07.05.2022

Liste der Manipulation und falschen Tatsachenbehauptungen

 

 

Eine Liste der Manipulation im großen Stil und falsche Tatsachenbehauptungen wird hier für die Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft Bremen zusammengestellt.

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Verkehrsunfall (VU) 19.06.1968

Merkwürdigkeiten wurden im Jahre 1968 erkannt:

In der BG-Ambulanz Bremen habe ich eine gefährliche Wahrheit aufgedeckt und es wurde am 10.07.1969 nachvollziehbar dokumenteiert:  

 

"Wir wollen N. hier in der Unfallambulanz nicht mehr sehen". 

 

Dazu im Einklang hat der leitende Arzt in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 plötzlich die falsche Diagnose gestellt, es sei zu keiner Fraktur sondern zu einer kleinen Knochenrißverletzung am Unterpol meiner li. Kniescheibe gekommen. Und meine geäußerten Beschwerden können nicht objektiviert werden. 

 

02.07.1969

10.07.1969

Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nach dem heutigen Auftreten von N. bei uns nicht mehr gegeben ist

28.04.2003

Mit dem Begutachtungsauftrag der BGHW (vormals GroLa BG) vom 28.04.2003 ist dokumentiert, durch das Zurückhalten von Beweismittel wurde das Rentengutachten 05.09.2003 manipuliert.

22.12.2004 (Bl.728/30 

Das Zurückhalten von Beweismittel wurde durch meinen Anwalt mit dem Schreiben vom 22.12.2004 festgesetzt.

15.06.2005 

Mit einer falschen Tatsachenbehauptung hat der Gutachter meine  mit Bescheid vom 28.05.1970 anerkannte Muskelschwäche im li. Bein und Arm/Hand in seinem Gutachten vom 15.06.2005 die MdE Bewertung nicht vorgenommen. So ist mir eine mögliche Rentenerhöhung wegen Muskelschwäche entgangen. 

 

Der Gutachter ist von der falschen Tatsachenbehauptung ausgegangen der Neurologe hätte die Muskelminderung des linken Armes infolge der Diagnose: Lähmung des Radialisnerven mit erfasst.

Tatsächlich hat der Neurologe aber die Muskelminderung bei seiner Wertung (MdE 25%) in dem Gutachten vom 20.05.1970 ausgeklammert, weil Muskelschwäche bzw. Muskelminderung nicht auf seinem Fachgebiet liegt.

15.06.2005

In dem Gutachten vom 15.06.2005 konnte nicht einmal erkannt werden, dass das re. Knie/Bein seit dem 17.09.1992 nicht mehr unfallfrei ist.

 

Das Gutachten hat nicht einmal erkannt, dass die Muskelschwäche im li. Bein und Arm/Hand noch nicht bewertet wurde.

 

Das Gutachten konnte nicht die wahre Tatsache erkennen, dass es wahrhaftig zu einer Fraktur an der Unterseite meiner li. Kniescheibe gekommen ist. So wird auch nachvollziehbar, warum der Gutachter auf der Seite 11 (Bl.828) wörtlich dokumentiert:

 

"So bleibt die Frage, woher die auch von mir festgestellte Einschränkung hinsichtlich der Haltefunktion des linken Kniegelenkes resultiert, ungeklärt."

 

Insofern musste der Gutachter im Sinne der Auftraggeberin zu dem Ergebnis kommen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf rein chirurgischem Gebiet wäre nach seiner Einschätzung 0 v.H. 

 

Tatsächlich liegt aber im li. Knie eine MdE von nicht unter 10v.H. vor.  

Und wurde mit dem Schreiben vom 13.02.2011 durch den Rentengutachter bestätigt. 

 

13.02.2011

Das Zurückhalten von Beweismittel wurde durch den Gutachter mit dem Schreiben vom 13.02.2011 festgesetzt. Es wird ersichtlich, ich werde bis dato um eine mögliche Rentenerhöhung betrogen (MdE 10%). 

 

 

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Stromunfall (SU) 20.03.2001

Bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät kam es am 20.03.2001 zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003 der BGHW im Verwaltungsverfahren dokumentiert.

 

11.03.2003, Bl.138/9) 

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat sich nach ihrer Vorstellung am 11.03.2003 eine falsche Niederschrift über den Unfallhergang angefertigt und auf einer falschen Tatsachengrundlage ergangen ist. Insoweit habe ich die Niederschrift auf Blatt 138/9 auch niemals unterzeichnet.

Jedoch die BGHW die BGHW hat dieses Beweismittel (Bl.138/9) aufgegriffen und im Verwaltungsverfahren verwertet und auch das SG hat das Beweismittel (Bl.138/9) verwertet und an den Gerichtsgutachter zur Berücksichtigung mit der Beweisanordnung vom 15.02.2005 (S 18 U 94/04) vorgelegt. Damit wird natürlich eine Manipulation ableitbar.

 

Mit dem Schriftsatz vom 22.10.2004 und der Anlage vom 28.08.2004 (Bl.257/60) war dem SG und der Beklagten bekannt, dass das Beweismittel auf Bl.138/9 nicht verwertbar ist,

 

Dass die Niederschrift über den Unfallhergang Blatt 138/139 ein falscher Entwurf ist, der dementsprechend auch vom Kläger nicht unterzeichnet worden ist, war dem Gericht und der Beklagten mit dem Schriftsatz vom 21.03.2005 (Bl.273/4) bekannt.

03.05.2005 

Auf der falschen Tatsachengrundlage es würde kein Vorbefund geben, kam das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 zu der unrichtigen Wertung mein Vorhofflimmern (VHF) habe schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Damit erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung wegen meinem VHF. 

21.07.2008 

Mit dem Gutachten aus dem Herzzentrum HH vom 21.07.2008 wurde dokumentiert, es gibt den NOTARZT-EINSATZBERICHT vom 06.02.2001 und damit konnte glaubhaft gemacht werden, mein Herz war bis zum Unfalltag (20.03.2001) frei von VHF. Jedoch dieses Gutachten haben die Gerichte und BGHW keinem      Sachverständigen vorgelegt und die Manipulation wird ableitbar. 

01.09.2009 

Mit dem Antwortschreiben vom 01.09.2009 hat das SG Bremen festgesetzt, dass das SG Bremen Beweismittel vor dem Kläger zurückgehalten hat und damit sogleich ohne wissen des Klägers  in den damals schon laufenden Begutachtungsprozess vom 03.05.2005 eingegriffen hat. 

Dazu ist zu sagen:

Mein Anwalt hat die Aufklärung erfolgreich am 28.11.2009 durchgeführt und hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück." 

  

Natürlich habe ich weitergemacht und ein Beschwerdeverfahren mit dem AZ.: E207/09 angestrengt. Und meine Webseite musste ich immer wieder ändern, weil ich von der BGHW unbekannte Teilakten erhalte und das merkwürdige Vorgehen der BGHW dokumentieren.

29.09.2009 

Mit der Zusammenfassung vom 29.09.2009 über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 hat der Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW die Manipulation festgesetzt. Denn die wichtige Akte mit Bl.240-531 wurde in dem Beschwerdeverfahren (E 207/09) zurückgehalten. 

29.10.2021

Mit dem Gerichtsbescheid vom 29.10.2021 ist festgesetzt, dem Gericht sind die Manipulationen bekannt. Es ist dem Gericht auch bekannt, dass die Gerichtsakte im SG Bremen vernichtet wurde.

 

 

Nun verlangt das SG von mir, dass ich als Kläger dem SG neue Erkenntnisse darüber vortrage, dass die damaligen Entscheidungen der Beklagten auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder falschen Tatsachengrundlage ergangen ist. 

 

Vor diesem Hintergrund wird die eindeutige Sachlage erkannt, ich soll die Beweismittel vorlegen wie sie im SG Bremen vernichtet wurden.

Mir liegen Teile der Gerichtsakte vor, die ich aber unter der Androhung von bis zu 250.000,-€ Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft nicht kopieren darf.

 

Ich kann bekannt machen, mir liegen die Beweismittel über Prozessdelikt vor in dem das SG/LSG Bremen die Beklagte (BGHW) und die BG ETEM verwickelt ist. Und die Beteiligten sind Personifiziert.

 

Wenn das SG zur Urteilsfindung nach Recht und Gesetz die Wahrheit aufdecken will und ich die Sache unterstützen soll, dann müssen die Beschlüsse über den Erlass der einstweiligen Verfügungen im Landgericht Hamburg aufgehoben werden. Dann wird aber Prozessdelikt und Manipulation im großen Stil aufgedeckt und unsere Sozialversicherung wird an Ansehen verlieren. 

 

 

Diese Unterseite wird noch weiter bearbeitet! 

 

12.08.2022 

Mein Schreiben an den Vorstand der BGHW Mannheim