02.06.2023
MEIN KLAGEZIEL
Dabei wurde aufgedeckt: Eine mächtige "kriminelle Vereinigung" ist in der Behörde am Wirken und das Bedrohungsmanagementteam hat die Behörde eingeschaltet. In meinen Behördenakten wurde Prozessdelikt, Manipulation, Urkundenfälschung, Meineid, etc. objektiviert. Unter der Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft hat mir die Behörde eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vorgelegt um zu verhindern, dass die Behörde an Ansehen verliert. Es hat dazu geführt, dass ich im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet bin. Darüber hat die Presse schon am 21.10.2021 berichtet und frage mich, wo bleibt das Fernsehen und die Staatsanwaltschaft Bremen? >Klick
Willkommen auf meiner Webseite!

Hier wird über kriminelles Handeln in Bremer Behörden berichtet und der Einsatz von "Tatortreinigern" ist dringend erforderlich, bevor neue Mitarbeiter bei der BGHW eingestellt werden. Am 09.04.2014 berichtete der Weser-Kurier, auf dem Behördendach halten sich die Mitarbeiter der BGHW Fit.
Das Potential derer, die den Behörden keine Gerechtigkeit zutrauen (Art. 20 Abs. 3 GG), ist (sehr) groß. Vgl. Gästebucheintrag vom 28.05.2023 22:44.

Erich W. Neumann ist mein Name, alias unfallmann. Geboren 12.07.1942. Ich bin Halbwaise, siehe Feldpost 23.10.1942. Zwei schwere Arbeitsunfälle habe ich 1968 & 2001 überlebt und bin als Schwerbehinderter anerkannt. Mit meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen liege ich seit 2001 aktiv im Rechtsstreit vor dem Sozialgericht (SG) Bremen und habe nachteilige Schriftstücke aufgedeckt, für die sich keiner rechtfertigen will/kann. Den Tatbestand hat die BGHW durch das Landgericht (LG) Hamburg am 13.08.2019 zur Geheimsache gemacht und verhindert die Entschädigung meiner Unfallfolgen. Die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung". Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Von Amts wegen keine Aufklärung,
die Akteneinsicht ist bei der Staatsanwaltschaft nicht möglich.
Von Anfang an berichten die Zeitungen sachlich und objektiv über meinen Fall und ist im Einklang mit meiner Webseite. Bremer Fernsehen ist eine Behörde und bringt die Sache nicht über den Sender (10.10.2022). Polizei Bremen gibt nachvollziehbar bekannt: "Sie wollen von meiner Scheiße nichts wissen". Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen geht der Sache nicht auf den Grund und macht keine Akteneinsicht möglich (26.08.2022). Das BKA (Bundeskriminalamt) sendet meine Strafanzeige an die STA Bremen zurück. Vor diesem Hintergrund - und mehr - wird ableitbar, von Amts wegen soll es keine Aufklärung geben.
Mein erster Arbeitsunfall am 19.06.1968.
So fing alles an, als ich Erich Neumann gerade mal 26 Jahre alt war.

Im Container kamen die Autos aus Amerika und England in Bremerhaven an und wurden auf dem Autotransporter verladen. Danach begann unsere Fahrt ins Verderben und endete am 19.06.1968 um Mitternacht in einem Verkehrsunfall.

Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (später BLG-Bremen) kam mir - E. Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete am 19.06.1968 meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Eine sachgerechte Entschädigung habe ich nicht erhalten.
Am 20.03.2001 kam es zu einem schweren Stromunfall.
Durch einen Herzschaden als Unfallfolge, wurde alles schlimmer.
Eine Entschädigung habe ich bis dato von der BGHW nicht erhalten.
Tatbestand mit Urteil zur Geheimhaltung festgesetzt.
Hier wird über meinen Fall und Sozial.- Justiz und Wirtschaftsskandal in Bremen berichtet. Dazu im Einklang liegt das Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 vor und hat 124 Äußerungen sowie 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung mit dem Az. 324 O 128/19 festgesetzt.
Behörde will keine nachteiligen Schriftstücke aus der Akte entfernen.
Der Einsatz von "Tatortreinigern" ist dringend erforderlich.

Eigenverantwortlich war ich 16 Jahre in der Medizintechnik tätig und habe nach dem ungeschriebenen Gesetz gehandelt: "Fehler müssen vollständig entfernt werden." Natürlich müssen auch die nachteiligen Schriftstücke aus meiner Akte entfernt werden. So hat es der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen am 17.11.2009 festgesetzt.
"Sondereinsatzkommando Bremen"
Am 18.10.2010 wurde auf drei Seiten über meine Person berichtet:
"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"
Weser Kurier berichtet am 09.05.2016 über die Prüfgruppe gegen Abrechnungsbetrug. Die Prüfgruppe wurde über das merkwürdige Handeln der BGHW am 27.04.2004 von mir informiert. Es ist aber nichts passiert.
Pflichtverletzungen setzten schon 1968 nach meinem Verkehrsunfall mit krimineller Energie ein. Und haben sich 2001 nach meinem Stromunfall mit viel krimineller Raffinesse fortgesetzt. Und verhindern, dass meine mit Bescheid vom 11.03.1975 mit einer Gesamt-MdE von 25% abgefundene Unfallrente wieder vollumfänglich auflebt.

Am 11.03.2003 hat die BGHW (vormals GroLa BG) einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.
Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Danach wurde mein Name in die allgemeine Stellungnahme eingetragen und wurde postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003) an den Gutachter weitergeleitet. So hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Die Lüge wurde erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) erkannt.
Deutsche Sozialversicherung verliert in der ganzen Welt an Ansehen

Ob sich der Vorsitzende der BGHW bei dem "Lügner" beschwert oder bedankt hat ist unbekannt. Jedoch wurden sie in Vietnam in einer gemütlichen Runde abgelichtet. Der "Lügner" hält Vorträge und der Vorsitzende der BGHW kann lachen, denn er steht unter Polizeischutz. Und ich wurde von der Polizei Bremen (15.04.2015) zu unrecht geschlagen u. festgenommen. Ferner wollte die Staatsanwaltschaft meine Schuldfähigkeit überprüfen. Und zehn Polizisten waren als Zeugen zum Prozess vorgeladen aber keiner kam. Ohne Ermittlungen hat der Richter den Prozess am 14.12.2017 eingestellt.
Es kam zum ungerechtfertigten Hausverbot und "Redeverbot"

Die BGHW hat erkannt, sie ist durchschaut und die Staatsanwaltschaft (STA) ist eingeschaltet. Nun musste die Auswertung/Interpretation der Aktenteile in der Behörde im Beisein eines Sachbearbeiters verhindert werden. Dieses hat die BGHW mit dem ungerechtfertigten Hausverbot und dem "Redeverbot" mit der Verfügung vom 18.01.2010 erreicht. Dabei wurde mir das Recht auf Akteneinsicht in der Behörde versperrt und seit dem Schreiben vom 09.06.2009 und 22.06.2009 erhalte ich von der BGHW die Papierakte in Kopie und kostenlos, aber vollständig ist sie nicht. Dieses wurde erkannt, nachdem ich mit Schreiben vom 22.08.2011 die Hand-/Restakte zu Az. 5/13483/681 S und zu Az. zu 5/02773/023 S in Kopie als Anlage erhalten habe. Dabei wurde auch ein Bescheid vom 22.08.2011 über das Verhalten der BGHW und die Ablehnung psychischer Unfallfolgen des Arbeitsunfalls vom 19.06.1968 als Anlage beigefügt.
Ich bin Whistleblower, das nervt die Behörden in Bremen.

Auf meiner Webseite habe ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Der Öffentlichkeit habe ich meine Behördenakte der BGHW zugänglich gemacht. Unter der Androhung von bis zu 250.000,- Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bin ich vom Landgericht (LG) Hamburg am 13.08.2019 zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW verurteilt worden. Und m. M. hat die BGHW mit Meineid u. "Redeverbot" dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. Der Gefängnisarzt hat erkannt, die Geheimunterlagen muss ich mit auf die Zelle nehmen. Als ich das letzte Mal (06.09.2021) entlassen wurde hatte ich die 45 Geheimunterlagen unter dem Arm. Dazu im Einklang hat die Presse nachvollziehbar berichtet:
LG Hamburg hat mir das Beweismittel aus der Hand geschlagen.
"Und so hat denn das Hamburger Landgericht am 13. August 2019 Erich Neumann auf einen Streich 124 Äußerungen darüber verboten, wie er glaubt, von der BGHW verschaukelt worden zu sein. Und es hat ihm verboten 45 Schreiben, Bescheide und Vermerke weiter zu publizieren, die seine Sicht belegen sollen (Az.: 324 O 128/19): von seinem eigenen Fall, aus seiner eigenen Akte, und die ist längst: nein, nicht nur ein kleines Stück von seinem eigenen Leben. Das hat das Landgericht ihm aus der Hand geschlagen."
M.M. soll der Tatbestand geheim bleiben, insoweit wird das Urteil auch nicht der Öffentlichkeit über die Datenbank am LG Hamburg zugänglich gemacht.
Whistleblower (Hinweisgebende) werden besser geschützt.

Hinweisgebende sollen besser geschützt werden, nun ist das Gesetz durch. Ich werde bei den Behörden und an den Zugangsstellen erscheinen und die Beweismittel vorlegen.
Bremer Fernsehen ist informiert vgl. E-Mail vom 13.01.2023.
Wie kommt man an 6000 Blatt Unfall- u. Geheimakten?

Leser haben erkannt ich bin Whistleblower und wollen erfahren, warum mir die umfangreiche Behördenakte mit den Geheimakten übersandt wurde. Vgl. dazu den Vermerk der BGHW vom 09.06.2009 und E-Mail vom 13.04.2011.
Interpretation = Manipulation
Weil in der Sache keine Aufklärung passiert, habe ich im Jahre 2022/3 unter Az.: S 2 U 81/22 # S 2 U 82/22 # S 2 U 83/22 # S 2 U 9/23 # S 2 U 14/23 und S 2 U 39/23 weitere 6 Klagen vor dem SG Bremen eingereicht.
BGHW verweigert Auswertung/Interpretation der Aktenteile.

Im Kampf um Unfallrente bin ich von der BGHW und dem Sozialgericht (SG) Bremen ungerecht behandelt worden und habe die Fehler mit meinem Schriftsatz vom 10.06.2008 dem Landessozialgericht (LSG) Bremen angezeigt.
Die Ungerechtigkeit löst bei mir Gesundheitsstörungen aus.
Nachdem ich am 18.12.2008 meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren habe, konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht, am 16.04.2013 habe ich mitgeteilt:
"Es möge endlich Gerechtigkeit geschehen."
Denn Ungerechtigkeiten lösen bei mir Gesundheitsstörungen aus.
Dazu im Einklang wurde schon in dem Gerichtsgutachten von dem Kardiologen am 03.05.2005 wörtlich dokumentiert:
"Insbesondere auf Grund der geschilderten, organisch nicht begründbaren Symptome empfehle ich die zusätzliche Begutachtung durch einen klinischen Psychologen oder Facharzt für Psychiatrie/Psychologie."
Dem folgte zur Vorlage beim SG Bremen ein Bericht vom 13.04.2005 und 16.06.2006 über die Funktionsstörungen von meinem Psychologen. Danach hat die BGHW am 28.11.2007 eine Stellungnahme von ihrem beratenden Facharzt für Nervenheilkunde eingeholt und wörtlich erfahren:
"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
Am 09.06.2009 hat die aktenführende BGHW Bremen festgesetzt:
"Herr Neumann befindet sich nach eigener Aussage in psychischer Behandlung, was offensichtlich auch notwendig ist."
Dem folgte das interne Schreiben (drei Seiten) der BGHW Bremen vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim und dokumentiert wörtlich:
"Herr Neumann hat jetzt sogar behauptet, dass seine psychischen Probleme auf die Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft zurückzuführen ist und hat beantragt, diese als "Unfallfolge" anzuerkennen (vgl. das Schreiben vom 09.09.2009 Bl. 1561).
Vielleicht besteht aber genau hier die Möglichkeit sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn Neumann durchführen lassen, da Herr Neumann dies ja beantragt hat. Auch kann man die Untersuchung damit rechtfertigen, dass man einen möglichen Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Unfall ausschließen will."
Dem folgte ein Schreiben der Direktion Mannheim vom 19.10.2009 und ohne einen Sachverständigen eingeschaltet zu haben wurde behauptet:
"Auseinandersetzung des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."
Die BGHW kann also nicht erkennen, dass die Auseinandersetzungen im Verwaltungsverfahren mit mir, psychische Beschwerden als Unfallfolge auslösen u. mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu beziffern ist.
Jedoch mein Psychologe hat am 31.03.2010 einen Abschlussbericht angefertigt und psychische Beschwerden als Unfallfolge nachvollziehbar dokumentiert.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat in 44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW erkannt. Im Bescheid vom 17.11.2009 wurde darauf hingewiesen, es ist die Aufgabe der BGHW die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen. Jedoch die BGHW behauptet in ihrem Schreiben vom 26.07.2010 es gäbe keine Pflichtverletzungen und entfernt auch keine für mich nachteiligen Schriftstücke.
Im Jahre 2011 konnte ich der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim in Kopie vorlegen. Darin war auch dokumentiert, dass die BGHW mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen hat. Nach dem Sichten kam die Kripo zu der Wertung, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden, der 7 Jahre zu unrecht in einer Psychiatrie verbracht hat. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Dazu im Einklang habe ich von der BGHW am 18.01.2010 mein erstes ungerechtfertigtes Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern der BGHW wurde sogleich "Redeverbot" erteilt, und ist noch am Wirken.
Am 01.09.2010 kam es zum Durchbruch, denn die BGHW hat dokumentiert es soll zur Mediation (Schlichtung) kommen. Damit war das SG Bremen aber nicht nicht einverstanden. Es wurden weitere Mediationen angesagt, die aber alle auf eine merkwürdige Art - auch vor dem Landgericht (LG) Hamburg - am 11.07.2019 gescheitert sind.
Mit dem Schreiben vom 22.08.2011 erregt die BGHW den Irrtum ich hätte kein Hausverbot und das Verhalten der BGHW würde bei mir keine psychischen Beschwerden verursachen.
Meinen Fall habe ich dem Polizeipräsident Bremen am 01.03.2012 mit Beweismittel in Kopie vorgetragen. Ich habe die Antwort erhalten, dass ich alles richtig machen würde aber er könnte mir nicht weiterhelfen. Meinen Fall habe ich auch meinem Neurologen vorgetragen, dieser erklärte mir es gäbe so viel Ungerechtigkeit und in der Sache könnte auch er mir nicht weiterhelfen und hat einen Psychotherapeuten zugeschaltet. Dieser hat erkannt mein Fall sei mit "Michael Kohlhaas" zu vergleichen, der viele Jahre um Gerechtigkeit kämpfte. Und mein Psychotherapeut hat mir angeraten, ich soll mir die Sorgen von der Seele schreiben und dabei die Bürozeiten wie in einer Behörde einhalten.
"Es möge endlich Gerechtigkeit geschehen."
Dieses habe ich mit dem Schreiben vom 16.04.2013 der BGHW mitgeteilt und habe ein 3. ungerechtfertigtes Hausverbot am 10.05.2013 erhalten. Darauf habe ich auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit u.a. dokumentiert, schon am 12.01.2004 wollte der BG Unfallarzt die Regie der Aufklärung in meiner Behördenakte übernehmen, dieses hat die BGHW aber mit dem Zurückhalten der Akte verhindert. Ferner wurde bekannt, die DGUV (Aufsichtsbehörde der BG) möchte erfahren, wie die Versicherten der BG behandelt werden.
Meine Behördenakte ist das Regiebuch für einen Psychotriller
So ist meine Webseite zum Tatsachenbericht für die Aufsichtsbehörde der BG und zum Regiebuch für einen Psychotriller geworden. Und immer neue Fehler die mit krimineller Energie eingefädelt wurden tauchen auf. Ich habe als Fernsehtechniker und in der Medizintechnik gelernt Fehler aufzudecken. Mit meiner Hilfe konnte schon in den 80er Jahren eine bewaffnete Bande gefasst werden die Millionen-Beute gemacht hat. Die Bestätigung liegt von der Staatsanwaltschaft greifbar vor. In der Medizintechnik war ich 16 Jahre tätig und konnte bei der Krankenkasse in Bremen kriminelles Handeln aufdecken, die Beweismittel liegen vor.
Großfeuer wie im Nachbarhaus hätte mein Beweismittel vernichten können.

Schon ein Großfeuer wie am 21.01.2019 in meinem Nachbarhaus hätte mein Beweismittel für Prozessdelikt vernichten können. Und am 10.03.2020 wurde schriftlich bekannt, die Gerichtsakte ist am Sozialgericht (SG) Bremen nicht mehr auffindbar. Es ist das Beweismittel wie es mir noch in Kopie vorliegt.
Seit dem 13.08.2019 und bis dato werde ich durch einen Beschluss aus dem Landgericht Hamburg - der m. M. auf Urkundenfälschung oder Meineid vom 5.12.2018 fundiert - zur Geheimhaltung über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft in meiner Existent bedroht.

Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms Bremen kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete am 19.06.1968 meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Meine sachgerechte Unfallrente hat die BGHW durch Pflichtverletzungen verhindert. Die Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015, haben gezeigt, ich habe von Anfang an Recht und die Richterin am Sozialgericht (SG) Bremen Frau Dr. [19-10] hat mit dem Schreiben vom 19.02.2014 in den Mediationen (Schlichtungen) bewusst oder unbewusst, die Lüge verbreitet:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Damit hat die Richterin die Tatsache bestätigt, vielfach haben die Gerichte Falschurteile angefertigt. Und die für mich Nachteiligen Schriftstücke müssen aus der Akte entfernt werden. Dazu im Einklang liegt ein Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 vor.
Mit eid. Versicherung sollten "Kriminelle" die Wahrheit dokumentieren
Die Verfügung aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 29.11.2018 es müssen eid. Versicherungen zur Urteilsfindung von der Klägerin (BGHW) vorgelegt werden. Hat m.M. eine "kriminelle Vereinigung" mit Urkundenfälschung oder Meineid erledigt.
Strafvereitlung im Amt und die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft.
Mit dem Schreiben vom 26.08.2022 hat der Staatsanwaltschaft Bremen erklärt, meinen Schreiben sind keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen. Daher werden weder die Ermittlungen wieder aufgenommen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismittel" vorgenommen. Danach habe ich mit meinem Schreiben vom 08.05.2023 erneut begründet, warum die Ermittlungen unverzüglich aufzunehmen sind damit es zu keiner Verjährung und Strafvereitlung im Amt kommt. Dazu im Einklang habe ich 14 Beweismittel beigefügt, obwohl ich von einer "kriminellen Vereinigung" in meiner Gesundheit/Existenz bedroht werde.
Prozessbevollmächtigter [18] der BGHW ist als Betrüger erkannt.
Insoweit habe ich dem Prozessbevollmächtigten und Sachbearbeiter meiner Behördenakte Herrn [18] schon am 08.06.2009 auf Blatt 1464/Rs. mitteilen lassen:
"Richten Sie Herrn [18] aus, er ist ein Betrüger."
Dazu im Einklang hat der Prozessbevollmächtige und Sachbearbeiter meiner Behördenakte Herr [18] schon am 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) erkannt und dokumentiert, es wird ein Strafverfahren erwartet. Und hat mir dazu die sogenannte Rest- Handakte vorgelegt, die ich aktenkundig niemals erhalten sollte und hat dazu erklärt:
"Um bei einem Strafverfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."
Urkundenfälschung oder Meineid ist seit 5.12.2018 dokumentiert.
Dem Geschäftsführer der BGHW in Bremen und seinem Anwalt in Hamburg werden Meineid und Urkundenfälschung vorgeworfen. Es ist ein Sozial.- Justizskandal. Die Beteiligten äußern sich nicht zu den unglaublichen Vorwürfen und die Staatsanwaltschaft Bremen verweigert die Ermittlungen.
Sendung über die Urkundenfälschung von "Hitlers-Tagebücher"
hat am 01.05.2023 für den nicht Juristen erkennbar gemacht, bald kommt es auch in meiner Sache >Urkundenfälschung & Meineid< zur Verjährung. Die STA Bremen müsste sich dann für Strafvereitlung im Amt verantworten. Siehe dazu meine erneute Klage vom 05.10.2022 und 13.04.2023.
Wider Willen wurde ich unter Androhung von bis zu 250.000,-€ Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft zum Geheimnisträger der BGHW über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte die 45 Geheimunterlagen unter dem Arm als ich von der Presse befragt wurde.
Beklagte BGHW hat 2010 erkannt, so geht es nicht mehr weiter
und wollte schon am 01.09.2010 die Schlichtung (Mediation). Aber warum sagte das SG Bremen nein? Die Antwort liegt auf der Hand, würde es zur Schlichtung kommen wäre erkannt, das SG und Landessozialgericht (LSG) Bremen sowie das Bundessozialgericht (BSG) Kassel haben falsche Entscheidungen getroffen und müssten sich ggf. für Betrug rechtfertigen.
Zeitungen berichten über meinen Fall der kein Einzelfall ist.
Mit mir zusammen hat mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt und erklärt, nun könnte ich das SG Bremen und die Beklagten wegen Prozessdelikt angreifen. Damit wollte mein Anwalt aber nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und hat sich auch gegenüber der Zeitung nicht mehr geäußert. Danach hat die "taz.bremen" am 18.10.2010 berichtet: All meine 8 Klagen hat das SG Bremen mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Und am 13.04.2011 hat die BGHW dokumentiert es gibt ähnlich gelagerte Fälle.
Kampf gegen eine "kriminell Vereinigung"
Unfallfolgen haben sich 2001 verschlimmert. Aktiv laufen nun die Rechtsstreitigkeiten seit mehr als 20 Jahren. Kriminalpolizei Bremen hat erkannt: "Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung". Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Mitarbeiter der BGHW lügen, die Wahrheit wollen sie nur vor der Staatsanwaltschaft Bremen sagen.
Pflichtverletzungen haben von Anfang an dafür gesorgt, dass meine Unfallrente schon mit Bescheid vom 11.11.1969 falsch ermittelt wurde.

Am 26.07.2010 hat die BGHW erklärt: Nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, die BGHW hat die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet. Danach hat die BGHW am 08.05.2013 und 22.05.2013 erklärt: Wir werden uns nur direkt vor der STA äußern. Sollte sich die STA tatsächlich an uns wenden, werden wir deren Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Nun muss ich den Antrag stellen, dass die Beteiligten als Zeugen zur mündlichen Verhandlung erscheinen und die Staatsanwaltschaft (STA) muss anwesend sein. Denn die Beteiligten sollen wahrheitsgemäß antworten. Jedoch mit dem Schreiben der STA vom 26.08.2022 wurde nachvollziehbar, auch die STA Bremen will mit der Sache nichts zutun haben.
Öffentliches Interesse besteht, warum die Polizei nichts wissen will.
Das Gericht kann meinen Antrag nicht mit den Worten ablehnen: Es besteht kein öffentliches Interesse. So eine Begründung kenne ich aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Bremen und mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt wurde, nachdem die 10 Polizeibeamten nicht als Zeugen zum Termin erschienen sind. In dem Prozess ging es u. a. darum, dass ein Polizeibeamter nichts neues von meinem Fall zur Kenntnis nehmen wollte und hat mich wörtlich angeschrien:
"Hauen Sie ab ich will von ihrer Scheiße nichts wissen."
In der Sache hat die STA Bremen am 19.06.2017 eine Verfügung erlassen, im Hinblick auf meine Schuldfähigkeit. Die Generalstaatsanwaltschaft hat es dazu aber nicht kommen lassen.
Deutsche Sozialversicherung hat ihr Ansehen verloren

Die deutsche Sozialversicherung ist in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich. Die BGHW wollte den alten Zustand mit einer Schlichtung/Mediation wieder herstellen. Die Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert, das SG Bremen lehnte ab.
Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung,
"kriminelle Vereinigung" ist am Wirken.
Mit Schreiben vom 26.08.2022 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die weiteren Ermittlungen, Sicherung der Beweismittel und Akteneinsicht in den Räumlichkeiten der STA Bremen verweigert. Das Verweigern ist nur nachvollziehbar, wenn die STA Bremen, unser Land vor einem Sozialskandal schützen will der zu einem Tumult führen könnte.
Den "Bandenbetrug" habe ich u. a. auf meiner Webseite proklamiert, weil mir dafür die Beweismittel vorliegen. Es kam am 02.09.2014 zu einer Strafanzeige der BGHW mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Am 08.02.2015 habe ich eine schriftliche Aussage gemacht. Danach hat die STA Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen sofort gegen meine Person eingestellt. Die BGHW hat keinen Widerspruch eingelegt. Meine Anschuldigungen waren der BGHW schon mit meinem Schreiben vom 16.11.2009 bekannt. Die verspätete Strafanzeige hat natürlich einen Grund, den hat die BGHW am 08.04.2011 auch selbst wie folgt wörtlich dokumentiert:
"Unterzeichner ist der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete."
Vorab noch folgende Tatsachenfeststellungen:
BGHW Regionaldirektion (RD) Nord in Bremen und das SG Bremen sind wegen Prozessdelikt angreifbar und ist am 26.08.2009 von meinem Anwalt Dr. jur. aufgedeckt worden, nachdem wir vor dem Bundessozialgericht (BSG) am 06.08.2009 u. 07.08.2009 gescheitert sind. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Kriminelle sind am Wirken, wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA)?
Das internes Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam u. a. zu der Wertung ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und die STA Bremen wird "keine Ermittlungen einleiten". Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die STA verweigert wahrhaftig die Aufklärung, wie das Schreiben vom 26.08.2022 dokumentiert. Und die BGHW verweigert jedes Gespräch zur Aufklärung krimineller Handlungen und hat dazu im Schreiben vom 02.05.2013 wörtlich erklärt:
"Aus diesem Grunde sehen wir auch keine Notwendigkeit für Ihren Besuch in unserer Verwaltung und würden jedes Gespräch verweigern, das sich auf die bisherigen Vorwürfe und Rechtsstreitigkeiten bezieht."
Weiter hat die BGHW in dem Schreiben vom 08.05.2013 dokumentiert:
"Wir werden uns nur direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
Und in den Schreiben vom 26.07.2010 und 22.05.2013 ist nachvollziehbar dokumentiert:
"Sollte sich die Staatsanwaltschaft dann tatsächlich an uns wenden, werden wir deren Fragen wahrheitsgemäß beantworten."
Dazu läßt es die Staatsanwaltschaft Bremen aber nicht kommen und Strafvereitelung im Amt wird ableitbar.
Kriminelle wollen untätig sein und die Akte verschließen.
Am 19.06.2014 habe ich nach 13 Jahren eine Nachzahlung erhalten. Damit wollte die "kriminelle Vereinigung" erreichen, dass die Akte nicht mehr geöffnet wird und sie untätig bleiben können. Dieses ist aber nicht gelungen, denn das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat die Akte offen gehalten und so kam es am 23.06.2015 zu meinem nächsten Teilerfolg.
Mit Aktenvermerk vom 29.04.2016 ist gesichert, nun hat die BGHW auch noch das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet und die Mitarbeiter wurden wörtlich aufgefordert:
"(1) Überlegen Sie sich Bumerangsätze für den Kontakt mit Herrn Neumann.
Bumerangsätze sind Formulierungen, die man immer wieder wiederholen kann und dabei weder den anderen direkt zurückweist, noch ihm eine Ansatzpunkt für Diskussionen liefert."
Dazu ist zu sagen:
Bumerangsätze schützen die Behörden-Mitarbeiter vor der Aufklärung ihrer Fehler und schützen die BRD vor einem Skandal. Bumerangsätze verhindern keine Gewalt, sondern halten die Rechtsstreitigkeiten aufrecht und machen mich krank (19.10.2009 und 18.11.2009). Dazu im Einklang haben die Medizinern der BGHW im Gutachten vom 28.11.2007 dokumentiert:
"Als vorrangig in diesem komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
"Wie sich die Behörden-Mitarbeiter der BGHW Fit halten"
darüber hat der Weser-Kurier am 09.04.2014 berichtet.
"Wie sich Behörden-Mitarbeiter vor Gewalt schützen"
darüber hat der Weser-Kurier am 19.04.2023 ausführlich berichtet. Und natürlich wurde nicht über Bumerangsätze berichtet, denn Bumerangsätze sind das Werkzeug einer "kriminellen Vereinigung". Darüber habe ich die Schutzpolizei Bremen mit meiner Anzeige vom 20.04.2023 informiert.
Behörde betreten, nur mit Polizeischutz, Trillerpfeife und Polizeisirene

