Willkommen auf meiner Webseite, 

Erich Walter Neumann ist mein Name, alias unfallmann, geb. 12.07.1942.

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

 

Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich 17 Jahre in der Medizintechnik gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Behördenakte im Kampf um Unfallrente bei der BGHW in Bremen. Und bin letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden. 

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. Die Unfallfolgen haben sich verschlimmert. Die BGHW (vormals GroLa BG) hat die diagnostizierten Unfallfolgen nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 übernommen. Damit hat sich die BGHW von Anfang an und bis dato Entschädigungsansprüche erspart. Und Folgeunfälle können nicht als mittelbare Unfallfolge bestätigt werden (§ 11 SGB VII).   

Dem folgte in der Medizintechnik am 20.03.2001 ein starker Stromschlag mitten in mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) mit all seinen Beschwerden ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert. Im Sinne von § 8 SGB VII hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt, es wurde aber kein Gesundheitsschaden eingetragen und ist eine Pflichtverletzung mit der sich die BGHW jede Entschädigung erspart. Und Abrechnungsbetrug mit der Krankenkasse wurde ableitbar. Und Folgeunfälle können nicht als mittelbare Unfallfolge bestätigt werden.  

 

 

Unfall-Opfer-Bayern e. v. # Justiz-Opfer.org # Forum für Unfallopfer #  

 

Willkommen auf meiner Webseite, 

Erich Walter Neumann ist mein Name, alias unfallmann, geb. 12.07.1942. 

Ich bin der Unfallmann der alles kann und habe zwei schwere Arbeitsunfälle im Jahre 1968 und 2001 überlebt. Seit 2001 decke ich merkwürdige Handlungen und Prozessdelikt in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung auf.

 

Ich bin Whistleblower und gegen meinen Willen hat die BGHW mich am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zum Geheimnisträger über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW gemacht. Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Gefängnis, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge.  

 

Ich bin der Großenkel von Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden - gestorben an einem Arbeitsunfall - und in der Chirurgie unsterblich geworden ist, wie die Zeitung am 15.09.2012 berichtet und ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. >Geschichte Schott  

 

Ich liege seit 2001 im Streit mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen um eine sachgerechte Entschädigung aus zwei schweren Arbeitsunfällen im Jahre 1968 und 2001. Weil die Gerichte nicht mir sondern der BGHW glauben, habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentiert. Nun war die BGHW und das Sozialgericht (SG) Bremen wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Mit meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) habe ich weitergemacht und daraus hat die Kriminalpolizei Bremen das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt und darauf hingewiesen, es sei die Aufgabe der BGHW die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen. Aber die BGHW folgt nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X und erregt mit dem Schreiben vom 26.07.2010 den Irrtumeine Überprüfung habe ergeben, es gibt keine Pflichtverletzungen.

 

Seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Bearbeiter meiner Behördenakte "Redeverbot". Die Wahrheit zu dokumentieren ist fasst unmöglich und ich befinde mich IM LABYRINT DES SCHWEIGENS.

 

Rentengutachter dokumentierte am 13.02.2011, das Zurückhalten von Beweismittel hat im Sinne der BGHW am 05.09.2003 zu einem unrichtigen Rentengutachten geführt. 

 

Meine Wiederaufnahme (WA) Klagen werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Damit wurde ich mit den Urteilen aus dem LSG Niedersachen-Bremen vom 22.11.2012 zur Verbrecherjagt aufgefordert. Und habe am 22.11.2012 auch die Staatsanwaltschaft Bremen sofort zugeschaltet.

 

Die BGHW will mich mit allen Mitteln zum Verlierer machen und hat das LSG Niedersachen-Bremen mit den Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

 

Ein erster Blick ins Internet...

 

...hat gezeigt (22.01.2014), dass die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW) meine Person als "Hyäne des Systems" im Internet angegriffen hat, war ein Fehler. Dazu im Einklang hat sich die BGHW mit dem Schreiben vom 20.10.2015 entschuldigt. Darin verstrickt ist auch die Gewerkschaft ver.di, wie mein Schreiben vom 26.10.2015 dokumentiert, aber eine Antwort und Entschuldigung habe ich nicht erhalten. 

 

Teilerfolg, gegen eine "mächtige Mafia" in unserem Sozialsystem. 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW meine Person am 02.09.2014 mit einer Verleumdungsklage angegriffen. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Bremen, nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Dabei hat die BGHW sogleich die Beteiligten personifiziert. Und keiner hat sich bis dato bei mir entschuldigt. 

 

Mit einem Aktenvermerk hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW am 29.04.2016 nachvollziehbar dokumentiert, mit Bumerangsätzen können die Aktenbearbeiter die Aufklärung verhindern. 

 

Als UNFALLMANN der alles kann, konnte ich erreichen, dass die Richterin am LSG Niedersachen-Bremen am 11.09.2023 (L 14 U 132/21) wörtlich zur Niederschrift gebracht hat:

 

"Nachdem ich bereits im Erörterungstermin am 19. Juli 2023 darauf hingewiesen hatte, dass ich an der Schilderung des Klägers keinen Zweifel habe und der Kläger nach dem Termin am 19. Juli 2023 nachgelieferten Informationen diesen Eindruck aus meiner Sicht noch bekräftigt hat, 

 

Dieses hat mit Beschluss aus dem LSG Niedersachen-Bremen vom 22.09.2023 zu dem außergerichtlichen Vergleich geführt:

 

Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 26.06.2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16.09.2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls [Fahrradsturz] der Klägers vom 08.04.2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat.

 

Nun müsste die BGHW dem Amtsermittlungsgrundsatz folgen und die Unfallfolgen aus meinen drei Arbeitsunfällen mit einem sachgerechten Bescheid zur Tatsache machen, die ich auch als  Ursache für den Fahrradsturz angezeigt habe. Und wird sogleich aufdecken, dass ich von Anfang an keine sachgerechte Entschädigung erhalten habe.

 

Witwe kämpfte erfolgreich für Recht. >Klick 

Es ist jetzt schon im Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 und Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 dokumentiert, dass die BGHW nur meinen Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bei den Ermittlungen berücksichtigt hat. Die BGHW will m. M. keine vollständige Aufklärung betreiben und hofft auf mein Lebensende. Dieses wird aber noch länger dauern, denn mein Arzt hat mir versichert, ich könnte 100 Jahre alt werden. So kann ich noch weiter für die Beteiligten nervende Merkwürdigkeiten aufdecken, bis ich mein Recht erhalten habe.   

 

Bitte lesen Sie die Zeitungsberichte, 

die seit 1968 und von Anfang an über meine mit Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) anerkannten Arbeitsunfälle berichten. 

 

"Herr Neumann nervt"
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. Und so bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 die Öffentlichkeit & Behörden informiert. Das nichts passiert, dafür sind die höchsten Amtsträger verantwortlich und haben sich in der folgenden Fotostrecke der Öffentlichkeit Welt weit und in einem Video präsentiert.

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. Die Unfallfolgen haben sich verschlimmert. Die BGHW (vormals GroLa BG) hat die diagnostizierten Unfallfolgen nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 übernommen. Damit hat sich die BGHW von Anfang an und bis dato Entschädigungsansprüche erspart. 

 

"Es ist viel kriminelle Energie im Spiel"  >Klick 

Seit dem 26.08.2009 ist Prozessdelikt dokumentiert, die Beteiligten können nicht mehr Zurückrudern, werden vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht u. folgen nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X). 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine gute Sache.

Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Wenn pflichtgemäß und nach dem § 1 SGB VII gearbeitet wird. Dieses ist aber gewollt oder ungewollt in der Behörde der BGHW & BG ETEM und am Sozialgericht (SG) Bremen nicht immer der Fall. Siehe Gästebuch: Eintrag vom 16.05.2024 #2674.

 

BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X)

und verschleiert von Anfang an und zusammen mit dem leit. Arzt Dr. [4-1] der BG Unfallstation Bremen einen Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und groben Behandlungsfehler mit Dauerfolgen. Und ist bis dato nicht im Bescheid als Unfallfolge festgesetzt worden. So etwas führt natürlich zu einer Klagehäufung. Siehe Anwalts-Schreiben vom 22.12.2004.

Den Behandlungsfehler hat der Unfallarzt Dr. [7-1] selbst mit seinem Röntgenbefund am 12.10.1968 objektiviert u. als Unfallfolge dokumentiert.

 

Jedoch der lt. Arzt der BG Unfallstation Herr Dr. [4-1] hat in dem Zwischenbericht vom 02.07.1969 und 10.07.1969 behauptet, meine vorgetragenen Beschwerden im li. Kniegelenk sind nicht zu objektivieren. Der li. Kniebefund sei völlig normal und sämtliche Unfallfolgen - abgesehen von der Nervenlähmung im li. Arm/Hand - sind einschl. der am li. Kniegelenk völlig abgeklungen. Dieses war aber eine unrichtige Diagnose, denn im Bescheid hat die BGHW meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Hand/Arm als Unfallfolge anerkannt und liegt auf dem chirurgischem Fachgebiet und besteht immer noch. Wie u. a. der BG Unfallarzt Dr. [26-2] in seinem Zwischenbericht vom 30.05.2018 festgestellt hat und mir ein E-Bike verordnet hat. Dieses hat die BGHW abgelehnt und so kam es am 08.04.2020 auf Grund der Muskelschwäche und Herzschwäche zum Sturz mit dem Fahrrad und Wirbelsäulenbruch.

 

Das eine Gesundheitsschaden im li. Knie mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 10 v.H. besteht, hat die BGHW auf Anfrage bei dem BG Unfallarzt Dr. [11-2] mit dem Schriftstück vom 31.01.2003 ermittelt. Eine Entschädigung habe ich bis dato nicht erhalten. Ferner ist meine Gehirnerschütterung mit Platzwunden an der Stirn und am Hinterkopf als Unfallfolge mit Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt. Und erst 32 Jahre später hat die BGHW mit Bescheid vom 12.09.2002 "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge mit einer Teil MdE von 15 % aufgedeckt. Mit einem vorgetäuschten Vergleich vom 30.06.2014 hat BGHW meine Rente von 25 % auf eine Gesamt-MdE von 30% nachträglich erhöht und ohne Zinsen. 

 

Wahrhaftig habe ich aber eine Rentenerhöhung von mehr als 5 % und ohne Vergleich zu erwarten, denn die medizinischen Gutachten haben eine Migräne mit gravierenden Nebenerscheinungen diagnostiziert und dokumentiert, "anfallsartige Kopfschmerzen" sind nur ein Teil. Dazu im Einklang hat das Gutachtenzentrum der BG mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 eine Gesamt-MdE von 40 v. H. ermittelt.

 

29.03.2012

Mehrbedarf: Durch Prozessdelikt & Pflichtverletzungen 

Wenn die Behörden etwas zu ihrem Nachteil aufdecken, werden die Ermittlungen sofort eingestellt. Dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X wird nicht mehr gefolgt und die Amtshilfe wird nicht zugelassen.  Dieses führt zur Klagehäufung und Mehrbedarf. 

 

Amtshilfe nicht zugelassen, die Wahrheit soll nicht auf den Richtertisch 

Dazu im Einklang haben der Vorsitzende Richter am LSG Bremen Herr [5] und die Beklagte keine "Amtshilfe" zugelassen und wird mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 in der Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert. Dieses hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie noch niemals beobachtet wurde. So hat es die BGHW in ihren Schriftsätzen am 25.10.2012 selbst dokumentiert und die Gerichte und Verwaltung "lahm legen". Und in dem Schriftsatz vom 24.06.2013 hat die Beklagte das LSG Niedersachsen-Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Bei Gericht hat die Beklagte angeregt, mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Ferner wurde ich mit Mutwilligkeitskosten aus dem LSG Bremen mit Beschluss am 01.11.2022 angegriffen und ist ein "schweres Geschütz". Damit ist aber kein Mehrbedarf abzudecken und meine Klagen gehen weiter. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" Weser Kurier 29.02.2016 

Mein Ziel ist es, den anderen Betroffenen Mut zu machen und zu zeigen, wie die Berufsgenossenschaft und Sozialgerichte vorgehen und wie die Versicherten behandelt werden. Darüber wollte auch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert werden. Und habe im Jahre 2013 meine Webseite www.unfallmann.de eröffnet.

 

Ich musste ertragen, dass ich im Gefängnis gelandet bin, weil ich auf meiner Webseite von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe. Ein Bankdirektor (Mazi) konnte dieses nicht ertragen und hat 1000 € an das Landgericht Hamburg überwiesen (Az.: 324 O 142/19). Letztmalig bin ich am 06.09.2021 entlassen worden. Vor dem Tor hat mich die Presse empfangen und hat gezeigt, die Öffentlichkeit will etwas erfahren.

 

Ein erster Blick ins Internet...

Witwe kämpfte erfolgreich für Recht. >Klick 

Unser ganzes Leben ist durch die Berufsgenossenschaft aus den Fugen geraten. Am 18.07.2024 hat die Zeitung in einem anderen Fall berichtet:

  

"Die Witwe eines VW-Mitarbeiters kämpfte 20 Jahre lang darum, dass die Krebserkrankung ihres Mannes als Berufskrankheit anerkennt wurde. Nun bekam sie Recht."

 

Die Witwe hat eine Kanzlei mit dem Namen [2-13] beauftragt. Die Kanzlei wurde im Internet von der BG am 22.01.2014 als "Obergutachter" betitelt. Und als unfallmann wurde ich als "Hyäne des Systems" beschimpft. Wer also eine Anwältin einschaltet, die so gut wie ein Obergutachter ist, wird beschimpft als "Hyäne im System". Mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] hat am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt, wollte aber nicht das Sozialgericht und die Beklagte angreifen und Wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.  

 

Bundesverdienstkreuz als hohe Auszeichnung   

Die Witwe & Kanzlei [2-13] in Düsseldorf haben m. M. die hohe Auszeichnung verdient, denn sie haben Weitergemacht!

 

04.02.2013: Auszeichnung für finanzielle Einsparungen

Auf meinem Rücken verschafft sich die BGHW finanzielle Einsparungen und damit sind die besten Juristen & Richter beschäftigt, also die Elite nach 1945. Dieses ist m. M..  Und so gab es für die BGHW am 04.02.2013 die hohe Auszeichnung.

 

Heiligabend habe ich das Ehrenamt der Aufklärung übernommen. 

Am Heiligabend (24.12.2015) hatte Herr [8-26] seine Aktentasche neben dem Geldautomaten bei der Sparkasse in Bremen abgestellt. Diese Aktentasche habe ich gefunden und hat die Verbindung zu Hans Hackmack hergestellt. Der Bremer erhielt 1945 die Lizenz, eine Zeitung für Bremen herauszugeben. Er war politisch unbelastet - als Sozialdemokrat hatte er unter den Nazis gelitten und im KZ gesessen. Dieses hat mir Mut zum Weitermachen gemacht und "als Mann der alles kann" habe ich als Unfallmann das Ehrenamt der vollständigen Aufklärung übernommen.

 

"Auch ich möchte anderen Betroffenen Mut machen" 

Es ist zwölf Uhr mittags High Noon. Ein Duell zwischen der Beklagten und dem Kläger (Erich Neumann) hatte das LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung am 19.07.2023 verhindert und mit Beschluss vom 22.09.2023 hat das Gericht festgestellt, der Kläger sagt die Wahrheit und die Beklagte muss eine neue Verwaltungsentscheidung treffen.

 

Ich befinde mich im Im LABYRINTH DES SCHWEIGENS und mit Filmmusik geht alles besser. Meine Webseite könnte das Regiebuch für einen Film werden. DIE UNBESTECHLICHEN, dazu gehört der Unfallarzt in der BG Unfallstation in Bremen Herr Dr. [11-2] und hat in seinem Bericht vom 12.01.2004 dokumentiert, er möchte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses haben DIE GESETZLOSEN verhindert und sind mit unseren Steuergeldern dafür bezahlt worden. Dazu im Einklang gibt es die Musik: 

ZWEI GLORREICHE HALUNKEN & FÜR EINE HANDVOLL DOLLAR. Ferner DER LÖWE SCHLÄFT HEUT NACHT; aber ich bin kein schlafender Löwe. Und decke auch Nachts auf, was die Betroffenen erfahren müssen. 

