Bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät kam es zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt. 

 

Das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 ist auf der falschen Tatsachengrundlage ergangen, mein Herz habe schon vor dem Unfalltag unter Vorhofflimmern zu leiden gehabt. Und es würde keinen zeitnahen Vorbefund geben.

 

Dem Gericht konnte danach aber mit einem Gutachten vom Vorbefund vom glaubhaft gemacht werden, mein Herz war bis zum Unfalltag frei von Vorhofflimmern.

Dieses hat das LSG aber keinem Mediziner bekannt gemacht.

 

So ist es auch in dem Urteil vom 18.12.2008 dokumentiert - bis zum Unfalltag am 20.03.2001 war

So ist das Urteil auf einer falschen medizinischen Tatsachengrundlage ergangen und hat keinen Platz für eine mögliche Entschädigung. 

 

Beweisanordnung aus dem SG Bremen 

15.02.2005

Gerichtsgutachten LDW 

03.05.2005

 

18.12.2008

Urteil aus dem LSG Bremen:

 

Das Gericht hat nicht dafür gesorgt, dass die BGHW in dem Bescheid vom 27.04.2004 einen Gesundheitsschaden eingetragen hat und meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt hat.

 

Das Schreiben bzw. den Bescheid darf ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen.  

 

Widerspruchsbescheid vom 24.05.2004. 

Urteil aus dem LSG Bremen 

18.12.2008

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder.