Kulturbericht im Weser Kurier vom 12.02.2025

hat meinen folgenden Hinweis erforderlich gemacht:   

Erich Neumann ist mein Name, ich kämpfe vor dem Sozialgericht (SG) Bremen um sachgerechte Unfallrenten. Und die Direktorin am SG Bremen hat am 20.02.2016 für Richtig erkannt.

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern".

 

Dem folge ich seit mehr als 20 Jahren mit vielen Klageverfahren in allen Instanzen. Ich gebe nicht auf und werde "Michael Kohlhaas" genannt. Kohlhaas hat sein Recht mit blutigem Schwert und wie ein Berserker eingefordert. Meine Waffe ist "Das Schwert der Gerechtigkeit" und kein blutiges Schwert. Ich bin anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolgen) und kein Berserker. 

 

In meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat die BGHW-Bremen der Direktion-Mannheim in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 über das weiteres Vorgehen gegen meine Person wörtlich dokumentiert:

 

"Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollteVon unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussagen, halten wir das Vorgehen auch für gerechtfertigt." 

 

Dazu ist zu sagen: Die Gefahr und Bedrohungslage geht nicht von mir aus sondern vom Gesetzgeber. Denn ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen kann/will. Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.

 

Teilerfolge haben im Jahre 2014 und 2015 gezeigt:

"Das Schwert der Gerechtigkeit" ist die richtige Waffe und führt zum Erfolg.  Weil aber nichts weiter passiert habe ich bedenken, ob ich einen weiteren Erfolg in dem Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Bremen zum Az.: S 2 U 12/24 erleben werde. Denn die Unfallfolgen bedrohen meine Gesundheit. Insbesondere mein defektes Herz aus einem Stromunfall. 

 

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Willkommen auf meiner Webseite, im "Kampf um Unfallrente" 

Erich Walter Neumann ist mein Name, alias unfallmann, geb. 12.07.1942.

Unfall-Opfer-Bayern e. v. # Justiz-Opfer.org # Forum für Unfallopfer #  

 

Ein Arbeitsunfall kann jedem passieren.

 

So ist auch mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf (Theis) Eden an einem Arbeitsunfall im Jahr 1925 verstorben und ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem  Glasfabrikanten in Jena. Am 15.09.2012 hat die Zeitung mit der Schlagzeile darüber berichtet: "Als Chirurg unsterblich geworden."

 

Die Deutsche Sozialversicherung 

steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. 

Jedoch im Kampf um Unfallrente hat sich im Jahre 2009 in meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) heraus kristallisiert: Bei der BGHW bin ich an eine "kriminelle Vereinigung" geraten die sich durch Pflichtverletzungen finanzielle Einsparungen verschafft. Und ich bin ein "Kriminalitätsopfer" in der Sozialversicherung. 

 

Nach dieser Erkenntnis hat die BGHW meinen Fall als "Hochwichtig" eingestuft der kein Einzelfall ist und hat am 13.04.2011 dokumentiert:

 

"Herr Neumann bereitet so viel Arbeit, dass man ganz allein für diese Person einen eigenen Bearbeiter abstellen könnte. Organisatorisch ist dies natürlich von der Abteilung nicht zu leisten. Hier könnte man die Frage aufwerfen, ob dieser Fall und auch ähnlich gelagerte Fälle anderer Regionaldirektionen - auch den Fall der Sparte E - künftig vom Referat bearbeitet werden sollte(n)/ könnte(n.)."

 

Jeder kann nach Arbeitsunfall "Kriminalitätsopfer" werden.

So bin auch ich im "Kampf um Unfallrente" Kriminalitätsopfer geworden. Dazu im Einklang hat die Kripo Bremen die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesichtet und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte die Kripo nicht glauben. Der Kripo sind die Hände gebunden, weil die Staatsanwaltschaft Bremen keine Ermittlungen einleitet."

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

"Kriminelle Vereinigung" arbeitet international,

es sind die höchsten Amtsträger im Sozialsystem.  

 

Sie arbeiten zusammen als Präsident [10-2] u. Vize-Präsident [19-17] bei der "issa". Im WEISSER RING ist Herr Dr. [8-1] Ehrenmitglied. Sie haben sich in Fotostrecken aus Vietnam präsentiert, ebenso im Video und Zeitungsberichten am 04.04.2023 u. 06.07.2023. 

 

"Staatsanwaltschaft personifiziert "Kriminelle Vereinigung" 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Schreiben vom  26.05.2015 eingestellt. Bei den Ermittlungen wurde sogleich die "kriminelle Vereinigung" personifiziert. Und Namen dürfen/sollen m. M. in der Öffentlichkeit nicht bekannt werden.

 

HKK geht nicht gegen Pflichtverletzungen der BGHW vor. > Klick 

Auch nicht gegen die "kriminelle Vereinigung" bei der BGHW in Bremen, gegen die ich antreten muss (27.04.2004). 

 

Mit meinem Anwalt konnte ich Prozessdelikt aufdecken.

So ist es mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 und 07.09.2009 stichhaltig dokumentiert. 

 

Jeder Arbeitsunfall führt zum Gesundheitsschaden/Tod. 

So ist es auch in meinem Fall und im Sinne von § 8 SGB VII. Jedoch die BGHW (vormals GroLa BG) hat den ermittelten Gesundheitsschaden nicht pflichtgemäß im Bescheid vom 27.04.2004 eingetragen. So haben die Versicherten meiner Handelskrankenkasse (HKK) die Behandlungskosten bis dato übernommen und wird als Abrechnungsbetrug erkannt. Wobei mir sogleich die mögliche Unfallrente versperrt wird. Bemerkenswert, die HKK hat diese Pflichtverletzung noch nicht der BGHW gemeldet (04.02.2025).

    

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

Aktenkundig kannte die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen meinen Fall, wollte aber keine weitere Aufklärung vornehmen, wie das Schreiben vom 29.12.2010 aus dem SG Bremen bestätigt. Es ist der Ansatzpunkt, Akten sollen geheim bleiben, womit ich mein Recht einfordern kann. Es ist aber wichtig seine Rechte einzufordern, dieses hat die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Im Kampf um Unfallrente folge ich der Direktorin.

 

Dauerthema Mehrbedarf

Am 29.03.2012 hat die Kreiszeitung über das "Dauerthema Mehrbedarf" am SG/LSG Bremen berichtet. Das Pressefoto zeigt u.a. den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht (LSG) Niedersachen-Bremen Herrn [5]. Dieser ist in meinem Fall verwickelt und für den Mehrbedarf verantwortlich, weil seinen Urteilen nicht gefolgt werden kann.

 

Danach hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 wörtlich dokumentiert:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. 

 

Wir behalten uns daher vor, einen Antrag auf Feststellung der mutwilligen Prozessführung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG zu stellen." 

 

Mehrbedarf wegen Besonderheit der Fälle.

In der Gesprächsnotiz (07.05.2012) hat die Beklagte dokumentiert:

 

"Herr Richter [5] teilt mit, dass beabsichtigt ist in Kürze einen Erörterungstermin anzuberaumen. Dies wird jedoch erst erfolgen wenn klar ist, wann die in Bau befindliche Sicherheitsschleuse fertig gestellt ist. Aufgrund der Besonderheit des Falles sieht er genau wie wir die Notwendigkeit ggf. auch einen Polizeibeamten im Sitzungssaal zur Verfügung zu haben."

 

Es ist der Ansatzpunkt, die "kriminelle Vereinigung" leidet unter Angstzuständen.

 

Beklagte hat das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz" erkannt.

So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten vom 24.06.2013 dokumentiert und zementiert Angstzustände der "kriminellen Vereinigung". Insoweit werden auch die Mitarbeiter der BGHW unberechenbar und haben seit dem 13.02.2010 "Redeverbot".  

 

Gerichtsakte am Sozialgericht Bremen nicht auffindbar"

Herr Prof. Dr. [19-14] ist in meinem Fall als Richter und in Prozessdelikt verwickelt. Und ist nun Direktor am SG Bremen. Und die Landesbeauftrage für Datenschutz hat mit Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert:

 

"Herr Dr. [19-14], Direktor des Sozialgerichts, hat sich bei uns telefonisch gemeldet. Er gab an, dass die komplette Akte zum Az.: S 18 U 94/04, wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

Es ist der Ansatzpunkt, die Gerichtsakte wurde unerlaubt entfernt, ansonsten wäre der Zeitpunkt über den Löschvorgang rekonstruierbar.  

 

Ein erster Blick ins Internet...

Erich Neumann
Erich Neumann

Sie hetzen im Netz"

Berufsgenossenschaft (BG) & Gewerkschaft  

"Hyänen des Systems"

Ein erster Blick ins Internet hat aufgedeckt, Unfallmann, eine andere Person und die Kanzlei sind von der Gewerkschaft und BG im Seminar in Berchtesgaden am 22.01.2014 als "Hyänen des Systems" dargestellt worden. Und haben die Berichtigung im Internet verweigert. 

 

"Kriminelle Vereinigung" bekam das Bundesverdienstkreuz

Auf meinem Rücken verschafft sich die BGHW finanzielle Einsparungen und damit sind die besten Juristen & Richter beschäftigt, also die Elite nach 1945. Und so gab es für die BGHW am 04.02.2013 die hohe Auszeichnung.

Wahrhaftig hat aber die Witwe & Kanzlei [2-13] in Düsseldorf die hohe Auszeichnung verdient, denn sie haben weitergemacht und haben nach 20 Jahren ihr Recht bekommen.

 

Gericht spricht eine nicht zu verstehende Sprache.

Ich kämpfe seit 24 Jahren um mein Recht. Meine Ehefrau hat einen hohen Gerechtigkeitssinn und war in der "Albert Schweizer Stiftung" beschäftigt. An einer mündlichen Verhandlung hat sie teilgenommen. Mit dem Ergebnis an einer weiter mündlichen Verhandlung möchte sie nicht teilnehmen, weil das Gericht eine "andere Sprache spricht". 

 

"Kriminelle Vereinigung" hat Schwachstellen

Dazu im Einklang hat mir der Richter [5] in einer mündlichen Verhandlung die wörtliche Frage gestellt:

 

"Wie sind sie an dieses Schreiben gekommen?"

 

Darauf konnte ich nur antworten: 

 

"Diese Frage verstehe ich nicht"

 

Denn es war das Schreiben vom Rentengutachter v. 13.02.2011 und dokumentiert, die Beklagte hat Beweismittel zurückgehalten.

 

M.M. wollte der Richter hinterfragen, wo die "kriminelle Vereinigung" ihre Schwachstellen hat.

 

Mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm ins Gefängnis

Die 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt. Und bin am 06.09.2021 letztmalig entlassen worden. Die Presse hat mich vor dem Gefängnis mit den Geheimunterlagen unter dem Arm interviewt. 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW hält die BGHW seit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg  vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) auf unbestimmte Zeit geheim. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

Es ist mein Ziel: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich von 1984-2001 in der Medizintechnik gearbeitet, so bearbeite ich auch meine Behördenakten und ist wie eine "Reise quer durch das Strafgesetzbuch". Bereitet auch mir viel Arbeit und könnte noch einen Mitarbeiter gebrauchen. Denn von Mazi und WernerE bekomme ich schon über mein Gästebuch Unterstützung.

 

Ohne Presse und Webseite bin ich machtlos, 

denn die BGHW geht nach "Stasi-Manier" vor. So bin auch ich im Gefängnis gelandet. Und Hilfsmittel zum Bewältigen meiner Unfallfolgen wurden mir von der BGHW verweigert. Ich bin und bleibe ein Kriminalitätsopfer.

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" 

Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. 

Siehe: Candlelight Bremen 

Ich decke einen außergewöhnlicher Sozialskandal auf, mein Fall ist kein Einzelfall und könnte einen Tumult in unserem Sozialstaat auslösen. Das Fernsehen ist wie die BGHW eine Behörde, es ist der Ansatzpunkt warum die Sache seit dem 16.11.2009 nicht ausgestrahlt wird. Dazu im Einklang liegt die E-Mail vom 28.11.2009 vor.

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

Zum Weitermachen haben Zeitungsberichte, Geheimunterlagen der BGHW, mein Gästebuch und weitere Ereignisse gedrängt. Die Zeitungen haben über "Das Schwert der Gerechtigkeit"  berichtet" und publiziert:

  

Er wird weiterkämpfen, 

auch wenn sein Leben dabei "vor die Hunde geht" 

Nachdem was Geschah, bin ich zum Weitermachen verpflichtet:

 

10.07.1969: Von Anfang an; wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen.

05.09.2003; Rentengutachten wurde manipuliert.

07.01.2009Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

09.06.2009; Wir haben nichts zu verbergen.

26.08.2009; Mit meinem Anwalt decke ich auf: Sozialgericht Bremen und Beklagte (BGHW-Bremen) sind wegen Prozessdelikt angreifbar.

05.10.2009; In die Anschuldigungen wollen wir uns nicht verlieren und Herrn Neumann werden wir in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.

17.11.2009; Staatsanwalt hat in 44 Punkten Pflichtverletzung dokumentiert.

17.11.2009; Den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen.

28.11.2009; Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.

18.01.2010; Ich erhalte Hausverbot und die Bearbeiter meiner Akte erhalten "Redeverbot" und ist bis dato am Wirken.

13.02.2011; Chefarzt dokumentiert, Rentengutachten wurde durch das              Zurückhalten von Beweismittel manipuliert.

08.04.2011; BGHW ist der (richtigen) Auffassung, eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete und hat die Erfolglose Strafanzeige vom 02.09.2014 bestätigt.    

24.06.2013; Beklagte hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Mir sollte das Gericht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

19.06.2014; Mit einer Sonderzahlung über 12.000 Euro, sollte das Öffnen der  Akte für immer verhindert werden.

02.09.2014; In ihrer erfolglosen Strafanzeige gegen meine Person, hat sich die  "kriminelle Vereinigung" selbst personifiziert. 

30.10.2014; Mein Teilerfolg im Streit um Unfallrente. Er lässt nicht locker.

24.12.2015; Geldautomat, Aktentasche, Weser-Kurier und Konzentrationslager.

29.02.2016"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern".

29.04.2016; BGHW schaltet das "Bedrohungsmanagementteam" ein.

14.12.2017; 10 Polizisten vorgeladen, keiner kam.

08.11.2018; Amerik. Polizeisirene ruft Polizei Bremen zum Sondereinsatz.  

21.01.2019; Feuer im Nachbarhaus konnte keine Akte vernichten.

13.08.2019; BGHW lässt 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung durch das Landgericht (LG) Hamburg festsetzen, einschl. dem Urteil (Az.: 324 O 128/19).

24.12.2019; Heiligabend im Gefängnis: "Jeder stirbt für sich allein" 

21.10.2021; Herr Neumann nervt.

02.01.2025; "Sicherheitslage ist so angespannt wie noch nie"

  

"Ich soll für verrückt erklärt werden"

Darüber hat der Weser-Kurier am 29.11.2012 berichtet und hat dazu die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet. Damit wurde bestätigt, was die Kriminalpolizei Bremen schon erkannt hat, dass die kriminelle Vereinigung nach Stasi-Manier vorgeht.

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen, haben die Journalisten im Interview gefragt. Ich konnte nur vortragen, nachdem mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt hat und die Generalstaatsanwaltschaft STA Bremen am 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt hat, sind die Ermittlungen eingestellt worden.

 

BGHW hat LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. 

So ist es mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013 dokumentiert. Dazu wurde bei Gericht angeregt, mir soll auf dem Nebenkriegsschauplatz "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden. 

 

Dazu ist dem Gericht vorgetäuscht worden, ich hätte einen Prozessbevollmächtigten. Für die "Lüge" wurde die Beklagte nicht gerügt. 

 

21.01.2019  

Feuer im Nachbarhaus, konnten die Geheimakten nicht vernichten. 

Unter der Androhung eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder 250.000 € Ordnungsgeld wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt. Schon damals hätten die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW durch ein Feuer - wie in meinem Nachbarhaus - vernichtet werden können. Dieses war aber nicht möglich, weil der Weser Kurier gegenüber der BGHW eine falsche Hausnummer angegeben hat. 

Zum Tatbestand meiner Webseite ist zu sagen: 

Die interne Stellungnahme (05.10.2009) der BGHW-Bremen habe ich der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugängig gemacht. Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann. Darauf hat die BGHW-Bremen die interne Stellungnahme am 13.08.2019 in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung unter der Listennummer (21) auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Danach habe ich die 45 Unterlagen geändert und können nicht mehr 1:1 als Ablichtung aus meiner Webseite erkannt werden. Angeblich kann die BGHW-Bremen ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 [1234-1] nicht auffinden und wünschte mit Schriftsatz v. 20.12.2019 von mir eine Kopie. 

 

"Kriminelle Vereinigung": Das Team hat sich selbst personifiziert. 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die "kriminelle Vereinigung" bei der Staatsanwaltschaft (STA) am 02.09.2014 ein Ermittlungsverfahren angestrengt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Dabei hat sich das Team der "kriminelle Vereinigung" personifiziert. Es sind die höchsten Amtsträger im Sozialsystem. Nach meiner Vernehmung (19.01.2015) und schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 hat die STA Bremen, das Ermittlungsverfahren sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Es ist der Ansatzpunkt, die Sache führt zu einem Sozialskandal und könnte nicht nur in Bremen einen Tumult auslösen. Insoweit musste die STA Bremen die Ermittlungen sofort einstellen. So gab es auch kein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigeerstatter [19-2] und offensichtlich nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt ist. 

 

Bundeskriminalamt (BKA) habe ich am 14.07.2016 eingeschaltet.

Mein Anruf am 27.07.2016 beim BKA hat ergeben, meine E-Mail ist eingegangen und ist der Abteilung für schwere und organisierte Kriminalität (SO) Az.: IZ35-8 vorgelegt und an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) Bremen weitergeleitet worden, Es ist mir nicht bekannt, dass das LKA Bremen Ermittlungen eingeleitet hat.

 

STA Bremen hat nicht einmal erkannt,

dass die Beschuldigten personifiziert sind. Darüber wurde die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Einschreiben vom 24.01.2017 u. Az.: 693 UJs 1448/17 aber informiert.

Von einem Justizbeamten, wurde mir zum Az.: 693 UJs 1448/17 erklärt, das "U" bedeutet Unbekannt. STA Bremen hat dem "U" den Irrtum erregt, es sei eine Strafanzeige gegen Unbekannt und hat damit ungewollt oder gewollt die Namen der höchsten Amtsträger aus dem Blickfeld nehmen. So konnte auch im Vorgang zur Prüfung eines Anfangsverdachts gegen Herrn Richter am Landessozialgericht [5], Herrn Dr. [8-1] und Herrn Dr. [10-2] - 693 UJs 1448/17 - auch keine Ermittlungen eingeleitet werden.

 

Aus Gründen des Datenschutzes,

habe ich auf meiner Webseite die Namen durch Nummern ersetzt. Die folgenden Fotos, hat der Vorsitzende der BGHW Herr Dr. [19-17] für die Öffentlichkeit freigegeben.  

 

Hilfe suchend an WEISSER RING e.V. gewandt (18.12.2024):

Dabei habe ich erfahren, Herr Dr. [8-1] ist Ehrenmitglied im WEISSER RING u. sogleich Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" im Team der BGHW

 

Mein Ziel:

Die Vorbildlichkeit in der deutschen Sozialversicherung soll wieder hergestellt werden und die kriminellen Täter sollen ihren Hut nehmen und nicht als Ehrenmitglied im WEISSER RING e.V. erscheinen. Denn die Unfallopfer und Kriminalitätsopfer sollen ihre mögliche Entschädigung erhalten. Ich habe Insiderwissen und möchte der Öffentlichkeit zeigen, wie die kriminellen Täter vorgehen. Dazu habe ich von den Mitarbeitern der BGHW Unterlagen erhalten die ich niemals erhalten sollte. Wie u.a. die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) und das Vorhaben der Täter dokumentiert und sich wie ein "roter Faden" durch die Behördenakten der BGHW & Gerichtsakten zieht.  

 

Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] deckt Prozessdelikt auf 

und ist mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 (Bl.714) in der Sache S 18 U 94/04 dokumentiert. Dem folgte ein weiteres Antwortschreiben vom 07.09.2009 (Bl.700 ff) und zementiert Prozessdelikt. Nun war das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM wegen Prozessbetrug angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte nicht, dass sein Name auf meiner Webseite erscheint. 

 

Warum hat mein damaliger Anwalt keinen Strafantrag gestellt?

Mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] wird die Frage nicht beantworten. Dazu im Einklang hat die Zeitung am 18.10.2010 wörtlich berichtet:

 

"Heute will er sich nicht mehr zu dem Fall äußern."

 

Interne Stellungnahme der BGHW-Bremen zum weiteren Vorgehen.

In der Direktion der BGHW-Mannheim habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 mein Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) ausgelöst. Dazu hat die aktenführende BGHW-Bremen die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seiten) über das weitere Vorgehen angefertigt und der BGHW-Mannheim übersandt. U.a. mit dem Hinweis: 

 

Wir wollen uns nicht rechtfertigen.

Wir werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Siehe interne Stellungnahme vom 05.10.2009

 

Kripo hat erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung"

und hat dazu die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesichtet.

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

Hinweis: Die interne Stellungnahme (05.10.2009) hat die BGHW am 13.08.2019 in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung unter der Listennummer (21) auf unbestimmte Zeit festgesetzt.

 

"Kriminelle Vereinigung" hat sich selbst personifiziert. 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die "kriminelle Vereinigung" bei der Staatsanwaltschaft (STA) am 02.09.2014 ein Ermittlungsverfahren angestrengt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Dabei hat sich die "kriminelle Vereinigung" personifiziert und sind die höchsten Amtsträger im Sozialsystem. Nach meiner Beschuldigtenvernehmung (19.01.2015) und meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 hat die STA Bremen, das Ermittlungsverfahren sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Es ist der Ansatzpunkt, die Sache führt zu einem Sozialskandal und die STA Bremen muss die Ermittlungen sofort einstellen. So gab es auch keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter [19-2] und nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt ist. Aus Gründen des Datenschutzes habe ich die Namen durch Nummern ersetzt.

 

Auftrag zur Verbrecherjagt durch Landessozialgericht (LSG) Bremen

Seit dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 22.11.2012  Seite 7 (L 14 U 170/11 WA) fühlt sich der Kläger durch den Richter [5] zur Verbrecherjagt beauftragt. Denn das Gericht hat dem Kläger wörtlich vorgetragen:

 

"Im Übrigen ist weder ersichtlich noch vom Kläger vorgetragen worden, dass wegen der von ihm angenommenen Herstellung falscher Urkunden eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweisen nicht erfolgen konnte (§ 581 Abs. 1 ZPO)."

 

Dazu ist zu sagen:

Gemäß § 581 Abs. 1 ZPO liegt ein Grund vor. Und habe ein Strafverfahren am 22.11.2012 bei der Staatsanwältin [11-1] in Bremen angestrengt. Dazu habe ich als erstes die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (3 Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) in Kopie übergeben. Dem folgten weitere Aktenteile als Beweismittel, darauf hat die Staatsanwältin (11-1) am 19.11.2013 plötzlich und unerwartet die wörtliche Entscheidung getroffen:

 

"Aus Ihrem Vorbringen sind tatsächliche zureichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich zu beurteilendes Fehlverhalten der Beteiligten nicht abzuleiten. Deshalb war die Aufnahme von Ermittlungen und die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abzulehnen."   

 

Danach hat die BGHW das Beweismittel aus meiner (erfolglosen) Strafanzeige (22.11.2012) mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Unter der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

 

Strafvereitlung im Amt (StGB § 258a), Zusammenfassung:

Strafvereitlung im Amt liegt vor, denn keiner darf sich Rechtfertigen, weil dabei die Sozialversicherung an Ansehen verliert und es könnte zum Tumult kommen. Insoweit haben die Bearbeiter meiner Fälle auch bei der BGHW seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot".

 

Mein Fall kann ohne Tumult in einer Schlichtung (Mediation) beendet werden, wenn ich erhalte, was mir von Anfang an nach Recht und Gesetz zusteht (13.03.2014).

 

Voraussetzungen der Untersuchungshaft liegt vor (§ 112 StPO):

Denn es besteht Verdunklungsgefahr, dazu im Einklang ist die Gerichtsakte am SG Bremen S 18 U 94/04 nicht mehr auffindbar, wie das Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert. Angeblich soll seit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 auch das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) nicht mehr in der Behördenakte der BGHW Bremen auffindbar sein.

 

Mein erster von zwei schweren Arbeitsunfällen

geschah am 19.06.1968 um Mitternacht. Als Fahrer der Firma E.H.Harms  Automobil - Transporte kam mir ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. Firma E.H.Harms wurde 2009 von der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft (BLG) übernommen. Eine Unterstützung im Kampf um Unfallrente habe ich von der BLG leider nicht erhalten. So musste ich als Schwerbehinderter vor dem Sozialgericht (SG) Bremen um mein Recht kämpfen und von der Beklagten mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt wurde. Sogleich hat die Beklagte vom Gericht gewünscht, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Und bei den mündlichen Verhandlungen vor dem LSG Bremen waren am 03.07.2012 und 19.07.2023 Justizbeamten anwesend, wie bei einem Strafprozess.

 

Teilerfolge 

haben am 18.12.200819.06.2014 sowie 23.06.2015  gezeigt ich habe von Anfang an Recht. Und der Teilerfolg am 23.06.2015 war nur zu Stande gekommen, weil ich von der Beklagten bedroht wurde mit dem Hinweis, wenn ich für die Rentennachzahlung auch Zinsen haben möchte, dann werde ich gar nichts bekommen. Im Sinne der Beklagten sagte das Gericht;

 

"ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben". 

So wurde ich unter Druck gesetzt und die 1975 abgefundene Rente, lebte mit einer Rentenerhöhung ohne Zinsen von 5% auf. Damit hat die Beklagte vorgetäuscht, es sei zu einem Vergleich gekommen und wollte die Akte nicht mehr öffnen. Mit der Stellungnahme aus dem BG Unfallkrankenhaus vom 17.11.2011 wurde nachvollziehbar hier ist viel kriminelle Energie im Spiel. Denn die Erhöhung muss über 5% beziffert werden und bei einer Rentennachzahlung gibt es auch einen Zinsbescheid. 