 

Zu meinem Berufsleben ist noch zu sagen:

Ich habe Tischler/Parkettleger gelernt. Nach meinem 1. schweren Arbeitsunfall 1968 bin ich auf kosten meiner Berufsgenossenschaft (BGHW) zum Fernsehtechniker umgeschult worden. Mein Einkommen habe ich von 1984 bis 2001 in der Medizintechnik erzielt. Unfallopfer habe ich kennen gelernt, die um ihr Recht gekämpft haben.

 

In meinem Fall hat der Unfallarzt Dr. [7-1] der BG-Unfallstation in Bremen am 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) an der Unterseite meiner li. Kniescheibe einen Abbruch als Unfallfolge diagnostiziert. Und ist mit dem Zwischenbericht vom 02.12.1968 (Bl.73) zementiert. Sogleich wurde bekannt, es soll zu einem Berufswechsel (Umschulung) kommen. Aber m. M. wollte sich die Verwaltung eine Umschulung ersparen und machte mir wenig Hoffnung. Dazu im Einklang hat der leit. Arzt der BG-Unfallstation in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 wörtlich Behauptet:

 

"Ganz abgesehen von der Teilnervenlähmung des li. Speichennerven sind die anderen Unfallfolgen einschl. der am li. Kniegelenk völlig abgeklungen. 

 

N. will irgendetwas erreichen, was wir außer der Umschulung noch nicht so genau wissen. Das will er jetzt auf dem Rücken der Ärzte und anscheinend auch auf dem der B.-G. austragen." 

 

Wahrhaftig kam es im li. Knie zu einem Behandlungsfehler mit einem Dauerschaden und den wollte der leit. Arzt wohl vertuschen u. die BGHW (vormals GroLa BG). Erst als sich der Reichsbund (jetzt SoVD) mit dem Schreiben vom 21.08.1970 eingeschaltet hat, kam es zu meiner Umschulung. Und den Gesundheitsschaden im li. Knie mit der Diagnose: Abbruch an der li. Kniescheibenunterseite meiner li. Kniescheibe hat die BGHW bis dato nicht im Bescheid 1:1 eingetragen.

 

BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X). 

Ich möchte von meiner BGHW nur haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Jedoch die BGHW in Bremen folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X. Insoweit finden die für meinen Fall bedeutsamen u. günstigen Umstände keine Berücksichtigung. Damit erspart sich die BGHW eine sachgerechte Entschädigung. Weiter hat die BGHW falsches Beweismittel anfertigen lassen und stellt keine Untersuchungen an, wie dieses geschehen konnte. Ferner hat die BGHW Mannheim am 02.09.2014 eine erfolglose Strafanzeige gegen meine Person angestrengt und keine Untersuchung vorgenommen wie so etwas geschehen konnte.

 

21.01.2019  

Feuer im Nachbarhaus 

Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte meine sämtlichen Beweismittel vernichtet die strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" dokumentieren. Der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich zur möglichen Brandstiftung gemeldet, der BGHW wurde die Hausnummer von meinem Nachbarn genannt und dieses Haus ist abgebrannt. Weil ich meine Meinung vorgetragen habe, hat die BGHW es zu einer Ordnungsstrafe kommen lassen.

 

13.08.2019 

Arbeitsweise einer "kriminellen Vereinigung"  

 

"Bei der BGHW kämpfe ich gegen eine "kriminelle Vereinigung". 

Wobei m. M. und nach Aktenlage Herr [18] der Haupttäter ist. Insoweit hat Herr [18] auch kein reines Gewissen und hat nach meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 09.06.2009 wörtlich zur Niederschrift gebracht: 

 

1. "Ich entschied dann, dem Verl. alles Vorzulegen weil wir nichts zu verbergen haben.

 

2. weil eine Erklärung, weshalb N. kein Anrecht auf die Einsichtnahme in die Rest-Handakte hat, wohl bei ihm nicht möglich ist und ich meine, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."

 

Sofort hat die Geschäftsführung und Herr [18-2] regiert und haben Herrn [18], meinen Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW von der Bearbeitung meiner Fälle abgezogen. Dazu wurde mit dem Aktenvermerk in der Handakte vom 21.07.2009 wörtlich dokumentiert.

 

"Da Herr [18] wiederholt von Herrn Neumann u.a. persönlich angegangen wurde und er deswegen auch zu Recht gebeten hat von der weiteren Bearbeitung der Fälle befreit zu werden, wird aus Fürsorgegesichtspunkten die weitere Bearbeitung der Fälle nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt.

 

Nach Rücksprache mit Herrn [19-1] am 21.07.2009, wird die Bearbeitung der Unfallsachen des Herrn Neumann künftig durch Herrn [19-1] bzw. durch Herrn [11-4] erfolgen."    

 

Danach hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen die interne Stellungnahme der BGHW Bremen (05.10.2009) aus dem Beschwerdeverfahren gesichtet. Ansprechperson war weiterhin Herr [18]. Und die Kripo Bremen kam zu dem Ergebnis:
"Es ist eine "Stasiakte", dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden, kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit eine Freiheitsstrafe bedroht wird. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen" 
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

Auf meine Frage wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wurde mir versichert: Die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten.

 

Danach hat die BGHW in der E-Mail am 17.11.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

Dem folgte die E-Mail vom 28.11.2009 und der wörtlichen Nachricht:

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."

 

Es folgen die aufgeführten Beweismittel:

 

Wie im wilden Westen: "In Bremen ist seit 20 Jahren der Teufel los" 

Bremer-Fernsehen bringt meinen Fall nicht über den Sender und schon am 14.04.2010 als "Hochwichtig" eingestuft wurde. Dafür muss es einen Grund geben.

Journalisten berichten wie meine Sache abgelaufen ist. 
Dazu haben sie die Behördenakte studiert. Die ersten Berichte kamen 1968  der letzte am 21. Oktober 2021. Aber wo bleibt das Bremer-Fernsehen & Staatsanwaltschaft (STA) Bremen? Diese Frage haben die Journalisten gestellt, nachdem sie im Jahre 2012 aus dem "Beschwerdeverfahren" die interne Stellungnahme der BGHW Bremen an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009 mit drei Seiten (Az.: E 207/09) gesichtet haben. Mit den Schriftsätzen der BGHW vom 24.06.2013 wurde zementiert: Es ist die interne Stellungnahme einer "kriminellen Vereinigung" und das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" gemacht haben. Die "kriminelle Vereinigung" folgt nicht ihrer Aufklärungspflicht gemäß § 20 SGB X und führte zur Klagehäufung wie sie noch niemals beobachtet wurde und die Gerichte und Verwaltung lahm legen, siehe Schriftsätze der Beklagten (BGHW) vom 25.10.2012.

In der Falkenstr. "ist die Hölle los".

Das Betreten der Behörde war mir nur unter Polizeischutz erlaubt. So hat es die BGHW mit der Verwaltungsentscheidung vom 09.03.2012 festgesetzt. Und am 08.11.2018 kam meine amerikanische Polizeisirene zum Einsatz. Wie der Weser Kurier am 09.04.2014 mit Foto dokumentiert, hält sich das Personal der BGHW in Bremen "Fit im Büro" auf dem Bürohausdach.

 

Hier in Bremen

wird durch Ablehnen berechtigter Ansprüche Karriere gemacht.

Und bei dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der BG ETEM in Köln hat die BGHW einen guten Kontakt mit dem Leiter des renommierten "Instituts" Herrn Dr. Ing. [10-2], dieser hat unberechtigt und ohne Akten einen Begutachtungsauftrag im Sinne der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall mit einer fachlichen Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) angefertigt u. hat damit zum Ausdruck gebracht, dass zwischen meinem Stromunfall (20.03.2001) u. erstmals auftretenden Herzrhythmusstörungen kein innerer Zusammenhang gegeben sei. Dem folgte das Antwortschreiben von Herrn Dr. Ing. [10-2] vom 18.11.2004 (Bl.266) und davon hat die BGHW sogleich eine Abschrift übersandt erhalten und wörtlich ist dokumentiert:

 

"seitens der GroLa BG wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."

 

Mit dieser (falschen) Behauptung sollte ich mich an das Sozialgericht wenden. Dem bin ich nicht gefolgt und so hat die BGHW dem Sozialgericht das Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) als Anlage in Kopie übersandt. Dazu wurde der Vermerk entfernt:

 

"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263)".   

  

Nur Dr. Ing. [10-2] und der GroLa BG (jetzt BGHW) war bekannt, von seitens der GroLa BG gab es keinen Begutachtungsauftrag zu meinem individuellen Fall. Dazu im Einklang hat der Geschäftsführer der BG ETEM Herr [16-4] mit Schreiben vom 07.05.2009 wörtlich dokumentiert: 

 

"Die Berufsgenossenschaft [jetzt BG ETEM] war für eine solche Begutachtung weder zuständig noch wurde sie jemals mit einem solchen Gutachten beauftragt."

 

Nur dieses Gutachten von Dr. Ing. [10-2] konnte die BGHW im Verwaltungsverfahren zum Ablehnen meiner Ansprüche für den Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) verwerten. Auch das Sozialgericht (SG) Bremen und Landessozialgericht (LSG) Bremen haben das angebliche Gutachten zum Tatbestand bei der Urteilsfindung und zum Ablehnen meiner Klage verwertet.

 

Die BGHW und das Sozialgericht Bremen haben niemals gemäß § 20 SGB X überprüft, ob es wahrhaftig einen Begutachtungsauftrag gegeben hat. Wie es von Dr. Ing. [10-2] schriftlich behauptet wurde. Vielmehr wurde dieses Schreiben von Dr. Ing. [10-2] dem Gerichtsgutachter vorgelegt. Damit musste der Gerichtsgutachter [11-7] davon ausgehen, die fachliche Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem individuellen Fall. 

 

Herr Dr. Ing. [10-2] und der Vorsitzende meiner BGHW Herr Dr. jur. [19-17] verstehen sich gut, wie die folgende Fotostrecke aus Vietnam zeigt. Und auch Dr. jur. [8-1] hat sich in der Öffentlichkeit präsentiert und sie haben bis dato nicht in der Akte und vor Gericht die vollständige Wahrheit zur Niederschrift gebracht. Und sind m. M. die Anführer einer "kriminellen Vereinigung" in der höchsten Etage.

27.04.2004

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel" >Klick

"Kampf um Unfallrente" & Abrechnungsbetrug mit meiner Handelskrankenkasse (HKK) Bremen ist der "kriminellen Vereinigung" bei der BGHW in Bremen anzulasten. Und begann u. a. mit dem Schreiben der BGHW (vormals GroLa BG) vom 27.04.2004 an meine HKK Bremen. Denn die BGHW hat meinen Gesundheitsschaden aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 der HKK nicht angezeigt (verheimlicht).   

 

18.12.2008

Prozess vor dem Sozialgericht Bremen habe ich verloren,

zur Sache Verkehrsunfall und Stromunfall.

 

26.08.2009, mein Anwalt u. ich haben die Akten studiert.

Wir konnten am 26.08.2009 in der Stromunfallsache Prozessdelikt dokumentieren. Nun war die Beklagte (BGHW) und das Sozialgericht Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich mit meinem Beschwerdeverfahren (Az.: 207/09) weitergemacht und habe sogleich die Staatsanwaltschaft Bremen zur Hilfe eingeschalt. 

 

05.10.2009

Kriminalpolizei Bremen sichtet die interne Stellungnahme Az.: 207/09

der BGHW Bremen vom 05.10.2009 und kam u. a. zu der Wertung: Ich kämpfe gegen eine "kriminellen Vereinigung" die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Seit vielen Jahren laufen die Verfahren und ich habe Angst um meine Gesundheit. Denn die "kriminelle Vereinigung" bzw. die BGHW will mich bestrafen.

 

19.10.2009

Verwaltungshandeln könnten keine Beschwerden auslösen.

So hat es die BGHW Direktion Mannheim in dem Antwortschreiben vom 19.10.2009 der BGHW Bremen gemeldet und hat dazu keinen Sachverständigen eingeschaltet.  

 

18.01.2010

Die BGHW hat mir Hausverbot und dem Personal "Redeverbot" erteilt.

Dazu hat die BGHW am 18.01.2010 ihre Verwaltungsentscheidung getroffen. Es ist der Ansatzpunkt, die BGHW hat erkannt ich bin ihren rechtswidrigen Handlungen auf die Schliche gekommen. Und die weitere Aufklärung muss verhindert werden, weil die BGHW nicht an Ansehen verlieren will. 

 

01.09.2010

BGHW wünscht die Schlichtung (Mediation) Gericht lehnte ab.

Mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert, so kann es nicht weitergehen. Es sollte zur Mediation kommen aber das Sozialgericht Bremen hat nicht zugestimmt.

 

05.04.2011

Wie die "kriminelle Vereinigung" gegen meine Person vorgeht: 

Dazu liegt das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 vor, gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim u. dokumentiert u. a. wörtlich:

 

"[...] es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass das Verhalten von Herrn Neumann schon mehr als auffällig, wenn nicht sogar als gefährlich zu bezeichnen ist (vgl. auch mein Schreiben vom 02.03.2011). Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herr Neumann künftig verfahren werden und wie seiner Vorwürfe entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht."

 

08.04.2011

BGHW benötigt "Signalwirkung" und ich soll meinen Kopf hinhalten.

Geschäftsführer der BGHW Bremen, benötigte gegenüber dem eigenen Personal eine "Signalwirkung". Damit die BGHW nicht noch mehr an Ansehen verliert, sollte ich im Sinne der BGHW bestraft werden. So ist es in dem Dokument der BGHW vom 08.04.2011 festgesetzt. Natürlich bekommt man dabei Angst um seine Gesundheit. Und fühlt sich umzingelt von dem "Sicherheitsstab" einer "kriminellen Vereinigung". So etwas gab es schon zur NS-Zeit und bei der Stasi. Und jeder stirbt für sich allen..

 

07.03.2012

Zentralstelle Kriminalprävention/K 03.

Betreff: Bedrohungslage für die Verwaltung in Bremen, hat die BGHW in der E-Mail vom 07.03.2012 als Hochwichtig wörtlich u. a. vorgetragen:

 

"[...] wir haben in Bremen in der Falkenstraße zwischenzeitlich große Bedenken, was die Sicherheit unserer Mitarbeiter angeht. Als Beispiel habe ich Ihnen ein Schreiben [06.03.2012] beigefügt, in dem ein Amoklauf angedroht wird."

 

Nach meiner schriftlichen Aussage vom 14.03.2012  hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf: Bedrohung und Tatzeit 06.03.2012 gegen meine Person sofort mit dem Schreiben vom 27.03.2012 eingestellt. 

 

09.03.2012

Weiter habe ich Hausverbot und das Betreten der Behörde war mir nur unter Polizeischutz erlaubt. So ist es mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 09.03.2012 festgesetzt worden. 

 

24.06.2013

BGHW hat das Sozialgericht zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

So ist es in den Schriftsätzen der BGHW vom 24.06.2013 dokumentiert. Und auf den "Kriegsschauplätzen" sollte mir im Sinne der BGHW das Sozialgericht Bremen "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen.

 

19.06.2014

Meine ersten Teilerfolge vor dem Sozialgericht Bremen.

Die Zeitungen berichteten am 19.06.2014 kam es zu meinen ersten Teilerfolgen. M. M. konnte die BGHW diese Niederlage nicht ertragen, auch meine Hausverbote wurden aufgehoben. Ich sollte aber nicht Straffrei davon kommen. Und gegenüber dem eigenen Personal sollte es schon am 08.04.2011 mit der Bestrafung meiner Person zu einer "Signalwirkung" kommen.  

 

02.09.2014

"Kriminelle Vereinigung" der BGHW wünschte meine Bestrafung.

