IM LABYRINTH DES SCHWEIGENS

Die Wahrheit zu dokumentieren ist fasst unmöglich, denn ich muss gegen die besten Juristen & Richter antreten, also die Elite nach 1945.

20.03.2001 

 

Es kam im Med. Techn. Notdienst bei der Überprüfung eines medizinischen Gerätes zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW am 15.11.2002 und 27.10.003 mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit dokumentiert. Und mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag dem 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF.

 

Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt. Aber die BGHW hat keinen Gesundheitsschaden im Bescheid zur Tatsache gemacht und damit wird jede mögliche Entschädigung verhindert. Die Sache kam vor das Sozialgericht (SG) Bremen, aber das SG Bremen sorgt nicht dafür, dass ich zu meinem Recht komme.

Ferner ist die BGHW von der falschen Tatsachenfeststellung ausgegangen, erst eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20% würde zu einer Rente führen. Wahrhaftig kommt es aber schon bei einer MdE 10% zu einer Rente, weil eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 vorliegt. 

 

Das VHF steht im Ursachenzusammenhang mit meinem Schlaganfall vom 07.12.2021. So ist es in dem Arztbericht des Kardiologen vom 09.12.2021 dokumentiert. 

Ob mein Fahrradsturz v. 08.04.2020 die mittelbare Unfallfolge meiner Gesundheitsschäden aus drei Arbeitsunfällen ist und im Sinne § 8 SGB VII von der BGHW anerkannt sind. Dazu muss überprüft werden, ob die Diagnose der Gesundheitsschäden in den medizinischen Gutachten der BGHW auch im Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) 1:1 übernommen wurden. Denn davon Abzuweichen dafür gab es keinen Grund.

 

In dem nächsten Termin vor dem SG Bremen muss geklärt werden:

Warum wurde die Diagnose nicht von der BGHW (vormals GroLa BG) 1:1 im Bescheid übernommen? Denn die BGHW hat doch selbst in ihrem Schreiben vom 25.04.2008 dokumentiert: An die Diagnose der medizinischen Gutachten ist die BGHW gebunden. Weiter ist zu klären, welche Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) liegt vor, wenn die einzelnen Unfallfolgen mit einer Gesamt-MdE beziffert werden? Und warum wurde keine Bezifferung vorgenommen.

 

Weiter muss in dem nächsten Termin geklärt werden:

Warum die BGHW - nach mehr als 11 Jahren - ihr Schreiben vom 25.04.2008 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW seit dem 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbegrenzte Zeit festgesetzt hat. Und mir bis dato eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 € angedroht wird oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Und warum ich die 45 Schriftstücke nicht kopieren darf? 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu meinem ersten Arbeitsunfall ist zu sagen:

Gemäß dem Firmenlogo wurden die Aufträge erledigt. In Amerika war Rock Around the Clock angesagt und um 12 Uhr in der Nacht geschah mein Arbeitsunfall am 19.06.1968 auf der B 51.

 

Meine Unfall-Story begann als ich gerade mal 26 Jahre alt war: 

1968 wurden die Autos in Amerika im Container verschifft und in Bremerhaven auf den Autotransporter umgeladen und zum Zielort gebracht. Am 19.06.1968 kam es zu einem schweren Crash und Autos wirbelten durch die Luft. Mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, aber mit vielen Verletzungen.

 

 

Am 20.03.2001 kam es in der Medizintechnik zu einem Stromschlag 220 Volt mitten in mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern ausgelöst, so haben es übereinstimmend die medizinischen Gutachten festgestellt, alle, von der BGHW selbst in Auftrag gegeben.

 

Die BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) und lässt sich im Ermittlungsverfahren falsche Beweismittel anfertigen. Und verwertet diese falschen Beweismittel zum Ablehnen meiner möglichen Ansprüche in ihren Verwaltungsentscheidungen. Im Jahre 2003 kam die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen und von Anfang an hat das Gericht nicht mir sondern der Beklagten geglaubt. Und so habe ich meine Verfahren mit meinem Fachanwalt Dr. jur. im Jahre 2008/9 verloren.

 

Am 19.07.2023 kam der Wendepunkt:

Denn in der nichtöffentlichen Sitzung hat das Gericht am 19.07.2023 erkannt, der Kläger sagt die Wahrheit. So wurde das vorliegende Verfahren mit dem Hinweis eingestellt, dass die Beklage eine neue Verwaltungsentscheidung zu treffen hat und dazu weitere Ermittlungen gemäß dem Untersuchungsgrundsatz § 20 SGB X vorzunehmen hat.

 

Jedoch die Beklagte hat den Wendepunkt nicht wahrgenommen. Dazu im Einklang liegt der Bescheid vom 02.11.2023 vor, und hat erneut das SG Bremen mit meiner Klage vom 12.02.2024 (Az. S 2 U 12/24) erreicht. Weil die Beklagte nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt ist.  

