18.12.2001 habe ich meinen Verschlimmerungsantrag gestellt.

1. Teilerfolg:

Aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 wurden mit Bescheid der BGHW am 12.09.2002 "anfallsartige Kopfschmerzen" als Gesundheitsschaden mit einer Teil-Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 15% anerkannt und war mein 1. Teilerfolg.

 

Die BGHW wollte die Anerkennung wieder Rückgängig machen, ist ihr aber nicht gelungen und war der 2. Teilerfolg.

 

Und am 19.06.2014 kam es zu einer merkwürdigen Rentenerhöhung und war mein 3. Teilerfolg. 

 

Zudem haben die Gutachter eine Migraine accompagnée als Gesundheitsschaden diagnostiziert, also mit Nebenerscheinungen. Insoweit sind "anfallsartigen Kopfschmerzen" nur ein Teil der im Bescheid festgesetzten Unfallfolgen. Dieses ist außergewöhnlich und wurde mit der Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum der BG Hamburg vom 17.11.2011 bemängelt. Ferner ist mit dem Schreiben vom 18.03.2008 dokumentiert, die Behandlungskosten für die Nebenerscheinungen soll meine Krankenkassen übernehmen und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen wird ableitbar. 

 

Mit dem Bescheid vom 25.02.2008 versuchte die BGHW ihren Bescheid vom 12.09.2002 als fehlerhaft und rechtswidrig festzusetzen. Um damit evtl. weitere medizinischer Behandlungsmaßnahmen bezüglich der anfallsartigen Kopfschmerzen auf die Handelskrankenkasse abzuwälzen.

Dem ist das LSG Bremen aber nicht in dem Urteil vom 18.12.2008 gefolgt.

12.09.2002

Bescheid über die Ablehnung,

weil auf Grund der "anfallsartigen Kopfschmerzen" (Teil-MdE 15%) keine wesentliche Verschlimmerung (10%) vorliegen soll.

Im Gesundheitswesen: "Da ist viel kriminelle Energie im Spiel" 

 

17.11.2011

Vorab die Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig. Ich fühle mich durch die BGHW & Sozialgericht (SG) Bremen ungerecht behandelt. Erst nach 12 Jahren und Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, kam es am 19.06.2014 zum Teilerfolg. 

 

Ich leide unter der merkwürdigen Behandlung der BGHW: 

In der BG-Ambulanz Bremen wurde am 27.08.2021 ein Verlaufsbericht über meinen 1. Arbeitsunfall vom 19.06.1968 angefertigt. Und dokumentiert wie die BGHW mich als Unfallverletzten behandelt. Nach meinem SHT soll es zu einer besonderen Heilbehandlung bei einem Neurologen kommen.

 

Mit dem Verlaufsbericht wurde nachvollziehbar, dass die "anfallsartigen Kopfschmerzen" nicht mehr als Unfallfolge bei der BG-Ambulanz Bremen geführt werden. 

 

Ferner wurde als Unfallfolge bestätigt: Es liegt eine retropatellare Arthrose links vor. Und eine Lendenwirbelkörperfraktur L4 wurde als Unfallfolge dokumentiert. Zu der Lendenwirbelfraktur ist es am 08.04.2020 bei einem Fahrradsturz gekommen. Ausgelöst durch Muskelschwäche. 

 

Diese wurde bisher aber nicht mit Bescheid als Unfallfolge von der BGHW festgesetzt. Und somit auch nicht entschädigt. 

 

Ggf. bittet die BG-Ambulanz Rückmeldung seitens der BGHW. 

 

Migräne accompagnée

Erst nach 34 Jahren und mit Bescheid vom 12.09.2002 hat die BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge anerkannt. Mit einem weiteren Bescheid vom 25.02.2008 hat die BGHW ihren Bescheid vom 12.09.2002 nach 6 Jahren als rechtswidrig bezeichnet und hätte sich damit eine mögliche Entschädigung und die Behandlungskosten ersparen können. Dem ist das LSG Bremen in dem Urteil vom 18.12.2008 (Az. L14 U 183/05) aber nicht gefolgt.

 

Bei den "anfallsartigen Kopfschmerzen" kommt hinzu, dass es sich hierbei nicht um eine Diagnose, sondern um ein Symptom handelt. Die BGHW hat also die Nebenerscheinungen in keinem Bescheid übernommen und somit auch nicht entschädigt. Die Sachverständigen haben aber als Unfallfolge eine Migräne accompagnée diagnostiziert. 

 

Dazu im Einklang liegt die Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum der BG Hamburg vom 17.11.2011 vor.

 

12.09.2002

 "anfallsartige Kopfschmerzen", werden anerkannt (Teilerfolg).  

 

25.02.2008

 "anfallsartige Kopfschmerzen", werden aberkannt.  

 

10.03.2008

HKK muss zu Unrecht kosten für die "anfallsartigen Kopfschmerzen" tragen.

 

18.03.2008 (Bl.1227)

Etwaige Behandlungen sollen zu Lasten der Handelskrankenkasse erfolgen. Es ist der Ansatzpunkt für Abrechnungsbetrug.  

 

18.12.2008

Urteil aus dem LSG Bremen

Der Bescheid vom 25.02.2008 wurde aufgehoben.

Damit sind die "anfallsartigen Kopfschmerzen" weiter Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968. Es ist aber nur ein Teilerfolg, denn die Nebenerscheinungen sind weiterhin als Unfallfolge in keinem Bescheid aufgenommen.

 

 

Stromunfall

 

Teilerfolg: Mein Stromunfall vom 20.03.2001 wurde als Arbeitsunfall von der BGHW mit Bescheid vom  27.04.2002 anerkannt. Es wurde aber kein Gesundheitsschaden festgesetzt.

 

18.12.2008

Urteil aus dem LSG Bremen:

 

Teilerfolg: Das LSG hat für Wahr erkannt, bis zum Unfalltag war mein Herz frei

 

von Vorhofflimmern. 

 

Das Gericht hat nicht dafür gesorgt, dass die BGHW in dem Bescheid vom 27.04.2004 einen Gesundheitsschaden eingetragen hat und meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt hat.

 

Das Schreiben bzw. den Bescheid darf ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen.  

 

Widerspruchsbescheid vom 24.05.2004. 

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder. 

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder.