AROUND THE CLOCK - AROUND THE CORNER - AROUND THE WORLD,
geschehen Arbeitsunfälle und nicht nur bei der Firma E.H.Harms.
Meine Name Erich Neumann, meine Unfallgeschichte begann 1968 in Amerika. Die Automobile wurden zur Verschiffung im Container verladen. In Bremerhaven umgeladen und mit dem Autotransporter zum Zielort gebracht, dabei kam es zu meinem ersten Arbeitsunfall.
Ich liege im Streit um Unfallrente mit meiner zuständigen BGHW-Bremen. Mit meiner Webseite und Behördenakte wird für die Öffentlichkeit dokumentiert wie die Versicherten von der Berufsgenossenschaft (BG) behandelt werden und folge dem Wunsch der DGUV.
Meine Webseite wird auch in Amerika gelesen und Kojak hat in meinem Gästebuch am 03.10.2024 den Kommentar hinterlassen:
"Dear Mister Newman, I Like jour Homepage so much.?? Wish jou luck!
Lovely wishes from Manhattan NYC ?????
Kläger sagt die Wahrheit, Beklagte (BGHW) hört nicht auf zu lügen
wird vom Gesetzgeber wegen Betrug mit Freiheitsstrafe bedroht.
Es ist ein Fall für Kojak.
Meine Klagen gegen die BGHW-Bremen habe ich 2008 mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. [7-6] verloren. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Nun ist die BGHW und das Sozialgericht Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 wurde mein Beschwerdeverfahren zum Az.: E 207/09 in der Direktion-Mannheim ausgelöst. Dem folgte die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 und wurde bis zum Schreiben der BGHW- Mannheim vom 27.05.2011 zurückgehalten. Im Jahre 2012 hat die Kripo-Bremen und Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die interne Stellungnahme gesichtet: Die Kripo-Bremen kam u. a. zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die vom Gesetzgeber mit einen Freiheitsstrafe bedroht wird und niemals zurückrudern wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Am Landessozialgericht (LSG) Bremen sollte es im Termin zur mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 zur Wiederaufnahme (WA) meiner Verfahren kommen. Die Beklagt ist nicht erschienen und der Vorsitzende Richter [5] hat erklärt, die WA meiner Verfahren werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde, das Gericht hat mich also zum Verbrecherjäger gemacht.
STA Bremen verweigert Ermittlung zum Sozialskandal in Bremen.
Sachgerecht habe ich am 22.11.2012 die STA Bremen aufgesucht. Sogleich habe ich wunschgemäß die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 vorgelegt. Jedoch die STA Bremen hat keine Ermittlungen eingeleitet und zeigt, die Wahrheit soll nicht an die Öffentlichkeit kommen.
Die folgenden Akten habe ich auf meiner Startseite zugänglich gemacht, damit mir die Öffentlichkeit glaubt.
Mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ist gesichert, die BGHW Bremen wird keine Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen vorlegen und somit keine Aufklärung betreiben. Vielmehr wird die BGHW meine Aufklärung begrenzen weil sie nicht kriminalisiert werden will. Die BGHW hat schon erkannt, ich habe die STA Bremen eingeschaltet. Und ist der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! So hat die BGHW auch richtig erkannt, demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Die Mitarbeiter fühlen sich bedroht und erwarten in der Behörde den Auftritt mit einer Waffe. Die Bedrohungslage kann die BGHW sofort beseitigen und muss dazu nur die Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen vorlegen. Aber dazu ist der Geschäftsführer nicht in der Lage, weil er gemäß § 263 StGB vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird und bis dato ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Insoweit kann der Geschäftsführer auch nicht seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinem Personal nachkommen.
Aktenkundig ist seit 17.11.2009 bekannt, die BGHW will nicht kriminalisiert werden, will nicht in der Zeitung stehen und sich auch nicht im Fernsehen rechtfertigen. Und hat belastendes Beweismittel mit Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt Az.: 324 O 128/19. Es sind 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Mit meinen Schriftsätzen habe ich dokumentiert, die BGHW (Klägerin) und ihr Geschäftsführer Herr [20-2] hat mit der eidesstattlichen Versicherung vom 5.12.2018 vor dem LG Hamburg gelogen und Herr [20-2] hat wörtlich behauptet:
"Ich habe den Mitarbeitern der BGHW Regionaldirektion auch kein "Redeverbot" erteilt."
Mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 hatte der Geschäftsführer [20-2] seinen Mitarbeitern aber schon das "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken. Darauf wollte die BGHW sofort die Gerichtsmediation im Verfahren Az.: 324 O 532/18 und 324 O 128/19. Die Güteverhandlung wollte das Gericht aber nur durchführen, wenn ich am Mediationstermin anwaltlich vertreten werde. Ich hatte keinen Anwalt und kein Anwalt wollte mich vertreten. So haben die Anwälte und das LG Hamburg verhindert, dass die Öffentlichkeit und die DGUV die Wahrheit erfährt, wie die Versicherten von den Berufsgenossenschaften behandelt werden. Und haben es mit Meineid vor dem LG Hamburg bewerkstelligt. Dem nicht genug musste ich mich Gefängnis melden und die Justizbeamten haben mich mit den Worten empfangen:
"Was wollen Sie den hier Herr Neumann, hier sind doch nur Schwerverbrecher inhaftiert und Sie haben doch nur von dem Grundgesetz der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und dafür kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis."
Sogleich wurde bekannt, meine Webseite und Zeitungsberichte werden im "Zuchthaus Oslebshausen" von den Justizbeamten gelesen.
Die Justizbeamten konnten nicht glauben, dass ich statt 60 € nämlich 500 € pro Gefängnistag absitzen werde, Az.: 324 O 142/1, Feuer im Nachbarhaus.
Denn 60 € wäre normal.
"Herr Neumann nervt"
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. Und so bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, das 4. Mal aus dem "Zuchthaus Oslebshausen" entlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 letztmalig berichtet. Und in meiner Einzelzelle habe ich das Buch gelesen: "Jeder stirbt für sich allein" und zum Widerstand benutze ich meine Webseite und keine Postkarten wie vor 80 Jahren in der NS-Zeit.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 19.07.2023 (u. a. Az: L 14 U 132/21) waren Justizbeamte wie in einem Strafprozess anwesend und für mich stellte sich eine Bedrohungslage ein. So hat es auch mein Anwalt dem Gericht vorgetragen. In Bremen fühle ich mich - wie Behördenmitarbeiter - bedroht. Dazu im Einklang liegt der Beschluss vom 13.08.2019 vor und dokumentier den Ansatzpunkt:
"Ich werde von einer "kriminellen Vereinigung" mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht."
Über die Lüge, mehr lesen.
Über die Geheimunterlagen, mehr lesen.
# Unfall-Opfer-Bayern e. v. # Justiz-Opfer.org # Forum für Unfallopfer #
Willkommen auf meiner Webseite,
Erich Walter Neumann ist mein Name, alias unfallmann, geb. 12.07.1942.
Ich habe zwei schweren Arbeitsunfälle im Jahre 1968 und 2001 überlebt und liege im Streit mit meiner zuständigen Berufsgenossenschaft (BGHW) um die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. Mein Fall ist kein Einzelfall und ist als "Hochwichtig" eingestuft. Denn ich decke "Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" auf. In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet:
Fehler müssen vollkommen beseitigt werden.
So bearbeite ich auch meine Behördenakte bei der BGHW in Bremen (vormals GroLa BG) und für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig ist. Mit Anwalt Dr. jur. [7-6] konnte ich am 26.08.2009 in meiner Behördenakte und Gerichtsakten Prozessbetrug aufdecken. Darauf hat mir mein Anwalt erklärt: Nun sei das SG Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifbar, also "David gegen Goliath". Damit wollte mein Anwalt auf keinem Fall etwas zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und will sich auch nicht in der Presse zu meinem Fall äußern (siehe "taz" Gerechtigkeit als Herzenssache 18.10.2010). Es ist der Ansatzpunkt für eine Bedrohungslage und wird mit dem Schreiben der BGHW vom 30.04.2008 an meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] zementiert. Damit dieses auch richtig auf meiner Webseite und im Gästebuch erkannt wird, folgen sogleich die Zeitungsberichte über meinen Fall, mit dem Hinweis, Journalisten hatten/haben Recht auf Akteneinsicht.
Autos wirbelten durch die Luft
"Herr Neumann nervt"
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. Und so bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 letztmalig berichtet. Und ohne Presse bin ich machtlos.
Es kam die Frage, wo bleibt das Fernsehen und Radio-Bremen?
Das Fernsehen hat meinen Fall nicht über den Sender gebracht und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 14.04.2010 als "Hochwichtig" eingestuft hat.
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Im chron. Ablauf berichte ich über meinen 1. schweren Arbeitsunfall
Ansatzpunkt von Betrug
In der Behördenakte der BGHW zu meinem Verkehrsunfall (19.06.1968) konnte der Ansatzpunkt von Betrug mit dem Zwischenbericht der BG-Unfallstation vom 10.07.1969 gesichtet werden. Insoweit ist u. a. wörtlich dokumentiert:
"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen,"
Denn die BGHW (vormals GroLa BG) hat im Bescheid vom 28.05.1970 u. a. die Tatsache dokumentiert: An Unfallfolgen bestehen Muskelschwäche und Empfindungsstörungen des Armes und der Hand. Muskelschwäche des Beines. Es sind die Unfallfolgen auf dem chirurgischem Fachgebiet und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wurde bis dato in keinem Bescheid beziffert. So bereichert sich die BGHW an meine mögliche Unfallrente der Ansatzpunkt von Betrug ist mit dem Bericht (10.07.1969) zementiert. Mehr lesen
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Im chron. Ablauf berichte ich über meinen 2. schweren Arbeitsunfall
Ansatzpunkt von Betrug
In der Behördenakte der BGHW zu meinem Stromunfall (20.03.2001) konnte der Ansatzpunkt von Betrug mit dem Schreiben der BGHW-Bremen vom 18.03.2003 (Bl.143) an das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle (BG FE) gesichtet werden. Dem hat die BGHW eine selbst angefertigte falsche Niederschrift vom 18.03.2003 (Bl.138/9) über den Unfallhergang im Einzelnen beigefügt. Es hat zu einer Stellungnahme/ Gutachten vom 29.08.2003 (Bl.174) und 18.11.2004 (Bl.266) im Sinne der BGHW geführt, womit sich die BGHW an meiner mögliche Unfallrente bereichert und der Ansatzpunkt von Betrug wird zementiert. Das SG Bremen hat die falsche Niederschrift auf Blatt 138-139 und nicht die zutreffende Niederschrift auf Blatt 152/3 zur Beweisanordnung vom 15.02.2005 (S 18 U 94/04) dem Gerichtsgutachter vorgelegt. So ist der Ansatzpunkt für Prozessbetrug gesichert und das SG Bremen ist darin verwickelt. Dem nicht genug ist mit dem Schreiben vom 10.03.2020 bekannt, dass die Gerichtsakte am SG Bremen nicht mehr auffindbar sein soll. M. M. liegen gemäß § 139 Strafgesetzbuch schwere Straftaten vor, für die sich die Beteiligten nicht rechtfertigen wollen/können. Mehr lesen
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Im chron. Ablauf berichte ich allg. über meine Arbeitsunfälle.
Sozialversicherung ist eine gute Sache.
Rund um die Welt steht die deutsche Sozialversicherung vorbildlich und unerreicht da. Wenn pflichtgemäß nach dem § 1 SGB VII gearbeitet wird. Dieses ist aber gewollt oder ungewollt in der Behörde der BGHW & BG ETEM und am Sozialgericht (SG) Bremen nicht immer der Fall.
So wurde ich vom Tischler zum Fernsehtechniker umgeschult und von 1984 bis zu meinem 2. schweren Arbeitsunfall im Jahre 2001 habe ich in der Medizintechnik im Außendienst gearbeitet. Dabei gehörten auch die Versicherten der Sozialversicherung zu meiner Kundschaft und habe Insiderwissen in der Sozialversicherung.
Meine Unfallfolgen hat die BGHW mit ihren medizinischen Gutachten ermittelt u. abgeschlossen. Und in der Gesprächsnotiz hat die BGHW am 27.02.2004 in meiner Akte wörtlich dokumentiert:
"Er wurde darüber informiert, dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."
Dazu ist zu sagen:
Die BGHW hat die Ermittlungen eingestellt, mein Berufsleben ist aufgrund meiner festgestellten Unfallfolgen vorbei u. mein Rentendasein kann ich mit der Rente (Stromunfall) u. Rentenerhöhung (Verkehrsunfall) genießen. Es ist aber in den zwei Verwaltungsverfahren etwas schief gelaufen und darum kann ich auch mein Rentendasein nicht genießen.
In einer weiteren Gesprächsnotiz hat die BGHW am 18.11.2009 u. a. vorgetragen:
"Die Übersendung der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wird abgelehnt. Sämtliche Verfahren liefen rechtmäßig ab. Er soll doch endlich sein Rentendasein genießen."
Aber wie kann ich mein Rentendasein genießen, wenn die Geschäftsführung der BGHW-Bremen und eine "kriminelle Vereinigung" meine Rente und Rentenerhöhung verhindert und dazu auch Beweismittel zurückhält? Mein Vorhofflimmern (VHF) haben alle medizinischen Gutachten der BGHW als Unfallfolge dokumentiert. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) hat die BGHW unter 20 % im Bescheid vom 27.04.2004 festgesetzt. Und würde von Anfang an zu einer Rente führen, weil eine Stützrente vorhanden ist. Warum ist es dazu nicht gekommen? Dafür gibt es nur eine Erklärung:
Bei der BGHW in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und hat mit dem Zurückhalten von Beweismittel am 05.09.2005 ein falsches Rentengutachten anfertigen lassen. So hat es der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 aufgedeckt und dokumentiert. Und in einer mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende Richter [5] mit entsetzen gefragt, wie ich an dieses Schreiben gekommen bin.
Meine Antwort: "Diese Frage verstehe ich nicht."
Ladung: 7 Fahrzeuge aus England und ein Chevrolet aus Amerika.
Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. Davon hat die BGHW (vormals GroLa BG) nur meine li. Fallhand auf neurologischem Fachgebiet mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 25% mit Bescheid vom 28.05.1970 als Unfallrente entschädigt. Die BGHW-Bremen hat die diagnostizierten Unfallfolgen nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 übernommen und hält Beweismittel zurück. So erspart sich die BGHW von Anfang an meine sachgerechte Entschädigung. Als gelernter Tischler/Parkettleger und Fernfahrer war ich durch die Unfallfolgen nicht mehr einsetzbar. Mehr lesen.
Im Streit um Unfallrente konnte ich in der Sache Stromunfall mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Danach war die Gerichtsakte (S 18 U 94/04) am SG Bremen und das Beweismittel für Prozessdelikt nicht mehr auffindbar, liegt mir aber in Kopie greifbar vor. Und zur Sache Verkehrsunfall (1968) hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 der BGHW das Zurückhalten von ausschlaggebendem Beweismittel angezeigt, aber die BGHW beseitigt keine Fehler.
Rund um die Uhr und seit dem Jahre 2001,
studiere ich meine Behördenakte und bin dabei auf eine "kriminelle Vereinigung" im Sozialsystem gestoßen, die mit kriminellen Handlungen und Prozessbetrug meine mögliche Entschädigung verhindert und bin kein Einzelfall. Die Beteiligten haben erkannt, ich bin ihnen auf die Schliche gekommen und haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. So ist es in der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) in meinem Beschwerdeverfahren dokumentiert. Mehr lesen
Nicht nur in den Bremer-Behörden läuft etwas schief!
E. H. Harms (jetzt BLG) ist eine internationale Firma in Bremen mit vielen Unfällen. Hier habe ich meinen 1. schweren Arbeitsunfall am 19.06.1968 überlebt. Dem folgte am 20.03.2001 mein 2. schwerer Arbeitsunfall in der Medizintechnik. Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW-Bremen zuständig. Rund um die Welt, wird die BGHW durch ihren Vorsitzenden Herrn Dr. jur. [19-17] vertreten, siehe Interview.
Immer wieder geschehen Arbeitsunfälle.
Mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 habe ich der BGHW bekannt gemacht: Den Auftrag der DGUV aus dem Jahre 2010 habe ich übernommen und möchte mit meiner Webseite u. Behördenakten für die Öffentlichkeit dokumentieren:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"
Geschäftsführung der BGHW-Mannheim wittert die Gefahr und läßt meine Person angreifen.
Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung und Herr Dr. [19-17] auch nicht persönlich geantwortet. Und hat insoweit mit dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 durch sein Personal wörtlich den unrichtigen Sachverhalt wie folgt als Begründung für die Ablehnung vortragen lassen:
"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet.
Wir untersagen Ihnen daher ausdrücklich Daten über die BGHW, über unsere Mitarbeiter und über unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen."
Meine Person und Webseite ist nicht angreifbar
Danach hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 02.09.2014 meine Webseite überprüft und konnte keine üble Nachrede feststellen. Ferner kam das Amtsgericht Bremen mit Beschluss vom 29.04.2024 zu dem nachvollziehbaren Ergebnis:
Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen. Siehe auch mein Schreiben vom 16.05.2024.
Rund um die Uhr
"Kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und erwartet "Amoklauf".
Ferner hat die "kriminelle Vereinigung" der BGHW bei der BG ETEM (vormals BGETE) Irrtum erregendes Beweismittel anfertigen lassen und in den Gerichtsprozess eingebracht und ist vom Sozialgericht (SG) Bremen verheimlicht worden. Dieses habe ich mit meinem Anwalt und Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 aufgedeckt. Dazu im Einklang folgt mein EXTRA BLATT.
Rund um die Uhr
Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Generalstaatsanwaltschaft in Bremen ermittelt.
Rund um die Uhr
Rund um die Uhr habe ich die schlimmen Anschuldigungen im Jahre 2009 in der Öffentlichkeit und Bremer-Behörden publiziert und wird bis dato aufrechterhalten. Und mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen festgesetzt. Darauf hat die BGHW mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 reagiert und hat den Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken.
Gespaltene Zunge
Von der weiteren Aufklärung soll ich Abstand nehmen.
So hat es die Direktorin am SG Bremen in ihrem Schreiben vom 04.11.2010 dokumentiert. Und in der Öffentlichkeit hat die Direktorin am 29.02.2016 proklamiert: "Es ist wichtig seine Rechte einzufordern". Mehr lesen
Landessozialgericht (LS) Bremen gibt bekannt:
Das LSG Bremen hat am 22.11.2012 erklärt, meine Klagen werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. So bin ich im Sozialsystem zum "Verbrecherjäger" geworden und habe sofort die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 22.11.2012 eingeschaltet. Auf Wunsch der Staatsanwältin habe ich die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) vorgelegt und damit wird nachvollziehbar:
Die gewünschte Aufklärung und Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen wird es von der BGHW-Bremen nicht geben und ist der Ansatzpunkt, die Wahrheit soll nicht dokumentiert werden. Ich wurde in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Und wie die BGHW ihr "Problem" mit mir lösen will, ist ebenfalls dokumentiert. Danach bin ich von der BGHW am 13.08.2019 - gegen meinem Willen - zum Geheimnisträger über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geworden, einschl. der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 und sind so brisant, dass ich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht werde, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge. Die Öffentlichkeit hat mich als Whistleblower erkannt. Die Kripo-Bremen hat mir gesagt, ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und fühle mich in Bremen nicht mehr sicher. Mehr lesen
Kripo-Bremen hat die "kriminelle Vereinigung" gesichtet.
Es ist eine Tatsache die von Anfang an zu berücksichtigen war/ist.
Dazu ist zu sagen: Die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen (05.10.2009) hat die Kripo-Bremen im Jahre 2012 gesichtet, und mir wurde u. a. erklärt: Ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das Ansehen der Stadt-Bremen (SPD) dabei geschädigt wird. Insoweit wird die Kripo-Bremen auch keinen Ermittlungsauftrag erhalten und ich sollte in ein anderes Bundesland gehen. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen, denn die Beteiligten gehen nach "Stasi-Manier" vor und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kommissar nicht glauben. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die Kripo-Bremen hat die "kriminelle Bande" gesichtet, kann aber ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen nicht zuschlagen. Siehe dazu meine erfolglose Strafanzeige vom 22.11.2012. Ferner die erfolglose Strafanzeige der BGHW gegen meine Person vom 02.09.2014.
Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW zuständig.
Jedoch die Geschäftsführer der BGHW-Bremen (vormals GroLa BG) folgen nicht nach Recht und Gesetz dem Gesetzgeber und können nicht mehr zurückrudern, weil der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe droht.
Meine Klagen habe ich vor dem Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] in allen Instanzen am 18.12.2008 in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Danach hat sich herauskristallisiert, der Vorsitzende der BGHW Herr [19-17] ist in Prozessdelikt verwickelt u. sitzt mit seinem scheinbar kriminellen Kollegen Herrn Dr. Ing. [10-2] in Vietnam an einem Tisch. Und Herr [10-2] ist sogleich Präsident bei der ISSA. Und der Vorsitzende meiner BGHW Herr Dr. jur. [19-17] hat den Posten als Vizepräsident, siehe Video. Ich hatte viel Glück und konnte im Internet die folgenden Bilder auf einer Fotostrecke sichten, mehr mit einem Klick. Siehe auch Google a und Google b
Zu meiner Person ist noch zu sagen:
Ich bin der Großenkel von Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden - gestorben an einem Arbeitsunfall - und ist in der Chirurgie unsterblich geworden, wie die Zeitung am 15.09.2012 berichtet und ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. >Geschichte Schott
BGHW hat mich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen.
Es ist eine üble Verleumdung und ein Thema, welches ich nicht ertragen kann, weil ich keine gefährliche Person bin. Aktenkundig ist es aber von der BGHW-Bremen in der internen Stellungnahme v. 05.10.2009 und mit weiteren Themen dokumentiert. Die Geschäftsführung kann/will sich nicht in der Zeitung und Fernsehen rechtfertigen. So ist es mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Dazu im Einklang hat die BGHW-Bremen am 28.12.2009 der BGHW-Mannheim wörtlich vorgetragen:
"... uns nervt das Thema auch, da wir von Herrn Neumann "vollgemüllt" werden und keinen Schritt weiterkommen."
Mein 2. Bericht:
Beklagte erklärt Sozialgericht Bremen zum Nebenkriegsschauplatz,
und so richtig ballert: Das Schwert der Gerechtigkeit schlägt zu. Mein Kampf um Gerechtigkeit dauert länger als der zweite Weltkrieg, den unser Vater nicht überlebt hat, weil er seine Kameraden bei den schweren Kämpfen in Rschew nicht im Stich gelassen hat, Feldpost 23.10.1942. Die Beklagte hat das Sozialgericht (SG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Hier sollte mir das SG Bremen Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Wie die Schriftsätze der Beklagten vom 24.06.2013 dokumentieren. Dazu fallen mir die ehem. Wehrmachtssoldaten aus dem zweiten Weltkrieg und "Korbmenschen" ein. Es sind meine Kameraden im "Kampf um Unfallrente" u. in der Medizintechnik kennen gelernt habe.
Ich werde weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei
"vor die Hunde geht."
Ich decke auf was alles in Bremen (SPD) schief läuft!
Mit dem Pressebericht hat der Weser-Kurier am 24./25.08.2024 wörtlich in Bremen für die Öffentlichkeit dokumentiert:
"Einige Betroffene hätten sich zum Selbstschutz inzwischen bewaffnet".
Eine Betroffene berichtet wörtlich:
"Bremen war mal eine sehr schöne Stadt und ich habe sehr gerne hier gewohnt, aber mittlerweile würde ich um kein Geld der Welt wieder zurück nach Bremen ziehen."
Zwölf Uhr Mittags (High Noon)
Wie in dem Western, fühlen sich die Bremer nicht mehr sicher.
In der Behörde der BGHW-Bremen sind die gefährlichen Personen. Die Bedrohung habe ich erkannt und mit meiner amerik. Polizeisirene gebannt. Der Polizeibericht vom 08.11.2018 bestätigt: In meinen Handlungen lagen keine strafbaren Handlungen vor.
Aber die Behörde hat die "Elite nach 1945" als externe Anwälte aus Hamburg und mit dem Landgericht (LG) Bremen (Az.: 1 O 1922/18) und Beschluss vom 04.12.2018 wurde ich aufgefordert, das Einschalten der Polizeisirene zu unterlassen. Dieses konnte ich nicht unterzeichnen, weil es keine strafbare Handlung war/ist. Die Sirene muss ich einschalten, wenn ich als Schwerbehinderter (Unfallfolgen) bedroht werde.
Dem folgten weitere merkwürdige Beschlüsse aus dem LG Hamburg. Und bin am 06.09.2021 letztmalig mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem "Zuchthaus" Bremen Oslebshausen entlassen worden. Und wurde dabei von der Presse interviewt.
In Bremen inhaftiert, in Auschwitz ermordet,
ist die Schlagseite im Weser-Kurier vom 21.09.2024.
Und hat zementiert, ich muss auf meine Gesundheit aufpassen und fühle mich in Bremen nicht mehr sicher.
So bin auch ich - wie der Vater des Liedermachers Wolf Biermann - im "Zuchthaus" Bremen-Oslebshausen gelandet. Damals hat die Justizbeamtin wörtlich zu mir gesagt:
"Was wollen Sie den hier Herr Neumann, hier sitzen doch nur Schwerverbrecher ein und Sie haben doch nur von ihrer Meinungsfreiheit gebrauch gemacht".
Letzte Meldung von der Spitze am SG Bremen (17.09.2024):
Richter/Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt und könnte den gesetzlosen "Kampf um Unfallrente" nach 23 Jahren von Amtswegen beenden. Insoweit ist mit dem Schreiben der Datenschutzbeauftragten Bremen vom 10.03.2020 bekannt geworden, dass die Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) am SG Bremen nicht mehr auffindbar sein soll und aktenkundig Prozessdelikt dokumentiert. Und zwar in Zusammenarbeit mit der Beklagten (BGHW) und dem SG-Bremen.
Mehrbedarf: Durch Prozessdelikt & Pflichtverletzungen!?