 

Vor Gericht hat die BGHW nicht die Wahrheit gesagt und hat gelogen

Ich habe zwei schwere Arbeitsunfälle im Jahre 1968 und 2001 überlebt und kämpfe um sachgerechte Unfallrente bei meiner zuständigen BGHW Bremen. Das Lesen der mir vorliegenden Behördenakten (6.000 Blatt) einschl. vieler interner E-Mails und Schreiben zwischen der BGHW-Bremen, der Hauptverwaltung-Mannheim und der BG ETEM-Köln, ist wie eine Reise durch das Strafgesetzbuch und das Sozialgericht Bremen ist dabei. Die Akte ist das Regiebuch für einen Psychothriller und die BG-Unfallstation wollte schon am 12.01.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen. Bis zu meinem Stromunfall im Jahre 2001 habe ich im MED. TECHN. NOTDIENST die Unfall-Opfer versorgt. Als Unfallopfer konnte ich an ihren Sorgen teilnehmen und habe mir die Gerechtigkeit zur Herzenssache gemacht. Mein Fall ist kein Einzelfall, aber unglaublich. Würden die Zeitungen nicht darüber berichten, hätte ich wohl aufgegeben.

Die Berufsgenossenschaften und das Sozialgericht Bremen folgen nicht dem Gesetzgeber. Ich dokumentiere mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit, was Carl Hofstädt aus Berlin im Jahre 1904 mit dem Titel seiner nächsten Broschüre angekündigt hat: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"

 

Aktenführend ist die BGHW Bremen, jedoch wird mein Fall auch in der BGHW Hamburg und in der Direktion Mannheim bearbeitet.

 

Die Akte ist das Regiebuch für einen Psychothriller.

Die Berufsgenossenschaft ist eine gute Sache, jedoch bin ich an eine "kriminelle Vereinigung" geraten und ist keine üble Nachrede und Verleumdung. Bei den Mitarbeitern der BGHW liegen nun die Nerven blank. Denn ich konnte aufdecken, von Anfang an ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Insoweit liegt auch von der Unfallbehandlungsstelle der BG ein Zwischenbericht vom 10.07.1969 vor, mit dem Hinweis:

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht mehr gegeben ist."

 

Dazu im Einklang ist es auch am 08.11.2018 zum Sondereinsatz der Polizei in der Behörde der BGHW gekommen.

Von Anfang an berichten die Zeitungen über meinen Fall. Auch wie ich das letzte Mal 06.09.2019 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Aber das Fernsehen verweigert die Berichterstattung mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt das bringen wir, aber nicht Ihren Fall." 

 

Es ist der Ansatzpunkt, eine Meinungsfreiheit gibt es beim Bremer-Fernsehen nicht und befinden uns im Im Labyrinth des Schweigens. Über den Sender wird die Öffentlichkeit nichts erfahren, vgl. mein Schreiben vom 10.10.2022.  

 

Die Behörden Wirken wie vor 80 Jahren und halten die Wahrheit in den Akten zurück. Siehe mein Widerspruch vom 11.11.2023.  

Die BGHW in Bremen will sich nicht für kriminelle Handlungen in der Zeitung u. Fernsehen rechtfertigen. Scheinbar ist das Bremer Fernsehen nicht parteilos, wie ist es sonst zu erklären, dass mein Fall nicht über den Sender geht. Und von Anfang an berichten die Zeitungen über meinen Fall. Auch wie ich das letzte Mal am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Siehe mein Widerspruch vom 11.11.2023. 

 

Wie gut, dass es die Zeitung gibt, ohne bin ich machtlos.

 

 

 

 

 

Die Berufsgenossenschaft ist eine gute Sache, aber das Team der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und seit dem 18.01.2010 hat das Team "Redeverbot" und ist noch am Wirken. So befinde ich mich seit 13 Jahren 

"Im Labyrinth des Schweigens".

 

Das merkwürdige Handeln der Beklagten und Prozessdelikt habe ich mit meinem damaligen Anwalt am 26.08.2009 aufgedeckt. Ferner hat der Rentengutachter am 13.02.2011 das Zurückhalten von Beweismittel dokumentiert. Wie dieses geschehen konnte darüber schweigt das "kriminelle Team" der BGHW-Bremen und erhält auch keine Rüge.

 

So kam es zum Beschwerdeverfahren vgl. Az.: E 207/09 und mein Sachbearbeiter & Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] erregte den Irrtum, er habe ein Gewissen und wurde von meinem Fall angeblich abgezogen, wie der Aktenvermerk am 21.07.2009 dokumentiert. Und ist für die Handakte angefertigt worden, die mir damals zur Akteneinsicht verweigert aber später vorgelegt wurde.

 

Dazu ist aufgefallen, der Sachbearbeiter Herr [18] hat meine Akte wahrhaftig weiter bearbeitet und wurde in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 als Ansprechperson [18] aufgeführt.

 

BGHW erwartet seit 28.11.2009 den Auftritt mit einer Waffe und sollte endlich die Wahrheit sagen, damit sich das Personal entspannen kann. Ich habe keine Waffe und schlage - "Im Labyrinth des Schweigens" -  mit dem "Schwert der Gerechtigkeit" zu.

 

Gesetzliche Unfallversicherung ist eine gute Sache.  

