Den Nationalsozialismus haben die Kommissarleuchten (Kaiser Idell) überdauert, so steht es geschrieben. >Klick

 

In der Behördenakte der BGHW konnte ich mit meiner "Kommissarleuchte" neue Erkenntnisse aufdecken.

 

 

Wie folgt wird aufgedeckt, dass das merkwürdige Handeln und die bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen der BGHW bei mir psychosomatische Belastungsstörungen als mittelbare Unfallfolge auslösen.

 

Es wurde u.a. ein unglaubliches Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) greifbar, welches die BGHW über zwei Jahre zurückhalten hat.

 

Dieses Schreiben hat die aktenführende BGHW Bremen zur weiteren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 aufgenommen.

 

Mit diesem Schriftstück (05.10.2009) hat die Bezirksverwaltung (BV)  Bremen der Hauptverwaltung (HV) Mannheim wörtlich vorgetragen:

 

"Herr Neumann hat jetzt sogar behauptet, dass seine psychischen Probleme auf die Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft zurückzuführen ist und hat beantragt, diese als "Unfallfolge" anzuerkennen (vgl. das Schreiben vom 09.09.2009 Bl. 1561)!"

 

09.09.2009 (Bl.1561)

Es folgt sogleich mein Schreiben vom 09.09.2009.

 

19.10.2009

Das folgende Schreiben habe ich aus der HV Mannheim erhalten und dokumentiert, es gibt eine Stellungnahme aus der BV Bremen.

 

19.10.2009

Sogleich hat auch die BV Bremen ein Schriftstück aus der HV Mannheim vom 19.10.2009 (Bl.1673) erhalten. Ohne einen Sachverständigen eingeschaltet zu haben, wurde wörtlich behauptet:

 

"Eine Begutachtung auf psychosomatischem Fachgebiet- wie im Schreiben vom 05.10.2009 Ihrer Bezirksverwaltung angeregt - ist u. E. nicht angezeigt, da die Auseinandersetzungen des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."

 

25.04.2008

Das Antwortschreiben von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen hat offensichtlich gemacht, dass die BGHW an die Einschätzungen der Gutachter gebunden ist. Und ich möchte erreichen, dass die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit folgt.

 

Und das Gutachten von Dr. Dr. [23] hat am 28.11.2007 dokumentiert, dass die  Streitigkeiten eingestellt werden sollen. 

 

Ferner kommt nun das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) ins Blickfeld. Denn mit Bezug auf das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) kam die BGHW Hauptverwaltung mit dem Schreiben vom 19.10.2009 zu dem wörtlichen Ergebnis:

 

"Eine Begutachtung auf psychologischen Fachgebiet - wie im Schreiben vom 05.10.2009 Ihrer Bezirksverwaltung angeregt - ist u.E. nicht angezeigt, da die Auseinandersetzung des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."

 

 

Das Schreiben der BGHW vom 25.04.2008 muss ich geheimhalten. Siehe die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019.

 

18.09.2009

Das folgende Schreiben dokumentiert, es sollen alle Unfälle bearbeitet werden und es sollen detaillierte Stellungnahmen angefertigt werden.

 

Es wurde aber keine detaillierte Stellungnahme angefertigt und konnte auch nicht angefertigt werden. Weil dem Bearbeiter nicht die vollständigen Akten vorgelegt wurden. Insoweit hat der Bearbeiter auch in der Stromunfallsache keine vollständige Akte vorliegen.

 

 

 

 

29.09.2009

 

Zusammenfassung Stromunfallsache vom 20.03.2001. -  chronologisch.

 

Es wurde selbst von der BGHW dokumentiert, dass die Akte unvollständig ist. 

 

Az.: E 207/09

05.10.2009 (drei Seiten), Geheimunterlage der BGHW.

 

Auf dieser Unterseite (noch nicht vollständig) geht es um das Schreiben der BGHW -Bremen vom 05.10.2009 (3 S.) gerichtet an die BGHW - Mannheim (Hauptverwaltung) und dokumentiert:

 

Wie ein unfallverletzter Arbeiter (in diesem Fall meine Person) von der BGHW behandelt wird.

 

Nachdem Lesen wurde erkannt, dieses Schreiben darf niemals an die Öffentlichkeit kommen, weil damit die BGHW und das deutsche Sozialsystem an Ansehen verlieren.

 

Und wurde dazu im Einklang mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung aufgenommen.

 

Es folgen die Unterlagen welche das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) 

 

06.10.2009

Es folgen Unterlagen welche über das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) berichten.

 

Richtig soll erkannt werden, kein Beamter diskutiert den Inhalt. Auch nicht die Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen und zeigt wie Brisant der Inhalt ist. 

 

Und so wurde dieses Schreiben (05.10.2009) auch in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. Und wenn ich der Geheimhaltung nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahre Ordnungshaft.

18.11.2009

Die Manipulationsvorwürfe halte ich aufrecht. 

27.05.2011

Nun erhalte ich auch das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.). 

21.07.2011

Das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) belastet meine Gesundheit. 

20.07.2011

Das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) belastet meine Gesundheit. 

26.07.2011

26.07.2011

Das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) belastet meine Gesundheit. 

24.10.2011

14.10.2011

Mein Schriftsatz wurde der Beklagten nur zur Kenntnisnahme und nicht zur Stellungnahme übersandt.

 

01.03.2012= 05.10.2009

Als Anlage: Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten).

Und wurde in die Liste vom 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung aufgenommen.

 

05.03.2012 = 05.10.2009

 

12.03.2012 = 05.10.2009

29.11.2012

Psychiatrische Untersuchung, soll das Problem lösen = 05.10.2009 

 

11.12.2012 (Az.: 150 AR 63481/12) = 05.10.2009 

 

19.06.2014

05.10.2009*

Dass die Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010* rechtswidrig war und die BGHW an Ansehen verliert, kann nicht wirklich angezweifelt werden.

 

Und in dem folgenden Urteil aus dem Sozialgericht (SG) Bremen wurde über das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) berichtet und gleichfalls in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen wurde unter der Nr.: 21. Mit diesem Schreiben vom 05.10.2009* hat die BGHW weiter an Ansehen verloren. 

30.10.2014

Weser Kurier berichtet über "Liste gefährlicher Personen" = 05.10.2009

  

Keine Transparent, das Motiv und die Moral

  

Scheinbar verliert die deutsche Sozialversicherung an Ansehen und darum soll es keine Transparent geben. Damit wäre das Motiv erkannt. Aber wo bleibt die Gerechtigkeit und die Moral? 

 

Die BGHW will keine Transparent und ein Motiv für das Zurückhalten von Akten und Verwaltungsentscheidungen wird in den folgenden Unterlagen erkannt. Scheinbar will die deutsche Sozialversicherung nicht weiter an Ansehen verlieren und soll auf meinem Rücken geschehen. Als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) kann ich dieses aber nicht ertragen.

 

Wo bleibt die Moral in der deutschen Sozialversicherung?

Es liegen also Anknüpfungspunkte für die Mediation vor und nur mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann, kann die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt zurück erhalten. 

  

17.11.2009

18.11.2009

28.11.2009

07.03.2018

13.08.2019

Am 13.08.2019 hat das Landgericht (LG) Hamburg (Az.: 324 O 128/19) einen Beschluss erlassen. Dieser Beschluss hat mir zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen vorgelegt.

 

Die 45 Unterlagen darf ich der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen und auch nicht kopieren. Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro von der BGHW bedroht und Ersatzweise werde ich mit bis zu 2 Jahre Ordnungshaft bedroht.

 

Unter der Nr.: 21 ist auch das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) aufgelistet und offensichtlich eine Verwaltungsentscheidung ist, mit der die BGHW an Ansehen verliert und dokumentiert:

 

Wie unfallverletzte Arbeitnehmer/innen von der BGHW behandelt werden.

