Durch die Broschüre von Carl Hofstädt, Berlin 1904. "Der Kampf um die Unfallrente" wurde ich zur Webseite angeregt. Ich lag schon im 12. Jahr mit meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) im Rechtsstreit.  Die BGHW hat am 26.04.2013 sofort nachvollziehbar dokumentiert, wenn ich Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit zugänglich machen würde, dann würde ich Ärger bekommen. 

 

Diese Ankündigung war aber unberechtigt und ist u.a. mit der noch folgenden E-Mail vom 07.03.2018 (-178/9-) dokumentiert. 

 

Hofstädt und ich berichten:

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den

Berufsgenossenschaften behandelt?" 

 

Wie ein rotes Tuch wird meine Webseite angegriffen.

Ich - Erich Neumann - folge dem Grundgesetz Artikel 20

Im Vordergrund steht, dass die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt wird.

 

Ansonsten bleibt Deutschland das Schlaraffenland der Sozialbetrüger und die Kriminellen können sich an den Entschädigungsansprüchen der Unfallopfer bereichern die ihre Gesundheit oder Leben verloren haben.

 

"In Bremen ist der Teufel los" 

Eine mächtige kriminelle Vereinigung tanzt der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen auf der Nase herum und haben ein Ermittlungsverfahren gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Die STA Bremen hat das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Sonst ist nichts passiert. Die kriminelle Vereinigung ist weiter am Wirken und hat sich selbst bei der STA Bremen personifiziert.

 

Bei der In der Verwaltung der BGHW war der 

 

In der Bremer Justizvollzugsanstalt (JVA) war der Teufel los,

als ich am 30.08.2021mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm meine Ordnungshaft angetreten habe und darauf bestanden habe, dass ich die Geheimunterlagen mit auf meine Zelle nehmen darf. Ausnahmsweise habe ich die Erlaubnis erhalten und die Justizbeamten kannten meine Webseite und die vielen Presseberichte und haben erkannt, ich werde zu unrecht bestraft. 

 

08.04.2011

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

 

 

06.03.2012

07.03.2012

04.04.2013 

Ich bitte um Akteneinsicht (E 207/09)

 

Für eine "kriminelle Vereinigung" ist meine "Kommissarleuchte" ein Rotes Tuch, weil ich damit schon mehr als Prozessdelikt aufgedeckt habe. Ich bin der Unfallmann und entscheide, wann Justitia mit dem "Schwert der Gerechtigkeit" zu schlägt, denn nur ich habe den Schlüssel und kann den Schrank mit den Geheimakten öffnen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Diese muss bald geschehen, denn ich werde von den Kriminellen bedroht und schreie nachts um Hilfe.

 

16.04.2013 

Ich möchte dem Projekt der DGUV folgen

und der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich machen.

Dieses ist aber wohl für die BGHW ein "rotes Tuch"

26.04.2013

29.04.2013

Mein Logo

 

26.04.2013

Ich möchte dem Projekt der DGUV folgen

und der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich machen. Dieses ist mir nun von der BGHW untersagt worden

29.04.2013

 

 

Mein Logo und die Erklärung

 

01.05.2013

 

 

 

02.09.2014

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.

 

19.01.2015

28.01.2015

 

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

 

25.01.2018

 

05.02.2018

 

07.02.2018

14.02.2018

 

07.03.2018, -178/9-)

Es ist erkannt die Akte darf ich 1:1 der Öffentlichkeit zugänglich machen.

 

20.03.2018

 

20.06.2018

"Schmähkritik", "Hassaufrufe" oder "Vergleichen mit der organisierten Kriminalität"

 

Meine Anschuldigungen sind begründet und wird mit der o.g. Strafanzeige vom 02.09.2014 zur Tatsache.

 

26.02.2019

 

03.09.2019

 

19.09.2019

 

16.12.2019

21.10.2019

 

01.07.2020

31.08.2019

 

05.03.2021

Mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 wird nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von der Berufsgenossenschaft behandelt"...

 

...soll nicht mit meiner Webseite der Öffentlichkeit bekannt werden. 

 

11.01.2021

14.04.2021

 

Anlage:

14.02.2018

11.01.2021

 

08.03.2021

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen. 

 

Nun verschwinden die Beweismittel auch in der Behörde >Klick

 

Es ist auch unwahr, dass ich bereits vor 10 Jahren von der BGHW ausbezahlt wurde. Denn damals (19.06.2014) gab es nur einen Teilerfolg und schon in dem Gerichtsprozess als "Spatz in der Hand" erkannt wurde.

