Unfall-Opfer-Bayern e. v. # anstageslicht.de # Forum für Unfallopfer 

  

Willkommen auf meiner Webseite!

 

Erich Walter Neumann ist mein Name, ich berichte über meinen "Kampf um Unfallrente", meine Story begann in Amerika im Jahre 1968, als ich gerade mal 26 Jahre alt war. Damals war in der Zeitung (20. Juni 1968) zu lesen, Autos wirbelten durch die LuftSchwerer nächtlicher Verkehrsunfall auf der B 51- Zwei Menschen schwerverletzt. 53 Jahre später war in der Zeitung (21.10.2021) zu lesen, Herr Neumann nervt und dafür habe ich bis dato auch Gründe, wie sich noch zeigen wird.  

Seit der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen aus dem Unfall von 1968 und einem Stromunfall in der Medizintechnik der am 20.03.2001 chronisches Vorhofflimmern als Herzschaden ausgelöst hat, liege ich im Streit mit meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen um die sachgerechte Entschädigung meiner Gesundheitsschäden aus 3 Arbeitsunfällen (im Jahre 1968, 1992 u. 2001) die im Sinne des § 8 SGB VII mit Bescheid der BGHW anerkannt sind.

 

Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263): 

Mit diesem Vermerk auf dem Antwortschreiben der BG ETEM (vormals BGFE) vom 18.11.2004 auf Bl.266 hat die Beklagte Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung eingefädelt. Dazu wurde in der Behördenakte vorgetäuscht, das Antwortschreiben wird nicht vor dem Sozialgericht (SG) Bremen verwertet (Az.: S 18 U 94/04). Wie die Schreiben vom 26.08.2009 u. 01.09.2009 bestätigen hat das SG Bremen mitgemacht. Und seit dem ist bekannt dass die Gerichtsakte verschwunden ist., wie das Schreiben vom 26.8.2009 .

 

 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung: 

Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu dem Ergebnis ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen, es ist keine üble Nachrede und habe es auch publiziert.  

 

 

Sozialgericht Bremen, Az.: S 18 U 94/04 (Stromunfall) 

Der Öffentlichkeit ist das EXTRA BLATT bekannt, liegt auch den beteiligten Behörden, der Presse und der Staatsanwaltschaft Bremen greifbar vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ermittelt und mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Danach haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 erhalten u. ist noch am wirken. Mir wurden Hausverbote erteilt und wegen Rechtswidrigkeit wieder aufgehoben.

Nach dieser Sache hat die BGHW erkannt, so konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen und wünschte am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung), aber nicht die Richterin und hat meine acht Klagen am 15.10.2010 mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die "taz" mit der Schlagzeile am 18.10.2010 berichtet: Gerechtigkeit als Herzenssache.

 

Die BGHW will meine Bestrafung auch wenn sie rechtswidrig ist. 

Am 02.03.2011 und 05.04.2011 hat die BGHW intern dokumentiert:

 

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht."

 

Gutachter deckt auf, BGHW hat zweites Rentengutachten manipuliert

In der Verkehrsunfallsache (1968) hat der Rentengutachter mit dem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Zurückhalten von Beweismittel in ihrem Sinne manipuliert. Den Fehler hat die BGHW und das SG Bremen bis dato nicht beseitigt. So gibt es auch kein zweites Rentengutachten.

 

Strafanzeige:  "Als Signalwirkung" an das Personal der BGHW

Eine Strafanzeige gegen meine Person bietet wenig Aussicht auf Erfolg, so hat es die BGHW selbst am 08.04.2011 erkannt und dokumentiert. 

 

Landessozialgericht Bremen hat die "Verbrecherjagt" angeheizt.

Denn in den 2 Urteilen vom 22.11.2012 hat das Gericht nachvollziehbar dokumentiert, wenn jemand wegen der von mir behaupteten Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, dann finden meine Klagen statt. Es hat sich gezeigt die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem sind in meinem Fall verwickelt, die wird der Staatsanwalt nicht angreifen, weil wir dann unser Ansehen verlieren. Es werden also keine weiteren Ermittlungen eingeleitet.

 

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen leitet keine Ermittlungen ein. 

Die BGHW ist auf das Vertrauen der Öffentlichkeit angewiesen und somit wird nachvollziehbar warum die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlungen einleitet. Und so hat es die BGHW im Schreiben vom xy behauptet.

 

Am 02.09.2014 kam es zur Strafanzeige gegen meine Person. Dabei hat die BGHW meine (berechtigten) Vorhaltungen aufgelistet. Und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Die BGHW gibt nicht auf und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung soll folgen und ist in der E-Mail (07.03.2018) dokumentiert. Dazu ist es am 13.08.2019 durch das Landgericht (LG) Hamburg auch gekommen.

Die Erklärung habe ich nicht unterzeichnet, denn ich möchte/muss von meiner Meinungsfreiheit weiter gebrauch machen (Grundgesetz Art 5 (1). Die Nutzung meiner Verwaltungsakte 1:1 im Internet ist mir auch erlaubt.

 

Mit krimineller Energie hat die BGHW und ihr externer Anwalt aus Hamburg die strafbewehrte Unterlassungserklärung 13.08.2019 durchgesetzt.

Dazu wurde dem LG Hamburg die unwahre eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 vorgelegt. Auf dieser kriminellen Grundlage bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden. Damit ist die Tat einer gesetzwidrigen Handlung vollendet und meine "Verbrecherjagt" könnte zu ende sein. Die Jagt geht aber weiter und wird auf meiner Webseite dokumentiert.

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser"

 

Ohne Presse bin ich machtlos.

  

 

Bitte lesen Sie die E-Mail vom 28.11.2009 u. Presseberichte über meinen "Kampf um Gerechtigkeit." Besonders den Bericht v. 21.10.2021, damit wird nachvollziehbar, seit 1968 bin ich einer Behörde (BGHW vormals GroLa BG) ausgeliefert in der eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist und sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen will/kann.  

 

 

19.06.1968

Autos wirbelten durch die Luft

Schwerer nächtlicher Verkehrsunfall auf der B 51- Zwei Menschen schwerverletzt. Zu dem Unfall ist noch zu sagen:

Als Fahrer des Autotransporters - der Fa. E H. Harms später BLG - kam mir ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere u. kostete meinem Beifahrer das Leben u. meine Gesundheit.

 

In Bremerhaven kamen die Autos aus Amerika u. England an. Sie wurden aus dem Container entladen und auf den Autotransporter verladen. Danach begann die Fahrt ins Verderben u. endete am 19.06.1968 um Mitternacht in einem schweren Verkehrsunfall u. eine Hauswand wurde gerammt. 

Autotransporter rammt Hauswand ist in der Unfallfirma & BGHW kein Einzelfall, darüber hat auch die Bremer-Zeitung am 12.08.2014 berichtet.

Seit über 20 Jahren kämpfe ich um mein Recht am Sozialgericht (SG) Bremen und bei der BGHW in Bremen. Die Mitarbeiter der BGHW sind genervt. Durch die Presse wurde am 09.04.2014 bekannt, Fit im Büro halten sich die Mitarbeiter der BGHW auf dem Bürohausdach der BGHW. 

 

Meine Story ist etwas für die große Leinwand. 

So kam es im Jahre 2023 vor dem Rathaus Bremen zu Filmaufnahmen.  und die Aufnahmen wurden nach Hannover zum Auftraggeber übersandt. Der guten Ordnung halber soll ich davon eine Kopie erhalten.  

 

 

Wo bleibt das Fernsehen?

Radio Bremen bringt meinen Fall nicht über den Sender:

Die Öffentlichkeit wünschte am 10.10.2022 darüber eine Erklärung. Am 05.03.2024 habe ich noch einmal nachgefragt.

 

Das Personal der BGHW fühlt sich bedroht, wenn von den Versicherten, der

Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber die Untätigkeit der BGHW Bremen erkannt wird. Wie die E-Mail (28.11.2009) der BGHW dokumentiert. 

Insoweit hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW mit dem Schriftstück vom 29.04.2016 in der Akte vermerkt, wie sich das Personal weiter zu verhalten hat.

 

Arbeitsschutz ohne Grenzen, siehe Video 

Im Grunde ist die Berufsgenossenschaft & BGHW eine gute Sache. 

Natürlich müssen sich die Beteiligten rechtfertigen, weil sie nicht dem Sozialgesetzbuch (SGB) und § 1 SGB VII gefolgt sind. Vorsitzender der Geschäftsführung der BGHW und Vizepräsiden der IVSS bzw. issa muss natürlich die Verantwortung für sein Personal übernehmen. Und sich in dem folgenden Video der Öffentlichkeit präsentiert. 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung: 

Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt Dr. jur. gescheitert

vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen.

Siehe Az.: L 14 U 183/05 und L 14 U 199/06

 

Danach konnten wir mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 u. 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Dazu erklärte mir mein Anwalt, nun sei auch das SG Bremen angreifbar, aber damit wollte er nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09 ausgelöst. Und die Geschäftsführung in Bremen hatte von der Direktion den wörtlichen Auftrag erhalten:

 

"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor."

 

Eine detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen hat die Geschäftsführung verweigert und hat es der Direktion Mannheim mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 und der wörtlichen Ausrede begründet: 

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

 

Kriminalpolizei Bremen hat Geheimdokumente der BGHW gesichtet:

Es ist auch die interne Stellungnahme der Bezirksverwaltung Bremen vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, hier schildert die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte u. a. mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere.

Die Kripo kam u. a. zu dem Ergebnis ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Bei der Beklagten (BGHW) ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken.

Es muss an dieser Stelle und von Anfang an bekannt werden, in dem Urteil vor dem SG Bremen vom 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) ist die interne Stellungnahme der Beklagten v. 05.10.2009 zum Tatbestand geworden. Und ist am 13.08.2019 zum Geheimdokument auf unbestimmte Zeit festgesetzt worden. 

 

Die aktenführende BGHW beseitigt keine Pflichtverletzungen

und erteilte am 18.01.2010 den Mitarbeitern "Redeverbot" und bis dato am Wirken ist. Dazu behauptet die BGHW mit Schreiben vom 26.07.2010, die Generalstaatsanwaltschaft habe keine Prüfung vorgenommen.  

Sozialgericht Bremen, Az.: S 18 U 94/04 

Der Öffentlichkeit ist das EXTRA BLATT bekannt, liegt auch den beteiligten Behörden, der Presse und der Staatsanwaltschaft Bremen greifbar vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ermittelt und mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Dazu habe ich aus der Generalstaatsanwaltschaft die wörtliche Erklärung erhalten:

  

"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."

 

Die aktenführende BGHW beseitigt keine Pflichtverletzungen

und erteilte am 18.01.2010 den Mitarbeitern "Redeverbot" und bis dato am Wirken ist. Dazu behauptet die BGHW mit Schreiben vom 26.07.2010, die Generalstaatsanwaltschaft habe keine Prüfung vorgenommen.  

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

Am 29.12.2010 habe ich von der Direktorin am SG Bremen eine Nachricht zum Verfahren mit den Az.: S 18 U 94/04 erhalten und hat ein besonderes Verfahren erkennbar macht. Denn von der Sachaufklärung über "Merkwürdigkeiten" soll ich Abstand nehmen. Und ist der Ansatzpunkt, es ist ein rechtswidrig abgeschlossenes Verfahren. 

 

Dazu kommt die merkwürdige Tatsache:

Nach einer Klagehäufung, wie sie schon am 25.10.2012 noch nie vorgekommen ist, hat die BGHW das Sozialgericht (SG) Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und vom LSG Bremen sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.

 

Dem folgte ein Schreiben vom 20.12.2019 und nun wurde bekannt, die Gerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 ist im SG Bremen nicht auffindbar und somit können auch keine für mich nachteilige Schriftstücke aus der Akte entfernt werden. 

 

BG in Köln fertigte nach wünschen der BGHW falsche Beweismittel an.

Am 08.03.2024 ist meine Klage am Sozialgericht (SG) Bremen eingegangen,

mit dem Klageziel, dass die BG ETEM gegenüber der BGHW und dem SG Bremen eingesteht, im Sinne der BGHW (vormals GroLa-BG) hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] u. a. sein Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) mit unwahren Tatsachen angefertigt und an die BGHW übersandt.

 

Kein "Hans im Glück" 

Auf dem Foto ist der Geschäftsführer Herr Dr. jur. [8-1] der BGHW abgelichtet und hat das Irrtum erregende Schreiben mit seinem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) an das SG Bremen weitergeleitet und ist dabei nicht seiner Wahrheitspflicht gefolgt. Ferner ist dem SG Bremen Prozessdelikt unter dem Az.: S 18 U 94/04 anzulasten. Dazu im Einklang liegen mir die Beweismittel greifbar vor. Und es ist aufzuklären, ob Pflichtverletzungen vorliegen, die vom Gesetzgeber strafrechtlich verfolgt werden. Dazu müsste ich aber die 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf den Richtertisch legen, die ich unter der Androhung von bis zu 250.000 €, oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft auf unbestimmte Zeit Geheimhalten muss, auch das Kopieren ist mir Untersagt. Dafür hat die BGHW und ihr Geschäftsführer Herr Dr. jur. [19-17] die Verantwortung übernommen. Und ist mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 dokumentiert (Az.: 324 O 128/19).

 

Es ist erschütternd, was da passiert, so hat es "Der Telefonmann" auch

in meinem Gästebuch am 12.09.2022 dokumentiert. 

 

Die BGHW legte mir nun ihren Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 vor und verhindert damit jede mögliche Entschädigung meiner Gesundheitsschäden aus den Unfällen im Jahre 1968, 1992, 2001 und im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle von der BGHW anerkannt sind. Und keiner hat den Widerspruchsbescheid der BGHW unterzeichnet. Mit dem Hinweis auf das Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (Az.:E 29/11) wird ableitbar: Die Mitarbeiter der BGHW sind nicht mehr bereit meinen Fall zu bearbeiten, sie fühlen sich scheinbar durch den Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Das Bedrohungsmanagementteam der BGHW hat sich mit einem Aktenvermerk am 29.04.2016 gemeldet und die weitere Aufklärung soll durch "Bumerangsätze" verzögert werden.  

 

Mit meiner Webseite und Behördenakte

habe ich für die Öffentlichkeit und das Bundesversicherungsamt (BVA) - Aufsichtsbehörde - nachvollziehbar dokumentiert, wie die Versicherten von der Berufsgenossenschaft behandelt werden. Darüber war die BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 informiert und hat im Antwortschreiben vom 26.04.2013 auf eine mögliche Bestrafung meiner Person verwiesen. Dem folgte am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Die Bestrafung meiner Person war nicht möglich. Und so hat sich die "kriminelle Vereinigung" an einen externen Hamburger Anwalt gewandt und sich mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen auskennt.  

 

Meine Bestrafung durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen: 

In der Sache TietjenseePolizeisireneFeuer im Nachbarhaus und 45 Geheimunterlagen der BGHW, bin ich von der BGHW mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen angegriffen worden. Und war schon am 07.03.2018 von der BGHW und ihrem externen Hamburger Anwalt geplant, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. Der Anwalt hat eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 dem Gericht in Kopie vorgelegt u. den Irrtum erregt, der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2] habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Zur Geheimhaltung war auch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aufgelistet und die Verwaltungsentscheidung zum "Redeverbot" vom 18.01.2010

Herr Neumann nervt

Am 24.10.2021 hat die taz berichtet:

Streit mit Berufsgenossenschaft Herr Neumann nervt

 

Erich Neumann ist überzeugt, dass sein Herzleiden von einem Arbeitsunfall herrührt. Anstelle einer Entschädigung bekommt er eine Freiheitstrafe. 

 

 Unbekannte Person hat dem Amtsgericht (AG) Bremen eine

Betreuungsanregung vorgeschlagen und dazu Kopien bzw. Ausdrucke meiner Webseite beigefügt. So ist es in dem Bericht des Sozialarbeiters vom 26.01.2024 dokumentiert. Scheinbar hat die Person auf meiner Webseite erkannt, ich muss gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten und benötige Unterstützung aus dem AG Bremen. Die mir mit dem Beschluss aus dem AG Bremen vom 14.12.2017 und 10 Polizeibeamten als Zeugen versagt wurde, siehe Az.: 87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17). 

 

Eine "kriminelle Vereinigung" hat die Kripo Bremen erkannt. 

Nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion-Mannheim, hat die Kripo Bremen mir erklärt ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird u. vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten und ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

 

Mitarbeiter der BGHW erhalten "Redeverbot" u. ich Hausverbot: 

Dazu liegt die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 vor. Wegen Rechtswidrigkeit wurde mein Hausverbot mit dem Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 26.02.2013 aufgehoben. Aber das "Redeverbot" ist weiter am Wirken. 

 

Gerechtigkeit als Herzenssache 

Die Beklagte hat meine Gesundheitsschäden mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit als Unfallfolge festgestellt und wollte die Schlichtung, aber nicht die Richterin am Sozialgericht (SG) Bremen. Und hat meine acht Klagen am 01.09.2010 mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet.

 

BGHW erregt bei der Kripo den Irrtum, ein "Amoklauf" wird angedroht.

 28.11.2009, 07.03.2012

Die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat der Direktion Mannheim schon mit der E-Mail vom 28.11.2009 wörtlich darauf hingewiesen:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."  

 

Warum hat die Geschäftsführung nicht sofort die Polizei eingeschaltet und warum erst drei Jahre später mit der E-Mail vom 07.03.2012. Denn der Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf) ist doch durch nichts bestätigt worden.

 

Kampf um Unfallrente

Die Tageszeitung berichtet über meinen bislang vergeblichen "Kampf um Unfallrente". Und der Journalist hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009 gesichtet und nachvollziehbar dokumentiert: "Ich soll für verrückt erklärt werden". 

 

Sozialgericht Bremen wurde zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. 

Die Beklagte hat das Landessozialgericht mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und das Gericht sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen und Mutwilligkeitskosten auferlegen. Die Beklagte hat offensichtlich meine Bestrafung im Visier und fährt dazu ein schweres Geschütz auf.

 

Staatsanwaltschaft Bremen leitet keine Ermittlungen ein. 

Am 02.09.2014 hat die BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 über drei Seiten hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Aber gegen den Anzeigeerstatter - Justitia der BGHW - wurden keine Ermittlungen eingeleitet und ist der Ansatzpunkt, hier liegt Strafvereitlung im Amt vor.

 

Die höchsten Amtsträger der Sozialversicherung sind personifiziert. 

Mit der Strafanzeige (02.09.2014) hat der Anzeigeerstatter die höchsten Amtsträger am LSG Bremen und die Geschäftsführung der BGHW aufgelistet und personifiziert, die ihre Fehler & Pflichtverletzungen unter den Teppich kehren, für die es keine Rechtfertigung gibt.  

 

Ich habe viel Glück, so kam es auch ohne Anwalt am 19.06.2014 und 

am 23.06.2015 zu Teilerfolgen. Zeitungen haben über meinen Fall berichtet und ohne Zeitung bin ich machtlos. 

 

Teilerfolg im Streit um Unfallrente das Schwert der Gerechtigkeit und

die Rache der Behörde

 

Ich habe Glück, denn das LSG Bremen hatte im Erörterungstermin am 

19.07.2023 keine Zweifel an meinen Schilderungen. So ist es in dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 11.09.2023 dokumentiert. Und mit Beschluss vom 22.09.2023 wurde festsetzt, die Beklagte wird eine erneute Entscheidung treffen und meine drei Arbeitsunfälle sind eingebunden.

 

Amtsträger bestrafen mich, weil ich auf Merkwürdigkeiten hinweise. 

Ich bin Whistleblower und seit dem Jahre 2023 gibt es das HinSchG davon möchte ich gebrauch machen und dafür gibt es Gründe.

 

Whistleblowing:

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist da. >Klick

Ich decke auf was die Behörde unter dem Teppich kehrt und dafür soll ich bestraft werden. So ist es schon in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 dokumentiert. Dem folgte das Dokument: BEV 08.04.2011 -108- und das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 (Bl.2094/Rs.) gerichtet an die Direktion Mannheim und stellt wörtlich fest:

  

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotzseiner Verfehlungen, straffrei ausgeht."  

 

Am 26.04.2013 habe ich meine Webseite nach wünschen der BGHW geändert, jedoch am 02.09.2014 kam es zu einer Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Diese Strafanzeige der BGHW war unbegründet u. wurde nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 sofort eingestellt. So war es auch begründet, dass ich auf meiner Webseite berichtet habe, bei der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

Dazu habe ich meine Behördenakte ins Internet gestellt. Dieses ist mir auch 1:1 erlaubt, wie die Beteiligten es am 07.03.2018 dokumentiert haben. Aber daran hat sich die "kriminelle Vereinigung" nicht gehalten. Und haben die angekündigte Unterlassungsklage mit einem externen Hamburger Anwalt durchgezogen. Es gab keine mündliche Verhandlung und ohne Anwalt war ich machtlos.

 

Seit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 bin ich Geheimnisträger der BGHW und einer "kriminellen Vereinigung" und mir liegen 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW greifbar vor die ich unter der Androhung von bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss. Und das Kopieren ist mir auch Untersagt.

 

Behörden die in meinem Fall verwickelt sind haben gemäß dem HinSchG Eingangsstellen eingerichtet und diese möchte ich aufsuchen. Ich werde auf die "kriminelle Vereinigung" u. 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW hinweisen. Und von den Behörden kopiert werden dürfen?

