25.04.2008
Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit ist die Verwaltung an die Einschätzung der med. Gutachten gebunden.
Nach § 192 SGG darf die Verwaltung erkennbare und notwendige Ermittlungen nicht im Verwaltungsverfahren unterlassen.
12.09.2002
Bescheid über die Ablehnung,
weil auf Grund der "anfallsartigen Kopfschmerzen" (Teil-MdE 15%) keine wesentliche Verschlimmerung (10%) vorliegen soll.
07.11.2003
Den Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.11.2003 darf ich der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen, siehe Geheimhaltungsliste der BGHW vom 13.08.2019. Dazu im Einklang folgt nur eine Abschrift.
15.10.2007
Mein Schriftsatz an das SG Bremen
Es folgt die Anlage
03.09.2007
02.11.2007
Auftrag für eine "Beratungsärztliche Stellungnahme"
02.11.2007
Auftrag für eine "Beratungsärztliche Stellungnahme"
28.11.2007
Beratungsärztliche Stellungnahme
hat die komplexe Angelegenheit schon am 28.11.2007 erkannt und der BGHW (vormals GroLa BG) auf Anfrage wörtlich angeraten:
"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
Die BGHW ist dem Gutachter nicht gefolgt und hat ihre ihre Aufgaben nach § 1 SGB VII nicht erfüllt.
02.01.2008
Der Bescheid vom 12.09.2002 soll fehlerhaft sein und soll aufgehoben werden.
25.02.2008
Der Bescheid vom 12.09.2002 soll fehlerhaft und rechtswidrig sein und wurde mit dem Bescheid der BGHW vom 25.02.2008 zu meinem Nachteil aufgehoben.
Das Handeln der BGHW hat bei mir psychosomatische Belastungsstörungen ausgelöst und die BGHW hat bei mir an Ansehen verloren.
Die Beamten der BGHW sind per Eid verpflichtet ihr Bestes zu geben und haben am 25.02.2008 einen rechtswidrigen Bescheid vom 25.02.2008 angefertigt.
28.02.2008
Schriftsatz der Beklagten an das LSG
12.03.2008
Migräne accompagnée
25.04.2008
Das Antwortschreiben von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen hat offensichtlich gemacht, dass die BGHW an die Einschätzungen der Gutachter gebunden ist. Und ich möchte erreichen, dass die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit folgt.
Und das Gutachten von Dr. Dr. [23] hat am 28.11.2007 dokumentiert, dass die Streitigkeiten eingestellt werden sollen.
Ferner kommt nun das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) ins Blickfeld. Denn mit Bezug auf das Schreiben vom 05.10.2009 kam die BGHW Hauptverwaltung mit dem Schreiben vom 19.10.2009 zu dem wörtlichen Ergebnis:
"Eine Begutachtung auf psychologischen Fachgebiet - wie im Schreiben vom 05.10.2009 Ihrer Bezirksverwaltung angeregt - ist u.E. nicht angezeigt, da die Auseinandersetzung des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."
Das Schreiben der BGHW vom 25.04.2008 muss ich geheimhalten. Siehe die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019.
30.04.2008
Mit dem Schreiben vom 30.04.2008 hat die Beklagte (BGHW) meinen damaligen Anwalt aufgefordert:
"Im Übrigen sollten Sie Ihrem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen."
Dieses Schreiben (30.04.2008) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. 17 festgesetzt.
Natürlich konnte mein Anwalt bei dem riesigen Aktenmaterial nicht der BGHW folgen. Und wurde mit dem folgenden Schreiben vom 05.05.2008 dokumentiert.
05.05.2008
18.12.2008
Urteil aus dem LSG Bremen:
Mein "anfallsartigen Kopfschmerzen" sind und bleiben Unfallfolge und die BGHW muss den Bescheid vom 25.02.2008 aufheben.
Aber die Nebenerscheinungen hat die BGHW bisher nicht entschädigt.
