Meine mit Bescheid der BGHW anerkannten Arbeitsunfälle:

 

19.06.1968

So sah es an der nächtlichen Unfallstelle aus - mein 1. Arbeitsunfall

Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms kam mir - E. Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. 

19.06.1968 mein Arbeitsunfall im Straßenverkehr:

Aus Amerika kamen die Autos in Bremerhaven an, wurden aus dem Container entladen und mit dem Autotransporter zum Bestimmungsort gebracht. Als Fahrer eines Transporters der Fa. E. H. Harms (jetzt BLG Logistics) kam mir ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere u. kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.

Am 19.06.1968 habe ich meinen ersten Arbeitsunfall als Fahrer eines Autotransporters der Firma E. H. Harms in Bremen erlitten. Wobei uns ein alkoholisierter LKW in die Quere kam und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Meine Gesundheitsschäden sind mit den folgenden Bildern abgebildet und in der Akte der BGHW dokumentiert.

Ich habe von Anfang an keine sachgerechte Entschädigung erhalten und kämpfe - wie andere Unfallopfer - um mein Recht.

 

28.05.1970 (Bl.173/Rs.)

 

22.11.1984

Zeugnis und die Zeit der Beschäftigung in der Medizintechnik

 

17.09.1992

Arthrose nach Verkehrsunfall mit re. Knieaufprall - 2. Arbeitsunfall 

Nach einem Notdiensteinsatz kam es zu einem Verkehrsunfall

 

Am 17.09.1992 kam es im Med. Techn. Notdienst zu meinem Verkehrsunfall mit rechtem Knieaufprall. Dazu im Einklang liegen die Arztberichte seit dem 17.09.1992 aus der BG-Unfallstation vor. Und diagnostizieren einen Gesundheitsschaden im re. Knie.

 

23.08.2000

Es kam zur Abmahnung

Denn die Unfallfolgen aus dem AU-1968  "anfallsartige Kopfschmerzen" mit Nebenerscheinungen hatten sich verschlimmert und haben zu einer unregelmäßigen Arbeitsaufnahme mit Abmahnung geführt. 

So kam es Ende 2001 zum Arbeitsplatzverlust aber eine Entschädigung habe ich von der BGHW nicht erhalten. 

 

10.01.2001

Folgeunfall  

 

Die mit Bescheid anerkannten Gesundheitsschäden haben am 10.01.2001 (Bl.1049/53) bei der Montage eines Deckenlifters zu einem Sturz von der Leiter geführt. 

 

10.04.2007 (1049/53)

Es folgt in der Sache Folgeunfall mein Widerspruch.  

 

Am 06.02.2001 kam es im Med. Techn. Notdienst zu meinem Verkehrsunfall, ohne Dauerschaden. Notarztbericht (06.02.2001) & Gutachten (21.07.2008) haben den Beweis erbracht, bis zum Stromunfall (20.03.2001) war mein Herz ohne Vorhofflimmern. 

20.03.2001, mein Arbeitsunfall in der MED. TECHN.:

 

Bei Reparaturarbeiten an einem medizinischen Gerät kam es zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt. Und obwohl alle Mediziner der BGHW mein VHF als Unfallfolge diagnostiziert haben, hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden im Bescheid eingetragen. Das Sozialgericht (SG) Bremen sorgt nicht dafür, dass ich zu meinem Recht komme und so kam es bisher zu keiner Entschädigung.

 

Am 20.03.2001 kam es bei meinen Arbeiten in der Medizintechnik zu einem

Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW am 15.11.2002 und 27.10.003 dokumentiert. Und mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag dem 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF.  Das VHF steht im Ursachenzusammenhang mit meinem Schlaganfall vom 07.12.2021. So ist es in dem Arztbericht des Kardiologen vom 09.12.2021 dokumentiert.

 

Meinen Stromunfall hat die BGHW als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt, es wurde aber kein Gesundheitsschaden eingetragen. Und so erspart sich die BGHW von Anfang an jede finanzielle Entschädigung. Ferner ist die BGHW von der falschen Tatsachenfeststellung ausgegangen, erst eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20% würde zu einer Rente führen. Wahrhaftig kommt es aber schon bei einer MdE 10% zu einer Rente, weil eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 vorliegt. 

12.09.2002

Anfallsartige Kopfschmerzen sind nachträglich als Unfallfolge aus dem AU-1968 anerkannt worden.

05.11.2002

Folgeunfall  

 

Die mit Bescheid anerkannten Gesundheitsschäden haben am 05.11.2002 zu einem Treppensturz mit li. Fuß-Verletzung geführt.

 

27.02.2004

03.03.2004

Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen (AU-1968 und AU-2001) bestand keine Aussicht mehr, beruflich eingegliedert zu werden. So hat es die BGHW (vormals GroLa BG) selbst dokumentiert. Dazu im Einklang lagen der BGHW auch die medizinischen Gutachten vor. Und im Ermittlungsverfahren angefertigt wurden. 

 

Bisher wurde nur eine MdE von 30% festgestellt und es kann nicht sein, dass die berufliche Eingliederung in soweit nicht mehr möglich sein soll.

 

 

08.04.2020

Folgeunfall 

08.04.2020, mein Fahrradsturz hat zur Wirbelsäulenfraktur geführt. Ursache für den Sturz sind die Gesundheitsschäden aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen und in den medizinischen Gutachten diagnostiziert sind, weitere Ermittlungen laufen.

 

Verlaufsbericht

In der Stromunfallsache liegt dazu der Notarztbericht vom 06.02.2001 und das Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 vor. Und in der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 liegt der Chefarztbericht vom 13.02.2011 vor. Gewollt oder ungewollt die Beklagte (BGHW) und Gerichte haben unrichtige Entscheidungen getroffen. Dazu haben sie unrichtige Beweismittel angefertigt/anfertigen lassen, womit sich die Beklagte von Anfang an finanzielle Vorteile verschaffen konnte. Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug. Die Ermittlungen zu meinem Fahrradsturz werden den Betrug bestätigen. Nun muss auch noch ermittelt werden, welcher Schaden von Anfang an entstanden ist.