Seit dem 10.03.2020 ist bekannt, die Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar. Es ist nun zu klären, welche Verfügung der Direktor am Sozialgericht, zum Auffinden der Akte erlassen hat und in Prozessdelikt verwickelt ist. Wie die Urteile vom 18.12.2008 am Landessozialgericht Bremen zum Az.: L 14 U 183/05 und L 14 U 199/06 mit seiner Unterschrift dokumentieren.

 

Dazu der Hinweis: 

Wenn eine Akte nicht mehr auffindbar ist, sollte sich zunächst die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter auf die Suche machenWenn die Suche nicht erfolgreich ist, sollte der Verlust der Akte an die Verwaltung gemeldet werdenVon dort wird eine Abfrage im gesamten Haus durchgeführtEs ist unklar, ob ein einmaliger Vorfall, bei dem eine Akte verschwunden ist, ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung ist. 

 

SG-Akte zum Az.: S 18 U 94/04

 

Suchet, so werdet ihr finden?  

Im Tietjensee nördlich von Bremen klappt das bisher nicht. 

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen?

Am 10.03.2020 ist bekannt geworden, die Gerichtsakte am SG Bremen zum Az.: S 18 U 94/04 ist nicht mehr auffindbar. Wann und wer die Akte vernichtet hat ist angeblich nicht mehr nachvollziehbar. Da müsste sich wohl mal die Staatsanwaltschaft Bremen einschalten und könnte die Aufklärung betreiben. 

10.03.2020