Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch nachvollziehbar. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst. Und der Gesetzgeber hat die Sorgfaltspflichtverletzungen in Ausnahmefällen unter Strafe gestellt. Die Anknüpfungspunkte für Ausnahmefälle sind in der Behördenakte der BGHW gesichert und die Akte liegt mir in Kopie vor. So wird nachvollziehbar, warum ich von der BGHW am 05.10.2009 in die Liste der "gefährlicher Personen" aufgenommen wurde. 

 

Mein Fall ist kein Einzelfall, die "Tricksereien" und das Vertuschen bereiten viel Arbeit. Organisatorisch ist dies natürlich von der Abteilung in Bremen nicht zu leisten. Insoweit haben die Mitarbeiter am 13.04.2011 dokumentiert: Mein Fall und die Bearbeitung ähnlich gelagerte Fälle anderer Regionaldirektionen könnten und sollten von der Direktion Mannheim übernommen werden. Aber die Übernahme wurde sogleich abgelehnt, so muss der Regionaldirektor seinen Ausnahmefall selbst abarbeiten.

 

Am 05.10.2009 hat die BGHW ihr Problem dokumentiert und prognostiziert, wenn ich - Erich Neumann - feststellen sollte, dass in meiner Sache nichts weiter passiert, dann könnte es in der Behörde zu einem Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf) kommen. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen hat mir die BGHW Hausverbote erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit letztmalig am 19.06.2014 vom SG Bremen aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken. 

Bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät kam es zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt. Und obwohl alle Mediziner der BGHW mein VHF als Unfallfolge diagnostiziert haben, hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden im Bescheid eingetragen. Das Sozialgericht (SG) Bremen sorgt nicht dafür, dass ich zu meinem Recht komme und so kam es bisher zu keiner Entschädigung. 

 

30.03.2023

Mit meiner folgenden Stellungnahme,

habe ich dokumentiert, warum die Sache nicht von Anfang an nach Recht und Gesetz erledigt werden konnte. Und habe für die Öffentlichkeit sogleich die Beweismittel zugänglich gemacht.

 

0. 24.03.2023

    23.03.2023

1. 27.04.2004

In diesem Bescheid wurde mein Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt aber kein Gesundheitsschaden eingetragen. So etwas ist nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit und verhindert meine mögliche Entschädigung.

 

Am 13.08.2019 hat die BGHW ihren Bescheid vom 27.04.2004 zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt mit der Nr.: 9.

 

Siehe auch >Klick.

 

1. 15.11.2002

    Das Gutachten hat die Wahrscheinlichkeit bestätigt.

 

Obwohl dem Gutachter nicht bekannt war, dass es für die Begutachtung den ausschlaggebenden Vorbefund vom 06.02.2001 gibt, der glaubhaft gemacht hat, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.  

 

1. 27.10.2003

    Das Gutachten hat die Wahrscheinlichkeit bestätigt.

 

Und der später aufgetauchte Vorbefund vom 06.02.2001 bestätigt das Gutachten. Und hat zementiert, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.  

 

2. 30.06.2014

    Es ist eine "Stützrente" vorhanden.

 

5. 07.01.2003: (Bl.126)

    BGHW wünscht Amtshilfe

 

6. 28.07.2004: (Bl.251/2)

 

6. 25.10.2001: (Bl.78/Rs)

    Die Rückseite fehlt in der Behördenakte.

 

6. 22.02.2002: (Bl.65)

    02.12.2004: (G31)

 

6. 21.03.2005: (Bl.273)

    08.04.2005: (Bl.275)

 

7. 02.11.2004: (Bl.262/Rs.)

    08.04.2009: (Bl.774/5)

 

8. 12. 07.2005: (Bl.311/Rs.)

 

8. 17.06.2005: (Bl.308/9) 

 

8. 06.02.2001: (Bl.310)

 

8. 03.05.2005: (Bl.278/85)

    Gerichtsgutachten LDW 

 

9. 23.05.2007: (Bl.410/Rs.) 

 

10. 19.06.2007: (Bl.416)

      25.06.2007: (Bl.418)

      25.06.2007: (Bl.417)

 

10. 08.04.2009: (Bl.774/5) 

 

11. 21.07.2008: (Bl.467/8) 

 

06.02.2001: (Bl.310) 

 

11. 18.12.2008: (Bl.505/11)

 

12. 20.08.2008: (Bl.480/Rs.)

