Autos wirbelten durch die Luft.
So begann meine kriminelle Unfallsache am 19.06.1968 um Mitternacht. Weitere Zeitungen berichten bis dato über meinen Fall der kein Einzelfall ist.
Erich Neumann (Versicherungsfall)
20.03.2001 mein Stromunfall zementiert, Kriminelle sind am Wirken:
Mein chronisches Vorhofflimmern ist Unfallfolge.
Letzte Schriftsatz an das Sozialgericht (SG) Bremen am 26.05.2026
Letzte Schreiben aus dem Amtsgericht Bremen vom 26.05.2026
Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB):
Die Behörden in Bremen (SPD) wollen ihre strafbaren Pflichtverletzungen nicht aufdecken. Dazu im Einklang liegt nicht nur die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 vor, sondern auch die E-Mail vom 28.11.2009 und dokumentiert wörtlich:
"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt."
Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen keine Ermittlungen eingeleitet und ist mit dem Bescheid der StA Bremen vom 19.11.2013 zementiert. Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat mit den Urteilen v. 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache, dokumentiert, erst wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt worden ist, dann werden meine Klagen zugelassen. Aber von der StA Bremen werden keine Ermittlungen eingeleitet, obwohl schon die Presse über meinen Fall berichtet. So verhindert die StA Bremen die Bestrafung einer "kriminellen Vereinigung".
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen
(vormals GroLa BG) hat am 13.08.2019 aus meiner Behördenakte 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmt Zeit festgesetzt. Damit ich - Erich Walter Neumann - der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht, oder Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Auch das Kopieren ist mir untersagt und bin zum Geheimnisträger der BGHW geworden. In meiner Sache geht es um drei Unfälle am 19.06.1968, 17.09.1992 u. 20.03.2001, die von der BGHW im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle anerkannt sind. Mein Fall ist kein Einzelfall, über ähnlich gelagerte Fälle berichtet die BGHW in der E-Mail vom 13.04.2011. Ich streite um die Entschädigung meiner Gesundheitsschäden vor dem SG Bremen.
Prozessdelikt am Sozialgericht (SG) Bremen.
Am 26.08.2009 habe ich mit meinem Anwalt Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte und das SG Bremen wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
In die Liste der "gefährlichen Personen" hat die Beklagte mich aufgenommen.
Darüber habe ich schon von Anfang an berichtet.
Beklagte befürchtet weitere Eskalation und will prüfen, ob strafrechtlich gegen meine Person vorzugehen ist.
Dazu liegt die Stellungnahme der BGHW Bremen vom 02.03.2011 in der 2. Beschwerdesache (E 29/11) vor. Und meldet der Direktion Mannheim wörtlich:
"Dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinanderzusetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten usw.."
[...] es ist zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll.
Dazu ist zusagen; Aktenkundig hat Staatsanwaltschaft Bremen keine Ermittlungen bis dato eingeleitet. Weil dabei eine "kriminelle Vereinigung" in der deutschen Sozialversicherung aufgedeckt wird.
Eine weitere Manipulation konnte aufgedeckt werden:
Chefarztbericht vom 13.02.2011 dokumentiert, die Beklagte hat das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 durch das Zurückhalten von Arztberichten in ihrem Sinne manipuliert.
Beklagte erklärt Landessozialgericht (LSG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz". Und will erreichen, dass das LSG dem Kläger "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt.
So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten vom 24.06.2013 an das LSG Bremen dokumentiert.
Keine Zweifel hat das LSG Bremen, an die Schilderung des Klägers.
So hat es das LSG Bremen mit Schreiben vom 11.09.2023 (L 14 U 132/21) dokumentiert. Die Beteiligten waren sich einig, die Beklagte sollte eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen.
Die erneute Verwaltungsentscheidung der Beklagten vom 02.11.2023 liegt vor und hat die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt mit der erneuten Klage am 20.02.2024 vor das SG Bremen gezerrt (Az.: S 2 U 12/24).
Richter will ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
Das SG Bremen hat mit Schreiben vom 22.04.2026 angekündigt, es werde ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden.
Es kann auch wahrhaftig keine mündliche Verhandlung geben, weil die BGHW ihren Mitarbeitern seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt hat. Und nach dem Strafgesetzbuch haben die Beschuldigten das Recht zu schweigen.
Die Entscheider sprechen eine andere Sprache.
Aktenkundig ist alles aufgeklärt, so dass ich von Anfang an erhalten kann, was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Jedoch die Entscheider sprechen eine "andere Sprache". So hat es meine Ehefrau schon am ersten Verhandlungstag vor dem SG Bremen am 15.11.2005 (Az.: S 18 U 186/03) erkannt. Und war mit dem Verhandlungstag am 10.10.2006 (Az.: S 18 U 94/04) bestätigt. Seit dem Schreiben vom 10.03.2020 ist dokumentiert:
Gerichtsakte (S 18 U 94/04) ist am SG Bremen nicht mehr auffindbar.
Und zementiert, hier liegt Verdunklungsgefahr vor.
Seit vielen Jahren liege ich im Streit
vor dem Sozialgericht (SG) Bremen mit der BGHW in Bremen um sachgerechte Unfallrente u.a. aus meinem schweren Verkehrsunfall (19.06.1968) und schweren Stromunfall (20.03.2001) und im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle von der BGHW Bremen anerkannt sind.
Das SG Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten und so habe ich meine Klagen am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren. Danach konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte BGHW Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht.
Ich berichte über meine Arbeitsunfälle
und das gesetzwidrige Vorgehen der BGHW Bremen, womit sich die BGHW von Anfang an finanzielle Vorteile verschafft hat.
19.06.1968
Autos wirbelten durch die Luft, schwerer Verkehrsunfall:
!Achtung Manipulation!
Es kam an meiner li. Kniescheibe an der Unterseite (Reibefläche) zu einem Abbruch mit all seinen Beschwerden. Und konnte bis dato nicht entschädigt werden, weil die BGHW vor dem Rentengutachter Arztberichte zurückgehalten hat. So ist es mit Chefarztbericht vom 13.02.2011 dokumentiert. Mein Anwalt deckt mit Schreiben v. 22.12.2004 einen groben Behandlungsfehler auf. Um den Behandlungsfehler zu vertuschen, bin ich von der BGHW ins schlechte Licht gesetzt worden.
20.03.2001
33 Jahre später, schwerer Stromunfall in der Medizintechnik:
!Achtung Manipulation!
Am 20.03.2001 kam es in der Medizintechnik im Außendienst, zu einem schweren Stromschlag-220 Volt, mitten in mein Herz. Seither habe ich chronisches Vorhofflimmern (VHF) und ist in allen medizinischen Gutachten der BGHW als Unfallfolge objektiviert und dokumentiert. Dazu konnte mit Vorbefund vom 06.02.2001 dem Landessozialgericht (LSG) Bremen glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF und ist das ausschlaggebende Beweismittel. Im Sinne des § 8 SGB VII hat die BGHW das Ereignis mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist dabei unter 20 % festgesetzt worden. Und hätte eine Unfallrente ausgelöst, weil eine Stützrente aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 vorhanden ist. Jedoch im Bescheid vom 27.04.2004 fehlt der ermittelte Gesundheitsschaden. So kommt es für die BGHW zu finanziellen Einsparungen und gegenüber meiner Krankenkasse wird Abrechnungsbetrug ableitbar.
"Fehler müssen vollständig beseitigt werden."
Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich 17 Jahre in der Medizintechnik gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Behördenakte.
Mein Schreiben vom 15.09.2009 löste bei der Direktion in Mannheim mein Beschwerdeverfahren (E 207/09) aus. Dem nicht genug habe ich die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen mit meiner Strafanzeige vom 27.08.2009 wegen Betrug gegen den Aktenbearbeiter Herrn [18] eingeleitet.
44 Pflichtverletzungen:
Staatsanwaltschaft (StA) Bremen sitzt in einer Zwickmühle
und hat entschieden: Zu meinen Lasten soll die deutsche Sozialversicherung nicht an Vorbildlichkeit verlieren.
In 44 Punkten hat die StA Bremen Pflichtverletzungen erkannt.
Jedoch im Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft dokumentiert. Es sind keine Ermittlungen eingeleitet worden. So hat es die BGHW Bremen auch mit Schreiben vom 26.07.2010 (4) nachvollziehbar bestätigt. Ferner ist mit dem Schreiben der BGHW vom 08.05.2013 wörtlich dokumentiert:
"Wir werden ihnen gegenüber dazu keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
Ohne Behördenakte konnte die StA Bremen natürlich keinen Betrug objektivieren und auch nicht dokumentieren.
Beklagte BGHW Bremen verweigert die Klarstellung:
BGHW Bremen hat der Direktion Mannheim in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 mitgeteilt, Detailbeschreibungen wie gewünscht wird es nicht geben und wie gegen meine Person vorzugehen ist, damit es zu keiner Klarstellung kommt. Diese Stellungnahme sollte ich von Anfang an nicht erhalten, so hat es die BGHW Bremen in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert.
Mitarbeiter (MA) der BGHW verweigern meine Aktenbearbeitung.
So ist es in dem internen Schreiben vom 02.03.2011 in meiner Beschwerdeangelegenheit (E 29/11) dokumentiert.
Erfolgreich ist mein "Nerven" und das Weitermachen
Die folgende interne Stellungnahme vom 05.10.2009 habe ich erstmalig mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten. Und habe diese auch sogleich der Kriminalpolizei Bremen der Presse und Staatsanwaltschaft (StA) Bremen vorgelegt.
Auf jeden Fall muss die Öffentlichkeit noch erfahren:
Mein Sachbearbeiter Herr [18] ist Verw.-Amtsrat u. Prozessbevollmächtigter der BGHW Bremen und ist ein Betrüger in allen Bereichen. Dieses hat sich bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 08.06.2009 bestätigt und ist in der Behörde auch sofort bekannt geworden. Und mit einer Verfügung hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen am 21.07.2009 (28 + 29) vorgetäuscht, Herr [18] sei von der weiteren Bearbeitung meiner Akten abgezogen. Denn wahrhaftig ist Herr [18] die Ansprechperson in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009.
Herrn [18] ist natürlich die Wahrheit bekannt und hat auch keine Strafanzeige erstattet. Selbst die BGHW hat über das weitere Vorgehen am 08.04.2011 wörtlich dokumentiert;
"dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete."
Die Beweismittel liegen vor und kann nur eine Person mit "Stahlherz" verarbeiten. Es ist keine 1:1 Kopie und soll die Bestrafung verhindern.
Mein Fall ist aktenkundig kein Einzelfall und die Mitarbeiter (MA) halten sich Fit im Büro auf dem Bürohausdach der BGHW Bremen an der Falkenstraße.
Sachverständige haben die interne Stellungnahme gesichtet:
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet mit dem Sachbearbeiter und Betrüger Herrn [18] als Ansprechperson. Es ist sofort erkannt worden, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Diese gefährliche "Bande" ist noch am Wirken.
STRENG GEHEIM!
Das Weitermachen hat zu einer Klagehäufung geführt.
Die Beklagte hat eine Klagehäufung erkannt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten vom 25.10.2012 dokumentiert.
"Neumann ließ nicht locker",
berichtet der Weser Kurier am 29.11.2012. Und endlich habe ich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie vorliegen und dokumentiert: Die Verwaltung in Bremen will ihr Problem mit mir, durch eine psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit beseitigen und habe es sogleich der Kriminalpolizei Bremen und der Presse vorgelegt.
BGHW erklärt das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz"
und das Gericht soll mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.
So ist es in den Schriftsätze der BGHW am 24.06.2013 dokumentiert.
Seit dem 13.08.2019 bin ich Geheimnisträger der BGHW
und soll auch die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheim halten. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht, oder einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Offensichtlich bin ich an eine mächtige "kriminelle Vereinigung" geraten.
An alle Freunde der Gerechtigkeit; an Mazi und WernerE!
Im Rathaus ist dem Bürgermeister Bremen Herrn Bovenschulte (SPD) und seinen Senatoren bekannt, bei der BGHW in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und die "Kriminellen" wissen nicht mehr wie es weitergehen soll. Und versuchten erfolglos die Bearbeitung mit der E-Mali v. 13.04.2011 nach Mannheim zu verschieben. Und die Strafanzeige gegen meine Person vom 02.09.2014 haben sie aus Mannheim angestrengt. Ist aber an die Polizei Bremen weitergeleitet worden und gescheitert, weil ich nicht angreifbar bin. Tatsächlich werden meine Akten nur in Bremen bearbeitet und ist in dem Schreiben der BGHW Mannheim in meinem Beschwerdeverfahren vom 22.10.2009 (E 207/09) und 12.08.2010 dokumentiert. Die "kriminelle Vereinigung" ist bis dato am Wirken und von der BGHW Bremen erhalte ich keine (vollständige) Akte.
Das meine Sache (13.08.2019) nach Hamburg und ohne Behördenakte vor das Landgericht (LG) Hamburg gezerrt wurde, zementiert:
Die "kriminelle Vereinigung" will nicht in Bremen erkannt werden und die Behördenakte soll auch in Hamburg unbekannt bleiben."
Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen mit Bescheid vom 19.11.2013 dokumentiert:
"Ein Ermittlungsverfahren ist nicht eingeleitet worden."
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
Ich soll mein Rentendasein genießen,
wünscht die Geschäftsführung der BGHW Bremen. So ist es in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Mit dem Hinweis auf die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion Mannheim, in meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09).
Die Öffentlichkeit muss erfahren.
Die Unfallfolgen aus dem Unfall von 1968 haben sich so weit verschlimmert, dass ich am 14.12.2001 meinen Verschlimmerungsantrag bei der BGHW gestellt habe und es kam zu meiner ersten Akteneinsicht, in der Behörde. Wobei ich erkannt habe, die BGHW hat sich durch Pflichtverletzungen finanzielle Vorteile verschafft. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 der BGHW zur Entschädigung angezeigt. Meine Akteneinsicht hat immer wieder Pflichtverletzungen aufgedeckt. Der Aktenbearbeiter sagte mir, die Vermerke in der Akte sollte ich nicht beachten. Wahrhaftig geben die Vermerke aber bekannt, wie die BGHW vorgeht, um sich rechtswidrige Vorteile zu verschaffen.
Bundesverdienstkreuz für finanzielle Einsparungen
Herr [18] hat meine gemeldeten Arbeitsunfälle bearbeitet. Sein gesetzwidriges Handeln, hat bei der BGHW zu finanziellen Einsparungen geführt. Und dafür hat die BGHW am 04.02.2013 auch noch das Bundesverdienstkreuz erhalten.
Mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 habe ich der BGHW angekündigt, ich werde meine Akte für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Darauf bin ich von der BGHW am 13.08.2019 zum Geheimnisträger über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit gemacht worden, denn ich habe objektiviert und dokumentiert:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt?"
Die Elite der internationalen "kriminellen Vereinigung" ist auf der Fotostrecke abgelichtet und sogleich personifiziert. Das kriminelle Handeln ist der Polizei Bremen bekannt (14.12.2017). Die Polizeibeamten kommen aber nicht zur mündlichen Verhandlung. Und seit mehr als 58 Jahren vertuscht die "kriminelle Vereinigung" den Abbruch an der Unterseite (Reibefläche) meiner li. Kniescheibe. Dazu im Einklang liegt das Schreiben von meinem Anwalt vom 22.12.2004 vor. Und dokumentiert sogleich einen groben Behandlungsfehler. Ferner wurde ich ins schlechte Licht gesetzt, womit sich die BGHW meine Umschulung ersparen wollte.
Die Vorbildlichkeit ist in der ganzen Welt vorbei.
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt."
Dieses Thema sollte die Öffentlichkeit diskutieren und war ein Wunsch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem bin ich gefolgt und habe es der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet. Die "kriminelle Vereinigung" war davon nicht begeistert, wie das Schreiben der BGHW vom 26.04.2013 bestätigt und Drohungen wurden ableitbar. Jedoch bin ich der DGUV gefolgt und habe dazu meine Webseite benutzt.
Wie Carl Hofstädt in Berlin, liege auch ich seit vielen Jahren im Streit um sachgerechte Unfallrente mit der BGHW in Bremen (vormals GroLa BG) vor dem Sozialgericht Bremen und bin kein Einzelfall. Am 18.12.2008 habe ich mit meinem Fachanwalt Dr. jur. [7-6] für Sozialrecht meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Danach haben wir die Akten studiert und konnten am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Beklagte BGHW will keine Klarstellung
Mit Schreiben vom 15.09.2009 habe ich mit einem Beschwerdeverfahren bei der BGHW Mannheim (E 207/09) weitergemacht. Darauf hat die BGHW Bremen der Direktion Mannheim im Antwortschreiben vom 05.10.2009 mitgeteilt, Detailbeschreibungen wie gewünscht wird es nicht geben und wie gegen meine Person vorzugehen ist, damit es zu keiner grundsätzlichen Klarstellung kommt.
Verhandlungsunfähigkeit auf dem Nebenkriegsschauplatz:
Seit meinem Schreiben vom 16.04.2013 berichte ich über das Handeln der Behörden in der Sozialversicherung und ist zu einer internationalen Crimestory geworden. Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und das Gericht sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Dabei denke ich an unseren Vater und die letzte Feldpost vom 23.10.1942. Und am 24.12.2019 habe ich im Gefängnis erfahren "Jeder stirbt für sich allein".
Eine Filmemacherin würde meine Story gerne bringen, natürlich bin ich einverstanden. Schon am 12.01.2004 wollte die BG Unfallstation die Regie der Aufklärung übernehmen, aber die kriminelle Vereinigung hat es mit Schreiben vom 30.01.2004 verhindert.
Am 19.06.1968 habe ich während meiner Tätigkeit als LKW-Fahrer meinen ersten schweren Verkehrsunfall erlitten. Am 17.09.1992 kam es auf dem Dienstweg in der Medizintechnik zu einem Verkehrsunfall mit einer rechten Knieverletzung. Dem folgte auf dem Dienstweg ein Verkehrsunfall am 06.02.2001 ohne Dauerschaden wobei der Notarztbericht bestätigt, mein Herz ist frei von Vorhofflimmern (VHF). Am 20.03.2001 kam es zu meinem schweren Stromunfall in der Medizintechnik und einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz. Seit dem Stromschlag können die Mediziner der BGHW nur noch chronisches VHF objektivieren und haben mein VHF als Unfallfolge dokumentiert. Die BGHW hat meinen Stromunfall im Sinne von (§ 8 SGB VII) mit Bescheid anerkannt, lässt aber im Bescheid den Gesundheitsschaden fehlen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW meine Unfallrente und schon mit einer MdE von unter 20% im Bescheid vom 27.04.2004 festgesetzt wurde. Und Abrechnungsbetrug gegen über meiner Krankenkasse wurde ableitbar.
Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 musste ich meine 1. Beschwerde bei der BGHW mit dem Az.: E 207/09 auslösen. Denn ich habe meinen Aktenbearbeiter Herrn [18] als Betrüger erkannt. Dazu folgte die (interne) Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009. Die Kripo Bremen hat diese Stellungnahme gesichtet und kam u.a. zu der Wertung: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Nach meinen Teilerfolgen im Kampf um Unfallrente bin ich am 13.08.2019 zum Geheimnisträger in der gesetzlichen Sozialversicherung geworden. Damit ich der Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW Bremen folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Am 06.09.2021 bin ich das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden mit den Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die Presse berichtet "Herr Neumann nervt". Aktenkundig hat die BGHW schon in der E-Mail am 28.12.2009 dokumentiert, das Nerven soll mit einem rechtswidrigen Hausverbot und Redeverbot in der Behörde abgestellt werden. Dazu im Einklang liegt die rechtswidrige Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen vom 18.01.2010 vor.
Von Anfang an muss der Leser und die Öffentlichkeit erfahren:
Ich bin Kunde und Geheimnisträger der BGHW Bremen (vormals GroLa BG).
Meine Teilerfolge haben in der Behördenakte dokumentiert:
In der deutschen Sozialversicherung ist die Elite einer "kriminellen Vereinigung" am Wirken. Wird ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt, würde das Landessozialgericht (LSG) Bremen meine Wiederaufnahmeklagen (WA) zulassen. Dazu hat das LSG Bremen am 22.11.2012 (L 14 U 169/11 WA) zum Ablehnen meiner WA Klage wörtlich vorgetragen:
"[...] jedenfalls, hat der Kläger in keiner Weise dargetan, dass jemand wegen der von ihm behaupteten Straftat rechtskräftigt verurteilt worden ist (vgl. hierzu § 581 Abs. 1 ZPO)."
Die Ordnung in unserem Sozialsystem muss hergestellt werden.
Denn eine rechtskräftige Verurteilung konnte bis dato nicht geschehen, weil die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen keine Ermittlungen einleitet. So ist es mit dem Bescheid der StA Bremen vom 19.11.2013 bestätigt. Dafür gibt es einen Grund, wird nämlich ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt, dann verliert die deutsche Sozialversicherung in Bremen und in der ganzen Welt ihr Ansehen. Dieses soll nicht geschehen und so hat die BGHW auch 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis 250.000 Euro bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Dass die Beteiligten nicht nur in Deutschland unterwegs sind, ist mit der folgenden Fotostrecke objektiviert und sind auch personifiziert:
Es ist wichtig zu wissen,
was ist bei meinen Arbeitsunfällen geschehen und lohnen sich für die BGHW rechtswidrige Handlungen?
Arbeitsunfall (19.06.1968) Unfallfolgen haben sich verschlimmert,
so kam es zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme mit Abmahnung am 23.08.2000. Am 30.09.2001 kam es zum Arbeitsplatzverlust. Mehr lesen
20.03.2001 schwerer Stromschlag mitten durch mein Herz.
So ist es bei meiner Arbeit in der Medizintechnik geschehen. Mehr lesen
Es ist wichtig zu wissen:
Der Bürgermeister Bremen ist u.a. mit meinem Schreiben vom 08.09.2020 und 21.09.2020 über die "kriminelle Vereinigung" informiert. Jedoch sind meine Schreiben nicht beantwortet worden und ist der Ansatzpunkt, auch im Rathaus ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken.
Am 10.02.2026 wollte ich im Rathaus aufdecken, warum meine Schreiben nicht beantwortet werden und ob eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist. Hier kam meine amerikanische Polizeisirene und die Polizei Bremen zum Einsatz. Danach hat sich das Amtsgericht Bremen mit einer Ordnungsstrafe gegen meine Person gemeldet. Und ich habe über weitere Merkwürdigkeiten berichtet und zementieren: In den Bremer Behörden ist die Elite einer "kriminellen Vereinigung" am Wirken, Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.
Es ist wichtig zu wissen:
Mit meinem 2. Beschwerdeverfahren (E 29/11) und dem Hinweis vom 11.03.2011 auf der Stellungnahme der BGHW vom 02.03.2011 ist dokumentiert: Die "kriminelle Vereinigung" hat keinen rechtsmittelfähigen Bescheid nach § 44 SGB X vorgelegt. So wurde die Klarstellung mit einer Klage vor dem Sozialgericht verhindert. Dazu ist wörtlich behauptet worden:
"Der Verletzte ist bestens über die Gesetzeslage informiert, so daß er ggf. den § 44 SGB X genannte hätte."
Tatsächlich konnte der § 44 SGB X nicht von mir genannten werden, weil der Auftrag aus dem Bundesversicherungsamt (BVA) kam. Und das BVA hat mit dem Schreiben vom 07.02.2011 keine Verwaltungsentscheidung gewünscht. Und zementiert, auch bei dem BVA ist scheinbar eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.
Es ist wichtig zu wissen, lohnen sich Pflichtverletzungen?
Oder wollen die Beteiligten nur ein Bundesverdienstkreuz für finanzielle Einsparungen, und der Vorstand der BGHW am 04.02.2013 erhalten hat.
Es ist wichtig zu wissen:
Seit mehr als 20 Jahren liege ich im Streit um Unfallrente mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG). Weil das Sozialgericht (SG) Bremen nicht mir, sondern der Beklagten glaubt. Dabei ist es zu kriminellen u. gesetzwidrigen Handlungen gekommen, welche das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt schädigen. So habe ich auch meine Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit den Urteilen vom 18.12.2008 verloren. Und mein Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. [7-6] hat dem BSG (Bundessozialgericht) mit Schriftsatz vom 06.08.2009 wörtlich mitgeteilt:
"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit."
Es ist wichtig zu wissen:
Es war nicht erklärbar, warum ich die Verfahren mit meinem Anwalt verloren habe und beantragte zum wiederholten Male Akteneinsicht und nun mit einer Bescheinigung, dass mir alles vorgelegt wurde. Und habe die Bescheinigung mit Schreiben vom 09.06.2009 (Bl.1463) erhalten. Die Akteneinsicht ist mir am 08.06.2009 gewährt worden. Den Ablauf hat der Aktenbearbeiter Herr [18] mit seinem Vermerk am 09.06.2009 (Bl.1464/Rs) dokumentiert. Und richtig ist dokumentiert, ich habe einen Mitarbeiter der BGHW wörtlich beauftragt:
"Richten Sie Herrn [18] aus, er ist ein Betrüger."
Es ist wichtig zu wissen:
Auf der 1.Unterseite meiner Webseite habe ich die gesetzwidrigen Handlungen der BGHW für die Öffentlichkeit, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie für alle Behörden nachvollziehbar dokumentiert. Dazu im Einklang berichtet auch die Presse über meinen Fall, der kein Einzelfall ist. Jedoch das Bremer Fernsehen verweigert die Sache auszustrahlen und ist eine Behörde.
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
So hat es die Direktorin am SG Bremen in der Presse vorgetragen und in meinem besonderen Fall verwickelt ist. Jedoch im Antwortschreiben vom 06.02.2013 ist dokumentiert:
"Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen und bitte von weiteren Schreiben Abstand zu nehmen."
Die Ermittlungen kann ich nicht einstellen, weil ich dabei bin mein Recht einzufordern. Es folgte Dr. [19-14] als Direktor am SG Bremen, der ebenfalls in meinem Fall verwickelt ist und gibt dazu im Einklang bekannt, dass die Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) am SG Bremen nicht mehr auffindbar sein soll. Und ist mit dem Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 10.03.2020 dokumentiert. Der Direktor am SG Bremen, erzählt warum er so gerne beim Sozialgericht arbeitet. Video
Es ist wichtig zu wissen:
Wahrhaftig hat die BGHW im Aktenvermerk vom 21.07.2009 festgelegt, mein Aktenbearbeiter und vermeintliche Betrüger Herr [18] ist von der Bearbeitung meiner Fälle befreit worden. Und bearbeitet nun die Beschwerdesache (E 207/09) gegen seine Person. Und wird natürlich als Ansprechperson seine Pflichtverletzungen nicht aufdecken.
Ich bin Geheimnisträger der deutschen Sozialversicherung.
Denn den Vermerk vom 09.06.2009 (27) und 21.07.2009 (28+29) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit 250 000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Es ist wichtig zu wissen:
Mit dem Vermerk vom 31.08.2009 hat die BGHW dokumentiert, ich habe die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet.
Dazu ist noch zu sagen,
mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. [7-6] habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit dem Urteil vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Abgesehen von dem wichtigen Teilerfolg, dass die Beklagte gehalten ist sich an den Bescheid vom 12.09.2002 mit der Anerkennung meiner "anfallsartigen Kopfschmerzen" als Folge des Arbeitsunfalls vom 19.06.1968 festzuhalten hat. Danach (26.08.2009) haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit dem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich mein Beschwerdeverfahren zum Az.: E 207/09 bei der Direktion Mannheim eingeleitet und eine gerichtsfähige Verwaltungsentscheidung habe ich nicht erhalten. Zu den "anfallsartigen Kopfschmerzen" ist noch zu sagen, diese setzten aktenkundig unmittelbar nach dem Unfall am 19.06.1968 ein und sind mit Bescheid vom 12.09.2002 nach 34 Jahren mit einer Teil-MdE von 15 % zur Tatsache geworden. Eine sachgerechte Entschädigung mit Zinsbescheid habe ich nicht erhalten, sondern "Den Spatz in der Hand" und ist mit dem Teilerfolg am 19.06.2014 dokumentiert.
Es ist wichtig zu wissen,
Aktenkundig wollte mir die Bezirksverwaltung Bremen ihre Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren E 207/09 nicht vorlegen und ich habe diese erst mit dem Schreiben vom 27.05.2011 aus der Direktion Mannheim, als Anlage erhalten. Die Kripo Bremen hat die Stellungnahme gesichtet und hat sofort erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das gesetzwidrige Handeln der Beamten nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die StA Bremen hat wahrhaftig keine Ermittlungen eingeleitet und ist mit der Entscheidung vom 19.11.2013 dokumentiert.
Es ist wichtig zu wissen,
es folgte die Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen vom 18.01.2010 und damit habe ich ungerechtfertigtes Hausverbot erhalten und den Aktenbearbeitern meiner Akte ist "Redeverbot" erteilt worden. Mein Hausverbot wurde mit Beschluss aus dem SG Bremen am 26.02.2013 aufgehoben. Jedoch das "Redeverbot" ist noch am Wirken.
Es ist wichtig zu wissen:
In meinem Fall ist nicht nur der Vorsitzende der BGHW Dr. [19-17 verwickelt, sondern auch Dr. Ing. [10-2] Leiter am Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und ist sogleich Präsident bei der ISSA. Diese Personen sind international am Wirken und ich habe sie im März 2014 auf der Fotostrecke "Einmal Vietnam und zurück" gesichtet.
Es ist wichtig zu wissen,
mit dem Hinweis auf die mündliche Verhandlung vor dem LSG Bremen am 22.11.2012 wird nachvollziehbar, hier läuft kein Sozialgerichtsverfahren ab sondern ein Strafverfahren. Denn wie in einem Strafverfahren waren Justizbeamte im Saal anwesend und die Beklagte ist nicht zur mündlichen Verhandlung eingetreten. Insoweit hat der Richter [5] auch erklärt, meine Klagen werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Darauf habe ich sofort am 22.11.2012 die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet. Jedoch die StA hat keine Ermittlungen eingeleitet, obwohl ich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 in Kopie und auf Wunsch der Staatsanwältin vorgelegt habe. Denn sie konnte nicht glauben, dass geschrieben steht: "Wir werden Herrn Neumann in die Liste der" gefährlichen Personen aufnehmen."
Es ist wichtig zu wissen,
nach mehr als 10 Jahren waren am 19.07.2023 in der mündlichen Verhandlungen vor dem LSG Bremen erneut Justizbeamte anwesend und haben den Saal nicht verlassen, obwohl mein Anwalt dieses in der mündlichen Verhandlung am 19.07.2023 beantragt hat. Und seit dem 18.01.2010 hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [19-1] "Redeverbot" und ist noch am Wirken und dagegen bin ich machtlos. Insoweit hat die Richterin auch den Kläger wörtlich darauf hingewiesen:
"Gut, dass Sie mit Anwalt erscheinen."
Es ist wichtig zu wissen,
nach meiner Beschwerdesache E 207/09 u. E 29/11 hat die BGHW in Mannheim mit dem Schriftstück BEV vom 08.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert. Die BGHW will eine gesetzwidrige Strafanzeige gegen meine Person einleiten und hat dazu im Einklang erkannt und dokumentiert:
"Unterzeichner ist der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Erfolg biete."
Es ist wichtig zu wissen,
Nach dem Schriftstück BEV vom 08.04.2011 hat es der Justiziar [19-2] der BGHW in Mannheim am 02.09.2014 zu einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA) Bremen gegen meine Person kommen lassen, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung.
Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die StA Bremen die Ermittlungen sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Es ist der Beweis, eine Strafanzeige gegen meine Person war erfolglos und gemäß § 57 StPO gesetzwidrig. Jedoch die StA Bremen konnte keine Ermittlungen einleiten, weil dabei die deutsche Sozialversicherung ihr Ansehen verliert.
Es ist wichtig zu wissen:
Die BGHW hat meine Bestrafung im Visier u. in der E-Mail v. 07.03.2018 ist der Justiziar [19-2] der BGHW zu der Erkenntnis gekommen:
"die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit dem Fachanwalt abgestimmt werden."
Natürlich ist dem Justiziar [19-2] der BGHW und der Geschäftsführung bekannt, der externe Hamburger Fachanwalt [12-5] hat kein Recht auf Akteneinsicht. Und ist nicht berechtigt meine Angelegenheit und ohne Akte zu bearbeiten. Am Landgericht (LG) Hamburg ist es dem externen Hamburger Anwalt aber mit dem Urteil vom 13.08.2019 gelungen, dass ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss (Az.: 324 O 128/19). Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro bedroht oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Auch das Kopieren ist mir untersagt. In dieser Angelegenheit wollte die BGHW plötzlich die Gerichtsmediation, dieses hat das LG Hamburg nicht zugelassen, weil ich damals keinen Anwalt auftreiben konnte. Und einen Pflichtanwalt habe ich nicht bekommen und ist der Ansatzpunkt, es soll keine Gerichtsmediation geben.
Es ist wichtig zu wissen,
die Beklagte hat in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 nachvollziehbar dokumentiert:
"Es kam zu einer Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte lahm legen."
Und in den vielen Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und bei Gericht angeregt, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.
Es ist wichtig zu wissen,
Mein Schreiben vom 16.04.2013 und Antwortschreiben der BGHW vom 26.04.2013, haben meine Webseite zum Tatbestand gemacht. Und mit dem Schreiben vom 19.02.2014 hat die Richterin [19-10] am SG Bremen in der angesagten Mediation den wörtlichen Irrtum erregt:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Wahrhaftig kam es danach aber mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) zu Teilerfolgen von Anfang an. Damit ist bestätigt, das SG Bremen und die Richterin [19-10] haben nicht die Aufgabe erfüllt, dass der Kläger zu seinem Recht kommt.
Das Urteil war mein "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" und "Das Schwert der Gerechtigkeit" hat zu geschlagen. Das Urteil bestätigt, mein Kampf um Gerechtigkeit war nicht umsonst. So kam es zur einer monatlichen Rente von 100 Euro und Nachzahlung von 12000 Euro. Zugleich hat das SG Bremen die von der BGHW Bremen verhängten Hausverbote gegen meine Person für nichtig erklärt.
Es ist wichtig zu wissen,
die BGHW hat ein Bedrohungsmanagementteam und sich wie mit dem Schreiben vom 29.04.2016 einschaltet, wenn rechtswidrige Handlungen der Mitarbeiter erkennbar sind. Insoweit erhalten die Mitarbeiter Anweisungen und sollen sich mit Bumerangschreiben schützen. Die BGHW behauptet im Schreiben vom 19.02.2025 nicht zu wissen, was ein Bumerangschreiben ist und bestätigt damit, dass die Behördenakte nicht vorliegt. Denn mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 hat das Bedrohungsmanagementteam Bremen über die Bumerangschreiben berichtet.
Es ist wichtig zu wissen,
die Richterin [4-4] am Landessozialgericht (LSG) Bremen hat am 04.03.2019 erklärt:
"Das Sozialgericht habe die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Und hier wird keiner über den Tisch gezogen."
Danach hat die Richterin [4-4] mit Beschluss vom 22.09.2023 (L 14 U 132/21) nachvollziehbar festgestellt, der Kläger sagt die Wahrheit. Und die Beklagte war damit einverstanden eine erneute Verwaltungsentscheidung zu treffen. Jedoch konnte auch dieser Verwaltungsentscheidung vom 14.11.2023 nicht gefolgt werden. Und so kam die Sache erneut vor das SG Bremen, eingegangen am 12.02.2024 (Az.: S 2 U 12/24).
Es ist von hoher Wichtig zu wissen,
am 27.03.2026 kam es zu einem freundlichen Telefonat mit dem Justiziar [19-2] der BGHW in Mannheim und in meiner Angelegenheit verwickelt ist und habe den Sachverhalt geschildert. Ferner habe ich erkennbar gemacht, dass ich nach wie vor zu einem Mediationsverfahren bereit bin.
Insoweit hat die Geschäftsführung der BGHW in Mannheim von ihrem Justiziar Herrn [19-2] nun eine Gesprächsnotiz über das Telefonat mit mir vom 27.03.2026 erhalten. Meine Webseite werde ich noch kürzen und könnte mit dem Hinweis auf die E-Mail vom 07.03.2018 ggf. die Wünsche der BGHW dabei berücksichtigen. Zur weiteren Erklärung hat die Geschäftsführung der BGHW mein folgendes Schreiben vom 27.03.2026 per Einschreiben erhalten. Insoweit folgte das Antwortschreiben der BGHW vom 01.04.2026 und 08.04.2026 jedoch nicht aus der Geschäftsführung der BGHW, aber darauf muss ich bestehen.
Es ist wichtig zu wissen,
in dieser Angelegenheit habe ich dem SG Bremen noch meinen folgenden Schriftsatz vom 15.04.2026 und weitere Unterlagen in Kopie beigefügt.
