Wo bleibt der Staatsanwalt?
2019 wurde nachvollziehbar, in Deutschland gibt es eine kriminelle Vereinigung.
Die Bande bleibt straffrei, dem Geschädigten (Erich Neumann) wird die Meinungsfreiheit genommen und landet im Gefängnis. >Klick
Meine Webseite kann die BGHW nicht ertragen.>Klick
Mazi (Mittwoch, 03 Juni 2026 23:27)
Zuhäufig ist bekannt geworden, dass Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen! Eine wesentliche Voraussetzung, dass Beamte dem Grundgesetz folgen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fiedler-widerspricht-bas-im-streit-um-beamten-pensionen/ar-AA24KFmh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a2097ff138942ab88dde31bdbdb0671&ei=14&cvpid=6a209915370c4566a859fd5b7db4f5d5
Wenn nach Fiedler das Grundgesetz richtig verstanden wird, dann würde sich nach dessen Argumentation keine Arbeitsleistung hinter der Alimentierung verstecken. Beamte wären seiner Meinung nach, also genauer gesagt Bürgergeldempfänger.
Zuhäufig ist bekannt geworden, dass Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen!
Mazi (Mittwoch, 03 Juni 2026 22:32)
Nichts ist unmöööglich, als es nicht passieren könnte!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/erstes-staatsexamen-hessen-klausuren-verloren-gegangen-postweg
Selbst Armiun Laschet i(https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Laschet) ist dies passiert und er hat das Rätsel so gelöst und dem Hören und Sagen nach die Noten frei erfunden und ausgehandelt.
Dies wäre auch hier eine Option. Und der Ausbildung der Juristen würde diese Erfahrung ordentlich zu Gesicht stehen. Nachdem ich mich schon an zwei Fälle erinnere, stellt sich mir die Frage, ob nicht bereits diese Fälle früher vorgekommen sind?
Es geht nicht um ein Bundesland, es ist vieln´mehr anzunehmen, dass dies flächendeckend und über viele Bereiche zutrifft.
Es geht nicht darum, dass also ein Thema diskutiert wird. Zuviele Bereiche sind involviert als das man davon ausgehen könnte, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG).
Entweder greift man durch oder man lässt es bleiben. Dennoch von einem Rechtsstaat zu reden macht auch dessen Kriterien "zu Wasser". Vielleicht war es so auch von den Präsidenten, den Nazis, schon damals so angedacht.
Mazi (Mittwoch, 03 Juni 2026 10:28)
Wenn der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Politik und Bürger anspricht, dann ist zu vermutet, dass er zwischen Politik und Bürger einen Unterschied sieht.
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/friedrich-merz-richtet-appell-an-b%C3%BCrger-und-politik/ar-AA24DuqW?ocid=hpmsn&cvid=d21b49a9a83140c28f99a689e400f830&ei=51&cvpid=81391f01b4f8495db79ddcc20960baba
Zitat:
"Unser Staat war in den letzten Jahren nicht mehr gut genug", sagte Merz. "Auch die Parteien waren zum Teil nicht mehr gut genug." Es gebe "berechtigte Enttäuschung" über verschleppte Entscheidungen.“
M.W. werden die Bürger an Politik und Gesetzgebung nicht beteiligt und die Prozessführung gegen Abgeordnete verbietet die Rechtsordnung.
Also richtet sich sein Appell an die Politik und die Abgeordneten, die nicht belangt werden dürfen.
Es nicht fair diese Unterscheidung vorzunehmen. Besonders unfair erscheint mir die Mehrheit des Bundestages, die Nazis in den Behörden nicht anzusprechen und denen einfach zu unterstellen, dass sie unter Bürgern nicht zu verstehen sind.
Es ist bekannt und nachvollziehbar, dass zwischen ihnen und den Normal-Bürgern richterlich schon jetzt Ungleichheiten festzustellen sind und nach dem Grundgesetz sehr wohl ein Unterschied vor dem Gesetz gemacht wird.
Mazi (Mittwoch, 03 Juni 2026 09:14)
Das ist doch logisch!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/milliardenloch-bezugsdauer-f%C3%BCr-%C3%A4ltere-k%C3%B6nnte-drastisch-verk%C3%BCrzt-werden-auf-arbeitsmarkt-gebraucht/ar-AA24DhKC?ocid=hpmsn&cvid=6a1fc8661abb4722a4d37610dd1b6c47&ei=35
Damit der öffentliche Dienst bezahlt werden kann, deshalb müssen die Bürger die Sozialleistungen kürzen.
Blöd ist nur, dass auch die Bürger die Sozialleistungen und den öffentlichen Dienst mit ihren Abgaben schon zuvor bezahlt haben. Die Erhöhung der Gehälter geht nur mit Kürzungen der Sozialleistungen oder der Erhöhung der Beträge der Bürger einher.
Wenn jetzt auch noch die Bürger für die Beiträge zur Rentenversicherung für die Beamten bezahlen sollen, statt deren Überversorgung zu reduzieren, dann liegen die Kritiker richtig, wenn sie behaupten, dass die Erhöhung der Beiträge zur Rentenversicherung ohnehin von den Bürgern zu tragen ist.
Da die Nazis im wesentlichen für den öffentlichen Dienst tätig sind, darf m.E. geschlossen werden, dass diese Überlegung nicht im Grundgesetz, sondern in den Nazi-Überlegung verankert ist und von den ehemaligen Präsidenten der Behörden verankert wurde.
Stellen Sie nur den Vergleich der Abgeordneten des Bundestages an. Auch dort ist veröffentlicht, dass ca. 60 % der Abgeordneten von Leuten, die keinen Mehrwert für unsere Gesellschaft erwirtschaften, beherrscht wird. Die Aussage, dass diese Gruppe über die Mehrheit verfügt, ist daher nachgewiesen.
Wenn seinerzeit der ausgefertigte Reisepasses für den KZ-Arzt der Nazis Josef Mengele in den 50iger Jahren nicht zur Anklage führte, dann ist nachvollziehbar, dass die Amtsträger der Staatsanwaltschaften dies als rechtens angesehen haben. Mangels Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde Josef Mengele nicht angeklagt. Nach dem Grundgesetz haben also keine Richter entscheiden dürfen.
Tatsächlich treffen also Staatsanwaltschaften, nicht die Richter als Amtsträger diese Entscheidungen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Wenn heute die Länder Mitarbeiter für Staatsanwaltschaften und Richter mit der gleichen Anzeige bewerben, dann ist davon auszugehen, dass das Weisungsrecht der Landesregierungen auch auf diese Gruppen ausgeübt werden soll. Es liegt also sehr nahe, dass Amtsträger nicht dem Grundgesetz folgen und eigene Regeln etablieren.
Da vor dem Grundgesetz die Nazis regierten und die Behörden von Präsidenten geleitet werden, ist davon auszugehen, dass diese „Amtsträger“ den vorigen Vorschriften und nicht dem Grundgesetz folgen.
Da die Präsidenten der Behörden (mit nachgewiesener Nazi-Erfahrung) darauf achteten, dass die „Amtsträger“ nach Gesetz und Recht handelten, ist darauf zu schließen, dass diese Amtsträger auch ihre Entscheidungen in ihrem Sinne trafen.
Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 11:17)
Diese Meldung wird auch von dritter Seite bestätigt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/heftige-umfrage-ohrfeige-spd-st%C3%BCrzt-auf-rekordtief-%C3%BCberraschung-bei-fdp/ar-AA24Cuuo?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=ad6cc6b71e34419a8ab45abb3fa9db41&ei=22&cvpid=6a1e9586aec547429277779855a076aa
Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 11:02)
Geht das Wahldester der SPF wirklich weiter?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/umfrage-horror-f%C3%BCr-klingbeil-und-bas-spd-auf-dem-weg-richtung-einstellig/ar-AA24zmQG?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=ad6cc6b71e34419a8ab45abb3fa9db41&ei=22
Wann ist der Zeitpunkt gekommen, dass Bürger die Vorgaben den Grundgesetzes tatsächlich durchsetzen?
Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 09:53)
Das versteht man also in der Bundesrepublik unter der Rechtsstaatlichkeit!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-am-main-zu-korruptionsskandal-um-oberstaatsanwalt?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Zitat:
Einen Schadensersatzanspruch hat das Land Hessen gegen ihn aber nicht, so das LG Frankfurt (Urt. v. 27.05.2026, Az. 2-04 O 628/23).