 

Dass es die gesetzliche Unfallversicherung gibt ist eine gute Sache. 

Von dem BG-Unfallarzt wurde schon am 02.12.1968 erkannt, es muss zu einem Berufswechsel kommen und bin 4 Jahre später auf kosten der BGHW vom Tischler zum Radio u. Fernsehtechniker ausgebildet worden. Ich war seit 1984 bis Ende 2001 in der Medizintechnik tätig und habe Kontakt zu Unfallopfern und der deutschen Sozialversicherung gehabt.  

 

"Wir wollen N. hier in der Unfallstation nicht mehr sehen"

Jedoch habe ich von Anfang an erkannt, ich werde um eine sachgerechte Unfallrente betrogen. Und habe den leit. Arzt der BG Unfallstation auf seine zum meinem Nachteil falsche Tatsachenfeststellungen hingewiesen. Dieses konnte der leit. Arzt der BG Unfallstation m. M. nicht ertragen und hat der BGHW am 10.07.1969 gemeldet: "Wir wollen N. hier in der Unfallstation nicht mehr sehen". Und die falsche Tatsachenfeststellung in meinem li. Knie wurde nie beseitigt und im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 übernommen. So verschafft sich die BGHW von Anfang finanzielle Vorteile.

 

Arztfehler in der BG Unfallstation:

Kniescheibenfraktur und Rippenbruch zu spät erkannt.

Der Abbruch an der li. Kniescheibenunterseite ist mit Versatz verheilt und die Brustrippen stehen am Brustkorb li. seit dem Unfall von 1968 vor. Dazu im Einklang kommt es zu Beschwerden. Die merkwürdige Sache im li. Knie und das Verhalten der BG Unfallstation wurde auch von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 22.12.2004 der BGHW angezeigt.

 

Labyrinth des Schweigens  >Video

Meine Story ist eine kriminelle Geschichte und läuft seit 53 Jahren, weil die Beteiligten schweigen und sich nicht in der Zeitung rechtfertigen wollen.

Sie wollen nicht kriminalisiert werden und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. 

 

Was jetzt folgt lässt erkennen;

gegen wen und was ich seit vielen Jahren antreten muss.

Ich beginne mit dem internen Schreiber der BGHW vom 05.10.2009 und von der Kriminalpolizei als "Stasiakte" bewertet wurde und ist nur eine Abschrift, weil mir das Kopieren von der BGHW untersagte wurde.

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Dem folgt ein Dokument der BGHW vom 08.04.2011 und hat wörtlich festgesetzt: "Eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann als "Signalwirkung" an das eigene Personal wenig Aussicht auf Erfolg biete."

Vor diesem Hintergrund hat die BGHW es zu einer erfolglosen Strafanzeige gegen meine Person am 02.09.2014 bei der Staatsanwaltschaft (STA) Mannheim angestrengt und hat dazu meine Anschuldigen aufgelistet.

 

Mit meiner schriftlichen Aussage (08.02.2015) habe ich meine Anschuldigungen bei der STA Bremen erweitert. Darauf hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. 

 

Eine "Signalwirkung" wie am 08.04.2011 an sein Personal gewünscht, ist dem Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht gelungen. Darauf folgte ein Zeitungbericht und dokumentierte am 09.04.2014, dass die Mitarbeiter sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit halten. 

 

 

Fazit:

 

Die kriminelle Vereinigung ist gescheitert und muss sich etwas neues einfallen lassen. Dazu haben sie das LG Hamburg und einen externen Anwalt eingeschaltet der kein Recht auf Akteneinsicht hat.

Nun wurde die Sache noch krimineller und zeigt hier sind Profis am Wirken.

Seit dem 16.04.2013 berichte ich auf meiner Webseite über die Merkwürdigkeiten im Kampf um Unfallrente. Und habe meine Behördenakte zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann. Dabei habe ich Gebrauch von der Meinungsfreiheit gemacht. Und so etwas kann die BGHW natürlich nicht ertragen.  

 

Für die BGHW ist meine Webseite ein "rotes Tuch"

Mit welchen Pflichtverletzungen die BGHW und Sozialgericht (SG) Bremen im Kampf um Unfallrente vorgehen, darüber berichte ich auf meiner Webseite und ist für die BGHW ein "rotes Tuch". So bin ich im Gefängnis gelandet und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt. 

 

Informationszugang & Veröffentlichung & § 4 Nutzungsbestimmungen.