Die deutsche Sozialversicherung 

hat leider ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt verloren!  

  

M. M. hat diese Person nur das Ziel ablehnen im Visier, womit sich die BGHW (vormals GroLa BG) die berechtigten Entschädigungsansprüche der Versicherten erspart.

 

Dazu wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Das SG macht mit und hat ein Gerichtsgutachten unter Prozessdelikt im Sinne der Beklagten (BGHW, vormals GroLa BG) am 03.05.2005 anfertigen lassen

Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr Dr. jur. [8-1] wurde im Jahre 2010 zur BGHW Direktion nach Mannheim gerufen. Ihm folgte in Bremen Herr [20-2]. Seit 2023 ist Herr [19-24] der Regionaldirektor in Bremen.

 

 

21.03.2005

Zum Schriftsatz meines Anwalts Dr. jur. vom 21.03.2005 (Bl.273/4)

hat die Beklagte (BGHW) mit Schriftsatz vom 08.04.2005 (Bl.275) Vorgetragen:

 

Bitte übersenden Sie uns noch die Ablichtung der im Schreiben des Klägers vom 21.03.2005 erwähnten Stellungnahme der Ärzte vom 02.12.2004. Diese liegt hier nicht vor.

 

Darauf folgte am 14.04.2005 (Bl.276) von Außen der Anruf von Richter [11-15] mit dem Hinweis auf Bl. 275: Die mit Bl. 275 angeforderte Stellungnahme kann nicht überbracht werden, weil sie sich beim Gutachter befindet. Spätere Übersendung wurde zugesagt. Aktenkundig kam es später zu keiner Übersendung.

 

Die Verfügung vom 24.03.2005 war mit sehr kleiner Schrift dokumentiert.  Und die Beklagte hat die Verfügung schon am 08.04.2006 (Bl.275) angefordert. Konnte aber von dem Richter [11-15] nicht überbracht werden. Spätere Übersendung wurde in der Gesprächsnotiz vom 14.04.2005 (Bl.276) von dem Richter [11-15] zugesagt. Spätere Übersendung ist aktenkundig nicht erfolgt. Somit konnte auch die Direktorin am SG Bremen nicht mit ihren vielen Antwortschreiben dokumentieren, dass die besonders klein Geschriebene Verfügung vom 24.03.2005 ausgeführt wurde. Es ist also mit keinem Schreiben aktenkundig geworden, dass der Schriftsatz des Klägers vom 21.03.2005 an den Sachverständigen weitergeleitet wurde. Somit war der Sachverständige auch nicht in den Stand gesetzt worden, die Behördenakten richtig zu lesen.

 

 

21.03.2005 (G 31 Rs.) Verfügung extrem klein gehalten

 

02.12.2004 (G31)

24.03.2005 (G 31 Rs.) Verfügung extrem klein gehalten!

 

08.04.2005 (Bl. 275)

Die Beklagte und hier Dr. [8-1] wünschte mit dem Schriftsatz vom 08.04.2005 (Bl. 275) aus dem SG Bremen eine Ablichtung. 

 

14.04.2005 (Bl. 276)

Es folgte ein Telefonat von Außen und der Richter [11-15] berichtet:

Die mit Blatt 275 angeforderte Stellungnahme kann nicht erbracht werden, weil sie sich beim Gutachter befindet. Spätere Überbringung wurde zugesagt, aber aktenkundig nicht erbracht.

 

 

Bundesversicherungsamt ist zugeschaltet: 

09.02.2011 

 

30.01.2011

Wem was anzulasten ist in der Stromunfallsache (20.03.2001) 8 Seiten

07.02.2011

Vom Bundesversicherungsamt wurde mit dem Schreiben vom 07.02.2011 eine umfassende Stellungnahme verlangt. 

Und für die Verwaltungsvorgänge sollte die BGHW selbst die vollständigen Akten in Kopie vorlegen.

 

  

02.03.2011

Es folgt die Stellungnahme der BGHW Bremen vom 02.03.2011 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11) und wörtlich dokumentiert: 

 

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch dazustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. 

 

Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihrer Mitarbeiter bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Führsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob Strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."

 

Meine Person wurde als "gefährlich" dargestellt und es soll ggf. strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden.

 

Persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern mit mir auch in der Behörde untersagt ("Redeverbot").   

02.03.2011

Wie ist es möglich, dass die BGHW mit Schreiben vom 02.03.2011 eine Stellungnahme zu dem Schreiben vom 03.03.2011 anfertigen konnte und in der Verkehrsunfallsache (19.06.1968) auf 20 Seiten dokumentiert:

"wem was anzulasten ist". Denn diese 20 Seiten sind erst nach der Stellungnahme vom 02.03.2011 angefertigt worden.

