Autos wirbelten durch die Luft. 

So begann meine kriminelle Unfallsache am 19.06.1968 um Mitternacht. Weitere Zeitungen berichten bis dato über meinen Fall der kein Einzelfall ist.

 

Erich Neumann (Versicherungsfall)

20.03.2001 mein Stromunfall zementiert, Kriminelle sind am Wirken:

Mein chronisches Vorhofflimmern ist Unfallfolge.

 

Letzte Schriftsatz an das Sozialgericht (SG) Bremen am 26.05.2026

 

Letzte Schreiben aus dem Amtsgericht Bremen vom 26.05.2026 

 

Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB):

Die Behörden in Bremen (SPD) wollen ihre strafbaren Pflichtverletzungen nicht aufdecken. Dazu im Einklang liegt nicht nur die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 vor, sondern auch die E-Mail vom 28.11.2009 und dokumentiert wörtlich: 

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt."

 

Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen keine Ermittlungen eingeleitet und ist mit dem Bescheid der StA Bremen vom 19.11.2013 zementiert. Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat mit den Urteilen v. 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache, dokumentiert, erst wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt worden ist, dann werden meine Klagen zugelassen. Aber von der StA Bremen werden keine Ermittlungen eingeleitet, obwohl schon die Presse über meinen Fall berichtet. So verhindert die StA Bremen die Bestrafung einer "kriminellen Vereinigung". 

 

STRENG GEHEIM!

 

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen

(vormals GroLa BG) hat am 13.08.2019 aus meiner Behördenakte 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmt Zeit festgesetzt. Damit ich - Erich Walter Neumann - der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht, oder Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Auch das Kopieren ist mir untersagt und bin zum Geheimnisträger der BGHW geworden. In meiner Sache geht es um drei Unfälle am 19.06.1968, 17.09.1992 u. 20.03.2001, die von der BGHW im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle anerkannt sind. Mein Fall ist kein Einzelfall, über ähnlich gelagerte Fälle berichtet die BGHW in der E-Mail vom 13.04.2011Ich streite um die Entschädigung meiner Gesundheitsschäden vor dem SG Bremen.

 

Prozessdelikt am Sozialgericht (SG) Bremen. 

Am 26.08.2009 habe ich mit meinem Anwalt Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte und das SG Bremen wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

In die Liste der "gefährlichen Personen" hat die Beklagte mich aufgenommen. 

Darüber habe ich schon von Anfang an berichtet.

 

Beklagte befürchtet weitere Eskalation und will prüfen, ob strafrechtlich gegen meine Person vorzugehen ist.  

Dazu liegt die Stellungnahme der BGHW Bremen vom 02.03.2011 in der 2. Beschwerdesache (E 29/11) vor. Und meldet der Direktion Mannheim wörtlich:

 

"Dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinanderzusetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten usw.."

 

[...] es ist zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll.

 

Dazu ist zusagen; Aktenkundig hat Staatsanwaltschaft Bremen keine Ermittlungen bis dato eingeleitet. Weil dabei eine "kriminelle Vereinigung" in der deutschen Sozialversicherung aufgedeckt wird.

 

Eine weitere Manipulation konnte aufgedeckt werden:

Chefarztbericht vom 13.02.2011 dokumentiert, die Beklagte hat das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 durch das Zurückhalten von Arztberichten in ihrem Sinne manipuliert. 

 

Beklagte erklärt Landessozialgericht (LSG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz". Und will erreichen, dass das LSG dem Kläger "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt.  

So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten vom 24.06.2013 an das LSG Bremen dokumentiert. 

 

Keine Zweifel hat das LSG Bremen, an die Schilderung  des Klägers. 

So hat es das LSG Bremen mit Schreiben vom 11.09.2023 (L 14 U 132/21) dokumentiert. Die Beteiligten waren sich einig, die Beklagte sollte eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen.

 

Die erneute Verwaltungsentscheidung der Beklagten vom 02.11.2023 liegt vor und hat die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt mit der erneuten Klage am 20.02.2024 vor das SG Bremen gezerrt (Az.: S 2 U 12/24).

 

Richter will ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

Das SG Bremen hat mit Schreiben vom 22.04.2026 angekündigt, es werde ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden.

Es kann auch wahrhaftig keine mündliche Verhandlung geben, weil die BGHW ihren Mitarbeitern seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt hat. Und nach dem Strafgesetzbuch haben die Beschuldigten das Recht zu schweigen.

 

Die Entscheider sprechen eine andere Sprache.

Aktenkundig ist alles aufgeklärt, so dass ich von Anfang an erhalten kann, was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Jedoch die Entscheider sprechen eine "andere Sprache". So hat es meine Ehefrau schon am ersten Verhandlungstag vor dem SG Bremen am 15.11.2005 (Az.: S 18 U 186/03) erkannt. Und war mit dem Verhandlungstag am 10.10.2006 (Az.: S 18 U 94/04) bestätigt. Seit dem Schreiben vom 10.03.2020 ist dokumentiert:

 

Gerichtsakte (S 18 U 94/04) ist am SG Bremen nicht mehr auffindbar. 

Und zementiert, hier liegt Verdunklungsgefahr vor. 

 

Seit vielen Jahren liege ich im Streit

vor dem Sozialgericht (SG) Bremen mit der BGHW in Bremen um sachgerechte Unfallrente u.a. aus meinem schweren Verkehrsunfall (19.06.1968) und schweren Stromunfall (20.03.2001) und im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle von der BGHW Bremen anerkannt sind. 

 

Das SG Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten und so habe ich meine Klagen am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren. Danach konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte BGHW Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht.

 

Ich berichte über meine Arbeitsunfälle 

und das gesetzwidrige Vorgehen der BGHW Bremen, womit sich die BGHW von Anfang an finanzielle Vorteile verschafft hat. 

 

19.06.1968  

Autos wirbelten durch die Luft, schwerer Verkehrsunfall:  

!Achtung Manipulation! 

Es kam an meiner li. Kniescheibe an der Unterseite (Reibefläche) zu einem Abbruch mit all seinen Beschwerden. Und konnte bis dato nicht entschädigt werden, weil die BGHW vor dem Rentengutachter Arztberichte zurückgehalten hat. So ist es mit Chefarztbericht vom 13.02.2011 dokumentiert. Mein Anwalt deckt mit Schreiben v. 22.12.2004 einen groben Behandlungsfehler auf. Um den Behandlungsfehler zu vertuschen, bin ich von der BGHW ins schlechte Licht gesetzt worden. 

 

20.03.2001 

33 Jahre später, schwerer Stromunfall in der Medizintechnik:

 

!Achtung Manipulation!

Am 20.03.2001 kam es in der Medizintechnik im Außendienst, zu einem schweren Stromschlag-220 Volt, mitten in mein Herz. Seither habe ich chronisches Vorhofflimmern (VHF) und ist in allen medizinischen Gutachten der BGHW als Unfallfolge objektiviert und dokumentiert. Dazu konnte mit Vorbefund vom 06.02.2001 dem Landessozialgericht (LSG) Bremen glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF und ist das ausschlaggebende Beweismittel. Im Sinne des § 8 SGB VII hat die BGHW das Ereignis mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist dabei unter 20 % festgesetzt worden. Und hätte eine Unfallrente ausgelöst, weil eine Stützrente aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 vorhanden ist. Jedoch im Bescheid vom 27.04.2004 fehlt der ermittelte Gesundheitsschaden. So kommt es für die BGHW zu finanziellen Einsparungen und gegenüber meiner Krankenkasse wird Abrechnungsbetrug ableitbar.     

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden." 

Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich 17 Jahre in der Medizintechnik gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Behördenakte.

Mein Schreiben vom 15.09.2009 löste bei der Direktion in Mannheim mein Beschwerdeverfahren (E 207/09) aus. Dem nicht genug habe ich die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen mit meiner Strafanzeige vom 27.08.2009 wegen Betrug gegen den Aktenbearbeiter Herrn [18] eingeleitet.  

 

44 Pflichtverletzungen:

Staatsanwaltschaft (StA) Bremen sitzt in einer Zwickmühle

und hat entschieden: Zu meinen Lasten soll die deutsche Sozialversicherung nicht an Vorbildlichkeit verlieren. 

In 44 Punkten hat die StA Bremen Pflichtverletzungen erkannt.

Jedoch im Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft dokumentiert. Es sind keine Ermittlungen eingeleitet worden. So hat es die BGHW Bremen auch mit Schreiben vom 26.07.2010 (4) nachvollziehbar bestätigt. Ferner ist mit dem Schreiben der BGHW vom 08.05.2013 wörtlich dokumentiert:

 

"Wir werden ihnen gegenüber dazu keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."

 

Ohne Behördenakte konnte die StA Bremen natürlich keinen Betrug objektivieren und auch nicht dokumentieren. 

 

Beklagte BGHW Bremen verweigert die Klarstellung:

BGHW Bremen hat der Direktion Mannheim in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 mitgeteilt, Detailbeschreibungen wie gewünscht wird es nicht geben und wie gegen meine Person vorzugehen ist, damit es zu keiner Klarstellung kommt. Diese Stellungnahme sollte ich von Anfang an nicht erhalten, so hat es die BGHW Bremen in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. 

 

Mitarbeiter (MA) der BGHW verweigern meine Aktenbearbeitung.

So ist es in dem internen Schreiben vom 02.03.2011 in meiner Beschwerdeangelegenheit (E 29/11) dokumentiert.   

 

Erfolgreich ist mein "Nerven" und das Weitermachen 

Die folgende interne Stellungnahme vom 05.10.2009 habe ich erstmalig mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten. Und habe diese auch sogleich der Kriminalpolizei Bremen der Presse und Staatsanwaltschaft (StA) Bremen vorgelegt.  

 

Auf jeden Fall muss die Öffentlichkeit noch erfahren:

Mein Sachbearbeiter Herr [18] ist Verw.-Amtsrat u. Prozessbevollmächtigter der BGHW Bremen und ist ein Betrüger in allen Bereichen. Dieses hat sich bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 08.06.2009 bestätigt und ist in der Behörde auch sofort bekannt geworden. Und mit einer Verfügung hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen am 21.07.2009 (28 + 29) vorgetäuscht, Herr [18] sei von der weiteren Bearbeitung meiner Akten abgezogen. Denn wahrhaftig ist Herr [18] die Ansprechperson in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009.

 

Herrn [18] ist natürlich die Wahrheit bekannt und hat auch keine Strafanzeige erstattet. Selbst die BGHW hat über das weitere Vorgehen am 08.04.2011 wörtlich dokumentiert; 

 

"dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete."

 

Die Beweismittel liegen vor und kann nur eine Person mit "Stahlherz" verarbeiten. Es ist keine 1:1 Kopie und soll die Bestrafung verhindern. 

 

Mein Fall ist aktenkundig kein Einzelfall und die Mitarbeiter (MA) halten sich Fit im Büro auf dem Bürohausdach der BGHW Bremen an der Falkenstraße.

Sachverständige haben die interne Stellungnahme gesichtet: 

Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet mit dem Sachbearbeiter und Betrüger Herrn [18] als Ansprechperson. Es ist sofort erkannt worden, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Diese gefährliche "Bande" ist noch am Wirken.

 

 

STRENG GEHEIM!

 

Das Weitermachen hat zu einer Klagehäufung geführt.

Die Beklagte hat eine Klagehäufung erkannt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten vom 25.10.2012 dokumentiert.

 

"Neumann ließ nicht locker", 

berichtet der Weser Kurier am 29.11.2012. Und endlich habe ich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie vorliegen und dokumentiert: Die Verwaltung in Bremen will ihr Problem mit mir, durch eine psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit beseitigen und habe es sogleich der Kriminalpolizei Bremen und der Presse vorgelegt.

 

BGHW erklärt das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz"

und das Gericht soll mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

So ist es in den Schriftsätze der BGHW am 24.06.2013 dokumentiert.

 

Seit dem 13.08.2019 bin ich Geheimnisträger der BGHW

und soll auch die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheim halten. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht, oder einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Offensichtlich bin ich an eine mächtige "kriminelle Vereinigung" geraten. 