Zeitung berichtet (29.03.2012): Dauerthema Mehrbedarf, am SG Bremen.
Wenn die Behörden etwas zu ihrem Nachteil aufdecken, dann werden die Ermittlungen sofort eingestellt. Dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X wird nicht mehr gefolgt und Amtshilfe wird nicht zugelassen. Dieses führt natürlich zur Klagehäufung und Mehrbedarf.
Keine Verbrecherjagt im Sozialsystem, ist das SG Gericht überlastet?
Offensichtlich sind die Richter am SG Bremen überlastet und decken keine kriminellen Handlungen der Beklagten auf. So ist es in den mündlichen Verhandlungen am Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 18.12.2008 in den Urteilen (L 114 U 183/05 und L 14 U 183/05) erkannt. So ist es auch in der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 vor dem LSG Bremen geschehen. Und wird mit dem Zeitungsbericht über den Mehrbedarf vom 29.03.2012 zementiert. Insoweit hat der Richter [5] am LSG Bremen von mir auch verlangt, ich soll dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wurde und dann werden meine Wiederaufnahmeklagen (WA) zugelassen. Es ist der Ansatzpunkt, ich habe von dem Richter [5] den Auftrag zur Verbrecherjagt erhalten und dieser Richter ist in Prozessdelikt verwickelt und wird keine Aufklärung betreiben. So habe ich am 22.11.2012 sofort die Staatsanwaltschaft Bremen aufgesucht. Den Auftrag zur Verbrecherjagt werde ich - wie in der Medizintechnik - nach dem ungeschriebenen Gesetz erledigen:
"Fehler müssen vollständig beseitigt werden."
Dazu ist zu sagen.
Mit Schreiben der BGHW-Mannheim vom 27.05.2011 wurde wörtlich vorgetragen:
"Sie erhalten zunächst einen vollständigen Ausdruck des hier elektronisch geführten Vorgang E 207/09, der sich mit Ihren an die Direktion Mannheim gerichtete Beschwerden befasst und in weiteren Teilen aus Kopien der Unfallakten der Regionaldirektion Nord/Standort Bremen besteht.
Die Regionaldirektion (RD) Nord/Standort Bremen hat uns im übrigen zu Ihrem Schreiben vom 02.05.2011 mitgeteilt, dass nicht beabsichtigt ist, Ihnen erneut Akteneinsicht zu gewähren. Dieser Wertung schließen wir uns von Seiten der Direktion Mannheim an."
Mit dem o. g. Schreiben vom 27.05.2011 wurde als Anlage in Kopie auch die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 von der Geschäftsführung (RD Bremen) beigefügt. Seit dem ist stichhaltig dokumentiert:
Die Geschäftsführung der RD Bremen wird zu meinen Anschuldigungen keine Klarstellung vornehmen und eine Akteneinsicht zur Klarstellung meiner Anschuldigungen wird es in der Behörde nicht geben.
Dazu im Einklang folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009. Und die Mitarbeiter der BGHW RD Bremen haben mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" und ist bis dato am Wirken.
Mit den Schriftsätzen 25.10.2012 hat die Beklagte dem SG Bremen wörtlich vorgetragen:
"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist".
Dazu ist zu sagen
Es ist kein vermeintliches Recht, insoweit habe ich am 19.06.2014 in einem Teilerfolg mit einer Rentennachzahlung mein Recht erhalten. Dem folgte ein weiterer Teilerfolg am 23.06.2015 von Anfang an und nach 47 Jahren habe ich mein Recht bekommen.
Damit wurde nachvollziehbar, dass die Beklagte und das SG Bremen keine Aufklärung betreiben. Das Verhalten der Beklagten und Gerichte haben zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. So hat es die Beklagte selbst in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 dem SG Bremen vorgetragen. Und seit dem 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt wurden.
Im Verfahren (S 29 U 86/12) hat die Beklagte dem SG Bremen mit Schriftsatz vom 25.10.2012 wörtlich Vorgetragen:
"Allgemein teilen wir mit, dass der Kläger seit vielen Jahren zahlreiche Sozial- und Landessozialgerichtsverfahren erfolglos betreibt. Die Verfahren sind [...] alle zu unseren Gunsten ausgeurteilt."
Danach sollte es am SG Bremen zur Gerichtsmediation kommen. Jedoch
die Mediatorin am SG Bremen hat zum Az.: S 32 SF 1/14 GR mit Schreiben vom 19.02.2014 die Mediation abgelehnt, mit dem wörtlichen Hinweis:
"[...] Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Dazu ist zu sagen:
Gewollt oder ungewollt, die Beklagte und das Gericht haben nicht klargestellt, dass ich von Anfang an Recht gehabt habe. Und wurde danach durch die zwei Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015 dokumentiert.
Mein 3. Bericht:
Ich habe drei im Sinne von § 8 SGB VII anerkannte Arbeitsunfälle.
Es folgen meine zwei schweren Arbeitsunfälle.
Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. Davon hat die BGHW (vormals GroLa BG) nur meine li. Fallhand auf neurologischem Fachgebiet mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 25% mit Bescheid vom 28.05.1970 als Unfallrente entschädigt.
Die BGHW hat die diagnostizierten Unfallfolgen nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 übernommen. Und weil die BGHW Beweismittel zurückhält kann es keine Rentenerhöhung geben. Und so erspart sich die BGHW von Anfang an Entschädigungsansprüche.
Dem folgte in der Medizintechnik am 20.03.2001 ein starker Stromschlag mitten in mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) mit all seinen Beschwerden ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert. Im Sinne von § 8 SGB VII hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt, es wurde aber kein Gesundheitsschaden eingetragen und ist eine Pflichtverletzung mit der sich die BGHW jede Entschädigung erspart. Die BGHW hat auch im Bescheid eine Minderung der Erwerbsfähig nicht unter 10 % sondern unter 20 % festgesetzt und würde bei mir eine Unfallrente auslösen, weil eine sog. Stützrente vorliegt. Aber dazu läßt es die BGHW nicht kommen. Sogleich wurde Abrechnungsbetrug mit meiner Handelskrankenkasse (HKK) Bremen ableitbar.
Gerichtstakte nicht auffindbar
Richter/Direktor am Sozialgericht Bremen in Prozessdelikt verwickelt.
Letzte Meldung am 18.09.2024
Ich befinde mich im "Labyrinth des Schweigens"
Aber die BGHW (vormals GroLa BG) hat alles schriftlich festgehalten und am 27.02.2004 ist mit der Gesprächsnotiz wörtlich dokumentiert:
"Herr N. hatte telefonisch um Besuch des Reha-Betreuers gebeten. Er wurde darüber informiert, dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."
Von der BG sind also Unfallfolgen festgestellt worden und werde als schwerstverletzter erkannt. Denn mein Berufsleben ist zu Ende und dazu im Einklang werde ich eine Unfallrente bzw. Unfallrentenerhöhung erhalten. Und darauf warte ich seit vielen Jahren.
"Jeder stirbt für sich allein", habe ich am 24.12.2019 im Gefängnis erfahren. Scheinbar trete ich gegen die Elite nach 1945 an.
Wir haben nichts zu verbergen, ist eine aktenkundige Lüge der BGHW!
Dazu im Einklang folgen die Beweismittel. Meine Klagen habe ich mit meinem damaligen Anwalt Dr. jur. [7-8] vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall verloren. Am 08.06.2009 habe ich erneut die Akte in der Behörde der BGHW-Bremen studiert. Mit der Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 hat mein Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] notiert:
"Ich entschied dann, dem Verl. alles vorzulegen,
weil wir nichts zu verbergen haben."
Das Schreiben der BGHW-Mannheim vom 18.09.2009, gerichtet an den Geschäftsführer Herrn [20-2] der BGHW Bremen dokumentiert wörtlich:
"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor."
Diesen umfangreichen Auftrag hat der Geschäftsführer Herr [20-2] nicht erledigt sondern mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wörtlich abgelehnt:
"sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."
Es ist der Ansatzpunkt, dass die Geschäftsführung der BGHW Bremen etwas zu verbergen hat und wird mit der Behördenakte dokumentiert. Insoweit wurde auch mein Fragenkatalog vom 12.10.2009 zur Aufklärung von Merkwürdigkeiten in der Bremer Verwaltung nicht abgearbeitet.
"Herr Neumann nervt"
Wahrhaftig hat die BGHW und das Sozialgericht (SG) Bremen etwas zu verbergen. Zu diesem Thema folgen die Beweismittel, die ich jederzeit erweitern kann. Dieses Thema u. Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen über 44 Pflichtverletzungen vom 17.11.2009 haben natürlich die Geschäftsführung und Herrn [18-3] der BGHW Bremen genervt und haben meine Schreiben in der E-Mail vom 28.12.2009 als "Müll" dargestellt.
Dazu ist zu sagen:
Meine Schriftstücke sind kein Müll. So hat auch mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] mein Schreiben vom 10.06.2008 dem LSG Bremen in der Verkehrsunfallsache vorgelegt, mit dem wörtlichen Hinweis:
"(hier: Unfallrentenerhöhung wegen Verkehrsunfall)
hat der Kläger selbst in dem beigefügten Schriftsatz vom 10.06.2008 die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und an den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst.
Diese Darlegung des Klägers mache ich mir hiermit zu eigen."
Meine Darlegungen werden mit folgenden Schriftstücken zementiert.
Kripo hat die "kriminelle Bande" gesichtet und darf nicht zuschlagen!
An dieser Stelle muss bekannt werden, die interne Stellungnahme der BGHW (05.10.2009) hat die Kripo-Bremen im Jahre 2012 gesichtet, und mir wurde u. a. erklärt: Ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das Ansehen der Stadt-Bremen (SPD) dabei geschädigt wird. Ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen, denn die Beteiligten gehen nach "Stasi-Manier" vor und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kommissar nicht glauben. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die Kripo-Bremen hat also schon im Jahre 2012 die "kriminelle Bande" gesichtet, darf aber nicht zuschlagen.
Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW zuständig.
Jedoch die Geschäftsführung der BGHW-Bremen (vormals GroLa BG) folgte nicht nach Recht und Gesetz dem Gesetzgeber und kann nicht mehr zurückrudern, weil der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe droht.
Stichwort: Fürsorgegesichtspunkt & Bestrafung meiner Person
Die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat in diesem Zusammenhang in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem ersten Beschwerdeverfahren (E 207/09) nachvollziehbar dokumentiert:
"Die Geschäftsführung der BGHW in Bremen,
will sich nicht in meinen Anschuldigungen/Detailbeschreibungen verlieren,
will ihr "Problem" mit einer psychiatrischen Überprüfung meiner Gesundheit beseitigen,
will sich nicht völlig zurückziehen, wegen der Gefahr einer Untätigkeitsklage,
will nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit mir weiter eskalieren,
will erkannt haben, ich wäre in jeder Form unberechenbar, wenn ich feststellen würde, dass nichts weiter passieren sollte,
wird mich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen,
will überlegen, mir schriftlich zu untersagen, die Verwaltung zu betreten,
will erkannt haben, es sei leider nicht vorhersehbar, wie ich künftig reagiere,
will einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Wege gehen und will im Hinblick auf die von mir getätigten Aussagen erkannt haben, das Vorgehen der Geschäftsführung sei gerechtfertigt.
Geschäftsführung der BGHW sucht Personal. Willkommen im Team
In meiner zweiten Beschwerde (E 29/11) hat die BGHW-Bremen im Schreiben vom 02.03.2011 dem Bundesversicherungsamt (BVA) nachvollziehbar vorgetragen:
"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher für befangen."
Dazu ist zu sagen
Schon im Schreiben vom 13.02.2011 hat der Rentengutachter für die BGHW (vormals GroLa BG) dokumentiert, Beweismittel wurde zurückgehalten. Diese Beweismittel hält die BGHW bis dato zurück und verhindert eine mögliche Rentenerhöhung aus meinem Arbeitsunfall (19.06.1968).
Dem nicht genug konnte ich mit meinem damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6] und dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 in der Sache Stromunfall vom 20.03.2001 Prozessdelikt aufdecken. Dazu kam von meinem Anwalt der Hinweis:
Ich könnte nun das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifen. Damit wollte mein Anwalt aber nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Ich hatte viel Glück und so kam es am 19.06.2014 zum Teilerfolg mit einer Rentenerhöhung von 5% und das Gericht sagte, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zu frieden geben. Aber ich möchte haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe weitergemacht und bin mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopiere ist mir Untersagt.
Will die BGHW erst nach meinem Tod die Rente zahlen? Mehr lesen
Der Bearbeiter meiner Akte Herr [19-1] hat am 18.11.2009 eine Gesprächsnotiz für die Geschäftsführung der BGHW-Bremen angefertigt.
Grund: Unser Schreiben an das Referat [Mannheim] vom 05.10.2009
Mit der Gesprächsnotiz wurde u. a. wörtlich dokumentiert:
"Unterzeichner appellierte an die Vernunft. Die Aktenlage sei eindeutig und nicht anfechtbar und somit auch nicht angreifbar. Sämtliche Verfahren liefen rechtsmäßig ab.
Er müsse endlich einsehen, dass er so nicht weiterkommen könnte und ein Schlussstrich ziehen. Er müsse doch auch an seine Ehefrau denken, die er ebenfalls - ebenso wie sich selbst - stark psychisch und auch körperlich stark belasten würde. Er solle doch endlich sein Rentendasein genießen."
Dazu ist zu sagen:
Ein Polizeieinsatz hat am (06.09.2024) - also 15 Jahre später - von der Überforderungssituation berichtet. Wahrhaftig können wir unser "Rentendasein" nicht genießen, denn am 19.06.2014 kam es im Streit um Unfallrente nur zu einem merkwürdigen Teilerfolg/Weitere Verfahren laufen. Wie können wir das "Rentendasein" genießen, wenn mir die BGHW-Bremen die sachgerechte Unfallrente mit krimineller Energie verweigert?
BGHW hat meine gesetzlose Bestrafung im Visier u. durchgesetzt!
So ist am 08.04.2011 und am 07.03.2018 (- 178/179 -) dokumentiert. Und ist der BGHW vor dem Sozialgericht Bremen und Landgericht Hamburg mit krimineller Energie gelungen.
05.10.2009: Geheimunterlage der BGHW-Bremen, Geschäftsführung.
17.11.2009: Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft-Bremen.
17.11.2009: E-Mail der BGHW-Bremen, Geschäftsführung.
28.11.2009: E-Mail der BGHW-Bremen, Geschäftsführung.
18.01.2010: "Redeverbot" für die Mitarbeiter der BGHW-Bremen
Dem folgte die Verwaltungsentscheidung aus der Geschäftsführung der BGHW Bremen vom 18.01.2010. Auch dieses Schriftstück hat die Geschäftsführung der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld. Auch das Kopieren ist mir Untersagt.
18.01.2010
08.04.2011
Geschäftsführung will meine ungerechtfertigte Bestrafung.
08.04.2011
Dokument: BEV 08.04.2011 (-108-)
"Telefonat mit dem Geschäftsführer der BGHW Bremen Herrn [20-2] am 08.04.2011: Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegenüber Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr [20-2] und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin."
Am 02.09.2014 kam es zu der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen das Ermittlungsverfahren sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt
Und war die "Signalwirkung" an das Personal, die Geschäftsführung setzt alle Hebel in Bewegung, um ihre Pflichtverletzungen zu vertuschen. Und "Fürsorgegesichtspunkte" sind für die Geschäftsführung unrelevant. Denn die Geschäftsführung erwartet vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe.
Warum das Personal der BGHW-Bremen nach dieser "Signalwirkung" nicht die Staatsanwaltschaft-Bremen eingeschaltet hat, ist bis dato ungeklärt.
Ein erster Blick mit einem Klick in 6000 Blatt Unfall & Geheimakten.
"Täter" haben sich mit Fotos und bei der Strafanzeige am 02.09.2014 selbst personifiziert.
Presse studiert die Akten und fragt, wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen?
Schatz, ich bleib heut länger im Büro.
Zwölf Uhr mittags (High Noon).
Aktuell wie nie zu vor: Behördenmitarbeiter der BGHW in Bremen Falkenstr. 7 fühlen sich durch einen möglichen Amoklauf bedroht. Und ist aktenkundig mit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 dokumentiert.
Wichtigkeit: Hoch, das Stichwort "Fürsorgegesichtspunkt"
In Bremen ist die Fürsorgepflicht der Geschäftsführer ein Thema: Auch die Behördenmitarbeiter der BGHW Bremen fühlen sich bedroht und können keine Fürsorge von der Geschäftsführung erwarten. Denn die Geschäftsführung will sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und erwartet vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. So bleibt die Bedrohungslage seit 2009 bestehen und die Sorge vor einem "Amoklauf". Auf dem Bürohausdach der BGHW halten sich die Behördenmitarbeiter Fit im Büro.
Geschäftsführer der BGHW erteilt seinen Mitarbeitern "Redeverbot":
Seine Fürsorgepflicht, kann der Geschäftsführer nicht mehr erfüllen und hat seinem Personal mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 nicht nur "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken.
Mit Schreiben vom 02.03.2011 hat die Geschäftsführung der BGHW-Bremen wörtlich dokumentiert:
"Es muss drauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher für befangen."
Dazu ist zu sagen, meine Einschreiben, gerichtet an den Geschäftsführer der BGHW-Bremen, wurden von Mitarbeitern der BGHW-Hamburg beantwortet und haben angeblich keine Information über Akten die Pflichtverletzungen dokumentieren. Dazu im Einklang liegt das Schreiben aus Hamburg vom 03.09.2024 vor. M. M. w
Das Kartenhaus einer "kriminellen Vereinigung" bricht zusammen
Wahrhaftig hat der Rentengutachter Dr. med. [26] das Zurückhalten von Beweismittel mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 der BGHW (vormals GroLa BG) vorgehalten. Und mit dem Schreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 07.09.2009 konnte Prozessdelikt aufgedeckt werden.
Unglaublich aber wahr:
Auf meine Vorwürfe im Schreiben vom 22.03.2010, 01.10.2011 und 20.08.2012 hat der Vorsitzende der BGHW Herr Dr. jur. [19-17] in seinem Antwortschreiben vom 05.09.2012 wörtlich dokumentiert:
"Ihre unsachlichen Vorwürfe weise ich zurück, gehe auch darauf mangels sachlicher Grundlage nicht ein."
Danach wurden 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW-Bremen von dem Vorsitzenden der BGHW Herrn Dr. jur. [19-17] zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit am 13.08.2019 festgesetzt und die Pflichtverletzungen der Geschäftsführung dokumentieren. Und ich werde bis dato mit einem Ordnungsstrafe bis zu 250.000 € bedroht, oder bis zu zwei Jahren Gefängnis, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Das richtige Lesen der Akte dokumentiert,
die Behördenmitarbeiter und ich werden durch das Verhalten der Geschäftsführung der BGHW bedroht, weil sich die Geschäftsführung nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen will/kann.
Mein Vortrag wird wie folgt durch die Presse zementiert.
"Das nichts weiter zur Aufklärung passiert",
Zur Sache ist zu sagen:
Ich liege seit 2001 im Streit mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen um die sachgerechte Entschädigung meiner drei im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle. Und bin mit meinem damaligen Anwalt Dr. jur. vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache gescheitert. Wir haben danach am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht Bremen, die BGHW in Bremen und die BG ETEM in Köln wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt Dr. jur. nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Ich habe viel Glück, aber keine Hilfe von der STA Bremen!
Mir liegt das Schreiben einer Staatsanwaltschaft (STA) vor und bestätigt, durch meine Hilfe konnte eine "kriminelle Bande" verhaftet werden und Millionenschaden angerichtet haben. Und habe eine Belohnung erhalten.
Landessozialgericht-Bremen verlangt von mir die Verbrecherjagt
Ich bin der Mann, von dem das Gericht verlangt, ich soll dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wird, dann werden meine Wiederaufnahmeklagen (WA) vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache & Stromunfallsache zugelassen. Der Vorsitzende Richter [5] hat also die angesagte Strafanzeige gegen eine "kriminelle Vereinigung" bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen unterlassen. So ist es mit den Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen dokumentiert. Dafür gibt es einen Grund: Der Richter ist nämlich das Mitglied der "kriminellen Vereinigung". Dieser Vorwurf wiegt schwer und es muss reagiert werden.
Ich habe den Auftrag zur "Verbrecherjagt" übernommen und habe auch sofort am 22.11.2012 die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen zur Strafanzeige aufgesucht. Die Staatsanwältin hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und sofort erkannt: Die STA Bremen wird ein Ermittlungsverfahren mit einer Verleumdungsklage einleiten, denn ich sei keine "gefährliche Person". Mit meinem Schreiben vom 11.12.2012 hatte ich meine Strafanzeige schriftlich nachgereicht.
Erst mit dem Schreiben vom 19.11.2013 habe ich aus der STA Bremen die Mitteilung erhalten: Die Aufnahme von Ermittlungen und die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens wurde abgelehnt. Es ist das gleiche Verhalten wie es der Vorsitzende Richter [5] am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in den zwei Wiederaufnahmeklagen am 22.11.2012 gezeigt hat und ebenfalls keine Ermittlungen eingeleitet hat. Und dieses rechtswidrige Verhalten ist auch in den zwei Urteilen vom 18.12.2008 von dem Richter [5] dokumentiert.
Wichtiger Teilerfolg: Betrüger haben sich selbst personifiziert.
Mit dem Hinweis auf meine Webseite und dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung, hat die BGHW gegen meine Person am 02.09.2014 eine Strafanzeige angestrengt. Dabei hat der Anzeigeerstatter die Beteiligten personifiziert, auch der Vorsitzende Richter am LSG Niedersachsen-Bremen Herr [5] ist dabei. Die STA Bremen hat die Ermittlungen eingeleitet und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 ist für die STA Bremen alles geklärt und die Ermittlungen gegen meine Person wurden mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 sofort eingestellt.
Erpressung liegt gemäß § 253 StGB vor.
Seit 13.08.2019 werde ich zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit gezwungen. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. So verhindert eine "kriminelle Vereinigung" meine sachgerechte Entschädigung und für die finanziellen Einsparung hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten.
Ich bin Whistleblower und gegen meinen Willen hat die BGHW mich am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zum Geheimnisträger über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW gemacht.
Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Ich hatte die 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm und vor dem Gefängnis kam es zum Interview mit der Presse.
Ich bin der Mann, der die Wahrheit sagt. Dazu im Einklang wurde in der nicht öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 vor dem LSG Niedersachsen-Bremen von der Richterin [4-4] erkannt, der Kläger sagt die Wahrheit und die Beklagte wird eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen.
Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe,
Berufsgenossenschaft ist m. M. in Betrug verwickelt: 29.07.2024, 30.07.2024 und 31.07.2024, es geht Schlag auf Schlag! Mehr Lesen
Das Gesundheitswesen ist extrem anfällig für Abrechnungsbetrug, wie der folgende Kommentar berichtet. Und das Schreiben der BGHW vom 27.04.2004 an meine Krankenkasse (HKK) ist m. M. der Ansatzpunkt, auch die BGHW ist an Abrechnungsbetrug beteiligt. Und wurde für die HKK mit meinem Schreiben und Hinweis vom 20.06.2016 bekannt. Für meinen Hinweis hat sich die HKK mit dem Schreiben vom 12.12.2016 bedankt aber sonst ist nichts passiert.
Zu meinem Stromunfall am 20.03.2001 ist vorab zu sagen:
Der Ursachenzusammenhang zwischen einem Stromunfall und einem Herzschaden - chronisches Vorhofflimmern (VHF) - wird mit einem kardiologischem Vorbefund erbracht der glaubhaft macht, dass das Herz bis zum Unfalltag frei von VHF war. Dieser medizinische Vorbefund liegt seit dem 06.02.2001 in meinem Fall vor, wurde aber keinem Sachverständigen vorgelegt und damit erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Das kriminelle Spiel hat das Sozialgericht (SG) Bremen in dem Urteil vom 10.10.2006 (S 18 U 94/04) und Landessozialgericht (LSG) Bremen in dem Urteil vom 18.12.2008 (L 14 U 199/06) mitgemacht. Und haben den Vorbefund auch nicht in dem Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 vorgelegt.
Richter will von der Wahrheit nichts wissen u. lässt keine Amtshilfe zu.
Dass das VHF erst mit einer Verspätung von 7 Monaten nach dem Stromschlag diagnostiziert wurde, ist bei VHF eine mittelbare Unfallfolge. So hat es der Mediziner (BG ETEM) in seiner Stellungnahme am 08.04.2009 dokumentiert. Und hat seine Amtshilfe schon am 19.06.2007 angeboten, davon hat die BGHW und LSG Bremen aber kein gebrauch gemacht. Denn der Richter [5] und Richter [19-4] und die Beklagte (BGHW) wollen meine Klage ablehnen (L 14 U 199/06).
Mein Fall ist kein Einzelfall & viel kriminelle Energie ist im Spiel.
Zur Einleitung habe ich die Zeitungsberichte vorgelegt und seit 1968 und von Anfang an über meine mit Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) anerkannten Arbeitsunfälle schreiben. Ferner wird über das merkwürdige Vorgehen der Behörden und Gerichte berichtet. Und am 13.08.2019 bin ich gegen meinem Willen mit einem Urteil zum Geheimnisträger über 45 Schreiben, Bescheide und Vermerke der BGHW geworden. Auch das Kopieren ist mir untersagt und die Öffentlichkeit hat mich als Whistleblower erkannt. Seit dem 03.01.2023 suche ich den richtigen Meldestellenzugang gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Das Handeln der Geschäftsführung der BGHW in Bremen, führt zu einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben seiner Behördenmitarbeiter.
Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung der BGHW in Bremen in ihrer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wörtlich dokumentiert:
"Die Geschäftsführung der BGHW in Bremen will sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Verletzten verlieren. Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussagen, halten wir das Vorgehen auch für gerechtfertigt."
