Kommentare: 4844
  • #4844

    Mazi (Montag, 20 Juli 2026 10:31)

    Den Artikel muss man mehrmals lesen, um die Feinheiten zu verstehen.

    Der Artikel, das macht deutlich, dass Friedrich Merz (CDU) und damit die CDU nicht in der Lage ist, nach dem Konsens des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merz-f%C3%A4hrt-aus-der-haut-bin-es-einfach-leid/ar-AA28fjJv?ocid=hpmsn&cvid=6a5dd0520bc04da2af425512eb7054e4&ei=18

    Da muss man schon deutlich machen, dass die SPD näher am Grundgesetz war.

    Die SPD hat zwar auch nicht das Grundgesetz umgesetzt, aber so Nachlässigkeiten hat sie sich nicht erlaubt.

    Es wurde jetzt bekannt gemacht, dass Bundesaußenminister Wadepfuhl den Einsatz der vermehrten erneuerbaren Energie propagiert, aber nach Aussagen die ehemaligen schleswig-holsteinischen Umweltministers und heutigen „Führer“ der Bundesnetzagentur Klaus Müller sind in den nächsten Jahren ca. 600 Mrd. Euro in das deutsche Stromnetz zu investieren um überhaupt die Stromnetze dafür zu ertüchtigen.

    Wenn man beispielsweise dazu den Verbrauch der privaten Haushalte ins Verhältnis zum Verbrauch der deutschen Industrie setzen, dann wird Auskunft gegeben, wer dies zu tragen hat.

    Allein dieses Thema zeigt auf, wie die deutschen Politiker mit dem Volk umgehen!

    Wir erinnern uns, dass der ehemalige Vizekanzker der SPD-Regierung, Robert Harbeck (GRÜNE) mit den erneuerbaren Energien verknüpft wird und die erneuerbaren Energie propagierte.

    Eine Affäre wie Jens Spahn (CDU) und Hendrik Steeg (CDU) anzulasten sind, daran kann sich Olaf Scholz (SPD), ehemaliger Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland - neben anderen vorgegebenen Vergesslichkeiten - nicht erinnern.

    Es ist anzunehmen, dass CDU, wie SPD u.a., die Politik der Nazis entgegen dem Grundgesetz fortführen. Diese Vermutung wird stark dadurch genährt, dass es die CDU war, die seinerzeit die Nazis in den öffentlichen Behörden etablierten und Hans Globkte, ehemaliger Nazi und Mitglied der Bonner BAVARIER - wie Friedrich Merz auch - zum Chef des Bundeskanzleramtes machte.

    Daher liegt die AfD näher an den etablierten Parteien als uns vom Grundgesetz aus lieb ist.

  • #4843

    Mazi (Sonntag, 19 Juli 2026 16:26)

    Und diue Leute krochen auf die Dächer, um dem Polizeihubschrauber zu winken?

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/merz-im-ahrtal-alles-war-friedlich-bis-unser-bundeskanzler-kam/ar-AA283JlC?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=ff0c12b5d3124480fe41c065f96ede1f&ei=46

    Wer sich das einfallen ließ, der die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
    135 Tote und Anwohner wurde in den sicheren Tod geschickt. M. E. besteht sachlich kein Unterschied zwischen diesen Toten und der jüdischen Bevölkerung, die auch systematisch in den sicheren Tod geschickt wurden.

  • #4842

    Mazi (Sonntag, 19 Juli 2026 14:15)

    Genug ist genug! Bringt die Bundesregierung mit Bundesaußenminister Wadephul den Ausbau der erneuerbaren Energien auf "Trapp", wo doch Trump erklärt hat, dass er den Iran angegriffen hat?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-07/klimapolitik-union-johann-wadephul-strasse-von-hormus-energie?utm_source=firefox-newtab-de-de

    Die USA werden eindeutig von ihrem gewählten Präsidenten vertreten. Diese Funktion hat derzeit Donald Trump inne. Also haben nicht er persönlich den Iran angegriffen, sondern die
    USA haben den Iran angegriffen.

    Wenn jetzt Herr Wadephuldie, amtierender Bundesaußenminister, erneuerbaren Energien als Lösung ins Feld führt, dann will er als Außenminister der Bundesrepublik Deutschland den Krieg der USA nicht genauso wie er angefangen hat (per Dekret) beenden, sondern mit dem Ausbau der erneubaren Energien verlängern.

    Es liegt aufgrund dieser Maßnahme die Vermutung nahe, dass der Krieg der USA gegen den Iran mit Billigung (oder genauer: im Einverständnis) der deutschen Bundesregierung (Friedrich Merz [CDU] für die Politik verantwortlich) erfolgt.

    Wenn Wadepfuhl auch die erneuerbare Energie ins Spiel bringt und der ehemalige Minister der schlewig-holsteinischen GRÜNEN. Klaus Müller, feststellt, dass mindestens 600 mrd. Euro für die Ertüchtigung der Stromnetze ins Spiel bringt, dann wird klar, wie die Bundesregierung mit dem Volk "Ping Pong" spielt.

    Genug ist genug!

    Als erklärter Kriegsgegner erstaunt mich die Argumentation von Herrn Wadephul als Teil der Bundesregierung unter der Verantwortung von Friedrich Merz (CDU). Die Parallelen von Konrad Adenauer und Friedrich Merz sind unverkennbar.

  • #4841

    Mazi (Sonntag, 19 Juli 2026 11:05)

    Es ist anzunehmen, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht gegenüber jedermann gelten (sollen).

    Auf diese Artikel in unterschiedlichen Medien weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/versagen-auf-allen-ebenen/ar-AA28bUQB
    https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/prominente/wegen-r%C3%BCcktritt-von-jens-spahn-zdf-komiker-feuert-hinterher-mein-sch%C3%B6nstes-geschenk/ar-AA28dMLt
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/der-zweite-leihmutter-fall-in-der-cdu/ar-AA28bNHd

    Der "Schuss" auf Friedrich Merz (CDU) und die CDU selbst ist frei.
    Ist die CDU wirklich die Nachfolgeorganisation der Nazis?
    Die bloße Unterscheidung und Abgrenzung zur AfD mit der Erfindung einer Brandmauer zur AfD habe ich längst aufgegeben,

  • #4840

    Mazi (Samstag, 18 Juli 2026 09:41)

    Wenn die Bundesnetzagentur, Klaus Müller, der ehemalige Umweltminister von Schleswig-Holstein von den Grünen, darüber nachdenkt 600 Mrd. Euro zur Erneuerung des Stromnetzes zu stecken (weil es den heutigen Anforderungen nicht genügt), dann ist nachvollziehbar was Robert Harbeck, der ehemalige Vize-Kanzler der Bundesrepublik Deutschland und von den GRÜNEN, angerichtet hat.

    Es hat den Eindruck, dass die Politiker, nachdem sie eine Veränderung verlautet haben, dass sie die „Richtung“ ändern. Der Eindruck, dass sie nur noch daran denken, wie sie wegkommen und ihre Pension (auch mit gerichtlicher Weisung) erhalten.

    Das Volk muss aufstehen und den Richtern sagen, was in den Gesetzen drin steht und gegenteilige Rechtsprechung als falsch zu deklarieren ist (Art. 20 Abs. 4 GG). Es ist unmöglich, falsche Entscheidungen der Richter gegen das Gesetz als gegeben hinzunehmen.

    Nicht hinnehmbar sind Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Grundgesetz (Art. 94 Abs. 4). Sie sind von Anbeginn aus nichtig. Dass die Bürger mittels Umlage für diese Richter bezahlen sollen, ist rechtsstaatlich unverantwortlich.

  • #4839

    Mazi (Samstag, 18 Juli 2026 09:22)

    Wo soll da die AfD dabei gewesen sein? Die CDU ist gut beraten, wenn sie sich daran hält, was sie vorgeben will.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/bundesrat-straftatbestand-leugnung-existenzrecht-israel-verfassungswidrig

    Nachdem gegen die Verfassung vorschreibt, dass Arbeitsanweisungen gegen Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nichtig sind, kann der Bundesrat derartiges Ansinnen nicht Amtsträgern in Auftrag gegeben haben?

    Nachdem dem Spiegel-Artikel zufolge klar ist, dass die AfD aus ehemaligen CDU-Mitgliedern besteht und heute von Friedrich Merz (CDU) und wahrscheinlich von den gesamten CDU-Mitgliedern der AfD vorgehalten wird, dass sie in Wahrheit den Nazis folgen, ist bekannt, dass die CDU sich am besten auskennen muss, was nazihaft ist oder nicht.

    Wenn dann noch Jens Spahn, der Fraktionsvorsitzende der CDU, auch noch das deutsche Gesetz missachtet, den Eindruck erweckt, dass es für die Anderen durch den Bundestag gebracht wurde, dann ist dem kaum noch etwas zuzufügen.

    Wenn Frau von der Leyen der Meinung ist, dass ihr Mailverkehr nicht in die Verwaltungsakten gehört, dann ist auch mit ihrem Verhalten klar, dass sie ihre Verwaltungsentscheidungen nicht belegen will.

    Die CDU ist beraten, wenn sie sich an das hält, was sie vorgeben will!

  • #4838

    Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 22:00)

    Unglaublich mit welcher Dreistigkeit die frühere früherin Ministerin mit ihrem Eid umgeht und nach Gesetze und Recht handelt (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/von-der-leyen-f%C3%BCr-schuldig-befunden-dann-explodiert-der-sms-skandal/vi-AA20u2Z9

    Da will uns Frau von der Leyen glauben machen, dass ihre Mails, die selbstverständlich zur Klarheit ihrer Geschäfte beitrugen, nicht in die Verwaltungsakten gehört.

    Was kann dann unter einer Rechtssicherheit in der EU verstanden werden?

    Soll es nicht so sein, dass eine Verwaltungsakte verhindern soll, dass sie nicht dokumentiert, welche Verwaltungsentscheidungen einem Rechtsgeschäft zugrunde liegen oder nicht. Offensichtlich hat sie Verträge geschlossen, die nicht abschließbar waren und nachvollzogen werden sollen.

    Offensichtlich hat Frau von der Leyen einen Begriff von Rechtsstaatlichkeit und Amtsaufgaben.

    Jetzt kommt offenbar 'raus, wie die CDU mit der Wahrheit umgegangen wurde und wird.

    Der jüngste Fall des Jens Spahn ist nur ein Beispiel eines korrupten Spiels.

  • #4837

    Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 20:25)

    Wir stehen vor einer Reform des Grundgesetzes! Nicht, dass das Grundgesetz zu ändern wäre, sondern die Amtsträger haben dem Gesetz und Recht zu folgen (Art. 20 Abs. 3
    GG). Ansonsten "blüht" ihnen der Rauswurf und die strafrechtliche Verfolgung und Verteilung aufghrund ihres Eidbruchs.