 

 

 Dass ich im Recht bin wurde nach 12 Jahren mit einem Teilerfolg am 19.06.2014 bestätigt.

 

Mit der Geheimhaltung kann ich nur einverstanden sein, wenn ich von der BGHW bekommen habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht. 

 

03.09.2019

19.09.2019

21.10.2019

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) wurde der BGHW von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgelegt und wird mit dem Antwortschreiben der BGHW vom 21.10.2019 nachvollziehbar.

 

20.12.2019

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) soll angeblich seit dem 20.12.2019 nicht auffindbar sein.

Könnte aber bei der Hauptverwaltung liegen. 

 

24.12.2019

Dieser Roman wurde mir bei meiner 1. Ordnungshaft (Weihnacht 2019) in der JVA Bremen zum Lesen vorgelegt.

 

Sogleich haben die Justizbeamten gesagt, dass ich hier unter Schwerverbrechern eine Ordnungsstrafe antreten muss kann nicht richtig sein, denn ich hätte ja nur von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Und sie kennen meinen Fall aus der Presse und lesen meine Webseite.

 

 

"Starker Tobak"

Muss ich meine Ordnungshaft antreten, weil die BGHW nicht eingelenkt hat, so werde ich der Zelle einen Bericht über das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) für meine Webseite und Öffentlichkeit vorbereiten. Natürlich werde ich meinen Bericht erst der BGHW vorlegen, damit bestätigt wird es liegt keine Schmähkritik vor. Und ich von der BGHW in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde.

 

Dieses Schreiben hat die Polizei Bremen schon als "Starker Tobak" bewertet. Und war für die Polizei so unglaublich, dass sie davon eine Kopie wünschte zum Vorzeigen in der Wache.

 

Dieses  Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 22.11.2012 sofort zu einem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf üble Nachrede veranlasst. Jedoch hat die STA Bremen die BGHW zu keiner sofortigen Vernehmung vorgeladen. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 22.05.2013 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) ebenfalls aktenkundig gesichtet. Und mit dem Hinweis auf den Fall von "Gustl Mollath" wurden mir dazu Anweisungen erteilt wie ich mich zu verhalten habe.

 

Angeblich ist das Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) seit dem Schriftsatz der Beklagten (BGHW) vom 20.12.2019 in der Behördenakte der BGHW nicht mehr auffindbar, mir liegt aber ein Kopie greifbar vor.

 

Das Kopieren wurde mir von der BGHW seit dem 13.08.2019 mit der Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und Ersatzweise bis zu 2 Jahre Ordnungshaft untersagt.  

 

Das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) liegt seit dem 31.05.2020 dem Bremer Senator für Justiz und seit 30.06.2020 dem Bremer Senator für Inneres sowie dem Bürgermeister Bremen seit dem 08.09.2020 vor. Bisher wurde aber nicht bekannt gemacht, ob das Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) an die richtige Behörde weitergeleitet wurde.

 

02.03.2020 = 05.10.2009

01.07.2020

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) darf nicht an die Öffentlichkeit kommen!!!

14.08.2020

BILD berichtet

 

07.09.2020 = 05.10.2009

Kripo erkennt eine kriminelle Vereinigung

 

08.10.2020 = 05.10.2009

Dokument vom 05.10.2009 ist angeblich nicht aufzufinden.

 

14.10.2020 die Liste (13.08.2019 und 05.10.2009)

04.11.2020 die Liste (13.08.2019 und 05.10.2009)

 

18.12.2020 die Liste (13.08.2019 und 05.10.2009)

 

 

05.03.2021 = 05.10.2009

 

 

 

 05.03.2021

Die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW - wie auch die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010*und das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) - hätte ich gerne der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil über meinen Fall und die Bearbeitung meiner Akte bilden kann.

Dieses sollte auch im Interesse der BGHW sein.

 

Jedoch die BGHW gibt mir mit dem Schreiben vom 05.03.2021 wörtlich bekannt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW dass die Akten und Verwaltungsentscheidungengen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."   

 

 

 

27.07.2021 = 05.10.2009