 

An alle Freunde der Gerechtigkeit; an Mazi und WernerE!

Im Rathaus ist dem Bürgermeister Bremen Herrn Bovenschulte (SPD) und seinen Senatoren bekannt, bei der BGHW in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und die "Kriminellen" wissen nicht mehr wie es weitergehen soll. Und versuchten erfolglos die Bearbeitung mit der E-Mali v. 13.04.2011 nach Mannheim zu verschieben. Und die Strafanzeige gegen meine Person vom 02.09.2014 haben sie aus Mannheim angestrengt. Ist aber an die Polizei Bremen weitergeleitet worden und gescheitert, weil ich nicht angreifbar bin. Tatsächlich werden meine Akten nur in Bremen bearbeitet und ist in dem Schreiben der BGHW Mannheim in meinem Beschwerdeverfahren vom 22.10.2009 (E 207/09) und 12.08.2010 dokumentiert. Die "kriminelle Vereinigung" ist bis dato am Wirken und von der BGHW Bremen erhalte ich keine (vollständige) Akte.

 

Das meine Sache (13.08.2019) nach Hamburg und ohne Behördenakte vor das Landgericht (LG) Hamburg gezerrt wurde, zementiert:

 

Die "kriminelle Vereinigung" will nicht in Bremen erkannt werden und die Behördenakte soll auch in Hamburg unbekannt bleiben." 

 

Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen mit Bescheid vom 19.11.2013 dokumentiert:  

 

"Ein Ermittlungsverfahren ist nicht eingeleitet worden."   

 

Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,  

keine Ausflüchte und keine Ausreden."   

 

Ich soll mein Rentendasein genießen, 

wünscht die Geschäftsführung der BGHW Bremen. So ist es in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Mit dem Hinweis auf die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion Mannheim, in meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09). 

 

Die Öffentlichkeit muss erfahren. 

Die Unfallfolgen aus dem Unfall von 1968 haben sich so weit verschlimmert, dass ich am 14.12.2001 meinen Verschlimmerungsantrag bei der BGHW gestellt habe und es kam zu meiner ersten Akteneinsicht, in der Behörde. Wobei ich erkannt habe, die BGHW hat sich durch Pflichtverletzungen finanzielle Vorteile verschafft. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 der BGHW zur Entschädigung angezeigt. Meine Akteneinsicht hat immer wieder Pflichtverletzungen aufgedeckt. Der Aktenbearbeiter sagte mir, die Vermerke in der Akte sollte ich nicht beachten. Wahrhaftig geben die Vermerke aber bekannt, wie die BGHW vorgeht, um sich rechtswidrige Vorteile zu verschaffen.

 

Bundesverdienstkreuz für finanzielle Einsparungen  

 

Herr [18] hat meine gemeldeten Arbeitsunfälle bearbeitet. Sein gesetzwidriges Handeln, hat bei der BGHW zu finanziellen Einsparungen geführt. Und dafür hat die BGHW am 04.02.2013 auch noch das Bundesverdienstkreuz erhalten. 

 

Mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 habe ich der BGHW angekündigt, ich werde meine Akte für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Darauf bin ich von der BGHW am 13.08.2019 zum Geheimnisträger über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit gemacht worden, denn ich habe objektiviert und dokumentiert:

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den  

Berufsgenossenschaften behandelt?"  

  

Die Elite der internationalen "kriminellen Vereinigung" ist auf der Fotostrecke abgelichtet und sogleich personifiziert. Das kriminelle Handeln ist der Polizei Bremen bekannt (14.12.2017). Die Polizeibeamten kommen aber nicht zur mündlichen Verhandlung. Und seit mehr als 58 Jahren vertuscht die "kriminelle Vereinigung" den Abbruch an der Unterseite (Reibefläche) meiner li. Kniescheibe. Dazu im Einklang liegt das Schreiben von meinem Anwalt vom 22.12.2004 vor. Und dokumentiert sogleich einen groben Behandlungsfehler. Ferner wurde ich ins schlechte Licht gesetzt, womit sich die BGHW meine Umschulung ersparen wollte.

 

Die Vorbildlichkeit ist in der ganzen Welt vorbei. 

  

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den 

Berufsgenossenschaften behandelt."    

 

Dieses Thema sollte die Öffentlichkeit diskutieren und war ein Wunsch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem bin ich gefolgt und habe es der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet. Die "kriminelle Vereinigung" war davon nicht begeistert, wie das Schreiben der BGHW vom 26.04.2013 bestätigt und Drohungen wurden ableitbar. Jedoch bin ich der DGUV gefolgt und habe dazu meine Webseite benutzt.

 

Wie Carl Hofstädt in Berlin, liege auch ich seit vielen Jahren im Streit um sachgerechte Unfallrente mit der BGHW in Bremen (vormals GroLa BG) vor dem Sozialgericht Bremen und bin kein Einzelfall. Am 18.12.2008 habe ich mit meinem Fachanwalt Dr. jur. [7-6] für Sozialrecht meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Danach haben wir die Akten studiert und konnten am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Beklagte BGHW will keine Klarstellung

Mit Schreiben vom 15.09.2009 habe ich mit einem Beschwerdeverfahren bei der BGHW Mannheim (E 207/09) weitergemacht. Darauf hat die BGHW Bremen der Direktion Mannheim im Antwortschreiben vom 05.10.2009 mitgeteilt, Detailbeschreibungen wie gewünscht wird es nicht geben und wie gegen meine Person vorzugehen ist, damit es zu keiner grundsätzlichen Klarstellung kommt.   

 

Verhandlungsunfähigkeit auf dem Nebenkriegsschauplatz: 

Seit meinem Schreiben vom 16.04.2013 berichte ich über das Handeln der Behörden in der Sozialversicherung und ist zu einer internationalen Crimestory geworden. Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und das Gericht sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Dabei denke ich an unseren Vater und die letzte Feldpost vom 23.10.1942. Und am 24.12.2019 habe ich im Gefängnis erfahren "Jeder stirbt für sich allein". 

Eine Filmemacherin würde meine Story gerne bringen, natürlich bin ich einverstanden. Schon am 12.01.2004 wollte die BG Unfallstation die Regie der Aufklärung übernehmen, aber die kriminelle Vereinigung hat es mit Schreiben vom 30.01.2004 verhindert. 

Am 19.06.1968 habe ich während meiner Tätigkeit als LKW-Fahrer meinen ersten schweren Verkehrsunfall erlitten. Am 17.09.1992 kam es auf dem Dienstweg in der Medizintechnik zu einem Verkehrsunfall mit einer rechten Knieverletzung. Dem folgte auf dem Dienstweg ein Verkehrsunfall am 06.02.2001 ohne Dauerschaden wobei der Notarztbericht bestätigt, mein Herz ist frei von Vorhofflimmern (VHF). Am 20.03.2001 kam es zu meinem schweren Stromunfall in der Medizintechnik und einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz. Seit dem Stromschlag können die Mediziner der BGHW nur noch chronisches VHF objektivieren und haben mein VHF als Unfallfolge dokumentiert. Die BGHW hat meinen Stromunfall im Sinne von (§ 8 SGB VII) mit Bescheid anerkannt, lässt aber im Bescheid den Gesundheitsschaden fehlen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW meine Unfallrente und schon mit einer MdE von unter 20% im Bescheid vom 27.04.2004 festgesetzt wurde. Und Abrechnungsbetrug gegen über meiner Krankenkasse wurde ableitbar.

 

Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 musste ich meine 1. Beschwerde bei der BGHW mit dem Az.: E 207/09 auslösen. Denn ich habe meinen Aktenbearbeiter Herrn [18] als Betrüger erkannt. Dazu folgte die (interne)  Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009. Die Kripo Bremen hat diese Stellungnahme gesichtet und kam u.a. zu der Wertung: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Nach meinen Teilerfolgen im Kampf um Unfallrente bin ich am 13.08.2019 zum Geheimnisträger in der gesetzlichen Sozialversicherung geworden. Damit ich der Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW Bremen folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt.  

 

Am 06.09.2021 bin ich das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden mit den Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die Presse berichtet "Herr Neumann nervt". Aktenkundig hat die BGHW schon in der E-Mail am 28.12.2009 dokumentiert, das Nerven soll mit einem rechtswidrigen Hausverbot und Redeverbot in der Behörde abgestellt werden. Dazu im Einklang liegt die rechtswidrige Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen vom 18.01.2010 vor. 

 

Von Anfang an muss der Leser und die Öffentlichkeit erfahren:

Ich bin Kunde und Geheimnisträger der BGHW Bremen (vormals GroLa BG).

 

Meine Teilerfolge haben in der Behördenakte dokumentiert:

In der deutschen Sozialversicherung ist die Elite einer "kriminellen Vereinigung" am Wirken. Wird ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt, würde das Landessozialgericht (LSG) Bremen meine Wiederaufnahmeklagen (WA) zulassen. Dazu hat das LSG Bremen am 22.11.2012 (L 14 U 169/11 WA) zum Ablehnen meiner WA Klage wörtlich vorgetragen:

 

"[...] jedenfalls, hat der Kläger in keiner Weise dargetan, dass jemand wegen der von ihm behaupteten Straftat rechtskräftigt verurteilt worden ist (vgl. hierzu § 581 Abs. 1 ZPO)."

 

Die Ordnung in unserem Sozialsystem muss hergestellt werden.

Denn eine rechtskräftige Verurteilung konnte bis dato nicht geschehen, weil die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen keine Ermittlungen einleitet. So ist es mit dem Bescheid der StA Bremen vom 19.11.2013 bestätigt. Dafür gibt es einen Grund, wird nämlich ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt, dann verliert die deutsche Sozialversicherung in Bremen und in der ganzen Welt ihr Ansehen. Dieses soll nicht geschehen und so hat die BGHW auch 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis 250.000 Euro bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

 

Dass die Beteiligten nicht nur in Deutschland unterwegs sind, ist mit der folgenden Fotostrecke objektiviert und sind auch personifiziert:

 

Es ist wichtig zu wissen, 

was ist bei meinen Arbeitsunfällen geschehen und lohnen sich für die BGHW rechtswidrige Handlungen?  

 

 

Arbeitsunfall (19.06.1968) Unfallfolgen haben sich verschlimmert,

so kam es zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme mit Abmahnung am 23.08.2000. Am 30.09.2001 kam es zum Arbeitsplatzverlust. Mehr lesen 

 

20.03.2001 schwerer Stromschlag mitten durch mein Herz.

 

 

So ist es bei meiner Arbeit in der Medizintechnik geschehen. Mehr lesen

 

Es ist wichtig zu wissen:

Der Bürgermeister Bremen ist u.a. mit meinem Schreiben vom 08.09.2020 und 21.09.2020 über die "kriminelle Vereinigung" informiert. Jedoch sind meine Schreiben nicht beantwortet worden und ist der Ansatzpunkt, auch im Rathaus ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

 

Am 10.02.2026 wollte ich im Rathaus aufdecken, warum meine Schreiben nicht beantwortet werden und ob eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist. Hier kam meine amerikanische Polizeisirene und die Polizei Bremen zum Einsatz. Danach hat sich das Amtsgericht Bremen mit einer Ordnungsstrafe gegen meine Person gemeldet. Und ich habe über weitere Merkwürdigkeiten berichtet und zementieren: In den Bremer Behörden ist die Elite einer "kriminellen Vereinigung" am Wirken, Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.

 

Es ist wichtig zu wissen:

Mit meinem 2. Beschwerdeverfahren (E 29/11) und dem Hinweis vom 11.03.2011 auf der Stellungnahme der BGHW vom 02.03.2011 ist dokumentiert: Die "kriminelle Vereinigung" hat keinen rechtsmittelfähigen Bescheid nach § 44 SGB X vorgelegt. So wurde die Klarstellung mit einer Klage vor dem Sozialgericht verhindert. Dazu ist wörtlich behauptet worden: 

 

"Der Verletzte ist bestens über die Gesetzeslage informiert, so daß er ggf. den § 44 SGB X genannte hätte."