So ist es am 08.11.2018 geschehen. Denn ich fühle mich durch die Mitarbeiter bedroht. Nach 20 Jahren "Kampf um Unfallrente" konnte objektiviert u. dokumentiert werden, der Geschäftsführer der BGHW in Bremen - Herr [20-2] - will sein Problem mit der Untätigkeit seiner Mitarbeiter beseitigen und sucht neues Personal. Der Geschäftsführer setzt dabei Leib und Leben seiner Mitarbeiter aufs Spiel und wird vom SG Bremen davon nicht abgehalten. Womit sich eine "Vereinigung" abzeichnet, die nicht nach Recht und Gesetz handelt.
Was der Geschäftsführer der BGHW nicht aufdecken will, decke ich auf.
So werde ich für den Geschäftsführer der BGHW in Bremen zu einer "gefährlichen Person". Und mit dem internen Schreiben vom 05.10.2009 wurde aus Bremen der Direktion in Mannheim gemeldet:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."
Dazu ist zu sagen:
Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich ein Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) in der Direktion der BGHW in Mannheim ausgelöst. Die Geschäftsführung der BGHW in Bremen hat der Direktion mit einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ihr Problem gemeldet. Offensichtlich will der Geschäftsführer sein Problem mit der Untätigkeit seiner Mitarbeiter aus der Welt schaffen. Insoweit hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen der Direktion Mannheim mit der E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 noch darauf hingewiesen:
"Wir sollten uns nicht kriminalisieren lassen und den Mann seine Grenzen aufzeigen. Herr Neumann hat sich gemeldet und u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Die BGHW geht also davon aus, wenn ich - Erich Neumann - feststellen sollte, dass in meiner Sache nichts weiter passiert, dann könnte es in der Behörde zu einem Auftritt mit einer Waffe kommen. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen, hat mir der Geschäftsführer der BGHW mit einer Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 Hausverbot erteilt. Sogleich wurde "Untätigkeit" & "Redeverbot" angeordnet und alle beteiligten Mitarbeiter der BGHW haben die Verfügung unterzeichnet.
Es muss etwas passieren
Meine Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit letztmalig am 19.06.2014 vom SG Bremen aufgehoben. Die "Untätigkeit" und das "Redeverbot" sind aber noch am Wirken. Es muss also etwas passieren, damit die Untätigkeit aufhört und ich bekommen kann, was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Darum habe ich die Untätigkeitsklagen vor dem SG Bremen am 20.02.2023 und 13.04.2023 eingereicht.
Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken
Das o.g. interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat diesen Tatbestand bestätigt.
Verdunklungsgefahr: Sozialgerichtsakte ist nicht mehr auffindbar,
so hat es der Direktor am SG Bremen am 10.03.2020 bekannt gegeben. Und das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 ist seit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 angeblich nicht mehr auffindbar.
Mitarbeiter der "kriminellen Vereinigung" ist m.M. Herr [18] und hat mir gegen den Willen des Geschäftsführers die sogenannte Rest/Handakte bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 08.06.2009 vorgelegt. Und wollte sich damit ein besseres Gewissen machen, denn er hat ein Strafverfahren erwartet. Und wurde danach von der weiteren Bearbeitung meiner Fälle am 21.07.2009 befreit. Für den Geschäftsführer war die Sache natürlich nachteilig und wünschte sich am 08.04.2011 eine "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft (STA) für sein Personal. Dieses vorhaben war aber nicht machbar und ist auch am 02.09.2014 nicht gelungen. Nun war die "kriminelle Vereinigung" bei der STA Bremen bekannt und personifiziert, es ist aber nichts passiert.
WICHTIGKEIT: HOCH
Die BGHW hat ihr Schriftstück vom 02.03.2011 mit der E-Mail vom 04.03.2011 ausgezeichnet mit der WICHTIGKEIT: HOCH.
Sachverhalte und Tathergänge werden vom BVA nicht aufgeklärt.
So hat es das Bundesversicherungsamt (BVA) im Beschwerdeverfahren am 02.08.2011 dokumentiert Az.: III 2 - 0550/11E (E 29/11).
45 Geheimunterlagen der Behörde: Was sich dahinter verbirgt >Klick
Im Kampf um Unfallrente hat die BGHW am 13.08.2019 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW unter der Androhung von bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Gefängnis zur Geheimhaltung festgesetzt.
Die Geheimhaltung ist nur nachvollziehbar wenn die 45 Schriftstücke einen Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufdecken für den sich eine "kriminelle Vereinigung" nicht rechtfertigen will. Dazu im Einklang hat mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentiert, nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar, damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, ist untätig geworden und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Meinungsfreiheit mache ich gebrauch und lande im Gefängnis

Auf meiner Webseite habe ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Der Öffentlichkeit habe ich meine Behördenakte der BGHW zugänglich gemacht. Mit einem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 wurde mir ein Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt und bin im Gefängnis gelandet. Im Gefängnis wurde mir erlaubt, dass ich die 45 Schriftstücke der BGHW mit auf die Zelle nehmen durfte und m. M. Betrug, Meineid, "Redeverbot" etc. dokumentieren. Als ich das letzte Mal (06.09.2021) entlassen wurde hat die Presse darüber berichtet.
Wo bleibt der Bürgermeister Bremen und seine Senatoren?
Mein Schreiben vom 21.09.2020 hat der Bürgermeister persönlich erhalten mit meinem Hilferuf und der Tatsache in Bremen ist scheinbar eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und in Bremen kann ich mich nicht mehr wohlfühlen, ist in der Senatskanzlei seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 bekannt. Leider ist nicht wirklich etwas passiert und eine personifizierte "kriminelle Vereinigung" ist weiter am Wirken. Dazu im Einklang hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.
Mein erster Arbeitsunfall, so fing alles an.
19.06.1968:
So fing alles an, als ich Erich Neumann gerade mal 26 Jahre alt war.

Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (später BLG-Bremen) kam mir - E. Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete am 19.06.1968 meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Eine sachgerechte Entschädigung habe ich nicht erhalten.

Firma E. H. Harms wurde im Jahre 2009 von der BLG (Bremer Lagerhaus-Gesellschaft) übernommen. Ein ähnlicher Unfall geschah im Jahre 2014.>Klick
Ich suche den Kontakt zum Fahrer, bitte melden Sie sich. >Klick
So ist es weitergegangen.
Als gelernter Tischler/Parkettleger und Fernfahrer war ich nicht mehr einsetzbar. So wurde ich zum Fernsehtechniker umgeschult und 10 Jahre tätig. Seit dem 22.11.1984 war ich bis Ende 2001 im Med. Techn. Notdienst als Rehabilitationstechniker im Außendienst beschäftigt. Und habe meinen Arbeitsplatz wegen der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 verloren und war auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.
17.09.1992
06.02.2001
20.03.2001

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 17.09.1992 zu einem Verkehrsunfall mit rechter Knieverletzung. Und am 06.02.2001 kam zu einem Verkehrsunfall mit der wichtigen Diagnose, mein Herz ist frei von VHF (Vorhofflimmern). Denn 6 Wochen später kam es am 20.03.2001 im Med. Tech. Notdienst zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz. Und es konnte danach nur noch chronisches Vorhofflimmern festgestellt werden.
Grundgesetz Art. 5 (1)
Grundgesetz Art. 20 (4)
Ich - Erich Neumann - folge dem Grundgesetz Artikel 20
Im Vordergrund steht, dass die Rechtsstaatlichkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung wiederhergestellt wird. Denn die ist m. M. am Sozialgericht (SG) Bremen und bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) Bremen verloren gegangen.
Dazu im Einklang habe ich meinen Prozess in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren.
Manipulation ist mit der Behördenakte & Gerichtsakte dokumentiert

Aktenführende Behörde ist die BGHW Regionaldirektion in Bremen und war am 16.04.2013 bereit, Fehler in der Auswertung/Interpretation der Akteninhalte aufzudecken. Ich habe bis dato keinen Besuchstermin erhalten. Nun sind 10 Jahre vergangen und eine Untätigkeitsklage wird m.M. fällig.
Die Untätigkeitsklage habe ich in der Sache L 14 U 149/21 dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit meinem Schriftsatz vom 11.04.2023 angekündigt.
10 Jahre Vorbereitungszeit der Aufklärungsprozess kann beginnen.
Zweifelsfrei hat die Beklagte seit dem 16.04.2013 eine Vorbereitungszeit erhalten und will auch einzelne Aktenteile überprüfen. 45 Aktenteile hat die Beklagte selbst am 13.08.2019 in der Sache Az.: 324 O 128/19 (Geheimhaltungsliste) vor dem Landgericht (LG) Hamburg aufgelistet und müssen bei der ersten Akteneinsicht in der Behörde greifbar vorliegen. Die Termine sollen von der Polizei begleitet werden, so ist von der BGHW am 09.03.2013 gewünscht und dann kann der Aufklärungsprozess beginnen.
Untätigkeitsklage beim SG Bremen am 13.04.2023 eingegangen.
NIEMALS AUFGEBEN! Eine vollständige Akte soll ich nicht erhalten

Mit dem Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1466/7) hat die aktenführende Behörde festgesetzt, eine vollständige Akte soll ich nicht erhalten. So ist es bis dato auch geschehen. So musste ich die Direktion in Mannheim "nerven" und habe mit dem Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie Aktenteile erhalten die ich niemals erhalten sollte. So auch das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 was darin zu lesen war, machte mich fassungslos und erst richtig krank. Ich habe es der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen vorgelegt. Die Kripo kam u.a. zu der Wertung ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit eine Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Ich habe es auch der Presse vorgelegt. Der Weser-Kurier hat am 29.11.2012 darüber berichtet.
Ferner wurde in dem Schreiben vom 27.05.2011 wörtlich mitgeteilt:
"Der Standort Bremen ist auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Bedingungen zu der Auffassung gelangt, Ihnen ein weiteres Mal eine Akteneinsicht nicht zu gewähren. Die Nichtgewährung der Akteneinsicht bezieht damit auch auf die Handakte."
Dazu ist zu sagen:
Kriminelle stören meine Webseite
Der Öffentlichkeit und Presse habe ich meinen Fall geschildert und habe meine Behördenakte 1:1 der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich gemacht. Doch plötzlich und mit dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 ist die BGHW damit nicht mehr einverstanden und begründet es wie folgt wörtlich:
"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet.
Wir untersagen Ihnen daher ausdrücklich Daten über die BGHW, über unsre Mitarbeiter und über unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen. Soweit Sie auf Ihrer Webseite (http://unfallmann.jimdo.com) bereits Daten veröffentlicht haben (z.B. über die BGHW, Dr. [8-1] oder [18] etc.), fordern wir Sie auf, diese Daten bis zum 1. Mai 2013 zu löschen."
Bemerkenswert ist die Tatsache, die BGHW hat am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person gestellt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen gegen meine Person eingestellt. Ich bin also nicht angreifbar und diese Tatsache hat die BGHW schon am 08.04.2011 erkannt.
Die Handakte habe ich später doch bekommen, war aber nicht vollständig und ohne (laufende) Blattnummer. Und habe mit dem Schreiben vom 05.03.2021 weitere Aktenteile als Anlage in Kopie erhalten, mit dem wörtlichen Hinweis:
"...es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Anbei erhalten Sie den vollständigen Ausdruck des hier geführten Vorgang E 29/11.
Im Mai 2011 haben Sie bereits einen Ausdruck des elektronisch geführten Vorgang E 207/09 erhalten (vgl. Schreiben vom 27.05.2011)."
Dazu ist zu sagen, wie soll ich am Sozialgericht (SG) Bremen vor der Öffentlichkeit eine mündliche Verhandlung durchführen, wenn ich die Akten Verwaltungsentscheidungen nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen darf?
45 Geheimunterlagen: Was sich dahinter verbirgt >Klick

Auf meiner Webseite habe ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Der Öffentlichkeit habe ich meine Behördenakte der BGHW zugänglich gemacht. Mit einem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 wurde mir ein Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt und bin im Gefängnis gelandet. Im Gefängnis wurde mir erlaubt, dass ich die 45 Schriftstücke der BGHW mit auf die Zelle nehmen durfte und m. M. Betrug, Meineid, "Redeverbot" etc. dokumentieren. Als ich das letzte Mal (06.09.2021) entlassen wurde hat die Presse darüber berichtet.
Mit Schreiben vom 14.07.2022 habe ich von der BGHW Mannheim weitere Akten in Kopie als Anlage erhalten zum Arbeitsunfall am re. Knie vom 17.09.1992 mit Blatt 1 bis 394 (elektronische Blattzählung).
BGHW erspart sich durch Pflichtverletzungen ein Vermögen
Dazu ist zu sagen
Seit dem Bescheid vom 17.11.2009 sind der Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW bekannt. Durch Pflichtverletzungen verschafft sich die BGHW finanzielle Vorteile und für Einsparungen gab es am 05.02.2013 das Bundesverdienstkreuz. Darüber ist die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen seit der Strafanzeige der BGHW gegen meine Person vom 02.09.2014 informiert, auch dass eine scheinbar "kriminelle Vereinigung" noch am Wirken ist. Ferner hat das Personal der BGHW seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" und noch am Wirken ist. Es ist nichts passiert, die Ermittlungen wurden nach meiner Aussage vom 26.05.2015 eingestellt.
BGHW verhindert seit 1968 meine 1. sachgerechte Unfallrente
Mit meinem Schriftsatz vom 04.04.2023 habe ich für das SG Bremen, für das Personal der Beklagten (BGHW) und für die Öffentlichkeit dokumentiert, warum ich seit 1968 - also von Anfang und bis dato - keine sachgerechte Unfallrente aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 erhalten habe.
BGHW verhindert seit 2001 meine 2. Unfallrente
Mit meinem Schriftsatz vom 30.03.2023 habe ich für das SG Bremen, für das Personal der Beklagten (BGHW) und für die Öffentlichkeit dokumentiert, warum ich seit 2001 - also von Anfang und bis dato - keine sachgerechte Unfallrente aus meinem Stromunfall vom 20.03.2001 erhalten habe.
§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung.

Auf dieser Grundlage streite ich aktiv um Entschädigungen bei meiner gesetzlichen Unfallversicherung der BGHW. Denn ich wurde von Anfang und seit 1968 belogen und betrogen und möchte nur haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Dazu lässt es das Team der BGHW und das SG Bremen aber nicht kommen. Obwohl die medizinischen Gutachten bestätigen, dass ich von Anfang an Recht habe. So haben auch die Ärzte erstmalig am t es auch der mein Hausarzt am
Die BGHW hatte schon am 01.09.2010 erkannt es muss zur Schlichtung (Mediation) kommen, aber das SG Bremern lehnte die Mediation ab. Und die Güterichterin hat auch am 19.02.2014 die Mediation mit dem Hinweis abgelehnt:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Vielfach ist bestätigt, das Sozialgericht hat Falschurteile angefertigt
Mit dem Urteil aus dem SG vom 19.06.2014 kam es von Anfang an zu einer Nachzahlung über 12 Jahre. So wurde nachvollziehbar, vielfach haben die Gerichte von Anfang an Falschurteile angefertigt. Die Rentennachzahlung war nur ein "Spatz in der Hand". Mit einem weiteren Urteil verkündet am 23.06.2015 ist festgestellt zum Vorteil der Beklagten wurde von Anfang an (also seit 1968) meine Unfallrente falsch berechnet und es kam zu einer Rentennachzahlung und war nur auch nur ein Teilerfolg.
Dazu ist zu sagen:
Seit 2001 liege ich im Rechtsstreit mit der BGHW um sachgerechte Unfallrenten. Für Manipulation hat das Gericht kein rechtliches Gehör. So habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit dem Urteil vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache u. Stromunfallsache verloren. So einfach geht das aber nicht. Denn ich habe 16 Jahre in der Medizintechnik nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet:
"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"
So bearbeite ich auch meine Behördenakten und konnte meinem Anwalt mit Schreiben vom 30.07.2009 die Merkwürdigkeiten am SG Bremen melden. Mit den Akten und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 ist gesichert: Das SG Bremen und die Beklagte folgten nicht dem Gesetzgeber und haben von Anfang an manipuliert gelogen und getrickst, um der BGHW eine mögliche Unfallrentenzahlung zu ersparen. Dazu sagte mein Anwalt, die Beklagte und das SG Bremen sind wegen Prozessdelikt angreifbar, damit wollte mein Anwalt aber nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Das ist Betrug
Zweifelsfrei hält die BGHW Beweismittel vor den Gutachtern zurück. Wie der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 bestätigt. So etwas ist natürlich kriminell und wird vom Gesetzgeber bestraft.
Skandal mit großer Tragweite, Mitarbeiter erhalten "Redeverbot"
Meinen Stromunfall vom 20.03.2001 hat die BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt, aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Diese Sache ist noch viel krimineller und von Anfang an so raffiniert eingefädelt, das ich auf Unterseiten gehen muss, wo ich die Raffinesse mit Beweismittel dokumentiere. Mehr lesen
An dieser Stelle nur so viel:
Wenn ich den Bescheid vom 27.04.2004 und weitere 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit vorlege oder Kopiere, dann werde ich seit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ bedroht oder mit einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren (Az.: 324 O 128/19). M.M. kam dieses Urteil unter Meineid zustande. Denn das LG Hamburg hat eine eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW darüber verlangt, das er seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt habe. Und wurde von dem externen Anwalt der BGHW auch am 5.12.2018 mit gleichem Datum vorgelegt. Es dokumentiert aber eine Lüge, denn der Geschäftsführer hatte seinen Mitarbeitern mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 nachvollziehbar "Redeverbot" erteilt. So etwas ist natürlich kriminell und muss auch vom Gesetzgeber bestraft werden. Ansonsten ist und bleibt Deutschland das Schlaraffenland für Betrüger.
BGHW & BG ETEM & SG Bremen fertigen falsche Beweismittel an.
Ich habe am 15.09.2009 ein Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) bei der BGHW angestrengt und hat zu einer internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 geführt. Davon wünschte ich eine Ausfertigung und mir verweigert wurde, so ist mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Mit meinem Schreiben vom 02.05.2011 habe ich mich an die Hauptverwaltung gewandt. Mit Antwortschreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie auch die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 erhalten.
Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung"
und soll für verrückt erklärt werden.
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:
"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Ermittlungsauftrag erhalten. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben."
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Auf der Messe in Bremen wünschte ein Kriminalbeamter eine Kopie von dem internen Schreiben, damit er in seiner Behörde glaubhaft machen kann was er gelesen hat. Und hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 als "Stasiakte" bezeichnet auch diese Bezeichnung habe ich übernommen.
Interne Stellungnahme ist ein "roter Faden" in meiner Behördenakte
Was darin Vermerkt ist, darüber hat auch der Weser Kurier am 29.11.2012 berichtet:
"Ich soll für verrückt erklärt werden."

Kaum zu glauben aber wahr: Am 11.03.2003 (Bl.138/9) hat die BGHW (vormals GroLa BG) einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt. Und hat diesen falschen Bericht mit dem Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143 ) dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.
Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden die verzögerte Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) übersandt. Und wurde sofort an den Gutachter mit dem Schreiben vom 04.09.2003 (Bl.175) als Anlage in Kopie weitergeleitet. Damit hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen und mir wurde der Vorgang verheimlicht. Wie sich der Vorsitzende der BGHW bei dem Leiter des "Instituts" dafür bedankt hat ist unbekannt. Jedoch wurden sie zusammen in Vietnam beim Feiern abgelichtet. Der Vorsitzende zeigt Stolz, dass er unter Personenschutz steht. Mehr lesen und Bilder auf der Unterseite.>Klick
Dem Team der BGHW war bekannt, ich habe die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Und hat dabei klar gestellt, die für mich nachteiligen Schriftstücke hat die BGHW zu entfernen.
BGHW erteilt Hausverbot und "Redeverbot",
aber nachteilige Schriftstücke werden von der BGHW nicht entfernt.
Als der BGHW bekannt wurde, ich habe die STA Bremen eingeschaltet, bekam ich sofort am 18.01.2010 Hausverbot und den Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt, dass noch am Wirken ist.
BGHW wünschte die Schlichtung aber nicht das Gericht
Plötzlich wünschte die So kann es nicht weiAm 01.09.2010 hat die BGHW dokumentiert es soll zur Schlichtung kommen und wäre der Durchbruch gewesen. Damit war das SG Bremen nicht einverstanden und versuchte die Sache mit einer viel Zahl von Falschurteilen am 15.10.2010 zu erledigen.
Am 08.04.2011 (-108-) wünschte der Regionaldirektor (RD) Bremen, eine Strafanzeige gegen meine Person und wollte damit bei seinem Personal eine "Signalwirkung" auslösen. Ihm wurde abgeraten, weil sich wenig Aussicht auf Erfolg biete. Die BGHW hat also die Bestrafung meiner Person im Visier obwohl dafür kein Grund vorliegt.
Am 27.08.2014 habe ich es zu einer Strafanzeige kommen lassen und nun wurde die BGHW zum Nachziehen mit "Signalwirkung" an das Personal gedrängt. Ohne Aussicht auf Erfolg hat die BGHW sofort am 02.09.2014 einen Strafantrag m 02.09.2014 einen Strafantrag gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung und die Beteiligten haben sich dabei personifiziert. Die Ermittlungen hat die STA Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 gegen meine Person eingestellt. Sonst ist nichts passiert. Die "kriminelle Vereinigung" ist weiter am Wirken und lockt neue Mitarbeiter mit der Begrüßung:
Willkommen im Team der BGHW Regionaldirektion Nord in Bremen.
"In Köln ist der Teufel los"
Denn es wurde aufgedeckt, das mächtige Team der BGHW arbeitet mit der BG ETEM in Köln zusammen und falsches Beweismittel mit dem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) für die BGHW und das Sozialgericht (SG) Bremen angefertigt hat. Dem SG Bremen hat die Beklagte es mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) in Kopie als Anlage vorgelegt. Das Gericht hat es aufgegriffen und weiter verwertet und dem Kläger wurde der Ablauf nicht von Amts wegen bekannt gemacht.
"In Hamburg ist der Teufel los"
Es hat sich gezeigt, das mächtige Team der BGHW kann machen was es will und hat auch dem Landgericht (LG) Hamburg mit einem externen Anwalt auf der Nase herum getanzt ist. So wurde ich wider Willen am 13.08.2019 zum Geheimnisträger der BGHW über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,_ € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Das Kopieren ist mir auch untersagt.
"In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen war der Teufel los"
Als ich am 30.08.2021 meine 4. Ordnungshaft in der JVA angetreten habe und ich die 45 Geheimunterlagen der BGHW mit auf meine Zelle nehmen wollte, war der Teufel los. Denn man darf nichts mit auf die Zelle nehmen. Jedoch der Gefängnisarzt und die Vollzugsbeamten kennen meine Webseite und Presseberichte und haben für richtig erkannt, die Geheimunterlagen müssen unbedingt auf meine Zelle, damit ich die Unterlagen beobachten kann, sonst würde ich keine Ruhe finden.
"In Bremen ist der Teufel los"
Das Team der BGHW will nicht kriminalisiert werden und sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen. Es wird sich noch zeigen, das Sozialgericht (SG) Bremen und die in Köln ansässige Berufsgenossenschaft (BG ETEM) sind in Prozessdelikt verwickelt und zur Aufklärung soll nichts weiter passieren. So ist es mit den Akten und folgenden Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert. Sie haben eine Grenze gezogen die ich auf keinem Fall überschreiten soll. Am 18.01.2010 habe ich das 1. Hausverbot erhalten, den Mitarbeitern der BGHW wurde "Redeverbot" erteilt. Das letzte Hausverbot wurde mit Urteil vom 19.06.2014 aufgehoben das "Redeverbot" hat weiter Wirkung. Tatbestand war auch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009. Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat das Gericht nicht zugeschaltet.
Strafvereitlung im Amt wird ableitbar.
Deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr vorbildlich da.

Die deutsche Sozialversicherung handelt nicht nach Recht.-u Gesetz. Sondern eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken. Mit meiner Webseite habe ich der Öffentlichkeit vorgetragen, die BGHW und Sozialgericht (SG) Bremen sind darin verwickelt und die Presse berichtet über meinen Fall.
Festgestellte Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen.
Auf Grund der festgestellten Unfallfolgen habe ich meinen Arbeitsplatz in der Medizintechnik verloren und bin als Schwerbehinderter anerkannt. Auf der Grundlage meiner zwei Arbeitsunfälle 1968 u. 2001 hat die BGHW mit der Gesprächsnotiz vom 27.04.2004 in meiner Sache dokumentiert:
"dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60 Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."
Zum Arbeitsunfall-Verkehrsunfall vom 19.06.1968 ist festzustellen:
Mein Berufsleben in der Medizintechnik war aufgrund der festgestellten Unfallfolgen nicht mehr möglich. Von der BGHW (vormals GroLa BG) kann ich dazu im Einklang eine Entschädigung erwarten. Denn an die Einschätzungen der Gutachter, die meine Unfallfolgen festgestellt haben ist die Verwaltung im Rahmen der Gesetzmäßigkeit gebunden. So hat es die BGHW im Schreiben vom 25.04.2008 dokumentiert.
Dringender Hinweis:
Das Schreiben der BGHW vom 25.04.2008 hat die BGHW am 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt.
Die BGHW will aber nicht zahlen und die Sache ist von Anfang an und mit dem Zwischenbericht der BG Unfallstation vom 02.07.1969 aus dem Ruder gelaufen. Die BGHW ist eine Behörde die Beweismittel zurückhält und dazu hat mein Anwalt der BGHW mit Schreiben vom 22.12.2004 Vorhaltungen gemacht. Davon hat sich die Beklagte (BGHW) nicht beindrucken lassen. Und mit dem Schreiben vom 13.02.2011 hat der Rentengutachter aufgedeckt, dass das Rentengutachten vom 05.09.2003 durch die BGHW manipuliert wurde und mir noch eine unfallbedingte Teil-MdE bezüglich der Retropatellararthrose im li. Knie zusteht und 10 von 100 beträgt.
Unfallstation wollte Regie der Aufklärung übernehmen.
Mit dem Schreiben vom 12.01.2004 ist dokumentiert, der BG-Unfallarzt hat den Überblick verloren wollte die Regie der Aufklärung übernehmen. Die BGHW hat die Akte zurückgehalten und zur Aufklärung ist nichts passiert.
Zum Arbeitsunfall-Stromunfall vom 20.03.2001 ist festzustellen:
Wieder will die BGHW nicht zahlen und nachdem ich die zwei Verfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 mit meinem Anwalt verloren habe, konnten wir mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 Prozessdelikt aufdecken und das SG Bremen ist darin verwickelt.
SG Bremen und BGHW in Prozessdelikt verwickelt!
Prozessdelikt konnte mein Anwalt mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 dokumentieren und viel kriminelle Energie steht dahinter. Nun war das SG Bremen und die BGHW wegen Prozessdelikt angreifbar, damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"
Kundschaft der BGHW ist einer "kriminellen Vereinigung" ausgeliefert.

Mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.09 konnte ich kriminelle Handlungen zementieren, darüber habe ich ein EXTRA - BLATT im November 2009 angefertigt. Mit illegalen Handlungen hat die BGHW die Aufklärung begrenzt.
Die zuständigen Behörden haben eine Kopie erhalten. Jedoch zur Aufklärung ist nichts passiert. Die BGHW & BG ETEM sowie das SG Bremen können meinen Ausführungen nicht widersprechen, denn die Beweismittel liegen greifbar vor.
Beklagte reagiert nicht auf meine Schriftsätze & legt Gericht lahm.
Am 07.12.2012 hat die Beklagte dem Gericht bekannt gemacht, sie hat sich entschlossen, auf die Schriftsätze des Klägers nicht mehr zu reagieren. Und zementiert, die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 ist am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Dazu im Einklang müsste das Gericht mit Mutwilligkeitskosten reagieren, aber es passiert nichts.
Am SG Bremen ist die Gerichtsakte nicht mehr auffindbar.
So ist es mit dem Schreiben vom 18.12.2019 dokumentiert. Auch bei der BGHW sind Akten nicht mehr auffindbar und wurde dem SG Bremen mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 bekannt gemacht. Und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 ist dokumentiert, der Staatsanwalt Bremen will keine weiteren Ermittlungen einleiten und keine Beweismittel sicherstellen. Es passiert also nichts zur weiteren Aufklärung.
Feuer im Nachbarhaus: Video
Die Gerichtsakte liegt mir in Kopie greifbar vor und könnte durch ein Großfeuer, wie am 21.01.2019 im Nachbarhaus vernichtet werden und habe es auch der Polizei mit meinem Schreiben vom 22.01.2019 gemeldet.
Es folgen die vier o.g. Beweismittel.
Chefarzt dokumentiert, BGHW hat das Rentengutachten manipuliert.
Mit dem Chefarztbrief vom 13.02.2011 ist dokumentiert, die BGHW hat mit dem Zurückhalten von Beweismittel das Rentengutachten vom 05.09.2003 zu meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 manipuliert. Im li. Knie ist wahrhaftig mein Gesundheitsschaden mit einer MdE von 10% (Minderung der Erwerbsfähigkeit) zu entschädigen und seit 10 Jahren passiert nichts.
Denn die BGHW will nicht kriminalisiert werden und sich auch nicht in der Presse rechtfertigen und hat dazu eine Grenze der Aufklärung gezogen. Dem nicht genug wurden rechtswidrige Hausverbote erteilt und den Mitarbeiter der BGHW wurde mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Scheinbar kam es am 5.12.2018 zu einem Meineid.
Dazu später mehr und es folgen auch weitere Beweismittel.
Den Text meiner Webseite hat das SG Bremen überprüft.
Der BGHW habe ich vorgetragen, wie "Michael Kohlhaas" kämpfe ich seit vielen Jahren um Gerechtigkeit und die BGHW möge den Mangel in der Sachaufklärung eingestehen. Darauf habe ich am 10.05.2013 mein 3. Hausverbot von der BGHW erhalten und wurde vom SG Bremen am 19.06.2014 wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Dem SG Bremen war/ist bekannt, hier ist Betrug (§ 263 StGB) im Spiel.
"Wer Kenntnis von einer Straftat hat, erhält oder verschweigt oder eine Straftat, die begangen werden soll nicht vereitelt oder meldet begeht selber eine Straftat. Straftatbestand ist dann eine Strafvereitelung und wird bestraft."
Sozialgericht Bremen und BGHW in Prozessdelikt verwickelt!
Staatsanwaltschaft (STA) Bremen will die Beweismittel nicht sicherstellen.
Am 26.08.2009 habe ich mit meinem Anwalt aufgedeckt, das SG Bremen u. die BGHW sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken, die niemals zurückrudern wird u. vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Ich habe mit einem Beschwerdeverfahren weitergemacht und konnte aus der internen Stellungnahme der BGHW (Az.207/09) vom 05.10.2009 entnehmen, wenn ich als Kunde der BGHW erkenne, dass zur weiteren Aufklärung nichts passiert, dann befürchtet die BGHW einen "Amoklauf" und die Gefährdung für Leib und Leben. Und haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen.
Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 im Jahre 2012 gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:
"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Ermittlungsauftrag erhalten. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben."
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Auf der Messe in Bremen wünschte ein Kriminalbeamter eine Kopie von dem internen Schreiben, damit er in seiner Behörde glaubhaft machen kann was er gelesen hat und hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 als "Stasiakte" bezeichnet auch diese Bezeichnung habe ich übernommen.
Die BGHW will nicht kriminalisiert werden und sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und das SG Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt und haben im Visier das nichts weiter passiert. So ist es in den vorliegenden Akten, der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 und E-Mail der BGHW am 17./28.11.2009 dokumentiert.
Mediation (Schlichtung): Richter/in verhindert den Durchbruch.
Mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 wurde nachvollziehbar, die BGHW hat die Sache nicht mehr im Griff u. wünschte die Mediation. Aber nicht das SG Bremen und wäre der Durchbruch gewesen.
Und so hat die Richterin am SG Bremen meine Klagen am 15.10.2010 als aussichtslos zurückgewiesen.
Dem folgte ein Beschluss aus dem SG Bremen vom 06.12.2013 über vier Güterverhandlungen und wäre der Durchbruch gewesen. Jedoch die Güterichterin hat die Mediation verweigert, mit dem Hinweis im Schreiben vom 19.02.2014 wörtlich:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Dem folgten mit Beschluss erlassene Mediationen und letztmalig am 21.05.2019 vor dem Landgericht (LG) Hamburg. Es kam aber zu keiner Mediation und keinem Durchbruch, weil u. a. das Gericht mir keinen Anwalt zur Verfügung gestellt hat.
Ich will und werde keine Straftat begehen:

Mit einer Strafanzeige bin ich nicht angreifbar, so hat es die BGHW am 08.04.2011 dokumentiert. Und hat sich auch mit der Strafanzeige der BGHW am 02.09.2014 bestätigt.
Wer Kenntnis von einer Straftat hat, erhält oder verschweigt oder eine Straftat, die begangen werden soll nicht vereitelt oder meldet begeht selber eine Straftat. Straftatbestand ist dann eine Strafvereitelung und wird bestraft. Wenn zur Aufklärung in meinem Fall nichts weiter passiert könnte es zu einem "Amoklauf" kommen, dass will ich verhindern.
BGHW fühlt sich m. M. bedroht, wenn etwas zur Aufklärung passiert.
Dazu im Einklang hat sich das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet und haben in einem Vermerk vom 29.04.2016 dokumentiert, dass die Mitarbeiter mit Bumerangsätzen antworten sollen und kein Ansatzpunkt für Diskussionen liefert. Zur Aufklärung soll also nichts passieren.
Mein Fall macht die BGHW rechtlich und praktisch noch unerfreulicher.
Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich meine Behördenakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und grundsätzlich auch im Internet veröffentlichen darf. Dieses will die BGHW verhindern. Es soll also zur Aufklärung nichts weiter passieren. In der E-Mail (07.03.2018) ist dokumentiert, wie die BGHW dabei vorgeht u. es wurde erkannt, mein Fall ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich. Und wird durch das Einschalten externer Hamburger Anwälte noch unerfreulicher.
Mein Hinweis auf einen möglichen "Amoklauf" in der Behörde der BGHW hat der Polizeinotruf 110 Bremen am 12.03.2023 sehr ernst genommen und die Beweismittel soll ich vorlegen und können auf meiner Internetseite von der Polizei als Abschrift gesichtet werden. Die Originale liegen in Kopie greifbar vor. Am 13.08.2019 bin ich wider Willen zum Geheimnisträger der BGHW geworden und muss 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geheimhalten. Dabei ist auch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09). Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- €, oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Und bin letztmalig mit den 45 Geheimunterlagen unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat auch die Presse am 21.10.2021 berichtet.
Zur Aufklärung ist nichts passiert
Schon in den zwei Berichten vom 05.01.2009 über die mündlichen Verhandlungen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 sind meine Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BGHW dokumentiert. Zur Aufklärung ist aber aus dem LSG nichts passiert und so habe ich kein rechtliches Gehör erhalten.
Mit dem Vermerk vom 09.06.2009 war der BGHW bekannt, die Mitarbeiter der BGHW werden von mir als Betrüger bezeichnet. Eine Strafanzeige gegen meine Person hat die BGHW nicht angestrengt, denn meine Vorhaltungen sind begründet. Ich bin somit nicht angreifbar und hat die BGHW selbst am 08.04.2011 dokumentiert.
Am 27.08.2009 habe ich die Staatanwaltschaft Bremen zur Aufklärung eingeschaltet und die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen, aber sonst ist zur Aufklärung nichts weiter passiert.
Ich wurde verurteilt mögliche Straftaten geheim zu halten.
Am 18.01.2010 habe ich Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt.
Wegen dem Hausverbot habe ich mehr als 6000 Blatt, Unfall.- u. Geheimakten in Kopie kostenlos erhalten. Und die 45 Geheimakten dokumentieren mögliche Straftaten. Die soll ich seit dem 13.08.2019 geheimhalten. Würde ich die möglichen Straftaten geheimhalten und und dem Versäumnisurteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 (Az: 324 O 128/19) folgen, begehe ich eine Straftat.
Schlichtung hat das SG Bremen nicht zugelassen
Am 01.09.2010 wollte die Beklagte meinen komplexen Fall mit einer Schlichtung erledigen, wurde vom Gericht aber nicht zugelassen. Und das Gericht versuchte mit einer Vielzahl von Fehlurteilen der Aufklärung aus dem Wege zu gehen. Darüber hat die Presse am 18.10.2010 berichtet.
Klagehäufung wie sie bisher noch nie beobachtet wurde.
Weil zur Aufklärung nichts passiert, hat die BGHW am 25.10.2012 eine Klagehäufung erkannt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte lahm legen.
Prozessdelikt aufgedeckt, BGHW Bremen befürchtet "Amoklauf"
Sozialgericht Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt.
Nun hat das SG Bremen am 24.02.2023 im Gerichtsbescheid erkennbar gemacht, zur Sachaufklärung wird nichts weiter passieren. Und bringt damit Leib und Leben der "kriminellen Vereinigung" und weiterer Personen in Gefahr. Nur ein Finalschuss könnte der Problemlöser sein, denn damit könnte dem Kläger Verhandlungsunfähig bescheinigt werden. Dass mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden soll, hat die Beklagte schon dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in den Schriftsätzen vom 24.06.2013 vorgeschlagen.
Dazu ist noch zu sagen:

Über das merkwürdige Verwaltungshandeln der BGHW und wie sie ihr Problem mit mir beseitigen wollen, hat der Weser Kurier im "Kampf um Unfallrente" am 29.11.2012 der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Später haben sich Unfallopfer in meinem Gästebuch eingetragen und sind bereit die "Bande" in der Behörde niederzumachen (Amoklauf). Dass darf aber nicht passieren und will ich verhindern.
Das Sozialgericht Bremen ist zweifelsfrei in Prozessdelikt verwickelt und wurde am 26.08.2009 dokumentiert. Nun hat das SG Bremen am 24.02.2023 im Gerichtsbescheid dokumentiert, zur Aufklärung der Sach.-und Rechtslage wird nichts weiter passieren. Damit wird nachvollziehbar, ein von der BGHW prognostizierte "Amoklauf" steht seit 14 Jahren im Raum und die Mitarbeiter leiden seit dem Jahre 2009 unter einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben.
Die Gefahr ist nicht anzuzweifeln und habe ich der BGHW mit meinem Schreiben vom 06.03.2012 auch vorgetragen. Zur Aufklärung und Beseitigung der Bedrohungslage ist aber nichts passiert.
Die BGHW will nicht kriminalisiert werden und sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und das SG Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt und haben im Visier das nichts weiter passiert. So ist es in den vorliegenden Akten, der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 und E-Mail der BGHW am 17./28.11.2009 dokumentiert.

Letztmalig bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm am 06.09.2021 aus dem Gefängnis gekommen. Die Geheimunterlagen dokumentieren, die BGHW hat eine Grenze der Aufklärung gezogen, die von keiner Behörde durchbrochen wurde. Also nicht von der Polizei Bremen, der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen, dem Bundesversicherungsamt (BVA) und auch nicht vom SG Bremen. Und ein Polizeibeamter Bremen hat mich am 15.04.2015 wörtlich angeschrien:
Hauen Sie ab ich will von Ihrer "Scheiße nichts wissen".
Es kam zur Gerichtverhandlung und eingestellt wurde, weil die Zeugen nicht eingetreten sind (9 Polizeibeamte). Und die Verfügung der STA Bremen es soll meine Straffähigkeit überprüft werden hatte sich damit auch erledigt. Dabei denke ich an den Fall von "Gustl Mollath".
Die fünf größten Fehlurteile vor deutschen
Gerichten - diese Justizirrtümer solltet ihr kennen
Die Kripo hat erkannt, ich könnte der "2. Gustl Mollath" werden

"Redeverbot"
Mitarbeiter der BGHW haben seit 18.01.2010 "Redeverbot" sie halten sich Fit auf dem Bürohausdach und machen Kariere. Fehlurteile führten zu einer Klagehäufung, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung der BGHW als auch die Gerichte "lahm legen". Dazu im Einklang liegen die Schriftsätze der BGHW vom 25.10.2012 vor und sind am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt worden.
"Fehler müssen vollständig aufgedeckt und beseitigt werden"
Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich in der Medizintechnik gehandelt. So bearbeite ich auch aktiv meine Behördenakte bei der BGHW (vormals GroLa BG) seit 2001. Für die aufgedeckten Pflichtverletzungen und Fehler wollen sich die Mitarbeiter der Behörden nicht rechtfertigen und haben sofort am 17.11.2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen, nachdem mir die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten bloß Pflichtverletzungen bestätigt hat. Und mein Anwalt und ich haben sogleich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar und haben sich bis dato nicht gerechtfertigt. Und seit dem 10.03.2020 ist dokumentiert, dass die Gerichtakte nicht mehr auffindbar sein soll.
"wir wollen N. hier nicht mehr sehen".
In der BG Unfallstation Bremen kam es zu einem Arztfehler, den habe ich aufgedeckt. Danach hat der leit. Arzt der BG Unfallstation in seinen Zwischenberichten vom 02.07.1969 und 10.06.1969 der BG gemeldet:
"wir wollen N. hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nach dem heutigen Auftreten von N. bei uns nicht mehr gegeben ist."
Der leit. Arzt hat sogleich den Irrtum erregt, Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet würden nicht mehr vorliegen. Diesen Fehler muss ich aus meiner Behördenakte entfernen. Damit nerve ich die Behörde aktiv seit meiner ersten Akteneinsicht im Jahre 2001. Es ist der Anknüpfungspunkt, dass die Presse am 21.10.2021 mitteilen konnte:
"Herr Neumann nervt".
Die Behörde (BGHW) hat dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. Und letztmalig kam ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis mit 45 Geheimunterlagen der Behörde unter dem Arm.
Das Maß ist voll, gnadenlose Aufklärung in der Behörde!
In Bremen Falkenstr. 7 erwartet die BGHW einen Amoklauf!

Denn nun ist mit dem Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 24.02.2023 (Az.: S U 82/22) bestätigt, das Gericht hat sich von der Aufklärung völlig zurückgezogen. Und hat sich damit nicht nur einer möglichen Untätigkeitsklage ausgesetzt. Die Beklagte geht seit dem 05.10.2009 wörtlich davon aus:
"Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nicht weiter passieren sollte.
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Um einer möglichen Gefahr für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussagen, halten wir das Vorgehen auch für gerechtfertigt."
Die BGHW hat schon am 17./28.11.2009 dokumentiert, sie will nicht kriminalisiert werden und sich auch nicht in der Presse rechtfertigen und hat dazu eine Grenze der Aufklärung gezogen.
Sogleich hat die BGHW dokumentiert, es könnte zum Auftritt mit einer Waffe kommen, wenn erkannt wird, dass nichts weiter passiert. Insoweit hat die BGHW mich schon im Beschwerdeverfahren (E 207/09) am 05.10.2009 in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Nun hat das Sozialgericht (SG) Bremen mit Gerichtsbescheid vom 24.02.2023 erkennbar gemacht, es hat überhaupt keine Aufklärung betrieben und es wird auch weiter nichts mehr passieren. Für die Beklagte war klar, das Maß ist voll, jetzt ist der Punkt erreicht, dass es in der Behörde zu einem Auftritt mit einer Waffe kommen kann. Und leiden seit dem Jahre 2009 unter einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben und ist mit der internen Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 dokumentiert. Diese interne Stellungnahme liegt allen Bremer Behörden vor, aber keine Behörde beseitigt die mögliche Gefahr.
Die Gefahr habe ich dem Polizeipräsidenten Bremen schon am 12.03.2012 gemeldet. Die Gefahr wurde aber nicht beseitigt.
Es wird auf meiner Webseite dokumentiert, die Ordnung wurde beseitigt. Insoweit rufe ich alle Deutschen zum Widerstand auf und können sich im Gästebuch eintragen. Als Unfallopfer und anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) leiste ich seit 20 Jahren aktiven Widerstand und habe mein Bestes gegeben. Bin über 80 und habe zwei Schlaganfälle überstanden. Seit 13.08.2019 bin ich wider Willen Geheimnisträger der BGHW und muss auf unbestimmte Zeit unter der Androhung von bis zu 250.000,- € Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geheimhalten auch das Kopieren ist mir untersagt. Nur darum geht es dem Team bei der BGHW noch gut und machen Karriere. Letztmalig wurde ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm und auch dafür muss sich das Team als bald rechtfertigen und sich auf dem Dach der Behörde Fit hält auch darüber hat die Zeitung berichtet.
Das Maß ist voll, gnadenlose Aufklärung in der Behörde!
In Bremen Falkenstr. 7 erwartet die BGHW einen Amoklauf!
Mit dem Gerichtsbescheid aus dem Sozialgericht (SG) vom 24.02.2023 ist dokumentiert, das Gericht hat eine von der Beklagten schon am 28.11.2009 gezogene Grenze der Aufklärung nicht durchbrochen. Betreibt keine eigene Aufklärung der wahren Sach.- und Rechtslage und folgt den vielen Fehlurteilen seit weit über zehn Jahren.
"Lückenlose Aufklärung in allen Behörden"
Es ist die Aufklärung in allen Behörden erforderlich die sich mit meinem Fall beschäftigt haben und noch beschäftigen. Es sind Tatsachen und Akten bekannt die am 13.08.2019 vom Landgericht (LG) Hamburg zur Geheimhaltung festgesetzt wurden. Und war nur mit Prozessdelikt möglich.
Aufklärung \ Beratung \ Auskunft - "Das müssen Sie wissen" >Mehr

Unter bghw.de/karriere/bremen hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch nachvollziehbar. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst. Und der Gesetzgeber hat die Sorgfaltspflichtverletzungen in Ausnahmefällen unter Strafe gestellt. Die Anknüpfungspunkte für Ausnahmefälle sind in der Behördenakte der BGHW gesichert und die Akte liegt mir in Kopie vor. Damit wird nachvollziehbar, die BGHW hat ein "Problem" und warum ich von der BGHW am 05.10.2009 in die Liste der "gefährlicher Personen" aufgenommen wurde.
Mein Fall ist kein Einzelfall, die "Tricksereien" und das Vertuschen bereiten viel Arbeit. Organisatorisch ist dies natürlich von der Abteilung in Bremen nicht zu leisten. Insoweit haben die Mitarbeiter am 13.04.2011 dokumentiert: Mein Fall und die Bearbeitung ähnlich gelagerte Fälle anderer Regionaldirektionen könnten und sollten von der Direktion Mannheim übernommen werden. Aber die Übernahme wurde sogleich abgelehnt, so muss der Regionaldirektor die "Ausnahmefälle" selbst abarbeiten.
05.10.2009
Regionaldirektion Bremen meldet, wir haben ein "Problem"
Dazu ist zu sagen:
Schon im Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) hat die BGHW Bremen in ihrer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 der Direktion Mannheim u.a. wörtlich gewarnt:
"Dass man sich völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussagen, halten wir das Vorgehen auch für gerechtfertigt."
Das Maß ist voll!
Mit Gerichtsbescheid vom 24.02.2023 hat das SG Bremen meine Klage zur zur Sache Az. S 2 U 82/22 (Stromunfall) nach § 105 SGG abgewiesen. Entscheidungsgründe dokumentieren, das Gericht hat keine Aufklärung betrieben und geht davon aus, weil ich seit weit über zehn Jahren immer wieder den gleichen Antrag nach § 44 SGB X bei der Behörde gestellt habe, so sei der Sachverhalt von der Behörde und den Gerichten geklärt und meine Klage könnte ohne mündliche Verhandlung abgelehnt werden.
Dass das Gericht keine Aufklärung betrieben hat, ist gesichert.
Denn es wurde nicht einmal erkannt, dass die Beklagte ihre 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen seit dem 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt hat. Seit dem 10.03.2020 ist bekannt, der Direktor am SG Bremen kann nicht mehr nachvollziehen wo die Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) verblieben ist und am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentiert. So wurde auch nicht über die vielen merkwürdigen Mediationen diskutiert. Auch darüber kann der Direktor am SG Bremen Auskunft geben und war noch am LSG Bremen als Richter in den Urteilen vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfall verwickelt und für das Zurückhalten von Beweismittel und Manipulation kein rechtliches Gehör gehabt hat.
Kommt es wie in meinem Fall, durchgängig zu Fehlurteilen weil, die Beklagte eine Grenze der Aufklärung gezogen hat und vom Gericht nicht durchbrochen wurde/wird. So wird der Kläger auch in Zukunft seine Klagen verlieren. Dem Kläger bleibt also nur noch der Auftritt mit einer Waffe, damit es zum Durchbruch der gezogenen Aufklärungsgrenze in der Behörde kommt. Diese ist der Beklagten und den aktenkundigen Gerichten seit der der E-Mail vom 28.11.2009 bekannt. Aber niemals werde ich Erich Neumann als Kläger mit einer Waffe in der Behörde erscheinen. An so etwas können nur Kriminelle denken und die sind mit meinem Schreiben vom 08.02.2015 bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen personifiziert.
"Kriminelle Vereinigung" ist am Wirken & Fehlurteile liegen vor.
Wie ein Investigativjournalist gebe ich mein Bestes.

Investigativer Journalismus (bedeutet‚ aufspüren, ‚genauestens untersuchen) und setzt eine langwierige, genaue und umfassende Recherche vor Veröffentlichung voraus. Themenschwerpunkte sind in der Öffentlichkeit als skandalträchtig angesehene Vorgänge aus Politik oder Wirtschaft.
Akteneinsicht bei der BGHW seit 2010 bis dato verweigert.
Am 16.04.2013 hat die BGHW angekündigt, mit mir zusammen sollen einzelne Aktenteile auf meine Vorwürfe hin überprüft werden. Wahrhaftig hat die BGHW es aber bis dato dazu nicht kommen lassen. Und nicht nur die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW, dokumentieren meine Vorwürfe und sind mehr als bloße Sorgfaltspflichtverletzungen.
Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nicht möglich.
Am 26.08.2022 teilte mir der zuständige Staatsanwalt mit:
"Ihren Schreiben vom 04.05.2022, 24.05.2022, 25.05.2022 und 17.08.2022 sind keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten zu entnehmen. Daher werde ich weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismitteln" vornehmen. Eine Akteneinsicht in den hiesigen Räumlichkeiten ist derzeit nicht möglich."
Diesen Ausnahmefall habe ich der Senatorin f. Justiz u. Verfassung Bremen mit meinem Schreiben vom 27.02.2023 gemeldet.
Ausnahmefall:
"Harter Tobak": Prozessdelikt objektiviert und dokumentiert
Nach dem ich meine Klagen mit dem Urteil vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren habe, habe ich mit meinem Anwalt die Akten studiert und konnten mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 stichhaltig Prozessdelikt dokumentieren. Der mit viel Raffinesse u. krimineller Energie eingefädelt wurde und war nur mit der Unterstützung aus dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und dem SG Bremen möglich. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Darauf habe ich die STA Bremen eingeschaltet und habe sogleich ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW unter dem Az. 207/09 ausgelöst. Dabei hat die Regionaldirektion Bremen der Direktion Mannheim ein internes Stellungnahme vom 05.10.2009 über drei Seiten übersandt und als "harter Tobak" von der Kriminalpolizei bezeichnet wurde.

Seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der BGHW aktenkundig "Redeverbot" und mit einer eid. Versicherung vom 5.12.2018 hat die BGHW vorgetäuscht das Personal der BGHW habe kein "Redeverbot" erhalten. So ist die BGHW an das Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 zum Az.: 324 O 128/19 gekommen. Und wider Willen wurde ich zum Geheimnisträger der BGHW und muss 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geheimhalten. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Und das Kopieren ist mit auch untersagt. Und letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.
Die Justizbeamten und der Gefängnisarzt haben erkannt, hier liegt ein Ausnahmefall vor und haben dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf meine Zelle nehmen durfte, weil ich sonst nicht Schlafen kann.
Ausnahmefall:
Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:
"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Ermittlungsauftrag erhalten. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben."
Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.
Auf der Messe in Bremen wünschte ein Kriminalbeamter eine Kopie von dem internen Schreiben, damit er in seiner Behörde glaubhaft machen kann was er gelesen hat und hatte die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 als "Stasiakte" bezeichnet auch diese Bezeichnung habe ich übernommen .
Am 17.11.2009 konnte die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigen.
Am 18.11.2009 wurde das interne Stellungnahme vom 05.10.2009 von der Regionaldirektion Bremen zur "Geheimhaltung" festgesetzt.
Hinweis: Jedoch mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 27.05.2011
habe ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 in Kopie als Anlage erhalten.
Ausnahmefall:
Am 18.01.2010 bekam ich mein 1. von drei rechtswidrigen Hausverboten und die Mitarbeiter der BGHW haben "Redeverbot" erhalten
Ausnahmefall:
Am 08.04.2011 wünschte der Regionaldirektor eine "Signalwirkung" aus der STA und will mit der Bestrafung meiner Person gegenüber seinem Personal eine "Signalwirkung" auslösen. Obwohl eine Strafanzeige gegen meine Person nicht gerechtfertigt wäre und lässt Stasi-Manier ableiten. Und es wurde am 08.04.2011 über das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert:
"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin."
M.M. soll in der Öffentlichkeit und in der Behörde der BGHW geheim bleiben, dass die BGHW nach Stasi-Manier vorgeht. Dazu im Einklang hat der Polizeipräsident Bremen am 12.03.2012 nachvollziehbar dokumentiert:
"Nach Durchsicht der von Ihnen übergebenden Unterlagen ist eine Zuständigkeit der Polizei nicht gegeben."
In den Unterlagen war auch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 eingebunden und dokumentiert, die Beteiligten gehen nach "Stasi-Manier" vor.
Am 22.11.2012 habe ich die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vorgelegt. Nach dem Sichten hat die Staatsanwältin mir erklärt ich sei keine "gefährliche Person" und das Ermittlungsverfahren wird mit einer Verleumdungsklage eingeleitet. Tatsächlich wurde aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und mit Bescheid der STA Bremen vom 19.11.2013 wurde wörtlich dokumentiert:
"Aus Ihrem Vorbringen sind tatsächliche zureichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich zu beurteilendes Fehlverhalten der Beteiligten nicht abzuleiten. Deshalb war die Aufnahme von Ermittlungen und die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abzulehnen."
Am 24.06.2013 hat die BGHW das SG zum Nebenkriegsschauplatz ernannt, wo es so richtig ballert. Und das SG Bremen sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.
Am 02.09.2014 hat die BGHW es zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen lassen mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen sofort eingestellt. Von der BGHW gab es keinen Widerspruch.
Darauf hat die BGHW einen externer Anwalt aus Hamburg eingeschaltet und kein recht auf Akteneinsicht hat. Ohne Akteneinsicht hat es der Anwalt vollbracht, dass ich im NAMEN DES VOLKES vom Landgericht (LG) Hamburg zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 verurteilt wurde (Az. 324 O 128/19).
Die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 war auch dabei.
Nun werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Und darf die 45 Schriftstücke nicht Kopieren.
Ausnahmefall
Es muss Fehlverhalten vorliegen, dass der Gesetzgeber unter Strafe gestellt hat. So wird auch erklärbar, warum die BGHW angeblich ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 nicht sichten kann. So hat die Beklagte (BGHW) am 20.12.2019 dem SG Bremen auch wörtlich vorgetragen:
"Bezüglich des Schreibens vom 05.10.2009 ["Stasiakte"] bitten wir den Kläger eine Kopie vorzulegen, um prüfen zu können, in welcher Unfall-/BK Akte dieses Schreiben enthalten ist, bzw. aus welchen Gründen dieses Schreiben eventuell nicht in den sozialrechtlichen Akten dokumentiert ist."
Hinterhältiger Ausnahmefall, nach Stasi-Manier.
Ich soll also die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 kopieren und werde sogleich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Denn das Kopieren ist mir seit 13.08.2019 auf unbegrenzte Zeit untersagt.
"Lasst uns diesen Job zu Ende bringen." >Klick
Zur Mediation (Schlichtung) bin ich seit 2010 bereit und ist nicht mehr selbstverständlich, wie mein Schreiben vom 21.02.2023 nachvollziehbar dokumentiert.
Ausnahmefall:
Am 13.08.2019 legte die BGHW mir 45 Unterlagen zur Geheimhaltung vor und die Stasiakte war dabei.
Mit einer eid. Versicherung vom 5.12.2018 hat die BGHW vorgetäuscht das Personal der BGHW habe kein "Redeverbot". So ist die BGHW an das Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 zum Az.: 324 O 128/19 gekommen.

So wurde ich gegen meinem Willen zum Geheimnisträger der BGHW und werde dazu mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden mit den 45 Geheimunterlagen unter dem Arm, die ich nicht kopieren darf.
Ausnahmefall:
Am 20.12.2019 meldete die Beklagte dem SG Bremen, dass das interne Schreiben ("Stasiakte") vom 05.10.2009 nicht auffindbar sei und ich könnte doch eine Kopie anfertigen. Ich darf und kann aber von der "Stasiakte" keine Kopie anfertigen, weil ich von der Beklagten mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft bedroht werde.
Ausnahmefall:
Am 17.02.2023 habe ich festgestellt die 45 Unterlagen sind falsche Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Insoweit muss auch die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 26.07.2010 nach § 44 SGB X geändert werden. Und habe dazu am 17.02.2023 meinen Antrag gestellt.
Untätigkeitsklage
Am 20.02.2023 ist beim Sozialgericht (SG) Bremen meine Untätigkeitsklage eingegangen.
§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung,

auf dieser Grundlage streite ich um Unfallrenten seit 2001.
Als Versicherter meiner zuständigen BGHW Regionaldirektion Nord (RN) Bremen, bin ich von Anfang an um eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus drei Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001 betrogen worden und die Pflichtverletzungen nehmen kein Ende.
Ausnahmefall:
Aufgrund der Unfallfolgen bin ich nicht mehr vermittelbar.
Die Beklagte betreibt keine vollständige Aufklärung und geht zu Unrecht davon aus, meine mit Bescheid vom 12.09.2002 anerkannten "anfallsartige Kopfschmerzen" soll bei dem Verlust meines Arbeitsplatzes keine Rolle gespielt haben. Und wird sogleich mit der Abmahnung durch die Firma (23.08.2000) nachvollziehbar widersprochen. Weitere Aufklärung hat die BGHW mit Schreiben vom 11.07.2008 abgewiesen und hält auch vor den Medizinern im Dunkeln, dass ich aufgrund der festgestellten Unfallfolgen nicht mehr vermittelbar bin. Und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nicht unter 50% nachvollziehbar wird.
Ausnahmefall:
Unfallarzt wollte schon 2004 Regie der Aufklärung übernehmen.
Am 12.01.2004 hat die BG Ambulanz angekündigt, dass der Unfallarzt die Regie der Aufklärung übernehmen möchte und hat um die Behördenakte gebeten. Dass hat die BGHW nicht zugelassen und hat mit der Vorlage falscher Beweismittel und dem Verändern von Beweismittel am 30.01.2004 die weitere Aufklärung verhindert.
Ausnahmefall:
Beklagte erregt falschen Tatbestand in Gerichts & Behördenakte.

Kriminelle Energie steckt in der Stromunfallsache und dazu hat die BGHW das renommierte Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle eingeschaltet und der BG ETEM in Köln unterstellt ist. Die Beklagte benutzt Aktenvermerke und erregt damit den Irrtum, für mich nachteiliges Beweismittel wird nicht in den Prozess eingebracht. Wahrhaftig hat die Beklagte das Beweismittel aber mit einem Schriftsatz vom 28.02.2005 als Anlage in Kopie in den Prozess eingebracht und hat dazu ihren Vermerk auf dem Beweismittel entfernt. Das Sozialgericht (SG) Bremen hat den Schriftsatz aufgegriffen und nur an den Gerichtsgutachter übersandt und nicht an den Kläger.
Ausnahmefall:
Sachverständiger der BG ETEM hat erkannt, hier läuft was schief, hat Amtshilfe angeboten und wurde von der BGHW und dem Landessozialgericht (LSG) Bremen nicht angenommen, siehe mein Schreiben vom 19.06.2007.
Ausnahmefall:
Rentengutachter dokumentiert, die BGHW hat manipuliert.
Mit dem Chefarztbericht vom 13.02.2011 ist zweifelsfrei dokumentiert, die BGHW hat ausschlaggebendes Beweismittel zurückgehalten und damit in ihrem Sinne das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert.
Vor diesem Hintergrund habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.
Ausnahmefall:
Prozessdelikt objektiviert und dokumentiert
Danach habe ich mit meinem Anwalt die Akten studiert und konnten mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 stichhaltig Prozessdelikt dokumentieren. Der mit viel Raffinesse und krimineller Energie eingefädelt wurde und war nur mit der Unterstützung der BG ETEM und dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle möglich.
Ausnahmefall:
Hier ist ein Trio am wirken, dass niemals zurückrudert.
Zweifelsfrei liegt hier mehr als eine bloße Sorgfaltspflichtverletzung vor und dafür ist die Staatsanwaltschaft Bremen zuständig. Nun wurde die BGHW das SG Bremen und die BG ETEM angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Ausnahmefall:
Beklagte hat eine Liste über "gefährliche Personen".
Mit meinem Beschwerdeverfahren habe ich am 15.09.2009 (Az. 207/09) weitergemacht und wurde am 05.10.2009 von der BGHW sofort in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen.
Ausnahmefall: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung"
Die Kriminalpolizei Bremen hat das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und mir u.a. erklärt:
"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird."
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Schon mit Schreiben vom 25.08.2009 und 26.08.2009 hatte ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen um eine strafrechtliche Würdigung in 44 Punkten gebeten. Die Sache wurde mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 (Az. 140 Js 48585/09) mit der Begründung erledigt:
Es würden keine Straftaten vorliegen, sondern bloße Sorgfaltspflichtverletzungen, und die hat der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen als fahrlässiges Handeln unter Strafe gestellt.
Danach hat die BGHW mit Schreiben vom 26.07.2010 aufgedeckt, es hat keine Vernehmung der Beteiligten gegeben und die Behördenakte wurde auch nicht von der STA Bremen angefordert.
Ausnahmefall:
In den Trixereien steckt viel kriminelle Energie
Dazu im Einklang hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen eingeleitet und hat im Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten bloße Pflichtverletzungen festgesetzt. Davon hat die BGHW Bremen erfahren und der Direktion Mannheim gemeldet:
"Herr Neumann ist weiterhin aktiv und hat gegen unseren Mitarbeiter u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt. Wir werden den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzeigen, denn wir wollen uns nicht kriminalisieren lassen. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Es folgt das Beweismittel
In dieser Sache hat die BGHW mit Schreiben vom 26.07.2010 erklärt:
"Ob und gegebenenfalls, in welchem Umfang tatsächlich Sorgfaltspflichtverletzungen vorlagen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft nicht überprüft.
Im Übrigen weisen wir die Anschuldigung der Manipulation von Beweismittel bzw. des Einbringens unwahrer Beweismittel zurück."
Weitere Beweismittel wie mein Einschreiben vom 25.11.2009 & 02.12.2009 mit Anlagen in Kopie, haben die Verwaltung erreicht wurden aber in der Behördenakte zurückgehalten, wie die Blattnummern bestätigen.
Ausnahmefall:
Regionaldirektor wünscht "Signalwirkung" aus der STA
und will mit der Bestrafung meiner Person gegenüber seinem Personal eine "Signalwirkung" auslösen. Obwohl eine Strafanzeige gegen meine Person nicht gerechtfertigt wäre. Denn am 08.04.2011 hat die BGHW Mannheim und Bremen über das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert:
"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin.
Regionaldirektor ist Einzelkämpfer und steht auf verlorenem Posten
und eine rechtswidrige Unterstützung wurde ihm von der Direktion Mannheim versagt.

Auf dem Foto ist der damalige Geschäftsführer der BGHW Bremen abgelichtet und hat mit seinem Antwortschreiben vom 30.01.2012 die Unwahrheit behauptet, das (falsche) Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) sei nicht zur Urteilsfindung verwertet worden. Und ist sogleich mit dem ausgefertigtem Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 auf der 4. Seite widersprochen.
Ausnahmefall:
Mit meinem Schreiben vom 06.03.2012 hat die BGHW Bremen eine Bedrohungslage vorgespiegelt. Die Ermittlungen gegen meine Person hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit Schreiben vom 27.03.2012 eingestellt.
Ausnahmefall:
Ich habe mich an die Presse gewandt und die Redaktion hat erkannt, hier liegt ein Ausnahmefall vor und haben die ersten Zeitungsberichte am 18.10.2010 und 19.11.2012 gebracht.
Ausnahmefall:
Ich habe weitergemacht und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Dazu im Einklang hat die Beklagte am 24.06.2013 das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und die Beklagte wünschte, dass das LSG Bremen mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt.
Ausnahmefall: 17./18.03.2014 Fotostrecke aus Vietnam.
Auf der Fotostrecke sind zwei in meinem Fall und Prozessdelikt verwickelte Führungspersonen der BG ETEM und BGHW abgelichtet.
Es ist der Vorsitzende der BGHW und der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln.
Diese Personen betreiben keine vollständige Aufklärung, weil dabei Prozessdelikt dokumentiert wird. Schon mit dem Antwortschreiben der BG ETEM vom 02.03.2012 auf mein Schreiben vom 13.02.2012 ist die Untätigkeit der BG ETEM dokumentiert, denn die BG ETEM hat erklärt:
"Ihr oben genanntes Schreiben [13.02.2012] ist hier eingegangen. Es erfolgt keine Stellungnahme."
Ausnahmefall: Kriminelle Vereinigung ist zementiert.
Damit ist zementiert, eine scheinbar kriminelle Vereinigung kann und will sich nicht rechtfertigen und erwartet den Auftritt mit einer Waffe. So hat es der stellv. Geschäftsführer der BGHW am 17./28.11.2009 dokumentiert,
Ausnahmefall: BGHW hat ein Problem und wie sie es lösen will!
Nachdem Sichten einer internen Nachricht der BGHW Bremen an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009 kam die Kriminalpolizei Bremen u.a. zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Dieser Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Ausnahmefall: "Der Schuss ging voll nach hinten los"
Am 02.09.2014 folgte eine Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Dieser Schuss ging voll nach hinten los. Denn nun wurden die Beteiligten von der BGHW selbst personifiziert. Und die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Ermittlungen sofort nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.
Ausnahmefall: Ich habe mich erneut an die Presse gewandt
und die Redaktion hat erkannt, hier liegt ein Ausnahmefall vor und haben weitere Zeitungsberichte am 30.10.2014 und 05.11.2014 gebracht.
M.M ist der Regionaldirektor durch Pflichtverletzungen zum Einzelkämpfer geworden und wenig Personal findet, dass seinen Vorhaben und Trixereien folgt. Ich habe es mit meinem Schreiben vom 13.02.2023 auch begründet. Offensichtlich hat "das Schwert der Gerechtigkeit" im Jahre 2014 nicht richtig zugeschlagen, denn ich habe nur ein Stück bekommen von dem was mir nach Recht und Gesetz zusteht.
Ausnahmefall:
9 Polizeibeamten wurden vorgeladen, keiner kam.
So ist es am 14.12.2017 vor dem Amtsgericht Bremen geschehen.
Ausnahmefall: Zeitungsberichte liegen vor aber keine Rechtfertigung.
Vielmehr noch wurde mir von der BGHW eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Unterlagen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit vorgelegt.
Wider willen Geheimnisträger der BGHW & lande im Gefängnis

Dass die 45 Unterlagen brisant sind, kann nicht angezweifelt werden. Denn ich werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ bedroht oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft. Und das Kopieren ist mir auch untersagt. Und bin letztmalig mit 45 Geheimunterlagen aus dem Gefängnis entlassen worden.
Courage bleibt ungeschützt.
Die Politik versagt dabei, Whistleblower zu schützen. Da bleibt nur der Gang zu uns Medien. Mehr Lesen
Ausnahmefall: Warum berichtet das Fernsehen nicht über meinen Fall?
Das Fernsehen ist doch die Anstalt des öffentlichen Rechts!

Mir ist der Film bekannt "Dem Sterben zum Trotz". Eine informative und bemerkenswert gute Dokumentation. Ich habe der Filmemacherin über meinen "Kampf um Unfallrente" in einem persönlichen Gespräch berichtet. Danach habe ich am 24.08.2022 u.a. die Nachricht erhalten, ohne Auftrag können wir nicht produzieren.
Ausnahmefall: Kriminelle Vereinigung, zwei Behörden sind verwickelt
07.02.2023
Ausnahmefall: Ich bearbeite meinen Fall wie ein Investigativjournalist

und setzt eine langwierige, genaue und umfassende Recherche vor Veröffentlichung voraus. Themenschwerpunkte sind in der Öffentlichkeit als skandalträchtig angesehene Vorgänge aus Politik oder Wirtschaft. Mehr anzeigen.
In meinem Fall hat die intensive Recherche nach meiner ersten Akteneinsicht im im Jahre 2001 begonnen. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mir schon im Bescheid vom 17.11.2009 wörtlich bestätigt:
"Sie haben sich sorgfältig mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bremen auseinandergesetzt und in 44 Punkten aufgelistet, warum sehr wohl Straftaten vorliegen sollen."
Ausnahmefall: BGHW erteilt "Redeverbot" und gesetzwidriges Hausverbot.
Danach hat die BGHW ihren Mitarbeitern am 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und ich habe Hausverbot erhalten.
Ausnahmefall: Ich erhalte die Akten und Geheimunterlagen der BGHW kostenlos.
Jedoch die Unterlagen in der Handakte sollte ich auf keinem Fall erhalten.
Damit hat die BGHW ihr Ziel erreicht: "Denn jeder Kontakt sollte mit mir beendet werden. Und so gab es auch keine Besuchstermine, wo zu auch, denn die Mitarbeiter haben ja "Redeverbot".
Ausnahmefall: Keine Akteneinsicht im Beisein meines Sachbearbeiters
Die Erklärung zum Tatbestand der Akte wurde mir verweigert.
Ausnahmefall:
Bedrohungsmanagementteam der BGHW schaltet sich ein.
Denn die Mitarbeiter der BGHW werden von dem Gesetzgeber bedroht, der bloße Sorgfaltspflichtverletzungen in Ausnahmefällen als fahrlässiges Handeln unter Strafe gestellt hat. Der Ausnahmefall darf also nicht erkannt werden. Mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 haben die Mitarbeiter die Tricksereien erfahren wie sie das Aufdecken verhindern können. Siehe auch mein Schreiben vom 08.05.2008 und der Aktenvermerk vom 15.05.2008.
Ausnahmefall: Behördenbesuch unter Polizeischutz.
Mein Besuch in der Behörde sollte nur noch unter Polizeischutz möglich sein, wie das dritte rechtswidrige Hausverbot vom 10.05.2013 dokumentiert.
Ausnahmefall: Ich lande im Gefängnis und werde von der BGHW bedroht.
Weil ich von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe und meine Behördenakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe >Klick.
Ausnahmefall: Ich durfte 45 Geheimunterlagen mit auf meine Zelle nehmen.
So bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte die 45 Geheimunterlagen der BGHW unter meinem Arm. Die ich seit dem 13.08.2019 unter der Androhung von bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft auf unbegrenzte Zeit geheim halten muss.
Ausnahmefall: Ich lebe gefährlich
und werde von der BGHW in meiner Existenz mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren bedroht. Dazu hat mir die BGHW am 13.08.2019 eine Liste zur Geheimhaltung über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt. Und letztmalig bin ich am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, aus dem Gefängnis entlassen worden. Weil ich das Ordnungsgeld nicht zahlen konnte.
Ausnahmefall: Darüber berichtet die Zeitung,
aber warum nicht die Anstalt des öffentlichen Rechts, also das Bremer Fernsehen?
Ausnahmefall: Im Bescheid wurde keine Diagnose eingetragen.
Ich konnte nun die Akte studieren, wenn meine Gesundheit es zulässt. Denn bekanntlich haben die Gutachten der BGHW bei mir eine Migräne mit Nebenerscheinungen (Sehstörungen) als Unfallfolge aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 diagnostiziert. Im Bescheid vom 12.09.2002 hat die BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge anerkannt.
Es ist aber keine Diagnose wie das Gutachten vom 17.11.2011 dokumentiert, sondern nur ein Teil der Unfallfolge und ist mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 15% festgesetzt worden. Wesentliche Nebenerscheinungen hat die BGHW bis her nicht im Bescheid übernommen und ist ein Ausnahmefall mit dem sich die BGHW rechtswidrig an meiner möglichen Rentenerhöhung bereichert.
Ich bin Unfallverletzter & Hinweisgeber & Investigativjournalist.
Nun fehlt noch die Rechtfertigung in einem Fernsehfilm. Dazu läßt es die BGHW und das Bremer-Fernsehen (Anstalt des öffentlichen Rechts) aber nicht kommen. Wie die folgende Dokumentenstrecke dokumentiert.
Nach meiner 1. Akteneinsicht
Im Jahre 2001 habe ich den Zwischenbericht der BG-Ambulanz Bremen u.a. vom 10.07.1969 (Bl.107) gesichtet, der eine falsche Diagnose in meinem li. Knie dokumentiert und sogleich erklärt, wir wollen N. hier nicht mehr sehen. Darüber hatte auch mein Anwalt der BGHW mit Schreiben vom 22.12.2004 (Bl.718/0) berichtet und sachgerecht vorgetragen: Es muss sicher gestellt sein, dass - anders als in der Vergangenheit, in der dem Gutachter wesentliche Zwischenberichte verschwiegen wurden - dem Gutachter vorgelegt werden. Dieser Forderung ist die BGHW und das Sozialgericht (SG) Bremen nicht gefolgt. Und mit dem Schreiben vom 13.02.2011 ist das Zurückhalten der wesentlichen Zwischenberichte von dem Rentengutachter bestätigt worden. Womit sich die BGHW meine mögliche Rentenerhöhung erspart. Der Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) Bremen konnte nicht begreifen, wie ich an dieses Beweismittel gekommen bin und mit meinem Schriftsatz vom 25.02.2011 dem Gericht bekannt wurde. Ein rechtliches Gehör habe ich nicht erhalten.
Ausnahmefall: DGUV will erfahren:
Das System der Unfallversicherung in der Diskussion:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"
125 JAHRE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

Ich habe der BGHW am 16.04.2013 vorgetragen, an der Diskussion werde ich teilnehmen und der Öffentlichkeit meine Akte zugänglich machen. Mit dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 wurde zementiert, damit ist die BGHW nicht einverstanden. Und ein Mitarbeiter der BGHW Bremen hatte schon am 17./28.11.2009 die Direktion Mannheim wörtlich darauf hingewiesen:
""Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Und befürchten den Auftritt mit einer Waffe.
Bis dato ist es der mächtigen Geschäftsführung der BGHW gelungen, dass sie sich nicht im Fernsehen rechtfertigen muss. Und befürchtet nun den Auftritt mit einer Waffe. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass die Öffentlichkeit erfährt was geschehen ist. Und was geschehen könnte.
Und weil sich mein Fall auch bei der BG ETEM in Braunschweig und Köln abspielt und auch in Hamburg. So muss die Sache auch Bundesweit durch das Fernsehen bekannt gemacht werden.
Ausnahmefall: Ich bin Hinweisgeber

und habe mit meinem Anwalt in der gesetzlichen Unfallversicherung am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein damaliger Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
In kürze kann ich von dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gebrauch machen. Dieses ist auch erforderlich, denn der Oberverwaltungsrat (OVR) der BGHW hat am 03.03.2003 in den Akten wörtlich vermerkt:
"Im Hinblick auf meine Äußerungen habe ich darum gebeten, dass den Mitarbeitern der BG keine Vorhaltung gemacht werden."
Mit dem Aktenvermerk (03.03.2003) hatte der OVR aber gegen meinem Willen den Mitarbeitern bekannt gemacht, dass es zu Vorhaltungen gekommen ist.
Ausnahmefall:
Nicht nur auf der Unterseite meiner Webseite (02.02.2023) habe ich dokumentiert, wie die BGHW Unfallverletzte behandelt und mit bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen die sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen verhindert.
Dazu habe ich meine Behördenakte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ausnahmefall: Meine Akte ist das Drehbuch für einen Psychothriller.

In der BG Ambulanz Bremen wollte der Unfallarzt die Regie der Aufklärung schon am 12.01.2004 übernehmen, es wurde aber durch die BGHW mit dem Zurückhalten der Akte verhindert. Die BGHW hat auch am 05.03.2021 vorgetragen, es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieses Schreiben, mit der Anlage in Kopie über 184 Seiten, dokumentiert wie hinterhältig die Unfallverletzten von der BGHW behandelt werden und ist m.M.
125 JAHRE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Das System der Unfallversicherung in der Diskussion:
Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?

Auf meiner Webseite folge ich seit dem 16.04.2013 der Diskussion und decke für die Aufsichtsbehörde der Berufsgenossenschaften (DGUV) auf, wie unfallverletzte Arbeiter/innen u.a. von der BGHW behandelt werden. Und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.

BGHW & Gericht haben keine Kompetenz u. lehnen Amtshilfe ab.
Es muss richtig erkannt werden, bezüglich Stromunfälle hat die BGHW (vormals GroLa BG) keine Kompetenz und hat am 07.01.2003 (Bl.126 SU) bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) um "Amtshilfe" wie folgt wörtlich gebeten:
"Da hier relativ selten schwere Stromunfälle gemeldet werden, möchten wir auf Ihre Fachkompetenz zurückgreifen bezüglich Gutachter."
Nach dieser Sache hat die BG ETEM (vormals BGFE) erfahren, bei der BGHW ist meine Sache aus der Spur gelaufen und haben Amtshilfe angeboten. Dieses Angebot (19.06.2007) hat die BGHW & das Landessozialgericht (LSG) erhalten, haben davon aber keinen gebrauch gemacht.
Danach meldete sich die Herz-Klinik Hamburg mit Schreiben vom 21.07.2008 und kommt zu der Wertung:
"Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technischen, bzw. medizinisch-wissenschaftlichen Standard, der an ein Notfall-EKG-Gerät gestellt wird, bzw. der an die Kriterien für die Diagnostik von Vorhofflimmern gestellt wird."
Es ist in meiner Klage vom 02.02.2023 zu klären, warum das LSG Bremen und die Beklagte die am 19.06.2007 angebotene Amtshilfe der BG ETEM nicht angenommen haben. Insoweit auch verhindern, dass die Sache in die richtige Spur kommt. Die Beklagte & Gericht sind nicht dem Untersuchungsgrundsatz gefolgt, so kam es am 18.12.2008 zu einem Falschurteil auf ungeklärtem Sachverhalt und bis dato nicht revidiert wurde.
§ 20 SGB X-Untersuchungsgrundsatz
Im Verwaltungsverfahren hat die BGHW erkannte und notwendige Ermittlungen unterlassen. Und führte schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Welche notwendigen Ermittlungen die Beklagte unterlassen hat wird mit den Verwaltungsentscheidungen und Schriftsätzen der BGHW von Anfang an dokumentiert >Klick.
Das Gericht kann der Behörde ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden.
In meinem Fall - der kein Einzelfall ist -
hat die Behörde im Verwaltungsverfahren und das Gericht in den Gerichtsverfahren erkannte und notwendige Ermittlungen unterlassen.
Es war in meiner Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 erkannt und musste u. a. ermittelt werden, warum die BGHW (vormals GroLa BG) im Bescheid vom 28.05.1970 die ausschlaggebende und falsche Tatsachenfeststellung getroffen hat:
"Es sei zu einem Abbruch am unteren Kniescheibenpol li. gekommen."
Denn wahrhaftig ist es zu einer Fraktur an der Unterseite meiner li. Kniescheibe gekommen mit all seinen Beschwerden. Und diesen Tatbestand hat das LSG Bremen in dem Urteil vom 18.12.2008 erstmalig auf der Seite -6- dokumentiert, aber diesen wahren Tatbestand hat das Gericht nicht in dem Bescheid der Beklagten vom 28.05.1970 ändern lassen.
Ferner muss ein Mediziner den Schaden an der Unterseite meiner li. Kniescheibe aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bewerten. Und auch die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand. Ferner ist die von den Medizinern diagnostizierte Kopfschädigung im Bescheid der BGHW vom 12.09.2002 1:1 einzutragen. Weiter wurde nicht dokumentiert, durch Unfallfolgen habe ich meinen Arbeitsplatz verloren und war nicht mehr vermittelbar.
Es war in meiner Stromunfallsache erkannt und musste u. a. ermittelt werden, warum die BGHW im Bescheid vom 27.04.2004 keinen Gesundheitsschaden eingetragen hat, der meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall festgesetzt hat. Denn einen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden gibt es nicht. Ferner musste ermittelt werden, warum im Bescheid nicht erkannt wurde, dass eine Unfallrente auch unter einer MdE von 20 % durch die vorhandene Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 möglich wird. Von Anfang an musste der verspätete Arztbesuch nach meinem Stromunfall vom 20.03.2001 ermittelt werden und ob ich bis zum Unfalltag frei von Vorhofflimmern (VHF) war. Diese erkannten und notwendigen Ermittlungen hat nicht die Behörde und auch nicht das Sozialgericht durchgeführt, sondern der Kläger. Mit dem kardiologischen Gutachten vom 21.07.2008 & medizinischem Gutachten vom 08.04.2009 (Bl.668/9). Mit dem Ergebnis: Bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF und der verspätete Arztbesuch ist bei VHF eine Unfallfolge und kann nicht zum Ablehnen meiner Ansprüche verwertet werden. Diese Tatsache will die Beklagte nicht anerkennen.
08.04.2009
Der verspätete Arztbesuch ist bei VHF eine Unfallfolge und kann somit nicht zum Ablehnen meine Ansprüche verwertet werden.

Geschäftsführer der BGHW gibt mit dem Schreiben vom 25.04.2008 (2) bekannt, was Pflichtgemäß zu erledigen ist. Und hinsichtlich der Bearbeitungszuständigkeit würde es kein Handlungsbedarf geben. In jedem Fall sei sichergestellt, dass meine Unfallangelegenheiten kompetent von Herrn [18] bearbeitet werden.
Danach hat mir der angeblich kompetente Herr [18] die vollständige Akte und Handakte (HA) vorgelegt und wurde von meinem Fall abgezogen.
So ist es mit den Geheimunterlagen Nr.: 2 +28 + 29 + 45 dokumentiert.
25.04.2008 (2)
09.06.2009 (45)
21.07.2009 (28 + 29)
Seit 13.08.2019 sind die Unterlagen Nr. 1-45 STRENG GEHEIM.
Unter der Androhung von bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft ist mit untersagt die 45 Unterlagen zu kopieren und lege nur noch Abschriften vor, weil ich nicht im Gefängnis sterben möchte. Denn am 06.09.2021 bin ich als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolgen) letztmalig und mit 79 Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte die 45 Geheimunterlagen unter dem Arm. Danach habe ich ich zwei Schlaganfälle erlitten, ausgelöst durch Vorhofflimmern (VHF). Mein VHF haben die medizinischen Gutachten der BGHW meinem Stromunfall vom 20.03.2001 angelastet. Jedoch bloße Sorgfaltspflichtverletzungen verhindern, dass die BGHW einen Gesundheitsschaden in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 eingetragen hat. Und meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall festgesetzt hat.
Zu meiner Person ist noch zu sagen, am 12.07.1942 bin ich geboren, aufgrund
von Unfallfolgen bin ich als Schwerbehinderter anerkannt. Und im Bescheid zu meinem 3. rechtswidrigen Hausverbot (10.05.2013) will die BGHW mich als "Michael Kohlhaas" erkannt haben, der mit blutigem Schwert um sein Recht kämpft.

Ich bin der Großenkel von Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden dem Schwiegersohn von Otto Schott und Glashersteller in Jena, Thüringen. Mein Großonkel ist "als Chirurg unsterblich geworden", so hat die Zeitung am 15.09.2012 berichtet. Und ist am 13.02.1925 an einem Arbeitsunfall verstorben. Sein Bruder Paul Eden hat sich wie ein Vater um uns gekümmert, nachdem am 23.10.1942 die mit Maschine geschriebene Feldpost kam, unser Vater wird vermisst. Unser Vater war bei Haake Beck in Bremen Bierbrauer.
§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung,

auf dieser Grundlage streite ich um Unfallrenten seit 2001.
Als Versicherter meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen bin ich von Anfang an um eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus 3 Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001 betrogen & belogen worden.
Generalstaatsanwaltschaft Bremen stellt am 17.11.2009 fest:
Mit dem Hinweis auf meine Beschwerde vom 02.11.2009 (11 Seiten) hat die Generalstaatsanwaltschaft in 44 Punkten meiner Auflistung durchgängig bloße Sorgfaltspflichtverletzungen erkannt und vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen als fahrlässiges Handeln unter Strafe gestellt hat.
Was meinem Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für mich nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde. Mit diesen Sorgfaltspflichtverletzungen verhindert die BGHW meine sachgerechte Entschädigungen von Anfang an.
Dazu ist zu sagen:
Im Verwaltungsverfahren hat die BGHW in ihrem Bescheid vom 28.05.1970 zu meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 falsche Tatsachenfeststellungen getroffen. Und in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 der meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall im Verwaltungsverfahren anerkannt hat, hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit diesen bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen wurde die Sache von der BGHW vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Das SG Bremen erkennt die bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen nicht und führte schon am 25.10.2012 zu einer noch nie beobachteten Klagehäufung.
125 JAHRE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Das System der Unfallversicherung in der Diskussion:
Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?

Am 16.04.2013 habe ich der BGHW mitgeteilt, an der Diskussion werde ich teilnehmen und u.a. der Öffentlichkeit meine Akte gemäß dem Datenschutzgesetz zugänglich machen. Damit nachvollziehbar wird wie die Verunfallten behandelt werden. Mit dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 wurde klar, die BGHW ist nicht einverstanden. .
"Herr Neumann nervt"

Es ist nicht im Interesse der BGHW das Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wie die E-Mail vom 07.03.2018 (-178/9-) von dem Justiziar der BGHW dokumentiert. Und bin letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unterm Arm aus dem Gefängnis entlassen worden.
Wir wollen N. hier in der Unfallstation nicht mehr sehen,

zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nach dem heutigen auftreten von N. bei uns nicht mehr gegeben ist. Und so war es schon vor 50 Jahren im Arztbericht vom 10.07.1969 dokumentiert.
Ich hatte nämlich schon am 02.07.1969 und am 10.07.1969 dem leit. Arzt der Unfallstation Arztfehler vorgetragen die mein Anwalt mit Schreiben vom 22.12.2004 auf den Punkt gebracht hat. Dabei hat mein Anwalt sogleich dokumentiert, dass die BGHW in der Vergangenheit wesentliche Zwischenberichte verschwiegen hat. Mit dem Hinweis auf mein Schreiben vom 28.04.2008 hat die BGHW im Schreiben vom 30.04.2008 meinem Anwalt vorgetragen:
"An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es seitens der Berufsgenossenschaft nicht hingenommen werden kann, wenn sie der Unterschlagung bezichtigt wird. Wir bitten Sie, Ihrem Mandanten darauf hinzuweisen, dass sich die Berufsgenossenschaft weitere rechtliche Schritte vorbehält."
Die angedrohten rechtlichen Schritte kann ich gelassen entgegen sehen, denn die Unterschlagung von Beweismittel hatte mein Anwalt schon mit dem Schreiben vom 22.12.2004 dokumentiert und wurde von der BGHW (vormals GroLa BG) nicht widersprochen. Darüber hat die Beklagte auch das Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz vom nachvollziehbar informiert.
Weiter hat die Beklagte (BGHW) am 30.04.2008 wörtlich vorgetragen:

"Im Übrigen sollten Sie Ihrem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen.
Es ist jetzt Sache des Gerichts zu entscheiden, ob den Klagen Ihres Mandanten entsprochen wird. Die Gerichte haben eine Durchschrift dieses Schreibens und eine Kopie des Schreibens Ihres Mandanten erhalten."

Das Landessozialgericht (LSG) Bremen ist aktenkundig und die Manipulation war schon im Vorverfahren bekannt. Aber ein rechtliches Gehör gab es in den Urteilen vom 18.12.2008 (Az.: L 14 U 183/05 & L 14 U 199/06) nicht. Diese Urteile hat der jetzige Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen als damaliger beisitzender Richter unterzeichnet. Und ist seit dem 16.01.2023 als Honorarprofessor an der Uni Bremen tätig. Der Professor könnte nun in einem Seminar vortragen, wie ein Kläger vorzugehen hat, damit er bekommt was ihm nach Recht und Gesetz zusteht. Und dazu kein Beteiligter bestraft werden muss.
Gerichtsmediation kommt wohl nicht mehr in Frage:
Denn am SG Bremen hat der Direktor, Güterichter und jetzt Prof. an der Uni Bremen dafür gesorgt, dass die Beklagte am 18.04.2019 damit einverstanden war, dass es zur Gerichtsmediation (Schlichtung) kommt.
Mein Angebot die Akte müsste nicht mehr geöffnet werden, wenn ich erhalte was mir nach Recht und Gesetz zusteht, hat der Güterichter als gutes Angebot erkannt. Weil damit die Jahre langen Streitigkeiten ein Ende hätten. Die Frage an die Beklagte was sie zur Schlichtung mitgebracht hat, wurde von der Beklagten mit "nichts" beantwortet. Dieses war für den Güterichter nicht nachvollziehbar und hat darauf hingewiesen, dass die Beklagte doch der Schlichtung zugestimmt habe und somit auch ein Angebot dabei haben müsste. Es gab aber kein Angebot und so konnte ich auch nicht erhalten, was mir nach Recht und Gesetz zusteht.
Der Direktor am SG Bremen & Güterichter könnte als Professor an der Uni Bremen in einer Vorlesung dokumentieren, wie im Sozialrecht bloße Sorgfaltspflichtverletzungen und die nachteiligen Schriftstücke aus den Verfahrensakten beseitigt werden für die sich keiner rechtfertigen will.
M.M. wollte die Beklagte durch ihr merkwürdiges Auftreten meine Gesundheit schädigen. Dieses wird mit meinem Schreiben vom 10.06.2019 an die Beklagte und mit meinem Schreiben vom 11.06.2019 an den Direktor und Gerichtsmediator am SG Bremen zementiert.
Zur Sache:
Nach meinem Verschlimmerungsantrag vom 14.12.2001 kam es zu meiner ersten Akteneinsicht in der Verwaltung der BGHW (vormals GroLa BG) und es wurde nachvollziehbar von Anfang an bin ich um meine sachgerechte Unfallrente betrogen worden. Denn in dem Röntgenbefund vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) hatte der Unfallarzt eine Fraktur an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge zweifelsfrei mit all seinen Beschwerden diagnostiziert. Davon hatte der leit. Arzt der Unfallstation in seinem Zwischenbericht am 10.07.1969 eine Knochenrißverletzung gemacht die keine Beschwerden auslösen. Weiter wurde die Unwahrheit behauptet: Ganz abgesehen von der Teilnervenlähmung des li. Speichennerven sind die anderen Unfallfolgen einschl. der am li. Kniegelenk völlig abgeklungen. So wurde ein Behandlungsfehler und die sachgerechte Unfallrente von dem leit. Arzt unterdrückt. Am 12.01.2004 wollte ein Unfallarzt die Regie der Aufklärung übernehmen, dieses hat die BGHW aber verhindert. Dazu im Einklang liegt der Schriftsatz von meinem damaligen Anwalt vom 22.12.2004 vor.
Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich meine Akte der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich gemacht.
Mit dem Schreiben vom 16.04.2013 und 05.03.2021 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert: Meine Webseite ist für die BGHW ein "rotes Tuch" und es sei nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt habe ich nicht pariert, siehe Schreiben der BGHW vom 07.03.2018 (-178/9-). Denn tatsächlich darf ich die mir vorgelegte Behördenakte 1:1 der Öffentlichkeit zugänglich machen. Danach wurde ich wider Willen von der BGHW zum Geheimnisträger gemacht und bin letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden.
Es folgt das Geschehen im chronologischem Ablauf und kann noch erweitert und zementiert werden. Denn die BGHW lässt immer wieder Beweismittel aus der Vergangenheit auftauchen. Damit ist der Tatsache gesichert, die BGHW hat in der Vergangenheit Beweismittel zurückgehalten. Und den Gutachtern und dem Sozialgericht (SG) Bremen hat keine (vollständige) Akte zur Urteilsfindung vorgelegen. Es war und ist dem SG Bremen und medizinischen Gutachten unmöglich gemacht eine sachgerechte Entscheidung zutreffen.
Dieses führt natürlich zu einer "Klagehäufung" wie sie von der Beklagten am 25.10.2012 selbst festgestellt wurde und die Verwaltung und das SG Bremen "lahm legt". Vor diesem Hintergrund kann das SG Bremen auch nicht mit dem Schreiben vom 10.01.2023 glaubhaft machen:
Nach § 105 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist.
Diese Voraussetzungen liegen mit absoluter Sicherheit in keinem meiner Verfahren vor und können auch nicht vorliegen, weil die Beklagte von Anfang an u. bis dato dem Gericht keine (vollständige) Akte vorgelegt hat.
Nach § 192 SGG kann das Gericht der Behörde ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbar und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden. Die Entscheidung ergeht durch gesonderten Beschluss.
Diese Voraussetzungen liegen mit absoluter Sicherheit in allen meinen Verwaltungsverfahren vor und ist wie folgt sofort erkennbar:
1.) Im Verwaltungsverfahren (Verkehrsunfall vom 19.06.1968) habe ich der BGHW (vormals GroLa BG) mit meinem Widerspruch vom 14.10.2003 darauf hingewiesen, dass dem Rentengutachter von der BGHW wichtige Unterlagen vorenthalten wurden, so dass es dem Gutachter nicht möglich war, einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und Kniescheibenfraktur an der Unterseite meiner li. Kniescheibe zu sehen. Die notwendigen Ermittlungen hat die BGHW nicht im Verwaltungsverfahren vorgenommen. Vielmehr hat die BGHW das falsche Gutachten (05.09.2003) dem Unfallarzt mit Schreiben (30.01.2004) vorgelegt und hat damit verhindert, dass die im Schreiben vom 12.01.2004 vom Unfallarzt gewünschte "Regie" der Aufklärung verhindert wurde. Die Beklagte hat keine notwendigen Ermittlungen vorgenommen und ist mit dem Widerspruchsbescheid vom
07.11.2003 dokumentiert. So wurde die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt.
2.) Im Bescheid vom 27.04.2004 hat die Beklagte meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall festgesetzt. Im Verwaltungsverfahren hat die BGHW aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Ferner wurde die falsche Tatsache festgesetzt, dass eine Unfallrente erst ab einer MdE 20 % möglich wird. Tatsächlich wird in meinem Fall aber eine Unfallrente bei einer MdE 10 % möglich, weil eine Stützrente vorhanden ist. Die Beklagte hat keine notwendigen Ermittlungen vorgenommen und diese Fehler auch nicht im Widerspruchbescheid vom 26.05.2004 beseitigt. Ferner hat die Beklagte nicht Ermittelt warum ich bei Vorhofflimmern erst verspätet den Arzt aufgesucht habe. Genau diese Frage war für die Beklagte von Wichtigkeit und ist in dem Schriftsatz vom 20.08.2008 (Bl.480/Rs.) dokumentiert. Und der verspätete Arztbesuch wurde nach dem rechtskräftigem Urteil vom 18.12.2008 mit dem Arztbrief vom 08.04.2009 (Bl.668/Rs.) als Unfallfolge festgesetzt. So wurde die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. Dazu im Einklang hat die BGHW mit dem Schreiben vom 30.01.2004 bei dem Unfallarzt vorgetragen: Der Unfallzusammenhang zwischen meinem Stromschlag (20.03.2001) und Herzrhythmusstörungen ist keineswegs geklärt. Tatsächlich hat die BGHW aber keine weiteren Ermittlungen durchgeführt, nachdem die medizinischen Gutachten am 15.11.2002 und am 27.10.2003 vorlagen und den Unfallzusammenhang zwischen meinem Vorhofflimmern und dem Stromschlag dokumentiert haben.
Am 12.09.2002: Bescheid dokumentiert, Rentenerhöhung wird möglich.
Am 12.01.2004: Unfallarzt wollte Regie der Aufklärung übernehmen.
BGHW hat die Akte zurückgehalten.
Am 27.02.2004 wurde u. a. eine Rentenerhöhung nachvollziehbar.
Denn nachdem die Gutachten vorlagen hat die BGHW dokumentiert:
"Dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60 Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern".
Am 27.04.2004: Bescheid dokumentiert, Unfallrente wird möglich.
Am 28.11.2007 haben die Mediziner der BGHW schon erkannt:
"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
Im Verwaltungsverfahren folgt die BGHW aber nicht ihren medizinischen Sachverständigen und hält ihre Lügen und Manipulationen aufrecht. So musste ich meine Klagen vor dem Sozialgericht (SG) und Landessozialgericht (LSG) Bremen verlieren, weil die Gerichte von Anfang an keine vollständige Aufklärung betreiben.
Am 12.03.2008: Migräne accompagnée
Am 25.04.2008 gibt der Geschäftsführer der BGHW selbst bekannt:
"Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit ist die Verwaltung an die Einschätzungen der Gutachter gebunden."
Am 30.04.2008: Anwalt soll bestätigen, BGHW legt alle Akten vor.
Mein Anwalt hat es nicht bestätigt und wäre eine Falschaussage gewesen.
Am 10.06.2008: BGHW sagt vor Gericht nicht die Wahrheit.
Dem LSG ist das gesetzwidriges Verhalten der BGHW bekannt, schaltet aber nicht die Staatsanwaltschaft ein (Strafvereitelung im Amt).
Am 18.12.2008 habe ich meine Klage vor dem LSG Bremen verloren,
in der Sache Verkehrsunfall vom 19.06.1968 >Urteil BSG.
Am 18.12.2008 habe ich meine Klage vor dem LSG Bremen verloren,
in der Sache Stromunfall vom 20.03.2001 >Urteil BSG.
Am 26.08.2009 deckten mein Anwalt und ich Prozessdelikt auf.
Nun war das SG und LSG Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Am 31.08.2009: BGW stiftet Verwirrung in der Akte
und gibt die falsche Blattnummer mit 63 an. Richtig ist Bl. 62 Rückseite.
Am 15.09.2009 hat merkwürdiges Verhalten der Bremer Verwaltung
mein Beschwerdeverfahren am 15.09.2009 (Az.: E 207/09) ausgelöst.
Am 05.10.2009 meldet die BGHW der Direktion Mannheim:
Die Auseinandersetzungen mit mir machen der Verwaltung Probleme und eine psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit könnte die Probleme der Verwaltung beseitigen. Siehe den Fall "Gustl Mollath".
Am 05.10.2009 meldet die BGHW der Direktion Mannheim:
"Wir werden Herrn Neumann in die "Liste gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Wege zugehen"
Am 17./28.11.2009 meldet die BGHW der Direktion Mannheim:
"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]
Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."
"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.
Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.
Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden."
Am 17.11.2009: Staatsanwaltschaft bestätigt Pflichtverletzungen.
In 44 Punkten habe ich die Pflichtverletzungen der BGHW vorgetragen.
Am 18.01.2010 Mitarbeiter erhalten "Redeverbot", ich Hausverbot.
M.M. wurde in dieser Sache auch am 5.12.2018 Meineid ableitbar.
Am 01.09.2010: BGHW wünscht Mediation aber nicht das SG Bremen.
BGHW hat mehrfach die Mediation (Schlichtung) gewünscht, aber die Gerichte haben die Mediationen auch am 2014 verhindert.
Am 18.10.2010: BGHW steht in der Zeitung, wo bleibt das Fernsehen?
Demnächst im Fernsehen? >Klick
Am 13.02.2011 Rentengutachter deckt Manipulation auf,
dazu im Einklang konnte ich das Schreiben vom 13.02.2011 vorlegen.
Am 02.03.2011, "Racheaktionen" hat sich die BGHW überlegt
Intern wurde abgesprochen, ob ich bestraft werden soll!
Am 02.03.2011, Mitarbeiter wollen meine Akte nicht bearbeiten.
Es wird und wurde bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst!
Unter bghw.de/karriere/bremen hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben.
Am 08.04.2011: Es wünschte der RD Nord eine Strafanzeige
gegen meine Person und wollte damit eine "Signalwirkung" bei seinem Personal auslösen. Davon hat die Direktion aber abgeraten, weil sich keine Aussicht auf Erfolg biete.
Am 13.04.2011: BGHW hat ähnlich gelagerte Fälle
Am 30.01.2011: Geschäftsführer behauptet die falsche Tatsache,
das Gericht hätte zur Urteilsfindung, das Beweismittel nicht zum Tatbestsand gemacht.
Am 07.03.2012: Die BGHW hat mich als "Amokläufer dargestellt.
Mit der Tatzeit vom 06.03.2012 hat die BHW erfolglos versucht, dass ich von der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen zum "Amokläufer" abgestempelt werde.
Am 12.03.2012: Polizeipräsident Bremen ist machtlos
Am 25.10.2012: Klagehäufigkeit legt Gericht und Verwaltung lahm.
Am 24.06.2013: BGHW ernennt das SG zum "Nebenkriegsschauplatz",
wo es so richtig ballert. Und das SG Bremen sollte mir auf dem "Kriegsschauplatz" Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.
Am 19.02.2014: Richterin erklärt, ich hätte von Anfang kein Recht.
Und lehnt die angesagten Mediationen mit der Begründung ab, dieses hätten die vielen Gerichtverfahren ergeben.
Und gibt "merkwürdige Spielregeln" bekannt.
Am 19.06.2014 kam es zum Teilerfolg (Arbeitsunfall 19.06.1968),
meine Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde von 25 % auf 30 % erhöht.
Am 19.06.2014: Es kam zum Teilerfolg,
meine Hausverbote wurde aufgehoben.
Am 02.09.2014: Für die BGHW "ging der Schuss nach hinten los."
Die BGHW hat meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung angegriffen. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 hat die StA Bremen die Ermittlungen sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. So ging der Schuss nach hinten los.
Am 15.04.2015 Polizei will von meiner "Sch...." nicht wissen.
Von der Polizei angeschrien, geschlagen und festgenommen.
Am 23.06.2015: Teilerfolg zum Jahresarbeitsverdienst
(JAV)
Am 29.04.2016 schaltet sich das Bedrohungsmanagementteam ein.
Es wurde dem Personal der BGHW erklärt, wie die weitere Aufklärung zu verzögern ist und wie sie sich mir gegenüber zu verhalten haben.
Am 14.12.2017 wurden 10 Polizeibeamten vorgeladen
und sollten vor Gericht u. a. eine Aussage darüber machen, ob sie meinen Fall kennen, aber keiner kam. "So ein Verfahren wollte der Richter nicht haben und hat das Verfahren eingestellt. Polizei Bremen kennt meine Person und meinen Fall und von einem Polizeibeamten wurde ich am 15.04.2015 angeschrien: "Hauen Sie ab ich will von Ihrer Sch....." nichts wissen, ich habe einen Schlag auf mein krankes Herz erhalten und wurde festgenommen. Es folgte ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bremen.
Am 05.10.2018: "Redeverbot", m.M. liegt "Meineid" vor.
Externer Anwalt der BGHW will die Sache seit dem 14.10.2022 klären.
Am 08.11.2018 war mein Besuch in der Behörde gefährlich.
Denn ich musste meine amerikanische Polizeisirene einschalten, damit ich die Behörde unter Polizeischutz wieder verlassen konnte.
Am 05.12.2018 hat die Fernsehsendung "Kontrovers" zementiert,
ich bin kein Einzelfall und die BGHW will nicht zahlen.
Am 21.01.2019: Feuer im Nachbarhaus die Akten sind in Gefahr.
Am 13.08.2019 bin ich wider Willen "Geheimnisträger" geworden.
Denn ein externer Anwalt hat im Auftrage der BGHW gehandelt. So kam es vor dem Landgericht (LG) Hamburg zu merkwürdigen Urteilen. Und das Urteil vom 13.08.2019 hat dafür geführt, dass ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis kam und hatte dabei 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Dass ich die Unterlagen mit auf meine Zelle nehmen durfte, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt.
Am 24.12.2019: Meine erste Ordnungshaft angetreten.
Am 10.03.2020: Gerichtsakte am SG Bremen ist verschwunden
Am 06.09.2021 wurde ich letztmalig aus der Ordnungshaft entlassen
und hatte 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.
Am 29.09.2021: Notwendige Ermittlungen wurden unterlassen.
Von Anfang an hat das Gericht und die Beklagte im Verwaltungsverfahren die notwendigen Ermittlungen unterlassen.
Am 07.12.2021 Schlaganfall im Sprachzentrum überstanden
bei meinem Besuch in der Staatsanwaltschaft Bremen.
Am 15.03.2022 wurden mir 500,-€ Mutwilligkeitskosten angekündigt,
der Senat will erkannt haben, meine Klage sei aussichtslos. Meine Klage ist aber nicht aussichtslos, wenn die Beklagte dem Gericht die vollständige Akte vorlegt. Dazu nimmt das Gericht aber nicht die notwendigen Ermittlungen auf. Und so kommt es zu einer "Klagehäufung".
Am 11.11.2022 hat der externe Anwalt der BGHW angekündigt:
"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an."
Und wollte die Sache bis zum 13.01.2023 erledigt haben, aber ohne Behördenakte kann der externe Anwalt meinen Fall nicht aufrollen. Es fällt mir die Sendung von Radio Bremen ein: "Lass dich überraschen".
Zeitungen berichten über meinen Fall, warum nicht das Fernsehen?
Mitarbeiter der BGHW befürchten, dass sie sich im Fernsehen rechtfertigen müssen und haben es am 28.11.2009 selbst dokumentiert. So handeln die Beteiligten auch von Anfang an in allen Gerichtsverfahren. Und ist nur möglich weil das Gericht nicht mir sondern der Beklagten glaubt.
Verhaltensgrundsätze der Mitarbeitenden von Radio Bremen.

Radio Bremen (RB) bringt meinen Fall nicht über den Sender und schon am 04.03.2011 von der BGHW selbst als "Hochwichtig" eingestuft wurde. Genau dafür muss es eine Erklärung geben. Diese Frage sollte am 10.10.2022 in einem öffentlichen Dialog bei Radio Bremen mit meinem Vortrag geklärt werden. Es gab keine Antwort, die Sache sollte überprüft und schriftlich beantwortet werden. Ich habe aber keine schriftliche Antwort erhalten. Es ist der Anknüpfungspunkt, Mitarbeiter von Radio Bremen sind nicht bereit meinen "hochwichtigen Fall" über das Fernsehen der Öffentlichkeit bekannt zu machen, für den sich keiner rechtfertigen will.
10.01.2023: Externe Korruptionsbeauftragte von RB ist eingeschaltet.
Am 10.01.2023 habe ich mit dem externen Korruptionsbeauftragten von RB kontakt aufgenommen und die Sache ist am laufen.
Es gibt eine Firma die für RB die Arbeit übernehmen würde und die Geschichte "Dem Sterben zum Trotz" für RB gedreht hat. Werde ich gefragt, würde ich der Journalistin auch die Akteneinsicht in meiner Behördenakte erlauben.
Deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr vorbildlich da.

Auf der folgenden Fotostrecke sind zwei in meinem Fall und Prozessdelikt verwickelten Personen der BG ETEM und BGHW abgelichtet. Sie haben also auch persönlichen Kontakt.
Zu der Fotostrecke kam es am 17./18.03.2014 in Vietnam. Es ist der Vorsitzende der BGHW und der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln.
Diese Personen betreiben keine vollständige Aufklärung, weil dabei Prozessdelikt dokumentiert wird. Schon mit dem Antwortschreiben der BG ETEM vom 02.03.2012 auf mein Schreiben vom 13.02.2012 ist die Untätigkeit der BG ETEM dokumentiert, denn die BG ETEM hat erklärt:
"Ihr oben genanntes Schreiben [13.02.2012] ist hier eingegangen. Es erfolgt keine Stellungnahme."
Krankenkasse erkennt nicht den unvollständigen Bescheid der BGHW.

BGHW hat meiner Krankenkasse (hkk) mit Schreiben vom 27.04.2004 (Bl.229) ihren Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) in Kopie vorgelegt. Der nach Recht und Gesetz (§ 8 SGB VII) meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt hat, weil ein Gesundheitsschaden (Vorhofflimmern) eingetreten ist. Jedoch in dem Bescheid hat die BGHW überhaupt keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Sogleich gibt die BGHW wörtlich bekannt:
"Gleichzeitig melden wird unsere Erstattungsansprüche gemäß § 105 SGB X an, den wir nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beziffern werden."
Jedoch für welchen Gesundheitsschaden die BGHW Erstattungsansprüche stellt wurde bisher nicht festgesetzt und ist auch bis dato nicht bekannt geworden. M.M. will die BGHW keinen Gesundheitsschaden festsetzen und erspart sich damit jede mögliche Entschädigung. Und meine hkk verlangt von mir die Medikamentenzuzahlungen. Den o.g. Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung unter der Nr. 9 aufgenommen. Am 07.01.2023 habe ich die Abt. Abrechnungsbetrug bei der hkk eingeschaltet
Es wurde bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst !
Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte

Unter bghw.de/karriere/bremen hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.
Regionaldirektor benötigt "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft
Regionaldirektor benötigt die Bestrafung meiner Person und will damit gegenüber seinem Personal eine "Signalwirkung" auslösen.
Am 08.04.2011 hat die BGHW Mannheim und Bremen über das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert:
"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin.
Berufsgenossenschaft macht Sozialgericht zum "Kriegsschauplatz".

Es ist die Aufgabe der Berufsgenossenschaften (BGen) zu Entschädigen und keinen Krieg vom Zaun zu brechen, der nun schon 20 Jahre dauert. Das Sozialgericht (SG) Bremen hat die Beklagte am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und wünschte vom SG Bremen, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Darauf hat sich das SG aber nicht eingelassen. Mit Mutwilligkeitskosten ballert nun das Landessozialgericht (LSG) Bremen wie auch am 15.03.2022 zurück und ist ein "schweres Geschütz". So hat es mir ein Sachverständiger erklärt.
Ein Schuss nach hinten: Strafanzeige gegen meine Person

Die Strafanzeige gegen meine Person vom 02.09.2014 mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung war für die BGHW ein Schuss nach hinten. Denn nachdem ich mein Schreiben vom 08.02.2015 mit meiner schriftlichen Aussage in 24 Punkten vorgelegt habe, hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Und die Beteiligten haben meinen Anschuldigungen nicht widersprochen. Es war der Anknüpfungspunkt für die StA Bremen weitere Ermittlungen durch zu führen. Dazu war und ist die Staatsanwaltschaft aber nicht bereit. Wie das Schreiben vom 26.08.2022 bestätigt, wird bei der StA Bremen auch keine Sicherung von Beweismittel vorgenommen, obwohl die Dringlichkeit mit meinen Schreiben vom 25.05.2022 und 05.09.2022 angezeigt wurde. So wird natürlich Strafvereitlung im Amt ableitbar.
Vorab die schlechte Nachricht:
Ich bin wider Willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung".

Von meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Damit will die BGHW verhindern, dass von mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit u. den Gerichten zugänglich gemacht werden, das Kopieren ist mir auch untersagt. Schon das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, gegen eine "kriminelle Vereinigung" würde ich antreten die niemals zurückrudern wird, weil sie mit einer Freiheitsstrafe vom Gesetzgeber bedroht werden. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.
"Herr Neumann nervt"
und verlässt mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm das Gefängnis,

es war der 06.09.2021. Der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Akte ausnahmsweise mit auf meine Zelle nehmen durfte. Darüber hat die Zeitung berichtet. Ich habe bedenken, dass ich mit 45 Geheimunterlagen einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werde, weil ich keinen Zugang zu einer Meldestelle gefunden habe, wo ich als Hinweisgeber ohne Bestrafung die 45 Geheimunterlagen der BGHW vorlegen kann und Leistungsbetrug einer Behörde dokumentieren.
Jetzt kommt die gute Nachricht:
16.12.2022: Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz.

Meine Schreiben vom 03.01.2023 dokumentieren ich wünsche den Zugang zur Meldestelle bei dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) und der BGHW. Und werde offensichtlich machen, dass ich von einer "kriminellen Vereinigung" bedroht werde. Ich muss von dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gebrauch machen. Mit mehr als 45 Geheimakten der BGHW unter dem Arm werde ich in den Meldestellen erscheinen. Denn mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 [Bl.1190 bis 3042] habe ich weitere Akten in Kopie erhalten. Dem folgte mit dem Schreiben 05.03.2021 eine weitere Akte mit 184 Seiten in Kopie und dem Hinweis:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Dazu ist zu sagen.
Meine Behördenakte ist nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit angefertigt worden, womit sich die BGHW meine möglichen Entschädigungen erspart. Die Beteiligten wollen nicht kriminalisiert werden (17.11.2009) und erwarten vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. Sie wollen sich nicht in der Öffentlichkeit rechtfertigen (28.11.2009) und darum sollen die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auch nicht von mir der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und das Kopieren wurde mir auch untersagt.
Dass die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner Aussage vom 28.02.2015 das Ermittlungsverfahren gem. § 153 StPO. eingestellt hat, weil u. a. kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und Aufklärung bestehen soll, kann nicht Glaubhaft gemacht werden.
Denn gerade die Öffentlichkeit und die vielen Versicherten der BGHW wollen die Wahrheit erfahren, wie die Unfallopfer von der BGHW behandelt werden. Darüber hat auch die Presse berichtet und mit meiner Webseite habe ich für die Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich gemacht. Ich habe von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Darauf hat die BGHW mit ihrem externen Anwalt aus Hamburg dafür gesorgt, dass ich viermal im Gefängnis gelandet bin und mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm letztmalig am 06.08.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Und war nur möglich weil der externe Anwalt dem Landgericht (LG) Hamburg eine eidesstattliche Versicherung vom 5.10.2019 vorgelegt hat und vortäuscht, der Geschäftsführer der BGHW habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Wahrhaftig liegt aber die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über ein nachvollziehbares "Redeverbot" vor.
Die Öffentlichkeit will/muss die Wahrheit erfahren!

Dass die Sache gem. § 153 Strafprozessordnung erledigt sein soll ist so gleich mit der folgenden Eintragung in meinem Gästebuch vom 31.12.2022 14:56 widersprochen. Denn die Öffentlichkeit will erfahren, welche Behörde zuständig ist für Leistungsbetrug. Meine Anfrage läuft seit 03.01.2023
"Es wird hochinteressant, welche Behörde sich zuständig sehen sollte, wegen Ermittlungen gegen die BGn, wegen eindeutigen Leistungsbetruges."

Als "Kunde" meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen bin ich von Anfang an um eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus 3 Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001 betrogen & belogen worden.
Ich bin auf dem richtigen Weg u. Zeitungen berichten über meinen Fall.
Wie bei meinem Großonkel berichten die Zeitungen von Anfang an über meinen Fall. Seit 2013 habe ich die Öffentlichkeit mit meiner Webseite darüber informiert, dass die Ordnung in Deutschland wurde und nicht mit geheimen Postkarten, wie es zur NS-Zeit. Dazu habe ich meine Akte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann und ich von außen Hilfe erhalte. Nachdem Feuer im Nachbarhaus am 21.01.2019 kam am 12.11.2019 die Hilfe. Denn ein Bankdirektor hat 1.023,50 € Ordnungsgeld an das Landgericht (LG) Hamburg überwiesen, weil er nicht ertragen kann, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit gebrauch macht und dafür ins Gefängnis gehen soll. Wie es in der NS-Zeit geschehen ist. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Im Gefängnis ist mir der Roman vorgelegt worden: "Jeder stirbt für sich allein".
BGHW bezeichnet Sozialgericht (SG) als "Nebenkriegsschauplatz" .

Nachdem Scheitern vor der höchsten Sozialgerichtsbarkeit am 06.08.2009 und 07.08.2009 kam es zu einer Klagehäufung (25.10.2012) wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Und am 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.
Teilerfolg mit einem "Spatz in der Hand"

Am 19.06.2014 kam es vor dem SG Bremen zu einem Teilerfolg. Schon in der mündlichen Verhandlung hat das Gericht und die Beklagte erklärt, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zu frieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen. So kam es nach 13 Jahren zu einem Teilerfolg.
Ich habe Insiderwissen der BGHW
und wurde wider willen mit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 zum "Geheimnisträger" der BGHW über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbegrenzte Zeit.
Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€, oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt.
16.12.2022: Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz

Die Öffentlichkeit und Kundschaft der BGHW muss erfahren, wie die Behörde vorgeht. Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete auch das BR Fernsehen am 05.12.2018.
Hausverbot, Redeverbot u. meine Schreiben werden nicht beantwortet.
Mit Urteil vom 19.06.2014 wurde die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über mein Hausverbot wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Jedoch das "Redeverbot" und die nicht Beantwortung meiner Schreiben hat weiter Wirkung.
Bedrohungsmanagementteam der BGHW schaltet sich ein.
Mit Schreiben vom 29.04.2016 hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW den Mitarbeitern erklärt, mit welcher Raffinesse sie bei dem "Redeverbot" und der nicht Beantwortung meiner Schreiben vorgehen können. Dabei sind Bumerangsätze aufgeführt worden und keine meiner Fragen beantworten.
SG/LSG Bremen verlangt keine Stellungnahme von der Beklagen
Aktenkundig legt das SG/LSG Bremen der Beklagten meine Schriftsätze vor und die Beklagte kann entscheiden ob meine Fragen mit einer Stellungnahme beantwortet wird. Die Beklagte hatte sich u. a. schon am 10.06.2008 für ein "nein" entschieden. Wobei ich mit meinem Anwalt die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und an den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst habe.
Seit dem 13.08.2019 bin ich wider Willen Geheimnisträger der BGHW.

Mit einer Liste vom 13.08.2019 wurden mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung bekannt gemacht. Ich werde bis auf unbegrenzte Zeit zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt und darf die Geheimunterlagen auch nicht dem SG Bremen vorlegen. Damit wurden mir die Beweismittel aus der Hand geschlagen, die ich bei meinen Klagen dem Gericht vorlegen muss. Aber gerade die 45 Geheimunterlagen dokumentieren, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken und den Mitarbeitern der BGHW mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ein "Redeverbot" erteilt haben und dazu auch die Beantwortung meiner Schreiben untersagt wurde.