Allein gegen die "Elite nach 1945" war ich machtlos und habe mir mit meiner Webseite die Hilfe von Außen geholt. Damit ich keinen Ärger bekomme, habe ich mein Vorhaben der BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet. Sogleich ist der BGHW bekannt geworden, wie "Michael Kohlhaas kämpfe ich um mein Recht und meine Unfallakte könnte im deutschen historischen Museum Berlin einen Platz finden. Dieses war für die BGHW natürlich ein "rotes Tuch", wie das merkwürdige Antwortschreiben vom 28.04.2013 bestätigt. Und am 13.08.2019 hat die BGHW unter der Androhung einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld sodann 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Ich bin also auf der richtigen Spur. 

 

Team erwartet Auftritt mit Waffe, "Im Labyrinth des Schweigens" 

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen."

 

13 Jahre später hat die Beklagte am 19.07.2023 zur mündlichen Verhandlung einen Prozessbevollmächtigten eingesetzt und seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot" hat. So wurde zementiert, das Schweigen nimmt kein Ende und das Gericht befindet sich "Im Labyrinth des Schweigens". Dazu im Einklang hat das LSG beschlossen, die Beklagte wird eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen und ist auch am 02.11.2023 vorgelegt worden. Und wieder hat die BGHW keine Aufklärung betrieben. So ist es mit meinem Widerspruch vom 11.11.2023 dokumentiert. 

 

Ich habe den Anspruch, dass dieses Lügen & Schweigen endlich aufhört,

damit ich zu meinem Recht komme. Ich möchte nicht wie in der NS-Zeit in einer Irrenanstalt oder erneut im Gefängnis landen. Die besten Juristen in unserem deutschen Sozialsystem bearbeiten meine Verwaltungsakten und ist die Elite nach 1945. Ich musste mir also Hilfe von Außen holen. 

  

Meine Webseite, ist offenbar ein "rotes Tuch" für die BGHW

Nach der Lagebesprechung hat die Beklagte das LSG Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und mir sollte das Gericht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

 

 

 

 

  

Sozialgericht verschweigt die volle Wahrheit 

 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht:

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, in dem Urteil wurde nur ein Teil der Wahrheit dokumentiert.

 

 

In meiner Verletztenakte befinden sich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW und ist das Beweismittel, die BGHW hat falsche Entscheidungen getroffen und hat sich damit  an meiner möglichen finanziellen Entschädigung bereichert. Diese 45 Schriftstücke hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festsetzen lassen.

Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Diese Beweismittel sind von der BGHW als Hochwichtig eingestuft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Und zementiert den Ansatzpunkt:

 

Keiner will die Wahrheit sagen und ich befinde mich 

"Im Labyrinth des Schweigens" 

 

Die BGHW verschafft sich m. M. auf dem Rücken der Unfallopfer finanzielle Einsparungen. Beschäftigt sind damit die besten Juristen und Richter also die Elite nach 1945. Und so gab es am 04.02.2013 ein Bundesverdienstkreuz.

Siehe auch Weser-Kurier vom 19.09.1945. 

Verbrecher laufen draußen frei herum (Trailer).

Dr. jur. [19-17] ist Kapitän bei der BGHW und sorgte dafür, das ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW am 30.08.2021 im Gefängnis gelandet bin und die "Kriminellen" laufen frei herum. Ich will dafür sorgen, dass das Lügen und Schweigen endlich aufhört. Auch Vietnam ist nicht zu weit weg (Trailer).

 

 

"Die Idioten haben seit 1968 alles aufgeschrieben." (Trailer)

 

Nach 20 Jahren "Kampf um Unfallrente" soll die Öffentlichkeit erfahren, welche Verbrechen im deutschen Sozialsystem seit meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 passiert sind. 

 

 

 

15.09.2009 

Mein 1. Beschwerdeverfahren war am laufen (E 207/09).

 

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und mir wurden Hausverbote erteilt. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen." 

 

 

 

 

Das Team der BGHW RD Nord in Bremen, sucht neue Mitarbeiter.

Überlegen Sie gut, ob Sie davon ein Teil werden wollen. Denn es ist meine aktenführende Behörde, die in Prozessdelikt, Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel verwickelt ist. Die Beteiligten der BGHW wollen sich nicht rechtfertigen und haben in dem Schriftstück vom 09.06.2009 die Lüge dokumentiert: Wir haben nichts zu verbergen.

  

Danach kam es zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) und begann mit meinem Schreiben vom 09.09.2009 und 15.09.2009 mit Anlagen in Kopie. Mit dem Schreiben der Direktion Mannheim Referat Reha und Entschädigung vom 18.09.2009 ist der Geschäftsführer der Bezirksverwaltung Bremen wie folgt aufgefordert worden:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor." 

 

Es folgte die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung und verschweigt die Wahrheit und dokumentiert wörtlich, wie die BGHW weiter vorgehen will und auch bis dato vorgeht: 

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Eine "kriminelle Vereinigung" ist bis dato am Wirken.

Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So könnte ich der 2. Gustl Mollath werden und in der Irrenanstalt landen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird die Ermittlungen verweigern. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden. Siehe dazu die Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und die Entscheidung der STA Bremen vom 26.05.2015.