Dazu ist zu sagen:
Wahrhaftig war/ist es die Aufgabe der Geschäftsführung dafür zu sorgen, dass die Anschuldigungen des Verletzten in dem Beschwerdeverfahren (E 207/09) mit einer Detailbeschreibung abgearbeitet werden und hätte damit einer Gefährdung für Leib und Leben seiner Behördenmitarbeiter beseitigt und hätte sogleich seine Fürsorgepflicht erfüllt. Seit der internen Stellungnahme der BGHW in Bremen vom 05.10.2009 ist die Bedrohungslage bekannt. Die Geschäftsführung beseitigt aber keine Bedrohungslage sondern erteilt seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot". Und das Bedrohungsmanagementteam der BGHW hat in meiner Behördenakte mit dem Aktenvermerk (29.04.2016) für die Bearbeiter meiner Akte wörtlich dokumentiert:
"Überlegen sie sich Bumerangsätze für den Kontakt mit Herrn Neumann. Bumerangsätze sind Formulierungen, die man immer wieder wiederholen kann und dabei weder den anderen direkt zurückweist, noch ihm einen Ansatzpunkt für Diskussionen liefert."
Diese Bumerangsätze sind in einer Vielzahl aktenkundig. So auch im Schreiben der BGHW vom 03.09.2024
Damit eine weitere Diskussion verhindert wird hat die BGHW 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung am 13.08.2019 festgeschrieben. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich von der BGHW mit einer Ordnungsstrafe bis 250.000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Gefängnis. Auch das Kopieren wurde mir untersagt.
Und diese 45 Schriftstücke der BGHW Bremen dokumentieren, meine Anschuldigen sind zutreffend. Und die Geschäftsführung der BGHW in Bremen wird vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und wird niemals Zurückrudern. So hat es mir die Kriminalpolizei Bremen erklärt.
Geschäftsführer der BGHW in Bremen sucht Personal.
Im Kampf um Unfallrente bin ich gegen meinem Willen von der BGHW zum Geheimnisträger der BGHW geworden. Dafür hat das Landgericht Hamburg mit dem Urteil vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) gesorgt. Dieser Tatbestand ist der Ansatzpunkt, in der Behörde der BGHW in Bremen ist etwas kriminelles abgelaufen und meine finanzielle Entschädigung verhindert. Die Geschäftsführung will sich nicht rechtfertigen und hält die Sache mit allen Mitteln geheim. Dazu im Einklang haben die Behördenmitarbeiter seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot" und haben schon am 28.11.2009 dokumentiert, so kann es nicht weitergehen und erwarten einen "Amoklauf".
Ich befinde mich im "Labyrinth des Schweigens"
Aber die "Idioten" haben alles schriftlich festgehalten und die Schriftstücke liegen mir vor. "Jeder stirbt für sich allein", habe ich am 24.12.2019 im Gefängnis erfahren. Scheinbar trete ich gegen die Elite nach 1945 an.
Hitlers Eliten nach 1945 - Prof. Dr. Norbert Frei, 27.06.2022
"Mein Kampf" hat mein Herz auf dem "Nebenkriegsschauplatz"
weiter geschädigt und mein Kardiologe hat am 05.08.2024 dokumentiert, ich benötige die Implantation eines Schrittmachersystems.
ACHTUNG!
Polizei Bremen will das SEK einsetzen.
Die Behördenmitarbeiter und Geschäftsführung der BGHW in Bremen in der Falkenstr. 7, erwarten zweifelsfrei den Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf).
Meinem Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] hat mir die Rest-Handakte bei meiner letzten Akteneinsicht am 08.06.2009 in der Behörde vorgelegt, obwohl es ihm von der Geschäftsführung mit einer Verfügung untersagt wurde. Und meinte, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde. Jedoch das Kopieren der Rest-Handakte wurde mir von Herrn [18] untersagt. Damit wurde erkannt, Herr [18] folgt nicht mehr der Geschäftsführung und wurde sofort von meinem Fall abgezogen. So hat es die Geschäftsführung mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 in der Handakte bestätigt. Ich habe die Staatsanwaltschaft eingeschalten, wie das Schriftstück am 09.06.2009 bestätigt. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat in 44 Punkten Pflichtverletzungen mit Bescheid vom 17.11.2009 zur Tatsache gemacht.
Sogleich ist es am 15.09.2009 zu meiner Beschwerde (E 207/09) gegen Herrn [18] gekommen und wurde von Herrn [18] selbst mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW in Bremen abgearbeitet. Dabei sind bestimmte Aktenteile im Sinne der Geschäftsführung zurückgehalten worden und Herr [18] hat wie folgt den Irrtum wörtlich erregt:
"Die Beschwerde Bl. 600/602 betrifft im Text des Verletzten nur die Unfallsache vom 19.06.1968 (5/13483/681)."
Denn Tatsächlich waren alle Unfälle einbezogen, siehe Schreiben vom 18.09.2009 der Hauptverwaltung Mannheim - Bl.1578 AU-1968 - und Bl.599 AU-20.03.2001 musste Prozessdelikt (26.08.2009) abarbeiten.
Es folgt mein offener Brief an alle Behörden in Bremen u. an den Bürgermeister Bremen Herrn Bovenschulte. Was jetzt folgt, darüber sind die Behörden in Bremen schon seit vielen Jahren Informiert, aber es passiert nichts. Dazu im Einklang liegen die Presseberichte vor. Insoweit ist auch bekannt, bei der BGHW in Bremen muss ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" der Geschäftsführung antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Behördenmitarbeiter fühlen sich bedroht und haben schon am 28.11.2009 vorgetragen:
"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.“
In Vertretung der Geschäftsführung hat Herr [18-3] der Polizei Bremen wörtlich am 07.03.2012 gemeldet:
Betreff: Bedrohungslage für unsere Verwaltung in Bremen
Wichtigkeit: Hoch
"wir haben in Bremen in der Falkenstraße zwischenzeitlich große Bedenken, was die Sicherheit unserer Mitarbeiter angeht. Als Beispiel habe ich Ihnen ein Schreiben beigefügt [06.03.2012], in dem ein Amoklauf angedroht wird. Darüber hinaus gibt es noch andere Beispiele, die zeigen, dass man die Bedrohungslage für uns zwischenzeitlich sehr ernst nehmen muss.
Unsere Geschäftsführung sieht sich in der Verpflichtung sofort Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleisten und uns gebeten die Polizei zu kontaktieren."
Mein aktuelles Thema:
Wie müssen sich die Behördenmitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung verhalten, wenn sie erkannt haben, die Geschäftsführung folgt nicht dem Gesetzgeber und sie einen Amoklauf des Versicherten erwarten. Mehr unter dem 03.01.2023
Ich bin kein "Amokläufer", von mir geht keine Bedrohung aus.
So ist es mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 27.03.2012 nachvollziehbar dokumentiert (Az.: 694 Js 16567/12).
Meine Hausverbote sind ungerechtfertigt:
So hat es das Sozialgericht Bremen mit Urteil vom 19.06.2014 nachvollziehbar dokumentiert (Az. S 29 U 121/13).
Dienstherr kann nicht seiner Fürsorgepflicht nachkommen,
denn er ist der Anführer einer "kriminellen Vereinigung" und wird vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Dazu im Einklang liegt dem Dienstherrn mein Schreiben vom 26.08.2024 vor.
Zeitung berichtet: Personal hält sich "Fit im Büro" auf dem Bürohausdach.
Das Klicken der Handschellen will die Öffentlichkeit hören.
Doch ein Polizist schreit mich am 15.04.2015 vor der Wache an:
"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen".
Ich wurde geschlagen, festgenommen und eingesperrt. Und zehn Polizisten haben ihre Aussage vor Gericht verweigert. >Klick
Auch ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher:
Der Bürgermeister ist überlastet und hat bis dato mein Schreiben vom 21.09.2020 nicht beantwortet.
ACHTUNG!
Die Zeitungen das Fernsehen die Behörden und die Polizei Bremen haben mein folgendes Schreiben vom 29.08.2024 erhalten und sind über einen "Amoklauf" informiert. In der Wache ist der Polizeibeamte aufgesprungen hat die Schreibstube verlassen und erklärt, es ist ein Fall für das SEK und hat sich nicht einmal die Zeit genommen, mir die Tagebuchnummer meiner Anzeige zu nennen. Der Name ist mit dem Eingangsstempel dokumentiert.
Aus Bayern kam die Öffentlichkeit zu meinen Sitzungen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 19.07.2023. Wo die Justizbeamten - wie bei einem Strafverfahren - mit der Waffe auftraten. Dem Wunsch meines Anwalts, dass die Justizbeamten den Saal verlassen, wurde nicht entsprochen. Dass Gericht hat also erkannt, hier wird etwas "Kriminelles" abgearbeitet und es könnte zum "Tumult" kommen. Wahrhaftig kam es aber zu keinem "Tumult", weil die Beklagte schon am 18.01.2010 ihrem Prozessbevollmächtigten Herrn [19-1] "Redeverbot" erteilt hat. Und mit der falschen eidesstattlichen Versicherung vom 5.12.2018 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] sein "Redeverbot" verneint.
Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft.
Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gegen meine Person und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die STA Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Ich bin nicht angreifbar, nun waren die höchsten Amtsträger als "kriminelle Vereinigung" personifiziert.
Amtsgericht Bremen hat meine Webseite überprüft.
Mit dem Hinweis auf die anonyme Anregung vom 20.12.2023 zur Einrichtung einer Betreuung, ist mit Beschluss vom 29.04.2024 nachvollziehbar festgestellt worden:
Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen.
Am 24.06.2013 hat die Beklagte (BGHW) das SG Bremen zum Nebenkriegsschauplatz ernannt. Es ist der Ansatzpunkt: Im "Kampf um Gerechtigkeit" stehe ich zwischen zwei Fronten und wollen mich Verhandlungsunfähig machen.
Aktenzeichen XY ungelöst (S 18 U 94/04 & E 207/09):
Seit dem Schreiben der Datenschutzbeauftragten Bremen vom 10.03.2020 ist ungelöst, warum die Gerichtsakte am Sozialgericht (SG) Bremen Az.: S 18 U 94/04 nicht mehr auffindbar ist und Prozessdelikt dokumentiert. Und warum ist die interne Stellungnahme der BGHW Bremen, gerichtet an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren Az.: E 207/09 nicht mehr auffindbar und auf drei Seiten u. a. dokumentiert:
Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.
Die BGHW hat eine merkwürdige Amtskultur!
Ich bin 82 Jahre alt, schwerbehindert, liege seit 23 Jahren im Streit mit der BGHW um Unfallrente u. die BGHW hat eine merkwürdige Amtskultur: Compliance & Governance. Dazu im Einklang liegt mir die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) in Kopie vor (E 207/09), die ich niemals erhalten sollte, aber mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten habe. Die Kripo-Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (3 Seiten) gesichtet und kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Bearbeiter meiner Behördenakte haben "Redeverbot".
Schon am 18.01.2010 hat die BGHW den Bearbeitern meiner Akte mit Verwaltungsentscheidung "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken. Ich habe in der Medizintechnik nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet; "Fehler müssen vollständig beseitigt werden", so bearbeite ich auch die Behördenakte und konnte am 30.01.2011 und 03.03.2011 mit einem Katalog aktenkundig dokumentieren "wem was anzulasten ist".
02.09.2014, BGHW strengte Strafanzeige gegen meine Person an;
Der Anzeigeerstatter ist nicht der Wahrheitspflicht im Sinne § 57 StPO gefolgt und musste sich dafür nicht rechtfertigen. Es ist der Ansatzpunkt, die STA Bremen verweigert die Aufklärung. Und wird auch keine weiteren Ermittlungen einleiten. Und so kann ich nicht erreichen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wird.
Zur Sache ist zu sagen:
Ich liege seit 2001 im Streit mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen um die sachgerechte Entschädigung meiner drei im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle. Und bin mit meinem damaligen Anwalt Dr. jur. vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache gescheitert. Wir haben danach am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht Bremen, die BGHW in Bremen und die BG ETEM in Köln wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt Dr. jur. nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Ich habe viel Glück, aber keine Hilfe von der STA Bremen!
Mir liegt das Schreiben einer Staatsanwaltschaft (STA) vor und bestätigt, durch meine Hilfe konnte eine "kriminelle Bande" verhaftet werden und Millionenschaden angerichtet haben. Und habe eine Belohnung erhalten.
Landessozialgericht-Bremen verlangt von mir die Verbrecherjagt
Ich bin der Mann, von dem das Gericht verlangt, ich soll dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wird, dann werden meine Wiederaufnahmeklagen (WA) vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache & Stromunfallsache zugelassen. Der Vorsitzende Richter [5] hat also die angesagte Strafanzeige gegen eine "kriminelle Vereinigung" bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen unterlassen. So ist es mit den Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen dokumentiert. Dafür gibt es einen Grund: Der Richter ist nämlich das Mitglied der "kriminellen Vereinigung". Dieser Vorwurf wiegt schwer und es muss reagiert werden.
Ich habe den Auftrag zur "Verbrecherjagt" übernommen und habe auch sofort am 22.11.2012 die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen zur Strafanzeige aufgesucht. Die Staatsanwältin hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und sofort erkannt: Die STA Bremen wird ein Ermittlungsverfahren mit einer Verleumdungsklage einleiten, denn ich sei keine "gefährliche Person". Mit meinem Schreiben vom 11.12.2012 hatte ich meine Strafanzeige schriftlich nachgereicht.
Erst mit dem Schreiben vom 19.11.2013 habe ich aus der STA Bremen die Mitteilung erhalten: Die Aufnahme von Ermittlungen und die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens wurde abgelehnt. Es ist das gleiche Verhalten wie es der Vorsitzende Richter [5] am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in den zwei Wiederaufnahmeklagen am 22.11.2012 gezeigt hat und ebenfalls keine Ermittlungen eingeleitet hat. Und dieses rechtswidrige Verhalten ist auch in den zwei Urteilen vom 18.12.2008 von dem Richter [5] dokumentiert.
Wichtiger Teilerfolg: Betrüger haben sich selbst personifiziert.
Mit dem Hinweis auf meine Webseite und dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung, hat die BGHW gegen meine Person am 02.09.2014 eine Strafanzeige angestrengt. Dabei hat der Anzeigeerstatter die Beteiligten personifiziert, auch der Vorsitzende Richter am LSG Niedersachsen-Bremen Herr [5] ist dabei. Die STA Bremen hat die Ermittlungen eingeleitet und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 ist für die STA Bremen alles geklärt und die Ermittlungen gegen meine Person wurden mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 sofort eingestellt.
Erpressung liegt gemäß § 253 StGB vor.
Seit 13.08.2019 werde ich zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit gezwungen. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. So verhindert eine "kriminelle Vereinigung" meine sachgerechte Entschädigung und für die finanziellen Einsparung hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten.
Ich bin Whistleblower und gegen meinen Willen hat die BGHW mich am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zum Geheimnisträger über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW gemacht.
Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Ich hatte die 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm und vor dem Gefängnis kam es zum Interview mit der Presse.
Ich bin der Mann, der die Wahrheit sagt. Dazu im Einklang wurde in der nicht öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 vor dem LSG Niedersachsen-Bremen von der Richterin [4-4] erkannt, der Kläger sagt die Wahrheit und die Beklagte wird eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen.
Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe,
Berufsgenossenschaft ist m. M. in Betrug verwickelt: 29.07.2024, 30.07.2024 und 31.07.2024, es geht Schlag auf Schlag! Mehr Lesen
Das Gesundheitswesen ist extrem anfällig für Abrechnungsbetrug, wie der folgende Kommentar berichtet. Und das Schreiben der BGHW vom 27.04.2004 an meine Krankenkasse (HKK) ist m. M. der Ansatzpunkt, auch die BGHW ist an Abrechnungsbetrug beteiligt. Und wurde für die HKK mit meinem Schreiben und Hinweis vom 20.06.2016 bekannt. Für meinen Hinweis hat sich die HKK mit dem Schreiben vom 12.12.2016 bedankt aber sonst ist nichts passiert.
05.08.2024
Implantation eines Schrittmachersystems wird benötigt.
Die Ermittlungen zum Abrechnungsbetrug laufen auf vollen Touren und ich benötige ein Schrittmachersystem. Am 05.08.2024 kam es bei meinem Kardiologen [2-14] zum Besprechungstermin. Dabei habe ich erkannt, dem unrichtigen Gerichtsgutachten (03.05.2005) von Dr. med. [11-7] wurde weiterhin gefolgt und nicht erkennen konnte, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern, weil ihm das Gericht nicht den Vorbefund vom 06.02.2001 erkennbar gemacht hat. Wenn der Direktor am SG Bremen [19-14] und die BGHW nicht bekannt macht, dass das Gerichtsgutachten aktenkundig nicht mehr verwertbar ist. Dann wird Abrechnungsbetrug & Prozessdelikt aufrechterhalten. Insoweit liegt das Schreiben der Datenschutzbeauftragten Bremen vom 10.03.2020 vor und dokumentiert, die Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar und somit konnte das Gerichtsgutachten (03.05.2005) bis dato nicht vernichtet werden. Und wer wird nun die Kosten für das Schrittmachersystem übernehmen?
XY ungelöst bleiben keine Fragen
"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"
Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich 17 Jahre im MED. TECHN. NOTDIENST gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Behördenakte bei der BGHW in Bremen. Die BGHW hat aber 45 fehlerhafte Akten & Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Dazu wurde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Mit diesen 45 Geheimunterlagen unter dem Arm, bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. So bin ich gegen meinem Willen zum Geheimnisträger der BGHW geworden. Und werde durch Gefängnisstrafen an meiner Verbrecherjagt behindert.
"Merkwürdige Vereinigung" ist bis dato am Wirken.
In meinen unzähligen Klageverfahren hat sich heraus kristallisiert, die BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) und ermittelt nicht die für mich günstigen Tatsachen, wie u.a. die medizinische Tatsache in meinem Stromunfall vom 20.03.2001. Dass das verspätete aufdecken meines Gesundheitsschaden bei Vorhofflimmern eine mittelbare Unfallfolge ist und somit kein Ablehnungsgrund darstellt, siehe Schreiben vom 08.04.2009. Weil die BGHW und das Gericht meinem Wunsch der Amtshilfe mit Schreiben vom 19.06.2007 nicht zugelassen hat, ist der Ansatzpunkt: Das Gericht und die Beklagte waren sich einig, mein Vorhofflimmern (VHF) soll nicht als Gesundheitsschaden durch eine "Amtshilfe" erkannt werden. Und eine "merkwürdige Vereinigung" zwischen dem SG Bremen-Niedersachen und der Beklagten-BGHW in Bremen sowie dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln wurde ableitbar.
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M.M. konnte ich Abrechnungsbetrug mit meiner Krankenkasse (HKK) aufdecken. Denn mit dem Schreiben vom 27.04.2004 hat die BGHW meiner HKK Bremen, meinen Gesundheitsschaden aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 verheimlicht.
Weil die Gerichte nicht mir sondern der BGHW glauben, habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentiert. Nun war die BGHW, das Sozialgericht (SG) Bremen und die BG ETEM wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Mit meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) habe ich weitergemacht und dem Beschwerdeverfahren hat die Kriminalpolizei Bremen das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt und darauf hingewiesen, es sei die Aufgabe der BGHW die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen. Aber die BGHW folgt nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X und erregt mit dem Schreiben vom 26.07.2010 den Irrtum, eine Überprüfung habe ergeben, es gibt keine Pflichtverletzungen.
Seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Bearbeiter meiner Behördenakte "Redeverbot". Die Wahrheit zu dokumentieren ist fasst unmöglich und ich befinde mich IM LABYRINT DES SCHWEIGENS. Die besten Juristen & Richter beschäftigen sich mit meinem Fallt, also die Elite nach 1945.
Rentengutachter dokumentierte am 13.02.2011, das Zurückhalten von Beweismittel hat im Sinne der BGHW am 05.09.2003 zu einem unrichtigen Rentengutachten geführt.
Meine Wiederaufnahme (WA) Klagen werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Damit wurde ich mit den Urteilen aus dem LSG Niedersachen-Bremen vom 22.11.2012 zur Verbrecherjagt aufgefordert. Und habe am 22.11.2012 auch die Staatsanwaltschaft Bremen sofort zugeschaltet.
Die BGHW will mich mit allen Mitteln zum Verlierer machen und hat das LSG Niedersachen-Bremen mit den Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
Ein erster Blick ins Internet...
...hat gezeigt (22.01.2014), dass die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW) meine Person als "Hyäne des Systems" im Internet angegriffen hat, war ein Fehler. Dazu im Einklang hat sich die BGW mit dem Schreiben vom 20.10.2015 entschuldigt. Darin verstrickt ist auch die Gewerkschaft ver.di, wie mein Schreiben vom 26.10.2015 dokumentiert, aber eine Antwort und Entschuldigung habe ich nicht erhalten.
Teilerfolg, gegen eine "mächtige Mafia" in unserem Sozialsystem.
Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW meine Person am 02.09.2014 mit einer Verleumdungsklage angegriffen. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen, nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Dabei hat die BGHW sogleich die Beteiligten personifiziert.
Staatsanwaltschaft Bremen verweigert die Aufklärung
Keiner hat sich für die ungerechtfertigten Anschuldigungen gerechtfertigt und auch die STA Bremen hat sich von dem Anzeigeerstatter keine Rechtfertigung vorlegen lassen. Es ist der Ansatzpunkt, die STA Bremen verweigert die Aufklärung.
Mit einem Aktenvermerk hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW am 29.04.2016 nachvollziehbar dokumentiert, mit Bumerangsätzen können die Aktenbearbeiter die Aufklärung verhindern.
Als UNFALLMANN der alles kann, konnte ich erreichen, dass die Richterin am LSG Niedersachen-Bremen am 11.09.2023 (L 14 U 132/21) wörtlich zur Niederschrift gebracht hat:
"Nachdem ich bereits im Erörterungstermin am 19. Juli 2023 darauf hingewiesen hatte, dass ich an der Schilderung des Klägers keinen Zweifel habe und der Kläger nach dem Termin am 19. Juli 2023 nachgelieferten Informationen diesen Eindruck aus meiner Sicht noch bekräftigt hat,"
Dieses hat mit Beschluss aus dem LSG Niedersachen-Bremen vom 22.09.2023 zu dem außergerichtlichen Vergleich geführt:
Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 26.06.2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16.09.2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls [Fahrradsturz] der Klägers vom 08.04.2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat.
Nun müsste die BGHW dem Amtsermittlungsgrundsatz folgen und die Unfallfolgen aus meinen drei Arbeitsunfällen mit einem sachgerechten Bescheid zur Tatsache machen, die ich auch als Ursache für den Fahrradsturz angezeigt habe. Und wird sogleich aufdecken, dass ich von Anfang an keine sachgerechte Entschädigung erhalten habe.
Witwe kämpfte erfolgreich für Recht. >Klick
Es ist jetzt schon im Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 und Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 dokumentiert, dass die BGHW nur meinen Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bei den Ermittlungen berücksichtigt hat. Die BGHW will m. M. keine vollständige Aufklärung betreiben und hofft auf mein Lebensende. Dieses wird aber noch länger dauern, denn mein Arzt hat mir versichert, ich könnte 100 Jahre alt werden. So kann ich noch weiter für die Beteiligten nervende Merkwürdigkeiten aufdecken, bis ich mein Recht erhalten habe.
Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. Die Unfallfolgen haben sich verschlimmert. Die BGHW (vormals GroLa BG) hat die diagnostizierten Unfallfolgen nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 übernommen. Damit hat sich die BGHW von Anfang an und bis dato Entschädigungsansprüche erspart.
"Es ist viel kriminelle Energie im Spiel" >Klick
Seit dem 26.08.2009 ist Prozessdelikt dokumentiert, die Beteiligten können nicht mehr Zurückrudern, werden vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht u. folgen nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X).
BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X)
und verschleiert von Anfang an und zusammen mit dem leit. Arzt Dr. [4-1] der BG Unfallstation Bremen einen Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und groben Behandlungsfehler mit Dauerfolgen. Und ist bis dato nicht im Bescheid als Unfallfolge festgesetzt worden. So etwas führt natürlich zu einer Klagehäufung. Siehe Anwalts-Schreiben vom 22.12.2004.
Den Behandlungsfehler hat der Unfallarzt Dr. [7-1] selbst mit seinem Röntgenbefund am 12.10.1968 objektiviert u. als Unfallfolge dokumentiert.
Jedoch der lt. Arzt der BG Unfallstation Herr Dr. [4-1] hat in dem Zwischenbericht vom 02.07.1969 und 10.07.1969 behauptet, meine vorgetragenen Beschwerden im li. Kniegelenk sind nicht zu objektivieren. Der li. Kniebefund sei völlig normal und sämtliche Unfallfolgen - abgesehen von der Nervenlähmung im li. Arm/Hand - sind einschl. der am li. Kniegelenk völlig abgeklungen. Dieses war aber eine unrichtige Diagnose, denn im Bescheid hat die BGHW meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Hand/Arm als Unfallfolge anerkannt und liegt auf dem chirurgischem Fachgebiet und besteht immer noch. Wie u. a. der BG Unfallarzt Dr. [26-2] in seinem Zwischenbericht vom 30.05.2018 festgestellt hat und mir ein E-Bike verordnet hat. Dieses hat die BGHW abgelehnt und so kam es am 08.04.2020 auf Grund der Muskelschwäche und Herzschwäche zum Sturz mit dem Fahrrad und Wirbelsäulenbruch.
Das eine Gesundheitsschaden im li. Knie mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 10 v.H. besteht, hat die BGHW auf Anfrage bei dem BG Unfallarzt Dr. [11-2] mit dem Schriftstück vom 31.01.2003 ermittelt. Eine Entschädigung habe ich bis dato nicht erhalten. Ferner ist meine Gehirnerschütterung mit Platzwunden an der Stirn und am Hinterkopf als Unfallfolge mit Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt. Und erst 32 Jahre später hat die BGHW mit Bescheid vom 12.09.2002 "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge mit einer Teil MdE von 15 % aufgedeckt. Mit einem vorgetäuschten Vergleich vom 30.06.2014 hat BGHW meine Rente von 25 % auf eine Gesamt-MdE von 30% nachträglich erhöht und ohne Zinsen.
Wahrhaftig habe ich aber eine Rentenerhöhung von mehr als 5 % und ohne Vergleich zu erwarten, denn die medizinischen Gutachten haben eine Migräne mit gravierenden Nebenerscheinungen diagnostiziert und dokumentiert, "anfallsartige Kopfschmerzen" sind nur ein Teil. Dazu im Einklang hat das Gutachtenzentrum der BG mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 eine Gesamt-MdE von 40 v. H. ermittelt.
Mehrbedarf: Durch Prozessdelikt & Pflichtverletzungen
Wenn die Behörden etwas zu ihrem Nachteil aufdecken, werden die Ermittlungen sofort eingestellt. Dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X wird nicht mehr gefolgt und die Amtshilfe wird nicht zugelassen. Dieses führt zur Klagehäufung und Mehrbedarf.
Amtshilfe nicht zugelassen, die Wahrheit soll nicht auf den Richtertisch
Dazu im Einklang haben der Vorsitzende Richter am LSG Bremen Herr [5] und die Beklagte keine "Amtshilfe" zugelassen und wird mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 in der Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert. Dieses hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie noch niemals beobachtet wurde. So hat es die BGHW in ihren Schriftsätzen am 25.10.2012 selbst dokumentiert und die Gerichte und Verwaltung "lahm legen". Und in dem Schriftsatz vom 24.06.2013 hat die Beklagte das LSG Niedersachsen-Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Bei Gericht hat die Beklagte angeregt, mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Ferner wurde ich mit Mutwilligkeitskosten aus dem LSG Bremen mit Beschluss am 01.11.2022 angegriffen und ist ein "schweres Geschütz". Damit ist aber kein Mehrbedarf abzudecken und meine Klagen gehen weiter.
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" Weser Kurier 29.02.2016
Mein Ziel ist es, den anderen Betroffenen Mut zu machen und zu zeigen, wie die Berufsgenossenschaft und Sozialgerichte vorgehen und wie die Versicherten behandelt werden. Darüber wollte auch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert werden. Und habe im Jahre 2013 meine Webseite www.unfallmann.de eröffnet.
Ich musste ertragen, dass ich im Gefängnis gelandet bin, weil ich auf meiner Webseite von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe. Ein Bankdirektor (Mazi) konnte dieses nicht ertragen und hat 1000 € an das Landgericht Hamburg überwiesen (Az.: 324 O 142/19). Letztmalig bin ich am 06.09.2021 entlassen worden. Vor dem Tor hat mich die Presse empfangen und hat gezeigt, die Öffentlichkeit will etwas erfahren.
Ein erster Blick ins Internet...
Witwe kämpfte erfolgreich für Recht. >Klick
Unser ganzes Leben ist durch die Berufsgenossenschaft aus den Fugen geraten. Am 18.07.2024 hat die Zeitung in einem anderen Fall berichtet:
"Die Witwe eines VW-Mitarbeiters kämpfte 20 Jahre lang darum, dass die Krebserkrankung ihres Mannes als Berufskrankheit anerkennt wurde. Nun bekam sie Recht."
Die Witwe hat eine Kanzlei mit dem Namen [2-13] beauftragt. Die Kanzlei wurde im Internet von der BG am 22.01.2014 als "Obergutachter" betitelt. Und als unfallmann wurde ich als "Hyäne des Systems" beschimpft. Wer also eine Anwältin einschaltet, die so gut wie ein Obergutachter ist, wird beschimpft als "Hyäne im System". Mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] hat am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt, wollte aber nicht das Sozialgericht und die Beklagte angreifen und Wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Bundesverdienstkreuz als hohe Auszeichnung
Die Witwe & Kanzlei [2-13] in Düsseldorf haben m. M. die hohe Auszeichnung verdient, denn sie haben Weitergemacht!
04.02.2013: Auszeichnung für finanzielle Einsparungen
Auf meinem Rücken verschafft sich die BGHW finanzielle Einsparungen und damit sind die besten Juristen & Richter beschäftigt, also die Elite nach 1945. Dieses ist m. M.. Und so gab es für die BGHW am 04.02.2013 die hohe Auszeichnung.
Heiligabend habe ich das Ehrenamt der Aufklärung übernommen.
Am Heiligabend (24.12.2015) hatte Herr [8-26] seine Aktentasche neben dem Geldautomaten bei der Sparkasse in Bremen abgestellt. Diese Aktentasche habe ich gefunden und hat die Verbindung zu Hans Hackmack hergestellt. Der Bremer erhielt 1945 die Lizenz, eine Zeitung für Bremen herauszugeben. Er war politisch unbelastet - als Sozialdemokrat hatte er unter den Nazis gelitten und im KZ gesessen. Dieses hat mir Mut zum Weitermachen gemacht und "als Mann der alles kann" habe ich als Unfallmann das Ehrenamt der vollständigen Aufklärung übernommen.
"Auch ich möchte anderen Betroffenen Mut machen"
Es ist zwölf Uhr mittags High Noon. Ein Duell zwischen der Beklagten und dem Kläger (Erich Neumann) hatte das LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung am 19.07.2023 verhindert und mit Beschluss vom 22.09.2023 hat das Gericht festgestellt, der Kläger sagt die Wahrheit und die Beklagte muss eine neue Verwaltungsentscheidung treffen.
Ich befinde mich im Im LABYRINTH DES SCHWEIGENS und mit Filmmusik geht alles besser. Meine Webseite könnte das Regiebuch für einen Film werden. DIE UNBESTECHLICHEN, dazu gehört der Unfallarzt in der BG Unfallstation in Bremen Herr Dr. [11-2] und hat in seinem Bericht vom 12.01.2004 dokumentiert, er möchte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses haben DIE GESETZLOSEN verhindert und sind mit unseren Steuergeldern dafür bezahlt worden. Dazu im Einklang gibt es die Musik:
ZWEI GLORREICHE HALUNKEN & FÜR EINE HANDVOLL DOLLAR. Ferner DER LÖWE SCHLÄFT HEUT NACHT; aber ich bin kein schlafender Löwe. Und decke auch Nachts auf, was die Betroffenen erfahren müssen.
Zu meinem Berufsleben ist noch zu sagen:
Ich habe Tischler/Parkettleger gelernt. Nach meinem 1. schweren Arbeitsunfall 1968 bin ich auf kosten meiner Berufsgenossenschaft (BGHW) zum Fernsehtechniker umgeschult worden. Mein Einkommen habe ich von 1984 bis 2001 in der Medizintechnik erzielt. Unfallopfer habe ich kennen gelernt, die um ihr Recht gekämpft haben.
In meinem Fall hat der Unfallarzt Dr. [7-1] der BG-Unfallstation in Bremen am 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) an der Unterseite meiner li. Kniescheibe einen Abbruch als Unfallfolge diagnostiziert. Und ist mit dem Zwischenbericht vom 02.12.1968 (Bl.73) zementiert. Sogleich wurde bekannt, es soll zu einem Berufswechsel (Umschulung) kommen. Aber m. M. wollte sich die Verwaltung eine Umschulung ersparen und machte mir wenig Hoffnung. Dazu im Einklang hat der leit. Arzt der BG-Unfallstation in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 wörtlich Behauptet:
"Ganz abgesehen von der Teilnervenlähmung des li. Speichennerven sind die anderen Unfallfolgen einschl. der am li. Kniegelenk völlig abgeklungen.
N. will irgendetwas erreichen, was wir außer der Umschulung noch nicht so genau wissen. Das will er jetzt auf dem Rücken der Ärzte und anscheinend auch auf dem der B.-G. austragen."
Wahrhaftig kam es im li. Knie zu einem Behandlungsfehler mit einem Dauerschaden und den wollte der leit. Arzt wohl vertuschen u. die BGHW (vormals GroLa BG). Erst als sich der Reichsbund (jetzt SoVD) mit dem Schreiben vom 21.08.1970 eingeschaltet hat, kam es zu meiner Umschulung. Und den Gesundheitsschaden im li. Knie mit der Diagnose: Abbruch an der li. Kniescheibenunterseite meiner li. Kniescheibe hat die BGHW bis dato nicht im Bescheid 1:1 eingetragen.
BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X).
Ich möchte von meiner BGHW nur haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Jedoch die BGHW in Bremen folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X. Insoweit finden die für meinen Fall bedeutsamen u. günstigen Umstände keine Berücksichtigung. Damit erspart sich die BGHW eine sachgerechte Entschädigung. Weiter hat die BGHW falsches Beweismittel anfertigen lassen und stellt keine Untersuchungen an, wie dieses geschehen konnte. Ferner hat die BGHW Mannheim am 02.09.2014 eine erfolglose Strafanzeige gegen meine Person angestrengt und keine Untersuchung vorgenommen wie so etwas geschehen konnte.
21.01.2019
Feuer im Nachbarhaus
Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte meine sämtlichen Beweismittel vernichtet die strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" dokumentieren. Der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich zur möglichen Brandstiftung gemeldet, der BGHW wurde die Hausnummer von meinem Nachbarn genannt und dieses Haus ist abgebrannt. Weil ich meine Meinung vorgetragen habe, hat die BGHW es zu einer Ordnungsstrafe kommen lassen.
Arbeitsweise einer "kriminellen Vereinigung"
"Bei der BGHW kämpfe ich gegen eine "kriminelle Vereinigung".
Wobei m. M. und nach Aktenlage Herr [18] der Haupttäter ist. Insoweit hat Herr [18] auch kein reines Gewissen und hat nach meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 09.06.2009 wörtlich zur Niederschrift gebracht:
1. "Ich entschied dann, dem Verl. alles Vorzulegen weil wir nichts zu verbergen haben.
2. weil eine Erklärung, weshalb N. kein Anrecht auf die Einsichtnahme in die Rest-Handakte hat, wohl bei ihm nicht möglich ist und ich meine, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."
Sofort hat die Geschäftsführung und Herr [18-2] regiert und haben Herrn [18], meinen Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW von der Bearbeitung meiner Fälle abgezogen. Dazu wurde mit dem Aktenvermerk in der Handakte vom 21.07.2009 wörtlich dokumentiert.
"Da Herr [18] wiederholt von Herrn Neumann u.a. persönlich angegangen wurde und er deswegen auch zu Recht gebeten hat von der weiteren Bearbeitung der Fälle befreit zu werden, wird aus Fürsorgegesichtspunkten die weitere Bearbeitung der Fälle nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt.
Nach Rücksprache mit Herrn [19-1] am 21.07.2009, wird die Bearbeitung der Unfallsachen des Herrn Neumann künftig durch Herrn [19-1] bzw. durch Herrn [11-4] erfolgen."
Auf meine Frage wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wurde mir versichert: Die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten.
Danach hat die BGHW in der E-Mail am 17.11.2009 wörtlich dokumentiert:
"Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."
Dem folgte die E-Mail vom 28.11.2009 und der wörtlichen Nachricht:
"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.
Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.
Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Es folgen die aufgeführten Beweismittel:
Bremer-Fernsehen bringt meinen Fall nicht über den Sender und schon am 14.04.2010 als "Hochwichtig" eingestuft wurde. Dafür muss es einen Grund geben.
In der Falkenstr. "ist die Hölle los".
Das Betreten der Behörde war mir nur unter Polizeischutz erlaubt. So hat es die BGHW mit der Verwaltungsentscheidung vom 09.03.2012 festgesetzt. Und am 08.11.2018 kam meine amerikanische Polizeisirene zum Einsatz. Wie der Weser Kurier am 09.04.2014 mit Foto dokumentiert, hält sich das Personal der BGHW in Bremen "Fit im Büro" auf dem Bürohausdach.
wird durch Ablehnen berechtigter Ansprüche Karriere gemacht.
Und bei dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der BG ETEM in Köln hat die BGHW einen guten Kontakt mit dem Leiter des renommierten "Instituts" Herrn Dr. Ing. [10-2], dieser hat unberechtigt und ohne Akten einen Begutachtungsauftrag im Sinne der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall mit einer fachlichen Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) angefertigt u. hat damit zum Ausdruck gebracht, dass zwischen meinem Stromunfall (20.03.2001) u. erstmals auftretenden Herzrhythmusstörungen kein innerer Zusammenhang gegeben sei. Dem folgte das Antwortschreiben von Herrn Dr. Ing. [10-2] vom 18.11.2004 (Bl.266) und davon hat die BGHW sogleich eine Abschrift übersandt erhalten und wörtlich ist dokumentiert:
"seitens der GroLa BG wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."
Mit dieser (falschen) Behauptung sollte ich mich an das Sozialgericht wenden. Dem bin ich nicht gefolgt und so hat die BGHW dem Sozialgericht das Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) als Anlage in Kopie übersandt. Dazu wurde der Vermerk entfernt:
"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263)".
Nur Dr. Ing. [10-2] und der GroLa BG (jetzt BGHW) war bekannt, von seitens der GroLa BG gab es keinen Begutachtungsauftrag zu meinem individuellen Fall. Dazu im Einklang hat der Geschäftsführer der BG ETEM Herr [16-4] mit Schreiben vom 07.05.2009 wörtlich dokumentiert:
"Die Berufsgenossenschaft [jetzt BG ETEM] war für eine solche Begutachtung weder zuständig noch wurde sie jemals mit einem solchen Gutachten beauftragt."
Nur dieses Gutachten von Dr. Ing. [10-2] konnte die BGHW im Verwaltungsverfahren zum Ablehnen meiner Ansprüche für den Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) verwerten. Auch das Sozialgericht (SG) Bremen und Landessozialgericht (LSG) Bremen haben das angebliche Gutachten zum Tatbestand bei der Urteilsfindung und zum Ablehnen meiner Klage verwertet.
Die BGHW und das Sozialgericht Bremen haben niemals gemäß § 20 SGB X überprüft, ob es wahrhaftig einen Begutachtungsauftrag gegeben hat. Wie es von Dr. Ing. [10-2] schriftlich behauptet wurde. Vielmehr wurde dieses Schreiben von Dr. Ing. [10-2] dem Gerichtsgutachter vorgelegt. Damit musste der Gerichtsgutachter [11-7] davon ausgehen, die fachliche Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem individuellen Fall.
Herr Dr. Ing. [10-2] und der Vorsitzende meiner BGHW Herr Dr. jur. [19-17] verstehen sich gut, wie die folgende Fotostrecke aus Vietnam zeigt. Und auch Dr. jur. [8-1] hat sich in der Öffentlichkeit präsentiert und sie haben bis dato nicht in der Akte und vor Gericht die vollständige Wahrheit zur Niederschrift gebracht. Und sind m. M. die Anführer einer "kriminellen Vereinigung" in der höchsten Etage.
27.04.2004
"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel" >Klick
"Kampf um Unfallrente" & Abrechnungsbetrug mit meiner Handelskrankenkasse (HKK) Bremen ist der "kriminellen Vereinigung" bei der BGHW in Bremen anzulasten. Und begann u. a. mit dem Schreiben der BGHW (vormals GroLa BG) vom 27.04.2004 an meine HKK Bremen. Denn die BGHW hat meinen Gesundheitsschaden aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 vor der HKK verheimlicht.
18.12.2008
Prozess vor dem Sozialgericht Bremen habe ich verloren,
zur Sache Verkehrsunfall und Stromunfall.
26.08.2009, mein Anwalt u. ich haben die Akten studiert.
Wir konnten am 26.08.2009 in der Stromunfallsache Prozessdelikt dokumentieren. Nun war die Beklagte (BGHW) und das Sozialgericht Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich mit meinem Beschwerdeverfahren (Az.: 207/09) weitergemacht und habe sogleich die Staatsanwaltschaft Bremen zur Hilfe eingeschalt.
05.10.2009
Kriminalpolizei Bremen sichtet die interne Stellungnahme Az.: 207/09
der BGHW Bremen vom 05.10.2009 und kam u. a. zu der Wertung: Ich kämpfe gegen eine "kriminellen Vereinigung" die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Seit vielen Jahren laufen die Verfahren und ich habe Angst um meine Gesundheit. Denn die "kriminelle Vereinigung" bzw. die BGHW will mich bestrafen.
19.10.2009
Verwaltungshandeln könnten keine Beschwerden auslösen.
So hat es die BGHW Direktion Mannheim in dem Antwortschreiben vom 19.10.2009 der BGHW Bremen gemeldet und hat dazu keinen Sachverständigen eingeschaltet.
18.01.2010
Die BGHW hat mir Hausverbot und dem Personal "Redeverbot" erteilt.
Dazu hat die BGHW am 18.01.2010 ihre Verwaltungsentscheidung getroffen. Es ist der Ansatzpunkt, die BGHW hat erkannt ich bin ihren rechtswidrigen Handlungen auf die Schliche gekommen. Und die weitere Aufklärung muss verhindert werden, weil die BGHW nicht an Ansehen verlieren will.
01.09.2010
BGHW wünscht die Schlichtung (Mediation) Gericht lehnte ab.
Mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert, so kann es nicht weitergehen. Es sollte zur Mediation kommen aber das Sozialgericht Bremen hat nicht zugestimmt.
05.04.2011
Wie die "kriminelle Vereinigung" gegen meine Person vorgeht:
Dazu liegt das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 vor, gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim u. dokumentiert u. a. wörtlich:
"[...] es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass das Verhalten von Herrn Neumann schon mehr als auffällig, wenn nicht sogar als gefährlich zu bezeichnen ist (vgl. auch mein Schreiben vom 02.03.2011). Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herr Neumann künftig verfahren werden und wie seiner Vorwürfe entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht."
08.04.2011
BGHW benötigt "Signalwirkung" und ich soll meinen Kopf hinhalten.
Geschäftsführer der BGHW Bremen, benötigte gegenüber dem eigenen Personal eine "Signalwirkung". Damit die BGHW nicht noch mehr an Ansehen verliert, sollte ich im Sinne der BGHW bestraft werden. So ist es in dem Dokument der BGHW vom 08.04.2011 festgesetzt. Natürlich bekommt man dabei Angst um seine Gesundheit. Und fühlt sich umzingelt von dem "Sicherheitsstab" einer "kriminellen Vereinigung". So etwas gab es schon zur NS-Zeit und bei der Stasi. Und jeder stirbt für sich allen..
07.03.2012
Zentralstelle Kriminalprävention/K 03.
Betreff: Bedrohungslage für die Verwaltung in Bremen, hat die BGHW in der E-Mail vom 07.03.2012 als Hochwichtig wörtlich u. a. vorgetragen:
"[...] wir haben in Bremen in der Falkenstraße zwischenzeitlich große Bedenken, was die Sicherheit unserer Mitarbeiter angeht. Als Beispiel habe ich Ihnen ein Schreiben [06.03.2012] beigefügt, in dem ein Amoklauf angedroht wird."
Nach meiner schriftlichen Aussage vom 14.03.2012 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf: Bedrohung und Tatzeit 06.03.2012 gegen meine Person sofort mit dem Schreiben vom 27.03.2012 eingestellt.
09.03.2012
Weiter habe ich Hausverbot und das Betreten der Behörde war mir nur unter Polizeischutz erlaubt. So ist es mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 09.03.2012 festgesetzt worden.
24.06.2013
BGHW hat das Sozialgericht zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
So ist es in den Schriftsätzen der BGHW vom 24.06.2013 dokumentiert. Und auf den "Kriegsschauplätzen" sollte mir im Sinne der BGHW das Sozialgericht Bremen "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen.
19.06.2014
Meine ersten Teilerfolge vor dem Sozialgericht Bremen.
Die Zeitungen berichteten am 19.06.2014 kam es zu meinen ersten Teilerfolgen. M. M. konnte die BGHW diese Niederlage nicht ertragen, auch meine Hausverbote wurden aufgehoben. Ich sollte aber nicht Straffrei davon kommen. Und gegenüber dem eigenen Personal sollte es schon am 08.04.2011 mit der Bestrafung meiner Person zu einer "Signalwirkung" kommen.
02.09.2014
"Kriminelle Vereinigung" der BGHW wünschte meine Bestrafung.
Mit dem Hinweis auf meine Webseite machte die Staatsanwaltschaft Bremen aber am 02.09.2014 nicht mit. Und stellte die Ermittlungen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 ein. Und war für meine Person ein wichtiger Teilerfolg!
29.04.2016
"Sicherheitsstab" = Bedrohungsmanagementteam meldet sich.
Mit dem Aktenvermerk der BGHW vom 29.04.2016 hat der "Sicherheitsstab" auf vier Seiten dokumentiert, wie das Personal vorgehen soll. Dazu wurden Bumerangsätze vorgeschlagen und die Aufklärung im Sinne einer "kriminellen Vereinigung" verzögern.
20.06.2016
"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel" >Klick
"Kampf um Unfallrente" & Abrechnungsbetrug, habe ich meiner Krankenkasse mit Schreiben vom 20.06.2016 angezeigt. Ob mein Schreiben an die Prüfgruppe gegen Abrechnungsbetrug weitergeleitet wurde ist mir nicht bekannt geworden.
08.11.2018
Als ich am 08.11.2018 mein Schreiben in der Behörde persönlich abgeben wollte, kam es zu einer Bedrohungslage. Mit meiner amerikanischen Polizeisirene konnte ich die Polizei erfolgreich zur Hilfe rufen. Und war keine strafbare Handlung, wie der Einsatzbericht bestätigte.
18.12.2020
Wo gibt es so etwas? Veröffentlichung des Urteils wurde untersagt!
"Sicherheitsstab" der BGHW ist m. M. vollumfänglich im Einsatz. Denn die höchsten Amtsträger wollen die Aufklärung ihrer Pflichtverletzungen verhindern.
Ebenso willigt die BGHW auch nicht ein, die aufgeführten 45 Schreiben aus dem Verfahren LG Hamburg (Az.: 329 O 128/19) dem Deutschen Historischem Museum zu übergeben oder diese dort zu veröffentlichen. Ebenso ist eine Veröffentlichung des Urteils des LG Hamburg (Az.: 324 O 128/19) untersagt.
So hat es der externe Hamburger Anwalt der BGHW am 18.12.2020 dokumentiert.
30.06.2024
Wie das Bedrohungsmanagementteam der BGHW am 29.04.2016, meldet sich nun am 30.06.2024 auch Telare im Gästebuch #2741 mit Bumerangsätzen. M.M. war Telare Teilnehmer im "Sicherheitsstab" und hat etwas über Bumerangsätze gelernt. "Telare bekommt das Beweismittel".
Vorhofflimmern (VHF): Herz und Hirn in Gefahr. 6 Millionen Menschen warten auf seine Antwort. Es liegt scheinbar ein Präzedenzfall vor, wie damals bei der Asbestose. "VHF als Unfallfolge zu beweisen, ist schwierig".
Jedoch liegen die geforderten Beweismittel vor und alle medizinischen Gutachten der BGHW haben mein VHF als Unfallfolge diagnostiziert. BGHW erkennt den Arbeitsunfall vom 20.03.2001 an, verweigert aber in ihrem Bescheid vom 27.02.2004 einen Gesundheitsschaden einzutragen.
03.07.2024
Hält die Öffentlichkeit für rechtens, wenn wie in meinem Fall bekannt und nachgewiesen ist, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit bei der Urteilsfindung keine vollständige Verwaltungsakte der BG vorgelegen hat, wenn dies durch das Urteil am 13.08.2019 (Az.: 329 O 128/19) am LG Hamburg nachgewiesen ist? Und 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheinhaltung auf unbestimmte Zeit und mit der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft festgesetzt wurden? Mehr im Gästebuch unter #2776 (03.07.2024).
*
Meine mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfälle, wie folgt:
Mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, aber mit vielen Verletzungen.
Ich überlebe, die medizinischen Gutachten dokumentieren, mein Herz wurde geschädigt und leidet unter Vorhofflimmern: Herz und Hirn in Gefahr. Liegt hier ein Präzedenzfall vor?
AmtsG. Bremen hat meine Webseite überprüft.
Und hat mit Beschluss vom 29.04.2024 festgestellt:
Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen.
18.12.2008:
"Kampf um Unfallrente", gescheitert vor dem LSG Bremen
mit dem Urteil in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache.
Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. So habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Strafanzeigen eingeschaltet. Und mit Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 wurden in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt und die für mich nachteiligen Schriftstücke sollte die aktenführende BGHW Bremen entfernen. Jedoch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 erregte die BGHW den Irrtum es gibt keine Pflichtverletzungen u. entfernt auch keine nachteiligen Schriftstücke.
Beschwerdeverfahren (E207/09).
So kam es mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 an die BGHW Direktion Mannheim auch noch zu meinem Beschwerdeverfahren (E207/09).
Wichtiger Hinweis:
Erfolglos hat die BGHW Bremen verhindert, dass ihre Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) gesichtet wird. Und wurde mir von der BGHW Mannheim mit Schreiben vom 27.05.2011 erstmalig als Anlage in Kopie übersandt.
"Kampf um Unfallrente": Verbrecherjagt im Sozialsystem.
Mit den zwei Urteilen aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.11.2012 wird nachvollziehbar, meine Wiederaufnahmeklagen (WA) werden nur zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Ich musste also als "Verbrecherjäger" tätig werden. Und habe sofort am 22.11.2012 die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen aufgesucht. Dazu habe ich die folgende interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) vorgelegt. Sogleich wurde mir gesagt, ich sei keine "gefährliche Person" und die STA Bremen wird die Ermittlungen mit einer Verleumdungsklage ins Rollen bringen. Jedoch mit Bescheid der STA Bremen vom 19.11.2013 wurde die Tatsache dokumentiert, es gab kein Ermittlungsverfahren. Strafvereitelung im Amt wurde ableitbar. Und mit den Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte (BGHW) das Landessozialgericht (LSG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und mir sollte das Gericht "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen.
28.12.2009
Zum Thema "Beschwerdeangelegenheit"
ist es auf Dauer keinem Mitarbeiter (MA) der BGHW zuzumuten, sich mit dem Thema zu beschäftigen. So hat es die BGHW mit der E-Mail vom 28.12.2009 13:39 u. 13:51 dokumentiert. Es müssen also die MA einer anderen Behörde die "Beschwerdeangelegenheit" abarbeiten. Dazu im Einklang haben die MA der BGHW meine Schreiben als "Müll" bezeichnet. Und haben über ein Hausverbot diskutiert. Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 habe ich von der BGHW Hausverbot erhalten und den MA der BGHW wurde "Redeverbot" erteilt und bis dato am Wirken ist.
