Erich Neumann
Erich Neumann

Ich - Erich Neumann alias unfallmann, geb.12.07.42 - habe am 19.06.1968 und 20.03.2001 zwei Arbeitsunfälle überlebt und möchte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen erhalten.

 

Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den gemeldeten Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen (HB) zuständig.

 

Die BGHW will nicht zahlen und lügt vor Gericht. 

 

16.06.2008

Mein Schreiben vom 10.06.2008 hat mein Anwalt übernommen.

Und mit dem Schriftsatz vom 16.06.2008 als Anlage dem Gericht übersandt. Die Beklagte und das LSG haben keine weitere Aufklärung betrieben und haben damit sogleich die Grenze der Aufklärung gezogen. Es ist der Anhaltspunkt, hier soll Prozessdelikt vertuscht werden.

 

Mit meinem Schreiben vom 10.06.2008

habe ich mit meinem Anwalt das gesetzwidrige Verhalten der BGHW für das LSG Bremen dokumentiert. Das LSG hat keine Stellungnahme zur weiteren Aufklärung von der Beklagten verlangt. Die gesetzwidrigen Handlungen der Beklagten sind also mit meinem Schreiben vom 10.06.2008 für das LSG glaubhaft geworden. Und die Beklagte hat mit keiner Stellungnahme widersprochen.  

 

16.06.2008

Manipulation und das zurückhalten von Beweismittel,

hatte ich schon vor der mündlichen Verhandlung in dem damals laufenden Prozess vor dem LSG Bremen mit dem Schriftsatz vom 16.06.2008 dokumentiert. Ich bin also schon vor dem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) der Beklagten auf die Schliche gekommen und habe die Manipulation dem Gericht auch in der mündlichen Verhandlung am 18.12.2008 erneut vorgetragen. Davon wollte das Gericht aber nichts wissen und hat so weiter gemacht, als gäbe es kein gesetzwidriges Verhalten, die meine finanziellen Entschädigungen verhindern. 

 05.01.2009 

Die Manipulationsvorwürfe in der mündlichen Verhandlung vom 18.12.2008 hat die Beklagte auch in dem Bericht über die Vertretung vor dem LSG vom 05.01.2009 dokumentiert. Und hat nun die Manipulationsvorwürfe als völlig ungerechtfertigt zurückgewiesen. Es wird sich zeigen, die Beklagte hat sogleich das Lügen vor Gericht dokumentiert. 

 

13.02.2011: Die Beklagte (BGHW) hat vor Gericht gelogen.

Dazu im Einklang hat der Rentengutachter mit seinem Arztbrief vom 13.02.2011 die Manipulation mit dem Zurückhalten von Beweismittel dokumentiert. Die Manipulation und das zurückhalten von Beweismittel hat meine mögliche Rentenerhöhung verhindert.  

 

 05.01.2009

Auch in der Sache zum Stromunfall vom 20.03.2001 wurde über Manipulationsvorwürfe in der mündlichen Verhandlung berichtet. Wie der Bericht über die Vertretung vor dem LSG vom 05.01.2009 dokumentiert.

 

Kein rechtliches Gehör 

LSG hat gesetzwidriges Verhalten der BGHW erkannt, aber ein rechtliches Gehör hat es nicht gegeben. 

 

Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Das folgende Beweismittel dokumentiert, die BGHW hat erkannt, ich werde "weitermachen". Damit haben die Beteiligten ein "Problem" und wie folgt beseitigen wollen. 

 

07.01.2009, 17.11.2009, 28.11.2009 und 28.12.2009

Es folgt eine Abschrift der internen Stellungnahme (05.10.2009) zum Beschwerdevorgang E 207/09, weil mir das Kopieren seit 13.08.2019 untersagt ist.

Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.  

 

05.10.2009, Abschrift der Stellungnahme zum Vorgang E 207/09

 

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13.02.2011

Rentengutachter bestätigt das Zurückhalten von Beweismittel, womit sich die BGHW ihre Vorteile verschafft.

 

21.10.2021

Natürlich bin ich am Nerven, denn ich möchte eine sachgerechte Unfallrente erhalten.