Meine mit Bescheid der BGHW anerkannten Arbeitsunfälle:

 

19.06.1968

So sah es an der nächtlichen Unfallstelle aus - mein 1. Arbeitsunfall

Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms kam mir - E. Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. 

Am 19.06.1968 habe ich meinen ersten Arbeitsunfall als Fahrer eines Autotransporters der Firma E. H. Harms in Bremen erlitten. Wobei uns ein alkoholisierter LKW in die Quere kam und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Meine Gesundheitsschäden sind mit den folgenden Bildern abgebildet und in der Akte der BGHW dokumentiert.

Ich habe von Anfang an keine sachgerechte Entschädigung erhalten und kämpfe - wie andere Unfallopfer - um mein Recht.

 

Mein Arbeitsunfall ist mit Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt.

Bei einer MdE mehr als 25% darf es zu keiner Abfindung kommen.

 

22.11.1984

Zeugnis und die Zeit der Beschäftigung in der Medizintechnik

Am 17.09.1992 kam es im Med. Techn. Notdienst zu einem Verkehrsunfall mit rechtem Knieaufprall. Dazu im Einklang liegen die Arztberichte seit dem 17.09.1992 aus der BG-Unfallstation vor. Und diagnostizieren einen Gesundheitsschaden im re. Knie.

 

17.09.1992

Arthrose nach Verkehrsunfall mit re. Knieaufprall - 2. Arbeitsunfall 

Nach einem Notdiensteinsatz kam es zu einem Verkehrsunfall

 

16.05.2006

Arbeitsunfall vom 17.09.1992 mit Bescheid anerkannt.

Eine MdE unter 20% würde eine Rente auslösen.

 

23.08.2000

Es kam zur Abmahnung

Denn die Unfallfolgen aus dem AU-1968  "anfallsartige Kopfschmerzen" mit Nebenerscheinungen hatten sich verschlimmert und haben zu einer unregelmäßigen Arbeitsaufnahme mit Abmahnung geführt. 

So kam es Ende 2001 zum Arbeitsplatzverlust aber eine Entschädigung habe ich von der BGHW nicht erhalten. 

Am 06.02.2001 kam es im Med. Techn. Notdienst zu einem Verkehrsunfall, ohne Dauerschaden. Mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte der Beweis erbracht werden, es lag auch bis zum Stromunfall am 20.03.2001 kein Vorhofflimmern vor. 

 

27.04.2004

Stromunfall ist im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt

Eine MdE unter 20% würde eine Rente auslösen.

 

20.03.2001 

So sah mein EKG nachdem Stromschlag aus - mein 3. Arbeitsunfall

Bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät kam es zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt. Und obwohl alle Mediziner der BGHW mein VHF als Unfallfolge diagnostiziert haben, hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden im Bescheid eingetragen. Das Sozialgericht (SG) Bremen sorgt nicht dafür, dass ich zu meinem Recht komme und so kam es bisher zu keiner Entschädigung.

 

Am 20.03.2001 kam es bei meinen Arbeiten in der Medizintechnik zu einem

Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW am 15.11.2002 und 27.10.003 dokumentiert. Und mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag dem 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF.  Das VHF steht im Ursachenzusammenhang mit meinem Schlaganfall vom 07.12.2021. So ist es in dem Arztbericht des Kardiologen vom 09.12.2021 dokumentiert.

 

Meinen Stromunfall hat die BGHW als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt, es wurde aber kein Gesundheitsschaden eingetragen. Und so erspart sich die BGHW von Anfang an jede finanzielle Entschädigung. Ferner ist die BGHW von der falschen Tatsachenfeststellung ausgegangen, erst eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20% würde zu einer Rente führen. Wahrhaftig kommt es aber schon bei einer MdE 10% zu einer Rente, weil eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 vorliegt. 

 

12.09.2002

Anfallsartige Kopfschmerzen sind Unfallfolge aus AU-1968

Folgeunfall

Die mit Bescheid anerkannten Gesundheitsschäden haben am 05.11.2002 zu einem Treppensturz mit li. Fuß-Verletzung geführt.

 

27.02.2004

03.03.2004

Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen (AU-1968 und AU-2001) besteht keine Aussicht mehr, beruflich eingegliedert zu werden.

Folgeunfall

Die mit Bescheid anerkannten Gesundheitsschäden haben am 08.04.2020 zu einem Sturz mit dem Fahrrad und einer Wirbelsäulenfraktur geführt.