 

23.02.2011

Ich bitte das SG um die Kopie, dass es zur Verfügung kam. Und konnte nicht geliefert werden. Und ist mit dem Schreiben der Direktorin am SG Bremen vom xxxy bestätigt.

 

04.03.2011

Auch von uns mal herzlichen Dank für Deine gute Arbeit.

 

 

04.03.2011

Die HV Mannheim hat erkannt, dass es sich um eine umfangreiche und

 

außergewöhnliche Unfallversicherungsangelegenheit handelt.

 

Bundesversicherungsamt ist zugeschaltet: 

09..03.2011 

 

03.03.2011

Es folgt die Anlage in Kopie vom 03.03.2011 (20 Seiten),

wem was anzulasten ist.

Und konnte meine Behördenakte nur auf diesem Weg erreichen. 

 

 

24.03.2011 

Bundesversicherungsamt meldet sich mit der weiteren Eingabe: 

Die BGHW hat mit Schreiben vom 24.03.2011 und Posteingangstempel vom 28.03.2011 die weitere Eingabe aus dem Bundesversicherungsamt zur ergänzenden Stellungnahme erhalten. Die BGHW hat aber keine ergänzende Stellungnahme zu den 20 Seiten vorgelegt. Denn die 20 Seiten sind erst am 03.03.2011, also nach der Stellungnahme vom 02.03.2011 angefertigt worden.

 

 

 

05.04.2011

Es folgt das interne Schreiben der BGHW Bremen an die Direktion Mannheim und erregt den Irrtum mein Vorbringen sei völlig falsch dargestellt.

 

 

 

 

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an das eigene Personal. Es besteht aber keine Aussicht auf Erfolg und Rechtsmissbrauch wird ableitbar.

 

08.03.2021  

Der Beweis ist erbracht,

10 Jahre wurde Akte zurückgehalten.

 

 

08.04.2011 -109/110-

 

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

Durch die Generalstaatsanwaltschaft Bremen sind in 44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW mit Bescheid vom 17.11.2009 dokumentiert. Am 08.04.2011 ist dokumentiert, der Geschäftsführer der BGHW Bremen wünscht sich eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.

 

Am 2014 habe ich erneut eine Strafanzeige gestellt. Nun war die BGHW zu einer Anzeige gedrängt und hat 5 Tage später am 02.09.2014 einen Strafantrag gegen meine Person angestrengt. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit dem Schreiben vom 26.06.2015 eingestellt. 

 

Der Durchbruch

Ich nerve die Beteiligten weil ich seit 50 Jahren Pflichtverletzungen und Manipulation aufdecke. Die Zeitungen berichten über meinen Fall seit 1968.

 

Keiner will kriminalisiert werden und sich auch nicht in der Zeitung und Fernsehen rechtfertigen. Ferner hat die BGHW am 17./28.11.2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen, aber umsonst. Denn mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke sollte die BGHW aus meiner Akte entfernen. Die BGHW entfernt aber keine für mich nachteiligen Schriftstücke. Vielmehr will die BGHW mich bestrafen und hat es auch u. a. in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) dokumentiert und von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet wurde. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Ins Gefängnis, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unterm Arm.

 

Die "Stasiakte" habe ich dem Bremer Bürgermeister Herrn Andreas Bovenschulte am 08.09.2020 vorgelegt und auch seinen Senatoren. Keiner gibt eine Stellungnahme ab, wie mit der "Stasiakte" umzugehen ist. Und von der BGHW in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung durch das Landgericht (LG) Hamburg festgesetzt wurde (Az.: 324 O 128/19).

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.    

 

11.04.2011

StA sieht sich nicht in der Lage in Ermittlungen einzutreten

und ist nur erklärbar, wenn die deutsche Sozialversicherung nicht noch mehr an Ansehen verlieren soll.

 

 

26.04.2011

STA möchte darlegen welche Pflichtverletzungen gewünscht werden!

 

09.05.2011

Nach Meinung der Generalstaatsanwaltschaft soll die STA Bremen die richtige Entscheidung getroffen haben.

 

17.06.2011

Beschluss aus dem Oberlandesgericht Bremen. 

Tatsächlich gab es aber Fehler und gibt es auch weiterhin. Insoweit kam es auch am 19.06.2014 zu meinem Teilerfolgen, darüber hat auch die Presse berichtet.