Mit dem Hinweis auf meine Webseite machte die Staatsanwaltschaft Bremen aber am 02.09.2014 nicht mit. Und stellte die Ermittlungen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 ein. Und war für meine Person ein wichtiger Teilerfolg!   

 

29.04.2016

"Sicherheitsstab" = Bedrohungsmanagementteam meldet sich. 

Mit dem Aktenvermerk der BGHW vom 29.04.2016 hat der "Sicherheitsstab" auf vier Seiten dokumentiert, wie das Personal vorgehen soll. Dazu wurden Bumerangsätze vorgeschlagen und die Aufklärung im Sinne einer "kriminellen Vereinigung" verzögern.

 

20.06.2016

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel" >Klick 

"Kampf um Unfallrente" & Abrechnungsbetrug, habe ich meiner Krankenkasse mit Schreiben vom 20.06.2016 angezeigt. Ob mein Schreiben an die Prüfgruppe gegen Abrechnungsbetrug weitergeleitet wurde ist mir nicht bekannt geworden.

 

08.11.2018

Als ich am 08.11.2018 mein Schreiben in der Behörde persönlich abgeben wollte, kam es zu einer Bedrohungslage. Mit meiner amerikanischen Polizeisirene konnte ich die Polizei erfolgreich zur Hilfe rufen. Und war keine strafbare Handlung, wie der Einsatzbericht bestätigte.

 

18.12.2020

Wo gibt es so etwas? Veröffentlichung des Urteils wurde untersagt! 

"Sicherheitsstab" der BGHW ist m. M. vollumfänglich im Einsatz. Denn die höchsten Amtsträger wollen die Aufklärung ihrer Pflichtverletzungen verhindern.  

Ebenso willigt die BGHW auch nicht ein, die aufgeführten 45 Schreiben aus dem Verfahren LG Hamburg (Az.: 329 O 128/19) dem Deutschen Historischem Museum zu übergeben oder diese dort zu veröffentlichen. Ebenso ist eine Veröffentlichung des Urteils des LG Hamburg (Az.: 324 O 128/19) untersagt. 

So hat es der externe Hamburger Anwalt der BGHW am 18.12.2020 dokumentiert.

 

30.06.2024

Wie das Bedrohungsmanagementteam der BGHW am 29.04.2016, meldet sich nun am 30.06.2024 auch Telare im Gästebuch #2741 mit Bumerangsätzen. M.M. war Telare Teilnehmer im "Sicherheitsstab" und hat  etwas über Bumerangsätze gelernt. "Telare bekommt das Beweismittel".

Vorhofflimmern (VHF): Herz und Hirn in Gefahr. 6 Millionen Menschen warten auf seine Antwort. Es liegt scheinbar ein Präzedenzfall vor, wie damals bei der Asbestose. "VHF als Unfallfolge zu beweisen, ist schwierig".

Jedoch liegen die geforderten Beweismittel vor und alle medizinischen Gutachten der BGHW haben mein VHF als Unfallfolge diagnostiziert. BGHW erkennt den Arbeitsunfall vom 20.03.2001 an, verweigert aber in ihrem Bescheid vom 27.02.2004 einen Gesundheitsschaden einzutragen. 

 

03.07.2024 

Hält die Öffentlichkeit für rechtens, wenn wie in meinem Fall bekannt und nachgewiesen ist, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit bei der Urteilsfindung keine vollständige Verwaltungsakte der BG vorgelegen hat, wenn dies durch das Urteil am 13.08.2019 (Az.: 329 O 128/19) am LG Hamburg nachgewiesen ist? Und 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheinhaltung auf unbestimmte Zeit und mit der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft festgesetzt wurden? Mehr im Gästebuch unter #2776 (03.07.2024). 

 

* 

 

 

Meine mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfälle, wie folgt:

 

1968: "Autos wirbelten durch die Luft", schwerer Verkehrsunfall.  

Mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, aber mit vielen Verletzungen.

 

1992: Im Med. Techn. Notdienst, "Verkehrsunfall"
Durch den Aufprall, rechte Knieverletzung.
 
2001: Im Med. Techn. Notdienst, "Verkehrsunfall"
Notärztin stellte am 06.02.2001 fest, mein Herz ist frei von Vorhofflimmern. Es ist ein wichtiger Vorbefund für den Stromunfall am 20.03.2001. Jedoch das Gericht und die Beklagte haben diesen Vorbefund keinem Gutachter erkennbar gemacht.
 
2001: Im Med. Techn. Notdienst, "Stromschlag mitten in mein Herz"

 

Ich überlebe, die medizinischen Gutachten dokumentieren, mein Herz wurde geschädigt und leidet unter Vorhofflimmern: Herz und Hirn in Gefahr. Liegt hier ein Präzedenzfall vor? 

6 Millionen Menschen warten auf eine Antwort! >Klick
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"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
 
Wie "Gust Mollath" soll ich behandelt werden.
 
BGHW versuchte mir Verhandlungsunfähigkeit zu bescheinigen.
 
BGHW greift meine Person mit Strafanzeige an.
Mit dem Hinweis auf meine Webseite, wollte die BGHW mir üble Nachrede und Verleumdung anzulasten. Das Ermittlungsverfahren hat die STA Bremen sofort nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.
     
STA Bremen wünschte Begutachtung meiner Schuldfähigkeit.
So ist es mit der Verfügung vom 19.06.2017 dokumentiert. 
eine Begutachtung im Hinblick auf meine Schuldfähigkeit. Dazu hat es die Generalstaatsanwaltschaft Bremen und Amtsgericht (AmtsG.) Bremen aber nicht kommen lassen. Und mit Beschluss vom 14.12.2017 wurden die drei Verfahren eingestellt. Dazu im Einklang sind auch die 10 Polizeibeamten nicht am Hauptverhandlungstermin erschienen. Es ist der Ansatzpunkt, die Sache sollte auf ungeklärtem Sachverhalt eingestellt werden.
 
LSG Bremen hat kein Zweifel an meiner Schilderung.
So ist es in dem Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen dokumentiert. Insoweit hat sich die Beklagte (BGHW) nun verpflichtet, erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei dem Fahrradsturz am 08.04.2020 um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat.
  
Das AmtsG. Bremen hat auf Grund meiner Webseite
und anonymer Anregung überprüft, ob ein rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Und mit dem Schreiben vom 27.02.2024 wurde wörtlich bekannt gemacht: Das Gericht beabsichtigt, das Verfahren ohne Bestellung eines Betreuers einzustellen.
 

AmtsG. Bremen hat meine Webseite überprüft.

Und hat mit Beschluss vom 29.04.2024 festgestellt:

 

Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen.  

 

Das Gericht hat deshalb von einer Betreuerstelle abgesehen. Und mein Schreiben vom 16.05.2024 wurde an die STA Bremen weitergeleitet.
 
Ausschlaggebende Akten sind nicht mehr auffindbar. 
Seit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 ist bekannt, die BGHW Bremen kann ihre Stellungnahme vom 05.10.2009 nicht ausfindig machen. Und mit dem Schreiben der Datenschutzbeauftragten Bremen vom 10.03.2020 wurde bekannt: Die Sozialgerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 ist nicht mehr auffindbar und Prozessdelikt dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, dass eine "kriminelle Vereinigung" Beweismittel vernichtet oder geheim hält. Insoweit liegt die Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor. Sämtliche Beweismittel für Prozessdelikt liegen mir aber greifbar in Kopie vor.   
*

18.12.2008: 

"Kampf um Unfallrente", gescheitert vor dem LSG Bremen

mit dem Urteil in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache.

Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. So habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Strafanzeigen eingeschaltet.  Und mit Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 wurden in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt und die für mich nachteiligen Schriftstücke sollte die aktenführende BGHW Bremen entfernen. Jedoch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 erregte die BGHW den Irrtum es gibt keine Pflichtverletzungen u. entfernt auch keine nachteiligen Schriftstücke.

 

Beschwerdeverfahren (E207/09).

So kam es mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 an die BGHW Direktion Mannheim auch noch zu meinem Beschwerdeverfahren (E207/09).

 

Wichtiger Hinweis: 

Erfolglos hat die BGHW Bremen verhindert, dass ihre Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) gesichtet wird. Und wurde mir von der BGHW Mannheim mit Schreiben vom 27.05.2011 erstmalig als Anlage in Kopie übersandt.  

"Kampf um Unfallrente": Verbrecherjagt im Sozialsystem. 

Mit den zwei Urteilen aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.11.2012 wird nachvollziehbar, meine Wiederaufnahmeklagen (WA) werden nur zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Ich musste also als "Verbrecherjäger" tätig werden. Und habe sofort am 22.11.2012 die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen aufgesucht. Dazu habe ich die folgende interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) vorgelegt. Sogleich wurde mir gesagt, ich sei keine "gefährliche Person" und die STA Bremen wird die Ermittlungen mit einer Verleumdungsklage ins Rollen bringen. Jedoch mit Bescheid der STA Bremen vom 19.11.2013 wurde die Tatsache dokumentiert, es gab kein Ermittlungsverfahren. Strafvereitelung im Amt wurde ableitbar. Und mit den Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte (BGHW) das Landessozialgericht (LSG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und mir sollte das Gericht "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen.

28.12.2009

Zum Thema "Beschwerdeangelegenheit"

ist es auf Dauer keinem Mitarbeiter (MA) der BGHW zuzumuten, sich mit dem Thema zu beschäftigen. So hat es die BGHW mit der E-Mail vom 28.12.2009 13:39 u. 13:51 dokumentiert. Es müssen also die MA einer anderen Behörde die "Beschwerdeangelegenheit" abarbeiten. Dazu im Einklang haben die MA der BGHW meine Schreiben als "Müll" bezeichnet. Und haben über ein Hausverbot diskutiert. Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 habe ich von der BGHW Hausverbot erhalten und den MA der BGHW wurde "Redeverbot" erteilt und bis dato am Wirken ist.

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagementteam der BGHW schaltet sich ein.

MA der BGHW haben am 29.04.2016 mit einem Aktenvermerk die Informationen erhalten, Bumerangsätze sollen eingesetzt werden und verzögern im Sinne der BGHW die Aufklärung. 

18.06.2024 
Sozialverband Deutschland (SoVD) ist erneut informiert.
Seit meiner E-Mail vom 18.06.2024 bleibt abzuwarten, ob es mit dem SoVD gemeinsam weitergeht und mir im Jahre 2019 eine EHRENURKUNDE überreicht haben.
*
Ich - Erich Neumann >Kläger< - sage & schreibe die Wahrheit, 

Beklagte (BGHW) folgt nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz § 20 SGB X u. hat von Anfang an, für den Kläger bedeutsame Umstände nicht im Verwaltungsverfahren ermittelt. Diese Pflichtverletzungen sind mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen v. 22.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) nachvollziehbar dokumentiert. Die Pflichtverletzungen soll die BGHW nun beseitigen, damit ich die sachgerechte Unfallrente erhalte. 

 

 

haben sich als "kriminelle Vereinigung" heraus kristallisiert, 

sind international am Wirken. Und haben sich mit der folgenden Fotostrecke in Vietnam auf der ISSA am 17-18 März 2014 präsentiert. Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die BGHW das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert.

BGHW hat ein Strafverfahren erwartet.

Meinem Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn [18] war bekannt, ich habe einen Strafverfahren gegen seine Person eingeleitet. Nun entschied sich Herr [18] bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 08.06.2009 mir alles vorzulegen, um bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde.

 

Vermeintlicher Haupttäter & Verräter wurde scheinbar abgezogen

Danach wurde Herr [18] sofort von meinem Fall abgezogen und ist mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 in der Handakte dokumentiert.

Dem folgte die Stellungnahme zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) gerichtet an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009. Über drei Seiten wurde dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und der Haupttäter und scheinbare Verräter Herr [18] war auch dabei. Wörtlich ist u.a. dokumentiert:

 

"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."

 

Die Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich bin an eine "kriminelle Vereinigung" geraten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Aus der Liste "gefährlicher Personen" muss ich natürlich nachvollziehbar getilgt werden. 

Vermeintlichen Täter haben sich selbst personifiziert. 

Die am 17.11.2009 von der BGHW gezogene Grenze der Aufklärung habe ich überschritten zu HUNDERT PROZENT: > Video 

 

Darauf wurde mir u.a. angeraten, ich soll einen Schlussstrich ziehen

und mein Rentendasein genießen. So hat es die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Aber wie kann ein Versicherter sein Rentendasein genießen, wenn ihm die sachgerechte Unfallrente fehlt? Mit der E-Mail vom 13.04.2011 ist dokumentiert, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle! 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

Mein Ziel ist es den Versicherten zu zeigen, wie sie im "Kampf um Unfallrente" behandelt werden. Darüber wollte auch die DGUV informiert werden.   

 

Was kann von einer Behörde erwartet werden die "Redeverbot" erteilt?

Seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der BGHW Bremen "Redeverbot". 

19.06.2024
"Oh nein", nun ist auch noch der Ansatzpunkt von Bestechung und
der Erpressbarkeit u.a. des Arztes Herrn [19] erkannt.
Dieses wurde von einer Person erkannt, die meinen Fall kennt. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mit meinem Schreiben vom 21.06.2024 habe ich die vollständigen Akten angefordert. Dazu ist zu sagen, die BGHW hat meinen damaligen Anwalt [7-6] mit Schreiben vom 30.04.2008 wörtlich aufgefordert:
"Im Übrigen sollten Sie Ihrem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen." 
Wahrheitsgetreu hat mein Anwalt Dr. jur. [7-6] mit Schreiben vom 05.05.2008 den riesigen Aktenberg dokumentiert und durch das Verhalten der Beklagten produzierte wurde und musste wörtlich erklären:
"Ich kann allerdings nicht dem Mandaten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen, weil ich selbst angesichts des mittlerweile riesigen Aktenmaterials den Überblick vollständig verloren habe." 
Und mit dem Schriftsatz (Az.: S 18 U 94/04) vom 28.02.2005 (Bl.270) hat die Beklagte (BGHW) dem SG Bremen auch nicht das Schreiben vom 18.11.2004 mit Blattnummer und dem wörtlichen Vermerk vorgelegt:
"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.236)"

"Kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und immer der gleiche Ablauf.

Dazu ist zu sagen: Zeichnet sich bei der BGHW in dem Ermittlungsverfahren ein Entschädigungsanspruch des Versicherten ab, werden die Ermittlungen mit einem Widerspruchsbescheid auf ungeklärtem Sachverhalt eingestellt. So wird die Sache vor das Sozialgericht gezerrt. Und damit ist die Beklagte von der weiteren Aufklärung befreit, kann vor dem Gericht schweigen oder muss die Wahrheit sagen. Aber die Beklagte sagt nicht die Wahrheit und lügt vor Gericht. Die Story ist Filmreif und wird auf meiner Webseite dokumentiert. Wem was anzulasten ist, konnte ich schon am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentieren. 

 

"Er soll doch endlich sein Rentendasein genießen" 

So haben es die Unterzeichner schon vor 15 Jahren wörtlich in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Aber wie soll ich mein Rentendasein genießen, wenn sich die BGHW gesetzwidrig an meiner Unfallrente bereichert. Erst wenn die Maximalentschädigung meiner Unfallfolgen von der BGHW bei mir eingegangen ist, dann kann/werde ich die weitere Berichterstattung auf meiner Webseite einstellen und mit meiner Ehefrau das Rentendasein genießen. Wir werden uns von der stark psychisch und körperlich starken Belastung erholen. Darunter leiden auch die Mitarbeiter der BGHW. So ist es mit der Gesprächsnotiz v. 18.11.2009 und E-Mail vom 13.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert und ähnlich gelagerte Fälle sind bekannt. 

BGHW & Gericht stehen in der Zeitung und rechtfertigen sich nicht! 
Am 28.11.2009 hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim in meiner Sache wörtlich vorgetragen:
"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.
Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. 
Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden"
Beklagte hat das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz ernannt.

So ist es in den Schriftsätzen der Beklagten (BGHW) vom 24.06.2013 dokumentiert.  