    Dass die Amtsträger keine finanziellen Vorteile ziehen können, dazu sind die finanzielle Zuwendungen der Bürger staatlich sicherzuzstellen.

    Wo gibt es denn so was?

    Das haben sich "ehemalige" Nazi als Präsidenten der deutschen Behörden nach Verabschiedung des Grundgesetzes ausgedacht. Mit der Denkweise des Volkes, den Grundzügen des Grundgesetzes, ist diesm.E. nicht vereinbar.

    'Das ist weniger als eine Schulnote "sechs". Die Versetzung dieser Leute ist nicht nur stark gefährdet, sondern erst gar nicht möglich.'

  • #4836

    Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 18:16)

    Doppelmoral?

    Auf diesen Beitrag weise ich hin:
    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101348672/jens-spahn-wagenknecht-fordert-ruecktritt-unertraegliche-doppelmoral-.html

    Ich erkenne keine Doppelmoral. M.E. waren CDU-Politiker schon immer so.

    Jetzt wird nachgewiesen, dass zwischen der CDU und der AfD kein sachlicher Unterschied besteht. Wir erinnern uns auch an den seinerzeitigen Spiegel-Artikel (https://www.spiegel.de/spiegel/afd-begruesst-viele-ueberlaeufer-aus-der-cdu-a-1115637.html).

    M.E. ist es Ziel der CDU die AfD stark zu machen und sich selbst aufzulösen.

  • #4835

    Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 17:34)

    Was gibt es auf der CDU-Präsidiumsitzung zu besprechen?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101348742/jens-spahn-kanzler-friedrich-merz-macht-leihmutter-debatte-zur-chefsache.html

    Herrn Spahn ist mitzuteilen, dass dies in Deutschland verrboten ist und er zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet ist. Es hat nunmal seinen geleisteten Eid nicht befolgt und ist strafrechtlich zu verfolgen, anzuklagen, zu verurteilen und aus dem (Staats-)Dienst zu entfernen. Die finanziellen Zahlungen sind staatlich sicherzustellen.

  • #4834

    Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 17:14)

    Hilfe! Das Faß läuft über!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101348482/jens-spahn-und-leihmutterschaft-schiere-fassungslosigkeit-in-cdu-csu.html

    Zitat:
    "Am Ende hat er sich ein Kind gekauft, und zwar mit dem Geld, das er als Politiker verdient hat. Das ist unmoralisch."

    Schlimmer noch! "Das Geld" wurde noch von den Bürgern per Umlage aufgebracht, mit dem er (Jens Spahn) das Kind bezahlt hat. Und die Rente soll nach dem Willen der Bundesregierung, vonb Friedrich Merz (CDU) und den CDU-Mitgliedern auch noch gekürzt werden. "Diese Verarsche hälst du im Kopf nicht aus." Genug ist genug!

    Etwas stimmt nicht mehr in unserem Staat. Nicht die Sozialgerichtsbarkeit ist das Problem, sondern die gesamte staatliche Organisation ist "das Problem".

    Es ist an der Zeit, dass das Volk die eigenen Interessen selbst in die Hand nimmt und agiert. Art. 20 GG hat es bereits beschrieben.

  • #4833

    Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 14:37)

    So ist es nicht!

    Ich verweise auf diese Amerkung auf der Internetseite von Herrn Neumann:
    "Es ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens" "

    Wenn Herr Bovenschulte (SPD), seines Zeichens Bürgermneister von Bremen, Amtsträger ist und er seinen Verpflichtungen nachkommt, dann handelt er nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs . 3 GG). Staatsanwaltschaften sind auch mit Amtsträgern besetzt.

    Als solcher ist er verpflichte, wie der Richter am Amtsgericht auch und alle Amtsträgewr verpflichtet, seine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.

    Dass Sie Herr Neumann in einem Labyrinth des Schweigens sich befindet, ist aus diesem Anlass nicht begründbar. Dass hier Amtsträger nicht nach dem Gesetz handeln und deshalb bei Ihnen das Gefühl aufkommt, vor einem "Labyrinth des Schweigens" zu stehen, ist durchaus nachvollziehbar. Dieses "Labyrinth des Schweigens" folgt nicht dem vermuteten Zusammenhang, sondern der Tatsache, dass diese Amtsträger nicht dem Grundgesetz gehorchen.


    Wenn der Strafrichter des Amtsgerichts, Bremen es nicht für notwendig hält, den Bürgermeister von Bremen, Herrn Bovenschulte, zu befragen, dann ist es unmögich - da der Fall Herrn Bovenschulte betrifft - den Fall aufzuklären.

    Ich halte es für unmöglich, den Sachverhalt aufzuklären und eine unabhängige richterliche Leistung nach denm Gesetz zu gewährleisten.


    Es ist anzunehmen, dass der Amtsrichter vor seiner Amtsausübung bereits im Vorfeld die Entscheidung - also zu dem Zeitpunkt, als er vom Grundgesetz nicht geschützt wurde - und nicht erst eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat.

    Mit Verlaub:
    Ich halte die Leistung des Amtsrichters, wie auch anderen Leistungen der öffentlichen Behörden in Bremen (beispielsweise auch des Arbeitsamtes) nicht für überzeugend.

    Die Vermutung liegt (sehr) nahe, dass der Amtsrichter oder des Arbeitsamtes in Bremen sowie der Bürgermeister von Bremen, Herr Bovenschulte,die Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben. Es nährt nur den Boden, dass lediglich eine weitere Show geschaffen wird - wie auch in der Sozialgerichtsbarkeit und seitens der "Bundesregierung" -.

    Ich stelle in Frage, wie und ob das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland befolgt und eingehalten wurde und wird.

    Wir haben es bei Friedrich Merz und bei Jens Spahn erlebt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass nachvollziehbar ist, dass eine CDU oder (nachweislich) auch die SPD nie die Absicht hatten, das Grundgesetz durch- und umzusetzen.

    Es ist nachvollziehbar anzunehmenn, dass es vorsätzliche Täuschung der Wähler war und etablierten Parteien die Absicht hatten zur Sicherung "des eigenen Postens", eine AfD als Feindbild aufzubauen.

    Es ist anzunehmen, dass die Nazis einem Plan folgten. Nachweislich waren Präsidenten in öffentlichen Behörden mit einschlägigen Nazi-Erfahrungen besetzt (wie Historiker in zahlreichen Untersuchungen von Ministerien belegen). Diese Präsidenten haben mit ihrem Handeln dies auch unter Beweis gestellt.

    Weshalb sollten Historiker diesen Auftrag erst mehr als 60 Jahren nach Schaffung der Bundesrepublik Deutschland erst erhalten haben?
    .

  • #4832

    Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 10:32)

    Seit der jüngsten Meldungen über Herrn Spahn ist bekannt, dass die CDU für andere Gesetze "macht", die ihre Vertreter nicht selbst einhalten.

    Es müssen sich die Bürger fragen lassen, wen sie gewählt haben und wer sie vertreten soll?

    Der Fall Friedrich Merz (CDU) und die CDU ist folglich nicht als Einzelfall bekannt.

  • #4831

    Mazi (Donnerstag, 16 Juli 2026 15:42)

    Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann hat sie Anspruch auf eine Rente wie andere Amtsträger auch.

    Aiuf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wer-nichts-einzahlt-bekommt-auch-nichts-leser-%C3%BCber-mini-rente-von-monika-gruber/ar-AA27Wdhm

    Wer nichts einzahlt, bekommt auch nichts! Logisch ist es. Wenn Amtsträger nichts einzahlen, haben sie auch keinen Anspruch auf eine spätere Altersversorgung.

    Wo ist nach dieser Logik das Problem?

    Die sogenannte Rentenkommission hat vollkommen falsche Voraussetzungen geschaffen und von diesen argumentiert.

    Friedrich Merz und damit die CDU sind gut beraten, auf diesen feinen Unterschied zu reagieren und das Ergebnis der sogenannten Rentenkommission dahin zu werfen, wo es herkommt.

    Rechtsstaatlichkeit ist anders!

    Das betrifft auch die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit. Vollkommen unverständlich ist es, dass Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, erklären, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz, ihrem Amtsauftrag nach Art. 97 Abs. 1 GG getroffen hätten, dabei dem Kläger überhaupt das rechtliche Gehör verweigert haben.

    Sie haben nicht nur gegen das Grundgesetz (Art. 94 Abs. 4 GG) verstoßen, sondern auch § 31 BverfGG und die Richter des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) missachtet. Diese Maßgabe gilt m.e. für alle sozialgerichtliche Entscheidungen seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

    Dann noch bei diesen Rechtslagen von einer Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik auszugehen, ist m.E. mehr als abenteuerlich.

  • #4830

    Mazi (Donnerstag, 16 Juli 2026 09:04)

    Verstörend!? Es stinkt!

    Wenn selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht befolgen, dann ist es schwierig an die Grundrechte des Grundgesetzes zu glauben.

    Augenfällig wird dies (mit dem dazu gehörigen Dokumentationen zur eigenen rechtlichen Beurteilung nach den Grundrechten) im Fall Erich Neumanns. Man muss die Entscheidungen nach dem Gesetz der Richter erstmal nachvollziehen.

    Ich lege mich fest:
    Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist dies nicht möglich.

    Wenn die Entscheidungen nach dem Grundgesetz nicht möglich sind, dann stellt sich die Frage, wie „Amtsträger/Richter“ nach dem Gesetz ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben können?

    Folglich müssen sie einem anderen Gesetz als dem Grundgesetz gefolgt sein. Da die Sozialgerichtsbarkeit dem Reichsversicherungsgericht rechtlich und dieses der Nazi-Doktrin folgte und heute noch „Recht“ gesprochen wird, liegt es nahe, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtsträger, nach Nazi-Recht ihre Entscheidung treffen.

    Wenn diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger sind und deren Kosten auf die Bürger umgelegt werden, dann ist schlüssig, dass sie von den Bürgern auch bezahlt werden. Dies betrifft sowohl die laufenden finanzielle Zuwendungen wie auch die Pensionszahlungen der Entscheider. Die Dienstaufsicht nach Art. 19 Abs. 4 GG kann nicht nach grundgesetzlichen Vorgaben organisiert sein und funktioniert haben.

    Wenn Kläger einen Anspruch auf einen gesetzlichen Richter haben, dann ist zweifelhaft, ob damit die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gemeint sein können.

    Es riecht!

    Wenn man bedenkt, dass die etablierten Parteien mit der Besetzung der Sozialgerichtsbarkeit leben und sogar die amtierende Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchloch, sich damit brüstet, dass die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland beeinflusst habe, dann ist zweifelhaft, ob die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch das Grundgesetz vertreten.

    Wenn ca. 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages der „Fraktion der öffentlich Beschäftigten“ angehört und die Präsidenten der Behörden ehemalige Nazis waren, ist zu folgern, dass sie mehr als die Mehrheit besitzen. Sie sind also in der Lage viele Entscheidungen in ihrem Sinn in Kraft zu setzen.

    Wenn die wahlberechtigten Wähler, das Volk nach Art. 20 entscheiden, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass ca. 60 % der Abgeordneten das Volk, die „Fraktion der öffentlichen Verwaltung“, darstellen dürfen und können. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht nach dem Willen der Verfasser des Grundgesetzes sein darf und dem Grundgesetz entspricht.

    Die Feststellung der „Junge Union“, dass sie Abgaben für fremde Rentner leisten, die nicht ihrer Altersorgung dienen, ist daher logisch. Es ist sachlich sogar nachvollziehbar, dass sie entgegen dem Vorschlag der Rentenkommission von Friedrich Merz, dass sie selbst doppelt für die Versorgung der Rentner herangezogen werden. Erst einmal für die fremde Versorgung und dann noch einmal für die eigene Versorgung. Nicht erwähnt wird die Versorgung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

    Wie soll das, lieber Herr Merz und liebe Rentenkommission, nachvollziehbar sein?

    Wenn man weiß, dass die heutige Bevölkerung nur zu ca. 40 % von eigenen Vertreten im Deutschen Bundestages vertreten wird, dann muss klar sein, dass mit den restlichen 60 % jede Entscheidung des Deutschen Bundestages gekippt werden kann.

    Das soll das Grundgesetz hergeben und erlauben?

  • #4829

    Mazi (Mittwoch, 15 Juli 2026 18:28)

    Es riecht oder anders ausgedrückt: Es stinkt!

    Friedrich Merz (CDU), der amtierende Bundeskanzler, fordert die Bevölkerung zum Sparen auf. Er selbst hat dafür gestimmt, dass die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes erhöht wurde.

    Was meint der nun, wenn er anders handelt und die Bevölkerung zum Sparen auffordert?
    Es liegt nahe, dass er die Wähler wiederholt hinters Licht führt.

    Sind wir ehrlich!
    Die jungen Wähler wird aufgebürdet, die Rentner zu finanzieren.
    Damit dies nicht so auffällt, werden die Amtsträger über Umlagen zu Lasten der Bürger finanziert. Wenn auch diese Verteilung sonderbar erscheint, ist es haarsträubend, dass diese Bürger, die die Amtsträger zu 100 % zu tragen haben, nur zu ca. 40 % die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellen.

    Wenn Friedrich Merz (CDU) die "Junge Union" als sein Korrektiv betrachten würde, dann hätte er auf die Argumente der "Junge Union" gehört und ernst genommen.

    Für wahr muss das Grundgesetz umgebaut werden, damit alle, auch Juristen, den Text erfassen und inhaltlich gleich verstehen.

    Ich komme zurück auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die selbst die Vorgaben des Grundgesetzes anders verstehen. Beispielsweise gibt das Grundgesetz explzit in Art. 94 Abs. 4 vor, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für Behörden und Gerichte bindend sind und stellt 1983 dies explizit dar. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1983 kann der Betroffene Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dies nicht umsetzen, rechtlichges Gehör verweigern und dennoch behaupten, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, dann stimmt
    mindestens etwas in unserem System nicht.

    Wenn dann die jetztige Präsidentin Dr. Fuchsloch im Interview mit dem Beck-Verlag (https://www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/interview/interview-njw-2024-27-unverzichtbar-fuer-den-sozialstaat-2024-07-03) bekannt gibt:

    "NJW: Welchen Anteil hat die Rechtsprechung des BSG an der Formierung unseres Sozialstaats?

    Fuchsloch: Das BSG hat sich schnell eine überragende Position im System des sozialstaatlichen Rechtsschutzes zu sichern vermocht. Als Wächter über die Verwaltung und Garant von Rechtseinheit, Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung hat sich das Gericht große Verdienste erworben. Mit seiner Rechtsprechung konnte das BSG in den letzten 70 Jahren den Veränderungen der Arbeitswelt und Gesellschaft in ihrer Komplexität gerecht werden, um einen funktionsfähigen Sozialstaat zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Als oberstes deutsches Sozialgericht spielt das BSG für den Sozialstaat eine unverzichtbare Rolle."

    Es ist bekannt, dass richterliche Vorgaben und auch des Grundgesetzes von der Sozialgerichtsbarkeit nicht eingehalten werden. Als Amtsträger ist Fríedrich Merz (CDU) verpflichtet nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu handeln.

    Wenn Friedrich Merz (CDU) gegenteiliges duldet, dann ist damit belegt, dass er sich nicht nach den Regeln des Grundgesetzes handelt. Es ist daher nicht verständlich, was seine Brandmauer zur AfD und damit der gesamten CDU bewirken soll.

    Werden hier die Wähler wiederholt belogen?

  • #4828

    Mazi (Mittwoch, 15 Juli 2026 09:46)

    Gesetzliche Richter nach dem Grundgesetz? Es ist nahezu zwingend, dass Nazi-Methoden Anwendung finden sollten.

    Das Grundgesetz schreibt vor, dass Kläger und Beklagter einen grundgesetzlichen Anspruch haben, dass ein Richter Recht spricht und dabei seine Entscheidung nach dem Gesetz trifft. Wenn Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz handelnd, das Gesetz nicht beachten, dann ist nicht davon auszugehen, dass sie dem Grundgesetz folgen.

    Wenn nun bekannt wird, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach der Entscheidung ihres vorgesetzten Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht (Art. 94 Abs. 4 GG), ihre Entscheidung treffen, dann ist wahrscheinlich ihnen auch zu unterstellen, dass diese Leute keine Richter nach dem Grundgesetz sein können.

    Was ist nun zu tun, wenn die Sozialgerichtsbarkeit mit Leuten besetzt ist, denen das Recht abzusprechen ist, über andere Leute Recht zu sprechen?

    Wenn die Sozialgerichtsbarkeit mit Leuten besetzt ist, die nicht berechtigt sind als Amtsträger zu fungieren, nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), können sie dann auch als Amtsträger Pensionszahlungen erhalten?

    Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass nur Amtsträger finanzielle Zuwendungen erhalten dürfen und von den Bürgern durch Umlagen deren Kosten zu tragen sind. Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht als Amtsträger fungieren, sind sie auch nicht berechtigt, finanzielle Zahlungen entgegen zu nehmen.

    Diese Amtsträger, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, sind laut Vorschrift anzuklagen, zu verurteilen und aus der Amtsaufgabe zu entfernen.

    Es ist m.E. unzweifelhaft, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht als Amtsträger fungieren. Ebenso unzweifelhaft ist, dass sich diese Personen nicht als gesetzliche Richter nach dem Grundgesetz gemeint sein können.

    Wenn Ministerpräsidenten diese Leute zur Ausübung der Staatsgewalt einsetzen, dann ist m.E. die Frage zu beantworten, ob diese Ministerpräsidenten das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG respektieren und wie sie diese Amtsaufgabe erfüllen?

    Es ist anzunehmen, dass die AfD schon weiter ist, als deren Umfrageergebnisse glauben machen.

    Ca. 80 Jahre der Existenz des Grundgesetzes waren offensichtlich zu wenig die Nazis eines Besseren zu belehren. Offensichtlich war schon die Besetzung des ersten Kanzlers der Bundesrepublik Deutschland Konrad Adenauer (CDU) ein entscheidender Fehler.

    Weshalb wurde die Strategie der Alliierten, dass keine Nazis in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden dürfen, nachweislich von Konrad Adenauer (CDU) aufgegeben?

    Es ist offensichtlich, dass die Nazi-Methoden Anwendung finden sollten.

  • #4827

    Mazi (Dienstag, 14 Juli 2026 14:54)

    Herr Neumann, wenn Andreas Bovenschulte Amtsträger als Richter Staatsgewalt ausüben lässt, die dem Grundgesetz nicht folgen, dann ist es schwierig, von Amtsträgern/Richtern zu erwarten, dass die Grundrechte des Grundgesetzes eingehalten werden.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht des Lesens mächtig sind, das Grundgesetz nicht befolgen, dessen Regeln nicht einhalten, wer sollte dann von ihnen erwarten dürfen, dass ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.

    Im Grunde genommen geht es darum, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und dieses Gesetz gegen jedermann gilt.

    Wenn die etablierten Parteien jedoch Amtsträger beschäftigen, die dem Grundgesetz nicht gehorchen, dann ist es schwierig, eine gedachte Abgrenzung zur AfD zu erkennen.

    Ich sehe, dass Ihre Tätigkeit und der offene Umgang mit der Wahrheit, mit der Gründung der AfD Früchte trägt. Es ist m.E. logisch, dass die AfD in den Wählerbefragungen zunimmt und gleichzeitig die etablierten Parteien in dem Maße abnehmen.


    Endlich kommt es dazu, ob das bürgerliche Grundrecht, des Art. 19 Abs. 4 GG so gemeint ist, wie wir dies verstehen, oder die Amtsträger das Grundgesetz analog der Unterstellung einer AfD auslegen, wie es ihnen genehm ist.

    M.E. kommt es zur Nagelprobe, ob das geschriebene Grundgesetz gilt oder dieses vorher noch auszulegen ist.

    Es ist mutig, das Recht der Richter gesetzlich an den nGegebenheiten

  • #4826

    WernerE (Sonntag, 12 Juli 2026 10:43)

    Glückwunsch

    Lieber Erich zum heutigen 84 sten Wiegenfest alles Gute.
    Gesundheit - Erfolg - Kraft - Freude - gute Freunde und eben alles was Du Dir wünscht.
    Grüße an Deine Frau I.

    Sonnig, heiße Grüße aus Mering
    Werner

  • #4825

    Mazi (Samstag, 11 Juli 2026 15:29)

    Es ist Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten«"!

    Ich verweise an den offenen Brief an Friedrich Merz, den amtierenden Bundeskanzler und CDU-Mitglied:
    https://www.seniorenaufstand.de/offener-brief-an-kanzler-merz-ablehnung-der-vorschlaege-der-rentenkommission-keine-rentenreform-zu-lasten-des-buergers/

    Unerhört was sich dieser Jurist und amtierender Bundeskanzler heraus nimmt.

    Ich schließe mich Wolfgang Thierse dem ehemaligen Bundestagspräsidenten an und stelle fest, dass es eine Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten«"; https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591).

    Offensichtlich ist es der CDU immer noch nicht genug, ihn mit eigenen Mitteln "zu jagen".