 

Amtshilfe mit krimineller Energie verhindert 

Mit Schreiben der BG Unfall-Ambulanz Bremen vom 12.01.2004 (Bl.661) wird nachvollziehbar, wegen der Fülle meiner Beschwerden, wurde der BGHW (vormals GroLa BG) Amtshilfe angeboten, dazu sollten sämtliche vorhandenen Unterlagen vorgelegt werden. Die Amtshilfe hat die BGHW mit Schreiben vom 30.01.2004 (Bl.665/Rs.) nicht zugelassen und hat dazu ein wertloses 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt, dass nicht gemäß § 200 SGB VII angefertigt wurde. Nur so konnte die BGHW verhindern, dass die "Regie" der Aufklärung von einem Mediziner übernommen wurde. Und zementiert, in der gesetzlichen Unfallversicherung der BGHW Bremen ist eine mächtige "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

Dem Sozialgericht (SG) Bremen hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 20.05.2008 mein Schreiben vom 08.05.2008 vorgelegt und sogleich mit dem Vermerk vom 15.05.2008 nachvollziehbar dokumentiert: 

 

"Auf meine Schreiben soll nicht reagiert werden."

 

Das Zurückhalten von Aktenunterlagen und damit die Manipulation hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 objektiviert und dokumentiert. Aber darüber will die BGHW nicht diskutieren. Und hat den Bearbeitern meiner Fälle schon mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt.

 

Mein zweiter schwerer Arbeitsunfall

geschah am 20.03.2001 in der Medizintechnik. Ein starker Stromschlag mitten in mein Herz löste chronisches Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden aus. So ist es in allen med. Gutachten der BGHW dokumentiert. 

 

Teilerfolg:

Stromunfall im Sinne von § SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt.

Jedoch hat die BGHW den ermittelten Gesundheitsschaden in keinem Bescheid eingetragen. Im damals laufenden Gerichtsprozess (Az.: S 18 U 94/04; L 14 U 199/06) ist mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 dem LSG Bremen und der Beklagten das Angebot zur Amtshilfe von dem Mediziner Herrn Dr. med. [26-1] bei der BG ETEM bekannt geworden. Denn es wurde erkannt, dass das SG/LSG Bremen und die Beklagte wenig Erfahrung mit Stromunfällen haben. Die Amtshilfe wurde aber nicht angenommen. Es ist der Ansatzpunkt, eine "kriminelle Vereinigung" will sich an meiner möglichen Unfallrente bereichern und hält sich dumm.

 

"Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher." [B. Brecht]

 

Danach hat die Beklagte meinen damaligen Anwalt mit Schreiben vom 30.04.2008 (Bl.1260) (17) aufgefordert:

 

"Im Übrigen sollten Sie Ihrem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen."

 

Im Antwortschreiben vom 05.05.2008 (Bl.1266) hat mein Anwalt dokumentiert und klargestellt: 

 

"Er kann nicht dem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen, weil er selbst angesichts des mittlerweile riesigen Aktenmaterials den Überblick vollständig verloren habe."

 

Dem Sozialgericht (SG) Bremen hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 20.05.2008 mein Schreiben vom 08.05.2008 vorgelegt und sogleich mit dem Vermerk vom 15.05.2008 nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Auf meine Schreiben soll nicht reagiert werden."

 

Wahrhaftig hat auch das SG Bremen und die STA Bremen nicht auf meine Schreiben vom 08.05.2008 reagiert. Es zementiert den Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung " am Wirken und keiner will das kriminelle Handeln in der Öffentlichkeit aufdecken. 

 

So kam die Beklagte auch nicht am 22.11.2012 zur mündlichen Verhandlung. Damit war der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen einverstanden. Und meine sofortige Strafanzeige bei der STA Bremen vom 22.11.2012 war auch erfolglos. Denn die Staatsanwältin Frau [11-1] hat keine Ermittlungen eingeleitet. 

 

Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem Standard. 

Dazu im Einklang liegt das medizinische Gutachten aus dem Herzzentrum vom 21.07.2008 vor. Insoweit war der Richter [11-15] auch nicht berechtigt eine Aussage zu machen. Und tatsächlich zu einem falschen Urteil im Sinne der Beklagten geführt hat. Die "Bande" hat keine Amtshilfe zugelassen und haben die Fehler und Folgen bis dato nicht aus der Akte beseitigt.

 

Danach konnte mein Anwalt mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2008 (Bl.714) aufdecken, das SG Bremen hat Aktenmaterial zurückgehalten und kam zu der Wertung: Das SG Bremen und die Beklagte sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

  

Interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09)

In der Direktion der BGHW-Mannheim habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 mein Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) ausgelöst. Dazu hat die aktenführende BGHW-Bremen eine interne Stellungnahme vom 05.10.2009 angefertigt und der BGHW-Mannheim übersandt. U.a. mit dem Hinweis: 

 

Wir wollen uns nicht rechtfertigen.

Wir werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Siehe interne Stellungnahme vom 05.10.2009

 

Kriminalpolizei Bremen erkennt eine "kriminelle Vereinigung"

und hat dazu die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten."

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

Hinweis: Die interne Stellungnahme (05.10.2009) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Listennummer (21) auf unbestimmte Zeit festgesetzt. 

 

Mitarbeiter der BGHW erhalten u.a. "Redeverbot"

So hat es der Geschäftsführer der BGHW-Bremen am 18.01.2010 mit seiner Verwaltungsentscheidung dokumentiert. Und wurde mit der Listennummer (22) zur Geheimhaltung festgesetzt. Es kam zu einem riesigen Aktenmaterial, weil die Bearbeiter meiner Akte auf meine vorgelegten Schreiben nicht (sachgerecht) reagieren dürfen. Dazu im Einklang liegt der Hinweis vor:

 

"[...] im Hinblick auf Ihre bei der BGHW vorgelegten Schreiben im Zusammenhang mit Ihren gemeldeten Unfällen teilen wir Ihnen mit, dass wir diese Schreiben bis auf Weiteres nicht mehr beantwortet werden. Eine Ausnahme von dieser Regel findet sich nur dann, wenn Sie in der Sache Neues vortragen." 

 

Was wahrhaftig in der Vergangenheit geschah, darüber will die BGHW also nicht diskutieren. Und weitere Arbeitsunfälle können nicht als mittelbare Unfallfolge gemäß § 11 SGB VII erkannt werden. 

 

Mein schwerer Fahrradsturz am 08.04.2020

Am 08.04.2020 kam es zu meinem schweren Fahrradsturz. Auslöser waren meine Arbeitsunfälle die von der BGHW im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt sind. Die Zurechnung des Zweitunfalls (§ 11 SGB VIIist erst möglich, wenn die Diagnose der Gesundheitsschäden mit Bescheid der BGHW festgesetzt wurden. Dazu läßt die BGHW es aber nicht kommen, weil nicht aufgedeckt werden soll, was in der Vergangenheit geschah. A22.09.2023 kam es in dieser Sache zur nicht öffentlichen Verhandlung und wie in einem Strafprozess, waren Justizbeamten anwesend. 

 

Syndikat ist personifiziert & international am Wirken.

 

Es taucht in Vietnam und im WEISSER RING auf, wie die Fotostrecke dokumentiert:

 

Es ist mein Wunsch und großes Ziel.

 

WEISSE RING muss sauber bleiben & Kriminalitätsopfern helfen.

 

Es darf nicht sein, dass WEISSER RING ein Mitglied aus dem Syndikat als Ehrenmitglied aufgenommen hat. Wie es nachvollziehbar in der Kreiszeitung vom 06.07.2023 mit Foto objektiviert und dokumentiert ist. Dazu im Einklang gab es am 04.04.2023 auch ein Interview mit Foto.

Dazu hat WEISSER Ring mein Antwortschreiben v. 18.01.2025 erhalten. 

 

"Gerechtigkeit als Herzenssache"

 

4 mal bin ich Gefängnis gelandet, weil kein Anwalt sich zu meinem Fall äußern will. Und wird in dem Zeitungsbericht mit der Schlagzeile "Gerechtigkeit als Herzenssache" der "taz" vom 18.10.2010 erkannt und wird aktenkundig bestätigt.

 

 

Mit Geheimunterlagen unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen. 

Die Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der  Gefängnisarzt gesorgt. Und bin am 06.09.2021 letztmalig entlassen worden. Die Presse hat mich vor dem Gefängnis mit den Geheimunterlagen unter dem Arm interviewt.

 

Ohne Presse und Webseite bin ich machtlos, 

denn die BGHW geht nach "Stasi-Manier" vor. So bin auch ich im Gefängnis gelandet. Und Hilfsmittel zum Bewältigen meiner Unfallfolgen wurden mir von der BGHW verweigert. Ich bin und bleibe ein Kriminalitätsopfer.

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser"

Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.

 

Mein Fall ist dem Bürgermeister Bremen (SPD) mit Schreiben vom 21.09.2020 persönlich bekannt, der sich nicht in der Presse äußert u. sich nicht im Bremer Fernsehen äußern kann, weil der Sender meinen Fall nicht ausstrahlt. Und ist ein Indiz, wie mächtig das Syndikat ist. Scheinbar hat sich im Rathaus eine Bedrohungslage eingestellt und zementiert, wie mächtig das Syndikat ist. Insoweit sollte auch das Rathaus sein Bedrohungsmanagement zuschalten, wie das Syndikat am 29.04.2016. dem ich dicht auf den Fersen bin, weil ich kein schlafender Löwe bin.

Lagebesprechung:

Syndikat dokumentiert am 05.10.2009 das weitere Vorgehen.

In der Beschwerdeangelegenheit kam es zu der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die BGHW-Hauptverwaltung in Mannheim. Diese Stellungnahme hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam u. a. zu der Wertung, gegen eine "kriminelle Vereinigung" muss ich antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird (§ 129 StGB). Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede

 

Mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW-Bremen vom 18.01.2010 ist sogleich dokumentiert, das Syndikat hat den Bearbeitern meiner Behördenakte "Redeverbot" erteilt und ist noch am Wirken.

 

"Syndikat" hat am 04.03.2011 das weitere Vorgehen dokumentiert und am 13.04.2011 festgesetzt, mein Fall ist kein Einzelfall. Es sind also Kriminelle am Wirken die Erfahrung haben. 

 

Syndikat hat das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

Das mächtige Syndikat hat mit Schriftsatz vom 24.06.2013 das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz erklärt. Dazu wurde angeregt, mir soll auf dem "Kriegsschauplatz"  "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.

 

Dazu hat das Syndikat dem Gericht vorgetäuscht ich hätte einen Prozessbevollmächtigten. Und für diese "Lüge" wurde das Syndikat nicht einmal von dem "Herrn des Verfahrens" gerügt.  

 

Ich bin ein Kriminalitätsopfer und wird mit der Behördenakte und Gerichtsakte nachvollziehbar. Es folgen zwei Abschriften (Nr.: 21 + 20) von Geheimunterlagen der BGHW aus einer Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW.

Zur anstehenden Wahl in der BRD ist zu sagen: 

 

Bürgermeister Bremen (SPD) antwortet nicht (21.09.2020)

 

Senator für Inneres

Senatorin für Soziales

Senatorin für Justiz und Verfassung 

 

Nahe zu alle Parteimitglieder gaukeln mit ihren Plakaten den Bürgern vor, sie werden für soziale Gerechtigkeit und Ordnung sorgen. M.M. wollen sie aber an erster Stelle ihren Arbeitsplatz erhalten und werden (strafbare) Pflichtverletzungen der Behörden nicht aufdecken. Dazu im Einklang hat die BGHW am 13.08.2019 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Dem folge u.a. das Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 und wörtlich dokumentiert: 

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

12 Uhr Mittags - High Noon, in Bremen (SPD) ist der Teufel los.

 

"Das Schicksal einer ganzen Stadt steht auf dem Spiel."

 

"Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd" >Klick

Oder landet - wie ich - nach "Stasi-Manier" im Bremer-Gefängnis. Seit 2009 ist die Bedrohungslage in den Behörden bekannt und eine Bedrohungsmanagementteam der BGHW-Bremen hat sich am 29.04.2016 zugeschaltet. Die Behörden wollen/ können nicht einschreiten, weil dabei die deutsche Sozialversicherung u. SPD an Ansehen verliert. >Klick 

Bremen übernimmt 2025 den Vorsitz der Innenministerkonferenz und der Senator für Inneres (SPD) kann nicht einmal in Bremen - dem kleinsten Bundesland - für die Sicherheit der Bürger & Unfallopfer sorgen.

 

 

19.06.1968

Autos wirbelten durch die Luft;

schwerer nächtlicher Verkehrsunfall.

 

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. 

Beklagte (BGHW, vormals GroLa BG) hält Beweismittel zurück,

so kann ich von Anfang an und bis dato auf dem chirurgischem Fachgebiet keine Entschädigung erhalten. Dazu im Einklang liegt der Chefarztbrief aus der Fachklinik für Orthopädie Stenum vom 13.02.2011 vor. 

 

Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen:

Lagebesprechung zwischen Unfallarzt u. BG vom 10.07.1969

  

"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet , so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen, zumal das Vertrauensverhält zwischen Arzt und Patient nach heutigen Auftreten von N. bei uns nicht mehr gegeben ist. Sollte erneut von anderer Stelle A.u.f. wegen Unfallfolgen ausgesprochen werden, dann ist dieses meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Sollte N. sich erneut wegen anderer Erkrankungen a.u.f. schreiben lassen, empfehle ich der Krankenkasse umgehend Vorstellung bei der VÄD."

 

Mit Schriftsatz vom 20.10.2004 hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] die gesichteten Merkwürdigkeiten dem SG Bremen vorgetragen. Ferner wurde mit dem Schriftsatz vom 22.12.2004 das Verschweigen wichtiger Zwischenberichte zementiert. Ein grober Behandlungsfehler wurde in meinem li. Knie auf chirurgischem Fachgebiet zur Entschädigung angezeigt. Und dass ich zu Unrecht ins schlechte Licht gesetzt wurde. Denn im Zwischenbericht (02.12.1968) hatte der Unfallarzt einen Berufswechsel schon angekündigt. Insoweit bin ich auch zum Radio und Fernsehtechniker umgeschult worden. Darüber hat auch der Weser - Kurier 1972 berichtet. 

 

20.03.2001

Stromschlag mitten in mein Herz;

bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern (VHF).

Bei MED. TECHN. Arbeiten kam es am 20.03.2001 zu einem Stromschlag, 220 Volt mitten in mein Herz u. löste chron. VHF als schweren Herzschaden aus. So haben es die med. Gutachten vom 15.11.2002 u. 27.10.2003 der BGHW dokumentiert. Im Klageverfahren hat das Sozialgericht (SG) Bremen hat ein Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 anfertigen lassen. Mit Schriftsatz vom 17.06.2005 hat mein Anwalt dem SG angezeigt, dem Gerichtsgutachter wurden unrichtige Beweismittel vorgelegt. Und dass es dem Kläger gelungen ist, die Notärztin ausfindig zu machen, die ihn wegen des Unfalls vom 06.02.2001 behandelt hat, anlässlich dessen ein EKG-Monitoring durchgeführt worden ist und durchgehend Sinusrhythmus zeigte. Mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag (20.03.2001) war mein Herz frei von VHF. Das SG hat den Schriftsatz (17.06.2005) und den Notarztbericht nicht an den Gerichtsgutachter weitergeleitet. Und hat mein VHF als Unfallfolge mit dem Urteil vom 10.10.2006 abgelehnt (S 18 U 94/04). 

 

Obwohl alle medizinischen Gutachten der BGHW mein VHF als Gesundheitsschaden diagnostiziert haben und mein verspätete Arztbesuch bei VHF eine mittelbare Unfallfolge ist.

 

Medizinische Amtshilfe sollte es am 19.06.2007 nicht geben. 

Siehe dazu die Berichte von dem Arbeitsmediziner Herrn Dr. med. [26.1] vom 23.12.2008 und 08.04.2009.

 

Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

Am 18.12.2008 habe ich meine Klagen zum Verkehrsunfall 1968 und Stromunfall 2001 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren. Danach hat meine Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt und dokumentiert. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Es kam bei der BGHW zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09),

dabei wurde mir gewollt oder ungewollt die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen gerichtet an die BGHW-Mannheim vom 05.10.2009 mit dem Schreiben vom 27.05.2011  übersandt. Nachdem Sichten kam die Kriminalpolizei Bremen u. a. zu der Wertung: Ich würde gegen eine  "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dieser Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

 Regie der Aufklärung

Meine Sache ist so umfangreich geworden, dass die BG-Unfallambulanz die Regie der Aufklärung schon mit Schreiben vom 12.01.2004 übernehmen wollte. Dieses hat die BGHW (vormals GroLa BG) aber nicht zugelassen und mit einem rechtswidrigen Rentengutachten vom 05.09.2005 verhindert.

 

Klagehäufung liegt vor, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde.

So hat es die Beklagte mit dem Schriftsatz vom 25.10.2012 dokumentiert.

 

Die umfangreiche Sache wird in Staffeln abgearbeitet.

Nun werde ich meinen Fall für die Öffentlichkeit in Staffeln abarbeiten. In meinem Gästebuch kann die Öffentlichkeit meine Arbeit unterstützen. 

 

  1. Staffel: Autos wirbelten durch die Luft. >Klick 

  2. Staffel: Bandenbetrug in der gesetzl. Unfallversicherung. >Klick

  3. Staffel: Gerechtigkeit als Herzenssache. >Klick

  4. Staffel: Als Chirurg unsterblich geworden. >Klick  

  5. Staffel: Kampf um Unfallrente. >Klick

  6. Staffel: Teilerfolg im Kampf um Unfallrente. >Klick

  7. Staffel: Das Schwert der Gerechtigkeit. >Klick

  8. Staffel: Es ist wichtig seine Rechte einzufordern. >Klick

  9. Staffel: Da ist viel kriminelle Energie im Spiel. >Klick

10. Staffel: Reihenhaus in Bremen gerät in Flammen. >Klick

11. Staffel: Tietjensee leergepumpt: Keine Akte gefunden. >Klick 

12. Staffel: Ich kämpfe seit 19 Jahren um Unfallrente. >Klick

13. Staffel: Amerik. Polizeisirene ruft zum Sondereinsatz. >Klick

14. Staffel: Gerichtakte ist nicht mehr auffindbar. >Klick

15. Staffel: Lagebesprechung u. Herr Neumann nervt. >Klick

16. Staffel: "Sicherheitslage ist so angespannt wie noch nie. >Klick

  

In der Verkehrsunfallsache 

hat mein Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 16.06.2008 dem LSG Bremen wörtlich mitgeteilt:

 

"...hat der Kläger selbst in dem beigefügten Schriftsatz vom 10.06.2008 die Kritikpunkte der erstinstanzlichen Entscheidung und an den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst." 

 

Das LSG hat der Beklagten eine Abschrift zur Kenntnis- und freigestellten Stellungnahme übersandt. Mit dem Vermerk "nein" hat die Beklagte auf Blatt 1287 am 23.06.2008 dokumentiert, es soll keine Stellungnahme geben. Es ist der Ansatzpunkt, zur Sachaufklärung soll nichts weiter passieren.

 

In der Stromunfallsache 

kam es m. M. zwischen der Beklagten und Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 12.07.2005 (Bl.311/2) wie folgt zur Lagebesprechung:

 

"Zum Schreiben des Klägers vom 17.06.2005 wird unaufgefordert angemerkt, dass der am 08.06.2005 nachträglich vom Notarzt auf seinen seinerzeitigen Bericht vom 06.02.2001 gefertigte Vermerk nicht geeignet ist, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Insoweit wird nochmals auf die Ausführungen von Dr. [11-7] in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verwiesen."

 

Dieser Auffassung ist falsch und dieser falschen Auffassung ist das SG Bremen in dem Urteil vom 10.10.2006 gefolgt und war/ist ein ausschlaggebender Fehler. Und ist mit dem medizinischen Gutachten vom 21.07.2008 dokumentiert. Das SG Bremen hat den Vorbefund vom 06.02.2001 zu unrecht als nicht verwertbar erkannt. Mit dem der ausschlaggebende Beweis erbracht wurde/wird, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.

 

In der Stromunfallsache    

hat mein Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 15.08.2005 dem SG Bremen wörtlich mitgeteilt:

 

"...hat der Kläger zum Schriftsatz der Beklagten vom 12.07.2005 selbst die in Kopie beigefügte Stellungnahme vom 12.08.2005 erarbeitet, die ich zum Gegenstand des klägerischen Sachvortrages mache."

 

Mit Schreiben vom 18.08.2005 hat das SG Bremen das Schreiben vom 15.08.2005 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme binnen 6 Wochen übersandt. Postwendend kam mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 02.09.2005 (Bl.320) die vom SG Bremen gewünschte Stellungnahme, mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"In der Sache - S 18 U 94/09 - hat der Kläger mit Schriftsatz vom 15.08.2005 eine umfangreiche Schilderung vom 12.08.2005 zu seinem Sachvortrag gemacht. Die vorgetragenen Schilderungen sind sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Sozialgerichtsverfahren bereits vorgetragen worden. Substanziell ergeben sich keine neuen Argumente. [...] Eine weitere Stellungnahme zu dem Vortrag kann die Beklagte nicht abgeben.

 

Es ist der Ansatzpunkt, meine vorgetragenen Schilderungen werden nicht angezweifelt und waren schon im Verwaltungsverfahren bekannt. Und zur Sachaufklärung soll nichts weiter passieren. 

 

Substanziell haben sich auch neue Argumente ergeben, denn seit dem 13.08.2019 hat die Beklagte ihren Schriftsatz vom 12.07.2005 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt.

 

In der Stromunfallsache

 

Weiter konnte mein Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 26.08.2009 Prozessdelikt beim SG Bremen aufdecken und ist mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 bestätigt. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben und mit Schreiben vom 07.09.2009 Bl.700 kam aus dem SG Bremen die Bestätigung, hier liegt Prozessdelikt vor.

 

Manipulation und Prozessdelikt, dafür gab es kein rechtliches Gehör und ist mit dem Bericht über die Vertretung der Beklagten vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar dokumentiert.

Ferner konnte mein Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 26.08.2009 Prozessdelikt beim SG Bremen aufdecken und ist mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 bestätigt. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben und mit Schreiben vom 07.09.2009 Bl.700 kam aus dem SG Bremen die Bestätigung, hier liegt Prozessdelikt vor.

 

 

Manipulation und Prozessdelikt, dafür gab es kein rechtliches Gehör und ist mit dem Bericht über die Vertretung der Beklagten vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar dokumentiert. 

Lagebesprechung: 

Zwischen der aktenführenden BGHW-Bremen & Direktion-Mannheim:

In meinem Fall soll nichts weiter passieren. Es muss aufgepasst werden, dass es zu keiner Untätigkeitsklage kommt. So ist es in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW-Bremen, gerichtet an die Direktion-Mannheim dokumentiert.

 

Ich wurde zur "Verbrecherjagt" aufgerufen:

Am 22.11.2012 hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen für richtig erkannt: Wenn ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wurde, dann werden meine Klagen zugelassen.

Ich wurde quasi zur Verbrecherjagt aufgerufen.

 

"Verbrecherjagt" auf Amtsträger in der deutschen Sozialversicherung:

Die Beteiligen wollen nicht kriminalisiert werden und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So hat es die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen in der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 erkannt. Weitere Ermittlungen kann die Kripo-Bremen nicht vornehmen, denn die Staatsanwaltschaft (STA) erteilt keinen Auftrag. Aktenkundig soll nichts weiter passieren. Seit dem Schreiben vom 10.03.2020 ist dokumentiert, die Gerichtsakte ist am Sozialgericht (SG) Bremen nicht mehr auffindbar. Direktor am SG Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt u. hat mit seinem Schreiben vom 14.11.2024 nachvollziehbar dokumentiert, es werden keine Ermittlungen eingeleitet.

 

Amtsträger folgen nicht dem Gesetzgeber u. führt zur Bedrohungslage:

Bisher habe ich unterstellt, für alle Amtsträger gilt, dass sie nach Gesetz und Recht handeln und (strafbare) Pflichtverletzungen aufdecken.

 

Nun ist aufgedeckt:

Wenn die Amtsträger dabei aber das Ansehen der deutschen Sozialversicherung schädigen, dann soll/wird nichts weiter passieren. Dazu im Einklang hat die BGHW Bremen in der internen Stellungnahme am 05.10.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte."

 

Es hat bereits zu mehreren Untätigkeitsklagen geführt die auch noch anhängig sind. Und ist mit dem Schreiben der BGHW vom 13.12.2024 bestätigt. 

 

12 Uhr Mittags - High Noon, in Bremen ist der Teufel los. 

"Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd" >Klick

Oder landet nach "Stasi-Manier" im Gefängnis.>Klick

Seit 2009 ist die Bedrohungslage in den Behörden bekannt und eine Bedrohungsmanagementteam der BGHW hat sich am 29.04.2016 zugeschaltet. Die Bremer-Behörden wollen/ können aber nicht einschreiten, weil dabei die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verliert. >Klick Bremen übernimmt 2025 den Vorsitz der Innenministerkonferenz und der Senator für Inneres kann nicht einmal in Bremen die Sicherheitslage entspannen.

 

Bürgermeister Bremen antwortet nicht (21.09.2020)

Senator für Inneres

Senatorin für Soziales

Senatorin für Justiz und Verfassung 

Ich bin Kriminalitätsopfer in der deutschen Sozialversicherung,

in meiner Behördenakte sind Tatsachen dokumentiert, welche das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt schädigen. Und sogleich meine möglichen Entschädigungsansprüche verhindern. Dazu im Einklang hat die BGHW letztmalig mit dem Schreiben vom 05.03.2021 vorgetragen:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

02.01.2025 es folgt mein Schriftsatz an das SG Bremen (S 2 U 12/24

Seit meinem ersten schweren Arbeitsunfall am 19.06.1968 liegen mir Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW greifbar vor die ich nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Und das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt schädigen. Schon am 05.10.2009 ist dokumentiert, die BGHW hat mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und wie sie vorgehen, damit sie nicht als "kriminelle Amtsträger" erkannt werden. Meine Behördenakte ist das "Regiebuch" für einen Psycho-Thriller. Und die BG-Unfallambulanz wollte mit Schreiben vom 12.01.2004 die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW (vormals GroLa BG) aber nicht zugelassen.