 

WG: Beschwerde und Unfallangelegenheiten folgen dazu im Einklang die E-Mail vom 17/28.11.2009 aus der BGHW-Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim u. dokumentiert die folgenden Tatsachen wörtlich:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. […] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“ 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bevollmächtigter & Betrüger der BGHW klammert sich an meinen Fall

Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Mit dem Schriftstück vom 07.01.2009 hat der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] dokumentiert, mein Fall wird kaum von einem anderen Bearbeiter weiterbearbeitet werden (bis hin zum Ruhestand). Herr [18 ] kam zu dem Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich. Damit war für Herrn [18] klar, er musste meinen Fall weiterbearbeiten, weil er seine Pflichtverletzungen vertuschen muss, die der Gesetzgeber unterstrafe gestellt hat. Dazu im Einklang folgt noch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 mit dem Herrn [18] als Ansprechperson. Aktenkundig wollen sich die Mitarbeiter auch nicht kriminalisieren lassen und sich auch nicht in der Presse rechtfertigen.

 

So hat die BGHW auch am 02.03.2011 wörtlich dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, den Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. [...]

 

Um unsere Mitarbeiter zu schützen, hat Herr [20-2] Herrn Neumann mit Schreiben vom 18.01.2010 schriftlich untersagt die Verwaltung zu betreten und persönliche Gespräche zu führen."

  

Am 09.06.2009, verbreitet Herr [18] die absolute Lüge: 

 

"Wir haben nichts zu verbergen 

 

Der BGHW ist mit dem Schriftstück vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) bekannt geworden ihr Prozessbevollmächtigte Herr [18] soll ein "Betrüger" sein. Und seine Komplizen haben durch den Aktenvermerk erfahren, ich werde weitermachen. 

 

Ist der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] ein "Betrüger"?   

Der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] ist das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung", so hat es die Kriminalpolizei Bremen nachdem Sichten der internen Stellungahme vom 05.10.2009 erkannt. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. >Klick  

Ich Erich Neumann möchte in der Öffentlichkeit klarstellen:

 

Meine gesetzliche Unfallversicherung die BGHW (vormals GroLa BG) in Bremen ist eine gute Sache. Aber das Personal folgen nicht dem Gesetzgeber und sind in der Akte mit meinem Schreiben vom 30.01.2011 u. 03.03.2011 "wem was anzulasten ist" personifiziert.

Hinweis: Namen der Beteiligten habe ich durch Nummern ersetzt. 

 

Aufgrund meiner Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bin ich auf kosten der BGHW vom Tischler zum Fernsehtechniker umgeschult worden. 10 Jahre habe ich in dieser Branche mein Einkommen erzielt. Danach war ich im Med. Techn. Notdienst beschäftigt. Ich habe Unfallopfer versorgt und habe nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet. 

 

Fehler müssen vollständig beseitigt werden.

So bearbeite ich auch meine Behördenakte.

 

Willkommen auf meiner Webseite! 

 

Ohne Zeitung bin ich machtlos.  

Behörden und die BGHW fürchten Zeitungen

 

So hat es die BGHW mit der E-Mail vom 28.11.2009 zementiert.

 

Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen haben seit 18.01.2010 "Redeverbot" und am 24.06.2013 hat die BGHW das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert, siehe Video über "Korbmenschen. Am 24.06.2013 sollte das Gericht überprüfen, ob eine "Verhandlungsunfähigkeit" bei mir vorliegt. Aber dazu hat das Gericht es nicht kommen lassen und ich hätte der 2. "Gustl Mollath" werden können.  

 

Lagebesprechung über das weitere Vorgehen in diesem komplexen Fall, hat das Gericht und die Beklagte vorgenommen, wie die Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert. Das Gericht setzt Mutwilligkeitskosten als schweres Geschütz ein. Und am 24.06.2013 hat die Beklagte das Sozialgericht zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Es hat zur "Klagehäufung" geführt wie sie noch nie Beobachtet wurde und hat das Gericht und die Verwaltung der Beklagten "lahm gelegt". Darauf hat die Beklagte mit ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 gefordert, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden, damit hätte ich natürlich meinen Kampf verloren.

Unsere (gesetzlose) Geschäftsführung hat am 05.10.2009 Herrn Neumann in die Liste der "gefährlicher Personen" aufgenommen, sogleich wurde der Direktion in Mannheim gemeldet, die gewünschte detaillierte Stellungnahme zum Vorbringen des Herrn Neumann im Schreiben vom 15.09.2009 wird es nicht geben. Und dass die Zeitungen über den Fall von Herrn Neumann und unsere Berufsgenossenschaft berichten, ist für uns nicht ertragbar. Wir haben aber schon am 08.04.2011 erkannt und nachvollziehbar dokumentiert, Herr Neumann ist nicht angreifbar. Der Fall von Herrn Neumann ist kein Einzelfall und unsere Mitarbeiter haben am 13.04.2011 vorgeschlagen, ähnlich gelagerte Fälle sollten zusammen gelegt werden. Der Vorschlag wurde mit der E-Mail vom 13.04.2011 abgelehnt. 