    Wo Thierse Recht hat, hat er Recht!

  • #4824

    Mazi (Samstag, 11 Juli 2026 00:03)

    Hat die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner Recht oder Unrecht?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/kl%C3%B6ckner-droht-afd-fraktion-mit-rauswurf-dann-ist-schluss/ar-AA27CXvd

    Grundsätzlich ist sie im Recht. Nur kennt sie den Unterschied nicht.

    Doch eine Bundestagspräsidentin hat dann kein Recht, wenn nachgewiesen ist, dass sie - wie Friedrich Merz ebenfalls - der gleichen Partei angehört und wie Konrad Adenauer (CDU) und Hans Globke (CDU) nachfolgt.

    Letzterer wurde wegen seiner Äußerungen von "den" Nazis sehr geschätzt ("Er ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten zwischen dem NS-Staat und der frühen Bundesrepublik Deutschland"; "In der NS-Zeit war er Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und verantwortlicher Ministerialbeamter für die Namensänderungsverordnung von 1938, durch die Juden als solche erkennbar gemacht und stigmatisiert wurden"; https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke).

    Es ist die Frage, worin die Bundestagspräsidentin und mit ihr die CDU gegen die AfD abgrenzen will?

    Wolfang Thierse (SPD) (https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Thierse) hat als Bundestagspräsident seinerzeit den Eid auf das Grundgesetz als "nur so dahin gesagt" bezeichnet und damit das Grundgesdetz "scheinbar außer Kraft gesetzt ("Im Unterschied zu einer beeideten Falschaussage vor Gericht handelt es sich nämlich laut Bundestagspräsident beim Amtseid um eine »über das Rechtliche hinausgehende Selbstbindung an die Verfassung«.

    Es sei nach seinen Worten »Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten«"; https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591).

    Aktuell werden Amtsträger per Gerichtsbeschluss, wenn Staatsanwaltscvhaften nach Gesetz und Recht handeln würden (Art. 20 Abs. 3, aus dem Amt "befördert", weil sie diesen Eid nicht befolgen [VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).

    Es liegt also nahe, dass die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, den Unterschied nicht kennt und vor allem die Wichtigkeit der Wähler gering einschätztt ("es sei »Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten«; https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591).

    Wo steht Julia Klöckner politisch überhaupt? Nahe von Konrad Adenauer (CDU) oder Friedrich Merz (CDU) oder sonst wem?

  • #4823

    Mazi (Donnerstag, 09 Juli 2026 10:11)

    Friedrich Merz (CDU) ist der Vorschlagskandidat der CDU. Teilt als Jurist mit Hans Globke (von den Nazis anerkannter ihrer Ideologie) nicht nur die Gunst der CDU, sondern gehört auch als solcher der Burschenschaft Bonn BAVARIA an.

    Er ist überfordert.

    Nicht nur, dass er der unbeliebste Kanzler ist und permanent unausgedachte Politikvorschläge macht, sondern er gefährdet auch die Abgeordnetensitze deren, die ihn vorgeschlagen und vorgeben, ihn zu unterstützen.

    Ich denke da besonders an die Reform der Krankenkassen, wobei er offensichtlich nicht an die Beamten dachte.

    Ich denke aber auch z.B. an seine Abänderung des Grundgesetzes, was er direkt nach seiner Wahl in Angriff genommen hat, seinen Wählern aber vorher zugesagt hat, dies nicht zu tun.

    Hat das System oder ist Friedrich Merz einfach überfordert? In beiden Fällen ist es unverantwortlich, ihn für die Poilitik eines Landes verantwortlich zu machen.

  • #4822

    Mazi (Dienstag, 07 Juli 2026 13:49)

    Erstaunlich!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1164339829&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=e04e1b72c348db987d8aff4da90a7b63c8c3a84c&RANGE=

    Russland unterstützt die Bundesregierung nicht. Aber sie unternimmt alles, dass die russischen Deviseneinnahmen nicht „abstürzen“.

    Eindeutiger ist diese zweideutige Meldung den Bundesbürgern nicht zu vermitteln.

    Weil einige Bundesbürger für Russland nicht spenden wollen, springt die Bundesregierung ein und verpflichtet die Bürger, diese Maßnahme, die Stützung der Deviseneinnahmen von Russland von ihr hinzunehmen.

    Es liegt nahe, dass nachdem die Exekutive dem Grundgesetz nicht folgt, mit weiteren Aktionen das Volk weiter entmachtet, aber zahlen soll.

    Erstaunlich! Wo leben wir eigentlich?

  • #4821

    Mazi (Dienstag, 07 Juli 2026 13:32)

    Wenn Art. 20 Abs. 3 GG für Amtsträger nicht verbindlich ist, wie soll dann ein Staat noch regierter sein?

    Wenn die Bundesregierung mit Amtsträger besetzt ist und sie nicht nach dem Grundgesetz handeln, worin soll dann noch die Handlungsfähigkeit eines Staates begründet sein? Gesetzvorhaben den Abgeordneten des Bundestages einzureichen, die nach deren Zustimmung zu den Gesetzen nicht befolgt werden, können die Funktionsfähigkeit eines Staates nicht beschreiben.

    Die Bürger zur regelmäßigen finanziellen Zuwendung zu bewegen, kann es nach obigen Maßgaben auch nicht sein.

    Es ist nicht verwunderlich, dass Trump und Infiantino in dieser Fußball-Weltmeisterschaft dem deutschen Vorbild folgen. Mit angewandter Rechtsstaatlichkeit hat dies mit Sicherheit auch nichts gemein.

  • #4820

    Mazi (Dienstag, 07 Juli 2026 09:18)

    Unglaublich! Die Beitragszahler sollen 100 % der Kosten der Deutschen Rentenversicherung bezahlen, aber werden nur von ca. 40 % der Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten. Das versteht also die Bundesrepublik Deutschland unter der Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesregierung schützt uns davor, diese Vorgehensweise zu verändern.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/staat-schuldet-beitragszahlern-milliarden-und-zahlt-sie-nicht-zur%C3%BCck/ar-AA27mdYD?ocid=hpmsn&cvid=6a4ca1629aa64724bbc9ca4b50d1e09b&cvpid=1fe6425a06bf4b2ae543823e12481ddb&ei=21

    Es ist nicht nachvollziehbar und es anzunehmen, dass es in anderen „Gebieten“ nicht anders ist.

    Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidungen treffen.

    Wenn Richter sich an ihre Vorgesetzten Gesetze sich nicht halten, dann ist m.E. der Willkür „Tür und Tor“ geöffnet. Was soll dann noch der Eid der Amtsträger auf das Grundgesetz?

    Ein drastisches Beispiel liefern jetzt auch in der laufenden WM noch Trump und Infantino auf internationalem Parkett. Sie legen offen und besagen, dass Gleiches auch international funktioniert.

    In welchem System leben wir eigentlich?

  • #4819

    Mazi (Montag, 06 Juli 2026 16:53)

    Zum Anfang steht, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.merkur.de/politik/reformpakete-der-koalition-merz-plant-schon-naechste-schritte-zr-94383484.html?utm_source=firefox-newtab-de-de

    Jeder Wähler muss bekannt sein, dass Friedrich Merz (CDU), kaum gewählt, das Grundgesetz änderte. Versprochen hatte er, dass er das nicht tut und einen Wahlsieg errungen.

    Was ist also von einem Mann zu halten/zu erwarten, der das Volk "belügt"?

    Ich denke vermehr an den ehemaligen Bundespräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/erklaerung-des-praesidenten-des-deutschen-bundestages-wolfgang-thierse-und-eidesleistung-des-bundespraesidenten-dr-h-c-johannes-rau-782438) und dessen Meinung zum Amtseids.

    Ich merke an, dass das Grundgesetz von einem Eid, nicht einen Amtseid vorgibt und in Grundgesetz verankert.

    Offensichtlich sind alle Politiker gleich.

  • #4818

    Mazi (Montag, 06 Juli 2026 09:32)

    Die Tatsache ist anders!
    Leben wir überhaupt in einem Rechtsstaat, für den wir ihn nach den Vorgaben des Grundgesetzes halten und wie ist es um unser Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG bestellt?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1164271701&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=109b366db2b2793561bd4cf2501bf34fcd9f4c42&RANGE=

    Tatsache ist, dass in den öffentlichen Behörden nicht das Versandatum, also nicht das Datum des Auftrags bei der Post, angegeben wird. Ich stelle daher in Frage, ob die Verwaltungsakte der Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland überhaupt geführt werden und die Verwaltungsakte überhaupt das tatsächliche Versanddatum geführt wird (vgl. Forderung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, Az. 1 B 153/87).

    Wenn der Verwaltungsakte, wie im Fall Erich Neumann, überhaupt keine Dokumente in der Verwaltungsakte abgelegt sind, ist es seitens des Amtsträgers, dass „ein Richter“ diese nicht kennen kann und somit ist seine Entscheidung nach dem Gesetz, rechtsstaatlich unmöglich. Wenn hellseherisch nicht mit der Rechtsstaatlichkeit gleichzusetzen ist, dann kann eine solche Entscheidung nicht rechtsstaatlich sein.

    Wenn nun die Zustellung der Post weitere Tage erfordert, dann ist dies verständlich auch rechtsstaatlich bedauerlich und nicht hinnehmbar.

    Wenn die Verwaltungsakten nicht korrigiert werden, aus der Verwaltungsakte für einen Betroffenen nicht erkennbar wird, dann ist es fraglich wie ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung der Behörde überhaupt nachvollziehen kann.

    Wenn die Zustellung der Post planmäßig zu einem noch späteren Termin als angegeben erfolgt, dann ist fraglich, wie dann das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG der Führung der Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet werden soll?

    Wenn laut dem ehemaligen Bundespräsidenten Wolfgang Thierse der Amtseid nur so dahin gesagt wird, dann ist fraglich, wie Richter einen Amtsträger nach einer Entscheidung nach dem Gesetz entlassen dürfen. Sind nicht alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich? Ist der ehemalige Bundespräsident Thierse nicht strafrechtlich zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen? Sind nicht alle Amtsträger, die dem Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht folgen, anzuklagen und gleichfalls zu entlassen?

    Ich bin davon überzeugt, dass die Richter der Verwaltungsgerichte nach dem Grundgesetz und in Übereinstimmung mit dem Volk entschieden haben.

    Es ist nachvollziehbar aber nicht rechtsstaatlich, dass Amtsträger, die nachweislich ca. 60 % der Abgeordneten des Bundestages stellen, gegensätzlicher Meinung sind und sich der Meinung von Thierse anschließen.

    Ich stelle zur Diskussion, ob wir überhaupt in einem Rechtsstaat leben, für den wir ihn halten?

