17.11.2009

28.11.2009

04.03.2011

BGHW in Bremen will sich nicht im Fernsehen rechtfertigen.

Radio Bremen bringt meinen Fall nicht über den Sender u. von der BGHW selbst als "Hochwichtig" eingestuft wurde. Genau dafür muss es eine Erklärung geben.

 

Kaum Rente nach Arbeitsunfall: 22.06.2018 

 

 

BGHW will nicht zahlen, darüber berichtet das BR Fernsehen.

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber hat das BR Fernsehen am 05.12.2018

berichtet und wurde von der BGHW zu unrecht angegriffen. 

 

Auf mein Schreiben hat sich das BR Fernsehen wie folgt gemeldet.

 

10.10.2022

Anmeldung wurde bestätigt zur Diskussionsrunde: "So arbeiten wir"

Die Frage:

Warum mein Fall nicht vom Fernsehen aufgegriffen und von Radio Bremen gesendet wurde, sollte am 10.10.2022 im Dialog bei Radio Bremen und im  Beisein der Öffentlichkeit beantwortet werden.

 

Ich habe am 10.10.2022 meinen Vortrag vor der Öffentlichkeit gehalten. Die Öffentlichkeit und ich haben eine Antwort erwartet. Jedoch im Dialog hat Radio Bremen keine Antwort gegeben und eine schriftliche Erklärung wurde angekündigt. Eine nachvollziehbare Erklärung habe ich nicht erhalten.

 

Dazu ist zu sagen. 

Ich habe schon vor vielen Jahren gefragt, warum die Zeitungen meinen Fall bringen aber nicht das Bremer-Fernsehen. Darauf habe ich die wörtliche Antwort erhalten:

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringt wir aber nicht ihren Fall."

 

Das Verhalten ist natürlich nicht im Interesse der Öffentlichkeit, sondern im Interesse einer Behörde die sich im Fernsehen nicht rechtfertigen kann/will.

 

16.11.2009, Radio Bremen

16.11.2009, ZDF

§ 192 SGG Verschuldenskosten sind der BGHW & SG anzulasten

 

10.07.2014

Schreiben an Radio Bremen

und Hinweis auf meine E-Mail vom 02.03.2012

 

03.09.2020

E-Mail an Radio Bremen und Nachricht von Radio Bremen.

 

 

24.08.2022: Ohne Auftrag können wir nicht produzieren.

Die Arbeit von Radio Bremen könnte eine Firma übernehmen, die auch den Bericht; "Dem Sterben zum Trotz" für Radio Bremen gedreht hat.

Den Auftrag wird die Firma nicht erhalten, weil Radio Bremen ja schon erklärt hat:

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringt wir aber nicht ihren Fall."

 

Vor diesem Hintergrund kommt m. M. der Verdacht auf, der Fernsehdirektor von Radio Bremen wird durch eine "kriminelle Vereinigung" eingeschüchtert und muss im Sinne der BGHW in Bremen handeln. Denn auch der Direktor beim BR Fernsehen wurde nach der Sendung vom 05.12.2018 - "Krank, arbeitsunfähig - allein gelassen" - von der BGHW angegriffen wie die folgenden Schreiben dokumentieren. 

Ich habe von meinem Recht der Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht und habe auf meiner Webseite über meinen Fall berichtet, der kein Einzelfall ist und bin im Gefängnis gelandet. Dem nicht genug, werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. So bin ich wider Willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und 45 Geheimunterlagen der BGHW muss ich auf unbestimmte Zeit im Dunkeln halten und nicht kopieren darf. 

 

Seit vielen Jahren befinde ich mich in einem "Hamsterrad"   

Meine Klagen kann ich nicht mehr weiterführen, denn ich werde durch Ordnungsgeld und Ordnungshaft bedroht, wenn ich nach Recht und Gesetz die Beweismittel ans Licht und auf den Richtertisch bringe. Insoweit kann ich nur noch zum Widerstand aufrufen.

 

 

Aufruf zum Widerstand

Es hat sich gezeigt und wird auf meiner Webseite dokumentiert, die Ordnung wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat beseitigt. Insoweit muss nun von dem Grundgesetz gebrauch gemacht werden und ich rufe zum Widerstand auf. Und alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand und können sich in meinem Gästebuch eintragen. 

 

Grundgesetz Art. 20 (4) 

 

Als anerkannter Schwerbehinderter, aufgrund von Arbeitsunfällen, muss ich mich auf dem Marktplatz hinstellen und über meinen Fall berichten. 

Anti-Korruptionsbeauftragte bei Radio Bremen

Am 09.01.2023 habe ich mit dem Justiziar und Anti-Korruptionsbeauftragten von Radio Bremen ein Telefonat geführt. Und habe dem Justiziar erneut über meinen Fall informiert.

 

Externe Anti-Korruptionsbeauftragte bei Radio Bremen 

Am 10.01.2023 habe ich mit dem externen Anti-Korruptionsbeauftragten bei Radio Bremen ein Telefonat geführt.

Dem folgte am 13.01.2023 der folgende Entwurf über mein Anliegen und meine schnelle Rückantwort vom 13.01.2023 mit einer Anlage zur Sendung am 05.12.2018 in Kopie.

 

13.01.2023

 

Mein Schreiben an die Autorin zur Sendung am 05.12.2018

05.12.2018, mein Schreiben

05.12.2018, das Antwortschreiben

13.01.2023, externe Korruptionsbeauftragte von Radio Bremen meldet sich.

13.01.2023, meine E-Mail