 

Danach haben wir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Und nun bedrohen wir Herrn Neumann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 2 Jahren oder Ordnungsgeld bis zu 250.000 €., damit er der Geheimhaltung folgt. Dazu haben wir am 13.08.2019 ein "merkwürdiges Urteil" anfertigen lassen.  

 

Beklagte sollte vor Gericht & Staatsanwaltschaft eingestehen:

Wir sind eine (gesetzlose) Berufsgenossenschaft (BGHW) die im Rahmen des Verwaltungshandelns Unfälle im Sinne des § 8 SGB VII anerkennt, aber mit aller Gewalt und ohne Rücksicht auf Verluste mögliche Ansprüche der Versicherten und Krankenkassen ablehnt.

Der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X ist kontraproduktiv und wird von unseren Mitarbeitern nicht beachtet, die seit dem 18.11.2009 erkannt haben, demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er [Erich Neumann] hier mit einer Waffe auftritt. Seit dem 18.01.2010 haben die Beteiligten "Redeverbot", denn sie folgen nicht mehr der Anweisungen der Geschäftsführung. Kommt es zur Klage, sind wir als Beklagte von der weiteren Aufklärung befreit. Denn dafür ist nun das Gericht zuständig und das Gericht glaubt mehr uns als dem Kläger. Und für finanzielle Einsparungen haben wir das Bundesverdienstkreuz am 04.02.2013 erhalten und so wollten wir auch ungestört weitermachen. Dazu haben wir das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und das LSG Bremen sollte Herrn Neumann "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen, das Gericht ist aber unseren Schriftsätzen vom 24.06.2013 nicht gefolgt.

 

Und 10 Jahre später hat das LSG Bremen nun mit dem Schreiben vom 11.09.2023 und Beschuss vom 22.09.2023 erkannt, dem Kläger ist mehr zu Glauben als uns. Und im Rahmen des Verwaltungsverfahrens mussten wir eine erneute Entscheidung treffen und unsere Mitarbeiter haben dazu den Bescheid vom 02.11.2023 vorgelegt. Dem Amtsermittlungsgrundsatz sind unsere Mitarbeiter nicht gefolgt, wie der Widerspruch von Herrn Neumann vom 11.11.2023 dokumentiert. Aufgrund der jetzigen Ausführungen von Herrn Neumann haben wir mit Schreiben vom 16.11.2023 ergänzende Ermittlungen zugesagt. Der Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 und Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 haben gezeigt, die BGHW folgte nicht dem  Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X und Justitia muss nun mit dem Schwert der Gerechtigkeit zuschlagen.  

Meine Unfallfirma und Webseite ist - AROUND THE WORLD - bekannt. Nach meinem ersten schweren Arbeitsunfall am 19.06.1968 haben sich die Unfallfolgen so weit verschlimmert, dass ich im Jahre 2001 durch unregelmäßige Arbeitsaufnahme meinen Arbeitsplatz im Med. Techn. Notdienst verloren habe. Ich habe einen Verschlimmerungsantrag bei meiner zuständigen BGHW in Bremen gestellt und erstmalig kam es zur Akteneinsicht. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall gemeldet. Denn in dem Krankenhausbericht vom 24.01.2002 ist wörtlich dokumentiert:

 

"Anamnestisch gab der Patient einen Stromschlag im Februar letzten Jahres an, ob dieser ein Auslöser des Vorhofflimmerns ist, muß diskutiert werden."

 

Ich werde von der BGHW zur Geheimhaltung erpresst.

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens hat die BGHW zwei Gutachten anfertigen lassen und haben mein chronisches Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge dokumentiert. Im Sinne des § 8 SGB VII wurde mein Stromunfall als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt, aber die BGHW hat keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Damit erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung und hält diesen Bescheid vor der Öffentlichkeit geheim. Und ich werde unter der Androhung von Ordnungsgeld und Gefängnisstrafe zur Geheimhaltung erpresst. Und das Landgericht (LG) Hamburg macht mit. Und hat dazu im Einklang am 13.08.2019 das Urteil vorgelegt (Az.: 324 O 128/19). 

 

Von Anfang an wurde ich als "Lügner" dargestellt

Was ich in meiner Unfallakte gelesen habe hat mich umgehauen, denn in der Akte wurde ich von Anfang an als "Lügner" dargestellt, der sich eine Umschulung erschleichen will. So ist es mit  Zwischenbericht der Unfallbehandlungsstelle Bremen vom 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert. So verliere ich jeden Prozess, weil das Gericht nicht mir sondern der Beklagten glaubt. Und habe meine Klagen mit dem Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen (14 Senat) in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache am 18.12.2008 verloren.

 

Am 15.09.2009 kam es zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) und nun wurde ich der Direktion in Mannheim als "Lügner" vorgestellt. Dazu hat die BGHW Bremen ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 übersandt und wörtlich das Vorhaben dokumentiert:

 

"Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren." 

