22.03.2010

01.10.2011

20.08.2012

Die folgenden drei Schreiben waren den Vorsitzenden der BGHW bekannt. Und der Vorsitzende der BGHW Herr Dr. [19-17] hat mit seinem Schreiben vom 05.09.2012 darauf persönlich geantwortet. Es ist ein merkwürdiges Antwortschreiben (05.09.2012) mit einer falschen Tatsachenfeststellung. Und tatsächlich nicht mit dem Tatbestand der Behördenakte im Einklang ist.

 

05.09.2012

Persönliches Schreiben des Vorsitzenden der BGHW Herrn Dr. [19-17] zum Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09)

 

13.02.2011

Das Zurückhalten von Beweismittel wurde durch den Rentengutachter aufgedeckt. Es ist ein sachlicher Vorwurf und sachliche Grundlage in der Sache Unfall 19.06.1968. 

 

Diese Tatsache hat der Vorsitzende nicht erkannt, wie ist dass möglich?

IVSS - BGHW

 

International engagiert – die BGHW und die IVSS

 

Wir bringen unser Expertenwissen auch international ein, weil wir davon überzeugt sind, dass in Zeiten globaler Märkte Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weltweit harmonisiert  gestaltet werden müssen. Vorstand und Geschäftsführung der BGHW haben deshalb die Gründung der internationalen Sektion für Prävention im Handel bei der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) angestoßen. Was hat uns dazu veranlasst?

 

Der Vorsitzende hat auch nicht erkannt:

In der Sache Stromunfall 20.03.2001 haben das Sozialgericht Bremen und mein damaliger Anwalt (Dr. jur.) und ich, am 26.08.2009 aufgedeckt. Es liegt ein sachlicher Vorwurf und eine sachliche Grundlage in der Sache Stromunfall vom  20.03.2001 vor. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beklagte (BGHW) ist offensichtlich "Herr des Verfahrens" und hat die Entscheidung getroffen, ob und wann das Irrtum erregende Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) in den Prozess eingebracht wird. Und für die Verletztenakte hat die Beklagte (BGHW) ein Beweismittel angefertigt, dass den Irrtum erregt, dass das Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) nicht in den Prozess eingebracht wird.

 

Richter haben im Sinne der Beklagten eine unrichtige Auffassung 

Meinem Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen (3 Stunden hinsetzt) hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und Unterschlagungen aufzudecken wurde mit dem Vermerk vom 31.08.2009 (Bl. 588 AU 2001 u. Bl. 1560 AU 1968) eine Absage erteilt.

 

Der Vermerk wurde von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 aufgenommen. Und erregt den Irrtum, mein Wunsch wäre schon einmal erfüllt worden.  

  

Danach konnte mein Anwalt am 26.09.2009 Prozessdelikt aufdecken.  

 

So hat ein Mitarbeiter der BG ETEM für die BGHW (vormals GroLa BG) Irrtum erregende Beweismittel angefertigt für den damals laufenden Gerichtsprozess (Az.: S 18 U 94/04).

Und hat die falsche Tatsache behauptet, die BG ETEM habe von der BGHW einen Begutachtungsauftrag erhalten und wäre mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 abgearbeitet worden. 

 

Schon im November 2009 hätte die Öffentlichkeit von dem mutmaßlichem Betrug erfahren können. Aber leider hat die Presse noch nicht über meinen Fall berichtet. >Klick  

 

Aktenmanipulation:

Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit meinen Anwalt Dr. jur. verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 07.01.2009 zu dem Ergebnis:

 

Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

 

Am 08.06.2009 habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt. 

 

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

Tatsächlich wurde der Bearbeiter [18] aber weiter auch in meiner Stromunfallakte unter Bl. 888, 906, 959 und 982 vom 23.02.2011 gesichtet.   

 

06.01.2009

Aktenmanipulation:

Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 06.01.2009 zu dem Ergebnis:

 

Herr Neumann wird weitermachen" wahrscheinlich.

 

07.01.2009

Aktenmanipulation:

Mein Telefonat vom 06.01.2009 hat zu dem folgenden Schreiben geführt.

 

 

08.06.2009*

Am 08.06.2009* habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt. 

 

21.07.2009

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

 

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Wahrhaftig hat der Bearbeiter [18] aber noch ein Beschwerdeverfahren gegen seine Person mit dem Az. E 207/09 und Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) abgearbeitet. Und wurde auch als Ansprechperson aufgeführt.

 

Damit hat die BGHW natürlich "den Bock zum Gärtner gemacht".

 

Dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 wird von der BGHW in der Liste vom 13.08.2019 geheim gehalten.   

 

21.07.2009

Den Aktenvermerk für die Handakte 

muss ich seit dem 13.08.2019 geheimhalten.

 

26.08.2009

Es folgt die Dokumentation von Prozessdelikt.

 

01.09.2009

28.02.2005

18.11.2004

18.11.2004

18.11.2004

 

04.09.2009

 

07.09.2009 (Bl. 700)

18.11.2004 (Bl. 701)

18.11.2004 (Bl. 702)

24.11.2004 (Bl. 703)