 

Ich bin "Geheimnisträger" der BGHW und kam mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm aus dem Gefängnis.

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden. Dass ich im Gefängnis erscheinen musste, dafür hat die "kriminelle Vereinigung" der BGHW Bremen & Mannheim gesorgt die sich nicht rechtfertigen will/kann und ihre Fehler & Pflichtverletzungen unter dem Teppich kehren. Mein Nerven hat sich gelohnt und wurde in der Presse bekannt. Mit meiner Klage, eingegangen am 12.02.2024 am Sozialgericht (SG) Bremen wird es zur vollständigen Aufklärung kommen, und ist durch den Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 ausgelöst worden (Az.: L 14 U 132/21).

 

Bei der BGHW ist bis dato eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

Mitarbeiter der BGHW Bremen, Falkenstr. haben seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" und wollten sich im Jahre 2009 ein besseres Gewissen machen. Werden aber vom Geschäftsführer Herrn [20-2] daran gehindert. Und halten sich auf dem Dach der BGHW Fit, wie der Weser-Kurier am 09.04.2014 berichtet.

Sogleich habe ich am 18.01.2010 gesetzwidriges Hausverbot erhalten.  

 

Mit erfundenen Straftaten hat die BGHW mich angegriffen

und letztmalig wurde ich am 06.09.22021 aus dem Gefängnis entlassen mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, wie die Presse berichtet. 

Geschäftsführer [20-2] der BGHW-Bremen  wollte vor dem Personal gut dastehen. Es war ihm aber bekannt, mit einer Strafanzeige gegen meine Person wird er scheitern. Und so hat die Direktion der BGHW-Mannheim auch am 08.04.2011 in einer internen Stellungnahme dokumentiert:

 

"Dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Der Geschäftsführer [20-2] der BGHW weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin."

 

Auf dem Tatbestand meiner Webseite hat das SG Bremen mit dem Urteil vom 19.06.2014 mein rechtswidriges Hausverbot aufgehoben (Az. S 29 U 121/13). Das "Redeverbot" der Mitarbeiter ist aber weiter am Wirken.

 

Drei Monate später (02.09.2014) hat die BGHW bei der Staatsanwaltschaft (STA) ein Strafverfahren mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person angestrengt. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. 

 

Dabei hat sich die "kriminelle Vereinigung" aber selbst personifiziert. Und auf der folgenden  Fotostrecke sind zwei Personen dieser "Vereinigung" in Vietnam abgelichtet. So auch Dr. Ing[10-2]. und mit dem Hinweis auf sein Schreiben vom 18.11.2004 wird erkannt, ich wurde von Dr. Ing. [10-2] angetrieben, dem Sozialgericht sein falsches Beweismittel vorzulegen und dieser raffiniert eingefädelter Plan, ist gescheitert. Und so hat die  Beklagte das falsche Beweismittel in den damals laufenden Prozess - ohne wissen des Klägers eingebracht. Und das SG Bremen hat es durch Prozessdelikt ermöglicht. Mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen v. 26.08.2009 und 07.09.2009 konnte Prozessdelikt dokumentiert werden. Nun war auch das SG Bremen angreifbar und seit dem 10.03.2020 ist die Gerichtsakte am SG Bremen nicht mehr auffindbar (Az.: S 18 U 94/04), aber bei mir liegen die Beweismittel in Kopie greifbar vor.

 

Der Geschäftsführer der BG ETE hat am 07.05.2009 klargestellt: 

 

"Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik war für eine solche Begutachtung weder zuständig noch wurde sie jemals mit einem solchen Gutachten beauftragt."  

 

 

Dr. Ing. [10-2] hatte also ohne Genehmigung gehandelt und hat zum Vorteil der BGHW (vormals GroLa BG) im Namen der BG ETEM falsche Beweismittel für mein Sozialgerichtsverfahren (Stromunfall) angefertigt und an die BGHW in Bremen übersandt.

 

Und ein Arzt in Stenum hat das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 für die BGHW und meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 angefertigt.

 

Die BGHW hatte sich also einen Ingenieur [10-2] bei der BG ETEM und einen unbekannten Arzt in der Klinik-Stenum (jetzt Vechta) zum Anfertigen falscher Beweismittel ausgesucht und natürlich auch entlohnt.

 

Whistleblower und Geheimnisträge der BGHW

Durch Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 bin ich zum "Geheimnisträger" über 45 Geheimunterlagen der BGHW geworden. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt.

 

Herr Neumann nervt

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden und die Presse hat darüber berichtet.

Das Nerven hat sich gelohnt und wurde in der Presse bekannt. Nun kommt die Sache durch eine neue Klage richtig ins Rollen: 

 

Am 12.02.2024 ist meine neue Klage am SG Bremen eingegangen

und meine sämtlichen Arbeitsunfälle bearbeitet, die im Sinne des § 8 SGB VII von der Beklagten mit Bescheid anerkannt sind und einen Gesundheitsschaden ausgelöst haben. Ferner hat die Richterin am LSG Bremen richtig erkannt, Herr Neumann sagt die Wahrheit (Az.: L 14 U 132/21). 

 

Mitarbeiter der BGHW können auf die Fehler hinweisen.

Nun ist das Hinweisgeberschutzgesetz da und die Mitarbeiter der BGHW können sich ungestraft ein besseres Gewissen machen und auf die Fehler hinweisen. Der Bearbeiter meiner Akte Herr [18] hat schon mit dem Schriftstück am 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) nachvollziehbar dokumentiert, er folgt nicht mehr der Geschäftsführung und wollte sich damit, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen machen. Mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 ist dokumentiert, der Geschäftsführer der BGHW Bremen hat Herrn [18] angeblich von meinem Fall abgezogen. Wahrhaftig hat Herr [18] meine Akte aber weiter bearbeitet und hat Manipulation und Prozessdelikt vertuscht.  

 

Polizeischutz ist nötig, denn das etwas merkwürdiges in der Verwaltung der BGHW abläuft ist mit dem Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 dokumentiert. So hat die Polizei Bremen in dem Einsatzbericht dokumentiert, dass der Einsatz meiner amerikanischen Polizeisirren keine strafbare Handlung war. Jedoch mit krimineller Energie hat hat die BGHW davon eine strafbare Handlung gemacht. Ferner soll es auch unter Polizeischutz zum Widerstand gemäß dem GG Art 20 (4) kommen. 

  

 

19.06.1968: Verkehrsunfall und diverse Unfallfolgen

17.09.1992: Verkehrsunfall re. Knieschaden in der MED. TECHN.

06.02.2001: Verkehrsunfall ohne Dauerschaden in der MED. TECHN. 

20.03.2001: Stromunfall in der MED. TECHN.

20.03.2001, mein Arbeitsunfall in der MED. TECHN.:

Bei Reparaturarbeiten habe ich einen starken Stromschlag mitten in mein Herz erlitten und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Nun ist Herz u. Hirn in Gefahr.

05.11.2002: Treppensturz durch Unfallfolge mit li. Fußverletzung.  

08.04.2020: Fahrradsturz durch Unfallfolge mit Wirbelsäulenbruch !?

Gesundheitsschäden aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen und in den medizinischen Gutachten der BGHW Bremen diagnostiziert sind, haben am 08.04.2020 zum Fahrradsturz geführt. Die Ermittlungen haben bestätigt: Die BGHW hat eine Grenze der Aufklärung gezogen und es liegt  Prozessdelikt vor. 

 

Soweit zu meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen. 

 

Zu meiner Sache und Person ist noch zu sagen: 

Erich Walter Neumann ist mein Name, alias unfallmann geb. 12.07.1942. Mit 26 Jahren habe ich am 19.06.1968 meinen ersten schweren Arbeitsunfall überlebt. Dem folgte am 17.09.1992 ein weiterer Arbeitsunfall. Der zweite schwere Arbeitsunfall geschah im MED. TECHN. NOTDIENST am 20.03.2001 ich erlitt einen Stromschlag, 220 Volt mitten ins Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Eine Entschädigung habe ich bis dato nicht erhalten.

Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Wenn das Personal pflichtgemäß nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und § 1 SGB VII handelt. Dieses ist aber gewollt oder ungewollt nicht immer der Fall. 

Meine Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) Bremen (vormals GroLa BG) ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig. 

Die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall 1968 hatten sich verschlimmert, führten zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik. Darauf habe ich einen Verschlimmerungsantrag bei der BGHW am 14.12.2001 gestellt. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt. Erstmalig habe ich meine Verletztenakte studiert und die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und erkannt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen auch das Ermittlungsverfahren gegen meine Person vom 02.09.2014 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit hat die BGHW ihr Ansehen und Vertrauen verloren und versucht bis dato die Sache mit kriminellen Handlungen zu vertuschen.

 

Meine Klagen habe ich verloren  

vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 mit meinem Anwalt Dr. jur. [7-6]. Die Revision wurde nicht zugelassen. Danach konnten wir mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt aufdecken. Damit wollte mein Anwalt Dr. jur. nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Wem was anzulasten war/ist,

hatte ich schon am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert.

 

BGHW Akte E 207/09 wurde als "Stasi-Akte" bewertet.

Es ist mir gelungen, dass ich die "Stasi-Akte" mit dem Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie und die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 der Kripo Bremen vorlegen konnte. Die Kripo kam zu der Wertung es sei eine "Stasi-Akte" und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Es schreit nach Aufklärung, aber das Gericht will keine Amtshilfe!

Mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, die Richterin glaubt mir und will nun von der Beklagten die Wahrheit wissen. Und wird erfahren, das LSG und die Beklagte haben die am 19.06.2007 angebotene Amtshilfe von Dr. med. [26-1] nicht angenommen und ist ein Spezialist für Stromunfälle bei der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik (jetzt BG ETEM).

 

Bremer Öffentlichkeit will/muss die Wahrheit erfahren. 

Auch "Telare" und weitere Gäste in meinem Gästebuch, wollen die Wahrheit wissen. Hier kommt die Klage zur Nichtzulassungsbeschwerde vom 06.08.2009 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel. Damit ist dokumentiert, mein Bremer Anwalt Dr. jur. [7-6] hat bekannt gemacht: 

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit"

Jedoch das BSG Kassel hat mit dem Beschluss vom 13.08.2009 für keine Absicherung mit einem Präzedenzfall gesorgt. Damit kann sich die Beklagte bei der Unfallfolge Vorhofflimmern weiter die Entschädigung ersparen.

 

6 Millionen Menschen warten auf eine vollständige Aufklärung.

Es liegt der Ansatzpunkt vor und ist von Telare mit seinem Eintrag in meinem Gästebuch vom 24.01.2024 22:16 unter #2117 dokumentiert. Nun könnten sich 6 Millionen Menschen in Europa bei Telare bedanken die unter chronischem VHF leiden. Denn eine Unfallrente wird möglich, wenn sie glaubhaft machen können bis zum Unfalltag war ihr Herz frei von VHF. Und die verspätete Meldung wird als Unfallfolge von den Medizinern der Berufsgenossenschaft dokumentiert, siehe mehr unter Telare mit einem >Klick

 

16.01.2024:

Hallo Anonymous, bitte melden Sie sich unter "Buntes Tor".

Denn seit dem 22.11.2012 bin ich beauftragt, dafür zu sorgen, dass ein Beteiligter "strafrechtlich Verurteilt" wird. Sie könnten mir helfen und vom Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchGgebrauch machen. Seit dem 22.01.2024 erwarte ich von dem Geschäftsführer der BGHW einen Hinweis, womit sich die Sache erledigen könnte. Ansonsten werde ich weitermachen und in der BGHW-Mannheim bin schon als Whistleblower erkannt. 

 

Ich habe also weitergemacht:

Am 27.08.2009 habe ich auch die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet. Und bei der Direktion in Mannheim ist mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 mein erstes Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) ausgelöst worden.

 

Mit dem Schreiben vom 18.09.2009 wurde die BGHW Bremen wörtlich von der Direktion Mannheim aufgefordert:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakte  vor."

 

Die BGHW Bremen hat die Unfallakte nicht vorgelegt. Und die gewünschte detaillierte Stellungnahme hat die BGHW Bremen mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wie folgt verweigert:

 

"Sehr geehrter Herr [7-4],

es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren." 

 

Mitarbeiter der BGHW erhalten "Redeverbot" u. ich Hausverbot:

Dazu liegt die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 vor.

Wegen Rechtswidrigkeit wurde mein Hausverbot mit dem Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 26.02.2013 aufgehoben. Aber das "Redeverbot" ist weiter am Wirken.

 

Geheimhaltung ist gescheitert, BGHW ist durchschaut! 

Auf keinem Fall sollte ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 erhalten und ist angeblich auch in der Verwaltung der BGHW Bremen seit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

 

Gewollt oder ungewollt:

Ich habe die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten.

 

Nun werde ich von der BGHW bedroht:

Die BGHW hat einen externen Anwalt aus Hamburg eingeschaltet und kein Recht auf Akteneinsicht hat. Dieser hat am 13.08.2019 für einen Beschluss am Landgericht (LG) Hamburg gesorgt. Nun muss ich die interne Stellungnahme (05.10.2009) mit 45  Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht, auch das Kopieren ist mir Untersagt.

 

Wie ein "Roter Faden"

Die BGHW Bremen verweigert mit allen Mitteln eine detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen und zieht sich wie  ein "Roter Faden" durch meine Verletztenakte und Gerichtsakte. Und die Beklagte wird vom Sozialgericht gewollt oder ungewollt dabei unterstützt.

 

Gericht folgt vorgetäuschtem Gutachten u. lässt keine Amtshilfe zu.

Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat das Ergebnis aus einem angeblichen Begutachtungsauftrag zum Tatbestand der Urteilsfindung am 18.12.2008 gemacht. Dieses Ergebnis ist in der Stellungnahme der BG ETEM (vormals BGFE) vom 29.08.2003 (Bl.174) dokumentiert. Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) wurde behauptet, es sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Und ich soll mich an meine zuständige BG bzw. an das SG wenden, bei dem der Fall verhandelt wird. Von diesem Schreiben hat die BGHW sogleich eine Durchschrift von der BG ETEM erhalten und darauf hat die BGHW vermerkt:

 

Kopie am SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263).

 

Tatsächlich wurde aber die wichtige inhaltliche Aussage gemacht, dass der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr [10-2] einen Begutachtungsauftrag von der BGHW erhalten hat. Diesen Auftrag kann die BG ETEM aber nicht vorlegen, denn es wurde bei der BG ETEM noch niemals ein Zusammenhangsgutachten angefertigt. So ist es mit dem Schreiben der Geschäftsführung (BG ETEM) vom 07.05.2009 (Bl.771/3) dokumentiert. 

 

Dem nicht genug hat die Geschäftsführung (BGHW) Irrtum erregt. 

Dieses Foto zeigt das Mitglied der Geschäftsführung in Mannheim und vormals in der BGHW Bremen beschäftigt war. Und hat nun mit dem Antwortschreiben (30.01.2012) den Irrtum erregt, die Stellungnahme v. 29.08.2003 (Bl.174) sei für die Entscheidung des Sozialgerichts ohne Belang. Wahrhaftig wurde die Stellungnahme aber als Tatbestand zur Urteilfindung in dem Urteil vom 18.12.2008 auf der Seite 4 aufgenommen.

Das Foto ist für die Öffentlichkeit freigegeben. 

 

Gericht lässt keine Amtshilfe zu:  

Ferner hat das Gericht keine Amtshilfe von der BG ETEM zugelassen und mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 gewünscht wurde. Und wäre zu dem Ergebnis gekommen mein Vorhofflimmern (VHF) ist Unfallfolge aus dem mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannten Arbeitsunfall.

 

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar 

Mit Schreiben vom 10.03.2020 ist dokumentiert: Direktor am SG Bremen gab bekannt, Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) ist nicht mehr auffindbar. Jedoch habe ich eine Kopie und dokumentiert m. M. einen mit krimineller Energie eingefädelten Prozessbetrug. An dem auch der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (BG ETEM) Köln Herr [10-2] beteiligt ist. Siehe Schreiben vom 18.11.2004.

 

In Vietnam,

treffen sich Herr [10-2] (BG ETEM) und der Vorsitzende meiner BGHW Herr [19-17] zu einer Feier. Die Fotostrecke dokumentiert sie fühlen sich sicher und verstehen sich gut. Es ist der Ansatzpunkt, hier feiert eine mächtige "kriminelle Vereinigung".

Die Fotos sind für die Öffentlichkeit freigegeben. 

 

BGHW hat ein "Problem" mit mir u. wird vom Gesetzgeber bedroht!

Wie das "Problem" mit mir zu lösen ist, hat die BGHW RD Bremen der Direktion Mannheim mit ihrer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) bekannt gemacht. Insoweit hat die BGHW Bremen von Anfang an klargestellt:

 

Wir werden uns nicht in die Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren. Unser Problem könnten wir lösen, wenn die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit von Herrn Neumann durch führen lassen würde. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Vielleicht ist es sinnvoll, das weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen.

 

Dem folgte die E-Mail vom 17.11.2009 mit dem wörtlichen Hinweis: Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv, wir sind geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten. 

 

Und mit der E-Mail vom 28.11.2009 wurde in Mannheim bekannt gemacht:

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a.  Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unsere Mittarbeiter ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden." 

 

Dazu ist zu sagen:

Im Sinne der BGHW soll nichts weiter passieren und es soll auch keine Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen geben. Und so finden sich die von mir zugesandten Unterlagen - mein Schreiben vom 24.11.2009 mit Anlage in Kopie Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und mein Antwortschreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 23.11.2009 - nicht in dem Geschehensablauf der Behördenakte wieder. So etwas ist natürlich eine schlimme Anschuldigung und dafür kann sich die BGHW nicht rechtfertigen.

Siehe Schreiben der BGHW vom 24.07.2018

 

Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme (05.10.2009) gesichtet

und mir wurde erklärt: Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich könnte der 2."Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die Kripo konnte nichts unternehmen, weil von der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen kein Auftrag kam. Obwohl die STA Bremen in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 eine Verleumdung erkannt hat. Dazu hat mir die STA am 22.11.2012 erklärt, ich sei keine "gefährliche Person" und die Sache sollte mit einer Verleumdungsklage ins Rollen gebracht werden. Dazu hat es die STA aber nicht kommen lassen und hat die Sache mit Schreiben vom 19.11.2013 eingestellt. Strafvereitlung im Amt wird wird ableitbar. 

 

Bedrohungsmanagementteam der BGHW meldet sich.

BGHW befindet sich durch den Gesetzgeber in einer Bedrohungslage und wird damit gefährlich und unberechenbar. Dazu im Einklang hat die BGHW am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet. Und den Mitarbeitern wurde u. a. erklärt, auch mit Bumerangsätzen kann im Sinne der BGHW die Aufklärung von Pflichtverletzungen verzögert werden.

 

Es folgen Beweismittel  

damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Bild machen kann. Es ist nur die Spitze des Eisbergs weitere Beweismittel und Geheimunterlagen der BGHW liegen greifbar vor. Und sind auch auf meiner Webseite auf den Unterseiten zu sichten.

 

Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Seit dem 28.11.2009 ist dokumentiert, das Personal der BGHW leidet unter dem Auftritt mit einer Waffe und m. M. sollte die Geschäftsführung endlich eine Klarstellung zu meinen Anschuldigungen vornehmen. Und könnte damit dem Personal "Signalisieren", es kann sich entspannen, weil von der Staatsanwaltschaft (STA) alles geklärt wurde und ich wegen übler Nachrede bestraft wurde. In der E-Mail vom 08.04.2011 ist dokumentiert, davon wurde der Geschäftsführer Herr [20-1] abgeraten. Weil eine Strafanzeige gegen meine Person wenig Aussicht auf Erfolg biete. Und so wurde die STA erst am 02.09.2014 eingeschaltet aber wie schon erwartet erfolglos. Wie das Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 dokumentiert. So war der Plan gescheitert. 

 

Was war noch Geschehen von Anfang an? 

Wir wollen Neumann in der Unfallbehandlungsstelle nicht mehr sehen.  

So hat es die Berufsgenossenschaftliche Unfallbehandlungsstelle Bremen Duckwitzstr. in dem Zwischenbericht vom 10.07.1969 dokumentiert. Mit dem Hinweis: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt u. Patient sei nicht mehr gegeben. Denn mit meinem Facharzt konnte ich einen schweren Behandlungsfehler an meinem li. Knie dokumentieren. Es gibt die neue Behandlungsstelle in der Industriestr. mit neuem Vertrauensverhältnis. Und wollte die Regie der Aufklärung übernehmen, es wurde aber von der BGHW mit Schreiben vom 12.01.2004 und dem Zurückhalten der Akte verhindert. 

 

Behandlungsfehler mit Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 vertuscht.

So ist es mit dem Schreiben vom 22.12.2004 dokumentiert. Und bis dato ist der Gesundheitsschaden im li. Knie nicht entschädigt.  

 

Bearbeiter meiner Akte erhalten "Redeverbot" ich erhalte "Hausverbot"

So ist es mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 dokumentiert. Das "Redeverbot" ist bis dato am Wirken. Mein Hausverbot wurde wegen Rechtswidrigkeit mit Urteil vom 28.02.2013 aufgehoben. 

 

Rentengutachter deckt manipuliertes Rentengutachten auf.

So ist es mit dem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert. Und der Fehler ist bis dato nicht aus der Akte entfernt.

 

Klagehäufung legt die Behörde und Gerichte lahm. 

