Meine Webseite und Angelegenheit ist für die Berufsgenossenschaft Handel

und Warenlogistik (BGHW) rechtlich und praktisch nicht erfreulich.

am 27.03.2026 kam es zu einem freundlichen Telefonat mit dem Justiziar [19-2] der BGHW in Mannheim. Ich habe den Sachverhalt geschildert. Und habe erkennbar gemacht, dass ich nach wie vor zu einem Mediationsverfahren bereit bin.

 

 Insoweit hat die Geschäftsführung der BGHW in Mannheim von ihrem Justiziar Herrn [19-2] nun eine Gesprächsnotiz über ein Telefonat mit mir vom 27.03.2026 erhalten. Meine Webseite werde ich noch kürzen und könnte mit dem Hinweis auf die E-Mail vom 07.03.2018 ggf. die Wünsche der BGHW dabei berücksichtigen. Zur weiteren Erklärung hat die Geschäftsführung der BGHW mein folgendes Schreiben vom 27.03.2026 per Einschreiben erhalten. Insoweit folgte das Antwortschreiben der BGHW vom 01.04.2026 und 08.04.2026 aber nicht aus der Geschäftsführung der BGHW, aber darauf muss ich bestehen. 

 

Es ist wichtig zu wissen,

in dieser Angelegenheit habe ich dem SG Bremen noch meinen Schriftsatz vom 15.04.2026 vorgelegt.