Als "Kunde" meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen, wünsche ich die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den anerkannten Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001. Wie sie von den Medizinern der BGHW in den Gutachten festgestellt wurden. Vor dem Sozialgericht (SG) Bremen bin ich mit meinem Anwalt am 18.12.2008 gescheitert. Danach konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun war das SG Bremen und die BGHW angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit dem Hinweis auf Pflichtverletzungen in 44 Punkten habe ich am 27.08.2009 Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen gestellt.
Unglaublich aber wahr
Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich sogleich bei der BGHW ein Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) ausgelöst.
Dazu hat die BGHW Bremen der BGHW Mannheim ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 übersandt. Die ich erstmalig mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten habe.
Es war aber nicht im Sinne der BGHW Bremen, denn die BGHW hat am 10.11.2009 und 18.11.2009 dokumentiert, die interne Stellungnahme (05.10.2009) und die Rest/Handakte soll ich auf keinem Fall erhalten. Das Zurückhalten ist nachvollziehbar, denn in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hatte die BGHW Bremen das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert. Und nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 kam die Kriminalpolizei Bremen zu der Wertung: Es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach "Stasimanier" vorgeht und niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie haben mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und ich soll auf meine "Gesundheit aufpassen". Und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt hat der Kripobeamte nicht gedacht.
Die Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
An anderen Stelle wünschte ein Kripobeamter eine Kopie von der "Stasiakte" damit er das Unglaubliche auf seiner Dienststelle glaubhaft machen kann.
15.09.2009
Meine Beschwerde über merkwürdiges Verhalten der BGHW Bremen
05.10.2009
Mit der internen Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 erregt die BGHW Bremen von Anfang an den wörtlichen Irrtum:
"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw. Es haben vielmehr auf chirurgischem und orthopädischem Gebiet umfassende Feststellungen statt gefunden, die auch gerichtlich überprüft worden sind."
13.02.2011
Chefarzt deckt Manipulation auf, Richter bekommt hochroten Kopf.
Zur Aufklärung der Wahrheit habe ich den folgenden Chefarztbericht vom 13.02.2011 der Beklagten und dem Gericht vorgelegt und dokumentiert:

"Dass zum damaligen Zeitpunktpunkt die Blatt Nr. 62/Rs. und damit der Röntgenbefund von Dr. [7-1] vom 12.10.1968 in dem eine Patellafraktur als Unfallfolge objektiviert und dokumentiert wurde, von der BG nicht vorgelegt wurde und damit auch in unserem Gutachten keine Beachtung finden konnte."
Damit hat sich die BGHW meine mögliche Unfallrentenerhöhung mit einer Teil MdE 10% erspart. Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug.
Denn die BGHW (vormals GroLa BG) hat tatsächlich Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten bzw. unterschlagen. Sogleich wurde nachvollziehbar auch das SG Bremen hat von Anfang an keine vollständige Überprüfung zur Urteilsfindung vorgenommen. Gemeinsam wollen sich die Beklagte und das Gericht in keinem weiteren Urteil rechtfertigen.
In einer mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen hat der Vorsitzenden Richter [5] mit hochrotem Kopf (Flushing) wörtlich gefragt:
"Wie sind Sie an dieses Schreiben gekommen?
Darauf konnte ich nur antworten: "Diese Frage verstehe ich nicht."
13.02.2011
§ Hinweisgeberschutzgesetz (§ HinSchG)
BGHW hat Racheaktionen gegen meine Person im Visier.
Was nun folgt muss der Meldestelle (HinSchG) und Polizei bekannt werden.
Wider willen bin ich Geheimnisträger der BGHW.
Nachdem ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt habe und die BGHW und das SG Bremen angreifbar wurden, habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 27.08.2009 zur Hilfe eingeschaltet. Mit meinem folgenden Schreiben vom 15.09.2009 habe ich sogleich bei der BGHW ein Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) ausgelöst.
Wem was anzulasten ist.

Die vorliegenden Akten dokumentieren wem was anzulasten ist. Darüber habe ich schon am 30.01.2011 & 03.03.2011
den Beteiligten einen Bericht zur Stellungnahme vorgelegt. Danach sind weitere ausschlaggebende Beweismittel aufgetaucht und sich mit folgen Tatsachen beschäftigen:
- Prozessbevollmächtigte der BGHW will bei einem persönlichen Verfahren ein besseres Gewissen haben und folgt nicht mehr den Anweisungen.
- Liste "gefährlicher Personen", auftritt mit einer Waffe" in der Verwaltung
- Anfertigen falscher Beweismittel, Manipulation, Prozessdelikt, Kriminelle Vereinigung, "Stasiakte", Stasimanier, Gustl Mollath, Mediation, Abrechnungsbetrug bei der Krankenkasse.
- Sozialgericht Bremen als Nebenkriegsschauplatz erkannt, amerikanische Polizeisirene und Sondereinsatz der Polizei Bremen,
- 10 Polizeibeamten vorgeladen keiner kam
- Hausverbot, Redeverbot, Feuer im Nachbarhaus, Tietjensee, Geheimhaltungsliste, Polizeisirene, Gerichtsakte nicht mehr auffindbar, "Stasiakte" in der Verwaltung nicht mehr auffindbar,
- Meineid, 45 Geheimunterlagen, Ordnungsgeld bis 250.000,- Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, Gefängnisarzt und wider willen Geheimnisträger der BGHW.
Für Delikte,
will sich die BGHW und das SG Bremen nicht rechtfertigen. Ich muss mein Recht aber vor dem SG Bremen einklagen und hat schon am 25.10.2012 zu einer "Klagehäufung" geführt wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".
Fazit
Schon an dieser Stelle ist dokumentiert, dass die BGHW (vormals GroLa BG) sehr wohl Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten bzw. unterschlagen hat. Sogleich wurde nachvollziehbar auch das SG Bremen hat von Anfang an keine vollständige Überprüfung zur Urteilsfindung vorgenommen und hat im Sinne der Beklagten zu falschen Urteilen geführt. Die Beklagte und das SG Bremen werden als "kriminelle Vereinigung" zementiert. Gemeinsam verhindern sie, dass sie sich in einem weiteren Urteil rechtfertigen müssen.
Die Gangart wurde härter und die Beklagte hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
So ist es in dem Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013 an das Landessozialgericht (LSG) Bremen nachvollziehbar dokumentiert. Und immer wieder werde ich vom SG/LSG Bremen mit sogenannten Mutwilligkeitskosten bombardiert. So auch mit dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 15.03.2022 (Az.: L 14 U 149/21). Am 24.06.2014 wünschte die Beklagte sogar, das LSG Bremen möge mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.
Die Gangart hat scheinbar ihren Höhepunkt erreicht.
Denn die BGHW hat einen externen Anwalt aus Hamburg eingeschalten, der dafür zu sorgen hatte, dass mir eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom LG Hamburg zur Geheimhaltung vorgelegt wurde. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
In diese Liste ist auch die sogenannte "Stasiakte" eingebunden.
Kripo hat interne Stellungnahme der BGHW als "Stasiakte" bezeichnet.
Im Beschwerdeverfahren hat die BGHW (Bremen) der BGHW (Mannheim) die interne Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 vorgelegt. Und wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Das Kopieren wurde mir auch untersagt. So bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden. Insoweit benötige ich natürlich einen "Hinweisgeberschutz".
Mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 erregt die BGHW von Anfang an den wörtlichen Irrtum:
"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw. Es haben vielmehr auf chirurgischem und orthopädischem Gebiet umfassende Feststellungen statt gefunden, die auch gerichtlich überprüft worden sind."
05.10.2009
Zur Racheaktion ist zu sagen:
In der internen Stellungnahme (05.10.2009) hat die BGHW dokumentiert:
"Wir werden Herrn Neumann in die "Liste gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen."
Es ist ein Ansatzpunkt, dass die BGHW "Rache" im Visier hat.
17.11.2009
Generalstaatsanwaltschaft hat Pflichtverletzungen festgesetzt.
Im Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen nachvollziehbar festgesetzt. Ich habe mich sorgfältig mit der Sache beschäftigt. Es konnten in den 44 Punkten nur bloße Pflichtverletzungen erkannt werden, die der Gesetzgeber in Ausnahmefällen unterstrafe gestellt hat. Und das Entfernen der für mich nachteiligen Schriftstücke ist Aufgabe der aktenführenden Behörde.
18.11.2009 [1249-1]
Die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden. Dazu im Einklang wurde die Überweisung abgelehnt.
Mit dem o. g. Schreiben vom 19.10.2009 wurde nachvollziehbar es gibt die interne Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 aus der aktenführenden Regionaldirektion Bremen.
Mit der folgenden Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 wurde die "Geheimhaltung" festgesetzt.
Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim vom 27.05.2011 habe ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 ("Stasiakte") in Kopie als Anlage erhalten.
24.11.2009
BGHW hat den Bescheid erhalten.
Den Bescheid (17.11.2009) habe ich der aktenführenden (BGHW Bremen) mit meinem Schreiben vom 24.11.2009 als Anlage in Kopie vorgelegt. Der Posteingangsstempel bestätigt, mein Schreiben mit den Anlagen in Kopie ist in der Poststelle eingegangen finden sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder. Das Beweismittel wurde also unterdrückt.
24.11.2009
Mein Schreiben hat die Verwaltung mit Anlage erreicht, findet sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder.
Anlage
17.11.2009
Anlage
23.11.2009
17./28.11.2009
Mit der folgenden E-Mail vom 17./28.11.2009 ist dokumentiert, die BGHW will sich nicht kriminalisieren lassen und hat erkannt, ich habe bei der STA Bremen ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter der BGHW angestrengt. Und sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Sie fürchten die Presse und das Fernsehen und den auftritt mit einer Waffe.
25.11.2009
Anlage : 23.11.2009
Mein Schreiben hat die Verwaltung mit Anlage erreicht, findet sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder.

Auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW nun nach neun Jahren zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen, in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW.
26.07.2010
Dem nicht genug behauptet die BGHW durchgehend und aktenkundig auch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 wie folgt wörtlich:
"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."
Die BGHW entfernt keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet durchgehend und aktenkundig alles überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch das Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) zum Az.: E 207/09 hat die BGHW aus meiner Unfallakte zu entfernen, denn zu meinem Nachteil wird vorgespiegelt, es gab und gibt keine Fehler.
01.09.2010
So konnte es nicht mehr weitergehen.

In diesem komplexen Fall hat die Beklagte (BGHW) am 01.09.2010 nachvollziehbar dokumentiert, mir steht etwas zu und wollte die Sache und Prozessdelikt mit einer Schlichtung (Mediation) erledigen. Damit war/ist das SG Bremen aber nicht einverstanden. Dabei wird nämlich nachvollziehbar, dass das SG von Anfang an falsche Urteile angefertigt hat und wäre der Durchbruch gewesen. Das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat meine Klagen mit merkwürdigen Gerichtswahrheiten abgewiesen.
25.10.2012
Am 25.10.2012 hat es zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen" siehe Az. S 29 U 83/12.
Ferner hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen, hier würde eindeutig Rechtsmissbrauch vorliegen und mit Mutwilligkeitskosten müsste ich bestraft werden.
Der BGHW habe ich den Bescheid mit meinem Schreiben vom 2009 vorgelegt, damit die fehlerhaften Unterlagen aus meiner Akte entfernt werden. Mit Schreiben vom 2010 hat die BHW erklärt, es gibt keine fehlerhaften Unterlagen.
BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und hat es selbst von der Staatsanwaltschaft (STA) überprüfen lassen.
Als "Kunde" der BGHW habe ich reklamiert, dass die BGHW mir keine sachgerechte Unfallrente liefert. Für die Öffentlichkeit habe ich meine Behördenakte zugänglich gemacht und die "kriminellen Handlungen" der höchsten Beamten dokumentieren und meine mögliche Unfallrente verhindern. Darauf hat die BGHW am 02.09.2014 gegen meine Person eine Strafanzeige mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung angestrengt und hat dabei die "kriminellen Handlungen" der Beteiligten selbst aufgelistet und personifiziert. Nachdem ich am 28.02.2015 meine schriftliche Aussage vorgelegt habe und ich die "kriminellen Handlungen" in 23 Punkten noch erweitern konnte, hat die STA Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 das Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingestellt. Offensichtlich konnte der Antragsteller (BGHW) meinen schriftlichen Beschuldigungen nicht widersprechen und hat auch keinen Widerspruch eingelegt. Die BGHW ist mit ihrer "Racheaktion" gescheitert.
02.09.2014
28.02.2015
26.05.2015
BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und hat nicht widersprochen.
14.12.2017
10 Polizeibeamten wurden in 3 Verfahren vorgeladen und keiner kam.

Eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen wurde am 14.12.2017 mit einem merkwürdigen Beschluss in drei Verfahren erledigt. 10 Polizeibeamten wurden als Zeugen vorgeladen und keiner kam. Damit war das Gericht einverstanden und hat die drei Verfahren eingestellt. So ist im Dunkeln geblieben was nicht aufgedeckt werden soll.
Es hat sich am 13.08.2019 gezeigt die BGHW schaltet ihren externen Anwalt aus Hamburg ein und ziehen rechtswidrig die "Notbremse".

Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Im Jahre 2018 hat der Geschäftsführer der BGHW mit einem externen Anwalt aus Hamburg die "Notbremse" gezogen. Zu Unrecht hat die BGHW dazu das Landgericht (LG) Hamburg benutzt. Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor.
88.)
Jeder Mißbrauch wird beim ziehen dieser "Notbremse" bestraft.
In dieser Sache ist die Aufklärung am Laufen und die STA Bremen soll zugeschaltet werden. Der externe Anwalt der BGHW bittet um Fristverlängerung für 2 Wochen und möchte den Vorgang prüfen.
Dazu gehören 45 Geheimunterlagen der BGHW & Unterlassungserklärung vom 07.03.2018. Damit bin ich einverstanden und habe es mit meiner E-Mail vom 15.10.2022 bestätigt. Eine weitere Fristverlängerung bis 13.01.2023 habe ich bestätigt
Aber was und wo, will der externen Anwälte überprüfen, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat und die Geheimunterlagen nicht vorliegen hat?
6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten liegen mir in Kopie vor.

Unvollständig liegt mir meine Behördenakte in Kopie vor und dokumentiert, dass die höchsten Beamten der deutschen Sozialversicherung nicht ihrem Eid folgen und ihr Bestes geben. Und so hat die deutsche Sozialversicherung Welt weit an Ansehen verloren. Die Beamten waren auch am 17./18.03.2014 in Vietnam vertreten. Die Beamten beseitigen keine Fehler. Und mit einem externen Anwalt aus Hamburg ist es den Beamten gelungen, dass ich am 13.08.2019 vom Landgericht (LG) Hamburg verurteilt wurde; 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geheim zuhalten. Vor diesem Hintergrund bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, mit Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Darüber hat die Zeitung ausführlich berichtet. Meine Webseite, die Zeitung und das Fernsehen ist für die Beamten ein "rotes Tuch". Schon am 17./28.11.2009 haben die Beamten nachvollziehbar dokumentiert, wir wollen nicht kriminalisiert werden und uns nicht in der Presse & Fernsehen rechtfertigen. Wir haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Die Zeitung hat aber über das Vorgehen der Beamten berichtet und ist ein Teilerfolg meiner Recherche. Nun werden die höchsten Beamten aber gefährlich und machen weiter Fehler.
§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
Bitte lesen Sie die Zeitungsberichte über meinen "Kampf um Unfallrente". Mit dem Hinweis auf das Sozialgesetzbuch (§ 1 SGB VII) werden Sie erfahren, für welche Fehler sich die Beamten vor der Öffentlichkeit und dem Strafgericht zu rechtfertigen haben und sich per Eid verpflichtet haben das Beste zu geben. Insoweit verweise ich auf die interne Stellungnahme der BGHW vom 02.03.2011 (9 Seiten) und auf der Seite 7 den Irrtum erregt:
"Für eine weitere Sachaufklärung durch die Berufsgenossenschaft besteht mithin keine Veranlassung."
Kripo hat interne Stellungnahme der B
GHW als "Stasiakte" bezeichnet.
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam u.a. zu der Wertung: Es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach "Stasimanier" vorgeht. Sie haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und ich soll auf meine "Gesundheit aufpassen". Und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Die Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen und Direktion Mannheim haben mir Akten aus meiner Unfallakte vorgelegt, die ich der Öffentlichkeit u. Presse zugänglich gemacht habe und Prozessdelikt und Pflichtverletzungen dokumentieren für die sich keiner in der Behörde rechtfertigen will. Dabei habe ich von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und hervorgehoben, dass die Ordnung beseitigt wurde, siehe GG Art. 20 (4). Nun hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 aufgenommen und zur Geheimhaltung festgesetzt. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren ist auch untersagt. Vor diesem Hintergrund bin ich im Gefängnis gelandet und der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Es war eine Ausnahme und zeigt wie brisant die 45 Unterlagen sind. So bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden.
Es kommt zu psychosomatischen Belastungsstörungen

Durch das Vorgehen der BGHW bin ich traumatisiert und schreie Nachts um Hilfe bis der Notarzt kommt (15.07.2019). Ich bin mit 79 Jahren letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden.
Mehr zu meiner Person
Arbeitsunfall anerkannt, kein Gesundheitsschaden eingetragen
Ich habe u.a. im Med. Techn. Notdienst meinen Dienst getan bis es am 20.03.2001 zu einem Stromschlag mitten durch mein Herz kam und als Arbeitsunfall von der BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt ist. Jedoch wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen obwohl die Mediziner der BGHW mein Vorhofflimmern als Unfallfolge diagnostiziert haben. Dieses ist mehr als eine bloße Pflichtverletzung, denn an die Einschätzung der medizinischen Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. So hat es auch der RD mit seinem Antwortschreiben vom 25.04.2008 dokumentiert. So erspart sich die BGHW seit 20 Jahren meine mögliche Entschädigung. Den Bescheid vom 27.04.2004 und das Schreiben vom 25.04.2008 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt. Damit bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Und das Kopieren der 45 Akten und Verwaltungsentscheidung wurde mir auch untersagt.
3.)
Arbeitsunfall anerkannt, falscher Gesundheitsschaden eingetragen
Bei meinem Verkehrsunfall am 19.06.1968 kam es zu einem Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe. So hat es der Mediziner der BG Unfallambulanz in seinem Bericht am 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62 zweifelsfrei dokumentiert. Danach hat die BGHW (vormals GroLa BG) in dem Bescheid vom 28.05.1970 die fasche Tatsachenfeststellung getroffen, es sei zu einem Abbruch am unteren Kniescheibenpol li. gekommen. So kam es am 05.09.2003 zu einem falschen Rentengutachten. Diesen Fehler hat der Chefarzt mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 angezeigt und sogleich bemängelt, dass die BGHW u.a. den ausschlaggebenden Befund vom 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62 zurückgehalten hat. Ferner ist der Chefarzt dem Unfallarzt in der BG Unfallstation Bremen gefolgt. In dem Bericht vom 20.01.2003 und in der Mitteilung vom 31.01.2003 kam der Unfallarzt zu der Wertung, in meinem li. Knie hat sich eine MdE von 10 % eingestellt.
4.)
Die Einschätzungen der Gutachter:
An die Einschätzung der medizinischen Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns bekanntlich gebunden. Jedoch die BGHW folgt nicht dieser Gesetzmäßigkeit und verhindert damit meine mögliche Rentenerhöhung. Bis dato hat die BGHW keinem Gutachter den ausschlaggebenden Befund offensichtlich gemacht. So erspart sich die BGHW seit 20 Jahren meine mögliche Rentenerhöhung.
Weitere Unfallfolgen konnten durch Pflichtverletzungen der BGHW und Gerichte nicht Entschädigt werden. Darüber Berichte ich an anderer Stelle:
Arztfehler, keine Behandlung am li. Knie nach Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe.
Muskelschwäche, keine MdE ermittelt
Keine Migräne accompagnée sondern nur "anfallsartige Kopfschmerzen"
im Bescheid übernommen.
Jahresarbeitsverdienst (JVA) unrichtig ermittelt.
Unfallrente 1975 mit MdE 25% zu unrecht abgefunden.
5.)
BGHW sucht Mitarbeiter die sich mit meiner Akte auseinandersetzen.

Unter bghw.de/karriere/bremen hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Tatsächlich benötigt der RD auch neue Mitarbeiter, dazu im Einklang hat die BGHW am 02.03.2011 auf den folgenden 8 Seiten u. a. dokumentiert:
"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. "
"Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihren Mitarbeitern bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Fürsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."
6.)
02.03.2011, "Racheaktion"
Intern wurde abgesprochen, ob ich bestraft werden soll!
7.)
04.03.2011
Ein Danke für die gute Arbeit
04.03.2011
Damit wurde auch das BVA getäuscht
28.03.2011
09.06.2009
09.06.2009
Mitarbeiter haben Kenntnis über persönlich erhobene Vorwürfe und leiten kein Strafverfahren ein. So ist in der E-Mail vom 28.03.2011 und in dem Schreiben vom 09.06.2009 dokumentiert. Die Mitarbeiter haben offensichtlich Gewissenskonflikte.
Als Belohnung für meine Vorhaltungen habe ich die Akten kostenlos in Kopie erhalten. Und ist mit dem Vermerk vom 09.06.2009 auf zwei Seiten dokumentiert. Danach wurde die Akte im Beisein eines Mitarbeiters nicht mehr in der Verwaltung geöffnet mit dem Hinweis: Ich hätte ja die vollständige Akte in Kopie vorliegen.
In meinem außergewöhnlichen Fall hat der Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigte der BGHW am 09.06.2009 Gewissenskonflikt dokumentiert u. folgte nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung. Das Dokument hat die BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr. 45 festgesetzt.
8.)
05.04.2011,"Racheaktion"
Intern wurde auf die Antwort gewartet, ob ich bestraft werden soll!
9.)
08.04.2011, (-108-), "Racheaktion"
Es kam die interne Antwort:
"Strafanzeige gegen Herrn Neumann bietet wenig Aussicht auf Erfolg"

"Telefonat mit Herrn RD am 08.04.2011: Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegen über Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Er braucht dabei aber die Unterstützung einer zentralen Stelle (Dezernat Personal?) Herr RD möchte sich die Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen und sich ggf. wieder melden."
Mit dem Dokument wurde nachvollziehbar meine Anschuldigungen sind begründet, ansonsten hätte die BGHW sofort eine Strafanzeige gestellt.
Dieses Dokument vom 08.04.2011 (-108-) habe ich aus der Direktion Mannheim mit dem Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie mit einer Akte über 184 Seiten erhalten. Mit dem Hinweis:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Dass dem Gericht diese Akte mit 184 Seiten vorliegt ist mir nicht bekannt.
Ich kann dem Sozialgericht Bremen die Akte nicht in Kopie vorlegen weil mir das Kopieren seit dem 13.08.2019 untersagt wurde. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Somit bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden.
Ferner ist zu sagen:
Meine Anschuldigungen sind zweifelsfrei begründet, insoweit hat die BGHW auch erfolglos einen Strafantrag mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person angestrengt. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.
Bemerkenswert ist auch die Tatsache:
Die Strafanzeige hat die BGHW erst drei Jahre später am 02.09.2014 angestrengt. Und erst nachdem ich am 27.08.2014 meinen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt habe.
10.)
13.04.2011
Intern wurde gefragt, ob ich bestraft werden soll!
13.04.2011
Intern wurde an die Möglichkeit einer Strafanzeige erinnert.
13.04.2011
Keine Akteneinsicht
11.)
27.05.2011
19.07.2011 (-130-)
Keine Akteneinsicht E 207/09
+++++++++++++++++
Seit dem 21.07.2009 ist dokumentiert mein Aktenbearbeiter wurde von meinem Fall abgezogen und die Beamten werden ausgetauscht und keiner kann sein Bestes geben. Es werden also Mitarbeiter eingestellt die meine Akte nicht kennen. Die Vorgänger waren per Eid verpflichtet ihr Bestes zu geben, und wollen sich nicht für Pflichtverletzungen rechtfertigen.
Die fehlerhaften Verwaltungsentscheidungen muss ich objektivieren und dokumentieren damit ich vor dem Sozialgericht (SG) Bremen zu meinem Recht kommen kann. Bei meiner Recherche konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die BGHW angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe weiter Recherchiert und aus der Direktion Mannheim habe ich mit Schreiben vom 27.05.2011 drei Aktenordner mit unbekanntem Unterlagen als Anlage in Kopie erhalten. Damit wurde mir u. a. die interne Stellungnahme der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 und E-Mail vom 17./28.11.2009 vorgelegt. Dass dem Gericht die drei o.g. Aktenordner vorliegen ist mir nicht bekannt.
Die Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen als "Stasiakte" bewertet. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. In der Stellungnahme ist u. a. dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist und wir werden Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen.
Mit dem Schreiben aus der Direktion Mannheim vom 05.03.2021 habe ich als Anlage in Kopie u.a. das Dokument BEV 08.04.2011 (-108-) erhalten. Dass dem Gericht dieses Dokument vorliegt ist mir nicht bekannt.
Mir wurde also nach 10 Jahren wie folgt wörtlich bekannt gemacht:
"Telefonat mit Herrn RD am 08.04.2011: Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegen über Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Er braucht dabei aber die Unterstützung einer zentralen Stelle (Dezernat Personal?) Herr RD möchte sich die Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen und sich ggf. wieder melden."
Vor diesem Hintergrund und mit dem Hinweis auf meine Webseite kam es am 02.09.2014 zu der gewünschten Strafanzeige und dem Tatvorwurf, üble Nachrede und Verleumdung. Nachdem ich meine schriftliche Aussage vom 08.02.2015 der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vorgelegt habe und in 24 Punkten meine Anschuldigungen begründen konnte, hat die STA Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen gegen meine Person eingestellt. Von der BGHW kam kein Widerspruch, die BGHW muss also erkannt haben:
Meine Person und Webseite sind nicht wirklich angreifbar.
Ich liege im Streit um sachgerechte Unfallrente aus drei Arbeitsunfällen
13.04.2011
Es kam die Antwort:
"Strafanzeige gegen Herrn Neumann bietet wenig Aussicht auf Erfolg"
05.04.2011
Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht angreifbar.

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben.
Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW haben im Verwaltungsverfahren verhindert, dass es zu einer sachgerechten Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.
Danach hat mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
12.)
Das Vorgehen der Beteiligten sprengt den Rahmen meiner Startseite.
Es wird aber alles dokumentiert, jedoch das Wichtigste habe ich wie folgt vorgezogen:
13.)
Allein gelassen, weitergemacht und Staatsanwalt um Hilfe gebeten
Ich habe die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 27.08.2009 um Hilfe gerufen. Und bei der BGHW Direktion Mannheim ist meine Beschwerde mit dem Schreiben vom 15.09.2009 unter dem Az. E 207/09 eingegangen.
Danach hat die BGHW Regionaldirektion Bremen am 17./28.1.2009 sofort erkannt u. dokumentiert:
"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]
Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."
"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.
Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt ["Amoklauf"].
Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden."
14.)
BGHW lässt belastendes Beweismittel auftauchen, mit dem Hinweis:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Mit Schreiben vom 27.05.2011 und 05.03.2021 habe ich belastendes Beweismittel aus der Direktion Mannheim erhalten. Es ist mir nicht bekannt, dass das Sozialgericht (SG) Bremen dieses Beweismittel vorliegen hat.
15.)
Vom Recht auf Widerstand wird gebrauch gemacht,
weil andere Abhilfe nicht möglich ist (Grundgesetz Art.20 (4). Dazu im Einklang hat die Beklagte diverse Schriftsätze vorgelegt und am 25.10.2012 die Tatsache dokumentieren:
Es liegt eine Klagehäufung vor, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die "Gerichte lahm legen".
16.)
Klagehäufung ist der Beklagten und den Gerichten anzulasten,
denn die Beamten sind per Eid verpflichtet, ihr Bestes zu geben und dieses haben sie gerade nicht getan. Denn die Beamten haben keinem Sachverständigen offensichtlich gemacht:
"Auf der Rückseite von Blatt 62 ist am 12.10.1968 ein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 mit all seinen Beschwerden aktenkundig dokumentiert."
17.)
SG & LSG Bremen haben von Amts wegen keine Aufklärung betrieben
Dem nicht genug hat das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 die falsche Tatsache behauptet, das SG habe den Sachverständigen von Amts wegen beauftragt, sein Gutachten vom 15.06.2005 anzufertigen. Denn Tatsächlich hat die Beklagte den Sachverständigen beauftragt und hat sein Gutachten auch nach wünschen der Beklagten (BGHW) angefertigt. Wie der Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005 bestätigt. Und hat sogleich die Muskelschwäche im Arm, Hand und Bein mit keiner MdE beziffert.
18.)
BGHW übernimmt nur ein Teil der diagnostizierten Unfallfolge
Weiter haben die Beamten der BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" mit Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 nachträglich als Unfallfolge anerkannt. "Anfallartige Kopfschmerzen" ist aber nur ein Teil der Unfallfolge. Denn die Mediziner der BGHW haben eine Migräne accompagnée als Unfallfolge diagnostiziert. Also Kopfschmerzen mit Nebenerscheinungen. Die Nebenerscheinungen sind so gravierend, dass ich die Arbeit einstelle wenn die Kopfschmerzen einsetzen.
Ferner hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen keinem Sachverständigen die ausschlaggebende Tatbestand bekannt gemacht und erstmalig mit dem Überraschungsurteil vom 18.12.2008 - ausgefertigt am 05.05.2009 - für alle Beteiligten wie folgt bekannt wurde:
"Aus dem Umstand, dass der Kläger nachweislich am 6.02.2001 hinsichtlich das Vorhofflimmern erscheinungsfrei gewesen ist, kann mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden, dass das Vorhofflimmern nicht vor dem Unfalltag [20.03.2001] bestanden hat."
19.)
Die Beamten sind per Eid verpflichtet, ihr Bestes zugeben.
Damit erkannt wird, wie weit die Öffentlichkeit über meinen Fall informiert wurde und sich die Beamten in der Öffentlichkeit rechtfertigen müssen, lesen Sie bitte die noch folgenden Zeitungsberichte.
20.)
Mit Glück konnte ich viele unglaubliche Delikte aufdecken.
Wider willen wurde ich am 13.08.2019 zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung". Und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Dafür hat ein externe Anwalt der BGHW in Hamburg am Landgericht (LG) Hamburg gesorgt. Darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet.
20.)
Staatsanwaltschaft hat meine Webseite überprüft.
Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung. Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 28.01.2015 eingestellt.
21.)
Meine Webseite ist ein offener Brief
und stelle den Antrag, dass meine Webseite zum wahren Tatbestand in allen meinen Gerichtsverfahren wird.
22.)
Die Beamten in der Verwaltung und Richter geben nicht ihr Bestes
So hat der Richter am LSG Bremen erkannt, es kam zu einem Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe, teilt diese ausschlaggebende Tatsache aber aber keinem Mediziner mit. Ferner hat dieser Richter (Beamte) erkannt, es konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern und hat auch diese ausschlaggebende Tatsache bis dato keinem Mediziner bekannt gemacht. So etwas führt natürlich zu einer Klagehäufung.
23.)
Staatsanwalt verweigert die Beweissicherung
Ferner ist der STA Bremen mit dem Strafantrag vom 09.02.2014 bekannt geworden, es ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Die Ermittlungen sind aber sofort mit dem Schreiben der STA vom 26.05.2015 eingestellt worden. Und eine dringende Beweissicherung wurde mit Schreiben der STA Bremen vom 26.08.2022 abgelehnt. Und eine Akteneinsicht wurde bis dato nicht möglich gemacht.
24.)
§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
Ich möchte mein Recht und in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden. Denn als Großenkel von Theis Eden kann ich nicht ertragen, dass ich als Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werde. Ich muss weitermachen und ist keine Mutwilligkeit, sondern mein gutes Recht.
25.)
Die BG ETEM in Köln ist in Prozessdelikt verwickelt.

