05.11.2014

 

08.04.2011

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BV Bremen eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.

Von dem Grundgesetz Art. 5 (1) der Meinungsfreiheit habe ich gebrauch gemacht.

Und gemäß dem Grundgesetz Art. 20 (4) rufe ich zum Widerstand gegen die Willkür der Amtsträger auf. 

 

Dazu benutze ich keine Postkarten sondern meine Webseite und lande erstmalig am 24.12.2019 im Gefängnis. Vgl. den Roman von Hans Fallada "Jeder stirbt für sich allein" Video aus der NS-Zeit (25.08.1942). 

 

Meine Waffe ist "das Schwert der Gerechtigkeit" 

Und zur Hilfe rufe ich die Polizei mit meiner amerikanischen Polizeisirene, so ist es am 08.11.2018 geschehen. Video 

Ferner liegt das Urteil vom 19.06.2014 aus dem SG Bremen vor. Und ich wurde von den Amtsträgern mit Bescheid zu "Michael Kohlhaas" gemacht und Gerechtigkeit fordert. Video

 

 

Das Recht auf Akteneinsicht >Klick

 

Durch Akteneinsicht können Fehler erkannt u. beseitigt werden. Und wie in der Medizintechnik arbeite ich nach dem ungeschriebenen Gesetz:

 

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden". 

 

 

Seit dem 08.06.2009 verhindert merkwürdiges Handeln der BGHW das Recht auf Akteneinsicht in der Behörde. Dazu im Einklang hat mir die BGHW seit dem 18.10.2010 rechtswidrige Hausverbote erteilt. Und wurden durch Gerichtsurteil am 19.06.2014 aufgehoben.

 

Nun hat mein Anwalt am 19.02.2022 die Akteneinsicht bei der BGHW beantragt, die Vorbereitungen sind am laufen und werden die Fehler in den Akten aufdecken und beseitigen.

 

Ferner erklärte die BGHW mit ihrem Schriftsatz vom 29.03.2016, es sei am 19.06.2014 zu einem Vergleich gekommen und ein Anspruch auf Berichtigung der Akte würde daher nicht bestehen und wäre auch nicht sachgerecht. Tatsächlich muss die Akte aber wegen weiterer Unfallfolgen geöffnet werden und dazu ist auch eine Berichtigung der Akte erforderlich.

 

Dem Sozialgericht (SG) Bremen kann mit dem Öffnen der Gerichtsakte Prozessdelikt angelastet werden. Jedoch ist das Öffnen der Gerichtsakte nicht mehr möglich, weil der in meinem Fall verwickelte Direktor am SG Bremen am 10.03.2020 festgestellt hat, die Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar.

 

Ich bin Geheimnisträger der BGHW und lande im Gefängnis  

Die BGHW hat mir ein Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit vorgelegt. Die ich nicht aus den Augen verlieren darf und selbst die Ärzte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen haben erkannt: 

  

"Den roten Ordner mit den 45 Geheimunterlagen muss ich in der Gefängniszelle unter meinem Kopfkissen liegen haben, sonst werde ich keine Ruhe finden."

 

  

Insoweit werde ich seit dem 13.08.2019 auch mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht. Und wenn ich das Ordnungsgeld nicht herbeischaffen kann, werde ich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht. Das Kopieren der Schriftstücke wurde mir auch untersagt. Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, die Schriftstücke sind für die Beteiligten sehr gefährlich. 

 

Es gibt einen Anwalt, der die Wahrheit wissen will!

Ich habe den richtigen Anwalt gefunden und wird erkennen, dass es zu einer Berichtung kommen muss und hat am 19.02.2022 bei der BGHW die Akteneinsicht wie folgt wörtlich beantragt:

 

"Wegen des von mir vermuteten außerordentlichen Volumens des Vorganges sollte die Einsichtnahme in Ihrer Geschäftsstelle vorgenommen werden." 

