlich gemacht:

 

"Hinsichtlich dieses Schreiben untersagen wir Ihnen im Übrigen ausdrücklich die Veröffentlichung oder Weitergabe an unberechtigte Dritte."

 

Wie kann ein Anwalt meine Schreiben sachgerecht beantworten, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat? Insoweit wurde auch nachvollziehbar, dass das Schreiben vom 10.12.2019 überhaupt nicht mit dem Geschehensablauf der Akte im Einklang ist.

 

Und die Öffentlichkeit kann sich auch kein eigenes Urteil bilden.

Insoweit wurde mir ja sogleich die Veröffentlichung von dem Anwalt ausdrücklich untersagt.

 

19.03.2020

Mit dem Antwortschreiben ist sogleich dokumentiert, wer hier was zu Beantworten hat, nämlich die aktenführende BV Bremen.

 

Wie kann ein Anwalt meine Schreiben sachgerecht beantworten, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat?

 

05.03.2021

Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu im Einklang sind die Maßnahmen der BGHW.

 

Damit hat die BGHW ihr Motiv bekannt geben, denn es soll etwas vor der Öffentlichkeit verheimlicht werden und werden nicht nur bloße Pflichtverletzungen sein. 

 

Es folgen weitere Beweismittel im chronologischen Ablauf

 

 

09.09.2019

Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen

 

10.09.2019

Mein Schreiben an das LG Hamburg, mit Beweismittel als Anlage in Kopie

 

Anlage in Kopie: 

05.10.2009 (3 Seiten) werden seit 13.08.2019 unter Nr. 2 geheim gehalten.

17.11.2009

28.11.2009 

 

Anlage in Kopie: 

02.09.2014

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

 

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Anlage in Kopie: 

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

 

Anlage in Kopie: 

20.06.2018

Bundesbeauftragte für den Datenschutz gibt bekannt:

 

Anlage in Kopie: 

11.07.2019

 

Anlage in Kopie: 

23.07.2019

 

Anlage in Kopie: 

09.09.2019

 

10.10.2019

Anlage

20.03.2019 Schreiben der externen Anwälte halte ich zurück, weil ich keinen                       Ärger bekommen möchte.

20.06.2018 Schreiben der BfDI ist schon oben eingebracht. 

 

20.03.2020

Durch das Vorgehen der BGHW werde ich an den finanziellen Abgrund gebracht und in meiner Existenz bedroht.

 

23.03.2020

Mit meinem Schreiben habe ich u. a. dokumentiert, warum die BGHW nicht mehr ihre eigenen Anwälte eingeschaltet hat. 

 

12.06.2020

22.06.2020

Die BGHW konnte sicher sein den Prozess zu gewinnen, weil ich damals keinen Anwalt hatte.

 

 

 

05.03.2021

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

Viele Akten sind im Internet und der Presse bekannt.

Viele Akten sind aber schon seit dem 14.03.2013 im Internet und sind auch der Presse seit dem Jahre 2010 bekannt. So war der BGHW klar, die Geheimhaltung ist nicht mehr 100% möglich und haben meine angestrengte Geheimhaltung auch nicht unterstützt, obwohl ich darum gebeten habe. Denn die BGHW hat nur das Ziel im Visier, dass ich bestraft werde und wurde mit dem Schreiben der BGHW vom 05.10.2009, 08.04.2011, 07.03.2018 und 05.03.2021 zweifelsfrei dokumentiert. >Klick  

 

seit dem darum auch am 23.03.2020 darum gebeten habe. Vielmehr hat eine Unterlassungsklage dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. 

Und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Die Presse hat Aktenzugang und hat mich vor dem Gefängnis empfangen.