Der Oberstaatsanwalt leitete seit 2010 eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruptionsstraftaten im Gesundheitswesen. Einen Schadensersatzanspruch hat das Land Hessen gegen ihn aber nicht, so das LG Frankfurt (Urt. v. 27.05.2026, Az. 2-04 O 628/23).
Der Oberstaatsanwalt leitete seit 2010 eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruptionsstraftaten im Gesundheitswesen.
Das Gericht oder genauer die Amtsträger als Richter haben entschieden, dass das Land Hessen keinen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger habe.
Danach werden die Bürger mit den Korruptionskosten des Oberstaatsanwalts belastet und deren Leistungen um diesen Betrag also gekürzt. Das wird also in der Bundesrepublik unter einer Rechtsstaatlichkeit verstanden.
Das muss man also unter der Rechtsstaatlichkeit verstehen. Leistungen der Bundesbürger werden zu ihren Lasten also gekürzt, während die Täter (Amtsträger) nicht belangt werden.
Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 07:55)
Das soll einen Rechtsstaat ausmachen?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/friedrich-merz-xxl-sonderverm%C3%B6gen-floppt-interner-bericht-enth%C3%BCllt-scheitern-der-regierung/ar-AA24wHzA?ocid=hpmsn&cvid=6a1e6b61bfda450cb8611034e6d7a59e&ei=14
Jetzt können die Richter auch in den Medien nachlesen, dass der Beklagte/die Beklagten sachlich richtig gelegen haben.
Sachlich ist dies auch nur ein weiterer Fall (Entscheidung der Sozialrichter gegen das Gesetz, Missbrauch, nicht weiter geleitete Alarmmeldungen, Nichterinnerungen a des Ehemaligen Bundeskanzlers, …). Und das trotz des Eids der Amtsträger auf das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3).
Es ist anzunehmen, dass Amtsträger auf das Grundgesetz pfeifen, vorgeben die rechtlichen Institutionen zu binden und dennoch zu Lasten der Bürger die Hand aufhalten. Die Anklage seitens der Staatsanwaltschaften ist zu überdenken und sachlich neu im Grundgesetz zu regeln.
Ich will nicht schreiben, dass alle Nazis sind. Aber es ist klar und nachgewiesen, dass entscheidende Präsidenten Nazi-Hintergrund hatten.
Die Macht der Nazis, der Präsidenten mit nachgewiesener Nazi-Vergangenheit mit Parteibuch der etablierten Parteien scheint unerschöpflich zu sein.
Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 07:31)
Das soll rechtsstaatlich sein? Vor wem soll die „Brandmauer“ der CDU schützen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/umstrittene-verfahren-wegen-kanzler-beleidigungen-gericht-verh%C3%A4ngt-geldstrafe-f%C3%BCr-l%C3%BCgenfritz/ar-AA24B9u2?ocid=hpmsn&cvid=6a1e6520145e4c378f8ba8e3a36291b9&ei=26
Die Bundesregierung hat unter Friedrich Merz (CDU) das „Sondervermögen“ mit Leben gefüllt. Dazu hat „er“ das Grundgesetz ändern lassen. Klagen gegen die Gewissensentscheidung der Abgeordneten sind unzulässig.
Nun haben Bürger auf dies reagiert und sind von Richtern in der Bundesrepublik deshalb bestraft/verurteilt worden. Das soll rechtsstaatlich sein?
Markus Sehl von LTO.de hat dieses Urteil im Fall des „Lackaffen“ juristisch bewertet (https://www.lto.de/recht/meinung/m/kanzler-merz-beleidigung-lackaffe-image-justiz).
Vor wem soll die „Brandmauer“ des Friedrich Merz (CDU) schützen?
Mazi (Montag, 01 Juni 2026 10:29)
Die Frage ist, ob wir unter Nazis leben wollen oder das Grundgesetz, unsere Verfassung, uns Rechte eingeräumt hat, die uns auch zu gewähren sind?
Ich habe schon vielfach reklamiert, dass die Sozialgerichtsbarkeit uns kein Grundrecht offensichtlich nicht nach dem Grundgesetz gewährt wird (Art. 94 Abs. 4 und in dessen Verbindung mit § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Es steht fern, dass Ministerpräsidenten eine freiheitlich demokratische Grundordnung nach Art. 19 Abs. 4 GG uns Bürgern gewährleisten, wobei sie nicht einmal ihre Amtsaufgabe der Dienstaufsicht übernommen haben.
Sie stehen daher in Opposition zu den Urteilen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen.
Schon vielfach habe ich beanstandet, dass es nicht widerrechtlich ist, den Mißbrauch zu dulden. Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass Staatsanwaltschaften einfach weggesehen und nicht gemäß ihren Vorgaben im Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) gehandelt haben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ihre Vorgesetzten eine Dienstaufsicht über sie ausgeübt und die Strafverfolgung von ihnen vorgenommen haben (Bruch des Amtseids auf das Grundgesetz nach Art. 20 Abs. 3).
Es ist bekannt gemacht, dass die ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD) als ehemalige Richterin und Staatsanwältin, Bundesbürger durch fehlende Weiterleitung von Alarmmeldungen im Ahrtal seinerzeit Menschen in den sicheren Tod schickte. Wo soll da ein Unterschied zu der Vielzahl der getöteten Juden in den Gaskammern der Nazis auszumachen sein? Mir fehlt da die Vorstellung!
Tatsache ist auch, dass der ehemalige Bundeskanzler und Jurist Olaf Scholz (SPD) selbst erklärt hat, dass er sich nicht mehr erinnern könnte und weiterhin Diäten bezieht. Üblich ist, dass dies gerichtlich von Gutachtern festgestellt wird. Wenn Staatsanwälte ihn nicht anklagen, dann ist anzunehmen, dass Richter derartige Gutachten nicht in Auftrag geben dürfen.
Damit ist nachgewiesen, dass Staatsanwaltschaften, die weisungsgebunden agieren, und nicht Richter nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) entscheiden.
Bekannt ist auch und kann auch nachvollzogen werden, dass ehemalige Präsidenten der Behörden mit Nazi-Vergangenheit leiteten und in ihrem Sinne prägten.
Und nun bietet uns die CDU wiederum einen Kanzler Friedrich Merz als Bundeskanzler an, der nachgewiesenermaßen ebenfalls Jurist ist, der gleichen Burschenschaft angehört wie seinerzeit Hans Globke, ehemaliger und nachgewiesener Nazi und der dem Altkanzler Konrad Adenauer (CDU) diente, und dessen Herkunft ebenfalls belastet ist. Und dem weisen wir das Recht zu, uns zu regieren?
Da ich den Vorgaben des Grundgesetzes folge, steht es mir fern, andere Grundrechte und Vorgaben des Grundgesetzes gelten zu lassen.
Es ist die Frage, ob wir dieser Gruppe folgen wollen oder uns an den Grundrechten des Grundgesetzes orientieren?
Mazi (Sonntag, 31 Mai 2026 16:45)
Offensichtlich ist Carsten Linnemann bekannt, dass nicht die AfDm sondern die CDU die Nachfolge der Nazis angetreten hat.
Auf diese Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/es-knirscht-in-der-union/ar-AA24tSDf?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a1c431bb3da4daea3affb3d4960b431&ei=8&cvpid=8f6e0c7699ac432ba2201e0ef863b753
Nicht der von einer Strafsache weiss, sondern der Täter einer Straftat ist verantwortlich.
Wenn das Grundgesetz den Kanzler Friedrich Merz (CDU) schützen sollte, die Formuölierung des Geistes des Grundgesetzes dies nicht widergibt, dann ist das Grundgesetz diesbezüglich für alle Amtsträger verständlich zu konkretisieren.
Mazi (Sonntag, 31 Mai 2026 10:44)
Welche inhaltliche Bedeutung ist eine „Brandmauer“ von Friedrich Merz (CDU) und der CDU? Es ist doch bekannt das Abgeordnete der Parlamente nicht verklagt werden dürfen aber sie ihrerseits die Bürger wegen deren Meinungsäußerung verklagen dürfen. Sie werden auch von den Staatsanwaltschaften verfolgt und von Amtsrichtern verurteilt (https://www.lto.de/recht/meinung/m/kanzler-merz-beleidigung-lackaffe-image-justiz).
Mazi (Sonntag, 31 Mai 2026 10:35)
Haben wir Amtsträger, die Gesetz und Recht folgen?
Es ist anzunehmen, dass die Amtsträger Gesetz und Recht folgen.