Dazu im Einklang hat die BGHW schon in meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) und in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 dokumentiert: In die Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten werden wir uns nicht verlieren. So etwas muss natürlich zu einer Klagehäufung führen und dieses hat die Beklagten auch den Gerichten mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 erkennbar gemacht.  

 

Mit Mutwilligkeitskosten wurde ein schweres Geschütz aufgefahren.

Die Beklagte hat u.a. mit den Schriftsätzen v. 25.10.2012 vom LSG Bremen gewünscht mir sollen Mutwilligkeitskosten angelastet werden. Und so wurde ich wahrhaftig auch mit Mutwilligkeitskosten angegriffen, wie u.a. die Urteile vom 19.07.2023 aus dem LSG Bremen zum Az.: L 14 U 149/21 und L 14 U 171/21 bestätigen. Und zur mündlichen Verhandlung hat das Gericht erneut bewaffnete Justizbeamten auftreten lassen. Wie schon am 22.11.2012 in den mündlichen Verhandlungen. Und der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [19-1] hat seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Damit war natürlich eine mündliche Verhandlung mit der Beklagten vor dem LSG unmöglich gemacht.

 

Beklagte ernennt LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" 

So ist es mit den Schriftätzen der BGHW vom 24.06.2013 dokumentiert. Und vom LSG soll mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

 

Strafanzeigen gegen meine Person sind erfolglos. 

So ist es mit der Strafanzeige vom 02.09.2014 dokumentiert.

 

10 Polizeibeamten waren zur Verhandlung vorgeladen keiner kam.

Ich habe es, wie auch die Staatsanwaltschaft und Polizei Bremen zu einer Strafanzeige bei dem Amtsgericht Bremen kommen lassen. Zehn Polizeibeamten waren zur Hauptverhandlung als Zeugen vorgeladen, aber keiner kam. Noch bevor ich meine schriftliche Aussage vom 14.12.2017 dem Strafrichter vorlegen konnte, hat das Amtsgericht Bremen das Verfahren gegen meine Person mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt, siehe Az.: 87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17) .

 

Gerichtsakte am Sozialgericht Bremen ist spurlos verschwunden.

So ist es mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert. Und der Direktor am Sozialgericht Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt.

 

Ich benötige keinen rechtlichen Betreuer - "Buntes Tor". 

Jedoch das Amtsgericht Bremen hat eine Anregung erhalten wie das Schreiben vom 21.12.2023 bestätigt. Ich muss noch klären, von wo kam diese Anregung?

 

Justizirrtum

Wie eine Verschwörungstheorie 

 

Wie Bayern (CSU) hat nun auch Bremen (SPD) seinen Justizskandal: 

Endlich frei: Gustl Mollath wird mit einer Topfpflanze in der Hand entlassen. 

Endlich frei: Erich Neumann wird mit den gefährlichen Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen. In der Freiheit wird Neumann aber weiterhin mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder mit einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren, wenn Neumann die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht vor der Öffentlichkeit geheim halten kann. Damit ist Neumann sogleich zum Geheimnisträger der BGHW erpresst worden und hat Insiderwissen. 

Mit meiner Webseite wird dokumentiert: Wie im Fall "Gustl Mollath" in Bayern (CSU) hat nun auch das Land Bremen (SPD) mit meinem Fall einen Justizskandal. Und in der Presse u. Fernsehen will sich kein Beteiligter rechtfertigen. Zeitungsberichte dokumentieren den Tatbestand u. in dem Beschluss vom 22.09.2023 (L 14 U 132/21) hat das LSG Bremen nachvollziehbar dokumentiert, der Kläger (E. Neumann) sagt die Wahrheit.

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

So hat es die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen in der Zeitung (29.02.2016) bekannt gemacht. "Gustl Mollath" ist frei, ich folge der Direktorin und bin seit 23 Jahren in einem "Hamsterrad" gefangen und habe die gefährlichen Geheimunterlagen in der Aktentasche dabei.

 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Generalstaatsanwaltschaft in Bremen ermittelt. 

Meine Gerichtverfahren habe ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren. Danach hat mein Anwalt mit mir Prozessdelikt mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 aufgedeckt. Und wurde mit einem weiteren Antwortschreiben vom 24.11.2009 zementiert. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt musste ich Weitermachen. Und habe die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen zur Unterstützung eingeschaltet. Sogleich hatte ich mein Extra-Blatt vom November 2009 der STA Bremen mit meinem Schreiben vom 16.11.2009 bekannt gemacht und der BGHW.

 

Hausverbot, Redeverbot und gegen meinen Willen werde ich zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung". 

Leider kann und will sich sich die BGHW nicht rechtfertigen und hat mir mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 rechtswidriges "Hausverbot" erteilt und die Mitarbeiter der BGHW haben "Redeverbot" erhalten. Es wird sich zeigen, die Sache wurde immer krimineller. Und unter der Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, hat die BGHW mich am 13.08.2019 mit einem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg auf unbestimmte Zeit zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" gemacht. 

 

Meine Anschuldigungen sind keine üble Nachrede:

Etwas anderes kann auch von der BGHW nicht "Signalisiert" werden.

Scheinbar hat der Geschäftsführer Herr [20-2] am 08.04.2011 erkannt, es muss zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen, damit er seinem Personal vortäuschen kann:

 

"In die Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten müssen wir uns nicht verlieren, weil es eine üble Nachrede ist."

 

 

Eine Strafanzeige gegen meine Person hat aber wenig Aussicht auf Erfolg. So hat es die Direktion der BGHW in Mannheim in der Gesprächsnotiz vom 08.04.2011 dokumentiert. So wurde die unberechtigte Strafanzeige gegen meine Person auf den 02.09.2014 verschoben und Rechtsmissbrauch wurde damit ableitbar.

 

Richter in Prozessdelikt verwickelt und will strafrechtliche Verurteilung 

Mit den zwei Urteilen aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen zur Wideraufnahme (WA) meiner Verfahren vom 22.11.2012 zum Az.: L 14 U 169/11 WA und Az.: L 14 U 170/11 WA wird nachvollziehbar. In der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 konnte es zu keiner Aufklärung kommen, denn der Vorsitzende Richter Herr [5] war damit einverstanden, dass die Beklagte nicht im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint. Sogleich wurde ich zur "Verbrecherjagt" beauftragt und sollte dafür sorgen das ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wird. Dann wird die WA zugelassen. Diese gefährliche Aufgabe habe ich übernommen und habe bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen sogleich am 22.11.2012 einen Strafantrag gestellt mit dem Az.: 150 AR 63481/12. Ohne ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten hat die STA Bremen mit Schreiben vom 19.11.2013 meine Strafanzeige beendet.

 

Die "kriminelle Vereinigung" hat sich festgefahren und hat am 13.04.2011 wörtlich dokumentiert: 

 

"Herr Neumann bereitet so viel Arbeit, dass man ganz allein für diese Person einen eigene Bearbeiter abstellen könnte. Organisatorisch ist dies natürlich von der Abteilung nicht zu leisten. Hier könnte man die Frage aufwerfen, ob dieser Fall und auch ähnlich gelagerte Fälle anderer Regionaldirektionen - wie auch den Fall der Sparte E - künftig vom Referat bearbeitet werden sollte(n)/könnte(n)."

 

Es ist der Ansatzpunkt, eine "kriminelle Vereinigung" muss viele Fälle unter Personalmangel bearbeiten, weil nicht alle Mitarbeiter der BGHW kriminell sind. Wie das Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (E 29/11) über 9 Seiten zementiert.

 

Boss dieser "kriminellen Vereinigung" ist Herr Dr. jur. [19-17]

Mit dem Antwortschreiben v. 05.09.2012 hat Dr. [19-17] Vorsitzender der Geschäftsführung m. M. zementiert, er ist der Boss einer "kriminellen Vereinigung" und fühlt sich durch den Gesetzgeber bedroht. Insoweit wird es auch keine widerspruchslose Sachaufklärung geben. Und der Boss wird mit der Bumerangantwort (siehe 29.04.2016) weiter behaupten:

 

"Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist."  

 

Ich habe die Ermittlungen unter Polizeischutz aufrechterhalten. 

Bei meinem Besuch in der Behörde kam es am 08.11.2018 zu einer Bedrohungslage. Mit meiner Polizeisirene konnte ich die Polizei herbeirufen und hat die Bedrohungslage beseitigt.

 

Mein Vorgehen war keine strafbare Handlung wie der Polizeibericht bestätigt. Ich habe weiter Ermittelt und bin letztmalig am 06.09.2021 mit dem Beweismittel über Prozessbetrug unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden. 

 

Mir sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden:

Dazu hat die Beklagte (BGHW) das Landessozialgericht (LSG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Wie die Schriftsätze der Beklagten vom 24.06.2013 bestätigen. 

 

Anschuldigungen sind begründet & hohe Amtsträger sind verwickelt: 

Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 nachvollziehbar dokumentiert: Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung wurde eingestellt. Und jetzt waren die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem bei der STA Bremen personifiziert. 

 

10 Polizisten sollten vor Gericht die Wahrheit sagen, keiner kam: 

Ich konnte der STA Bremen unrichtige Ermittlungen anlasten. Darauf hat die STA Bremen mit der folgenden Verfügung vom 19.06.2017 wörtlich dokumentiert:

 

"Es erscheint eine Begutachtung im Hinblick auf die Schuldfähigkeit des Angeschuldigten angezeigt."

 

Die Generalstaatsanwaltschaft wollte keine weiteren Ermittlungen und zur mündlichen Verhandlung am 14.12.2017 vor dem Landgericht (LG) Bremen kam auch kein Polizeibeamter. Und so hat der Richter das Verfahren mit Beschluss vom 14.12.2017 (87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17) und der wörtlichen Begründung eingestellt:

 

"[...] da die Schuld des Angeklagten gering wäre und an der weiteren Verfolgung kein öffentliches Interesse besteht."

 

Dazu ist zu sagen:

M.M. will die Öffentlichkeit (wie auch ich) erfahren: Warum ein Beamter von meinem Fall nichts wissen will und mich geschlagen und Festgenommen hat. Warum kein Polizeibeamter vor Gericht erscheint. Und warum die STA Bremen keine sachgerechte Aufklärung durchführt.

 

Denn dadurch wird Justizirrtum ausgelöst und darf nicht geschehen.

 

Ich habe das Ziel, mein Recht einzufordern.

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

So hat es die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen bekannt gemacht. Ich bin der Direktorin gefolgt. Und muss nun 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW im Sinne der "kriminellen Vereinigung" auf unbestimmte Zeit geheimhalten, die ich zum Einfordern meiner Rechte benötige. Dazu werden ich mit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt. 

Von meiner BGHW in Bremen erwarte ich eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus drei mit Bescheid im Sinne des § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfällen. Wird aber von Anfang an und mit dem Arztbericht der BG Ambulanz Bremen vom 02.07.1969 und 10.07.1969 verhindert, womit Behandlungsfehler der BG-Unfallstation vertuscht werden und meine Person sogleich zum "Lügner" abgestempelt wird. Dazu im Einklang liegt das Schreiben vom 22.12.2004 (Bl.718/20) von meinem Anwalt vor, gerichtet an die BGHW (vormals GroLa BG). Die für mich nachteiligen Schriftstücke vom 02.07.1968 und 10.07.1969 hat die BGHW nicht entfernt. So werde ich bis dato in der Akte zu Unrecht als "Lügner" behandelt. Und das SG Bremen wurde in dem Schreiben vom 19.02.2014 zu der folgenden wörtlichen Wertung gedrängt:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Vor diesem Hintergrund habe ich meine Klagen vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 verloren in der Sache Verkehrsunfall vom 19.06.1968 und Stromunfall vom 20.03.2001. Und bin im Jahre 2009 vor der höchsten Gerichtsbarkeit dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel mit meinem Anwalt Dr. jur. gescheitert. Danach konnten wir mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 u. den Anlagen Prozessdelikt und Manipulation aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir viel Glück beim Weitermachen. Heute will er sich nicht mehr zu dem Fall äußern, wie die Presse am 18.10.2010 berichtet. 

 

Unfallfolgen aus meinen Arbeitsunfällen haben am 08.04.2020 zu meinem schweren Fahrradsturz geführt und das LSG Bremen hat in der mündlichen Verhandlung erkannt, ich bin kein "Lügner" sondern ein Kläger der die Wahrheit sagt. Und so hat das LSG Bremen am 22.09.2023 wie folgt wörtlich beschlossen:

 

1. Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 26. Juni 2020 und Widerspruchsbescheid vom 16. September 2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls des Klägers vom 08. April 2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. [...]    

 

Die Beklagte (BGHW) musste nun im Rahmen des Verwaltungshandeln dem Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X folgen und weitere Ermittlungen einleiten zu meinen Arbeitsunfällen vom 19.06.1968, 17.09.1992 und 20.03.2001. Denn es sind die von der BGHW - im Sinne des § 8 SGB VII - mit Bescheid anerkannten drei Arbeitsunfälle. 

 

Meine Webseite und Unfallfirma ist Welt bekannt

Meine Unfallfirma und Webseite ist - AROUND THE WORLD - bekannt. Nach meinem ersten schweren Arbeitsunfall am 19.06.1968 haben sich die Unfallfolgen so weit verschlimmert, dass ich im Jahre 2001 durch unregelmäßige Arbeitsaufnahme meinen Arbeitsplatz im Med. Techn. Notdienst verloren habe. Ich habe einen Verschlimmerungsantrag bei meiner zuständigen BGHW in Bremen gestellt und erstmalig kam es zur Akteneinsicht. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall gemeldet. Denn in dem Krankenhausbericht vom 24.01.2002 ist wörtlich dokumentiert:

 

"Anamnestisch gab der Patient einen Stromschlag im Februar letzten Jahres an, ob dieser ein Auslöser des Vorhofflimmerns ist, muß diskutiert werden."

 

Ich werde von der BGHW zur Geheimhaltung erpresst.

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens hat die BGHW zwei Gutachten anfertigen lassen und haben mein chronisches Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge dokumentiert. Im Sinne des § 8 SGB VII wurde mein Stromunfall als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt, aber die BGHW hat keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Damit erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung und hält diesen Bescheid vor der Öffentlichkeit geheim. Und ich werde unter der Androhung von Ordnungsgeld und Gefängnisstrafe zur Geheimhaltung erpresst. Und das Landgericht (LG) Hamburg macht mit. Und hat dazu im Einklang am 13.08.2019 das Urteil vorgelegt (Az.: 324 O 128/19). 

 

Von Anfang an wurde ich als "Lügner" dargestellt

Was ich in meiner Unfallakte gelesen habe hat mich umgehauen, denn in der Akte wurde ich von Anfang an als "Lügner" dargestellt, der sich eine Umschulung erschleichen will. So ist es mit  Zwischenbericht der Unfallbehandlungsstelle Bremen vom 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert. Als "Lügner" verliere ich jeden Prozess, weil das Gericht nicht mir sondern der Beklagten glaubt. Und habe meine Klagen mit dem Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen (14 Senat) in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache am 18.12.2008 verloren.

 

Am 15.09.2009 kam es zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) und nun wurde ich der Direktion in Mannheim als "Lügner" vorgestellt. Dazu hat die BGHW Bremen ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 übersandt und wörtlich das Vorhaben dokumentiert:

 

"Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren." 

 

Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme (05.10.2009) gesichtet und erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die niemals Zurückrudern wird insoweit auch keine Aufklärung betreiben wird und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat diese Wertung ebenfalls übernommen und wird mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Ferner hat die BGHW mit der E-Mail vom 17.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert, die BGHW zieht eine Grenze der Aufklärung, mit der wörtlichen Begründung: 

 

"Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

Und in der E-Mail vom 28.11.2009 hat die BGHW die weitere wörtliche Begründung dokumentiert:

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“ 

 

Weiter im chron. Ablauf:

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 aufgeklärt, es ist die Aufgabe der aktenführenden Behörde, die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen. Jedoch die BGHW will keine nachteiligen Schriftstücke erkennen und auch nicht beseitigen. So ist es mit dem Antwortschreiben der BGHW vom 26.07.2010 dokumentiert.

 

Dazu im Einklang hat die BGHW ihren Mitarbeitern mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und ich habe rechtswidriges "Hausverbot" erhalten. Danach ist es zu einer noch nie beobachteten Klagehäufung gekommen, so ist es am 25.10.2012 dokumentiert und die Gerichte & Verwaltung "lahmlegen". Es ist der Ansatzpunkt hier geht etwas nicht mit rechten Dingen vor und das nachteilige Schriftstück muss aus meiner Akte entfernt werden. 

 

Durch meinen Fahrradsturz am 08.04.2020 kommt es nun zu weiteren Ermittlungen, denn das Gericht hat erkannt ich sage die Wahrheit und bin kein "Lügner". 

 

Die "kriminelle Vereinigung" besteht u. a. aus den höchsten Amtsträgern meiner zuständigen BGHW in Bremen und haben sich in der folgenden Fotostrecke der Öffentlichkeit auch in Vietnam präsentiert. 

 

Geschäftsführung sollte bei der Staatsanwaltschaft (STA) eingestehen:

Wir sind eine (gesetzlose) Berufsgenossenschaft die im Rahmen des Verwaltungshandelns Unfälle im Sinne des § 8 SGB VII anerkennt, aber mit aller Gewalt und ohne Rücksicht auf Verluste mögliche Ansprüche der Versicherten und Krankenkassen ablehnt. Der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X ist kontraproduktiv und wird von unseren Mitarbeitern nicht beachtet, die seit dem 18.11.2009 erkannt haben, demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er [Erich Neumann] hier mit einer Waffe auftritt. Und seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" haben. Kommt es zur Klage, sind wir als Beklagte von der weiteren Aufklärung befreit. Denn dafür ist nun das Gericht zuständig und das Gericht glaubt mehr uns als dem Kläger. Und für finanzielle Einsparungen haben wir das Bundesverdienstkreuz am 04.02.2013 erhalten und so wollten wir auch ungestört weitermachen. Dazu haben wir das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und das LSG Bremen sollte Herrn Neumann "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen, das Gericht ist aber unseren Schriftsätzen vom 24.06.2013 nicht gefolgt.

 

Und 10 Jahre später hat das LSG Bremen mit dem Schreiben vom 11.09.2023 und Beschuss vom 22.09.2023 erkannt, dem Kläger ist mehr zu Glauben als uns. Und im Rahmen des Verwaltungsverfahrens mussten wir eine erneute Entscheidung treffen und unsere Mitarbeiter haben dazu den Bescheid vom 02.11.2023 vorgelegt. Dem Amtsermittlungsgrundsatz sind unsere Mitarbeiter nicht gefolgt, wie der Widerspruch von Herrn Neumann vom 11.11.2023 dokumentiert. Aufgrund der jetzigen Ausführungen von Herrn Neumann haben wir mit Schreiben vom 16.11.2023 ergänzende Ermittlungen zugesagt. Die Verwaltungsentscheidung der BGHW wird zeigen, ob wir eine gesetzlose Berufsgenossenschaft sind. Und ob die STA Bremen ggf. weitere Ermittlungen einleiten muss.

 

Unsere (gesetzlose) Geschäftsführung hat am 05.10.2009 Herrn Neumann in die Liste der "gefährlicher Personen" aufgenommen, sogleich wurde der Direktion in Mannheim gemeldet, eine detaillierte Stellungnahme zum Vorbringen des Herrn Neumann im Schreiben vom 15.09.2009 wird es nicht geben. Und dass die Zeitungen über den Fall von Herrn Neumann und unsere Berufsgenossenschaft berichten, ist für uns nicht ertragbar. Wir haben aber schon am 08.04.2011 erkannt und nachvollziehbar dokumentiert, Herr Neumann ist nicht angreifbar. Der Fall von Herrn Neumann ist kein Einzelfall und unsere Mitarbeiter haben am 13.04.2011 vorgeschlagen, ähnlich gelagerte Fälle sollten zusammen gelegt werden. Der Vorschlag wurde mit der E-Mail vom 13.04.2011 abgelehnt.

 

Danach haben wir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Und nun bedrohen wir Herrn Neumann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 2 Jahren oder Ordnungsgeld bis zu 250.000 €., damit er der Geheimhaltung folgt. Dazu haben wir am 13.08.2019 ein "merkwürdiges Urteil" anfertigen lassen. 

 

Rechtsmissbrauch ist die Waffe der BGHW

Rechtsmissbrauch hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch Gerichte "lahmlegt". So hat es die Beklagte (BGHW) in Bremen, dem LSG Bremen (14 Senat) mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen. Und mir hat die Beklagte die Klagehäufung zu Unrecht angelastet. Nun hat das LSG Bremen (14 Senat) richtig erkannt: Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ist die Beklagte nicht dem § 20 SGB X Amtsermittlungsgrundsatz gefolgt, und hat zu unrichtigen Entscheidungen geführt. So wurde die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Und hat zu unrichtigen Urteilen und Klagehäufung geführt, womit mir eine mögliche Unfallrente seit 20 Jahren versperrt wird und ist natürlich Rechtsmissbrauch. 

 

Vor diesem Hintergrund hat das LSG Bremen (14 Senat) am 22.09.2023 nachvollziehbar beschlossen: Die Beklagte verpflichtet sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei Fahrradsturz um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten drei Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt.  

Dazu im Einklang folgen einige Beweismittel, mehr mit einem >Klick.  

08.11.2018: Sondereinsatz der Polizei Bremen

Bei meinem Besuch in der Behörde am 08.11.2018 habe ich aus Sicherheitsgründen meine amerikanische Polizeisirene mitgenommen. "Bad Boys" haben es bei der BGHW zur Bedrohungslage kommen lassen, mit meiner Polizeisirene konnte ich die Polizei zur Hilfe rufen. Siehe Polizeibericht vom 08.11.2018

19.06.1968 mein Arbeitsunfall im Straßenverkehr:

Aus Amerika kamen die Autos in Bremerhaven an, wurden aus dem Container entladen und mit dem Autotransporter zum Bestimmungsort gebracht. Als Fahrer eines Transporters der Fa. E. H. Harms (jetzt BLG Logistics) kam mir ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere u. kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.

 

Am 17.09.1992 kam es im Med. Techn. Notdienst zu meinem Verkehrsunfall mit rechtem Knieaufprall. Dazu im Einklang liegen die Arztberichte seit dem 17.09.1992 aus der BG-Unfallstation vor. Und diagnostizieren einen Gesundheitsschaden im re. Knie.

 

Am 06.02.2001 kam es im Med. Techn. Notdienst zu meinem Verkehrsunfall, ohne Dauerschaden. Notarztbericht (06.02.2001) & Gutachten (21.07.2008) haben den Beweis erbracht, bis zum Stromunfall (20.03.2001) war mein Herz ohne Vorhofflimmern. 

 

20.03.2001, mein Arbeitsunfall in der MED. TECHN.:

Bei Reparaturarbeiten habe ich einen starken Stromschlag mitten in mein Herz erlitten und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Nun ist Herz u. Hirn in Gefahr.

08.04.2020, mein Fahrradsturz hat zur Wirbelsäulenfraktur geführt. Ursache für den Sturz sind die Gesundheitsschäden aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen und in den medizinischen Gutachten diagnostiziert sind, weitere Ermittlungen laufen.

 

Die Betrügereien sind mit der Behördenakte dokumentiert:

In der Stromunfallsache liegt dazu der Notarztbericht vom 06.02.2001 und das Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 vor. Und in der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 liegt der Chefarztbericht vom 13.02.2011 vor. Gewollt oder ungewollt die Beklagte (BGHW) und Gerichte haben unrichtige Entscheidungen getroffen. Dazu haben sie unrichtige Beweismittel angefertigt/anfertigen lassen, womit sich die Beklagte von Anfang an finanzielle Vorteile verschaffen konnte. Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug. Die Ermittlungen zu meinem Fahrradsturz werden den Betrug bestätigen. Nun muss auch noch ermittelt werden, welcher Schaden von Anfang an entstanden ist. 

 

Es ist die Aufgabe der Behörde, Fehler aus der Akte zu beseitigen

 

Mir gegenüber hat die Generalstaatsanwaltschaft mit Bescheid vom 17.11.2009 den Tatbestand wörtlich festgesetzt:

 

 

" Sie haben sich sorgfältig mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bremen auseinandergesetzt und in 44 Punkten aufgelistet, warum sehr wohl Straftaten vorliegen. [...] Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verwaltungsakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."

 

Dazu ist zu sagen:

Die aktenführende Behörde ist die BGHW in Bremen und verweigert das Entfernen der nachteiligen Schriftstücke. So kam es mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 zum Beschwerdeverfahren (Az.: 207/09). Und mit dem Schreiben vom 18.09.2009 hat die BGHW Bremen von der Direktion Mannheim wie folgt den Auftrag erhalten:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor.

Für die bevorzugte Erledigung wären wir dankbar."

 

Mit dem Antwortschreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen die detaillierte Stellungnahme u. a. mit dem Hinweis verweigert:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Diese interne Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.  

 

Mitarbeiter erhalten "Redeverbot" und ist noch am Wirken 

Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 habe ich bei der BGHW  "Hausverbot" erhalten und den Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. Das Hausverbot war rechtswidrig und wurde aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. 

 

Mitarbeiter der aktenführenden Behörde befürchten "Amoklauf", 

denn sie erhalten keinen Auftrag zum entfernen meiner nachteiligen Schriftstücke. Und haben sich mit der E-Mail vom 07.03.2012 von der Kripo Unterstützung erbeten.

 

Staatsanwaltschaft konnte keinen "Amokläufer" erkennen:

Und so hat die Staatsanwaltschaft Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person und Tatvorwurf: Bedrohung mit dem Schreiben vom 27.03.2012 eingestellt.

 

Höchste Amtsträger als "kriminelle Vereinigung" personifiziert.

Mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung hat die BGHW am 02.09.2014 den nächsten Strafantrag gestellt. Und ist mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015  eingestellt worden. Dabei sind die höchsten Amtsträger als "kriminelle" Vereinigung" personifiziert.

Danach hat die BGHW 45 Schriftstücke und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Es sind die für mich nachteiligen Schriftstücke welche meine sachgerechten Unfallrenten verhindern und dokumentieren: In unserem Sozialsystem ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

 

Mitarbeiter der BGHW halten sich "Fit auf dem Behördendach".

Und die am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzten Schriftstücke werden dringend für die weiteren Ermittlungen zur Sache Fahrradsturz vom 08.04.2020 benötigt. So auch in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 22.06.2023. 

Unfall-Opfer-Bayern e. v. # anstageslicht.de # Forum für Unfallopfer 

 

Hallo an Alle, am 28.11.2023 ist es zu meiner 3. Notaufnahme gekommen. Bitte macht im Sinne der Gerechtigkeit weiter ich bereite alles für meine letzte große Reise vor. Meine Unterlagen gebe ich für die Öffentlichkeit frei. Sollte die BGHW damit nicht einverstanden sein muss es zu einer Verwaltungsentscheidung kommen. Ich werde weitermachen, denn wer aufgibt hat verloren und die Ärzte sagen ich könnte noch 20 Jahre weitermachen und Schweigen ist nicht immer Gold. Ferner habe ich in der Medizintechnik nach dem ungeschriebenen Gesetz gehandelt:

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden" und so bearbeite ich auch meine Behördenakte.

 

Schott in Jena ist Welt bekannt und auch die Unfallfirma BLG Logistics  

Seit 20 Jahren trete ich gegen eine mächtige Behörde (BGHW) an und überlege ob ich die Beschäftigten von dem Glasfabrikanten Otto Schott in Jena um Unterstützung bitten soll. Denn Otto Schott steht in meinem Stammbuch, es ist der Schwiegervater von meinem Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden. Ferner könnte ich die Kollegen meiner Unfallfirma E. H. Harms (jetzt BLG) um Unterstützung bitten. Denn hier sind schwere Arbeitsunfälle keine Seltenheit, wie der Zeitungsbericht (11.08.2014) bestätigt. Weimar: LKW rammt Goethe- und Schiller Archiv.

 

Willkommen auf meiner Webseite! 

Als Chirurg unsterblich geworden ist mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden, Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena und verstarb plötzlich an den Folgen eines schweren Sturzes mit dem Fahrrad. Darüber berichtete die Zeitung am 15.09.2012Am 08.04.2020 habe ich meinen schweren Fahrradsturz mit einer Wirbelsäulenfraktur überlebt.

Und nicht mehr aufhörenden Beschwerden.

 

 

Ohne Zeitung bin ich machtlos.  

Behörden und die BGHW fürchten Zeitungen

So hat es die BGHW mit der E-Mail vom 28.11.2009 zementiert.

 

Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen haben seit 18.01.2010 "Redeverbot" und am 24.06.2013 hat die BGHW das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert, siehe Video über "Korbmenschen. Am 24.06.2013 sollte das Gericht überprüfen, ob eine "Verhandlungsunfähigkeit" bei mir vorliegt. Aber dazu hat das Gericht es nicht kommen lassen und ich hätte der 2. "Gustl Mollath" werden können.  

 

Lagebesprechung über das weitere Vorgehen in diesem komplexen Fall, hat das Gericht und die Beklagte vorgenommen, wie die Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert. Das Gericht setzt Mutwilligkeitskosten als schweres Geschütz ein. Und am 24.06.2013 hat die Beklagte das Sozialgericht zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Es hat zur "Klagehäufung" geführt wie sie noch nie Beobachtet wurde und hat das Gericht und die Verwaltung der Beklagten "lahm gelegt". Darauf hat die Beklagte mit ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 gefordert, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden, damit hätte ich natürlich meinen Kampf verloren.

 

Aktiv kämpfe ich seit 2001 um mein Recht, jedoch nahe zu erfolglos, denn das Sozialgericht Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten (BGHW)  und die Beklagte erfüllt nicht ihre Aufklärungspflicht. Dieses hat sich mit dem Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 11.09.2023 geändert, denn die Richterin hat wörtlich festgesetzt:

 

"Nachdem ich bereits im Erörterungstermin am 19.Juli 2023 darauf hingewiesen hatte, dass ich an die Schilderung des Klägers keinen Zweifel habe und der Kläger durch die nach dem Termin am 19. Juli 2023 nachgelieferten Informationen diesen Eindruck aus meiner Sicht noch bekräftigt hat, geht nunmehr auch die Beklagte davon aus, dass das Unfallereignis sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat."  

 

Juristen und Richter also die "Elite nach 1945" haben meinen Fall bearbeitet. >Video Bremens Richter und die Nachkriegszeit: >Video 

 

Mit Beschluss vom 22.09.2023 ist gesichert:

Die Elite am Sozial/Landessozialgericht Bremen wird sich weiter um meinen Fall kümmern, wenn die Beklagte keine vollständige Aufklärungsarbeit im Verwaltungsverfahren durchführt. Mit dem Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 wird nachvollziehbar bis dato hat die BGHW keine weitere Aufklärung betrieben. Dazu im Einklang liegen weitere Schreiben vor, so auch mein Schreiben vom 12.12.2023. 

 

Ohne Zeitungsberichte bin ich machtlos

Damit war nicht mehr zu rechnen:

Am 11.09.2023 hat die Richterin am LSG Bremen einen Vergleich vorgeschlagen und erkannt, an meinen Aussagen bestehen keine Zweifel. Gemäß dem Vorschlag hat sich die BGHW mit dem Beschluss von 22.09.2023 dazu verpflichtet weitere Ermittlungen/Prüfungen wie im Verwaltungsverfahren durchzuführen. Nun hat die Beklagte ihren Bescheid vom 02.11.2023 vorgelegt dem ich sogleich mit meinem Schreiben vom 11.11.2023 und  12.12.2023 Widersprochen habe, weil die Beklagte offensichtlich keine weiteren Ermittlungen durchgeführt hat.

 

Ich Erich Neumann möchte in der Öffentlichkeit klarstellen:

 

Meine gesetzliche Unfallversicherung die BGHW (vormals GroLa BG) in Bremen ist eine gute Sache. Und nur wenige Mitarbeiter folgen nicht dem Gesetzgeber und sind in der Akte mit meinem Schreiben vom 30.01.2011 u. 03.03.2011 "wem was anzulasten ist" personifiziert.

Hinweis: Namen der Beteiligten habe ich durch Nummern ersetzt. 

 

Aufgrund meiner Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bin ich auf kosten der BGHW vom Tischler zum Fernsehtechniker umgeschult worden. 10 Jahre habe ich in dieser Branche mein Einkommen erzielt. Danach war ich im Med. Techn. Notdienst beschäftigt. Ich habe Unfallopfer versorgt und habe nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet:

 

 "Fehler müssen vollständig beseitigt werden".

So bearbeite ich auch meine Verletztenakte, nachdem es am 20.03.2001 bei Reparaturarbeiten zu einem Stromschlag mitten in mein Herz kam.

Ich möchte nur haben, was mir aus anerkannten Arbeitsunfällen zusteht. Im "Kampf um Unfallrente" liege ich im Streit mit meiner BGHW in Bremen seit dem Jahre 2001. Die Klagen habe ich im Jahre 2009 verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt einen unglaublichen Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufgedeckt. Und habe es in der Öffentlichkeit publiziert. Vor diesem Hintergrund hat Herr [20-2] in seinen merkwürdigen eid. Versicherungen vom 30.11.2018 u. 5.12.2018 dokumentiert:

 

"Die Äußerungen des Herrn Neumann stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Tätigkeit unserer Berufsgenossenschaft dar. Wir haben erst ca. 19.10.2018 von den Äußerungen auf der Webseite von Herrn Neumann erfahren. [...]

 

Wir sind im erheblichen Maße auf das Vertrauen der Mitglieder und unser öffentliches Ansehen angewiesen, sodass falsche Behauptungen über kriminelle Taten unsere Aufgabenerfüllung in nachhaltiger Weise beeinträchtigen würden.

 

Entsprechendes Verhalten von Mitarbeitern wird innerhalb der Berufsgenossenschaft von mir nicht geduldet." 

 

So möge Herr [20-2] doch erklären, warum er die wenigen Mitarbeiter nicht im Jahre 2011 aus der Verwaltung gerügt bzw. entfernt hat, denn es war doch schon im Jahre 2011 bekannt, "wem was anzulasten ist" und dass die Mitarbeiter wie eine "kriminelle Vereinigung" auftreten.

 

Und warum will sich Herr [20-2] als Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht in der Zeitung für kriminelles Handeln seiner Mitarbeiter rechtfertigen, siehe E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009?    

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung:

Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermanchen viel Glück. Die Kriminalpolizei Bremen hat in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 erkannt hier ist eine mächtige "kriminelle Vereinigung" am Wirken und niemals Zurückrudern wird. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

Die vermeintlichen Täter sind auch personifiziert.

 

Redeangst und die Gefahr einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahre

Das Sprechen über meinen Fall ist sehr gefährlich und ich habe Angst, dass ich erneut mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis lande, womit ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Die Angst löst natürlich psychosomatische Belastungsstörungen aus.

 

"Strippenzieher", Anführer & Täter haben sich im Internet präsentiert.

Dr. [8-1] ist "Strippenzieher" bei der BGHW und ordnet an was in meinem Fall zu geschehen hat. Und findet sich u. a. in der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 wieder und den Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt.

 

Schlichtung: Die Möglichkeit zum beseitigen der Pflichtverletzungen.

Mit Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, es kam zu einem Vergleich.  Nun muss die Beklagte Flagge zeigen und überprüfen ob die Unfallfolgen aus meinen Arbeitsunfällen im Sinne des § 8 SGB VII zu meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 geführt haben. Wird die wahre Sach und Rechtslage widerspruchslos dokumentiert, werde ich erhalten was mir von Anfang an zusteht. Und die Staatsanwaltschaft Bremen müsste keine Ermittlungen einleiten vgl. Schreiben vom 17.05.2023. Und das Ansehen der deutschen Sozialversicherung schädigen würde. Dazu muss die BGHW auch die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte entfernen. Siehe Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009

 

Bevollmächtigter & Betrüger der BGHW klammert sich an meinen Fall

Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Mit dem Schriftstück vom 07.01.2009 hat der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] dokumentiert, mein Fall wird kaum von einem anderen Bearbeiter weiterbearbeitet werden (bis hin zum Ruhestand). Herr [18 ] kam zu dem Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich. Damit war für Herrn [18] klar, er musste meinen Fall weiterbearbeiten, weil er seine Pflichtverletzungen vertuschen muss, die der Gesetzgeber unterstrafe gestellt hat. Dazu im Einklang folgt noch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 mit dem Herrn [18] als Ansprechperson. Aktenkundig wollen sich die Mitarbeiter auch nicht kriminalisieren lassen und sich auch nicht in der Presse rechtfertigen.

 

So hat die BGHW auch am 02.03.2011 wörtlich dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, den Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. [...]

 

Um unsere Mitarbeiter zu schützen, hat Herr [20-2] Herrn Neumann mit Schreiben vom 18.01.2010 schriftlich untersagt die Verwaltung zu betreten und persönliche Gespräche zu führen."

  

Am 09.06.2009, verbreitet Herr [18] die absolute Lüge: 

 

"Wir haben nichts zu verbergen 

 

Der BGHW ist mit dem Schriftstück vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) bekannt geworden ihr Prozessbevollmächtigte Herr [18] soll ein "Betrüger" sein. Und seine Komplizen haben durch den Aktenvermerk erfahren, ich werde weitermachen. 

 

Ist der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] ein "Betrüger"?   

Der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] ist das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung", so hat es die Kriminalpolizei Bremen nachdem Sichten der internen Stellungahme vom 05.10.2009 erkannt. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. >Klick

 

 

"Strippenzieher" der BGHW ist Dr. [8-1] u. wünschte die Untätigkeit  

Dr. [8-1] ist "Strippenzieher" bei der BGHW und findet sich u. a. in der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 wieder. Und mit dem Schreiben vom 18.12.2009 hat Dr. [8-1] festsetzen lassen, im Beschwerdeverfahren (E 207/09) werden meine Eingaben nicht mehr beantwortet. 

 

Strafanzeige gegen Herrn Neumann hat wenig Aussicht auf Erfolg.

So hat es die Geschäftsführung der BGHW Bremen und die Direktion Mannheim am 08.04.2011 dokumentiert. So war auch die Strafanzeige gegen meine Person am 02.09.2014 erfolglos.   

 

"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen". 

Am 15.04.2015 wollte ich vor dem Polizeihaus Bremen einem Polizeibeamten neues über meinem Fall berichten. Dazu hat es der Polizeibeamte aber nicht kommen lassen und hat mich wörtlich angeschrien: 

"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen". 

Offensichtlich war dem Polizeibeamten mein Fall bekannt und wollte nichts zur Niederschrift bringen und hat mich nicht nur angeschrien und geschlagen, sondern auch noch Festgenommen und in der Wache eingesperrt. Am 14.12.2017 kam es vor dem Amtsgericht Bremen zur mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Zwischenzeitlich hat der Polizeibeamte die Unwahrheit behauptet ich hätte zu ihm "Arschloch" gesagt. Und die Staatsanwältin hatte am 19.06.2017 die Verfügung erlassen, es soll zur Begutachtung meiner Schuldfähigkeit kommen. Weil ich angezeigt habe, dass die Staatsanwältin nicht richtig ermittelt habe.

 

Dazu ist zu sagen:

Ich bin in der Polizeiwache "revierbekannt" (vgl. Schreiben 10.06.2015) und die Polizeibeamten hätten natürlich ausgesagt, was im Revier bekannt" ist. Dass nämlich am SG Bremen eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist. Genau dieses soll aber nicht bekannt werden. Und so hat der Richter das Strafverfahren mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt. Und für das Ausbleiben wurden die zehn Polizeibeamten (Zeugen) nicht bestraft.

  

Elite nach 1945, die Mediation, Geheimunterlagen und Gefängnisstrafe

Juristen am Sozialgericht, also die soziale Elite nach 1945 haben meinen Fall wohl nicht bearbeitet, sonst wäre meine Sache auch schon lange mit dem Beschluss aus dem SG Bremen vom 06.12.2013 zur Mediation erledigt worden. Dieses konnte aber nicht gelingen weil die Güterichterin nicht die wahre Sach- und Rechtslage in der Akte erkennen konnte/wollte. So ist die Güterichterin in dem Schreiben v. 19.02.2014 zu dem unrichtigen Ergebnis gekommen:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Tatsächlich ist es nämlich 4 Monate später am 19.06.2014 zum Teilerfolg gekommen. Damit ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht gehabt habe. Sogleich wurde nachvollziehbar, vielfach ist es zu Falschurteilen gekommen und meine Klagen waren und sind berechtigt.  

 

Ja ich habe "Redeangst"

Denn 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen hat die BGHW unter der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis 2 Jahren Ordnungshaft zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Auch das Kopieren ist mir untersagt. So kann ich seit dem 13.08.2019 davon nur noch Abschriften vorlegen und sind keine Kopie. Dazu gibt es aus dem Landgericht (LG) Hamburg einen Beschluss vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) auch dieser Beschluss ist zur Geheimhaltung festgesetzt. Insoweit habe ich auch Angst darüber zu berichten.

 

Feuer im Nachbarhaus

 

Ferner ist mein Nachbarhaus am 21.01.2019 abgebrannt, nachdem der BGHW eine falsche Hausnummer genannt wurde.

So ein Feuer kann auch die 45 Geheimunterlagen der BGHW vernichten und mir greifbar vorliegen.

 

 

 

 

Mit einem Klick im Netz, sucht die BGHW neue Mitarbeiter.

Geschäftsführer der BGHW Bremen hat am 30.11.2018 dem Gericht in einer - Eidesstattlichen Versicherung - u. a. wörtlich vorgetragen:

 

"Wir sind im erheblichen Maße auf das Vertrauen der Mitglieder und unser öffentliches Ansehen angewiesen, sodass falsche Behauptungen über kriminelle Taten unsere Aufgabenerfüllung in nachhaltiger Weise beeinträchtigen würde."

 

Geheimunterlagen dokumentieren, BGHW hat ihr Ansehen verloren. 

Dazu im Einklang habe ich das Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 erhalten, mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"...es  ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

In der Behörde der BGHW-Bremen, Falkenstr. liegen 45 Geheimakten, die mir greifbar in Kopie vorliegen. Es sind u. a. folgende "Abschriften":

Ansehen der BGHW ist untergegangen, Ruder wurde nicht rumgerissen.

Angeblich ist die interne und brisante Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 seit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 nicht mehr auffindbar. Womit das Ansehen der BGHW für immer Weltweit untergegangen ist. 