  • #4817

    Mazi (Samstag, 04 Juli 2026 08:52)

    Sie müssen nicht am ersten Tag der Krankschreibung zum Arzt!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.tagesspiegel.de/politik/sie-mussen-nicht-am-ersten-tag-in-die-arztpraxis-merz-verteidigt-plane-zu-krankschreibungen--kritik-jetzt-auch-aus-der-spd-15790919.html?utm_source=firefox-newtab-de-de

    Wenn Sie gesund sind brauchen Sie überhaupt nicht zum Arzt!

    Das besagt, dass ein Arzt sie auch krankschreiben kann, wenn sie ihn nicht gesehen haben. Das ist m.E. die Leitlinie der Amtsträger. Und sie werden von 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Das soll richtig und gerecht sein?

    Das ist m.E. der zweite Bär, den Friedrich Merz dem Volk aufbindet.

    Genug ist genug!

  • #4816

    Mazi (Samstag, 04 Juli 2026 07:46)

    Es fehlt mir die Vorstellungskraft, dass Ihnen das Grundrecht an einem gerechten Verfahren gewährt wurde!

    Ihr Schreiben an Ihren Anwalt vom 04.04.2024 dokumentiert, dass Sie die Verwaltungsentscheidung der Behörde nicht nachvollziehen konnten (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87).

    Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann kein sachverständiger Dritter, Richter, auch keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, es genauer zu wissen. Der Verdacht gegen Art. 94 Abs. 4 GG verstoßen zu haben, ist mehr als wahrscheinlich.

    Tenor Ihrer ganzen Verurteilungen sind, dass kein Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen konnte (Art. 97 Abs. 1 GG). Weil sie keinen Auftrag nach dem Gesetz ausgeführt haben, können sie, die Richter, nicht nachweisen, dass sie dem Grundgesetz gefolgt seien.

    Es liegt daher sehr naheliegend, dass Amtsträger zu Ihrem Nachteil mehr als zusammenarbeiteten.

    Von einem funktionierenden Rechtsstaat kann in Ihrem Fall wahrlich keiner reden. Andreas Bovenschulte, Bürgermeister der Hansestadt Bremen, kann daher mit Sicherheit nicht davon ausgehen, dass er Ihnen das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt und Ihnen ein gerechtes Verfahren verschafft hat.

    Es liegt nun an dem Richter des Amtsgerichts, Bremen am 28.08.2026 Ihnen dieses Grundrecht zu gewähren und zu verschaffen. Bürgermeister Andreas Bovenschulte ist nach Art. 20 Abs. 3 GG seitens der Anklagebehörden zur Beantwortung Ihres Schreibens zu zwingen.

    Es fehlt mir an einer gesetzlichen Vorstellung, wie Laut Sie nach Art. 20 Abs. 4 GG zur Durchsetzung Ihres Grundrechts werden dürfen, zumal mehrere Richter an Ihrem Verfahren beteiligt sind und einheitlich festgestellt wurde, dass keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte dem Gericht vorgelegen hat.

    Es fehlt mir auch die Vorstellungskraft, dass bei dieser widrigen Aktenlage überhaupt ein Richter gegen Sie entscheiden durfte und behaupten konnten, die Verwaltungsentscheidungen kontrolliert zu haben (Minikommentar des BMI vom 26.07.2013, Seite 23 und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.). Wegen des Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 3 GG sind sie anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.

  • #4815

    Mazi (Freitag, 03 Juli 2026 23:45)

    Wer früh anfängt und spät aufhört, erlebt normalerweise das Renteneintrittsalter nicht.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/merz-rente-lebensarbeitszeit-reform-100.html

    Jetzt will Friedrich Merz (CDU) ein weiteres Mal uns Wähler "über's Ohr hauen"! Bekannt ist, dass er dies schon früher einmal "gemacht" hat. Wir Wähler erinnern uns noch sehr gut daran.

    Wir wissen jetzt, wem wir unsere Stimme nicht geben dürfen!

  • #4814

    Mazi (Freitag, 03 Juli 2026 22:28)

    Bei den Nazis war das schon immer so.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/geplante-abschaffung-der-rente-mit-63-kann-die-bundesregierung-einfach-so-lebenspl%C3%A4ne-durchkreuzen/ar-AA26mBIi

    Die Lebenarbeitszeit wird er, Friedrich Merz, nie erreichen. Weshalb wird überhaupt von einer Lebensarbeitszeit gesprochen, ist doch bekannt, dass der Schweis von Beamten höchst selten anzutreffen ist.

    Nehmen wir das Problem auseinander:
    Da gibt es das Leben und die Arbeitszeit. Wohlmerklich nicht das Arbeitsergebnis.

    Betrachten wir das Leben der Amtsträger, landläufig der Beamten. Deutlich unterscheiden sich die Lebenszeit der Amtsträger von der arbeitenden Bevölkerung. Auf eine vergleichbare Lebenszeit kommen Amtsträger und arbeitende Bevölkerung niemals.

    Kommen wir zur Arbeitszeit. Ich habe schon anklingen lassen, dass Amtsträger keine Arbeit zugemutet wird und sie keine Arbeitsleistung erbringen. Der Vergleich zu Bürgergeldempfänger erscheint mir daher eher angebracht. und sachgerechter.

    Jetzt wird offenbar bekannt, in welchem Staat wir leben!

    Friedrich Merz (CDU) öffnet uns die Augen. Ihm ist es zu verdanken, dass er nach seiner Wahl macht was er will. Das Vorbild, was er hat, ist nicht schwierig zu erraten. Zuerst sind die Wähler und dann die CDU-Mitglieder in Funktion dran.

    Zugegeben haben die Nazis zuerst die Juden verbrannt und dann sollte der Rest erfolgen.
    Das Kriegsende hat den Nazis aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es hat sehr lange gedauert, manche sagen, dass es zulange gedauert hat, bis die vorwiegende Zahl der Präsidenten mit Nazierfahrung enttarnt wurden.

  • #4813

    Mazi (Freitag, 03 Juli 2026 13:07)

    Sondern am Tag vorher!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.tagesspiegel.de/politik/sie-mussen-nicht-am-ersten-tag-in-die-arztpraxis-merz-verteidigt-plane-fur-krankschreibungen--kritik-jetzt-auch-aus-der-spd-15790919.html?utm_source=firefox-newtab-de-de

    Ein Tipp von mir:
    Wenn man nicht krank ist, dann braucht man überhaupt nicht zum Arzt.

    So eine törrichte Regelung fällt nur einem Juristen mit einem Jahreseinkommen von 1 mio. Euro ein, der zudem auch die Verantwortung trägt.

    Was Jens Spahn (CDU) betrifft, schäme ich mich, dass dieser Mann in der Bankenwelt einen Job gefunden hat? Offensichtlich ist es einfacher einen Job in der Politik, als ein ordentliches Handwerk in der Bankenwelt und vor allem auch lukrativer als in der Bankenwelt zu finden.

    Für solche und ähnliche Leute wäre in Russland in der Krise kein Platz gewesen.

    Wo sind wir eigentlich?
    Offensichtlich wird dies anders in politischen Kreisen gehandhabt.

    M.E. sollten sich die Politiker nach dem Volk richten und den Regelungen des Volkes folgen. Aber schon bei der Wahl sind die Wähler betrogen worden. Weshalb sollte man Betrügern noch folgen?

    Ist nicht ein anderer Spruch in Volk zu beherzigen?
    Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wenn er auch die Wahrheit spricht!

    Ähnlich ist es auch bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit oder Art. 20 Abs. 3 GG bzw. dem bürgerlichen Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG.

  • #4812

    Mazi (Montag, 29 Juni 2026 16:51)

    Freie Meinungsäußerung als Amtsträger?

    Auf dieses Schreiben weise ich hin:
    https://www.unfallmann.de/news-die-neusten-informationen/

    Herr Andreas Bovenschulte hat als Bürgermeister am 28.03.2028 die Bürger eingeladen.

    Andreas Bovenschulte hat ein offizielles Schreiben der Freie Hansestadt Bremen benutzt und kein Absenderdatum angegeben. Das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG will er doch mit dieser Maßnahme nicht gewähren?

    Als Vertreter der Behörde kann es nicht sein, dass er ohne Absenderdatum etwas verspricht und nicht einhält.

    Als freie Meinungsäußerung kann dieses offizielle Schreiben von ihm nicht aufgefasst werden.

    Als Auzubi beim OVG Bremen hätte ich ihm andere Manieren beigebracht.

  • #4811

    Mazi (Montag, 29 Juni 2026 10:25)

    Das muss Folgen haben!

    Es ist die Frage, weshalb an den Gerichten von Amtsträgern so unterschiedliche gehandelt wird. Schließlich schreibt das Grundgesetz allen Amtsträgern vor, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist nicht zu erwarten, dass sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes entscheiden. Eine Gerechtigkeit von solchen Richtern der Sozialgerichtsbarkeit zu erwarten, ist nach solchen Entscheidungen also aussichtslos.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit verstehen es einfach nicht auf das Bundesverfassungsgericht, das Volk, zu hören.

    Da das Grundgesetz die Sozialgerichtsbarkeit als Untergericht des Bundesverfassungsgerichts definiert ist, ist es die Schuldigkeit des Staates eine ordentliche Gerichtsbarkeit zu schaffen. Die Institutionen erlangen jedoch mit der Beschäftigung von Amtsträgern, die dem Gesetz gehorchen und ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, erst ihre Handhabe.

    In dem vorliegenden Fall ist dies eindeutig nicht gegeben.

    Dass dies ausgerechnet mit der Ernennung von Amtsträgern durch Ministerpräsidenten erfolgen soll, die Gesetz und Recht nicht folgen, gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen, ist nicht vermittelbar und auch vom Volk nicht getragen.

    Nach der Entscheidung nach dem Gesetz haben die Weisung der Richter des LG Hamburg und deren Aussage angegeben, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Rechtsstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen haben kann. Folglich entsprechen alle Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz.

    Da das Grundgesetz die Entscheidungen unabhängiger Richter an das Gesetz knüpft (Art. 97 Abs. 1 GG) ist ausgeschlossen, dass diese Amtsträger einen grundgesetzlichen Amtsauftrag wahrgenommen haben können.

    Wenn Ministerpräsidenten solche Amtsträger zu Richtern ernennen, dann ist fraglich, wie sie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 gewähren wollen?

    Ich halte es für erforderlich, dass das Grundgesetz zu bebildern ist, damit auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit und Ministerpräsidenten dies einheitlich verstehen.

    Das muss Folgen haben!

