Erst der folgende Hinweis:

 

Arbeitsschutz ohne Grenzen - ISSA nachhaltige Lieferketten.

 

Die höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt. 

BG ETEM Köln - mit dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle - lieferte im Sinne der BGHW falsche Beweismittel. Damit hat die deutsche Sozialversicherung ihr Ansehen in der ganzen Welt verloren. 

 

ISSA (IVSS): Dr. Ing. [10-2] (BG ETEM)

 

ISSA (IVSS): Dr. jur. [19-17] (BGHW)

 

HUNDERT PROZENT: Fotostrecke und Interview-Video. 

 

ISSA und nachhaltige Lieferketten:

 

Die BG ETEM - personifiziert Herr Dr. Ing. [10-2] - liefert Irrtum erregendes Beweismittel an die BGHW - personifiziert Herr Dr. jur. [19-17].

 

Dazu die Informationen im chronologischem Ablauf: 

17-18 März 2014

2014 kam es in Vietnam zu einem Seminar der ISSA.

 

Der in meinem Fall involvierte Mitarbeiter der BG ETEM ist Präsident der ISSAUnd der in meinem Fall involvierte Vorsitzende meiner BGHW übernimmt bei der IVSS die Aufgaben des Vizepräsidenten.

 

Dieser Präsident der ISSA ist sogleich Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM Standort Köln und hat im Sinne der BGHW fehlerhaft Schriftstücke für meinen Sozialprozess in der Stromunfallsache angefertigt.

 

Und sitzt mit dem Vorsitzenden meiner BGHW in Vietnam an einem Tisch und lassen sich fotografieren.

 

21.10.2015

Mein Schreiben an die BG ETEM

 

28.10.2015

 

Mehr dazu wie folgt:

Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den gemeldeten Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen zuständig. In meinem Fall ist auch die Hauptverwaltung (HV) Mannheim verwickelt.

 

Ich habe Manipulation aufgedeckt, womit die BGHW (vormals GroLa BG) von Anfang an meine sachgerechte Unfallrente verhindert. Und wie die Beteiligten dabei vorgegangen sind habe ich auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit mit meiner Akte zugänglich gemacht.

 

29.08.2003 

So hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle - bei der BG ETEM Köln - ein Irrtum erregendes Beweismittel angefertigt für den damals laufenden Gerichtsprozess (Az.: S 18 U 94/04). Und hat mit dem Schreiben vom 18.11.2004 die falsche Tatsache behauptet, die BG ETEM (vormals BG FE) habe von der BGHW (vormals GroLa BG) einen Begutachtungsauftrag erhalten und wäre mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 abgearbeitet worden.  

 

29.08.2003

18.11.2004

18.11.2004

 

29.08.2003 (Bl.174): Ist nur eine allg. Stellungnahme

und ist nicht das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall

Und diese Stellungnahme hat auch keinen Platz im Tatbestand für das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008. Dazu im Einklang ist zu einem  Urteil gekommen dass aufzuheben ist.

 

Wo bleibt der "richtige Richter"?

 

 

28.02.2005: Die Beklagte hat die Beweismittel hervorgehoben,

dabei ist die Beklagte aber nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt.   

 

06.01.2009

Aktenmanipulation:

Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 06.01.2009 zu dem Ergebnis und hat es am 07.01.2009 dokumentiert:

 

 

Herr Neumann wird weitermachen" wahrscheinlich.

 

 

07.01.2009

Aktenmanipulation:

Mein Telefonat vom 06.01.2009 hat zu dem folgenden Schreiben geführt. 

08.06.2009

21.07.2009

Am 08.06.2009 habe ich gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation eine Strafanzeige angekündigt. 

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

 

 

Tatsächlich wurde der Bearbeiter [18] aber weiter auch in meiner Stromunfallakte unter Bl. 888, 906, 959 und 982 vom 23.02.2011 gesichtet. 

30.07.2009

Mit meinen Verfahren bin ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache gescheitert und die Revision hat das BSG Kassel nicht zu gelassen.