 

Ferner hat der Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. [19-14] bekannt gemacht, dass die Gerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 nicht mehr auffindbar sei. So ist es mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert. 

 

Gericht gibt der BGHW die Möglichkeit ihr Ansehen Weltweit zu retten.

Am 22.09.2023 kam es vor dem LSG Bremen zu einem Beschluss. Und die Öffentlichkeit wurde dabei ausgeschlossen. Nun hat sich Beklagte (BGHW) zur Sachaufklärung verpflichtet. Wobei es sich um meine anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. 

 

Das Team der BGHW RD Nord in Bremen, sucht neue Mitarbeiter.

Überlegen Sie gut, ob Sie davon ein Teil werden wollen. Denn es ist meine aktenführende Behörde, die in Prozessdelikt, Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel verwickelt ist. Die Beteiligten der BGHW wollen sich nicht rechtfertigen und haben in dem Schriftstück vom 09.06.2009 die Lüge dokumentiert: Wir haben nichts zu verbergen.

  

Danach kam es zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) und begann mit meinem Schreiben vom 09.09.2009 und 15.09.2009 mit Anlagen in Kopie. Mit dem Schreiben der Direktion Mannheim Referat Reha und Entschädigung vom 18.09.2009 ist der Geschäftsführer der Bezirksverwaltung Bremen wie folgt aufgefordert worden:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor." 

 

Es folgte die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung und verschweigt die Wahrheit und dokumentiert wörtlich, wie die BGHW weiter vorgehen will und auch bis dato vorgeht: 

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Eine "kriminelle Vereinigung" ist bis dato am Wirken.

Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So könnte ich der 2. Gustl Mollath werden und in der Irrenanstalt landen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird die Ermittlungen verweigern. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden. Siehe dazu die Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und die Entscheidung der STA Bremen vom 26.05.2015.

 

WG: Beschwerde und Unfallangelegenheiten folgen dazu im Einklang die E-Mail vom 17/28.11.2009 aus der BGHW-Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim u. dokumentiert die folgenden Tatsachen wörtlich:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. […] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“ 

 

"Im Labyrinth des Schweigens."  

Prozessdelikt ist dokumentiert 

Am 26.08.2009 konnte durch meine Anregung mein damaliger Anwalt Dr. jur. Prozessdelikt aufdecken. Nun waren die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte sich auch nicht gegenüber der Presse zu meinem Fall äußern. Keiner will die Wahrheit sagen.

 

15.09.2009 

 

Mein 1. Beschwerdeverfahren war am laufen (E 207/09). 

 

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und mir wurden Hausverbote erteilt. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen." 

Die BGHW in Bremen will sich nicht für kriminelle Handlungen in der Zeitung u. Fernsehen rechtfertigen. Scheinbar ist das Bremer Fernsehen nicht parteilos, wie ist es sonst zu erklären, dass mein Fall nicht über den Sender geht. Und von Anfang an berichten die Zeitungen über meinen Fall. Auch wie ich das letzte Mal am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Siehe mein Widerspruch vom 11.11.2023. 

 

Wie gut, dass es die Zeitung gibt, ohne bin ich machtlos.

 

Alles was folgt zementiert, mit meinem Fall ist keine Elite nach 1945

beschäftigt worden. Ansonsten wäre meine Sache schon von Anfang an richtig bearbeite worden. Und ein Klagehäufung hätte es nicht gegeben.

 

BGHW verzichtet auf Einscannen von Unterlagen. 

BGHW-Mannheim hat in der Sache BEV am 04.03.2011 -60-  wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

"Wegen des großen Umfangs der Dokumente und weil der Vorgang im Dezernat letztlich bekannt ist, wurde darauf verzichtet, die in der Stellungnahme der RD Nord/Bremen zitierten Schreiben/Unterlagen einzuscannen und zum Vorgang zu nehmen." 

 

BGHW hat am 08.04.2011 die Vorbereitung einer Straftat getroffen.

Dokumentiert: BEV 08.04.2011 -108-. Zur Vollendung benötigte die BGHW Bremen die Unterstützung der Direktion Mannheim und hat die Unterstützung mit der Strafanzeige am 02.09.2014 gegen meine Person aus der Direktion Mannheim und dem Justitia Herrn [19-2]erhalten. Und sollte eine "Signalwirkung" beim eigenen Personal auslösen.

 

BGHW hat am 07.03.2018 die Vorbereitung einer Straftat getroffen.

Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich, so hat es die BGHW am 07.03.2018 -178/9 - in einer E-Mail festgesetzt. Und hat sogleich die Vorbereitung einer weiteren Straftat wie folgt wörtlich dokumentiert.

 

"Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."

 

Dazu ist zu sagen.

Mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 wurde das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung, eingestellt. Diese Tatsache ist der BGHW bekannt und die BGHW hat nicht Widersprochen. Es gab/gibt also keine ehrverletzende Kommentierung.

 

Vollendung der Straftat mit Beschuss aus dem Landgericht Hamburg

 

vom 19.08.2019.

 

Der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen,

hatte für Manipulation kein rechtliches Gehör. Und hat auch keine Staatsanwaltschaft zur Aufklärung strafbarer Handlungen zugeschaltet. 

 

Mit meinen angestrengten Wiederaufnahmeklagen (WA) hat sich am 22.11.2012 vor dem LSG Bremen gezeigt, der selbe Vorsitzende Richter [5] wünschte von mir ich soll dafür sorgen, dass jemand wegen der von mir behaupteten Straftat rechtskräftig verurteilt wird (vgl. hierzu § 581 Abs. 1 ZPO). Sodann werden meine zwei WA auch zulässig sein. Siehe AU-1968 und AU-2001.

 

Dazu ist zu sagen:  

Es ist Ansatzpunkt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" und befinde mich im "Im Labyrinth des Schweigens"

 

Denn der Vorsitzende Richter [5] hätte nach Recht und Gesetz die Staatsanwaltschaft schon in dem Urteil vom 18.12.2008 zu schalten müssen. Und in den Urteilen vom 18.12.2008 hat die Beklagte den Irrtum erregt, es würde keine Manipulation geben. So hat es die Beklagte in den Berichten über die Vertretung vor dem LSG Bremen dokumentiert.   

 

Nun muss ich dafür sorgen, das ein Beteiligter für seine Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Und bin Widerwillen zum Verbrecherjäger in unserem Sozialsystem geworden. Und die Kriminalpolizei Bremen hat in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 erkannt, ich kämpfe gegen eine  "kriminelle Vereinigung" und diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

Auf meiner Webseite wird dokumentiert, um sich Entschädigungsansprüche zu ersparen werden schwere Arbeitsunfälle - wie in meinem Fall - von der BGHW unvollständig bearbeitet und mit Verwaltungsentscheidung vor das SG Bremen gezerrt. Das SG Bremen folgt der Beklagten und betreibt keine vollständige Aufklärung. Es ist mehr als bloße Pflichtverletzung und nun werden die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

"Im Labyrinth des Schweigens"

Mit Schreiben aus der Unfall-Ambulanz vom 12.01.2004 wurde nachvollziehbar, zur weiteren Regie der Behandlung werden sämtliche vorhandenen Unterlagen benötigt. Dieses hat die BGHW mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert und dazu wurde das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt. Den Tatbestand der Manipulation hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 - also 8 Jahre später - aufgedeckt und dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich bereits "Im Labyrinth des Schweigens"

 

Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun ist das SG Bremen & die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein damaliger Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Es zementiert den Ansatzpunk, ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens." Und hat zum Beschwerdeverfahren geführt (E 207/09). In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung wie folgt u.a. wörtlich vorgetragen:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."    

 

Täter sollen endlich die Wahrheit sagen (Trailer). 

Zum 4. Mal sitze ich im Gefängnis und habe die Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Und in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Zum Film: "Im Labyrinth des Schweigens"

 

gibt es den 1. Trailer und 2. Trailer und könnte das Regiebuch über meinen "Kampf um Unfallrente" sein. Denn wahrhaftig laufen die Verbrecher draußen frei herum und ich sitze im Gefängnis (Trailer). Und die Regie der Aufklärung wollte die Unfallambulanz schon am 12.01.2004 übernehmen.

 

Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens." 

7 Mal in der Woche möchte ich mein Rentendasein genießen (Trailer). Jedoch mit dem Urteil vom 22.11.2012 aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen, habe ich von dem Richter den Auftrag zur "Verbrecherjagt" in eigener Sache erhalten. Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat die Verfolgung einer "kriminellen Vereinigung" mit dem Bescheid vom 19.11.2013 abgelehnt. Und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 hat der Staatsanwalt erklärt, es werden keine Ermittlungen aufgenommen. 

 

 

Verbrecher laufen draußen frei herum (Trailer).

Dr. jur. [19-17] ist Kapitän bei der BGHW und sorgte dafür, das ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW am 30.08.2021 im Gefängnis gelandet bin und die "Kriminellen" laufen frei herum. Ich will dafür sorgen, dass das Lügen und Schweigen endlich aufhört. Auch Vietnam ist nicht zu weit weg (Trailer).

 

 

"Die Idioten haben seit 1968 alles aufgeschrieben." (Trailer)

 

Nach 20 Jahren "Kampf um Unfallrente" soll die Öffentlichkeit erfahren, welche Verbrechen im deutschen Sozialsystem seit meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 passiert sind.

  

Es ist eine Schande,

das ein deutscher Staatsanwalt nicht wissen will, was im Sozialgericht Bremen und in der Behörde der BGHW passiert ist. So hat es der Staatsanwalt mit seinem Schreiben vom 26.08.2022 nachvollziehbar dokumentiert. (Trailer) 

 

Es gibt eine konkrete Tat und konkretes Opfer. (Trailer)

Verdächtigt sind alle die sich mit meiner Akte beschäftigt haben und die Mitarbeiter der BGHW haben seit 18.01.2010 "Redeverbot". Wem was anzulasten ist habe ich schon am 30.01.2011 und am 03.03.2011 dokumentiert. Und bei der BGHW gibt es seit 13.08.2019 eine Liste zur Geheimhaltung über 45 Beweismittel, die so brisant sind, dass ich von dem "Kapitän" der BGHW mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht werde. Natürlich ist mir auch das Kopieren der Geheimunterlagen untersagt.

 

LSG Bremen hat keinen Staatsanwalt zugeschaltet.

Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat keine Ermittlungen eingeleitet und mit Beschluss vom 22.09.2023 war die Beklagte bereit weitere Ermittlungen durchzuführen. Gegen die BGHW habe ich am 23.11.2023 Untätigkeitsklagen eingereicht.

 

Willkommen im Team der BGHW RD Nord in Bremen.  

Und überlegen Sie gut, ob Sie davon ein Teil werden wollen.

Denn es ist meine aktenführende Behörde, die in Prozessdelikt, Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel verwickelt ist.

 

Prozessdelikt ist dokumentiert 

Am 26.08.2009 konnte durch meine Anregung mein damaliger Anwalt Dr. jur. Prozessdelikt aufdecken. Nun waren die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte sich auch nicht gegenüber der Presse zu meinem Fall äußern. Keiner will die Wahrheit sagen.

 

15.09.2009

Mein 1. Beschwerdeverfahren war am laufen (E 207/09).  

Dazu hatte ich sogleich mein EXTRA-BLATT angefertigt und den Behörden, Staatsanwaltschaft Bremen und der Presse vorgelegt. Eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg. So hat es die BGHW am 08.04.2011 dokumentiert. 

 

05.10.2009 

Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken.

Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So könnte ich der 2. Gustl Mollath werden und könnte in der Irrenanstalt landen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen.

 

Diese Wertungen habe ich übernommen

und sind keine üblen Nachreden. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 vor.

 

18.01.2010

Es folgten "Redeverbot" und rechtswidrige Hausverbote. 

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und mir wurden Hausverbote erteilt. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen."

 

05.03.2021 (184 Seiten)

Mein 2. Beschwerdeverfahren Az.: E 29/11.

Das "Redeverbot" ist weiterhin am Wirken und mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 habe ich aus dem Dezernat Reha und Leistung als Anlage in Kopie, Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW erhalten. Darin muss etwas dokumentiert sein, was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Und auch mir verheimlicht wurden, insoweit sind auch mir die Akten erstmalig nach 10 Jahren vorgelegt worden. Nur so ist der wörtliche Hinweis zu verstehen: 

 

"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Offensichtlich dokumentieren die Schriftstücke, "wem was anzulasten ist." und dieses soll die Öffentlichkeit nicht erfahren. 

 

"Wem was anzulasten ist"

war schon in meinem Katalog vom 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert. Konnte aber wegen dem "Redeverbot" vom 18.01.2010 nicht mehr diskutiert werden.

 

19.07.2023

Prozessbevollmächtigte der Beklagten (BGHW) hat "Redeverbot"

und zwei Justizbeamten waren bei der mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen am 19.07.2023 anwesend. Mein Anwalt stellt die Frage in den Raum, ob es ein Strafverfahren oder Sozialgerichtsverfahren sei. 

 

Rentengutachter dokumentiert, Gutachten ist manipuliert.

Am 13.02.2011 konnte mit dem Schreiben des Rentengutachters dokumentiert werden, die BGHW (vormals GroLa BG) ist eine Berufsgenossenschaft, die sich durch das Zurückhalten von Beweismittel ein Rentengutachten vom 05.09.2003 hat anfertigen lassen und erspart sich damit meine mögliche finanzielle Entschädigung seit 55 Jahren. Denn der Behandlungsfehler und Abbruch an der Unterseite meiner linken Kniescheibe ist bis dato nicht entschädigt worden. So ist es auch mit meiner Muskelschwäche im linken Arm/Hand und linken Bein.  

 

Hohe Auszeichnung für BGHW Vorstandsvorsitzenden.

Die BGHW verschafft sich m. M. auf dem Rücken der Unfallopfer finanzielle Einsparungen. Beschäftigt sind damit die besten Juristen und Richter also die Elite nach 1945. Und so gab es am 04.02.2013 ein Bundesverdienstkreuz.

Siehe auch Weser-Kurier vom 19.09.1945. 

 

Willkommen im Team der BGHW Direktion Mannheim 

und überlegen Sie gut, ob Sie ein Teil aus dem Dezernat Reha und Leistung sein wollen. Dieses Team hat mir mit Schreiben vom 27.05.2011 die interne Stellungnahme (05.10.2009, Az.: E 207/09) in Kopie vorgelegt, die ich niemals erhalten sollte.

 

Weitere Akten zementieren, "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken.

Und 10 Jahre später habe ich weitere Akten zum Az.: E 29/11 mit dem Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie erhalten, mit dem Hinweis:  

 

"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Betreten der Behörde nur mit Polizeischutz/Polizeisirene möglich.

BGHW hat am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet und eine Bedrohungslage festgestellt. Insoweit kann ich die BGHW nur noch mit Polizeischutz/Polizeisirene betreten, sowie am 08.11.2018.

 

 Die BGHW will sich in der Presse & Fernsehen nicht rechtfertigen. 

Journalisten haben das Recht auf Akteneinsicht und fragen, wo bleibt die Staatsanwaltschaft. Greifbar vorliegende Zeitungsberichte treffen den Nerv der BGHW die sich nicht in der Zeitung rechtfertigen will/kann. Und ist mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Und auf dem Behördendach der BGHW halten sich die (genervten) Mitarbeiter Fit im Büro. 

 

Ein erster Blick ins Internet...  

als Unfallmann fordere ich mein Recht und die Elite nach 1945 hat mich am 22.01.2014 als "Hyäne des Systems" verhetzt. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

sagt die Direktorin am SG Bremen und geht in Rente. Wie der Weser-Kurier am 29.02.2016 berichtet.  

 

Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens."

Schon im Jahre 1969 konnte ich Merkwürdigkeiten in der Unfallbehandlungsstelle Bremen aufdecken, womit sich die BGHW (vormals GroLa BG) bis dato finanzielle Vorteile verschaffen kann. Danach wurde im Zwischenbericht der BG-Unfallbehandlungsstelle am 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bei uns nicht mehr gegeben ist."  

 

Im Team der BGHW Direktion Mannheim

ist im Referat Entschädigungsabteilung, die interne Stellungnahme der BGHW RD Nord in Bremen vom 05.10.2009 eingegangen. Und schilderte damit ihre Sicht des Sachverhaltes und wie gegen meine Person vorzugehen ist. Die interne Stellungnahme sollte ich nicht erhalten, ist mir aber mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie von dem Team der BGHW Direktion Mannheim übersandt worden. Darin ist auf drei Seiten dokumentiert, wie weiter gegen meine Person Vorzugehen ist und beginnt wie folgt wörtlich:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

  

Mit dem Hinweis auf die E-Mail vom 17./28.11.2009 ist damit der Ansatzpunkt zementiert, meine Anschuldigungen sollen nicht diskutiert werden, weil sich die BGHW Bremen nicht rechtfertigen will.

 

Sozialgericht Bremen verschweigt die volle Wahrheit 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht:

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, in dem Urteil vom 19.06.2014 wurde die Wahrheit verschwiegen.  

In meiner Verletztenakte befinden sich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW und ist das Beweismittel, die BGHW hat falsche Entscheidungen getroffen und hat sich damit  an meiner möglichen finanziellen Entschädigung bereichert. Diese 45 Schriftstücke hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festsetzen lassen.

Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Diese Beweismittel sind von der BGHW als Hochwichtig eingestuft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Und zementiert den Ansatzpunkt:

 

Keiner will die Wahrheit sagen und ich befinde mich 

"Im Labyrinth des Schweigens" 

 

Sozialgericht verschweigt die volle Wahrheit 

 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht:

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, in dem Urteil wurde nur ein Teil der Wahrheit dokumentiert.

 

 

Das Team der BGHW Direktion Mannheim, 

aus dem Dezernat Reha und Leistung hat mit dem Schreiben vom 05.03.2021 zweifelsfrei eingestanden, im Dezernat Reha und Leistung ist etwas schief gelaufen. Und dazu gibt es den wörtlichen Hinweisen: 

 

"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Lagebesprechung zum weiteren Vorgehen gegen meine Person.

Am 08.04.2011 ist dem Geschäftsführer der BGHW-Bremen Herrn [20-2] bekannt geworden, eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg, weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Und wahrhaftig ist es am 02.09.2014 zur erfolglosen Strafanzeige gegen meine Person gekommen. Damit hat sich die "kriminelle Vereinigung" selbst personifiziertDie Namen habe ich unkenntlich gemacht und ist ein Entgegenkommen von mir. 

 

BGHW hat das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt

Nach der Lagebesprechung hat die Beklagte das LSG Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und mir sollte das Gericht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

 

Sozialgericht Bremen verschweigt die volle Wahrheit 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht:

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, in dem Urteil vom 19.06.2014 wurde die Wahrheit verschwiegen.

 

13 Jahre später nach "Redeverbot" und Klagehäufung! 

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen."

 

13 Jahre später hat die Beklagte am 19.07.2023 zur mündlichen Verhandlung einen Prozessbevollmächtigten eingesetzt und seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot" hat. So wurde zementiert, das Schweigen nimmt kein Ende und das Gericht befindet sich "Im Labyrinth des Schweigens". Dazu im Einklang hat das LSG beschlossen, die Beklagte wird eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen und ist auch am 02.11.2023 vorgelegt worden. Und wieder hat die BGHW keine Aufklärung betrieben. So ist es mit meinem Widerspruch vom 11.11.2023 dokumentiert. 

 

Ich habe den Anspruch, dass dieses Lügen & Schweigen endlich aufhört,

damit ich zu meinem Recht komme. Ich möchte nicht wie in der NS-Zeit in einer Irrenanstalt oder erneut im Gefängnis landen. Die besten Juristen in unserem deutschen Sozialsystem bearbeiten meine Verwaltungsakten und ist die Elite nach 1945. Ich musste mir also Hilfe von Außen holen. 

  

Meine Webseite, ist offenbar ein "rotes Tuch" für die BGHW

Allein gegen die "Elite nach 1945" war ich machtlos und habe mir mit meiner Webseite die Hilfe von Außen geholt. Damit ich keinen Ärger bekomme, habe ich mein Vorhaben der BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet. Sogleich ist der BGHW bekannt geworden, wie "Michael Kohlhaas kämpfe ich um mein Recht und meine Unfallakte könnte im deutschen historischen Museum Berlin einen Platz finden. Dieses war für die BGHW natürlich ein "rotes Tuch", wie das merkwürdige Antwortschreiben vom 28.04.2013 bestätigt. Und am 13.08.2019 hat die BGHW unter der Androhung einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld sodann 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Ich bin also auf der richtigen Spur. 

Staatsanwalt will keine Sicherung von "Beweismitteln" vornehmen. 

Wenn ein Bremer Staatsanwalt nicht weiß und auch nicht wissen will was bei der BGHW in Bremen passiert ist. Und keine Sicherung von Beweismittel vornehmen will ist eine Schande. "Im Labyrinth des Schweigens" befinde ich mich, wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.08.2022 nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Team erwartet Auftritt mit Waffe, "Im Labyrinth des Schweigens" 

BGHW erwartet seit 28.11.2009 den Auftritt mit einer Waffe und sollte endlich die Wahrheit sagen, damit sich das Personal entspannen kann. Ich habe keine Waffe und schlage - "Im Labyrinth des Schweigens" -  mit dem "Schwert der Gerechtigkeit" zu.

 

Gesetzliche Unfallversicherung ist eine gute Sache.  

Die Berufsgenossenschaft ist eine gute Sache, aber das Team der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und seit dem 18.01.2010 hat das Team "Redeverbot" und ist noch am Wirken. So befinde ich mich seit 13 Jahren 

"Im Labyrinth des Schweigens".

 

Das merkwürdige Handeln der Beklagten und Prozessdelikt habe ich mit meinem damaligen Anwalt am 26.08.2009 aufgedeckt. Ferner hat der Rentengutachter am 13.02.2011 das Zurückhalten von Beweismittel dokumentiert. Wie dieses geschehen konnte darüber schweigt das "kriminelle Team" der BGHW-Bremen und erhält auch keine Rüge.

 

So kam es zum Beschwerdeverfahren vgl. Az.: E 207/09 und mein Sachbearbeiter & Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] erregte den Irrtum, er habe ein Gewissen und wurde von meinem Fall angeblich abgezogen, wie der Aktenvermerk am 21.07.2009 dokumentiert. Und ist für die Handakte angefertigt worden, die mir damals zur Akteneinsicht verweigert aber später vorgelegt wurde.

 

Dazu ist aufgefallen, der Sachbearbeiter Herr [18] hat meine Akte wahrhaftig weiter bearbeitet und wurde in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 als Ansprechperson [18] aufgeführt.

 

Und danach wurde der Aktenvermerk in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Der Geheimhaltung muss ich folgen, denn ich werde von dem Team der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Es entsteht der Eindruck, wenn ich im Gefängnis sitze, dann ist die Ordnung in unserem Sozialsystem wiederhergestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" kann sich den nächsten Fall vornehmen.

 

Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"   

Das "Team" der BGHW Bremen hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seite) gerichtet an die BGHW Hauptverwaltung Mannheim u. a. wörtlich vorgetragen:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Am 17./28.11.2009 hat die BGHW ihr "Problem" mit mir wie folgt dokumentiert:

 

Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. […] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“

 

"Kriminelle Vereinigung" rechtfertigt sich nicht  

Dazu ist zu sagen, mein Fall steht schon seit vielen Jahren in den Zeitungen aber die BGHW rechtfertigt sich nicht. Weitere Aufklärung soll es nicht geben und dabei geht das Team der BGHW nach "Stasi-Manier" vor. So hat das Team mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erlassen und seinen Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt, welches noch am Wirken ist. Und so befinde ich mich natürlich seit 13 Jahren "Im Labyrinth des Schweigens". 

 

Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 

ist in dem Urteil vor dem SG Bremen am 19.06.2014 zum Tatbestand geworden (vgl.: Az.: S 29 U 121/13), dem Gericht ist wörtlich bekannt:

 

"Wegen beiden Unfallsachen forderte der Kläger die Beklagte wiederholt mit außergerichtlichen Schreiben und in persönlichen Vorsprachen dazu auf, den Sachverhalt weiter aufzuklären und bisherige Mängel in der Sachaufklärung einzugestehen und zu erläutern. Nach Einsicht in die Verwaltungsakten im Jahre 2009 beschwerte sich der Kläger zudem in diversen Schreiben über festgestellte "Merkwürdigkeiten", eine mangelhafte Sachverhaltsaufklärung und den Verdacht auf gezielte Erregung von Irrtümern. Mit internem Schreiben vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Insofern war dem Gericht bekannt, die Sache könnte gefährlich werden.

Mehr zum Urteil vom 19.06.2014 >Klick. 

 

Mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte dem Gericht mitgeteilt, dass die interne Stellungnahme nicht mehr auffindbar sei.

 

Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"   

Im "Kampf um Unfallrente" ist mir die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt worden, die ich niemals erhalten sollte und an die Hauptverwaltung Mannheim gerichtet war. Es war der Plan wie weiter vorzugehen ist. 

 

Die interne Stellungnahme habe ich der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen zur Bewertung vorgelegt Die Kripo kam u.a. zu dem Ergebnis es sei eine "Stasiakte" und eine "kriminelle Vereinigung" sei am Wirken die nach "Stasi-Manier" vorgeht. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht und werden nicht Zurückrudern. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der "2. Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte die Kripo nicht glauben und wünschte eine Kopie von der "Stasiakte", dem Wunsch bin ich gefolgt. 

 

Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang liegt ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 vor. Ferner das Schreiben vom 26.05.2015 aus der Staatsanwaltschaft Bremen.  

 

Die Zeitung hat über die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 berichtet, die ich mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe.

Von Anfang an berichten die Zeitungen über meinen Fall. Auch wie ich das letzte Mal 06.09.2019 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Aber das Fernsehen verweigert die Berichterstattung mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt das bringen wir, aber nicht Ihren Fall." 

 

Es ist der Ansatzpunkt, eine Meinungsfreiheit gibt es beim Bremer-Fernsehen nicht und befinden uns im Im Labyrinth des Schweigens. Über den Sender wird die Öffentlichkeit nichts erfahren, vgl. mein Schreiben vom 10.10.2022.  

 

Die Behörden Wirken wie vor 80 Jahren und halten die Wahrheit in den Akten zurück. Siehe mein Widerspruch vom 11.11.2023. 

 

 

05.10.2009

Nach dem Sichten, der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten) war das Vertrauensverhältnis zwischen der BGHW und mir nicht mehr gegeben.

Die Berufsgenossenschaft ist eine gute Sache, jedoch bin ich an eine "kriminelle Vereinigung" geraten und ist keine üble Nachrede und Verleumdung. Bei den Mitarbeitern der BGHW liegen nun die Nerven blank. Denn ich konnte aufdecken, von Anfang an ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Insoweit liegt auch von der Unfallbehandlungsstelle der BG ein Zwischenbericht vom 10.07.1969 vor, mit dem Hinweis:

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht mehr gegeben ist."

 

Dazu im Einklang ist es auch am 08.11.2018 zum Sondereinsatz der Polizei in der Behörde der BGHW gekommen.

Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen v. 05.10.2009 (E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Nun werde ich zur Geheimhaltung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld.

 

Am 28.11.2009 haben die Mitarbeiter der BGHW dokumentiert, in der Behörde wird der Auftritt mit einer Waffe erwartet.

Die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht rechtfertigen und so wird die Ursache der Bedrohung nicht weiter diskutiert. Dazu ist zu sagen:

Nach dem Grundgesetz Art. 20 (4)

bin ich verpflichtet die Ordnung aufrecht zu erhalten. Presseberichte u. ein Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) liegen mir vor u. dokumentieren: Durch meine Aufmerksamkeit konnte eine bewaffnete Bande dingfest gemacht werden die Millionen-Beute gemacht haben. Dafür habe ich eine Belohnung erhalten.

 

04.09.2009

Als ich aber bei den Berufsgenossenschaften und am Sozialgericht Bremen mit meinem Anwalt am 04.09.2009 Prozessdelikt aufgedeckt habe, wollte mein Anwalt mit meiner Sache nichts mehr zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Am 04.09.2009 (Bl.699) hat die BGHW erfahren, Prozessdelikt aufgedeckt und nun haben sie ein "Problem".

 

15.09.2009

Ich habe weitergemacht und mein Schreiben vom 15.09.2009 hat mein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09 ausgelöst. 

 

05.10.2009

Sofort hat die BGHW-Bremen unter dem Az.: E 207/09 mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 auf drei Seiten der BGHW Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: Es gibt mit mir ein "Problem" und weiter wurde vorgetragen:

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.

 

18.11.2009

Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 sollte ich niemals erhalten. Wie die Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 (Bl.1697) dokumentiert. Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim v. 27.05.2009 habe ich  v. 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme aus der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten. Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam zu der Wertung, ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Dazu wurde mir erklärt, ich könnte der zweite "Gustl Mollath" werden, denn die Verwaltung hat eine psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit im Visier, vgl. Gesprächsnotiz vom 28.10.2011. Die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Damit sind der Kripo und dem Polizeipräsidenten Bremen die Hände gebunden, vgl. Schreiben vom 12.03.2012. Und wurde mit meiner erfolglosen Strafanzeige bei der STA Bremen vom 22.11.2012 zementiert. Dazu im Einklang liegt der STA Bremen die Strafanzeige vom 02.09.2014 vor und bestätigt, meine sämtlichen Anschuldigungen im Schreiben vom 08.02.2015 sind begründet. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen eingestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" war personifiziert.

 

Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen und m. M. Boss der "kriminellen Vereinigung" seinen Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt. Und verhindert damit die weitere Aufklärung.

 

Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.

 

Freie Meinungsäußerung ist das erste Sinnbild der Demokratie.

Wo haben die Behörden das erste Sinnbild der Demokratie gelassen, über welches der Weser-Kurier am 19.09.1945 berichtet hat?

Die Berufsgenossenschaften und das Sozialgericht Bremen folgen nicht dem Gesetzgeber. Ich dokumentiere mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit, was Carl Hofstädt aus Berlin im Jahre 1904 mit dem Titel seiner nächsten Broschüre angekündigt hat: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"

 

Aktenführend ist die BGHW Bremen, jedoch wird mein Fall auch in der BGHW Hamburg und in der Direktion Mannheim bearbeitet.

 

Die Akte ist das Regiebuch für einen Psychothriller.

Ich habe zwei schwere Arbeitsunfälle im Jahre 1968 und 2001 überlebt und kämpfe um sachgerechte Unfallrente bei meiner zuständigen BGHW Bremen. Das Lesen der mir vorliegenden Behördenakten (6.000 Blatt) einschl. vieler interner E-Mails und Schreiben zwischen der BGHW-Bremen, der Hauptverwaltung-Mannheim und der BG ETEM-Köln, ist wie eine Reise durch das Strafgesetzbuch und das Sozialgericht Bremen ist dabei. Die Akte ist das Regiebuch für einen Psychothriller und die BG-Unfallstation wollte schon am 12.01.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen. Bis zu meinem Stromunfall im Jahre 2001 habe ich im MED. TECHN. NOTDIENST die Unfall-Opfer versorgt. Als Unfallopfer konnte ich an ihren Sorgen teilnehmen und habe mir die Gerechtigkeit zur Herzenssache gemacht. Mein Fall ist kein Einzelfall, aber unglaublich. Würden die Zeitungen nicht darüber berichten, hätte ich wohl aufgegeben.

 

Schlichtung (Mediation) 

Mit einer Mediation (Schlichtung) wollte die Beklagte in diesem komplexen Fall weiter Vorgehen. Dieses hat die zuständige Richterin nicht zugelassen. Vgl. Gesprächsnotiz vom 01.09.2010. Am 15.10.2010 kam es zu 8 Urteilen und keinen Konflikt beseitigt haben.

 

02.03.2011

Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte 

Es ist am 02.03.2011 dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

02.07.2013

Danach hat das SG die Mediation mit Schreiben vom 02.07.2013 angeboten. Und mit dem Schreiben vom 13.03.2014 hat die Güterichterin die Mediation verweigert.

 

Für Kriminelle bin ich eine gefährliche Person.

Denn ich bin der Mann der alles aufdeckt. So konnte "das Schwert der Gerechtigkeit" am 19.06.2014 zweimal zuschlagen, es kam zu Teilerfolgen, aber nicht kräftig genug. Auch darüber hat die Zeitung berichtet. Ich musste also weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht." Am 23.06.2015 war mir der nächste wichtige Teilerfolg gelungen und hat meine abgefundene Rente wieder eingesetzt. Danach hat die BGHW dafür gesorgt, das ich unter Schwerverbrechern im Gefängnis lande und letztmalig am 06.09.2021 bin ich aus dem Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die ich auf unbegrenzte Zeit unter der Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Geldstrafe geheimhalten muss. Vor dem Gefängnis kam es zum Interview mit der "taz.bremen" die meinen "Kampf um Unfallrente" und Gerechtigkeit - wie der Weser-Kurier u. Bild-Bremen - seit 2010 verfolgen.

 

Zu meiner Person ist noch zu sagen:

Ich bin Halbweise und ein Bremer Butjer. Mit der Feldpost wurde am 23.10.42 bekannt, unser Vater wird vermißt. Danach hat sich unser Opa (Paul Eden) - der Bruder von Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden und Schwiegersohn des Glasfabrikanten Otto Schott in Jena - um uns gekümmert. Mein Großonkel Rudolf ist im Jahre 1925 an einem Arbeitsunfall (Fahrradsturz) verstorben und "Als Chirurg unsterblich geworden", darüber hat auch die Zeitung berichtet am 15.09.2012.

 

08.04.2020 

Auch ich habe am 08.04.2020 einen schweren Fahrradsturz erlitten.

Nach meinen Arbeitsunfall im Jahre 1968, 1992 und 2001 kam es aus mittelbarer Unfallfolge am 08.04.2020 zu meinem Fahrradsturz. Und hat zur Wirbelsäulenfraktur geführt, mit nicht mehr abklingenden Beschwerden. 

 

Auf ungeklärtem Sachverhalt

kam die Sache vor das Landessozialgericht (LSG) Bremen. Mit dem Beschluss vom 22.09.2023 hat sich die BGHW verpflichtet, erneut zu Prüfen, ob es sich bei meinem Fahrradsturz um eine mittelbare Folge, der mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt und als Tatbestandsmerkmal muss aber ein Gesundheitsschaden oder Tod festgestellt sein.

 

02.11.2023

Beklagte folgt nicht der zugesagten Verpflichtung

Am 02.11.2023 hat die BGHW einen Bescheid angefertigt u. dokumentiert, die Beklagte ist nicht dem Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 gefolgt. So hat die BGHW auch keine Überprüfung vorgenommen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten drei Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. Die anerkannten Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1992 und 2001 hat die Beklagte nicht einmal im Bescheid aufgeführt.  

 

Dazu ist zu sagen: 

Meine Behördenakte hat gezeigt, dass bewusst oder unbewusst bei der Feststellung der Unfallfolgen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten bestehen. Damit ich keine Nachteile erleide, muss unbedingt eine sorgfältige Prüfung erfolgen. Insoweit sind die Mitarbeiter zu befragen, wie es zu den Pflichtverletzungen bzw. Unstimmigkeiten kommen konnte!? Und die für mich nachteiligen Schriftstücke müssen natürlich aus der Akte entfernt werden. 

 

17.11.2009

Es liegt ein Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 17.11.2009 vor und dokumentiert in 44 Punkten Pflichtverletzungen. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hat allein die aktenführende Behörde zu entfernen. Also die BGHW Bezirksverwaltung Bremen

  

18.01.2010

Mittarbeiter der BGHW haben "Redeverbot"

Die Pflichtverletzungen können von den Mitarbeitern nicht diskutiert und somit auch nicht entfernt werden. Denn der Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinem Personal mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Dieses "Redeverbot" haben die Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift bestätigt und ist noch am Wirken. Es belastet natürlich das Gewissen der Mitarbeiter, weil sie etwas in ihrem Sinne bzw. der BGHW verbergen müssen, vgl. Schriftstück vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) und verhindern auch die am 16.04.2013 zugesagte Interpretation über den Akteninhalt. 

 

26.07.2010

In dem Schreiben vom 26.07.2010 behauptet die BGHW wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

 

Bis dato hat die BGHW nicht erklärt, wie es zu dem unglaublichen Ergebnis kommen konnte.  

Die Verwaltungsentscheidung über das "Redeverbot" vom 18.01.2010 und Schreiben vom 26.07.2010 (Az. E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Und dabei werde ich mit einer Strafe bedroht.

 

08.04.2014

Fit im Büro halten sich die Mitarbeiter der BGHW auf dem Behördendach. Darüber hat der Weser-Kurier am 08.04.2014 berichtet.

 

Und über meinen "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" kam am 30.10.2014 ein Zeitungsbericht. 

 

Dem folgte "Das Schwert der Gerechtigkeit" und über meine Erfolge berichtete die Zeitung am 05.11.2014.

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt." 

 

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

Jetzt wird die BGHW aufdecken: Meine Unfallfolgen haben sich verschlimmert und führten zu einer unregelmäßigen Arbeitsaufnahme. Mein damaliger Arbeitgeber (Reha Team) hat meine unregelmäßige Arbeitsaufnahme dokumentiert und ich habe am 23.08.2000 eine schriftliche Abmahnung erhalten. Die Sache kam vor das Arbeitsgericht Bremen und mit einem Vergleich vom 26.04.2001 hat am 30.09.2001 das Arbeitsverhältnis sein Ende gefunden. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt war ich nicht mehr vermittelbar und habe seit 2001 auf die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall im Jahre 1968 und 2001 gewartet und vor dem Sozialgericht Bremen bis zum Bundessozialgericht Kassel darum gekämpft. Die Ermittlungen zur Feststellung der Unfallfolgen hat die BGHW im Jahre 2004 abgeschlossen. Dazu im Einklang hat die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 (Bl.674) dokumentiert:  

 

"Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung besteht keine Aussicht mehr, mich durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."

 

Aufgrund der in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Unfallfolgen war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Dazu im Einklang musste natürlich die Rentenerhöhung ausfallen.

 

Herr [20-2] ist Geschäftsführer der BGHW Bremen und hat mit seinem Schreiben vom 25.04.2008 dazu erklärt. An die Einschätzungen bzw. Diagnose  der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. Jedoch haben seine Mittarbeiter die Diagnose und festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt in der Sache Fahrradsturz der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird dafür sorgen, dass die BGHW die diagnostizierten Unfallfolgen im Sinne des § 8 SGB VII im Bescheid 1:1 einzutragen hat.  

 

Lehnt die BGHW die Eintragung 1:1 als "nicht erforderlich" ab, müsste das Gericht für die Eintragung sorgen weil es darauf ankommt, welcher Gesundheitsschaden im Sinne des § 8 SGB VII diagnostiziert wurde.

 

Siehe Schreiben aus dem LSG Bremen vom 04.11.2008 (Bl.1323) gerichtet an die Beklagte mit dem Schriftsatz meines Anwalts vom 31.10.2008 als Anlage in Kopie.

 

25.10.2012

Klagehäufung, Dauerthema Mehrbedarf, Gericht ist "lahmgelegt"

In meinem Fall hat sich die Beklagte über die Klagehäufung mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 beim SG Bremen beschwert. Über das Dauerthema Mehrbedarf hat auch das LSG Bremen in der Kreiszeitung 29.03.2012 berichtet. Und das LSG Bremen mit dem Vorsitzenden Richter am LSG Bremen wird natürlich auch "lahmgelegt".

 

Es folgen Schriftstücke vom 27.02.2004, 25.04.2008, 25.10.2012, 22.09.2023 und dokumentieren die Wahrheit.

 

16.04.2013

Meine Webseite habe ich der BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 angekündigt und ist quasi die Fortsetzung einer Broschüre aus dem Jahre 1904 von dem Berliner Carl Hofstädt über seinen Kampf um Unfallrente und die gleiche Frage hat auch die DGUV gestellt: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"   

 

Meine Unfälle und Korbmenschen als Unfall-Opfer. 

 

International sind die Berufsgenossenschaften tätig, 

die in meinem Fall verwickelt sind. Und die Mitarbeiter haben sich mit der folgenden Fotostrecke in der Öffentlichkeit präsentiert. >Klick

 

 

***

19.06.1968

Ich beginne nun mit meinem 1. Arbeitsunfall im chron. Ablauf: 

 

Zu meinem Verkehrsunfall im Jahre 1968 ist zu sagen:

Am 19.06.1968 kam mir - E. W. Neumann - als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (später BLG) ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Meine Unfallfolgen konnten bis dato nicht entschädigt werden. Dafür hat die "kriminelle Vereinigung" mit dem Zurückhalten von Beweismittel gesorgt. Aufgedeckt und dokumentiert hat es der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011. Mit dem Hinweis auf den Bericht der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG  Bremen ist sogleich Prozesslüge dokumentiert. Denn Manipulations-Unterstellungen wies die Beklagte in dem Prozess als völlig ungerechtfertigt zurück. Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

 

12.10.1968 

Das Handeln der Berufsgenossenschaft habe ich seit meinem ersten Arbeitsunfall vom 19.06.1968 als merkwürdig erkannt. So war in dem Arztbericht der BG Unfallstation vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) noch die richtige Diagnose dokumentiert. 

 

10.09.1969 

Jedoch mit dem weiteren Zwischenbericht vom 10.09.1969 aus der BG-Unfallbehandlungsstelle wurde erkannt. hier stimmt etwas nicht, denn wörtlich wurde nun vorgetragen:

 

"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen,[...]" 

 

Mit dem Zwischenbericht (10.09.1969) ist nämlich der Irrtum erregt worden, auf dem chirurgischen Fachgebiet gibt es keine Unfallfolgen. Und dem Irrtum folgen alle Gutachten bis dato. So wurde auch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem chirurgischen Fachgebiet beziffert. Vgl. Gutachten vom 20.05.1970 und 15.06.2005. Tatsächlich liegt aber die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auf dem chirurgischen Fachgebiet und ist als Unfallfolge im Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt.

 

Schon in dem Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Az. S 18 U 186/03 hat die Beklagte mit dem Schriftsatz vom 07.02.2005 bei Gericht angefragt, ob die Beklagte wie im Verwaltungsverfahren eine Begutachtung nach ihren wünschen durchführen darf. Damit war der Richter einverstanden und zementiert, dass die Richter von der Wahrheit nichts wissen wollen.  