 

14.10.2011 und

05.09.2012

Es wurde der Irrtum aufrechterhalten, es gäbe keine Pflichtverletzungen. Insoweit könnte ich auch keine finanzielle Entschädigung erwarten. 

 

Tatsache ist aber es kam zum finanziellen Teilerfolg im Streit um Unfallrente. Und wurde auch in der Presse bekannt.

 

 

 

14.10.2011

05.09.2012

Nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen

will die BGHW eine eindeutiger Sach- und Rechtslage erkannt haben. Und ich hätte keine Erfolgsaussichten.

 

 

Az.: 694 Js 16567/12

 

06.03.2012:

Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung

 

Von mir geht keine Bedrohung aus.

 

27.03.2012:

Ermittlungen gegen meine Person wurden sofort eingestellt: 

 

25.10.2012

 

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

Auszug aus dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten):

 

 

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren. (>Klick)

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

  

22.11.2012: 

 

Meine Strafanzeige wurde mit dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet und mit dem Schreiben am 19.11.2013 eingestellt.

 

11.12.2012

Die Anlage

10.12.2012

 

07.03.2013

Die Beteiligten haben wissentlich eine falsche Entscheidung getroffen

12.03.2013

 

14.03.2013

17.03.2013

18.03.2013

 

27.03.2013

27.03.2013

28.03.2013

 

16.04.2013

Akteneinsicht:

Mit der Gesprächsnotiz wurde schon am 16.04.2013 dokumentiert. Die BGHW erklärte sich bereit meine Vorwürfe mit mir zusammen und in der Verwaltung zu überprüfen.

Die BGHW hat es aber niemals dazu kommen lassen. Wenn die Überprüfung restlos und widerspruchslos abgelaufen ist, kann ich meine Klagen vor dem SG Bremen mit dem Az. S 2 U 9/23 und 14/23 sachgerecht begründen. Und nur so hätte das SG Bremen zur Urteilsfindung auch den wahren Tatbestand vorliegen.

 

Insoweit stelle ich den Antrag, dass die Beklagte die Vorbereitungen trifft und mit mehr als 2 Tagen veranschlagt wird. Meine Akteneinsicht wird über eine viel Zahl von Tagen anhalten. Nicht nur weil ich unter "anfallsartigen Kopfschmerzen" leide. Die BGHW verlangte schon in der Vergangenheit, dass die Polizei bei meinen Besuchsterminen anwesend sein soll, dieses wird auch von mir gewünscht. 

 

26.04.2013

30.04.2013 

30.04.2013: Mein Schriftsatz in Kopie als Anlage

01.05.2013

 

 

 

02.05.2013: BGHW würde jedes Gespräch verweigern

06.05.2013

 

08.05.2013: 

28.05.2013:

Mein Schreiben soll nicht beantwortet werden.

10.05.2013 Mein 3. Hausverbot und "Michael Kohlhaas"

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

 13.05.2013: Mein Schreiben an die STA Bremen

 

 16.05.2013

 

24.06.2013 ?????????

 

01.07.2013

01.07.2013

 

07.11.2013

 

 

19.11.2013 

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

 

25.11.2013

04.12.2013

10.05.2013 (23)* muss ich geheimhalten. >Klick 

 

26.01.2014

22.01.2014

 

27.01.2014

 

03.02.2014

 

04.02.2014

 

19.06.2014

Tatsächlich gab es aber Fehler und gibt es auch weiterhin. Insoweit kam es auch am 19.06.2014 zu den ersten Teilerfolgen, darüber hat auch die Presse berichtet.

 

19.06.2014

 

Meine sämtlichen Hausverbote wurden aufgehoben, waren rechtswidrig und haben die weitere Aufklärung behindert.

 

19.06.2014

 

Ein Urteil mit einer merkwürdigen Rentennachzahlung ohne Zinsbescheid erregte den Irrtum es sei zu einer Schlichtung gekommen, die sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte.

 

27.08.2014      Az.: 120 AR 46038/14

Es folgt meine Strafanzeige vom 27.08.2014.

 

Erst darauf hat die BGHW am 02.09.2014 mit einer Strafanzeige gegen meine Person reagiert. 

 

29.08.2014

 

02.09.2014 

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt. Dem hat der Anzeigeerstatter nicht widersprochen.

 

 

19.01.2015

28.01.2015

 

28.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen und wurden in 23 Punkten mit meinem Schreiben vom 28.02.2015 noch erweitert! 

"Stasiakte" (Kriegsplan") der BGHW vom 05.10.2009 liegt vor. 