 

Ich treffe seit dem 05.03.2022 die Vorbereitungen für die Akteneisicht, damit die Fehler aufgedeckt und die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte entfernt werden können. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 angeregt hat. Natürlich wird auch dokumentiert, "wem was anzulasten ist". Dabei wird erkennbar, warum es zu einer Klagehäufung kam, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahmlegen".

 

Nun hat die BGHW zwei CDs zur Akteneinsicht vorgelegt. Die Überprüfung hat ergeben, es ist nur eine Teilakte und wurde mit meinem Schreiben vom 15.03.2022 nachvollziehbar dokumentiert.  

 

BGHW bezeichnet Sozialgericht Bremen als "Nebenkriegsschauplatz"

Ferner wird für die vielen Unfallopfer erkennbar, vor dem Sozialgericht Bremen laufen die Kämpfe um Unfallrente auf einem "Nebenkriegsschauplatz" ab, wo es so richtig ballert. Dazu im Einklang hat die Beklagte die Überprüfung angeregt, ob bei mir evtl. schon Verhandlungsunfähigkeit vorliegt vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013 

 

Eidesstattliche Versicherung nicht im Einklang mit der Behördenakte. 

Am 05.12.2018 wurde eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung von

dem Regionaldirektor der BGHW BV Bremen, dem Landgericht (LG) Hamburg vorgelegt und nicht im Einklang mit der Behördenakte ist.

 

Schlüssel zur Wahrheit!

Am 24.02.2022 wurde der Regionaldirektor der BGHW letztmalig zur Aufklärung in dieser merkwürdigen Sache von mir aufgefordert.

Wird die Aufklärung weiter verweigert, werde ich bei der Staatsanwaltschaft Bremen erneut erscheinen, nachdem ich meinen Besuch am 07.12.2021 wegen einem akuten Schlaganfall abrechen musste. Der Schlaganfall steht im Ursachenzusammenhang mit meinem Vorhofflimmern und Arbeitsunfall vom 20.03.2001. So ist es in dem Klinikbericht vom 09.12.2021 nachvollziehbar dokumentiert.   

  

Regionaldirektor wünscht "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft.

Der Regionaldirektor ist in weitere Merkwürdigkeiten verwickelt und hat rechtswidrige Hausverbote erteilt. Und wünschte eine "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft für sein Personal. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 08.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Am 02.09.2014 kam es mit dem Hinweis auf meine Webseite zu der gewünschten Strafanzeige gegen meine Person. Die aber erfolglos sein musste. Diese Tatsache war der BGHW schon am 08.04.2011 bekannt.

Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person eingestellt. Die Vorhaltungen der BGHW waren somit aus der "Luft gegriffen" und Rechtsmissbrauch wird m. M. ableitbar. Und meinen Anschuldigungen vom 28.02.2015 wurde nicht widersprochen.

 

 Öffentlichkeit will erfahren wie es vor Gericht weitergeht! 

Im Februar 2022 habe ich den Hinweis erhalten, es wäre nicht erkennbar wie es vor Gericht weitergeht. Und habe nun auf der Unterseite vom 19.02.2022 auch das letzte Schreiben aus dem LSG Bremen vom 16.02.2022 für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht vgl. Az. L 14 U 171/21.

 

Es ist noch ein weiteres Verfahren am laufen. Das letzte Schreiben aus dem LSG Bremen vom 24.02.2022 habe ich auf der Unterseite vom 24.02.2022 für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht vgl. Az. L 14 U 131/21.

 

Dem nicht genug gibt es noch ein Verfahren. Das letzte Schreiben aus dem LSG Bremern vom 28.02.2022 habe ich auf der Unterseite vom 28.02.2022 für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht vgl. Az. L 14 U 87/21.

 

Alle Verfahren leiden unter merkwürdigem Handeln und bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen der Beklagten (BGHW). 

