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21.01.2019

Feuer Hilversumer Str.

 

21.01.2019, Feuer im Nachbarhaus

So ein Feuer könnte auch die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vernichten.

 

Aus Sicherheitsgründen war es auch richtig, dass ich den roten Aktenordner mit den 45 Geheimunterlagen mit ins Gefängnis genommen habe.

 

Siehe dazu den Zeitungsbericht der taz vom 21.10.2021. 

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Tatsächlich benötigt der RD auch neue Mitarbeiter für meinen Fall. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 vor.

 

Ich bin auf dem richtigen Weg u. Zeitungen berichten über meinen Fall.

Wie bei meinem Großonkel berichten die Zeitungen von Anfang an über meinen Fall. Seit 2013 habe ich die Öffentlichkeit mit meiner Webseite  informiert. Und habe dazu meine Behördenakte zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann. Und ich von außen Hilfe erhalten kann. Wahrhaftig kam auch am 12.11.2019 Hilfe, denn ein Bankdirektor hat 1.023,50 € Ordnungsgeld an das Landgericht (LG) Hamburg überwiesen, damit ich nicht ins Gefängnis muss. Denn er kann es nicht ertragen, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit gebrauch macht und dafür ins Gefängnis gehen soll. Wie es schon in der NS-Zeit geschehen ist und "Jeder stirbt für sich allein". >Klick

 

Ich werde weitermachen, 

Ich habe darauf hingewiesen, 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW sowie 6000 Blatt Beweismittel und Geheimunterlagen der BGHW hätten durch ein Feuer wie in meinem Nachbarhaus am 21.01.2019 vernichtet werden können. Dafür sollte ich eine Ordnungshaft unter Schwerbrechern antreten.

 

Mit einer Liste vom 13.08.2019 wurden mir auch tatsächlich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung bekannt gemacht. Ich werde bis auf unbegrenzte Zeit zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt und darf die Geheimunterlagen auch nicht dem SG Bremen vorlegen. Damit wurden mir die Beweismittel aus der Hand geschlagen, die ich bei meinen Klagen dem Gericht vorlegen muss. Und hätten schon damals bei einem Feuer wie im Nachbarhaus vernichtet werden können.

 

Und gerade die 45 Geheimunterlagen dokumentieren, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken und den Mitarbeitern der BGHW mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ein "Redeverbot" auf unbegrenzte Zeit erteilt haben.

 

Ich werde weitermachen,  

denn ich bin ein Deutscher. Zum Widerstand benutze ich meine Webseite und keine Postkarten wie vor 80 Jahren in der NS-Zeit und "jeder stirbt für sich allein". 

 

Ich werde auch nach 20 Jahren das Beseitigen von Fehlern nicht aufgeben. Denn in der Medizintechnik habe nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: Fehler müssen vollständig beseitigt und dokumentiert werden und dürfen sich nicht wiederholen. Und so bearbeite ich auch meine Verletztenakte:

"Dem Sterben zum Trotz" 

 

 

21.01.019

Feuer im Nachbarhaus

Unter der Androhung eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder 250.000 € Ordnungsgeld wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt.

Schon damals hätten die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW durch ein Feuer wie im in meinem Nachbarhaus Nr. 53 vernichtet werden können. Der Weser Kurier hat aber gegenüber der BGHW die Hausnummer 53 angeben. Tatsächlich ist meine Hausnummer aber 33. 

 

22.01.2019

Mein Schreiben an die STA Bremen

Anlage in Kopie

05.10.2009 Az.: E207/09

Es folgt eine Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist untersagt.

Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt.

 

Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.

Anlage in Kopie

17.11.2009

Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. 

 

Es folgt der Bescheid vom 17.11.2009 aus der Generalstaatsanwalt Bremen aus dem geht hervor, dass ich gegen die Mitarbeiter der BGHW ein Ermittlungsverfahren angstregt habe. Und 44 Pflichtverletzungen durchgängig erkannt wurden. Insoweit auch die aktenführende Behörde die für mich nachteiligen Schriftstücke zu entfernen hat. Aber dazu lässt es die aktenführende BV Bremen nicht kommen. 

 

Nun haben die Beteiligten erkannt, jetzt muss gehandelt werden, denn sie wollen nicht kriminalisiert werden.

Anlage in Kopie

17.11.2009

Mein Beschwerdevorgang E 207/09 

Es folgt die E-Mail vom 17.11.2009 der BV Bremen und melden der HV Mannheim, dass die BGHW erfahren hat, ein Ermittlungsverfahren wurde gegen die Mitarbeiter der BGHW angestrengt, so darf es nicht weitergehen und die Maßnahmen wurden festgesetzt.

 

Die Beteiligten wollen nicht kriminalisiert werden und setzen dazu alle Hebel in Bewegung. 

Anlage in Kopie

28.11.2009 

Es folgt die E-Mail vom 28.11.2009 der BV Bremen und melden der HV Mannheim, dass die BGHW erfahren hat, ein Ermittlungsverfahren wurde gegen die Mitarbeiter der BGHW angestrengt, so darf es nicht weitergehen und die Maßnahmen wurden festgesetzt.

 

"Offener Brief"

12.11.2019

Mein Schreiben an das LG Hamburg 

 

15.11.2019

Mein Schreiben an die STA Bremen

mit der Anlage in Kopie