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NEWS

 

"In Bremen ist der Teufel los" & Kontaktpolizisten wurden abgezogen.

Zwei Behörden wurden im Jahre 2012 als "kriminelle Vereinigung" von der Kriminalpolizei Bremen erkannt und sind noch am Wirken. Keine Behörde in Bremen legt den personifizierten Behörden-Mitarbeitern das Handwerk. Das Landessozialgericht hat zwei bewaffnete Justizbeamten am 03.07.2012 und 17.08.2023 zur mündlichen Verhandlungen angeordnet. M.M. wurde erkannt, eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken. Die Polizei Bremen ist überbelastet. Denn als ich meine Anzeige am 15.04.2015 erweitern wollte, hat ein Polizist mich vor der Polizeiwache in Bremen angeschrien:

 

"Hauen Sie ab ich will von ihrer Scheiße nichts wissen."

 

Ich wurde geschlagen festgenommen und eingesperrt.

Mit meinem Schriftstück vom 28.08.2023 wird die Sache erneut von der Polizei bearbeitet, Beirat Huchting ist informiert.   

 

Ausnahmefall: 

Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".

Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:

 

"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."  

 

Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.

 

01.03.2012

 

Mein Schreiben an den Polizeipräsidenten Bremen

 

Als Anlage:

05.10.2009, interne Schreiben der BGHW ("Stasi-Manier") und E-Mail vom 17./28.11.2009

 

Das interne Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten), 

hat die BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung aufgenommen.

 

Anlage

05.10.2009, interne Schreiben der BGHW ("Stasi-Manier")

und E-Mail vom 17./28.11.2009

 

05.03.2012

Mein Schreiben an der Polizeipräsidenten.

 

12.03.2012

 

21.12.2012

 

Anlagen:

18.12.2012

10.12.2012

 

 

Anlagen:

06.03.2012

04.06.2012

 

16.04.2013

BGHW täuscht der Akteninhalt soll aufgezeigt werden.

Zweifelsfrei, darf eine Behörde keine Irrenanstalt sein.

 

 

In meinem Fall weiß die Beklagte und das Sozialgericht Bremen nicht mehr was sie tun sollen.

 

Insoweit muss ich mit mehr als nur Belästigungen rechnen. 

02.09.2014

 

Strafanzeige gegen meine Person und Webseite

wurde von der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem noch folgenden Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Personifiziert ist auch der Richter am LSG Bremen Herr [5].

30.10.2014

Weser Kurier berichtet über "Liste gefährlicher Personen" = 05.10.2009

 

19.01.2015

28.01.2015

Die Vernehmung

 

28.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen!

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde eingestellt. 

 

19.07.2023

Niederschrift über die Erörterung des Sachverhalts am LSG Bremen.

Zur Sache Fahrradsturz vom 20.08.2020 (L 14 U 132/21)   

 

19.07.2023

Das Maß ist voll, Richterin am LSG erscheint mit bewaffneter Polizei. 

Erörterung des Sachverhalts war eine juristische "Luftnummer".

Prozessbevollmächtigte der Beklagten BGHW Herr [19-1] hat seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" und hat in dem zur Erörterung des Sachverhalts bestimmten Termin am 19.07.2023 keine Redeerlaubnis vorgelegt.

Ich fühlte mich von der Richterin bedroht und hinter mir zwei bewaffnete Justizbeamten aufgestellt hat. Es wurde auch nicht erklärt, warum die Justizbeamten angefordert wurden.

 

Schon mit Schreiben vom 21.12.2012 hatte das LSG Bremen dokumentiert, für eine sitzungspolizeiliche Maßnahme gab es keinen Grund. 

 

Ferner hat die Richterin keine weitere Person zugelassen und auf der menschlichen Ebene für mich sehr wichtig war. Es besteht zwischen dem LSG und der Beklagten eine "merkwürdige Vereinigung", die mich als "gefährliche Person" abstempeln will. Die Staatsanwaltschaft (STA) und Polizei Bremen machen da aber nicht mit und wird mit dem Schreiben der Polizei vom 12.03.2012 und dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Schon mit Schreiben vom 21.12.2012 hatte das LSG Bremen dokumentiert, für eine sitzungspolizeiliche Maßnahme gab es keinen Grund. 

 

Wahrhaftig war auch das positive Gespräch vom 16.04.2013 für meinen Sachbearbeiter Herrn [11-3] mit mir nicht erlaubt. Denn Herr [11-3] hatte von der Geschäftsführung seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Welche Rüge Herr [11-3] für das positive Gespräch erhalten hat ist unbekannt.

 

28.08.2023

Mein Schriftstück und Visitenkarte hat die Polizei Bremen erhalten

bei der Diskussion über Kontaktpolizisten in der Beiratssitzung in Huchting am 28.08.2023.