Erneut werde ich ggf. mit der Polizei in der Behörde erscheinen und nach der (vollständigen) Akte suchen.

 

Der Auslöser für die Ermittlungen werden meine greifbar vorliegenden Beweismittel sein und nach meinem Schreiben vom 30.07.2009 an meinen damaligen Anwalt aufgetaucht sind. Mehr dazu mit einem Klick

 

 

Wunschgemäß hat mein jetziger Anwalt mein Schreiben vom 15.03.2022 mit

seinem Schreiben vom 22.03.2022 an die BGHW zur Beantwortung weitergeleitet. 

 

Darauf hat die BGHW (Beklagte) mit dem Antwortschreiben vom 25.03.2022 reagiert und wörtlich erklärt:

 

"Der Vorwurf, dass die uns übersandte Akte unvollständig sein könnte, wiegt schwer."

 

Dieser Wertung kann ich vollumfänglich folgen. Denn durch das Zurückhalten der Akte wurden die medizinischen Gutachten im Verwaltungsverfahren und Urteile am Sozialgericht Bremen und am Landgericht Hamburg manipuliert und wiegt natürlich schwer.

 

Dieses muss nach mehr als 20 Jahren ein Ende haben.

 

 

15.03.2022 

25.03.2022 

 

15.08.2022

Mein Schreiben und Anlagen für meinen Anwalt, sind auch für das LSG Bremen und die Staatsanwaltschaft Bremen vorgesehen.

Es folgt die Anlage:

22.10.2009

10.11.2009

Mit dem Vermerk ist dokumentiert, die Restakte/Handakte wird ebenfalls zurückgehalten.

Es folgt die Anlage:

27.05.2011,

Schreiben der BGHW Mannheim

Es folgt die Anlage:

05.03.2021,

Schreiben der BGHW Mannheim (ohne Anlagen 183 Blatt S 29/11)

Es folgt die Anlage:

25.07.2022, mein Schreiben

Es folgt die Anlage:

07.08.2022, Klinikbericht (5 Seiten)

Es folgt der Klinikbericht aus der Notaufnahme vom 07.08.2022. 

Diagnosen: 

Komplizierte Migräneattacke mit Gesichtsfeldausfällen links, Verdacht auf DD TIA im Posteriorstromgebiet rechts.

 

Es folgt die Anlage:

12.08.2022 

Mein Einschreiben an den Vorstand der BGHW Mannheim

 

17.08.2022

Es folgt mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen.

 

Es folgt die Anlage:

29.11.2018

Abschrift, keine Kopie 

 

 

26.08.2022

 

Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen dokumentiert:

 

Es wird keine Ermittlungen geben.

Es wird keine Sicherung von Beweismittel geben.

 

Eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ist derzeit nicht möglich.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Staatsanwaltschaft erklären, welches Beweismittel noch fehlt, damit die Ermittlungen ausgelöst werden?

 

Was wird gewünscht, damit die Sicherung der eid. Versicherung vom 5.12.2018 im Original vorgenommen wird?

 

Wann wird die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft wieder möglich? 

 

Erst wenn die eid. Versicherung im Original greifbar vorliegt, kann doch die Entscheidung getroffen werden ob die Ermittlungen einzustellen sind.

 

Ansonsten wäre ja Strafvereitelung im Amt ableitbar.

 

 

05.09.2022 

Mein Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen mit 19 Punkten: