29.02.2016

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

Insoweit folge ich der Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen und muss mein Recht einfordern. Das SG ist "Herr des Verfahrens" und hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Die Beklagte (BGHW) kann sich nun entspannen und muss keine weitere Aufklärung mehr betreiben. Und ich (Kläger) muss die Beweise für mein Recht dem Gericht vorlegen.

 

Bei meinen Ermittlungen bin ich auf "gefährliche Wahrheiten" gestoßen. Dazu im Einklang hat mir die Frau Direktorin am SG Bremen am 29.12.2010 wörtlich vorgetragen:

 

"Von weiteren Ersuchen bitte ich Abstand zu nehmen." 

 

Damit war zementiert, ich bin auf dem richtigen Weg. M.M. soll es zu keiner Aufklärung kommen, dazu im Einklang ist die Gerichtsakte nicht mehr auffindbar und wurde angeblich vernichtet. Diese Merkwürdigkeit wurde am 10.03.2020 dokumentiert. Es soll also etwas im Dunkeln gehalten werden was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. 

 

So hat es die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt gemacht und meinen Fall am 04.11.2010 persönlich bearbeitet hat. Dass ich mein Recht am SG aber nicht einfordern soll, ist nur erklärbar wenn dabei das SG Bremen an Ansehen verliert. 

 

Denn eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und ist keine üble Nachrede. Wie das Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 bestätigt. Ansonsten wäre ich bestraft worden. 

 

04.11.2010

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

 

Direktorin am SG Bremen antwortet.

 

15.11.2010

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

 

Mein Schreiben an die Direktorin am SG Bremen.

 

29.12.2010

Ich soll Abstand nehmen von weiteren Ersuchen der Aufklärung.

Und ist nur nachvollziehbar, wenn das SG Bremen dabei an Ansehen verliert.

 

Es folgt die Sache im chronologischem Ablauf:

 

21.03.2005

In dem späteren Gerichtsgutachten von Dr. med. [11-7] vom 03.05.2005 wurde nicht erkennbar, dass der Schriftsatz (21.03.2005) an den Gutachter weitergeleitet wurde. Und so fundiert das Gutachten auf einem Tatbestand der nicht auf meinem Fall basiert. 

Und ist von dem unrichtigen Tatbestand ausgegangen, mein Herz habe schon vor dem Stromunfall unter Vorhofflimmern zu leiden gehabt.

 

Insoweit wurde auch in dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 dokumentiert, ich konnte glaubhaft machen , bis zum Unfalltag am 20.03.2001 war mein Herz frei von Vorhofflimmern. 

 

24.03.2005

Es ist dokumentiert, dass des Klägers-Schriftsatz vom 21.03.2005 an die Beklagte (BGHW) mit dem Schreiben aus dem SG Bremen weitergeleitet wurde. Es gibt aber keine Verfügung, dass der Schriftsatz vom 21.03.2005 auch an den Gerichtsgutachter weitergeleitet wurde. 

 

Es folgt die Anlage:

21.03.2005

Schriftsatz von meinem damaligen Anwalt Herrn Dr. jur. [7-6]

Dieser Schriftsatz wurde an die Beklagte weitergeleitet. Es gibt aber kein Hinweis, dass der Schriftsatz vom 21.03.2005 an den Gerichtsgutachter weitergeleitet wurde.  

 

Es folgt die Anlage:

21.03.2005

Schriftsatz von meinem damaligen Anwalt Herrn Dr. jur. [7-6]

Dieser Schriftsatz wurde an die Beklagte weitergeleitet. Es gibt aber kein Hinweis, dass der Schriftsatz vom 21.03.2005 an den Gerichtsgutachter weitergeleitet wurde.  

 

 

24.09.2010

Ich bitte um Beweismittel zur Sachaufklärung.

 

05.10.2010

24.09.2010

BGHW erhält vom SG meinen Schriftsatz zur Information 

 

 

27.10.2010

04.11.2010

Ich erhalte keinen Beweis, dass der Schriftsatz (21.03.2005) an den Gerichtsgutachter weitergeleitet wurde. 

 

Ich soll vom Anfordern der Beweismittel Abstand nehmen. 

 

15.11.2010

Ich bitte das SG Bremen um Beweismittel zur Sachaufklärung.

 

21.12.2010

Mit meinem Schreiben vom 21.12.2010 bitte ich um weitere Aufklärung.

 

Hinweis:

Seit dem 13.08.2019 darf ich das Schreiben der BGHW vom 18.01.2010 nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und wurde in einer Liste (13.08.2019) mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW  zur Geheimhaltung aufgenommen.

 

29.12.2010

Von weiteren Ersuchen soll ich Abstand nehmen.

10.01.2011

Mein Schreiben vom 21.12.2010 war noch nicht beantwortet.

02.02.2011

Dass eine Verfügung des Vorsitzenden Richter (11-15) auch tatsächlich erledigt wurde ist nicht dokumentiert.

23.02.2011

Damit ist dokumentiert, dass der Schriftsatz weiterzuleiten war...

16.11.2011

Angeblich soll es "Schreiben der BGHW" geben die alles aufklären.

29.12.2011

Es soll einen Schriftsatz der Beklagten geben der vom SG Bremen nicht an den Kläger weitergeleitet wurde.

 

Dieses wäre Prozessdelikt und eine gefährliche Wahrheit.

 

Schreiben an das SG Bremen, ich bitte um Aufklärung.

 

08.05.2012

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

23.05.2012

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache an das Landessozialgericht weitergeleitet.

22.10.2012

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache an das Landessozialgericht weitergeleitet.

02.12.2012

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache an das Landessozialgericht weitergeleitet.

Ich bitte erneut um Aufklärung.

03.12.2012

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache an das Landessozialgericht weitergeleitet.

Ich bitte erneut um Aufklärung.

05.12.2012

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW" und nicht nach einer Akteneinsicht !!!.

13.12.2012

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

13.12.2012

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache vom Landessozialgericht bearbeitet.

10.01.2013

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Jedoch die "Schreiben der BGHW" erhalte ich nicht.

19.01.2013

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Jedoch die "Schreiben der BGHW" erhalte ich nicht.

01.02.2013

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache vom Landessozialgericht bearbeitet.

06.02.2013

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache an das Landessozialgericht weitergeleitet.

Ich bitte um Aufklärung und soll davon Abstand nehmen. 

31.07.2014

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache an das Landessozialgericht weitergeleitet.

Ich bitte um Aufklärung und soll davon Abstand nehmen. 

13.07.2015

Meine Ermittlungen gehen weiter:

 

Ich verlange nach bestimmten "Schreiben der BGHW".

Nun wurde die Sache an das Landessozialgericht weitergeleitet.

Ich bitte um Aufklärung und soll davon Abstand nehmen. 

10.03.2020

Ich kann keine weiteren Beweismittel mehr anfordern, denn die Gerichtsakte wurde vernichtet. So hat es der in meinem Fall damals verwickelte Richter Herr. Dr. [19-14] behauptet und jetzt Direktor am SG Bremen ist. Dieses hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Schreiben vom 10.03.2020 festgesetzt. 

 

Es soll und kann nicht mehr aufgedeckt werden, was für die Öffentlichkeit  im Dunkeln bleiben soll. Weil die Akte vernichtet wurde.

 

Jedoch Aktenteile liegen mir in Kopie greifbar vor.