Mein Extra Blatt hat schon im Jahre 2009 dokumentiert, die BG ETEM ist in meinem Fall verwickelt.
18.)
Das zweite Extra Blatt:

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung!
Staatsanwaltschaft verweigert Sicherstellung der Beweismittel.
Gewerbsmäßigkeit liegt vor. >Klick
Über diese Sache hat das Extra-Blatt schon im November 2009 berichtet.
Die weitere Recherche hat m. M. zementiert:
19.)
Kriminell Vereinigung sucht Mitarbeiter

Kern einer "kriminellen Vereinigung" ist das Sozialgericht (SG) Bremen und die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen, Falkenstr.. Die unter bghw.de/karriere/bremen neue Mitarbeiter sucht.
Nach dem ich am 18.12.2008 meine Gerichtsverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren habe, konnten mein Anwalt und ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Danach hat der Regionaldirektor Nord in Bremen die Aufklärung am 17./28.11.2009 begrenzt, und bringt damit die Gesundheit seiner Mitarbeiter in Gefahr und ist als Beamter per Eid verpflichtet sein Bestes zu geben. Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Die Beamten haben ihr Bestes gegeben und den Mitarbeitern erklärt, wie die Aufklärung gefahrlos zu verzögern ist.
20.)
Belastendes Beweismittel ist mit dem Hinweis aufgetaucht:

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Mit Schreiben vom 27.05.2011 und 05.03.2021 habe ich belastendes Beweismittel aus der Direktion Mannheim erhalten. Es ist mir nicht bekannt, dass das Sozialgericht (SG) Bremen dieses Beweismittel vorliegen hat.
Mit Schreiben vom 27.05.2011 habe ich von der Direktion Mannheim erstmalig als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der Regionaldirektion Nord Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten.
Damit wurde zementiert, die Ordnung in unserem Sozialsystem ist beseitigt, eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".
21.)
"Stasiakte"
Die interne Stellungnahme der Regionaldirektion, Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Insoweit wurde ich auch von der "kriminellen Vereinigung" in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner soll ich auf meine "Gesundheit aufpassen" und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede
22.)
Zur Sache ist zu sagen:
Am 05.10.2009 und 17./28.11.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen der Direktion in Mannheim gemeldet: Wir haben Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv und sind geneigt den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten. Herr Neumann hat uns Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unsere Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.
Mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 ist festgesetzt, die Aufklärung wurde begrenzt. Wenn dieses Tatsache bekannt wird könnte es in der Behörde zum "Amoklauf" kommen. "Hausverbot" und "Redeverbot" mussten also erteilt werden. Nur so war jeder Kontakt zu beenden.
23.)
Hausverbot & Redeverbot
Den Kontakt mit mir, hat der Geschäftsführer abgebrochen mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010. Dazu habe ich Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. Das Hausverbot wurde wegen Rechtswidrigkeit mit Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" hat noch Wirkung.
Es folgt die "Stasiakte" vom 05.10.2009 u. E-Mail vom 17./28.11.2009.
24.)
Wider willen "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung"
Mit der E-Mail vom 07.03.2018 (Seite 178/9) wurde nachvollziehbar. Der Geschäftsführer hat seinen externen Anwalt aus Hamburg zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen meine Person beauftragt. Und ist dem Anwalt auch mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 gelungen. So bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung" geworden und muss 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbegrenzte Zeit geheim halten.
25.)
45 Kriminalgeschichten
Jedes dieser 45 Geheimunterlagen dokumentiert Pflichtverletzungen und eine kriminelle Geschichte steckt dahinter, die meine sachgerechte Entschädigung der festgestellten Unfallfolgen verhindert. Es hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Siehe dazu die Schriftsätze der Beklagten BGHW vom 25.10.2012.
26.)
Neues Beweismittel taucht auf, mit dem Hinweis:

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die Direktion Mannheim neues Beweismittel aus der Vergangenheit in Kopie mit 184 Seiten auftauchen lassen. Dabei wurde auf der Seite 178 dokumentiert:
27.)
Meine Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich.
So hat es die BGHW in der E-Mail vom 07.03.2018 (Bl. 178/9) dokumentiert und ist zu dem wörtlichen Ergebnis gekommen:
"dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf Behördenunterlagen hat, diese auch "nutzen" darf - d. h. z. B. auch im Internetveröffentlichen darf-,[...]."
"Mann könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."
28.)
Fazit:
Ob mit oder ohne meiner Kommentierung, der Geschäftsführer will verhindern, dass die mir vorgelegte Akte 1:1 im Internet erscheint.
29.)
Redeverbot: Meineid oder Prozessdelikt es droht Freiheitsstrafe
Mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung hat die BGHW ihren externen Anwalt in Hamburg beauftragt. Dem Anwalt ist es gelungen, dass das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil (13.08.2019) 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt hat. Es war aber nur zu begründen, wenn der Geschäftsführer gemäß der Verfügung (Antrag 1)b) aus dem LG Hamburg vom 29.11.2018 eine eid. Versicherung abgibt. Zitat:
"Geschäftsführer müsste eid. Versicherung abgeben, was heißt kein generelles Redeverbot in der eid. Versicherung, vom § 938 ZPO wird Gebrauch gemacht, wohl dann begründet."
Darauf hat der Anwalt aus Hamburg eine merkwürdige eid. Versicherung vom 5.12.2018 mit dem Schreiben vom 05.12.2018 als Anlage in Kopie dem LG Hamburg übersandt. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass der Geschäftsführer den Anwalt dazu beauftragt hat. Denn die eid. Versicherung vom 5.12.2018 ist überhaupt nicht mit der Verfügung von dem Geschäftsführer vom 18.01.2010 im Einklang zubringen. Hier hat nämlich der Geschäftsführer das "Redeverbot" nachvollziehbar dokumentiert und hat noch Wirkung. Sollte der Geschäftsführer dem Anwalt einen Auftrag erteilt haben, würde "Meineid" vorliegen. Und der Gesetzgeber droht mit Freiheitsstrafe.
Das LG Hamburg und die Staatsanwaltschaft haben die Pflicht der Tatsachenüberprüfung. Und der Hamburger Anwalt hat die Überprüfung bis zum 18.12.2022 zugesagt, aber es passiert nichts.
30.)
6000 Blatt und 45 Geheimakten, aber es passiert nichts.

und ist bei 6000 Blatt und 45 Geheimakten erforderlich.
Dann sind Sie von Anfang an über meinen merkwürdigen Fall und Teilerfolge informiert. Mir liegen weitere Zeitungsberichte und Schreiben einer Staatsanwalt (StA) aus dem Jahre 1987 vor. Damit wird nachvollziehbar, durch meinen Hinweis wurde die Polizei aus einem anderen Bundesland sofort tätig und hat eine bewaffnete "kriminelle Vereinigung" dingfest gemacht, die Millionen-Beute gemacht haben und es gab eine Belohnung. Warum geht so etwas nicht auch in Bremen?
31.)
"Stasiakte" liegt dem Polizeipräsidenten Bremen vor u. greift nicht ein.
Dazu im Einklang liegt mir das persönliche Antwortschreiben des Polizeipräsidenten Bremen vom 12.03.2012 nachvollziehbar vor.
32.)
Mediation:
Das Schreiben aus dem SG Bremen behauptet noch am 19.02.2014:
"Ich hätte von Anfang an kein Recht meine Maximalforderungen durchzusetzen, so als ob ich von Anfang an Recht gehabt hätte. Dieses sei viel vielfach gerichtlich bestätigt."
Diese Aussage wurde sogleich mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 & LSG Bremen vom 23.06.2015 und Zeitungsberichten widersprochen. Es wurden also vielfach falsche Urteile angefertigt und ist nun gerichtlich bestätigt. Es erklärt auch die Klagehäufung und kann nicht als Mutwilligkeit ausgelegt werden, so wie es die Beklagte (BGHW) am 25.10.2012 dem Sozialgericht vorgetragen hat. Und wollte mir damit auch noch Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen und Mutwilligkeitskosten auferlegen. Darüber kann nun auch die Presse berichten und das SG Bremen müsste sich rechtfertigen. Eine "kriminelle Vereinigung" will sich in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen und zieht am 17./28.11.2009 eine Grenze der Aufklärung.
33.)
Ich bin Geheimnisträger:

Seit dem 13.08.2019 bin ich wider willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, auch darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. Als Großenkel von Theis Eden will ich aber nicht als Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werden.
In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet "Fehler müssen vollständig beseitigt werden" und so bearbeite ich auch meine Behördenakte. Es ist aber nicht im Sinne einer "kriminellen Vereinigung".
Im Gefängnis hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Dafür hätte auch mein Großonkel und meine Mutter Wally Neumann geb. Eden gesorgt.
"Die 45 Geheimakten dokumentieren das rechtswidrige Handeln einer "kriminellen Vereinigung", die Täter sitzen in der Chefetage bei der BGHW in Mannheim und Bremen, sowie am Sozialgericht Bremen."
34.)
Zu meiner Person und Arbeitsleben ist noch zu sagen:
Mein Bruder und ich sind Bremer und Rembertianer, wegen Bombenangriffe musste unsere Mutter Bremen verlassen, so wurde ich in Dresden am 12.07.1942 geboren. Am 23.10.1942 kam die Feldpost - geschrieben mit Schreibmaschine - und der schlimmen Nachricht, wir werden unsern Vater nicht mehr wiedersehen. Unser Vater war Brauer bei Haake Beck, aber niemals konnte ich ein Bier mit ihm trinken.
35.)
Drei Arbeitsunfälle sind mit Bescheid anerkannt
Tischler/Parkettleger, Fernsehtechniker ist mein Beruf, im Med. Techn. Notdienst habe ich bis 2001 über 16 Jahre gearbeitet. Und habe im Jahre 1968, 1992 u. 2001 drei mit Bescheid der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) in Bremen anerkannte Arbeitsunfälle erlitten.
36.)
Der Fehler: Ich erhalte keine sachgerechte Entschädigung
In der Medizintechnik gibt es das ungeschriebene Gesetz:
"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"
So bearbeite ich meine Akte, decke die Fehler auf und bin dabei auf eine "kriminelle Vereinigung" gestoßen. Sofort hat die BGHW Bremen in einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) der Direktion in Mannheim gemeldet, wir haben Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Sogleich folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009 und berichtet über das weitere Vorgehen gegen meine Person.
Und am 18.01.2010 hat die BGHW Bremen mir Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten.

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben.
37.)
Bitte ohne Tumult
Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW hatten im Verwaltungsverfahren schon verhindert, dass es zu einer sachgerechten Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.
38.)
Zwischen Bemerkung:
Es kam aber zum Teilerfolg, denn die Beklagte hatte erfolglos versucht meine mit Bescheid vom 12.09.2002 als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall (19.06.1968) nachträglich anerkannten "anfallsartigen Kopfschmerzen" anzuzweifeln. Dieses war ein ausschlaggebender Teilerfolg und hat am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu weiteren Teilerfolgen geführt. Und nur so konnte meine 1975 abgefundene Rente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 5% aufleben. Und das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung erkannt, es ist nur ein "Spatz in der Hand".
39.)
Weiter im Text:
Mein Anwalt und ich haben die Akten studiert und am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit war klar die Ordnung ist beseitigt. Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar, damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Ich habe weitergemacht und konnte der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen eine interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) vorlegen. Nachdem Sichten kam die Kripo Bremen zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Insoweit wurde ich auch von der "kriminellen Vereinigung" in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner soll ich auf meine "Gesundheit aufpassen" und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Vor diesem Hintergrund ist gesichert, die Ordnung in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat ist beseitigt, die Abhilfe wurde nicht möglich. Es muss also zum Widerstand kommen, aber bitte ohne Tumult.
40.)
Grundgesetz Art. 5 (1)
Ich habe von meinem Recht der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und habe auf meiner Webseite über meinen Fall berichtet, der kein Einzelfall ist und bin im Gefängnis gelandet. Dem nicht genug, werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. So bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und 45 Geheimunterlagen der BGHW muss ich auf unbestimmte Zeit im Dunkeln halten.
41.)
Seit vielen Jahren befinde ich mich in einem "Hamsterrad"

Meine Klagen kann ich nicht mehr weiterführen, denn ich werde durch Ordnungsgeld und Ordnungshaft bedroht, wenn ich nach Recht und Gesetz die Beweismittel ans Licht und auf den Richtertisch bringe. Insoweit kann ich nur noch zum Widerstand aufrufen.
42.)
Aufruf zum Widerstand
Es hat sich gezeigt und wird auf meiner Webseite dokumentiert, die Ordnung wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat beseitigt. Insoweit muss nun von dem Grundgesetz gebrauch gemacht werden und ich rufe zum Widerstand auf. Und alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand und können sich in meinem Gästebuch eintragen.
43.)
Grundgesetz Art. 20 (4)
Mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 ist festgesetzt, die Aufklärung wurde begrenzt und in der Behörde wird ein "Amoklauf" erwartet.
Es folgt die "Stasiakte" vom 05.10.2009 u. E-Mail vom 17./28.11.2009.
44.)
Sozialgericht wurde zum "Kriegsschauplatz", die Ordnung ist beseitigt!

Die Beklagte ging nach "Stasimanier" vor und hat das SG Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und das SG Bremen sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. Damit war klar, die Ordnung ist beseitigt.
45.)
"kriminelle Vereinigung" hat von Anfang an meine Bestrafung im Visier

Die BGHW hat erkannt, meine Bestrafung ist nicht machbar weil es dafür keinen Grund gibt.
Dazu im Einklang hat die "kriminelle Vereinigung" am 08.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert:
"dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Und die gewünschte "Signalwirkung" an die Mitarbeiter der BGHW nicht machbar wird".
So wurde die Strafanzeige gegen meine Person auf den 02.09.2014 verschoben, mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung. Nachdem ich mein Schreiben vom 08.02.2015 mit meiner schriftlichen Aussage in 24 Punkten vorgelegt habe, hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Und die Beteiligten haben meinen Anschuldigungen nicht widersprochen. Es war der Anknüpfungspunkt für die StA Bremen weitere Ermittlungen durch zu führen. Dazu war und ist die Staatsanwaltschaft aber nicht bereit. Wie das Schreiben vom 26.08.2022 bestätigt, wird bei der StA Bremen auch keine Sicherung von Beweismittel vorgenommen, obwohl die Dringlichkeit mit meinen Schreiben vom 25.05.2022 und 05.09.2022 angezeigt wurde. So wird natürlich Strafvereitlung im Amt ableitbar.
46.)
Ich bin wider willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung"
u. werde mit bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht.
Wie kann es sein, dass die Presse darüber berichtet, dass ich am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW aus dem Gefängnis entlassen wurde. Und die STA Bremen nicht einmal hinterfragt, was das für Geheimunterlagen sind und warum mir erlaubt wurde, dass ich 45 Geheimakten mit auf meine Zelle nehmen durfte?
47.)

Ich kämpfe seit dem Jahre 2001 um sachgerechte Unfallrenten bei der BGHW in Bremen und bin mit meinem Anwalt auch vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert. Danach haben wir am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte meine Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet. Sogleich habe ich mit einem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) bei der BGHW weitergemacht. Mit der Schlagzeile "Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" habe ich im November 2009 mein 1. Extra-Blatt den Beteiligten zur Kenntnisnahme mit meinem Schriftsatz vom 16.11.2009 (S 2 U 58/09) vorgelegt und Prozessdelikt dokumentiert. Damit wollte ich erreichen, dass die Beteiligten erkennen, mit einer Schlichtung können die Rechtsstreitigkeiten sachgerecht eingestellt werden.
Mit einer Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 hat die Beklagte (BGHW) die richtige Entscheidung getroffen, es soll zur Schlichtung kommen aber das SG Bremen lehnte ab. Die Ablehnung durch das SG Bremen hat zu einer "Klagehäufung" geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Und wurde in vier Schriftsätzen der Beklagten vom 25.10.2012 vor dem SG Bremen nachvollziehbar dokumentiert.
48.)
Neues Beweismittel taucht auf:
Ich hatte viel Glück und konnte mich mit neuem Beweismittel wehren. Denn mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie drei Aktenordner aus der Direktion Mannheim erhalten. U.a. war die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) dabei. Und hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen u. a. als "Stasiakte" bewertet. Ferner ist die Kripo Bremen zu der Wertung gekommen ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird, weil der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe droht. Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
49.)
"Es passiert nichts"
Die Kripo Bremen konnte nicht eingreift, weil die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen dafür keinen Auftrag erteilt hat und mir wurde angeraten in ein anderes Bundesland zu gehen, denn in Bremen wird nichts passieren.
Mit dem o.g. Schreiben (27.05.2011) habe ich sogleich die interne E-Mail der BGHW Bremen an die Direktion Mannheim vom 17./28.11 2009 in Kopie erhalten. Und nachvollziehbar dokumentiert:
"Wir wollen nicht kriminalisiert werden und werden eine Grenze ziehen. Herr Neumann hat ein Ermittlungsverfahren angestrengt. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss beendet werden."
50.)
Ich kämpfe um Gerechtigkeit & sachgerechte Unfallrente
Entweder ich verzichte auf mein Recht, dazu ist meine Rente aber zu klein. Oder ich Klage weiter gegen eine "kriminelle Vereinigung" damit ich meine sachgerechte Unfallrente erhalte. Ich habe mich für die Gerechtigkeit & sachgerechte Unfallrente entschieden. Dieses war auch richtig, denn ich habe von Anfang an Recht wie die Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015 bestätigt haben. Und meine Unfallrente wurde schon im Jahre 1968 zu meinem Nachteil falsch berechnet.
Mein vollständiges Recht konnte ich bis dato nicht erhalten, weil das SG/LSG Bremen und die Beklagte (BGHW) keine vollständige Aufklärung betreiben und die Mutwilligkeit ist aktenkundig. Denn die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht für Prozessdelikt" rechtfertigen und erwartet vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. Und die Beteiligten müssen sich nicht nicht selbst belasten.
51.)
Ein schweres Geschütz
Ich kämpfe weiter um mein Recht und die Beklagte bezeichnete am 24.06.2013 das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz." Und erneut werde ich von der "kriminellen Vereinigung" am 15.03.2022 vom LSG Bremen mit der Androhung sogenannter Mutwilligkeitskosten von weiteren Klagen abgehalten. Mutwilligkeit ist aber nur der Beklagten und dem SG/LSG Bremen anzulasten, die aktenkundig (18.06.2008, Bl.1287) die Aufklärung betreiben.
52.)
BGHW in Bremen sucht Mitarbeiter

Unter bghw.de/karriere/bremen hat die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Und für die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus drei Arbeitsunfällen zuständig ist.
53.)
08.11.2018: Polizeisirene löste Sondereinsatz aus

Dabei wurde verheimlicht, dass es in der Behörde eine Liste über "gefährliche Personen" gibt, die mit einer Waffe in der Behörde auftreten könnten. Dieser Auftritt wurde zu Unrecht am 08.11.2018 bei meinem Besuch in der Behörde von den Mitarbeitern befürchtet und hat einen Sondereinsatz der Polizei in der Falkenstr. ausgelöst. Mein Behördenbesuch war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht (08.11.2018) der Polizei dokumentiert. Darüber hat auch die Zeitung ("taz") am 21.10.2021 berichtet.
54.)
25.09.2022: Das ist doch nicht normal, die Öffentlichkeit will die Wahrheit erfahren!

Dazu im Einklang habe ich die Presse am 30.11.2022 eingeschaltet und warte auf eine Antwort. Ferner möchte die Öffentlichkeit von der Politik und aus dem Rathaus Bremen die Wahrheit erfahren. Und wie am 25.9.2022 kann mir auch nicht nachgesagt werden, ich würde auf der Politik in Bremen "rum hacken". Insoweit hat die StA Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, mit dem Schreiben vom 26.05.2015 auch eingestellt.
55.)
Auf dem Bremer Marktplatz habe ich meinen Fall publiziert.

Damit habe ich den Nerv der Beteiligten getroffen, die sich in der Zeitung und Fernsehen nicht rechtfertigen wollen. So haben es die Beteiligten selbst am 17./28.11.2009 dokumentiert.
Grundgesetz Art. 20 (4)
Ich rufe zum Widerstand auf!
56.)
26.08.2022

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung
ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen seit 2009 aktenkundig. Mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen nachvollziehbar dokumentiert, die Beweismittel hat die StA Bremen nicht sichergestellt. Dem nicht genug hat die StA Bremen die dringende Beweissicherung auch weiter mit dem Schreiben vom 26.08.2022 verweigert.
57.)
Zu meiner Person und Unfallsache ist zu sagen:
Erich Walter Neumann - alias Unfallmann - ist mein Name.
Ich bin Detektiv wider Willen & "Geheimnisträger" der BGHW in Bremen, Falkenstr.. Seit meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) hat die BGHW in einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 nachvollziehbar dokumentiert, dass es in der Falkenstr. zu einem "Amoklauf" kommen kann. Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Ferner würde ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals zurückrudern wird, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Am 13.08.2019 hat die BGHW mir eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vorgelegt, darin ist auch die sogenannte "Stasiakte" aufgeführt und in Kopie beigefügt. Damit ich der BGHW folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht. Oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren wurde mir untersagt. Unmittelbar danach hat die Beklagte (BGHW) dem Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 vorgetragen:
"Bezüglich des Schreibens vom 05.10.2009 bitten wir den Kläger eine Kopie vorzulegen, um prüfen zu können, in welcher Unfall-/BK Akte dieses Schreiben enthalten ist, bzw. aus welchen Gründen dieses Schreiben eventuell nicht in den sozialgerichtlichen Akten dokumentiert ist."
Offensichtlich will die BGHW mich bestrafen und dazu soll ich eine Kopie über das Scheiben vom 05.10.2009 ("Stasiakte") anfertigen.
Denn Tatsächlich zieht sich das interne Schreiben ("Stasiakte") der BGHW vom 05.10.2009 wie ein "Roter Faden" durch meine Behördenakten.
58.)
Zu meiner Unfallsache ist im Einzelnen zu sagen:
Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben. Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW haben im Verwaltungsverfahren verhindert, dass es zu einer Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Denn für angezeigte Manipulation haben wir kein rechtliches Gehör bekommen.
59.)
Weitermachen hat mein Anwalt vorgeschlagen, dem bin ich gefolgt.
Dazu im Einklang hat die BGHW am 07.01.2009 dokumentiert:
Fazit: "Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich".
In der Stromunfallsache wurde die begründete Revision vom 06.08.2009 und in der Verkehrsunfall vom 07.08.2009 vor dem Bundessozialgericht abgelehnt. Dabei wurden Verfahrensfehler und Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs/Überraschungsurteil etc. angezeigt und wörtlich hat mein Fachanwalt Dr. jur. versichert:
"Dass es zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzendenden und dem Kläger kam, an dessen Ende der Vorsitzende erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigung."
60.)
Ferner hat mein Fachanwalt in der Stromunfallsache vorgetragen:
"dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit"
61.)
Weitermachen war angesagt.
Danach haben wir die Akte studiert und haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
62.)
BGHW hat eine Liste "gefährlicher Personen" vorliegen.
Ja ich habe weitergemacht, dazu habe ich die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen am 27.08.2009 eingeschaltet. Und bei der BGHW habe ich am 15.09.2009 mein erstes Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) eingeleitet. Darauf hat die Direktion Nord in Bremen mit der internen Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) der Direktion in Mannheim über das weitere Vorgehen gegen meine Person wie folgt berichtet:
"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.
Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussage, halten wird das Vorgehen auch für gerechtfertigt."
Dem folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009 und dokumentieren:
"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]
Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."
"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.
Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt ["Amoklauf"].
Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden."
63.)
Auf meinem Rücken soll Prozessdelikt vertuscht werden.
Die BGHW hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ich werde also nicht erhalten was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Die BGHW & das Sozialgericht (SG) Bremen wollen auf meinem Rücken Prozessdelikt vertuschen. Dazu habe ich am 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erhalten und die Mitarbeiter der RD Nord in Bremen haben sogleich "Redeverbot" erhalten und ist noch am Wirken.
Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kripo als "Stasiakte" bewertet. Die Beteiligten wurden als "kriminelle Vereinigung" bewertet die niemals zurückrudern werden, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.
64.)
Beklagte wünschte die Schlichtung das SG Bremen lehnt ab.
Mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 wurde nachvollziehbar, die Beklagte wünschte die Schlichtung. Das SG Bremen lehnte ab und hat am 15.10.2010 eine viel Zahl von Urteilen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit erlassen. Mit der Schlagzeile "Gerechtigkeit als Herzenssache" hat die Presse ("taz") am 18.10.2010 darüber berichtet.
65.)
Fazit:
Die RD Nord in Bremen, Falkenstr. ist mit der Bearbeitung meiner Fälle überlastet und ähnlich gelagerte Fälle liegen vor. Dieser Tatbestand ist der Direktion in Mannheim mit der E-Mail vom 13.04.2011 gemeldet worden.
Ferner ist gesichert, in meinem Fall und ähnlich gelagerten Fällen erwartet die BGHW den Auftritt mit einer Waffe. Dazu im Einklang gibt es in der RD Nord in Bremen, Falkenstr. die Liste "gefährlicher Personen" so ist es mit der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 ("Stasiakte") dokumentiert. Sogleich ist dokumentiert, der Auftritt mit einer Waffe wird erwartet, wenn der Antragsteller feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. In meinen Fällen ist seit vielen Jahren aktenkundig, dass nichts weiter passiert. Ferner ist aktenkundig, von mir geht keine Gefahr aus. So hat die BGHW auch bei der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen am 06.03.2012 erfolglos einen Strafantrag gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Bedrohung. Mit Schreiben der StA Bremen vom 27.03.2012 wurden die Ermittlungen gegen meine Person eingestellt.
Ich wurde also zu Unrecht in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Natürlich muss meine Person in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden und aus der Liste "gefährlicher Personen" muss ich nachvollziehbar gelöscht werden. Damit ich auch ohne Polizeischutz die Verwaltung besuchen kann. So hat es die BGHW nämlich mit dem rechtswidrigen Hausverbot vom 09.03.2012 gewünscht. Ich muss also auch juristisch Rehabilitiert werden.
In meinem Fall und ähnlich gelagerten Fällen erwartet die BGHW den Auftritt mit einer Waffe. Dieser Auftritt wird von der BGHW erwartet, wenn die Antragsteller feststellen, dass nichts weiter passiert.
M.M. sollte überprüft werden ob die in der Liste "gefährlicher Personen" aufgeführten Personen schon erkannt haben, dass nichts weiter passiert. Und ob sie zu einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter in der Falkenstr. werden könnten. Dazu im Einklang habe ich die Presse am 30.11.2022 eingeschaltet und habe um Kontaktherstellung zu einem Verantwortlichen gebeten. Bis dato ist nichts passiert.
66.)
"Es passiert nichts", obwohl "Amoklauf" im Raum steht.
Über diesen angedachten "Amoklauf" sind sämtliche zuständigen Behörden und der Bürgermeister Bremen informiert und haben auch die "Stasiakte" vom 05.10.2009 in Kopie vorliegen, es passiert aber nichts. Und so wird der Auslöser für einen angedachten "Amoklauf" nicht beseitigt. Und kommt es zu dem angedachten "Amoklauf" dann wird gefragt wie konnte so etwas passieren? Von mir geht keine Gefahr aus, aber in einer Liste "gefährlicher Personen" sind natürlich weitere Personen dokumentiert. Und haben diese "gefährlichen Personen" auch eine "kriminelle Vereinigung", Prozessdelikt etc. in ihrer Akte aufgedeckt?
Offensichtlich besteht dringender Aufklärungsbedarf!
67.)
§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
BGHW folgt nicht ihren Aufgaben nach § 1 SGB VII. Denn obwohl meine Ansprüche schon mit der Gesprächsnotiz der BGHW am 27.02.2004 bekannt waren, konnte ich erst 10 Jahre später eine Teilentschädigung vor dem Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 erstreiten. Und habe dabei meine beste Zeit investiert. Auf Anfrage der BGHW haben die Mediziner der BGHW in ihrem Gutachten vom 28.11.2007 dokumentiert:
"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
68.)
Die Kritikpunkte hat mein Anwalt dem LSG Bremen mit dem Schriftsatz vom
16.06.2008 aufgelistet, ein rechtliches Gehör hat es nicht gegeben und die Beklagte hat eine Stellungnahme verweigert. So hält das Gericht und die Beklagte die Rechtsstreitigkeiten aufrecht. Meine Anschuldigungen habe ich auch der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Schreiben vom 26.08.2009 und 27.08.2009 angezeigt. Ferner haben meine Schreiben vom 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert, wem was anzulasten ist. Dem folgte mein Schreiben vom 08.02.2015 und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat nachvollziehbar dokumentiert meine Kritikpunkte sind begründet und sind keine üble Nachrede. Danach hat die BGHW mit einem externen Anwalt dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis lande und bin letztmalig - mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm - am 06.09.2021 entlassen worden.
69.)
Warum berichtet das Fernsehen nicht über meinen Fall?!