Und ich wurde darauf hingewiesen, dass der Senat im Falle einer Entscheidung beabsichtigt, dem Kläger Kosten in Höhe von 500,- € für jedes Verfahren aufzuerlegen. 

 

Psychische Probleme sind auf das Handeln der BGHW zurückzuführen.

Dazu im Einklang hat die BGHW (vormals GroLa BG) Bezirksverwaltung (BV) mit dem Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) der Hauptverwaltung (HV) Mannheim wörtlich vorgetragen:

 

"Herr Neumann hat jetzt sogar behauptet, dass seine psychischen Probleme auf die Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft zurückzuführen ist und hat beantragt, diese als "Unfallfolge" anzuerkennen (vgl. das Schreiben vom 09.09.2009 Bl. 1561)!"

 

Jedoch ohne einen Sachverständigen eingeschaltet zu haben behauptet die BGHW Mannheim im Antwortschreiben vom 19.10.2009 wie folgt wörtlich: 

 

"Eine Begutachtung auf psychosomatischem Fachgebiet- wie im Schreiben vom 05.10.2009 Ihrer Bezirksverwaltung angeregt - ist u. E. nicht angezeigt, da die Auseinandersetzungen des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."

 

Merkwürdiges Handeln, bloße Sorgfaltspflichtverletzungen und Prozessdelikt haben meinen Fall zur unendlichen Geschichte gemacht.

Dazu im Einklang hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen schon am 17.11.2009 in 45 Punkten bloße Sorgfaltspflichtverletzungen zur Tatsache gemacht. 

 

Danach hat die BGHW am 01.09.2010 bekannt gemacht es soll zur Schlichtung (Mediation) kommen. Jedoch das SG Bremen hat keine Schlichtung zugelassen. 

 

Dem folgte ein Schriftsatz der Beklagten vom 25.10.2012 und hat festgesetzt, dass es zu einer noch nie beobachten "Klagehäufigkeit" gekommen ist.

 

Ich schreie im schlaf um Hilfe

Und mit ihrem Schriftsatz vom 24.06.2013 hat die Beklagte (BGHW) das Sozialgericht Bremen als "Nebenkriegsschauplatz" benannt.

 

Ich darf mich auf dem "Kriegsschauplatz" nicht einschüchtern lassen. 

Vom LSG Bremen wurde in allen drei Verfahren darauf hingewiesen, im Falle einer Entscheidung ist beabsichtigt, dem Kläger Kosten in Höhe von 500,- € aufzuerlegen. Ich darf mich nicht einschüchtern lassen, denn ich benötige eine Entscheidung, damit richtig erkannt wird, dass das merkwürdige Handeln und die bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen der Beklagten zu nachteiligen Schriftstücken geführt haben und aus der Akte zu entfernen sind. >Klick 

 

Ferner muss erkannt, merkwürdiges Handeln der BGHW hat zu psychischen Problemen geführt. Es ist mittebare Unfallfolge, die zu entschädigen ist. 

 

Dazu ist zu sagen:

Am 25.04.2009 (Bl.1250) hat der Regionaldirektor der BGHW wörtlich

klargestellt:

 

"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden."

 

Obwohl mein Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden aus dem Arbeitsunfall vom 20.03.2001 mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit von den Gutachtern eingeschätzt wurde, hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden im Bescheid vom 27.04.2004 eingetragen. Und so kann ich auch keine  

Entschädigung erhalten. 

 

Gericht verlangt neue Erkenntnisse, die liegen vor (02.03.2022). 

Kommt es nun aus dem LSG Bremen zu der Entscheidung, dass die Beklagte keinen Gesundheitsschaden als Tatbestandsmerkmal des Arbeitsunfalls in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 einzutragen hat (vgl. § 8 SGB VII). Dann werde ich erneut gedrängt, der Generalstaatsanwaltschaft Bremen zu melden, dass die aktenführende Behörde (BGHW) keine für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte entfernt und durch merkwürdige Urteile aus dem SG/LSG Bremen dabei unterstützt wird vgl. 17.11.2009.