 

Tatsächlich konnte der § 44 SGB X nicht von mir genannten werden, weil der Auftrag aus dem Bundesversicherungsamt (BVA) kam. Und das BVA hat mit dem Schreiben vom 07.02.2011 keine Verwaltungsentscheidung gewünscht. Und zementiert, auch bei dem BVA ist scheinbar eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.  

 

Es ist wichtig zu wissen, lohnen sich Pflichtverletzungen?

Oder wollen die Beteiligten nur ein Bundesverdienstkreuz für finanzielle Einsparungen, und der Vorstand der BGHW am 04.02.2013 erhalten hat.

 

Es ist wichtig zu wissen:

Seit mehr als 20 Jahren liege ich im Streit um Unfallrente mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG). Weil das Sozialgericht (SG) Bremen nicht mir, sondern der Beklagten glaubt. Dabei ist es zu kriminellen u. gesetzwidrigen Handlungen gekommen, welche das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt schädigen. So habe ich auch meine Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit den Urteilen vom 18.12.2008 verloren. Und mein Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. [7-6] hat dem BSG (Bundessozialgericht) mit Schriftsatz vom 06.08.2009 wörtlich mitgeteilt:

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit."

 

Es ist wichtig zu wissen:

Es war nicht erklärbar, warum ich die Verfahren mit meinem Anwalt verloren habe und beantragte zum wiederholten Male Akteneinsicht und nun mit einer Bescheinigung, dass mir alles vorgelegt wurde. Und habe die Bescheinigung mit Schreiben vom 09.06.2009 (Bl.1463) erhalten. Die Akteneinsicht ist mir am 08.06.2009 gewährt worden. Den Ablauf hat der Aktenbearbeiter Herr [18] mit seinem Vermerk am 09.06.2009 (Bl.1464/Rs) dokumentiert. Und richtig ist dokumentiert, ich habe einen Mitarbeiter der BGHW wörtlich beauftragt:

 

"Richten Sie Herrn [18] aus, er ist ein Betrüger."

 

 

Es ist wichtig zu wissen:  

Auf der 1.Unterseite meiner Webseite habe ich die gesetzwidrigen Handlungen der BGHW für die Öffentlichkeit, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie für alle Behörden nachvollziehbar dokumentiert. Dazu im Einklang berichtet auch die Presse über meinen Fall, der kein Einzelfall ist. Jedoch das Bremer Fernsehen verweigert die Sache auszustrahlen und ist eine Behörde.

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"  

So hat es die Direktorin am SG Bremen in der Presse vorgetragen und in meinem besonderen Fall verwickelt ist. Jedoch im Antwortschreiben vom 06.02.2013 ist dokumentiert:

 

"Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen und bitte von weiteren Schreiben Abstand zu nehmen."

 

Die Ermittlungen kann ich nicht einstellen, weil ich dabei bin mein Recht einzufordern. Es folgte Dr. [19-14] als Direktor am SG Bremen, der ebenfalls in meinem Fall verwickelt ist und gibt dazu im Einklang bekannt, dass die Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) am SG Bremen nicht mehr auffindbar sein soll. Und ist mit dem Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 10.03.2020 dokumentiert. Der Direktor am SG Bremen, erzählt warum er so gerne beim Sozialgericht arbeitet. Video 

 

Es ist wichtig zu wissen: 

Wahrhaftig hat die BGHW im Aktenvermerk vom 21.07.2009 festgelegt, mein Aktenbearbeiter und vermeintliche Betrüger Herr [18] ist von der Bearbeitung meiner Fälle befreit worden. Und bearbeitet nun die Beschwerdesache (E 207/09) gegen seine Person. Und wird natürlich als Ansprechperson seine Pflichtverletzungen nicht aufdecken. 

 

Ich bin Geheimnisträger der deutschen Sozialversicherung. 

Denn den Vermerk vom 09.06.2009 (27) und 21.07.2009 (28+29) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit 250 000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

 

Es ist wichtig zu wissen:

Mit dem Vermerk vom 31.08.2009 hat die BGHW dokumentiert, ich habe die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet. 

 

Dazu ist noch zu sagen, 

mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. [7-6] habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit dem Urteil vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Abgesehen von dem wichtigen Teilerfolg, dass die Beklagte gehalten ist sich an den Bescheid vom 12.09.2002 mit der Anerkennung meiner "anfallsartigen Kopfschmerzen" als Folge des Arbeitsunfalls vom 19.06.1968 festzuhalten hat. Danach (26.08.2009) haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit dem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich mein Beschwerdeverfahren zum Az.: E 207/09 bei der Direktion Mannheim eingeleitet und eine gerichtsfähige Verwaltungsentscheidung habe ich nicht erhalten. Zu den "anfallsartigen Kopfschmerzen" ist noch zu sagen, diese setzten aktenkundig unmittelbar nach dem Unfall am 19.06.1968 ein und sind mit Bescheid vom 12.09.2002 nach 34 Jahren mit einer Teil-MdE von 15 % zur Tatsache geworden. Eine sachgerechte Entschädigung mit Zinsbescheid habe ich nicht erhalten, sondern "Den Spatz in der Hand" und ist mit dem Teilerfolg am 19.06.2014 dokumentiert. 

 

Es ist wichtig zu wissen, 

Aktenkundig wollte mir die Bezirksverwaltung Bremen ihre Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren E 207/09 nicht vorlegen und ich habe diese erst mit dem Schreiben vom 27.05.2011 aus der Direktion Mannheim, als Anlage erhalten. Die Kripo Bremen hat die Stellungnahme gesichtet und hat sofort erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das gesetzwidrige Handeln der Beamten nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die StA Bremen hat wahrhaftig keine Ermittlungen eingeleitet und ist mit der Entscheidung vom 19.11.2013 dokumentiert. 

 

Es ist wichtig zu wissen, 

 

es folgte die Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen vom 18.01.2010 und damit habe ich ungerechtfertigtes Hausverbot erhalten und den Aktenbearbeitern meiner Akte ist "Redeverbot" erteilt worden. Mein Hausverbot wurde mit Beschluss aus dem SG Bremen am 26.02.2013 aufgehoben. Jedoch das "Redeverbot" ist noch am Wirken. 

 

Es ist wichtig zu wissen:

In meinem Fall ist nicht nur der Vorsitzende der BGHW Dr. [19-17 verwickelt, sondern auch Dr. Ing. [10-2] Leiter am Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und ist sogleich Präsident bei der ISSA. Diese Personen sind international am Wirken und ich habe sie im März 2014 auf der Fotostrecke "Einmal Vietnam und zurück" gesichtet.

 

Es ist wichtig zu wissen,

mit dem Hinweis auf die mündliche Verhandlung vor dem LSG Bremen am 22.11.2012 wird nachvollziehbar, hier läuft kein Sozialgerichtsverfahren ab sondern ein Strafverfahren. Denn wie in einem Strafverfahren waren Justizbeamte im Saal anwesend und die Beklagte ist nicht zur mündlichen Verhandlung eingetreten. Insoweit hat der Richter [5] auch erklärt, meine Klagen werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Darauf habe ich sofort am 22.11.2012 die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet. Jedoch die StA hat keine Ermittlungen eingeleitet, obwohl ich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 in Kopie und auf Wunsch der Staatsanwältin vorgelegt habe. Denn sie konnte nicht glauben, dass geschrieben steht: "Wir werden Herrn Neumann in die Liste der" gefährlichen Personen aufnehmen."  

 

Es ist wichtig zu wissen,

nach mehr als 10 Jahren waren am 19.07.2023 in der mündlichen Verhandlungen vor dem LSG Bremen erneut Justizbeamte anwesend und haben den Saal nicht verlassen, obwohl mein Anwalt dieses in der mündlichen Verhandlung am 19.07.2023 beantragt hat. Und seit dem 18.01.2010 hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [19-1] "Redeverbot" und ist noch am Wirken und dagegen bin ich machtlos. Insoweit hat die Richterin auch den Kläger wörtlich darauf hingewiesen:

 

"Gut, dass Sie mit Anwalt erscheinen."

 

Es ist wichtig zu wissen,

nach meiner Beschwerdesache E 207/09 u. E 29/11 hat die BGHW in Mannheim mit dem Schriftstück BEV vom  08.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert. Die BGHW will eine gesetzwidrige Strafanzeige gegen meine Person einleiten und hat dazu im Einklang erkannt und dokumentiert: 

 

"Unterzeichner ist der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Erfolg biete." 

 

Es ist wichtig zu wissen,

Nach dem Schriftstück BEV vom 08.04.2011 hat es der Justiziar [19-2] der BGHW in Mannheim am 02.09.2014 zu einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA) Bremen gegen meine Person kommen lassen, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung.

Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die StA Bremen die Ermittlungen sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Es ist der Beweis, eine Strafanzeige gegen meine Person war erfolglos und gemäß § 57 StPO gesetzwidrig. Jedoch die StA Bremen konnte keine Ermittlungen einleiten, weil dabei die deutsche Sozialversicherung ihr Ansehen verliert.  

 

Es ist wichtig zu wissen:

Die BGHW hat meine Bestrafung im Visier u. in der E-Mail v. 07.03.2018 ist der Justiziar [19-2] der BGHW zu der Erkenntnis gekommen:

  

"die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit dem Fachanwalt abgestimmt werden."  

 

Natürlich ist dem Justiziar [19-2] der BGHW und der Geschäftsführung bekannt, der externe Hamburger Fachanwalt [12-5] hat kein Recht auf Akteneinsicht. Und ist nicht berechtigt meine Angelegenheit und ohne Akte zu bearbeiten. Am Landgericht (LG) Hamburg ist es dem externen Hamburger Anwalt aber mit dem Urteil vom 13.08.2019 gelungen, dass ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss (Az.: 324 O 128/19). Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro bedroht oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Auch das Kopieren ist mir untersagt. In dieser Angelegenheit wollte die BGHW plötzlich die Gerichtsmediation, dieses hat das LG Hamburg nicht zugelassen, weil ich damals keinen Anwalt auftreiben konnte. Und einen Pflichtanwalt habe ich nicht bekommen und ist der Ansatzpunkt, es soll keine Gerichtsmediation geben.

 

Es ist wichtig zu wissen, 

die Beklagte hat in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 nachvollziehbar dokumentiert: 

 

"Es kam zu einer Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte lahm legen." 

 

Und in den vielen Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und bei Gericht angeregt, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

 

Es ist wichtig zu wissen, 

Mein Schreiben vom 16.04.2013 und Antwortschreiben der BGHW vom 26.04.2013, haben meine Webseite zum Tatbestand gemacht. Und mit dem Schreiben vom 19.02.2014 hat die Richterin [19-10] am SG Bremen in der angesagten Mediation den wörtlichen Irrtum erregt: 

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Wahrhaftig kam es danach aber mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) zu Teilerfolgen von Anfang an. Damit ist bestätigt, das SG Bremen und die Richterin [19-10] haben nicht die Aufgabe erfüllt, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. 

 

Das Urteil war mein "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" und "Das Schwert der Gerechtigkeit" hat zu geschlagen. Das Urteil bestätigt, mein Kampf um Gerechtigkeit war nicht umsonst. So kam es zur einer monatlichen Rente von 100 Euro und Nachzahlung von 12000 Euro. Zugleich hat das SG Bremen die von der BGHW Bremen verhängten Hausverbote gegen meine Person für nichtig erklärt. 

 

Es ist wichtig zu wissen,

die BGHW hat ein Bedrohungsmanagementteam und sich wie mit dem Schreiben vom 29.04.2016 einschaltet, wenn rechtswidrige Handlungen der Mitarbeiter erkennbar sind. Insoweit erhalten die Mitarbeiter Anweisungen und sollen sich mit Bumerangschreiben schützen. Die BGHW behauptet im Schreiben vom 19.02.2025 nicht zu wissen, was ein Bumerangschreiben ist und bestätigt damit, dass die Behördenakte nicht vorliegt. Denn mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 hat das Bedrohungsmanagementteam Bremen über die Bumerangschreiben berichtet. 

 

 

Es ist wichtig zu wissen,  

 

die Richterin [4-4] am Landessozialgericht (LSG) Bremen hat am 04.03.2019 erklärt:

 

"Das Sozialgericht habe die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Und hier wird keiner über den Tisch gezogen."