 

Auf meiner Webseite berichte ich über meinen Verkehrsunfall vom 19.06.1968 und 17.09.1992. Und über meinen schweren Stromunfall in der Medizintechnik vom 20.03.2001. Die Unfälle sind von der BGHW als Arbeitsunfälle im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt. 

 

Mit meinem Anwalt habe ich die Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren. Und am 26.08.2009 haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

Ich wollte mir beim SoVD Hilfe holen. Die Hilfe wurde wegen der etlichen tausend Seiten des Vorgangs mit dem Schreiben vom 23.07.2013 abgelehnt. So musste ich ohne Anwalt weitermachen.

 

Teilerfolge bestätigen, von Anfang an habe ich Recht.

Am 19.06.2014 und 23.06.2015 kam es zum Teilerfolg auch mein Hausverbot wurde aufgehoben. Aber die Bearbeiter meiner Fälle haben seit 18.01.2010 weiter "Redeverbot" und zementieren, gegen eine "kriminelle Vereinigung" in der deutschen Sozialversicherung muss ich weiter antreten. Die höchsten Amtsträger sind in Prozessdelikt verwickelt und haben sich im Internet auf Video und Fotostrecken präsentiert.

Gemäß der DGUV,

berichte ich über Kritik bei den Berufsgenossenschaften:

SICHER ARBEITEN - 125 JAHRE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND 1885-2010.

Ich berichte über die Kritik bei den Berufsgenossenschaften. So hat es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Begleitmaterial zur ständigen Ausstellung in Berlin gewünscht.

 

Geschäftsführer [20-2] geht in den Ruhestand, es ändert sich nichts.

Am 06.09.2021 bin ich das letzte Mal aus dem Gefängnis entlassen worden. Siehe Bericht v. 31.07.2021 aus dem Forum für Unfallopfer. Am 10.08.2023 wurde bekannt, bei der BGHW - Regionaldirektion Nord (Bremen) wechselt der Kapitän, aber keiner hat das Ruder rumgerissen. 

 

Für meine Webseite benötige ich keinen juristischen Betreuer: 

Meine Webseite ist in den Behörden-Bremen bekannt. So hat es das Amtsgericht Bremen mit Beschluss vom 29.04.2024 festgestellt. Viel Information erhalte ich im Internet und über Google. Ferner über mein Gästebuch.

 

 Ich bin Kriminalitätsopfer und kein "Hans im Glück".

Im Internet habe ich das Interview vom 04.04.2023 und Zeitungsbericht vom 06.07.2023 gesichtet und habe erkannt, Dr. [8-1] ist im Ruhestand und ist nun Mitarbeiter im WEISSER RING. Herr Dr. [8-1] hat als Geschäftsführer der BGHW meinen Fall bearbeitet und ist in Prozessdelikt verwickelt. Insoweit liegt mein Schreiben vom 24.12.2011 und Antwortschreiben von Dr. [8-1] vom 30.01.2012 vor. Das Antwortschreiben v. 30.01.2012 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Listennummer (21) aufgenommen. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir Untersagt, es ist der Ansatzpunkt, hier soll etwas kriminelles vertuscht werden. Natürlich muss der WEISSER RING seine Mitarbeiter überprüfen und wenn erkannt wird, Herr Dr. [8-1] ist in Prozessdelikt verwickelt, dann musss er seinen Hut nehmen.

 

Mit meinem Schreiben vom 18.12.2024 ist der WEISSE RING informiert. Es gibt einen Bericht vom 29.12.2023 über die Arbeit in Bremen. WEISSER RING könnte mir helfen, weil ich ein "Kriminalitätsopfer" bin. 

Das Beschwerdemanagement hat sich mit Schreiben vom 14.01.2025 gemeldet und kann mir angeblich nicht helfen.

 

Das Beschwerdemanagement hat aber nicht erkannt, der Weisse Ring soll von mir Unterstützung werden, damit der Weisse Ring nicht durch eine "kriminelle Vereinigung" untergraben wird und ein Ansehen verliert. 

 

Sollte das Beschwerdemanagement keine weiteren Ermittlungen zur vollständigen Aufklärung einleiten und meine weiteren Schreiben nicht sachgerecht und nachvollziehbar beantworten, wäre der Ansatzpunkt erkannt, das Syndikat hat schon die "Regie" übernommen.

  

Die aktenführende Behörde ist die BGHW-Bremen:

Bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde der BGHW-Bremen,

ist mir von dem Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn [18] die sogenannte Rest-Handakte am 08.06.2009 vorgelegt worden, die ich niemals Sichten sollte. Nachdem Sichten konnte ich vortragen:  "Richten Sie Herrn [18] aus, er ist ein Betrüger"

 

Offensichtlich hat Herr [18] schon ein Strafverfahren erwartet und hat dazu im Einklang am 09.06.2009 zur Niederschrift gebracht (45): 

 

Um bei einem Strafverfahren ein besseres Gewissen zuhaben, habe ich Herrn Neumann die Rest-Handakte vorgelegt. 

 

Mit Vermerk vom 09.06.2009 hat die Geschäftsführung der BGHW wörtlich dokumentiert (11):

 

(die Unterlagen in der Handakte sind ausdrücklich von den Kopien ausgenommen!)

 

Es ist der Ansatzpunkt, Herr [18] folgte nicht den Anweisungen und die Unterlagen in der Rest-Handakte dokumentieren, was die Geschäftsführung unbedingt Geheim halten muss.

 

Aktenbearbeiter Herr [18] wurde von meinen Fällen befreit.

Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung den Aktenvermerk für die Handakte vom 21.07.2009 (28) + (29) angefertigt. 

 

Insoweit sind die zwei Dokumente vom 09.06.2009 auch am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit mit der Listennummer 11 und 45 festgesetzt worden. Sowie der Aktenvermerk vom 21.07.2009 unter der Listennummer 28 + 29. 

 

Interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09)

In der Direktion der BGHW-Mannheim habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 mein Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) ausgelöst. Dazu hat die aktenführende BGHW-Bremen eine interne Stellungnahme vom 05.10.2009 angefertigt und der BGHW-Mannheim übersandt. U.a. mit dem Hinweis: 

 

Wir wollen uns nicht rechtfertigen.

Wir werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Siehe interne Stellungnahme vom 05.10.2009

 

Kriminalpolizei Bremen erkennt "kriminelle Vereinigung"

und hat dazu die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten."

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

Die interne Stellungnahme hat die BGHW zur Geheimhaltung unter der Listennummer (21) festgesetzt. 

 

Mitarbeiter der BGHW erhalten "Redeverbot"

So hat es der Geschäftsführer der BGHW-Bremen am 18.01.2010 mit Einschreiben dokumentiert. Und wurde mit der Listennummer (19 zur Geheimhaltung festgesetzt. 

    

Ich sage die Wahrheit, auch mit dem Hinweis auf meine Webseite.

Insoweit bleiben Strafanzeigen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung erfolglos. So hat es die BGHW selbst auf dem Schriftstück vom 08.04.2011 dokumentiert. Aber der Geschäftsführer der BGHW benötigt eine Bestrafung meiner Person als "Signalwirkung" an seine Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund hat die BGHW am 02.09.2014 eine erfolglose Strafanzeige gegen meine Person angestrengt. Und wurde nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 sofort eingestellt. 

 

Dazu später mehr.  

 

Es folgen die aufgeführten Beweismittel:

Es muss richtig erkannt werden:

Prozessdelikt liegt vor und wurde mit krimineller eingefädelt.

Meine Klagen habe ich mit den Urteilen aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache u. Stromunfallsache verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt Dr. jur. Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09)

In der Direktion der BGHW-Mannheim habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 mein Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) ausgelöst. Dazu hat die BGHW-Bremen eine interne Stellungnahme vom 05.10.2009 angefertigt und der BGHW-Mannheim übersandt. U.a. mit dem Hinweis: 

 

Wir wollen uns nicht rechtfertigen.

Wir werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Siehe interne Stellungnahme vom 05.10.2009

 

Kriminalpolizei Bremen erkennt "kriminelle Vereinigung"

und hat dazu die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten."

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.  

Die interne Stellungnahme (05.10.2009) hat die BGHW in die Liste vom  13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nummer (21) aufgenommen. 

 

Es hat sich gezeigt, für mich nachteilige Schriftstücke müssen seit meinem 1. Arbeitsunfall am 19.06.1968 aus der Behördenakte entfernt werden.

 

Die Bereinigung von Pflichtverletzungen in 44 Punkten war schon mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 angesagt.

Angeblich konnte die BGHW keine Pflichtverletzungen und für mich nachteiligen Schriftstücke aufspüren und entfernen und wird mit dem Schreiben der BGHW vom 26.07.2010 vorgetragen.

 

Auf jeden Fall will die BGHW-Bremen meine Aufklärung begrenzen und hat im Beschwerdeverfahren (E 207/09) mit der E-Mail vom 17.11.2009 der BGHW-Mannheim berichtet:

 

"[...] Der Rest des Schreibens ist dazu geneigt, den Mann mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten." 

 

Erneut hat die BGHW-Bremen mit der E-Mail vom 28.11.2009 der BGHW-Mannheim im Beschwerdeverfahren (E 207/09) die Begrenzung der Aufklärung in aller Deutlichkeit vorgetragen:

 

"Herr Neumann hat uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."  

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" 

Meine Webseite ist für die Behörden ein "rotes Tuch"

 

Antrag zur Bereinigung meiner Behördenakte liegt vor (10.12.2024).

Dabei soll u. a. aufgedeckt werden:  

 

Warum hat die BGHW am 13.08.2019 - unter der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft - 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt? Kopieren wurde auch untersagt.

 

Warum behauptet die BGHW es besteht kein "Redeverbot", wenn doch die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über das "Redeverbot" der Mitarbeiter vorliegt? Mehr lesen. 

 

Offensichtlich hat die BGHW nun den Durchblick und hat 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgelistet und am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Das Schreiben der BGHW vom 26.07.2010 ist unter der Listennummer (4) zur Geheimhaltung aufgeführt. Es sind natürlich mehr als bloße Pflichtverletzungen und werden vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt. Und damit wird die deutsche Sozialversicherung ihr Ansehen international verlieren.

 

Deutsche Sozialversicherung und Justiz verlieren ihr Ansehen:

 

"DENN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN" 

Sie fahren ungebremst in den Abgrund (Trailer).

Obwohl seit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung) auf dem Plan steht, dazu noch folgendes:

 

Am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Dies ist der Ansatzpunkt, es sind 45 ausschlaggebende Schriftstücke über strafbare Pflichtverletzungen und von der BGHW ausgesucht wurden. Die Zeitungen berichten über meine Teilerfolge. Auch als ich mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen am 06.09.2021 entlassen wurde. 

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. 

BGHW hat Bedrohungslage erkannt und befürchtet einen "Amoklauf"  

Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung der BGHW-Bremen, Falkenstr. 7 mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 dokumentiert:   

  

Wir wollen nicht kriminalisiert werden und wollen uns nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen  

 

Justiz und deutsche Sozialversicherung in der Kritik (12.12.2024).

Auch mein Fall liest sich wie das Drehbuch zu einem Krimi:

BG-Unfallstation Bremen wollte am 12.04.2004 "Regie" der Aufklärung übernehmen. Ist aber von der BGHW (vormals GroLa BG) bis dato mit krimineller Energie verhindert worden. 

 

Nach meinem schweren Verkehrsunfall am 19.06.1968

habe ich die ersten Manipulationen in der BG Unfallstation aufgedeckt. Darauf hat der Leit. Arzt in den Zwischenberichten vom 02./10.07.1969 dokumentiert: 

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen und hat sogleich  mit Führerscheinentzug gedroht."

 

Meine Person hat mein Anwalt gegenüber der BGHW ins rechte Licht gesetzt im Schreiben vom 22.12.2004. Und hat dabei sogleich Behandlungsfehler und Manipulation aufgedeckt und dokumentiert.

 

Die Unfallfolgen hatten sich so weit verschlimmert, dass ich nach Abmahnung vom 23.08.2000 wegen unregelmäßiger Arbeitsaufnahme meinen Arbeitsplatz im Med. Techn. Notdienst verloren habe. Dazu im Einklang habe ich bei der BGHW einen Verschlimmerungsantrag mit erstmaliger Akteneinsicht gestellt. Sogleich hatte ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 mit chron. Vorhofflimmern zur Entschädigung angezeigt. Die Fälle landeten vor dem Arbeitsgericht u. Sozialgericht Bremen. Vor dem Arbeitsgericht habe ich mein Recht erhalten aber nicht vor dem SG Bremen.

 

Manipulation, Zurückhalten von Beweismittel, Prozessdelikt, etc.. 

In den mit viel krimineller Energie eingefädelten Betrugsmaschen, hat sich die BGHW in Zusammenarbeit mit dem Sozialgericht (SG) Bremen an meinen möglichen Unfallrenten bereichert. 

 

BG-Unfallstation wollte "Regie" der Aufklärung übernehmen:

Mediziner der BG-Unfallstation haben den Überblick verloren und wollten mit Schreiben vom 12.04.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW aber mit krimineller Energie verhindert.

 

"Wir haben nichts zu verbergen"

In meinem außergewöhnlichen Fall hat der Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigte der BGHW am 09.06.2009 Gewissenskonflikt dokumentiert u. folgte nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung. Das Dokument hat die BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr. 45 festgesetzt. 

 

Mein Anwalt will mit Prozessdelikt nichts zutun haben.

In meiner Stromunfallsache vom 20.03.2001, konnte ich mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 26.08.2009 und 24.11.2009 dokumentieren: Das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt Herr Dr. jur. [7-6] nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ohne Anwalt habe ich weitergemacht

und habe mit Schreiben vom 15.09.2009 mein Beschwerdeverfahren (E 207/09) bei der BGHW-Mannheim ausgelöst.

 

Interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09)

Mit dieser internen Stellungnahme hat die BGHW-Bremen der BGHW-Mannheim u.a. gemeldet: Wir wollen uns nicht rechtfertigen und werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.

 

Kriminalpolizei Bremen

hat die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten."

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

Die interne Stellungnahme (05.10.2009) hat die BGHW am 13.08.2019 in die Liste zur Geheimunterlage unter der Listennummer (21) aufgenommen.

 

Kriminalpolizei Bremen sind die Hände gebunden

und bekommt von der STA Bremen  keinen Ermittlungsauftrag. 

 

BGHW hat Bedrohungslage erkannt und befürchtet einen "Amoklauf"  

Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung der BGHW-Bremen, Falkenstr. 7 mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 dokumentiert: 

 

Wir wollen nicht kriminalisiert werden und wollen uns nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und befürchten einen "Amoklauf" des Versicherten, wenn erkannt wird, dass nichts weiter passiert.  

 

Die Beteiligten haben erkannt, es könnte zu einem "Amoklauf" kommen, wenn zur weiteren Aufklärung nichts weiter passiert.

 

Die Beteiligten werden immer gefährlicher

Das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) wissen nicht mehr wie es weitergehen soll. Denn die Beteiligten wollen nicht kriminalisiert werden und sich nicht rechtfertigen. Es soll also zur Aufklärung nichts weiter passieren.

 

Bearbeiter meiner Behördenakte haben bis dato "Redeverbot"

Insoweit hat die BGHW ihren Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 (19) auch "Redeverbot" erteilt.

 

Mitarbeiter der BGHW wissen nicht,

wie sie den außergewöhnlichen Fall weiter betreiben sollen.

So ist es in der E-Mail vom 12.05.2010 11:30 dokumentiert.

 

Staatsanwaltschaft Bremen leitet keine Ermittlungen ein. 

Der Senator für Inneres und der Bürgermeister von Bremen (SPD) beantworten meine Schreiben nicht. 

 

BGHW wollte Streitigkeiten mit Mediation erledigen.

Auf jeden Fall hat die BGHW die Mediation (Schlichtung) gewünscht. Und ist mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

"Dieser komplexe Fall könnte mit einer Mediation (Schlichtung) erledigt werden." 

 

SG Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt u. ist dem Vorschlag nicht gefolgt.

 

Polizeipräsident Bremen kann mir nicht helfen,

so ist es mit dem Antwortschreiben vom 12.03.2012 bestätigt.

 

Ein Beteiligter muss strafrechtlich Verurteilt werden:

So hat es der Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) Bremen in der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 gewünscht. Und wenn ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wurde, werden meine Klagen zugelassen.

 

Sozialverband Deutschland (SoVD) will meinen Fall nicht bearbeiten:

Der SoVD ist angeblich mit meinem Fall und der Mediation (Schlichtung) überfordert, wie das Antwortschreiben vom 23.07.2013 dokumentiert. 

 

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen verweigert die Ermittlungen. 

Strafvereitlung im Amt wird ableitbar, weil die Staatsanwältin keinen Anfangsverdacht im Bescheid vom 19.11.2013 erkennt. Dabei sollte mit meiner Anzeige wörtlich geprüft werden: 

 

"Mit Ihrer Anzeige legen Sie den Betroffenen Verleumdung, Prozessbetrug, Urkundsdelikte und die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last. Sie möchten geprüft wissen ob das Verhalten des Gerichts und der BGHW strafrechtlich relevant sein könnte." 

 

"DENN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN" 

Scheinbar ist die Behörde der BGHW eine Irrenanstalt und haben meine Person und Webseite von ihrem Justitia am 02.09.2014 mit einer Strafanzeige angreifen lassen. Obwohl mit dem Dokument; BEV 08.04.2011 (-108-) bekannt war:

 

"dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete."

 

Bei dieser erfolglosen Strafanzeige und dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung, hat der Justitia die Beteiligten im Sozialgericht bei der Staatsanwaltschaft und bei der BGHW personifiziert. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. 

 

"Hauen sie ab, ich will von ihrer Scheiße nichts wissen." 

So wurde ich von einem Polizeibeamten Bremen vor dem Polizeihaus am  

15.04.2015 angeschrien, als ich etwas neues berichten wollte. Danach wurde ich angegriffen und eingesperrt. Dem folge ein Strafverfahren, 10 Polizeibeamten waren Vorgeladen keiner kam.  Darauf wurde das Strafverfahren eingestellt. Und die STA Bremen hat unrichtig ermittelt.

 

Radio Bremen bringt meinen Fall nicht über den Sender,

mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir aber nicht Ihren Fall." 

 

"DEN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN"

Und belasten sich selbst. Unglaublich, die BGHW hat 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. So haben die Beschuldigten selbst das belastende Beweismittel hervorgehoben. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

Seit mehr als 20 Jahren kämpfe auch ich um mein Recht. 

Wie die Witwe eines Versicherten, gebe ich nicht auf (siehe Zeitungsbericht 18.07.2024). Die Unterstützung erhalte ich durch Zeitungsberichte und Eintragungen in meinem Gästebuch.

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

Diese Bilanz hat die Direktorin am Sozialgericht Bremen nach 15 Jahren Berufsleben am 29.02.2016 in der Zeitung bekannt gegeben. Die Direktorin kennt meinen Fall und Prozessdelikt. Ich lasse nicht locker und bin bereit für die Gerechtigkeit das 5.Mal ins Gefängnis zugehen.

 

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel."

Meine Webseite kann die BGHW nicht ertragen und ist mit dem Schreiben der BGHW vom 16.04.2013 dokumentiert. Denn auf meiner Webseite werden Pflichtverletzungen dokumentiert mit der sich die BGHW meine möglichen Entschädigungsansprüche erspart und da ist viel kriminelle Energie im Spiel und das SG Bremen spielt mit. So wurde auch meine Krankenkasse (HKK) mit Schreiben der BGHW (vormals GroLa BG) am 27.04.2004 betrogen.

 

"Autos wirbelten durch die Luft"

Schwerer Verkehrsunfall auf der B 51 am 19.06.1968 um Mitternacht. Mit den folgenden Zeitungsberichten und meinen Unfallfolgen beginnt mein Fall und kein Einzelfall ist.

Meine Webseite hat die BGHW mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Unrecht angegriffen und mit einer Strafanzeige am 02.09.2014. Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft und nach meiner schriftl. Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. 

 

Die BGHW (vormals GroLa BG) stiftet Verwirrung.

Im Jahre 1968, 1992 und 2001 habe ich drei Arbeitsunfälle erlitten und sind im Sinne § 8 SGB VII von der BGHW (vormals GroLa BG) anerkannt. Jedoch eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen habe ich bis dato nicht erhalten. Und selbst die Mediziner der BG Unfallstation haben den Überblick verloren und wollten schon mit Schreiben vom 12.04.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW aber mit krimineller Energie verhindert. 

 

Meine Klagen habe ich mit Fachanwalt Dr. jur. [7-6] verloren

in den zwei Urteilen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und StromunfallsacheDanach haben wir die Akte studiert und Betrugsmaschen objektiviert und dokumentiert.

 

Rentengutachter dokumentiert das Zurückhalten von Beweismittel:

Das Schreiben vom 13.02.2011 hat mir der Rentengutachter in Stenum zur sicheren Weiterleitung an die BGHW (vormals GroLa BG) Bremen und an das SG Bremen anvertraut. Denn das Schreiben dokumentiert, die BGHW hat Beweismittel zurückgehalten und sich damit meine (mögliche) Unfallrentenerhöhung um 10% erspart. Ansatzpunkt für Sozialbetrug ist zementiert, mit den folgenden Schriftstücken: 

Manipulation ist stichhaltig objektiviert und dokumentiert:

Die Praxis hat gezeigt, dass bewusst oder unbewusst bei den Feststellungen der Unfallfolgen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten bestehen. Um nicht zukünftig Nachteile zu erleiden, sollte unbedingt eine sorgfältige Prüfung erfolgen. Die Prüfung habe ich vorgenommen und konnte Unstimmigkeiten/Differenzen feststellen. Der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2] hat mir in der Geheimunterlage Nummer (2) vom 25.04.2008 in aller Deutlichkeit erklärt:

 

"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden."

 

Die deutsche Sozialversicherung (BGHW) hat sich an diese Gesetzmäßigkeit nicht gehalten und bereichert sich an meiner möglichen Entschädigung. Die Beweismittel dürfen nicht an die Öffentlichkeit kommen, weil der Sozialstaat dabei sein Ansehen verliert. 

 

Vermeintlichen Betrüger arbeiten international zusammen (IVSS).

 

Die in meinem Fall verwickelten Täter sind international am Wirken. In Vietnam wurde erkannt, 2 Täter (BGHW & BG ETEM) sitzen mit bunter Mütze an einem Tisch und feiern die gute Zusammenarbeit.

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vertuscht Sozialbetrug

Amtsträger in der deutschen Sozialversicherung

sind in Betrug verwickelt und verhindern nach Plan, dass die Unfallopfer zu ihrem Recht kommen. Die BGHW-Bremen, das Sozialgericht (SG) Bremen und Staatsanwaltschaft (STA) Bremen haben alles dokumentiert und müssen den Sozialbetrug vertuschen.

 

Warum muss der Sozialbetrug vertuscht werden?

Weil sonst die BRD in der ganzen Welt an Ansehen verliert!

Mit anderen Worten: Ich soll auf meine Rechte verzichten und die höchsten Amtsträger können ungestraft weitermachen.

Greifbar liegen mir in Kopie 6000 Blatt Unfallakten und 45 Geheimakten der BGHW vor. Die 45 Geheimakten hat die BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungsgeld. Das Kopieren ist mir auch Untersagt. Die Geheimunterlagen dokumentieren, die Beteiligten handeln Vorsätzlich und nach Plan und so kann sich die BGHW an die mögliche Unfallrente der Unfallopfer finanziell bereichern. So etwas kann ich nicht ertragen. 

 

Mit Verfügungen ziehen die Geschäftsführer ihre Pläne durch.

Im Verwaltungsverfahren muss das Personal der BGHW der Verfügung (Vfg.) aus der Geschäftsführung folgen und belasten dabei ihr Gewissen. So hat es der Bearbeiter meiner Akte Herr [18] am 09.06.2009 (45)* nachvollziehbar dokumentiert. Und mit dem Vermerk vom 09.06.2009 (27)* wurde aktenkundig bekannt, ich habe die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet. Darauf kam für die Handakte der Aktenvermerk vom 21.07.2009 (28)*+(29)*, dass die weitere Bearbeitung  meiner Fälle - aus Fürsorgegesichtspunkten - nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt werden. Tatsächlich hat Herr [18] aber meine Fälle weiterbearbeiten. Und hat mein Beschwerdeverfahren (E 207/09) mit der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (21)* im Sinne des Geschäftsführers Herrn [20-2] bearbeitet. 

 

Listennummer aus der Geheimhaltungsliste der BGHW vom 13.08.2019

 

Fahrradsturz: Folgeunfall = Mittelbare Unfallfolge 

Aktenkundig hat die BGHW (vormals GroLa BG) die Einschätzungen der medizinischen Gutachter nur Teilweise übernommen. So erspart sich die BGHW eine sachgerechte Entschädigung und mein Fahrradsturz am 08.04.2020 wird nicht als Folgeunfall nachvollziehbar.

 

Ich decke Fehler auf 

Am 11.08.2023 hat die Richterin am Landessozialgericht (LSG) Bremen erkannt: Der Kläger sagt die Wahrheit und deckt Fehler auf.

 

Stunde der Wahrheit

Darauf folgte aus dem LSG Bremen der Beschluss vom 22.09.2023 und hat festgestellt, dass zwischen den Beteiligten folgender außergerichtlicher Vergleich zustande gekommen ist:

 

Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 26.06.2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16.09.2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls [Fahrradsturz] des Klägers vom 08.04.2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat. 

 

Meine Arbeitsunfälle (1968, 1992 und 2001) sind im Sinne des § 8 SGB VII anerkannt. Und als Ursache für meinen Fahrradsturz gemeldet worden. Jedoch die BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz § 20 SGB X. So deckt die BGHW nicht auf, welche Unfallfolgen die medizinischen Gutachten aus den drei Arbeitsunfällen diagnostiziert haben. Denn an die Einschätzung der medizinischen Gutachter ist die BGHW gebunden. Dazu im Einklang habe ich mit meinem folgenden Schriftsatz vom 06.12.2024 die Anträge gestellt (Az.: S 2 U 12/24).  

 „Da ist viel kriminelle Energie im Spiel“ 

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen:

Auf der gleichen Art wurde auch meine Krankenkasse (HKK) mit Schreiben der BGHW vom 27.04.2004 betrogen. Das Schreiben findet sich in den Geheimunterlagen unter der Nummer (9) wieder. 

 

Denn die BGHW hat keinen Gesundheitsschaden im Bescheid vom 27.04.2004 (Bl. 227) eingetragen, der aber bei einem Arbeitsunfall im Sinne von § 8 SGB VII einzutragen ist. Und ohne Gesundheitsschaden gibt es im Sinne von § 8 SGB VII keinen Arbeitsunfall.

 

Geheimunterlage, Listennummer (2) 

Ich möchte nur haben was mir gemäß § 1 SGB VII nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger.

Dazu müssen keine Handschellen klick machen. Und war von Anfang an mein Angebot zur Mediation (Schlichtung). 

Aber das Sozialgericht Bremen wollte keine Mediation und die BGHW hat kein Angebot mitgebracht.

 

"Hans im Glück" ist ein Märchen

aber nicht der vorliegende Sozialbetrug. Und ein vermeintlicher Täter hat sich schon warm Angezogen mit Mantel und Mütze.

Der Geschäftsführer der BGHW Herr Dr. jur. [8-1] spielt eine Hauptrolle im vorliegenden Sozialbetrug ist nun im Ruhestand und hat keine reine Weste. In einem Interview am 04.04.2023 und Zeitungbericht am 06.07.2023 wurde über seine jetzige Tätigkeit im WEISSER RING berichtet und hat sich auf die Fahne geschrieben: Wir helfen Kriminalitätsopfern. Seit der Strafanzeige vom 02.09.2014 ist ihm meine Webseite bekannt. Aber es gab von der BGHW und Herrn Dr. jur. [8-1] keine Meldung. >Klick

 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den                        Berufsgenossenschaften behandelt?" 

 

Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich den Inhalt meiner Unfallakte veröffentlicht. Dieses hat die BGHW mit Schreiben vom 26.04.2013 untersagt. Und zementiert, die BGHW hat etwas zu verbergen.

 

 

Fit im Büro halten sich Mitarbeiter der BGHW auf dem Bürohausdach

Darüber hat der Weser-Kurier am 09.04.2014 berichtet. 

 

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat die Ermittlungen eingeleitet 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW am 02.09.2014 es zu einer Strafanzeige mit dem Tatvorwurf üblen Nachrede und Verleumdung angestrengt. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen sofort mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Nun war der Anzeigeerstatter angreifbar, aber die STA Bremen hat die Ermittlungen verweigert. Insoweit hat sich die "kriminelle Vereinigung" auch selbst personifiziert.

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern."

Diese Bilanz hat die Direktorin am Sozialgericht Bremen nach 15 Jahren Berufsleben am 29.06.2016 gezogen und ist in meinem Fall verwickelt.

 

"Witwe kämpft erfolgreich für Recht"

Und kämpfte 20 Jahre lang darum bei der Berufsgenossenschaft (BG). So hat es die Zeitung am 18.07.2024 berichtet.

 

Ich bin kein Einzelfall und muss noch um mein Recht kämpfen.

Mein Fall dauert schon 23 Jahre und wird noch länger dauern, weil eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist. Dazu im Einklang folgte das Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 und wörtlich dokumentiert: 

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Wie schon oben berichtet hat die BGHW am 13.08.2019 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Und der Geheimhaltung muss ich folgen. Und wie auf einem "Kriegsschauplatz" leide ich unter psychosomatischen Belastungsstörungen.

 

Beklagte hat das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

Die Beklagte BGHW hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen mit den Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum Nebenkriegsschauplatz ernannt. Und hat vom LSG Bremen gewünscht, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Dazu hat die Beklagte dem Gericht vorgetäuscht ich hätte einen Prozessbevollmächtigten. Und für diese "Lüge" wurde die Beklagte nicht einmal von dem "Herrn des Verfahrens" gerügt.   

 

Ich erhalte von dem großen SoVD keine Unterstützung.

Als Mitglied im SoVD habe ich eine Ehrenurkunde erhalten. Mit dem Antwortschreiben vom 23.07.2013 hat der SoVD jedoch festgesetzt, in meinem Fall gibt es keine Unterstützung. Es ist der Ansatzpunkt: SoVD wird von der BGHW unterwandert.

 

BGHW erhält Unterstützung aus dem Bedrohungsmanagementteam. 

Mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 hat das Personal der BGHW-Bremen die Unterstützung aus dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW erhalten. Dazu wurde erklärt, wie vorzugehen ist damit es zu keiner Aufklärung kommt. 

 

WEISSER RING durch die BGHW unterwandert?

Ich bin ein Kriminalitätsopfer und benötige Hilfe im Strafrecht.

Prozessdelikt, Manipulation, Zurückhalten von Beweismittel etc., sind aktenkundig die strafbaren Handlungen.

   

Wird der "kriminellen Vereinigung" das Handwerk gelegt. Werde auch ich nach mehr als 23 Jahren oder meine Witwe Recht bekommen.

 

Aber wie kann WEISSER RING mir helfen, wenn das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" seine ehrenamtliche Arbeit beim WEISSER RING schon aufgenommen hat? Wie das Interview vom 04.04.2023 bestätigt.

https://www.syke.de/portal/meldungen/interview-mit-dr-guenter-hans-900002097-21800.html   

 

Senioren werden in Bassum über Telefonbetrug aufgeklärt.

Es ist die Schlagzeile der Kreiszeitung vom 06.07.2023

Und wieder wird der ehrenamtliche Mitarbeiter des WEISSEN RINGS abgelichtet. 

https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/bassum-ort51127/senioren-werden-in-bassum-ueber-telefonbetrug-aufgeklaert-92386622.html 

  

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar

In dieser Sache (Az.: S 18 U 94/04) ist das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Kein Beteiligter will sich rechtfertigen und dazu im Einklang ist am SG Bremen die Gerichtsakte nicht mehr auffindbar, liegt mir aber in Kopie greifbar vor. Und auch bei der BGHW liegt die Verwaltungsakte nicht mehr in Kopie vor. Insoweit hat die BGHW auch im Beschwerdeverfahren (E 207/09) in der Zusammenfassung vom 29.09.2009 dokumentiert, der BGHW fehlen Bl. 241-531 und ist das Beweismittel für Prozessdelikt. 

 

BGHW will sich nicht im Fernsehen rechtfertigen

Bremer Fernsehen ist auf der Seite der BGHW und Gerichte (Behörden) und verweigert die Ausstrahlung mit der  wörtlichen Begründung:

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir aber nicht Ihren Fall." 

 

Tatortreiniger dürfen keinen Sozialskandal aufdecken. 

Nach 18 Jahren geht der Geschäftsführer der BGHW-Bremen in den (Un)Ruhestand und verlässt seinen "Tatort", darüber berichtet das Internet. Die Tatortreiniger dürfen nicht aktiv werden, darüber wird in meinem Schreiben vom 16.08.2023 berichtet.

 

Wie es im Jahre 2013 zu meiner Webseite kam?!

Zwei schwere Arbeitsunfälle habe ich 1968 u. 2001 überlebt und liege im Streit mit meiner  gesetzl. Unfallversicherung der BGHW. Meine  Klagen habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren. Danach deckte ich mit meinem Anwalt und den Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt auf. Nun war das SG Bremen & die Beklagte (BGHW) angreifbar. Auf keinem Fall wollte mein Anwalt damit etwas zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe weiter gemacht, denn wir brauchen Gerechtigkeit in unserem Land.

 

Ich möchte den anderen Betroffenen Mut machen und in der Öffentlichkeit dokumentieren, auch nach mehr als 20 Jahren kann man in Deutschland sein Recht erhalten. 

https://www.hna.de/kassel/witwe-kaempft-fuer-ihren-mann-93192978.html 

 

Ich bin kein Einzelfall und meine Webseite geht um die ganze Welt. 

 

Der Kampf um die Unfallrente: 

Im Schreiben vom 16.04.2013 habe ich meiner zuständigen BGHW angekündigt: Ich möchte der Broschüre von Carl Hoffstädt aus dem Jahre 1904 in Berlin folgen und für die DGUV und Öffentlichkeit, das Handeln der Berufsgenossenschaften mit meiner Behördenakte dokumentieren.

Im Schreiben vom 26.04.2013 wurde mir die Absage erteil mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet."

 

Tatsächlich gibt es aber keine üble Nachrede und keine Verleumdung. Meine Behördenakte enthält aber Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW die nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen und zementiert: Die Beweismittel für einen Sozialskandal sollen nicht an die Öffentlichkeit kommen.

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"  

Berlin 1904 

Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung

Dazu im Einklang liegt die Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 vor. Denn nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung sofort eingestellt. Und musste sofort eingestellt werden, ansonsten wäre eine "kriminelle Vereinigung" aufgedeckt worden und hätte das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt geschädigt.

 

Ich benötige keinen juristischen Betreuer 

Das Landgericht (LG) Bremen hat mit Beschluss vom 29.04.2024  nachvollziehbar festgestellt, in meiner Webseite steckt viel Arbeit und Erfahrung und ich benötige im "Kampf um Unfallrente" keinen Betreuer für juristische Grundfragen und im Umgang mit Behörden 

Gerechtigkeit als Herzenssache

Die deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Und nur eine sofortige und schonungslose Aufklärung könnte die Vorbildlichkeit wieder herstellen. Dazu sind die Behörden aber nicht bereit. Sie schützen eine personifizierte "kriminelle Vereinigung" und folgen nicht ihrem Beamteneid.

Meine Webseite ist für die Behörde ein "Rotes Tuch".

Beamtentum - Das haben wir schon immer so gemacht u. soll so bleiben. 

 

Ohne Presse und Webseite bin ich machtlos. 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser". Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.

 

Autos wirbelten durch die Luft

19.06.1968 

 

Ladung: 7 Fahrzeuge aus England und ein Chevrolet aus Amerika.

 

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen.

 

Beklagte (BGHW, vormals GroLa BG) hält Beweismittel zurück 

Mit dem Schriftsatz vom 20.10.2004 hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. die gesichteten Merkwürdigkeiten dem SG Bremen vorgetragen. Ferner wurde mit dem Schriftsatz vom 22.12.2004 das Verschweigen wichtiger Zwischenberichte zementiert. Ein grober Behandlungsfehler wurde in meinem li. Knie zur Entschädigung angezeigt. Und dass ich zu Unrecht ins schlechte Licht gesetzt wurde. Denn im Zwischenbericht (02.12.1968) hatte der Unfallarzt einen Berufswechsel schon angekündigt. Insoweit bin ich auch zum Radio und Fernsehtechniker umgeschult worden. Darüber hat auch der Weser - Kurier am 22./24. 09.1972 wie folgt berichtet.

 

22./24. 09.1972

 

Bis zum Jahre 1984 war ich in der Fernsehbranche beschäftigt.

Danach war ich bis zum Ende 2001 im MED. TECHN. NOTDIENST tätig,

 

Stromunfall löste chronisches Vorhofflimmern aus.

20.03.2001 

  

Am 20.03.2001 kam es zu einem schweren Stromschlag mitten in mein Herz und chronisches Vorhofflimmern ausgelöst hat. So haben es alle medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert. Jedoch eine Entschädigung habe ich bis dato nicht erhalten.  

 

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" 

Die Generalstaatsanwaltschaft in Bremen ermittelt. 

 

November 2009 

 

In der Medizintechnik kam es zu einem staken Stromschlag mitten in mein Herz und löste chronisches Vorhofflimmern (VHF) aus. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert.

 

Meine Unfallfolgen aus den zwei schweren Arbeitsunfällen hat die BGHW mit ihren medizinischen Gutachten ermittelt u. abgeschlossen. Danach hat die BGHW in der Gesprächsnotiz am 27.02.2004 in meiner Akte wörtlich dokumentiert:

 

"Er wurde darüber informiert, dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."

 

Dazu ist zu sagen: 

Die BGHW hat die Ermittlungen eingestellt, mein Berufsleben ist aufgrund meiner festgestellten Unfallfolgen vorbei u. mein Rentendasein könnte ich mit der Rente (Stromunfall) u. Rentenerhöhung (Verkehrsunfall) genießen.  Ich erhalte aber keine Rente und Rentennachzahlung mit Zinsbescheid und ist der Ansatzpunkt, hier liegt Betrug vor. 

 

Bundeskriminalamt (BKA) ist informiert

Von 1984 bis 2001 war ich in der Medizintechnik für die deutsche Sozialversicherung der Berufsgenossenschaften/Krankenkassen tätig und habe viel Insiderwissen. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mein Schreiben vom 02.11.2009 gesichtet und in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt, wie der Bescheid vom 17.11.2009 bestätigt. Es sind aber keine Ermittlungen eingeleitet worden, die eine "kriminelle Vereinigung" in Bremen (SPD) und in der gesetzlichen Sozialversicherung aufdecken. Dass die STA Bremen keine Ermittlungen einleiten wird, darauf wurde ich von der Kriminalpolizei Bremen im Jahre 2012 hingewiesen, mit dem Vorschlag, ich soll in ein anderes Bundesland ziehen.

 

Täter sind international am Wirken

Dem bin ich nicht gefolgt und habe das Bundeskriminalamt eingeschaltet. Das BKA hat meinen Fall an die STA Bremen weitergeleitet. Obwohl die Täter in der gesamten BRD und international am Wirken sind, siehe Video 

 

BGHW erteilt den Bearbeitern meiner Akte "Redeverbot",

so ist es mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 zur Tatsache geworden und ist bis dato am Wirken. Sogleich habe ich rechtswidriges Hausverbot erhalten. 

 

Beklagte wollte die Mediation (01.09.2010) aber nicht das SG Bremen

Mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" habe ich am 15.10.2010 all meine Klagen verloren. Darüber hat auch die Zeitung berichtet.  

 

Gerechtigkeit als Herzenssache 

 

18.10.2010.

 

Zeitungen proklamieren meinen Fall und meine Webseite.

Die ganzen Welt hat erfahren, die deutsche Sozialversicherung hat ihr Ansehen verloren und leidet unter einer "kriminellen Vereinigung" und die Täter sind personifiziert. Mit dem Hinweis auf meine Webseite kam es am 02.09.2014 zu einer Strafanzeige gegen meine Person und dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung.

Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Die "kriminelle Vereinigung" hat den Bearbeitern meiner Behördenakte mit Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und ist noch am Wirken. Die Bearbeiter werden scheinbar eingeschüchtert und haben im Schreiben vom 06.05.2013 nachvollziehbar dokumentiert.

 

"Wir werden Ihnen gegenüber kein Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft

äußern."

  

"Stasiakte" liegt der Staatsanwaltschaft (STA) vor, es passiert nichts.

Dazu im Einklang liegt ein Bescheid der STA Bremen vom 19.11.2013 vor und bestätigt, die STA Bremen hat die interne Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesichtet und von der Kripo als "Stasiakte" bewertet wurde.

 

"Stasiakte" schädigt das Ansehen der BRD.

Es ist der Ansatzpunkt warum die STA Bremen keine Ermittlungen mehr einleitet. Aufgrund meiner Unfallfolgen bin ich als Schwerbehinderter anerkannt und ist mit dem Schriftsatz vom 20.10.2004 dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, auf meinen Schultern soll der Skandal vertuscht werden. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?

 

"Ich soll für verrückt erklärt werden", wie im Fall "Gustl Mollath"

Dieses hat die Kripo Bremen erkannt und hat mich gewarnt. Und die Kripo konnte nicht glauben, dass es so etwas noch in Deutschland gibt. Im Nov. 2012 hat auch der Weser-Kurier darüber berichtet, aber keiner hat sich (in der Zeitung) gerechtfertigt.

 

Kampf um Unfallrente

29. November 2012 

Die Zeitung hat die "Stasiakte" gesichtet und u. a. berichtet:

 

"Wörtlich heißt es in einem Schreiben der Bremer Berufsgenossenschaft an die Hauptverwaltung: "Vielleicht besteht aber genau hier die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen."

 

An dieser Stelle muss erkannt werden:

 

"Stasiakte" wurde am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt. 

Die "Stasiakte" hat die BGHW am 13.08.2019 in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung aufgenommen. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 € oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

 

Mitarbeiter haben "Redeverbot" & wollen sich nur vor der STA äußern.

Dazu im Einklang habe ich von der BGHW ein Schreiben vom 08.05.2013 erhalten und wörtlich dokumentiert:

 

"bezüglich Ihres erneuten Schreibens vom 06.05.2013 verweisen wir auf unser Schreiben vom 28.03.13 und 02.05.2013. Wir werden Ihnen gegenüber dazu auch keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."

 

Von Anfang an und bis dato war die STA Bremen in keinem Termin anwesend und hat schon am 25.10.2012 zur KLagehäufigkeit geführt.

 

Teilerfolg im Streit um Unfallrente & Das Schwert der Gerechtigkeit

30.10.2014 & 05.11.2014 

Zeitungen berichten über meine Teilefolge im Streit um Unfallrente und über das Schwert der Gerechtigkeit. Damit war so gleich dokumentiert, von Anfang an habe ich Recht. Und es waren nur Teilerfolge. Ich musste also meine Rechte weiter einfordern. Und der nächste finanzielle Teilerfolg stellte sich am 23.06.2015 von Anfang an ein und nach 47 Jahren. Ich habe die Direktorin am SG Bremen kennen gelernt und Sie hat Recht:

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

Aktenkundig kennt die Direktorin meinen Fall und wollte keine weitere Aufklärung vornehmen, wie das Antwortschreiben v. 29.12.2010 bestätigt.

29.02.2016

 

19 Jahre kämpfe ich um mein Recht u. bin in einer Bedrohungslage:

Denn mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Knast werde ich von der Behörde der BGHW Bremen bedroht.

14.08.2020

 

Herr Neumann nervt.

Wie gut, dass es die Presse gibt, denn damit kann man eine

"kriminelle Vereinigung" nerven.

 

21.10.2021 

 

 

 

* 

 

"Autos wirbelten durch die Luft"

 

BGHW will sich nicht im Fernsehen rechtfertigen,

so hat es die BGHW in der E-Mail vom 28.11.2009 dokumentiert.

"Kampf um Unfallrente"

Harmlos beginnt meine kriminelle Story 1968 in Amerika, damals wurden die Autos noch im Container verladen, in Bremerhaven entladen und zum weiter Transport auf Autotransporter verladen Dem folgte die Schlagzeile: "Autos wirbelten durch die Luft". Denn mir kam als Fahrer des Autotransporters ein alkoholisierter LKW-Fahrer in die Quere und hat meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit gekostet. Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW Bremen zuständig. Und so begann im Jahre 1968 meine internationale Geschichte als Unfallmann, die bis nach Vietnam geht. Es ist das Regiebuch für einen noch nicht abgeschlossenen Sozial.- Justiz und Wirtschaftsskandal in Bremen und ist so umfangreich, dass der BG-Unfallarzt mit Schreiben vom 12.01.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen wollte und ist mit krimineller Energie von der BGHW (vormals GroLa BG) verhindert worden. Und jede Schlagzeile der Presse könnte der sachgerechte Titel für ein Regiebuch sein. Und dazu gibt es eine viel Zahl in meinem "Kampf um Unfallrente" 

 

 

Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen:

1.) Mit dem Chefarztbericht der BG Unfallbehandlungsstelle v. 10.07.1969 ist dokumentiert, der Chefarzt will mich nicht mehr sehen. Dazu ist zu sagen: Mit Zwischenbericht vom 10.07.1969 ist dokumentiert, dem Chefarzt wurde ein grober Arztfehler an meinem li. Knie bekannt und liegt auf dem chirurgischen Fachgebiet. Und hat den wörtlichen Irrtum erregt:

 

"Ganz abgesehen von der Teilnervenlähmung des li. Speichenerven sind die anderen Unfallfolgen einschl. der am li. Kniegelenk völlig abgeklungen."

 

Insoweit sollte es auch zu keine Umschulung kommen. Die mir aber schon in dem Zwischenbericht der BG Behandlungsstelle vom 02.12.1968 mit einem Berufswechsel angekündigt wurde. So wurde ich auch zum Fernsehtechniker umgeschult. Darüber hat auch der Weser-Kurier am 23./24.09.1972 berichtet. Das richtige Lesen macht bekannt, gemäß der RVO durfte mein Unfallrente nicht am 11.03.1975 abgefunden werden.

 

Uni ermittelt, Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem Standard:

2.) Mit dem Gutachten vom 21.07.2008 hat das Uni-Herzzentrum in Hamburg dokumentiert, die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem wissenschaftlichen Standard. Und hat zu dem unrichtigen SG-Urteil Bremen vom 10.10.2006 geführt. Dem das Urteil aus dem LSG-Bremen am 18.12.2008 vollumfänglich gefolgt ist. Und keinem medizinischen Gutachter wurde das Gutachten vom 21.07.2008 vorgelegt. 

 

Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf u. wünschte mir viel Glück:

3.) Mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 ist dokumentiert, die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Direktion Mannheim (BGHW) hat im Beschwerdeverfahren ermittelt:

4.) Mit Schreiben vom 18.09.2009, hat die Direktion Mannheim den Geschäftsführer die Bezirksverwaltung (BV) Bremen beauftragt, zu meinem Vorbringen eine detaillierte Stellungnahme vorzulegen. Dem ist der Geschäftsführer nicht gefolgt und hat dazu in der Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seiten) zum Az.: E 207/09 dokumentiert:

 

"Wir wollen uns nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren." 

 

Kriminalpolizei Bremen hat ermittelt:

5.) Nachdem Sichten - im Jahre 2012 - der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (E 207/09) kam die Kriminalpolizei Bremen u. a. zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Rentengutachter dokumentiert das Zurückhalten von Beweismittel: 

6.) Das Schreiben vom 13.02.2011 hat mir der Rentengutachter in Stenum zur sicheren Weiterleitung an die BGHW (vormals GroLa BG) Bremen und an das SG Bremen anvertraut. Denn das Schreiben dokumentiert, die BGHW hat Beweismittel zurückgehalten und sich damit meine (mögliche) Unfallrentenerhöhung um 10% erspart.

 

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat ermittelt:

7.) Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW am 02.09.2014 selbst die STA eingeschaltet und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen festgestellt, es liegt keine üble Nachrede und Verleumdung vor. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen sofort eingestellt. Damit war sogleich der Anzeigeerstatter angreifbar, aber die STA Bremen hat keine Ermittlungen eingeleitet.  

 

Landgericht (LG) Bremen hat ermittelt:

8.) 10 Bremer-Polizeibeamten sollten am 14.12.2017 als Zeugen vor dem LG Bremen die Wahrheit aussagen, aber keiner kam. Darauf hat das LG Bremen sofort mit Beschluss das Verfahren gegen meine Person wegen falscher Verdächtigungen eingestellt. 

 

Landgericht (LG) Bremen hat ermittelt: 

9.) Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat ein Anonymous das LG Bremen am 30.05.2023 zu einer Betreuungssache eingeschaltet und in meinem Fall sollte festgestellt werden, ob eine rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Am 29.04.2024 hat das LG Bremen mit Beschluss festgestellt, das Verfahren wird ohne Betreuerbestellung eingestellt. Denn die Ermittlungen habe wie folgt ergeben, siehe auch mein Schreiben vom 16.05.2024: 

 

"Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen."  

 

Alle Behörden haben eine Grenze der Aufklärung gezogen:

10.) Die Behörden sind über meinen Fall informiert aber es passiert nichts. Denn die Behörde (BGHW) will sich in der Presse u. Fernsehen nicht rechtfertigen und alle Behörden haben eine Grenze der Aufklärung gezogen, auch das Bremer Fernsehen (10.10.2022). 

Der Zeitungsbericht vom 21.10.2021 dokumentiert, mit der "roten Akte" habe ich meine 4. Haftstrafe angetreten. Und hier ist mein Fall durch meine Webseite und Zeitungsberichte bekannt und der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass die Justizbeamten mir die Akte mit den Geheimunterlagen der BGHW auf meine Zelle gebracht haben. So konnte ich die Akte weiter studieren. Justizbeamten, die meine Webseite und Zeitungsberichte verfolgen, haben mir wörtlich gesagt:

 

"Was wollen Sie den hier Herr Neumann, Sie haben doch nur von Ihrer Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und dafür kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis unter Schwerverbrechern." 

 

Die ungerechtfertigten Haftstrafen stellen meine Person als Verbrecher dar und belasten meine Gesundheit. Insoweit muss meine Person juristisch und in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden.

 

Dass gab es schon vor 80 Jahren, Bankdirektor kann es nicht ertragen. 

Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte auch in meinem Haus meine Gesundheit gefährdet und hätte auch sämtliche Beweismittel über strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" vernichtet. Dieses ist meine Meinung und habe es der Polizei gemeldet. Die "kriminelle Vereinigung" hat dafür gesorgt das ich bestraft werde.

Und am 11.11.2019 hat ein ehemaliger Bankdirektor 1000 € an das Landgericht (LG) Hamburg überwiesen. Weil er nicht ertragen kann, dass ein Deutscher von der Meinungsfreiheit gebrauch macht und dafür ins Gefängnis kommt. Denn so etwas gab es schon vor 80 Jahren, siehe dazu "Jeder stirbt für sich allein".

 

Öffentlichkeit soll nicht erfahren, dass der Kläger die Wahrheit sagt. 

Diese Feststellung hat das LSG Bremen in der nichtöffentlichen Sitzung am 19.07.2023 vor dem LSG Bremen zum Az.: L 14 U 132/21 getroffen. Aber die Öffentlichkeit sollte nicht anwesend sein. Dazu im Einklang hat die Richterin den Antrag abgelehnt, dass eine aus München angereiste Person, welche dem Kläger auf der menschlichen Ebene sehr wichtig ist, anwesend sein darf. 

 

Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung"

die mich am 05.10.2009 in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen hat. Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 auf drei Seiten gesichtet und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten."

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung der BGHW-Bremen, Falkenstr. 7 mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 dokumentiert:

 

Wir wollen nicht kriminalisiert werden und wollen uns nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und befürchten einen "Amoklauf" des Versicherten, wenn erkannt wird, dass nichts weiter passiert. 

 

Mein Fall ist durch die Presse an die Öffentlichkeit gekommen.

Darum habe ich mit den Zeitungen angefangen und von Anfang an über meinen Fall berichten u. dokumentieren, ich lasse nicht locker und werde pflichtgemäß  weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht".

