Es folgt der 2. Teil
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Unterseite: 1968 bis 2026
Wem was anzulasten ist:
In der Stromunfallsache vom 20.03.2001 dokumentiert am 30.01.2011
In der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 dokumentiert am 03.03.2011
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
Für Sozialskandal verantwortliche Personen in Vietnam gesichtet.
Es sind die Amtsträger der Berufsgenossenschaften BG ETEM & BGHW.
Meine Unfall-Story begann im Jahre 1968 in Amerika.
Hier wurden die Fahrzeuge noch in Containern auf Schiffen verstaut. In Bremerhaven aus den Containern entladen und mit Autotransportern zum Zielort gefahren.
Im "Kampf um Unfallrente" habe ich keinen Vater an meiner Seite.
Denn mit Schreibmaschine geschrieben, kam die Feldpost aus Rschew am 23.10.1942 mit der traurigen Nachricht, unser Vater hat im Kampf sein Leben verloren. Jedoch habe ich im Jahre 2003 den Anwalt Dr. jur. [7-6] ausfindig gemacht und mich bis vor dem Bundessozialgericht (BSG) am 06.08.2009 vertreten hat. Unmittelbar danach haben wir (26.08.2009) Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte (BGHW) und das Sozialgericht (SG) Bremen wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben. Es hat sich gezeigt, so ein Angriff ist sehr gefährlich und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
BGHW Bremen hält interne Stellungnahme vom 05.10.2009 zurück.
Mit einer Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 bei der BGHW Mannheim weitergemacht.
Dazu hat die BGHW Bremen ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 über drei Seiten der Direktion Mannheim wie folgt vorgelegt. Und war bis zum Schreiben vom 27.05.2011 zur Einsicht versperrt. Und ist unter der Androhung von bis 250 000 Euro oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft seit dem 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt.
Detailbeschreibung zur Aufklärung wurde durchgängig verweigert.
Erstürmung zum Sichern der Akten ist angesagt. Siehe Video
Ich habe weitergemacht und die Presse eingeschaltet. Mein Fall, ist aktenkundig kein Einzelfall ist.
Deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr vorbildlich da.
So ist es in 6000 Blatt, Unfall-u. Geheimakten der BGHW und mit den Presseberichten objektiviert und dokumentiert.
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt."
Diese Frage sollte beantwortet werden. Diesem Wunsch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bin ich mit meiner Webseite gefolgt und habe es der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet, weil ich nichts zu verbergen habe. Jedoch in dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 ist erkannt, die BGHW war nicht davon begeistert.
Wie verschafft sich die Berufsgenossenschaft Vermögensvorteile?
Da ich seit vielen Jahren mit meiner Berufsgenossenschaft (BG) im Rechtsstreit stehe, ist auch mir der Instanzenweg mit den dazu gehörigen Unannehmlichkeiten ganz genau bekannt.
Ob Carl Hofstädt sein Klageziel zu Lebzeiten erreicht hat daran darf gezweifelt werden. Denn es ist die Taktik der BG, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens keine Aufklärung zu betreiben und so kommt die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG. In der Hoffnung, dass das Gericht "Herr des Verfahrens" keine Aufklärung betreiben wird.
Jedoch in meinem laufenden Klageverfahren hat die Beklagte mit dem Hinweis auf eine Stellungnahme ihrer Beratungsärztin [8-3] vom 02.02.2005 erkannt, es sollte ein weiteres Gutachten nach ihren Wünschen wie im Verwaltungsverfahren angefertigt werden. Es war aber die Aufgabe des Sozialgerichts dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt und die Beklagte hat nur das Ziel der Ablehnung im Visier.
Beklagte ist "Herr des Verfahrens"
Das SG hat keine Ermittlungen durchgeführt sondern die Beklagte und das Gericht war mit der Begutachtung wie im Schreiben vom 07.02.2004 vorgeschlagen einverstanden und übersendete gleichzeitig die Verwaltungsakte zur Durchführung der Begutachtung. So ist die Beklagte zum "Herr des Verfahrens" geworden und ist mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 14.02.2005 dokumentiert.
Es folgte im Sinne der Beklagten das gewünschte Gutachten v. 15.06.2005 unter Erklärungsnot. Es ist also kein weitere Aufklärung erkennbar. Und diesem Gutachten ist das Gericht vollumfänglich gefolgt. Damit verschafft sich die Beklagte einen Vermögensvorteil. So etwas führt zu Jahre langen Streitigkeiten und "Klagehäufung". Dazu im Einklang liegen die Schriftsätze der BGHW vom 24.06.2013 vor. Und schon mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 hat die BGHW deutlichgemacht: Ich müsste mich künftig auf längere Bearbeitungszeiten einstellen.