  • #4810

    Mazi (Montag, 29 Juni 2026 09:39)

    Eine haltlose Unterstellung!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/zurueckweisungen-welt-rechtsstaat-berlin-recht-justiz

    Wenn ich auch davon überzeugt bin, dass die Richter an den Gerichten Teil des Problems sind, so muss ich doch bestreitenden, dass Richter niederer Gerichte die Entscheidung höherer Gerichte (m.E. vorsätzlich) missachten. Wie der Autor des Artikels zu der Aussage gelangte, die Richter würden die Gesetze beachten, ist mir fraglich.

    Es ist eindeutig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht die Entscheidungen des „Obergerichts“, des Bundesverfassungsgerichts, missachten.

    Entweder wird in der Judikativen das Grundgesetz (Art. 94 Abs. 4, Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3) beachtet und dem Rechtsstaat gefolgt oder dem wird nicht gefolgt - und von dem „Gefasel“ mit dem Rechtsstaat auf Basis des Grundgesetzes müssen wir uns verabschieden.

    Dem Vernehmen nach wird auch heute noch „wird ein Reisepass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele von den deutschen Behörden ausgestellt und Pension an die Verantwortlichen ausgezahlt“ und richterlich von der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt werden.

    Es ist fraglich, was höherrangig agiert. Das Grundgesetz oder eine nervige amerikanische Polizeisirene?

    Der Amtsrichter des Amtsgerichts Bremen wird uns am 28.08.2026 seine Antwort uns mitteilen.

  • #4809

    Mazi (Sonntag, 28 Juni 2026 19:16)

    Richter der Sozialgericht binden damit die Sozialgerichtsbarkeit, handeln dabei als Amtsträger jedoch gegen Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie sind damit von Ministerpräsidenten „angeheuerte“ Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht gehorchen, aber dennoch Staatsgewalt ausüben.

    Sie sind zu bestrafen! Wenn Verantwortliche dies nicht vornehmen, dann muss das Volk dies selbst in die Hand nehmen und für die Strafverfolgung sorgen.

    Betrachten wir diese Rechtsbeugung als solche und lesen das Grundgesetz sorgfältig, dann sind Richter in ihrer Entscheidung nur dann frei, wenn sie das Grundgesetz befolgen (Art. 97 Abs. 1). Wenn sie also gegen das Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, dann sind sie nicht frei.

    Als Straftäter sind sie staatsanwaltschaftlich zu verfolgen, anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.

    Wenn Staatsanwaltschaften dem „Befehl“ ihrem Vorgesetzten gehorchen, dessen Weisung aber widerrechtlich ist, dann dürfen seinen Vorgaben nicht folgen. Sie machen sich ansonsten schuldig und die Repressalien haben zu folgen. Widerrechtliche Befehle folgen nicht Art. 20 Abs 3 GG und ziehen selbst entsprechende Repressalien nach sich.

    Sie sind also als Gegner des Grundgesetzes, des Volkes, zu verfolgen, anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entlassen.

    Das Selbstverständnis, dass die Straftäter, ähnlich der Sache des Reisepasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele der deutschen Behörden, auch noch von der Justiz mit Pensionszahlungen belobig werden, geht zwar nicht nach dem Grundgesetz, wird aber als normal angesehen. Dass Richter selbst, die „in Hinterstübchen geheim beraten dürfen“, aber dennoch entscheiden gegen das Rechtsempfinden des deutschen Volkes, wird als normal angesehen.

    Wenn Richter geheim beraten dürfen, dann ist es nicht möglich, deren Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen. Dieser entscheidende Grundsatz in unserem Rechtssystem ist logisch aufzubauen und transparent zu machen.

    Es wird nicht als transparent angesehen Gerichtsentscheidungen dadurch transparent und nachvollziehbar zu machen, indem wesentliche richterliche Entscheidungen nicht transparent gemacht werden. Ein Widerspruch in sich!

    Das ist in der Tat eine Lücke im Grundgesetz, da Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen und Staatsanwaltschaften „wie Kettenhunde“ von ihren Vorgesetzten losgeschickt werden, „unschuldige Bürger zu beißen“. Gemeint sind Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidung keinesfalls nach dem Gesetz treffen.

    Es ist rechtswirksam dieses Verhalten der Behörden vom Volk zu stören, dies in unsere Verfassung aufzunehmen und grundgesetzlich zu bestrafen.

    Ein Jeder, der eine Strafanzeige stellte und dessen Nachforschung staatsanwaltschaftlich eingestellt wurde, stellte fest, dass eine derartige Entscheidung eine richterliche Entscheidung ist und die Staatsanwaltschaften hierzu von dem Grundgesetz nicht ermächtigt worden sind.

    M.E. sind dies noch Relikte der Nazi-Zeit, die von Nazis geschätzte Persönlichkeiten als Präsidenten in die Bundesrepublik Deutschland „gerettet“ haben. Festgestellt wird, dass diese Größen in der damals noch jungen Bundesrepublik das Sagen hatten, sich gegenseitig stützen und protegierten.

    Es wird schon als eigenartig anzusehen, dass von Nazis hochdekorierte Präsidenten ausgerechnet einen Staat aufbauen sollten und diesen in Nazimanier schufen. Die Vermutung liegt nahe, dass dies am Besten vonstatten ging, je größer die Einigkeit vorhanden war.

  • #4808

    Mazi (Sonntag, 28 Juni 2026 14:18)

    Die Richter des LG Hamburg bestätigen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Beklagten ihren Entscheidungen zugrunde gelegt haben. Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen damit Entscheidungen gegen das Gesetz.

    Es davon auszugehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz, nach Art. 94 Abs. 4 und Art. 97 Abs. 1, ihre Entscheidung treffen. Damit ist auch ausgeschlossen, dass sie nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln.

    Es ist darauf zu schließen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Ich stelle in Zweifel, dass sie Amtsaufgaben demnach ausüben.

    Fraglich ist, welche Bedeutung das Tragen der Arbeitskleidung (Talar) haben kann, wenn ihre Dienstvorgesetzten dies erst gar nicht als Amtsvergehen anmerken?

    Anzumerken ist, dass scheinbar die Justiz nicht nach diesem Denkmuster des Grundgesetzes, sondern nach den Regeln der NS-Zeit entscheidet.

    Der AfD wird von den etablierten Parteien nachgesagt, dass sie das Grundgesetz ändern wollten. Nach diesen Feststellungen in der Justiz ist es unbedingt notwendig, dass auch Juristen das Grundgesetz gleich verstanden und beachtet wird.

    Vielleicht gelingt dies mittels von Bildern und darin deutlich gemacht wird, welche Rechte Väter und welche Rechte Nachkömmlinge haben. Vielleicht wird damit deutlich, wer wem vorgesetzt ist und wer ihm zu folgen hat.

    Als Bundesverfassungsgericht, dass im Grundgesetz genannt ist, ist für mich zweifelsfrei als vorgesetztes Gericht gegenüber nachfolgenden Gerichten genannt. Seine Entscheidungen sind nach Art. 94 Abs. 4 GG und § 31 BverfGG für Behörden und Gerichte bindend.

    Wer dagegen handelt - und das sind eindeutig Richter der Sozialgerichtsbarkeit -, handelt gegen grundgesetzliche Vorgaben und steht außerhalb unserer Gesellschaft, unserer Verfassung.

  • #4807

    Mazi (Donnerstag, 25 Juni 2026 10:54)

    Im Rahmen der freien Meinungsäußerung ist die Kommentierung von Herrn Fischer aufzufassen.

    Ich weise auf diesen Artikel hin:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/fischer-rezensiert-du-bist-nicht-allein-von-jan-fleischhauer?utm_source=firefox-newtab-de-de

    Der Jurist Fischer weist nicht darauf hin, dass er einer Kaste angehört, die das Grundgesetz nicht befolgt.

    Art. 94 Abs. 4 des Grundgesetzes wird missachtet, § 31 BverfGG ebenso wenig den Amtsträgern, der Richter. Da Richter nach Art. 97 Abs. 1 an das Gesetz gebunden sind ist davon auszugehen, dass sie keine Amtsaufgaben gegen das Grundgesetz ausüben können.

    Es ist aufgrund der Missachtung des Grundgesetzes darauf zu schließen, dass Juristen nach den Vorgaben des Grundgesetzes die Anerkennung der Regeln nach diesem Grundgesetz als Voraussetzung für die Rechtsgrundlage gilt. Da sie diesen Vorgaben nicht folgen, ist darauf zu schließen, dass sie diese Vorgaben auch ablehnen.

    Tatsächlich halten Juristen diese Vorgabe nicht ein und sind daher der Ideologie der AfD zuzurechnen.

    Was soll man von einem Juristen halten, der die Regeln des Grundgesetzes nicht achtet?

    Der amtierende Bundeskanzlker Friedrich Merz (CDU) hatte die gleiche Ausbildung genossen. Er gehörte auch der gleichen Burschenschaft wie Hans Globke (ehemals hochrangiges Nazi-Mitglied der NS-Regierung) der Bonner BAVARIA an. Globke war unter dem ehemaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) seinerzeit Chef des Bundeskanzleramtes.

    Der Vorgänger von Friedrich Merz, Olaf Scholz (SPD), der sich nach eigener Aussage nicht mehr an die CUM EX-Geschäfte erinnern kann - und wahrscheinlich auch nicht will -, hatte ebenfalls diese Ausbildung als Jurist genossen.

    Weil sie den Regeln nicht folgen, ist deren Urteil mit Vorsicht zu genießen und demokratisch als freie Meinungsäußerung zu qualifizieren.

  • #4806

    Mazi (Mittwoch, 24 Juni 2026 16:19)

    Fragwürdig? Vor dem Hintergrund des us-amerikanische Präsidenten Donald Tump ist dies entscheidend zu hinterfragen.

    Die Meinungsäußerung der Richter des EuGH erscheint mehr als fragwürdig (https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591). Sind es nicht die Amtsträger als Richter, die eine Justizorganisation bindet?

    Zitat:
    Anders ist es, wenn die auszuliefernde Person der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat zustimmt. In diesen sogenannten vereinfachten Verfahren entscheidet bisher in aller Regel allein die GenStA. Das dürfte nach der EuGH-Entscheidung jedoch unzulässig sein. Die GenStA Celle, die die Arbeit der deutschen Generalstaatsanwaltschaften zum EuHB koordiniert, geht davon aus, dass in diesen Fällen künftig ebenfalls das OLG eingeschaltet werden muss. Zumindest "provisorisch" sei so ein rahmenbeschlusskonformes Verfahren möglich, erklärte ein Sprecher gegenüber LTO.

    Das sieht auch das BMJV so, das auf Anfrage von LTO erklärt: Die Vorschriften zum vereinfachten Verfahren seien "im Lichte des EuGH-Urteils künftig so auszulegen, dass auch in diesen Fällen eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen ist".

    Unklar ist noch, welche Folgen die EuGH-Entscheidung darüber hinaus hat. Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sieht grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren vor, bei dem das OLG über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet, die GenStA über die Bewilligung. Diese Bewilligung wird wiederum vom OLG auf Ermessensfehler überprüft, wobei der GenStA bisher ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt wurde. Die GenStA Celle geht davon aus, dass künftig eine vollständige gerichtliche Überprüfung der Bewilligungsentscheidung erforderlich sein könnte. Das BMJV will das Urteil des EuGH in dem niederländischen Fall zunächst gründlich prüfen.

    Der auf Auslieferungsrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Kai Peters sieht zwar ebenfalls Handlungsbedarf, hält eine vollständige gerichtliche Überprüfung der Bewilligungsentscheidung der Staatsanwaltschaft aber nicht für die richtige Lösung: "Das wäre mit Blick auf das Gewaltenteilungsprinzip problematisch, denn das Gericht würde in diesem Fall sein Ermessen an Stelle desjenigen der Behörde setzen", so Peters. "Hier scheinen definitiv noch nicht alle Fragen geklärt zu sein."


    Tatsache ist, dass das Grundgesetz nur unabhängigen Richtern nach dem Gesetz eine Entscheidung erlaubt ist. Es ist fraglich, dass das Grundgesetz auch Staatsanwälten oder Generalstaatsanwälte priviligiert haben soll.

    Da Ministerpräsidenten der Bundesländer besagte Amtsträger zu Richter ernennen, aber nie nachgeprüft wird, ob diese Amtsträger dem Grundgesetz folgen (Art. 20 Abs. 3), ist davon auszugehen, dass sie nie überprüft wurden.

    Ein praktisches Bespiel sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen. Als geht nicht darum, dass Art. 94 Abs. 4 GG die Gerichte an sich bindet, sondern darum, dass auch die Amtsträgerdies befolgen.

    Gewiss wird dieser Ungehorsam der Staatsdiener zunehmend bekannt, dass Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen. Die Sozialgerichtsbarkeit ist durchaus kein Einzelfall. Aber sie ist systematisch heranzuziehen, dass Amtsträger Rechtsinstitutionen verpflichten, aber deren Gesetz nicht berücksichtigen.

    Nicht förderlich ist in diesem Chaos, dass ehemalige Bundespräsidenten (https://www.deutschlandfunk.de/der-amtseid-wolfgang-thierse-ueber-rechtstreue-und-gemeinwohl-100.html) einen Amtseid "als nur so dahin gesagt" bezeichnen (https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591).

    Deshalb zeigt der Finger nicht ausschließlich auf Donald Trump.

  • #4805

    Mazi (Mittwoch, 24 Juni 2026 10:15)

    Nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht. Die Abgeordneten treffen ihre Entscheidung ausschließlich nach ihrem Gewissen. Das Klagerecht der Bürger gegen die Abgeordneten der Parlamente ist ausgeschlossen.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/1bvr252424-1bvr252524-bverfg-rundfunkbeitrag-ard-zdf-kef-verfassungsbeschwerde

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage angenommen und gestern verhandelt. Das macht deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht nicht davon überzeugt ist, dass die Abgeordneten nach ihrem Gewissen entscheiden.

    Die Tasasche, dass über 60 % der Abgeordneten der Fraktion der öffentlich Beschäftigten angehört und diese auch in übermäßiger Anzahl in den Trägerversammlungen vertreten ist, lässt den Schluss zu, dass die Entscheidung nicht rechtsstaatlich zustande gekommen ist.

    Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht selbst nicht davon überzeugt ist, dass Gremien involviert waren, die Entscheidung der Träger und des Parlaments nach deren Gewissen und den Vorgaben des Grundgesetzes zu entscheiden.

    Wenn die Entscheidung des Parlaments unglaubwürdig erscheint, dann ist zu folgern, dass dies auch die bekannten anderen Bereiche zutrifft.

    Wo haben uns die etablierten Parteien nur hingeführt?

    Wenn der AfD unterstellt wird, dass sie das Grundgesetz ändern wolle, dann ist dies nicht nur eine Veränderung der Meinung des Volkes, sondern auch eine Abkehr dem bisherigen Verständnis der etablierten der Amtsträger der Parteien. Aber nicht nur des selbstverständnis der etablierten Parteien, sondern auch ihrer entschließenden Parlamente und Instiutionen.

    Vor diesem Gesichtspunkt ist die Glaubwürdigkeit und Gültigkeit des Grundgesetzes zu hinterfragen.

    Es liegt daher der Rüchkschluss sehr nahe, dass Ministerpräsidenten Amtsträger zur Ausübung von Amtsaufgaben beschäftigen, die zur rechtlichen Bindung dieser Instiutionen gar nicht berechtigt sind.

  • #4804

    Mazi (Dienstag, 23 Juni 2026 10:54)

    Welche Erwartung von den Abgeordneten der CDU und von Friedrich Merz ?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://shiftnews.com/article/12b226d6-dd33-483e-b8c0-92ba3a190b33?category=News&lang=de

    Wird da nicht Befürchtung der über 80 % der Wähler Wahrheit? Wird da nicht erfüllt, was Wähler schon lange befürchtet haben?

  • #4803

    Mazi (Montag, 22 Juni 2026 18:40)

    Der Amtseid

    ist eine förmliche Beteuerung einer Person, ein ihr übertragenes öffentliches Amt pflichtgemäß, gesetzestreu und zum Wohl der Allgemeinheit auszuüben. Er bestätigt die Bindung der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers an die rechtliche Ordnung und die spezifischen Amtspflichten. Der Amtseid hat symbolische, integrative und rechtliche Bedeutung: Er macht das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Amtsführung sichtbar, stärkt die Verbindlichkeit der Pflichten und markiert den förmlichen Beginn der Amtswahrnehmung (https://www.mtrlegal.com/wiki/amtseid/).

    In Wikipedia ist nachzulesen (https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid), dass insbeosndere bei den Diensteiden zu differenzieren ist. "Die rechtliche Unverbindlichkeit des Amtseides wurde vereinzelt auch öffentlich thematisiert, so von Wolfgang Thierse." Der SPIEGEL hat aufgegriffen, dass der Eid '"nur so dahin gesagt wird" (der SPIEGEL 44/2000, Amtseid - nur so dahin gesagt).

    Wenn dem so ist und alle vor dem Gesetz gleich sind, dann darf ein Richter nach dem Gesetz keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen und keinen Bürger wegen diesem Vergehen bestrafen.

    Es liegt nahe, dass Art. 20 Abs. 3 aus dem Grundgesetz zu entfernen ist.

    Wenn dies nicht erfolgt - und dies ist trotz der gegenteiligen Stellungnahmen von diversen Politikern nicht vorgenommen worden - und richterlich geahndet wird, dann ist einheitlich gegen alle Amtsträger anzuwenden.

    Es ist daher naheliegend, die diese ehemaligen Politker der Gesinnung der AfD und keinesfalls einer freiheitlich demokratischen Ordnung angehören.

    Bekannt ist, dass Ministerpräsidenten Amtsträger, Richter, ernennen, die nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln. Beispielsweise ist dies generell bei den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit anzunehmen, die nicht nach dem Grundgesetz und dem Gesetz tätig sind. Nachweislich sind sie es, die Art. 94 Abs. 4 GG und § 31 BverfGG nicht folgen. Sie legen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörden ihren Entscheidungen zugrunde ((Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 244/83 u.a.) und beachten auch nicht, dass anhand der Verwaltungsakte ein Betroffener die Verwaltungsentscheidungnachvollziehen kann (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87)).

    Es ist nicht vermittelbar, dass Amtsträger, Richter, den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen und dagegen Polizisten nicht anfällig für diese Gesetzesübertretungen sein sollen.

    Seitens der Wähler ist gewaltig aufzurämen. Diverse Amtsträger sind seitens der Staatsanwaltschaften anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.

    Entweder gilt das Grundgesetz oder nicht.

  • #4802

    Mazi (Montag, 22 Juni 2026 17:45)

    Es wird durchgegriffen bei Verstößen gegen Art. 20 Abs. 3 GG! Nicht jedoch bei zur Dienstaufsicht bestimmten Amtsträger.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://shiftnews.com/article/ae9770c8-a19f-4b09-afd4-b95f84eac173?category=News&lang=de

    Es ist einhellig, dass jeder Amtsträger, der gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstößt, kein Vertrauen seitens des Staates geschenkt werden darf. Damit ist die Großzahl der Amtsträger anzuklagen, unter Einbehaltung der Bezüge zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.

    Da das Grundgesetz aussagt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, gilt dies für die Polizeibeamten ebenso für die ehemalige Ministerpräsidentin, die die poilitsche Verantwortung in der Ahrtal-Katastophe trug und dabei Menschen durch Nichtweiterleitung der Alarmmeldung in den sicheren Tod schickte.

    Ich erkenne keinen Unterschied dieser Amtsträger, dass sie Art. 20 Abs. 3 GG eingehalten hätten.

  • #4801

    Mazi (Montag, 22 Juni 2026 10:50)

    Ich halte fest, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit gemäß Art. 94 Abs. 4 GG die Weisungen des ihnen vorgesetzten Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, nicht befolgen.

    Das sie eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen (§ 31 BverfGG) ist ebenso ausgeschlossen.

  • #4800

    Mazi (Montag, 22 Juni 2026 09:44)

    Wenn die Wähler gemäß dem Wählerauftrag bestimmt haben, dieser Bewerber [Friedrich Merz (CDU)] jedoch dem Wählerauftrag nicht folgt, dann hat er und mit ihm die Mitglieder der CDU die Konsequenzen zu tragen.

    Unbestritten wissen die Wähler jetzt, wen sie aufgrund der gemachten Erfahrung nicht wählen dürfen.

    Hat Friedrich Merz (CDU) mit seiner Anspielung der Arbeitsmoral der Deutschen aus seiner Sicht nicht recht?


    Über 80 % des deutschen Volkes sind mit der Arbeit des amtierenden Bundeskanzlers nicht zu frieden. Es ist erstaunlich, dass von Friedrich Merz nach dem Bruch seines Wahlversprechens immer noch dieser hohe Anteil mit dessen Arbeit zu frieden ist. Es ist darauf zu schließen, dass seine Veränderung des Grundgesetzes nach seiner Wahl sich bei ihnen nicht rum gesprochen hat.

    Wenn die Bundesregierung auf die Entscheidungen des Bundestages hört, ihm gerecht wird, dann ist es zwangsläufig so, dass er die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag respektiert. Dieser Mehrheit im Deutschen Bundestag gehören zu 60 % der Fraktion des öffentlichen Dienstes an. Daher ist es zwangsläufig so, dass seine Erfahrung dem des öffentlichen Dienstes folgt.

    Wenn er also das deutsche Volk anspricht und damit der öffentliche Dienst als das Volk gemäß dem Grundgesetz betrachtet, dann ist es nicht verwunderlich, dass er zu dem Schluss gelangt, dass das deutsche Volk zuwenig arbeitet.

    Da die die Fraktion des öffentlichen Dienstes, dem u.a. auch die Landes- und Bundesregierung zuzurechnen ist, zuwenig arbeitet, leuchtet unter dieser Prämisse ein.

    Zu erkennen ist dies hinsichtlich deren Entlohnung auch daran, dass der öffentliche Dienst, die Abgeordneten der Parlamente, die jeweiligen in Regierungen in Ländern und der Bundesrepublik automatisch erhöht wird und eine Leistungserwartung nicht zugrunde legt.

    Wo soll das Korrektiv herkommen, wenn die Erfahrungen der Abgeordneten und der Regierung den öffentlichen Dienst zugrunde legen?

    Der Fehler liegt m.E. im System.

    Es stellt folglich die Meinung der Bürger hinsichtlich der Arbeitsweise des Bundeskanzlers nicht in Opposition zu der tatsächlichen Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU). Wenn das Grundgesetz von einem Volk in Art. 20 spricht und damit der öffentliche Dienst (60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages) gemeint ist, dann ist nicht das Grundgesetz nicht zu verändern, sondern der Anteil gemäß der Bevölkerung zugrunde zu legen.

    Wenn ein Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den Wählern eine Verschuldungsobergrenze laut Grundgesetz verspricht, als Bundeskanzler nicht Anderes im Schilde führt diese Obergrenze im Grundgesetz zu verändern, dann ist eindeutig, dass die Wähler ihn dafür nicht gewählt haben und mit dessen Arbeit unzufrieden sind. Die Konsequenzen haben zu folgen.

    Wenn die Wähler gemäß dem Wählerauftrag bestimmt haben, dieser Bewerber jedoch dem Wählerauftrag nicht folgt, dann hat er und mit ihm die Mitglieder der CDU die Konsequenzen zu tragen.

    Das Grundgesetz hat richterlich dem Wortlaut unserer Verfassung zu folgen, auch seitens des Bundesverfassungsgerichts.

    Es ist nicht rechtsstaatlich nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf Art. 97 Abs. 1 GG sich beziehen, aber die Rechtsvorgaben dieses Grundgesetzes nicht beachten. Das geht gar nicht und ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar!

  • #4799

    Mazi (Sonntag, 21 Juni 2026 09:51)

    Kaum ist die deutsche Fußballmanschaft weitergekommen, dann sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (die 60 % des öffentlichen Dienstes) darüber beschließen, dass die Rente der Bediensteten (der 100 %) dauerhaft für die Rentner angepasst werden soll.

    Es ist die Frage zu klären, wie 60 % der Abgeordneten gegen das Volk (100 %) entscheiden dürfen?

    Wenn hier das Grundgesetz nicht gebeugt wird, dann ist anzunehmen, dass auch eine Kurve eine Gerade ist. Es ist anzunehmen, dass den Abgeordneten bekannt sein muss, zu welcher Gruppe sie gehören und dass sie nur einen verschwinden kleinen Bruchteil des Volkes darstellen können.

    Es ist davon auszugehen, dass das Grundgesetz wissentlich gebeugt wird.


    Es ist davon auszugehen, dass selbst eine AfD nicht zu einer derartigen Grundgesetzänderung fähig ist, wie dies hier von den etablierten Parteien bewerkstelligt wird. Sie verändern das Grundgesetz wissentlich nicht; aber sie tun so als ob das Grundgesetz geändert wäre.

    Das soll Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Grundgesetzes sein?

  • #4798

    Mazi (Samstag, 20 Juni 2026 16:58)

    Ist Dobrint Amtsträger oder nicht?

    Auf diesen Artikel verweoise ich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-berlin-28l27026a-zurueckweisung-asylsuchende-asyl-dobrindt?utm_source=firefox-newtab-de-de

    Als Amtsträger ist er verpflichtet, nach Art. 20 Abs. 3 GG Gesetz und Recht einzuhalten.

    Wenn er, Herr Bundewsinnenminister Dobrindt, sich nicht an das Recht hält, dann hat nicht nur er, sondern auch der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein großes Problem. Das dieser Friedrich Merz die Politik der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, trägt auch die Verantwortung das Gesetz und Recht befolgt werden.

    Das Ganze erinnert mich sehr als die Gebahren der Nazis.

    Hans Globke (CDU) und augebildeter Nazi, der ehemaliger Chef des Bundeskanzleramtes, hätte Freunde, daran dies zu erleben.

    Übrigens Friedrich Merz und Hans Globke gehören der gleichen Burschenschaft, der Bonner BAVARIET, an. Ob Friedrich Merz ebenfalls Nazi ist, dafür fehlen mir die Beweise. Den Eindruck kann man jedenfalls gewinnen. Aus dieser Sicht ist es durchaus nachvollziehbar, dass soviele CDUler ihr Bundestagsmandat zurückgehen müssen.

    Der Vorbehalt der Richter des EuGH gegenüber der deutschen Justiz ist m.E. jedenfalls nachvollziehbar.

  • #4797

    Mazi (Samstag, 20 Juni 2026 15:53)

    #4796
    Ich bin gespannt auf Ihren Bericht!
    Mit Sicherheit wird der Amtstrichter verkünden, ab welchen Dezibel es zu laut ist, wie dies ermittelt, das Ergebnis festgehalten wurde und auf welcher gesetzlichen Grundlage seine Entscheidung nach dem Gesetz erfolgt (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Ich gehe davon aus, dass der Bürgermeister von Bremen, Herr Bovenschulte (SPD), Sie wiederholt „bescheissen“ will, er sich als ehemaliger Auszubildender des Oberlandesgerichts ein weiteres Mal „um die Fichte führen will“, er sich wiederholt nicht an seinen Amtseid hält und gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstößt.

    Es ist bekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht unter Beachtung des ihnen vorgesetzten Gerichts, des Bundesverfassungsgericht, erklären, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hätten. Wir alle wissen, dass die Amtsträger nicht nach der grundgesetzlichen Vorgabe entscheiden.

    An diesen Verstoß hat Herr Bovenschulte und die Freisetzung von Amtsträgern, die sich nicht an Art. 20 Abs. 3 GG halten. Es wäre seine Amtsaufgabe als oberster Dienstherr dafür Sorge zu tragen.

    Diese Amtsträger, Richter, tragen bei der Verrichtung ihrer Amtsfunktionen sogar Dienstkleidung und verstoßen dabei regelmäßig gegen das Gesetz. Sie, Herr Neumann, haben glaubwürdig anhand der Angaben von Richtern des LG Hamburg nachgewiesen, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorgelegen hat. Ein Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen der Behörde anhand der Verwaltungsentscheidung war also unmöglich (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87).

    Es wäre daher seitens Herrn Bovenschulte angebracht als Dienstherr seine Amtsaufgabe auszuüben und sicherzustellen, dass Kläger vor der Sozialgerichtsbarkeit Amtskleidung tragen und die Ausführung einer solchen Dienstaufgabe nach den gängigen Vorgaben des Grundgesetzes rechtmäßig erfolgt.

    Der Bürgermeister von Bremen, Herr Bovenschulte, stellt nicht sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht nach seinem Eid auf das Grundgesetz Gesetz und Recht eingehalten wird (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Schludrig in der gesamten Amtsführung in verschiedenen Bereichen.

    Die Rechtsprechung erinnert in der Tat an die Vorgehensweise unter den Nazis.

    Es wäre gut, wenn Her Bovenschulte mittels einer amerikanischen „Polizeisirene“ seine Amtsaufgabe ausführen würde. Unabhängig davon, ab wann die amerikanische Polizeisirene (wenn sie nicht manipuliert wurde) für deutsche Ohren zu laut ist oder nicht. Amerikanische Polizeisirenen sind nun mal laut. Der Amtsrichter ist gehalten seine Entscheidung nach dem Gesetz treffen.

    Er ist gehalten, darauf sich zu beziehen, weshalb amerikanische Polizeisirenen in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, wann sie zu laut sind, wie deren Dezibel festgehalten und gesetzlich legitimiert werden.

    So weit ich informiert bin, werden amerikanische Polizeisirenen in Deutschland verwendet. Dass sie zu laut wären, scheidet also aus. Es liegt also von Herrn Bovenschulte abhängig, dass es in Bremen unzulässig sein soll, über X-Dezibel Lärm zu machen und dies auch in Bremen gesetzlich nachzuweisen.

    Ich halte dies für einen Amtsrichter eine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen für unmöglich.

  • #4796

    Erich Neumann, alias unfallmann (Samstag, 20 Juni 2026 10:22)

    Hallo Mazi,
    Freitag, 28.August 2026 Uhrzeit 11:00 ist der Termin zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Bremen. Dabei wird geklärt, ob der Bürgermeister Bovenschulte (SPD) die Ordnung in Bremen wieder herstellen kann.

    MfG

  • #4795

    Mazi (Samstag, 20 Juni 2026 09:24)

    Jetzt wissen wir es!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/jetzt-greift-die-bundesagentur-beim-bremer-jobcenter-durch/ar-AA263fOE?ocid=hpmsn&cvid=2cbd21a55cab480bb8968ff67c624136&ei=102

    Die Trägerversammlung in Bremen ist mit sechs Mitgliedern besetzt (jeweils 3 Mitglieder der Stadt Bremen und drei Mitglieder des Job-Centers).

    Jetzt am 12.06.2026 hat das Job-Center die Konsequenzen gezogen und den Geschäftsführer entlassen. Die Vorgehensweise besagt, dass das Job-Center höher angesiedelt ist, als die Trägerversammlung (https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/sofortmassnahmen-zur-aufklaerung-der-vorgaenge-um-den-kreativraum-im-jobcenter-487008?asl=bremen146.c.25714.de).

    Man muss den Eindruck haben, dass die finanziellen Zuwendungen wichtiger sind, als die Aufgaben der Trägerversammlung.

    Es besteht daher der Verdacht, dass in Bremen die Aufgaben nicht wahrgenommen werden. Die Frage, wie sich der Bremer Bürgermeister Bovenschulte (SPD) sich die Einhaltung von Gesetz und Ordnung und die Einhaltung seines Amtseids vorstellt?

    Man muss den Eindruck gewinnen, dass in den öffentlichen Behörden in Bremen es „drunter und drüber“ geht und lediglich ein Grund gesucht und gefunden wird, finanzielle Zuwendungen zu zahlen.