Es ist wichtig zu wissen,
gemäß § 8 SGB VII wird in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall als Arbeitsunfall mit Bescheid anerkannt, wenn ein Gesundheitsschaden oder der Tod eingetreten ist. Einen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden gibt es in der gesetzliche Unfallversicherung nicht. In meinem Fall hat die BGHW Bremen meinen Stromunfall vom 20.03.2001 mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt, jedoch fehlt der ermittelte Gesundheitsschaden in dem Bescheid. Diese Pflichtverletzung hat die BGHW Bremen und das Sozialgericht (SG) Bremen nicht beseitigt. So bereichert sich die BGHW an meiner möglichen Unfallrente seit 25 Jahren. Die Beschuldigten sind personifiziert und hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen als "kriminelle Vereinigung" erkannt. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Es ist wichtig zu wissen,
nach meinem Arbeitsunfall am 19.06.1968 haben die Mediziner der BGHW (vormals GroLa BG) meinen Gesundheitsschaden und groben Arztfehler in meinem li. Knie diagnostiziert. Diesen Gesundheitsschaden, an der Unterseite und Reibefläche meiner li. Kniescheibe, hat die BGHW nicht pflichtgemäß im Bescheid vom 28.05.1970 eingetragen. Und erspart sich damit die möglichen Entschädigungsansprüche.
Es ist wichtig zu wissen,
das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 ist durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert worden. Darin Verwickelt ist der Richter [11-15] und auch der jetzige Direktor am SG Bremen Herr Dr. [19-14] und kann die Gerichtsakte nicht mehr auffinden (Az.: S 18 U 94/04).
Es ist wichtig zu wissen,
die BGHW hat ein 2. Rentengutachten anfertigen lassen und durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert. So hat es der Chefarzt mit Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert. Das Zurückhalten, hält die BGHW und das SG Bremen aufrecht und so bereichert sich die BGHW an meiner sachgerechten Unfallrente seit mehr als 57 Jahren. Und spiegelt zu meinen Lasten der Öffentlichkeit vor:
"Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da."
Es ist wichtig zu wissen,
am 17.09.1992 kam es zweifelsfrei im Sinne von § 8 SGB VII zu meinem Arbeitsunfall mit einem Gesundheitsschaden im rechten Knie. Eine Verwaltungsentscheidung hat die BGHW bis dato nicht angefertigt.
Es ist wichtig zu wissen,
es gibt die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion Mannheim und dokumentiert, ich werde in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen. Diese Stellungnahme hat die BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit am 13.08.2019 festgesetzt. Und ist in der Behördenakte nicht mehr auffindbar (20.12.2019).
Es ist wichtig zu wissen,
die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 gesichtet und hat erkannt, eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Es ist wichtig zu wissen,
die BGHW Bremen hat in dem Schreiben vom 02.03.2011 der Direktion Mannheim gemeldet, es soll geprüft werden ob strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden soll.
Es ist wichtig zu wissen,
"Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit dem Fachanwalt abgestimmt werden."
Der externe Hamburger Fachanwalt hat kein Recht auf Akteneinsicht und so wurde die Angelegenheit noch unerfreulicher ("Redeverbot"). Nun wünschte die BGHW die Mediation (E-Mail 11.07.2019, Az.: 324 O 128/19), damit war das Landgericht (LG) Hamburg nicht einverstanden, weil ich keinen Anwalt vorzeigen konnte.
Es ist wichtig zu wissen,
seit dem 13.08.2019 bin ich Erich Walter Neumann Geheimnisträger der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen. Und 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW muss ich geheimhalten. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld bedroht, oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Der Bescheid der BGHW vom 07.11.2003 und vom 27.04.2004 sind darin eingebunden. So etwas ist nur möglich, wenn der Staatsschutz über den Sachverhalt informiert ist und die weitere Aufdeckung verhindern muss. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW vom 01.04.2026 vor, und durchgängig verweigert die BGHW eine Entscheidung zu meinem vorbringen und möchte erst die Urteile aus dem Sozialgericht (SG) Bremen abwarten.
Es ist wichtig zu wissen,
wie konnte es meiner zuständigen BGHW in Bremen gelingen, dass ich seit dem 24.12.2019 viermal im Gefängnis gelandet bin. Schon das erste Mal am Heiligabend 2019 bin ich von den Justizbeamten mit den Worten aufgenommen worden: Was wollen Sie den hier Herr Neumann! Es folgte meine Frage; woher kennen Sie meinen Namen? Prompt kam die Antwort; wir kennen ihre Webseite und die vielen Zeitungsberichte und verfolgen ihren Fall. Und hier sind nur Schwerverbrecher die 10 Jahre absitzen müssen. Sie haben doch nur von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und dafür kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis.
Auch ein ehemaliger Bankdirektor aus Süddeutschland konnte so etwas nicht ertragen und hat 1000 Euro an das Landgericht Hamburg überwiesen um zu verhindern, dass ich ins Gefängnis muss, konnte es aber nicht verhindern. Ich bedanke mich bei dem Gefängnisarzt und den Justizbeamten für die gute Behandlung. Mit dem Hinweis auf meine Unfallfolgen, haben ich eine Zelle mit großen Fenster erhalten, damit ich genügend frischen Sauerstoff erhalte. Und das Essen ist auf meine Zelle gebracht worden. Einen Fernseher sollte ich haben dieses war aber nicht möglich weil über Weihnachten das Magazin nicht geöffnet wird. So habe ich das Buch von Hans Fallada erhalten: "Jeder stirbt für sich allein". Und Phrasen vom Heldentod für den Führer wie in der Feldpost vom 23.10.1942, bieten keinen Trost. Die Beschuldigten laufen Frei herum, ich sitze im Gefängnis, mit dem Gedanken: "Der Führer hat auch unsern Vater ermordet"
Es ist wichtig zu wissen,
in meinem Fall sind die Beschuldigten international am Wirken.
Siehe März 2014: Einmal Vietnam und Zurück.
Mehr zu meiner Person:
Ich bin der Sohn von Erich Neumann dem Bierbrauer bei Haake-Beck in Bremen. Mit dem ich niemals ein Bier trinken konnte, weil mein Vater am 26.09.1942 auf dem Kriegsschauplatz sein Leben verloren hat.
Unsere liebe Mutter ist Wally Neumann geb. Eden und Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden ist ihr Onkel und Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Onkel Rudolf ist im Februar 1925 an den Folgen eines Sturzes mit dem Fahrrad verstorben (Wegeunfall=Arbeitsunfall).
Es ist wichtig zu wissen,
meinen "Kampf um Unfallrente" hat die BGHW Bremen mit unrichtigen Verwaltungsentscheidungen vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Hier kam es zum Prozessdelikt so hat es mein Anwalt mit mir am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW vormals GroLa BG) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Danach hat mir die BGHW angeraten: "Ich soll doch endlich mein Rentendasein genießen." Denn der Streit würde meine Gesundheit und die von meiner Ehefrau stark belasten. So hat es die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Danach hat die BGHW in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 eine Klagehäufung bestätigt, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen" und meine Gesundheit belasten. Insoweit hat die BGHW in ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 auch das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und hat bei dem Landessozialgericht (LSG) Bremen angeregt, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" auf dem "Kriegsschauplatz" bescheinigt werden. Mit Sicherheit liegt ein Spezialfall vor. Dazu im Einklang ist mit meinem Schreiben vom 18.08.2016 dem Bundeskriminalamt (BKA) Wiesbaden bekannt geworden: Mehrfacher Sozialbetrug, Beseitigen der Ordnung in Deutschland und Hetze im Netz. Und nach dem Sichten meiner schriftlichen Anzeige vom 29.08.2024 hat der Polizeibeamte erklärt, in meinem Fall wird sofort das Spezialeinsatzkommando (SEK) alarmiert und wird in kürze in der Behörde der BGHW Bremen auftauchen. Am 08.04.2026 habe ich im Telefonat nach dem Aktenzeichen gefragt und wie es weitergehen soll, es ist mir gesagt worden, alles soll geheim bleiben, weil der Staatsschutz die Sache bearbeitet. M.M. kann die Sache nur noch in einer nichtöffentlichen Verhandlung vor einem Strafgericht geregelt werden. Dazu im Einklang kam es schon am 19.07.2023 vor dem LSG Bremen zur Erörterung der Sach- und Rechtslage und wie in einem Strafprozess waren Justizbeamten anwesend (Az.: L 14 U 132/21). In dem Prozess hat das LSG Bremen mit Beschluss vom 22.09.2023 u. a. erkannt; der Kläger sagt die Wahrheit.
Es ist wichtig zu wissen,
Die unangenehme Sache hat die Beklagte (BGHW) ohne Sachaufklärung erneut mit der Verwaltungsentscheidung vom 02.11.2023 vor das SG Bremen gezerrt (Az.: S 2 U 12/24) und Prozessdelikt wird ableitbar.
Es ist wichtig zu wissen,
Mazi hat im Gästebuch wörtlich dokumentiert:
In der Tat leisten Sie mit Ihren Dokumentationen „Pionierarbeit“. Anhand Ihrer Dokumentationen und die Abbildung der Originaldokumente ist für jedermann nachvollziehbar, dass wir nicht in dem Staat leben, in dem wir geglaubt haben zu leben. (09.04.2026)
Es ist wichtig zu wissen,
meine Webseite ist keine üble Nachrede:
Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat der Justiziar der BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen gegen meine Person hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen nach meiner schriftlichen Aussagen vom 08.02.2015 sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Der Justiziar ist nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt. Und die StA Bremen hat keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter eingeleitet. Von dem Staat in dem wir leben, wird die Wahrheit unterdrückt. Mit dem U in dem Az.; 693 UJs 1448/17 hat die StA Bremen die Beschuldigten als unbekannt festgesetzt und hat mit Schreiben vom 28.04.2017 die Ermittlungen gegen Unbekannt abgeschlossen. So ist es auch im Ermittlungsverfahren mit dem Az.: 1UJs 15261/25 und Schreiben vom 21.11.2015 geschehen. Es wird also in der ganzen Welt etwas vorgetäuscht.
Es ist wichtig zu wissen,
die Mitarbeiter der BGHW waren schon am 08.05.2013 bereit, vor der StA Bremen die Wahrheit zu sagen. Jedoch die StA Bremen will die objektivierte Wahrheit nicht dokumentieren.
Es ist wichtig zu wissen,
meine Webseite folgt dem Wunsch der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und erfahren möchte, wie werden die Versicherten nach einem Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft (BG) behandelt. Mit Schreiben vom 16.04.2013 habe ich die BGHW über mein Vorhaben informiert. Und das wahre Handeln der BGHW (vormals GroLa BG) ist seit meinem ersten Arbeitsunfall v. 19.06.1968 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW dokumentiert. Kommt es zu einem schweren Arbeitsunfall (AU) mit hohen Folgekosten dann werden Bearbeiter von der Geschäftsführung beauftragt, die auch rechtswidrig der Geschäftsführung folgen und wenn sie wie am 08.06.2009 nicht mehr folgen, dann werden sie von dem Fall abgezogen. Die Mitarbeiter erhalten "Redeverbot", wie in meinem Fall und mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 noch am Wirken ist. In der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 war das Gericht einverstanden, dass die Beklagte nicht erscheint. Es waren Justizbeamten anwesend wie in einem Strafverfahren. Der Richter erklärte, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde, dann werden meine Klagen zugelassen.
Es ist wichtig zu wissen,
es sind weitere Tatsachen bekannt geworden und das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt schädigen. Dazu im Einklang hat der Justiziar der BGHW in der internen E-Mail vom 07.03.2018 dokumentiert:
"Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit dem Fachanwalt abgestimmt werden."
Es ist wichtig zu wissen,
es sind von der BGHW externe Fachanwälte in Hamburg beauftragt worden, die kein Recht auf Akteneinsicht haben. Diese Fachanwälte haben am 13.08.2019 dafür sorgt, dass die unrichtigen Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit vom Landgericht (LG) Hamburg festgesetzt wurden. Damit ich der Geheimhaltung folgt, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Eine so unglaubliche Angelegenheit wird auch von der Presse verfolgt. Und so hat die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit schon in der ganzen Welt verloren.
Es ist wichtig zu wissen,
meine Webseite und Angelegenheit
ist für die BGHW rechtlich und praktisch nicht erfreulich und die Angelegenheit sollte mit dem externen Fachanwalt aus Hamburg abgestimmt werden, der kein Recht auf Akteneinsicht hat.
Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht!
So hat es die BGHW schon in der E-Mail vom 28.11.2009 dokumentiert. Ich hoffe, dass meine Angelegenheit rechtlich und praktisch zu einem erfreulichen Ende kommt. Die Beschuldigten sind in der Strafanzeige vom 02.09.2014 bei der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen personifiziert. Dieses Strafverfahren war gesetzwidrig gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Tatzeit 27.08.2014 und läßt einen besonderen Fall erkennen. Denn die Ermittlungen sind nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 und mit dem Hinweis auf den § 153 StPO sofort eingestellt worden. Die Einstellung wegen Ansehensschädigung erfolgt oft gerade dann, wenn ein Anfangsverdacht oder sogar hinreichender Tatverdacht besteht, die Verfolgung aber politisch nicht gewollt ist. So ist es auch in meinem Fall.
Natürlich ist die Verfolgung von der Politik nicht gewünscht und für die BGHW ist meine Webseite ein "rotes Tuch", denn es wird auf meiner Webseite weltweit aufgedeckt: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da, weil eine "kriminelle Vereinigung" in der gesetzlichen Unfallversicherung am Wirken ist. Dabei musste die BGHW natürlich meine Entschädigungsansprüche ablehnen, sonst wird erkannt, von Anfang an habe ich Recht. Wie die BGHW auf Presseberichte und meine Webseite reagiert ist mit dem Schreiben vom 14.10.2011 und 26.04.2013 objektiviert und dokumentiert.
Am 19.06.2014 kam es zu einer Unfallrentenerhöhung mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von unter 10% u. ohne Zinsbescheid für 12 Jahre, womit keiner gerechnet hat. Und mit dem "Spatz in der Hand" sollte ich mich zu frieden geben sonst würde ich nichts bekommen. So eine Ungerechtigkeit kann ich nicht ertragen und habe weitergemacht. Dazu ist zu sagen:
Am 20.03.2001 habe ich in der Medizintechnik einen starken Stromschlag mitten in mein Herz erlitten, scheinbar habe ich "ein Herz aus Stahl".
Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG)
Ich bin Stolz ein Deutscher zu sein, dazu werden Soldaten der Bundeswehr mit "Stahlherz" benötigt. Oder wie im Hinweisgeberschutzgesetz, den Herrn Oberleutnant [8-29] siehe mein Schreiben vom 06.03.2026.
*
Mein erster Arbeitsunfall am 19.06.1968
33 Jahre später:
Nach der Umschulung vom Tischler/Parkettleger zum Fernsehtechniker, kam es am 20.03.2001 zu meinem schweren Stromunfall in der Medizintechnik. Diesen habe ich meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) gemeldet. Sogleich habe ich erstmalig die Akteneinsicht in der Behörde aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 erhalten mit dem Hinweis :
"Vermerke in der Akte sollen angeblich unrelevant sein."
Wahrhaftig haben die Vermerke und Zwischenberichte von dem leit. Arzt Dr. [4-1] der Unfallbehandlungsstelle Bremen aber dokumentiert, es soll zu keiner Umschulung kommen. Dazu hat der leit. Arzt Dr. [4-1] meine Person ins schlechte Licht gestellt, mit Führerscheinverlust gedroht und einen Behandlungsfehler an meinem li. Knie vertuscht. Mehr lesen
Die Umschulung wurde erst bejaht, nachdem sich der Reichsbund (jetzt SoVD) mit Schreiben vom 21.08.1970 eingeschaltet hat.
*
Meine Sozialverfahren sind zum internationalen Kriminalfall geworden
Insoweit werden die mündlichen Verhandlungen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen auch von Justizbeamten begleitet, wie in einem Strafprozess. Und dürfen den Saal auch nicht verlassen, wenn es von meinem Anwalt beantragt und begründet wird.
Unfallarzt der BG Unfallstation Bremen Dr. [11-2] hat schon mit Schreiben vom 12.01.2004 angekündigt, er möchte die "Regie" der Aufklärung übernehmen und wünschte die Vorlage der vollständigen Behördenakte. Dieses hat der Aktenbearbeiter Herr [18] aber mit dem Antwortschreiben vom 30.01.2004 und dem rechtswidrig angefertigtem falschen Rentengutachten vom 05.09.2003 verhindert. Und durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert wurde, so hat es der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 bestätigt.
Und ich möchte von der BGHW Bremen nur haben, was mir nach Recht und Gesetz aus meinen Arbeitsunfällen zu steht. Dieses hat die BGHW Bremen bis dato verhindert und so konnte ich nur Teilerfolge erstreiten. Denn mit meinem Anwalt habe ich schon am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit ist mein Fall zum Kriminalfall geworden und die Beklagte (BGHW) und das Sozialgericht (SG) Bremen sind nun wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte meine Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Mein Schreiben vom 15.09.2009 hat die begründete Beschwerdesache ausgelöst (E 207/09). Dem folgte die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) gerichtet an die Direktion der BGHW in Mannheim und die E-Mail vom 17./28.11.2009.
Es ist wichtig zu wissen,
ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" von Beamten an:
Die BGHW Mannheim hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 bis zum Schreiben vom 27.05.2011 zurückgehalten. Danach hat die Kriminalpolizei Bremen die interne Stellungnahme gesichtet und hat erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten (im Sinne von § 153c StPO), weil das gesetzwidrige Handeln der Beamten nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Natürlich habe ich die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wegen Betrug in 44 Punkten und Prozessdelikt eingeschaltet. Dazu im Einklang hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mein Schreiben vom 02.11.2009 vorliegen (140 Js 48585/09). Jedoch im Sinne von § 153c StPO wird von der Verfolgung abgesehen.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 22.11.2012 hat der Richter [5] meinen Sozialfall zum Kriminalfall gemacht. Denn er wünschte nun, der Kläger müsste dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde, dann werden die Klagen zugelassen. Danach habe ich sofort am 22.11.2012 die StA Bremen aufgesucht und es sollte zu einer Strafanzeige wegen übler Nachrede kommen. Dieses hat die Staatsanwältin selbst erkannt, nachdem sie die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet hat. Dazu hat die Staatsanwältin erklärt, ich sei keine gefährliche Person. Jedoch hat die Staatsanwältin am 19.11.2013 die Entscheidung bekannt gemacht, es wurden keine Ermittlungen eingeleitet. Mit anderen Worten: Im Sinne von § 153c StPO wurde von der Verfolgung einer Straftat abgesehen.
§ 153c StPO: Absehen von der Verfolgung im besonderen Fall.
