30.01.2004 (Bl.665/Rs.)

Die BGHW hält die (vollständige) Akte zurück

und verheimlicht auf einer Kopie der 2. Seite die beigefügten Anlagen.

 

Weiter hat die BGHW in der Stromunfallsache festgesetzt: Die Ermittlungen im Verwaltungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

 

Sogleich muss geklärt werden, welche notwendigen Ermittlungen die BGHW zwischen dem 30.01.2004 und dem Bescheid vom 27.04.2004 durchgeführt hat.

 

 

Seite 2 (Rückseite) 

In der Behördenakte fehlt die Seite - 2 - und so wurde verheimlicht welche Anlagen beigefügt waren.

09.07.2007

Es folgt ein Schriftsatz von meinem Anwalt Dr. jur. [7-6]

Hier wird am 09.07.2007 über die Fehler in dem vorliegendem Gutachten vom 25.01.2007 berichtet. Auch dieser Fehler ist nicht beseitigt

und in der Akte fehlt die 5. Seite 

05.10.2009

Die BGHW Bremen kann angeblich ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 über drei Seiten in der Behörde nicht mehr auffinden. So ist es mit dem Schriftsatz der Beklagten vom Nach neun Jahren hat die BGHW auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 (4) zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit festgesetzt. Wie die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen und der Nummer (4) bestätigt. 

 

Mit diesem Schreiben hat die BGHW von dem Schreiben aus der Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit einem unrichtigen Datum abgelenkt.

 

24.11.2009

Mit dem Posteingangsstempel vom 24.11.2009 und Anlagen in Kopie, also dem Schreiben der  Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und meinem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 23.11.2009, sind meine Unterlagen in der Behörde eingegangen. Und sollten offensichtlich nicht in der Akte gesichtet werden. Denn die BGHW hat in ihrem Antwortschreiben vom 26.07.2010, das unrichtige Datum vom 02.11.2009 eingetragen. 

 

17.11.2009

Anlage in Kopie

 

23.11.2009

Anlage in Kopie

Nach neun Jahren hat die BGHW auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 (4) zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit festgesetzt. Wie die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen und der Nummer (4) bestätigt. 

 

Mit diesem Schreiben hat die BGHW von dem Schreiben aus der Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit einem unrichtigen Datum abgelenkt.

 

25.11.2009

An den Vorstand der BGHW

 

02.12.2009

Aufklärung u. Beseitigung von Missständen u. "Merkwürdigkeiten"

22.05.2013

Es folgt das Schreiben der BGHW vom 22.05.2013

und zementiert das "Redeverbot" vom 18.01.2010.

 

 

24.09.2014

Mit der Hausordnung ist festgesetzt ich erhalte keinen Posteingangsstempel.

 

Einen Besprechungstermin habe ich seit 2010 nicht mehr von der BGHW erhalten. 

 

28.06.2017

Angeblich sollen Akten niemals verloren gegangen sein.

Meine Akteneinsicht soll ausreichend gewesen sein.

Dazu sei mir auch die 08.06.2009 die Handakte vorgelegt worden. 

 

Insoweit hätte ich mich auch davon überzeugen können, dass Rest- oder Handakte keine Unterlagen enthielten, die nicht auch in der Papierakte abgeheftet ist.

Nach der Einführung der elektronischen Akte wurden diese Rest- oder Handakten angeblich vernichtet. Die niemals und bis dato von der Beklagten (BGHW) Bremen vorgelegt wurde.  

 

20.12.2019

Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) - gerichtet an die Direktion der BGHW in Mannheim -  ist angeblich in Bremen nicht mehr auffindbar und wünscht von mir eine Kopie, die ich nicht vorlegen kann, weil mir das Kopieren untersagt ist.

Die BGHW Bremen kann angeblich ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 über drei Seiten in der Behörde nicht mehr auffinden. So ist es mit dem Schriftsatz der Beklagten vom Nach neun Jahren hat die BGHW auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 (4) zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit festgesetzt. Wie die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen und der Nummer (4) bestätigt. 

 

Mit diesem Schreiben hat die BGHW von dem Schreiben aus der Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit einem unrichtigen Datum abgelenkt.

 

20.12.2019

Mein Antrag, das Gerichtsgutachten aus der Akte zu löschen.

Seit dem 10.03.2020 ist bekannt,

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar. Es ist nun zu klären, welche Verfügung der Direktor am Sozialgericht, zum Auffinden der Akte erlassen hat und in Prozessdelikt verwickelt ist. So ist es mit der Unterschrift in den Urteilen vom 18.12.2008 am Landessozialgericht Bremen zum Az.: L 14 U 183/05 und L 14 U 199/06 dokumentiert.

 

Dazu der Hinweis: 

Wenn eine Akte nicht mehr auffindbar ist, sollte sich zunächst die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter auf die Suche machenWenn die Suche nicht erfolgreich ist, sollte der Verlust der Akte an die Verwaltung gemeldet werdenVon dort wird eine Abfrage im gesamten Haus durchgeführtEs ist unklar, ob es ein einmaliger Vorfall war, bei dem eine Akte verschwunden ist.

 

Haben die Verantwortlichen eine Abmahnung erhalten!? 

 

Suchet, so werdet ihr finden?  

 

Im Tietjensee nördlich von Bremen klappt das bisher nicht.  

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen?

 

Am 10.03.2020 ist bekannt geworden, die Gerichtsakte am SG Bremen zum Az.: S 18 U 94/04 ist nicht mehr auffindbar. 

 

 

Wann und wer die Akte vernichtet hat ist angeblich nicht mehr nachvollziehbar. Da müsste sich wohl mal die Staatsanwaltschaft Bremen einschalten und könnte die Aufklärung betreiben. 

 

27.07.2021

 

09.08.2024

An SG Bremen und Radio Bremen mit Anlage in Kopie

10.03.2020