Eidesstattliche Versicherung Anknüpfungspunkt für eine Mediation 

Dieser Geschehensablauf hat bestätigt, dass die merkwürdige Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010* - die ich seit dem 13.08.2019 der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen darf - noch am Wirken ist. Mit dem Hinweis auf die merkwürdige Verwaltungsentscheidung (18.01.2010) liegt auch eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 5.12.2018 vor, die ich im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit zurückhalte und die Anknüpfungspunkte für die Mediationen sind. 

 

Die folgenden Unterlagen beschäftigen sich mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010* und der Mediation. Die Verwaltungsentscheidung wird von mir aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht:

 

28.02.2013, Gerichtsbeschluss.

15.04.2013, Widerspruchsbescheid der BGHW

16.04.2013, Gesprächsnotiz der BGHW

02.05.2013, Schreiben der BGHW

06.05.2013, mein Schreiben 

Es liegen also weiterhin die Anknüpfungspunkte für zwei Mediationen vor, in der Sache "Tietjensee" (Az. 324 O 532/18) und "Geheimhaltungsliste" (Az. 324 O 128/19). Nun habe ich einen Anwalt und den Mediationen würde nichts mehr im Wege stehen.

Es liegen also weiterhin die Anknüpfungspunkte für zwei Mediationen vor, in der Sache "Tietjensee" (Az. 324 O 532/18) und "Geheimhaltungsliste" (Az. 324 O 128/19). Nun habe ich einen Anwalt und den Mediationen würde nichts mehr im Wege stehen.

Anknüpfungspunkte für eine Mediation

Dieser Geschehensablauf hat bestätigt, dass die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010  - die ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen darf - noch am Wirken ist. In dieser Sache liegt auch eine eidesstattliche Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 5.12.2018 vor, die ich im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit zurückhalte und der Anknüpfungspunkt für eine Mediation ist. 

 

Ferner liegen der BGHW meine Schreiben vom 30.01.2011 (8 Seiten zum Stromunfall) und 03.03.2011 (20 Seiten zum Verkehrsunfall) vor und dokumentieren "wem was anzulasten ist". Diese Schreiben sind weitere Anknüpfungspunkte für eine Mediation. Und werden von mir im Sinne der BGHW vor der Öffentlichkeit zurückgehalten. 

 

Positive Ereignisse mit der Berufsgenossenschaft

Gerne würde ich über positive Ereignisse mit der BGHW berichten wie eine Schlichtung mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann. Und den Ärger mit der Berufsgenossenschaft und dem Sozialgericht (SG) Bremen beseitigen würde. 

 

Sogleich könnte ich mein Büro für immer schließen und erstmalig mit 79 Jahren als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) mein Rentendasein genießen. 

 

Ich wünsche mir, dass meine geänderte Webseite bei der Geschäftsführung der BGHW Bezirksverwaltung Bremen eine "Signalwirkung" auslöst. Ich habe der BGHW schon angeboten, meine Webseite im Sinne der BGHW zu gestalten und die BGHW sollte mir dabei helfen, ich bekomme aber keine Antwort.

 

Mein Büro  

Hier schreibe ich meine Webseite und habe dabei am 21.01.2019 durch mein Fenster ein Feuer im Nachbarhaus gesichtet und sofort gemeldet. Und so ein Feuer hätte auch mein Büro mit den Akten vernichten können. 

 

Während meiner Ordnungshaft bleibt meine Webseite und Gästebuch geöffnet und dokumentiert die Meinung der Öffentlichkeit seit 2013 mit mehr als 1700 Einträgen. Hier hat sich auch "Mazi" eingetragen und hat am 11.11.2019 an die Justizkasse Hamburg 1.023,50 Euro gezahlt und hat damit eine weitere Ordnungshaft in meinem Fall und in der Sache "Feuer im Nachbarhaus" verhindert. Denn "Mazi" (Herr Manfred Zimmer) kann es nicht ertragen, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit gebrauch macht und (ohne mündliche Verhandlung) dafür ins Gefängnis kommt.

 

So etwas gab es schon während der Jahre 1940 bis 1942. Siehe dazu den Roman von Hans Fallada: "Jeder stirbt für sich allein". Damals wurde die Wahrheit noch auf Postkarten geschrieben und heute auf Webseiten.

Dieser Roman wurde mir bei meiner 1. Ordnungshaft (Weihnacht 2019) in der JVA Bremen zum Lesen vorgelegt.

 

Sogleich haben die Justizbeamten gesagt, dass ich hier unter Schwerverbrechern eine Ordnungsstrafe antreten muss kann nicht richtig sein, denn ich hätte ja nur von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Und sie kennen meinen Fall aus der Presse und lesen meine Webseite.

 

 

"Starker Tobak"

Muss ich meine Ordnungshaft antreten, weil die BGHW nicht eingelenkt hat, so werde ich der Zelle einen Bericht über das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) für meine Webseite und Öffentlichkeit vorbereiten. Natürlich werde ich meinen Bericht erst der BGHW vorlegen, damit bestätigt wird es liegt keine Schmähkritik vor. Und ich von der BGHW in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde.

 

Dieses Schreiben hat die Polizei Bremen schon als "Starker Tobak" bewertet. Und war für die Polizei so unglaublich, dass sie davon eine Kopie wünschte zum Vorzeigen in der Wache.

 

Dieses  Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 22.11.2012 sofort zu einem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf üble Nachrede veranlasst. Jedoch hat die STA Bremen die BGHW zu keiner sofortigen Vernehmung vorgeladen. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 22.05.2013 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) ebenfalls aktenkundig gesichtet. Und mit dem Hinweis auf den Fall von "Gustl Mollath" wurden mir dazu Anweisungen erteilt wie ich mich zu verhalten habe.

 

Angeblich ist das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) seit dem Schriftsatz der Beklagten (BGHW) vom 20.12.2019 in der Behördenakte der BGHW nicht mehr auffindbar, mir liegt aber ein Kopie greifbar vor.

 

Das Kopieren wurde mir von der BGHW seit dem 13.08.2019 mit der Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und Ersatzweise bis zu 2 Jahre Ordnungshaft untersagt.  

 

Das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) liegt seit dem 31.05.2020 dem Bremer Senator für Justiz und seit 30.06.2020 dem Bremer Senator für Inneres sowie dem Bürgermeister Bremen seit dem 08.09.2020 vor. Bisher wurde aber nicht beantwortet, ob das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) an die richtige Behörde weitergeleitet wurde.