Am 24.03.2026 habe ich im Internet erkannt:
Ja, Ermittlungen können in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingestellt werden, wenn die Durchführung des Verfahrens das Ansehen der BRD gefährdet oder zu einem schweren Nachteil führen würde. Ein Polizeibeamter Bremen hat meinen Fall wörtlich als "Scheiße" bewertet und wollte von mir nichts Neues hören. Die Sache führte zu drei Strafverfahren und sind mit Beschluss vom 14.12.2017 nach § 153 StPO vom Amtsgericht Bremen eingestellt worden.
Für was müssen sich die Beschuldigten rechtfertigen?
Dazu ist zu sagen: Justiziar der BGHW Mannheim [19-2] hat das Recht auf Akteneinsicht und somit war ihm auch das Schreiben vom 05.04.2011 von Herrn [18-4] aus der Geschäftsführung Bremen bekannt. Es dokumentiert, ich soll nicht straffrei ausgehen. Es soll also zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen. Dazu im Einklang folgte das Dokument vom 08.04.2011 (-108-) und dokumentiert, eine Strafanzeige gegen meine Person ist aussichtslos.
Auf dieser aussichtslosen Grundlage hat der Justiziar der BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Tatzeit: 27.08.2014. Und ist dabei nicht der Wahrheitspflicht gefolgt (§ 57 StPO). Dieses ist der StA Bremen mit meiner Aussage vom 08.02.2015 bekannt geworden. Eine Strafverfolgung hat es im Sinne von § 153c StPO nicht gegeben, weil ein besonderer Fall vorliegt. Mehr lesen
Darauf folgte die E-Mail vom 07.03.2018 von Herrn Justiziar [19-2] (-178/9-) und dokumentiert: Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit einem Fachanwalt abgestimmt werden. Und ist auch mit einem externen Fachanwalt aus Hamburg abgestimmt worden, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. So ist es der BGHW am 13.08.2019 mit Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg gelungen, dass ich 45 Akten und Veraltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bedroht. oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Besondere Fälle (§ 153c StPO):
In seltenen Fällen kann die Strafverfolgung eingeschränkt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und die Verfolgung wesentliche Interessen der Bundesrepublik gefährden würde. Dies bezieht sich jedoch auf außerpolitische Interesse und nicht auf bloßes Ansehen. Und wahrhaftig sind die Beschuldigten auch international am Wirken.
Einstellung bei hinreichendem Verdacht:
Eine Einstellung wegen Ansehensschädigung (§ 153c StPO) erfolgt oft gerade dann, wenn ein Anfangsverdacht oder sogar hinreichender Tatverdacht besteht, die Verfolgung aber politisch nicht gewollt ist.
Dazu im Einklang antwortet der Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte (SPD) nicht. Nun ist das Ordnungsamt Bremen mit der Aufklärung beschäftigt, wie mein Schreiben vom 16.03.2026 bestätigt.
Am 24.03.2026 habe ich im Internet erkannt:
Ja, Ermittlungen können in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingestellt werden, wenn die Durchführung des Verfahrens das Ansehen der BRD gefährdet oder zu einem schweren Nachteil führen würde. Ein Polizeibeamter Bremen hat meinen Fall wörtlich als "Scheiße" bewertet und wollte von mir nichts Neues hören. Die Sache führte zu drei Strafverfahren und sind mit Beschluss vom 14.12.2017 nach § 153 StPO vom Amtsgericht Bremen eingestellt worden.
Für was müssen sich die Beschuldigten rechtfertigen?
Dazu ist zu sagen: Justiziar der BGHW Mannheim [19-2] hat das Recht auf Akteneinsicht und somit war ihm auch das Schreiben vom 05.04.2011 von Herrn [18-4] aus der Geschäftsführung Bremen bekannt. Es dokumentiert, ich soll nicht straffrei ausgehen. Es soll also zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen. Dazu im Einklang folgte das Dokument vom 08.04.2011 (-108-) und dokumentiert, eine Strafanzeige gegen meine Person ist aussichtslos.
Auf dieser aussichtslosen Grundlage hat der Justiziar der BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Tatzeit: 27.08.2014. Und ist dabei nicht der Wahrheitspflicht gefolgt (§ 57 StPO). Dieses ist der StA Bremen mit meiner Aussage vom 08.02.2015 bekannt geworden. Eine Strafverfolgung hat es im Sinne von § 153c StPO nicht gegeben, weil ein besonderer Fall vorliegt. Mehr lesen
Darauf folgte die E-Mail vom 07.03.2018 von Herrn Justiziar [19-2] (-178/9-) und dokumentiert: Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich und sollte mit einem Fachanwalt abgestimmt werden. Und ist auch mit einem externen Fachanwalt aus Hamburg abgestimmt worden, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. So ist es der BGHW am 13.08.2019 mit Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg gelungen, dass ich 45 Akten und Veraltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bedroht. oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Besondere Fälle (§ 153c StPO):
In seltenen Fällen kann die Strafverfolgung eingeschränkt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und die Verfolgung wesentliche Interessen der Bundesrepublik gefährden würde. Dies bezieht sich jedoch auf außerpolitische Interesse und nicht auf bloßes Ansehen. Und wahrhaftig sind die Beschuldigten auch international am Wirken.
Einstellung bei hinreichendem Verdacht:
Eine Einstellung wegen Ansehensschädigung (§ 153c StPO) erfolgt oft gerade dann, wenn ein Anfangsverdacht oder sogar hinreichender Tatverdacht besteht, die Verfolgung aber politisch nicht gewollt ist.
Dazu im Einklang antwortet der Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte (SPD) nicht. Nun ist das Ordnungsamt Bremen mit der Aufklärung beschäftigt, wie mein Schreiben vom 16.03.2026 bestätigt.
"Kriminelle Amtsträger der deutschen Sozialversicherung sind international am Wirken und haben Personenschutz.
Es sind die Amtsträger der BG ETEM & BGHW. Mehr lesen
Die Beschuldigten betreiben keine Aufklärung und haben sich am 02.09.2014 bei der Staatsanwaltschaft Bremen in ihrer unbegründeten Strafanzeige gegen meine Person personifiziert.
BGHW hat Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung festgesetzt.
Mit meinem Schreiben vom 14.04.2008 habe ich in 18 Punkten von dem Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] um eine detaillierte Aufklärung gebeten. Mit dem Antwortschreiben vom 25.04.2008 hat Herr [20-2] nachvollziehbar dokumentiert, eine detaillierte Stellungnahme zur Aufklärung wird es aus der Geschäftsführung nicht geben. Und sogleich haben die Aktenbearbeiter Herr [19-1] und [18] erfahren:
"Für Bereich Geschäftsführung ist die Sache erledigt."
Es konnte auch zu keiner Aufklärung mit dem Hinweis kommen:
"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden."
Mein Fall ist aber noch nicht erledigt, insbesondere weil die BGHW nicht dieser Gesetzmäßigkeit folgt. Und am 13.08.2019 hat die BGHW dieses Schreiben (25.04.2008) in eine Liste mit 45 Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, oder 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Es gibt kein Vertrauensverhältnis, Konflikte bestehen seit 1968:
So hat der Unfallarzt der BG Unfallbehandlungsstelle Bremen Herr Dr. [7-1] in dem Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Rückseite Bl.62) seinen schweren Behandlungsfehler an meinem li. Knie selbst objektiviert und dokumentiert.
Offensichtlich will sich die Unfallbehandlungsstelle Bremen bzw. der leit. Arzt Dr. [4-1] dafür nicht rechtfertigen und die Berufsgenossenschaft (BG) will sich eine Entschädigung ersparen. Insoweit ist auch in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert:
"Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt u. Patient nicht mehr gegeben ist".
Aktenkundig hat die BGHW (vormals GroLa BG) diesen Konflikt noch nicht beseitigt. Und erspart sich damit eine Unfallrentenerhöhung. Dazu im Einklang liegt der Schriftsatz vom 04.06.2004 und das Schreiben vom 22.12.2004 an die GroLa BG von meinem Anwalt vor.
Eilt sehr, bitte sofort vorlegen!
Geschäftsführerin will, dass ich "zum Schwein werde":
Die Geschäftsführerin der Firma Reha-Team Bremen (vormals Richter Medizintechnik Bremen) Frau [8-14] hat verlangt, ich sollte gegenüber den Krankenkassen gesetzwidrige Reparaturabrechnungen anfertigen. Dazu war ich nicht bereit und habe von der Geschäftsführerin wörtlich zu hören bekommen: "Sie müssen in dieser Firma zum Schwein werden".
Dem folgte die Abmahnung vom 23.08.2000 und läßt erkennen, meine unregelmäßige Arbeitsaufnahme war die wesentliche Ursache für meinen Arbeitsplatzverlust. Dazu im Einklang hat mein Anwalt seinen letzten Schriftsatz dem Arbeitsgericht Bremen vom 25.04.2001 vorgelegt. Mit dem dringenden Hinweis: Eilt sehr, bitte sofort vorlegen! Und auf dringendes Anraten des Gerichts wurde der Arbeitsvertrag aufgehoben und die Geschäftsführerin musste für den Verlust des Arbeitsplatzes 40.000 DM zahlen. Über diesen Betrag war sie natürlich verärgert. Dem folgte am 03.03.2004 die Anfrage der BGHW nach dem Grund für meinen Arbeitsplatzverlust. Und könnte bei der Firma Reha-Team Bremen zu einer Hochstufung der Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung führen. Dieses wollte Frau [8-14] natürlich verhindern und hat dazu im Einklang und im Sinne der BGHW behauptet:
"Die Unfallfolgen - Unfall aus 1968 - spielten keine Rolle. Davon war dem Betrieb auch nichts bekannt."
Tatsächlich waren meine Unfallfolgen bekannt. Und meine "anfallsartigen Kopfschmerzen" haben meine Arbeitsaufnahme gesteuert. Davon will die BGHW nichts wissen und eine weitere Aufklärung soll es nicht geben, wie das Schreiben der BGHW vom 21.07.2008 nachvollziehbar dokumentiert.
Gemäß dem GG Art. 20 ist die Ordnung in Deutschland beseitigt:
Dieses hat mein "Kampf um Unfallrente" schon mit der internen Stellungnahme der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen v. 05.10.2009 in meiner Beschwerdesache (E 207/09) stichhaltig objektiviert und auf drei Seiten dokumentiert. Und war an die Direktion der BGHW in Mannheim gerichtet.
05.10.2009 Az.: E207/09
Es folgt die Abschrift der internen Stellungnahme der BGHW Bremen und weiteres Beweismittel.
Es besteht "Verdunklungsgefahr",
denn bei der BGHW Bremen ist die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 aus meiner Beschwerdesache (E 207/09) seit dem 20.12.2019 nicht mehr auffindbar. Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die interne Stellungnahme in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren ist mir auch untersagt.
Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" von Beamten an:
Nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das gesetzwidrige Handeln der Beamten nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Die Beamten halten Beweismittel zurück u. fertigen Irrtum erregendes
Beweismittel an. Mehr lesen
Ich befinde mich in einer Bedrohungslage,
mit dem Hinweis auf mein Schreiben vom 31.09.2009 hat der Senator für Justiz und Verfassung Bremen mit Antwortschreiben vom 07.09.2009 wörtlich vorgetragen:
"Es ist nicht auszuschließen, dass solche Behauptungen darauf überprüft werden, inwieweit dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wird."
Staatsanwaltschaft (StA) Bremen lehnt die Ermittlungen ab.
Die StA Bremen hat u. a. die Entscheidungen vom 20.10.2009; 25.02.2010; 19.11.2013 und 26.05.2015 vorgelegt und bestätigen, die Ermittlungen wurden nicht eingeleitet oder eingestellt.
Die Beklagte BGHW hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und wünschte vom Gericht, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.
Amtsgericht Bremen hat drei Strafsachen in meiner Sache bearbeitet
und mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt. Und 10 Polizeibeamten sind nicht im Hauptverhandlungstermin am 14.12.2017 als Zeugen eingetreten. Es sollte also diesen Prozess nicht geben.
"Redeverbot" und "Meineid" ist am 05.12.2018 dokumentiert:
Mitarbeiter der BGHW Bremen haben "Redeverbot" und ich habe rechtswidriges "Hausverbot" erhalten. Dazu im Einklang liegt die Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen vom 18.01.2010 vor.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):
Herr Oberleutnant, ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher!
Bei der Zentrale interne Meldestelle (ZIMS) ist der Herr Oberleutnant [8-29] meine Ansprechperson und hat mit meinem Schreiben vom 06.03.2026 über das Handeln der "kriminellen Vereinigung" erfahren. Und soll auf eine Antwort drei Monate warten. Die Antwort habe ich mit dem Schreiben vom 02.04.2026 und dem Hinweis erhalten, meine Meldung müsste das Bundesamt für Justiz in Bonn erhalten. Eine Weiterleitung von hier aus könnte nicht erfolgen, weil keine Entscheidung vorliegt, ob ich mein Vorbringen von dort geprüft haben möchte. Natürlich wird die Weiterleitung von mir gewünscht und habe es auch mit meinem Schreiben vom 10.04.2026 schriftlich bekannt gemacht.
Bürgermeister Bremen (SPD) beantwortet meine Schreiben nicht:
Ordnungsamt Bremen ist seit dem Bußgeldbescheid vom 06.03.2026 dabei die Ordnung in Bremen wieder herzustellen. Dabei wurde bekannt, seit der internen Stellungnahme der BGHW in Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Direktion in Mannheim, ist die Ordnung in Deutschland beseitigt.
Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte ist über die Sache und meinem "Hilferuf" seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 bekannt. Ich erhalte aber keine Antwort. Und diese Schreiben dokumentieren, was nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 und 21.09.2020 ist mein Hilferuf dem Bürgermeister bekannt. Ich warte erfolglos auf seine Antwort und habe mir am 10.02.2026 von 11:57 bis 12:12 erlaubt auf meinem Fahrrad sitzend und mit meiner amerikanischen Polizeisirene den Bürgermeister vor das Rathaus zu rufen. Leider kam die Polizei Bremen und hat meine Aktion beendet. Und nun liegt mir ein Bußgeldbescheid vom 06.03.2026 über 100,00 EUR vor. Zu dieser Aktion wäre es nicht gekommen, wenn die Ordnung in Deutschland vorhanden wäre.
Vorwort.
Der Verfasser hat erkannt, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat aufgerufen (mehr lesen) darüber zu berichten:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt?"
Mit der E-Mail vom 14.04.2010 hat die DGUV über meine konkreten Fälle berichtet und mit der Wichtigkeit: Hoch eingestuft. Über die eigenen Erfahrungen im Kampf um die Unfallrente, hat Carl Hofstädt in Berlin 1904 in seiner Broschüre berichtet. Ob Hofstädt sein Recht bekommen hat ist unbekannt. Ich habe mein Recht noch nicht bekommen und berichte in Detailbeschreibungen über die Erfahrungen mit meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen (vormals GroLa BG) und dem Sozialgericht (SG) Bremen. Darüber wird auch wie folgt in den Zeitungen berichtet:
Die Beamten fürchten die Presse "wie der Teufel das Weihwasser"
Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.
Mein Stromunfall (SU) vom 20.03.2001 ist offensichtlich ein Einzelfall:
Denn zeigen sich nach Elektrounfällen im Elektrokardiogramm erhebliche Abweichungen von der Norm, die bei Kontrollen in den nachfolgenden Wochen und Monaten stationär sind, so mögen diese Abweichungen durch den Elektrounfall verursacht sein. Wahrscheinlichkeit kann bei fehlenden Vorbefunden im Einzelfall meist nicht erbracht werden. Diese Vorbefunde liegen in meinem Fall aber vor und haben dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in dem Urteil vom 18.12.2008 (L 14 U 199/06) auf der Seite 10 glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag (20.03.2001) war mein Herz frei von Vorhofflimmern (VHF). Das Gericht hätte mit einem Beschluss dafür sorgen müssen, dass die Beklagte ihre Verwaltungsentscheidung vom 27.04.2004 aufhebt und eine erneute Verwaltungsentscheidung vorlegt mit der neuen Erkenntnis, dass der Kläger bis zum Unfalltag frei von VHF war. und danach chronisches VHF in den medizinischen Gutachten der Beklagten diagnostiziert und dokumentiert wurde.
In meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09),
hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 und der E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 für die Direktion in Mannheim nachvollziehbar dokumentiert:
Wir werden uns nicht in die Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.
Wir sind dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Denn wir sehen nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten.
Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.
Mit dem Schreiben der BGHW aus der Direktion in Mannheim vom 27.05.2011 habe ich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 erstmalig in Kopie als Anlage erhalten. Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam zu der Wertung:
Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an,
die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden & Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil die Sache nicht an die Öffentlichkeit kommen darf/soll. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Es folgen interne und geheime Unterlagen der BGHW:
Polizeipräsident Bremen erkennt, keine Zuständigkeit,
so ist es mit dem Schreiben vom 12.03.2012 dokumentiert und hat auch die internen Unterlagen der BGHW gesichtet. Dazu hat der Polizeipräsident auf das Az.: 140 Js 48585/09 der StA Bremen verwiesen und bekanntlich in meinem Fall keine Ermittlungen einleitet.
"Was das Landgericht Hamburg macht interessiert mich nicht"
So hat es der Vorsitzende Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) Bremen in der mündlichen Verhandlung 17.09.2020 vorgetragen (L 14 U 29/20).
Bürgermeister Bremen (SPD) beantwortet meine Schreiben nicht:
Und diese Schreiben dokumentieren, was nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 und 21.09.2020 ist mein Hilferuf dem Bürgermeister Herrn Bovenschulte Bremen bekannt und ich warte erfolglos auf seine Reaktion. Ich habe mir am 10.02.2026 von 11:57 bis 12:12 erlaubt auf meinem Fahrrad sitzend und mit meiner amerikanischen Polizeisirene den Bürgermeister vor das Rathaus zu rufen. Leider kam die Polizei Bremen und hat meine Aktion beendet. Und nun liegt mir ein Bußgeldbescheid vom 06.03.2026 über 100,00 EUR vor. Zu dieser Aktion wäre es nicht gekommen, wenn der Bürgermeister meine Schreiben beantwortet hätte.
Ich schreibe nur die Wahrheit,
wie in meinem folgenden Schriftsatz vom 10.02.2026 an das SG Bremen.
Im Kampf habe ich das beste gegeben, es ist meine Lebenszeit.