Die Ernennung von übrigen Amtsträgern, die nicht Gesetz und Recht folgen, werden also nicht eingesetzt, um ihrerseits Staatsgewalt durchzusetzen, also widerrechtlich.
Es ist anzunehmen, dass sie nicht von Amtsträgern eingesetzt werden dürfen und auch keine Staatsgewalt ausüben können und dürfen.
Der Verdacht liegt nahe, dass Amtsträger mit Nazi-Hintergrund, diese Amtsträger einstellen und vorgeben, dass sie Staatsgewalt ausüben würden.
Wenn z.B. eine ehemalige Ministerpräsidentin eine Alarmmeldung nicht weiterleitet, so ist dies zwar widerrechtlich, aber dennoch im Ahrtal passiert. Sie trägt als Verantwortliche der Landesregierung die volle Verantwortung, auch wenn sie dies nicht selbst getan haben sollte.
Es obliegt der Staatsanwaltschaft sie nach dem Grundgesetz, nicht wegen derer Dienstaufsicht über die Justiz, anzuklagen, verurteilen zu lassen und weiterhin zu Lasten der Bürger sich bezahlen zu lassen.
Bemerkenswert ist, dass mit gleicher Anzeige Richter und Staatsanwälte von den Landesregierungen gesucht werden. „Ein Bösewicht, der da einen Zusammenhang erkennt!“
Mit Sicherheit sind auch andere Beispiele mit dem gleichen Tenor darstellbar.
Es ist anzuzweifeln, dass zu Lasten der Bürger diese Belastungen durch die Amtsträger, die nicht dem Grundgesetz folgen, zu tragen haben. Zweifelhaft ist auch, dass dies einen Rechtsstaat ausmachen soll [vgl. auch die vergangenen Aktivitäten des ehemaligen Landtagspräsidenten Rheinland-Pfalz Hendrik Hering (SPD), der der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) die Einhaltung der Gesetze und des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG) bescheinigen wollte].
Sehr zu beanstanden ist, dass diese Aktivitäten auf das Grundgesetz und nicht die Amtsausübung von Andersdenkenden sein soll. Wenn zahlreiche Präsidenten der Behörden der Bundesrepublik Deutschland ihre Erfahrungen bei den Nazis sammelten, dann liegt es (sehr) nahe, dort auch der Zusammenhang zu suchen und zu finden ist.
Es geht ausdrücklich nicht um eine AfD, die bekanntlich erst nach 1990 gegründet wurde, sondern um die etablierten Parteien, die mit der Schaffung des Grundgesetzes Verantwortung tragen/regieren.
Mazi (Samstag, 30 Mai 2026 23:41)
Wir leben in einem Rechtsstaat!
Aus gegebener Veranlassung weise auf diesen Artikel hin:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/durchsuchung-rechtsanwalts-kanzleien-rechtswidrig-trotz-klarer-rechtslage-bverfg
Zitat:
Eigentlich sind die hohen rechtlichen Hürden für Durchsuchungen bei Rechtsanwaltskanzleien in der Rechtsprechung längst geklärt. Unsicherheit für Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter, die Durchsuchungen durchwinken, dürfte kaum bestehen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 2025 noch einmal einen bemerkenswerten Beschluss abgesetzt, den man durchaus als eine Art freundliche Ermahnung an die Praxis sehen kann. Was läuft da also schief? Sollen unbequeme Anwälte mit Durchsuchungen gar eingeschüchtert werden?
Dass das Vorgehen im Mai 2025 gegen Anwältin Gröner rechtswidrig war, hat das Landgericht (LG) Trier mit Beschluss vom 02.07.2025 (Az. 1 Qs 25/25) festgestellt.
Offensichtlich hat der damalige Ministerpräsident Rheinland-Pfalz Alexander Schweitzer (SPD) sowie seine Amtsvorgänger Amtsträger zur Ausübung von Staatsgewalt eingestellt haben, die Art. 20 Abs. 3 GG. dem Grundgesetz nicht folgen.
Wenn der ehemalige Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) bei dieser Rechtslage der ehemaligen Präsidentin Malu Dreyer (SPD) bestätigte, dass sie als ehemalige Richterin und Staatsanwältin dem Gesetz folgte, dann ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz die Aufsicht der Regierung sowie deren operierenden Behörden und Gerichte nach den Vorgaben anderer Rechtsvorgänger und nicht nach dem Grundgesetz handelten.
Es steht der begründete Verdacht, dass dies in anderen Bundesländern früher nicht anders gehandhabt wurde.
Mazi (Samstag, 30 Mai 2026 23:15)
Sonderbar! Das Grundgesetz schreibt auch Amtzsträgern vor, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und weist dieser Aussage sogar ein Grundrecht bei.
Auf diese Veröffentlichungen verweise ich:
https://rp-online.de/politik/deutschland/andre-dietz-rechnet-mit-merz-ab-video-zu-sparplaenen-viral-v1_aid-149062257
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/bundeskanzler-merz-als-lackaffe-bezeichnet-jetzt-strafbefehl-100.html
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kanzler-merz-beleidigung-lackaffe-image-justiz
https://www.lto.de/recht/meinung/m/ungarn-wahl-orban-korruption-rechtsstaat-eu-demokratie-magyar
Über 80 % sind mit der Politik von Friedrich Merz (CDU) nicht einverstanden. Jetzt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit amtsrichterlicher Unterstützung der Meinungsfreiheit eine Grenze definiert.
Friedrich Merz als "Pinocchio" zu nennen ist nach ihrer Meinung rechtens, ihn als "Lackaffen" zu bezeichnen überschreite dagegen die Meinungsfreiheit.
Hier scheinen Amtsträger gefeht zu haben, als das Thema der freien Meinungsäußerung besprochen wurde.
Mazi (Samstag, 30 Mai 2026 16:50)
Wenn das Wahr wäre, dann ist die Dienstaufsicht tatsächlich ein Beihilfe zum Begehen einer Straftat.
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/brisanter-renten-bericht-gro%C3%9Fe-gruppe-zahlt-keine-beitr%C3%A4ge-und-die-drv-wei%C3%9F-es-seit-20-jahren/ar-AA24lKaM?ocid=hpmsn&cvid=6a1af4f0ec2a4bbe929915b50655493f&ei=17
Dass Amtsträger nach dem Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) wäre ebenso eine Mähr wie die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen oder der Mißbrauch von Menschen, gleich welcher Gruppe von Tätern sie zugerechnet werden, oder … alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären (Grundrecht nach dem Grundgesetz).
Einen Rechtsstaat dennoch zu erkennen, ist ebenso unmöglich, wie die Ausstellung eines Reisepasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele.
Es ist nicht nachvollziehbar.
Meine Mutmaßung ist, dass weiterhin die Nazis die Bundesrepublik beherrschen und steuern.
Mazi (Samstag, 30 Mai 2026 12:03)
Streicht die CDU mit Friedrich Merz (CDU) an der Spitze die geplanten Leistung für Millionen Arbeitnehmer? Dies war selbst CDU geführten Bundesländern zu viel.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/merz-regierung-streicht-geplante-leistung-f%C3%BCr-millionen-arbeitnehmer/ar-AA22YGU0
Dass diese Sozialleistungen nur einen Teil der Geschädigten meinte, ist eine Sache. Dass diese Bundesregierung nur auf 2 Monate ihrer ungerechtfertigeten Steuererhöhung verzichten wollte, ist eine andere Sache. Ebenso, dass sie gegeüber nur einem Teil der Geschädigten ihre Steuermehreinnahnmen und diese nur Ungerechtigkeit auch nur für einen bestimmten Zeitraum erstatten wollte, lässt tief blicken.
Diese Ungerechtigkeit war selbst CDU geführten Bundesländern zu viel.
Letztlich passt auch dies in die Strategie einer CDU. die Vorgabe die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes einzuhalten. Es ist offensichtlich seitens der AfD nicht notwendig das Grundgesetz zu ändern, die etablierten Parteien machen es bereits.
Offensichtlich stellen Ministerpräsidenten Amtsträger als Richter der Sozialgerichtsbarkeit ein, die dem Grundgesetz nicht folgen. Es wirkt unglaubwürdig, dass Amtsträger, die den Grundgesedtz nicht folgen, Institutionen (die Sozialgerichtsbarkeit) nach dem Grundgesetz binden dürfen.
