Im Februar 2022 habe ich aus der allg. Öffentlichkeit den Hinweis erhalten,

es wäre nicht erkennbar wie es vor Gericht weitergeht. Und habe auf dieser Unterseite das letzte Schreiben aus dem LSG Bremen vom 24.02.2022 wie folgt für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht (L 14 U 131/21).  

 

Vom Gericht wurde darauf hingewiesen, im Falle einer Entscheidung ist beabsichtigt, dem Kläger Kosten in Höhe von 500,- € aufzuerlegen. Ich darf mich davon nicht einschüchtern lassen, denn ich benötige die Entscheidung, damit ich zu meinem Recht komme. 

  

Zur vorliegenden Sache ist zu sagen:

 

Von bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen hat die BGHW eine unendliche

Geschichte gemacht und Sozialgericht Bremen macht mit. 

 

Am 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft schon in 45 Punkten

bloße Sorgfaltspflichtverletzungen zur Tatsache gemacht.  

 

24.02.2022

Den vorliegenden Rechtsstreit soll ich als erledigt erklären!

So wurde es mir von dem LSG Bremen mit dem folgenden Schreiben vom 24.02.2022 dringend angeraten. Ansonsten beabsichtigt der Senat mir Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG in Höhe von 500,- € aufzuerlegen. 

 

Und wurde u. a. damit begründet, meine Begehren wären bereits mehrfach erfolglos geprüft worden und eine wiederholte gerichtliche Geltendmachung dieses Begehrens stellt eine rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung im Sinne des § 192 Abs 1 Nr. 2 SGG dar. 

 

Mein Begehren soll bereits mehrfach (erfolglos) geprüft worden sein, jedoch fehlt die Mitteilung um welche mehrfachen Verfahren es dabei genau gehen soll. Insoweit werde ich um die Bekanntmachung der mehrfachen Aktenzeichen zu den Verfahren vor dem SG/LSG Bremen bitten. Nach Überprüfung der Sach und Rechtslage werde ich ggf. den vorliegenden Rechtsstreit als erledigt erklären.

 

03.03.2022

 

15.02.2022

19.02.2022

Sogleich werde ich in der vorliegenden Sache dem Gericht bekannt geben, dass ich nun  einen Anwalt habe und sich in die komplexen Vorgänge einarbeiten möchte. Dazu im Einklang liegt die folgende Vollmacht vom 15.02.2022 und ein Schreiben an die BGHW vom 19.02.2022 vor. 

 

28.11.2007

Beratungsärztliche Stellungnahme

hat die komplexe Angelegenheit schon am 28.11.2007 erkannt und der BGHW (vormals GroLa BG) auf Anfrage wörtlich angeraten:

 

"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

30.04.2008

Mit dem Schreiben vom 30.04.2008 hat die Beklagte (BGHW) meinen damaligen Anwalt aufgefordert:

 

"Im Übrigen sollten Sie Ihrem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen." 

 

Dieses Schreiben (30.04.2008) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. 17 festgesetzt.

 

Natürlich konnte mein Anwalt bei dem riesigen Aktenmaterial nicht der BGHW folgen. Und wurde mit dem Schreiben vom 05.05.2008 dokumentiert. 

 

05.05.2008

 

01.09.2010

Schon vor mehr als 10 Jahren wurde mein Fall als komplex bewertet.

Und die BGHW wünschte die Mediation (Schlichtung). Dieses wäre der Durchbruch gewesen. Jedoch das Sozialgericht lehnte die Mediation ab.

 

Und hat im Jahre 2012 zu einer Klagehäufung, geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".  

 

15.10.2010

 

18.10.2010

29.11.2012

Wo bleibt die Gerichtswahrheit im Kampf um Unfallrente?

 

25.10.2012:

Az. S 29 U 83/12

Keine Gerichtswahrheit und eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung und Gerichte "lahm legen".

 

Güterichterverhandlung war angesagt für den 19.02.2014

Nach einer Klagehäufung wie sie noch nie vorgekommen ist, sollte es nun zur Mediation (Schlichtung) kommen. Und die Güterichterin hat nicht erkannt, dass ich von Anfang an Recht habe und die Klagehäufung berechtigt war/ist. Insoweit hat die Güterichterin auch das Ende der Streitigkeiten und Klagehäufung nicht verhindert mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Damit hat die Güterichterin sogleich die Tatsache festgesetzt, dass die Gerichte vielfache Falschurteile angefertigt haben. Denn mit den Teilerfolgen vom 19.06.2014 und 23.06.2015 ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht hatte.

 

Jetzt müssen nur noch die Maximalforderungen erfüllt werden auf die ich ein Recht habe, nicht mehr und nicht weniger.  

 

Es folgen die Beweismittel aus dem Sozialgericht Bremen

04.02.2014

19.02.2014

13.03.2014 

  

Die Beklagte hat erkannt, meine Forderungen sind berechtigt

und wollte - wie ich - die Mediation. Aber das Sozialgericht ist "Herr des Verfahrens" und hat es zu keiner Mediation kommen lassen.

 

Meine Forderungen sind berechtigt. Dazu im Einklang kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen.

 

Das Gericht ist "Herr des Verfahrens" und muss die Fehler ermitteln die meine Maximalendschädigung verhindern.

 

Grundgesetz Art. 5 (1)

Grundgesetz Art. 20 (4) 

21.10.2021

Herr Neumann nervt hat die Presse berichtet.

Denn ich kämpfe um mein Recht und eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. So etwas geht den Beteiligten natürlich auf die Nerven.

Ich habe von dem Grundgesetz gebrauch gemacht und bin im Gefängnis gelandet.