 

Die Gesetzwidrigkeit ist mit dem Schreiben vom 13.02.2011 stichhaltig dokumentiert Und beginnt mit dem Zwischenbericht aus der BG Unfallbehandlungsstelle Bremen vom 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62. Hier ist ein Arztfehler und an der Unterseite meiner li. Kniescheibe eine Fraktur als Unfallfolge dokumentiert mit all meinen Beschwerden. Davon hat der leit. Arzt am 10.07.1969 einen längst verheilte kleine Knochenrißverletzung am Unterpol meiner li. Kniescheibe gemacht und keine Beschwerden auslösen. Ich habe von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und habe den Fehler dem leit. Arzt erkennbar gemacht. Seinen Fehler hat der leit. Arzt nicht beseitigt und hat am 10.07.1969 in seinem Zwischenbericht festgesetzt:   

 

"Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht mehr gegeben ist.

 

11.03.1975

Abfindung meiner Dauerrente war am 11.03.1975 m. M. rechtswidrig. Denn die BGHW hat keine Gesamt- MdE beziffert, sondern nur eine Teil -MdE von 25 %. Es war aber eine Gesamt-MdE von mehr als 25 % von dem Rentengutachter schon im Gutachten vom 25.08.1969 (Bl.131/5) angesagt. Somit durfte die Unfallrente gemäß dem Gesetz und § 604 RVO nicht auf Lebenszeit abgefunden werden. Denn schon durch die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet stand eine Gesamt- MdE von mehr als 25 % im Raum. 

 

22.11.1984 

In der Medizintechnik habe ich seit dem 22.11.1984 viel über das merkwürdige Handeln der Berufsgenossenschaften erfahren. Und meine Kundschaft hatte auch unter der Diagnose Asbestosezu leiden.

 "Fehler müssen vollständig beseitigt werden". 

 

Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich 16 Jahre im Med. Techn. Notdienst gearbeitet und so bearbeite ich auch meine Verletztenakte.

 

17.09.1992

 

Mein Arbeitsunfall am 17.09.1992

 

 

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 17.09.1992 zu einem Verkehrsunfall mit rechter Knieverletzung.

 

 

 

23.08.2000: Abmahnung wegen unregelmäßige Arbeitsaufnahme 

Weil sich die Unfallfolgen verschlimmert haben kam es zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und zur Abmahnung am 23.08.2000. Später und mit einem Vergleich vom 26.04.2001 wurde das Arbeitsverhältnis mit der Firma Reha-Team Bremen Medizintechnik zum 30.09.2001 vor dem Arbeitsgericht Bremen aufgehoben. Danach war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.

 

06.02.2001 

 

Mein Arbeitsunfall am 06.02.2001

 

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 06.02.2001 zu einem Verkehrsunfall ohne Dauerschaden. Im Notarztbericht vom 06.02.2001 wurde dokumentiert, mein Herz war frei von Vorhofflimmern (VHF). Es ist ein wichtiger Vorbefund für den späteren Arbeitsunfall am 20.03.2001 mit dem Gesundheitsschaden VHF.

 

20.03.2001  

 

Mein Arbeitsunfall am 20.03.2001

Zu meinem Stromunfall im Jahre 2001 ist zu sagen:

 

In dem umfangreichen Verwaltungsverfahren haben die medizinischen Gutachten der BGHW mein Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 dokumentiert. Hier von abzuweichen gab es keinen Grund. So hat die BGHW gemäß § 8 SGB VII meinen Stromunfall als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt, aber rechtswidrig wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen. Damit erspart sich die BGHW auf rechtswidrige Art jede Entschädigung. Diesen Fehler und Prozessdelikt konnte ich am 26.08.2009 mit meinem Anwalt aufdecken. Mit dem Hinweis auf den Bericht der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG  Bremen ist sogleich Prozesslüge dokumentiert. Denn Manipulations-Unterstellungen wies die Beklagte in dem Prozess als völlig ungerechtfertigt zurück. Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

 

20.03.2001  

Mein schwerer Arbeitsunfall geschah am 20.03.2001 in der Medizintechnik mit einem starken Stromschlag mitten in mein Herz.

 

Danach wurde chronisches Vorhofflimmern (VHF) diagnostiziert. Mit einem medizinischen Gutachten vom 21.07.2008 wurde dem Richter [5] am LSG (Landessozialgericht) Bremen glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Jedoch in seinem Urteil vom 18.12.2008 folgte der Richter [5] weiter dem Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 welches unrichtig davon ausgegangen ist, mein VHF habe schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Beisitzender Richter war der jetzige Direktor am SG Bremen. Und mit Schreiben vom 10.03.2020 wurde bekannt, dass die Gerichtsakte beim SG Bremen zur Sache Stromunfall nicht mehr auffindbar sei.

 

Von Anfang an wird gemäß § 8 SGB VII ein Arbeitsunfall nur anerkannt, wenn ein Gesundheitsschaden/Tod eingetreten ist. Den Gesundheitsschaden haben die Mediziner der BGHW im Verwaltungsverfahren als Vorhofflimmern in den Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003 diagnostiziert, wurde aber nicht im Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) vom 27.04.2004 eingetragen. Da haben wir den "Betrug", denn wird im Bescheid kein Gesundheitsschaden eingetragen bekommt man auch keine Entschädigung. Mit dieser bloßen Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Die Gerichte betreiben keine vollständige Aufklärung und folgen der Beklagten. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

 

05.11.2002 

Es kam am 05.11.2002 zum Treppensturz mit li. Fuß-Verletzung. Die Beklagte hat mit dem Schreiben vom XY aktenkundig vorgespiegelt ein Sachverständiger habe die Sache bearbeitet. Tatsächlich wurde dem Sachverständigen mein Treppensturz nicht zur Bearbeitung vorgelegt. 

 

 

11.03.2003

BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt. 

 

 

Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Danach wurde mein Name in die allgemeine Stellungnahme eingetragen und wurde postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. So hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Die Lüge wurde erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) erkannt. 

 

29.08.2003

Kaum zu glauben aber wahr:

 

Bei der BG ETEM in Köln hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (Herr 10-2) nach den Wünschen der BGHW falsches Beweismittel am 29.08.2003 zum Ablehnen meiner Ansprüche angefertigt. Und hat mir mit Schreiben vom 18.11.2004 vorgetäuscht:

 

"Seitens der GroLa BG (jetzt BGHW) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."

 

Und seine Stellungnahme vom 29.08.2003 soll das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem Fall sein. Mit Schreiben der BG ETEM vom 07.05.2009 (Bl.771/3) wurde bekannt, dass die BG ETEM keinen Begutachtungsauftrag erhalten hat. Damit wurde Herr [10-2] der Leiter des  Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle als Lügner erkennbar. Die BGHW ist nicht dem Gesetz und Untersuchungsgrundsatz nach § 200 SGB VII gefolgt. Ferner habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Und nun sollte das Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) aus der Akte entfernt werden. Darauf hat die BGHW mit Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 die Unwahrheit wie folgt festgesetzt:  

 

"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."

 

So ist dokumentiert, die Stellungahme vom 29.08.2003, die als Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW hervorgegangen sein soll, wurde bei der Urteilsfindung am 18.12.2008 (Az.: L 14 U 199/06) zum Tatbestand. Dieser Vorgang ist natürlich gesetzwidrig.

 

12.01.2004  

Mit dem Schreiben vom 12.01.2004 hat die Unfall-Ambulanz von der BGHW die Akte angefordert und wollte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW verhindert. Dazu wurde der Unfall-Ambulanz ein falsches Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Schreiben der GroLa BG (jetzt BGHW) vom 30.01.2004 vorgelegt. Das Rentengutachten wurde gesetzwidrig von einem mir unbekannten Arzt angefertigt und mit dem Schreiben der BGHW vom 04.04.2017 nach 13 Jahren aus der Akte entfernt. Sogleich wurde die Stellungnahme der ärztlichen Beraterin Frau Dr. [8-3] vom 02.02.2005 aus der Akte entfernt und rechtswidrig angefertigt wurde. 

 

27.02.2004

Ich warte auf die Entschädigung, denn die Ermittlungen hatte die BGHW mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 (Bl.674) abgeschlossen mit der Feststellung: Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung besteht keine Aussicht mehr, mich durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern.

 

Aktenkundig hat die BGHW die im Verwaltungsverfahren und in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen hat. Nun liegt ein Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird nach mehr als 19 Jahren dazu führen, dass die BGHW die festgestellten Unfallfolgen mit Bescheid zur Tatsache macht.

 

 

27.04.2004  

Der Bescheid vom 27.04.2004 wurde zur Geheimhaltung unter der Nr.: 9 aufgeführt und dokumentiert eine Pflichtverletzung, womit sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung erspart. Und für finanzielle Einsparungen hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten. Und ich habe am 18.12.2008 meine Klagen vor dem LSG Bremen in allen Instanzen verloren.

 

27.04.2004   

BGHW hat meiner Krankenkasse (hkk) mit Schreiben vom 27.04.2004 (Bl.229) ihren Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) in Kopie vorgelegt. Der im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt hat. Jedoch in dem Bescheid hat die BGHW überhaupt keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Sogleich gibt die BGHW wörtlich bekannt:

 

"Gleichzeitig melden wir unsere Erstattungsansprüche gemäß § 105 SGB X an, den wir nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beziffern werden."  

  

Krankenkasse erkennt nicht den unvollständigen Bescheid.

Jedoch für welchen Gesundheitsschaden die BGHW Erstattungsansprüche stellt, wurde nicht festgesetzt und auch nicht von der HKK hinterfragt. Und so erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Und die hkk verlangt von mir die Medikamentenzuzahlung. Den o.g. Bescheid  vom 27.04.2004 (Bl.227) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung unter der Nr. 9 aufgenommen. Am 07.01.2023 habe ich die Abt. Abrechnungsbetrug bei der hkk erneut eingeschaltet  

 

07.02.2005

Schon in dem Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Az. S 18 U 186/03 hat die Beklagte mit dem Schriftsatz vom 07.02.2005 bei Gericht angefragt, ob die Beklagte wie im Verwaltungsverfahren eine Begutachtung nach ihren wünschen durchführen darf. Damit war der Richter einverstanden und zementiert, dass die Richter von der Wahrheit nichts wissen wollen.

 

28.02.2005

Prozessbetrug war am 28.02.2005 vollbracht

Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) und dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 (Bl.751 ff) war der Prozessbetrug in der Stromunfallsache abgeschlossen. Und konnte mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 objektiviert und dokumentiert werden.    

 

19.06.2007

LSG Bremen & Beklagte interessiert die Wahrheit nicht  

und haben am 19.06.2007 keine Amtshilfe zugelassen. mehr 

 

10.06.2008

Mein Anwalt hatte die Kritikpunkte mit dem Schriftsatz vom 10.06.2008 dem Gericht vorgelegt und die Beklagte hat eine freigestellte Stellungnahme gegenüber dem Gericht mit einem Aktenvermerk verweigert. 

 

18.12.2008

Meine Klagen habe am 18.12.2008 mit Falschurteilen auf ungeklärtem Sachverhalt vor dem LSG Bremen verloren siehe Az.: L 14 U 183/05 und L 14 U 199/06. Und war nur durch Prozessdelikte möglich.

 

05.01.2009

Prozessdelikt, zementiert eine "kriminelle Vereinigung"!

Denn in den Berichten vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten selbst wörtlich dokumentiert:

 

"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."

 

09.06.2009

Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde (scheinbar) abgezogen.

Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] wurde von der Bearbeitung meiner Fälle offiziell abgezogen. Wie der Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) nachvollziehbar dokumentiert. Aber nur scheinbar, denn wahrhaftig hat Herr [18] auch das Beschwerdeverfahren gegen seine Person (Az.: E 207/09) in seinem Sinne bearbeitet. Insoweit ist es auch zu dem internen Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gekommen und an die Direktion in Mannheim gerichtet war. 

 

Die BGHW hatte die Information, dass es zu einer Anzeige gegen die BGHW und ihrem Prozessbevollmächtigten Herrn [18] wegen Betrug kommt. Und ist mit dem Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) nachvollziehbar dokumentiert. Und Herr [18] ist schon am 08.06.2009 zu der wörtlichen Entscheidung gekommen:

 

"[...] bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."   

 

02.07.2009 

Mit Pflichtverletzungen hat das Team der BGHW in Bremen "über das Ziel hinausgeschossen" meine mögliche Unfallrente (AU 2001) und mögliche Rentenerhöhung (AU 1968) zu verhindern. Mein Bearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde am 02.07.2009 von meinem Fall abgezogen. 

 

21.07.2009 

Darauf wurde Herr [18] von meinem Fällen abgezogen und ist mit dem Aktenvermerk vom  21.07.2009 dokumentiert und sich in der Handakte ohne Blattnummer befindet. Und ist seit dem 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung unter der Nr.: 28 +29 aufgelistet. 

 

21.07.2009 

Zum Prozessbevollmächtigten Herrn [19-1] ist zu sagen.

Der in Prozessdelikt verwickelte Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [18] wurde von meinen Fällen am 21.07.2009 abgezogen nachdem ich die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet habe (17.11.2009). Herr [11-3] und Herr [19-1] haben meine Fälle übernommen

 

und haben mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" von dem Geschäftsführer der Beklagten Herrn [20-2] erhalten. Am 16.04.2013 hat der Sachbearbeiter Herr [11-3] in einer Telefonnotiz dokumentiert, mit mir zusammen soll der Akteninhalt besprochen werden. Tatsächlich war dieses aber gar nicht möglich, denn Herr [11-3] hatte ja seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Und auch dieses Gespräch am Telefon vom 16.04.2013 war ihm natürlich untersagt. 

 

26.08.2009

In der Stromunfallsache hat mein Anwalt Dr. jur. hat mit mir und dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklage (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Das LSG Bremen hatte für Manipulation-Unterstellungen kein "rechtliches Gehör" und war somit ebenfalls angreifbar. Es war der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und habe mir die Staatsanwaltschaft zur Hilfe geholt.

 

04.09.2009

Als ich aber bei den Berufsgenossenschaften und am Sozialgericht Bremen mit meinem Anwalt am 04.09.2009 kriminelle Handlungen aufgedeckt habe, wollte mein Anwalt mit meiner Sache nichts mehr zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

15.09.2009

 

Ich habe weitergemacht und mein Schreiben vom 15.09.2009 war der Anfang für ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09.  

  

 

05.10.2009

 

Darauf hat die BGHW Bremen mit dem internen Schreiben vom 05.10.2009 der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet, mit mir haben sie ein "Problem" und werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen.

 

BGHW in Bremen ist die aktenführende Behörde und hat einen neuen Geschäftsführer: "Neue Besen kehren gut". "Aber die alten kennen die schmutzigen Ecken". Das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim, hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Aber wer ist "Gustl Mollath"?!

 

17.11.2009

Mit Schreiben vom 17.11.2009 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen in 44 Punkten erkannt, meine Behördenakte muss bereinigt werden. Dafür sei die aktenführende Behörde zuständig, aber die Behörde nimmt keine Bereinigung vor.

 

17./28.11.2009

Und mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 hat die BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: 

 

"Wir werden eine Grenze aufzeigen und wollen uns nicht kriminalisieren lassen. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, das er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden."

 

Dazu ist zu sagen:

Es ist der Ansatzpunkt, ich habe eine "kriminelle Vereinigung" aufgespürt und jeder kontakt mit mir soll beendet werden, damit die weitere Aufklärung verhindert wird.   

 

18.01.2010  

Den BGHW-Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. 

Am 28.11.2009 hat die "kriminelle Vereinigung" schon richtig dokumentiert: So kann es nicht weitergehen, demnächst müssen sie sich in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Von dem Geschäftsführer der BGHW wurde mir mit Bescheid vom 18.01.2010 Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Das Hausverbot hat die Beklagte mit dem Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.

 

26.07.2010

Die BGHW entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke und hat in dem Schreiben vom 26.07.2010 wörtlich behauptet:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat.

 

Natürlich war es ein falsches Ergebnis und am 01.09.2010 wünschte die Beklagte die Mediation oder ähnliches. Damit war das SG Bremen aber nicht einverstanden und hat am 15.10.2010 in acht Fällen meine Klagen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit abgeschmettert. Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet.

 

30.01.2011

"Wem was anzulasten ist" hatte ich mit meinem Schreiben vom 30.01.2011  dokumentiert. Eine detaillierte Stellungnahme hat es von der BGHW bis dato nicht gegeben.

 

13.02.2011  

Rentengutachter hat mit dem Schreiben vom 13.02.2011 Manipulation aufgedeckt, die BGHW hat zu meinem Nachteil Beweismittel zurückgehalten und so hat die BGHW das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert. 

  

02.03.2011

Auf dem Dach der Behörde hält sich das Team der BGHW Fit.

Die BGHW sucht neue Mitarbeiter. >Klick

Schon am 02.03.2011 hat die BGHW in meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 29/11) wörtlich dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und fühlen sich daher für befangen."

   

03.03.2011  

"Wem was anzulasten ist" hatte ich mit dem Schreiben vom 03.03.2011 dokumentiert. Eine detaillierte Stellungnahme hat es von der BGHW bis dato nicht gegeben.

 

08.04.2011

Die BGHW hat selbst am 08.04.2011 dokumentiert: 

 

"Eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann bietet wenig Aussicht auf Erfolg."

 

08.04.2011

Regionaldirektor benötigt "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft 

Regionaldirektor benötigt die Bestrafung meiner Person und will damit gegenüber seinem Personal eine "Signalwirkung" auslösen. 

 

Am 08.04.2011 hat die BGHW Mannheim und Bremen über das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert:

 

 

"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin.

 

28.10.2011

Dazu ist zu sagen:

Es ist richtig, dass ich die Mitarbeiter wegen rechtswidriger Handlungen beschuldigt habe und dafür liegen mir die Beweismittel greifbar vor.

 

In der Gesprächsnotiz vom 28.10.2011 wurde ich ins schlechte Licht gestellt, obwohl die BGHW dafür kein Beweismittel vorlegen kann. So wurde ich als Person dargestellt, die nicht ganz Zurechnungsfähig sein soll. Dabei denke ich an "Gustl Mollath".  

 

Die Kripo hat bei meiner Vernehmung erklärt, ich müsste mir wegen einer Strafanzeige der BGHW vom 06.03.2012 keine sorgen machen und wird von der STA Bremen eingestellt. So ist es mit dem Schreiben der STA Bremen vom 27.03.2012 auch geschehen. Schuldunfähigkeit wurde gar nicht überprüft. So konnte ich kein 2."Gustl Mollath" werden, der 7 Jahre zu Unrecht in einer Anstallt verbracht hat. Dieses Ziel wurde an anderer Stelle mit dem Schriftsatz der BGHW am 24.06.2013 und der Verfügung aus der STA Bremen vom 19.06.2017 nachvollziehbar gewünscht. Die Generalstaatsanwalt Bremen hat es aber mit dem Bescheid vom 27.01.2017 nicht zugelassen. M. M. will die Generalstaatsanwaltschaft jede weitere Ermittlungen verhindern, weil dabei das Ansehen der deutschen Sozialversicherung leidet.

 

07.03.2012 

Mitarbeiter der BGHW kennen ihre Fehler und können nicht mehr zurückrudern, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Und erwarten einen Amoklauf, weil sie keine Aufklärung betreiben können/dürfen und haben auch "Redeverbot". Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, dass die Geschäftsführung der BGHW die Kriminalpolizei Bremen mit der E-Mail vom 07.03.2012 eingeschaltet hat und will damit die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten. 

 

12.03.2012  

Die höchsten Amtsträger im Sozialsystem sind in meinem Fall verwickelt und der Bürgermeister von Bremen (SPD) und seine Senatoren kennen meinen Fall. Auch der Polizeipräsident Bremen kennt meinen Fall und das interne Schreiben der Beklagten vom 05.10.2009 , wie das Schreiben vom 12.03.2012 bestätigt. 

 

29.03.2012 

Dauerthema Mehrbedarf: 

 

Über dieses Thema berichtet die Presse am 29.03.2012 und wird natürlich auch durch meine Klagehäufung ausgelöst, die ich nicht verhindern kann.

25.10.2012

Es ist aktenkundig, von Anfang an bin ich vom Gericht und der Beklagten um die Entschädigung meiner Unfallfolgen betrogen worden. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufigkeit geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde und die Verwaltung und Gerichte "Lahmlegen".

 

22.11.2012

Für die Beklagte kam niemand im Termin am 22.11.2012 zur mündlichen Verhandlung. Damit war der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen einverstanden. Und hatte schon am 03.07.2012 zur mündlichen Verhandlungen die Anwesenheit von zwei bewaffneten Justizbeamten angeordnet.

  

Der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht (VRLSG) Bremen Herr [5] ist in meinem Fall verwickelt und hat mit seinem Urteil v. 22.11.2012 zur Sache L 14 U 169/11 WA u. L 14 U 170/11 WA erkennbar gemacht, meine Wiederaufnahmeklagen (WA) werden nur zugelassen wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Nun musste ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wird. Damit wurde ich quasi vom Gericht zum "Verbrecherjäger" gemacht. Aber ich konnte keine "Verbrecherjagt" beginnen, weil die Beklagte nicht anwesend war.

 

22.11.2012

Staatsanwaltschaft Bremen erfolglos eingeschalt. 

Denn meine Strafanzeige wurde mit dem Schreiben der STA Bremen vom 19.11.2013 eingestellt. Mit Schreiben vom 26.08.2022 will die STA Bremen kein strafbares Verhalten erkennen und will auch keine Ermittlungen aufnehmen.