Es erscheint fragwürdig, dass Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, rechtsverbindllche Entscheidungen nach dem Grundgesetz treffen und dabei auch noch Arbeitskleidung eines Richters tragen dürfen? Fraglich erschein auch, dass eine Aufsicht über die Justiz ausgeübt wird und die Vorgaben des Grundgesetzes nicht eingehalten werden.
Wenn die Vorgaben des Grundgesetzes nicht nachgeprüft werden, ist es auch fraglich, das "jemand" behaupten kann und darf, dass diese Vorgabnen auch eingehalten werden.
Wenn die Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht eingehalten werden, dann ist auch deren Amtsaufgabe nicht eingehalten. Ihre Tätigkeit ist nutzlos. Es liegt der dringende Tatverdacht (sehr) nahe, dass hier Präsidenten, die von Nazi instruiert wurden, das Grundgesetz gebeugt haben.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihrer Entscheidung dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) nicht folgen, dann ist es für Normaldenkende logisch, dass deren Entscheidung auch nicht dem Grundgesetz (Art. 94 Abs. 4) folgen kann. § 31 BverfGG schreibt gesetzlich noch einmal vor, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht gegenüber Behörden und Berichte gelten.
Es ist anzunehmen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diesen Verstoß gegen das Grundgesetz vorsätzlich vornehmen. Dies ist seitens anderer Amtsträger in den Staatsanwaltschaften anzuklagen, zu verurteilen.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind mangels Vertrauenstreue gegenüber dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) aus dem Staatsdienst zu entfernen [vgl. VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].
Können diese Richter nicht lesen oder treffen sie ihre Entscheidung vorsätzlich nicht nach dem Grundgesetz?
Mazi (Freitag, 29 Mai 2026 19:30)
Da die AfD keine Regierungsverantwortung haben, ist ihnen auch keine Mitschuld zuzuweisen!
Wir müssen unterscheiden, dass die etablierten Parteien und nicht die AfD verantwortlich sind. Es wohl einheitliche Anschauung, dass dies nicht mit dem Grundgesetz und dem Rechtsstaat vereinbar ist.
Es ist nicht verantwortlich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz, gegen Art. 94 Abs. 4 Grundgesetz, treffen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Ministerpräsidenten Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger einsetzen, die Sozialgerichtsbarkeit rechtlich binden, und diese Amtsträger das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht einhalten. Nachvollziehbar ist, dass Amtsträger sie anklagen, von Richtern zu verurteilen und wegen Vertrauensbruch aus dem Dienst zu entfernen sind [vgl. Urteile VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].
Nicht vorstellbar ist, dass Ministerpräsidenten Verantwortung übernommen haben, ihrer Dienstaufsicht nachkommen sind und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nachgeprüft haben, dass ihre Vorgaben eingehalten werden.
Da die AfD keine Regierungsverantwortung haben, ist ihnen auch keine Mitschuld vorzuhalten.
Familie Heitkamp (Freitag, 29 Mai 2026 17:12)
Viele Grüsse von der Husky Familie.
Mazi (Donnerstag, 28 Mai 2026 17:22)
Es scheint mehr Verbindungen von Rechtskriminellen zu bestehen, als man wahrhaben will.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/partnerfeed-swyrltv/das-ist-wahnsinn-man-glaubt-es-kaum-wie-kriminelle-clans-den-staat-unterwandern/ar-AA249pSb?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a1817ac77954f3c98df00f91c824e43&cvpid=c47a1050980f4f07f35f30db3c90617c&ei=10
Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 94 Abs. 4 GG). Art. 97 Abs. 1 GG bindet sie jedoch an das Gesetz. Folglich ist ausgeschlossen, dass sie einen Amtsauftrag ausführen.
Bekannt ist, dass der jeweilige Ministerpräsident eines Landes Amtsträger als Richter ernennen darf. Es wird vermutet, dass diese Instiutionen von Richtern rechtlich gebunden werden.
Das wäre praktisch so, als wenn alle Männer Vergewaltiger wären. Es fehlt an der Unterscheidungsmöglichkeit.
Durch Veröffentlichung des Archivs von Argentienen ist bekannt geworden, dass Ende der 50iger Jahre der ehemalige KZ-Arzt der Nazis Josef Mengele einen offiziellen Reisepass der deutschen Behörden erhielt und unbehelligt einreisen durfte. Wer nach dem Grundgesetz gegen die Nazis ist und diese Praxis dennoch gut heißt, der ist für mich von einem anderen Stern.
Amtsträger, die dem Grundgesetz nach Art. 20 Abs. 3 nicht folgen, sind m.E. nicht geeignet, Rechte als Amtsträger als Amtshandlung auszuführen. Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und aus der Versorgung/dem Dienst zu entfernen [vgl. Urteil des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].
In die Untätigkeit der Amtsträger in der Justiz blässt auch Markus Sehl in seinem Beitrag auf LTO.de (https://www.lto.de/recht/justiz/j/so-viele-staatsanwaelte-richter-fehlen-deutschland-justiz-recherche-umfrage).
Es scheint mehr Verbindungen von Rechtskriminellen zu bestehen, als man wahrhaben will.
Mazi (Donnerstag, 28 Mai 2026 12:07)
Krass!
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/krass-diesen-beruf-erlernte-friedrich-merz-und-niemand-wei%C3%9F-es/ar-AA1W97A8
https://www.bundesregierung.de/breg-de/leichte-sprache/leichte-sprache--2345194
Nach diesen Unterlagwen ist bekannt, dass er mit seinem Vorwurf nur Amtsträger gemeint haben kann. Von dem Rest hat er keine Ahnung.
Die Frage, die sich ergibt, ob jemand wie er überhaupt ein Volk vertreten kann und darf?
Es ist kein Wunder, dass 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Mehrheit für ihn zusammen bringen und ihn trotz seines Betrugs der Wähler bei der Bundestagswahl wählten.
Mazi (Donnerstag, 28 Mai 2026 10:13)
Es ist davonb auszugehen, dass in der Bundesrepublik Deutschland seitens der Amtsträger nicht nach den Vorgabe des Grundgesetztes gehandelt wird!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/justizskandal-in-niedersachsen?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Mazi (Donnerstag, 28 Mai 2026 09:38)
Es ist bekannt, dass die etwas nicht stimmt!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/so-viele-staatsanwaelte-richter-fehlen-deutschland-justiz-recherche-umfrage?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Mazi (Mittwoch, 27 Mai 2026 21:57)
Wer einmal lügt dem Glaubt man nicht, ...!
Auf diesen Artikel vertweise ich:
https://www.focus.de/politik/deutschland/friedrich-merz/
Als Jurist, ehemaligen Richter und Mitglied der Burschenschaft der Bonner Bavarier (wie Hans Globke auch, nachgewiesener Nazi) ist nicht plausibel verständlich, dass er seitens der CDU-Mitglieder unser Land als Bundeskanzler vertreten darf. Als Erfinder/Entdecker der Brandmauer gegenüber der AfD werden jetzt die Zweifel bekannt, wer sich gegen wen
absichern will.
Bekannt ist, dass Juristen und Richter das Grundgesetz nicht befolgen.
Wir haben dies auch bei der ehemaligen Ministerpräsidentikn Malu Dreyer (SPD), der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin gesehen, wie unter ihrer Verantwortung in der Ahrtalkatastrophe zahlreiche ehrliche Bürger in den sicheren Tod geschickt wurden (https://www.waz.de/kultur/tv-streaming/article412005041/ein-tag-im-juli-ahrtalflut-2021-bilder-und-worte-die-unter-die-haut-gehen.html), sie sich nicht einmal verantwortete und weiterhin ihre Pension bezieht.
Mazi (Mittwoch, 27 Mai 2026 21:32)
as mpssen schon die CDU-Mitglieder schon selbst vornehmen!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/betreibt-das-gesch%C3%A4ft-der-afd-merz-umfeld-reagiert-auf-ger%C3%BCchte-%C3%BCber-kanzlertausch/ar-AA24bStI?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=8bf7ff22d6b240cdde2de400302d044d&ei=27
Nach seiner ungezwungenen Erklärung, dass seine jährlichen Einnahmen von 1 mio. Euro betragen und er sich damit zu dem oberen Mittelstand zählt, muss doch den Leuten in der CDU bekannt sein, wie er tickt.
Nachdem er die Verschuldung der Bundesrepublik in die Höhe getrieben hat, muss doch kjedem Wähler klar sein, dass er ein mieses Spiel getrieben und die Wähler der CDU getäuscht hat.
Merz ist niemand, der auf die monatlichen Einnahmen als Bundeskanzler, wie auch andere Amtsträger, freiwillig verzichten wird.