 

Danach hat die Richterin [4-4] mit Beschluss vom 22.09.2023 (L 14 U 132/21) nachvollziehbar festgestellt, der Kläger sagt die Wahrheit. Und die Beklagte war damit einverstanden eine erneute Verwaltungsentscheidung zu treffen. Jedoch konnte auch dieser Verwaltungsentscheidung vom 14.11.2023 nicht gefolgt werden. Und so kam die Sache erneut vor das SG Bremen, eingegangen am 12.02.2024 (Az.: S 2 U 12/24). 

 

Es ist von hoher Wichtig zu wissen,  

am 27.03.2026 kam es zu einem freundlichen Telefonat mit dem Justiziar [19-2] der BGHW in Mannheim und in meiner Angelegenheit verwickelt ist und habe den Sachverhalt geschildert. Ferner habe ich erkennbar gemacht, dass ich nach wie vor zu einem Mediationsverfahren bereit bin.

 

 Insoweit hat die Geschäftsführung der BGHW in Mannheim von ihrem Justiziar Herrn [19-2] nun eine Gesprächsnotiz über das Telefonat mit mir vom 27.03.2026 erhalten. Meine Webseite werde ich noch kürzen und könnte mit dem Hinweis auf die E-Mail vom 07.03.2018 ggf. die Wünsche der BGHW dabei berücksichtigen. Zur weiteren Erklärung hat die Geschäftsführung der BGHW mein folgendes Schreiben vom 27.03.2026 per Einschreiben erhalten. Insoweit folgte das Antwortschreiben der BGHW vom 01.04.2026 und 08.04.2026 jedoch nicht aus der Geschäftsführung der BGHW, aber darauf muss ich bestehen. 

 

Es ist wichtig zu wissen,

in dieser Angelegenheit habe ich dem SG Bremen noch meinen folgenden  Schriftsatz vom 15.04.2026 und weitere Unterlagen in Kopie beigefügt. 

 

Es ist wichtig zu wissen,

gemäß § 8 SGB VII wird in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall als Arbeitsunfall mit Bescheid anerkannt, wenn ein Gesundheitsschaden oder der Tod eingetreten ist. Einen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden gibt es in der gesetzliche Unfallversicherung nicht. In meinem Fall hat die BGHW Bremen meinen Stromunfall vom 20.03.2001 mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt, jedoch fehlt der ermittelte Gesundheitsschaden in dem Bescheid. Diese Pflichtverletzung hat die BGHW Bremen und das Sozialgericht (SG) Bremen nicht beseitigt. So bereichert sich die BGHW an meiner möglichen Unfallrente seit 25 Jahren. Die Beschuldigten sind personifiziert und hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen als "kriminelle Vereinigung" erkannt. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

Es ist wichtig zu wissen,

nach meinem Arbeitsunfall am 19.06.1968 haben die Mediziner der BGHW (vormals GroLa BG) meinen Gesundheitsschaden und groben Arztfehler in meinem li. Knie diagnostiziert. Diesen Gesundheitsschaden, an der Unterseite und Reibefläche meiner li. Kniescheibe, hat die BGHW nicht pflichtgemäß im Bescheid vom 28.05.1970 eingetragen. Und erspart sich damit die möglichen Entschädigungsansprüche.

 

Es ist wichtig zu wissen,

das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 ist durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert worden. Darin Verwickelt ist der Richter [11-15] und auch der jetzige Direktor am SG Bremen Herr Dr. [19-14] und kann die Gerichtsakte nicht mehr auffinden (Az.: S 18 U 94/04).  

 

Es ist wichtig zu wissen,

die BGHW hat ein 2. Rentengutachten anfertigen lassen und durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert. So hat es der Chefarzt mit Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert. Das Zurückhalten, hält die BGHW und das SG Bremen aufrecht und so bereichert sich die BGHW an meiner sachgerechten Unfallrente seit mehr als 57 Jahren. Und spiegelt zu meinen Lasten der Öffentlichkeit vor:

 

"Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da." 

 

Es ist wichtig zu wissen,

am  17.09.1992 kam es zweifelsfrei im Sinne von § 8 SGB VII zu meinem Arbeitsunfall mit einem Gesundheitsschaden im rechten Knie. Eine Verwaltungsentscheidung hat die BGHW bis dato nicht angefertigt. 

 

Es ist wichtig zu wissen,

es gibt die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion Mannheim und dokumentiert, ich werde in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen. Diese Stellungnahme hat die BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit am 13.08.2019 festgesetzt. Und ist in der Behördenakte nicht mehr auffindbar (20.12.2019).

 

Es ist wichtig zu wissen,

die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 gesichtet und hat erkannt, eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Es ist wichtig zu wissen,

die BGHW Bremen hat in dem Schreiben vom 02.03.2011 der Direktion Mannheim gemeldet, es soll geprüft werden ob strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden soll.

 

Es ist wichtig zu wissen,

 

"Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit dem Fachanwalt abgestimmt werden."  

 

Der externe Hamburger Fachanwalt hat kein Recht auf Akteneinsicht und so wurde die Angelegenheit noch unerfreulicher ("Redeverbot"). Nun wünschte die BGHW die Mediation (E-Mail 11.07.2019, Az.: 324 O 128/19), damit war das Landgericht (LG) Hamburg nicht einverstanden, weil ich keinen Anwalt vorzeigen konnte.   

 

Es ist wichtig zu wissen,  

seit dem 13.08.2019 bin ich Erich Walter Neumann Geheimnisträger der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen. Und 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW muss ich geheimhalten. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld bedroht, oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Der Bescheid der BGHW vom 07.11.2003 und vom 27.04.2004 sind darin eingebunden. So etwas ist nur möglich, wenn der Staatsschutz über den Sachverhalt informiert ist und die weitere Aufdeckung verhindern muss. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW vom 01.04.2026 vor, und durchgängig verweigert die BGHW eine Entscheidung zu meinem vorbringen und möchte erst die Urteile aus dem Sozialgericht (SG) Bremen abwarten.  

 

Es ist wichtig zu wissen,

wie konnte es meiner zuständigen BGHW in Bremen gelingen, dass ich seit dem 24.12.2019 viermal im Gefängnis gelandet bin. Schon das erste Mal am Heiligabend 2019 bin ich von den Justizbeamten mit den Worten aufgenommen worden: Was wollen Sie den hier Herr Neumann! Es folgte meine Frage; woher kennen Sie meinen Namen? Prompt kam die Antwort; wir kennen ihre Webseite und die vielen Zeitungsberichte und verfolgen ihren Fall. Und hier sind nur Schwerverbrecher die 10 Jahre absitzen müssen. Sie haben doch nur von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und dafür kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis.

 

Auch ein ehemaliger Bankdirektor aus Süddeutschland konnte so etwas nicht ertragen und hat 1000 Euro an das Landgericht Hamburg überwiesen um zu verhindern, dass ich ins Gefängnis muss, konnte es aber nicht verhindern. Ich bedanke mich bei dem Gefängnisarzt und den Justizbeamten für die gute Behandlung. Mit dem Hinweis auf meine Unfallfolgen, haben ich eine Zelle mit großen Fenster erhalten, damit ich genügend frischen Sauerstoff erhalte. Und das Essen ist auf meine Zelle gebracht worden. Einen Fernseher sollte ich haben dieses war aber nicht möglich weil über Weihnachten das Magazin nicht geöffnet wird. So habe ich das Buch von Hans Fallada erhalten: "Jeder stirbt für sich allein". Und Phrasen vom Heldentod für den Führer wie in der Feldpost vom 23.10.1942, bieten keinen Trost. Die Beschuldigten laufen Frei herum, ich sitze im Gefängnis, mit dem Gedanken: "Der Führer hat auch unsern Vater ermordet"  

 

Es ist wichtig zu wissen,

in meinem Fall sind die Beschuldigten international am Wirken.

Siehe März 2014: Einmal Vietnam und Zurück.

 

Mehr zu meiner Person: 

 

Ich bin der Sohn von Erich Neumann dem Bierbrauer bei Haake-Beck in Bremen. Mit dem ich niemals ein Bier trinken konnte, weil mein Vater am 26.09.1942 auf dem Kriegsschauplatz sein Leben verloren hat.

 

Unsere liebe Mutter ist Wally Neumann geb. Eden und Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden ist ihr Onkel und Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Onkel Rudolf ist im Februar 1925 an den Folgen eines Sturzes mit dem Fahrrad verstorben (Wegeunfall=Arbeitsunfall). 

 

Es ist wichtig zu wissen, 

meinen "Kampf um Unfallrente" hat die BGHW Bremen mit unrichtigen Verwaltungsentscheidungen vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Hier kam es zum Prozessdelikt so hat es mein Anwalt mit mir am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW vormals GroLa BG) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Danach hat mir die BGHW angeraten: "Ich soll doch endlich mein Rentendasein genießen." Denn der Streit würde meine Gesundheit und die von meiner Ehefrau stark belasten. So hat es die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Danach hat die BGHW in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 eine Klagehäufung bestätigt, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen" und meine Gesundheit belasten. Insoweit hat die BGHW in ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 auch das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und hat bei dem Landessozialgericht (LSG) Bremen angeregt, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" auf dem "Kriegsschauplatz" bescheinigt werden. Mit Sicherheit liegt ein Spezialfall vor. Dazu im Einklang ist mit meinem Schreiben vom 18.08.2016 dem Bundeskriminalamt (BKA) Wiesbaden bekannt geworden: Mehrfacher Sozialbetrug, Beseitigen der Ordnung in Deutschland und Hetze im Netz. Und nach dem Sichten meiner schriftlichen Anzeige vom 29.08.2024 hat der Polizeibeamte erklärt, in meinem Fall wird sofort das Spezialeinsatzkommando (SEK) alarmiert und wird in kürze in der Behörde der BGHW Bremen auftauchen. Am 08.04.2026 habe ich im Telefonat nach dem Aktenzeichen gefragt und wie es weitergehen soll, es ist mir gesagt worden, alles soll geheim bleiben, weil der Staatsschutz die Sache bearbeitet. M.M. kann die Sache nur noch in einer nichtöffentlichen Verhandlung vor einem Strafgericht geregelt werden.  Dazu im Einklang kam es schon am 19.07.2023 vor dem LSG Bremen zur Erörterung der Sach- und Rechtslage und wie in einem Strafprozess waren Justizbeamten anwesend (Az.: L 14 U 132/21). In dem Prozess hat das LSG Bremen mit Beschluss vom 22.09.2023 u. a. erkannt; der Kläger sagt die Wahrheit.

 

  Es ist wichtig zu wissen,

Die unangenehme Sache hat die Beklagte (BGHW) ohne Sachaufklärung erneut mit der Verwaltungsentscheidung vom 02.11.2023 vor das SG Bremen gezerrt (Az.: S 2 U 12/24) und Prozessdelikt wird ableitbar. 

 

Es ist wichtig zu wissen,

Mazi hat im Gästebuch wörtlich dokumentiert:

 

In der Tat leisten Sie mit Ihren Dokumentationen „Pionierarbeit“. Anhand Ihrer Dokumentationen und die Abbildung der Originaldokumente ist für jedermann nachvollziehbar, dass wir nicht in dem Staat leben, in dem wir geglaubt haben zu leben. (09.04.2026)

 

Es ist wichtig zu wissen,

meine Webseite ist keine üble Nachrede:

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat der Justiziar der BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen gegen meine Person hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen nach meiner schriftlichen Aussagen vom 08.02.2015 sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Der Justiziar ist nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt. Und die StA Bremen hat keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter eingeleitet. Von dem Staat in dem wir leben, wird die Wahrheit unterdrückt. Mit dem U in dem Az.; 693 UJs 1448/17 hat die StA Bremen die Beschuldigten als unbekannt festgesetzt und hat mit Schreiben vom 28.04.2017 die Ermittlungen gegen Unbekannt abgeschlossen. So ist es auch im Ermittlungsverfahren mit dem Az.: 1UJs 15261/25 und Schreiben vom 21.11.2015 geschehen. Es wird also in der ganzen Welt etwas vorgetäuscht.