 

In der mündlichen Verhandlung hat der Richter auf Manipulation hingewiesen aber nicht weiter aufgeklärt. Danach vielen mir weitere Merkwürdigkeiten auf, die ich mit meinem Schreiben vom 30.07.2009 meinem Anwalt Dr. jur. gemeldet habe.

 

28.11.2009

Mein Anwalt hat die Aufklärung erfolgreich am 28.11.2009 durchgeführt und hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

 

Natürlich habe ich weitergemacht und meine Webseite muss immer wieder geändert werden, weil ich von der BGHW unbekannte Teilakten erhalte.

 

15.03.2022

Mein folgendes Schreiben vom 15.03.2022 hat mein neuer Anwalt [4-6] an die Bezirksverwaltung (BV) Bremen der BGHW weitergeleitet. 

 

25.03.2022

Dem folgte das Antwortschreiben der BGHW vom 25.03.2022.

Damit ist die Tatsache dokumentiert, die Beklagte hat mit keinem Wort auf meinen schwerwiegenden Vorwurf einer möglichen Falschaussage vor dem Landgericht (LG) Hamburg reagiert. Und der Verdacht ist zementiert, mein Vorwurf ist berechtigt. 

 

25.03.2022

Meldung an die Spitze der BGHW, so einfach geht das nicht...

Denn schon am 30.07.2009 ist es der BGHW nicht gelungen eine Akte unsichtbar zu machen. Und wird der BGHW auch nicht mit dem jetzt am 25.03.2022 vorgelegten wörtlichen Antwortschreiben gelingen: 

 

"Der Vorwurf, dass die von uns übersandte Akte unvollständig sein könnte, wiegt schwer. Aus Sicht des Unterzeichners ist dieser Vorwurf jedoch tatsächlich nicht begründet."

 

Nach mehr als 12 Jahren ist sogleich "High Noon". Nun ist die Zeit gekommen und ich werde ggf. mit meinem Anwalt in der Behörde erscheinen und beweisen das Akten verschwunden sind die Manipulation und Prozessdelikt dokumentieren, für die sich die Beteiligten nicht rechtfertigen wollen und dazu alle Hebel in Bewegung setzen.  

IVSS - BGHW

 

International engagiert – die BGHW und die IVSS

 

Wir bringen unser Expertenwissen auch international ein, weil wir davon überzeugt sind, dass in Zeiten globaler Märkte Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weltweit harmonisiert  gestaltet werden müssen. Vorstand und Geschäftsführung der BGHW haben deshalb die Gründung der internationalen Sektion für Prävention im Handel bei der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) angestoßen. Was hat uns dazu veranlasst?

 Auch in meiner Sache sind Experten der BGHW und BG ETEM am Wirken.

 

Das perfekte Timing

Mit dem Vermerk; "Kopie an SG nicht erforderlich" hat die Beklagte (BGHW) das für mich nachteilige Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) auf ein Abstellgleis gebracht. Danach wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 ohne einen Vermerk und ohne Aktennummer mit dem Schriftsatz der Beklagten am 28.02.2005 in den Prozess eingebracht.

 

Nun wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 von dem SG Bremen aufgegriffen und an den Gerichtsgutachter weitergeleitet.

 

Über diese Maßnahme wurden mein Anwalt und ich erst auf Nachfrage vom 26.08.2009 und 04.09.2009 durch das SG Bremen informiert.

 

Von meinem damaligen Anwalt Dr. jur. war erkannt, die Beteiligten - also das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Aber damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Dazu ist zu sagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beklagte (BGHW) ist offensichtlich "Herr des Verfahrens" und hat die Entscheidung getroffen, ob und wann dass für mich nachteilige Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) in den Prozess eingebracht wird.

 

Mit ihrem Vermerk erregt die BGHW in der Behördenakte bis dato den Irrtum, dass das Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) nicht in den Prozess eingebracht wurde.

 

Und die aktenführende Bezirksverwaltung (BV) Bremen entfernt auch nicht, dass für mich nachteilege Schriftstück aus der Akte. 

 

26.08.2009

Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf.