Das der Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 und das Schreiben vom 25.04.2008 in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen wurde und ich durch Ordnungsgeld und Ordnungshaft bedroht werde. Könnte für die Staatsanwaltschaft von Wichtigkeit sein.

 

Offener Brief an den Bundespräsidenten:

 

"Wer für Demokratie streitet, der hat mich auf seiner Seite".

 

"Wer sie angreift, wird mich als Gegner haben."

Es sind deutliche Worte von Frank-Walter Steinmeier nach seiner Wiederwahl zum Bundespräsidenten.

Und unser Bundespräsident kann zeigen was seine Worte wert sind. 

 

Herr Bundespräsident, der Angriff auf die Demokratie konnte durch meine vielen Klagen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen nachvollziehbar dokumentiert werden. Ich erwarte Sie an meiner Seite auf dem "Nebenkriegsschauplatz" im SG Bremen, wo es so richtig ballert vgl. 24.06.2013. Dabei fällt mir sogleich der Feldpostbrief vom 23.10.1942 in Schreibmaschinenschrift ein, den mein Vater nicht mehr schreiben konnte. Dem nicht genug, denke ich an den Roman von Hans Fallada "Jeder stirbt für sich allein" und ebenfalls über Feldpostbrief in Schreibmaschinenschrift berichtet. Und wurde mir in der JVA Bremen am 24.12.2019 bei meinem ersten Antreten einer Ordnungshaft zum Lesen angeboten.

  

13.02.2022: Die Hiobsbotschaft, warum es so viele Klagen gibt. 

Ursache der Klagehäufung ist gesichert, wie sie noch nie beobachtet wurde und sowohl die Verwaltung der BGHW als auch die Gerichte - also unser Sozialsystem - "lahmlegen". Der Angriff auf die Demokratie ist erkannt und als Bundespräsident könnten Sie nun zeigen was Ihre Worte wert sind. 

Dazu sollen Sie wissen, ich bin kein Einzelfall. Und am 25.10.2012 wurde ich von der BGHW in vier Schriftsätzen vor dem SG Bremen zu Unrecht als "Amokläufer" abgestempelt und habe Hausverbote erhalten.

 

Am 19.06.2014 wurde mit Urteil aus dem SG Bremen (S 29 U 121/13) auch mein letztes Hausverbot aufgehoben, weil von mir keine Bedrohung ausgeht.

 

Danach hat die BGHW ihr Bedrohungsmanagementteam am 29.04.2016 eingeschaltet und ist ein Beleg, dass die BGHW weiterhin von einer anderen Stelle bedroht wird, nämlich vom Gesetzgeber wegen möglicher strafbaren Pflichtverletzungen, Manipulation, Prozessdelikt etc..

 

Diese Bedrohungslage hat die BV Bremen der HV Mannheim u. a. mit der E-Mail vom 17./28. 11.2009 schon nachvollziehbar vorgetragen. Danach wurde eine Grenze gezogen und die (vollständige) Akte zurückgehalten und hat am 25.10.2012 zu einer KLagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde. 

 

Gemäß dem § 136 StPO haben die Beteiligten wohl schon von ihrem Schweigerecht gebrauch gemacht? Dazu im Einklang wird keine Akte vorgelegt mit der sich die Beteiligten selbst belasten würden und ist ihr gutes Recht. 

 

6000 Blatt Unfall- u. Geheimakten der BGHW

Jedoch habe ich eine viel Zahl dieser (gefährlichen) Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorliegen. Davon hat die BGHW 45 aufgelistet und mit einem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 - ohne mündliche Verhandlung - zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit festgesetzt.

 

Ich bin gegen meinen Willen zum Geheimnisträger der BGHW geworden

und habe auch im Gefängnis die Geheimunterlagen fest umklammert.