 

05.12.2012  

Vorsitzende der BGHW konnte angeblich keine Pflichtverletzung erkennen. So ist es in seinem Schreiben vom 05.12.2012 dokumentiert. 

 

21.12.2012 

Mit Schreiben vom 21.12.2012 hat der Richter [5] am LSG Bremen dokumentiert, die sitzungspolizeiliche Maßnahme war umsonst, weil von mir überhaupt kein Anlass gegeben wurde. Der Richter hatte also die Aktenlage unrichtig eingeschätzt. Der Richter hat nicht die "kriminelle Vereinigung" erkannt und nicht zur mündlichen Verhandlung gekommen ist, weil sich die Beklagte nicht Rechtfertigen will/kann.  

 

04.02.2013

Bis dato habe ich keine sachgerechte Entschädigung erhalten. Bei der BGHW kommt es zu finanziellen Einsparungen und dafür hat der Mitarbeiter ein Bundesverdienstkreuz erhalten vgl. 04.02.2013.

 

16.04.2013

Der BGHW habe ich mit Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet, mit meiner Webseite werde ich der Öffentlichkeit und der DGUV meine Behördenakte zugänglich machen, damit auch IM DEUTSCHEN HISTORISCHEN MUSEUM BERLIN erkannt wird: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"

 

26.04.2013

 

Und ist für eine "kriminelle Vereinigung" in den Berufsgenossenschaften natürlich ein rotes TuchDazu im Einklang hat die BGHW mit dem Schreiben vom 26.04.2013 geantwortet und sogleich wurde ich bedroht. Ferner wurde die Unwahrheit wörtlich behauptet: 

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet." 

 

16.04.2013

Offensichtlich war auch das positive Gespräch vom 16.04.2013 für meinen Sachbearbeiter Herrn [11-3] mit mir nicht erlaubt. Denn Herr [11-3] hatte von der Geschäftsführung seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Welche Rüge Herr [11-3] für das positive Gespräch erhalten hat ist unbekannt.

 

24.06.2013

"Verbrecherjäger" war nun meine Mission in der Sozialversicherung und auf meine Gesundheit muss ich aufpassen. 

 

Sozialgericht wurde zum "Kriegsschauplatz" ernannt 

Am 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und mir sollte sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden. 

 

Termine vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen wurden von bewaffneten Justizbeamten begleitet und machen keinen Sinn. Dieses hat die Beklagte (BGHW) mit ihren Schriftätzen am 24.06.2013 dem LSG Bremen mitgeteilt. Denn die Prozessbevollmächtigten und Mitarbeiter der Beklagten (BGHW) haben seit 18.01.2010 "Redeverbot" und ist noch am Wirken.

 

22.01.2014

Hetze im Netz: "Hyänen des Systems" 

Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Und wurde von der Berufsgenossenschaft als "Hyäne im System" verhetzt.

 

Ich bin damit einverstanden, wenn es in Berchtesgaden zu einem Seminar in meiner Sache und meinem Beisein kommt. Und werde es auch in einer Schlichtung (Mediation) vortragen, vgl. Schreiben vom 22.01.2014. 

 

19.02.2014

Ich werde von einer "kriminellen Vereinigung" betrogen und belogen.

So hat das SG Bremen die vier angesagten Mediationen mit Schreiben vom 13.03.2014 abgesagt und dazu im Schreiben vom 19.02.2014 wörtlich vorgetragen:

 

"...Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, dass ist vielfach gerichtlich bestätigt.

 

Mediation ist nur möglich, wenn die Gegenseite und ihre Position respektiert und Angriffe auf sie unterlassen werden."

 

17-18 März 2014

Über Google konnte ich aufdecken, zwei vermeintliche "Täter" aus der Chefetage der BGHW und BG ETEM haben sich am 17-18 März 2014 in Vietnam aufgehalten. Und sind in meinem Fall und Prozessdelikt verwickelt. Es ist der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM Köln und ist sogleich Präsident der IVSS, engl. ISSA. Ferner der Vorsitzende meiner BGHW vgl. Fotostrecke

 

09.04.2014

Fit im Büro halten sich Mitarbeiter der BGHW auf dem Bürohausdach.

 

19.06.2014

Es kam zu Teilerfolgen am 19.06.2014 und dokumentieren, von Anfang an habe ich Recht und die Gerichte haben vielfach Falschurteile angefertigt. Es kam zum Teilerfolg mit dem "Spatz in der Hand:

Das Gericht hat erkannt die Verschlimmerung der Unfallfolgen müssen zu einer Rentenerhöhung führen. Die Beklagte hat 5% angeboten und damit sollte alles erledigt sein und die Akte sollte nicht mehr geöffnet werden. Ich habe erklärt dieses ist nicht richtig. Darauf wurde ich vom Gericht mit dem Hinweis bedrängt:

 

"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben sonst werde ich überhaupt nichts bekommen."

 

12.08.2014

Autotransporter rammte am 11.08.2014 Goethe/Schiller Archiv 

Fahrer schwer verletzt. Unfallfirma BLG Bremen vormals E. H. Harms.

Darüber berichtet auch der Weser-Kurier in Bremen am 12.08.2014.  

 

02.09.2014 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die "Kriminelle Vereinigung" am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede u. Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 wurden die Ermittlungen gegen meine Person von der STA Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort wieder eingestellt. Damit ist der STA Bremen bekannt, in Bremen ist eine personifizierte "kriminelle Vereinigung" hohen Amtsträger am Wirken. Es wurde ihnen aber bis dato nicht das Handwerk gelegt. M. M. soll die Sache vertuscht werden. So habe ich auch keine Hilfe vom Bürgermeister Bremen und seinen Senatoren erhalten. Und im Gefängnis habe ich erfahren  "Jeder stirbt für sich allein" und was es bedeutet, wenn die Feldpost (23.10.1942) mit Schreibmaschine geschrieben wurde.

  

24.09.2014

BGHW hat am 24.09.2014 eine besondere Hausordnung erlassen, die meine Aufklärungsarbeit erheblich behindert. 

 

Oktober/November 2014

"Teilerfolg im Streit um Unfallrente" & "Das Schwert der Gerechtigkeit"

 

Pressenachrichten, mit denen nicht so ohne Weiteres zu rechnen war. 

15.04.2015

Strafvereitlung im Amt wurde ableitbar. 

Am 15.04.2015 wollte ich meine Anzeige bei der Polizeiwache in Bremen erweitern. Dazu ist es aber nicht gekommen, denn ich wurde von dem Polizeibeamten wie folgt wörtlich angeschrien:

 

"Hauen Sie ab ich will von ihrer Scheiße nichts wissen."

 

Ich wurde geschlagen festgenommen und eingesperrt. Am 14.12.2017 kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bremen. Zehn Polizeibeamten waren vorgeladen, keiner kam. Damit war der Richter einverstanden und hat das Verfahren eingestellt. Wobei die Staatsanwältin schon die Verfügung erlassen hatte, meine Straffähigkeit soll überprüft werden. Wieder denke ich an "Gustl Mollath". 

 

Dazu ist zu sagen: 

Zwischenzeitlich hat der Polizeibeamte die Unwahrheit behauptet ich hätte zu ihm "Arschloch" gesagt. Und die Staatsanwältin hatte am 19.06.2017 die Verfügung erlassen, es soll zur Begutachtung meiner Schuldfähigkeit kommen. Denn ich hatte angezeigt, dass die Staatsanwältin nicht richtig ermittelt hat. Wenn 10 Polizisten nicht zur Aufdeckung der Wahrheit vor Gericht erscheinen, dann wird auch die öffentliche Interesse geweckt. Offensichtlich hat der Richter eine "juristische Notbremse" gezogen und durfte nicht aufdecken, in meiner Sache ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

 

26.05.2015

Kriminelle rechtfertigen sich nicht, ich soll bestraft werden.  

Am 02.09.2014 hat die "Kriminelle Vereinigung" ein Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingeleitet, mit dem Hinweis auf meine Webseite und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen gegen meine Person sofort mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit war geklärt, meine Anschuldigungen sind berechtigt, jedoch hat die STA keine weiteren Ermittlungen gegen die "kriminelle Vereinigung" angestrengt. Sie werden bis dato von weiteren Behörden geschützt, scheinbar soll unser Sozialsystem nicht an Ansehen verlieren. Es ist ein Ansatzpunkt für Strafvereitelung im Amt vgl. StGB § 263 Betrug Denn der Anzeigeerstatter ist nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt und wurde nicht zur Rechenschaft gezogen.

 

23.06.2015 

Es kam zum 3.Teilerfolg am 23.06.2015 und dokumentiert, von Anfang an habe ich Recht und die Gerichte haben vielfach Falschurteile angefertigt. Und das Gericht hat festgestellt, die Beklagte hat meinen Jahresarbeitsverdienst zu ihrem Vorteil falsch ermittelt und finanziell bereichert, vgl. StGB § 263 Betrug.

 

04.01.2016

Es bestehen Ansprüche wegen der seinerzeit fehlgeschlagenen beruflichen Eingliederung vgl. E-Mail vom 04.01.2016. Scheinbar hat sich die BGHW mit meinem Arbeitgeber (Reha Team) über die Rückzahlung einer Eingliederungshilfe gestritten. BGHW ermittelte nicht die Ursache für den Kündigungsgrund. 

 

29.02.2016

Am 29.02.2016 gab die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt: "Es ist wichtig seine Rechte einzufordern"  

 

Ich bleibe auf dem rechten Weg & folge der Direktorin am SG Bremen.

 

29.04.2016

Danach hat die Beklagte das Bedrohungsmanagementteam der BGHW und mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 eingeschaltet. Dabei wurden den Mitarbeitern erklärt, wie die Aufklärung zu verzögern ist und wie sie sich zu verhalten haben, wenn ich ihnen gegenüberstehe. Und haben den Mitarbeitern erklärten, die sofortige Aufklärung kann mit Bumerangsätzen verhindert werden.  

 

08.11.2018

Amerikanische Polizeisirene brachte am 08.11.2018 Hilfe

Am 08.11.2018 war das Betreten der Behörde eine gefährliche Sache, denn mir gegenüber stand eine mächtig "kriminelle Vereinigung". So habe ich meine amerikanische Polizeisirene zur Sicherheit mitgenommen, mit der ich die Polizei auch wahrhaftig zur Hilfe rufen konnte als ich mich bedroht fühlte. Dass ich die Sirene eingeschaltet habe, war keine strafbare Handlung, jedoch die mächtige BGHW hat für eine Ordnungshaft gesorgt.

 

05.12.2018

Dem Landgericht (LG) Hamburg wurde ein Schriftstück vom 5.12.2018 in Kopie vorgelegt, welches offensichtlich Meineid dokumentiert. Damit wurde die "Lüge" verbreitet, der Geschäftsführer der Beklagten Standort Bremen Herr [20-2] habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Und wird sogleich mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 von dem Geschäftsführer Herrn [20-2] widersprochen. 

 

21.01.2019 

Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte meine sämtlichen Beweismittel vernichtet die strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" dokumentieren. Dieses habe ich der Polizei gemeldet. Und mit dem Hinweis auf meine Hausnummer, war der Hinweis auch begründet. Jedoch BGHW hat es zu einer Ordnungshaft kommen lassen.

 

13.08.2019

45 Geheimunterlagen dokumentieren mehr als bloße Pflichtverletzungen.

Dazu im Einklang wurde mir am 13.08.2019 vom Landgericht (LG) Hamburg eine Liste mit 45 Schriftstücken der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit vorgelegt. Und werde mit einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder Ordnungsstrafe bis zu 250.000 € zur Geheimhaltung gedrängt.

 

Dabei wird  u. a. der Bescheid vom 27.04.2004 unter der Nr.: 9 aufgeführt und dokumentiert eine Pflichtverletzung, womit sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung erspart und für finanzielle Einsparungen hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten.

 

13.08.2019 

Widerwillen bin ich seit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 28/19) zum Geheimnisträger über 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geworden. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

10.03.2020

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar.

M.M. ist das SG Bremen befangen.

 

In der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) hat die Datenschutzbeauftrage mit Schreiben vom 10.03.2020 wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 3. Mai 2005 zum Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. [19-14], Direktor der Sozialgerichts, sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

08.04.2020

Auch ich habe einen schweren Fahrradsturz erlitten (08.04.2020). 

Mein Fahrradsturz (Folgeunfall aus den im Sinne des § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfällen) hat am 08.04.2020 zu einer Wirbelsäulenfraktur geführt, mit nicht mehr abklingenden Beschwerden.

 

26.06.2020

Zur Sache Fahrradsturz hat die Beklagte keinen Sachverständigen eingeschaltet und am 26.06.2020 wörtlich dokumentiert:

 

"Wir wollen die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges des Unfalls vom 08.04.2020 mit den Folgen des Unfalls vom 19.06.1968 zwar nicht komplett ausschließen, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermögen wir jedoch nicht zu erkennen". 

 

"Weitere Zweifel an den von Ihnen geschilderten Hergang, gründen sich auf die in der Vergangenheit mehrfach mit unterschiedlichsten Unfallschilderungen erfolgten Versuche, Unfälle als Folge des Unfalles vom 19.06.1968 anerkannt zu bekommen." 

 

05.03.2021

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021dokmentiert.   

 

06.09.2021 

Von meinem Recht der Meinungsfreiheit habe ich Gebrauch gemacht. Bin im Gefängnis gelandet und letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW (Behörde) unter dem Arm entlassen worden. Die Zeitung stand vor dem Gefängnis und hat über meinen Fall berichtet, aber nicht das Fernsehen. 

 

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte 45 Geheimunterlagen der "kriminellen Vereinigung" unter dem Arm. Mit dem Beweismittel stehe ich vor der Presse und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Die Ordnungshaft werde ich als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) nicht überleben u. wäre mittelbare Unfallfolge aus meinen Arbeitsunfällen.

 

07.12.2021

Diagnosen: Akuter Schlaganfall im Mediastromgebiet links, am ehesten kardioembolischer Genese bei Vorhofflimmern. Zu dem Schlaganfall kam es bei meinem Besuch in der STA Bremen (07.12.2021).  

So ist es mit meinem Schreiben vom 28.12.2021 dokumentiert. 

 

 26.08.2022

Staatsanwalt will keine Ermittlungen aufnehmen!

Mit Schreiben vom 26.08.2022 hat der Staatsanwalt vorgetragen:  

 

Er werde weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismittel" vornehmen.

 

Die Zeitung hat über meinen Fall berichtet, aber das Bremer Fernsehen will meinen Fall nicht bringen. 

 

10.10.2022 

Ich habe Insiderwissen bin Whistleblower und recherchiere wie ein investigativ Journalist. Mein Schwerpunkt liegt auf Sozialskandal und unterdrückter Pressefreiheit. Dazu im Einklang wurde meine Sache bis dato nicht über das Bremer Fernsehen ausgestrahlt. Das Fernsehen ist eine "Behörde" und will m. M. nicht über Pflichtverletzungen der Behörden berichten. Ich habe beim Bremer Fernsehen nachgefragt und bekam (10.10.2022) die wörtliche Antwort: 

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir, aber nicht Ihren Fall."  

 

Filmemacher/in würden meinen Fall bringen, es fehlen nur die Gelder vgl. 10.10.2022   

 

17.05.2023

Hier haben wir m. M. Strafvereitlung im Amt! 

Obwohl die Kriminalpolizei Bremen schon im Jahre 2012 erkannt hat, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, will die STA Bremen keine Ermittlungen aufnehmen, wie die Schreiben der STA Bremen vom 19.11.2013 & 17.05.2023 dokumentieren.  

 

"In Bremen ist der Teufel los"

"Seit mehr als 10 Jahren ist in Bremen der Teufel los. So konnte auch im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am 19.07.2023 von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten Herrn [19-1] keine Aussage gemacht werden. Weil er seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" hat. Damit war die Erörterung der Sach- und Rechtslage mit der Beklagten überhaupt nicht möglich und ein "Tumult" bahnte sich an.

 

15.06.2023  

Berufsgenossenschaft gibt Geheimhaltungsinteresse bekannt.

 

Durchbruch im Kampf um Unfallrente. Denn die Auswertung/Interpretation über den Akteninhalt muss die BGHW nun vornehmen. Die BGHW muss natürlich dokumentieren, welche Schriftstücke und warum sie für die BGHW eine Geheimhaltungsinteresse darstellen. Ferner muss die BGHW den Geheimhaltungsgrad dokumentieren.

 

21.06.2023

Nächster Termin am 19.Juli 2023 zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen und die Bearbeiter meiner Behördenakte haben "Redeverbot". Darüber ist mein Anwalt mit dem Schreiben vom 21.06.2023 informiert. 

  

22.06.2023 

22.06.2023, Generalstaatsanwaltschaft Bremen ist der Meinung, im vorliegenden Fall würden keine Indizien vorhanden sein, die nach kriminalistischen Erfahrungen einen Verstoß gegen Strafnormen als möglich erscheinen lassen. Diese Meinung zementiert m. M. wurde die Geheimhaltungsinteresse einer "kriminellen Vereinigung" respektiert.

 

19.07.2023

Nun hat das LSG Bremen die Urteile vom 19.07.2023 aus meinem Verkehrsunfall (L 14 U 149/21) und Stromunfall (L 14 U 171/21) vorgelegt und dokumentieren, wie die Berichterstatterin an der Aufklärung vorbei steuert. Mutwilligkeitskosten sind ein schweres Geschütz, aber die Urteile konnte das Landessozialgericht (LSG) damit nicht verhindern. Diese Urteile werden nun als Beweismittel für meine Klage (L 14 U 132/21) zum Fahrradsturz am 08.04.2020 verwertet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.  

 

19.07.2023 

Geheimhaltungsinteresse der Beklagten hat m. M. am 19.07.2023, 13:00 Uhr, zur NICHTÖFFENLICHEN Sitzung (L 14 U 132/21) geführt.

 

26.07.2023

Wie schon oben berichtet hat die Richterin mit Schreiben vom 26.07.2023 der Beklagten wörtlich vorgetragen:  

 

"Je nachdem, ob Sie den vom Kläger geschilderten Unfall akzeptieren, werde ich im Anschluss einen rechtlichen Hinweis bzw. Vergleichsvorschlag machen." 

 

02.08.2023 

Ich bin keine "gefährliche Person" und dieses soll auch die Öffentlichkeit von Amts wegen von der BGHW erfahren. Dazu habe ich dem Geschäftsführer der BGHW Bremen mein Schreiben vom 02.08.2023 vorgelegt.  

 

10.08.2023

BGHW Regionaldirektion Bremen hat neuen Geschäftsführer.

Seit dem 10.08.2023 ist bekannt, ein neuer Geschäftsführer ist angetreten, wird es seinen Arbeitsplatz bzw. "Tatort" reinigen???

Sind die "Tatortreiniger" schon in meiner Behördenakte am Wirken? Mit Schreiben vom 10.08.2023 und freundlichen Telefonat am 15.08.2023 hat mir der neue Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [19-24] seinen Namen genannt, ist über meine Fälle - die seit mehr als 20 Jahren nicht abgeschlossen sind - bestens informiert, und hat über mein Wohnmobil und amerikanische Polizeisirene berichtet. Einen "sauberen Arbeitsplatz" möchte der neue Geschäftsführer von seinem Vorgänger Herrn [20-2] übernehmen. M. m. wird Herr [19-24] die Behördenakten durch seine Mitarbeiter überprüfen und reinigen lassen, insbesondere aus rechtlicher Sicht. Ist der Auftrag erledigt wird ein umfangreicher Abschlussbericht auflisten, wo etwas zu bereinigen war/ist und ggf. wie bereinigt wurde.

 

Wir haben auch über Mutwilligkeitskosten gesprochen. M. M. sollte die BGHW und das Gericht diese Kosten übernehmen, weil mutwillig bis dato an der Aufklärung der Wahrheit vorbei gesteuert wurde, darüber hat Herr [19-24] gelacht.  

 

17.08.2023

Das Gericht hat zwei bewaffnete Justizbeamten am 17.08.2023 zu den mündlichen Verhandlungen angeordnet. Und ist der Ansatzpunkt, hier wird etwas kriminelles Bearbeitet. Und könnte zu einer weiteren Klagehäufung, führen, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Diesen Tatbestand hat die Beklagte schon in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vor zehn Jahren dem Gericht gemeldet. 

 

22.08.2023

"Auf die große Leinwand"   

Über meinen Fall kam es am 22.08.2023 zu einem spontanen Dreh auf dem Bremer-Marktplatz. Die Filmemacherin entscheidet, wie es weitergeht.  

 

22.09.2023

Die Richterin am LSG Bremen hat einen Vergleichsvorschlag mit Schreiben vom 11.09.2023 angekündigt und wie das Gericht vorgehen will ist schon bemerkenswert, wie mein Schriftsatz vom 18.09.2023 dokumentiert.

Zur Sache Fahrradsturz wird nun im Verwaltungsverfahren erneut eine Entscheidung von der Beklagten erwartet. Dazu im Einklang liegt der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor.  

  

22.09.2023

"Da haben wir den Salat und der stinkt zum Himmel"  

Es ist der Gästebucheintrag vom 22.09.2023 aus Bayern. Mediation konnte den "Gestank" von 45 Geheimunterlagen der BGHW nicht beseitigen, vgl. Schreiben vom 27.01.2014

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."

 

 

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

 

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Ich lande im Gefängnis, dafür haben höchste Amtsträger im Sozialsystem gesorgt