Es ist jetzt Sache der CDU-Mitglieder diesen Herrn als Bundeskanzler abzulösen.
Als gelernter Jurist und ehemaligen Richter ist er als gescheitertes Existenz nund Nachfolger von Angela Merkel ohnehin überfällig.
Mazi (Dienstag, 26 Mai 2026 09:10)
Sonderbar!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/reform-der-alterssicherung-pensionserh%C3%B6hungen-abd%C3%A4mpfen-junge-union-fordert-debatte-%C3%BCber-beamten-privilegien/vi-AA243TFW?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=b5c9069b2290459aa38c715838293b8d&ei=14
Wer will bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei deren Anteil im Bundestag von 60 % eine Mehrheitsentscheidung beitragen.
Nachweisbar haben diese Abgeordneten eine Mehrheitsentscheidung getroffen, nach der sie keinen Anteil an der Mütterrente und den Wiedervereinigungskosten übernehmen. Dies als Vorgabe nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) für Richter, wo sie doch der gleichen Kaste angehören, zu nehmen, ist mehr als sonderbar.
Mazi (Dienstag, 26 Mai 2026 08:05)
Sonderbar!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-studie-nationalsozialismus-richter
Zitate:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war von Beginn an ein sehr diverses Gericht. Als das BVerfG 1951 – sechs Jahre nach dem Ende des Faschismus – seine Arbeit aufnahm, trafen dort NS-Opfer auf Juristen, die sich im Nationalsozialismus arrangiert und zurechtgefunden hatten. Sie kamen erstaunlich gut miteinander aus.
Dass das Bundesverfassungsgericht kein "Gericht der Unbelasteten" ist, weiß man schon seit den 1960er-Jahren. Aber der Anteil der formal in NS-Organisationen Eingegliederten war doch höher als bisher bekannt. In der ersten Richtergeneration 1951 gab es 12,5 Prozent ehemalige NSDAP-Mitglieder. Doch auch das war noch vergleichsweise niedrig. Am BGH lag der Anteil 1950 mit 31 Prozent deutlich höher.
Dagegen wurde der Anteil der NS-Verfolgten unter den ersten 24 Verfassungsrichter:innen (die Senate hatten anfangs je 12 Richter:innen) bisher deutlich überschätzt. Frühere Forschungsarbeiten gingen von 15 bis 17 Personen aus. Balz und Günther ordnen nach eingehendem Studium der Biographien nur neun Richter:innen in die Gruppe der Verfolgten und Diskriminierten ein. Im Vergleich zu anderen Gerichten war der Anteil an der neuen Institution BVerfG aber immer noch ausgesprochen hoch.
Nach der Vorgabe des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1) waren Richter ausschließlich dem Gesetz unterworfen.
Nach dem Willen der Alliierten waren Juristen mit Nazi-Verganmgenheit in öffentlichen Behörden gar nicht zu beschäftigen.
Um so erstaunlicher ist, dass erst jetzt die Nazi-Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts offengelegt wird.
Bei der Vergangenheit der Gerichte ist es nicht überraschend, dass Richter den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen und Unfallopfer weiterhin leer ausgehen.
Mazi (Montag, 25 Mai 2026 19:24)
Am Thema vorbei! Nur um gequatsch zu haben und in den Meldungen zu erscheinen.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pensionen-im-visier-merz-cdu-diskutiert-offenbar-einschnitte-f%C3%BCr-beamte/ar-AA23ZtZI?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a14556913694dc2b4c10171e8a0f3cc&ei=19
Mazi (Montag, 25 Mai 2026 16:01)
Das soll der beste Kanzler aus der CDU sein?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/kommunikation-ist-f%C3%BCr-merz-eine-einbahnstra%C3%9Fe-leser-bewerten-kanzlerschaft/ar-AA240qdR?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=ea9af3a8edfe42b9b9c32143732c9651&ei=23
Mazi (Montag, 25 Mai 2026 08:27)
Wo Friedrich Merz richtig liegt, liegt er halt richtig!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/friedrich-merz-kanzler-spricht-von-erfolgsgeschichte-und-das-netz-tobt-vor-wut/ar-AA23NIVF?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=270a862834c84154d94a04a94343102b&cvpid=2974d1be819948d6dc19121b8cdef891&ei=17
Damit es den Amtsträger und Beamten besser gehen soll, dass ist von den übrigen Bürgern eben mehr Leistung abzuverlangen.
Das ist ein Weg. Der andere Weg ist die Leistung der Amtsträger und Beamten zu erhöhen.
Wenn es nicht möglich ist, dass die Leistungen der Bürger nicht mehr gesteigert werden kann, ist die Frage, ob die Leistung der Bürger richtig eingeschätzt wird oder von die Amtsträger und Beamte einfach zu fordern ist.
Friedrich Merz (CDU) erscheint aufgrund seiner Herkunft jedoch ungeeignet zu sein. Als Jurist und Drückung der "Hinterbank" ist er wahrscheinlich nicht dazu erschaffen, ein erfolgreicher Schaffer gewesen zu sein.
Für die Auswahl eines Friedrich Merz als Kanzler ist m.E. die CDU verantwortlich. Sie hat ihn auch zu maßregeln und die Verantwortung dieses wichtigen Postens darf nicht auf die Wähler abgewälzt werden. Die haben damit gar keine Verantwortung. Sie haben nach der Vorgabe des Grundgesetzes lediglich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wählen.
Ich halte selbst eine Zusammensetzung des Bundestages mit Amtsträger zu 40 % mit Arbeitnehmern und Selbständigen, die zu den Steuereinahmen tatsächlich beitragen und zu 60 % derer, die finanziert werden müssen -sonst würden sie verhungern-, für unglücklich.
Zu der zweiten Gruppe würde auch Friedrich Merz von der CDU zuzurechnen sein.
Mir fällt auf, dass die Lösung der Amtsträger und Beamte in der Bezahlung gesehen wird. Über der Leistungssteigerung wird im Gegensatz zu den "Berufstätigen" nicht gesprochen. Der Logik nach, würde sich dies doch zuerst anbieten.
Schließlich würde dies auch zu einer Mehrbezahlung der restlichen Amtsträger und Beamten beitragen. Letztlich würde dies auch ausstrahlen auf die Arbeitsleistungen der Amtsträger des Bundestages.
Was mir auch wichtig erscheint ist, dass mit diesem Vorschlag die Belastungen der Bürger bedeutend gesenkt und tragbar werden könnten.
Ein Friedrich Merz, "der die Kühe in Zahlung nehmen will, die die Milch liefern sollen", passt m.E. nicht.
Das System müsste vom Grunde auf überdacht werden und nicht an einem Namen, wie einem Friedrich Merz, hängen bleiben.
Mazi (Montag, 25 Mai 2026 00:10)
Etwas stimmt nicht!
Auf diese Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/mitgliederkartei-der-nsdap-niemand-hat-im-nationalsozialismus-unfreiwillig-mitgemacht/ar-AA23VWBy?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a136dc02875482ba5960a2662604582&ei=29&cvpid=6a13738a0e124ee58d8d4e0edfb7a283
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/friedrich-merz-bundeskanzler-chancenlos-bei-afd-knall-merz-dilemma-nicht-zu-stoppen/ar-AA23WGV3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a13753196604c9a8855a38a0dcaa649&ei=12
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kempten-pr%C3%BCft-umbenennung-lehrer-aus-der-ns-zeit-denunzierte-sch%C3%BCler-und-hetzte-gegen-juden/ar-AA23WYLx?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a136dc02875482ba5960a2662604582&ei=29
Werden uns "schlicht ein X für ein U vorgemacht"? Will uns die CDU mit dem Burschenschaftsmitglied der Bonner Bavarier (wie Hans Globke nachgewieser Nazi-Mann auch) Friedrich Merz ein weiteres Mal mit Unwahrheiten "füttern"?
Für wie blöd wird das Volk über die Propaganda über die Medien "gefüttert" oder sollen es "gefüttert" werden?
Mazi (Sonntag, 24 Mai 2026 11:36)
# 46730
Es geht nicht darum, wer gewonnen und verloren hat.
Maßgeblich ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht den Vorgaben des Grundgesetzes, dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) folgen.
Verwerflich ist m.E., dass Ministerpräsidenten Amtsträger in Institutionen zur Amtsausübung einstellen, die dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht folgen [vgl. auch Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].
