Den Nationalsozialismus hat die Kommissarleuchte (Kaiser Idell) überdauert und hat Licht in das Dunkel in meiner Akte gebracht. >Klick 

 

Az.: E 207/09

05.10.2009 

Ich konnte die Hintergründe für das merkwürdige Handeln der Beschuldigten in meiner Behördenakte ausleuchten und habe u.a. die sogenannte "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) mit der Nr.: 1234-2 und dem Az. E 207/09 in Mannheim ausfindig machen und von der BV Bremen bis dato zurückgehalten wird. Und wurde von der BGHW zur weiteren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 unter Nr. 31 aufgenommen. 

 

Mit der "Stasiakte" vom 05.10.2009 wird nachvollziehbar, ich habe gefährliche Wahrheit aufgedeckt für die sich keiner in der Öffentlichkeit rechtfertigen will.

 

Insoweit wird auch nachvollziehbar, warum die BGHW in der "Stasiakte" wie folgt behauptet:

  

Meine Vorhaltungen sollen nicht gerechtfertigt sein und würden jeder Grundlage entbehren. Wir haben sogar schon wegen der ehrverletzenden Äußerungen und Vorwürfe überlegt, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen. Der bisher zuständige Sachbearbeiter Herr [18], hat es zwischenzeitlich abgelehnt, die Fälle des Herrn Neumann zu bearbeiten, da die ständigen Verdächtigungen für ihn auf die Dauer unerträglich sind.

 

Hinweis:

Am 02.09.2014 hat die BGHW einen Strafantrag gegen meine Person gestellt, natürlich Erfolglos, denn meine Vorhaltungen sind begründet und werden andauern.

 

Weiter im Text:

Und die Geschäftsführung der BGHW hat den Schriftverkehr mit Herrn Neumann auf das Nötigste reduziert, da sämtliche Äußerungen umfangreiche Gegenäußerungen des Herrn Neumann nach sich ziehen und zu keinem Ergebnis führen.

 

Herr Neumann hat sogar behauptet, dass seine psychischen Probleme auf die Auseinandersetzung mit der BGHW zurückzuführen sind und hat beantragt, dieses als "Unfallfolge" anzuerkennen (vgl. das Schreiben vom 09.09.2009 Bl. 1561)!

 

Es besteht aber genau hier die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Und die Untersuchung könnte man damit rechtfertigen, dass man einen möglichen Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Unfall ausschließen will.

 

Dass man sich völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, weil man sich damit der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Wir wollen auch nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellen sollte, dass nichts weiter passiert.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn es ist leider nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussagen, hält die BGHW das Vorgehen auch für gerechtfertigt.

 

Zwischenzeitlich liegt noch ein weiteres Schreiben des Herrn Neumann vor (Bl.1640 ff.), in dem er jetzt u.a. auch Herrn Dr. [8-1] angreift.

 

Vielleicht wäre es sinnvoll, das weitere Vorgehen nicht schriftlich sondern telefonisch abzusprechen.

 

Vor diesem Hintergrund wird erkannt, hier ist eine Vereinigung am Wirken und etwas zu verbergen hat.

Am 20.03.2001 kam es bei meinen Arbeiten in der Medizintechnik zu einem

Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW am 15.11.2002 und 27.10.003 dokumentiert. Und mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag dem 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF.  Das VHF steht im Ursachenzusammenhang mit meinem Schlaganfall vom 07.12.2021. So ist es in dem Arztbericht des Kardiologen vom 09.12.2021 dokumentiert.

 

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch nachvollziehbar. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst. Und der Gesetzgeber hat die Sorgfaltspflichtverletzungen in Ausnahmefällen unter Strafe gestellt. Die Anknüpfungspunkte für Ausnahmefälle sind in der Behördenakte der BGHW gesichert und die Akte liegt mir in Kopie vor. So wird nachvollziehbar, warum ich von der BGHW am 05.10.2009 in die Liste der "gefährlicher Personen" aufgenommen wurde. 

 

Mein Fall ist kein Einzelfall, die "Tricksereien" und das Vertuschen bereiten viel Arbeit. Organisatorisch ist dies natürlich von der Abteilung in Bremen nicht zu leisten. Insoweit haben die Mitarbeiter am 13.04.2011 dokumentiert: Mein Fall und die Bearbeitung ähnlich gelagerte Fälle anderer Regionaldirektionen könnten und sollten von der Direktion Mannheim übernommen werden. Aber die Übernahme wurde sogleich abgelehnt, so muss der Regionaldirektor seinen Ausnahmefall selbst abarbeiten.