Warum Radio Bremen meinen außergewöhnlichen Fall nicht ausstrahlt ist am 10.10.2022 in einer öffentlichen Veranstaltung bei Radio Bremen diskutiert worden. Dazu wurde mir eine schriftliche Erklärung zugesagt.
Bis dato ist aber nichts passiert.
70.)
Zu den Zeitungsberichten über meine Teilerfolge ist zu sagen:
Mit den Urteilen aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 über das Hausverbot und über die Rentennachzahlung ist zementiert: Die rechtswidrigen Handlungen der Beteiligten sollen eine sachgerechte Entschädigung verhindern. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Hausverbote und Hausordnung verhindern das Öffnen der Akte. Insoweit wurde auch in der mündlichen Verhandlung vor dem SG Bremen keine (vollständige) Akte vorgelegt. Und das SG Bremen bedrohte die Beklagte mit dem Hinweis:
"Wenn die Beklagte es jetzt zu keiner Entschädigung kommen lässt, dann würde das Gericht den Rest der Akten holen."
Nun machte die Beklagte das Angebot einer so kleinen Rentennachzahlung der ich nicht folgen konnte und verlangte mein Recht auf Zinsen. Jedoch die Beklagte lehnte eine Zinszahlung ab. Darauf kam von der Beklagten und dem Gericht der Hinweis:
"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen."
71.)
"Ich wurde über den Tisch gezogen"
und konnte die Vereinigung zwischen der Beklagten und dem Gericht erkennen und aus Angst, dass ich gar nichts bekomme habe ich nicht widersprochen. Und in dem ausgefertigten Urteil hat der Vorsitzende die falsche Tatsachenfeststellung getroffen:
"Es sei am 19.06.2014 zu einem Vergleich gekommen der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte."
Nun konnte die Beklagte das Öffnen der Akten, auch im Beisein im Beisein eines Sachbearbeiters verweigern und hat dabei die falsche Tatsachenfeststellung vorgeschoben, mein Fall sei erledigt und sämtliche Ansprüche seien abgegolten. Denn wahrhaftig wurde mit dem Urteil aus dem LSG Bremen am 23.06.2015 ein weiterer Anspruch anerkannt.
72.)
"Es passiert nichts"
Damit ist zementiert, zum Vorteil der Beklagten hat das SG Bremen und die Beklagte in dem Urteil vom 19.06.2014 eine falsche Tatsachenfeststellung getroffen. Eine merkwürdige Zusammenarbeit wurde nachvollziehbar und dafür ist die StA Bremen zuständig, es passiert aber nichts.
Die Akteneinsicht in der Behörde habe ich von der BGHW nicht erhalten. Vielmehr hat die BGHW mit externen Anwälten dafür gesorgt, dass ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis gelandet bin. Und letztmalig bin ich am 06.09.2021 entlassen worden.
73.)
"Es passiert nichts"
Die Presse fragte schon 2012, wo bleibt die StA?
Im Jahre 2012 hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen das internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Sogleich wurde mir erklärt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken die niemals zurückrudern wird, weil die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mit dem Hinweis auf die "Stasiakte" habe ich bei der StA Bremen am 22.11.2012 eine Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwältin hatte sofort erkannt, ich bin keine "gefährliche Person" und meine Strafanzeige ist berechtigt. Nachdem ich weitere Beweismittel vorgelegt habe, die m. M. "Bandenbetrug in unserem Sozialsystem dokumentieren, wurden die Ermittlungen eingestellt.
Es folgten weitere erfolglose Anzeigen und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 (Az. 140 AR 2442/19) hatte der Staatsanwalt wörtlich erklärt:
"Ihren Schreiben vom 04.05.2022, 24.05.2022, 25.05.2022 und 17.08.2022 sind keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen. Daher werde ich weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismitteln" vornehmen. Eine Akteneinsicht in den hiesigen Räumlichkeiten ist derzeit nicht möglich."
74.)
Es besteht Aufklärungsbedarf
Auch diese merkwürdige Entscheidung der STA Bremen habe ich kritisiert und habe mit meinem Antwortschreiben vom 05.09.2022 sogleich 19 Fragen aufgeworfen. Bis dato ist nichts passiert.
75.)
BGHW verschweigt wesentliche Zwischenberichte.
Die BGHW lässt es zu keiner sachgerechten Entschädigung kommen und hat von Anfang an, bis in die Gegenwart wesentliche Zwischenberichte vor den Gutachtern verschwiegen. So hat es mein damaliger Anwalt der BGHW (vormals GroLa BG) mit dem Schreiben vom 22.12.2004 angezeigt. Dem folgte am 13.02.2011 der Chefarztbericht und dokumentiert: Zum anfertigen des Rentengutachtens hat die BGHW (vormals GroLa BG) wesentliche Zwischenberichte verschwiegen. Und so ist es auch in dem Gutachten der BGHW vom 15.06.2005 und in dem Gerichtsgutachten (LSG Bremen) aus Rotenburg vom 25.01.2007 geschehen.
76.)
Ich habe das Teuerste - 20 Jahre meiner Zeit - zur Aufklärung investiert

Unter bghw.de/karriere/bremen
hat der Regionaldirektor der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Auf diesem Wege möchte ich dem Beschwerdemanagementteam der BGHW meine Hilfe anbieten und sich mit Manipulation, Pflichtverletzungen, Betrug etc. auch mit meinen Fällen beschäftigt hat (Az. E 207/09 und E 29/11) und ich bin kein Einzelfall. Es soll für die BGHW sehr schwierig sein einen Mitarbeiter zu finden der meine Fälle bearbeitet, wie das Schreiben vom 02.03.2011 an die Direktion Mannheim berichtet. Ich biete meine Hilfe an und werde dafür sorgen, dass es zu einer zeitnahen Erledigung kommt. Denn die neuen Mitarbeiter kennen meine Akte nicht und werden auch nicht erkennen wie eine "kriminelle Vereinigung" in meine Akte vorgegangen ist. So hat die "kriminell Vereinigung" bei der BGHW auch von allen Seiten Dank erhalten (siehe E-Mail vom 04.03.2011).
Dass das Beschwerdemanagement der BGHW viel Arbeit hat und weiteres Personal einstellen muss, wurde mit der E-Mail vom 13.04.2011 (Bl.1080) und E-Mail vom 13.04.2011 (Bl.1082) nachvollziehbar dokumentiert.
77.)
Seit meinem 1. Arbeitsunfall am 19.06.1968,
habe ich Erfahrung im "Streit um Unfallrente" und bin am 13.08.2019 wider Willen "Geheimnisträger" der BGHW geworden. Ich freue mich auf das Team in Bremen und sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit hält. Und bitte auf diesem Wege um eine Nachricht in meinem Gästebuch ob ich den Job zur Aufklärung erhalte. Denn persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern der BGHW mit mir seit einer Entscheidung der Geschäftsführung vom 18.01.2010 untersagt ("Redeverbot"). Das "Redeverbot" ist auch ein ungeschriebenes Gesetz im Beschwerde- u. Bedrohungsmanagementteam, wie dabei vorzugehen ist, hat die BGHW am 29.04.2016 für die Mitarbeiter dokumentiert und ist auch mir bekannt. Ich könnte sofort anfangen, wenn meine Unfallfolgen es zulassen und die BGHW mein merkwürdiges Hausrecht vom 29.09.2014 aufhebt. >Klick
78.)
Ohne Akte wurde/wird mein Fall bearbeitet:
So hat der Sachbearbeiter die BGHW schon im Beschwerdeverfahren am 29.09.2009 (Az. 207/09) die richtige Tatsachenfeststellung getroffen:
"Die Akte fehlt."
Am 05.01.2016 hat die BGHW die falsche Tatsachenfeststellung getroffen:
"Über die bereits gewährte Akteneinsicht hinaus existieren keine weitergehenden Dokumente zu Ihren gemeldeten Unfällen bei der BGHW."
Tatsächlich gab es aber noch weitere Dokumente und wurden mir u. a. mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 mit 184 Seiten als Anlage in Kopie übersandt. Dazu hat die BGHW erklärt:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass diese Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Und der externe Anwalt der BGHW (der kein Recht auf Akteneinsicht hat) hat am 11.11.2022 endlich die Tatsache bekannt gemacht:
"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an."
Aber wie kann der externe Anwalt meinen Fall bearbeiten, wenn er keine (vollständige) Akte hat?
Ich kann und werde meine Arbeit sofort beginnen, wenn mir die BGHW eine vollständige Akte in Papier und laufender Blattnummer vorgelegt. Danach wird erkannt, ob ein Beteiligter sich im Gefängnis melden muss.
79.)
"45 Geheimunterlagen" müssen vorgelegt werden.

Ein externer Anwalt hat im Auftrage der BGHW gehandelt. So kam es vor dem Landgericht (LG) Hamburg zu merkwürdigen Urteilen. Und das Urteil vom 13.08.2019 hat dafür geführt, dass ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde und hatte dabei 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Dass ich die Geheimunterlagen mit auf meine Zelle nehmen durfte, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt.
Am 11.11.2022 hat der externe Anwalt der BGHW angekündigt:
"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an."
Aber ohne Behördenakte kann der externe Anwalt meinen Fall nicht aufrollen. Es fällt mir die Sendung ein: "Lass dich überraschen".
80.)
Mediziner der BG Ambulanz blicken nicht mehr durch.

Mediziner der BG Ambulanz habe Aufklärungsbedarf erkannt und wollten die Regie der Aufklärung übernehmen. Die BGHW will nicht, dass die Mediziner die Aufklärung übernehmen. So ist es mit dem Schreiben der BG Ambulanz vom 12.01.2004 und dem Schreiben der BGHW vom 31.01.2004 nachvollziehbar dokumentiert.
81.)
BGHW hält die (vollständige) Akte vor den Medizinern zurück.

Im Kampf um Unfallrente ist meine Webseite zum Tatbestand in dem Urteil vor dem Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 geworden und hat für richtig erkannt, auch mein letztes Hausverbot bei der BGHW in Bremen war rechtswidrig. Rechtswidrig war auch die Entscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über mein erstes Hausverbot und sogleich den Mitarbeitern der BGHW ein "Redeverbot" erteilt hat. Mein erstes Hausverbot wurde mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 und dem Bescheid der BGHW vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" der Mitarbeiter hat weiter Wirkung.
Es soll als richtig erkannt werden, dass das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10 2009 von der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet wurde. U.a. kam die Kripo zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird, weil die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.
Dazu soll richtig erkannt werden, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft und konnte keine üble Nachrede und Verleumdung feststellen und hat die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Meine sämtlichen Kritikpunkte sind begründet und keine üble Nachrede. So hat die BGHW auch keinen Widerspruch eingelegt. Und meine rechtswidrigen Hausverbote sollten die Aufklärung verhindern.
82.)
Vertraulich hat der Justiziar der BGHW am 07.03.2018 nachvollziehbar
dokumentiert. Die BGHW hat einen externe Anwalt beauftrag und am Landgericht (LG) Hamburg dafür zu sorgen, dass ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Meine Behördenakte konnte der externe Anwalt nicht als Beweismittel vorlegen, weil er kein Recht auf Akteneinsicht hat. Damit die Sache gelingt hat der Anwalt noch eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 von dem Regionaldirektor der BGHW in Bremen vorgelegt und den Irrtum erregt, der Regionaldirektor habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Es ist nicht erkennbar, dass der externe Anwalt beauftragt wurde, die eidesstattliche Versicherung dem LG Hamburg vorzulegen und m.M. Meineid dokumentiert.
Nun muss von der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen geklärt werden ob Urkundenfälschung oder Meineid vorliegt.
Meine Webseite soll bei allen beteiligten Behörden und externen Anwälten der BGHW zum Tatbestand werden. Damit transparent wird, wann die Beteiligten meine Webseite gesichtet haben ist die Eintragung in meinem Gästebuch erforderlich. Sogleich könnten erkannte Fehler im Gästebuch dokumentiert werden, die ich ggf. sofort beseitigen werde. Dazu stelle ich schon auf diesem Wege bei den Behörden meinen Antrag.
83.)
Geschäftsführer der BGHW gibt bekannt:
Mit Schreiben vom 25.04.2008 hat der Geschäftsführer der BGHW die wichtige Tatsache bekannt gemacht.
"Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit ist die Verwaltung an die Einschätzungen der Gutachter gebunden."
Wenn die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit folgt dann wären meine sämtlichen Klagen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen erledigt. Und Detektiv wider Willen wäre vorbei und ich könnte nach mehr als 20 Jahren mein Rentendasein genießen.
An diese Gesetzmäßigkeit hält sich die Verwaltung der BGHW (vormals GroLa BG) aber nicht und erspart sich die mögliche Entschädigung. Und so wird die Sache natürlich vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit einer Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. Und wurde mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 25.10.2012 auch dem SG Bremen vorgetragen. Dazu im Einklang sind der Beklagten auch Mutwilligkeitskosten aufzuerlegen und nicht dem Kläger.
Denn die Beklagte hat die Einschätzungen/Diagnose der Gutachter nicht im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 und 12.09.2002 sowie Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 aus dem Verkehrsunfall vom 19.06.1968 eingetragen.
Ferner kam es zu einer falschen Tatsachenfeststellungen, denn in meinem Fall kam es an der Unterseite meiner li. Kniescheibe zu einem Abbruch mit all seinen Beschwerden und nicht am unteren Kniescheibenpol li.. So ist es mit dem Zwischenbericht von dem Facharzt für Chirurgie am 12.10.1968 auf Blatt 62 Rs. dokumentiert.
Auch mit dem Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 ist dokumentiert, die Verwaltung hält sich nicht an die Gesetzmäßigkeit. Insoweit wurden auch keine Einschätzungen der Gutachter im Bescheid vom 27.04.2004 aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 eingetragen.
Ferner kam es zu einer falschen Tatsachenfeststellung, denn die BGHW behauptet ich könnte erst mit einer MdE von 20% eine Rente erhalten. In meinem Fall besteht aber eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 und so kann ich auch eine Rente unter 20% aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 erhalten.
84.)
6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in meine zutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen zu verlieren.
Insoweit lesen Sie bitte erst die folgenden Zeitungsberichte, die über meinen Fall von Anfang an berichten. Und meine zuständige Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord in Bremen will sich in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen. Denn die BGHW hat die Grenze der Aufklärung gezogen. So ist es mit der E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert.
Die Geschäftsführung der BGHW befürchtet meinen Auftritt mit einer Waffe, wenn ich erkennen würde, dass es zu keiner weiteren Aufklärung kommt. Und haben mir am 18.01.2010 das erste rechtswidrige Hausverbot erteilt. Und ist mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 bestätigt. Sogleich haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" erhalten und hat am 5.12.2018 zu einem möglichen "Meineid" des Geschäftsführers geführt.
Dazu ist zu sagen:
Es ist aktenkundig und ich habe erkannt, dass die BGHW keine weitere Aufklärung betreibt. Niemals werde ich in der Behörde mit einer Waffe erscheinen, denn das "Schwert der Gerechtigkeit" ist meine Waffe.
85.)
Es folgt meine Detailbeschreibung,
die immer wieder geändert werden muss, weil mir die BGHW Beweismittel vorlegt welches zurückgehalten wurde. Letztmalig habe ich aus der Direktion Mannheim mit Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie 184 Seiten erhalten. Dem SG Bremen hat die Beklagte die 184 Seiten nicht vorgelegt. Schon damit ist die Tatsache dokumentiert, die Beklagte hält die (vollständige) Akte vor dem SG Bremen zurück. Warum mir die 184 Seiten erst jetzt übersandt wurden, ist mit dem Hinweis in dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 wie folgt erklärt:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Dazu im Einklang hält die BGHW die (vollständigen) Beschwerdeakten zum Az.: E 207/09 und E 29/11 zurück, und die vielen Kritikpunkte dokumentieren. Und die geforderte detaillierte Stellungnahme nicht möglich ist, denn es wurde wieder keine (vollständige) Akte vorgelegt. So hat es der Aktenbearbeiter in der Zusammenfassung vom 29.09.2009 in der Stromunfallsache dokumentiert.
86.)
www.unfallmann.de, ein "rotes Tuch" für die BGHW

Für die BGHW und das SG Bremen ist meine Webseite ein "Rotes Tuch". Denn damit wird meine Akte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dabei werden die Manipulationen und Pflichtverletzungen der Beteiligten von der Öffentlichkeit erkannt. Dazu im Einklang hat die BGHW ihr Schreiben vom 26.04.2013 vorgelegt.
Die BGHW muss also dafür sorgen, dass die Akte nicht für die Öffentlichkeit zugänglich wird. So bin ich im Gefängnis gelandet und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt.
87.)
Informationszugang & Veröffentlichung & § 4 Nutzungsbestimmungen.
Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Im Jahre 2018 hat der Geschäftsführer der BGHW mit einem externen Anwalt aus Hamburg die "Notbremse" gezogen. Zu Unrecht hat die BGHW dazu das Landgericht (LG) Hamburg benutzt. Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor.
88.)
Jeder Mißbrauch wird beim ziehen dieser "Notbremse" bestraft.
In dieser Sache ist die Aufklärung am Laufen und die STA Bremen soll zugeschaltet werden. Der externe Anwalt der BGHW bittet um Fristverlängerung für 2 Wochen und möchte den Vorgang prüfen.
Dazu gehören 45 Geheimunterlagen der BGHW & Unterlassungserklärung vom 07.03.2018. Damit bin ich einverstanden und habe es mit meiner E-Mail vom 15.10.2022 bestätigt.
Aber was und wo, will der externen Anwälte überprüfen, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat und die Geheimunterlagen nicht vorliegen hat?
89.)
Kein Einzelfall: Die BGHW will nicht zahlen.

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete das BR Fernsehen am 05.12.2018.
Auch in meinem Fall will die BGHW nicht zahlen und trägt die von den Medizinern ermittelten Gesundheitsschäden nicht im Bescheid ein. So kommt es im Bescheid der BGHW zur falschen Tatsachenfeststellung und damit erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung. Und mit dieser Pflichtverletzung wurde die Sache im Jahre 2004 vor das Sozialgereicht (SG) Bremen gezerrt. Hier ist die BGHW die Beklagte und muss keine Aufklärung mehr betreiben, denn das Gericht ist "Herr des Verfahrens". Obwohl den Gerichten die falsche Tatsachenfeststellung im Bescheid vom 28.05.1970 zur Verkehrsunfallsache und im Bescheid vom 27.04.2004 zur Stromunfallsache bekannt ist wurde die Beklagte nicht verurteilt ihren Bescheid zu ändern. Und so habe ich am 18.12.2008 mit meinem Anwalt Dr. jur. die Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren.
Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt in der Stromunfallsache aufgedeckt und mit viel krimineller Energie durchgeführt wurde. Nun wurde das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen habe ich zur Hilfe gerufen. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen konnte mit Bescheid vom 17.11.2009 in 45 Punkten Pflichtverletzungen bestätigen.
Ich hatte Glück und konnte in der Verkehrsunfallsache die Manipulation aufdecken. Denn der Chefarzt und Rentengutachter hatte in seinem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, dass es am 05.09.2003 zu einem falschen Rentengutachten gekommen ist, weil die BGHW (vormals GroLa BG) Beweismittel zurückgehalten hat.
Ich hatte auch weiter Glück, denn von der Direktion Mannheim wurde mir mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt und niemals erhalten sollte. Dieses hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ferner soll ich auf meine Gesundheit aufpassen und könnte durch eine Verfügung der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.
Ich musste also verlieren, denn gegen eine "kriminelle Vereinigung" die nicht ihrer prozessualen Wahrheitsplicht folgt und Manipuliert bin ich eigentlich machtlos, aber ich gebe nicht auf. Weiter verliere ich die Gerichtverfahren, weil die BGHW nicht nur die (vollständige) Akte zurückhält. Sondern weil m. M. auch den Mitarbeitern von dem Geschäftsführer der BGHW seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt wurde und keine Aufklärung betreiben. Und seit dem 5.12.2018 kommt auch noch Meineid ins Visier. In meiner Sache hat dazu der externe Anwalt der BGHW am 11.11.2022 mitgeteilt
"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an und benötige noch eine Woche Fristverlängerung."
90.)
Die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 ZPO).
Zum Arbeitsunfall vom 19.06.1968 ist zu sagen: Schon in dem Schriftsatz vom 16.10.2008 hatte mein Anwalt die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und den bislang an den erstellten Gutachten zusammengefasst.
91.)
Mitarbeiter der BGHW haben ein Gewissen
und sind nicht bereit meinen außergewöhnlichen Fall zu bearbeiten.
Dazu im Einklang gibt es die Dokumente vom 09.06.2009, 21.07.2009.
Und am 02.03.2011 hat die BGHW im Beschwerdeverfahren Az.: E 29/11. dokumentiert:
"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt."
Nun ist die BGHW auf der Suche nach Mitarbeitern und dem Geschäftsführer folgen, der sich nicht rechtfertigen will und die Grenze der Aufklärung zieht. Siehe E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009.
92.)
Aktenbearbeiter müssen parieren, wollen sie ihren Job nicht verlieren.
Unter bghw.de/karriere/bremen
hat die Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen und der Geschäftsführer um neue Mitarbeiter geworben, die natürlich von meinem Fall abgezogen werden, wenn sie nicht den Anweisungen der Geschäftsführung folgen. Sie folgen aber den Anweisungen der Geschäftsführung und für alles die Verantwortung zu übernehmen hat. So hat die Geschäftsführung auch darauf hinweisen:
"Und so ist auch unser Team in Bremen: gelassen, ausgeglichen und uneigennützig - werden Sie ein Teil davon!"
Ferner hält sich das Team auf dem Bürohausdach der Behörde Fit
93.)
Dazu ist zu sagen:
Mein Aktenbearbeiter hat bei der Geschäftsführung mit dem Schreiben vom 03.11.2004 um eine Entscheidung gebeten wie vorgegangen werden soll. Auf dem gleichen Schreiben hat die Geschäftsführung am 04.11.2004 dokumentiert, wie vorzugehen ist und welche Beweismittel der Ärztin [8-3] vorzulegen sind und als Beratungsärztin bei der BGHW beschäftigt ist. Und es wurden die Beweismittel mit Blattnummern aufgeführt.
Auf meinem Schreiben vom 08.05.2008 hat die Geschäftsführung der BGHW am 15.05.2008 für den Aktenbearbeiter Vermerkt, zu meinen Kritikpunkten soll keine Stellungnahme angefertigt werden. Dieser Anweisung ist der Aktenbearbeiter gefolgt und wird seinen Job behalten.
Ferner hat das LSG Bremen der Beklagten den Schriftsatz von meinem Anwalt vom 16.06.2008 zur Kenntnis- und freigestellten Stellungnahme mit dem Schreiben vom 18.06.2008 in Kopie übersandt. Auf dem Schreiben vom 18.06.2008 (Bl.1287) hat der Aktenbearbeiter am 23.06.2008 mit einem "nein" dokumentiert, es wird keine Stellungnahme geben und folgt damit den Anweisungen der Geschäftsführung und wird seinen Job behalten. Nach Recht und Prozessordnung hat die Beklagte damit sogleich vor dem LSG Bremen festgesetzt, sämtliche Kritikpunkte sind berechtigt und werden mit keiner Stellungnahme der Beklagten widersprochen.
94.)
Mein Aktenbearbeiter hat ein schlechtes Gewissen
Als bekannt wurde, dass ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet habe, hat der Aktenbearbeiter & Prozessbevollmächtigte Herr [18] am 09.06.2009 dokumentiert:
"Er wollte sich persönlich ein besseres Gewissen machen und habe sich entschieden mir alles vorzulegen, und so ist auch geschehen. Dabei war auch die sogenannte Rest-Handakte."
95.)
Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigter hat nicht pariert:
Unmittelbar danach wurde der Aktenbearbeiter am 21.07.2009 von der Bearbeitung meiner Unfallsachen abgezogen. Denn die Rest-Handakte sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden und der Aktenbearbeiter sollt auch nicht bei meiner Akteneinsicht anwesend sein. Dieses Dokument vom 21.07.2009 befindet sich in der Handakte und wurde zur Geheimhaltung in eine Liste vom 13.08.2019 mit der Nr. 28 & 29 aufgenommen. Und mit der Nr. 45 wurde das Dokument (09.06.2009) zur Geheimhaltung festgesetzt.
96.)
Aber der abgezogene Aktenbearbeiter bearbeitet meine Akte weiter.
Dem folgte u.a. das interne Schreiben vom 05.10.2009 und damit wurde nachvollziehbar, Ansprechperson ist der Prozessbevollmächtigte & Aktenbearbeiter, der am 21.07.2009 von meinen Unfallsachen abgezogen wurde. Und hat das Beschwerdeverfahren (E 207/09) gegen seine Person selbst und in seinem Sinne bearbeitet. So wurde auch dokumentiert, dass in dem Beschwerdeverfahren keine vollständige Akte vorgelegt wurde. Und war auch im Sinne der Geschäftsführung der BGHW wie die Unterschrift bestätigt.
97.)
05.10.2009: "Stasiakte" und Geheimakte der BGHW
Dem folgte das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 ("Stasiakte"), die aktenkundig niemals bekannt werden sollte. Damit wurde gegenüber der Direktion Mannheim in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) die geforderte detaillierte Stellungnahme verweigert und es wurde erklärt;
"Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."
Plötzlich sollen meine Kritikpunkte nun unzutreffend sein, so stellt sich die Frage: Warum wurden die angeblich unzutreffenden Anschuldigungen und Kritikpunkte nicht schon im Gerichtsverfahren mit einer Stellungnahme der Beklagten widersprochen? Und warum hat das LSG Bremen und die Beklagte nicht sofort die Staatsanwaltschaft (STA) eingeschaltet?
Der Grund ist klar und hat die BGHW selbst am 08.04.2011 dokumentiert:
"Eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann bietet wenig Aussicht auf Erfolg."
98.)
Und am 08.05.2013 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert:
"Wir werden keine weitere Stellungnahmen abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
99.)
Es wurde erkannt, hier ist eine verschworene Gemeinschaft am Wirken.
Zu meinem Stromunfall vom 20.03.2001 ist zu sagen: Die BGHW hat meinen Stromunfall als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Es wurde aber kein Gesundheitsschaden eingetragen. Und ist eine Pflichtverletzung mit der sich die BGHW an meiner möglichen finanziellen Entschädigung bereichert. Denn alle medizinischen Gutachten der BGHW haben mein Vorhofflimmern (VHF) als Gesundheitsschaden dokumentiert. Am 26.08.2009 haben mein Anwalt und ich stichhaltig Prozessdelikt und Manipulation dokumentiert. Nun war das SG & LSG Bremen die Beklagte (BGHW) und die BG ETEM in Köln angreifbar und als eine verschworene Gemeinschaft erkannt. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
100.)
Ins Hamsterrad verbannt mit dem Beweismittel in der Hand
Seit vielen Jahren befinde ich mich in einem "Hamsterrad" und habe das Beweismittel für einen Justizskandal in Bremen in der Hand. Die Kripo Bremen hat in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 erkannt, ich könnte der 2."Gustl Mollath" werden und würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird. Denn die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Am 06.09.2021 wurde ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen und habe die Beweismittel und Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Und seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot".
Mit Mutwilligkeitskosten über 500,- € ist ein schweres Geschütz und damit werde ich erneut seit dem 15.03.2022 aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen bedroht. M.M. will das Gericht die wahre Sach- und Rechtslage nicht aufdecken, weil das Sozialgericht und die Beklagte aktenkundig in Prozessdelikt verwickelt sind. Die Beweismittel und Geheimunterlagen der Beklagten liegen mir greifbar vor.
101.)
Das ungeschriebene Gesetz: Fehler müssen beseitigt werden.
Als Fernsehtechniker habe ich die Fehlersuche gelernt. In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden." So bearbeite ich meine Behördenakte mit 6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten. Was ich aufgedeckt habe, konnte nicht einmal die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen glauben. Von der Meinungsfreiheit habe ich Gebrauch gemacht, darauf bin ich - mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm - im Gefängnis gelandet und wurde am 06.09.2021 letztmalig entlassen und die Presse war vor dem Gefängnis.
102.)
Schlüssel zur Wahrheit, ist die interne Stellungnahme der BGHW

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