Ich bin im Gefängnis gelandet weil ich mit meiner Behördenakte und 45 Geheimunterlagen der BGHW in Bremen für die Öffentlichkeit aufgedeckt habe, die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da. Die Beamten wollen nicht als Kriminelle erkannt werden, und wollen sich auch nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen. Die Beamten befürchten meinen Auftritt mit einer Waffe. Sie haben die Grenze der Aufklärung gezogen und haben das Landessozialgericht (LSG) Bremen mit ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum Nebenkriegsschauplatz ernannt. Die Beamten wünschen vom Gericht, mir soll auf dem "Kriegsschauplatz" Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Warum soll ich den Bürgermeister Bremen Herrn Bovenschulte (SPD) wählen, der mein Schreiben vom 21.09.2020 persönlich gesichtet und bis dato nicht beantwortet hat?
Deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr vorbildlich da.
Denn meine BGHW) in Bremen vormals GroLa BG) und das Sozialgericht (SG) Bremen sind in Prozessdelikt verwickelt. Und über den genauen Ablauf liegen mir 6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten der BGHW greifbar vor.
Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Herrn Dr. jur. [7-6] bin ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 mit meinen Klagen in der Verkehrsunfallsache (VU) und Stromunfallsache (SU) gescheitert.
Mit dem Schreiben vom 22.12.2004 hat mein Anwalt in der Sache VU vom 19.06.1968 der BGHW (vormals GroLa BG) das Vertuschen eines groben Behandlungsfehlers der Unfallbehandlungsstelle Bremen an meinem li. Knie angezeigt. Den Gesundheitsschaden hat die BGHW bis dato vertuscht und nicht entschädigt. Danach haben wir mit dem Schreiben vom 26.08.2009 am SG Bremen Prozessdelikt in der SU aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe mit meinen Strafanzeigen vom 25.08.2009 zum VU und 26.08.2009 zum SU bei der Polizei Bremen und Staatsanwaltschaft (StA) Bremen weitergemacht. Am 15.09.2009 folgte sogleich meine Beschwerdeangelegenheit bei der Direktion der BGHW in Mannheim (Az.: E207/09). Darauf folgte die interne Stellungnahme der BGHW Bremen gerichtet an die BGHW Direktion in Mannheim vom 05.10.2009 und bis zum Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 zurückgehalten wurde.
Vorbildlichkeit der deutschen Sozialversicherung ist vorbei:
Dazu im Einklang liegt die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 als Verteidigungsplan vor und soll verhindern, dass sich eine vermeintlich "kriminelle Vereinigung" rechtfertigen muss. Und das SG Bremen hat die BGHW Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 als Nebenkriegsschauplatz bezeichnet. Bekanntlich werden Kriegsbeteiligte auf Kriegsschauplätzen durch Gesundheitsschäden handlungsunfähig gemacht und ist das Ziel der BGHW. Es folgt das Beweismittel:
BGHW hat das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert:
Der Rentengutachter und Chefarzt Dr. med. [26] hat in der VU vom 19.06.1968 mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, dass die BGHW (vormals GroLa BG) durch das Zurückhalten von medizinischen Unterlagen das 2. Rentengutachten manipuliert hat.
Herr Oberleutnant, ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher!
Ich benutze meine amerik. Polizeisirene oder Trillerflöte der Polizei wenn Gefahr droht und benötige Personenschutz!
Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG): Stahlherz Bundeswehr.
Seit meinem Schreiben vom 06.03.2026, an die Zentrale interne Meldestelle (ZIMS) ist dem Oberleutnant mein Fall und meine Webseite mit Posteingangsstempel in Bremen bekannt. Mehr lesen
Am 15.04.2016 hat mich ein Polizeibeamter Bremen angegriffen
und hat mich wie auf dem "Kasernenhof" wörtlich angeschrien:
"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen."
Ich habe die Sache sofort zur Anzeige gebracht und am 14.12.2017 kam es vor dem Amtsgericht Bremen zur mündlichen Verhandlung.
10 Polizeibeamten waren vorgeladen aber keiner kam und plötzlich war ich der Angeschuldigte. Denn die Oberstaatsanwältin hatte am 19.06.2017 die wörtliche Verfügung erlassen:
"Es erscheint eine Begutachtung im Hinblick auf die Schuldfähigkeit des Angeschuldigten angezeigt."
Das Gericht hat die Strafsachen ungeklärt mit Beschluss am 14.12.2017 eingestellt. Es ist der Ansatzpunkt, "die Scheiße" soll in keiner öffentlichen Verhandlung diskutiert werden.
Ich wurde in der Behörde bedroht, die Polizei kam mir zur Hilfe.
Wenn ich Gefahr verspüre rufe ich die Polizei Bremen mit meiner amerik. Polizeisirene. So ist es auch am 08.11.2018 geschehen und war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 bestätigt.
Deutsche Sozialversicherung steht international nicht mehr vorbildlich und unerreicht da. Denn die BGHW in Bremen und das SG Bremen sind aktenkundig in Prozessdelikt verwickelt. Insoweit kam es auch zu meiner Beschwerdesache (E 207/09) und der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die BGHW Hauptverwaltung in Mannheim. Der BGHW ist seit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 bekannt, das merkwürdige Verwaltungshandeln belastet auch die Gesundheit meiner Ehefrau. Und die BGHW hat sogleich ihr Ziel dokumentiert, ich soll einen Schlussstrich ziehen und mein Rentendasein genießen. Dieses ist mir aber nicht mehr möglich, weil die Gerechtigkeit zur Herzenssache geworden ist und Teilerfolge haben gezeigt, von Anfang an habe ich Recht und bin an eine "kriminelle Vereinigung" geraten, die international am Wirken ist. Ich werde mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder 250.000 Euro Ordnungsgeld bedroht, wenn die Beweismitteln an die Öffentlichkeit kommen und das Kopieren ist mir auch untersagt.
Es gibt das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG), die Eingangsstelle (ZIMS) ist mir bekannt geworden. Damit habe ich am 03.03.2026 kontakt aufgenommen und die Zuständigkeit ist mir bestätigt worden.
März 2014: Einmal Vietnam und zurück
Mit einem Klick im Internet konnte ich die vermeintlichen Täter in der ganzen Welt wie folgt auf Fotostrecken sichten:
Herr [18] war Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigter der Beklagten. Mit Bescheid der BGHW (27.04.2004) ist die Krankenkasse u. der Aktenbearbeiter Herr [18] in Abrechnungsdelikt verwickelt, den ich bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde als Betrüger bezeichnet habe. So hat es der Aktenbearbeiter selbst am 09.06.2009 in der Behördenakte dokumentiert. Herr [18] war als Aktenbearbeiter nicht mehr tragbar, denn er hat die Behördenakte manipuliert und hat in den mündlichen Verhandlungen am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gelogen. Die BGHW hat Herrn [18] mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 von meinen Fällen befreit. Herr [18] findet sich aber in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 als Ansprechperson in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) wieder. Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 gesichtet und hat erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil die Sache nicht an die Öffentlichkeit kommen darf/soll. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.2009 konnte stichhaltig Prozessdelikt aufgedeckt werden. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar und soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Dazu im Einklang hat die StA Bremen auch keine Ermittlungen eingeleitet. Aufgrund einer Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung, hat die StA Bremen meine Webseite überprüft. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die StA Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 gegen meine Person sofort eingestellt und Zeugenschutz ist angesagt.
10 Bremer Polizeibeamten waren am 14.12.2017 als Zeugen zur mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Bremen vorgeladen und keiner kam. Darauf hat das Amtsgericht mit Beschluss die Strafsache als erledigt abgeschlossen. So kam die Wahrheit nicht auf den Richtertisch. Und seit dem Schreiben vom 10.03.2020 ist bekannt, dass die Gerichtsakte (S 18 U 94/04) nicht mehr am SG Bremen auffindbar sein soll und Prozessdelikt dokumentiert. Es besteht somit auch Verdunklungsgefahr.
6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten dokumentieren meinen Kampf gegen eine personifizierte "kriminelle Vereinigung" die international am Wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten verschwinden "Im Labyrinth des Schweigens", es ist eine Schande, dass die StA Bremen davon nichts wissen will. So reagiert auch die Senatorin für Justiz und Verfassung in Bremen, wie das Antwortschreiben vom 16.02.2026 nachvollziehbar bestätigt.
Die jetzigen Aktenbearbeiter haben seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot". Am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro bedroht oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, auch das Kopieren ist mir untersagt. Ich habe schlaflose Nächte und denke an Sibirien.
Der Verfasser.
Die Öffentlichkeit ist über meinen Fall informiert.
Ohne Presse wäre ich machtlos, wie mein Vater 1942! Im Gefängnis bin ich gelandet und habe erfahren: "Jeder stirbt für sich allein". > Video
Bremer Fernsehen (16.11.2009) sagt zu meinem Fall:
"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir aber nicht Ihren Fall."
Staatsanwaltschaft Bremen dokumentiert (19.11.2013):
"Wir haben keine Ermittlungen eingeleitet"
Senatorin für Justiz u. Verfassung Bremen dokumentiert (16.02.2026):
"Es besteht keinerlei Anlass, Maßnahmen zu ergreifen."
Zu meinen Arbeitsunfällen weitere Einzelheiten:
Von meiner zuständigen BGHW in Bremen möchte ich nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Im Jahre 2004 kam es zu meinen Klagen am SG Bremen. Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt und meinen Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt Dr. jur. nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit meiner Strafanzeige und Beschwerdesache (E 207/09) habe ich weitergemacht. Nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 aus meiner Beschwerdesache kam die Kriminalpolizei Bremen u. a. zu der Wertung, gegen eine "kriminelle Vereinigung" würde ich antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen u. ist keine üble Nachrede. Am 22.11.2012 ist in den mündlichen Verhandlungen vor dem LSG Bremen bekannt geworden: Ist ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt worden, dann werden meine Klagen zugelassen.
Ich musste die StA Bremen einschalten die keine Ermittlungen einleitet. Die Beteiligten haben in der E-Mail vom 28.12.2009 darüber berichtet "Herr Neumann nervt". Es wird sich zeigen die genervten Beteiligten werden durch meine Teilerfolge noch gefährlicher und da steckt viel kriminelle Energie drin. Insoweit ist auch der Zeugenschutz begründet.
"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"
Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da, dass ist vorbei! Denn ich decke auf, wie die berechtigten Entschädigungsansprüche der Unfallverletzten in der Sozialversicherung verhindert werden. Da ist viel kriminelle Energie drin.
Im Jahre 1968 habe ich einen schweren Verkehrsunfall (VU) erlitten, die Unfallfolgen haben sich so weit verschlimmert, dass ich meinen Arbeitsplatz im Med. Techn. Notdienst verloren habe. Und habe bei meiner zuständigen BGHW in Bremen am 14.12.2001 meinen Verschlimmerungsantrag gestellt.
Sogleich habe ich meinen schweren Stromunfall (SU) vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt und chronisches Vorhofflimmern ausgelöst hat. Die Anzeige habe ich mit Schreiben vom 31.01.2002 schriftlich nachgereicht.
Am 27.02.2004 waren die medizinischen Ermittlungen abgeschlossen
Mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 ist wie folgt bestätigt:
"dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60 Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."
Meine Anträge waren/sind erfolgreich und ich warte auf die Entschädigungen der am 27.02.2004 festgestellten Unfallfolgen.
Dem folgte der Bescheid vom 27.04.2004 und hat meinen Stromunfall vom 20.03.2001 im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt jedoch fehlt die Diagnose über den Gesundheitsschaden und ist in den medizinischen Gutachten dokumentiert. An diese Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit gebunden. So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert.
Beklagte und Sozialgericht haben eine falsche Auffassung
und haben den Notarztbericht vom 06.02.2001 nicht als wichtiges Beweismittel erkannt. Insoweit hat die Beklagte auch den Schriftsatz des Klägers vom 12.08.2005 (Bl.314/8) mit keiner detaillierten Stellungnahme abgearbeitet. So hat das SG Bremen mein Klage mit dem Urteil vom 10.10.2006 (S 18 U 94/04) zu unrecht abgewiesen. Denn ein weiteres Gutachten vom 21.07.2008 hat ergeben, der Kläger konnte in seinem konkreten Fall auch dem Landessozialgericht (LSG) Bremen glaubhaft machen, bis zum Stromunfalltag war sein Herz frei von Vorhofflimmern. Damit war der Weg frei für ein sachgerechtes Urteil. Jedoch musste nun das Gerichtsgutachten in allen Klageverfahren als nicht mehr verwertbar gekennzeichnet werden.
Dazu ist zu sagen, die Beklagte hat mit dem Schriftsatz vom 12.07.2005 dokumentiert, der Notarztbericht wird nicht als Beweismittel akzeptiert. Dem ist das SG Bremen mit einer unglaublichen Begründung gefolgt.
Und entspricht nicht dem technischen, bzw. medizinisch wissenschaftlichen Standard, der an ein Notfall-EKG-Gerät gestellt wird, bzw. der an die Kriterien für die Diagnostik von Vorhofflimmern gestellt wird. Dazu im Einklang hat die Beklagte ihren Schriftsatz vom 12.07.2005 (SU) vorgelegt und dem folge das Urteil aus dem SG Bremen vom 10.10.2006 (S 18 U 94/04).
Zu meinen Anschuldigungen soll es keine Stellungnahme geben.
Dass die deutsche Sozialversicherung in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da steht, ist vorbei. Kritikpunkte haben mein Anwalt Dr. jur. und ich mit dem Schriftsatz vom 16.06.2008 (VU) dem LSG Bremen vorgetragen. Das LSG Bremen hat der Beklagten diesen Schriftsatz des Klägers mit Schreiben vom 18.06.2008 (VU) zur Kenntnis- u. freigestellten Stellungnahme übersandt. Offensichtlich hat das Gericht erkannt, die Anschuldigungen des Klägers sind berechtigt und hat die Beklagte von einer Stellungnahme freigestellt, damit sich die Beklagte nicht selbst belasten muss. Dieses ist auch im Sinne des Sozialgerichtes, weil auch das SG Bremen belastet wird. Und mit dem Vermerk "Nein" vom 23.06.2008 ist dokumentiert, zu den Anschuldigungen des Klägers wird es keine Stellungnahme geben.
Klageverfahren verloren, dann Prozessdelikt aufgedeckt
Nachdem ich meine Gerichtsprozesse am 18.12.2008 gegen die Beklagte (BGHW) vor dem LSG Bremen verloren habe, konnte mein Anwalt mit mir und dem Schreiben vom 26.08.2009 auch noch Prozessdelikt in der Stromunfallsache dokumentieren. Mein Anwalt kam zu dem Ergebnis, nun sei das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte angreifbar, wollte damit aber nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit meinem Schreiben vom 27.08.2009 habe ich bei der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen ein Ermittlungsverfahren angestrengt. Und habe sogleich mit Schreiben vom 15.09.2009 bei der Direktion der BGHW in Mannheim meine Beschwerde eingereicht (Az.: E 207/09). Es folgte die interne Stellungnahme der BGHW aus Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Direktion in Mannheim (Az.: E 207/09).
Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW
Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam u. a. zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil die "Akte E 207/09" nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Mit der Vorbildlichkeit ist es vorbei:
Herr Neumann nervt uns, berichten die Beteiligten von Anfang und ist mit dem folgenden Beweismittel zementiert.
Ich erhalte Hausverbot u. meine Aktenbearbeiter "Redeverbot"
Diese rechtswidrige Verwaltungsentscheidung hat die Beklagte am 18.01.2010 getroffen und hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und hat die Verwaltung wie auch die Gerichte lahm gelegt. So hat es die Beklagte dem SG Bremen mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen. Denn die Gerichte und die Beklagte wollen nicht kriminalisiert werden und haben dazu eine Grenze gezogen. So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert. Das Hausverbot ist mit Gerichtbescheid vom 28.01.2013 aus dem SG Bremen aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Es muss aufgehoben werden. Damit es zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann. Mehr lesen
Ein Klagehäufung wie sie bisher noch nie beobachtet wurde,
hat die Verwaltung und auch die Gerichte lahm gelegt. So hat es die Beklagte dem SG Bremen schon mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen. Denn die Gerichte und die Beklagte wollen sich nicht für ihre Pflichtverletzungen und unrichtigen Entscheidungen rechtfertigen. So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert.
So war auch mein erstes Hausverbot vom 18.01.2010 rechtswidrig und das "Redeverbot" der Aktenbearbeiter besteht noch. Und muss aufgehoben werden. Damit es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann. Mein letztes Hausverbot ist mit Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 wie folgt aufgehoben. Mehr lesen
Die Beklagte wünscht schon im Jahre 2010 die Schlichtung,
so ist es mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert, das SG lehnte die Schlichtung (Mediation) ab. Die Schlichtung zementiert, es bestehen Ansprüche. Die Presse berichtet über die Richterin: Das ist das, was die Richterin die "Gerichtswahrheit" nennt. Die Richterin konnte nicht die Wahrheit erkennen, dass ich Ansprüche habe, die mit einer Mediation zu beseitigen sind. Darauf hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und nun sollte mir vom LDS Bremen "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden und hätte meinen Kampf auf dem "Kriegsschauplatz" verloren. So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert.
Bürgermeister von Bremen ist nicht länger tragbar.
Denn alle Behörden sind über meinen außergewöhnlichen Fall informiert aber keine Behörde greift ein. Und die Kämpfe zwischen den Bremer Behörden spitzen sich zu.
So ist es mit dem folgenden Beweismittel dokumentiert.
Jedoch hat das SG Bremen ihr Vorhaben mit Schreiben vom 04.02.2026 angekündigt: Es soll zu keiner Entscheidung kommen und Missbrauchskosten soll die Fortführung meiner Klage verhindern und ist ein schweres Geschütz. Diesen Verfahrensschritt hat das LSG Bremen mit dem Urteil vom 19.07.2023 (L 14 U 149/21) vollzogen. Mehr lesen in meinem Schriftsatz v. 10.02.2026.
Bremer SG und die Beklagte BGHW in Bremen sind wahrhaftig in Prozessbetrug verwickelt und konnte mein Prozessbevollmächtigte Herr Dr. jur. [7-6 ] mit seinem Schreiben vom 26.08.2009 an das SG Bremen aufdecken. Nun befinden sich die Behörden in Bremen im Kriegszustand, denn keiner will zurückrudern. Dazu im Einklang liegt dem SG Bremen mein folgender Schriftsatz vom 10.02.2026 vor: Mehr lesen.
