15.09.2025:
Am 15.09.2025 hat mir der Chefarzt [13-9] der BG Ambulanz Bremen ein schriftliches Hausverbot überreicht, mit dem Hinweis aktenkundig hätte ich schon einmal ein Hausverbot erhalten, der Beleg konnte aber nicht sofort vorgelegt werden und eine weitere Diskussion sollte es nicht geben.
Dazu ist zu sagen:
Offensichtlich hat die BG Ambulanz Bremen die Übersicht verloren, denn niemals habe ich ein Hausverbot bei der BG Ambulanz Bremen erhalten. Insoweit werde ich den Antrag stellen, dass die BG Ambulanz die Regie der der Aufklärung in meiner Behördenakte übernimmt. Wie es Herr Dr. [11-2] am 12.01.2004 schon gewünscht hat.
17.09.2025
Mein Schreiben an den Chefarzt der BG Ambulanz Bremen
01.10.2025
BG Ambulanz hat die Akte überprüft und nachvollziehbar dokumentiert:
Die Wahrheit soll ich im Warteberreich verschweigen, dann wird mein Hausverbot vom 15.09.2025 aufgehoben.
Natürlich hat die BG Ambulanz auch das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesichtet. Und über einen möglichen "Amoklauf" berichtet, wenn ich feststelle, dass nichts weiter passieren sollte.
11.10.2025
Für drastische Schilderungen wird ein Seminarraum benötigt
18.10.2025
Mein Schreiben an die BG Ambulanz Bremen
22.10.2025
Mein Schreiben an die BG Ambulanz Bremen
07.11.2025
Mein Schreiben an die BG Ambulanz Bremen
22.04.2026
Schreiben der BG Ambulanz Bremen
27.04.2026
Mein Schriftsatz an das Sozialgericht Bremen
27.05.2026
Mein Schreiben an die BG Ambulanz Bremen
28.05.2026
Mein Schreiben an die BG Ambulanz Bremen
12.06.2026
Mein Strafantrag gegen die BG Ambulanz Bremen,
mit den 11 Anlagen in Kopie.
Was soll die Kommissarleuchte noch aufhellen?
Wann wird das "Schwert der Gerechtigkeit" gezogen, damit das wahre Logo der Berufsgenossenschaft wieder erscheinen kann?
Wann wird der Bürgermeiste von Bremen den Bremer Schlüssel zum Tor der Wahrheit auf den Richtertisch legen?
Wer hat den Mut nach dem Gesetz und seiner Paragrafen zu handeln?
Der gesetzlose
"Kampf um Unfallrente" ist noch nicht verloren.
"Gerechtigkeit als Herzenssache"




