 

Es ist wichtig zu wissen, 

die Mitarbeiter der BGHW waren schon am 08.05.2013 bereit, vor der StA Bremen die Wahrheit zu sagen. Jedoch die StA Bremen will die objektivierte Wahrheit nicht dokumentieren.

 

Es ist wichtig zu wissen, 

meine Webseite folgt dem Wunsch der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und erfahren möchte, wie werden die Versicherten nach einem Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft (BG) behandelt. Mit Schreiben vom 16.04.2013 habe ich die BGHW über mein Vorhaben informiert. Und das wahre Handeln der BGHW (vormals GroLa BG) ist seit meinem ersten Arbeitsunfall v. 19.06.1968 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW dokumentiert. Kommt es zu einem schweren Arbeitsunfall (AU) mit hohen Folgekosten dann werden Bearbeiter von der Geschäftsführung beauftragt, die auch rechtswidrig der Geschäftsführung folgen und wenn sie wie am 08.06.2009 nicht mehr folgen, dann werden sie von dem Fall abgezogen. Die Mitarbeiter erhalten "Redeverbot", wie in meinem Fall und mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 noch am Wirken ist. In der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 war das Gericht einverstanden, dass die Beklagte nicht erscheint. Es waren Justizbeamten anwesend wie in einem Strafverfahren. Der Richter erklärte, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde, dann werden meine Klagen zugelassen. 

 

Es ist wichtig zu wissen,

es sind weitere Tatsachen bekannt geworden und das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt schädigen. Dazu im Einklang hat der Justiziar der BGHW in der internen E-Mail vom 07.03.2018 dokumentiert:

 

"Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit dem Fachanwalt abgestimmt werden."  

 

Es ist wichtig zu wissen,

es sind von der BGHW externe Fachanwälte in Hamburg beauftragt worden, die kein Recht auf Akteneinsicht haben. Diese Fachanwälte haben am 13.08.2019 dafür sorgt, dass die unrichtigen Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit vom Landgericht (LG) Hamburg festgesetzt wurden. Damit ich der Geheimhaltung folgt, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Eine so unglaubliche Angelegenheit wird auch von der Presse verfolgt. Und so hat die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit schon in der ganzen Welt verloren.

 

Es ist wichtig zu wissen,

meine Webseite und Angelegenheit

 

ist für die BGHW rechtlich und praktisch nicht erfreulich und die Angelegenheit sollte mit dem externen Fachanwalt aus Hamburg abgestimmt werden, der kein Recht auf Akteneinsicht hat.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht!

So hat es die BGHW schon in der E-Mail vom 28.11.2009 dokumentiert. Ich hoffe, dass meine Angelegenheit rechtlich und praktisch zu einem erfreulichen Ende kommt. Die Beschuldigten sind in der Strafanzeige vom 02.09.2014 bei der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen personifiziert. Dieses Strafverfahren war gesetzwidrig gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen  Personen des politischen Lebens. Tatzeit 27.08.2014 und läßt einen besonderen Fall erkennen. Denn die Ermittlungen sind nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 und mit dem Hinweis auf den § 153 StPO sofort eingestellt worden. Die Einstellung wegen Ansehensschädigung erfolgt oft gerade dann, wenn ein Anfangsverdacht oder sogar hinreichender Tatverdacht besteht, die Verfolgung aber politisch nicht gewollt ist.  So ist es auch in meinem Fall. 

Natürlich ist die Verfolgung von der Politik nicht gewünscht und für die BGHW ist meine Webseite ein "rotes Tuch", denn es wird auf meiner Webseite weltweit aufgedeckt: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da, weil eine "kriminelle Vereinigung" in der gesetzlichen Unfallversicherung am Wirken ist. Dabei musste die BGHW natürlich meine Entschädigungsansprüche ablehnen, sonst wird erkannt, von Anfang an habe ich Recht. Wie die BGHW auf Presseberichte und meine Webseite reagiert ist mit dem Schreiben vom 14.10.2011 und 26.04.2013  objektiviert und dokumentiert. 

Am 19.06.2014 kam es zu einer Unfallrentenerhöhung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von unter 10% u. ohne Zinsbescheid für 12 Jahre, womit keiner gerechnet hat. Und mit dem "Spatz in der Hand" sollte ich mich zu frieden geben sonst würde ich nichts bekommen. So eine Ungerechtigkeit kann ich nicht ertragen und habe weitergemacht. Dazu ist zu sagen: 

 

Am 20.03.2001 habe ich in der Medizintechnik einen starken Stromschlag mitten in mein Herz erlitten, scheinbar habe ich "ein Herz aus Stahl".

 

Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG)

Ich bin Stolz ein Deutscher zu sein, dazu werden Soldaten der Bundeswehr mit "Stahlherz" benötigt. Oder wie im Hinweisgeberschutzgesetz, den Herrn Oberleutnant [8-29] siehe mein Schreiben vom 06.03.2026.

 

 

*

 

Mein erster Arbeitsunfall am 19.06.1968 

 

33 Jahre später:

Nach der Umschulung vom Tischler/Parkettleger zum Fernsehtechniker, kam es am 20.03.2001 zu meinem schweren Stromunfall in der Medizintechnik. Diesen habe ich meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) gemeldet. Sogleich habe ich erstmalig die Akteneinsicht in der Behörde aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 erhalten mit dem Hinweis :

 

"Vermerke in der Akte sollen angeblich unrelevant sein." 

 

Wahrhaftig haben die Vermerke und Zwischenberichte von dem leit. Arzt Dr. [4-1] der Unfallbehandlungsstelle Bremen aber dokumentiert, es soll zu keiner Umschulung kommen. Dazu hat der leit. Arzt Dr. [4-1] meine Person ins schlechte Licht gestellt, mit Führerscheinverlust gedroht und einen Behandlungsfehler an meinem li. Knie vertuscht. Mehr lesen

Die Umschulung wurde erst bejaht, nachdem sich der Reichsbund (jetzt SoVD) mit Schreiben vom 21.08.1970 eingeschaltet hat.

 

 

 

 

*

 

Meine Sozialverfahren sind zum internationalen Kriminalfall geworden

Insoweit werden die mündlichen Verhandlungen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen auch von Justizbeamten begleitet, wie in einem Strafprozess. Und dürfen den Saal auch nicht verlassen, wenn es von meinem Anwalt beantragt und begründet wird. 

   

Unfallarzt der BG Unfallstation Bremen Dr. [11-2] hat schon mit Schreiben vom 12.01.2004 angekündigt, er möchte die "Regie" der Aufklärung übernehmen und wünschte die Vorlage der vollständigen Behördenakte. Dieses hat der Aktenbearbeiter Herr [18] aber mit dem Antwortschreiben vom 30.01.2004 und dem rechtswidrig angefertigtem falschen Rentengutachten vom 05.09.2003 verhindert. Und durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert wurde, so hat es der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 bestätigt. 

 

Und ich möchte von der BGHW Bremen nur haben, was mir nach Recht und Gesetz aus meinen Arbeitsunfällen zu steht. Dieses hat die BGHW Bremen bis dato verhindert und so konnte ich nur Teilerfolge erstreiten. Denn mit meinem Anwalt habe ich schon am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit ist mein Fall zum Kriminalfall geworden und die Beklagte (BGHW) und das Sozialgericht (SG) Bremen sind nun wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte meine Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Mein Schreiben vom 15.09.2009 hat die begründete Beschwerdesache ausgelöst (E 207/09). Dem folgte die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) gerichtet an die Direktion der BGHW in Mannheim und die E-Mail vom 17./28.11.2009.  

 

Es ist wichtig zu wissen,

ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" von Beamten an:

Die BGHW Mannheim hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 bis zum Schreiben vom 27.05.2011 zurückgehalten. Danach hat die Kriminalpolizei Bremen die interne Stellungnahme gesichtet und hat erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten (im Sinne von § 153c StPO), weil das gesetzwidrige Handeln der Beamten nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

Natürlich habe ich die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wegen Betrug in 44 Punkten und Prozessdelikt eingeschaltet. Dazu im Einklang hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mein Schreiben vom 02.11.2009 vorliegen (140 Js 48585/09). Jedoch im Sinne von § 153c StPO wird von der Verfolgung abgesehen.

 

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 22.11.2012 hat der Richter [5] meinen Sozialfall zum Kriminalfall gemacht. Denn er wünschte nun, der Kläger müsste dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde, dann werden die Klagen zugelassen. Danach habe ich sofort am 22.11.2012 die StA Bremen aufgesucht und es sollte zu einer Strafanzeige wegen übler Nachrede kommen. Dieses hat die Staatsanwältin selbst erkannt, nachdem sie die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet hat. Dazu hat die Staatsanwältin erklärt, ich sei keine gefährliche Person. Jedoch hat die Staatsanwältin am 19.11.2013 die Entscheidung bekannt gemacht, es wurden keine Ermittlungen eingeleitet. Mit anderen Worten: Im Sinne von § 153c StPO wurde von der Verfolgung einer Straftat abgesehen. 

 

§ 153c StPO: Absehen von der Verfolgung im besonderen Fall.

Am 24.03.2026 habe ich im Internet erkannt:

Ja, Ermittlungen können in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingestellt werden, wenn die Durchführung des Verfahrens das Ansehen der BRD gefährdet oder zu einem schweren Nachteil führen würde. Ein Polizeibeamter Bremen hat meinen Fall wörtlich als "Scheiße" bewertet und wollte von mir nichts Neues hören. Die Sache führte zu drei Strafverfahren und sind mit Beschluss vom 14.12.2017 nach § 153 StPO vom Amtsgericht Bremen eingestellt worden.

 

Für was müssen sich die Beschuldigten rechtfertigen?

Dazu ist zu sagen: Justiziar der BGHW Mannheim [19-2] hat das Recht auf Akteneinsicht und somit war ihm auch das Schreiben vom 05.04.2011 von Herrn [18-4] aus der Geschäftsführung Bremen bekannt. Es dokumentiert, ich soll nicht straffrei ausgehen. Es soll also zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen. Dazu im Einklang folgte das Dokument vom 08.04.2011 (-108-) und dokumentiert, eine Strafanzeige gegen meine Person ist aussichtslos.

 

Auf dieser aussichtslosen Grundlage hat der Justiziar der BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Tatzeit: 27.08.2014. Und ist dabei nicht der Wahrheitspflicht gefolgt (§ 57 StPO). Dieses ist der StA Bremen mit meiner Aussage vom 08.02.2015 bekannt geworden. Eine Strafverfolgung hat es im Sinne von § 153c StPO nicht gegeben, weil ein besonderer Fall vorliegt. Mehr lesen

 

Darauf folgte die E-Mail vom 07.03.2018 von Herrn Justiziar [19-2] (-178/9-) und dokumentiert: Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit einem Fachanwalt abgestimmt werden. Und ist auch mit einem externen Fachanwalt aus Hamburg abgestimmt worden, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. So ist es der BGHW am 13.08.2019 mit Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg gelungen, dass ich 45 Akten und Veraltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bedroht. oder bis zu 2 Jahren  Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.  

 

Besondere Fälle (§ 153c StPO): 

In seltenen Fällen kann die Strafverfolgung eingeschränkt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und die Verfolgung wesentliche Interessen der Bundesrepublik gefährden würde. Dies bezieht sich jedoch auf außerpolitische Interesse und nicht auf bloßes Ansehen. Und wahrhaftig sind die Beschuldigten auch international am Wirken.

 

Einstellung bei hinreichendem Verdacht:   

Eine Einstellung wegen Ansehensschädigung (§ 153c StPO) erfolgt oft gerade dann, wenn ein Anfangsverdacht oder sogar hinreichender Tatverdacht besteht, die Verfolgung aber politisch nicht gewollt ist.

Dazu im Einklang antwortet der Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte (SPD) nicht. Nun ist das Ordnungsamt Bremen mit der Aufklärung beschäftigt, wie mein Schreiben vom 16.03.2026 bestätigt. 

 

Am 24.03.2026 habe ich im Internet erkannt:

Ja, Ermittlungen können in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingestellt werden, wenn die Durchführung des Verfahrens das Ansehen der BRD gefährdet oder zu einem schweren Nachteil führen würde. Ein Polizeibeamter Bremen hat meinen Fall wörtlich als "Scheiße" bewertet und wollte von mir nichts Neues hören. Die Sache führte zu drei Strafverfahren und sind mit Beschluss vom 14.12.2017 nach § 153 StPO vom Amtsgericht Bremen eingestellt worden.