Wenn nichts weiter passiert, erwarten die Behörden den Angriff mit einer Waffe. Mit meiner amerikanischen Polizeisirene habe ich den Bürgermeister Bremen (SPD) Herrn Bovenschulte am 10.02.2026 aufgefordert sich vor dem Rathaus zu zeigen. Und sollte sich für den "Kriegszustand" in den Behörden rechtfertigen. Aber keiner hat sich gemeldet. Polizei Bremen war anwesend, wie die Vorgangsnummer 28896/2026 bestätigt. Der Bürgermeister hat mein Schreiben vom 21.08.2020 persönlich erhalten, aber nicht beantwortet. Mehr lesen
BG ETEM & BGHW sind wie die Unfallfirma E. H. Harms (jetzt BLG Bremen) in der ganzen Welt am Wirken. Siehe issa & Video BGHW & Video BG ETEM
Zwei schwere Arbeitsunfälle, jeweils im Jahre 1968 und 2001:
Als gelernter Tischler und Parkettleger habe ich die Zeit ohne Aufträge als Fernfahrer bei der Unfallfirma E. H, Harms überbrückt. Die Unfallfolgen haben sich verschlimmert. Zur Bearbeitung meiner Arbeitsunfälle ist meine Behördenakte im Jahre 2001 geöffnet worden. Meine Akteneinsicht hat strafbare Pflichtverletzungen aufgedeckt, die im Sinne der BGHW meine berechtigten Ansprüche verhindern. Mehr lesen.
Meine Teilerfolge dokumentieren, ich habe von Anfang an Recht:
Eine "kriminelle Vereinigung" ist in der deutschen Sozialversicherung am Wirken und ist hoch professionalisiert. Wie auch das Antwortschreiben der BGHW vom 26.04.2013 bestätigt. Damit ist sogleich die Frage der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) beantwortet:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"
Pflichtgemäß habe ich der Öffentlichkeit, den Behörden und Politikern meine Webseite und das kriminelle Handeln bekannt gemacht. Dabei habe ich von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Gefängnisstrafe habe ich erhalten, weil ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe.
Ich soll ein "Stahlherz" erhalten & könnte unsterblich werden.
Mit 83 Jahren soll ich ein "Stahlherz" (Herzschrittmacher) erhalten, damit könnte ich im Kampf um Gerechtigkeit unsterblich werden. Aber auf dem Überweisungsschein vom 20.03.2025 ist die Kostenübernahme ungeklärt. Weil die BGHW keinen Gesundheitsschaden in dem Bescheid vom 27.04.2004 eingetragen hat. Und ich kämpfe wie "Michael Kohlhaas" um mein Recht. Siehe Forum für Unfallopfer am 02.03.2014. Aber nur mit dem "Schwert der Gerechtigkeit".
Als Chirurg unsterblich geworden,
ist mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden und Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Mein Großonkel verstarb im Februar 1925 an den Folgen eines schweren Sturzes mit dem Fahrrad auf dem Heimweg von der Klinik und die deutsche Sozialversicherung, also die Berufsgenossenschaft (BG) ist zuständig. Rudolf Eden hinterlässt in medizinischer Fachwelt deutliche Spuren, darüber hat die Presse am 15.09.2012 berichtet. Mehr lesen
Ich hinterlasse ebenfalls deutliche Spuren:
Denn in der deutschen Sozialversicherung habe ich rechtswidrige Handlungen und eine "kriminelle Vereinigung" mit der folgenden internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 aus meiner Beschwerdeangelegenheit (Az.: 207/09) aufgedeckt. Und hinterlasse damit in der ganzen Welt deutliche Spuren.
Das Sozialgericht ist "Herr des Verfahrens" und hat die Aufgabe;
dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Diese Aufgabe hat das Gericht nicht erfüllt und hat zur "Klagehäufung" geführt.
In der Verkehrsunfallsache (19.06.1968)
habe ich die Aufgabe übernommen und konnte nach 8 Jahren mit dem Chefarztbericht vom 13.02.2011 dokumentieren: Das Rentengutachten vom 05.09.2003 ist durch das Zurückhalten von Arztberichten manipuliert worden und ist von einem unberechtigten Arzt [19] angefertigt worden. Und hat die Entschädigung in meinem li. Knie mit einer MdE 10 v.H. im Sinne der Beklagten verhindert.
Dieses Beweismittel hat natürlich strafbare Handlungen dokumentiert, aber mit entsetzen im Gesicht bin ich vom dem Richter Herrn [5] nur wörtlich befragt worden und mehr ist nicht passiert:
"Wie sind Sie an dieses Schreiben gekommen?"
Es war der Ansatzpunkt, es gibt eine "kriminelle Vereinigung" und das schwache Glied in der Kette wollte der Richter erfahren.
Als Kläger liege ich seit vielen Jahren im Streit
mit der BGHW Bremen, vor dem Sozialgericht (SG) Bremen. Weil ich haben möchte, was mir nach Recht und Getz zu steht. Und hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde. So hat es die Beklagte in den Schriftsätzen der Beklagten vom 25.10.2012 dem SG Bremen vorgetragen.
Zum "Kriegsschauplatz" hat die Beklagte das SG Bremen ernannt.
So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten vom 24.06.2013 dokumentiert. Und dem Gericht wurde angeraten, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.
Beklagte wünschte schon am 01.09.2010 die Schlichtung (Mediation)
Tatsächlich wünschte die Beklagte, dass es in dieser komplexen Sache zur Mediation (Schlichtung) kommt. So ist es in der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert. Jedoch das SG Bremen hat es für nicht erforderlich gehalten. Das SG Bremen hat die Schlichtung auch mit dem Schreiben vom 19.02.2014 mit der unrichtigen Begründung abgelehnt:
"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."
In der Stromunfallsache als Medizintechniker im Außendienst
erlitt ich am 20.03.2001 einen schweren Stromschlag mitten in mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Den Unfall hat die BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt, jedoch fehlt die Eintragung über den Gesundheitsschaden. So erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Mein VHF führt zu einer Minderung der Pumpleistung des Herzens und hat am 08.04.2020 zu meinem schweren Fahrradsturz mit Wirbelsäulenfraktur geführt mit all seinen Beschwerden.
Abrechnungsdelikt & Herzschrittmacher
Nun soll ich einen Herzschrittmacher erhalten und könnte mit einem "Stahlherz" um Gerechtigkeit kämpfen. Aber wer trägt die Kosten (20.03.2025)? Auf welcher Seite steht meine Krankenkasse?
Mehr lesen in meinem Schreiben vom 26.01.2026.
Aggressor ist die BGHW Bremen und das Sozialgericht (SG) Bremen,
die mit rechtswidrigen Handlungen und Manipulation meine berechtigten Entschädigungsansprüche verhindern. Schon in den mündlichen Verhandlung am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen waren meine Manipulationsvorwürfe (gerichtet an die Beklagte) dem Richter Herrn [5] bekannt. Diesen Tatbestand hat die Beklagte in ihren Berichten vom 05.01.2009 selbst dokumentiert.
Gesetzwidriges Redeverbot und Hausverbot erteilt.
Per Einschreiben hat die BGHW am 18.01.2010 den Bearbeitern meiner Akte Redeverbot erteilt und ich habe Hausverbot erhalten. Mehr lesen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
hat meinen Fall am 14.04.2010 eingestuft mit der Wichtigkeit: Hoch
Sogleich wurde u. a. wörtlich dokumentiert:
"In diesem Fall droht zumindest eine Beschwerde übers BVA.
Herr Neumann hat jedoch auch angedeutet, die Sache öffentlich machen zu wollen.
Vorschlag zum weiteren Vorgehen: Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung der BGHW über die Abteilungsleitung."
Dem folgte am 01.09.2010 das Telefonat der Beklagten mit dem SG Bremen und dem Vorschlag, es soll zur Schlichtung (Mediation) kommen. Den Vorschlag hat das SG Bremen nicht angenommen. Wie von mir angekündigt habe ich die Presse informiert.
Gerechtigkeit als Herzenssache "Stahlherz."
Im Verwaltungsverfahren hat die BGHW nicht alle Gesichtspunkte gemäß § 20 SGB X ermittelt. Und hat die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. "Herr des Verfahrens" ist nun das SG Bremen und hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Diese Aufgabe hat das SG Bremen nicht erfüllt. Eine von der Beklagten gewünschte Schlichtung hat das SG Bremen in der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 nicht zugelassen. Und mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit hat das SG Bremen am 15.10.2010 meine 8 Klagen zurückgewiesen. Darüber hat die Presse berichtet.
Nun sitzt die Beklagte und das SG Bremen in einer Zwickmühle.
Am 22.11.2012 hat der Richter [5] am LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, meine Wiederaufnahmeverfahren (WA) werden sofort zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde.
Ich bin Kläger und habe in diesem außergewöhnlichen Fall die Aufgabe der Ermittlungen als Verbrecherjäger übernommen.
Diesen Auftrag konnte ich nicht sofort erledigen, denn der Vorsitzende Richter Herr [5] hat dafür gesorgt, dass die Beklagte nicht am 22.11.2012 zu den mündlichen Verhandlungen erscheint (Az.: L 14 U 169/11 WA und L 14 U 170/11 WA). So hat der Richter verhindert, das über strafbare Prozessdelikte und einer internen Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 diskutiert wurde. Der Richter und die Beklagte haben schon am 07.05.2012 die Besonderheit des Falles und die Notwendigkeit dokumentiert, Polizeibeamten im Sitzungssaal zur Verfügung zu haben.
Sozialgericht Bremen wird zum "Nebenkriegsschauplatz"
Deutsche Sozialversicherung hat ihre Vorbildlichkeit verloren.
Schriftlich hat die Beklagte schon am 24.06.2013 das Sozialgericht (SG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und hat dem Gericht vorgeschlagen, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Dem Vorschlag ist das SG Bremen nicht gefolgt. Und so hat die BGHW es mit dem Hinweis auf meine Webseite zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen lassen mit dem Tatvorwurf üble Nachrede & Verleumdung.
Meine Webseite ist mit absoluter Sicherheit keine üble Nachrede.
Dazu im Einklang war die Strafanzeige gegen meine Person und Webseite erfolglos. Und eine vermeintlich "kriminelle Vereinigung" in unserem Sozialsystem, hat sich am 02.09.2014 bei der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung selbst personifiziert. Nachdem ich am 08.02.2015 meine schriftliche Aussage gemacht habe, hat die StA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.
Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal und ich decke auf:
Bei der BGHW in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Dieses ist der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen bekannt und haben mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen eingestellt. Die Täter sind weiterhin am Wirken und laufen frei herum.
Hinweis: Namen habe ich auf meiner Webseite durch Nummern ersetzt.
19.01.2015
28.01.2015
Die Vernehmung
08.02.2015
26.05.2015
Meine schriftliche Aussage
Die Anschuldigungen bleiben bestehen und werden erweitert!
Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person hat die StA Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 sofort mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.
Und mit dem Hinweis auf seine Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO hat die StA Bremen keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter und Justitia der BGHW eingeleitet. Und zementiert: Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal soll nicht aufgedeckt werden.
Obwohl schon im Jahre 2012 die Kriminalpolizei Bremen erkannt hat, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, will die StA Bremen keine weiteren Ermittlungen aufnehmen, wie die Schreiben aus der StA Bremen vom 19.11.2013 & 17.05.2023 dokumentieren.
Deutsche Sozialversicherung hat ihre Vorbildlichkeit verloren.
Prozessbevollmächtigter der Beklagten hat "Redeverbot"
Diese Besonderheit hat sich in der mündlichen Verhandlung am 19.07.2023 vor dem LSG Bremen wiederholt. Denn erneut waren Polizeibeamten anwesend und seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [19-1] "Redeverbot". Das Gericht hat aber erkannt, ich sage die Wahrheit und die Beklagte soll eine erneute Entscheidung treffen (Az.; L 14 U 132/21).
Beklagte & Sozialgericht befinden sich weiter in einer Zwickmühle:
So ist es mit meiner erneuten Klage vor dem SG Bremen vom 12.02.2024 nachvollziehbar dokumentiert (Az.: S 2 U 12/24). Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW v. 08.11.2024 vor und der wörtlichen Mitteilung:
"Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 02.11.2024.
Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen und bitte um Verständnis, dass wir zunächst die Stellungnahme des Sozialgerichtes Bremen abwarten möchten, bevor wir uns in der Sache weiter äußern."
Offensichtlich will die Beklagte aus dem SG Bremen erfahren, wie sich die Beklagte aus der "Zwickmühle" befreien kann.
Scheinbar will der Aggressor keinen Frieden!
Siehe mein Schriftsatz vom 21.01.2026.
Werde ich nach 25 Jahren noch erleben, dass ich mein Recht bekomme?
Beklagte will Verfahrensschritte am Sozialgericht Bremen abwarten
und sich dann nach Aufforderung der zuständigen Kammer in der Sache äußern. So hat es die Beklagte in dem Schreiben vom 13.12.2024 nachvollziehbar dokumentiert. Dazu kam der wörtliche Hinweis:
"Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass bereits mehrere Untätigkeitsklagen anhängig sind."
Im "Gleichschritt" und mit "Stahlherz" könnte es weitergehen.
Offensichtlich will die Beklagte erst die Erledigung der Untätigkeitsklagen und auf die weiteren Verfahrensschritte aus dem SG Bremen abwarten. Damit wird ableitbar, es soll im "Gleichschritt" mit dem SG Bremen auf dem "Kriegsschauplatz" weiter gehen.
Sozialgericht ist "Herr des Verfahrens"
und hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Jedoch in meinem Fall hat das Gericht in den mündlichen Verhandlungen am 22.11.2012 die Ausnahme bekannt gemacht, ich sollte den Beweis vorlegen, das ein Beteiligter strafrechtlich zu Verurteilen ist. Dann werden meine Klagen zugelassen. Diesen Beweis konnte ich nicht erbringen, weil die Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung eingetreten ist. Damit war der Richter [5] einverstanden. So hat der Richter verhindert, dass über strafbare Prozessdelikte und einer internen Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 diskutiert wurde.
Seit 22.11.2012 bin ich Verbrecherjäger im Sozialsystem
und habe die zwei Anführer einer vermeintlich internationalen "kriminellen Vereinigung" in einer Fotostrecke in Vietnam und einem Video erkannt. Und habe sogleich am 22.11.2012 die StA Bremen zur Hilfe aufgesucht. Jedoch mit Bescheid der StA Bremen vom 19.11.2013 wurde nachvollziehbar, die Ermittlungen gegen eine "kriminelle Vereinigung" in unserem Sozialsystem wurde abgelehnt.
Für Sozialskandal verantwortliche Personen in Vietnam gesichtet.
Es sind die Amtsträger der Berufsgenossenschaften BG ETEM & BGHW.
Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal:
Bei der BGHW in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Dieses ist der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen bekannt und haben mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen eingestellt. Und die Täter sind weiterhin am Wirken.
"Transparenz als Verfassungsprinzip"
Wie vom Staatslehrer Jürgen Bröhmer erörtert,
habe ich nur von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Und meine Überzeugung, dass sich die BGHW Bremen in meinem Fall wie eine kriminelle Vereinigung verhält. Dazu im Einklang habe ich Akten, Verwaltungsentscheidungen und interne Schriftstücke (05.10.2009) der BGHW Bremen aus meiner Beschwerdeangelegenheit (Az.: E 207/09 und E 29/11) für die Öffentlichkeit und Presse zugänglich gemacht.
Bremer Kfz-Innungsmeister hat in der Presse reklamiert:
"Wir müssen alles dokumentieren - zusätzlich zu einer Berufsgenossenschaft, die uns auch prüft. Das brauchen wir alles nicht."
Mehr lesen: Weser Kurier 22.01.2026
Dazu ist zu sagen.
Die Überprüfung muss verhindert werden, bis die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen einer personifizierten "kriminellen Vereinigung" bei den Berufsgenossenschaften das Handwerk gelegt hat.
In der Elektromobilität muss der Innungsmeister erfahren, wie kriminell die BG nach einem Elektrounfall vorgeht, um sich eine Entschädigung zu ersparen. Und sollte in allen Werkstätten mit meiner Webseite am Schwarzen-Brett, in der Presse und im Bremer Fernsehen bekannt werden.
Nach mehr als 50 Jahren:
Ein wichtiger Teilerfolg im "Kampf um Unfallrente"
Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat die Akte an die Beklagte (BGHW) zurückgegeben. Denn das Sozialgericht (SG ) Bremen ist "Herr des Verfahrens" und hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Jetzt musste die Beklagte eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen. Dabei werden Pflichtverletzungen aufgedeckt, für die sich die Beklagte und das SG Bremen bis dato nicht gerechtfertigt haben. Dazu im Einklang hat die Beklagte (am 13.08.2019) 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt. Und mit dem Schreiben vom 10.03.2020 ist bekannt geworden, dass die Gerichtsakte am SG Bremen (Az.: S 18 U 94/04) nicht mehr auffindbar sein soll. Nun müssen sämtliche Akten meiner gemeldeten Arbeitsunfälle geöffnet werden. Dafür hat die Richterin am LSG Bremen Frau [4-4] mit dem Beschluss vom 22.09.2023 und dem nachfolgenden Vergleich gesorgt. So hat sich das LSG Bremen ein Urteil erspart, welches dokumentiert, die Vorurteile waren falsch. Und mit dem Hinweis auf das Schreiben aus dem SG Bremen vom 19.02.2014 muss es nun zur Mediation mit einer Maximalforderung kommen, weil ich von Anfang an Recht gehabt habe (Az.: S 32 SF 1/14 GR).
Es folgt die Begründung u. Beschluss für den nachfolgenden Vergleich
11.09.2023; 22.09.2023
Im Rahmen weiterer Ermittlungen
musste die BGHW nun die Akten meiner gemeldeten Arbeitsunfälle und Beschwerdeakte E 207/09 und E 29/11 öffnen. Noch will die Beklagte keine weitere Aufklärung betreiben und ich habe von der BGHW mit Schreiben vom 08.11.2024 die wörtliche Mitteilung erhalten:
„Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 02.11.2024.
Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen und bitte um Verständnis, dass wir zunächst die Stellungnahme des Sozialgerichtes Bremen abwarten möchten, bevor wir uns in der Sache weiter äußern."
Ich habe Verständnis, denn der jetzige Direktor am SG Bremen (Video)
Herr Dr. [19-14] ist seit dem 18.12.2008 in meinem Fall verwickelt und ist mit dem Schreiben vom 14.11.2024 dokumentiert. Natürlich warte auch ich auf eine Stellungnahme aus dem SG Bremen. Mehr lesen
14.11.2024; 08.11.2024; 02.11.2024 und die Anlage vom 01.11.2024
Dem Vergleich (22.09.2023)
hat die Beklagte zugestimmt und hat die Sache erneut vor das Sozialgericht gezerrt. Denn ob anerkannte Folgen früherer Arbeitsunfälle vorliegen, hat die Beklagte nicht überprüft. Insoweit wird von der Beklagten auch nur mein Arbeitsunfall vom 19.06.1968 aufgeführt (Az.: 70 U 00009-68 S). Und die beratungsärztliche Vorlage vom 26.09.2023 an Dr. [4-9] ist wertlos. Denn die Unfallfolgen sind nicht im Einklang meiner Behördenakte.
