Von Anfang an habe ich Recht und haben die Medizinern bestätigt.

 

22.02.2002: (Bl.65), falsche Diagnose

 

02.12.2004: Gerichtsakte (G31) Diagnose berichtigt

 

24.03.2005: Gerichtsakte (Rückseite G31) 

 

24.03.2006: (Bl.272)

21.03.2005: (Bl.273/4)

08.04.2005: (Bl.275) 

Angeblich hat die Beklagte den im Schriftsatz vom 21.03.2005 in Kopie beigefügten berichtigten Befundbericht nicht erhalten. Und hat es dem SG Bremen mitgeteilt. Davon hat der Kläger aber keine Abschrift erhalten. So etwas wird als Prozessdelikt bewertet und vom Gesetzgeber bestraft.

 

14.04.2005: (Bl.276)

Ferner war der Begutachtungsauftrag schon am laufen und die spätere Übersendung wurde zugesagt. Es ist aber nicht erkennbar, dass die Zusage eingehalten wurde. 

23.03.2006: (Bl.341/3)

Der Bescheid vom 27.04.2004 ist falsch, denn die Beklagte hat meinen Stromunfall als Arbeitsunfall festgestellt aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Den die medizinischen Gutachten schon im Verwaltungsverfahren als Vorhofflimmern diagnostiziert haben. 

19.01.2006 (Bl.338/9)

Dazu wurden auch noch psychische Störungen ausgelöst die auf meine Arbeitsunfälle zurückgeführt werden.  

08.04.2009: (Bl.711/2)

Die erste Stellungnahme von Ing. [10-2] vom 29.08.2003 (Bl.174) ist mit dem folgenden Schreiben (08.04.2009) überholt.  

07.05.2009: (Bl.771/3)

Die erste Stellungnahme von Ing. [10-2] vom 29.08.2003 (Bl.174) ist mit dem folgenden Schreiben (07.05.2009) nochmals überholt.