 

Dem folgten sogleich Schriftstücke und Geheimunterlagen der BGHWIntern hat die BGHW am 13.04.2011 dokumentiert, es gibt ähnlich gelagerte Fälle. Dazu kam der Hinweis:

 

"Herr Neumann bereitet so viel Arbeit, dass man ganz allein für diese Person einen eigenen Bearbeiter abstellen könnte." 

 

"Autos wirbelten durch die Luft"  

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"

"Gerechtigkeit als Herzenssache"

"Kampf um Unfallrente"

"Teilerfolg im Kampf um Unfallrente"

"Das Schwert der Gerechtigkeit"

"Ich kämpfe seit 19 Jahren um Unfallrente"

"Herr Neumann nervt" 

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.

 

Mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm bin ich das letzte Mal aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 letztmalig berichtet. Und ohne Presse bin ich machtlos. 

Hinweis:

Die interne Stellungnahme (05.10.2009) u. Verwaltungsentscheidung über das "Redeverbot" (18.01.2010) hat die BGHW-Bremen zur Geheimhaltung in eine Liste mit 45 und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahren. Das Kopieren ist mir auch untersagt. 

Mein Vorbringen wird mit den folgenden Schriftstücken zementiert.

 

"Kriminelle Vereinigung" hat sich selbst personifiziert:

Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung.

Nachdem ich bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen meine schriftliche Aussage vom 08.02.2015 gemacht habe, hat die STA Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Mit der Strafanzeige hat sich sogleich die "kriminelle Vereinigung" selbst personifiziert.

 

Amtsgericht Bremen hält die Wahrheit vor der Öffentlichkeit zurück 

Vor Gericht sollten zehn Polizisten über meinen Fall die Wahrheit sagen aber keiner kam. Die Wahrheit soll also nicht an die Öffentlichkeit kommen. Oberstaatsanwältin hat mit der Verfügung vom 19.06.2017 vorgetragen:

 

"Es erscheint eine Begutachtung im Hinblick auf die Schuldfähigkeit des Angeschuldigten angezeigt."

 

Das Verfahren ist am 14.12.2017 mit der Begründung eingestellt worden:

 

"An der weiteren Verfolgung besteht kein öffentliches Interesse." 

 

Mit meiner Webseite dem Gästebuch und Zeitungsberichten ist aber dokumentiert, es besteht öffentliches Interesse.

 

BGHW gibt im Beschwerdeverfahren bekannt

und ist mit dem Schreiben vom 05.03.2021 zum Vorgang E 207 & E 29/11 dokumentiert :

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Amtsgericht stellt fest, ich benötige keine Rechtsbetreuung,

so ist es mit dem Schreiben aus dem Amtsgericht Bremen vom 27.02.2024 nachvollziehbar dokumentiert. 

 

"Autos wirbelten durch die Luft"

Dazu ist zu sagen, als Fahrer des Autotransporters - der Fa. E. H. Harms - kam mir am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere u. kostete meinem Beifahrer das Leben u. meine Gesundheit. Rentengutachter dokumentiert nach 7 Jahren, also am 13.02.2011, die BGHW-Bremen (vormals GroLa BG) hat manipuliert u. Beweismittel zurückgehalten.

 

 "Gerechtigkeit als Herzenssache"

 

Dazu ist zu sagen, mit einem Vorbefund vom 06.02.2001 konnte ich glaubhaft machen, bis zum Unfalltag den 20.03.2001 war mein Herz frei von Vorhofflimmern (VHF). Dieser Vorbefund ist ausschlaggebend, ist aber im Gerichtsgutachten 03.05.2005 nicht aufgetaucht. Insofern ist das Gerichtsgutachten nicht mehr verwertbar und sollte entfernt werden. Ist aber nicht möglich, weil die Gerichtsakte nicht mehr auffindbar sein soll. Wie das Schreiben der Datenschutzbeauftragten vom 10.03.2020 bestätigt.

Bremer Lagerhaus-Gesellschaft

vormals E.H.Harms GmbH & Co.

    AUTOMOBIL - TRANSPORTE

AROUND THE CLOCK - AROUND THE CORNER - AROUND THE WORLD,

geschehen Arbeitsunfälle bei meiner Unfallfirma E.H.Harms, jetzt BLG. 

 

Es folgt eine wichtige Information: 

Die Person auf dem folgenden Foto hat nur das Konzept ablehnen im Visier und da steckt viel kriminelle Energie drin, womit sich die BGHW (vormals GroLa BG) die berechtigten Entschädigungsansprüche der Versicherten erspart. Das Sozialgericht (SG) und Landessozialgericht (LSG) Bremen machen mit und wollen unter sich bleiben. So konnte der BG-Unfallarzt nicht die am 12.01.2004 angebotene "Regie" der Aufklärung übernehmen. Die angebotene "Amtshilfe" der BG ETEM in Köln vom 19.06.2007 wurde vom LSG Bremen nicht zugelassen und hätten sofort die rechtswidrigen Handlungen aufgedeckt. So verhindert eine "kriminelle Vereinigung" die "Maximalentschädigung" meiner Unfallfolgen aus drei Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992, 2001 und im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt sind. Und wird mit dem Schreiben der Güterichterin vom 19.02.2014 aus SG Bremen zementiert. Seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Bearbeiter meiner Akte "Redeverbot".  Dazu im Einklang ist die Gerichtsakte seit dem Schreiben vom 10.03.2020 im SG Bremen nicht mehr auffindbar (Az.: S 18 U 94/04). Seit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg (13.08.2019) werde ich zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Dafür hat der Geschäftsführer der BGHW-Direktion-Mannheim Herr [19-17] gesorgt, siehe Video 

Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr Dr. jur. [8-1] wurde im Jahre 2010 zur BGHW Direktion nach Mannheim gerufen. In Bremen hat Herr [20-2] den Posten übernommen. Seit 2023 ist Herr [19-24] der Regionaldirektor in Bremen.

Eine "kriminelle Vereinigung" ist in der Behörde der BGHW-Bremen am wirken. Das Personal hat angst um Leib und Leben und hält sich auf dem Behördendach Fit. Die Geschäftsführung der BGHW ist das Mitglied der "kriminellen Vereinigung" und  hat am 07.03.2012 nach der Polizei gerufen und täuschte damit ihre Fürsorgepflicht dem Personal vor.  

   

Fürsorgepflicht und "Signalwirkung":

Der Geschäftsführer der BGHW-Bremen hat der Direktion-Mannheim gemeldet, er benötigt eine "Signalwirkung" an seine Mitarbeiter und möchte meine Person mit einer Strafanzeige angreifen. Davon hat die Direktion Mannheim abgeraten, weil ich nicht angreifbar bin. So ist es in der Gesprächsnotiz vom 08.04.2011 dokumentiert. Jedoch am 02.09.2014 hat die BGHW es mit einer Strafanzeige und dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung kommen lassen. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. In dem Ermittlungsverfahren wurde die "kriminelle Vereinigung" personifiziert. Und finden sich auf der folgenden Fotostrecke wieder. Mit dem Video ist dokumentiert: International ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Siehe Video 

 

Mitarbeiter der BGHW-Bremen haben seit 18.01.2010 "Redeverbot"

und so verzögert die Geschäftsführung der BGHW bis dato die weitere Aufklärung einer kriminellen Sache. Und verhindert meine möglichen Unfallrenten, aus drei Arbeitsunfällen im Jahre 1968; 1992; 2001 und sind von der BGHW im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle anerkannt. Als Folgeunfall kam es am 08.04.2020 zu einem Fahrradsturz mit LWS-Bruch. Insoweit müssen die Akten aus den drei Arbeitsunfällen geöffnet werden. Die BGHW und das Sozialgericht Bremen wollen nicht kriminalisiert werden und verhindern das Öffnen der vollständigen Akte.

 

 

Güterichterin will die Wahrheit nicht wissen und verweigert Mediation.

Im Schreiben vom 19.02.2014 hat die Güterichterin vorgetragen: 

 

"Es sei vielfach gerichtlich bestätigt, dass der Kläger von Anfang an kein Recht gehabt hat."

 

Vor diesem Hintergrund musste ich natürlich bei der Mediation erkennbar machen, dass ich sehr wohl von Anfang an Recht habe. Und habe es der Güterichterin mit meinem Schreiben vom 25.02.2014 gemeldet.

 

Darauf hat die Güterichterin die angesagte Mediation mit Schreiben vom 13.03.2014 verweigert mit dem Hinweis: 

 

"dass das Mediationsverfahren nicht dazu das ist, dass der Kläger "die wahre Sach- und Rechtslage im Beisein der Beklagten mündlich zur Niederschrift bringt, wobei mir nicht vorzuhalten ist, ich würde die andere Partei angreifen".

 

Der zweite Güterichter hat nicht widersprochen und ist der jetzige Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. jur. [19-14].

 

Mediation könnte das öffnen der Akte verhindern:

Würde aber "Signalisieren: Von Anfang an habe ich Recht.

Das SG/LSG Bremen und Beklagte haben seit 01.09.2010 sämtliche Mediationen zum Scheitern gebracht. Ich möchte erleben, dass die Sache abgeschlossen wird und bin zur Mediation bereit. Darüber ist der Gerichtsmediator und Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. jur. [19-14] seit meinem Schreiben vom 21.10.2024 informiert. Oder die Gerichtsakte müsste nicht mehr auffindbar sein, dieses wäre für eine "kriminelle Vereinigung" noch besser. Und wahrhaftig ist mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert, der Direktor am SG Bremen hat bekannt gemacht, dass die Gerichtsakte zum Az.: S 18  U 94/04 nicht mehr auffindbar sein soll. Aber mir liegt die Akte in Kopie greifbar vor.

 

Zu meiner Person ist noch zu sagen, ich habe viel Glück: 

Denn meine zwei schweren Arbeitsunfälle im Jahre 1968 u. 2001 habe ich überlebt. Ich liege im Streit mit meiner Berufsgenossenschaft (BGHW) um die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. Dass ich meine Klagen (18.12.2008) verloren habe war ein Fehler.

 

Richter [5] am LSG Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt

Der Richter [5] ist aktenkundig in Prozessdelikt verwickelt und hat in der Sache L 14 U 169/11 WA & L 14 U 170/11 WA und in der mündlichen Verhandlung entschieden, wenn ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wurde, dann werden meine Klagen zugelassen. Die Vorrausetzungen lagen vor, konnten aber nicht diskutiert werden, weil der in Prozessdelikt verwickelte Richter [5] damit einverstanden war, dass die Beklagte nicht in der mündlichen Verhandlung erscheint.

Mein Großonkel - Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden - ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena und hatte weniger Glück. Er ist nach seinem schweren Fahrradsturz im Febr. 1925 gestorben (Arbeitsunfall) ist aber:

Als Chirurg unsterblich geworden. Mehr lesen 

 

Fehler müssen vollständig beseitigt werden!

"Geht nicht gibt es nicht" habe ich als Tischler gelernt.

"Kein Bild kein Ton wir kommen schon." Als Fernsehtechniker bin ich zum Ermittler von Fehlern ausgebildet worden und in der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet, Fehler müssen vollständig beseitigt werden. So bearbeite ich auch meine Behördenakte bei der aktenführenden BGHW-Bremen (vormals GroLa BG) und für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig ist.

 

Aktenvermerk: Für die Handakte (nicht für die Hauptakte?!)

Fehler; Täter und Prozessdelikt habe ich objektiviert und dokumentiert

und konnte den Prozessbevollmächtigten der BGHW u. Bearbeiter meiner Akte Herrn [18] als Haupttäter wegen Betrug angreifen. Mit dem  Aktenvermerk vom 21.07.2009 ist dokumentiert, Herr [18] ist von der Bearbeitung meiner Fälle befreit, weil er nicht ertragen kann, dass er persönlich angegriffen wird.  

Hinweis: Den Aktenvermerk hat die BGHW zur Geheimhaltung in eine Liste mit 45 Akten & Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 festgesetzt (28+29). Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahren. Das Kopieren ist auch untersagt.

 

Die Klagen habe ich verloren, mein Anwalt schreit nach Aufklärung:

Aber auch das BSG hat dafür kein Gehör. So haben wir die Akten studiert und konnten mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 zweifelsfrei Prozessdelikt dokumentieren. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen die BGHW-Bremen und BG ETEM-Köln wegen Prozessdelikt angreifbar u. mein Anwalt hat wörtlich erklärt

 

"Das SG Bremen und die Beklagte sind wegen Prozessdelikt angreifbar, damit will ich nichts zutun haben und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück." 

 

 Ohne Anwalt habe ich mit Beschwerdeverfahren weitergemacht:

Und habe gegen den Prozessbevollmächtigten der BGHW und Bearbeiter meiner Akte Herrn [18] mit Schreiben vom 15.09.2009 bei der BGHW in Mannheim mein Beschwerdeverfahren ausgelöst (E 207/09). 

  

Bemerkenswert ist nun:

Herr [18] bearbeitet weiter meine Akte und hat das Beschwerdeverfahren gegen seine Person selbst bearbeitet. Und hat dazu seine chronologische Zusammenfassung vom 29.09.2009 ohne Akte (Bd. I-IV) angefertigt, also aus dem Gedächtnis und hat dazu wörtlich dokumentiert:

 

"Bl. 240/531 fehlen auch als Handakte,

Bd. I-IV wurde an das SG gesandt, Kopien von Bl. 241/531 befinden sich nicht hier lt. Registratur (wohl nicht gefertigt) Ggf. muss die Akte vom SG dazu zurückgefordert werden.

 

Weiter aus dem Gedächtnis (also Bl. 241-531, da nicht da offenbar)"

 

BGHW & Herr [18] werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und wollen keine Aufklärung betreiben. 

Dazu im Einklang hat die BGHW-Bremen ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW-Mannheim übersandt. Als Ansprechperson ist Herr [18] dokumentiert und diese interne Stellungnahme sollte ich auf keinem Fall erhalten. Ich habe viel Glück und habe die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seiten) mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten (21).    

  

In der internen Stellungnahme v. 05.10.2009 - Ansprechperson Herr [18] - hat die BGHW-Bremen gegenüber der Hauptverwaltung-Mannheim u. a. dokumentiert:

 

Zu meinen Anschuldigungen wird es keine Detailbeschreibung geben. Wir werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Und zur Lösung der "Probleme" könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn Neumann vornehmen. 

 

Die interne Stellungnahme wird mir bis dato von der BGHW-Bremen verheimlicht und habe diese erst mit Schreiben der BGHW-Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten. 

 

Der Kläger (Herr Neumann) sagt die Wahrheit:

Vor dem LSG Bremen Az.: L 14 U 132/21 hat die Richterin erkannt, der Kläger sagt die Wahrheit und mit Beschluss vom 22.09.2023 hat das Gericht festgesetzt:

 

"Die Beklagte verpflichtet sich erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall (Fahrradsturz 08.04.2020) um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."

 

Vor diesem Hintergrund müssen sämtliche Akten und Unfallfolgen aus meinen anerkannten Arbeitsunfällen auf den Richtertisch. Wenn die BGHW dazu die Ermittlungen einleitet und kommt zu einer sachgerechten Entscheidung, der ich nicht widersprechen kann, dann wäre das Ansehen der BGHW in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht.

 

Die BGHW hat aber eine ablehnende Entscheidung mit dem Bescheid vom 02.11.2023 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 07.02.2024 getroffen und hat damit die die Sache erneut am 12.02.2024 vor das SG Bremen gezerrt (Az.: S 2 U 12/24).   

  

Die oben eingebrachten Schriftstücke sollten in allen Behörden bekannt werden. Insbesondere in den Räumen der BGHW-Bremen und BG-Ambulanz Bremen. Über meinen Fall, der aktenkundig kein Einzelfall ist, sollte ein internationaler Film gedreht werden, damit sich so etwas nicht weltweit wiederholt. Die "Regie" der Aufklärung wollte schon die BG-Ambulanz mit Schreiben vom 12.01.2004 übernehmen.

 

 

Weiter im kriminellen Text:

 

Chefarzt deckt Manipulation auf

Chefarzt und Rentengutachter hat das Zurückhalten von Beweismittel objektiviert und in seinem Schreiben vom 13.02.2013 die Manipulation dokumentiert. Und bis dato hat die BGHW den Betrug nicht eingestanden. Vielmehr gibt die BGHW mit Schreiben vom 26.07.2010 wörtlich bekannt:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Ich erhalte Hausverbot, betreten nur mit Polizeischutz

Mein ungerechtfertigtes Hausverbot vom 09.03.012 hat die Aufklärung in der Behörde verhindert.

 

Ein Beteiligter muss strafrechtlich Verurteilt werden, 

dann werden meine Klagen zugelassen. So hat es der Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) Bremen in seinem Urteil vom 22.11.2012 zum Az.: L 14 U 169/11 WA und L 14 U 170/11 WA dokumentiert. Damit wurde ich zum Ermittler und muss gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten. 

 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

wollte etwas über das Handeln der Berufsgenossenschaften erfahren.

Dieses sollte mit meiner Behördenakte und auf meiner Webseite geschehen und habe es mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 der BGHW vorgetragen. Im Antwortschreiben (26.04.2013) wurde mir Strafe angedroht. Wie folgt wurde dazu wörtlich die Unwahrheit behauptet: 

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet.

 

Wir untersagen Ihnen daher ausdrücklich Daten über die BGHW, über unsere Mitarbeiter und über unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen."  

 

Mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden,

so hat es die Beklagte (BGHW) vom LSG Bremen mit ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 gewünscht. Und hat das SG Bremen dazu als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet.

 

Aus der Staatsanwaltschaft Bremen erhalte ich keine Unterstützung

 

und habe mit Bescheid vom 19.11.2013 erfahren, die Staatsanwaltschaft Bremen hat keine Ermittlungen eingeleitet. 

 

Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft

 

und konnte nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 keine üble Nachrede und Verleumdung feststellen. Sogleich haben sich die Mitglieder der "kriminellen Vereinigung" selbst personifiziert. Und finden sich auf der folgenden Fotostrecke wieder. Die Fotostrecke mit dem Video dokumentiert: International ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Siehe Video 100 %

 

Amtsgericht Bremen hat meine Webseite überprüft

und kam mit Beschluss vom 29.04.2024 zu dem nachvollziehbaren Ergebnis und ist auch der Staatsanwaltschaft Bremen mit meinem Schreiben vom 16.05.2024 bekannt:

 

"Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen." 

 

Vor diesem Hintergrund wird erkannt:

Die deutsche Sozialversicherung 

steht in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da.

 

 

Kriminelle Amtsträger sind international am Wirken; >Video  

Amtsträger der BGHW & BG ETEM sind international am Wirken und haben meinen Fall bearbeitet. Sie sitzen in Vietnam an einem Tisch, von vielen Personen begleitet, siehe dazu die Fotostrecken. 

Mit Video hat der Geschf. [19-17] zementiert, eine internationale BGHW ist am Wirken.

 

 

**

Wie konnte es soweit kommen?

Als Ermittler habe ich mit meinem Anwalt Prozessdelikt aufgedeckt.

So konnte mein Anwalt Dr. jur. [7-6] mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Und mit einem weiteren Antwortschreiben vom 07.09.2009 konnte ich Prozessdelikt zementieren. Danach hat mir mein Anwalt wörtlich erklärt

 

"Das SG Bremen und die Beklagte sind wegen Prozessdelikt angreifbar, damit will ich nichts zutun haben und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück." 

 

Es ist der Ansatzpunkt, mein Anwalt wird bedroht.

 

Ferner hat der Chefarzt und Rentengutachter das Zurückhalten von Beweismittel objektiviert und in seinem Schreiben vom 13.02.2011 die Manipulation dokumentiert. Und bis dato hat die BGHW die Manipulation nicht eingestanden. 

 

Als Ermittler werde ich von einer "kriminellen Vereinigung" bedroht. 

Dazu ist zu sagen: Nach dem Aufdecken von Prozessbetrug habe ich sofort mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW in Mannheim ausgelöst (E 207/09). Meine Ermittlungen haben aufgedeckt, es gibt eine interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die BGHW Mannheim, die ich aktenkundig auf keinem Fall erhalten sollte. Jedoch mit dem Hinweis auf mein Schreiben vom 02.05.2011, habe ich das Antwortschreiben der BGHW-Mannheim vom 27.05.2011 erhalten und in Kopie war u. a. die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 beigefügt. Die Kriminalpolizei Bremen konnte nun die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 sichten und kam zu der Wertung:  

 

"Ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten."

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

In 44 Punkten (11 Seiten) sind die Fehler aufgeführt (140 Js 48585/09) 

In 44 Punkten habe ich der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Bremen die Fehler mit meinem Schreiben vom 02.11.2009 (11 Seiten) vorgetragen und mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die GStA Bremen nachvollziehbar dokumentiert, für die Entfernung der nachteiligen Schriftstücke sei allein die aktenführende Behörde (BGHW) zuständig. 

 

BGHW entfernt keine nachteiligen Schriftstücke u. erteilt "Redeverbot"

Auf jeden Fall hat die BGHW mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 den Bearbeitern meiner Akte "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken. Am 5.12.2018 hat die BGHW auch Meineid vor dem Landgericht (LG) Hamburg ins Spiel gebracht Az.: 324 O 532/18 (Tietjensee)

 

Ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher,

denn selbst der Polizeipräsident Bremen [13-8] konnte mit seinem Antwortschreiben vom 12.03.2012 die Bedrohungslage nicht beseitigen.

 

Am 13.08.2019 wurde die interne Stellungnahme (05.10.2009) erneut und mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich von der BGHW mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bis 250.000 € bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt.

 

Am 06.09.2021 kam ich letztmalig aus dem Gefängnis

Ich habe von meinem Recht der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und bin letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden.

 

"Herr Neumann nervt" 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.

Mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm bin ich das letzte Mal aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 letztmalig berichtet. Und ohne Presse bin ich machtlos.

 

 

*** 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den  

 

        Berufsgenossenschaften behandelt?"

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat aufgerufen, sich kritisch mit der Broschüre von 1904 -

Der Kampf um die Unfallrente - auseinander zusetzen und möchte die Meinung der Öffentlichkeit erfahren. >Klick

Mit meiner Webseite folge ich dem Aufruf und ist der BGHW seit meinem Schreiben vom 16.04.2013 bekannt.

 

"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."  

Als Ermittler habe ich im Sozialskandal weitergemacht und bin im Gefängnis gelandet. Ich kann verstehen, dass die Chefermittlerin im Steuerskandal Cum-Ex kündigt und Kritik übt!

 

Meine Webseite ist für die Behörde ein "Rotes Tuch"

Über das Handeln der Berufsgenossenschaften wollte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) etwas erfahren. Dieses sollte mit meiner Behördenakte und auf meiner Webseite geschehen und habe es mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 der BGHW vorgetragen. Im Antwortschreiben (26.04.13) wurde mir Strafe angedroht. 

Und wie folgt wurde dazu wörtlich der Irrtum erregt: 

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet.

Wir untersagen Ihnen daher ausdrücklich Daten über die BGHW, über unsere Mitarbeiter und über unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen." 

 

Meine Person und Webseite ist nicht angreifbar 

So hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 02.09.2014 auch meine Webseite überprüft und hat nach meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 25.05.2015 sofort eingestellt. Wird meine Akte im Tietjensee See versenkt oder durch ein Feuer wie in meinem Nachbarhaus vernichtet und ist im Sozialgericht nicht mehr auffindbar, dann wäre es im Sinne einer "kriminelle Vereinigung". Wahrhaftig ist die Gerichtakte zum Az.: S 18 U 94/04 auch nicht mehr auffindbar. Wie das Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert. 

 

Bedrohungslage erkannt: Aufklärung soll verzögert werden! 

Die BGHW wird durch den Gesetzgeber bedroht und ich werde von der BGHW bedroht, weil ich als Ermittler die Aufklärung vorantreibe. So hat die BGHW das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet. Und die Bearbeiter meiner Akte sollen mit Bumerangschreiben meine Aufklärung verzögern. So ist es mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 auf 4 Seiten nachvollziehbar dokumentiert.  

 

Feuer im Nachbarhaus  

Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte meine sämtlichen Beweismittel vernichtet und strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" dokumentieren. Der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich zur möglichen Brandstiftung gemeldet, der BGHW wurde die Hausnummer von meinem Nachbarn genannt und dieses Haus ist abgebrannt. Weil ich meine Meinung vorgetragen habe, hat die BGHW es zu einer Ordnungsstrafe kommen lassen.

 

Bürgermeister Bremen (SPD) ist informiert, aber nichts ist passiert.

Dazu im Einklang liegt mein Schreiben vom 21.09.2020 an den Bürgermeister Bremen (SPD) vor, aber nichts ist passiert.

 

Amtsgericht Bremen und "Anonymus" 

Ferner kam das Amtsgericht Bremen mit Beschluss vom 29.04.2024 in der Sache "Anonymus" zu dem nachvollziehbaren Ergebnis:

 

Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen. 

 

Siehe auch mein Schreiben vom 16.05.2024

 

Auf 14 Seiten sind weitere Fehler bekannt zum Az.: 140 Js 10602/10

Dazu im Einklang liegt mein Schreiben an die GStA Bremen v. 10.05.2010 mit 14 Seiten vor. Jedoch im Bescheid vom 19.05.2010 konnte die GStA Bremen nicht einmal eine bloße Pflichtverletzung bestätigen. So etwas ist nur möglich wenn nicht aufgedeckt werden soll, dass die gebotene Sorgfalt von der BGHW nicht erbracht wurde. Und ist der Ansatzpunkt, hier liegt Strafvereitlung im Amt vor.

 

 

BGHW erregt den Irrtum, gebotene Sorgfalt sei erbracht worden

 

Dieses Schreiben der BGHW vom 26.07.2010 ist aktenkundig eine Lüge. Und von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt worden. 

 

Mit Schreiben vom 26.07.2010 erregt die BGHW nämlich den Irrtum:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

  

Fehler in den für mich nachteiligen Schriftstücken sind aktenkundig, werden aber nicht aus der Akte entfernt und verhindern meine möglichen Unfallrenten. Andere nennen es Betrug.

 

Mit Betrug will der Rentengutachter nichts zutun haben.

So hat der Rentengutachter Dr. med. [26] mit seinem Chefarztbericht vom  13.02.2011 erkennbar gemacht, die BGHW (vormals GroLa BG) hat Beweismittel zurückgehalten. Und hat zu einem falschen Rentengutachten geführt. Mit dieser "bloßen Pflichtverletzunghat sich die BGHW meine mögliche Rentenerhöhung erspart. Andere nennen es Betrug. 