Am 12.02.2024 habe ich mit dem Az.: S 2 U 12/24 eine erneute Klage eingereicht.
"Mein Kampf" geht weiter, den ich schon im Jahre 2009 und im Sinne der BGHW aufgeben sollte.
Mein letzter Schriftsatz ist am 21.01.2026 wie folgt am SG eingegangen
26.01.2026: Mein Schreiben an die hkk.
Anlage in Kopie:
06.01.2025: Bericht der Notaufnahme über meine Vorerkrankungen.
Ich soll aufgeben und endlich mein Rentendasein genießen.
Es ist ein Wunsch der BGHW und der Aktenbearbeiter. So ist es mit der umfangreichen Gesprächsnotiz der Beklagten (BGHW Bremen) vom 18.11.2009 dokumentiert. Dazu im Einklang hat die Direktorin am Sozialgericht (SG) mit Schreiben vom 29.12.2010 wörtlich dokumentiert:
"Von weiteren Ersuchen bitte ich Abstand zu nehmen."
Den außergewöhnlichen Wünschen kann ich nicht folgen.
Denn meine Klagen habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen durch rechtswidriges Handeln der Beklagten und dem Sozialgericht (SG) Bremen verloren und habe im Aug. 2009 die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wegen Prozessdelikt eingeschaltet.
Mein Schreiben v. 15.09.2009 hat sogleich meine Beschwerdeangelegenheit bei der BGHW (vormals GroLa BG) eingeleitet (Az.: E 207/09). So kam es zu der außergewöhnlichen internen Stellungnahme der BGHW Bremen, gerichtet an die Direktion in Mannheim vom 05.10.2009, die ich nicht erhalten sollte. Es ist ein Plan wie die BGHW Bremen in der Sache und gegen meine Person vorgehen will und auch vorgegangen ist.
Danach hat die BGHW Bremen in der umfangreichen Gesprächsnotiz am 18.11.2009 u. a. vorgetragen:
"Die Aktenlage sei eindeutig und nicht anfechtbar und somit auch nicht angreifbar. Sämtliche Verfahren liefen rechtmäßig ab. Und ich soll doch endlich mein Rentendasein genießen."
Die vorliegende Behördenakte und 45 Geheimunterlagen der BGHW (vormals GroLa BG) dokumentieren, die Verfahren liefen unrechtmäßig ab und mein Rentendasein kann ich erst genießen, wenn ich von der BGHW erhalten habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht.
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
So hat es die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen Frau [8-19] mit Zeitungsbericht (29.02.2016) in der Öffentlichkeit publiziert. Jedoch in meinem außergewöhnlichen Fall hat die Direktorin im Schreiben vom 29.12.2010 wörtlich dokumentiert:
"Von weiteren Ersuchen bitte ich Abstand zu nehmen."
Dem konnte ich nicht folgen, denn die Aktenlage ist anfechtbar, nicht eindeutig. Und zu einer medizinischen Amtshilfe - wie vom Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle angeboten - hat es die Beklagte und das SG Bremen nicht kommen lassen, siehe mein Schreiben vom 19.06.2007.
Dem folgte das medizinische Gutachten vom 21.07.2008 und hat dem SG Bremen in der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) wörtlich bescheinigt:
Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technisch-wissenschaftlichen Standard.
Es war also von Anfang an ein Fehler, dass das Gericht und die Beklagte die Amtshilfe nicht zugelassen haben. Und die BGHW hat auch die Amtshilfe von dem BG Unfallarzt Dr. med. [11-2] in der Verkehrsunfallsache verhindert.
Das Lesen meiner Behördenakte ist wie eine Reise durch das Strafgesetzbuch.
Die Beklagte folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz gem. § 20 SGB X und verhindert mit krimineller Energie, dass die Wunschgutachter des Klägers gem. § 200 SGB VII zur Begutachtung beauftragt werden. Die Beklagte lässt es zu Strafanzeige gegen meine Person kommen und folgt dabei nicht ihrer Wahrheitspflicht gem. § 57 StPO.
Dazu ist zu sagen:
Mein Wunschgutachter für das 2. Rentengutachten war der Chefarzt Dr. med. [26] in Stenum. Damit war die BGHW nicht einverstanden und wollte gerne ihren Unfallarzt Dr. [11-2] damit beauftragen. Der angeblich die genauen Kenntnisse der erhobenen umfangreichen Befunde haben soll, siehe Schreiben der BGHW vom 21.02.2003. Diese genauen Kenntnisse hat Dr. [11-2] nicht gehabt und wünschte sogleich von der BGHW die Vorlage sämtlicher vorhandenen Unterlagen und wollte damit die Fülle meiner Beschwerden abklären. Und hat mit dem Schreiben vom 12.01.2004 der BGHW wörtlich vorgetragen:
"Wenn ich die Regie der Behandlung übernehmen soll, bitte ich Sie mir sämtliche vorhandenen Unterlagen zukommen zu lassen und mich schriftlich zu benachrichtigen."
Dieses hat mein Aktenbearbeiter Herr [18] mit dem Antwortschreiben vom 30.01.2004 verhindert und hat dem Unfallarzt ein rechtswidriges 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 zur Beachtung vorgelegt. Und mit krimineller Energie und dem Zurückhalten von Beweismittel von einem mir unbekannten Arzt rechtswidrig (§ 200 SGB VII) angefertigt wurde. Dieses konnte ich mit dem Chefarztbericht von Herrn Dr. med. [26] am 13.02.2011 stichhaltig aufdecken. Damit bin ich natürlich für eine "kriminelle Vereinigung" als gefährliche Person erkannt.
Und die BGHW Bremen hat schon in der internen Stellungnahme (gerichtet an die Direktion in Mannheim) vom 05.10.2009 wörtlich dokumentiert:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen [...]"
Die Aktenlage ist anfechtbar, nicht eindeutig & die medizinische
Amtshilfe hat nicht das Gericht angestrengt, sondern ich.
So kam das medizinische Gutachten vom 21.07.2008 zu dem Ergebnis:
Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technisch-wissenschaftlichen Standard, der an ein Notfall-EKG-Gerät gestellt wird bzw. der an die Kriterien für die Diagnostik von Vorhofflimmern gestellt wird. Dem Gutachten kann ich als Medizintechniker folgen. Mehr lesen
Aktenlage ist anfechtbar, nicht eindeutig &
medizinische Amtshilfe wurde abgelehnt.
Dazu im Einklang ist es auch in meiner Stromunfallsache zu keiner Amtshilfe gekommen, obwohl dieses vom Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle und Dr. med. [26-1] angeboten wurde, wie mein Schreiben v. 19.06.2007 nachvollziehbar dokumentiert. Mehr lesen
Ich erlaube mir den Hinweis:
Das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) folgen nicht dem Untersuchungsgrundsatz gem. § 20 SGB X und halten sich dumm.
Für Sozialskandal verantwortliche Personen in Vietnam gesichtet.
Es sind die Amtsträger der Berufsgenossenschaften BG ETEM & BGHW.
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt?"
Mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 und 29.04.2013 ist der BGHW bekannt geworden, ich werde im Sinne der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Öffentlichkeit mit meiner Webseite und Behördenakte dokumentieren: "Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?" Damit habe ich sogleich die Broschüre "Der Kampf um die Unfallrente" von Carl Hofstädt aus dem Jahre 1904 aufgegriffen. Jedoch mit dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 ist erkannt, davon war/ist die BGHW nicht begeistert und ich werde bedroht.
Danach hat die BGHW in meiner Beschwerdeangelegenheit mit dem Schreiben vom 05.03.2021 (Az.: E 207/09 und E 29/11) erklärt:
" Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Und zementiert, die BGHW muss rechtswidrige Handlungen verbergen:
"Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen
Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da."
Wie folgt, werden unfallverletzte Arbeiter von der BGHW behandelt.
Arbeitsunfall - Bedeutung - der Feststellungen der Unfallfolgen! Mehr lesen
Dazu ist zu sagen und wird mit meiner Verletztenakte bestätigt:
Hat die BGHW (vormals GroLa BG) im Rahmen ihrer Ermittlungen erkannt, es wird zu einer Unfallrente oder Unfallrentenerhöhung kommen, dann folgt die BGHW nicht mehr dem Gesetzgeber und hat den Kontakt mit der Unfallfirma (Reha Team) und dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle, bei der ihr nahestehenden Berufsgenossenschaft Textil Elektro Medienerzeugnisse Energie (BG ETEM) in Köln aufgenommen. Und es setzten kriminelle Handlungen ein die finanzielle Entschädigungen verhindern. Nun werden die Beteiligten vom Gesetzgeber (§ 129 StGB) als Bildung einer kriminellen Vereinigung erkannt und werden mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Dazu im Einklang liegen in der Akte die Gesprächsnotizen der BGHW vom 27.02.2004 und 03.03.2004 vor. Ferner Schreiben an die BG ETEM (vormals BG FE) vom 07.01.2003 und 18.03.2003.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Meine Unfälle vom 19.06.1968, 17.09.1992, 06.02.2001 und 20.03.2001 sind im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW als Arbeitsunfälle anerkannt. Jedoch bei den Feststellungen der Unfallfolgen sind erhebliche Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten erkennbar.
Eine sorgfältige Prüfung war/ist unbedingt erforderlich.
Mit meinem Schreiben vom 04.04.2013 ist der BGHW (vormals GroLa BG) bekannt geworden, es soll überprüft werden ob in meiner Streitsache ein Beteiligter strafrechtlich zu verurteilen ist, weil er Tatsachen, die für die Entscheidung der Streitsache von wesentlicher Bedeutung waren, wissentlich falsch behauptet oder Vorsätzlich verschwiegen hat. Ferner habe ich mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 deutlich gemacht, ich möchte meine Verletztenakte der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich machen. Denn die DGUV wünscht von den Versicherten zu erfahren: "Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"
Davon war die Geschäftsführung der BGHW nicht begeistert.
Von der BGHW fühle ich mich bedroht und schreie Nachts um Hilfe.
Seit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 und dem Antwortscheiben der BGHW vom 26.04.2013 fühle ich mich bedroht. Es war/ist der Ansatzpunkt, den Beteiligten sind ihre strafbaren Handlungen bekannt. Und haben 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Geldstrafe bis zu 250.000 Euro oder bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Auch das Kopieren ist mir Untersagt.
Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen
Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da.
Dazu im Einklang liegen mir 6000 Blatt, Unfall- u. 45 Geheimakten der BGHW Bremen greifbar vor (Namen habe ich durch Nummern ersetzt). Diese Akten werden weiter für die Öffentlichkeit und DGUV mit meiner Webseite erkennbar gemacht, bis ich erhalten habe, was mir nach Recht u. Gesetz zusteht. Erst dann kann für richtig erkannt werden: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da.
25 Jahre dauert mein Kampf in der deutschen Sozialversicherung.
"Mein Kampf" und Recherche hat die BGHW behindert, mit Lügen, Manipulation, Hausverbot, Redeverbot, Meineid, Gefängnisstrafen und letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimakten der BGHW unter dem Arm. Keine Behörde in Bremen unterstützt die Aufklärung. Und Herr Bovenschulte Bürgermeister Bremen (SPD) schweigt.
BGHW hat das Sozialgericht zum "Kriegsschauplatz" ernannt!
Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die BGHW das Landessozialgericht (LSG) Bremen schon zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und mir sollte das Gericht "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. Damit hätte ich meine Klagen nicht mehr weiter führen können.
Vorwärts Kammeraden wir müssen zurück,
der Endkampf hat begonnen!
Fahrradsturz (Wegeunfall) am 08.04.2020 auf der Weserbrücke.
Ausgelöst durch Unfallfolgen aus Arbeitsunfällen die im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW anerkannt sind, kam es auf dem Wege zum "Kriegsschauplatz" zum Fahrradsturz und Wirbelsäulen Fraktur. Nun müssen sämtliche Unfallakten von Anfang an geöffnet werden. Und wird mit dem Beschluss aus dem LSG Bremen vom 12.02.2024 nachvollziehbar dokumentiert. Mehr lesen
Denn das Gericht hat am 12.02.2024 mit Beschluss festgestellt ich sage die Wahrheit, alles geht zurück und die Beklagte wird eine neue Verwaltungsentscheidung treffen. Damit war die Beklagte einverstanden und nun muss die BGHW ihr rechtswidriges Vorgehen in dem neuen Verfahren 12.02.2024 (Az.: S 2 U 12/24) aufdecken und beseitigen. Tatsächlich hat sich aber schon gezeigt, die Beklagte deckt keine rechtswidrigen Handlungen und auch keine Pflichtverletzungen auf.
Ein weiterer Überblick über das Vorgehen der Berufsgenossenschaften:
Ferner hat die BGHW die Sache bis vor das Landessozialgericht (LSG) Bremen gezerrt und hat am 05.01.2009 in der Stromunfallsache selbst dokumentiert:
"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner [18] wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende [5] gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."
Wenn meine schlimmen Anschuldigungen völlig ungerechtfertigt sein sollen, warum hat die Beklagte nicht sofort bei der Staatsanwaltschaft (StA) einen Strafantrag gestellt?
Die Antwort: Weil eine Strafanzeige gegen meine Person wenig Erfolg bietet. So hat es die BGHW selbst am 08.04.2011 auf Blatt -108- dokumentiert. Dazu im Einklang ist nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 das Ermittlungsverfahren gegen meine Person sofort mit dem Schreiben der StA Bremen vom 26.05.2015 eingestellt worden.
Das Gericht glaubte nicht mir sondern der Beklagten,
Das Gericht gab der Beklagten nicht den Hinweis; die Wahrheit zu sagen. Es ist der Ansatzpunkt, das Gericht glaubt nicht mir sondern der Beklagten. Das Gericht hat auch keine weiteren Ermittlungen eingeleitet und auch die StA Bremen wurde nicht eingeschaltet. Dieses war aber erforderlich, wie die Falschurteile bestätigen.
Die Beklagte wird mit einer Freiheitsstrafe bedroht.
Jedoch in einer nicht Öffentlichen-Sitzung hat LSG Bremen erkannt, dass ich mit einem Anwalt erscheine wäre gut. Sogleich hat das Gericht erkannt, ich sage die Wahrheit. (12.02.2024). Und die Beklagte soll eine Verwaltungsentscheidung treffen und würde dabei natürlich ihre kriminellen Handlungen aufdecken. Und in der mündlichen Verhandlung müssten die Justizbeamten die kriminellen Personen sogleich festnehmen und vom Gesetzgeber mit eine Freiheitsstrafe bedroht werden. Mehr lesen.
Und in der mündlichen Sitzung, am 19.07.2023 konnte es zu keiner Falschaussage kommen, weil die Beklagte dem Prozessbevollmächtigten seit dem 18.01.2010 Redeverbot erteilt hat. Tatsächlich hat die Richterin der Beklagten die Möglichkeit gegeben, die Sache mit einem Vergleich oder einer neuen Verwaltungsentscheidung zu erledigen.
Beklagte sitzt im Sumpf ihrer kriminellen Handlungen fest.
Die BGHW hat sich für eine neue Verwaltungsentscheidung entschieden und sitzt im Sumpf ihrer kriminellen Handlungen fest. Und kann somit keine vollständige Aufklärung betreiben.
Auf meiner Webseite soll auch das Motiv erkennbar werden:
Warum das Personal der BGHW in Bremen sich nur direkt vor der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen äußern will. Und warum die Wahrheit nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Dazu im Einklang liegt das Dokument: BEV 08.04.2011 mit der "Signalwirkung" an das Personal vor. Ferner die Schreiben der BGHW vom 08.05.2013 u. 22.05.2013. Mehr lesen
Mein Fall ist aktenkundig kein Einzelfall:
Mit der Frage: "War's das, was Sie hören wollten?
Hat sich Mazi als Meinungsmelder in mein Gästebuch am 25.10.2025 eingetragen. Und hat über seine Arbeit in Moskau und seinem Unfall berichtet, mit dem wörtlichen Hinweis:
[…] Bei einem Autounfall wurde ich verletzt und bin dabei auch dem Tod "von der Schippe gesprungen".
Jetzt wissen Sie einiges zu mir und weshalb ich so furchtlos bin.
Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung:
Das Lesen meiner Akte ist wie eine Reise durch das Strafgesetzbuch.
Staatsanwaltschaft will Kriminalität bekämpfen und kommt nicht voran.
Staatsanwaltschaft (StA) Bremen beschäftigt sich mit meinem Fall
seit dem 25.08.2009. Und die Mitarbeiter der BGHW haben mir mit Schreiben vom 08.05.2013 wörtlich bekannt gemacht:
"bezüglich Ihres erneuten Schreibens vom 06.05.2013 verweisen wir auf unsere Schreiben vom 28.03.13 und 02.05.13. Wir werden Ihnen gegenüber dazu auch keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
Sogleich folgte das Schreiben vom 22.05.2013 und hat bestätigt:
"Sollte sich die Staatsanwaltschaft dann tatsächlich an uns wenden, werden wir deren Fragen wahrheitsgemäß beantworten."
Die StA Bremen wendet sich nicht an die BGHW, hält Betrugstatbestand im Dunkeln, so geht es auch nicht voran und die StA wird angreifbar. Dazu im Einklang verweigert die StA Bremen meine Schreiben und Fragen an das Personal der BGHW weiterzuleiten. Die BGHW Bremen verweigert eine Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen. So ist es mit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 in meiner Behördenakte der BGHW Bremen dokumentiert. Mehr lesen
Am 27.08.2014 hat die Rechtsantragstelle richtig dokumentiert:
"Weil das Sozialgericht den Berufsgenossenschaften mehr glaubt als mir, bekomme ich nicht mein Recht."
Der objektive Betrugstatbestand dürfte der StA Bremen bekannt sein:
Was damit gemeint ist, hat die GStA Bremen mit dem Schreiben vom 23.11.2009 auf zwei Seiten erklärt.
Hausverbot und "Redeverbot" in Eigenverantwortung.
Geschäftsführer der BGHW Bremen, handelt in Eigenverantwortung:
Ich bekam von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen Herrn [20-2] keine Strafanzeige, sondern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 mein erstes Hausverbot und hat seinem Personal sogleich "Redeverbot" erteilt. Es ist der Ansatzpunkt, kriminelle Handlungen sollen nicht diskutiert werden. Und daran muss sich das Personal halten, ansonsten könnte das Personal seinen Arbeitsplatz verlieren.
Personal der BGHW will die Wahrheit direkt vor der StA sagen.
Und haben mir im Schreiben vom 08.05.2013 wörtlich mitgeteilt:
"Wir werden Ihnen gegenüber dazu auch keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
Offensichtlich will die StA Bremen keine Strafbaren Handlungen in den Behörden aufdecken und wendet sich nicht nicht an das Personal. Dazu im Einklang liegt der StA mein Vernehmungsprotokoll vom 08.02.2015 vor. Und danach hat die StA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Da nichts weiter passiert, habe ich erneut mit Schreiben vom 06.10.2025 die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Bremen angeschrieben und warte auf eine Antwort.
10 Polizeibeamten waren vorgeladen keiner kam.
Am 14.12.2017 waren 10 Polizeibeamten vorgeladen und sollten im Strafprozess Az.: 87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17) die Wahrheit sagen, aber keiner kam. Damit war die Staatsanwaltschaft Bremen und der Richter einverstanden. So wurde der Strafprozess gegen meine Person eingestellt. Und die schlimme Wahrheit bleibt ungeklärt.
45 Beweismittel aus der Hand geschlagen
Wahrhaftig hat mir das Hamburger Landgericht am 13.08.2019 auf einen Streich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur weiteren Verwertung untersagt und den Betrugstatbestand in meiner Behördenakte objektivieren/dokumentieren.
Wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen?
Es folgen sogleich die Presseberichte zu meinem Fall.
Eine Rechtfertigung hat es in der Öffentlichkeit nicht gegeben.
Und die Presse hat gefragt: Wo bleibt die Staatsanwaltschaft?
Ich bin "Verbrecherjäger" und lasse nicht locker:
Ich lande im Gefängnis u. die Gerichtsakte ist am Sozialgericht (SG) Bremen nicht mehr auffindbar. Ferner hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW seit dem 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro bedroht oder einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir Untersagt. Ich bin "Verbrecherjäger", lasse nicht locker und lande im Gefängnis. Mehr lesen
Dazu ist zu sagen:
Der Vorsitzende Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) Bremen
hat mich quasi zum "Verbrecherjäger" gemacht.
Mit dem Urteil aus der Verkehrsunfallsache vom 22.11.2012 und dem Urteil aus der Stromunfallsache vom 22.11.2012 ist dokumentiert, wenn ich meine Klagen gewinnen will, dann soll ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Leider erhalte ich keine Hilfe aus dem SG Bremen, den Berufsgenossenschaften, der StA Bremen und Bürgermeister Bremen Herrn Bovenschulte (SPD). Dazu im Einklang läßt sich das SG Bremen von der Beklagten auch keine Stellungnahme zu meinem Anschuldigungen vorlegen, wie die Schreiben aus dem SG Bremen vom 23.09.2016 und 19.10.2016 bestätigen. Ferner liegt das Schreiben aus dem LSG Bremen vom 12.10.2016 (L 14 U 104/16) vor und dokumentiert:
Mein Schriftsatz vom 10.10.2016 ist der Beklagten nur zur Kenntnisnahme übersandt worden.
Gesetzgeber droht mit Freiheitsstrafen:
Es kam zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) u. mit der internen Stellungnahme der Geschäftsführung (BGHW Bremen) vom 05.10.2009 ist dokumentiert: Eine Detailbeschreibung zu meinem Vorbringen im Schreiben vom 15.09.2009, wie von der Direktion der BGHW Mannheim mit Schreiben vom 18.09.2009 gewünscht, wird es nicht geben.
"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"
Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Direktion der BGHW in Mannheim, sollte ich aktenkundig von Anfang an nicht erhalten, wie die Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Jedoch mein Schreiben an den Vorsitzenden der BGHW in Mannheim Herrn Dr. [8-1] vom 02.05.2011 hat zu dem Antwortschreiben vom 27.05.2011 geführt mit dem angeblich vollständigen Ausdruck über meine Beschwerde zum Az.: E 207/09. Jetzt lag auch die internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 als Anlage in Kopie vor.
Damit war der Betrugstatbestand in der Behördenakte objektiviert und die Geschäftsführung der BGHW war als kriminell erkannt. Dieses will die Geschäftsführung natürlich verschleiern und setzt alle Hebel in Bewegung.
Es folgt das unglaubliche interne Beweismittel der BGHW in Bremen,
gerichtet an die Direktion der BGHW in Mannheim. Dazu ist zu sagen, die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 darf ich seit dem 13.08.2019 nicht mehr kopieren und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Es ist die Nummer 21 in der Liste der 45 Beweismittel und Betrugstatbestand objektivieren. Das Ergebnis der Stellungnahme ist durch das Zurückhalten der Akte (Bl.241-531) von der BGHW manipuliert und ist in der Zusammenfassung vom 29.09.2009 dokumentiert.
Kripo Bremen erkennt "kriminelle Vereinigung" & "Stasi-Manier"
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu der Wertung: Der 2. Gustl Mollath könnte ich werden, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden und kam zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.
"Harter Tobak"
Ein weiterer Kripobeamter wünschte auf der Messe in Bremen eine Kopie u. hat diese auch erhalten, wollte damit seinen Kollegen, den "Harten Tobak" glaubhaft machen und in der Öffentlichkeit zum "Tumult" führen kann.
Die interne Stellungnahme v. 05.10.2009 dokumentiert:
Angeblich hat die Geschäftsführung wegen dem Aktenumfang und Akteninhalt keine Detailbeschreibung vorgelegt.
Dem folgte sogleich die E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 und dokumentieren wie folgt den wahren Grund:
"Wir werden Herrn Neumann mal seine Grenzen aufzeigen. Ich sehe es nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen."
"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u. a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.
Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt! Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Im Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 sind in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Davon will die BGHW nichts wissen wie das Schreiben vom 26.07.2010 (4) bestätigt.
Die Beklagte (BGHW) wollte diesen komplexen Fall mit einer Mediation (Schlichtung) erledigen u. sich so einer möglichen Freiheitsstrafe entziehen. Damit war das Sozialgericht nicht einverstanden, wie die Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert. Danach hat die Beklagte am 24.06.2013 das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
Und ich befinde mich nun "Im Labyrinth des Schweigens".
Mein Bruder Hayo ist durch einen Unfall verstorben und war bereit nach
Recht und Gesetz in der Behörde aufzuräumen.
Wem was anzulasten ist;
ist in der Stromunfallsache (20.03.2001) dokumentiert am 30.01.2011
ist in der Verkehrsunfallsache (19.06.1968) dokumentiert am 03.03.2011
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
Wem was anzulasten ist;
ist in der Stromunfallsache (20.03.2001) dokumentiert am 30.01.2011
ist in der Verkehrsunfallsache (19.06.1968) dokumentiert am 03.03.2011
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
Das Thema nervt die Beklagte
Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] folgte am 22.10.2004 den Darlegungen in meinem Schriftsatz vom 28.07.2004. Und die Beklagte dokumentierte am 28.12.2009 (20) das Thema nervt.
Siehe mein Schreiben an die BGHW vom 16.04.2013 habe ich für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Öffentlichkeit auf der Grundlage meiner Behördenakte dokumentiert:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt."
Zweifelsfrei will die BGHW einen Betrugstatbestand verbergen und hat
am 05.03.2021 erklärt:
" Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Wie Hitlers (gefälschte) Tagebücher,
werde ich der Presse meine Behördenakte mit 45 Geheimakten der BGHW vorlegen bei Zahlung von 250.000 Euro. Es ist das Strafgeld, welches ich zahlen muss wenn u. a. die Geheimakte der BGHW Bremen vom 05.10.2009 mit drei Seiten an die Öffentlichkeit kommt. Kann ich das Strafgeld nicht zahlen, komme ich als Schwerbehinderter für zwei Jahre hinter Gittern und die Täter laufen draußen frei herum.
2003 begann die kriminelle Geschichte am Sozialgericht (SG) Bremen.
Im "Kampf um Unfallrente" habe ich bei der BGHW mit meinem Schreiben vom 08.05.2008 (Bl.1267-1270 Rs.) die gesichteten Merkwürdigkeiten vorgetragen. Das Schreiben hat die Beklagte an das Landessozialgericht (LSG) Bremen mit dem Schriftsatz vom 19.05.2008 (Az.: L 15 U 199/06) weitergeleitet und dem Hinweis:
"Eine Antwort der Beklagten ist nicht vorgesehen."
Es ist der Ansatzpunkt, die Beklagte hat auch vor dem Sozialgericht Bremen die Wahrheit unterdrückt und hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ich habe meine Klagen mit Fachanwalt verloren. Es kam zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09). Und mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 18.09.2009 hat der Geschäftsführer Herr [20-2] der BGHW Bremen den Auftrag wie folgt erhalten:
"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakte vor."
Mit der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 ist dokumentiert, eine Detailbeschreibung wurde verweigert. Und auf drei Seiten ist der "Plan" dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und würden sich im "Kampf um Unfallrente" gerne vollständig zurückziehen. Das man sich nun völlig zurückzieht, war nicht zu raten, da man sich der Gefahr einer Untätigkeitsklage aussetzt. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. Und haben mich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen. Und es wäre sinnvoll, weiteres Vorgehen telefonisch abzusprechen. So ist es auch am 08.04.2011 geschehen.
BGHW Bremen hat somit auch im Beschwerdeverfahren die Wahrheit unterdrückt und eine Grenze der Aufklärung gezogen. Dazu im Einklang liegt die E-Mail vom 17. u. 28.11.2009 aus der Geschäftsführung der BGHW Bremen vor.
Dem folgte:
E-Mail vom 28.12.2009 13:39 (20)
E-Mail vom 28.12.2009 13:51 (20)
E-Mail vom 30.12.2009 13:08:17 (20)
E-Mail vom 26.01.2011 13:10
E-Mail vom 13.04.2011 10:50
Es sind interne Informationen zwischen Bremen und Mannheim:
Uns nervt das Thema, weil wir keinen Schritt weiterkommen.
Es ist keinem MA zuzumuten, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
In der Sache wird nie Neues vorgebracht, sodass wir eigentlich das Ganze beenden könnten. Wir würden aber lieber ein Hausverbot selbst aussprechen und ihn darauf hinweisen, das seine Schreiben nicht mehr beantwortet werden. Für die Erteilung eines Hausverbots besteht kein Anlass. Das Personal ist von meinem Thema genervt.
BGHW kommt keinen Schritt weiter. Mehr lesen
Tatsächlich liegen meine Anschuldigungen aktenkundig vor,
werden aber mit keiner Detailbeschreibung der BGHW abgearbeitet. Insoweit wird es in dem Thema auch keinen Schritt weiterkommen. Die Beklagte hatte in der Gesprächsnotiz am 01.09.2010 dokumentiert, in diesem komplexen Fall sollte es zur Schlichtung kommen. Jedoch das Sozialgericht Bremen hat keiner Schlichtung zugestimmt und hat am 15.10.2010 merkwürdige Urteile angefertigt. Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet.
Gefahr einer Untätigkeitsklage hat die BGHW in Kauf genommen
und hat mir am 18.01.2010 Hausverbot erteilt und dem Personal wurde "Redeverbot" erteilt. Das Hausverbot war ungerechtfertigt und hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Und wurde nach Gerichtsbeschluss vom 28.02.2013 aus dem SG Bremen (Az.: S 29 U 99/12) und mit dem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist weiter am Wirken. Es war nur ein Teilerfolg, darüber hat auch die Presse berichtet.
Ich bin nicht angreifbar, stellt die BGHW im Telefongespräch fest.
Es folgte das Telefongespräch vom 08.04.2011 über das weitere Vorgehen. In dem Gespräch wünschte sich der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an sein eigenes Personal. Denn schon mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 hat der Geschäftsführer seinem eigenen Personal "Redeverbot" erteilt und mir ist sogleich rechtswidriges "Hausverbot" erteilt worden. Offensichtlich sollte die StA mit einem Schreiben "Signalisieren" das Hausverbot und "Redeverbot" sei berechtigt. Dem Vorschlag konnte die Direktion der BGHW Mannheim nicht folgen und wörtlich ist dokumentiert:
"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr [20-2] und der Unterzeichner [7-4] der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin."
Das Vorgehen der Beklagten hat zu einer "Klagehäufung geführt,
wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". So hat es die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 dem SG Bremen gemeldet. Und mit den Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Wie "Korbmenschen" sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" vom Gericht bescheinigt werden.
Ich will nicht angreifbar sein
und habe die Namen der Beteiligten durch Nummern auf meiner Webseite ersetzt. Siehe Schreiben vom 26.04.2013.
"Ohne Presse bin ich machtlos" und die Öffentlichkeit muss erfahren:
Offensichtlich will der Geschäftsführer der BGHW verhindern, dass ich in der Behörde zur Akteneinsicht erscheine und hat mir weitere ungerechtfertigte Hausverbote erteilt. Mit Urteil vom 19.06.2014 (AZ.: S 29 U 121/13) hat das SG Bremen die Hausverbote aufgehoben. Jedoch meine Akteneinsicht in der Behörde ist weiterhin nicht möglich, weil ich keinen Besuchstermin erhalte. Dazu im Einklang liegt die für mich angefertigte Hausordnung vom 24.09.2014 vor.
Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung:
Denn nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 (Az.: 693 Js 68097/14) eingestellt.
Das Vorgehen der Geschäftsführung bedroht das Personal:
Offensichtlich hat das Personal der BGHW erkannt, das rechtswidrige Handeln der Geschäftsführung hat zu einer Bedrohungslage geführt. Dazu im Einklang liegt der Aktenvermerk vom 29.04.2016 aus dem Bedrohungsmanagementteam vor.
Das Hamsterrad und die Aktentasche neben dem Geldautomat
Mit den Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, hat mich die BGHW in ein Gefängnis und "Hamsterrad" verfrachtet, wo kein Ausgang zu finden war. Dieses hat auch die tageszeitung taz am 21.oktober 2021 erkannt.
LSG Bremen hat an die Schilderung des Klägers keinen Zweifel.
So ist es im Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 11.09.2023 dokumentiert (Az.: L 14 U 132/21). Auf dieser Grundlage kam es zu meiner erneuten Klage (Az.: S 2 U 12/24) am 12.02.2024 vor dem SG Bremen und sich mit meinen sämtlichen Arbeitsunfällen beschäftigt die im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt sind. Mehr lesen
Von der Entscheidung der Richter hängt ab, ob man ja oder nein sein Recht bekommt. Bis dato konnte ich Teilerfolge erkämpfen und der Direktor am SG Bremen Herr Dr. [19-14] ist in meiner Verkehrsunfallsache & Stromunfallsache als Richter und Mediator verwickelt. Und die Gerichtsakte zur Stromunfallsache ist seit dem 20.12.2019 am SG Bremen nicht mehr auffindbar. >Video
Auf der Grundlage meiner Behördenakte wird nun dokumentiert:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt." Mehr lesen
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" Mehr lesen
Gut zu wissen!
Es ist Aufgabe des Sozialgerichts dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt und ist für den Direktor am SG Bremen Herrn Dr. [19-14] ein spannender Beruf. >Video
Und hat als Richter die falsche Entscheidung getroffen, ich soll keine Entschädigung erhalten. Und kann seit dem 20.12.2019 die Gerichtsakte nicht mehr ausfindig machen.
Offensichtlich erspart sich das Gericht den Mehrbedarf auf meinen Schultern. Dazu im Einklang ist mit Schreiben aus dem SG vom 14.02.2005 (Az,; S 18 U 186/03) wie folgt nachvollziehbar dokumentiert:
"Das Gericht ist mit einer Begutachtung, wie im Schreiben vom 07.02.2004 vorgeschlagen, einverstanden und übersendet gleichzeitig die Verwaltungsakte zur Durchführung der Begutachtung."
Im Schreiben vom 07.02.2004 (richtig ist 07.02.2005) hat die Beklagte nachvollziehbar vorgeschlagen, es soll zu einer Begutachtung kommen wie im Verwaltungsverfahren, also im Sinne der Beklagten. Und so wurde das Gutachten mit dem Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005 von Dr. med. [9] am 15.06.2005 im Sinne der Beklagten unter Erklärungsnot angefertigt und auf ungeklärtem Sachverhalt zur Urteilsfindung vorgelegt.
Weil die Beklagte offensichtliche keine Aufklärung betreibt und auch nicht betreiben will/kann, insoweit hat auch die Richterin Frau [4-4] am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Beschluss vom 22.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) nach Recht und Gesetz für richtig erkannt und dokumentiert:
"Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 26.06.2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16.09.2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls des Klägers vom 08.04.2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt.
Sofern die Beklagte es nach der entsprechenden Prüfung erneut ablehnen sollte, die Folgen des Unfalles vom 08.04.2020 mittelbar auf die bereits für den Kläger anerkannten Folgen früherer Arbeitsunfälle zurückzuführen, könnte der Kläger sich dagegen erneut mit dem Widerspruch, bzw. nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens mit der Klage wehren.
"Es folgen die Beweismittel und dokumentieren, ich muss mich erneut mit einer Klage seit dem 12.02.2024 wehren (S 2 U 12/24). Das Gericht ist "Herr des Verfahrens" und wird die Beweisanordnung durchführen. Und nicht nur die Erklärungsnot muss aufgedeckt werden und beseitigt werden, damit ich zu meinem Recht kommen kann.
mit einem Klick
Es folgt der 2. Teil
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Wem was anzulasten ist:
In der Stromunfallsache vom 20.03.2001 dokumentiert am 30.01.2011
In der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 dokumentiert am 03.03.2011
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
Für Sozialskandal verantwortliche Personen in Vietnam gesichtet.
Es sind die Amtsträger der Berufsgenossenschaften BG ETEM & BGHW.
Meine Unfall-Story begann im Jahre 1968 in Amerika.
Hier wurden die Fahrzeuge noch in Containern auf Schiffen verstaut. In Bremerhaven aus den Containern entladen und mit Autotransportern zum Zielort gefahren.
Der gesetzlose
"Kampf um Unfallrente" ist noch nicht verloren.
"Gerechtigkeit als Herzenssache"






















































































































































































