 

03.03.2015 (Az.: 693 Js 10616/15)

Verfahren gegen: Herrn Justitia der BGHW (Mannheim)

21.05.2015

 

29.05.2015

 

 

23.06.2015

 

Und am 23.06.2015 wurde mit dem folgenden Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Sache Jahresarbeitsverdienst (JAV) der nächste Fehler mit einer Nachzahlung bestätigt.

 

17.08.2015

Mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen bin ich am Ende. Denn nun benötige ich einen Anwalt, den ich nicht habe.

Insoweit war die Sache damit für die Generalstaatsanwaltschaft erledigt.

 

Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht und habe nicht die Bestrafung der Beteiligten im Visier.

 

Dazu im Einklang bin ich seit dem Jahre 2010 zur Mediation (Schlichtung) bereit. Jedoch das SG/LSG Bremen, die BGHW und das Landgericht Hamburg verhindern die Mediation. 

 

29.03.2016

Mit einem merkwürdigen Vergleich,

hat die Beklagte und das SG Bremen versucht, dass meine Akte für immer geschlossen bleibt, dieses ist aber nicht gelungen.

 

06.10.2016

10.10.2016 

 

 

23.09.2016 und Vermerk eine Stellungnahme (S 29 U 81/16);

                                                   "nein, nicht vorgesehen (28.09.2016)

20.09.2016  

 

12.10.2016 keine Stellungnahme nur zur Kenntnisnahme

                              (L 14 U 104/16)

10.10.2016

06.06.2016

08.10.2016

22.09.2016 

S 29 U 81/16

19.10.2016 keine Stellungnahme vorgesehen

17.10.2016 

 

23.02.2018

Es folgt mein Schreiben an die STA Bremen vom 23.02.2018, mit Anlagen in Kopie.

 

Es folgen die Anlagen:

05.10.2009: (21) "Stasiakte"

08.05.2013

 

Auch dieses Schreiben (05.10.2009) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

02.04.2016

Das Bedrohungsmanagementteam der BGHW

 

07.03.2018

Es folgt ein Bescheid der STA Bremen vom 07.03.2018

Betrug soll nach 5 Jahren verjährt sein.

 

Jedoch werde ich durch die (falsche) Rentenzahlung jeden Monat weiterhin betrogen.

Die Tat ist somit auch nicht beendet.

 

07.03.2018 (-178-179-)

Es folgt die interne E-Mail von dem Justitiar der BGHW in Mannheim:

Damit ist dokumentiert es wird daran gearbeitete, dass die Beweismittel für den Betrugstatbestand auf unbestimmte Zeit nicht mehr verwertbar sind.

 

Dazu im Einklang liegt die Entscheidung aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 vor, die ich nicht veröffentlichen darf (Az.: 324 O 128/19).

 

 

28.12.2018

Es folgt ein neuer Strafantrag

 

06.08.2019 

Es folgt ein neuer Strafantrag

Akte ist unter Verschluss, wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

Quasi wie im NSA Prozess hält das Landgericht (LG) Hamburg 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus meiner Akte unter Verschluss. Dazu liegt mir die Liste und der Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 vor (Az.: 324 O 128/19). Die Geheimhaltung führt dazu, dass ich mein Recht vor dem Sozialgericht Bremen nicht mehr einklagen kann, weil die Beweismittel unter Verschluss liegen. Ich muss der Geheimhaltung folgen, denn ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist untersagt. Wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

 

Um eine Bestrafung zu verhindern habe ich Abschriften gemacht und keine Kopie sind.

 

13.08.2019 

Es folgt die Liste  

 

Auch diese Liste hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit am  13.08.2019 festgesetzt. 

 

 

02.09.2019

Es folgt zum neuen Strafantrag die Begründung und die vielen  Beweismittel in Kopie als Anlage. "Stasiakte" vom 05.10.2009 ist auch dabei

 

09.09.2019

Es folgt zum neuen Strafantrag weiteres Beweismittel (mit Anlage)

 

20.09.2019

Ermittlungen hat die STA angeblich aufgenommen

 

02.10.2019

Nun habe ich die Beschlüsse aus dem LG Hamburg bekannt gemacht. 

Mit Anlagen in Kopie.

 

18.12.2019

24.12.2019

Ich habe bekannt gemacht, die Gerichtsakte ist angeblich nicht mehr auffindbar. Mit Anlage in Kopie Schreiben vom 18.12.2019.

 

15.01.2020

Ich bitte um die Liste über Strafanträge zu meiner Sache.

Diese Listen habe ich mit Schreiben vom 17.02.2020 erhalten.

 

18.02.2020

Bescheid der STA Bremen u. a. mit dem Hinweis die Beweismittel würden sich wiederholen und sind nichts Neues.

 

 

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