 

Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme (05.10.2009) gesichtet und erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die niemals Zurückrudern wird insoweit auch keine Aufklärung betreiben wird und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Ferner hat die BGHW mit der E-Mail vom 17.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert, die BGHW zieht eine Grenze der Aufklärung, mit der wörtlichen Begründung: 

 

"Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

Und in der E-Mail vom 28.11.2009 hat die BGHW die weitere wörtliche Begründung dokumentiert:

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“ 

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 aufgeklärt, es ist die Aufgabe der aktenführenden Behörde, die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen. Jedoch die BGHW will keine nachteiligen Schriftstücke erkennen und auch nicht beseitigen. So ist es mit dem Antwortschreiben der BGHW vom 26.07.2010 dokumentiert.

 

Dazu im Einklang hat die BGHW ihren Mitarbeitern mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und ich habe rechtswidriges "Hausverbot" erhalten. Danach ist es zu einer noch nie beobachteten Klagehäufung gekommen, so ist es am 25.10.2012 dokumentiert und die Gerichte & Verwaltung "lahmlegen". Es ist der Ansatzpunkt hier geht etwas nicht mit rechten Dingen vor und das nachteilige Schriftstück muss aus meiner Akte entfernt werden.

 

Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat diese Wertung ebenfalls übernommen und wird mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Durch meinen Fahrradsturz am 08.04.2020 kommt es nun zu weiteren Ermittlungen, denn das Gericht hat erkannt ich sage die Wahrheit und bin kein "Lügner". 

 

Die "kriminelle Vereinigung" besteht u. a. aus den höchsten Amtsträgern meiner zuständigen BGHW in Bremen und haben sich in der folgenden Fotostrecke der Öffentlichkeit auch in Vietnam präsentiert. 

Von meiner BGHW in Bremen erwarte ich eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus drei mit Bescheid im Sinne des § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfällen. Wird aber von Anfang an und mit dem Arztbericht der BG Ambulanz Bremen vom 02.07.1969 und 10.07.1969 verhindert, womit Behandlungsfehler der BG-Unfallstation vertuscht werden und meine Person sogleich zum "Lügner" abgestempelt wird. Dazu im Einklang liegt das Schreiben vom 22.12.2004 (Bl.718/20) von meinem Anwalt vor, gerichtet an die BGHW (vormals GroLa BG). Die für mich nachteiligen Schriftstücke vom 02.07.1968 und 10.07.1969 hat die BGHW nicht entfernt. So werde ich bis dato in der Akte zu Unrecht als "Lügner" behandelt. Und das SG Bremen wurde in dem Schreiben vom 19.02.2014 zu der folgenden wörtlichen Wertung gedrängt:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Vor diesem Hintergrund habe ich meine Klagen vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 verloren in der Sache Verkehrsunfall vom 19.06.1968 und Stromunfall vom 20.03.2001. Und bin im Jahre 2009 vor der höchsten Gerichtsbarkeit dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel mit meinem Anwalt Dr. jur. gescheitert. Danach konnten wir mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 u. den Anlagen Prozessdelikt und Manipulation aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir viel Glück beim Weitermachen. Heute will er sich nicht mehr zu dem Fall äußern, wie die Presse am 18.10.2010 berichtet. 

 

Unfallfolgen aus meinen Arbeitsunfällen haben am 08.04.2020 zu meinem schweren Fahrradsturz geführt und das LSG Bremen hat in der mündlichen Verhandlung erkannt, ich bin kein "Lügner" sondern ein Kläger der die Wahrheit sagt. Und so hat das LSG Bremen am 22.09.2023 wie folgt wörtlich beschlossen:

 

1. Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 26. Juni 2020 und Widerspruchsbescheid vom 16. September 2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls des Klägers vom 08. April 2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. [...]    

 

Die Beklagte (BGHW) musste nun im Rahmen des Verwaltungshandeln dem Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X folgen und weitere Ermittlungen einleiten zu meinen Arbeitsunfällen vom 19.06.1968, 17.09.1992 und 20.03.2001. Denn es sind die von der BGHW - im Sinne des § 8 SGB VII - mit Bescheid anerkannten drei Arbeitsunfälle. 

 

Meine Webseite und Unfallfirma ist Welt bekannt

 

 

Meine Gerichtverfahren habe ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren. Danach hat mein Anwalt mit mir Prozessdelikt mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 aufgedeckt. Und wurde mit einem weiteren Antwortschreiben vom 24.11.2009 zementiert. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt musste ich Weitermachen. Und habe die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen zur Unterstützung eingeschaltet. Sogleich hatte ich mein Extra-Blatt vom November 2009 der STA Bremen mit meinem Schreiben vom 16.11.2009 bekannt gemacht und der BGHW.

 

Hausverbot, Redeverbot und gegen meinen Willen werde ich zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung". 

Leider kann und will sich sich die BGHW nicht rechtfertigen und hat mir mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 rechtswidriges "Hausverbot" erteilt und die Mitarbeiter der BGHW haben "Redeverbot" erhalten. Es wird sich zeigen, die Sache wurde immer krimineller. Und unter der Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, hat die BGHW mich am 13.08.2019 mit einem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg auf unbestimmte Zeit zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" gemacht. 

 

 

Was war noch Geschehen von Anfang an? 

 

Wir wollen Neumann in der Unfallbehandlungsstelle nicht mehr sehen.  

So hat es die Berufsgenossenschaftliche Unfallbehandlungsstelle Bremen Duckwitzstr. in dem Zwischenbericht vom 10.07.1969 dokumentiert. Mit dem Hinweis: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt u. Patient sei nicht mehr gegeben. Denn mit meinem Facharzt konnte ich einen schweren Behandlungsfehler an meinem li. Knie dokumentieren. Es gibt die neue Behandlungsstelle in der Industriestr. mit neuem Vertrauensverhältnis. Und wollte die Regie der Aufklärung übernehmen, es wurde aber von der BGHW mit Schreiben vom 12.01.2004 und dem Zurückhalten der Akte verhindert. 

 

Behandlungsfehler mit Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 vertuscht.

So ist es mit dem Schreiben vom 22.12.2004 dokumentiert. Und bis dato ist der Gesundheitsschaden im li. Knie nicht entschädigt.  

 

Bearbeiter meiner Akte erhalten "Redeverbot" ich erhalte "Hausverbot"

So ist es mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 dokumentiert. Das "Redeverbot" ist bis dato am Wirken. Mein Hausverbot wurde wegen Rechtswidrigkeit mit Urteil vom 28.02.2013 aufgehoben. 

 

Rentengutachter deckt manipuliertes Rentengutachten auf.

So ist es mit dem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert. Und der Fehler ist bis dato nicht aus der Akte entfernt.

 

Klagehäufung legt die Behörde und Gerichte lahm. 

Dazu im Einklang hat die BGHW schon in meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) und in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 dokumentiert: In die Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten werden wir uns nicht verlieren. So etwas muss natürlich zu einer Klagehäufung führen und dieses hat die Beklagten auch den Gerichten mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 erkennbar gemacht.  

 

Mit Mutwilligkeitskosten wurde ein schweres Geschütz aufgefahren.

Die Beklagte hat u.a. mit den Schriftsätzen v. 25.10.2012 vom LSG Bremen gewünscht mir sollen Mutwilligkeitskosten angelastet werden. Und so wurde ich wahrhaftig auch mit Mutwilligkeitskosten angegriffen, wie u.a. die Urteile vom 19.07.2023 aus dem LSG Bremen zum Az.: L 14 U 149/21 und L 14 U 171/21 bestätigen. Und zur mündlichen Verhandlung hat das Gericht erneut bewaffnete Justizbeamten auftreten lassen. Wie schon am 22.11.2012 in den mündlichen Verhandlungen. Und der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [19-1] hat seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Damit war natürlich eine mündliche Verhandlung mit der Beklagten vor dem LSG unmöglich gemacht.

 

Beklagte ernennt LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" 

So ist es mit den Schriftätzen der BGHW vom 24.06.2013 dokumentiert. Und vom LSG soll mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

 

Strafanzeigen gegen meine Person sind erfolglos. 

So ist es mit der Strafanzeige vom 02.09.2014 dokumentiert.

 

10 Polizeibeamten waren zur Verhandlung vorgeladen keiner kam.

Ich habe es, wie auch die Staatsanwaltschaft und Polizei Bremen zu einer Strafanzeige bei dem Amtsgericht Bremen kommen lassen. Zehn Polizeibeamten waren zur Hauptverhandlung als Zeugen vorgeladen, aber keiner kam. Noch bevor ich meine schriftliche Aussage vom 14.12.2017 dem Strafrichter vorlegen konnte, hat das Amtsgericht Bremen das Verfahren gegen meine Person mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt, siehe Az.: 87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17) .

 

Gerichtsakte am Sozialgericht Bremen ist spurlos verschwunden.

So ist es mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert. Und der Direktor am Sozialgericht Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt.

 

Ich benötige keinen rechtlichen Betreuer - "Buntes Tor". 

Jedoch das Amtsgericht Bremen hat eine Anregung erhalten wie das Schreiben vom 21.12.2023 bestätigt. Ich muss noch klären, von wo kam diese Anregung?

 

Justizirrtum

Wie eine Verschwörungstheorie 

 

Wie Bayern (CSU) hat nun auch Bremen (SPD) seinen Justizskandal: 

Endlich frei: Gustl Mollath wird mit einer Topfpflanze in der Hand entlassen. 

Endlich frei: Erich Neumann wird mit den gefährlichen Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen. In der Freiheit wird Neumann aber weiterhin mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder mit einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren, wenn Neumann die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht vor der Öffentlichkeit geheim halten kann. Damit ist Neumann sogleich zum Geheimnisträger der BGHW erpresst worden und hat Insiderwissen. 

So hat es die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen in der Zeitung (29.02.2016) bekannt gemacht. "Gustl Mollath" ist frei, ich folge der Direktorin und bin seit 23 Jahren in einem "Hamsterrad" gefangen und habe die gefährlichen Geheimunterlagen in der Aktentasche dabei.

 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Generalstaatsanwaltschaft in Bremen ermittelt. 