 

 

Meine Webseite besteht seit 2013:

Und seit 2013 habe ich für die Öffentlichkeit & Behörden Pflichtverletzungen der Berufsgenossenschaft (BG) dokumentiert, die meine möglichen Unfallrenten verhindern. Nachdem Sichten einer internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 - gerichtet an die BGHW-Hauptverwaltung in Mannheim - hat die Kripo Bremen erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Dazu im Einklang habe ich im Kampf um Unfallrente mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen die BGHW-Bremen und BG ETEM-Köln wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ich habe mein Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) eingeleitet und in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die BGHW-Bremen gegenüber der Hauptverwaltung-Mannheim u. a. dokumentiert:

 

Zu meinen Anschuldigungen wird es keine Detailbeschreibung geben. Wir werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Und zur Lösung der "Probleme" könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn Neumann vornehmen. 

 

Die interne Stellungnahme wollte die BGHW-Bremen vor mir verheimlichen und habe diese erst mit Schreiben der BGHW-Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten.

 

Nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 kam die Kriminalpolizei Bremen zu der Wertung, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Ferner habe ich von der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Bremen den Bescheid vom 17.11.2009 erhalten, und in der Auflistung von 45 Punkten Pflichtverletzungen erkannt hat. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hat die aktenführende BGHW zu entfernen. Die BGHW entfernt aber keine für mich nachteiligen Schriftstücke und bereichert sich damit an meinen möglichen Unfallrenten.

 

Mitarbeiter der BGHW haben seit 2010 "Redeverbot"

 

 

Höchsten Amtsträger der BGHW wollen so ihre eigene Haut retten.

 

Wegen Geheimhaltung von Straftaten möchte ich nicht bestraft werden.

Ich habe den Behörden das kriminelle Handeln der Beteiligten gemeldet.

 

 

Zur Sache ist weiter von Anfang an zu sagen:

 

Ich habe zwei schwere Arbeitsunfälle im Jahre 1968 und 2001 überlebt. Ferner kam es im Jahre 1992 und 2001 zu weiteren Arbeitsunfällen. Und aus mittelbaren Unfallfolgen ereignete sich u. a. am 08.04.2020 ein schwerer Fahrradsturz und führte zu einem Wirbelsäulenbruch. Ferner ein Schlaganfall am 07.12.2021 im Sprachzentrum. 

 

Seit dem Jahre 2001 begehre ich von meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen die sachgerechte Unfallrenten. Und liege im Streit vor dem Sozialgericht (SG) Bremen.

 

"Kriminelle Vereinigung" ist am Wirken

Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) im Jahre 2012 gesichtet und kam u. a. zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und wurde in einer viel Zahl meiner Klagen zementiert.

 

Täter haben eine Selbstanzeige verpasst!

Das Angebot zur Selbstanzeige hat die "kriminelle Vereinigung" am 13.07.2009 verpasst. Es war ihnen am 09.06.2009 eine mögliche Strafanzeige durch meinen damaligen Anwalt Dr. jur.[7-6] bekannt.  

 

Ich möchte nicht wegen Strafvereitelung zur Rechenschaft gezogen werden und gebe Pflichtgemäß die merkwürdigen Handlungen mit meiner Webseite bekannt. Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat in den zwei Urteilen vom 22.11.2012 dokumentiert, erst wenn ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wurde, werden meine Klagen zugelassen.

 

Verbrecherjagt in der deutschen Sozialversicherung

Natürlich habe ich die Ermittlungen aufgenommen und habe dazu am 22.11.2012 auch die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen aufgesucht. Wunschgemäß habe ich die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 in Kopie vorgelegt. Darauf wurde der Irrtum erregt, die Staatsanwältin würde mit einer Verleumdungsklage die Ermittlungen einleiten. Tatsächlich hat die Staatsanwältin aber keine Ermittlungen eingeleitet und ist mit dem Bescheid der STA Bremen vom 19.11.2013 dokumentiert.

 

Strafanzeige gegen meine Person bietet wenig Aussicht auf Erfolg

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW gegen meine Person am 02.09.2014 eine Strafanzeige mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung angestrengt, obwohl der BGHW selbst am 08.04.2011 (-108-) erkannt und dokumentiert:

 

"dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Der Geschäftsführer Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin." 

 

Der Anzeigeerstatter ist nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt. Denn nach meiner Vernehmung und schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.

 

Strafvereitelung im Amt

Und schon wurde Strafvereitelung im Amt ableitbar. Denn die STA hat nicht einmal den Anzeigeerstatter wegen seiner unbegründeten Strafanzeige zur Rede gestellt. Siehe § 57 StPO. 17.11.2009

 

"Die kriminelle Vereinigung" hat sich selbst personifiziert 

Mit der Strafanzeige vom 02.09.2014 hat sich die "kriminelle Vereinigung" sogleich selbst personifiziert und finden sich auf der folgenden Fotostrecke wieder. Die Fotostrecke mit dem Video dokumentiert: International ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Siehe Video 100 %

 

Über das Handeln der BG sollen Unfallopfer der DGUV berichten.

Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da. Dazu im Einklang hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW seit dem 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt und verhindern meine begehrten Unfallrenten. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000€ oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren der 45 Beweismittel ist mir untersagt. 

 

Mitarbeiter der BGHW Herr Dr. jur. [8-1] aus der Obersten-Etage ist in meinen Fall verwickelt. Und hat in seinem Antwortschreiben vom 30.01.2012 die Unwahrheit behauptet, das (falsche) Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) sei nicht zur Urteilsfindung verwertet worden. Und ist mit dem ausgefertigtem Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 auf der 4. Seite widersprochen.

Auch dieses Schreiben (30.01.2012) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen und verhindert meine begehrten Unfallrenten aus zwei schweren Arbeitsunfällen. Dass es so weit kommen konnte, dafür haben die Führungskräfte gesorgt. 

Am 07.10.2024 habe ich den Kontakt mit den "Jenaer Nachrichten" aufgenommen, damit die Genossen in der Glasfabrik u. in der ganzen Welt pflichtgemäß erfahren:

 

"Die deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da."

 

Denn bei der gesetzlichen Unfallversicherung werden Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen usw.. Es wird also nicht möglich, die begehrte Entschädigung festzustellen. Kommt es zu einem schweren Unfall der im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt werden muss, dann fertigt sich die BGHW über den Unfallhergang im Einzelnen - wie am 11.03.2003 (Bl.138/9) - in ihrem Sinne an. Und dockt damit bei dem weltweit renommierten Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle (in kürzer "Institut") in Köln an. Dort werden Irrtum erregende Beweismittel für meinen Fall angefertigt und an die BGHW Bremen übersandt. Diese Beweismittel führen im Verwaltungsverfahren zu einem offensichtlich falschen Bescheid. Dann kommt von der BGHW der Hinweis: Sie können ja das Sozialgericht Bremen einschalten und Widerspruch einlegen. 

 

Verkehrsunfall (19.06.1968)

Prozessbetrug und der Ablauf,

wird von mir erneut und seit dem 10.10.2024 bearbeitet.

 

Stromunfall (20.03.2001)

03.03.2003 (Bl. 135): Prozessbetrug und der Ablauf. Mehr lesen

So wird die Sache vor das Gericht gezerrt und die Richter/in glauben nicht mir sondern der Beklagten und dem Leiter im "Institut" Herrn Dr. Ing [10-2]. Jedoch in der letzten nicht öffentlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 19.07.2023 (Az.: L 14 U 132/21) hat die Vorsitzende Richterin [4-4] mich Quasi umarmt, und festgestellt, der Kläger sagt die Wahrheit und hat das Verfahren mit einem Vergleich eingestellt. Dabei ging es um meinen Fahrradsturz (08.04.2020) als mittelbare Unfallfolge meiner anerkannten Arbeitsunfälle 1968; 1992 und 2001. Die Beklagte hat sich verpflichtet, es kommt zu einer erneuten Verwaltungsentscheidung und hat diese auch mit dem Bescheid vom 02.11.2023 und Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 vorgelegt, aber mit den gleichen Fehlern. Denn wieder hat die Beklagte keine vollständige Aufklärung gemäß § 20 SGB X betrieben. So wurde die Sache erneut vor das SG Bremen gezerrt und liegt seit 12.02.2024 (Az.: S 2 U 12/24) vor.

 

Frage an die Öffentlichkeit!?

Warum hat das LSG meine Klage mit einem Vergleich abgewürgt und selbst keine (vollständige) Aufklärung gemäß § 20 SGB X betrieben?

 

Antwort kam vom Unfallopfer und seit Jahren vor Gericht kämpft

Das SG Bremen ist wie die Beklagte in Prozessdelikt verwickelt, wird vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und wird keine Aufklärung nach § 20 SGB X betreiben. Dazu im Einklang ist seit dem 10.03.2020 die Gerichtakte am SG Bremen nicht mehr auffindbar (Az.: S 18 U 94/04).

 

Meine Unfallgeschichte ist zum Krimi geworden, 

BG-Unfallstation wollte die Regie der Aufklärung schon am 12.01.2004 übernehmen, dieses hat die BGHW aber mit dem Schreiben v. 30.01.2004 und dem falschen Rentengutachten vom 05.09.2003 verhindert.

 

Über das Handeln der BG sollen Unfallopfer der DGUV berichten. 

Meine Unfallgeschichte begann 1968 in Amerika. Die Automobile wurden zur Verschiffung im Container verladen. In Bremerhaven umgeladen und mit dem Autotransporter zum Zielort gebracht, dabei kam es zu meinem ersten Arbeitsunfall. 

 

Ich liege im Streit um Unfallrente mit meiner zuständigen BGHW-Bremen. Mit meiner Webseite und Behördenakte wird für die Öffentlichkeit dokumentiert wie die Versicherten von der Berufsgenossenschaft (BG) behandelt werden und folge dem Wunsch der DGUV.   

 

Meine Webseite wird auch in Amerika gelesen und Kojak hat in meinem Gästebuch am 03.10.2024 den Kommentar hinterlassen:

 

"Dear Mister Newman, I Like jour Homepage so much.?? Wish jou luck!

Lovely wishes from Manhattan NYC ????? 

 

Diese Person (alias Kojak) hat im Juli 2021 für meine Entlassung aus dem Zuchthaus Oslebshausen in Bremen gesorgt und hat meine Geldstrafe in der Sache "Feuer im Nachbarhaus" gezahlt, wo für ich mich bedanke.

Dazu ist zu sagen, als die Justizbeamten gegen meine Zellentür geballert haben fühlt ich mich bedroht, denn ich konnte nicht glauben, dass ich vorzeitig entlassen werden soll.

 

Es ist ein Fall für Kojak.  

 

Feuer im Nachbarhaus

Meine Klagen gegen die BGHW-Bremen habe ich 2008 mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. [7-6] verloren. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Nun ist die BGHW und das Sozialgericht Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 wurde mein Beschwerdeverfahren zum Az.: E 207/09 in der Direktion-Mannheim ausgelöst. Dem folgte die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 und wurde bis zum Schreiben der BGHW- Mannheim vom 27.05.2011 zurückgehalten. Im Jahre 2012 hat die Kripo-Bremen und Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die interne Stellungnahme gesichtet: Vorbildlich kam die Kripo-Bremen u. a. zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die vom Gesetzgeber mit einen Freiheitsstrafe bedroht wird und niemals zurückrudern wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Und mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen festgesetzt. Darauf hat die BGHW mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 reagiert und hat den Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken.

 

Am Landessozialgericht (LSG) Bremen sollte es im Termin zur mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 zur Wiederaufnahme (WA) meiner Verfahren kommen. Die Beklagt ist nicht erschienen und der Vorsitzende Richter [5] hat erklärt, die WA meiner Verfahren werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde, das Gericht hat mich also zum "Verbrecherjäger" gemacht.

 

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen leitet keine Ermittlungen ein. 

Sachgerecht habe ich am 22.11.2012 die STA Bremen aufgesucht. Sogleich habe ich wunschgemäß die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 vorgelegt. Jedoch die STA Bremen leitet keine Ermittlungen ein. Es ist der Ansatzpunkt, die STA wird bedroht.

 

Unglaublich, aber wahr

Die folgenden Akten habe ich auf meiner Startseite zugänglich gemacht, damit die Öffentlichkeit & Versicherten von Anfang an das unglaubliche Handeln der Berufsgenossenschaften erkennen. 

Mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ist gesichert, die BGHW Bremen wird keine Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen vorlegen und somit keine Aufklärung betreiben. Vielmehr wird die BGHW meine Aufklärung begrenzen weil sie nicht kriminalisiert werden will. Die BGHW hat schon erkannt, ich habe die STA Bremen eingeschaltet. Und ist der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! So hat die BGHW auch richtig und wörtlich erkannt, demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Die Mitarbeiter fühlen sich bedroht und erwarten in der Behörde den Auftritt mit einer Waffe. Die Bedrohungslage kann die BGHW sofort beseitigen und muss dazu nur die Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen vorlegen. Aber dazu ist der Geschäftsführer nicht in der Lage, weil er gemäß § 263 StGB vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird und bis dato ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Insoweit kann der Geschäftsführer auch nicht seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinem Personal nachkommen.

 

Aktenkundig ist seit 17.11.2009 bekannt, die BGHW will nicht kriminalisiert werden, will nicht in der Zeitung stehen und sich auch nicht im Fernsehen rechtfertigen. Und hat belastendes Beweismittel mit Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt Az.: 324 O 128/19Es sind 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Mit meinen Schriftsätzen habe ich dokumentiert, die BGHW (Klägerin) und ihr Geschäftsführer Herr [20-2] hat mit der eidesstattlichen Versicherung vom 5.12.2018 vor dem LG Hamburg gelogen:

 

Geschäftsführer der BGHW hat vor Gericht die Lüge verbreitet: 

 

"Ich habe den Mitarbeitern der BGHW Regionaldirektion auch kein "Redeverbot" erteilt."

 

Mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 hatte der Geschäftsführer [20-2] seinen Mitarbeitern aber schon das "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken. Darauf wollte die BGHW sofort die Gerichtsmediation im Verfahren Az.: 324 O 532/18 und 324 O 128/19. Die Güteverhandlung wollte das Gericht aber nur durchführen, wenn ich am Mediationstermin anwaltlich vertreten werde. Ich hatte keinen Anwalt und kein Anwalt wollte mich vertreten. So haben die Anwälte und das LG Hamburg verhindert, dass die Öffentlichkeit und die DGUV die Wahrheit erfährt, wie die Versicherten von den Berufsgenossenschaften behandelt werden. Und haben es mit Meineid vor dem LG Hamburg bewerkstelligt. Dem nicht genug musste ich mich Gefängnis melden und die Justizbeamten haben mich mit den Worten empfangen:

 

"Was wollen Sie den hier Herr Neumann, hier sind doch nur Schwerverbrecher inhaftiert und Sie haben doch nur von dem Grundgesetz der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und dafür kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis."

 

Sogleich wurde bekannt, meine Webseite und Zeitungsberichte werden im "Zuchthaus Oslebshausen" von den Justizbeamten gelesen.  

 

Feuer wie im Nachbarhaus, können die Beweismittel vernichten 

Die Justizbeamten konnten nicht glauben, dass ich statt 60 € nämlich 500 € pro Gefängnistag absitzen werde, denn 60 € wäre normal: 

Az.: 324 O 142/19, Feuer im Nachbarhaus. Mehr lesen

 

Die Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar.

Und seit dem 10.03.2020 ist bekannt, im Sozialgereicht Bremen ist meine Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar (S 18 U 94/04). 

  

"Herr Neumann nervt"  

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. Und so bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, das 4. Mal aus dem "Zuchthaus Oslebshausenentlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 letztmalig berichtet. In meiner Einzelzelle habe ich das Buch gelesen: "Jeder stirbt für sich allein" und zum Widerstand benutze ich meine Webseite und keine Postkarten wie vor 80 Jahren in der NS-Zeit. So habe ich am gleichen Ort wie Dagobert Biermann in einer Zelle gesessen und fühle mich in Bremen bedroht. 

 

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 19.07.2023 (u. a. Az: L 14 U 132/21) waren Justizbeamte wie in einem Strafprozess anwesend und für mich stellte sich eine Bedrohungslage ein. So hat es auch mein Anwalt dem Gericht vorgetragen. In Bremen fühle ich mich - wie Behördenmitarbeiter - bedroht. Dazu im Einklang liegt der Beschluss vom 13.08.2019 vor und dokumentiert:

 

"Ich werde von einer "kriminellen Vereinigung" mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht." 

 

Über die Lüge, mehr lesen. 

Über die Geheimunterlagen, mehr lesen.  

 

Vor diesem Hintergrund ist gesichert:

Die Deutsche Sozialversicherung ist nicht mehr vorbildlich.

 

Vorbildlich ist aber meine Webseite und einmalig: 

Denn der von meiner BGHW zum Rentengutachten beauftragte Chefarzt Herr Dr. med. [26] hat mit seinem Arztbrief vom 13.02.2011 vorbildlich dokumentiert: Die BGHW (vormals GroLa BG) hat Beweismittel unterschlagen. Die BGHW-Bremen hat also ihr Ansehen und Vorbildlichkeit verloren und dort ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

Das Sozialgericht Bremen hat schon vorbildlich gefragt, wie ich an das Beweismittel gekommen bin. Ferner hat die Kripo Bremen in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 vorbildlich erkannt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

Immer wieder geschehen Arbeitsunfälle. 

Mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 habe ich der BGHW bekannt gemacht: Den Auftrag der DGUV aus dem Jahre 2010 habe ich übernommen und möchte mit meiner Webseite u. Behördenakten für die Öffentlichkeit dokumentieren: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"   

 

 

Geschäftsführung der BGHW-Mannheim wittert die Gefahr und läßt meine Person und Webseite angreifen. 

Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung und Herr Dr. [19-17] auch nicht persönlich geantwortet. Und hat insoweit mit dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 durch sein Personal wörtlich den unrichtigen Sachverhalt wie folgt als Begründung für die Ablehnung vortragen lassen: 

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet.

Wir untersagen Ihnen daher ausdrücklich Daten über die BGHW, über unsere Mitarbeiter und über unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen." 

 

Meine Person und Webseite ist nicht angreifbar 

So hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 02.09.2014 auch meine Webseite überprüft und konnte keine üble Nachrede feststellen.

 

Ferner kam das Amtsgericht Bremen mit Beschluss vom 29.04.2024 in der Sache "Anonymus" zu dem nachvollziehbaren Ergebnis:

 

Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen. Siehe auch mein Schreiben vom 16.05.2024 

 

 

 

Es kam die Frage, wo bleibt das Fernsehen und Radio-Bremen? 

 

Das Fernsehen hat meinen Fall nicht über den Sender gebracht und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 14.04.2010 als "Hochwichtig" eingestuft hat.

 

 

* 

Im chron. Ablauf berichte ich über meinen 1. schweren Arbeitsunfall

 

Ansatzpunkt von Betrug

In der Behördenakte der BGHW zu meinem Verkehrsunfall (19.06.1968) konnte der Ansatzpunkt von Betrug mit dem Zwischenbericht der BG-Unfallstation vom 10.07.1969 gesichtet werden. Insoweit ist u. a. wörtlich dokumentiert:

 

"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen," 

 

Denn die BGHW (vormals GroLa BG) hat im Bescheid vom 28.05.1970 u. a. die Tatsache dokumentiert: An Unfallfolgen bestehen Muskelschwäche und Empfindungsstörungen des Armes und der Hand. Muskelschwäche des Beines. Es sind die Unfallfolgen auf dem chirurgischem Fachgebiet und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wurde bis dato in keinem Bescheid beziffert. So bereichert sich die BGHW an meine mögliche Unfallrente der Ansatzpunkt von Betrug ist mit dem Bericht (10.07.1969) zementiert. Mehr lesen

 

 

**  

Im chron. Ablauf berichte ich über meinen 2. schweren Arbeitsunfall

 

Ansatzpunkt von Betrug

In der Behördenakte der BGHW zu meinem Stromunfall (20.03.2001) konnte der Ansatzpunkt von Betrug mit dem Schreiben der BGHW-Bremen vom 18.03.2003 (Bl.143) an das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle (BG FE) gesichtet werden. Dem hat die BGHW eine selbst angefertigte falsche Niederschrift vom 18.03.2003 (Bl.138/9) über den Unfallhergang im Einzelnen beigefügt. Es hat zu einer Stellungnahme/ Gutachten vom 29.08.2003 (Bl.174) und 18.11.2004 (Bl.266) im Sinne der BGHW geführt, womit sich die BGHW an meiner mögliche Unfallrente bereichert und der Ansatzpunkt von Betrug wird zementiert. Das SG Bremen hat die falsche Niederschrift auf Blatt 138-139 und nicht die zutreffende Niederschrift auf Blatt 152/3 zur Beweisanordnung vom 15.02.2005 (S 18 U 94/04) dem Gerichtsgutachter vorgelegt. So ist der Ansatzpunkt für Prozessbetrug gesichert und das SG Bremen ist darin verwickelt. Dem nicht genug ist mit dem Schreiben vom 10.03.2020 bekannt, dass die Gerichtsakte am SG Bremen nicht mehr auffindbar sein soll. M. M. liegen gemäß § 139 Strafgesetzbuch schwere Straftaten vor, für die sich die Beteiligten nicht rechtfertigen wollen/können. Mehr lesen 

 

 

 

***  

Im chron. Ablauf berichte ich nun allg. über meine Arbeitsunfälle.

 

Und stelle mit den Medizinern der Berufsgenossenschaft fest:

 

Deutsche Sozialversicherung ist nicht mehr vorbildlich

Rund um die Welt steht die deutsche Sozialversicherung vorbildlich und unerreicht da. Wenn pflichtgemäß nach dem § 1 SGB VII gearbeitet wird. Dieses ist aber gewollt oder ungewollt in der Behörde der BGHW & BG ETEM und am Sozialgericht (SG) Bremen nicht immer der Fall. So wurde ich vom Tischler zum Fernsehtechniker umgeschult (VEB Fernsehen) und von 1984 bis zu meinem 2. schweren Arbeitsunfall im Jahre 2001 habe ich in der Medizintechnik im Außendienst gearbeitet. Dabei gehörten auch die Versicherten der Sozialversicherung zu meiner Kundschaft und habe Insiderwissen in der Sozialversicherung. 

 

Mein 1. schwerer Arbeitsunfall am 19.06.1968

Ladung: 7 Fahrzeuge aus England und ein Chevrolet aus Amerika.

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. Davon hat die BGHW (vormals GroLa BG) nur meine li. Fallhand auf neurologischem Fachgebiet mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 25% mit Bescheid vom 28.05.1970 als Unfallrente entschädigt. Die BGHW-Bremen hat die diagnostizierten Unfallfolgen nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 übernommen und hält Beweismittel zurück. So erspart sich die BGHW von Anfang an meine sachgerechte Entschädigung. Als gelernter Tischler/Parkettleger und Fernfahrer war ich durch die Unfallfolgen nicht mehr einsetzbar. Mehr lesen.

 

Die Unfallfolgen hatten sich so weit verschlimmert, dass ich meinen Arbeitsplatz in der Medizintechnik durch unregelmäßiger Arbeitsaufnahme verloren habe. Und habe bei der BGHW Bremen (vormals GroLa BG) meinen Verschlimmerungsantrag gestellt. Sogleich  hatte ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt und mein Vorhofflimmern sollte als Unfallschaden entschädigt werden.

 

Mein 2. schwerer Arbeitsunfall am 20.03.2001 

  

In der Medizintechnik kam es zu einem staken Stromschlag mitten in mein Herz und löste chronisches Vorhofflimmern (VHF) aus. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert.

 

Meine Unfallfolgen aus den zwei schweren Arbeitsunfällen hat die BGHW mit ihren medizinischen Gutachten ermittelt u. abgeschlossen. Danach hat die BGHW in der Gesprächsnotiz am 27.02.2004 in meiner Akte wörtlich dokumentiert:

 

"Er wurde darüber informiert, dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."

 

Dazu ist zu sagen:

Die BGHW hat die Ermittlungen eingestellt, mein Berufsleben ist aufgrund meiner festgestellten Unfallfolgen vorbei u. mein Rentendasein könnte ich mit der Rente (Stromunfall) u. Rentenerhöhung (Verkehrsunfall) genießen.  Ich erhalte aber keine Rente und Rentennachzahlung mit Zinsbescheid und ist der Ansatzpunkt, hier liegt Betrug vor.

 

In einer weiteren Gesprächsnotiz der BGHW vom 18.11.2009 ist der Ansatzpunkt von Betrug zementiert. Denn die BGHW hält Beweismittel zurück und dokumentieren, Verfahren liefen unrechtmäßig ab.

 

"Die Übersendung der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wird abgelehnt. Sämtliche Verfahren liefen rechtmäßig ab. Er soll doch endlich sein Rentendasein genießen."

 

Ich kann mein Rentendasein nicht genießen, weil die Geschäftsführung der BGHW-Bremen meine Rente und Rentenerhöhung verhindert und dazu auch Beweismittel zurückhält. Mein Vorhofflimmern (VHF) haben alle medizinischen Gutachten der BGHW als Unfallfolge dokumentiert. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) hat die BGHW unter 20 % im Bescheid vom 27.04.2004 festgesetzt. Und würde von Anfang an zu einer Rente führen, weil eine Stützrente vorhanden ist. Damit ist sogleich der Sachverhalt in der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 bestätigt.

 

Warum ist es dazu nicht gekommen?

Dafür gibt es nur eine Erklärung und hat sich im Jahre 2012 rauskristallisiert, bei der BGHW in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und hat mit dem Zurückhalten von Beweismittel am 05.09.2005 ein falsches Rentengutachten anfertigen lassen. So hat es der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 aufgedeckt und dokumentiert. In einer mündlichen Verhandlung wollte der Vorsitzende Richter [5] unbedingt erfahren, wie ich an dieses Schreiben gekommen bin.  

 

Meine Antwort: "Diese Frage verstehe ich nicht." 

 

Im Streit um Unfallrente konnte ich in der Sache Stromunfall mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ich habe Glück, denn der Rentengutachter hat mir in der Sache Verkehrsunfall (1968) sein Schreiben vom 13.02.2011 an die GroLa BG (jetzt BGHW) vorgelegt und dokumentiert, die BGHW Bremen hat in ihrem Sinne Beweismittel zurückgehalten und ist gemäß § 263 StGB Betrug.