 

12. 08.04.2009: (Bl.774/5)

 

12. 19.06.2007: (Bl.416)

      25.06.2007: (Bl.418)

      25.06.2007: (Bl.417)

 

8. 27.05.2011    E 207/09 Akteneinsicht

Am 20.03.2001 kam es bei meinen Arbeiten in der Medizintechnik zu einem

Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW am 15.11.2002 und 27.10.003 dokumentiert. Und mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag dem 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF.  Das VHF steht im Ursachenzusammenhang mit meinem Schlaganfall vom 07.12.2021. So ist es in dem Arztbericht des Kardiologen vom 09.12.2021 dokumentiert.

 

 

Wichtiger Hinweis:

Mit Schreiben der BGHW (Mannheim) vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie eine Akte erhalten und keine durchlaufende Nummerierung hat. Damit wurde mir die interne Stellungnahme der BGHW (Bremen) vom 05.10.2009 ("Stasiakte") erstmalig in Kopie vorgelegt.

21.06.2022

Rücknahme des Bescheides vom 12.09.2002 wurde abgelehnt.

05.07.2022

Mein Widerspruch

21.09.2022

Widerspruchsbescheid der BGHW vom 21.09.2022. Mein Widerspruch wurde zurückgewiesen.

 

Meine 2. neue Klage bei Gericht eingegangen am

05.10.2022

 

Zum Stromunfall vom 20.03.2001

Zum Stromunfall und Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 ist zu sagen:

 

Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall im Verwaltungsverfahren mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Gesetzwidrig hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Obwohl dieser als chronisches Vorhofflimmern in allen medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert und dokumentiert wurde. Der BGHW liegt auch ein Vorbefund mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 vor. Damit wurde Glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag (20.03.2001) war mein Herz frei von Vorhofflimmern.

 

Den vorliegenden Unterlagen, also dem kardiologischen Gutachten vom 03.05.2005 kann nicht gefolgt werden, weil der Gutachter von der falschen Tatsache ausgegangen ist, mein VHF habe schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Aktenkundig konnte das Landessozialgericht (LSG) Bremen mit der nötigen Sicherheit in dem Urteil vom 18.12.2008 feststellen, dass das VHF nicht vor dem Unfall bestanden hat.

 

Damit war das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 wertlos geworden und erregte in der Gerichtakte (S 18 U 94/04) Irrtum und sollte aus der Gerichtsakte beim SG Bremen entfernt werden. Dabei hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Schreiben vom 10.03.2020 aufgedeckt: Die Akte ist verschwunden und nicht mehr auffindbar. Mit dieser Akte wird sogleich Prozessdelikt dokumentiert und konnte von meinem Anwalt und mir mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und Schreiben vom 07.09.2009 aufgedeckt werden.

 

05.10.2009 Az.: E207/09

Es folgt eine Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist untersagt.

Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt.

 

Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. 

 

17./28.11.2009

 

Die Beweismittel dokumentieren es wurde eine Grenze der Aufklärung gezogen und warum. 

24.02.2023

Es folgt der Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen 

 

IM NAMEN DES VOLKES

 

Ich glaube nicht, dass das deutsche Volk damit einverstanden ist, dass die Beklagte seit 2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen hat, weil die Beklagte nicht kriminalisiert werden will und sich die Beklagte auch nicht in der Zeitung und Fernsehen rechtfertigen will.

 

Ich glaube und so ist auch schon dokumentiert, dass das deutsch Volk sich bei mir bedankt weil ich immer weitermache und dabei über 20 Jahre mein Bestes gebe. Dazu im Einklang hat eine Person mehr als 1000,- € an das Landgericht Hamburg überwiesen und wollte verhindern, dass es zur Ordnungshaft kommt. Denn er (Mazi) kann es nicht ertragen, dass ich als Deutscher von meiner Meinungsfreit gebrauch gemacht habe und dafür ins Gefängnis gehen soll.

 

24.02.2023

Es folgt der Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen 

 

21.03.2023

Meine Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 24.02.2023.

Eine weitere Berufung wird folgen.

 

23.03.2023

Meine Berufung ist beim LSG Bremen am 21.03.2023 eingegangen.

 

24.03.2023

23.03.2023

Schriftsatz der Beklagten