29.04.2016
Bedrohungsmanagementteam der BGHW schaltet sich ein.
MA der BGHW haben am 29.04.2016 mit einem Aktenvermerk die Informationen erhalten, Bumerangsätze sollen eingesetzt werden und verzögern im Sinne der BGHW die Aufklärung.
Beklagte (BGHW) folgt nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz § 20 SGB X u. hat von Anfang an, für den Kläger bedeutsame Umstände nicht im Verwaltungsverfahren ermittelt. Diese Pflichtverletzungen sind mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen v. 22.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) nachvollziehbar dokumentiert. Die Pflichtverletzungen soll die BGHW nun beseitigen, damit ich die sachgerechte Unfallrente erhalte.
haben sich als "kriminelle Vereinigung" heraus kristallisiert,
sind international am Wirken. Und haben sich mit der folgenden Fotostrecke in Vietnam auf der ISSA am 17-18 März 2014 präsentiert. Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die BGHW das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert.
BGHW hat ein Strafverfahren erwartet.
Meinem Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn [18] war bekannt, ich habe einen Strafverfahren gegen seine Person eingeleitet. Nun entschied sich Herr [18] bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 08.06.2009 mir alles vorzulegen, um bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde.
Vermeintlicher Haupttäter & Verräter wurde scheinbar abgezogen
Danach wurde Herr [18] sofort von meinem Fall abgezogen und ist mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 in der Handakte dokumentiert.
Dem folgte die Stellungnahme zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) gerichtet an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009. Über drei Seiten wurde dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und der Haupttäter und scheinbare Verräter Herr [18] war auch dabei. Wörtlich ist u.a. dokumentiert:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."
Die Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich bin an eine "kriminelle Vereinigung" geraten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Aus der Liste "gefährlicher Personen" muss ich natürlich nachvollziehbar getilgt werden.
Vermeintlichen Täter haben sich selbst personifiziert.
Die am 17.11.2009 von der BGHW gezogene Grenze der Aufklärung habe ich überschritten zu HUNDERT PROZENT: > Video
Darauf wurde mir u.a. angeraten, ich soll einen Schlussstrich ziehen
und mein Rentendasein genießen. So hat es die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Aber wie kann ein Versicherter sein Rentendasein genießen, wenn ihm die sachgerechte Unfallrente fehlt? Mit der E-Mail vom 13.04.2011 ist dokumentiert, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle!
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Mein Ziel ist es den Versicherten zu zeigen, wie sie im "Kampf um Unfallrente" behandelt werden. Darüber wollte auch die DGUV informiert werden.
Was kann von einer Behörde erwartet werden die "Redeverbot" erteilt?
Seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der BGHW Bremen "Redeverbot".
"Kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und immer der gleiche Ablauf.
Dazu ist zu sagen: Zeichnet sich bei der BGHW in dem Ermittlungsverfahren ein Entschädigungsanspruch des Versicherten ab, werden die Ermittlungen mit einem Widerspruchsbescheid auf ungeklärtem Sachverhalt eingestellt. So wird die Sache vor das Sozialgericht gezerrt. Und damit ist die Beklagte von der weiteren Aufklärung befreit, kann vor dem Gericht schweigen oder muss die Wahrheit sagen. Aber die Beklagte sagt nicht die Wahrheit und lügt vor Gericht. Die Story ist Filmreif und wird auf meiner Webseite dokumentiert. Wem was anzulasten ist, konnte ich schon am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentieren.
"Er soll doch endlich sein Rentendasein genießen"
So haben es die Unterzeichner schon vor 15 Jahren wörtlich in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Aber wie soll ich mein Rentendasein genießen, wenn sich die BGHW gesetzwidrig an meiner Unfallrente bereichert. Erst wenn die Maximalentschädigung meiner Unfallfolgen von der BGHW bei mir eingegangen ist, dann kann/werde ich die weitere Berichterstattung auf meiner Webseite einstellen und mit meiner Ehefrau das Rentendasein genießen. Wir werden uns von der stark psychisch und körperlich starken Belastung erholen. Darunter leiden auch die Mitarbeiter der BGHW. So ist es mit der Gesprächsnotiz v. 18.11.2009 und E-Mail vom 13.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert und ähnlich gelagerte Fälle sind bekannt.
So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten (BGHW) vom 24.06.2013 dokumentiert.
Meine schriftlichen Darlegungen (10.06.2008) über Kritikpunkte,
Von meiner gesetzlichen Unfallversicherung der BGHW Bremen möchte ich nur haben was mir nach Recht und Gesetz aus drei Arbeitsunfällen zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Pflichtverletzungen der BGHW und SG Bremen belasten meine Gesundheit.
Gerichts-Mediatorin hat die Schlichtung am 19.02.2014 verhindert:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Auf dieser falschen Grundlage hat die Gerichts-Mediatorin die Mediation (Schlichtung) verhindert. Somit wird nachvollziehbar, die Gerichts-Mediatorin steht auf der falschen Seite und das SG Bremen hat an Ansehen verloren. Denn das ich von Anfang an Recht gehabt habe, ist danach mit meinen Teilerfolgen 19.06.2014 u. 23.06.2015 dokumentiert.
24.06.2013
Beklagte hat das SG Bremen zum Nebenkriegsschauplatz ernannt.
Meine Forderungen werden durch die Pflichtverletzungen der BGHW und Gerichte erhöht. So bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis ("Gefangenschaft") entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die meine Gesundheit belasten und die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen von Anfang an verhindern.
Vorab noch die Meldung, Fernsehen hat den Kontakt aufgenommen!
Publikumsstelle von Radio-Bremen hat sich am 07.06.2024 gemeldet:
Im Telefonat wurde bekannt, Radio-Bremen würde keine Eintragung in meinem Gästebuch vornehmen. Somit kann die Eintragung #2677 vom 16.05.2024 nicht von Radio-Bremen sein und werde von Radio-Bremen darüber eine schriftliche Nachricht erhalten.
Ferner kam es zu der Frage: Wann ist der nächste Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem SG Bremen? Dazu wurde mir glaubhaft gemacht: Radio-Bremen sieht es als Aufgabe an, Pflichtverletzungen in den Behörden für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen. Dazu ist zu sagen:
11.06.2024
Nächste Verhandlung könnte erneut NICHTÖFFENTLICH sein.
Zur Sache Fahrradsturz vom 08.04.2020 (vormals Az.: L 14 U 132/21 jetzt Az.: S 2 U 6/24) liegt dem SG Bremen mein folgender Schriftsatz vom 11.06.2024 vor. Das Antwortschreiben aus dem SG Bremen und Schriftsatz der Beklagten wird zeigen wie es weitergeht.
Seit 2009 will die BGHW meine Bestrafung u. keine Schlichtung.
BGHW folgt nicht dem Gesetz § 1 SGB VII und hat meinen Fall - der kein Einzelfall ist - kriminell und kompliziert gemacht. Seit dem 05.10.2009 ist dokumentiert, die BGHW will mich bestrafen. Das weitere Vorgehen gegen meine Person, hat die BGHW am 08.04.2011 telefonisch abgesprochen. Und hat auch zur Strafanzeige gegen meine Person geführt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen das Ermittlungsverfahren mit dem Schreiben vom 26.5.2015 sofort eingestellt.
Was ich auf meiner Webseite schreibe;
hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen schon am 02.09.2014 überprüft und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.
Meine schriftlichen Darlegungen (10.06.2008) über Kritikpunkte,
an der erstinstanzlichen Entscheidung, hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 16.06.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen zu eigen gemacht. Und zementiert meine geordnete Gedankenführung.
05.10.2009
Geheimunterlage aus meinem Beschwerdeverfahren E 207/09.
Die Kripo und Presse Bremen haben das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (E 207/09) gesichtet. Die Kripo hat erkannt, im "Kampf um Unfallrente" trete ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals Zurückrudern wird. Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ist den Mitarbeitern der BGHW "Redeverbot" erteilt worden und ist bis dato am Wirken. Am 13.08.2019 hat die BGHW Bremen dazu im Einklang 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgelistet und zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Und ich werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte die 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Über diese unglaublichen Geschichten haben die Zeitungen berichtet, die Akteneinsicht haben, aber wann berichtet Radio-Bremen?
12.03.2012
Polizeipräsident Bremen kann keine Zuständigkeit erkennen!
Dem Polizeipräsidenten Bremen lag die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 vor und konnte in seinem Schreiben vom 12.03.2012 keine Zuständigkeit erkennen. Und zeigt auf welcher Seite die Polizei Bremen steht.
14.12.2017
10 Polizeibeamte Bremen wurden vorgeladen, keiner kam!
Dass kein Polizeibeamter Bremen zur mündlichen Verhandlung am 14.12.2017 kam, zementiert, auf welcher Seite die Polizei Bremen steht!
Dass die Zeugen nicht vom Gericht bestraft wurden, zementiert sogleich auf welcher Seite der Richter am Amtsgericht Bremen steht.
Zur Sache ist zu sagen:
Aus Anlass meines schweren Unfalles vom 19.06.1968 habe ich am 14.12.2001 bei meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Denn die Unfallfolgen hatten sich Verschlimmert und zu meinem Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik geführt.
Sogleich habe ich am 14.12.2001 meinen schweren Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall - in der Medizintechnik - gemeldet und schriftlich am 31.01.2002 nachgereicht. Insoweit sollte mein chronisches Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge entschädigt werden. Die medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 haben nämlich mein VHF als Gesundheitsschaden aus dem Stromunfall (20.03.2001) erkannt.
Im Rahmen eines Dienstweges kam es am 06.02.2001 zu einem Unfall wobei mit Notarztbericht vom 06.02.2001 bestätigt wurde, mein Herz war frei von Vorhofflimmern. Dieser Vorbefund war für den Stromunfall vom 20.03.2001 von Wichtigkeit, ist aber von der BGHW nicht aufgedeckt worden. Und mit Schriftsatz vom 12.07.2005 hat die Beklagte und personifiziert Herr Dr. [8-1] dem SG Bremen unaufgefordert wörtlich vorgetragen:
"Zum Schreiben des Klägers vom 17.06.2005 wird unaufgefordert angemerkt, dass der am 08.06 2005 nachträglich vom Notarzt auf seinen seinerzeitigen Bericht vom 06.02.2001 gefertigte Vermerk nicht geeignet ist, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Insoweit wird nochmals auf die Ausführungen von Dr. [11-7] in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verwiesen."
Und diesem Gerichtsgutachten wurde der Vorbefund nicht vorgelegt, obwohl das Gutachten nach einem Vorbefund verlangt hat.
Ein weiterer Unfall ereignete sich am 17.09.1992 im Rahmen eines Dienstweges, dabei wurde u.a. die Diagnose einer Prellung meines rechten Kniegelenks als Unfallfolge dokumentiert.
Die BGHW ist nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt und hat die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. Das SG Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten und habe meine Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.
Mein Anwalt brachte sich vor der unberechenbaren Horde in Sicherheit
Danach konnte ich mit meinem Anwalt Dr. jur. am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und machte sich aus dem Staub.
Pflichtverletzungen wurden zur Geheimhaltung festgesetzt.
Der Generalstaatsanwaltschaft Bremen habe ich mein Schreiben vom 02.11.2009 (11 Seiten) vorgelegt, und Anlagen in Kopie. Mein Schreiben dokumentiert in 44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW. Mit Bescheid vom 17.11.2009 kam die Generalstaatsanwaltschaft Bremen zu dem Ergebnis, es sollen nur bloße Pflichtverletzungen sein und vom Gesetzgeber nicht bestraft werden. Und für die Entfernung der für mich nachteiligen Schriftstücke mit den 44 Pflichtverletzungen sei die aktenführende BGHW zuständig. Diesen Bescheid habe ich der BGHW Mannheim mit meinem Schreiben vom 19.03.2010 vorgelegt. Dem folgte noch mein Schreiben vom 22.03.2010. Die BGHW verweigert die Schriftstücke mit den 44 Pflichtverletzungen aus meiner Akte zu entfernen. Dazu erregt die BGHW in ihrem Antwortschreiben vom 26.07.2010 den unglaublichen Irrtum:
"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."
Diese Behauptung hat die BGHW Mannheim mit dem Schreiben vom 14.10.2011 nachvollziehbar wiederholt. Dazu wurde der Irrtum erregt:
"Nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen können wir bei eindeutiger Sach- und Rechtslage auch zukünftig keine Erfolgsaussichten erkennen."
Und dieser erregte Irrtum ist auch von dem Vorsitzenden der BGHW Herrn Dr. jur. [19-17] in seinem Schreiben vom 05.09.2012 nachvollziehbar wiederholt worden. Das Schreiben vom 26.07.2010 ist also kein Versehen.
Die BGHW hat ihr Schreiben vom 26.07.2010 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit am 13.08.2019 festgesetzt. Dazu werde ich mit einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld bedroht.
Sozialgericht Bremen wurde zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
Vor diesem Hintergrund wird klar, die BGHW will keine Aufklärung und hat sofort das SG Bremen mit Schriftsätzen vom 25.10.2012 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und wünschte vom SG Bremen mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.
"Es ist wichtig seine Rechte einzufordern", ich werde weitermachen,
auch wenn ich auf dem "Kriegsschauplatz" zum Korbmenschen gemacht werde. Zwischen meinem Arbeitgeber Firma Richter-Medizintechnik Bremen bestand eine direkte Verbindung zur Orthopädietechnik und könnten mir Prothesen anpassen. Dann würde ich auf dem "Nebenkriegsschauplatz" ohne Arme und Beine, sondern mit Prothesen erscheinen. Und die Sicherheitsschleuse würde im Sozialgericht Bremen Alarm schlagen.
Es kam also zu einer "Klagehäufung" wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". So hat es die Beklagte selbst in ihren Schriftsätzen v. 25.10.2012 dokumentiert.
Nachdem es am 19.06.2014 zu meinem Teilerfolg kam, hat die BGHW ihr Schreiben vom 26.07.2010 zur Geheimhaltung am 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Dazu im Einklang folgen einige Beweismittel.
Teilerfolge zeigen:
Ich folge der Direktorin am SG Bremen, bin auf dem richtigen Weg meine Rechte einzufordern und werde weitermachen auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht". Und die Justizbeamten am SG Bremen haben richtig erkannt, seit 20 Jahren gehöre ich zum "Inventar".
M.M. hat eine "kriminelle Vereinigung" erkannt:
45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW müssen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt werden und haben diese selbst am 13.08.2019 aufgelistet. Denn die 45 Geheimunterlagen der BGHW dokumentieren Pflichtverletzungen, womit sich die BGHW meine möglichen finanziellen Entschädigungen erspart. Und dokumentieren auch Prozessdelikt.
Am 11.09.2023 hätte es zur Wende kommen können.
Denn aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen kam das Schreiben vom 11.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) und darin ist nachvollziehbar dokumentiert, das Gericht & Beklagte glauben mir. Und es soll geklärt werden, ob die im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle als mittelbare Unfallfolge zu meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 geführt haben. Die in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Gesundheitsschäden müssen natürlich im Bescheid der BGHW 1:1 erscheinen, davon abzuweichen, gibt es keinen Grund und hat die BGHW selbst mit dem Schreiben vom 25.04.2008 dokumentiert. Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 festgesetzt unter der Listennummer 2. Von der BGHW werden die Diagnosen nicht im Bescheid eingetragen und so erhalte ich seit 1968 keine sachgerechte Entschädigung meiner diagnostizierten Unfallfolgen. Und weitere Unfälle werden nicht als mittelbarer Arbeitsunfälle anerkannt.
07.02.2024
Und erneut ist erkannt, die BGHW folgt nicht ihrer Aufklärungspflicht gemäß (§ 20 SGB X) und hat die Sache mit Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt.
29.04.2024
Amtsgericht (AmtsG.) Bremen hat meine Webseite überprüft.
Mit Beschluss aus dem AmtsG. Bremen vom 29.04.2024 ist nachvollziehbar dokumentiert:
Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen.
Das Gericht hat deshalb von einer Betreuerstelle abgesehen. Und mein Schreiben vom 16.05.2024 wurde an die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen weitergeleitet. Dazu im Einklang hat die STA Bremen schon vor 10 Jahren meine Webseite überprüft und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015, hat die STA Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung eingestellt.
Im Kampf um Unfallrente die positive Mitteilung:
Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Wenn pflichtgemäß und nach § 1 SGB VII gearbeitet wird. Dieses ist aber gewollt oder ungewollt in der Behörde der BGHW & BG ETEM und am Sozialgericht (SG) Bremen nicht immer der Fall.
Siehe Gästebuch: Eintrag vom 16.05.2024 #2674
Im Kampf um Unfallrente die negativen Mitteilungen:
6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten liegen vor.
Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich zur Einleitung folgende Schriftstücke, Zeitungsberichte und Fotos eingestellt. Die Fotos sind von Herrn Dr. jur. [19-17] für die Öffentlichkeit mit den Fotostrecken freigegeben und habe ich unter Google aufgestöbert!
"Sie glauben gar nicht, was da alles drin steht."
"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"
Chef der Bande hat m. M. eine eigene Armee und tauchte in der Akte am 29.04.2016 als Bedrohungsmanagementteam der BGHW auf.
12.01.2004
Schon vor 20 Jahren hatte der Unfallarzt in der BG Unfallambulanz Bremen die Übersicht verloren und wollte die Regie der Aufklärung in meiner Behördenakte der BGHW am 12.01.2004 übernehmen und wurde von der BGHW mit dem zurückhalten der Akte daran gehindert. Dazu hat die BGHW (vormals GroLa BG) noch das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 rechtswidrig anfertigen lassen.
05.05.2008
Ferner hatte auch mein damaliger Anwalt Dr. jur. die Übersicht verloren und hat in seinem Antwortschreiben vom 05.05.2008 wörtlich dokumentiert:
"Ich kann allerdings nicht dem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach und Rechtslage vollumfänglich vorliegen, weil ich ich selbst angesichts des mittlerweile riesigen Aktenmaterials den Überblick vollständig verloren habe."
Offensichtlich haben die in meinem Fall verwickelten Behörden die Tragweite ihrer Pflichtverletzungen erkannt, und können nicht mehr Zurückrudern, weil sie vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht werden. Und in der ganzen Welt würde die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verlieren.
Meine Webseite ist das Regiebuch für eine brutale und unendliche kriminelle
Geschichte im "Kampf um Unfallrente". Und begann 1968 in Amerika, als ich 27 Jahre alt war.
Mit meinem Anwalt Dr. jur. habe ich meine zwei Klagen Verkehrsunfall und Stromunfall am 18.12.2008 vor dem LSG Bremen verloren und haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt.
Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und hat sich aus dem Staub gemacht. Ich habe weitergemacht und konnte Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufdecken. Mein Schreiben vom 15.09.2009 löste bei der BGHW das Beschwerdeverfahren E 207/09 aus. Und in der internen Stellungnahme an die Hauptverwaltung Mannheim vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen dokumentiert:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.
Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passiert."
Sogleich wurde festgestellt, das Personal will sich nicht rechtfertigen und wie die BGHW Bremen ihr "Problem" mit mir beseitigen will.
Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich.
Schon an dieser Stelle muss bekannt werden, die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem 1. Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat ein Kripobeamter Bremen im Jahre 2012 gesichtet u. kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB), die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten würden nach "Stasi-Manier" vorgehen und haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben. Und bezeichnete die interne Stellungnahme als "Stasiakte". Dazu wurde mir noch erklärt, so etwas wird die Staatanwaltschaft (STA) Bremen nicht weiter aufklären und somit auch keine Ermittlungen einleiten. Mir wurde angeraten, in ein anderes Bundesland zu gehen. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Und wird mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt.
Mit ihren Schriftsätzen wünschte die Beklagte (BGHW) am 24.06.2013 vom Gericht, mir sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden und hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
Dazu ist zu sagen:
Seit dem ich in die Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde, passiert nichts mehr zur Aufklärung von Merkwürdigkeiten. Dazu im Einklang haben die Mitarbeiter der BGHW seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" und dürfen meine Schreiben und Telefonate nicht mehr beantworten.
Nach einer "Klagehäufung" (25.10.2012) wie sie noch nie beobachtet wurde, hat das LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung am 22.09.2023 mit Beschluss erkannt, der Kläger (Erich Neumann) sagt die Wahrheit und in der vorliegenden Sache zum Fahrradsturz vom 08.04.2020 hat die Beklagte (BGHW) eine neue Verwaltungsentscheidung zu treffen.
Die neue Verwaltungsentscheidung liegt mit dem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.02.2024 vor. Erneut ist die BGHW nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt und hat die Diagnose der Gesundheitsschäden nicht in den Verwaltungsentscheidungen meiner drei Arbeitsunfälle eingetragen, die im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle vom 19.06.1968, 17.09.1992 und 20.03.2001 anerkannt sind. Und den Fahrradsturz am 08.04.2020 als mittelbare Unfallfolge ausgelöst haben.
Offensichtlich werden die Richter am SG Bremen und die Mitarbeiter der BGHW vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und ist der Ansatzpunkt, warum der wahre Tatbestand nicht in der Behördenakte dokumentiert wird.
Seit dem 13.08.2019 muss ich 45 Geheimunterlagen der BGHW vor der Einsichtnahme auf unbegrenzte Zeit schützen und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht. Viermal bin ich im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet, weil ich von dem Grundgesetz meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe.
Letztmalig bin ich am 06.09.2021 mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden und "taz die tageszeitung" hat darüber berichtet.
75 Jahre Grundgesetz, ich habe nichts zu feiern.
Denn von dem Grundgesetz und der Meinungsfreiheit habe ich gebrauch gemacht und bin von der BGHW & Behörden bestraft u. bedroht worden. Siehe Weser-Kurier vom 19.09.1945.
23.10.1942: Feldpost von der Front mit Schreibmaschine geschrieben:
Auf dem wahren "Kriegsschauplatz"
hat der Leutnant am 23.10.1942 in seiner Feldpost dokumentiert:
"Er hält es für seine Pflicht, die vollste Wahrheit mitzuteilen".
Auf dem "Nebenkriegsschauplatz" im Sozialgericht (SG) Bremen sind die Richter und Beklagte nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt. Das SG Bremen will die Streitigkeiten nicht mit einer Mediation (Schlichtung) beenden. Dazu hat die Mediatorin am 19.02.2014 die Unwahrheit verbreitet:
"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."
Das Maß war voll, nun hat Justiziar "Das Schwert der Gerechtigkeit" gezogen. So kam es am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen von Anfang an.
"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"
Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung ist Radio Bremen (Fernsehen) seit dem 16.11.2009 bekannt. Am 16.05.2024 #2677 hat sich Radio Bremen in meinem Gästebuch unter Meinungsmelder eingetragen und teilte wörtlich mit:
"Wir wollen, dass Ihre Meinung gehört wird".
Damit bin ich Einverstanden, habe es der Intendantin von Radio Bremen mit Schreiben vom 20.05.2024 bekannt gemacht und warte auf einen Termin zum Dialog bei Radio Bremen. Der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ist meine Meinung bekannt und soll auch in der Politik und Öffentlichkeit über Radio Bremen im Dialog bekannt werden. Und die beschuldigten Behörden können sich im Fernsehen rechtfertigen.
Dazu folgender Tatbestand und die Beweismittel:
Nachdem es am 19.06.2014 zum "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" kam und "Das Schwert der Gerechtigkeit" zugeschlagen hat. Hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Mit meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 habe ich gegenüber der STA Bremen meine Meinung dokumentiert, die ich noch erweitern kann. Darauf hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt und die BGHW konnte/hat keinen Widerspruch eingelegt. Die BGHW wollte also mit der Strafanzeige auf meinen Schultern eine “Signalwirkung“ beim eigenen Personal auslösen. Denn der BGHW war klar, eine Strafanzeige gegen meine Person bleibt erfolglos. Der Anzeigeerstatter ist also nicht der Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt. Dazu im Einklang liegt das Dokument der BGHW vom 08.04.2011 vor.
Diesen Tatbestand kann Radio Bremen schon ausstrahlen. So können sich die Gäste im Dialog mit Radio Bremen schon eine Meinung bilden. Dazu im Einklang folgen die Beweismittel.
Im Dialog sollte u.a. die Frage gestellt werden:
1.) Soll das Fernsehen geheimhalten, dass in der deutschen Sozialversicherung eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist?
2.) Soll ich als Unfallopfer auf meine möglichen Ansprüche verzichten, damit die deutsche Sozialversicherung nicht an Ansehen verliert?
2.) Soll ich das Bundesverdienstkreuz erhalten, weil ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Insoweit auch verhindert habe, dass die BGHW an Ansehen verliert?
3.) Sollen die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem straffrei ausgehen und in Prozessdelikt verwickelt sind. Damit die Sozialversicherung nicht an Ansehen verliert?
4.) Soll die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlungen einleiten, weil damit die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verliert?
Ich bin "Verbrecherjäger", Whistleblower & Geheimnisträger der
Behörde (BGHW Bremen).
Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Am 22.11.2012 sollte es in den mündlichen Verhandlungen zur Wiederaufnahme (WA) meiner zwei Verfahren Verkehrsunfall und Stromunfall kommen. Die Beklagte (BGHW) kam nicht zur mündlichen Verhandlung und das Gericht machte klar: Zur WA meiner Verfahren wird es nur kommen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. So wurde ich zum "Verbrecherjäger" und lebe bis dato sehr gefährlich.
Mein 2. Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11)
Am 07.02.2011 kam es zu meinem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) Az.: E 29/11 und bin gescheitert. Es hat aber gezeigt mit welcher Raffinesse die Beteiligten vorgehen.
Ohne Zeitungsberichte und ohne Webseite wäre ich machtlos. Denn das Fernsehen ist eine Behörde und bringt meinen Fall nicht über den Sender. So hätte die Öffentlichkeit bis dato nicht über das Fernsehen erfahren, dass man mich in der Justizvollzugsanstalt Bremen mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm weggeschlossen hat. Darüber hat aber die Zeitung am 21.Oktober 2021 berichtet.
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser".