Mazi (Sonntag, 24 Mai 2026 11:29)
#4730
Nach bekannter Sitte gewinnen Behörden zu 95 % alle Gerichtsverfahren.
Das wesentliche ist, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß der Vorgabe des Grundgesetzes (Art. 94 Abs. 4 GG) nicht zugrunde legen.
Beachtlich ist m.E., dass die amtierende Präsidentin des Bundessozialgericht, Frau Dr. Fuchsloch, öffentliuch verkündet, dass ihre Behörde maßgeblichden Einflus auf das Sozialrecht in der Bundesrepublik genommen haben. Dies will und kann ich nicht bestreiten. Die Tatsache, dass nicht zu bestreiten ist, ist aber grundgesetzlich bedenklich.
Mazi (Sonntag, 24 Mai 2026 11:20)
Den Aussagen der Verantwortlichen ist kein Vertrauen zu schenken!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/schwerer-politischer-und-psychologischer-schock-in-polen-herrscht-fassungslosigkeit-%C3%BCber-die-usa/ar-AA23STkO?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=62276db5bec44991c9c292fe4fada4c7&ei=27
Ob den Grundrechten im Grundgesetz, unserer Verfassung, keine Rechtssprechung zugrund gelegt werden kann (Art. 19 Abs. 4, Art. 94 Abs. 4,und Art. 97 Abs. 1 GG) oder den Aussagen von Donald Trump, dem amtierenden US-Präsidenten, für mich ist es auf abstraktem Niveau gleich.
Ich erkenne auch keinen Unterschied darin, ob eine CDU oder eine etablierte Partei beim Grundgesetz nicht folgt, oder eine AfD.
WernerE (Sonntag, 24 Mai 2026 00:23)
Servus Zusammen,
wünsche gesegnete Pfingsten!
Kraft, Gesundheit, Freude am Aufdecken der Ungereimtheiten bei Erich und DE.
Sonnige Grüße aus Bayrisch-Schwaben
Jörn (Freitag, 22 Mai 2026 19:01)
Verstehe. Kann man rausfinden welche Menschen ihre Gerichtsverfahren gewinnen? Vermutlich sind das die ehemaligen Nazis oder deren Erben. Die Gesetze und Renten gelten wohl nur für die.
Mazi (Freitag, 22 Mai 2026 12:28)
Es besteht der begründete Verdacht, dass in der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Beklagten zugrunde gelegt werden. Ihre Entscheidung erfolgt also nicht nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244/83 u.a.) wird in der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet.
Da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für Behörden und Gerichte bindend sind (Art. 94 Abs. 4 GG ), aber in der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet werden, ist davon auszugehen, dass die dort eingesetzten Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gwesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) treffen.
Wenn die Ministerpräsidenten eine Institution mit Amtsträgern ausstatten, die dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht folgen, ist es schwierig zu unterstellen, dass sie einen Amtsauftrag wahrgenommen haben können.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht beachten, kann nicht unterstellt werden, dass Amtsträger die Funktion eines Richters wahrgenommen haben können. Sie wären nach ihrem Auftrag an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs.1 GG). Da Richter/Amtsträger die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet haben, ist darauf zu schließen, dass sie auch keinen Amtsauftrag ausgeübt haben können.
Wenn sie dabei auch noch durch Tragung von Amtskleidung den Eindruck erwecken, dass sie einen Amtsauftrag ausführen, dann ist darauf zu schließen, dass weit mehr Straftaten angefallen sind.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind anzuklagen, zu verurteilen und wegen mangelnder Zuverlässigkeit "zu entsorgen".
Aber nicht auf Staatskosten und erst Recht nicht unter Anerkennung ihrer früheren Entscheidungen.
Mazi (Freitag, 22 Mai 2026 12:09)
Es genügt also nicht der Zugang einer Willenserkläiung, sondern sie muss auch formgerecht sein.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/bgh-zum-bea?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Dem beA unterliegen u.a. auch die Stellungnahmen des Rechtsanwalts in sozialgerichtlichen Verfahren gegen die auch vorstoßen worden sein könnte. Also gilt diese Entscheidung der Richter für sozialgerichtliche Verfahren gleichermaßen.
Da die Rechtssicherheit in der Bundesrepublik gegeben ist und diese Entscheidung von Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG erstellt ist, ist auch davon auszugehen, dass sie auch die sozialgerichtliche Verfahren mit einschließt.
Es liegt der Verdacht sehr nahe, dass die Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgertreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vor Weiterleitung an den beauftragten Rechtswalt zu prüfen hat (Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.).
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten weiterleiten und vor allem noch den Rechtsbeistand auffordern, aufgrund dieser Verwaltungsakte die Klage zu formulieren, dann ist nachvollziehbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit über eine ganz andere Sache entscheiden, als beantragt wurde.
Wesentlich ist, dass der beA in der Kommunikation zwischen den Gericht und dem Rechtsanwalt erfolgt.
Aus dem obigen Urteil des BGH ist darauf zu schließen, dass nicht nur die Form zu wahren ist, sondern auch der Inhalt. Daraus ergibt sich die Fehlsteuerung der richterlichen Kompetenz entscheidend.
Ungeachtet der Entscheidung des BGH ist die Weisung eines Gerichts innerhalb einer mitgeteilten gesetzten Frist, eine Stellungsnahme seitens des Beklagten einzureichen. Diese Stellungnahme sei für die Entscheidung des Gerichts entscheidend.
In dem strittigen Fall ist nicht die Unterschrift des Rechtsanwalts verbindlich, sondern seine Verpflichtung, einen von der Verwaltung vorgeschriebenen Weg zu benutzen.
Der Rückschluss, dass nicht die sachliche Begründung maßgeblich ist, sondern die Einhaltung der gerichtlichen Formvorschriften scheint für die Entscheidung des Richters/des Gerichts maßgeblich zu sein.
Mazi (Donnerstag, 21 Mai 2026 22:13)
Häufig gibt es in der Rentendiskussion, dass diese jüngere Generation finanzieren soll, ihr aufgebürdet wird und dass doch gefälligst Beamte in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Schließlich diente dies der Gerechtigkeit.
Als Gegenargument wird häufig vorgebracht, dass dies die Rentenbezüge der Amtsträger noch weiter belasten, hochgetrieben würde.
Alle Argumente stimmen m.E..
Das eigentliche Thema ist jedoch, dass die Renten der Bürger nur einen Bruchteil der Pensionsversorgungen der Beamten ausmachen.
Richtig ist, dass keinesfalls die Mütterrente oder die Kosten der Wiedervereinigung nur die Arbeitnehmer betreffen würde.
Es ist nachvollziehbar, dass die Kosten der Amtsträger, der Beamten, auf die Bürger einfach "umgelegt" werden.
Wenn also die Beiträge um diese Kostenbeteiligung der Beamten zu erhöhen sind, dann ist auch wahr, dass es für die Bürger günstiger ist, deren Kosten gleich zu "bezahlen".
Böse Zungen behaupten, dass ansonsten die Kosten der Bonuszahlungen an die Amtsträger noch viel höher ausfallen werden.
Man stelle sich nur vor, dass Amtsträger einen Eid an das Grundgesetz leisten und sich nicht darum kehren, ob sie diese Vorgaben des Grundgesetzes auch einhalten.
Es ist üblich, dass Amtsträger sich gegenseitig "nicht in die Pfanne hauen", konkret bedeutet dies, dass Dienstaufsichtsbeschen werden gegen die Amtsträger nicht verfolgt werden. Spätestens ist daran zu denken, dass Minsterpräsidenten Weisungen an Untergebene, die Justizbehörden, geben und so sicherstellenb, dass keine Anklagen der Staatsanwaltschaften erfolgen. Auch aus diesem Grund hat der Staat keine Haftung gegen seine Mitarbeiter nach Art. 34 GG zu befürchten.
Zurück zum Ausgangspunkt des Problems.
Wenn die Bürger ohnehin die Kosten, die Aufwendungen der Amtsträger, zu begleichen haben und auch nicht mitbestimmen dürfen, also am Tisch der Verhandlungen sitzen, und nur 40 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages die gesamten Kosten der Gemeinschaft (also auch der restlichen 60 %) tragen müssen, dann ist es einfach für diese anderen 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages mehrheitlich Entscheidungen abzunicken, die sie nicht näher belasten können und die Kosten der "produktiv arbeitenden Bevölkerung" zu maximieren.