 

31.08.2009

Ich erhalte keine Akteneinsicht, Staatsanwaltschaft habe ich eingeschaltet.

 

01.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen

Anlagen

28.02.2005

18.11.2004

18.11.2004

18.11.2004

 

04.09.2009

Ich zementiere Prozessdelikt.

Und die für mich nachteilige Gesprächsnotiz vom 18.11.2004 hat die Beklagte ebenfalls dem Gericht vorgelegt und wurde auch in dem Begutachtungsprozess zu meinem Nachteil verwertet. 

 

07.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen (Bl. 700)

Anlage

18.11.2004 (Bl. 701)

18.11.2004 (Bl. 702) Gesprächsnotiz angefertigt von der Beklagten

24.11.2004 (Bl. 703)

 

08.06.2009*

Am 08.06.2009* habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt. 

 

21.07.2009

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

Den Aktenvermerk für die Handakte 

 

muss ich seit dem 13.08.2019 geheimhalten.

 

26.08.2009

Mein Anwalt hat am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. >Klick  

 

31.08.2009

 

Richter haben im Sinne der Beklagten eine unrichtige Auffassung 

 

Meinem Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen (3 Stunden) hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und Unterschlagungen aufzudecken wurde mit dem Vermerk vom 31.08.2009 (Bl. 588 AU 2001 u. Bl. 1560 AU 1968) eine Absage erteilt.

 

Der Vermerk wurde von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 aufgenommen. Und erregt den Irrtum, mein Wunsch wäre schon einmal erfüllt worden.  

05.10.2009

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Wahrhaftig hat der Bearbeiter [18] aber noch ein Beschwerdeverfahren gegen seine Person mit dem Az. E 207/09 und Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) abgearbeitet. Und wurde auch als Ansprechperson aufgeführt.

 

Damit hat die BGHW natürlich "den Bock zum Gärtner gemacht".

 

 

Dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 wird von der BGHW in der Liste vom 13.08.2019 geheim gehalten.   

 

08.03.2024

Ich habe am 08.03.2024 eine Untätigkeitsklage am SG Bremen eingereicht.

Und es stellt sich die Frage:

Wird mein Fall ohne Urteil vor dem SG Bremen oder Strafgericht Bremen erledigt. Und bekomme ich was mir nach Recht und dem Sozialgesetzbuch zu steht, ohne Freigabe von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW die auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung am 13.08.2019 vom Landgericht (LG) Hamburg festgesetzt wurden (Az.: 324 O 128/19).

 

Dazu ist zu sagen:

Dr. Ing. [10-2] ist Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM (vormals BG FE) in Köln. Und ist in der Welt als ein renommiertes "Institut" bekannt. Mit dem Schreiben vom 18.04.2004 (Bl.266) hat Dr. Ing. [10-2] jedoch den Irrtum erregt, er habe von der BGHW (vormals GroLa-BG) den Auftrag für einen Begutachtungsauftrag zu meinem individuellen Fall erhalten. Und mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) habe er den Auftrag erledigt.

 

Bei der BGHW ist Dr. jur. [19-17] der Vorsitzende seit vielen Jahren. Und am 26.08.2009 hat mein Anwalt mit meiner Hilfe  Prozessdelikt bei der BGHW und am SG Bremen aufgedeckt. 

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 im Jahre 2012 gesichtet und war an die Direktion der BGHW in Mannheim gerichtet. Die Kripo Bremen kam u. a. zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Am 17-18 März 2014 kam es in Vietnam zu einer Veranstaltung der ISSA. Und habe es durch das Internet am 03.10.2018 und einer Fotostrecke erfahren und von Dr. jur. [19-17] für die Öffentlichkeit freigegeben wurde.

 

Damit wurde sogleich erkannt:

Dr. Ing. [10-2] ist wie Dr. jur. [19-17] ein Vorstandsmitglied der ISSA und sind Welt bekannt.  

 

08.03.2024

Die Klage ist eingereicht,

 

Beklagte ist die BG ETEM u. Personifiziert Herr Dr. Ing. [10-2]