27.02.2004
Bei einer Mediation (Schlichtung) habe ich etwas zu erwarten:
Ich habe aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und beantragten Rentenerhöhung bei einer Mediation etwas zu erwarten und wurde mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 nachvollziehbar dokumentiert.
02.11.2007
Auftrag für die "Beratungsärztliche Stellungnahme"
28.11.2007
Die beratungsärztliche Stellungnahme
hat die komplexe Angelegenheit schon am 28.11.2007 erkannt und der BGHW (vormals GroLa BG) auf Anfrage wörtlich angeraten:
"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
Die BGHW ist dem Gutachter nicht gefolgt und hat somit ihre Aufgaben nach § 1 SGB VII nicht erfüllt.
09.06.2009 (Bl.1464/Rs.)
Mein damaliger Sachbearbeiter & Prozessbevollmächtigte der BGHW berichtet:
09.06.2009 (Bl.1465)
Vermerk über Telefonat der BGHW mit meinem damaligen Anwalt.
Die Mediation (Schlichtung)
01.09.2010
So konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen.
Und die BGHW wünschte am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung). Dieses wäre der Durchbruch gewesen.
Jedoch das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat meine Klagen mit merkwürdigen Gerichtswahrheiten abgewiesen.
Und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".
15.10.2010
18.10.2010
29.11.2012
Wo bleibt die Gerichtswahrheit im Kampf um Unfallrente?
25.10.2012:
Az. S 29 U 83/12
Keine Gerichtswahrheit und eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung und Gerichte "lahm legen".
26.06.2013
Bei meiner Akteneinsicht habe ich die Gesprächsnotiz der Beklagten (BGHW) gesichtet und erkannt: Hinter dem Rücken des Klägers hat die , Beklagte schon am 01.09.2010 den Wunsch vorgetragen, es soll zur Mediation (Schlichtung) kommen, aber das SG Bremen will keine Schlichtung. Dieses habe ich mit meinem Schriftsatz vom 26.06.2013 dem SG Bremen gemeldet.
SG Bremen verweigert erneut die Mediation
02.07.2013
Sofort hat das SG Bremen mit dem Schreiben vom 02.07.2013 angekündet, es könnte zur Mediation kommen. Tatsächliche hat die Mediationsrichterin es aber zu keiner Mediation kommen lassen. So ist es in dem noch folgenden Schreiben vom 13.03.2014 dokumentiert. Natürlich hat die Beklagte (BGHW) zugestimmt und auch ich war damit einverstanden, dass es zur Mediation kommt.
Es hat sich aber gezeigt, dass das SG Bremen nicht dafür sorgt, dass es wahrhaftig zur Mediation mit einem Angebot kommt.
In dieser Sache folgen chronologisch weitere Unterlagen:
16.07.2013
29.07.2013
04.09.2013
06.12.2013
13.03.2014
27.01.2014
04.02.2014
10.02.2014
17.02.2014
Die Beklagte (BGHW) ist verhindert, der Termin vom 19.02.2014 wurde aufgehoben
19.02.2014
Die 1. Richterin kündigt an, sie wird keine Mediation durchführen.
Insoweit hätte jetzt der 2. Mediator Herr Dr. [19-14], die Mediation übernehmen müssen.
Später hat der Herr Dr. [19-14] es am 05.06.2019 zu fünf Mediationen kommen lassen, doch die Mediationssitzungen sind gescheitert, weil die Beklagte (BGHW) kein Angebot mitgebracht hat. So konnte das SG Bremen den (fünf) Mediationen aus dem Wege gehen.
In dem folgenden Schreiben vom 19.02.2014 behauptet die Richterin:
"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."
Aber vier Monate später am 19.06.2014 kam es zu den ersten Teilerfolgen und bestätigen, die Gerichte haben von Anfang an Falschurteile angefertigt.
Ferner hat die Richterin die falsche Tatsache behauptet:
"Der Kläger selbst hätte das Mediationsverfahren vorgeschlagen"
Tatsächlich hat aber die Beklagte die Mediation schon am 01.09.2010 dem Gericht vorgeschlagen.
19.02.2014
Güterichterverhandlung war angesagt für den 19.02.2014
Nach einer Klagehäufung wie sie noch nie vorgekommen ist, sollte es nun zur Mediation (Schlichtung) kommen. Und die Güterichterin hat nicht erkannt, dass ich von Anfang an Recht habe und die Klagehäufung berechtigt war/ist. Insoweit hat die Güterichterin auch das Ende der Streitigkeiten und Klagehäufung nicht verhindert mit dem wörtlichen Hinweis:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Damit hat die Güterichterin sogleich die Tatsache festgesetzt, dass die Gerichte vielfache Falschurteile angefertigt haben. Denn mit den Teilerfolgen vom 19.06.2014 und 23.06.2015 ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht hatte.
Jetzt müssen nur noch die Maximalforderungen erfüllt werden auf die ich ein Recht habe, nicht mehr und nicht weniger.
Es folgen die Beweismittel aus dem Sozialgericht Bremen
04.02.2014
19.02.2014
13.03.2014
25.02.2014
13.03.2014
18.03.2014
Es wird keine Mediation geben.
01.04.2014
08.04.2014
18.04.2019
Alle Beteiligten waren mit der Schlichtung (Mediation) einverstanden. Es wird sich aber zeigen, dass die Beklagte kein Angebot mitbringen wird.
14.05.2019
Aus dem Sozialgericht Bremen erhalten die Beteiligten einen neuen Termin zum 05.06.2019
21.05.2019
11.07.2019
Mediation durch Beschluss aus dem LG Hamburg festgesetzt.
Die Mediation war schon vom LG Hamburg mit Beschluss vom 21.05.2019 festgesetzt. Weil ich keinen Anwalt habe haben die Mediatoren die Mediation (Schlichtung) verweigert und wurde mit der E-Mail aus dem LG Hamburg vom 11.07.2019 bekannt gemacht.
28.05.2019
11.07.2019
Vor dem Landgericht (LG) Hamburg wollte die Klägerin (BGHW) es plötzlich zu zwei Mediationen kommen lassen.
Also in der Sache zur Geheimhaltung der 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zum Az. 324 O 128/19. Es muss also eine "gefährliche Wahrheit" ans Licht gekommen sein.
Dabei denke ich an die merkwürdigen eidesstattlichen Versicherungen von dem Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] vom 30.11.2018 und insbesondere vom 5.12.2018 weil dieses nicht im Original vorliegt und bisher auch nicht als Original vom LG Hamburg vorgelegt werden konnte.
05.06.2019
Chronik zur Mediation
(Verkehrsunfall v. 19.06.1968 u. Stromunfall v. 20.03.2001)
10.06.2019
11.06.2019
10.07.2019
Mediation am SG Bremen
Die fünf "Luftnummern" der Mediation sind abgeschlossen.
Ärger mit der Berufsgenossenschaft nimmt kein Ende.
Seit 2001 kämpfe ich um meine sachgerechte Unfallrente. Im Jahre 2013 habe ich meine Webseite eröffnet und über den merkwürdigen Geschehensablauf berichtet. Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich meine Behördenakte der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich gemacht und habe dazu von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat mir die BGHW wörtlich mitgeteilt:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Das Motiv
Die Unterlagen sollen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, dafür gibt es natürlich ein Motiv. Und das Motiv hat die BGHW selbst auf den folgenden Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert und sind die Anknüpfungspunkte für eine Mediation.
Ferner liegt das Schreiben der BGHW vom 07.03.2018 vor, darin wurde wörtlich vorgetragen:
"Da aber Herr Neumann nicht nur seine Verwaltungsakte 1:1 veröffentlicht, sondern diese stets auch kommentiert und dabei gerne auch die Grenze zur Schmähkritik und zu Formalinjurien überschreitet, muss man die BfDI davon überzeugen, dass es hier nicht nur um eine neutrale Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken nach § 2a IWG geht, sondern immer auch Ehrverletzungen von Beschäftigten, Gutachtern, Richtern u.dgl. eingetreten sind und drohen. [...]
Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdingst wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."