Das Grundproblem ist folglich, dass die produktiv arbeitenden Büger (die 40 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages) zumindest gleichhohe Renten wie die Pensionen der Beamten (die 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages) erhalten müssen. Die Frage ist, ob die Renten der produktiv arbeitenden Bürger nicht höher sein müssen, als die der Beamten.
Ich lasse dies unbeantwortet im Raum stehen. Nur die Frage sei gestellt.
Systematisch stimmt das einfach nicht. Es ergibt sich auch die Frage, ob die Zusammensetzung des Volkes im Deutschen Bundestag überhaupt zulässig ist und ob es zulässig, mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass soviele Amtsträger um diese Aufgaben sich bemühen und sich wählen lassen.
Offensichtlich versagen da die etablierten Parteien in ihrem Sinn. Ihr Auswahlmechanismus versagt kläglich und mit ihr auch der Wählerwille.
Ich habe von 40 % gegen 60 % gesprochen. Diese Aussage geht auf eine Analyse des statischen Bundesamtes zurück. Dessen Auswertung ist ganz einfach und transparenz. Es geht darum. wer zum Volksvermögen beiträgt (Arbeitnehmer und Selbständige = 40 %) gegen die, die die "durchzuschleppen" sind (60 %). Allein daraus wird die Schieflage des Deutschen Bundestages, damit des Grundgesetzes und dessen Abbildung des Deutschen Volkes ersichtlich.
Das Problem ist viel größer, als manche von uns wahrhaben wollen oder hinter der Rentendiskussion versteckt ist.
Mazi (Donnerstag, 21 Mai 2026 11:36)
Es ist selbstverständlich, dass Bürger länger arbeiten müssen, um diesen Amtsträger-Apparat sich leisten zu können!
Auif diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/politischer-druck-auf-die-kommission-steigt-bild-berichtet-%C3%BCber-einigung-beim-renteneintritt-experten-dementieren/ar-AA23I68d?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a0ebfc0b4944221a3eec60e5cd57f8e&ei=51
Zitat:
Die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission will laut einem Bericht der „Bild“ die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen. Die Grenze solle bis Anfang der 2060er Jahre von bald 67 Jahren auf dann 70 Jahre steigen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Kommissionskreise.
Die Frage ist nur, ob Bürger dazu außerhalb der gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet werden dürfen, wenn sie darüber nicht entscheiden.
Wenn Bürger ihre Abgeordneten wählen, die ihrer Amtsaufgaben nicht gerecht werden, dann habe ich da meine erheblichen Zweifel.
Dass sie hier von anderen Bürgern "um die Fichte geführt werden", erkenne ich daran, dass in fast allen Themen die gesetzlichen Vorgaben nicht befolgt werden. Ob dies bei den Missbrauchsfällen, der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zur Weiterleitung von Alarmmeldungen, der Erinnerungsfähigkeit oder sonstigen Fällen bekannt wurde, erscheint mir gleichgültig. Ihr Ursprung ist gleich.
Der Staat verfolgt seine Verfassung, das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3), nicht!
Mazi (Donnerstag, 21 Mai 2026 10:58)
Was bedeutet dies von Klägern vor dem Sozialgericht?
Sie reichen vor den Sozialgericht nach den grundgesetzlichen Vorgaben ihre Klage ein. Die Klage wird in den Sozialgerichten von Amtsträgern bearbeitet und "entschieden", die dazu laut Grundgesetz überhaupt nicht ermächtigt wurden.
Konkret heißt dies, dass in der Sozialgerichtsbarkeit verpflichtet wurde, zu der keine Amtsträger eingesetzt wurden. Wenn Bürger Rechte der Institutionen verpflichten, zu der sie nicht eingesetzt werden, ist logisch, dass von diesen Bürgern diese Institutionen auch nicht verpflichtet werden können.
Gleiches gilt für Amtsträger, die ihren Amtsaufgaben nicht nachkommen. Dass sie grundgesetzlichen Aufgaben nicht nachkommen, ist sehr wahrscheinlich.
Mazi (Donnerstag, 21 Mai 2026 10:47)
Wo leben wir eigentlich?
Ich schließe aus, dass wir in einem Rechtsstaat leben können, weil Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Die Instiution der Sozialgerichtsbarkeit erkenne ich zwar nach dem Grundgesetz als geschaffen an, aber ich bezweifele, dass diese Instition mit Amtsträgern besetzt ist, die nach Art. 20 Abs. 3 GG dem Grundgesetz folgen.
Also werden Institionen von Bürgern verpflichtet, die dazu nicht nach dem Grundgesetz berufen sind.
Mazi (Donnerstag, 21 Mai 2026 10:28)
Wenn Art. 34 GG vorsieht, dass der Staat für Fehler seiner Mitarbeiter haftet, dann erhebt sich die Frage, für was eigentlich, wenn Amtsträger u.a. dann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Art. 20 Abs. 3 GG nicht folgen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/jva-skandal-euskirchen-clan-chef-soll-rolls-royce-gefahren-sein-als-er-angeblich-in-seiner-zelle-sa%C3%9F/ar-AA23F6lX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a0e23e48beb43988eb48cb08bdf3f4f&ei=18&cvpid=c553a5db0dd24d50fb67e06f15898413
Zitat:
„Die Überprüfung der elektronischen Schließsysteme sowie der Verwaltung und Verwahrung von Generalschlüsseln in allen anderen Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalens“ indes habe „keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten oder Defizite ergeben“, ergänzte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).
Also hat es nach diesem Eingeständis des nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unter seiner Verantwortung einen Fall des Missbrauchs in einer JVA, einer Schutzeinrichtung, gegeben.
Wo sind wir eigentlich?
Mazi (Donnerstag, 21 Mai 2026 09:19)
Die Vermutung, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz treffen, ist mehr als naheliegend!
Es erscheint schwierig, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, eine Amtstätigkeit vortäuschen.
Einem Richterberuf scheint es unwürdig zu sein, wenn gesetzliche Vorschriften ihn zu einer anderen Entscheidung, als nach dem Gesetz, entgegen der Anordnung des Grundgesetzes (Art. 94 Abs. 4), animieren.
Von dieser Maßgabe ist es unverantwortlich, wenn dritte Richter eine Kollegin oder einen Kollegen von ihrer/seiner Befangenheit frei sprechen wollen. Mit richterlicher Unabhängigkeit hat die Ausführung der Arbeit - und schon gar nicht mit dem Gesetz - gar nichts zu tun.
Es fehlt ihnen die gesetzliche Grundlage schlechthin.
Einem Vergleich mit einem Rechtsstaat scheint die gesetzliche Grundlage zu fehlen.
Nach der praktischen Handhabung, dass es ein Obergericht, das Bundesverfassungsgericht, das die notwendigen Entscheidungen nach den Vorgaben des Grundgesetzes trifft, ist in der Sozialgerichtsbarkeit nicht gegeben. Welcher Maßstab der Rechtsstaatlichkeit wird also in der Sozialgerichtsbarkeit angelegt und praktiziert?
Schwierig ist es, etwas zu unterstellen, was es in Wahrheit nicht gibt (vgl. Ingo Sorgatz ehemals BKA in dessen Artikel zur Verwaltung öffentlicher Behörden, https://www.kbw.de/dozent/ingo-sorgatz_141270).
Wenn Amtsträger vorgeben, nach dem Gesetz zu handeln (Art. 20 Abs 3), dann trifft dies auf Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht zu. Die Frage ist, wenn in der Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger „arbeiten“, die nicht nach dem Gesetz tätig sind, ob sie dann noch eine rechtliche Institution vertreten und verpflichten dürfen?
Es ist m.E. nicht legitim, eine Institution wie die Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern zu besetzen, die nicht dem Grundgesetz folgen. Die Institution Sozialgerichtsbarkeit ist zwar grundgesetzlich geschaffen, aber nicht mit Amtsträgern besetzt.
Die Vermutung, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Grundgesetz sprechen, ist also naheliegend!
Mazi (Mittwoch, 20 Mai 2026 14:37)
Es ist schwierig davon auszugehen, dass frühere Nazis die Seiten gewechselt haben und fortan nach den Regeln des Grundgesetzes die Welt betrachten.
Es ist nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Daher ist anzunehmen, dass deren Entscheidungen nicht nach dem Grundgesetz, sondern nach dem Gesichtspunkt eines früheren Rechts getroffen wurden.
Die Frage die sich mir stellt, ist die, ob diese Amtsträger gegen das Grundgesetz votieren oder ob sie als Grundgesetz zu qualifizieren sind. Es leuchtet nicht ein, dass sie von den Bürgern erhalten werden sollen, wo sie doch gar nicht dem Grundgesetz, den Bürgern, folgen.
Es ist anzuzweifeln, dass sie als unabhängige Richter gelten sollen obwohl sie dem Grundgesetz tatsächlich nicht folgen. Ich habe ernsthaft große Sorge, Richter der Sozialgerichtsbarkeit und das Grundgesetz „unter einen Stuhl“ zu bringen.
Es liegt daher nahe, dass das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz anderen Regeln, als denen des Grundgesetzes folgt.
Es ist zudem fraglich, wie der ehemalige Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) der ehemaligen Richterin, Staatsanwältin und Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) auszeichnen durfte, sie habe in ihrem Verfügungsbereich Gesetz und Recht eingehalten.
Vor diesem Hintergrund ist auch der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu hinterfragen, in was er seine „Brandmauer“ sehen will. Friedrich Merz gehört wie Hans Globke der Burschenschaft der Bonner BAVARIER an. Hans Globke war nachweislich bei den Nazis in herausragender Stellung.
Die Frage ist folglich, in welcher Art will Friedrich Merz seine CDU von der AfD abgrenzen? Klar ist, dass die CDU früher als die AfD gegründet wurde. Aber für eine andere Unterscheidung fehlt mir die Phantasie.
Mazi (Montag, 18 Mai 2026 16:09)
Die Frage, die sich mir stellt, ob die CDU-Regierung die Nichtbeachtung des Grundgesetzes der Vorgängerregierungen fortsetzen oder zu den Vorgaben des Grundgesetzes zurückkehrt?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/machtwechsel-in-mainz-gordon-schnieder-zum-ministerpr%C3%A4sidenten-von-rheinland-pfalz-gew%C3%A4hlt/ar-AA23txqK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a0b17fd295148c68ac38733f05600b4&ei=21
Wir werden es sehen und verfolgen können!
Zumindest ist eindeutig klar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht Art. 94 Abs. 4 GG folgten und keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben. Wenn sie also keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, dann ist ihnen auch nicht zu unterstellen, dass sie je eine Amtshandlung ausgeführt haben können.
Die Frage, die sich mir stellt, weshalb die Staatsanwaltschaften diese Amtsträger nicht angeklagt haben? In soweit ist eine Parallele zu dem Fall des korrupten Oberstaatsanwalts Alexander Badle und den deutschen Behörden gegeben (https://big.businesscrime.de/nachrichten/hessens-ehemaliger-oberster-korruptionsbekaempfer-kommt-in-haft/). Vergleiche auch die Ausstellung des Reisepasses für den ehemaligen KZ-Arztes des Nazi-Regimes Josef Mengele von deutschen Behörden, die erst durch einen ausländischen Geheimdienst jetzt bekannt gemacht wurden.
Mazi (Montag, 18 Mai 2026 15:39)
Ich möchte noch "nachschieben", um die Bedeutung dieses Falls zu unterstreichen und auf folgendes Urteil des LG Frankfurt hinweisen:
https://www.fr.de/frankfurt/landgericht-frankfurt-sechs-jahre-haft-fuer-oberstaatsanwalt-92274455.html
Nach Kenntnis dieser Zusammenhänge ist nachvollziehbar, dass es auch in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Gesetz gibt und das Grundgesetz nicht beachtet wird.
Es ist die Frage, wie Art. 94 Abs. 4 GG von den verantwortlichen in der Politik und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gelesen und verstanden wird?
Mazi (Montag, 18 Mai 2026 15:20)
Dem ehemaligen hess. Minister der Justiz, Herrn Roman Posek, hat der hess. Landesrechnungshof vorgehalten, er habe keine Kontrollmechanismen aufgebaut und der Richter am LG Frankfurt a.M. hat sich anlässlich der Verurteilung des für die Korrupotionsbekämpfung zuständigen Oberstaatsantwalts Alexander Badle für die Korrutionsbekämpfung dieser Wertung angeschlossen (https://www.medical-tribune.de/politik/versorgung/wie-das-urteil-gegen-alexander-badle-den-korrupten-korruptionsjaeger-bewertet-werden-kann).
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/%C3%BCbers-ziel-hinausgeschossen-in-beh%C3%B6rden-wachsen-zweifel-am-harten-kurs-gegen-hasskommentare/ar-AA23sDel?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a0ad6015d364828bb139fefd38756f3&cvpid=9cffc76d6a16496ddc5fa1eb2c4f57d9&ei=17
Roman Poseck, der damals verantwortlich war, nicht angeklagt und zur Rechenschaft mangels Anklage gezogen wurde, begleitet auch als ehemaliger Präsident des OLG Frankfurt a.M. heute den Posten des hess. Ministers des Innnern im Kabinett von Boris Rhein. Er hat auch die Begleitung von Thorsten Frei, (CDU), analog von Hans Globke (CDUund gesichert ehemaligen Nazi unter Konrad Adenauer (CDU) in dessen Interview übernommen.
Zitat aus dem obigen Artikel:
Zugleich betonte er, bei Rassismus, Antisemitismus oder Gewaltaufrufen müsse konsequent eingeschritten werden.
Es ist fraglich, an welchem Unterschied die Bürger die Abgrenzung der CDU von der AfD erkennen sollen?
Mazi (Sonntag, 17 Mai 2026 23:34)
Wenn nur 11 % der Wähler mit den jetzigen Aktivitäten der Bundesregierung zufrieden sind, dann ist davon auszugehen, dass die an der Bundesregierung tätigen Parteien sich die 11 % auch teilen dürfen.
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/84-prozent-sorgen-sich-um-deutschland-gro%C3%9Fe-unzufriedenheit-mit-regierung/ar-AA23n81t?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a0a1cd2652b471691b1f7c5ae2267dc&ei=72
Das diese niedrige Zufriedenheitsaussage gelten soll, ist dem Bndesbürger nicht glaubhaft vermittelbar.
Wenn die handelnden Parteien an der demokratischen Ordnung nur etwas Interesse haben, dann ist der Zeitpunkt für Neuwahlen schon lange überschritten. Nicht abzustreiten ist, dass zahlreiche Abgeordnete in den Deutschen Bundestag nicht mehr einziehen werden. Die Frage, die sich ableiten wird, dass es eine Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) dann nicht mehr geben wird.
Die Frage ist m.E., welchen Qualitätsmaßstab die Abgeordneten an die Arbeit der Bundesregierung anlegen, wenn selbst die Bürger, die Wähler, zu diesem Urteil gelangen. Mit Sicherheit ist zwischen einer Umfrage und ein nicht zu unterschätzende Differenz gegeben. Aber so groß ist das Umfrageergebnis nicht von einem tatsächlichen Wert nach den Demoskopen entfernt.
Die Irrtumswahrscheinlichkeit wäre mit 34 % anzugeben. Das hat aber nichts mit einem Umfrageergebnis von 84 % gemein.
Wenn derartige Ergebnis pupliziert würden, könnte man sich den Aufwand auch sparen. Man brauchte derartige Wahlschätzungen nicht mehr zu veröffentlichen.
Die große Mehrheit hatte bei der alten Regierung den Eindruck, dass sie nicht mehr wüssten, was zu unternehmen war. Bei der jetzigen Bundesregierung muss man den Eindruck haben, dass sie nie gewusst haben, was zu verändern ist.
500 Mrd. Euros an Kredit aufzunehmen, dieses als Sondervermögen zu bezeichnen, kann's ja nicht gewesen sein. Eine Rentenreform zu starten und diese von den jüngeren Bundesbürger finanzieren zu lassen, kann auch nicht sein.
Gesetze von Abgeordenten zu beschließen, die sich nachher für nicht betroffen erklären, kann's auch nicht sein (Thema: versicherungsfremde Leistungen). Die Träger der deutschen Wirtschaft, als faule Schweine zu bezeichnen, ist wohl auch keine Art.
Fehlende Mathematikkrenntnisse von einem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu hören, ist wohl auch nicht angebracht. Vor allem kann ein (deutscher) Jurist sich dieses Urteil nicht erlauben.
Diesen Absturz erlebt man m.E. nur einmal. Da fehlt es m.E. an jeder demokratischen Grundordnung.
Mazi (Sonntag, 17 Mai 2026 17:53)
Ergänzend verweise ich auch auf diese Veröffentlichung:
https://www.medical-tribune.de/politik/versorgung/korrupte-korruptionsjaeger-vor-dem-kadi