08.05.2002

Gutachtenauftrag mit dem Hinweis:

 

Es muss eine Wahrscheinlichkeit bestehen und wurde mit dem Gutachten vom 27.10.2003 erbracht

04.09.2003

GroLa BG (jetzt BGHW) hat in den Begutachtungsprozess erfolglos eingegriffen mit dem Irrtum erregenden Beweismittel vom 29.08.2003 Bl. 174.

 

06.02.2001 

Mit dem später aufgetauchtem Vorbefund vom 06.02.2001 konnte dem LSG Bremen glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern. Jedoch hat das Gericht und die Beklagte diesen Befund keinem Gutachter vorgelegt.

 

 

Am 20.03.2001 habe ich in der Medizintechnik einen starken Stromschlag mitten durch mein Herz überlebt und hat zu chronischem Vorhofflimmern (VHF) geführt. Ein Sachverständiger hat am 08.09.2009 dokumentiert:

 

"Dass die im Rahmen des Vorhofflimmerns auftretende Arrhythmie, die zu einer Unregelmäßigkeit des Herzschlags und des Pulses führt, aufgrund der Beschwerdearmut und oft sogar bestehenden subjektiven Beschwerdefreiheit häufig nicht oder erst verspätet zu einem Arztbesuch Anlass gibt."

 

Es ist also eine Unfallfolge, dass das VHF bei mir erst nach 7 Monaten mit EKG-Ableitung objektiviert und dokumentiert wurde. Um den Zusammenhang zwischen Stromschlag und VHF herzustellen wird im Einzelfall ein Vorbefund gefordert, den konnte ich beibringen und hat glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag den 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF.

 

Diese wichtigen Vorbefund hat das Sozialgericht (SG) Bremen aber nicht dem Gerichtsgutachter bekannt gemacht und ist in seinem Gutachten (03.05.2005) von der falschen Tatsache ausgegangen, mein Herz hätte schon vor dem Unfalltag unter VHF zu leiden gehabt. Diesem Gutachten folgt das SG Bremen vollumfänglich und ich erhalte keine Entschädigung. 

 

 

06.02.2001

Der Vorbefund

Bestätigt am 08.06.2005 von der Notärztin

 

12.03.2005

Die Beklagte (BGHW) will nicht erkennen, dass der Notarztbericht vom 06.02.2001 ein ausschlaggebender Vorbefund ist. 

 

08.04.2009

Der verspätete Arztbesuch ist bei VHF eine Unfallfolge und kann somit nicht zum Ablehnen meine Ansprüche verwertet werden.

 

27.10.2003

Das Gutachten hat die Wahrscheinlichkeit bestätigt.

 

Und der später aufgetauchte Vorbefund vom 06.02.2001 bestätigt das Gutachten. Und hat zementiert, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.