Dazu ist zu sagen:
Leider hat die BGHW mir gegenüber nicht die Nutzungsbestimmungen für die Verwaltungsakte festgelegt, sondern hat sich für die strafbewehrten Unterlassungserklärungen entschieden. Unterlassungserklärungen kann ich nicht unterzeichnen, weil ich meine Behördenakte der Öffentlichkeit zugänglich machen muss, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil darüber bilden kann, ob es gemäß dem Grundgesetz Art. 20 (4),zum Widerstand kommen soll. Dabei soll es natürlich zu keiner Ehrverletzung kommen. Insoweit werden die Aktenteile nun erst einmal ohne meine Kommentierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Und es werden die Urteile und Unterlagen beigefügt, welche die Aktenteile von anderer Seite kommentieren. Dazu gehört auch dass von der BGHW am 02.09.2014 gegen meine Person angestrengte Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 unter dem Az.: 6933 Js 68097/14 gegen meine Person eingestellt.
05.08.2021
Antrag auf Nutzungsbestimmungen meiner Behördenunterlagen
Vorerst werde ich im Sinne der BGHW über bestimmte Behördenunterlagen nicht mehr auf meiner Webseite berichten und auch nicht über die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen wie sie von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit mit der Liste vom 13.08.2019 festgesetzt wurden.
Dazu im Einklang gibt es aus dem Landgericht (LG) Hamburg das Versäumnisurteil in der Sache "Geheimhaltungsliste" mit dem Az.: 324 O 128/19. Ich werde auch nicht über die eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 in der Sache "Tietjensee" mit dem Az.: 324 O 532/18 berichten. Mit dem Hinweis auf die E-Mail der BGHW vom 07.03.2018 13:42 (-178/9-) erwarte ich von dem Geschäftsführer der Bezirksverwaltung Bremen, dass die Nutzungsbestimmungen für meine Behördenunterlagen festgelegt werden. Und stelle dazu im Einklang meinen Antrag nicht nur auf diesem Wege.
Werden die Nutzungsbestimmungen festgelegt werde ich mich natürlich daran halten und es wird keine strafbewehrten Unterlassungserklärungen der BGHW mehr geben. Und seit Weihnacht 2019 zu meiner mehrfachen Ordnungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen geführt haben. Wie die folgenden Entlassungsscheine dokumentieren und meine Existenz und Gesundheit bedrohen.
21.05.2019
11.07.2019
Mediation durch Beschluss aus dem LG Hamburg festgesetzt.
Die Mediation war schon vom LG Hamburg mit Beschluss vom 21.05.2019 festgesetzt. Leider haben die Mediatoren die Mediation (Schlichtung) verweigert und wurde mit der E-Mail aus dem LG Hamburg vom 11.07.2019 bekannt gemacht.
Ferner liegt das Schreiben der BGHW vom 07.03.2018 vor, darin wurde wörtlich vorgetragen:
"Da aber Herr Neumann nicht nur seine Verwaltungsakte 1:1 veröffentlicht, sondern diese stets auch kommentiert und dabei gerne auch die Grenze zur Schmähkritik und zu Formalinjurien überschreitet, muss man die BfDI davon überzeugen, dass es hier nicht nur um eine neutrale Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken nach § 2a IWG geht, sondern immer auch Ehrverletzungen von Beschäftigten, Gutachtern, Richtern u.dgl. eingetreten sind und drohen. [...]
Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdingst wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."
Dazu ist zu sagen:
Leider hat die BGHW mir gegenüber nicht die Nutzungsbestimmungen für die Verwaltungsakte festgelegt, sondern hat sich für die strafbewehrten Unterlassungserklärungen entschieden. Unterlassungserklärungen kann ich nicht unterzeichnen, weil ich meine Behördenakte der Öffentlichkeit zugänglich machen muss, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil darüber bilden kann, ob es gemäß dem Grundgesetz Art. 20 (4),zum Widerstand kommen soll. Dabei soll es natürlich zu keiner Ehrverletzung kommen. Insoweit werden die Aktenteile nun erst einmal ohne meine Kommentierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Und es werden die Urteile und Unterlagen beigefügt, welche die Aktenteile von anderer Seite kommentieren. Dazu gehört auch dass von der BGHW am 02.09.2014 gegen meine Person angestrengte Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 unter dem Az.: 6933 Js 68097/14 gegen meine Person eingestellt.
05.08.2021
Antrag auf Nutzungsbestimmungen meiner Behördenunterlagen
Vorerst werde ich im Sinne der BGHW über bestimmte Behördenunterlagen nicht mehr auf meiner Webseite berichten und auch nicht über die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen wie sie von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit mit der Liste vom 13.08.2019 festgesetzt wurden.
Dazu im Einklang gibt es aus dem Landgericht (LG) Hamburg das Versäumnisurteil in der Sache "Geheimhaltungsliste" mit dem Az.: 324 O 128/19. Ich werde auch nicht über die eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 in der Sache "Tietjensee" mit dem Az.: 324 O 532/18 berichten. Mit dem Hinweis auf die E-Mail der BGHW vom 07.03.2018 13:42 (-178/9-) erwarte ich von dem Geschäftsführer der Bezirksverwaltung Bremen, dass die Nutzungsbestimmungen für meine Behördenunterlagen festgelegt werden. Und stelle dazu im Einklang meinen Antrag nicht nur auf diesem Wege.
Meine Pflicht und Schuldigkeit habe ich getan
Grundgesetz Art. 5 (1)
Grundgesetz Art. 20 (4)
21.10.2021
"Herr Neumann nervt", berichtet die Presse.
Denn ich kämpfe um mein Recht und eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. Dazu im Einklang benötige ich einen Bescheid der BGHW. So etwas geht den Beteiligten natürlich auf die Nerven.
Im Kampf um Unfallrente habe ich von dem Grundgesetz Gebrauch gemacht und bin im Gefängnis gelandet.
24.11.2021 von 15:30 bis ca 16:00
Telefonat mit meinem Sachbearbeiter Herrn [2-1] und in 4 Wochen in Rente geht.
Am 05.06.2019 ist es zu merkwürdigen Mediationen gekommen.
Nun habe ich von Herrn [2-1] erfahren, dem Mediationsrichter [19-14] war schon vor der Sitzung bekannt, dass die Geschäftsführung BGHW kein Angebot von zur Mediation mit geben wird.
Damit verliert die deutsche Sozialversicherung an Ansehen.
Denn der Richter hatte im Termin vorgespiegelt, dass die BGHW kein Angebot dabei haben wird, sei für den Richter eine Überraschung.
Und sagte in der Verhandlung an die BGHW gewandt, sie müssen doch ein Angebot von der Geschäftsführung zur Mediation mitbekommen haben.
Und der Sachbearbeiter wiederholte seine Antwort, dass er kein Angebot mitbekommen habe.
26.11.2021
Von der BGHW habe ich eine Bestätigung angefordert
26.11.2021
Von dem SG Bremen habe ich eine Bestätigung angefordert
Seit 2001 kämpfe ich um meine sachgerechte Unfallrente. Im Jahre 2013 habe ich meine Webseite eröffnet und über den merkwürdigen Geschehensablauf berichtet. Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich meine Behördenakte der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich gemacht und habe dazu von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat mir die BGHW wörtlich mitgeteilt:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Das Motiv
Die Unterlagen sollen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, dafür gibt es natürlich ein Motiv. Und das Motiv hat die BGHW selbst auf den folgenden Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert und sind die Anknüpfungspunkte für eine Mediation.
Von meiner Seite soll Schluss sein mit dem Aufdecken von Merkwürdigkeiten, denn ich glaube gemäß dem Grundgesetz (GG Art. 20 (4) habe ich als Deutscher meine Pflicht und Schuldigkeit getan und kann auch frühmorgens noch in den Spiegel schauen. Im "Kampf um Gerechtigkeit" habe ich auch die Ordnungshaft unter Schwerverbrechern ertragen und der letzte Entlassungstag war der 03.08.2021.
Wird die BGHW einlenken?
06.08.2021
Mit Posteingang wurde mir am 06.08.2021 in der Sache; Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW, eine weitere Ladung zum Antritt einer ersatzweisen Ordnungshaft zugestellt.
Diese weitere Ordnungshaft habe ich bis spätestens 31.08.2021 in der JVA Bremen, Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen anzutreten.