 

Für was müssen sich die Beschuldigten rechtfertigen?

Dazu ist zu sagen: Justiziar der BGHW Mannheim [19-2] hat das Recht auf Akteneinsicht und somit war ihm auch das Schreiben vom 05.04.2011 von Herrn [18-4] aus der Geschäftsführung Bremen bekannt. Es dokumentiert, ich soll nicht straffrei ausgehen. Es soll also zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen. Dazu im Einklang folgte das Dokument vom 08.04.2011 (-108-) und dokumentiert, eine Strafanzeige gegen meine Person ist aussichtslos.

 

Auf dieser aussichtslosen Grundlage hat der Justiziar der BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Tatzeit: 27.08.2014. Und ist dabei nicht der Wahrheitspflicht gefolgt (§ 57 StPO). Dieses ist der StA Bremen mit meiner Aussage vom 08.02.2015 bekannt geworden. Eine Strafverfolgung hat es im Sinne von § 153c StPO nicht gegeben, weil ein besonderer Fall vorliegt. Mehr lesen

 

Darauf folgte die E-Mail vom 07.03.2018 von Herrn Justiziar [19-2] (-178/9-) und dokumentiert: Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit einem Fachanwalt abgestimmt werden. Und ist auch mit einem externen Fachanwalt aus Hamburg abgestimmt worden, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. So ist es der BGHW am 13.08.2019 mit Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg gelungen, dass ich 45 Akten und Veraltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bedroht. oder bis zu 2 Jahren  Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.  

 

Besondere Fälle (§ 153c StPO): 

In seltenen Fällen kann die Strafverfolgung eingeschränkt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und die Verfolgung wesentliche Interessen der Bundesrepublik gefährden würde. Dies bezieht sich jedoch auf außerpolitische Interesse und nicht auf bloßes Ansehen. Und wahrhaftig sind die Beschuldigten auch international am Wirken.

 

Einstellung bei hinreichendem Verdacht:   

Eine Einstellung wegen Ansehensschädigung (§ 153c StPO) erfolgt oft gerade dann, wenn ein Anfangsverdacht oder sogar hinreichender Tatverdacht besteht, die Verfolgung aber politisch nicht gewollt ist.

 

Dazu im Einklang antwortet der Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte (SPD) nicht. Nun ist das Ordnungsamt Bremen mit der Aufklärung beschäftigt, wie mein Schreiben vom 16.03.2026 bestätigt.

 

"Kriminelle Amtsträger der deutschen Sozialversicherung sind international am Wirken und haben Personenschutz. 

Es sind die Amtsträger der BG ETEM & BGHWMehr lesen 

 

Die Beschuldigten betreiben keine Aufklärung und haben sich am 02.09.2014 bei der Staatsanwaltschaft Bremen in ihrer unbegründeten Strafanzeige gegen meine Person personifiziert.

 

BGHW hat Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung festgesetzt. 

Mit meinem Schreiben vom 14.04.2008 habe ich in 18 Punkten von dem Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] um eine detaillierte Aufklärung gebeten. Mit dem Antwortschreiben vom 25.04.2008 hat Herr [20-2] nachvollziehbar dokumentiert, eine detaillierte Stellungnahme zur Aufklärung wird es aus der Geschäftsführung nicht geben. Und sogleich haben die Aktenbearbeiter Herr [19-1] und [18] erfahren:

 

"Für Bereich Geschäftsführung ist die Sache erledigt."

 

Es konnte auch zu keiner Aufklärung mit dem Hinweis kommen:

 

"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden."

 

Mein Fall ist aber noch nicht erledigt, insbesondere weil die BGHW nicht dieser Gesetzmäßigkeit folgt. Und am 13.08.2019 hat die BGHW dieses Schreiben (25.04.2008) in eine Liste mit 45 Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, oder 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

 

Es gibt kein Vertrauensverhältnis, Konflikte bestehen seit 1968:

So hat der Unfallarzt der BG Unfallbehandlungsstelle Bremen Herr Dr. [7-1] in dem Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Rückseite Bl.62) seinen schweren Behandlungsfehler an meinem li. Knie selbst objektiviert und dokumentiert.

 

Offensichtlich will sich die Unfallbehandlungsstelle Bremen bzw. der leit. Arzt Dr. [4-1] dafür nicht rechtfertigen und die Berufsgenossenschaft (BG) will sich eine Entschädigung ersparen. Insoweit ist auch in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert: 

 

"Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt u. Patient nicht mehr gegeben ist".

 

Aktenkundig hat die BGHW (vormals GroLa BG) diesen Konflikt noch nicht beseitigt. Und erspart sich damit eine Unfallrentenerhöhung. Dazu im Einklang liegt der Schriftsatz vom 04.06.2004 und das Schreiben vom 22.12.2004 an die GroLa BG von meinem Anwalt vor.

  

Eilt sehr, bitte sofort vorlegen! 

 

 

 

Geschäftsführerin will, dass ich "zum Schwein werde":

Die Geschäftsführerin der Firma Reha-Team Bremen (vormals Richter Medizintechnik Bremen) Frau [8-14] hat verlangt, ich sollte gegenüber den Krankenkassen gesetzwidrige Reparaturabrechnungen anfertigen. Dazu war ich nicht bereit und habe von der Geschäftsführerin wörtlich zu hören bekommen: "Sie müssen in dieser Firma zum Schwein werden".

Dem folgte die Abmahnung vom 23.08.2000 und läßt erkennen, meine unregelmäßige Arbeitsaufnahme war die wesentliche Ursache für meinen Arbeitsplatzverlust. Dazu im Einklang hat mein Anwalt seinen letzten Schriftsatz dem Arbeitsgericht Bremen vom 25.04.2001 vorgelegt. Mit dem dringenden Hinweis: Eilt sehr, bitte sofort vorlegen! Und auf dringendes Anraten des Gerichts wurde der Arbeitsvertrag aufgehoben und die Geschäftsführerin musste für den Verlust des Arbeitsplatzes 40.000 DM zahlen. Über diesen Betrag war sie natürlich verärgert. Dem folgte am 03.03.2004 die Anfrage der BGHW nach dem Grund für meinen Arbeitsplatzverlust. Und könnte bei der Firma Reha-Team Bremen zu einer Hochstufung der Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung führen. Dieses wollte Frau [8-14] natürlich verhindern und hat dazu im Einklang und im Sinne der BGHW behauptet:

 

"Die Unfallfolgen - Unfall aus 1968 - spielten keine Rolle. Davon war dem Betrieb auch nichts bekannt."

 

Tatsächlich waren meine Unfallfolgen bekannt. Und meine "anfallsartigen Kopfschmerzen" haben meine Arbeitsaufnahme gesteuert. Davon will die BGHW nichts wissen und eine weitere Aufklärung soll es nicht geben, wie das Schreiben der BGHW vom 21.07.2008 nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Gemäß dem GG Art. 20 ist die Ordnung in Deutschland beseitigt:

Dieses hat mein "Kampf um Unfallrente" schon mit der internen Stellungnahme der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen v. 05.10.2009 in meiner Beschwerdesache (E 207/09) stichhaltig objektiviert und auf drei Seiten dokumentiert. Und war an die Direktion der BGHW in Mannheim gerichtet.

 

05.10.2009 Az.: E207/09

Es folgt die Abschrift der internen Stellungnahme der BGHW Bremen und weiteres Beweismittel.  

 

Es besteht "Verdunklungsgefahr", 

denn bei der BGHW Bremen ist die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 aus meiner Beschwerdesache (E 207/09) seit dem 20.12.2019 nicht mehr auffindbar. Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die interne Stellungnahme in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren ist mir auch untersagt.

 

Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" von Beamten an:

Nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das gesetzwidrige Handeln der Beamten nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Die Beamten halten Beweismittel zurück u. fertigen Irrtum erregendes

Beweismittel an. Mehr lesen 

 

Ich befinde mich in einer Bedrohungslage,

mit dem Hinweis auf mein Schreiben vom 31.09.2009 hat der Senator für Justiz und Verfassung Bremen mit Antwortschreiben vom 07.09.2009 wörtlich vorgetragen: 

 

"Es ist nicht auszuschließen, dass solche Behauptungen darauf überprüft werden, inwieweit dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wird." 

 

Staatsanwaltschaft (StA) Bremen lehnt die Ermittlungen ab.

Die StA Bremen hat u. a. die Entscheidungen vom 20.10.2009; 25.02.201019.11.2013 und 26.05.2015 vorgelegt und bestätigen, die Ermittlungen wurden nicht eingeleitet oder eingestellt.

 

Die Beklagte BGHW hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und wünschte vom Gericht, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.

 

Amtsgericht Bremen hat drei Strafsachen in meiner Sache bearbeitet

und mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt. Und 10 Polizeibeamten sind nicht im Hauptverhandlungstermin am 14.12.2017 als Zeugen eingetreten. Es sollte also diesen Prozess nicht geben.

 

"Redeverbot" und "Meineid" ist am 05.12.2018 dokumentiert:

Mitarbeiter der BGHW Bremen haben "Redeverbot" und ich habe rechtswidriges "Hausverbot" erhalten. Dazu im Einklang liegt die Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen vom 18.01.2010 vor.   

 

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

 

Herr Oberleutnant, ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher!

Bei der Zentrale interne Meldestelle (ZIMS) ist der Herr Oberleutnant [8-29] meine Ansprechperson und hat mit meinem Schreiben vom 06.03.2026 über das Handeln der "kriminellen Vereinigung" erfahren. Und soll auf eine Antwort drei Monate warten. Die Antwort habe ich mit dem Schreiben vom 02.04.2026 und dem Hinweis erhalten, meine Meldung müsste das Bundesamt für Justiz in Bonn erhalten. Eine Weiterleitung von hier aus könnte nicht erfolgen, weil keine Entscheidung vorliegt, ob ich mein Vorbringen von dort geprüft haben möchte. Natürlich wird die Weiterleitung von mir gewünscht und habe es auch mit meinem Schreiben vom 10.04.2026 schriftlich bekannt gemacht. 

 

Bürgermeister Bremen (SPD) beantwortet meine Schreiben nicht:

Ordnungsamt Bremen ist seit dem Bußgeldbescheid vom 06.03.2026 dabei die Ordnung in Bremen wieder herzustellen. Dabei wurde bekannt, seit der internen Stellungnahme der BGHW in Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Direktion in Mannheim, ist die Ordnung in Deutschland beseitigt. 

Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte ist über die Sache und meinem "Hilferuf" seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 bekannt. Ich erhalte aber keine Antwort. Und diese Schreiben dokumentieren, was nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 und 21.09.2020 ist mein Hilferuf dem Bürgermeister bekannt. Ich warte erfolglos auf seine Antwort und habe mir am 10.02.2026 von 11:57 bis 12:12 erlaubt auf meinem Fahrrad sitzend und mit meiner amerikanischen Polizeisirene den  Bürgermeister vor das Rathaus zu rufen. Leider kam die Polizei Bremen und hat meine Aktion beendet. Und nun liegt mir ein Bußgeldbescheid vom 06.03.2026 über 100,00 EUR vor. Zu dieser Aktion wäre es nicht gekommen, wenn die Ordnung in Deutschland vorhanden wäre.

 

Vorwort.

Der Verfasser hat erkannt, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat aufgerufen (mehr lesen) darüber zu berichten:

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den

Berufsgenossenschaften behandelt?"  

 

Mit der E-Mail vom 14.04.2010 hat die DGUV über meine konkreten Fälle berichtet und mit der Wichtigkeit: Hoch eingestuft. Über die eigenen Erfahrungen im Kampf um die Unfallrente, hat Carl Hofstädt in Berlin 1904 in seiner Broschüre berichtet. Ob Hofstädt sein Recht bekommen hat ist unbekannt. Ich habe mein Recht noch nicht bekommen und berichte in Detailbeschreibungen über die Erfahrungen mit meiner zuständigen  Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen (vormals GroLa BG) und dem Sozialgericht (SG) Bremen. Darüber wird auch wie folgt in den Zeitungen berichtet:

 

Die Beamten fürchten die Presse "wie der Teufel das Weihwasser"

Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.