Mit den aufgeführten Schriftstücken und Presseberichten wird nachvollziehbar, meine sachgerechte Unfallrente ist zur Nebensache geworden. Jetzt geht es der BGHW und Gerichte darum, die Rechtfertigung ihrer Pflichtverletzungen zu verhindern. Somit wäre nur noch die Mediation (Schlichtung) die Lösung, wenn ich erhalte was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Dieses gute Angebot ist dem Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen Herrn Prof Dr. [19-14] bei dem Termin der letzten 5 Mediation am 05.06.2019 bekannt geworden. Jedoch die Beklagte hat kein Angebot mitgebracht und es gab keine Schlichtung.
M. M. ist der Direktor am SG Bremen in Prozessdelikt verwickelt.
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Es ist aber Unglaublich was sich in den Behörden bis dato abgespielt hat.
Mein Fall ist kein Einzelfall,
es gibt ähnlich gelagerte Fälle, so ist es mit der E-Mail vom 13.04.2011 festgestellt. Alles was Unrecht ist, wird hier aufgedeckt und darüber wurde auch in den Zeitungen berichtet, aber es passiert nichts. Im Dialog mit dem Bremer Fernsehen am 16.05.2024 konnte ich die Meinung zu meinem Fall nicht schildern. Sogleich folgte die Eintragung vom 16.05.2024 #2677 in meinem Gästebuch und meine Meinung soll bekannt werden.
Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft
und mit Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 ist nachvollziehbar dokumentiert, in unserem Sozialsystem ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und die mutmaßlichen Täter sind personifiziert. M. M. werden keine weiteren Ermittlungen eingeleitet, weil die BRD an Ansehen verlieren würde.
In der Behörde der BGHW und am Sozialgericht (SG) Bremen
sind strafbare Handlungen der Beamten dokumentiert.
Beklagte (BGHW) hat das SG Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, aber es passiert nichts!
"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung gerade zu schreit."
Hat mein Anwalt dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel in der Klage am 06.08.2009 (Stromunfall) vorgetragen, aber es passiert nichts. Und in der Klage vom 07.08.2009 (Verkehrsunfall) wurde Manipulation vorgetragen, aber es passiert nichts.
Auf Seiten der BGHW gibt es ein Liste "gefährlicher Personen".
Das Arbeiten bei der BGHW ist ein schlechter Job. Ohne Sicherheit! Das Personal muss sich mit "gefährlichen" Personen" beschäftigen und fühlt sich nicht mehr sicher. Dazu im Einklang hat die BGHW Bremen in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ihr weiteres Vorgehen u. a. wie folgt auf drei Seiten dokumentiert:
"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten,
da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passiert. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert."
Dem folgte die E-Mail der BGHW Bremen vom 07.03.2012, gesendet an die Kripo Bremen und dokumentiert, das Personal fühlt sich nicht mehr sicher und erwartet einen "Amoklauf". Die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung, ist mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 27.03.2012 eingestellt worden, aber sonst ist nichts passiert.
Guter Job. Mit Sicherheit!
Im Jahre 2023 hat die BGHW Bremen mit ihrem Geschäftsführer Herrn Dr. jur. [19-17] m. M. diese Auszeichnung zu unrecht erhalten. Denn seit dem 18.01.2010 haben die Mitarbeiter "Redeverbot". Und mit dem Hinweis auf die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen erkannt, in der Behörde der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen, es ist keine üble Nachrede und ist mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt.
Meine Hausverbote:
Damit sich die Mitarbeiter sicher fühlen, habe ich rechtswidrige Hausverbote erhalten und wurden mit Urteil am 19.06.2014 aufgehoben. Mit dem Aktenvermerk hat die BGHW am 29.04.2016 dokumentiert, die Mitarbeiter haben von dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW eine Einweisung erhalten, wie sie sich mir gegenüber zu verhalten haben. Daran haben sich die Mitarbeiter aber nicht gehalten. So kam es am 08.11.2018 zum Sondereinsatz der Polizei, denn in der Behörde fühlte ich mich von der "kriminellen Vereinigung" bedroht. BGHW will ihr Ansehen nicht verlieren und hat zur Sicherheit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt.
Vor diesem Hintergrund wird klar:
Schlechter Job: Ohne Sicherheit!
Personal wird durch Strafe bedroht!
Und das Personal leidet unter einem möglichen "Amoklauf". Darüber darf das Personal nicht berichten, weil "Redeverbot" besteht (18.01.2010).
Hinweisgeber Schutzgesetz (HinSchG) ist dem Personal bekannt.
Scheinbar macht davon keiner gebrauch: 05.06.2019 und 10.10.2022
Fazit:
Unmöglich was sich in den Behörden abspielt. Offensichtlich hat die Zeitung die Bedeutung & Tragweite der Handlungen erkannt und haben auch darüber berichtet, aber warum nicht auch das Fernsehen?
Die deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da, denn ihre höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt. U. a. auch Herr Dr. Ing. [10-2] Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und Präsident der IVSS. Ferner Herr Dr. jur. [19-17] Vorsitzender der BGHW und Vizepräsident der IVSS. Und haben sich nach Recht und Gesetz vor einem Gericht zu rechtfertigen. Bei einem öffentlichen Strafprozess, sollten sich die höchsten Amtsträger zum Schutz vor der Öffentlichkeit die Kopfbedeckung aus Vietnam, über das Gesicht ziehen. In einer Strafanstalt ist dieses aber nicht möglich.
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Von Anfang an (19.06.1968) bis dato
Erste Fassung, Kampf um Unfallrente:
Ordnung und Gestalt nach Möglichkeit im chronologischem Ablauf.
Zur zweiten Fassung mit einem >Klick
Weil immer neue Beweismittel auftauchen, werden die Fassungen angepasst.
Seit der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen aus dem Unfall von 1968 und einem Stromunfall in der Medizintechnik der am 20.03.2001 chronisches Vorhofflimmern als Herzschaden ausgelöst hat, liege ich im Streit mit der Berufsgenossenschaft Handel u. Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) um die sachgerechte Entschädigung meiner Gesundheitsschäden aus 3 Arbeitsunfällen (im Jahre 1968, 1992 und 2001) und von der BGHW im Sinne des § 8 SGB VII mit Bescheid als Arbeitsunfälle anerkannt hat.
Im folgenden werden meine zutreffenden Anschuldigungen dokumentiert. Meine Vorhaltungen sind und waren entscheidungserheblich in allen drei mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen aus dem Jahre 1968, 1992 u. 2001.
19.06.1968
Ich beginne nun mit meinem ersten Arbeitsunfall und eine Mehrzahl von Dauerschäden ausgelöst hat.
Meine Unfall-Story begann als ich gerade mal 26 Jahre alt war: Gemäß dem Firmenlogo wurden die Aufträge in der ganzen Welt erledigt. 1968 wurden die Autos in Amerika im Container verschifft und in Bremerhaven auf den Autotransporter umgeladen und zum Zielort gebracht.
Am 19.06.1968 kam es um Mitternacht auf der B 51 zu einem schweren Crash mit einem alkoholisierten LKW Fahrer. Autos wirbelten durch die Luft, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen, als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (später BLG).
Meine Unfallfolgen wurden bis dato nicht sachgerecht entschädigt und dafür hat die BGHW mit dem Zurückhalten von Beweismittel gesorgt. Aufgedeckt und dokumentiert hat es u. a. der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011. Mit dem Hinweis auf den Bericht der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG Bremen ist sogleich Prozesslüge dokumentiert. Denn Manipulations-Unterstellungen wies die Beklagte in dem Prozess als völlig ungerechtfertigt zurück.
Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug.
12.10.1968
Meine Unfallfolgen wurden in der BG Unfallstation Bremen behandelt. Nach vier Monaten wurde am 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) mein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge diagnostiziert und dokumentiert mit all seinen Beschwerden. Den Gesundheitsschaden hat die BGHW nicht im Bescheid eingetragen und somit auch nicht entschädigt.
10.07.1969
Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens."
Im Jahre 1969 konnte ich Merkwürdigkeiten in der Unfallbehandlungsstelle Bremen aufdecken, womit sich die BGHW (vormals GroLa BG) bis dato finanzielle Vorteile verschafft. Danach wurde im Zwischenbericht der BG-Unfallbehandlungsstelle am 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert:
"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bei uns nicht mehr gegeben ist."
10.09.1969
Und mit dem weiteren Zwischenbericht vom 10.09.1969 aus der BG-Unfallbehandlungsstelle wurde erkannt. hier stimmt etwas nicht, denn wörtlich wurde nun vorgetragen:
"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen,[...]"
Mit dem Zwischenbericht (10.09.1969) wurde der Irrtum erregt, auf dem chirurgischen Fachgebiet gibt es keine Unfallfolgen. Und dem Irrtum folgen alle Gutachten bis dato. So wurde auch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem chirurgischen Fachgebiet beziffert. Vgl. Gutachten vom 20.05.1970 und 15.06.2005. Tatsächlich liegt aber die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auf dem chirurgischen Fachgebiet und ist als Unfallfolge im Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt.
28.05.1970
Unfallfolgen auf chirurgischem Fachgebiet: MdE nicht beziffert.
Ferner hat die BGHW meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand mit keiner Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) beziffert und im Bescheid vom 28.05.1970 als Unfallfolge anerkannt wurde. So bereichert sich die BGHW an meine mögliche Entschädigung von Anfang an.
11.03.1975
Abfindung meiner Dauerrente war am 11.03.1975 m. M. rechtswidrig. Denn die BGHW hat keine Gesamt- MdE beziffert, sondern nur eine Teil -MdE von 25 %. Es war aber eine Gesamt-MdE von mehr als 25 % von dem Rentengutachter schon im Gutachten vom 25.08.1969 (Bl.131/5) angesagt. Somit durfte die Unfallrente gemäß dem Gesetz und § 604 RVO nicht auf Lebenszeit abgefunden werden. Denn schon durch die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet stand eine Gesamt- MdE von mehr als 25 % im Raum.
22.11.1984
"Fehler müssen vollständig aufgedeckt und beseitigt werden"
Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich seit dem 22.11.1984 im Med. Techn. Notdienst gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Verletztenakte und habe gravierende Pflichtverletzungen aufgedeckt. Bei der AOK habe ich kriminelle Handlungen aufgedeckt. Abrechnungsbetrug ist der BGHW bei meiner HKK anzulasten. Unfallopfer und die Asbesterkrankten gehörten zu meiner Kundschaft. Im Außendienst & meiner Werkstatt habe ich die Arbeiten erledigt.
17.09.1992
Arbeitsunfall in der Med. Technik am 17.09.1992
Zu meinem Arbeitsunfall ist zu sagen:
Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 17.09.1992 zu einem Verkehrsunfall mit rechter Knieverletzung.
23.08.2000
Abmahnung wegen unregelmäßige Arbeitsaufnahme.
Weil sich die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 verschlimmert haben kam es zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und zur schriftlichen Abmahnung durch die Firma reha team Bremen am 23.08.2000.
Mein Arbeitsunfall am 06.02.2001
Zu meinem Arbeitsunfall ist zu sagen:
06.02.2001
Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 06.02.2001 zu einem Verkehrsunfall ohne Dauerschaden. Im Notarztbericht vom 06.02.2001 wurde dokumentiert, mein Herz war frei von Vorhofflimmern (VHF). Es ist ein wichtiger Vorbefund für den Arbeitsunfall am 20.03.2001 mit dem Gesundheitsschaden chronisches VHF.
20.03.2001
Mein Arbeitsunfall (Stromunfall) am 20.03.2001
Zu meinem schweren Arbeitsunfall ist zu sagen:
Mein schwerer Arbeitsunfall geschah am 20.03.2001 in der Medizintechnik mit einem starken Stromschlag mitten in mein Herz.
Gemäß § 8 SGB VII wird ein Arbeitsunfall nur anerkannt, wenn ein Gesundheitsschaden/Tod eingetreten ist.
In dem umfangreichen Verwaltungsverfahren haben die medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 mein Vorhofflimmern (VHF) mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit als Unfallfolge aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 dokumentiert. Hier von abzuweichen gab es keinen Grund. Ferner lag ein Vorbefund vor und dokumentiert, mein Herz war frei von VHF. Dazu im Einklang hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Jedoch hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung.
Nennt es wie ihr wollt, es ist der Ansatzpunkt für Betrug.
26.04.2001
Mit einem Vergleich vom 26.04.2001 wurde das Arbeitsverhältnis mit der Firma Reha-Team Bremen Medizintechnik (vormals Ernst Richter Medizintechnik) zum 30.09.2001 vor dem Arbeitsgericht Bremen aufgehoben. Danach war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.
14.12.2001
Verschlimmerungsantrag gestellt und Stromunfall gemeldet.
Meine Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) Bremen (vormals GroLa BG) ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig.
Die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall 1968 hatten sich verschlimmert, führten zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik. Darauf habe ich einen Verschlimmerungsantrag bei der BGHW am 14.12.2001 gestellt. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt. Erstmalig habe ich meine Verletztenakte studiert und die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und erkannt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen auch das Ermittlungsverfahren gegen meine Person vom 02.09.2014 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit hat die BGHW ihr Ansehen und Vertrauen verloren und versucht bis dato die Sache mit kriminellen Handlungen zu vertuschen.
12.09.2002
Diagnostizierter Gesundheitsschaden hat die BGHW unterschlagen.
Die BGHW (vormals GroLa BG) hat den Bescheid vom 12.09.2002 angefertigt. Und mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 hat das Gutachtenzentrum der BG Hamburg nachvollziehbar dokumentiert: Meine Begleiterscheinungen - wie sie bei meiner Migräne mit Nebenerscheinungen (Migräne accompagnée) auftreten, hat die BGHW in ihrem Bescheid unterschlagen.
05.11.2002
Es kam am 05.11.2002 zum Treppensturz mit li. Fuß-Verletzung. Die Beklagte hat in dem Begutachtungsauftrag vom 14.03.2005 an Dr. [9] aktenkundig vorgespiegelt, ein Sachverständiger habe die Sache bearbeitet. Tatsächlich wurde keinem Sachverständigen mein Treppensturz zur Bearbeitung vorgelegt. So gibt es darüber auch keinen Bericht.
11.03.2003
BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.
Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Nachträglich wurde mein Name eingetragen und postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003) an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. Und damit hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Der Prozessbetrug konnte erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 26.08.2009 aufgedeckt werden.
11.03.2003
Seitens der BGHW wurde das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM (vormals BG FE) in Köln zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 mit dem Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143) beauftragt. Dazu wurde als Anlage in Kopie nur eine unbestätigte Unfallschilderung vom 11.03.2003 (Bl.138/9) beigefügt.
Damit sollte von Herrn Dr. Ing. [10-2] geklärt werden, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den genannten Herzrhythmusstörungen und der Körperdurchströmung gesehen werden konnte. Den Auftrag zur Begutachtung hat Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) nachvollziehbar bestätigt.
BGHW lässt ohne Behördenakte ein Gutachten anfertigen
Wieder ist der Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht dem Gesetzgeber gemäß § 200 SGB VII gefolgt u. konnte mir keinen Gutachter aussuchen.
19.06.2003
Kaum zu glauben aber wahr:
BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.
Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Nachträglich wurde mein Name eingetragen und postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003) an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. Und damit hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Der Prozessbetrug konnte erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 26.08.2009 aufgedeckt werden.
11.03.2003
Seitens der BGHW wurde das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM (vormals BG FE) in Köln zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 mit dem Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143) beauftragt. Dazu wurde als Anlage in Kopie nur eine unbestätigte Unfallschilderung vom 11.03.2003 (Bl.138/9) beigefügt.
Damit sollte von Herrn Dr. Ing. [10-2] geklärt werden, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den genannten Herzrhythmusstörungen und der Körperdurchströmung gesehen werden konnte. Den Auftrag zur Begutachtung hat Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) nachvollziehbar bestätigt.
BGHW lässt ohne Behördenakte ein Gutachten anfertigen
Wieder ist der Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht dem Gesetzgeber gemäß § 200 SGB VII gefolgt u. konnte mir keinen Gutachter aussuchen.
19.06.2003
Kaum zu glauben aber wahr:
Die BGHW (vormals GroLa BG) hat mit dem Schreiben vom 19.06.2003 das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle erneut darauf hingewiesen, es wird auf das Irrtum erregende Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) gewartet, welches später zum Ablehnen meiner Ansprüche von der BGHW verwertet wurde. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.
05.09.2003
Zweites Rentengutachten wurde manipuliert
Zwischenzeitig habe ich ohne Anwalt weitergemacht und hatte viel Glück. Denn der Chefarzt und Rentengutachter Herr Dr. [26] hat mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 nachvollziehbar dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat mit dem Zurückhalten von Beweismittel, das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 in ihrem Sinne manipuliert.
05.09.2003
Die BGHW (vormals GroLa BG) hat das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 anfertigen lassen. Und mit Schreiben vom 13.02.2011 hat der Chefarztbericht dokumentiert, es sind wahrhaftig Ärzte beeinflusst worden und Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw.. Es war also nicht möglich, eine von mir begehrte Verschlimmerung aus dem Arbeitsunfall 1968 festzustellen und die Tat ist vollendet.
Das merkwürdige Vorgehen ist bei der BGHW kein Einzelfall.
2003
Ich musste das Sozialgericht Bremen einschalten
Deutsche Sozialversicherung hat ihr Ansehen verloren:
Bei der BGHW sind meine drei Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1968, 1992 und 2001 mit Bescheid und im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt. Jedoch habe ich bis dato keine sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen erhalten, wie sie in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert wurden. Dieses ist schon bemerkenswert. Denn bis dato wird in der Öffentlichkeit proklamiert: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Es war auch bemerkenswert, dass ich im Jahre 2003 die Klagen am Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Fachanwalt Dr. jur. [7-6] einreichen musste und vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren habe. Danach haben wir die Akten studiert und konnten Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet. Und habe zwei Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09 + E 29/11) ausgelöst. Die Sache und das Vorgehen der Beteiligten wurde immer merkwürdiger. Darüber hat auch die Presse berichtet.
12.01.2004
BG-Unfallambulanz wollte "Regie" der Aufklärung übernehmen
Die "Regie" der Aufklärung wollte die BG-Ambulanz Bremen schon am 12.01.2004 übernehmen und wurde von der BGHW aber mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert.
Mit dem Schreiben vom 12.01.2004 hat die Unfall-Ambulanz von der BGHW die Akte angefordert und wollte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW verhindert. Dazu wurde der Unfall-Ambulanz ein falsches Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Schreiben der GroLa BG (jetzt BGHW) vom 30.01.2004 vorgelegt. Das Rentengutachten wurde gesetzwidrig von einem mir unbekannten Arzt angefertigt und mit dem Schreiben der BGHW vom 04.04.2017 nach 13 Jahren aus der Akte entfernt. Sogleich wurde die Stellungnahme der ärztlichen Beraterin Frau Dr. [8-3] vom 02.02.2005 aus der Akte entfernt und rechtswidrig angefertigt wurde.
"Im Labyrinth des Schweigens"
Mit Schreiben aus der Unfall-Ambulanz vom 12.01.2004 wurde nachvollziehbar, zur weiteren Regie der Behandlung werden sämtliche vorhandenen Unterlagen benötigt. Dieses hat die BGHW mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert und dazu wurde das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt. Den Tatbestand der Manipulation hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 - also 8 Jahre später - aufgedeckt und dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich bereits "Im Labyrinth des Schweigens"
Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun ist das SG Bremen & die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein damaliger Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Es zementiert den Ansatzpunk, ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens." Und hat zum Beschwerdeverfahren geführt (E 207/09). In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung wie folgt u.a. wörtlich vorgetragen:
"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."
12.01.2004
Zum Film: "Im Labyrinth des Schweigens"
gibt es den 1. Trailer und ein 2. Trailer könnte über meinen "Kampf um Unfallrente" berichten. Denn wahrhaftig laufen die Verbrecher draußen frei herum und ich sitze im Gefängnis (Trailer). Und die Regie der Aufklärung wollte die Unfallambulanz schon am 12.01.2004 übernehmen.
27.02.2004
Ich erwarte eine Entschädigung, denn die Ermittlungen hatte die BGHW mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 (Bl.674) abgeschlossen mit dem Ergebnis:
"Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung besteht keine Aussicht mehr, mich durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."
Aktenkundig hat die BGHW die im Verwaltungsverfahren und in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt ein Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird m. M. nach mehr als 19 Jahren dazu führen, dass die BGHW die festgestellten Unfallfolgen mit Bescheid zur Tatsache machen muss.
Es folgen Schriftstücke vom 27.02.2004, 25.04.2008, 25.10.2012, 22.09.2023 und dokumentieren, ich sage die Wahrheit.
Aufgrund der in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Unfallfolgen war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Dazu im Einklang musste es natürlich zur Erhöhung meiner Unfallrente kommen. Es kam zu einer merkwürdigen Rentenerhöhung von 5%. Dazu hat die BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge anerkannt, wie das Schreiben der BGHW vom 30.06.2014 bestätigt. Es ist aber nicht die diagnostizierte Migräne mit Nebenerscheinungen, sondern nur ein Teil.
Herr [20-2] ist Geschäftsführer der BGHW Bremen und hat mit seinem Schreiben vom 25.04.2008 dazu erklärt. An die Einschätzungen bzw. Diagnose der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. Jedoch haben seine Mittarbeiter die Diagnose und festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt in der Sache Fahrradsturz der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird dafür sorgen, dass die BGHW die diagnostizierten Unfallfolgen im Sinne des § 8 SGB VII im Bescheid 1:1 einzutragen hat. Siehe Schreiben aus dem LSG Bremen vom 04.11.2008 (Bl.1323) gerichtet an die Beklagte mit dem Schriftsatz meines Anwalts vom 31.10.2008 als Anlage in Kopie.
Unterbrechung im chronologischen Text
19.06.2003
Stromunfall vom 20.03.2001, kaum zu glauben aber wahr:
Das Schreiben der BGHW vom 19.06.2003 (Bl.165) ist der Ansatzpunkt, hier wurde eine kriminelle Tat vorbereitet und hat zu Prozessbetrug geführt in dem das SG Bremen unter dem Az.: S 18.U 94/04 verwickelt wurde.
Die BGHW hatte nämlich ohne mein Wissen u. ohne Behördenakte ein Gutachten zu meinem konkreten Stromunfall vom 20.03.2001 bei der BG ETEM anfertigen lassen und hat das Gutachtenergebnis vom 29.08.2003 (Bl.174) zum Ablehnen meiner möglichen Ansprüche in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227/Rs.) und Widerspruchsbescheid vom 26.05.2004 (Bl.239/Rs.) verwertet.
Bei der BG ETEM in Köln hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (Herr 10-2) nach den Wünschen der BGHW falsches Beweismittel am 29.08.2003 zum Ablehnen meiner Ansprüche angefertigt. Und hat mir mit Schreiben vom 18.11.2004 bestätigt:
"Seitens der GroLa BG (jetzt BGHW) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."
Und seine Stellungnahme vom 29.08.2003 sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem Fall. Mit Schreiben der BG ETEM vom 07.05.2009 (Bl.771/3) wurde bekannt, dass die BG ETEM keinen Begutachtungsauftrag erhalten hat. Damit wurde Herr [10-2] der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle als Lügner erkennbar. Die BGHW ist nicht dem Gesetz und Untersuchungsgrundsatz nach § 200 SGB VII gefolgt. Ferner habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Und nun sollte das Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) aus der Akte entfernt werden. Darauf hat die BGHW mit Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 festgesetzt:
"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."
So ist dokumentiert, die Stellungahme vom 29.08.2003, die als Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW hervorgegangen sein soll, wurde bei der Urteilsfindung am 18.12.2008 (Az.: L 14 U 199/06) zum Tatbestand. Dieser Vorgang ist natürlich gesetzwidrig.
Zwischen Bemerkung:
19.06.2007
Es schreit nach Aufklärung, aber das Gericht wollte keine Amtshilfe!
Mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, die Richterin glaubt mir und will nun von der Beklagten die Wahrheit wissen. Und wird erfahren, das LSG und die Beklagte haben die am 19.06.2007 angebotene Amtshilfe von Dr. med. [26-1] nicht angenommen und ist ein Spezialist für Stromunfälle bei der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik (jetzt BG ETEM).
18.12.2008
Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat das Ergebnis aus einem angeblichen Begutachtungsauftrag zum Tatbestand der Urteilsfindung am 18.12.2008 gemacht. Dieses Ergebnis ist in der Stellungnahme der BG ETEM (vormals BGFE) vom 29.08.2003 (Bl.174) dokumentiert. Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) wurde behauptet, es sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Und ich soll mich an meine zuständige BG bzw. an das SG wenden, bei dem der Fall verhandelt wird. Von diesem Schreiben hat die BGHW sogleich eine Durchschrift von der BG ETEM erhalten und darauf hat die BGHW vermerkt:
Kopie am SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263).
Tatsächlich wurde aber die wichtige inhaltliche Aussage gemacht, dass der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr [10-2] einen Begutachtungsauftrag von der BGHW erhalten hat. Diesen Auftrag kann die BG ETEM aber nicht vorlegen, denn es wurde bei der BG ETEM noch niemals ein Zusammenhangsgutachten angefertigt. So ist es mit dem Schreiben der Geschäftsführung (BG ETEM) vom 07.05.2009 (Bl.771/3) dokumentiert.
30.01.2012
Dem nicht genug hat die Geschäftsführung (BGHW) Irrtum erregt.
Dieses Foto zeigt das Mitglied der Geschäftsführung in Mannheim und vormals in der BGHW Bremen beschäftigt war. Und hat nun mit dem Antwortschreiben (30.01.2012) den Irrtum erregt, die Stellungnahme v. 29.08.2003 (Bl.174) sei für die Entscheidung des Sozialgerichts ohne Belang. Wahrhaftig wurde die Stellungnahme aber als Tatbestand zur Urteilfindung in dem Urteil vom 18.12.2008 auf der Seite 4 aufgenommen.
Das Foto ist für die Öffentlichkeit freigegeben.
Gericht lässt keine Amtshilfe zu:
Ferner hat das Gericht keine Amtshilfe von der BG ETEM zugelassen und mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 gewünscht wurde. Und wäre zu dem Ergebnis gekommen mein Vorhofflimmern (VHF) ist Unfallfolge aus dem mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 im Sinne § 8 SGB VII anerkannte Arbeitsunfall.
17.-18.03.2014: In Vietnam
Herr [10-2] (BG ETEM) und der Vorsitzende meiner BGHW Herr [19-17] treffen sich zu einer zu einer Feier. Die Fotostrecke dokumentiert sie fühlen sich sicher und verstehen sich gut. Es ist der Ansatzpunkt, hier feiert eine mächtige "kriminelle Vereinigung".
Die Fotos sind für die Öffentlichkeit freigegeben.
10.03.2020
Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar
Mit Schreiben vom 10.03.2020 ist dokumentiert: Direktor am SG Bremen gab bekannt, Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) ist nicht mehr auffindbar. Jedoch habe ich eine Kopie und dokumentiert m. M. einen mit krimineller Energie eingefädelten Prozessbetrug. An dem auch der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (BG ETEM) Köln Herr [10-2] beteiligt ist. Siehe Schreiben vom 18.11.2004.
Weiter im chronologischen Text:
27.04.2004
BGHW ist in Abrechnungsbetrug verwickelt, hkk wehrt sich nicht.
Mit dem Schreiben an meine Krankenkasse (HKK) vom 27.04.2004 (Bl.229) wurde Abrechnungsbetrug ableitbar. Denn die BGHW hat keinen Gesundheitsschaden im Bescheid vom 27.04.2004 (Bl. 227) eingetragen, der aber bei einem Arbeitsunfall im Sinne von § 8 SGB VII einzutragen ist. Denn ohne Gesundheitsschaden gibt es im Sinne von § 8 SGB VII keinen Arbeitsunfall.
Geschickt eingefädelt hat die BGHW Prozessdelikt
Mit dem Vermerk auf dem Antwortschreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 auf Bl.266 hat die BGHW in der Behördenakte vorgetäuscht, das Antwortschreiben wird nicht im SG (Az.: S 18 U 94/04) erscheinen. Jedoch mit dem Schreiben vom 26.08.2009 und 01.09.2009 wurde aufgedeckt, das SG Bremen und der Gerichtsgutachter haben eine Kopie erhalten und sogleich wurde der Vermerk entfernt: (keine inhaltliche Aussage, Bl.263). Die BGHW hatte also die inhaltliche Aussage erkannt, will davon aber nichts wissen, wie das Schreiben vom 30.01.2012 (Bl.1170) nachvollziehbar dokumentiert.
Nun war bekannt geworden, das Gericht und der Gerichtsgutachter haben das Gutachtenergebnis zum Tatbestand bei der Urteilfindung gemacht.
Und der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM hat mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) bestätigt, dass er einen Begutachtungsauftrag von der BGHW erhalten hat u. mit seinem Schreiben vom 29.08.2003 (Bl.174) auch erledigt hat. Dieses Gutachten aus dem "Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle" durfte - nach Recht und Gesetz - nicht zum Tatbestand in meinem individuellen Fall werden, denn es war rechtswidrig angefertigt worden. Insoweit findet sich das Schreiben vom 29.08.2003 (Bl.174) auch zu unrecht bei der Urteilsfindung in dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 wieder (Az.: L 14 U 199/06).
BGHW hat meiner Krankenkasse (hkk) mit Schreiben vom 27.04.2004 (Bl.229) ihren Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) in Kopie vorgelegt. Der im Sinne des § 8 SGB VII meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt hat. Jedoch in dem Bescheid hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen und in den medizinischen Gutachten als Vorhofflimmern diagnostiziert und dokumentiert ist. Und ohne einen Gesundheitsschaden zu benennen meldet die BGHW Erstattungsansprüche wie folgt wörtlich an:
"Gleichzeitig melden wir unsere Erstattungsansprüche gemäß § 105 SGB X an, den wir nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beziffern werden."
27.04.2004
Krankenkasse kann/will nicht erkennen, Bescheid ist unvollständig.
Denn für welchen Gesundheitsschaden die BGHW Erstattungsansprüche stellt, wurde überhaupt nicht festgesetzt und auch nicht von der HKK hinterfragt. So erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Und die hkk verlangt von mir die Medikamentenzuzahlung. Den o.g. Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung unter der Nr. 9 aufgenommen. Am 07.01.2023 habe ich die Abt. Abrechnungsbetrug bei der hkk erneut eingeschaltet
Mit dem Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 (Bl.751/2) hat die BGHW wörtlich den Irrtum erregt:
"Bei der Erteilung der Bescheide wurden alle gesetzlichen Vorschriften sowie der gesamte Akteninhalt korrekt berücksichtigt und angewandt. Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."
Denn Tatsächlich folgte die Beklagte (BGHW) auch nicht der gesetzlichen Vorschrift nach § 200 SGB VII und so konnte ich mir auch keinen Gutachter aussuchen. So etwas ist eine grobe Pflichtverletzung und wird natürlich vom Gesetzgeber bestraft.
BGHW hat meiner Krankenkasse (hkk) mit Schreiben vom 27.04.2004 (Bl.229) ihren Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) in Kopie vorgelegt. Der im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt hat. Jedoch in dem Bescheid hat die BGHW überhaupt keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Sogleich gibt die BGHW wörtlich bekannt:
"Gleichzeitig melden wir unsere Erstattungsansprüche gemäß § 105 SGB X an, den wir nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beziffern werden."
Krankenkasse erkennt nicht den unvollständigen Bescheid.
Jedoch für welchen Gesundheitsschaden die BGHW Erstattungsansprüche stellt, wurde nicht festgesetzt und auch nicht von der HKK hinterfragt. Und so erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Und die hkk verlangt von mir die Medikamentenzuzahlung. Den o.g. Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung unter der Nr. 9 aufgenommen. Am 07.01.2023 habe ich die Abt. Abrechnungsbetrug bei der hkk erneut eingeschaltet
27.04.2004
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Die BGHW hat meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall im
Sinne von § 8 SGB VII anerkannt, es wurde aber in dem Bescheid vom 27.04.2004 kein Gesundheitsschaden eingetragen. Obwohl die medizinischen Gutachten der BGHW mein Vorhofflimmern als Unfallfolge dokumentiert haben. So erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung und meine Krankenkasse muss die Kosten zahlen. Und die Tat ist vollendet. "Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"
07.02.2005
Schon in dem Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Az. S 18 U 186/03 hat die Beklagte mit dem Schriftsatz vom 07.02.2005 bei Gericht angefragt, ob die Beklagte wie im Verwaltungsverfahren eine Begutachtung nach ihren wünschen durchführen darf. Damit war der Richter einverstanden und zementiert, der Richter wollte von der Wahrheit nichts wissen und hat die Beklagte zur "Herrin des Verfahrens" gemacht.
28.02.2005
Prozessbetrug war am 28.02.2005 vollbracht
Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) und dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 (Bl.751 ff) war der Prozessbetrug in der Stromunfallsache abgeschlossen. Und konnte mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 objektiviert und dokumentiert werden.
28.02.2005
Kein "Hans im Glück"
Auf dem Foto ist der Geschäftsführer Herr Dr. jur. [8-1] der BGHW abgelichtet und hat das Irrtum erregende Schreiben mit seinem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) an das SG Bremen weitergeleitet und ist dabei nicht seiner Wahrheitspflicht gefolgt. Ferner ist dem SG Bremen Prozessdelikt unter dem Az.: S 18 U 94/04 anzulasten. Dazu im Einklang liegen mir die Beweismittel greifbar vor. Und es ist aufzuklären, ob Pflichtverletzungen vorliegen, die vom Gesetzgeber strafrechtlich verfolgt werden. Dazu müsste ich aber die 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf den Richtertisch legen, die ich unter der Androhung von bis zu 250.000 €, oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft auf unbestimmte Zeit Geheimhalten muss, auch das Kopieren ist mir Untersagt. Dafür hat die BGHW und ihr Geschäftsführer Herr Dr. jur. [19-17] die Verantwortung übernommen. Und ist mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 dokumentiert (Az.: 324 O 128/19).
15.06.2005
BGHW lässt Gutachten unter Erklärungsnot anfertigen
Nachdem manipulierten Rentengutachten hat die BGHW am 15.06.2005 ein Gutachten unter Erklärungsnot anfertigen lassen. So hat es der Gutachter selbst in seinem Gutachten dokumentiert. Und bis dato wurde die Erklärungsnot nicht beseitigt.
04.01.2007 (Bl.1007/ff)
Es wurde nach meinem Führerschein gefragt und ist der Ansatzpunkt für eine Existenzbedrohung, denn die Fahrerlaubnis könnte mir entzogen werden.
19.06.2007
Es schreit nach Aufklärung, aber das Gericht wollte keine Amtshilfe!
Mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, die Richterin glaubt mir und will nun von der Beklagten die Wahrheit wissen. Und wird erfahren, das LSG und die Beklagte haben die am 19.06.2007 angebotene Amtshilfe von Dr. med. [26-1] nicht angenommen und ist ein Spezialist für Stromunfälle bei der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik (jetzt BG ETEM).
LSG Bremen & Beklagte interessiert die Wahrheit nicht
und haben am 19.06.2007 keine Amtshilfe zugelassen. mehr
28.11.2007
Dass etwas passieren soll, hat die BGHW in der beratungsärztlichen Stellungnahme vom 28.11.2007 von Dr. Dr. [23] wie folgt wörtlich erfahren:
"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
Dazu ist zu sagen:
Die BGHW hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 erkannt und wörtlich dokumentiert:
"Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte."
Vor diesem Hintergrund muss die BGHW dafür sorgen, dass etwas passiert. Sollte die BGHW dazu nicht in der Lage sein, so erwarte ich eine nachvollziehbare Erklärung. Ferner erwarte ich von der BGHW einen Hinweis darüber, was ich machen soll oder nicht machen soll damit etwas passiert. Ich erwarte die Nachricht per Brief, per E-Mail und in meinem Gästebuch, bis zum 07.05.2024. Es kam aber keine Nachricht.
10.06.2008
Mein Anwalt hatte die Kritikpunkte mit dem Schriftsatz vom 10.06.2008 dem Gericht vorgelegt und die Beklagte hat eine freigestellte Stellungnahme gegenüber dem Gericht mit einem Aktenvermerk
verweigert.
21.07.2008
Mit dem medizinischen Gutachten vom 21.07.2008
wurde dem Richter [5] am LSG (Landessozialgericht) Bremen die ausschlaggebende Tatsache glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Jedoch in seinem Urteil vom 18.12.2008 folgte der Richter [5] weiter dem Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 welches unrichtig davon ausgegangen ist, mein VHF habe schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Diesen Fehler und Prozessdelikt konnte ich am 26.08.2009 mit meinem Anwalt aufdecken.
18.12.2008
Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung:
Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt Dr. jur. gescheitert
vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen.
Siehe Az.: L 14 U 183/05 und L 14 U 199/06.
Vor Gericht sagt die Beklagte nicht Wahrheit:
In der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 mit meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] verloren. In den Berichten über die Vertretung vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 05.01.2009 ist wörtlich von dem Prozessbevollmächtigten Herrn [18] dokumentiert:
"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner [18] wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende [5] gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."
Im Sinne der Beklagten wurde ich von dem Vorsitzenden Richter eingeschüchtert und m. M. in Prozessdelikt verwickelt ist.
Danach konnten wir mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 u. 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Dazu erklärte mir mein Anwalt, nun sei auch das SG Bremen angreifbar, aber damit wollte er nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und machte sich aus dem Staub.
Am 18.12.2009 haben die Urteile (Verkehrsunfall und Stromunfall) gezeigt, mit meinem Anwalt Dr. jur. bin ich gescheitert vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen und die Revision wurde nicht zugelassen. Wir haben die Akten studiert und konnten Prozessdelikt und Manipulation aufdecken. Dass der Prozessbevollmächtigte Herr [18] vor Gericht gelogen hat, ist mit den Berichten über die Vertretung vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Nun war das Sozialgericht (SG) und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit einer viel Zahl von Klagen und meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) und Strafanzeigen habe ich erfolglos weitergemacht, weil mir keiner glaubt. Und die Bearbeiter meiner Akte haben bei der BGHW seit dem 13.02.2010 "Redeverbot"
18.12.2008
Der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen,
hatte für Manipulation kein rechtliches Gehör. Und hat auch keine Staatsanwaltschaft zur Aufklärung strafbarer Handlungen zugeschaltet.
Dazu ist zu sagen:
Es ist Ansatzpunkt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" und befinde mich im "Im Labyrinth des Schweigens"
Denn der Vorsitzende Richter [5] hätte nach Recht und Gesetz die Staatsanwaltschaft schon in dem Urteil vom 18.12.2008 zu schalten müssen. Und in den Urteilen vom 18.12.2008 hat die Beklagte den Irrtum erregt, es würde keine Manipulation geben. So hat es die Beklagte in den Berichten über die Vertretung vor dem LSG Bremen dokumentiert.
Nun muss ich dafür sorgen, das ein Beteiligter für seine Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Und bin Widerwillen zum Verbrecherjäger in unserem Sozialsystem geworden. Und die Kriminalpolizei Bremen hat in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" und diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Auf meiner Webseite wird dokumentiert, um sich Entschädigungsansprüche zu ersparen werden schwere Arbeitsunfälle - wie in meinem Fall - von der BGHW unvollständig bearbeitet und mit Verwaltungsentscheidung vor das SG Bremen gezerrt. Das SG Bremen folgt der Beklagten und betreibt keine vollständige Aufklärung. Es ist mehr als bloße Pflichtverletzung und nun werden die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.
05.01.2009
Prozessdelikt, zementiert eine "kriminelle Vereinigung"!
Denn in den Berichten vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten selbst wörtlich dokumentiert:
"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."
07.05.2009
Der Geschäftsführer der BG ETE hat am 07.05.2009 klargestellt:
Am 07.05.2009 gab es einen gewaltigen Wumms
Denn der Geschäftsführer der BG ETEM Herr [16-4] hat mit seinem Schreiben vom 07.05.2009 aufgedeckt: Der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] hat im Sinne der BGHW einen Begutachtungsauftrag erledig, wo für es keinen offiziellen Auftrag gab. Und Herr [10-2] ist sogleich Präsident bei der ISSA. Und auch der Vorsitzende meiner BGHW Herr Dr. jur. [19-17] hat bei der ISSA einen hohen Posten, siehe Video. Und diese Personen wurden in geselliger Runde in Vietnam wie folgt abgelichtet.
08.06.2009
Zum wiederholten Male habe ich die Akteneinsicht beantragt
und mir letztmalig am 08.06.2009 gewährt wurde. Wobei mir von dem Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten Herrn [18] der BGHW (vormals GroLa BG) auch die Rest-Handakte vorgelegt wurde. Danach habe ich die Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) in Kopie erhalten und u. a. dokumentiert, warum mir die Rest-Handakte vorgelegt wurde und sogleich den Irrtum erregt, die BGHW habe nichts zu verbergen und ich hätte kein Anrecht auf die Einsichtnahme in die Rest-Handakte.
Ich entschied dann, dem Verl. alles vorzulegen,
- weil wir nichts zu verbergen haben
- weil eine Erklärung, weshalb N. kein Anrecht auf die Einsichtnahme in die Rest-Handakte hat, wohl bei ihm nicht möglich ist und ich meine, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."
Ferner wurde von dem Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn[18] wörtlich dokumentiert:
PS: Nach Fertigung des vorstehenden Vermerks teilte Herr [8-25] mit, dass Herr Neumann über mich als Bearbeiter u. a. gesagt hat:
Richten Sie Herrn [18] aus, er ist ein Betrüger.
08.06.2009
Bei der BGHW ist der Teufel los, wie die Behördenakte bestätigt.
In der Rest-Handakte dokumentiert die BGHW Bez.-Verw. Bremen ihr teuflisches Vorgehen und wird geheim gehalten. Jedoch nachdem ich meine Klagen am 18.12.2008 vor dem LSG Bremen verloren habe, hat mir der Sachbearbeiter & Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] am 08.06.2009 auch die Rest-Handakte vorgelegt um sein Gewissen zu erleichtern. Danach wurde Herr [18] sofort von meinem Fall abgezogen. So ist es mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 dokumentiert und ist nur für die Handakte angefertigt worden. Dieser Aktenvermerk ist mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung mit der Listennummer 28+29 festgesetzt. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
09.06.2009
Mit dem Aktenvermerk vom 09.06.2009 (27) ist dokumentiert,
der BGHW ist bekannt, ich werde eine Anzeige gegen die BGHW wegen Betrug einlegen. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten auch Pflichtverletzungen bestätigt. Ferner wurde mir dazu wörtlich erklärt:
"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteiligen Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."
BGHW Bez.-Verw. Bremen ist die aktenführende Behörde und entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke. Dieses hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung vor dem Sozialgericht (SG) Bremen geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".
09.06.2009
Wir haben nichts zu verbergen.
So hat es der Prozessbevollmächtigte und Sachbearbeiter der BGHW Herr [18] am 09.06.2009 (45) festgesetzt und hat mir die Akteneinsicht in der Rest-Handakte und in der Behörde ermöglicht.
Aber warum wurde mir das Kopieren der Rest-Handakte untersagt?
Die Gerichte glauben nicht mir sondern der Beklagten
und so habe ich im Jahre 2009 meine Klagen vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel mit meinem Anwalt Dr. jur. verloren.
"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit,"
so hat es mein Anwalt Dr. jur. dem BSG Kassel in der Klageschrift vom 06.08.2009 zum Stromunfall erfolglos vorgetragen. Wer die Fehler nicht erkennen kann/will, geht einen rechtswidrigen Weg und muss das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" sein. Und rechtswidrige Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. Dazu im Einklang habe ich mein Extra Blatt im November 2009 mit der Überschrift angefertigt:
"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"
"Fehler müssen vollständig aufgedeckt und beseitigt werden"
Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich in der Medizintechnik gearbeitet. Und so habe ich auch meine Behördenakte und Gerichtsakte überprüft und konnte mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar.
09.06.2009
Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde (scheinbar) abgezogen.
Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] wurde von der Bearbeitung meiner Fälle offiziell abgezogen. Wie der Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) nachvollziehbar dokumentiert. Aber nur scheinbar, denn wahrhaftig hat Herr [18] auch das Beschwerdeverfahren gegen seine Person (Az.: E 207/09) in seinem Sinne bearbeitet. Insoweit ist es auch zu dem internen Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gekommen und an die Direktion in Mannheim gerichtet war.
Die BGHW hatte die Information, dass es zu einer Anzeige gegen die BGHW und ihrem Prozessbevollmächtigten Herrn [18] wegen Betrug kommt. Und ist mit dem Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) nachvollziehbar dokumentiert. Und Herr [18] ist schon am 08.06.2009 zu der wörtlichen Entscheidung gekommen:
"[...] bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."
09.06.2009: Die Unterlagen in der Handakte
sind ausdrücklich von den Kopien ausgenommen.
So hat es die Geschäftsführung Herr [18-3] in dem Vermerk der BGHW am 09.06.2009 (11) festgesetzt.
Eine Einsicht in die Restakte erhält er auf keinem Fall.
So hat es die BGHW u. kriminelle Vereinigung am 09.06.2009 festgesetzt.
02.07.2009
Mit Pflichtverletzungen hat das Team der BGHW in Bremen "über das Ziel hinausgeschossen" meine mögliche Unfallrente (AU 2001) und mögliche Rentenerhöhung (AU 1968) zu verhindern. Mein Bearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde am 02.07.2009 von meinem Fall abgezogen.
Meinem Wunsch, Einsicht in die Handakten zu bekommen,
konnte nicht entsprochen werden.
So hat es Herr [18-03] als Stellvertretender Geschäftsführer der BGHW Bremen mit dem Schreiben vom 21.07.2009 festgesetzt.
Beschuldigter hat Beschwerde gegen seine Person selbst abgearbeitet
Mit seinem Vermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2] den Irrtum erregt, er habe den Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten Herrn [18] von meinem Fall abgezogen.
Wahrhaftig wurde Herr [18] aber weiter mit meinen Fall beschäftigt. Und hat auch mein Beschwerdeverfahren Az.: E 207/09 gegen seine Person selbst und ohne (vollständige) Akte abgearbeitet. Wie die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 bestätigt.
21.07.2009
Darauf wurde Herr [18] von meinem Fällen abgezogen und ist mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 dokumentiert und sich in der Handakte ohne Blattnummer befindet. Und ist seit dem 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung unter der Nr.: 28 +29 aufgelistet.
21.07.2009
Zum Prozessbevollmächtigten Herrn [19-1] ist zu sagen.
Der in Prozessdelikt verwickelte Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [18] wurde von meinen Fällen am 21.07.2009 abgezogen nachdem ich die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet habe (17.11.2009). Herr [11-3] u. Herr [19-1] haben meine Fälle übernommen u. haben mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" von dem Geschäftsführer der Beklagten Herrn [20-2] erhalten. Am 16.04.2013 hat der Sachbearbeiter Herr [11-3] in einer Telefonnotiz dokumentiert, mit mir zusammen soll der Akteninhalt besprochen werden. Tatsächlich war dieses aber gar nicht möglich, denn Herr [11-3] hatte ja seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Und auch dieses Gespräch am Telefon vom 16.04.2013 war ihm natürlich untersagt.
06.08.2009
Bremer Öffentlichkeit will/muss die Wahrheit erfahren.
"Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik war für eine solche Begutachtung weder zuständig noch wurde sie jemals mit einem solchen Gutachten beauftragt."
Dr. Ing. [10-2] hatte also ohne Genehmigung gehandelt und hat zum Vorteil der BGHW (vormals GroLa BG) im Namen der BG ETEM falsche Beweismittel für mein Sozialgerichtsverfahren (Stromunfall) angefertigt und an die BGHW in Bremen übersandt.
Und ein Arzt in Stenum hat das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 für die BGHW und meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 angefertigt.
Die BGHW hatte sich also einen Ingenieur [10-2] bei der BG ETEM und einen unbekannten Arzt in der Klinik-Stenum (jetzt Vechta) zum Anfertigen falscher Beweismittel ausgesucht und natürlich auch entlohnt.
06.08.2009
"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit,"
so hat es mein Anwalt Dr. jur. dem BSG Kassel in der Klageschrift vom 06.08.2009 zum Stromunfall erfolglos vorgetragen.
So war auch die Klageschrift vom 07.08.2009 zum Verkehrsunfall erfolglos, denn wir haben kein Recht auf rechtliches Gehör erhalten.
Dazu ist zu sagen:
M.M. ist Herr [18] ein Betrüger und wird mit der vollständigen Behördenakte in der Stromunfallsache dokumentiert. Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt Dr. jur. und dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 (Bl.714, 715, 716 und 717) Prozessdelikt aufdecken.
Prozessdelikt: Sozialgericht und die Beklagte sind angreifbar.
Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Auch "Telare" und weitere Gäste in meinem Gästebuch, wollen die Wahrheit wissen. Hier kommt die Klage zur Nichtzulassungsbeschwerde vom 06.08.2009 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel. Damit ist dokumentiert, mein Bremer Anwalt Dr. jur. [7-6] hat bekannt gemacht:
Behörden sind alarmiert, die Ermittlungen müssen eingestellt werden:
Meine Anschuldigungen sind begründet. Weitere Ermittlungen darf es nicht geben, weil unser Sozialsystem an Ansehen verliert.
"Eklat zwischen dem Vorsitzenden und Kläger",
an dessen Ende der Vorsitzende Richter [5] erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - den Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigungen.
So hat es mein Anwalt in der Verkehrsunfallsache dem BSG mit der Klageschrift vom 07.08.2009 erfolglos vorgetragen. Wer die Fehler nicht erkennen kann/will, muss dem "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW angehören und Pflichtverletzungen vom Personal unterdrückt. Dazu konnte ich später das Schreiben von dem Rentengutachter vom 13.02.2011 vorlegen und das Unterdrücken von Unterlagen dokumentiert und mehr als eine bloße Pflichtverletzung ist.
13.08.2009
"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit"
Jedoch das BSG Kassel hat mit dem Beschluss vom 13.08.2009 für keine Absicherung mit einem Präzedenzfall gesorgt. Damit kann sich die Beklagte bei der Unfallfolge Vorhofflimmern weiter die Entschädigung ersparen.
26.08.2009
In der Stromunfallsache hat mein Anwalt Dr. jur. hat mit mir und dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklage (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Das LSG Bremen hatte für Manipulation-Unterstellungen kein "rechtliches Gehör" und war somit ebenfalls angreifbar. Es war der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und habe mir die Staatsanwaltschaft zur Hilfe geholt.
26.08.2009
Prozessdelikt ist dokumentiert
Am 26.08.2009 konnte durch meine Anregung mein damaliger Anwalt Dr. jur. Prozessdelikt aufdecken. Nun waren die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte sich auch nicht gegenüber der Presse zu meinem Fall äußern. Keiner will die Wahrheit sagen.
27.08.2009
Ich habe also weitergemacht:
Am 27.08.2009 habe ich auch die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet.
04.09.2009
Als ich aber bei den Berufsgenossenschaften und am Sozialgericht Bremen mit meinem Anwalt am 04.09.2009 Prozessdelikt aufgedeckt habe, wollte mein Anwalt mit meiner Sache nichts mehr zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Am 04.09.2009 (Bl.699) hat die BGHW erfahren, Prozessdelikt aufgedeckt und nun haben sie ein "Problem".
15.09.2009
Mein Schreiben (15.09.2009) hat ein Beschwerdeverfahren ausgelöst.
Erst mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) - gerichtet an die Direktion Mannheim Referat Entschädigung - erhalten. Was ich dort auf drei Seiten gelesen habe kann ich nicht ertragen. So wurde u. a. nachvollziehbar dokumentiert:
"Die BGHW Standort Bremen will sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren.
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.
Die Verwaltung könnte eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn Neumann durchführen lassen.
Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussagen, halten wir das Vorgehen auch für gerechtfertigt.
Vielleicht ist es sinnvoll, dass weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen."
Mein Beschwerdeverfahren wurde ohne vollständige Aufklärung nach der Stellungnahme aus der Bez.-Verw. Bremen vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 18.12.2009 eingestellt. Und die weitere Aufklärung wurde sogleich mit den Worten verweigert:
"Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis, dass wir auf weitere gleichlautende Eingaben Ihrerseits nicht mehr antworten."
Mitarbeiter der BGHW haben seit über 14 Jahren "Redeverbot"
Und wahrhaftig können die Mitarbeiter der BGHW auch keine Antworten mehr geben, denn sie haben seit dem 18.01.2010 "Redeverbot".
15.09.2009
Ich habe weitergemacht und mein Schreiben vom 15.09.2009 war der Anfang für ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09.
Mein 1. Beschwerdeverfahren war am laufen (E 207/09).
Dazu hatte ich sogleich mein EXTRA-BLATT angefertigt und den Behörden, Staatsanwaltschaft Bremen und der Presse vorgelegt. Eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg. So hat es die BGHW am 08.04.2011 dokumentiert.
15.09.2009
Und bei der Direktion in Mannheim ist mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 mein erstes Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) ausgelöst worden.
Mit dem Schreiben vom 18.09.2009 wurde die BGHW Bremen wörtlich von der Direktion Mannheim aufgefordert:
"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakte vor."
Die BGHW Bremen hat die Unfallakte nicht vorgelegt. Und die gewünschte detaillierte Stellungnahme hat die BGHW Bremen mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wie folgt verweigert:
"Sehr geehrter Herr [7-4],
es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."
15.09.2009
Es kam zu meinem Beschwerdeverfahren
Mit dem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich bei dem Referat Reha und Entschädigung der BGHW in Mannheim mein Beschwerdeverfahren mit dem Az.: E 207/09 ausgelöst. Und hat zu der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim Referat Entschädigungsabteilung geführt. Und von dort habe ich erstmalig mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme (05.10.2009) erhalten. Wird aber von der aktenführenden Verwaltung in Bremen bis dato zurückgehalten. Und mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte behauptet, ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (3Seiten) könnte nicht nicht mehr ausfindig gemacht werden.
15.09.2009
Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09 ausgelöst. Und die Geschäftsführung in Bremen hatte von der Direktion den wörtlichen Auftrag erhalten:
"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor."
05.10.2009
Eine detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen hat die Geschäftsführung der BGHW in Bremen verweigert und hat es der Direktion Mannheim mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 und der wörtlichen Ausrede begründet:
"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."
Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich
05.10.2009
Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich
Schon an dieser Stelle muss bekannt werden, die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat ein Kripobeamter Bremen (der Name ist bekannt) im Jahre 2012 gesichtet und kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB), die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten würden nach "Stasi-Manier" vorgehen, ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2.“Gustl Mollath“ werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben. Und bezeichnete die interne Stellungnahme als „Stasiakte“. Dazu wurde mir noch erklärt, so etwas wird die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nicht weiter aufklären und somit auch keine Ermittlungen einleiten. Mir wurde angeraten, in ein anderes Bundesland zu gehen. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Am 07.02.2011 kam es zu meinem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) Az.: E 29/11 und bin gescheitert. Es hat aber gezeigt mit welcher Raffinesse die Beteiligten vorgehen.
05.10.2009
BGHW hat ein "Problem" mit mir & wird vom Gesetzgeber bedroht!
Wie das "Problem" mit mir zu lösen ist, hat die BGHW RD Bremen der Direktion Mannheim mit ihrer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) bekannt gemacht. Insoweit hat die BGHW Bremen von Anfang an klargestellt:
Wir werden uns nicht in die Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren. Unser Problem könnten wir lösen, wenn die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit von Herrn Neumann durch führen lassen würde. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Vielleicht ist es sinnvoll, das weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen.
Nach § 105 SGG
kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Wenn dieses der Fall sein soll, dann muss das Gericht auch die interne Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 gesichtet haben aus dem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) und nachvollziehbar dokumentiert: In meinem Fall ist bei der Beklagten eine "kriminelle Vereinigung" am wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sogleich müsste dieses Gericht auch die Staatsanwaltschaft einschalten. Davon ist mir aber nichts bekannt und zementiert den Ansatzpunkt, das SG Bremen wird keine Ermittlungen durchführen. Und ein "rechtliches Gehör" werde ich nicht bekommen.
Dem folgte die E-Mail vom 17.11.2009 mit dem wörtlichen Hinweis: Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv, wir sind geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten.
05.10.2009
Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich
Ein Kripobeamter Bremen (der Name ist bekannt) hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB), die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten würden nach "Stasi-Manier" vorgehen und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2.“Gustl Mollath“ werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben. Und bezeichnete die interne Stellungnahme als „Stasiakte“. Dazu wurde mir noch erklärt, so etwas wird die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nicht weiter aufklären und somit auch keine Ermittlungen einleiten. Mir wurde angeraten, in ein anderes Bundesland zu gehen. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
17.11.2009
Die BGHW ist nicht bereit ihre Fehler zu beseitigen
Mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwalt Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Dazu wurde erklärt, es sei die Aufgabe der BGHW diese für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen.
11.2009
"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"
Wer die Fehler kennt und nicht beseitigt, wird vom Gesetzgeber als kriminell erkannt und mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Dazu im Einklang habe ich mein Extra Blatt im November 2009 mit der Überschrift vorgelegt:
"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"
28.11.2009
Das Personal der BGHW fühlt sich bedroht,
wenn von den Versicherten, der Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber die Untätigkeit und Pflichtverletzungen der BGHW Bremen erkannt werden. Wie die E-Mail (28.11.2009) der BGHW nachvollziehbar dokumentiert.
Insoweit hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW mit dem Schriftstück vom 29.04.2016 in der Akte vermerkt, wie sich das Personal weiter zu verhalten hat.
Mit der E-Mail vom 28.11.2009 wurde in Mannheim bekannt gemacht:
"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unsere Mittarbeiter ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Dazu ist zu sagen:
Im Sinne der BGHW soll nichts weiter passieren und es soll auch keine Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen geben. Und so finden sich die von mir zugesandten Unterlagen - mein Schreiben vom 24.11.2009 mit Anlage in Kopie Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und mein Antwortschreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 23.11.2009 - nicht in dem Geschehensablauf der Behördenakte wieder. So etwas ist natürlich eine schlimme Anschuldigung und dafür kann sich die BGHW nicht rechtfertigen.
Siehe Schreiben der BGHW vom 24.07.2018.
Geheimhaltung ist gescheitert, BGHW ist durchschaut!
Auf keinem Fall sollte ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 erhalten und ist angeblich auch in der Verwaltung der BGHW Bremen seit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.
27.05.2011
Gewollt oder ungewollt:
Ich habe die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten.
Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen v. 05.10.2009 (E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Nun werde ich zur Geheimhaltung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld.
05.10.2009
Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme (05.10.2009) gesichtet
und mir wurde erklärt: Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich könnte der 2."Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die Kripo konnte nichts unternehmen, weil von der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen kein Auftrag kam. Obwohl die STA Bremen in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 eine Verleumdung erkannt hat. Dazu hat mir die STA am 22.11.2012 erklärt, ich sei keine "gefährliche Person" und die Sache sollte mit einer Verleumdungsklage ins Rollen gebracht werden. Dazu hat es die STA aber nicht kommen lassen und hat die Sache mit Schreiben vom 19.11.2013 eingestellt. Strafvereitlung im Amt wird wird ableitbar.
Es folgen Beweismittel damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Bild machen kann. Es ist nur die Spitze des Eisbergs weitere Beweismittel und Geheimunterlagen der BGHW liegen greifbar vor. Und sind auch auf meiner Webseite auf den Unterseiten zu sichten.
Darauf hat die BGHW Bremen mit dem internen Schreiben vom 05.10.2009 der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet, mit mir haben sie ein "Problem" und werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen.
Eine "kriminelle Vereinigung" hat die Kripo Bremen erkannt.
Nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion-Mannheim, hat die Kripo Bremen mir erklärt ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird u. vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten und ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
BGHW in Bremen ist die aktenführende Behörde und hat einen neuen Geschäftsführer: "Neue Besen kehren gut". "Aber die alten kennen die schmutzigen Ecken". Das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim, hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Aber wer ist "Gustl Mollath"?!
Sofort hat die BGHW-Bremen unter dem Az.: E 207/09 mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 auf drei Seiten der BGHW Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: Es gibt mit mir ein "Problem" und weiter wurde vorgetragen:
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.
05.10.2009
Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken.
Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So könnte ich der 2. Gustl Mollath werden und könnte in der Irrenanstalt landen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen.
Diese Wertungen habe ich übernommen
und sind keine üblen Nachreden. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 vor.
05.10.2009
Im Referat Entschädigungsabteilung, ist die interne Stellungnahme der BGHW RD Nord in Bremen vom 05.10.2009 eingegangen. Und schilderte damit ihre Sicht des Sachverhaltes und wie gegen meine Person vorzugehen ist. Die interne Stellungnahme sollte ich nicht erhalten, ist mir aber mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie von dem Team der BGHW Direktion Mannheim übersandt worden. Darin ist auf drei Seiten dokumentiert, wie weiter gegen meine Person Vorzugehen ist und beginnt wie folgt wörtlich:
"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."
Mit dem Hinweis auf die E-Mail vom 17./28.11.2009 ist damit der Ansatzpunkt zementiert, meine Anschuldigungen sollen nicht diskutiert werden, weil sich die BGHW Bremen nicht rechtfertigen will.
05.10.2009
Nach dem Sichten, der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten) war das Vertrauensverhältnis zwischen der BGHW und mir nicht mehr gegeben.
Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"
Im "Kampf um Unfallrente" ist mir die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt worden, die ich niemals erhalten sollte und an die Hauptverwaltung Mannheim gerichtet war. Es war der Plan wie weiter vorzugehen ist.
Kriminalpolizei Bremen hat Geheimdokumente der BGHW gesichtet:
Es ist auch die interne Stellungnahme der Bezirksverwaltung Bremen vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, hier schildert die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte u. a. mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere.
Die Kripo kam u. a. zu dem Ergebnis ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.
Bei der Beklagten (BGHW) ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken.
Es muss an dieser Stelle und von Anfang an bekannt werden, in dem Urteil vor dem SG Bremen vom 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) ist die interne Stellungnahme der Beklagten v. 05.10.2009 zum Tatbestand geworden. Und ist am 13.08.2019 zum Geheimdokument auf unbestimmte Zeit festgesetzt worden.
Die interne Stellungnahme habe ich der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen zur Bewertung vorgelegt Die Kripo kam u.a. zu dem Ergebnis es sei eine "Stasiakte" und eine "kriminelle Vereinigung" sei am Wirken die nach "Stasi-Manier" vorgeht. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht und werden nicht Zurückrudern. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der "2. Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte die Kripo nicht glauben und wünschte eine Kopie von der "Stasiakte", dem Wunsch bin ich gefolgt.
Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang liegt ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 vor. Ferner das Schreiben vom 26.05.2015 aus der Staatsanwaltschaft Bremen.
Die Zeitung hat über die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 berichtet, die ich mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe.
Und danach wurde der Aktenvermerk in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Der Geheimhaltung muss ich folgen, denn ich werde von dem Team der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Es entsteht der Eindruck, wenn ich im Gefängnis sitze, dann ist die Ordnung in unserem Sozialsystem wiederhergestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" kann sich den nächsten Fall vornehmen.
Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"
Das "Team" der BGHW Bremen hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seite) gerichtet an die BGHW Hauptverwaltung Mannheim u. a. wörtlich vorgetragen:
"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."
Am 17./28.11.2009 hat die BGHW ihr "Problem" mit mir wie folgt dokumentiert:
Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. […] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.
Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“
"Kriminelle Vereinigung" rechtfertigt sich nicht
Dazu ist zu sagen, mein Fall steht schon seit vielen Jahren in den Zeitungen aber die BGHW rechtfertigt sich nicht. Weitere Aufklärung soll es nicht geben und dabei geht das Team der BGHW nach "Stasi-Manier" vor. So hat das Team mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erlassen und seinen Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt, welches noch am Wirken ist. Und so befinde ich mich natürlich seit 13 Jahren "Im Labyrinth des Schweigens".
Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009
ist in dem Urteil vor dem SG Bremen am 19.06.2014 zum Tatbestand geworden (vgl.: Az.: S 29 U 121/13), dem Gericht ist wörtlich bekannt:
"Wegen beiden Unfallsachen forderte der Kläger die Beklagte wiederholt mit außergerichtlichen Schreiben und in persönlichen Vorsprachen dazu auf, den Sachverhalt weiter aufzuklären und bisherige Mängel in der Sachaufklärung einzugestehen und zu erläutern. Nach Einsicht in die Verwaltungsakten im Jahre 2009 beschwerte sich der Kläger zudem in diversen Schreiben über festgestellte "Merkwürdigkeiten", eine mangelhafte Sachverhaltsaufklärung und den Verdacht auf gezielte Erregung von Irrtümern. Mit internem Schreiben vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."
Insofern war dem Gericht bekannt, die Sache könnte gefährlich werden.
Mehr zum Urteil vom 19.06.2014 >Klick.
Mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte dem Gericht mitgeteilt, dass die interne Stellungnahme nicht mehr auffindbar sei.
18.11.2009
Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 sollte ich niemals erhalten. Wie die Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 (Bl.1697) dokumentiert. Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim v. 27.05.2009 habe ich v. 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme aus der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten. Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam zu der Wertung, ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.
Dazu wurde mir erklärt, ich könnte der zweite "Gustl Mollath" werden, denn die Verwaltung hat eine psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit im Visier, vgl. Gesprächsnotiz vom 28.10.2011. Die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Damit sind der Kripo und dem Polizeipräsidenten Bremen die Hände gebunden, vgl. Schreiben vom 12.03.2012. Und wurde mit meiner erfolglosen Strafanzeige bei der STA Bremen vom 22.11.2012 zementiert. Dazu im Einklang liegt der STA Bremen die Strafanzeige vom 02.09.2014 vor und bestätigt, meine sämtlichen Anschuldigungen im Schreiben vom 08.02.2015 sind begründet. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen eingestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" war personifiziert.
Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen und m. M. Boss der "kriminellen Vereinigung" seinen Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt. Und verhindert damit die weitere Aufklärung.
Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.
Freie Meinungsäußerung ist das erste Sinnbild der Demokratie.
Wo haben die Behörden das erste Sinnbild der Demokratie gelassen, über welches der Weser-Kurier am 19.09.1945 berichtet hat?
17.11.2009
Es ist die Aufgabe der Behörde, Fehler aus der Akte zu beseitigen
Der Öffentlichkeit ist das EXTRA BLATT bekannt, liegt auch den beteiligten Behörden, der Presse und der Staatsanwaltschaft Bremen greifbar vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ermittelt und mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Dazu habe ich aus der Generalstaatsanwaltschaft die wörtliche Erklärung erhalten:
"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."
Der Öffentlichkeit ist mein EXTRA BLATT bekannt, es liegt auch den beteiligten Behörden, der Presse und Staatsanwaltschaft Bremen greifbar vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ermittelt und mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Danach haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 erhalten u. ist noch am wirken. Mir wurden Hausverbote erteilt und wegen Rechtswidrigkeit wieder aufgehoben.
Beschwerdeverfahren (E 207/09): Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu dem Ergebnis ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen, es ist keine üble Nachrede und habe es auch publiziert.
Mir gegenüber hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 den Tatbestand wörtlich festgesetzt:
" Sie haben sich sorgfältig mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bremen auseinandergesetzt und in 44 Punkten aufgelistet, warum sehr wohl Straftaten vorliegen. [...] Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verwaltungsakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."
Dazu ist zu sagen:
Die aktenführende Behörde ist die BGHW in Bremen und verweigert das Entfernen der nachteiligen Schriftstücke. So kam es mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 zum Beschwerdeverfahren (Az.: 207/09). Und mit dem Schreiben vom 18.09.2009 hat die BGHW Bremen von der Direktion Mannheim wie folgt den Auftrag erhalten:
"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor.
Für die bevorzugte Erledigung wären wir dankbar."
Mit dem Antwortschreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen die detaillierte Stellungnahme u. a. mit dem Hinweis verweigert:
"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."
Diese interne Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
17.11.2009
Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung
Es liegt ein Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 17.11.2009 vor und dokumentiert in 44 Punkten Pflichtverletzungen. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hat allein die aktenführende Behörde zu entfernen. Also die BGHW Bezirksverwaltung Bremen.
17./28.11.2009
Und mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 hat die BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet:
"Wir werden eine Grenze aufzeigen und wollen uns nicht kriminalisieren lassen. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, das er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden."
Dazu ist zu sagen:
Es ist der Ansatzpunkt, ich habe eine "kriminelle Vereinigung" aufgespürt und jeder kontakt mit mir soll beendet werden, damit die weitere Aufklärung verhindert wird.
Am 28.11.2009 haben die Mitarbeiter der BGHW dokumentiert, in der Behörde wird der Auftritt mit einer Waffe erwartet.
Die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht rechtfertigen und so wird die Ursache der Bedrohung nicht weiter diskutiert. Dazu ist zu sagen:
Nach dem Grundgesetz Art. 20 (4)
bin ich verpflichtet die Ordnung aufrecht zu erhalten. Presseberichte u. ein Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) liegen mir vor u. dokumentieren: Durch meine Aufmerksamkeit konnte eine bewaffnete Bande dingfest gemacht werden die Millionen-Beute gemacht haben. Dafür habe ich damals eine Belohnung erhalten.
18.01.2010
Mitarbeiter erhalten "Redeverbot" und ist noch am Wirken
Dazu im Einklang liegt die Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 vor. Das Betreten der Behörde ist mir nur noch mit Polizeischutz möglich, wie die Verwaltungsentscheidung vom 09.03.2012 bestätigt. Die Hausverbote musste die BGHW nachdem Gerichtsbeschluss aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 aufheben. Aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.
"Strippenzieher", Anführer & Täter haben sich im Internet präsentiert.
Dr. [8-1] ist "Strippenzieher" bei der BGHW und findet sich u. a. in der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 wieder. Und mit dem Schreiben vom 18.12.2009 hat Dr. [8-1] festsetzen lassen, im Beschwerdeverfahren (E 207/09) werden meine Eingaben nicht mehr beantwortet.
Seit dem 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der Beklagten "Redeverbot" und zementiert die Geheimhaltung. Es muss kein Urteil geben, denn es gibt die Mediation (Schlichtung) und dazu war die Beklagte seit dem Schriftstück vom 01.09.2010 bereit, aber nicht das SG Bremen. Und auch die zuletzt angesagten Mediationen sind mit Schreiben aus dem SG Bremen vom 10.07.2019 zum Abschluss gekommen & sind juristische "Luftnummern".
Am 28.11.2009 hat die "kriminelle Vereinigung" schon richtig dokumentiert: So kann es nicht weitergehen, demnächst müssen sie sich in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Von dem Geschäftsführer der BGHW wurde mir mit Bescheid vom 18.01.2010 Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Das Hausverbot hat die Beklagte mit dem Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.
18.01.2010
Mitarbeiter der BGHW erhalten "Redeverbot" u. ich Hausverbot:
Dazu liegt die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 vor.
Wegen Rechtswidrigkeit wurde mein Hausverbot mit dem Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 26.02.2013 aufgehoben. Aber das "Redeverbot" ist weiter am Wirken.
18.01.2010
Mittarbeiter der BGHW haben "Redeverbot"
Die Pflichtverletzungen können von den Mitarbeitern nicht diskutiert und somit auch nicht entfernt werden. Denn der Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinem Personal mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Dieses "Redeverbot" haben die Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift bestätigt und ist noch am Wirken. Es belastet natürlich das Gewissen der Mitarbeiter, weil sie etwas in ihrem Sinne bzw. der BGHW verbergen müssen, vgl. Schriftstück vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) und verhindern auch die am 16.04.2013 zugesagte Interpretation über den Akteninhalt.
18.01.2010
Es folgten "Redeverbot" und rechtswidrige Hausverbote.
Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und mir wurden Hausverbote erteilt. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen."
14.04.2010
Wichtigkeit: Hoch
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat meinen Fall am 14.04.2010 mit der "Wichtigkeit: Hoch" eingestuft und hat darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit bzw. die Presse von mir eingeschaltet wird. Ferner hat die DGUV im Jahre 2010 das Begleitmaterial 125 JAHRE GESETZLCHE UNFALLVERSICHERUNG veröffentlicht. Über Franz Kafka den namhaften Experten auf dem Gebiet der Unfallversicherung hat die DGUV berichtet und fast jeden Gerichtsfall im Namen der Versicherung gewinnt und von seinen Vorgesetzten hochgeschätzt wird. mehr Kafka (4): Bureau. Ferner wurde über die Broschüre aus dem Jahre 1904 von Carl Hofstädt berichtet "Der Kampf um die Unfallrente". Die DGUV wollte erfahren wie die Versicherten von der Berufsgenossenschaft (BG) behandelt werden und ich fühlte mich angesprochen.
Mitarbeiter der BGHW werden von den Vorgesetzten hochgeschätzt
M.M. gibt es auch in meinem Fall bei der BGHW Mitarbeiter die von den Vorgesetzten hochgeschätzt werden, wenn sie den Gerichtsfall im Namen der BGHW gewinnen. Sie werden auch die Bearbeitungszuständig behalten und werden nur ausgetauscht, wenn sie der Geschäftsführung nicht mehr folgen, weil sie ein persönliches Strafverfahren erwarten. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 25.04.2008, der Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 und dem Aktenvermerk der BGHW vom 21.07.2009 dokumentiert. Sie werden gelobt, wenn sie bereit sind meine Akte zu bearbeiten und wie sie dabei vorgehen siehe Schreiben vom 02.03.2011 und E-Mail vom 04.03.2011. Ferner soll an dieser Stelle bekannt werden:
Die BGHW verschafft sich m. M. auf dem Rücken der Unfallopfer finanzielle Einsparungen. Beschäftigt sind damit die besten Juristen und Richter also die Elite nach 1945. Das Bundesverdienstkreuz gab es am 04.02.2013. für finanzielle Einsparungen. Siehe auch Weser-Kurier vom 19.09.1945.
26.07.2010
Die BGHW entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke und hat in dem Schreiben vom 26.07.2010 wörtlich behauptet:
"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat.
Natürlich war es ein falsches Ergebnis und am 01.09.2010 wünschte die Beklagte die Mediation oder ähnliches. Damit war das SG Bremen aber nicht einverstanden und hat am 15.10.2010 in acht Fällen meine Klagen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit abgeschmettert. Darüber hat auch
die Presse am 18.10.2010 berichtet.
Die Verwaltungsentscheidung über das "Redeverbot" vom 18.01.2010 und Schreiben vom 26.07.2010 (Az. E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Und dabei werde ich mit einer Strafe bedroht.
Von Anfang an habe ich Recht
Es ist stichhaltig dokumentiert, von Anfang an habe ich Recht und es kam zu einer viel Zahl von Falschurteilen und einer merkwürdigen Gerichtswahrheit. Bei einer Mediation, die von der Beklagten schon am 01.09.2010 gewünscht wurde, steht mir eine maximale Entschädigung auch von Anfang an zu. Aber das SG Bremen ist dazu noch nicht bereit, siehe mein Schriftsatz vom 27.01.2014.
01.09.2010
Schlichtung (Mediation)
Mit einer Mediation (Schlichtung) wollte die Beklagte in diesem komplexen Fall weiter Vorgehen. Dieses hat die zuständige Richterin nicht zugelassen. Vgl. Gesprächsnotiz vom 01.09.2010. Am 15.10.2010 kam es zu 8 Urteilen und keinen Konflikt beseitigt haben.
01.09.2010
Dem folgte die Gesprächsnotiz der BGHW vom 01.09.2010 mit dem SG Bremen und es wurde wörtlich dokumentiert:
"Ziel des Gesprächs war es mit der zuständigen Richterin/ dem zuständigen Richter über das weitere Vorgehen in diesem komplexen Fall zu reden (evtl. Mediation o.ä. möglich?).
Man teilte mit, dass die Sache (wohl alle Verfahren) in Kürze terminiert werden. Insoweit ist ein Gespräch zur Zeit nicht erforderlich."
15.10.2010
So konnte es nicht weitergehen
Nach dieser Sache hat die BGHW erkannt, so konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen und wünschte am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung), aber nicht die Richterin und hat meine acht Klagen am 15.10.2010 mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die "taz" mit der Schlagzeile am 18.10.2010 berichtet: Gerechtigkeit als Herzenssache.
15.10.2010
Die Beklagte hat das LSG Bremen mit dem Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Denn das SG Bremen wollte keine Mediation und lehnte meine 8 Klagen am 15.10.2010 in den mündlichen Verhandlungen mit einer merkwürdigen Gerichtwahrheit ab. Und Verhandlungsunfähigkeit sollte mir vom Sozialgericht bescheinigt werden.
18.10.2010
Gerechtigkeit als Herzenssache
Die Beklagte hat meine Gesundheitsschäden mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit als Unfallfolge festgestellt und wollte die Schlichtung, aber nicht die Richterin am Sozialgericht (SG) Bremen. Und hat meine acht Klagen am 01.09.2010 mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet.
29.12.2010
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Am 29.12.2010 habe ich von der Direktorin am SG Bremen eine Nachricht zum Verfahren mit den Az.: S 18 U 94/04 erhalten und hat ein besonderes Verfahren erkennbar macht. Denn von der Sachaufklärung über "Merkwürdigkeiten" soll ich Abstand nehmen. Und ist der Ansatzpunkt, es ist ein rechtswidrig abgeschlossenes Verfahren.
Dazu kommt die merkwürdige Tatsache:
Nach einer Klagehäufung, wie sie schon am 25.10.2012 noch nie vorgekommen ist, hat die BGHW das Sozialgericht (SG) Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und vom LSG Bremen sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.
Dem folgte ein Schreiben vom 20.12.2019 und nun wurde bekannt, die Gerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 ist im SG Bremen nicht auffindbar und somit können auch keine für mich nachteilige Schriftstücke aus der Akte entfernt werden.
30.01.2011, 03.03.2011
Wem was anzulasten war/ist,
hatte ich schon am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert.