09.03.2011

Die Aufsichtsbehörde bzw. das Bundesversicherungsamt ist auch darüber informiert, wem was anzulasten ist. 

24.12.2011

Schreiben an den damaligen Geschäftsführer der BGHW in Bremen

30.01.2012

Dieses ist der damalige Geschäftsführer der BGHW Bremen und hat mit seinem Antwortschreiben vom 30.01.2012 die Unwahrheit behauptet, das falsche Beweismittel sei nicht zur Urteilsfindung verwertet worden. Und ist sogleich mit dem ausgefertigtem Urteil vom 18.12.2008 widersprochen.