 

Damalige Geschäftsführer behauptet falsche Tatsachen  

 

Wichtiger Hinweis:

Mit Schreiben der BGHW (Mannheim) vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie eine Akte erhalten und keine durchlaufende Nummerierung hat. Damit wurde mir die interne Stellungnahme der BGHW (Bremen) vom 05.10.2009 ("Stasiakte") erstmalig in Kopie vorgelegt.

21.06.2022

Rücknahme des Bescheides vom 12.09.2002 wurde abgelehnt.

05.07.2022

Mein Widerspruch

21.09.2022

Widerspruchsbescheid der BGHW vom 21.09.2022. Mein Widerspruch wurde zurückgewiesen.

 

Meine 2. neue Klage bei Gericht eingegangen am

05.10.2022

 

Zum Stromunfall vom 20.03.2001

Zum Stromunfall und Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 ist zu sagen:

 

Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall im Verwaltungsverfahren mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Gesetzwidrig hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Obwohl dieser als chronisches Vorhofflimmern in allen medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert und dokumentiert wurde. Der BGHW liegt auch ein Vorbefund mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 vor. Damit wurde Glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag (20.03.2001) war mein Herz frei von Vorhofflimmern.

 

Den vorliegenden Unterlagen, also dem kardiologischen Gutachten vom 03.05.2005 kann nicht gefolgt werden, weil der Gutachter von der falschen Tatsache ausgegangen ist, mein VHF habe schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Aktenkundig konnte das Landessozialgericht (LSG) Bremen mit der nötigen Sicherheit in dem Urteil vom 18.12.2008 feststellen, dass das VHF nicht vor dem Unfall bestanden hat.

 

Damit war das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 wertlos geworden und erregte in der Gerichtakte (S 18 U 94/04) Irrtum und sollte aus der Gerichtsakte beim SG Bremen entfernt werden. Dabei hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Schreiben vom 10.03.2020 aufgedeckt: Die Akte ist verschwunden und nicht mehr auffindbar. Mit dieser Akte wird sogleich Prozessdelikt dokumentiert und konnte von meinem Anwalt und mir mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und Schreiben vom 07.09.2009 aufgedeckt werden.

 

05.10.2009 Az.: E207/09

Es folgt eine Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist untersagt.

Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt.

 

Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. 

 

17./28.11.2009

 

Die Beweismittel dokumentieren es wurde eine Grenze der Aufklärung gezogen und warum. 

24.02.2023

Es folgt der Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen 

 

IM NAMEN DES VOLKES

 

Ich glaube nicht, dass das deutsche Volk damit einverstanden ist, dass die Beklagte seit 2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen hat, weil die Beklagte nicht kriminalisiert werden will und sich die Beklagte auch nicht in der Zeitung und Fernsehen rechtfertigen will.

 

Ich glaube und so ist auch schon dokumentiert, dass das deutsch Volk sich bei mir bedankt weil ich immer weitermache und dabei über 20 Jahre mein Bestes gebe. Dazu im Einklang hat eine Person mehr als 1000,- € an das Landgericht Hamburg überwiesen und wollte verhindern, dass es zur Ordnungshaft kommt. Denn er (Mazi) kann es nicht ertragen, dass ich als Deutscher von meiner Meinungsfreit gebrauch gemacht habe und dafür ins Gefängnis gehen soll.

 

24.02.2023

Es folgt der Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen 

 

21.03.2023

Meine Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 24.02.2023.

Eine weitere Berufung wird folgen.

 

23.03.2023

Meine Berufung ist beim LSG Bremen am 21.03.2023 eingegangen.

 

24.03.2023

23.03.2023

Schriftsatz der Beklagten

 

30.03.2023

Meine Stellungnahme

 

26.04.2023

Nun soll die Berichterstatterin entscheiden.

Damit kann ich aber nicht einverstanden sein.

 

26.04.2023

27.04.2023

Die Berichterstatterin soll entscheiden.

Damit ist die Beklagte natürlich einverstanden und will keine weitere Aufklärung.

 

02.05.2023

Es folgt meine Stellungnahme

 

Anlagen:

05.12.2018: Anwaltsschriftsatz

5.12.2018: Eidesstattliche Versicherung