 

Deutsche  Sozialversicherung ist nicht mehr vorbildlich

Ich hatte aber noch mehr Glück, denn im Jahre 2012 konnte ich der Kripo Bremen die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meinem mit Schreiben vom 15.09.2009 ausgelösten Beschwerdeverfahren (E207/09) vorlegen und hat zu der Wertung geführt: Ich kämpfe gegen einen "kriminell Vereinigung" die vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird und niemals zurückrudern wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

Heiße Schokolade für meinen damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6]

Nun wurde auch nachvollziehbar, warum mein damaliger Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mir viel Glück gewünscht hat und mit der Sache nichts mehr zutun haben wollte. Als jedoch die Zeitung über meinen Teilerfolg im Streit um Unfallrente am 30.10.2014 und über die Nachzahlung von 12.000 Euro und ohne Zinsbescheid berichtet. Hat der Anwalt mich beim Weser Kurier getroffen und sagte mir freundlich: Hallo Herr Neumann, ich habe gelesen, Sie haben Geld bekommen, davon könnten Sie mir doch etwas abgeben. Darauf habe ich geantwortet, ich bedanke mich dafür, dass Sie die Sache bis vor das Bundessozialgericht getrieben haben, aber wir mussten wegen Prozessdelikt scheitern. Aber ich verspreche, wenn ich die Nachzahlung über 100.000 € erhalte, dann werde ich Sie zur heißen Schokolade einladen. Damit war mein damaliger Anwalt einverstanden 

 

Rund um die Uhr und seit dem Jahre 2001,  

studiere ich meine Behördenakte und bin dabei auf eine "kriminelle Vereinigung" im Sozialsystem gestoßen, die mit kriminellen Handlungen und Prozessbetrug meine mögliche Entschädigung verhindert und bin kein Einzelfall. Die Beteiligten haben erkannt, ich bin ihnen auf die Schliche gekommen und haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. So ist es in der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) in meinem Beschwerdeverfahren dokumentiert. Mehr lesen   

 

In den Bremer-Behörden läuft etwas schief!   

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW-Bremen zuständig. Rund um die Welt, wird die BGHW durch ihren Vorsitzenden Herrn Dr. jur. [19-17] vertreten und hat die Verantwortung, siehe Interview. 

 

Rund um die Uhr

"Kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und erwartet "Amoklauf".   

 

Ferner hat die "kriminelle Vereinigung" der BGHW bei der BG ETEM (vormals BGETE) Irrtum erregendes Beweismittel anfertigen lassen und in den Gerichtsprozess eingebracht und ist vom Sozialgericht (SG) Bremen verheimlicht worden. Dieses habe ich mit meinem Anwalt und Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 aufgedeckt. Dazu im Einklang folgt mein EXTRA BLATT. 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung 

Die Generalstaatsanwaltschaft in Bremen ermittelt.

 

Rund um die Uhr,

habe ich die schlimmen Anschuldigungen im Jahre 2009 in der Öffentlichkeit und Bremer-Behörden publiziert und werden bis dato aufrechterhalten. Und mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen festgesetzt. Darauf hat die BGHW mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 reagiert und hat den Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken.

 

Gespaltene Zunge

Von der weiteren Aufklärung soll ich Abstand nehmen.

So hat es die Direktorin am SG Bremen in ihrem Schreiben vom 04.11.2010 dokumentiert. Und in der Öffentlichkeit hat die Direktorin am 29.02.2016 proklamiert:  "Es ist wichtig seine Rechte einzufordern". Mehr lesen

 

Landessozialgericht (LS) Bremen gibt bekannt:

Das LSG Bremen hat am 22.11.2012 erklärt, meine Klagen werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. So bin ich im Sozialsystem zum "Verbrecherjäger" geworden und habe sofort die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 22.11.2012 eingeschaltet. Auf Wunsch der Staatsanwältin habe ich die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) vorgelegt und damit wird nachvollziehbar:

 

Die gewünschte Aufklärung und Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen wird es von der BGHW-Bremen nicht geben und ist der Ansatzpunkt, die Wahrheit soll nicht dokumentiert werden. Ich wurde in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Und wie die BGHW ihr "Problem" mit mir lösen will, ist ebenfalls dokumentiert. Danach bin ich von der BGHW am 13.08.2019 - gegen meinem Willen - zum Geheimnisträger über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geworden, einschl. der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 und sind so brisant, dass ich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht werde, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge. Die Öffentlichkeit hat mich als Whistleblower erkannt. Die Kripo-Bremen hat mir gesagt, ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und fühle mich in Bremen nicht mehr sicher. Mehr lesen

 

Kripo-Bremen hat die "kriminelle Vereinigung" gesichtet. 

Es ist eine Tatsache die von Anfang an zu berücksichtigen war/ist. 

Dazu ist zu sagen: Die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen (05.10.2009) hat die Kripo-Bremen im Jahre 2012 gesichtet, und mir wurde u. a. erklärt: Ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das Ansehen der Stadt-Bremen (SPD) dabei geschädigt wird. Insoweit wird die Kripo-Bremen auch keinen Ermittlungsauftrag erhalten und ich sollte in ein anderes Bundesland gehen. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen, denn die Beteiligten gehen nach "Stasi-Manier" vor und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kommissar nicht glauben. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die Kripo-Bremen hat die "kriminelle Bande" gesichtet, kann aber ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen nicht zuschlagen. Siehe dazu meine erfolglose Strafanzeige vom 22.11.2012. Ferner die erfolglose Strafanzeige der BGHW gegen meine Person vom 02.09.2014. 

 

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW zuständig.

Jedoch die Geschäftsführer der BGHW-Bremen (vormals GroLa BG) folgen nicht nach Recht und Gesetz dem Gesetzgeber und können nicht mehr zurückrudern, weil der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe droht.  

 

Meine Klagen habe ich vor dem Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] in allen Instanzen am 18.12.2008 in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Danach hat sich herauskristallisiert, der Vorsitzende der BGHW Herr [19-17] ist in Prozessdelikt verwickelt u. sitzt mit seinem scheinbar kriminellen Kollegen Herrn Dr. Ing. [10-2] in Vietnam an einem Tisch. Und Herr [10-2] ist sogleich Präsident bei der ISSA. Und der Vorsitzende meiner BGHW Herr Dr. jur. [19-17] hat den Posten als Vizepräsident, siehe Video. Ich hatte viel Glück und konnte im Internet die folgenden Bilder auf einer Fotostrecke sichten, mehr mit einem Klick. Siehe auch Google a und Google b 

 

Zu meiner Person ist noch zu sagen:

Ich bin der Großenkel von Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden - gestorben an einem Arbeitsunfall - und ist in der Chirurgie unsterblich geworden, wie die Zeitung am 15.09.2012 berichtet und ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. >Geschichte Schott 

 

BGHW hat mich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen.

Es ist eine üble Verleumdung und ein Thema, welches ich nicht ertragen kann, weil ich keine gefährliche Person bin. Aktenkundig ist es aber von der BGHW-Bremen in der internen Stellungnahme v. 05.10.2009 und mit weiteren Themen dokumentiert. Die Geschäftsführung kann/will sich nicht in der Zeitung und Fernsehen rechtfertigen. So ist es mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Dazu im Einklang hat die BGHW-Bremen am 28.12.2009 der BGHW-Mannheim wörtlich vorgetragen: 

 

"... uns nervt das Thema auch, da wir von Herrn Neumann "vollgemüllt" werden und keinen Schritt weiterkommen."

 

Mein 2. Bericht:

Beklagte erklärt Sozialgericht Bremen zum Nebenkriegsschauplatz,

und so richtig ballert: Das Schwert der Gerechtigkeit schlägt zu. Mein Kampf um Gerechtigkeit dauert länger als der zweite Weltkrieg, den unser Vater nicht überlebt hat, weil er seine Kameraden bei den schweren Kämpfen in Rschew nicht im Stich gelassen hat, Feldpost 23.10.1942. Die Beklagte hat das Sozialgericht (SG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Hier sollte mir das SG Bremen Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Wie die Schriftsätze der Beklagten vom 24.06.2013 dokumentieren. Dazu fallen mir die ehem. Wehrmachtssoldaten aus dem zweiten Weltkrieg und "Korbmenschen" ein. Es sind meine Kameraden im "Kampf um Unfallrente" u. in der Medizintechnik kennen gelernt habe.

 

Ich werde weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei

"vor die Hunde geht."  

 

Ich decke auf was alles in Bremen (SPD) schief läuft!

Mit dem Pressebericht hat der Weser-Kurier am 24./25.08.2024 wörtlich in Bremen für die Öffentlichkeit dokumentiert:

 

"Einige Betroffene hätten sich zum Selbstschutz inzwischen bewaffnet".

 

Eine Betroffene berichtet wörtlich:

 

"Bremen war mal eine sehr schöne Stadt und ich habe sehr gerne hier gewohnt, aber mittlerweile würde ich um kein Geld der Welt wieder zurück nach Bremen ziehen."

 

Zwölf Uhr Mittags (High Noon)  

 

Wie in dem Western, fühlen sich die Bremer nicht mehr sicher.

In der Behörde der BGHW-Bremen sind die gefährlichen Personen. Die Bedrohung habe ich erkannt und mit meiner amerik. Polizeisirene gebannt. Der Polizeibericht vom 08.11.2018 bestätigt: In meinen Handlungen lagen keine strafbaren Handlungen vor. 

 

Aber die Behörde hat die "Elite nach 1945" als externe Anwälte aus Hamburg und mit dem Landgericht (LG) Bremen (Az.: 1 O 1922/18) und Beschluss vom 04.12.2018 wurde ich aufgefordert, das Einschalten der Polizeisirene zu unterlassen. Dieses konnte ich nicht unterzeichnen, weil es keine strafbare Handlung war/ist. Die Sirene muss ich einschalten, wenn ich als Schwerbehinderter (Unfallfolgen) bedroht werde.

 

Dem folgten weitere merkwürdige Beschlüsse aus dem LG Hamburg. Und bin am 06.09.2021 letztmalig mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem "Zuchthaus" Bremen Oslebshausen entlassen worden. Und wurde dabei von der Presse interviewt. 

 

In Bremen inhaftiert, in Auschwitz ermordet, 

ist die Schlagseite im Weser-Kurier vom 21.09.2024. 

Und hat zementiert, ich muss auf meine Gesundheit aufpassen und fühle mich in Bremen nicht mehr sicher. 

 

So bin auch ich - wie der Vater des Liedermachers Wolf Biermann - im "Zuchthaus" Bremen-Oslebshausen gelandet. Damals hat die Justizbeamtin wörtlich zu mir gesagt:

 

"Was wollen Sie den hier Herr Neumann, hier sitzen doch nur Schwerverbrecher ein und Sie haben doch nur von ihrer Meinungsfreiheit gebrauch gemacht".  

 

Letzte Meldung von der Spitze am SG Bremen (17.09.2024): 

Richter/Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt und könnte den gesetzlosen "Kampf um Unfallrente" nach 23 Jahren von Amtswegen beenden. Insoweit ist mit dem Schreiben der Datenschutzbeauftragten Bremen vom 10.03.2020 bekannt geworden, dass die Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) am SG Bremen nicht mehr auffindbar sein soll und aktenkundig Prozessdelikt dokumentiert. Und zwar in Zusammenarbeit mit der Beklagten (BGHW) und dem SG-Bremen. 

 

Mehrbedarf: Durch Prozessdelikt & Pflichtverletzungen!? 

 

Zeitung berichtet (29.03.2012): Dauerthema Mehrbedarf, am SG Bremen. 

Wenn die Behörden etwas zu ihrem Nachteil aufdecken, dann werden die Ermittlungen sofort eingestellt. Dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X wird nicht mehr gefolgt und Amtshilfe wird nicht zugelassen. Dieses führt natürlich zur Klagehäufung und Mehrbedarf.  

 

Keine Verbrecherjagt im Sozialsystem, ist das SG Gericht überlastet?

Offensichtlich sind die Richter am SG Bremen überlastet und decken keine kriminellen Handlungen der Beklagten auf. So ist es in den mündlichen Verhandlungen am Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 18.12.2008 in den Urteilen (L 114 U 183/05 und L 14 U 183/05) erkannt. So ist es auch in der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 vor dem LSG Bremen geschehen. Und wird mit dem Zeitungsbericht über den Mehrbedarf vom 29.03.2012 zementiert. Insoweit hat der Richter [5] am LSG Bremen von mir auch verlangt, ich soll dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wurde und dann werden meine Wiederaufnahmeklagen (WA) zugelassen. Es ist der Ansatzpunkt, ich habe von dem Richter [5] den Auftrag zur Verbrecherjagt erhalten und dieser Richter ist in Prozessdelikt verwickelt und wird keine Aufklärung betreiben. So habe ich am 22.11.2012 sofort die Staatsanwaltschaft Bremen aufgesucht. Den Auftrag zur Verbrecherjagt werde ich - wie in der Medizintechnik - nach dem ungeschriebenen Gesetz erledigen: 

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden." 

 

Dazu ist zu sagen.

Mit Schreiben der BGHW-Mannheim vom 27.05.2011 wurde wörtlich vorgetragen:

 

"Sie erhalten zunächst einen vollständigen Ausdruck des hier elektronisch geführten Vorgang E 207/09, der sich mit Ihren an die Direktion Mannheim gerichtete Beschwerden befasst und in weiteren Teilen aus Kopien der Unfallakten der Regionaldirektion Nord/Standort Bremen besteht.

 

Die Regionaldirektion (RD) Nord/Standort Bremen hat uns im übrigen zu Ihrem Schreiben vom 02.05.2011 mitgeteilt, dass nicht beabsichtigt ist, Ihnen erneut Akteneinsicht zu gewähren. Dieser Wertung schließen wir uns von Seiten der Direktion Mannheim an."

 

"Labyrinth des Schweigens"

Mit dem o. g. Schreiben vom 27.05.2011 wurde als Anlage in Kopie auch die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 von der Geschäftsführung (RD Bremen) beigefügt. Seit dem ist stichhaltig dokumentiert:

 

Die Geschäftsführung der RD Bremen wird zu meinen Anschuldigungen keine Klarstellung vornehmen und eine Akteneinsicht zur Klarstellung meiner Anschuldigungen wird es in der Behörde nicht geben. 

 

Dazu im Einklang folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009. Und die Mitarbeiter der BGHW RD Bremen haben mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" und ist bis dato am Wirken. 

 

Mit den Schriftsätzen 25.10.2012 hat die Beklagte dem SG Bremen  wörtlich vorgetragen:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist"

 

Dazu ist zu sagen

Es ist kein vermeintliches Recht, insoweit habe ich am 19.06.2014 in einem Teilerfolg mit einer Rentennachzahlung mein Recht erhalten. Dem folgte ein weiterer Teilerfolg am 23.06.2015 von Anfang an und nach 47 Jahren habe ich mein Recht bekommen. 

 

Damit wurde nachvollziehbar, dass die Beklagte und das SG Bremen keine Aufklärung betreiben. Das Verhalten der Beklagten und Gerichte haben zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. So hat es die Beklagte selbst in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 dem SG Bremen vorgetragen. Und seit dem 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt wurden.

 

Im Verfahren (S 29 U 86/12) hat die Beklagte dem SG Bremen mit Schriftsatz vom 25.10.2012 wörtlich Vorgetragen:

 

"Allgemein teilen wir mit, dass der Kläger seit vielen Jahren zahlreiche Sozial- und Landessozialgerichtsverfahren erfolglos betreibt. Die Verfahren sind [...] alle zu unseren Gunsten ausgeurteilt."

 

Danach sollte es am SG Bremen zur Gerichtsmediation kommen. Jedoch 

die Mediatorin am SG Bremen hat zum Az.: S 32 SF 1/14 GR mit Schreiben vom 19.02.2014 die Mediation abgelehnt, mit dem wörtlichen Hinweis:

 

 

"[...] Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Dazu ist zu sagen:

Gewollt oder ungewollt, die Beklagte und das Gericht haben nicht klargestellt, dass ich von Anfang an Recht gehabt habe. Und wurde danach durch die zwei Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015 dokumentiert.

 

Mein 3. Bericht:

 

Ich habe drei im Sinne von § 8 SGB VII anerkannte Arbeitsunfälle. 

 

Es folgen meine zwei schweren Arbeitsunfälle.

 

 

Dem folgte in der Medizintechnik am 20.03.2001 ein starker Stromschlag mitten in mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) mit all seinen Beschwerden ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert. Im Sinne von § 8 SGB VII hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt, es wurde aber kein Gesundheitsschaden eingetragen und ist eine Pflichtverletzung mit der sich die BGHW jede Entschädigung erspart.  Die BGHW hat auch im Bescheid eine Minderung der Erwerbsfähig nicht unter 10 % sondern unter 20 % festgesetzt und würde bei mir eine Unfallrente auslösen, weil eine sog. Stützrente vorliegt. Aber dazu läßt es die BGHW nicht kommen. Sogleich wurde Abrechnungsbetrug mit meiner Handelskrankenkasse (HKK) Bremen ableitbar.

 

Gerichtstakte nicht auffindbar

Richter/Direktor am Sozialgericht Bremen in Prozessdelikt verwickelt.

Letzte Meldung am 18.09.2024

 

Ich befinde mich im "Labyrinth des Schweigens"

Aber die BGHW (vormals GroLa BG) hat alles schriftlich festgehalten und am 27.02.2004 ist mit der Gesprächsnotiz wörtlich dokumentiert:

 

"Herr N. hatte telefonisch um Besuch des Reha-Betreuers gebeten. Er wurde darüber informiert, dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern." 

 

Von der BG sind also Unfallfolgen festgestellt worden und werde als schwerstverletzter erkannt. Denn mein Berufsleben ist zu Ende und dazu im Einklang werde ich eine Unfallrente bzw. Unfallrentenerhöhung erhalten. Und darauf warte ich seit vielen Jahren.

 

"Jeder stirbt für sich allein", habe ich am 24.12.2019 im Gefängnis erfahren. Scheinbar trete ich gegen die Elite nach 1945 an.

 

Wir haben nichts zu verbergen, ist eine aktenkundige Lüge der BGHW!

Dazu im Einklang folgen die Beweismittel. Meine Klagen habe ich mit meinem damaligen Anwalt Dr. jur. [7-8] vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall verloren. Am 08.06.2009 habe ich erneut die Akte in der Behörde der BGHW-Bremen studiert. Mit der Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 hat mein Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] notiert: 

 

"Ich entschied dann, dem Verl. alles vorzulegen, 

weil wir nichts zu verbergen haben." 

 

Das Schreiben der BGHW-Mannheim vom 18.09.2009, gerichtet an den Geschäftsführer Herrn [20-2] der BGHW Bremen dokumentiert wörtlich:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor."

 

Diesen umfangreichen Auftrag hat der Geschäftsführer Herr [20-2] nicht erledigt sondern mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wörtlich abgelehnt:

 

"sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

 

Es ist der Ansatzpunkt, dass die Geschäftsführung der BGHW Bremen etwas zu verbergen hat und wird mit der Behördenakte dokumentiert. Insoweit wurde auch mein Fragenkatalog vom 12.10.2009 zur Aufklärung von Merkwürdigkeiten in der Bremer Verwaltung nicht abgearbeitet.

 

"Herr Neumann nervt"

Wahrhaftig hat die BGHW und das Sozialgericht (SG) Bremen etwas zu verbergen. Zu diesem Thema folgen die Beweismittel, die ich jederzeit erweitern kann. Dieses Thema u. Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen über 44 Pflichtverletzungen vom 17.11.2009 haben natürlich die Geschäftsführung und Herrn [18-3] der BGHW Bremen genervt und haben meine Schreiben in der E-Mail vom 28.12.2009 als "Müll" dargestellt.

 

Dazu ist zu sagen:

Meine Schriftstücke sind kein Müll. So hat auch mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] mein Schreiben vom 10.06.2008 dem LSG Bremen in der Verkehrsunfallsache vorgelegt, mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"(hier: Unfallrentenerhöhung wegen Verkehrsunfall) 

 

hat der Kläger selbst in dem beigefügten Schriftsatz vom 10.06.2008 die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und an den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst.

 

Diese Darlegung des Klägers mache ich mir hiermit zu eigen." 

 

 

Meine Darlegungen werden mit folgenden Schriftstücken zementiert.

 

 

Kripo hat die "kriminelle Bande" gesichtet und darf nicht zuschlagen!

An dieser Stelle muss bekannt werden, die interne Stellungnahme der BGHW (05.10.2009) hat die Kripo-Bremen im Jahre 2012 gesichtet, und mir wurde u. a. erklärt: Ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das Ansehen der Stadt-Bremen (SPD) dabei geschädigt wird. Ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen, denn die Beteiligten gehen nach "Stasi-Manier" vor und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kommissar nicht glauben. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die Kripo-Bremen hat also schon im Jahre 2012 die "kriminelle Bande" gesichtet, darf aber nicht zuschlagen. 

 

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW zuständig.

Jedoch die Geschäftsführung der BGHW-Bremen (vormals GroLa BG) folgte nicht nach Recht und Gesetz dem Gesetzgeber und kann nicht mehr zurückrudern, weil der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe droht.

 

Stichwort: Fürsorgegesichtspunkt & Bestrafung meiner Person

Die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat in diesem Zusammenhang in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem ersten Beschwerdeverfahren (E 207/09) nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Die Geschäftsführung der BGHW in Bremen,

will sich nicht in meinen Anschuldigungen/Detailbeschreibungen verlieren, 

will ihr "Problem" mit einer psychiatrischen Überprüfung meiner Gesundheit beseitigen, 

will sich nicht völlig zurückziehen, wegen der Gefahr einer Untätigkeitsklage,

will nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit mir weiter eskalieren,

will erkannt haben, ich wäre in jeder Form unberechenbar, wenn ich feststellen würde, dass nichts weiter passieren sollte,

wird mich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen,

will überlegen, mir schriftlich zu untersagen, die Verwaltung zu betreten,

will erkannt haben, es sei leider nicht vorhersehbar, wie ich künftig reagiere,

will einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Wege gehen und will im Hinblick auf die von mir getätigten Aussagen erkannt haben, das Vorgehen der Geschäftsführung sei gerechtfertigt.  

 

Geschäftsführung der BGHW sucht Personal. Willkommen im Team 

 

In meiner zweiten Beschwerde (E 29/11) hat die BGHW-Bremen im Schreiben vom 02.03.2011 dem Bundesversicherungsamt (BVA) nachvollziehbar vorgetragen:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher für befangen."

 

Dazu ist zu sagen

Schon im Schreiben vom 13.02.2011 hat der Rentengutachter für die BGHW (vormals GroLa BG) dokumentiert, Beweismittel wurde zurückgehalten. Diese Beweismittel hält die BGHW bis dato zurück und verhindert eine mögliche Rentenerhöhung aus meinem Arbeitsunfall (19.06.1968).

 

Dem nicht genug konnte ich mit meinem damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6] und dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 in der Sache Stromunfall vom 20.03.2001 Prozessdelikt aufdecken. Dazu kam von meinem Anwalt der Hinweis:

 

Ich könnte nun das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen  Prozessdelikt angreifen. Damit wollte mein Anwalt aber nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ich hatte viel Glück und so kam es am 19.06.2014 zum Teilerfolg mit einer Rentenerhöhung von 5% und das Gericht sagte, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zu frieden geben. Aber ich möchte haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger.

 

Ich habe weitergemacht und bin mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopiere ist mir Untersagt.  

 

Will die BGHW erst nach meinem Tod die Rente zahlen? Mehr lesen  

Der Bearbeiter meiner Akte Herr [19-1] hat am 18.11.2009 eine Gesprächsnotiz für die Geschäftsführung der BGHW-Bremen angefertigt.

 

Grund: Unser Schreiben an das Referat [Mannheim] vom 05.10.2009 

Mit der Gesprächsnotiz wurde u. a. wörtlich dokumentiert:

 

"Unterzeichner appellierte an die Vernunft. Die Aktenlage sei eindeutig und nicht anfechtbar und somit auch nicht angreifbar. Sämtliche Verfahren liefen rechtsmäßig ab.

Er müsse endlich einsehen, dass er so nicht weiterkommen könnte und ein Schlussstrich ziehen. Er müsse doch auch an seine Ehefrau denken, die er ebenfalls - ebenso wie sich selbst - stark psychisch und auch körperlich stark belasten würde. Er solle doch endlich sein Rentendasein genießen." 

 

Dazu ist zu sagen:

Ein Polizeieinsatz hat am (06.09.2024) - also 15 Jahre später -  von der Überforderungssituation berichtet. Wahrhaftig können wir unser "Rentendasein" nicht genießen, denn am 19.06.2014 kam es im Streit um Unfallrente nur zu einem merkwürdigen Teilerfolg/Weitere Verfahren laufen. Wie können wir das "Rentendasein" genießen, wenn mir die BGHW-Bremen die sachgerechte Unfallrente mit krimineller Energie verweigert?   

 

BGHW hat meine gesetzlose Bestrafung im Visier u. durchgesetzt! 

So ist am 08.04.2011 und am 07.03.2018 (- 178/179 -)  dokumentiert. Und ist der BGHW vor dem Sozialgericht Bremen und Landgericht Hamburg mit krimineller Energie gelungen.  

 

 

 05.10.2009: Geheimunterlage der BGHW-Bremen, Geschäftsführung. 

17.11.2009: Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft-Bremen. 

17.11.2009: E-Mail der BGHW-Bremen, Geschäftsführung.

 

28.11.2009: E-Mail der BGHW-Bremen, Geschäftsführung. 

 

18.01.2010: "Redeverbot" für die Mitarbeiter der BGHW-Bremen 

Dem folgte die Verwaltungsentscheidung aus der Geschäftsführung der BGHW Bremen vom 18.01.2010. Auch dieses Schriftstück hat die Geschäftsführung der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld. Auch das Kopieren ist mir Untersagt.

 

18.01.2010

08.04.2011

Geschäftsführung will meine ungerechtfertigte Bestrafung.

08.04.2011

Dokument: BEV 08.04.2011 (-108-)

 

"Telefonat mit dem Geschäftsführer der BGHW Bremen Herrn [20-2] am 08.04.2011: Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegenüber Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr [20-2] und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin." 