In der Hoffnung, dass die BGHW einlenkt und die Ordnungshaft verhindert, habe ich das Antreten der Ordnungshaft bis auf den letzten Termin hinausgezögert. In dieser Sache wollte ich mit dem Geschäftsführer der BGHW BV Bremen am 06.08.2021 telefonischen Kontakt aufnehmen, als ich aber meinen Namen nannte, hat die Zentrale das Gespräch sofort beendet.
Meine persönlichen Gespräche und Telefonate mit der BGHW werden also weiterhin durch die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 unterbunden.
Eidesstattliche Versicherung Anknüpfungspunkt für eine Mediation
Dieser Geschehensablauf hat bestätigt, dass die merkwürdige Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 - die ich seit dem 13.08.2019 der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen darf - noch am Wirken ist. Mit dem Hinweis auf die merkwürdige Verwaltungsentscheidung (18.01.2010) liegt auch eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 5.12.2018 vor, die ich im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit zurückhalte und die Anknüpfungspunkte für die Mediationen sind.
Die folgenden Unterlagen beschäftigen sich mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 und der Mediation. Die Verwaltungsentscheidung wird von mir aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht:
28.02.2013, Gerichtsbeschluss.
15.04.2013, Widerspruchsbescheid der BGHW
16.04.2013, Gesprächsnotiz der BGHW
02.05.2013, Schreiben der BGHW
06.05.2013, mein Schreiben
Anknüpfungspunkte für eine Mediation
Dieser Geschehensablauf hat bestätigt, dass die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 - die ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen darf - noch am Wirken ist. In dieser Sache liegt auch eine eidesstattliche Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 5.12.2018 vor, die ich im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit zurückhalte und der Anknüpfungspunkt für eine Mediation ist.
Ferner liegen der BGHW meine Schreiben vom 30.01.2011 (8 Seiten zum Stromunfall) und 03.03.2011 (20 Seiten zum Verkehrsunfall) vor und dokumentieren "wem was anzulasten ist". Diese Schreiben sind weitere Anknüpfungspunkte für eine Mediation. Und werden von mir im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit (kurzzeitig) zurückgehalten.
Positive Ereignisse mit der Berufsgenossenschaft
Gerne würde ich über positive Ereignisse mit der BGHW berichten wie eine Schlichtung mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann. Und den Ärger mit der Berufsgenossenschaft und dem Sozialgericht (SG) Bremen beseitigen.
Sogleich könnte ich mein Büro für immer schließen und erstmalig mit 80 Jahren als anerkannter Schwerbehinderter und zwei Schlaganfällen (Unfallfolge) mein Rentendasein genießen.
Ich wünsche mir, dass meine geänderte Webseite bei der Geschäftsführung der BGHW Bezirksverwaltung Bremen eine "Signalwirkung" auslöst. Ich habe der BGHW schon angeboten, meine Webseite im Sinne der BGHW zu gestalten und die BGHW sollte mir dabei helfen, ich bekomme aber keine Antwort.
Mein Büro
Hier schreibe ich meine Webseite und habe dabei am 21.01.2019 durch mein Fenster ein Feuer im Nachbarhaus gesichtet und sofort gemeldet.
So ein Feuer hätte auch mein Büro mit den Akten vernichten können.
Während meiner Ordnungshaft bleibt meine Webseite und Gästebuch geöffnet und dokumentiert die Meinung der Öffentlichkeit seit 2013 mit mehr als 1700 Einträgen. Hier hat sich auch "Mazi" eingetragen und hat am 11.11.2019 an die Justizkasse Hamburg 1.023,50 Euro gezahlt und hat damit eine weitere Ordnungshaft in meinem Fall und in der Sache "Feuer im Nachbarhaus" verhindert. Denn "Mazi" (Herr Manfred Zimmer) kann es nicht ertragen, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht und (ohne mündliche Verhandlung) dafür ins Gefängnis kommt.
So etwas gab es schon vor 80 Jahren. Siehe dazu den Roman von Hans Fallada: "Jeder stirbt für sich allein". Damals wurde die Wahrheit noch auf Postkarten geschrieben und heute auf Webseiten.
Dieser Roman wurde mir bei meiner 1. Ordnungshaft (Weihnacht 2019) in der JVA Bremen zum Lesen vorgelegt.
Sogleich haben die Justizbeamten gesagt, dass ich hier unter Schwerverbrechern eine Ordnungsstrafe antreten muss kann nicht richtig sein, denn ich hätte ja nur von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Und sie kennen meinen Fall aus der Presse und lesen meine Webseite.
Muss ich meine Ordnungshaft antreten, weil die BGHW nicht eingelenkt hat, so werde ich der Zelle einen Bericht über das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) für meine Webseite und Öffentlichkeit vorbereiten. Natürlich werde ich meinen Bericht erst der BGHW vorlegen, damit bestätigt wird es liegt keine Schmähkritik vor. Und ich von der BGHW in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde.
Dieses Schreiben hat die Polizei Bremen schon als "Starker Tobak" bewertet. Und war für die Polizei so unglaublich, dass sie davon eine Kopie wünschte zum Vorzeigen in der Wache.
Dieses Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 22.11.2012 sofort zu einem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf üble Nachrede veranlasst. Jedoch hat die STA Bremen die BGHW zu keiner sofortigen Vernehmung vorgeladen. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 22.05.2013 nachvollziehbar dokumentiert.
Die Kriminalpolizei Bremen hat das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) ebenfalls aktenkundig gesichtet. Und mit dem Hinweis auf den Fall von "Gustl Mollath" wurden mir dazu Anweisungen erteilt wie ich mich zu verhalten habe.
Angeblich ist das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) seit dem Schriftsatz der Beklagten (BGHW) vom 20.12.2019 in der Behördenakte der BGHW nicht mehr auffindbar, mir liegt aber ein Kopie greifbar vor.
Das Kopieren wurde mir von der BGHW seit dem 13.08.2019 mit der Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und Ersatzweise bis zu 2 Jahre Ordnungshaft untersagt.
Das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) liegt seit dem 31.05.2020 dem Bremer Senator für Justiz und seit 30.06.2020 dem Bremer Senator für Inneres sowie dem Bürgermeister Bremen seit dem 08.09.2020 vor. Bisher wurde aber nicht beantwortet, ob das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) an die richtige Behörde weitergeleitet wurde.
Die Mediation (Schlichtung)
01.09.2010
So konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen.
Die BGHW hat selbst erkannt, so kann es nicht weitergehen. Offensichtlich wollte die BGHW nicht an Ansehen verlieren und hat dem SG Bremen die Mediation (Schlichtung) vorgeschlagen.
Der Vorschlag war sachgerecht und wird mit der Behördenakte dokumentiert. Denn die BGHW hatte ihre Aufgaben nach § 1 SGB VII nicht mehr erfüllt. Und die Mediziner haben der BGHW schon auf Anfrage am 28.11.2007 angezeigt:
"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
Das SG Bremen hat die Mediation nicht zugelassen und hat meine Klagen mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die Presse ("taz") am 18.10.2010 unter der Überschrift berichtet "Gerechtigkeit als Herzenssache". Siehe die noch folgende Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 zwischen der BGHW und dem SG Bremen.
Es wird sich noch zeigen im Jahre 2019 kamen noch weitere Anknüpfungspunkte für eine Mediation hinzu.
BGHW und SG Bremen sitzen scheinbar im gleichen Boot.
Dass das SG Bremen keine erfolgreiche Mediation wünscht, auch dafür gibt es ein Motiv. Denn würde es zur erfolgreichen Mediation kommen, wäre für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, dass das SG Bremen keine sachgerechten Urteile erlassen hat. Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, BGHW und SG Bremen sitzen im gleichen Boot. Gemeinsam überlegen sie das weitere Vorgehen (siehe folgende Gesprächsnotiz vom 07.05.2012). Und wie das "Problem" mit mir zu beseitigen ist, wurde in dem Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 auf drei Seiten dokumentiert.
Durch die Akte zieht sich ein "Roter Faden"
Dieses interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) zieht sich wie ein "Roter Faden" durch meine Akte. Die BGHW und die deutsche Sozialversicherung verlieren damit an Ansehen.
250.000 Euro Ordnungsgeld
Dieses Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) wurde in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen von der BGHW aufgenommen und diese darf ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen und auch nicht kopieren. Und werde dazu von der BGHW mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht. Ersatzweise bis zu zwei Jahre Ordnungshaft.