Zwei schwere Arbeitsunfälle und eine "kriminelle Vereinigung"
Mit meinem schweren Verkehrsunfall am 19.06.1968 und meinem schweren Arbeitsunfall im MED: TECHN. NOTDIENST am 20.03.2001 mit einem starken Stromschlag mitten in mein Herz, begann der Kontakt mit meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG). Und ist mit HUNDERT PROZENT eine internationale "kriminelle Vereinigung". Die sich in der Fotostrecke "Einmal Vietnam und zurück" in der Öffentlichkeit präsentiert. Video u. Fotostrecke. Mehr lesen
Vermeintlich internationale Betrüger in Vietnam gesichtet
Täuschungen sind objektiviert
Die objektive Beweislage für Täuschungen zum Zwecke der Erlangung eines Vermögensvorteils liegt mit der Behördenakte meiner BGHW Bremen vor.
Es kam zu Folgeunfällen u. Fahrradsturz am 08.04.2020 mit Wirbelsäulen
Fraktur. Meine im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle müssen nun im Rahmen der Ermittlungen bearbeitet werden. Mehr lesen
Justizbeamten zum Schutz
Bei einer mündlichen Verhandlung sollten nun auch Justizbeamten anwesend sein, wie es schon in der nicht öffentlichen Verhandlung am 19.07.2023 (L 14 U 132/21) der Fall war. Hier hatte das Gericht auch erkannt, ich sage die Wahrheit.
Gericht hat erkannt ich sage die Wahrheit
Nun ist meine Klage am Sozialgericht (SG) Bremen am laufen
(Az.: S 2 U 12/24) und sich mit meinen sämtlichen Arbeitsunfällen beschäftigt die im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt sind. Mehr lesen
Ich bin der Mann der vieles kann. Mehr lesen
Ich war schon einmal erfolgreicher Verbrecherjäger. Dazu liegen mir die Presseberichte und ein Schreiben der StA Niedersachen greifbar vor. Im MED. TECHN. NOTDIENST habe ich auch im Bremer-Gefängnis gearbeitet.
SG Bremen glaubt der Beklagten und nicht mir
und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie vorgekommen ist u. Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".
In den Berichten vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 hat die Beklagte wörtlich dokumentiert:
"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."
Ich musste die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen einschalten,
denn es waren Anhaltspunkte für Betrug ersichtlich! Und konnte diese auch mit meinem Anwalt im Jahre 2009 und im Jahre 2011 mit dem Chefarzt und Rentengutachter Herrn Dr. [26] stichhaltig dokumentieren.
Dazu gehörte auch das rechtswidrig angefertigte Gutachten der BG ETEM (vormals BGFE) mit der Stellungnahme vom 29.08.2003. Mehr lesen.
Dazu noch folgendes:
Ich habe im Aug. 2009 zwei Ermittlungsverfahren gegen Herrn [18] u. a. wegen Betruges u. a. - 140 Js 48585/09 - bei der StA Bremen angestrengt. Darauf hat die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 (Az.: 3 Zs 298/09) in 44 Punkten Sorgfaltspflichtverletzungen zur Tatsache gemacht. Es wurde aber nicht dafür gesorgt, dass die bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen durch ein Urteil/Beschluss beseitigt wurden.
Mit dem erweiterten Bescheid vom 23.11.2009 habe ich von der GStA Bremen den freundlichen Hinweis erhalten:
"Es sei müßig über Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu diskutieren, weil keine objektive Beweislage für Täuschungen zum Zwecke der Erlangung eines Vermögensvorteils vorliegen würde."
Tatsächlich lag aber die objektive Beweislage vor und ist von meinem damaligen Anwalt mit Schriftsatz vom 26.08.2009 aufgedeckt worden. Ferner hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 die objektive Beweislage dokumentiert. Mit diesen Täuschungen konnte die BGHW Vermögensvorteile erlangen.
Beschwerdeangelegenheit E 207/09
Sogleich habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 meine Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) bei der BGHW Direktion Mannheim angestrengt. Zu meinen begründeten Anschuldigungen will die BGHW Bremen keine Detailbeschreibungen vorlegen und hat es der Direktion Mannheim mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 auch gemeldet. Diese Stellungnahme wurde verheimlicht und erstmalig mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie aus Mannheim übersandt.
Der gesetzlose
"Kampf um Unfallrente" ist noch nicht verloren.
"Gerechtigkeit als Herzenssache"






