Den Nationalsozialismus hat die Kommissarleuchte (Kaiser Idell) überdauert und hat Licht in das Dunkel in meiner Akte gebracht. >Klick
Az.: E 207/09
05.10.2009
Ich konnte die Hintergründe für das merkwürdige Handeln der Beschuldigten in meiner Behördenakte ausleuchten und habe u.a. die sogenannte "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) mit der Nr.: 1234-2 und dem Az. E 207/09 in Mannheim ausfindig machen und von der BV Bremen bis dato zurückgehalten wird. Und wurde von der BGHW zur weiteren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 unter Nr. 31 aufgenommen.
05.10.2009 Az.: E207/09
Es folgt die Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist mir seit dem 13.08.2019 untersagt.
Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.
Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.
19.10.2009 [1250]
Mit der Überprüfung meiner Gesundheit war die HV Mannheim nicht einverstanden.
Es folgt das Schriftstück aus Mannheim und sich mit der sogenannten "Stasiakte" der Bezirksverwaltung Bremen vom 05.10.2009 (3 S.) beschäftigt. Dieses Schriftstück wurde in Mannheim in eine Akte mit der Blattnummer 1250 abgelegt.
01.09.2010
So konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen.
Und die BGHW wünschte die Mediation (Schlichtung). Dieses wäre der Durchbruch gewesen. Jedoch das Sozialgericht lehnte die Mediation ab.
Und hat im Jahre 2012 zu einer Klagehäufung, geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".
15.10.2010
Meine Unfallfolgen haben die Mediziner meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) im Verwaltungsverfahren diagnostiziert. Von der BGHW wurde auch meinen Stromunfall in der Medizintechnik (20.03.2001) als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt.
Aber die Diagnose der Unfallfolgen hat die BGHW nicht im Bescheid eingetragen und so erhalte ich auch keine sachgerechte Unfallrente.
21.10.2011
17.11.2011
Die Stellungnahme dokumentiert die Bedeutung der Feststellungen der Unfallfolgen.
18.10.2010
29.11.2012
Wo bleibt die Gerichtswahrheit im Kampf um Unfallrente?
25.10.2012:
Az. S 29 U 83/12
Keine Gerichtswahrheit und eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung und Gerichte "lahm legen".
Güterichterverhandlung war angesagt für den 19.02.2014
Nach einer Klagehäufung wie sie noch nie vorgekommen ist, sollte es nun zur Mediation (Schlichtung) kommen. Und die Güterichterin hat nicht erkannt, dass ich von Anfang an Recht habe und die Klagehäufung berechtigt war/ist. Insoweit hat die Güterichterin auch das Ende der Streitigkeiten und Klagehäufung nicht verhindert mit dem wörtlichen Hinweis:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Damit hat die Güterichterin sogleich die Tatsache festgesetzt, dass die Gerichte vielfache Falschurteile angefertigt haben. Denn mit den Teilerfolgen vom 19.06.2014 und 23.06.2015 ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht hatte.
Jetzt müssen nur noch die Maximalforderungen erfüllt werden auf die ich ein Recht habe, nicht mehr und nicht weniger.
Es folgen die Beweismittel aus dem Sozialgericht Bremen
04.02.2014
19.02.2014
13.03.2014
Die Beklagte hat erkannt, meine Forderungen sind berechtigt
und wollte - wie ich - die Mediation. Aber das Sozialgericht ist "Herr des Verfahrens" und hat es zu keiner Mediation kommen lassen.
Meine Forderungen sind berechtigt. Dazu im Einklang kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen.
Das Gericht ist "Herr des Verfahrens" und muss die Fehler ermitteln die meine Maximalendschädigung verhindern.
Grundgesetz Art. 5 (1)
Grundgesetz Art. 20 (4)
21.10.2021
Herr Neumann nervt hat die Presse berichtet.
Denn ich kämpfe um mein Recht und eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. Dazu im Einklang benötige ich einen Bescheid der BGHW. So etwas geht den Beteiligten natürlich auf die Nerven.
Im Kampf um Unfallrente habe ich von dem Grundgesetz gebrauch gemacht und bin im Gefängnis gelandet.
15.02.2022
19.02.2022
in den vorliegenden Sachen werde ich dem Gericht bekannt geben, dass ich nun einen Anwalt habe und sich in die komplexen Vorgänge einarbeiten möchte. Dazu im Einklang liegt die folgende Vollmacht vom 15.02.2022 und ein Schreiben an die BGHW vom 19.02.2022 vor.