Am 05.10.2009 hat die BGHW ihr Problem dokumentiert und prognostiziert, wenn ich - Erich Neumann - feststellen sollte, dass in meiner Sache nichts weiter passiert, dann könnte es in der Behörde zu einem Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf) kommen. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen hat mir die BGHW Hausverbote erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit letztmalig am 19.06.2014 vom SG Bremen aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken. 

 

 

04.04.2023

Warum die Sache nicht von Anfang an nach Recht und Gesetz erledigt werden konnte.

1.

27.01.2023

07.10.2022: [252/3] 

 

2.

28.05.1970: (Bl.173/Rs.)

 

12.09.2002: (Bl.518/9)

 

 

07.11.2003: (Bl.636/7) 

Widerspruchsbescheid

Abschrift, keine Kopie, das Kopieren ist mir seit dem 13.08.2019 untersagt 

 

4.

17.11.2009: (Bl.1765/6)

 

02.11.2009:

Dazu gehört mein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft.

Es folgt meine Beschwerde und "Hilferuf" gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen vom 20.10.2009 und von der Generalstaatsanwaltschaft Bremen am 17.11.2009 als sorgfältig bestätigt wurde:

 

5.

11.03.1975: (Bl.428/Rs.)

 

8.

19.06.1968: Blatt 3

 

10.

12.10.1968: (Bl.62/Rückseite)

 

 

11.

01.07.1968: (Bl.8)

 

 

12.

01.07.1968: (Bl.24) 

 

13.

12.10.1968: (Bl.62 Rs.)

02.12.1968: (Bl.73) 

 

14.

12.12.1968: (Bl.79)

 

15.

02.07.1969: (Bl.103)

 

16.

08.07.1969: (Bl.102)

 

17.

14.07.1969: (Bl.106)

 

18.

14.07.1969: (Bl.107)

 

19.

28.05.1970: (Bl.173/Rs.)

 

20.

29.01.2003: (Bl.560)

31.01.2003: (561)

13.08.2011: (Bl.2058/9)

 

21.

22.12.2004: (Bl.718/20)

 

22.

15.06.2005: (Bl.818/31)

 

24.

14.03.2023

 

26.

17.11.2011: (Bl.2456/8)

 

28.

03.03.2011: (Bl.2079/89)

 

31.

13.08.2019: 

Akte ist unter Verschluss, wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

Quasi wie im NSA Prozess hält das Landgericht (LG) Hamburg 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus meiner Akte unter Verschluss. Dazu liegt mir die Liste und der Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 vor (Az.: 324 O 128/19). Die Geheimhaltung führt dazu, dass ich mein Recht vor dem Sozialgericht Bremen nicht mehr einklagen kann, weil die Beweismittel unter Verschluss liegen. Ich muss der Geheimhaltung folgen, denn ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist untersagt. Wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

 

Um eine Bestrafung zu verhindern habe ich Abschriften gemacht und keine Kopie sind.