 

Mein Stromunfall (SU) vom 20.03.2001 ist offensichtlich ein Einzelfall: 

Denn zeigen sich nach Elektrounfällen im Elektrokardiogramm erhebliche Abweichungen von der Norm, die bei Kontrollen in den nachfolgenden Wochen und Monaten stationär sind, so mögen diese Abweichungen durch den Elektrounfall verursacht sein. Wahrscheinlichkeit kann bei fehlenden Vorbefunden im Einzelfall meist nicht erbracht werden. Diese Vorbefunde liegen in meinem Fall aber vor und haben dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in dem Urteil vom 18.12.2008 (L 14 U 199/06) auf der Seite 10 glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag (20.03.2001) war mein Herz frei von Vorhofflimmern (VHF). Das Gericht hätte mit einem Beschluss dafür sorgen müssen, dass die Beklagte ihre Verwaltungsentscheidung vom 27.04.2004 aufhebt und eine erneute Verwaltungsentscheidung vorlegt mit der neuen Erkenntnis, dass der Kläger bis zum Unfalltag frei von VHF war. und danach chronisches VHF in den medizinischen Gutachten der Beklagten diagnostiziert und dokumentiert wurde. 

 

In meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09),

hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 und der E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 für die Direktion in Mannheim nachvollziehbar dokumentiert:

 

Wir werden uns nicht in die Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.

 

Wir sind dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Denn wir sehen nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.

 

Mit dem Schreiben der BGHW aus der Direktion in Mannheim vom 27.05.2011 habe ich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 erstmalig in Kopie als Anlage erhalten. Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam zu der Wertung:

 

Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an,

die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden & Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil die Sache nicht an die Öffentlichkeit kommen darf/soll. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

 

Es folgen interne und geheime Unterlagen der BGHW:

 

Polizeipräsident Bremen erkennt, keine Zuständigkeit,

so ist es mit dem Schreiben vom 12.03.2012 dokumentiert und hat auch die internen Unterlagen der BGHW gesichtet. Dazu hat der Polizeipräsident auf das Az.: 140 Js 48585/09 der StA Bremen verwiesen und bekanntlich in meinem Fall keine Ermittlungen einleitet.

 

"Was das Landgericht Hamburg macht interessiert mich nicht"

So hat es der Vorsitzende Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) Bremen in der mündlichen Verhandlung 17.09.2020 vorgetragen (L 14 U 29/20). 

 

Bürgermeister Bremen (SPD) beantwortet meine Schreiben nicht:

Und diese Schreiben dokumentieren, was nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 und 21.09.2020 ist mein Hilferuf dem Bürgermeister Herrn Bovenschulte Bremen bekannt und ich warte erfolglos auf seine Reaktion. Ich habe mir am 10.02.2026 von 11:57 bis 12:12 erlaubt auf meinem Fahrrad sitzend und mit meiner amerikanischen Polizeisirene den  Bürgermeister vor das Rathaus zu rufen. Leider kam die Polizei Bremen und hat meine Aktion beendet. Und nun liegt mir ein Bußgeldbescheid vom 06.03.2026 über 100,00 EUR vor. Zu dieser Aktion wäre es nicht gekommen, wenn der Bürgermeister meine Schreiben beantwortet hätte. 

 

Ich schreibe nur die Wahrheit,

wie in meinem folgenden Schriftsatz vom 10.02.2026 an das SG Bremen. 

Im Kampf habe ich das beste gegeben, es ist meine Lebenszeit. 

 

Ich bin im Gefängnis gelandet weil ich mit meiner Behördenakte und 45 Geheimunterlagen der BGHW in Bremen für die Öffentlichkeit aufgedeckt habe, die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da. Die Beamten wollen nicht als Kriminelle erkannt werden, und wollen sich auch nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen. Die Beamten befürchten meinen Auftritt mit einer Waffe. Sie haben die Grenze der Aufklärung gezogen und haben das Landessozialgericht (LSG) Bremen mit ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum Nebenkriegsschauplatz ernannt. Die Beamten wünschen vom Gericht, mir soll auf dem "Kriegsschauplatz"  Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Warum soll ich den Bürgermeister Bremen Herrn Bovenschulte (SPD) wählen, der mein Schreiben vom 21.09.2020 persönlich gesichtet und bis dato nicht beantwortet hat? 

 

Deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr vorbildlich da.

Denn meine BGHW) in Bremen vormals GroLa BG) und das Sozialgericht (SG) Bremen sind in Prozessdelikt verwickelt. Und über den genauen Ablauf liegen mir 6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten der BGHW greifbar vor.

Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Herrn Dr. jur. [7-6] bin ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 mit meinen Klagen in der Verkehrsunfallsache (VU) und Stromunfallsache (SU) gescheitert.

 

Mit dem Schreiben vom 22.12.2004 hat mein Anwalt in der Sache VU vom 19.06.1968 der BGHW (vormals GroLa BG) das Vertuschen eines groben Behandlungsfehlers der Unfallbehandlungsstelle Bremen an meinem li. Knie angezeigt. Den Gesundheitsschaden hat die BGHW bis dato vertuscht und nicht entschädigt. Danach haben wir mit dem Schreiben vom 26.08.2009 am SG Bremen Prozessdelikt in der SU aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe mit meinen Strafanzeigen vom 25.08.2009 zum VU und 26.08.2009 zum SU bei der Polizei Bremen und Staatsanwaltschaft (StA) Bremen weitergemacht. Am 15.09.2009 folgte sogleich meine Beschwerdeangelegenheit bei der Direktion der BGHW in Mannheim (Az.: E207/09). Darauf folgte die interne Stellungnahme der BGHW Bremen gerichtet an die BGHW Direktion in Mannheim vom 05.10.2009 und bis zum Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 zurückgehalten wurde.   

 

Vorbildlichkeit der deutschen Sozialversicherung ist vorbei:

Dazu im Einklang liegt die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 als Verteidigungsplan vor und soll verhindern, dass sich eine vermeintlich "kriminelle Vereinigung" rechtfertigen muss. Und das SG Bremen hat die BGHW Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 als Nebenkriegsschauplatz bezeichnet. Bekanntlich werden Kriegsbeteiligte auf Kriegsschauplätzen durch Gesundheitsschäden handlungsunfähig gemacht und ist das Ziel der BGHW. Es folgt das Beweismittel: 

BGHW hat das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert:

Der Rentengutachter und Chefarzt Dr. med. [26] hat in der VU vom 19.06.1968 mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, dass die BGHW (vormals GroLa BG) durch das Zurückhalten von medizinischen Unterlagen das 2. Rentengutachten manipuliert hat.

 

Herr Oberleutnant, ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher!

Ich benutze meine amerik. Polizeisirene oder Trillerflöte der Polizei wenn Gefahr droht und benötige Personenschutz!

Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG): Stahlherz Bundeswehr.

Seit meinem Schreiben vom 06.03.2026, an die Zentrale interne Meldestelle (ZIMS) ist dem Oberleutnant mein Fall und meine Webseite mit Posteingangsstempel in Bremen bekannt. Mehr lesen 

 

Am 15.04.2016 hat mich ein Polizeibeamter Bremen angegriffen

und hat mich wie auf dem "Kasernenhof" wörtlich angeschrien:

 

"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen."

 

Ich habe die Sache sofort zur Anzeige gebracht und am 14.12.2017 kam es vor dem Amtsgericht Bremen zur mündlichen Verhandlung. 

10 Polizeibeamten waren vorgeladen aber keiner kam und plötzlich war ich der Angeschuldigte. Denn die Oberstaatsanwältin hatte am 19.06.2017 die wörtliche Verfügung erlassen:

 

"Es erscheint eine Begutachtung im Hinblick auf die Schuldfähigkeit des Angeschuldigten angezeigt."

 

Das Gericht hat die Strafsachen ungeklärt mit Beschluss am 14.12.2017 eingestellt. Es ist der Ansatzpunkt, "die Scheiße" soll in keiner öffentlichen Verhandlung diskutiert werden. 

 

Ich wurde in der Behörde bedroht, die Polizei kam mir zur Hilfe.

Wenn ich Gefahr verspüre rufe ich die Polizei Bremen mit meiner amerik. Polizeisirene. So ist es auch am 08.11.2018 geschehen und war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 bestätigt. 

 

 

Deutsche Sozialversicherung steht international nicht mehr vorbildlich und unerreicht da. Denn die BGHW in Bremen und das SG Bremen sind aktenkundig in Prozessdelikt verwickelt. Insoweit kam es auch zu meiner Beschwerdesache (E 207/09) und der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die BGHW Hauptverwaltung in Mannheim. Der BGHW ist seit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 bekannt, das merkwürdige Verwaltungshandeln belastet auch die Gesundheit meiner Ehefrau. Und die BGHW hat sogleich ihr Ziel dokumentiert, ich soll einen Schlussstrich ziehen und mein Rentendasein genießen. Dieses ist mir aber nicht mehr möglich, weil die Gerechtigkeit zur Herzenssache geworden ist und Teilerfolge haben gezeigt, von Anfang an habe ich Recht und bin an eine "kriminelle Vereinigung" geraten, die international am Wirken ist. Ich werde mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder 250.000 Euro Ordnungsgeld bedroht, wenn die Beweismitteln an die Öffentlichkeit kommen und das Kopieren ist mir auch untersagt.

 

 

Es gibt das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG), die Eingangsstelle (ZIMS) ist mir bekannt geworden. Damit habe ich am 03.03.2026 kontakt aufgenommen und die Zuständigkeit ist mir bestätigt worden.

März 2014: Einmal Vietnam und zurück

 

Mit einem Klick im Internet konnte ich die vermeintlichen Täter in der ganzen Welt wie folgt auf Fotostrecken sichten:

 

Herr [18] war Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigter der Beklagten. Mit Bescheid der BGHW (27.04.2004) ist die Krankenkasse u. der Aktenbearbeiter Herr [18] in Abrechnungsdelikt verwickelt, den ich bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde als Betrüger bezeichnet habe. So hat es der Aktenbearbeiter selbst am 09.06.2009 in der Behördenakte dokumentiert. Herr [18] war als Aktenbearbeiter nicht mehr tragbar, denn er hat die Behördenakte manipuliert und hat in den mündlichen Verhandlungen am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gelogen. Die BGHW hat Herrn [18] mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 von meinen Fällen befreit. Herr [18] findet sich aber in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 als Ansprechperson in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) wieder. Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 gesichtet und hat erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil die Sache nicht an die Öffentlichkeit kommen darf/soll. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

Mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.2009 konnte stichhaltig Prozessdelikt aufgedeckt werden. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar und soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Dazu im Einklang hat die StA Bremen auch keine Ermittlungen eingeleitet. Aufgrund einer Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung, hat die StA Bremen meine Webseite überprüft. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die StA Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 gegen meine Person sofort eingestellt und Zeugenschutz ist angesagt.

 

10 Bremer Polizeibeamten waren am 14.12.2017 als Zeugen zur mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Bremen vorgeladen und keiner kam. Darauf hat das Amtsgericht mit Beschluss die Strafsache als erledigt abgeschlossen. So kam die Wahrheit nicht auf den Richtertisch. Und seit dem Schreiben vom 10.03.2020 ist bekannt, dass die Gerichtsakte (S 18 U 94/04) nicht mehr am SG Bremen auffindbar sein soll und Prozessdelikt dokumentiert. Es besteht somit auch Verdunklungsgefahr.  

 

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten dokumentieren meinen Kampf gegen eine personifizierte "kriminelle Vereinigung" die international am Wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten verschwinden "Im Labyrinth des Schweigens", es ist eine Schande, dass die StA Bremen davon nichts wissen will. So reagiert auch die Senatorin für Justiz und Verfassung in Bremen, wie das Antwortschreiben vom 16.02.2026 nachvollziehbar bestätigt.   

 

Die jetzigen Aktenbearbeiter haben seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot". Am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro bedroht oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, auch das Kopieren ist mir untersagt. Ich habe schlaflose Nächte und denke an Sibirien. 