 

Am 02.09.2014 kam es zu der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen das Ermittlungsverfahren sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt 

Und war die "Signalwirkung" an das Personal, die Geschäftsführung setzt alle Hebel in Bewegung, um ihre Pflichtverletzungen zu vertuschen. Und "Fürsorgegesichtspunkte" sind für die Geschäftsführung unrelevant. Denn die Geschäftsführung erwartet vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe.

Warum das Personal der BGHW-Bremen nach dieser "Signalwirkung" nicht die Staatsanwaltschaft-Bremen eingeschaltet hat, ist bis dato ungeklärt.  

 

Ein erster Blick mit einem Klick in 6000 Blatt Unfall & Geheimakten.

 

"Täter" haben sich mit Fotos und bei der Strafanzeige am 02.09.2014 selbst personifiziert.

 

Presse studiert die Akten und fragt, wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen?

 

Schatz, ich bleib heut länger im Büro. 

 

 

Zwölf Uhr mittags (High Noon).

Aktuell wie nie zu vor: Behördenmitarbeiter der BGHW in Bremen Falkenstr. 7 fühlen sich durch einen möglichen Amoklauf bedroht. Und ist aktenkundig mit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 dokumentiert. 

 

Wichtigkeit: Hoch, das Stichwort "Fürsorgegesichtspunkt" 

In Bremen ist die Fürsorgepflicht der Geschäftsführer ein Thema: Auch die Behördenmitarbeiter der BGHW Bremen fühlen sich bedroht und können keine Fürsorge von der Geschäftsführung erwarten. Denn die Geschäftsführung will sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und erwartet vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. So bleibt die Bedrohungslage seit 2009 bestehen und die Sorge vor einem "Amoklauf". Auf dem Bürohausdach der BGHW halten sich die Behördenmitarbeiter Fit im Büro.

 

Geschäftsführer der BGHW erteilt seinen Mitarbeitern "Redeverbot":

Seine Fürsorgepflicht, kann der Geschäftsführer nicht mehr erfüllen und hat seinem Personal mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 nicht nur "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken. 

 

Mit Schreiben vom 02.03.2011 hat die Geschäftsführung der BGHW-Bremen wörtlich dokumentiert:

 

"Es muss drauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher für befangen."

 

Dazu ist zu sagen, meine Einschreiben, gerichtet an den Geschäftsführer der BGHW-Bremen, wurden von Mitarbeitern der BGHW-Hamburg beantwortet und haben angeblich keine Information über Akten die Pflichtverletzungen dokumentieren. Dazu im Einklang liegt das Schreiben aus Hamburg vom 03.09.2024 vor. M. M. w 

 

Das Kartenhaus einer "kriminellen Vereinigung" bricht zusammen 

Wahrhaftig hat der Rentengutachter Dr. med. [26] das Zurückhalten von Beweismittel mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 der BGHW (vormals GroLa BG) vorgehalten. Und mit dem Schreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 07.09.2009 konnte Prozessdelikt aufgedeckt werden. 

  

Unglaublich aber wahr:

Auf meine Vorwürfe im Schreiben vom 22.03.2010, 01.10.2011 und 20.08.2012 hat der Vorsitzende der BGHW Herr Dr. jur. [19-17] in seinem Antwortschreiben vom 05.09.2012 wörtlich dokumentiert:

 

"Ihre unsachlichen Vorwürfe weise ich zurück, gehe auch darauf mangels sachlicher Grundlage nicht ein."

 

Danach wurden 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW-Bremen von dem Vorsitzenden der BGHW Herrn Dr. jur. [19-17] zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit am 13.08.2019 festgesetzt und die Pflichtverletzungen der Geschäftsführung dokumentieren. Und ich werde bis dato mit einem Ordnungsstrafe bis zu 250.000 € bedroht, oder bis zu zwei Jahren Gefängnis, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

 

Das richtige Lesen der Akte dokumentiert,

die Behördenmitarbeiter und ich werden durch das Verhalten der Geschäftsführung der BGHW bedroht, weil sich die Geschäftsführung nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen will/kann.  

 

Mein Vortrag wird wie folgt durch die Presse zementiert. 

 

 

"Das nichts weiter zur Aufklärung passiert",

 

dafür sind die höchsten Amtsträger und Staatsanwaltschaft (STA)  Bremen verantwortlich und einige haben sich in der folgenden Fotostrecke der Öffentlichkeit Welt weit und in einem Video präsentiert & personifiziert. Und haben sich auch selbst in einer Strafanzeige am 02.09.2014 bei der STA Bremen personifiziert. Weitere Fotos liegen mir vor > Google Bilder.

Zur Sache ist zu sagen:

Ich liege seit 2001 im Streit mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen um die  sachgerechte Entschädigung meiner drei im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle. Und bin mit meinem damaligen Anwalt Dr. jur. vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache gescheitert. Wir haben danach am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht Bremen, die BGHW in Bremen und die BG ETEM in Köln wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt Dr. jur. nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ich habe viel Glück, aber keine Hilfe von der STA Bremen!

Mir liegt das Schreiben einer Staatsanwaltschaft (STA) vor und bestätigt, durch meine Hilfe konnte eine "kriminelle Bande" verhaftet werden und Millionenschaden angerichtet haben. Und habe eine Belohnung erhalten. 

 

Landessozialgericht-Bremen verlangt von mir die Verbrecherjagt

Ich bin der Mann, von dem das Gericht verlangt, ich soll dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wird, dann werden meine Wiederaufnahmeklagen (WA) vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache & Stromunfallsache zugelassen. Der Vorsitzende Richter [5] hat also die angesagte Strafanzeige gegen eine "kriminelle Vereinigung" bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen unterlassen. So ist es mit den Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen dokumentiert. Dafür gibt es einen Grund: Der Richter ist nämlich das Mitglied der "kriminellen Vereinigung". Dieser Vorwurf wiegt schwer und es muss reagiert werden.

 

Ich habe den Auftrag zur "Verbrecherjagt" übernommen und habe auch sofort am 22.11.2012 die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen zur Strafanzeige aufgesucht. Die Staatsanwältin hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und sofort erkannt: Die STA Bremen wird ein Ermittlungsverfahren mit einer Verleumdungsklage einleiten, denn ich sei keine "gefährliche Person". Mit meinem Schreiben vom 11.12.2012 hatte ich meine Strafanzeige schriftlich nachgereicht.

 

Erst mit dem Schreiben vom 19.11.2013 habe ich aus der STA Bremen die Mitteilung erhalten: Die Aufnahme von Ermittlungen und die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens wurde abgelehnt. Es ist das gleiche Verhalten wie es der Vorsitzende Richter [5] am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in den zwei Wiederaufnahmeklagen am 22.11.2012 gezeigt hat und ebenfalls keine Ermittlungen eingeleitet hat. Und dieses rechtswidrige Verhalten ist auch in den zwei Urteilen vom 18.12.2008 von dem Richter [5] dokumentiert.

 

Wichtiger Teilerfolg: Betrüger haben sich selbst personifiziert.

Mit dem Hinweis auf meine Webseite und dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung, hat die BGHW gegen meine Person am 02.09.2014 eine Strafanzeige angestrengt. Dabei hat der Anzeigeerstatter die Beteiligten personifiziert, auch der Vorsitzende Richter am LSG Niedersachsen-Bremen Herr [5] ist dabei. Die STA Bremen hat die Ermittlungen eingeleitet und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 ist für die STA Bremen alles geklärt und die Ermittlungen gegen meine Person wurden mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 sofort eingestellt. 

 

Erpressung liegt gemäß § 253 StGB vor.

Seit 13.08.2019 werde ich zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit gezwungen. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. So verhindert eine "kriminelle Vereinigung" meine sachgerechte Entschädigung und für die finanziellen Einsparung hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten.

 

Ich bin Whistleblower und gegen meinen Willen hat die BGHW mich am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zum Geheimnisträger über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW gemacht. 

 

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Ich hatte die 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm und vor dem Gefängnis kam es zum Interview mit der Presse.

 

Ich bin der Mann, der die Wahrheit sagt. Dazu im Einklang wurde in der nicht öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 vor dem LSG Niedersachsen-Bremen von der Richterin [4-4] erkannt, der Kläger sagt die Wahrheit und die Beklagte wird eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen.

 

Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe,

Berufsgenossenschaft ist m. M. in Betrug verwickelt: 29.07.2024, 30.07.2024 und 31.07.2024, es geht Schlag auf Schlag! Mehr Lesen  

 

 

Das Gesundheitswesen ist extrem anfällig für Abrechnungsbetrug, wie der folgende Kommentar berichtet. Und das Schreiben der BGHW vom 27.04.2004 an meine Krankenkasse (HKK) ist m. M. der Ansatzpunkt, auch die BGHW ist an Abrechnungsbetrug beteiligt. Und wurde für die HKK mit meinem Schreiben und Hinweis vom 20.06.2016 bekannt. Für meinen Hinweis hat sich die HKK mit dem Schreiben vom 12.12.2016 bedankt aber sonst ist nichts passiert. 

 

Zu meinem Stromunfall am 20.03.2001 ist vorab zu sagen:

Der Ursachenzusammenhang zwischen einem Stromunfall und einem Herzschaden - chronisches Vorhofflimmern (VHF) - wird mit einem kardiologischem Vorbefund erbracht der glaubhaft macht, dass das Herz bis zum Unfalltag frei von VHF war. Dieser medizinische Vorbefund liegt seit dem 06.02.2001 in meinem Fall vor, wurde aber keinem Sachverständigen vorgelegt und damit erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Das kriminelle Spiel hat das Sozialgericht (SG) Bremen in dem Urteil vom 10.10.2006 (S 18 U 94/04) und Landessozialgericht (LSG) Bremen in dem Urteil vom 18.12.2008 (L 14 U 199/06) mitgemacht. Und haben den Vorbefund auch nicht in dem Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 vorgelegt.

 

Richter will von der Wahrheit nichts wissen u. lässt keine Amtshilfe zu.

Dass das VHF erst mit einer Verspätung von 7 Monaten nach dem Stromschlag diagnostiziert wurde, ist bei VHF eine mittelbare Unfallfolge. So hat es der Mediziner (BG ETEM) in seiner Stellungnahme am 08.04.2009 dokumentiert. Und hat seine Amtshilfe schon am 19.06.2007 angeboten, davon hat die BGHW und LSG Bremen aber kein gebrauch gemacht. Denn der Richter [5] und Richter [19-4] und die Beklagte (BGHW) wollen meine Klage ablehnen (L 14 U 199/06). 

 

Mein Fall ist kein Einzelfall & viel kriminelle Energie ist im Spiel.

Zur Einleitung habe ich die Zeitungsberichte vorgelegt und seit 1968 und von Anfang an über meine mit Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) anerkannten Arbeitsunfälle schreiben. Ferner wird über das merkwürdige Vorgehen der Behörden und Gerichte berichtet. Und am 13.08.2019 bin ich gegen meinem Willen mit einem Urteil zum Geheimnisträger über 45 Schreiben, Bescheide und Vermerke der BGHW geworden. Auch das Kopieren ist mir untersagt und die Öffentlichkeit hat mich als Whistleblower erkannt. Seit dem 03.01.2023 suche ich den richtigen Meldestellenzugang gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).  

 

 

Das Handeln der Geschäftsführung der BGHW in Bremen, führt zu einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben seiner Behördenmitarbeiter. 

Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung der BGHW in Bremen in ihrer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"Die Geschäftsführung der BGHW in Bremen will sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Verletzten verlieren. Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussagen, halten wir das Vorgehen auch für gerechtfertigt."

 

Dazu ist zu sagen:

Wahrhaftig war/ist es die Aufgabe der Geschäftsführung dafür zu sorgen, dass die Anschuldigungen des Verletzten in dem Beschwerdeverfahren (E 207/09) mit einer Detailbeschreibung abgearbeitet werden und hätte damit einer Gefährdung für Leib und Leben seiner Behördenmitarbeiter beseitigt und hätte sogleich seine Fürsorgepflicht erfüllt. Seit der internen Stellungnahme der BGHW in Bremen vom 05.10.2009 ist die Bedrohungslage bekannt. Die Geschäftsführung beseitigt aber keine Bedrohungslage sondern erteilt seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot". Und das Bedrohungsmanagementteam der BGHW hat in meiner Behördenakte mit dem Aktenvermerk (29.04.2016) für die Bearbeiter meiner Akte wörtlich dokumentiert:

 

"Überlegen sie sich Bumerangsätze für den Kontakt mit Herrn Neumann. Bumerangsätze sind Formulierungen, die man immer wieder wiederholen kann und dabei weder den anderen direkt zurückweist, noch ihm einen Ansatzpunkt für Diskussionen liefert."

 

Diese Bumerangsätze sind in einer Vielzahl aktenkundig. So auch im Schreiben der BGHW vom 03.09.2024

Damit eine weitere Diskussion verhindert wird hat die BGHW 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung am 13.08.2019 festgeschrieben. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich von der BGHW mit einer Ordnungsstrafe bis 250.000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Gefängnis. Auch das Kopieren wurde mir untersagt.

 

Und diese 45 Schriftstücke der BGHW Bremen dokumentieren, meine Anschuldigen sind zutreffend. Und die Geschäftsführung der BGHW in Bremen wird vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und wird niemals Zurückrudern. So hat es mir die Kriminalpolizei Bremen erklärt.

 

Geschäftsführer der BGHW in Bremen sucht Personal. 

Im Kampf um Unfallrente bin ich gegen meinem Willen von der BGHW zum Geheimnisträger der BGHW geworden. Dafür hat das Landgericht Hamburg mit dem Urteil vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) gesorgt. Dieser Tatbestand ist der Ansatzpunkt, in der Behörde der BGHW in Bremen ist etwas kriminelles abgelaufen und meine finanzielle Entschädigung verhindert. Die Geschäftsführung will sich nicht rechtfertigen und hält die Sache mit allen Mitteln geheim. Dazu im Einklang haben die Behördenmitarbeiter seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot" und haben schon am 28.11.2009 dokumentiert, so kann es nicht weitergehen und erwarten einen "Amoklauf".

 

Ich befinde mich im "Labyrinth des Schweigens"

Aber die "Idioten" haben alles schriftlich festgehalten und die Schriftstücke liegen mir vor. "Jeder stirbt für sich allein", habe ich am 24.12.2019 im Gefängnis erfahren. Scheinbar trete ich gegen die Elite nach 1945 an.

Hitlers Eliten nach 1945 - Prof. Dr. Norbert Frei, 27.06.2022

 

"Mein Kampf" hat mein Herz auf dem "Nebenkriegsschauplatz"

weiter geschädigt und mein Kardiologe hat am 05.08.2024 dokumentiert, ich benötige die Implantation eines Schrittmachersystems. 

 

ACHTUNG!

Polizei Bremen will das SEK einsetzen. 

Die Behördenmitarbeiter und Geschäftsführung der BGHW in Bremen in der Falkenstr. 7, erwarten zweifelsfrei den Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf).

 

Meinem Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] hat mir die Rest-Handakte bei meiner letzten Akteneinsicht am 08.06.2009 in der Behörde vorgelegt, obwohl es ihm von der Geschäftsführung mit einer Verfügung untersagt wurde. Und meinte, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde. Jedoch das Kopieren der Rest-Handakte wurde mir von Herrn [18] untersagt. Damit wurde erkannt, Herr [18] folgt nicht mehr der Geschäftsführung und wurde sofort von meinem Fall abgezogen. So hat es die Geschäftsführung mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 in der Handakte bestätigt. Ich habe die Staatsanwaltschaft eingeschalten, wie das Schriftstück am 09.06.2009 bestätigt. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat in 44 Punkten Pflichtverletzungen mit Bescheid vom 17.11.2009 zur Tatsache gemacht.

 

Sogleich ist es am 15.09.2009 zu meiner Beschwerde (E 207/09) gegen Herrn [18] gekommen und wurde von Herrn [18] selbst mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW in Bremen abgearbeitet. Dabei sind bestimmte Aktenteile im Sinne der Geschäftsführung zurückgehalten worden und Herr [18] hat wie folgt den Irrtum wörtlich erregt:

 

"Die Beschwerde Bl. 600/602 betrifft im Text des Verletzten nur die Unfallsache vom 19.06.1968 (5/13483/681)." 

 

Denn Tatsächlich waren alle Unfälle einbezogen, siehe Schreiben vom 18.09.2009 der Hauptverwaltung Mannheim - Bl.1578 AU-1968 - und Bl.599 AU-20.03.2001 musste Prozessdelikt (26.08.2009) abarbeiten.

 

Es folgt mein offener Brief an alle Behörden in Bremen u. an den Bürgermeister Bremen Herrn Bovenschulte. Was jetzt folgt, darüber sind die Behörden in Bremen schon seit vielen Jahren Informiert, aber es passiert nichts. Dazu im Einklang liegen die Presseberichte vor. Insoweit ist auch bekannt, bei der BGHW in Bremen muss ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" der Geschäftsführung antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Behördenmitarbeiter fühlen sich bedroht und haben schon am 28.11.2009 vorgetragen:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.“

 

In Vertretung der Geschäftsführung hat Herr [18-3] der Polizei Bremen wörtlich am 07.03.2012 gemeldet:

 

Betreff: Bedrohungslage für unsere Verwaltung in Bremen

Wichtigkeit: Hoch

 

"wir haben in Bremen in der Falkenstraße zwischenzeitlich große Bedenken, was die Sicherheit unserer Mitarbeiter angeht. Als Beispiel habe ich Ihnen ein Schreiben beigefügt [06.03.2012], in dem ein Amoklauf angedroht wird. Darüber hinaus gibt es noch andere Beispiele, die zeigen, dass man die Bedrohungslage für uns zwischenzeitlich sehr ernst nehmen muss.

 

Unsere Geschäftsführung sieht sich in der Verpflichtung sofort Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit unserer Mitarbeiter gewährleisten und uns gebeten die Polizei zu kontaktieren."

 

 

Mein aktuelles Thema:

Wie müssen sich die Behördenmitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung verhalten, wenn sie erkannt haben, die Geschäftsführung folgt nicht dem Gesetzgeber und sie einen Amoklauf des Versicherten erwarten. Mehr unter dem 03.01.2023

 

Ich bin kein "Amokläufer", von mir geht keine Bedrohung aus.

So ist es mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 27.03.2012 nachvollziehbar dokumentiert (Az.: 694 Js 16567/12).

 

Meine Hausverbote sind ungerechtfertigt:

So hat es das Sozialgericht Bremen mit Urteil vom 19.06.2014 nachvollziehbar dokumentiert (Az. S 29 U 121/13).  

 

Dienstherr kann nicht seiner Fürsorgepflicht nachkommen,

denn er ist der Anführer einer "kriminellen Vereinigung" und wird vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Dazu im Einklang liegt dem Dienstherrn mein Schreiben vom 26.08.2024 vor.

 

Zeitung berichtet: Personal hält sich "Fit im Büro" auf dem Bürohausdach.

 

Das Klicken der Handschellen will die Öffentlichkeit hören.

Doch ein Polizist schreit mich am 15.04.2015 vor der Wache an: 

 

 "Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen".

 

Ich wurde geschlagen, festgenommen und eingesperrt. Und zehn Polizisten haben ihre Aussage vor Gericht verweigert. >Klick

 

Auch ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher:

Der Bürgermeister ist überlastet und hat bis dato mein Schreiben vom 21.09.2020 nicht beantwortet.

 

ACHTUNG!

Die Zeitungen das Fernsehen die Behörden und die Polizei Bremen haben mein folgendes Schreiben vom 29.08.2024 erhalten und sind über einen "Amoklauf" informiert. In der Wache ist der Polizeibeamte aufgesprungen hat die Schreibstube verlassen und erklärt, es ist ein Fall für das SEK und hat sich nicht einmal die Zeit genommen, mir die Tagebuchnummer meiner Anzeige zu nennen. Der Name ist mit dem Eingangsstempel dokumentiert.  

Herzschrittmacher brachte es ans Tageslicht
Mein Arztbesuch beim Kardiologen und Diskussion über einen Herzschrittmacher hat am 05.08.2024 ergeben, dass fälschlich angefertigte Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 wird mir immer wieder vorgehalten. Dem muss ein Ende gemacht werden und darum habe ich die Datenschutzbeauftragte erneut am 12.08.2024 eingeschaltet. Ermittlungen haben bestätigt, mein Anwalt u. ich haben am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentiert und das Sozialgericht (SG) und Landessozialgericht (LSG) Bremen ist darin verwickelt.
BGHW will sich nicht rechtfertigen: Erteilt Hausverbot & "Redeverbot".
Und fürchtet die Presseberichte, dazu im Einklang liegen die o. g. Schriftstücke aus meinem Beschwerdeverfahren E 207/09 vor. Und habe das Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 09.08.2024 zur Sache S 18 U 94/04 erhalten, mit dem wörtlichen Text:
"Damit Ihre noch anscheinend offenen Fragen schnellstmöglich ohne größere Nachfragen beantwortet werden können, bitte ich Sie, diese schriftlich zu diesem Aktenzeichen [S 18 U 94/04] mitzuteilen."
Bürger müssen geschützt werden 
Strafe für die Fälschungen von Gutachten. >taz 24.08.2013 Seit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ist dokumentiert, die BGHW will nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X folgen. Dazu im Einklang liegt auch mein Schreiben vom 16.08.2024 vor. Die Öffentlichkeit hat keine Zweifel an meinen Schilderungen und will das Klicken der Handschellen hören > #2915# 
"Schäbiges Verhalten" 
Betrug im Bremer Amt für soziale Dienste, Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ermittelt in der Behörde. Darüber hat der Weser Kurier am 21.08.2024 berichtet, mit dem Kommentar "Schäbiges Verhalten".

Aus Bayern kam die Öffentlichkeit zu meinen Sitzungen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 19.07.2023. Wo die Justizbeamten - wie bei einem Strafverfahren - mit der Waffe auftraten. Dem Wunsch meines Anwalts, dass die Justizbeamten den Saal verlassen, wurde nicht entsprochen. Dass Gericht hat also erkannt, hier wird etwas "Kriminelles" abgearbeitet und es könnte zum "Tumult" kommen. Wahrhaftig kam es aber zu keinem "Tumult", weil die Beklagte schon am 18.01.2010 ihrem Prozessbevollmächtigten Herrn [19-1] "Redeverbot" erteilt hat. Und mit der falschen eidesstattlichen Versicherung vom 5.12.2018 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] sein "Redeverbot" verneint.

 

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft. 

Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gegen meine Person und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die STA Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Ich bin nicht angreifbar, nun waren die höchsten Amtsträger als "kriminelle Vereinigung" personifiziert. 

 

Amtsgericht Bremen hat meine Webseite überprüft.

Mit dem Hinweis auf die anonyme Anregung vom 20.12.2023 zur Einrichtung einer Betreuung, ist mit Beschluss vom 29.04.2024 nachvollziehbar festgestellt worden:

 

Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen.  

 

Gericht hat von einer Betreuerstelle abgesehen. Und meine Stellungnahme vom 16.05.2024 wurde an die STA Bremen weitergeleitet.
Zur Sache ist noch zu sagen: M. M. konnte der externe Anwalt der BGHW aus Hamburg und kein Recht auf Akteneinsicht hat, nicht glauben was ich auf meiner Webseite der Öffentlichkeit vortrage. Dazu im Einklang hat mir der externe Anwalt per Einschreiben vom 28.02.2018 (1151/17 KL06) eine Unterlassungserklärung vorgelegt, die ich nicht unterzeichnen konnte weil ich ein Deutscher bin und von meinem Recht der Meinungsfreiheit gebrauch machen möchte. Sogleich wurde mir untersagt, diese Abmahnung in Gänze oder Teile zu veröffentlichen. Und ist der Ansatzpunkt, hier soll etwas vor der Öffentlichkeit geheim bleiben.
Es gibt keine Zweifel an meinen Schilderungen.
An dieser Stelle muss erkannt werden, die Richterin am LSG Bremen [4-4] hat in dem Schreiben vom 11.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) nachvollziehbar dokumentiert: "Es gibt keine Zweifel an meinen Schilderungen." 
Zwischen zwei Fronten: Kriegsschauplatz Sozialgericht Bremen

Am 24.06.2013 hat die Beklagte (BGHW) das SG Bremen zum Nebenkriegsschauplatz ernannt. Es ist der Ansatzpunkt: Im "Kampf um Gerechtigkeit" stehe ich zwischen zwei Fronten und wollen mich Verhandlungsunfähig machen. 

 

Aktenzeichen XY ungelöst (S 18 U 94/04 & E 207/09):

Seit dem Schreiben der Datenschutzbeauftragten Bremen vom 10.03.2020 ist ungelöst, warum die Gerichtsakte am Sozialgericht (SG) Bremen Az.: S 18 U 94/04 nicht mehr auffindbar ist und Prozessdelikt dokumentiert. Und warum ist die interne Stellungnahme der BGHW Bremen, gerichtet an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren Az.: E 207/09 nicht mehr auffindbar und auf drei Seiten u. a. dokumentiert: 

 

Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

Die BGHW hat eine merkwürdige Amtskultur!   

Ich bin 82 Jahre alt, schwerbehindert, liege seit 23 Jahren im Streit mit der BGHW um Unfallrente u. die BGHW hat eine merkwürdige Amtskultur: Compliance & Governance. Dazu im Einklang liegt mir die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) in Kopie vor (E 207/09), die ich niemals erhalten sollte, aber mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten habe. Die Kripo-Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (3 Seiten) gesichtet und kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Bearbeiter meiner Behördenakte haben "Redeverbot".  

Schon am 18.01.2010 hat die BGHW den Bearbeitern meiner Akte mit Verwaltungsentscheidung "Redeverbot" erteilt und ist bis dato am Wirken. Ich habe in der Medizintechnik nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet; "Fehler müssen vollständig beseitigt werden", so bearbeite ich auch die Behördenakte und konnte am 30.01.2011 und 03.03.2011 mit einem Katalog aktenkundig dokumentieren "wem was anzulasten ist".

 

02.09.2014, BGHW strengte Strafanzeige gegen meine Person an;  

mit dem Tatvorwurf, üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Und nun waren die "Betrüger" personifiziert. Aber die STA Bremen hat die Betrüger nicht zur Rede gestellt.

Der Anzeigeerstatter ist nicht der Wahrheitspflicht im Sinne § 57 StPO gefolgt und musste sich dafür nicht rechtfertigen. Es ist der Ansatzpunkt, die