Mit meiner Webseite wird dokumentiert: Wie im Fall "Gustl Mollath" in Bayern (CSU) hat nun auch das Land Bremen (SPD) mit meinem Fall einen Justizskandal. Und in der Presse u. Fernsehen will sich kein Beteiligter rechtfertigen. Zeitungsberichte dokumentieren den Tatbestand u. in dem Beschluss vom 22.09.2023 (L 14 U 132/21) hat das LSG Bremen nachvollziehbar dokumentiert, der Kläger (E. Neumann) sagt die Wahrheit.

 

29.02.2016

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

 

Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Seit dem 28.11.2009 ist dokumentiert, das Personal der BGHW leidet unter dem Auftritt mit einer Waffe und m. M. sollte die Geschäftsführung endlich eine Klarstellung zu meinen Anschuldigungen vornehmen. Und könnte damit dem Personal "Signalisieren", es kann sich entspannen, weil von der Staatsanwaltschaft (STA) alles geklärt wurde und ich wegen übler Nachrede bestraft wurde. In der E-Mail vom 08.04.2011 ist dokumentiert, davon wurde der Geschäftsführer Herr [20-1] abgeraten. Weil eine Strafanzeige gegen meine Person wenig Aussicht auf Erfolg biete. Und so wurde die STA erst am 02.09.2014 eingeschaltet aber wie schon erwartet erfolglos. Wie das Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 dokumentiert. So war der Plan gescheitert. 

 

 

Wie ein "Roter Faden"

 

Die BGHW Bremen verweigert mit allen Mitteln eine detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen und zieht sich wie  ein "Roter Faden" durch meine Verletztenakte und Gerichtsakte. Und die Beklagte wird vom Sozialgericht gewollt oder ungewollt dabei unterstützt.

Whistleblower und Geheimnisträge der BGHW

Durch Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 bin ich zum "Geheimnisträger" über 45 Geheimunterlagen der BGHW geworden. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt.

 

Mitarbeiter der BGHW können auf die Fehler hinweisen.

 

Nun ist das Hinweisgeberschutzgesetz da und die Mitarbeiter der BGHW können sich ungestraft ein besseres Gewissen machen und auf die Fehler hinweisen. Der Bearbeiter meiner Akte Herr [18] hat schon mit dem Schriftstück am 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) nachvollziehbar dokumentiert, er folgt nicht mehr der Geschäftsführung und wollte sich damit, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen machen. Mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 ist dokumentiert, der Geschäftsführer der BGHW Bremen hat Herrn [18] angeblich von meinem Fall abgezogen. Wahrhaftig hat Herr [18] meine Akte aber weiter bearbeitet und hat Manipulation und Prozessdelikt vertuscht. 

 

 

 

Mitarbeiter der BGHW Bremen, Falkenstr. haben seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Und ich habe sogleich gesetzwidriges Hausverbot erhalten.   

 

Mit erfundenen Straftaten hat die BGHW mich angegriffen

und letztmalig wurde ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, wie die Presse berichtet. 

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden. Dass ich im Gefängnis erscheinen musste, dafür hat die "kriminelle Vereinigung" der BGHW Bremen & Mannheim gesorgt die sich nicht rechtfertigen will/kann und ihre Fehler & Pflichtverletzungen unter dem Teppich kehren. Mein Nerven hat sich gelohnt und wurde in der Presse bekannt. Mit meiner Klage, eingegangen am 12.02.2024 am Sozialgericht (SG) Bremen wird es zur vollständigen Aufklärung kommen, und ist durch den Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 ausgelöst worden (Az.: L 14 U 132/21).

 

Bei der BGHW ist bis dato eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

Ich decke auf was die Behörde unter dem Teppich kehrt und dafür soll ich bestraft werden. So ist es schon in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 dokumentiert. Dem folgte das Dokument: BEV 08.04.2011 -108- und das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 (Bl.2094/Rs.) gerichtet an die Direktion Mannheim und stellt wörtlich fest:

  

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotzseiner Verfehlungen, straffrei ausgeht." 

 

Ist das meine Strafe??

Dazu habe ich meine Behördenakte ins Internet gestellt. Dieses ist mir auch 1:1 erlaubt, wie die Beteiligten es am 07.03.2018 dokumentiert haben. Aber daran hat sich die "kriminelle Vereinigung" nicht gehalten. Und haben die angekündigte Unterlassungsklage mit einem externen Hamburger Anwalt durchgezogen. Es gab keine mündliche Verhandlung und ohne Anwalt war ich machtlos.

 

Seit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 bin ich Geheimnisträger der BGHW und einer "kriminellen Vereinigung" und mir liegen 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW greifbar vor die ich unter der Androhung von bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss. Und das Kopieren ist mir auch Untersagt.

 

Behörden die in meinem Fall verwickelt sind haben gemäß dem HinSchG Eingangsstellen eingerichtet und diese möchte ich aufsuchen. Ich werde auf die "kriminelle Vereinigung" u. 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW hinweisen. Und von den Behörden kopiert werden dürfen? 

 

Ich bin "Geheimnisträger" der BGHW und kam mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm aus dem Gefängnis.