                                                              Der Verfasser.

 

Die Öffentlichkeit ist über meinen Fall informiert.

Ohne Presse wäre ich machtlos, wie mein Vater 1942Im Gefängnis bin ich gelandet und habe erfahren: "Jeder stirbt für sich allein". > Video 

 

Bremer Fernsehen (16.11.2009) sagt zu meinem Fall: 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir aber nicht Ihren Fall." 

 

Staatsanwaltschaft Bremen dokumentiert (19.11.2013): 

"Wir haben keine Ermittlungen eingeleitet"

 

Senatorin für Justiz u. Verfassung Bremen dokumentiert (16.02.2026):

 "Es besteht keinerlei Anlass, Maßnahmen zu ergreifen." 

 

Zu meinen Arbeitsunfällen weitere Einzelheiten:

 

Von meiner zuständigen BGHW in Bremen möchte ich nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Im Jahre 2004 kam es zu meinen Klagen am SG Bremen. Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt und meinen Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt Dr. jur. nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit meiner Strafanzeige und Beschwerdesache (E 207/09) habe ich weitergemacht. Nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 aus meiner Beschwerdesache kam die Kriminalpolizei Bremen u. a. zu der Wertung, gegen eine "kriminelle Vereinigung" würde ich antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen u. ist keine üble Nachrede. Am 22.11.2012 ist in den mündlichen Verhandlungen vor dem LSG Bremen bekannt geworden: Ist ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt worden, dann werden meine Klagen zugelassen.

 

Ich musste die StA Bremen einschalten die keine Ermittlungen einleitet. Die Beteiligten haben in der E-Mail vom 28.12.2009 darüber berichtet "Herr Neumann nervt". Es wird sich zeigen die genervten Beteiligten werden durch meine Teilerfolge noch gefährlicher und da steckt viel kriminelle Energie drin. Insoweit ist auch der Zeugenschutz begründet.  

 

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel" 

 

Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da, dass ist vorbei! Denn ich decke auf, wie die berechtigten Entschädigungsansprüche der Unfallverletzten in der Sozialversicherung verhindert werden. Da ist viel kriminelle Energie drin. 

Im Jahre 1968 habe ich einen schweren Verkehrsunfall (VU) erlitten, die Unfallfolgen haben sich so weit verschlimmert, dass ich meinen Arbeitsplatz im Med. Techn. Notdienst verloren habe. Und habe bei meiner zuständigen BGHW in Bremen am 14.12.2001 meinen Verschlimmerungsantrag gestellt.

Sogleich habe ich meinen schweren Stromunfall (SU) vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt und chronisches Vorhofflimmern ausgelöst hat. Die Anzeige habe ich mit Schreiben vom 31.01.2002 schriftlich nachgereicht.

 

Am 27.02.2004 waren die medizinischen Ermittlungen abgeschlossen

Mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 ist wie folgt bestätigt:

 

"dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60 Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."  

 

Meine Anträge waren/sind erfolgreich und ich warte auf die Entschädigungen der am 27.02.2004 festgestellten Unfallfolgen.

Dem folgte der Bescheid vom 27.04.2004 und hat meinen Stromunfall vom 20.03.2001 im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt jedoch fehlt die Diagnose über den Gesundheitsschaden und ist in den medizinischen Gutachten dokumentiert. An diese Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit gebunden. So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert.

 

Beklagte und Sozialgericht haben eine falsche Auffassung

und haben den Notarztbericht vom 06.02.2001 nicht als wichtiges Beweismittel erkannt. Insoweit hat die Beklagte auch den Schriftsatz des Klägers vom 12.08.2005 (Bl.314/8) mit keiner detaillierten Stellungnahme abgearbeitet. So hat das SG Bremen mein Klage mit dem Urteil vom 10.10.2006 (S 18 U 94/04) zu unrecht abgewiesen. Denn ein weiteres Gutachten vom 21.07.2008 hat ergeben, der Kläger konnte in seinem konkreten Fall auch dem Landessozialgericht (LSG) Bremen glaubhaft machen, bis zum Stromunfalltag war sein Herz frei von Vorhofflimmern. Damit war der Weg frei für ein sachgerechtes Urteil. Jedoch musste nun das Gerichtsgutachten in allen Klageverfahren als nicht mehr verwertbar gekennzeichnet werden. 

 

Dazu ist zu sagen, die Beklagte hat mit dem Schriftsatz vom 12.07.2005 dokumentiert, der Notarztbericht wird nicht als Beweismittel akzeptiert. Dem ist das SG Bremen mit einer unglaublichen Begründung gefolgt.

Und entspricht nicht dem technischen, bzw. medizinisch wissenschaftlichen Standard, der an ein Notfall-EKG-Gerät  gestellt wird, bzw. der an die Kriterien für die Diagnostik von Vorhofflimmern gestellt wird. Dazu im Einklang hat die Beklagte ihren Schriftsatz vom 12.07.2005 (SU) vorgelegt und dem folge das Urteil aus dem SG Bremen vom 10.10.2006 (S 18 U 94/04). 

 

Zu meinen Anschuldigungen soll es keine Stellungnahme geben.

Dass die deutsche Sozialversicherung in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da steht, ist vorbei. Kritikpunkte haben mein Anwalt Dr. jur. und ich mit dem Schriftsatz vom 16.06.2008 (VU) dem LSG Bremen vorgetragen. Das LSG Bremen hat der Beklagten diesen Schriftsatz des Klägers mit Schreiben vom 18.06.2008 (VU) zur Kenntnis- u. freigestellten Stellungnahme übersandt. Offensichtlich hat das Gericht erkannt, die Anschuldigungen des Klägers sind berechtigt und hat die Beklagte von einer Stellungnahme freigestellt, damit sich die Beklagte nicht selbst belasten muss. Dieses ist auch im Sinne des Sozialgerichtes, weil auch das SG Bremen belastet wird. Und mit dem Vermerk "Nein" vom 23.06.2008 ist dokumentiert, zu den Anschuldigungen des Klägers wird es keine Stellungnahme geben. 

 

Klageverfahren verloren, dann Prozessdelikt aufgedeckt   

Nachdem ich meine Gerichtsprozesse am 18.12.2008 gegen die Beklagte (BGHW) vor dem LSG Bremen verloren habe,  konnte mein Anwalt mit mir und dem Schreiben vom 26.08.2009 auch noch Prozessdelikt in der Stromunfallsache dokumentieren. Mein Anwalt kam zu dem Ergebnis, nun sei das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte angreifbar, wollte damit aber nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit meinem Schreiben vom 27.08.2009 habe ich bei der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen ein Ermittlungsverfahren angestrengt. Und habe sogleich mit Schreiben vom 15.09.2009 bei der Direktion der BGHW in Mannheim meine Beschwerde eingereicht (Az.: E 207/09). Es folgte die interne Stellungnahme der BGHW aus Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Direktion in Mannheim (Az.: E 207/09).

 

Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW

Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam u. a. zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil die "Akte E 207/09" nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Mit der Vorbildlichkeit ist es vorbei:

Herr Neumann nervt uns, berichten die Beteiligten von Anfang und ist mit dem folgenden Beweismittel zementiert. 

 

Ich erhalte Hausverbot u. meine Aktenbearbeiter "Redeverbot"

Diese rechtswidrige Verwaltungsentscheidung hat die Beklagte am 18.01.2010 getroffen und hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und hat die Verwaltung wie auch die Gerichte lahm gelegt. So hat es die Beklagte dem SG Bremen mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen. Denn die Gerichte und die Beklagte wollen nicht kriminalisiert werden und haben dazu eine Grenze gezogen. So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert. Das Hausverbot ist mit Gerichtbescheid vom 28.01.2013 aus dem SG Bremen aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Es muss aufgehoben werden. Damit es zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann. Mehr lesen

 

 

Ein Klagehäufung wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, 

hat die Verwaltung und auch die Gerichte lahm gelegt. So hat es die Beklagte dem SG Bremen schon mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen. Denn die Gerichte und die Beklagte wollen sich nicht für ihre Pflichtverletzungen und unrichtigen Entscheidungen rechtfertigen. So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert.

 

So war auch mein erstes Hausverbot vom 18.01.2010 rechtswidrig und das "Redeverbot" der Aktenbearbeiter besteht noch. Und muss aufgehoben werden. Damit es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann. Mein letztes Hausverbot ist mit Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 wie folgt aufgehoben. Mehr lesen

 

 

Die Beklagte wünscht schon im Jahre 2010 die Schlichtung,

so ist es mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert, das SG lehnte die Schlichtung (Mediation) ab. Die Schlichtung zementiert, es bestehen Ansprüche. Die Presse berichtet über die Richterin: Das ist das, was die Richterin die "Gerichtswahrheit" nennt. Die Richterin konnte nicht die Wahrheit erkennen, dass ich Ansprüche habe, die mit einer Mediation zu beseitigen sind. Darauf hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und nun sollte mir vom LDS Bremen "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden und hätte meinen Kampf auf dem "Kriegsschauplatz" verloren. So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert.

die mit rechtswidrigen Handlungen und Manipulation meine berechtigten Entschädigungsansprüche verhindern. Schon in den mündlichen Verhandlung am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen waren meine Manipulationsvorwürfe (gerichtet an die Beklagte) dem Richter Herrn [5] bekannt. Diesen Tatbestand hat die Beklagte in ihren Berichten vom 05.01.2009 selbst dokumentiert.

 

Gesetzwidriges Redeverbot und Hausverbot erteilt. 

Per Einschreiben hat die BGHW am 18.01.2010 den Bearbeitern meiner Akte Redeverbot erteilt und ich habe Hausverbot erhalten. Mehr lesen

 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

hat meinen Fall am 14.04.2010 eingestuft mit der Wichtigkeit: Hoch 

 Sogleich wurde u. a. wörtlich dokumentiert:

 

"In diesem Fall droht zumindest eine Beschwerde übers BVA.

Herr Neumann hat jedoch auch angedeutet, die Sache öffentlich machen zu wollen. 

Vorschlag zum weiteren Vorgehen: Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung der BGHW über die Abteilungsleitung."

  

Dem folgte am 01.09.2010 das Telefonat der Beklagten mit dem SG Bremen und dem Vorschlag, es soll zur Schlichtung (Mediation) kommen. Den Vorschlag hat das SG Bremen nicht angenommen. Wie von mir angekündigt habe ich die Presse informiert. 

 

Gerechtigkeit als Herzenssache "Stahlherz."

Im Verwaltungsverfahren hat die BGHW nicht alle Gesichtspunkte gemäß § 20 SGB X ermittelt. Und hat die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. "Herr des Verfahrens" ist nun das SG Bremen und hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Diese Aufgabe hat das SG Bremen nicht erfüllt. Eine von der Beklagten gewünschte Schlichtung hat das SG Bremen in der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 nicht zugelassen. Und mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit hat das SG Bremen am 15.10.2010 meine 8 Klagen zurückgewiesen. Darüber hat die Presse berichtet. 

 

Nun sitzt die Beklagte und das SG Bremen in einer Zwickmühle.

Am 22.11.2012 hat der Richter [5] am LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, meine Wiederaufnahmeverfahren (WA) werden sofort zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde.

 

Ich bin Kläger und habe in diesem außergewöhnlichen Fall die Aufgabe der Ermittlungen als Verbrecherjäger übernommen.

Diesen Auftrag konnte ich nicht sofort erledigen, denn der Vorsitzende Richter Herr [5] hat dafür gesorgt, dass die Beklagte nicht am 22.11.2012 zu den mündlichen Verhandlungen erscheint (Az.: L 14 U 169/11 WA und L 14 U 170/11 WA). So hat der Richter verhindert, das über strafbare Prozessdelikte und einer internen Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 diskutiert wurde. Der Richter und die Beklagte haben schon am 07.05.2012 die Besonderheit des Falles und die Notwendigkeit dokumentiert, Polizeibeamten im Sitzungssaal zur Verfügung zu haben. 

 

Sozialgericht Bremen wird zum "Nebenkriegsschauplatz" 

Deutsche Sozialversicherung hat ihre Vorbildlichkeit verloren.