11.11.1969 (Bl.148/Rs.)
Bescheid über Rentenhöhe gleich Jahresarbeitsverdienst (JAV)
Es wurde von Anfang an zum Vorteil der BGHW (vormals GroLa BG) ein unrichtiges Arbeitseinkommen zugrunde gelegt.
11.03.1975
Verletztenrente wurde mit Bescheid vom 11.03.1975 auf falscher Tatsachenfeststellung abgefunden.
JAV wurde falsch ermittelt.

Teilerfolg:
Urteil aus dem LSG Bremen vom 03.06.2015
Nachzahlung mit Zinsen.
Aber nicht von Anfang an und auch nicht für die Zeit der Abfindung.

Ferner wurden die mit Bescheid anerkannten Unfallfolgen nicht beziffert, somit gab es keiner MdE von mehr als 25%. Es wäre nämlich zu einer Gesamt-MdE von nicht unter 30% gekommen und die Abfindung auf Lebenszeit hat der Gesetzgeber nicht erlaubt vgl. § 604 RVO.
Dazu im Einklang hat das LSG Bremen in dem folgenden Urteil vom 23.06.2015 auf der 2. Seite als Tatbestand die Unfallfolge im li. Knie wie folgt dokumentiert:
"einen kleinen Abbruch an der Unterseite links,"
Jedoch wurde auch dieser Gesundheitsschaden - wie meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Hand/Arm - mit keiner MdE beziffert.