12.01.2004 (Bl.661)

Unfall-Ambulanz wünscht sämtliche Akten von der BG. 

Denn der BG Unfallarzt möchte die "Regie" der Aufklärung übernehmen.

Die BGHW hat aber mit dem Scheiben vom 30.01.2004 die (vollständige) Akte zurückgehalten.

 

30.01.2004 (Bl.665/Rs.)

Die BGHW hält die (vollständige) Akte zurück

und verheimlicht auf einer Kopie der 2. Seite die beigefügten Anlagen.

 

Weiter hat die BGHW selbst festgesetzt: In der Stromunfallsache sind die Ermittlungen im Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind.

 

Sogleich muss geklärt werden welche notwendigen Ermittlungen die BGHW am 30.01.2004 noch nicht abgeschlossen hat, was also noch ungeklärt war.

 

Denn 3 Monate später am 27.04.2004 legte die BGHW ihren Bescheid vor. 

 

Seite 2 (Rückseite)

 

In der Behördenakte fehlt die Seite - 2 - und so wurde verheimlicht welche Anlagen beigefügt waren.

 

13.02.2011

Das Zurückhalten von Beweismittel wurde durch den Rentengutachter aufgedeckt