 

Was ich auf meiner Webseite schreibe;
hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen schon am 02.09.2014 - vor 10 Jahren - überprüft und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015, hat die STA Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung eingestellt. 
 

Meine schriftlichen Darlegungen (10.06.2008) über Kritikpunkte,

an der erstinstanzlichen Entscheidung, hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 16.06.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen zu eigen gemacht. Und zementiert meine geordnete Gedankenführung. 
Auf meiner Webseite proklamiere ich für die Öffentlichkeit:
In der gesetzlichen Unfallversicherung der BGHW Bremen ist Personal beschäftigt, welches meine sachgerechte Entschädigung durch Pflichtverletzungen von Anfang an verhindert und bin kein Einzelfall. Versichert sind auch Soldaten die für unsere Meinungsfreiheit in den Krieg ziehen und danach ohne Arme und Beine, mit Prothesen durchs Leben gehen ("Korbmenschen"). In der Medizintechnik habe ich diese Menschen kennengelernt u. schreibe auf meiner Webseite wie wir im "Kampf um Unfallrente" behandelt werden. Die BGHW will ihr Ansehen nicht verlieren. Nun ist bei der BGHW und am SG Bremen eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken die verhindert, dass es zur sachgerechten Entschädigung von Anfang an kommt und ist vielfach mit den Urteilen bestätigt. Insoweit liegt ein Schreiben aus dem SG Bremen vom 19.02.2014 vor. Seit 2009 wird von mir "Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" proklamiert. Und mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 ist die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen über die "kriminelle Vereinigung" schriftlich informiert worden. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Denn die höchsten Amtsträger in der deutschen Sozialversicherung waren nun personifiziert und sind in Prozessdelikt verwickelt und so etwas soll nicht bekannt werden.
Es muss zum Kompromiss kommen!
Es soll scheinbar auf meinen Schultern verhindert werden, dass die Sozialversicherung an Ansehen verliert. Dieses kann ich nicht ertragen, es muss also zu einem Kompromiss kommen, mit einer Maximalentschädigung von Anfang an, der ich nicht widersprechen kann.
Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht.

Von meiner gesetzlichen Unfallversicherung der BGHW Bremen möchte ich nur haben was mir nach Recht und Gesetz aus drei Arbeitsunfällen zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Pflichtverletzungen der BGHW und SG Bremen belasten meine Gesundheit. 

 

Gerichts-Mediatorin hat die Schlichtung am 19.02.2014 verhindert:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Auf dieser falschen Grundlage hat die Gerichts-Mediatorin die Mediation (Schlichtung) verhindert. Somit wird nachvollziehbar, die Gerichts-Mediatorin steht auf der falschen Seite und das SG Bremen hat an Ansehen verloren. Denn das ich von Anfang an Recht gehabt habe, ist danach mit meinen Teilerfolgen 19.06.2014 u. 23.06.2015 dokumentiert. 

 

24.06.2013

Beklagte hat das SG Bremen zum Nebenkriegsschauplatz ernannt.

Meine Forderungen werden durch die Pflichtverletzungen der BGHW und Gerichte erhöht. So bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis ("Gefangenschaft") entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die meine Gesundheit belasten und die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen von Anfang an verhindern.

Vorab noch die Meldung, Fernsehen hat den Kontakt aufgenommen!  

 

Publikumsstelle von Radio-Bremen hat sich am 07.06.2024 gemeldet:

Im Telefonat wurde bekannt, Radio-Bremen würde keine Eintragung in meinem Gästebuch vornehmen. Somit kann die Eintragung #2677 vom 16.05.2024 nicht von Radio-Bremen sein und werde von Radio-Bremen darüber eine schriftliche Nachricht erhalten.

 

Ferner kam es zu der Frage: Wann ist der nächste Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem SG Bremen? Dazu wurde mir glaubhaft gemacht: Radio-Bremen sieht es als Aufgabe an, Pflichtverletzungen in den Behörden für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen. Dazu ist zu sagen: 

 

11.06.2024

Nächste Verhandlung könnte erneut NICHTÖFFENTLICH sein.

Zur Sache Fahrradsturz vom 08.04.2020 (vormals Az.: L 14 U 132/21 jetzt Az.: S 2 U 6/24) liegt dem SG Bremen mein folgender Schriftsatz vom 11.06.2024 vor. Das Antwortschreiben aus dem SG Bremen und Schriftsatz der Beklagten wird zeigen wie es weitergeht. 

 

Seit 2009 will die BGHW meine Bestrafung u. keine Schlichtung. 

BGHW folgt nicht dem Gesetz § 1 SGB VII und hat meinen Fall - der kein Einzelfall ist - kriminell und kompliziert gemacht. Seit dem 05.10.2009 ist dokumentiert, die BGHW will mich bestrafen. Das weitere Vorgehen gegen meine Person, hat die BGHW am 08.04.2011 telefonisch abgesprochen. Und hat auch zur Strafanzeige gegen meine Person geführt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen das Ermittlungsverfahren mit dem Schreiben vom 26.5.2015 sofort eingestellt.

 

Was ich auf meiner Webseite schreibe;

hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen schon am 02.09.2014 überprüft und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Meine schriftlichen Darlegungen (10.06.2008) über Kritikpunkte,

an der erstinstanzlichen Entscheidung, hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 16.06.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen zu eigen gemacht. Und zementiert meine geordnete Gedankenführung.

 

05.10.2009 

Geheimunterlage aus meinem Beschwerdeverfahren E 207/09.

Die Kripo und Presse Bremen haben das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (E 207/09) gesichtet. Die Kripo hat erkannt, im "Kampf um Unfallrente" trete ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals Zurückrudern wird. Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ist den Mitarbeitern der BGHW "Redeverbot" erteilt worden und ist bis dato am Wirken. Am 13.08.2019 hat die BGHW Bremen dazu im Einklang 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgelistet und zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Und ich werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte die 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Über diese unglaublichen Geschichten haben die Zeitungen berichtet, die Akteneinsicht haben, aber wann berichtet Radio-Bremen

 

12.03.2012 

Polizeipräsident Bremen kann keine Zuständigkeit erkennen!

Dem Polizeipräsidenten Bremen lag die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 vor und konnte in seinem Schreiben vom 12.03.2012 keine Zuständigkeit erkennen. Und zeigt auf welcher Seite die Polizei Bremen steht.

 

14.12.2017

10 Polizeibeamte Bremen wurden vorgeladen, keiner kam!  

Dass kein Polizeibeamter Bremen zur mündlichen Verhandlung am 14.12.2017 kam, zementiert, auf welcher Seite die Polizei Bremen steht!

Dass die Zeugen nicht vom Gericht bestraft wurden, zementiert sogleich auf welcher Seite der Richter am Amtsgericht Bremen steht.

  

Zur Sache ist zu sagen: 

Aus Anlass meines schweren Unfalles vom 19.06.1968 habe ich am 14.12.2001 bei meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Denn die Unfallfolgen hatten sich Verschlimmert und zu meinem Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik geführt.

 

Sogleich habe ich am 14.12.2001 meinen schweren Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall - in der Medizintechnik - gemeldet und schriftlich am 31.01.2002 nachgereicht. Insoweit sollte mein chronisches Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge entschädigt werden. Die medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 haben nämlich mein VHF als Gesundheitsschaden aus dem Stromunfall (20.03.2001) erkannt. 

 

Im Rahmen eines Dienstweges kam es am 06.02.2001 zu einem Unfall wobei mit Notarztbericht vom 06.02.2001 bestätigt wurde, mein Herz war frei von Vorhofflimmern. Dieser Vorbefund war für den Stromunfall vom 20.03.2001 von Wichtigkeit, ist aber von der BGHW nicht aufgedeckt worden. Und mit Schriftsatz vom 12.07.2005 hat die Beklagte und personifiziert Herr Dr. [8-1] dem SG Bremen unaufgefordert wörtlich vorgetragen:

 

"Zum Schreiben des Klägers vom 17.06.2005 wird unaufgefordert angemerkt, dass der am 08.06 2005 nachträglich vom Notarzt auf seinen seinerzeitigen Bericht vom 06.02.2001 gefertigte Vermerk nicht geeignet ist, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Insoweit wird nochmals auf die Ausführungen von Dr. [11-7] in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verwiesen."

 

Und diesem Gerichtsgutachten wurde der Vorbefund nicht vorgelegt, obwohl das Gutachten nach einem Vorbefund verlangt hat. 

 

Ein weiterer Unfall ereignete sich am 17.09.1992 im Rahmen eines Dienstweges, dabei wurde u.a. die Diagnose einer Prellung meines rechten Kniegelenks als Unfallfolge dokumentiert. 

 

Die BGHW ist nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt und hat die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. Das SG Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten und habe meine Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.

 

Mein Anwalt brachte sich vor der unberechenbaren Horde in Sicherheit 

Danach konnte ich mit meinem Anwalt Dr. jur. am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und machte sich aus dem Staub. 

 

Pflichtverletzungen wurden zur Geheimhaltung festgesetzt.

Der Generalstaatsanwaltschaft Bremen habe ich mein Schreiben vom 02.11.2009 (11 Seiten) vorgelegt, und Anlagen in Kopie. Mein Schreiben dokumentiert in 44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW. Mit Bescheid vom 17.11.2009 kam die Generalstaatsanwaltschaft Bremen zu dem Ergebnis, es sollen nur bloße Pflichtverletzungen sein und vom Gesetzgeber nicht bestraft werden. Und für die Entfernung der für mich nachteiligen Schriftstücke mit den 44 Pflichtverletzungen sei die aktenführende BGHW zuständig. Diesen Bescheid habe ich der BGHW Mannheim mit meinem Schreiben vom 19.03.2010 vorgelegt. Dem folgte noch mein Schreiben vom 22.03.2010. Die BGHW verweigert die Schriftstücke mit den 44 Pflichtverletzungen aus meiner Akte zu entfernen. Dazu erregt die BGHW in ihrem Antwortschreiben vom 26.07.2010 den unglaublichen Irrtum:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Diese Behauptung hat die BGHW Mannheim mit dem Schreiben vom 14.10.2011 nachvollziehbar wiederholt. Dazu wurde der Irrtum erregt:

 

"Nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen können wir bei eindeutiger Sach- und Rechtslage auch zukünftig keine Erfolgsaussichten erkennen."

 

Und dieser erregte Irrtum ist auch von dem Vorsitzenden der BGHW Herrn Dr. jur. [19-17] in seinem Schreiben vom 05.09.2012 nachvollziehbar wiederholt worden. Das Schreiben vom 26.07.2010 ist also kein Versehen. 

 

Die BGHW hat ihr Schreiben vom 26.07.2010 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit am 13.08.2019 festgesetzt. Dazu werde ich mit einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld bedroht.

  

Sozialgericht Bremen wurde zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. 

Vor diesem Hintergrund wird klar, die BGHW will keine Aufklärung und hat sofort das SG Bremen mit Schriftsätzen vom 25.10.2012 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und wünschte vom SG Bremen mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.

 

"Es ist wichtig seine Rechte einzufordern", ich werde weitermachen, 

auch wenn ich auf dem "Kriegsschauplatz" zum Korbmenschen gemacht werde. Zwischen meinem Arbeitgeber Firma Richter-Medizintechnik Bremen bestand eine direkte Verbindung zur Orthopädietechnik und könnten mir Prothesen anpassen. Dann würde ich auf dem "Nebenkriegsschauplatz" ohne Arme und Beine, sondern mit Prothesen erscheinen. Und die Sicherheitsschleuse würde im Sozialgericht Bremen Alarm schlagen.

 

Es kam also zu einer "Klagehäufung" wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". So hat es die Beklagte selbst in ihren Schriftsätzen v. 25.10.2012 dokumentiert. 

 

Nachdem es am 19.06.2014 zu meinem Teilerfolg kam, hat die BGHW ihr Schreiben vom 26.07.2010 zur Geheimhaltung am 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Dazu im Einklang folgen einige Beweismittel.

Teilerfolge zeigen:

Ich folge der Direktorin am SG Bremen, bin auf dem richtigen Weg meine Rechte einzufordern und werde weitermachen auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht". Und die Justizbeamten am SG Bremen haben richtig erkannt, seit 20 Jahren gehöre ich zum "Inventar".  

 

M.M. hat eine "kriminelle Vereinigung" erkannt:

45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW müssen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt werden und haben diese selbst am 13.08.2019 aufgelistet. Denn die 45 Geheimunterlagen der BGHW dokumentieren Pflichtverletzungen, womit sich die BGHW meine möglichen finanziellen Entschädigungen erspart. Und dokumentieren auch Prozessdelikt. 

 

Am 11.09.2023 hätte es zur Wende kommen können. 

Denn aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen kam das Schreiben vom 11.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) und darin ist nachvollziehbar dokumentiert, das Gericht & Beklagte glauben mir. Und es soll geklärt werden, ob die im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle als mittelbare Unfallfolge zu meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 geführt haben. Die in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Gesundheitsschäden müssen natürlich im Bescheid der BGHW 1:1 erscheinen, davon abzuweichen, gibt es keinen Grund und hat die BGHW selbst mit dem Schreiben vom 25.04.2008 dokumentiert. Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 festgesetzt unter der Listennummer 2.  Von der BGHW werden die Diagnosen nicht im Bescheid eingetragen und so erhalte ich seit 1968 keine sachgerechte Entschädigung meiner diagnostizierten Unfallfolgen. Und weitere Unfälle werden nicht als mittelbarer Arbeitsunfälle anerkannt.

07.02.2024

Und erneut ist erkannt, die BGHW folgt nicht ihrer Aufklärungspflicht gemäß (§ 20 SGB X) und hat die Sache mit Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. 

 

29.04.2024

Amtsgericht (AmtsG.) Bremen hat meine Webseite überprüft.

Mit Beschluss aus dem AmtsG. Bremen vom 29.04.2024 ist nachvollziehbar dokumentiert: 

 

Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen. 

 

Das Gericht hat deshalb von einer Betreuerstelle abgesehen. Und mein Schreiben vom 16.05.2024 wurde an die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen weitergeleitet. Dazu im Einklang hat die STA Bremen schon vor 10 Jahren meine Webseite überprüft und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015, hat die STA Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung eingestellt. 

 

Im Kampf um Unfallrente die positive Mitteilung:

Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Wenn pflichtgemäß und nach § 1 SGB VII gearbeitet wird. Dieses ist aber gewollt oder ungewollt in der Behörde der BGHW & BG ETEM und am Sozialgericht (SG) Bremen nicht immer der Fall.

Siehe Gästebuch: Eintrag vom 16.05.2024 #2674

 

Im Kampf um Unfallrente die negativen Mitteilungen:

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten liegen vor.

Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich zur Einleitung folgende Schriftstücke, Zeitungsberichte und Fotos eingestellt. Die Fotos sind von Herrn Dr. jur. [19-17] für die Öffentlichkeit mit den Fotostrecken freigegeben und habe ich unter Google aufgestöbert! 

"Sie glauben gar nicht, was da alles drin steht." 

 

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"

Chef der Bande hat m. M. eine eigene Armee und tauchte in der Akte am 29.04.2016 als Bedrohungsmanagementteam der BGHW auf. 

 

12.01.2004

Schon vor 20 Jahren hatte der Unfallarzt in der BG Unfallambulanz Bremen  die Übersicht verloren und wollte die Regie der Aufklärung in meiner Behördenakte der BGHW am 12.01.2004 übernehmen und wurde von der BGHW mit dem zurückhalten der Akte daran gehindert. Dazu hat die BGHW (vormals GroLa BG) noch das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 rechtswidrig anfertigen lassen.

 

05.05.2008

Ferner hatte auch mein damaliger Anwalt Dr. jur. die Übersicht verloren und hat in seinem Antwortschreiben vom 05.05.2008 wörtlich dokumentiert:

 

"Ich kann allerdings nicht dem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach und Rechtslage vollumfänglich vorliegen, weil ich ich selbst angesichts des mittlerweile riesigen Aktenmaterials den Überblick vollständig verloren habe."

 

Offensichtlich haben die in meinem Fall verwickelten Behörden die Tragweite ihrer Pflichtverletzungen erkannt, und können nicht mehr Zurückrudern, weil sie vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht werden. Und in der ganzen Welt würde die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verlieren. 

 

Meine Webseite ist das Regiebuch für eine brutale und unendliche kriminelle

Geschichte im "Kampf um Unfallrente". Und begann 1968 in Amerika, als ich 27 Jahre alt war. 

 

Mit meinem Anwalt Dr. jur. habe ich meine zwei Klagen Verkehrsunfall und Stromunfall am 18.12.2008 vor dem LSG Bremen verloren und haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt.

 

Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und hat sich aus dem Staub gemacht. Ich habe weitergemacht und konnte Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufdecken. Mein Schreiben vom 15.09.2009 löste bei der BGHW das Beschwerdeverfahren E 207/09 aus.  Und in der internen Stellungnahme an die Hauptverwaltung Mannheim vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen dokumentiert:

 

"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passiert."

 

Sogleich wurde festgestellt, das Personal will sich nicht rechtfertigen und wie die BGHW Bremen ihr "Problem" mit mir beseitigen will.

 

Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich.  

Schon an dieser Stelle muss bekannt werden, die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem 1. Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat ein Kripobeamter Bremen im Jahre 2012 gesichtet u. kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB), die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten würden nach "Stasi-Manier" vorgehen und haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben. Und bezeichnete die interne Stellungnahme als "Stasiakte". Dazu wurde mir noch erklärt, so etwas wird die Staatanwaltschaft (STA) Bremen nicht weiter aufklären und somit auch keine Ermittlungen einleiten. Mir wurde angeraten, in ein anderes Bundesland zu gehen.  Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Und wird mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt. 

 

Mit ihren Schriftsätzen wünschte die Beklagte (BGHW) am 24.06.2013 vom Gericht, mir sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden und hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

 

Dazu ist zu sagen:

Seit dem ich in die Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde, passiert nichts mehr zur Aufklärung von Merkwürdigkeiten. Dazu im Einklang haben die Mitarbeiter der BGHW seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" und dürfen meine Schreiben und Telefonate nicht mehr beantworten.

 

Nach einer "Klagehäufung" (25.10.2012) wie sie noch nie beobachtet wurde, hat das LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung am 22.09.2023 mit Beschluss erkannt, der Kläger (Erich Neumann) sagt die Wahrheit und in der vorliegenden Sache zum Fahrradsturz vom 08.04.2020 hat die Beklagte (BGHW) eine neue Verwaltungsentscheidung zu treffen.

Die neue Verwaltungsentscheidung liegt mit dem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.02.2024 vor. Erneut ist die BGHW nicht dem  Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt und hat die Diagnose der Gesundheitsschäden nicht in den Verwaltungsentscheidungen meiner drei Arbeitsunfälle eingetragen, die im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle vom 19.06.1968, 17.09.1992 und 20.03.2001 anerkannt sind. Und den Fahrradsturz am 08.04.2020 als mittelbare Unfallfolge ausgelöst haben.

 

Offensichtlich werden die Richter am SG Bremen und die Mitarbeiter der BGHW vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und ist der Ansatzpunkt, warum der wahre Tatbestand nicht in der Behördenakte dokumentiert wird. 

 

Seit dem 13.08.2019 muss ich 45 Geheimunterlagen der BGHW vor der Einsichtnahme auf unbegrenzte Zeit schützen und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht. Viermal bin ich im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet, weil ich von dem Grundgesetz meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe.

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden und "taz die tageszeitung" hat darüber berichtet.

 

75 Jahre Grundgesetz, ich habe nichts zu feiern.

Denn von dem Grundgesetz und der Meinungsfreiheit habe ich gebrauch gemacht und bin von der BGHW & Behörden bestraft u. bedroht worden. Siehe Weser-Kurier vom 19.09.1945. 

 

23.10.1942: Feldpost von der Front mit Schreibmaschine geschrieben:

Auf dem wahren "Kriegsschauplatz"

hat der Leutnant am 23.10.1942 in seiner Feldpost dokumentiert:

 

"Er hält es für seine Pflicht, die vollste Wahrheit mitzuteilen".   

 

 

Auf dem "Nebenkriegsschauplatz" im Sozialgericht (SG) Bremen sind die Richter und Beklagte nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt. Das SG Bremen will die Streitigkeiten nicht mit einer Mediation (Schlichtung) beenden. Dazu hat die Mediatorin am 19.02.2014 die Unwahrheit verbreitet: 

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."  

 

Das Maß war voll, nun hat Justiziar "Das Schwert der Gerechtigkeit" gezogen. So kam es am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen von Anfang an. 

 

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung ist Radio Bremen (Fernsehen) seit dem 16.11.2009 bekannt. Am 16.05.2024 #2677 hat sich Radio Bremen in meinem Gästebuch unter Meinungsmelder eingetragen und teilte wörtlich mit:

 

"Wir wollen, dass Ihre Meinung gehört wird".

 

Damit bin ich Einverstanden, habe es der Intendantin von Radio Bremen mit Schreiben vom 20.05.2024 bekannt gemacht und warte auf einen Termin zum Dialog bei Radio Bremen. Der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ist meine Meinung bekannt und soll auch in der Politik und Öffentlichkeit über Radio Bremen im Dialog bekannt werden. Und die beschuldigten Behörden können sich im Fernsehen rechtfertigen. 

 

Dazu folgender Tatbestand und die Beweismittel: 

Nachdem es am 19.06.2014 zum "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" kam und "Das Schwert der Gerechtigkeit" zugeschlagen hat. Hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Mit meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 habe ich gegenüber der STA Bremen meine Meinung dokumentiert, die ich noch erweitern kann. Darauf hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt und die BGHW konnte/hat keinen Widerspruch eingelegt. Die BGHW wollte also mit der Strafanzeige auf meinen Schultern eine “Signalwirkung“ beim eigenen Personal auslösen. Denn der BGHW war klar, eine Strafanzeige gegen meine Person bleibt erfolglos. Der Anzeigeerstatter ist also nicht der Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt. Dazu im Einklang liegt das Dokument der BGHW vom 08.04.2011 vor.

 

Diesen Tatbestand kann Radio Bremen schon ausstrahlen. So können sich die Gäste im Dialog mit Radio Bremen schon eine Meinung bilden. Dazu im Einklang folgen die Beweismittel. 

 

Im Dialog sollte u.a. die Frage gestellt werden: 

1.) Soll das Fernsehen geheimhalten, dass in der deutschen Sozialversicherung eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist?

 

2.) Soll ich als Unfallopfer auf meine möglichen Ansprüche verzichten, damit die deutsche Sozialversicherung nicht an Ansehen verliert?

 

2.) Soll ich das Bundesverdienstkreuz erhalten, weil ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Insoweit auch verhindert habe, dass die BGHW an Ansehen verliert?

 

3.) Sollen die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem straffrei ausgehen und in Prozessdelikt verwickelt sind. Damit die Sozialversicherung nicht an Ansehen verliert? 

 

4.) Soll die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlungen einleiten, weil damit die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verliert? 

 

Ich bin "Verbrecherjäger", Whistleblower & Geheimnisträger der 

Behörde (BGHW Bremen).

Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Am 22.11.2012 sollte es in den mündlichen Verhandlungen zur Wiederaufnahme (WA) meiner zwei Verfahren Verkehrsunfall und Stromunfall kommen. Die Beklagte (BGHW) kam nicht zur mündlichen Verhandlung und das Gericht machte klar: Zur WA meiner Verfahren wird es nur kommen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. So wurde ich zum "Verbrecherjäger" und lebe bis dato sehr gefährlich. 

 

Mein 2. Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11) 

Am 07.02.2011 kam es zu meinem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) Az.: E 29/11 und bin gescheitert. Es hat aber gezeigt mit welcher Raffinesse die Beteiligten vorgehen. 

 

Ohne Zeitungsberichte und ohne Webseite wäre ich machtlos. Denn das Fernsehen ist eine Behörde und bringt meinen Fall nicht über den Sender.  So hätte die Öffentlichkeit bis dato nicht über das Fernsehen erfahren, dass man mich in der Justizvollzugsanstalt Bremen mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm weggeschlossen hat. Darüber hat aber die Zeitung am 21.Oktober 2021 berichtet. 

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser".

 

Mit den aufgeführten Schriftstücken und Presseberichten wird nachvollziehbar, meine sachgerechte Unfallrente ist zur Nebensache geworden. Jetzt geht es der BGHW und Gerichte darum, die Rechtfertigung ihrer Pflichtverletzungen zu verhindern. Somit wäre nur noch die Mediation (Schlichtung) die Lösung, wenn ich erhalte was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Dieses gute Angebot ist dem Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen Herrn Prof Dr. [19-14] bei dem Termin der letzten 5 Mediation am 05.06.2019 bekannt geworden. Jedoch die Beklagte hat kein Angebot mitgebracht und es gab keine Schlichtung.

M. M. ist der Direktor am SG Bremen in Prozessdelikt verwickelt.     

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

Es ist aber Unglaublich was sich in den Behörden bis dato abgespielt hat. 

 

Mein Fall ist kein Einzelfall, 

es gibt ähnlich gelagerte Fälle, so ist es mit der E-Mail vom 13.04.2011 festgestellt. Alles was Unrecht ist, wird hier aufgedeckt und darüber wurde auch in den Zeitungen berichtet, aber es passiert nichts. Im Dialog mit dem Bremer Fernsehen am 16.05.2024 konnte ich die Meinung zu meinem Fall nicht schildern. Sogleich folgte die Eintragung vom 16.05.2024 #2677 in meinem Gästebuch und meine Meinung soll bekannt werden.

 

Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft

und mit Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 ist nachvollziehbar dokumentiert, in unserem Sozialsystem ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und die mutmaßlichen Täter sind personifiziert. M. M. werden keine weiteren Ermittlungen eingeleitet, weil die BRD an Ansehen verlieren würde.

 

In der Behörde der BGHW und am Sozialgericht (SG) Bremen

sind strafbare Handlungen der Beamten dokumentiert.

Beklagte (BGHW) hat das SG Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, aber es passiert nichts! 

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung gerade zu schreit."

Hat mein Anwalt dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel in der Klage am 06.08.2009 (Stromunfall) vorgetragen, aber es passiert nichts. Und in der Klage vom 07.08.2009 (Verkehrsunfall) wurde Manipulation vorgetragen, aber es passiert nichts.

 

Auf Seiten der BGHW gibt es ein Liste "gefährlicher Personen".

Das Arbeiten bei der BGHW ist ein schlechter Job. Ohne Sicherheit! Das Personal muss sich mit "gefährlichen" Personen" beschäftigen und fühlt sich nicht mehr sicher. Dazu im Einklang hat die BGHW Bremen in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ihr weiteres Vorgehen u. a. wie folgt auf drei Seiten dokumentiert: 

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten,

da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passiert. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert."

 

Dem folgte die E-Mail der BGHW Bremen vom 07.03.2012, gesendet an die Kripo Bremen und dokumentiert, das Personal fühlt sich nicht mehr sicher und erwartet einen "Amoklauf". Die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung, ist mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 27.03.2012 eingestellt worden, aber sonst ist nichts passiert.  

 

Guter Job. Mit Sicherheit!

Im Jahre 2023 hat die BGHW Bremen mit ihrem Geschäftsführer Herrn Dr. jur. [19-17] m. M. diese Auszeichnung zu unrecht erhalten. Denn seit dem 18.01.2010 haben die Mitarbeiter "Redeverbot". Und mit dem Hinweis auf die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen erkannt, in der Behörde der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen, es ist keine üble Nachrede und ist mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt. 

 

Meine Hausverbote:

Damit sich die Mitarbeiter sicher fühlen, habe ich rechtswidrige Hausverbote erhalten und wurden mit Urteil am 19.06.2014 aufgehoben. Mit dem Aktenvermerk hat die BGHW am 29.04.2016 dokumentiert, die Mitarbeiter haben von dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW eine Einweisung erhalten, wie sie sich mir gegenüber zu verhalten haben. Daran haben sich die Mitarbeiter aber nicht gehalten. So kam es am 08.11.2018 zum Sondereinsatz der Polizei, denn in der Behörde fühlte ich mich von der "kriminellen Vereinigung" bedroht. BGHW will ihr Ansehen nicht verlieren und hat zur Sicherheit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt.

Vor diesem Hintergrund wird klar:

 

Schlechter Job: Ohne Sicherheit! 

Personal wird durch Strafe bedroht!

Und das Personal leidet unter einem möglichen "Amoklauf". Darüber darf das Personal nicht berichten, weil "Redeverbot" besteht (18.01.2010). 

 

Hinweisgeber Schutzgesetz (HinSchG) ist dem Personal bekannt. 

Scheinbar macht davon keiner gebrauch: 05.06.2019 und 10.10.2022

 

Fazit:

Unmöglich was sich in den Behörden abspielt. Offensichtlich hat die Zeitung die Bedeutung & Tragweite der Handlungen erkannt und haben auch darüber berichtet, aber warum nicht auch das Fernsehen?

Die deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da, denn ihre höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt. U. a. auch Herr Dr. Ing. [10-2] Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und Präsident der IVSS. Ferner Herr Dr. jur. [19-17] Vorsitzender der BGHW und Vizepräsident der IVSSUnd haben sich nach Recht und Gesetz vor einem Gericht zu rechtfertigen. Bei einem öffentlichen Strafprozess, sollten sich die höchsten Amtsträger zum Schutz vor der Öffentlichkeit die Kopfbedeckung aus Vietnam, über das Gesicht ziehen. In einer Strafanstalt ist dieses aber nicht möglich. 

 

 

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Von Anfang an (19.06.1968) bis dato 

 

Erste Fassung, Kampf um Unfallrente:

Ordnung und Gestalt nach Möglichkeit im chronologischem Ablauf.

Zur zweiten Fassung mit einem >Klick

Weil immer neue Beweismittel auftauchen, werden die Fassungen angepasst. 

 

Seit der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen aus dem Unfall von 1968 und einem Stromunfall in der Medizintechnik der am 20.03.2001 chronisches Vorhofflimmern als Herzschaden ausgelöst hat, liege ich im Streit mit der Berufsgenossenschaft Handel u. Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) um die sachgerechte Entschädigung meiner Gesundheitsschäden aus 3 Arbeitsunfällen (im Jahre 1968, 1992 und 2001) und von der BGHW im Sinne des § 8 SGB VII mit Bescheid als Arbeitsunfälle anerkannt hat.

 

Im folgenden werden meine zutreffenden Anschuldigungen dokumentiert. Meine Vorhaltungen sind und waren entscheidungserheblich in allen drei mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen aus dem Jahre 1968, 1992 u. 2001.  

 

19.06.1968  

Ich beginne nun mit meinem ersten Arbeitsunfall und eine Mehrzahl von Dauerschäden ausgelöst hat.

Meine Unfall-Story begann als ich gerade mal 26 Jahre alt war: Gemäß dem Firmenlogo wurden die Aufträge in der ganzen Welt erledigt. 1968 wurden die Autos in Amerika im Container verschifft und in Bremerhaven auf den Autotransporter umgeladen und zum Zielort gebracht. 

 

Am 19.06.1968 kam es um Mitternacht auf der B 51 zu einem schweren Crash mit einem alkoholisierten LKW Fahrer. Autos wirbelten durch die Luft, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen, als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (später BLG).

 

Meine Unfallfolgen wurden bis dato nicht sachgerecht entschädigt und dafür hat die BGHW mit dem Zurückhalten von Beweismittel gesorgt. Aufgedeckt und dokumentiert hat es u. a. der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011. Mit dem Hinweis auf den Bericht der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG  Bremen ist sogleich Prozesslüge dokumentiert. Denn Manipulations-Unterstellungen wies die Beklagte in dem Prozess als völlig ungerechtfertigt zurück. 

Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

 

12.10.1968

Meine Unfallfolgen wurden in der BG Unfallstation Bremen behandelt. Nach vier Monaten wurde am 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) mein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge diagnostiziert und dokumentiert mit all seinen Beschwerden. Den Gesundheitsschaden hat die BGHW nicht im Bescheid eingetragen und somit auch nicht entschädigt. 

 

10.07.1969

Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens."

Im Jahre 1969 konnte ich Merkwürdigkeiten in der Unfallbehandlungsstelle Bremen aufdecken, womit sich die BGHW (vormals GroLa BG) bis dato finanzielle Vorteile verschafft. Danach wurde im Zwischenbericht der BG-Unfallbehandlungsstelle am 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert: 

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bei uns nicht mehr gegeben ist." 

 

10.09.1969 

Und mit dem weiteren Zwischenbericht vom 10.09.1969 aus der BG-Unfallbehandlungsstelle wurde erkannt. hier stimmt etwas nicht, denn wörtlich wurde nun vorgetragen:

 

"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen,[...]" 

 

Mit dem Zwischenbericht (10.09.1969) wurde der Irrtum erregt, auf dem chirurgischen Fachgebiet gibt es keine Unfallfolgen. Und dem Irrtum folgen alle Gutachten bis dato. So wurde auch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem chirurgischen Fachgebiet beziffert. Vgl. Gutachten vom 20.05.1970 und 15.06.2005. Tatsächlich liegt aber die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auf dem chirurgischen Fachgebiet und ist als Unfallfolge im Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt.

 

28.05.1970 

Unfallfolgen auf chirurgischem Fachgebiet: MdE nicht beziffert. 

Ferner hat die BGHW meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand mit keiner Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) beziffert und im Bescheid vom 28.05.1970 als Unfallfolge anerkannt wurde. So bereichert sich die BGHW an meine mögliche Entschädigung von Anfang an.  

 

11.03.1975 

Abfindung meiner Dauerrente war am 11.03.1975 m. M. rechtswidrig. Denn die BGHW hat keine Gesamt- MdE beziffert, sondern nur eine Teil -MdE von 25 %. Es war aber eine Gesamt-MdE von mehr als 25 % von dem Rentengutachter schon im Gutachten vom 25.08.1969 (Bl.131/5) angesagt. Somit durfte die Unfallrente gemäß dem Gesetz und § 604 RVO nicht auf Lebenszeit abgefunden werden. Denn schon durch die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet stand eine Gesamt- MdE von mehr als 25 % im Raum.   

 

22.11.1984 

"Fehler müssen vollständig aufgedeckt und beseitigt werden"

Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich seit dem 22.11.1984 im Med. Techn. Notdienst gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Verletztenakte und habe gravierende Pflichtverletzungen aufgedeckt. Bei der AOK habe ich kriminelle Handlungen aufgedeckt. Abrechnungsbetrug ist der BGHW bei meiner HKK anzulasten. Unfallopfer und die Asbesterkrankten gehörten zu meiner Kundschaft. Im Außendienst & meiner Werkstatt habe ich die Arbeiten erledigt.

 

17.09.1992

 

Arbeitsunfall in der Med. Technik am 17.09.1992

 

Zu meinem Arbeitsunfall ist zu sagen:

 

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 17.09.1992 zu einem Verkehrsunfall mit rechter Knieverletzung.

 

 

 

23.08.2000

Abmahnung wegen unregelmäßige Arbeitsaufnahme. 

 

Weil sich die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 verschlimmert haben kam es zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und zur schriftlichen Abmahnung durch die Firma reha team Bremen am 23.08.2000.

 

 

06.02.2001

 

Mein Arbeitsunfall am 06.02.2001 

 

Zu meinem Arbeitsunfall ist zu sagen:

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 06.02.2001 zu einem Verkehrsunfall ohne Dauerschaden. Im Notarztbericht vom 06.02.2001 wurde dokumentiert, mein Herz war frei von Vorhofflimmern (VHF). Es ist ein wichtiger Vorbefund für den Arbeitsunfall am 20.03.2001 mit dem Gesundheitsschaden chronisches VHF.

 

20.03.2001 

 

Mein Arbeitsunfall (Stromunfall) am 20.03.2001 

 

Zu meinem schweren Arbeitsunfall ist zu sagen:

Mein schwerer Arbeitsunfall geschah am 20.03.2001 in der Medizintechnik mit einem starken Stromschlag mitten in mein Herz.

 

Gemäß § 8 SGB VII wird ein Arbeitsunfall nur anerkannt, wenn ein Gesundheitsschaden/Tod eingetreten ist. 

In dem umfangreichen Verwaltungsverfahren haben die medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 mein Vorhofflimmern (VHF) mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit als Unfallfolge aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 dokumentiert. Hier von abzuweichen gab es keinen Grund. Ferner lag ein Vorbefund vor und dokumentiert, mein Herz war frei von VHF. Dazu im Einklang hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Jedoch hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung.

Nennt es wie ihr wollt, es ist der Ansatzpunkt für Betrug. 

  

26.04.2001

Mit einem Vergleich vom 26.04.2001 wurde das Arbeitsverhältnis mit der Firma Reha-Team Bremen Medizintechnik (vormals Ernst Richter Medizintechnik) zum 30.09.2001 vor dem Arbeitsgericht Bremen aufgehoben. Danach war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. 

Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Wenn das Personal pflichtgemäß nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und § 1 SGB VII handelt. Dieses ist aber gewollt oder ungewollt nicht immer der Fall.

 

14.12.2001

Verschlimmerungsantrag gestellt und Stromunfall gemeldet. 

Meine Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) Bremen (vormals GroLa BG) ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig. 

Die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall 1968 hatten sich verschlimmert, führten zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik. Darauf habe ich einen Verschlimmerungsantrag bei der BGHW am 14.12.2001 gestellt. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt. Erstmalig habe ich meine Verletztenakte studiert und die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und erkannt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen auch das Ermittlungsverfahren gegen meine Person vom 02.09.2014 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit hat die BGHW ihr Ansehen und Vertrauen verloren und versucht bis dato die Sache mit kriminellen Handlungen zu vertuschen.

 

12.09.2002 

Diagnostizierter Gesundheitsschaden hat die BGHW unterschlagen.

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat den Bescheid vom 12.09.2002 angefertigt. Und mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 hat das Gutachtenzentrum der BG Hamburg nachvollziehbar dokumentiert: Meine Begleiterscheinungen - wie sie bei meiner Migräne mit Nebenerscheinungen (Migräne accompagnée) auftreten, hat die BGHW in ihrem Bescheid unterschlagen. 

 

05.11.2002 

Es kam am 05.11.2002 zum Treppensturz mit li. Fuß-Verletzung. Die Beklagte hat in dem Begutachtungsauftrag vom 14.03.2005 an Dr. [9] aktenkundig vorgespiegelt, ein Sachverständiger habe die Sache bearbeitet. Tatsächlich wurde keinem Sachverständigen mein Treppensturz zur Bearbeitung vorgelegt. So gibt es darüber auch keinen Bericht. 

 

11.03.2003  

BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.  

 

Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Nachträglich wurde mein Name eingetragen und postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. Und damit hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Der Prozessbetrug konnte erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 26.08.2009 aufgedeckt werden. 

 

11.03.2003

Seitens der BGHW wurde das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM (vormals BG FE) in Köln zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 mit dem Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143) beauftragt. Dazu wurde als Anlage in Kopie nur eine unbestätigte Unfallschilderung vom 11.03.2003 (Bl.138/9) beigefügt.

Damit sollte von Herrn Dr. Ing. [10-2] geklärt werden, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den genannten Herzrhythmusstörungen und der Körperdurchströmung gesehen werden konnte. Den Auftrag zur Begutachtung hat Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) nachvollziehbar bestätigt.

 

BGHW lässt ohne Behördenakte ein Gutachten anfertigen 

 

Wieder ist der Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht dem Gesetzgeber gemäß § 200 SGB VII gefolgt u. konnte mir keinen Gutachter aussuchen. 

 

19.06.2003

 

Kaum zu glauben aber wahr: 

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat mit dem Schreiben vom 19.06.2003 das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle erneut darauf hingewiesen, es wird auf das Irrtum erregende  Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) gewartet, welches später zum Ablehnen meiner Ansprüche von der BGHW verwertet wurde. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

 

 

05.09.2003

Zweites Rentengutachten wurde manipuliert

Zwischenzeitig habe ich ohne Anwalt weitergemacht und hatte viel Glück. Denn der Chefarzt und Rentengutachter Herr Dr. [26] hat mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 nachvollziehbar dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat mit dem Zurückhalten von Beweismittel, das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 in ihrem Sinne manipuliert.  

 

 

05.09.2003

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 anfertigen lassen. Und mit Schreiben vom 13.02.2011 hat der Chefarztbericht dokumentiert, es sind wahrhaftig Ärzte beeinflusst worden und Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw.. Es war also nicht möglich, eine von mir begehrte Verschlimmerung aus dem Arbeitsunfall 1968 festzustellen und die Tat ist vollendet.

 

Das merkwürdige Vorgehen ist bei der BGHW kein Einzelfall.

2003

Ich musste das Sozialgericht Bremen einschalten

Deutsche Sozialversicherung hat ihr Ansehen verloren:

Bei der BGHW sind meine drei Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1968, 1992 und 2001 mit Bescheid und im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt. Jedoch habe ich bis dato keine sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen erhalten, wie sie in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert wurden. Dieses ist schon bemerkenswert. Denn bis dato wird in der Öffentlichkeit proklamiert: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Es war auch bemerkenswert, dass ich im Jahre 2003 die Klagen am Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Fachanwalt Dr. jur. [7-6] einreichen musste und vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren habe. Danach haben wir die Akten studiert und konnten Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet. Und habe zwei Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09 + E 29/11) ausgelöst. Die Sache und das Vorgehen der Beteiligten wurde immer merkwürdiger. Darüber hat auch die Presse berichtet.  

12.01.2004 

BG-Unfallambulanz wollte "Regie" der Aufklärung übernehmen

Die "Regie" der Aufklärung wollte die BG-Ambulanz Bremen schon am 12.01.2004 übernehmen und wurde von der BGHW aber mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert.

 

Mit dem Schreiben vom 12.01.2004 hat die Unfall-Ambulanz von der BGHW die Akte angefordert und wollte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW verhindert. Dazu wurde der Unfall-Ambulanz ein falsches Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Schreiben der GroLa BG (jetzt BGHW) vom 30.01.2004 vorgelegt. Das Rentengutachten wurde gesetzwidrig von einem mir unbekannten Arzt angefertigt und mit dem Schreiben der BGHW vom 04.04.2017 nach 13 Jahren aus der Akte entfernt. Sogleich wurde die Stellungnahme der ärztlichen Beraterin Frau Dr. [8-3] vom 02.02.2005 aus der Akte entfernt und rechtswidrig angefertigt wurde.  

 

"Im Labyrinth des Schweigens"

Mit Schreiben aus der Unfall-Ambulanz vom 12.01.2004 wurde nachvollziehbar, zur weiteren Regie der Behandlung werden sämtliche vorhandenen Unterlagen benötigt. Dieses hat die BGHW mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert und dazu wurde das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt. Den Tatbestand der Manipulation hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 - also 8 Jahre später - aufgedeckt und dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich bereits "Im Labyrinth des Schweigens"

 

Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun ist das SG Bremen & die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein damaliger Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Es zementiert den Ansatzpunk, ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens." Und hat zum Beschwerdeverfahren geführt (E 207/09). In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung wie folgt u.a. wörtlich vorgetragen: 

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."    

 

12.01.2004

Zum Film: "Im Labyrinth des Schweigens"  

gibt es den 1. Trailer und ein 2. Trailer könnte über meinen "Kampf um Unfallrente" berichten. Denn wahrhaftig laufen die Verbrecher draußen frei herum und ich sitze im Gefängnis (Trailer). Und die Regie der Aufklärung wollte die Unfallambulanz schon am 12.01.2004 übernehmen.

 

27.02.2004

Ich erwarte eine Entschädigung, denn die Ermittlungen hatte die BGHW mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 (Bl.674) abgeschlossen mit dem Ergebnis:

 

"Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung besteht keine Aussicht mehr, mich durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern." 

 

Aktenkundig hat die BGHW die im Verwaltungsverfahren und in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt ein Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird m. M. nach mehr als 19 Jahren dazu führen, dass die BGHW die festgestellten Unfallfolgen mit Bescheid zur Tatsache machen muss.

 

 

Es folgen Schriftstücke vom 27.02.2004, 25.04.2008, 25.10.2012, 22.09.2023 und dokumentieren, ich sage die Wahrheit. 

Aufgrund der in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Unfallfolgen war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Dazu im Einklang musste es natürlich zur Erhöhung meiner Unfallrente kommen. Es kam zu einer merkwürdigen Rentenerhöhung von 5%. Dazu hat die BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge anerkannt, wie das Schreiben der BGHW vom 30.06.2014 bestätigt. Es ist aber nicht die diagnostizierte Migräne mit Nebenerscheinungen, sondern nur ein Teil.  

 

Herr [20-2] ist Geschäftsführer der BGHW Bremen und hat mit seinem Schreiben vom 25.04.2008 dazu erklärt. An die Einschätzungen bzw. Diagnose der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. Jedoch haben seine Mittarbeiter die Diagnose und festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt in der Sache Fahrradsturz der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird dafür sorgen, dass die BGHW die diagnostizierten Unfallfolgen im Sinne des § 8 SGB VII im Bescheid 1:1 einzutragen hat. Siehe Schreiben aus dem LSG Bremen vom 04.11.2008 (Bl.1323) gerichtet an die Beklagte mit dem Schriftsatz meines Anwalts vom 31.10.2008 als Anlage in Kopie.

 

Unterbrechung im chronologischen Text

 

19.06.2003

Stromunfall vom 20.03.2001, kaum zu glauben aber wahr:

Das Schreiben der BGHW vom 19.06.2003 (Bl.165) ist der Ansatzpunkt, hier wurde eine kriminelle Tat vorbereitet und hat zu Prozessbetrug geführt in dem das SG Bremen unter dem Az.: S 18.U 94/04 verwickelt wurde.

 

Die BGHW hatte nämlich ohne mein Wissen u. ohne Behördenakte ein Gutachten zu meinem konkreten Stromunfall vom 20.03.2001 bei der BG ETEM anfertigen lassen und hat das Gutachtenergebnis vom 29.08.2003 (Bl.174) zum Ablehnen meiner möglichen Ansprüche in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227/Rs.) und Widerspruchsbescheid vom 26.05.2004 (Bl.239/Rs.) verwertet.

 

Bei der BG ETEM in Köln hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (Herr 10-2) nach den Wünschen der BGHW falsches Beweismittel am 29.08.2003 zum Ablehnen meiner Ansprüche angefertigt. Und hat mir mit Schreiben vom 18.11.2004 bestätigt:

 

"Seitens der GroLa BG (jetzt BGHW) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."

 

Und seine Stellungnahme vom 29.08.2003 sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem Fall. Mit Schreiben der BG ETEM vom 07.05.2009 (Bl.771/3) wurde bekannt, dass die BG ETEM keinen Begutachtungsauftrag erhalten hat. Damit wurde Herr [10-2] der Leiter des  Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle als Lügner erkennbar. Die BGHW ist nicht dem Gesetz und Untersuchungsgrundsatz nach § 200 SGB VII gefolgt. Ferner habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Und nun sollte das Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) aus der Akte entfernt werden. Darauf hat die BGHW mit Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 festgesetzt:  

 

"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."

 

So ist dokumentiert, die Stellungahme vom 29.08.2003, die als Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW hervorgegangen sein soll, wurde bei der Urteilsfindung am 18.12.2008 (Az.: L 14 U 199/06) zum Tatbestand. Dieser Vorgang ist natürlich gesetzwidrig. 

 

Zwischen Bemerkung:

19.06.2007

Es schreit nach Aufklärung, aber das Gericht wollte keine Amtshilfe!

Mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, die Richterin glaubt mir und will nun von der Beklagten die Wahrheit wissen. Und wird erfahren, das LSG und die Beklagte haben die am 19.06.2007 angebotene Amtshilfe von Dr. med. [26-1] nicht angenommen und ist ein Spezialist für Stromunfälle bei der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik (jetzt BG ETEM).

 

18.12.2008 

Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat das Ergebnis aus einem angeblichen Begutachtungsauftrag zum Tatbestand der Urteilsfindung am 18.12.2008 gemacht. Dieses Ergebnis ist in der Stellungnahme der BG ETEM (vormals BGFE) vom 29.08.2003 (Bl.174) dokumentiert. Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) wurde behauptet, es sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Und ich soll mich an meine zuständige BG bzw. an das SG wenden, bei dem der Fall verhandelt wird. Von diesem Schreiben hat die BGHW sogleich eine Durchschrift von der BG ETEM erhalten und darauf hat die BGHW vermerkt:

 

Kopie am SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263).

 

Tatsächlich wurde aber die wichtige inhaltliche Aussage gemacht, dass der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr [10-2] einen Begutachtungsauftrag von der BGHW erhalten hat. Diesen Auftrag kann die BG ETEM aber nicht vorlegen, denn es wurde bei der BG ETEM noch niemals ein Zusammenhangsgutachten angefertigt. So ist es mit dem Schreiben der Geschäftsführung (BG ETEM) vom 07.05.2009 (Bl.771/3) dokumentiert. 

 

30.01.2012

Dem nicht genug hat die Geschäftsführung (BGHW) Irrtum erregt. 

Dieses Foto zeigt das Mitglied der Geschäftsführung in Mannheim und vormals in der BGHW Bremen beschäftigt war. Und hat nun mit dem Antwortschreiben (30.01.2012) den Irrtum erregt, die Stellungnahme v. 29.08.2003 (Bl.174) sei für die Entscheidung des Sozialgerichts ohne Belang. Wahrhaftig wurde die Stellungnahme aber als Tatbestand zur Urteilfindung in dem Urteil vom 18.12.2008 auf der Seite 4 aufgenommen.

Das Foto ist für die Öffentlichkeit freigegeben. 

 

Gericht lässt keine Amtshilfe zu:  

Ferner hat das Gericht keine Amtshilfe von der BG ETEM zugelassen und mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 gewünscht wurde. Und wäre zu dem Ergebnis gekommen mein Vorhofflimmern (VHF) ist Unfallfolge aus dem mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 im Sinne § 8 SGB VII anerkannte Arbeitsunfall.

 

17.-18.03.2014: In Vietnam 

Herr [10-2] (BG ETEM) und der Vorsitzende meiner BGHW Herr [19-17] treffen sich zu einer zu einer Feier. Die Fotostrecke dokumentiert sie fühlen sich sicher und verstehen sich gut. Es ist der Ansatzpunkt, hier feiert eine mächtige "kriminelle Vereinigung".  

Die Fotos sind für die Öffentlichkeit freigegeben.

 

10.03.2020  

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar 

Mit Schreiben vom 10.03.2020 ist dokumentiert: Direktor am SG Bremen gab bekannt, Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) ist nicht mehr auffindbar. Jedoch habe ich eine Kopie und dokumentiert m. M. einen mit krimineller Energie eingefädelten Prozessbetrug. An dem auch der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (BG ETEM) Köln Herr [10-2] beteiligt ist. Siehe Schreiben vom 18.11.2004. 

 

Weiter im chronologischen Text: 

 

27.04.2004 

BGHW ist in Abrechnungsbetrug verwickelt, hkk wehrt sich nicht. 

Mit dem Schreiben an meine Krankenkasse (HKK) vom 27.04.2004 (Bl.229) wurde Abrechnungsbetrug ableitbar. Denn die BGHW hat keinen Gesundheitsschaden im Bescheid vom 27.04.2004 (Bl. 227) eingetragen, der aber bei einem Arbeitsunfall im Sinne von § 8 SGB VII einzutragen ist. Denn ohne Gesundheitsschaden gibt es im Sinne von § 8 SGB VII keinen Arbeitsunfall. 

 

Geschickt eingefädelt hat die BGHW Prozessdelikt

Mit dem Vermerk auf dem Antwortschreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 auf Bl.266 hat die BGHW in der Behördenakte vorgetäuscht, das Antwortschreiben wird nicht im SG (Az.: S 18 U 94/04) erscheinen. Jedoch mit dem Schreiben vom 26.08.2009 und 01.09.2009 wurde aufgedeckt, das SG Bremen und der Gerichtsgutachter haben eine Kopie erhalten und sogleich wurde der Vermerk entfernt: (keine inhaltliche Aussage, Bl.263). Die BGHW hatte also die inhaltliche Aussage erkannt, will davon aber nichts wissen, wie das Schreiben vom 30.01.2012 (Bl.1170) nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Nun war bekannt geworden, das Gericht und der Gerichtsgutachter haben das Gutachtenergebnis zum Tatbestand bei der Urteilfindung gemacht.

Und der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM hat mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) bestätigt, dass er einen Begutachtungsauftrag von der BGHW erhalten hat u. mit seinem Schreiben vom 29.08.2003 (Bl.174) auch erledigt hat. Dieses Gutachten aus dem "Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle" durfte - nach Recht und Gesetz - nicht zum Tatbestand in meinem individuellen Fall werden, denn es war rechtswidrig angefertigt worden. Insoweit findet sich das Schreiben vom 29.08.2003 (Bl.174) auch zu unrecht bei der Urteilsfindung in dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 wieder (Az.: L 14 U 199/06).  

 

BGHW hat meiner Krankenkasse (hkk) mit Schreiben vom 27.04.2004 (Bl.229) ihren Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) in Kopie vorgelegt. Der im Sinne des § 8 SGB VII meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt hat. Jedoch in dem Bescheid hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen und in den medizinischen Gutachten als Vorhofflimmern diagnostiziert und dokumentiert ist. Und ohne einen Gesundheitsschaden zu benennen meldet die BGHW Erstattungsansprüche wie folgt wörtlich an:

 

"Gleichzeitig melden wir unsere Erstattungsansprüche gemäß § 105 SGB X an, den wir nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beziffern werden."  

  

27.04.2004

Krankenkasse kann/will nicht erkennen, Bescheid ist unvollständig.

Denn für welchen Gesundheitsschaden die BGHW Erstattungsansprüche stellt, wurde überhaupt nicht festgesetzt und auch nicht von der HKK hinterfragt. So erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Und die hkk verlangt von mir die Medikamentenzuzahlung. Den o.g. Bescheid  vom 27.04.2004 (Bl.227) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung unter der Nr. 9 aufgenommen. Am 07.01.2023 habe ich die Abt. Abrechnungsbetrug bei der hkk erneut eingeschaltet 

 

Mit dem Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 (Bl.751/2) hat die BGHW wörtlich den Irrtum erregt:

 

"Bei der Erteilung der Bescheide wurden alle gesetzlichen Vorschriften sowie der gesamte Akteninhalt korrekt berücksichtigt und angewandt. Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."   

 

Denn Tatsächlich folgte die Beklagte (BGHW) auch nicht der gesetzlichen Vorschrift nach § 200 SGB VII und so konnte ich mir auch keinen Gutachter aussuchen. So etwas ist eine grobe Pflichtverletzung und wird natürlich vom Gesetzgeber bestraft.  

 

BGHW hat meiner Krankenkasse (hkk) mit Schreiben vom 27.04.2004 (Bl.229) ihren Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) in Kopie vorgelegt. Der im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt hat. Jedoch in dem Bescheid hat die BGHW überhaupt keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Sogleich gibt die BGHW wörtlich bekannt:

 

"Gleichzeitig melden wir unsere Erstattungsansprüche gemäß § 105 SGB X an, den wir nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beziffern werden."  

  

Krankenkasse erkennt nicht den unvollständigen Bescheid.

Jedoch für welchen Gesundheitsschaden die BGHW Erstattungsansprüche stellt, wurde nicht festgesetzt und auch nicht von der HKK hinterfragt. Und so erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Und die hkk verlangt von mir die Medikamentenzuzahlung. Den o.g. Bescheid  vom 27.04.2004 (Bl.227) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung unter der Nr. 9 aufgenommen. Am 07.01.2023 habe ich die Abt. Abrechnungsbetrug bei der hkk erneut eingeschaltet 

 

27.04.2004 

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Die BGHW hat meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall im

Sinne von § 8 SGB VII anerkannt, es wurde aber in dem Bescheid vom 27.04.2004 kein Gesundheitsschaden eingetragen. Obwohl die medizinischen Gutachten der BGHW mein Vorhofflimmern als Unfallfolge dokumentiert haben. So erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung und meine Krankenkasse muss die Kosten zahlen. Und die Tat ist vollendet. "Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"  

 

07.02.2005

Schon in dem Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Az. S 18 U 186/03 hat die Beklagte mit dem Schriftsatz vom 07.02.2005 bei Gericht angefragt, ob die Beklagte wie im Verwaltungsverfahren eine Begutachtung nach ihren wünschen durchführen darf. Damit war der Richter einverstanden und zementiert, der Richter wollte von der Wahrheit nichts wissen und hat die Beklagte zur "Herrin des Verfahrens" gemacht.

 

28.02.2005

Prozessbetrug war am 28.02.2005 vollbracht

Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) und dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 (Bl.751 ff) war der Prozessbetrug in der Stromunfallsache abgeschlossen. Und konnte mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 objektiviert und dokumentiert werden. 

 

28.02.2005 

Kein "Hans im Glück"  

Auf dem Foto ist der Geschäftsführer Herr Dr. jur. [8-1] der BGHW abgelichtet und hat das Irrtum erregende Schreiben mit seinem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) an das SG Bremen weitergeleitet und ist dabei nicht seiner Wahrheitspflicht gefolgt. Ferner ist dem SG Bremen Prozessdelikt unter dem Az.: S 18 U 94/04 anzulasten. Dazu im Einklang liegen mir die Beweismittel greifbar vor. Und es ist aufzuklären, ob Pflichtverletzungen vorliegen, die vom Gesetzgeber strafrechtlich verfolgt werden. Dazu müsste ich aber die 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf den Richtertisch legen, die ich unter der Androhung von bis zu 250.000 €, oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft auf unbestimmte Zeit Geheimhalten muss, auch das Kopieren ist mir Untersagt. Dafür hat die BGHW und ihr Geschäftsführer Herr Dr. jur. [19-17] die Verantwortung übernommen. Und ist mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 dokumentiert (Az.: 324 O 128/19).

 

15.06.2005

BGHW lässt Gutachten unter Erklärungsnot anfertigen

 

Nachdem manipulierten Rentengutachten hat die BGHW am 15.06.2005 ein Gutachten unter Erklärungsnot anfertigen lassen. So hat es der Gutachter selbst in seinem Gutachten dokumentiert. Und bis dato wurde die Erklärungsnot nicht beseitigt.

 

04.01.2007 (Bl.1007/ff) 

Es wurde nach meinem Führerschein gefragt und ist der Ansatzpunkt für eine Existenzbedrohung, denn die Fahrerlaubnis könnte mir entzogen werden.

 

19.06.2007

Es schreit nach Aufklärung, aber das Gericht wollte keine Amtshilfe!

Mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, die Richterin glaubt mir und will nun von der Beklagten die Wahrheit wissen. Und wird erfahren, das LSG und die Beklagte haben die am 19.06.2007 angebotene Amtshilfe von Dr. med. [26-1] nicht angenommen und ist ein Spezialist für Stromunfälle bei der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik (jetzt BG ETEM).

 

LSG Bremen & Beklagte interessiert die Wahrheit nicht  

und haben am 19.06.2007 keine Amtshilfe zugelassen. mehr

 

28.11.2007

Dass etwas passieren soll, hat die BGHW in der beratungsärztlichen Stellungnahme vom 28.11.2007 von Dr. Dr. [23] wie folgt wörtlich erfahren:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

Dazu ist zu sagen:

Die BGHW hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 erkannt und wörtlich dokumentiert:

 

"Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte."

 

 

Vor diesem Hintergrund muss die BGHW dafür sorgen, dass etwas passiert. Sollte die BGHW dazu nicht in der Lage sein, so erwarte ich eine nachvollziehbare Erklärung. Ferner erwarte ich von der BGHW einen Hinweis darüber, was ich machen soll oder nicht machen soll damit etwas passiert. Ich erwarte die Nachricht per Brief, per E-Mail und in meinem Gästebuch, bis zum 07.05.2024. Es kam aber keine Nachricht.

 

10.06.2008

Mein Anwalt hatte die Kritikpunkte mit dem Schriftsatz vom 10.06.2008 dem Gericht vorgelegt und die Beklagte hat eine freigestellte Stellungnahme gegenüber dem Gericht mit einem Aktenvermerk

verweigert. 

 

21.07.2008 

Mit dem medizinischen Gutachten vom 21.07.2008

wurde dem Richter [5] am LSG (Landessozialgericht) Bremen die ausschlaggebende Tatsache glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Jedoch in seinem Urteil vom 18.12.2008 folgte der Richter [5] weiter dem Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 welches unrichtig davon ausgegangen ist, mein VHF habe schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Diesen Fehler und Prozessdelikt konnte ich am 26.08.2009 mit meinem Anwalt aufdecken.

 

18.12.2008

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung: 

Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt Dr. jur. gescheitert

vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen.

Siehe Az.: L 14 U 183/05 und L 14 U 199/06.  

 

Vor Gericht sagt die Beklagte nicht Wahrheit: 

In der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 mit meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] verloren. In den Berichten über die Vertretung vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 05.01.2009 ist wörtlich von dem Prozessbevollmächtigten Herrn [18] dokumentiert:

 

"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner [18] wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende [5] gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."

 

Im Sinne der Beklagten wurde ich von dem Vorsitzenden Richter eingeschüchtert und m. M. in Prozessdelikt verwickelt ist. 

 

Danach konnten wir mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 u. 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Dazu erklärte mir mein Anwalt, nun sei auch das SG Bremen angreifbar, aber damit wollte er nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und machte sich aus dem Staub.

 

 

 

Am 18.12.2009 haben die Urteile (Verkehrsunfall und Stromunfall) gezeigt, mit meinem Anwalt Dr. jur. bin ich gescheitert vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen und die Revision wurde nicht zugelassen. Wir haben die Akten studiert und konnten Prozessdelikt und Manipulation aufdecken. Dass der Prozessbevollmächtigte Herr [18] vor Gericht gelogen hat, ist mit den Berichten über die Vertretung vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Nun war das Sozialgericht (SG) und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit einer viel Zahl von Klagen und meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) und Strafanzeigen habe ich erfolglos weitergemacht, weil mir keiner glaubt. Und die Bearbeiter meiner Akte haben bei der BGHW seit dem 13.02.2010 "Redeverbot" 

   

18.12.2008

Der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen,

hatte für Manipulation kein rechtliches Gehör. Und hat auch keine Staatsanwaltschaft zur Aufklärung strafbarer Handlungen zugeschaltet. 

  

Dazu ist zu sagen:  

Es ist Ansatzpunkt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" und befinde mich im "Im Labyrinth des Schweigens"

 

Denn der Vorsitzende Richter [5] hätte nach Recht und Gesetz die Staatsanwaltschaft schon in dem Urteil vom 18.12.2008 zu schalten müssen. Und in den Urteilen vom 18.12.2008 hat die Beklagte den Irrtum erregt, es würde keine Manipulation geben. So hat es die Beklagte in den Berichten über die Vertretung vor dem LSG Bremen dokumentiert.   

 

Nun muss ich dafür sorgen, das ein Beteiligter für seine Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Und bin Widerwillen zum Verbrecherjäger in unserem Sozialsystem geworden. Und die Kriminalpolizei Bremen hat in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 erkannt, ich kämpfe gegen eine  "kriminelle Vereinigung" und diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

 

Auf meiner Webseite wird dokumentiert, um sich Entschädigungsansprüche zu ersparen werden schwere Arbeitsunfälle - wie in meinem Fall - von der BGHW unvollständig bearbeitet und mit Verwaltungsentscheidung vor das SG Bremen gezerrt. Das SG Bremen folgt der Beklagten und betreibt keine vollständige Aufklärung. Es ist mehr als bloße Pflichtverletzung und nun werden die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

05.01.2009

Prozessdelikt, zementiert eine "kriminelle Vereinigung"!

Denn in den Berichten vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten selbst wörtlich dokumentiert: 

 

"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte." 

 

07.05.2009  

Der Geschäftsführer der BG ETE hat am 07.05.2009 klargestellt: 

 

Am 07.05.2009 gab es einen gewaltigen Wumms  

Denn der Geschäftsführer der BG ETEM Herr [16-4] hat mit seinem Schreiben vom 07.05.2009 aufgedeckt: Der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] hat im Sinne der BGHW einen Begutachtungsauftrag erledig, wo für es keinen offiziellen Auftrag gab. Und Herr [10-2] ist sogleich Präsident bei der ISSA. Und auch der Vorsitzende meiner BGHW Herr Dr. jur. [19-17] hat bei der ISSA einen hohen Posten, siehe Video. Und diese Personen wurden in geselliger Runde in Vietnam wie folgt abgelichtet.  

 

08.06.2009

Zum wiederholten Male habe ich die Akteneinsicht beantragt

und mir letztmalig am 08.06.2009 gewährt wurde. Wobei mir von dem Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten Herrn [18] der BGHW (vormals GroLa BG) auch die Rest-Handakte vorgelegt wurde. Danach habe ich die Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) in Kopie erhalten und u. a. dokumentiert, warum mir die Rest-Handakte vorgelegt wurde und sogleich den Irrtum erregt, die BGHW habe nichts zu verbergen und ich hätte kein Anrecht auf die Einsichtnahme in die Rest-Handakte.

 

Ich entschied dann, dem Verl. alles vorzulegen, 

  1. weil wir nichts zu verbergen haben
  2. weil eine Erklärung, weshalb N. kein Anrecht auf die Einsichtnahme in die Rest-Handakte hat, wohl bei ihm nicht möglich ist und ich meine, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."

 

Ferner wurde von dem Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn[18] wörtlich dokumentiert:

 

PS: Nach Fertigung des vorstehenden Vermerks teilte Herr [8-25] mit, dass Herr Neumann über mich als Bearbeiter u. a. gesagt hat:

 

 

Richten Sie Herrn [18] aus, er ist ein Betrüger.

 

08.06.2009

Bei der BGHW ist der Teufel los, wie die Behördenakte bestätigt.

 

In der Rest-Handakte dokumentiert die BGHW Bez.-Verw. Bremen ihr teuflisches Vorgehen und wird geheim gehalten. Jedoch nachdem ich meine Klagen am 18.12.2008 vor dem LSG Bremen verloren habe, hat mir der Sachbearbeiter & Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] am 08.06.2009 auch die Rest-Handakte vorgelegt um sein Gewissen zu erleichtern. Danach wurde Herr [18] sofort von meinem Fall abgezogen. So ist es mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 dokumentiert und ist nur für die Handakte angefertigt worden. Dieser Aktenvermerk ist mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung mit der Listennummer 28+29 festgesetzt. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

09.06.2009

Mit dem Aktenvermerk vom 09.06.2009 (27) ist dokumentiert,

der BGHW ist bekannt, ich werde eine Anzeige gegen die BGHW wegen Betrug einlegen. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten auch Pflichtverletzungen bestätigt. Ferner wurde mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteiligen Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."

 

 

BGHW Bez.-Verw. Bremen ist die aktenführende Behörde und entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke. Dieses hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung vor dem Sozialgericht (SG) Bremen geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". 

 

09.06.2009

Wir haben nichts zu verbergen. 

So hat es der Prozessbevollmächtigte und Sachbearbeiter der BGHW Herr [18] am 09.06.2009 (45) festgesetzt und hat mir die Akteneinsicht in der Rest-Handakte und in der Behörde ermöglicht.

Aber warum wurde mir das Kopieren der Rest-Handakte untersagt? 

 

Die Gerichte glauben nicht mir sondern der Beklagten 

und so habe ich im Jahre 2009 meine Klagen vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel mit meinem Anwalt Dr. jur. verloren.

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit," 

so hat es mein Anwalt Dr. jur. dem BSG Kassel in der Klageschrift vom 06.08.2009 zum Stromunfall erfolglos vorgetragen. Wer die Fehler nicht erkennen kann/will, geht einen rechtswidrigen Weg und muss das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" sein. Und rechtswidrige Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. Dazu im Einklang habe ich mein Extra Blatt im November 2009 mit der Überschrift angefertigt: 

 

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"  

 

"Fehler müssen vollständig aufgedeckt und beseitigt werden"

Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich in der Medizintechnik gearbeitet. Und so habe ich auch meine Behördenakte und Gerichtsakte überprüft und konnte mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar.  

 

09.06.2009

Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde (scheinbar) abgezogen.

Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] wurde von der Bearbeitung meiner Fälle offiziell abgezogen. Wie der Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) nachvollziehbar dokumentiert. Aber nur scheinbar, denn wahrhaftig hat Herr [18] auch das Beschwerdeverfahren gegen seine Person (Az.: E 207/09) in seinem Sinne bearbeitet. Insoweit ist es auch zu dem internen Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gekommen und an die Direktion in Mannheim gerichtet war. 

 

Die BGHW hatte die Information, dass es zu einer Anzeige gegen die BGHW und ihrem Prozessbevollmächtigten Herrn [18] wegen Betrug kommt. Und ist mit dem Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) nachvollziehbar dokumentiert. Und Herr [18] ist schon am 08.06.2009 zu der wörtlichen Entscheidung gekommen:

 

"[...] bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."   

 

09.06.2009: Die Unterlagen in der Handakte

sind ausdrücklich von den Kopien ausgenommen.

So hat es die Geschäftsführung Herr [18-3] in dem Vermerk der BGHW am 09.06.2009 (11) festgesetzt. 

 

Eine Einsicht in die Restakte erhält er auf keinem Fall. 

So hat es die BGHW u. kriminelle Vereinigung am 09.06.2009 festgesetzt. 

 

02.07.2009 

Mit Pflichtverletzungen hat das Team der BGHW in Bremen "über das Ziel hinausgeschossen" meine mögliche Unfallrente (AU 2001) und mögliche Rentenerhöhung (AU 1968) zu verhindern. Mein Bearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde am 02.07.2009 von meinem Fall abgezogen. 

 

Meinem Wunsch, Einsicht in die Handakten zu bekommen,

konnte nicht entsprochen werden.  

So hat es Herr [18-03] als Stellvertretender Geschäftsführer der BGHW Bremen mit dem Schreiben vom 21.07.2009 festgesetzt.

 

Beschuldigter hat Beschwerde gegen seine Person selbst abgearbeitet 

Mit seinem Vermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2] den Irrtum erregt, er habe den Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten Herrn [18] von meinem Fall abgezogen. 

 

Wahrhaftig wurde Herr [18] aber weiter mit meinen Fall beschäftigt. Und hat auch mein Beschwerdeverfahren Az.: E 207/09 gegen seine Person selbst und ohne (vollständige) Akte abgearbeitet. Wie die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 bestätigt. 

 

21.07.2009 

Darauf wurde Herr [18] von meinem Fällen abgezogen und ist mit dem Aktenvermerk vom  21.07.2009 dokumentiert und sich in der Handakte ohne Blattnummer befindet. Und ist seit dem 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung unter der Nr.: 28 +29 aufgelistet. 

 

21.07.2009 

Zum Prozessbevollmächtigten Herrn [19-1] ist zu sagen.

Der in Prozessdelikt verwickelte Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [18] wurde von meinen Fällen am 21.07.2009 abgezogen nachdem ich die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet habe (17.11.2009). Herr [11-3] u. Herr [19-1] haben meine Fälle übernommen u. haben mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" von dem Geschäftsführer der Beklagten Herrn [20-2] erhalten. Am 16.04.2013 hat der Sachbearbeiter Herr [11-3] in einer Telefonnotiz dokumentiert, mit mir zusammen soll der Akteninhalt besprochen werden. Tatsächlich war dieses aber gar nicht möglich, denn Herr [11-3] hatte ja seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Und auch dieses Gespräch am Telefon vom 16.04.2013 war ihm natürlich untersagt. 

 

06.08.2009 

Bremer Öffentlichkeit will/muss die Wahrheit erfahren. 

 

"Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik war für eine solche Begutachtung weder zuständig noch wurde sie jemals mit einem solchen Gutachten beauftragt."  

 

 

Dr. Ing. [10-2] hatte also ohne Genehmigung gehandelt und hat zum Vorteil der BGHW (vormals GroLa BG) im Namen der BG ETEM falsche Beweismittel für mein Sozialgerichtsverfahren (Stromunfall) angefertigt und an die BGHW in Bremen übersandt.

 

Und ein Arzt in Stenum hat das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 für die BGHW und meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 angefertigt.

 

Die BGHW hatte sich also einen Ingenieur [10-2] bei der BG ETEM und einen unbekannten Arzt in der Klinik-Stenum (jetzt Vechta) zum Anfertigen falscher Beweismittel ausgesucht und natürlich auch entlohnt.

 

06.08.2009

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit,"  

so hat es mein Anwalt Dr. jur. dem BSG Kassel in der Klageschrift vom 06.08.2009 zum Stromunfall erfolglos vorgetragen. 

 

So war auch die Klageschrift vom 07.08.2009 zum Verkehrsunfall erfolglos, denn wir haben kein Recht auf rechtliches Gehör erhalten.

 

Dazu ist zu sagen:

 

M.M. ist Herr [18] ein Betrüger und wird mit der vollständigen Behördenakte in der Stromunfallsache dokumentiert. Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt Dr. jur. und dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 (Bl.714, 715, 716 und 717) Prozessdelikt aufdecken.  

 

Prozessdelikt: Sozialgericht und die Beklagte sind angreifbar. 

Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

Auch "Telare" und weitere Gäste in meinem Gästebuch, wollen die Wahrheit wissen. Hier kommt die Klage zur Nichtzulassungsbeschwerde vom 06.08.2009 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel. Damit ist dokumentiert, mein Bremer Anwalt Dr. jur. [7-6] hat bekannt gemacht: 

 

Behörden sind alarmiert, die Ermittlungen müssen eingestellt werden: 

Meine Anschuldigungen sind begründet. Weitere Ermittlungen darf es nicht geben, weil unser Sozialsystem an Ansehen verliert.

 

"Eklat zwischen dem Vorsitzenden und Kläger",

an dessen Ende der Vorsitzende Richter [5] erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - den Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigungen.

 

So hat es mein Anwalt in der Verkehrsunfallsache dem BSG mit der Klageschrift vom 07.08.2009 erfolglos vorgetragen. Wer die Fehler nicht erkennen kann/will, muss dem "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW angehören und Pflichtverletzungen vom Personal unterdrückt. Dazu konnte ich später das Schreiben von dem Rentengutachter vom 13.02.2011 vorlegen und das Unterdrücken von Unterlagen dokumentiert und mehr als eine bloße Pflichtverletzung ist. 

 

13.08.2009

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit"

Jedoch das BSG Kassel hat mit dem Beschluss vom 13.08.2009 für keine Absicherung mit einem Präzedenzfall gesorgt. Damit kann sich die Beklagte bei der Unfallfolge Vorhofflimmern weiter die Entschädigung ersparen.

 

26.08.2009

In der Stromunfallsache hat mein Anwalt Dr. jur. hat mit mir und dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklage (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Das LSG Bremen hatte für Manipulation-Unterstellungen kein "rechtliches Gehör" und war somit ebenfalls angreifbar. Es war der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und habe mir die Staatsanwaltschaft zur Hilfe geholt.

 

26.08.2009

Prozessdelikt ist dokumentiert 

Am 26.08.2009 konnte durch meine Anregung mein damaliger Anwalt Dr. jur. Prozessdelikt aufdecken. Nun waren die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte sich auch nicht gegenüber der Presse zu meinem Fall äußern. Keiner will die Wahrheit sagen.

 

27.08.2009

Ich habe also weitergemacht:

Am 27.08.2009 habe ich auch die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet. 

 

04.09.2009

Als ich aber bei den Berufsgenossenschaften und am Sozialgericht Bremen mit meinem Anwalt am 04.09.2009 Prozessdelikt aufgedeckt habe, wollte mein Anwalt mit meiner Sache nichts mehr zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Am 04.09.2009 (Bl.699) hat die BGHW erfahren, Prozessdelikt aufgedeckt und nun haben sie ein "Problem".

 

15.09.2009

Mein Schreiben (15.09.2009) hat ein Beschwerdeverfahren ausgelöst.

Erst mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) - gerichtet an die Direktion Mannheim Referat Entschädigung - erhalten. Was ich dort auf drei Seiten gelesen habe kann ich nicht ertragen. So wurde u. a. nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Die BGHW Standort Bremen will sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren. 

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

Die Verwaltung könnte eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn Neumann durchführen lassen.

 

Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussagen, halten wir das Vorgehen auch für gerechtfertigt.

 

Vielleicht ist es sinnvoll, dass weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen." 

 

Mein Beschwerdeverfahren wurde ohne vollständige Aufklärung nach der Stellungnahme aus der Bez.-Verw. Bremen vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der Direktion Mannheim vom 18.12.2009 eingestellt. Und die weitere Aufklärung wurde sogleich mit den Worten verweigert:

 

"Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis, dass wir auf weitere gleichlautende Eingaben Ihrerseits nicht mehr antworten."

 

Mitarbeiter der BGHW haben seit über 14 Jahren "Redeverbot"

 

Und wahrhaftig können die Mitarbeiter der BGHW auch keine Antworten mehr geben, denn sie haben seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". 

 

15.09.2009 

Ich habe weitergemacht und mein Schreiben vom 15.09.2009 war der Anfang für ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09

 

Mein 1. Beschwerdeverfahren war am laufen (E 207/09).

 

Dazu hatte ich sogleich mein EXTRA-BLATT angefertigt und den Behörden, Staatsanwaltschaft Bremen und der Presse vorgelegt. Eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg. So hat es die BGHW am 08.04.2011 dokumentiert.

 

15.09.2009

Und bei der Direktion in Mannheim ist mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 mein erstes Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) ausgelöst worden.

 

Mit dem Schreiben vom 18.09.2009 wurde die BGHW Bremen wörtlich von der Direktion Mannheim aufgefordert:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakte  vor."

 

Die BGHW Bremen hat die Unfallakte nicht vorgelegt. Und die gewünschte detaillierte Stellungnahme hat die BGHW Bremen mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 wie folgt verweigert:

 

"Sehr geehrter Herr [7-4],

 

es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren." 

 

15.09.2009

Es kam zu meinem Beschwerdeverfahren

Mit dem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich bei dem Referat Reha und Entschädigung der BGHW in Mannheim mein Beschwerdeverfahren mit dem Az.: E 207/09 ausgelöst. Und hat zu der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim Referat Entschädigungsabteilung geführt. Und von dort habe ich erstmalig mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme (05.10.2009) erhalten. Wird aber von der aktenführenden Verwaltung in Bremen bis dato zurückgehalten. Und mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte behauptet, ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (3Seiten) könnte nicht nicht mehr ausfindig gemacht werden.

 

15.09.2009

Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09 ausgelöst. Und die Geschäftsführung in Bremen hatte von der Direktion den wörtlichen Auftrag erhalten:

 

"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor."

 

05.10.2009

Eine detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen hat die Geschäftsführung der BGHW in Bremen verweigert und hat es der Direktion Mannheim mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 und der wörtlichen Ausrede begründet:  

 

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

 

 

Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich 

 

05.10.2009

Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich 

 

Schon an dieser Stelle muss bekannt werden, die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat ein Kripobeamter Bremen (der Name ist bekannt) im Jahre 2012 gesichtet und kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB), die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten würden nach "Stasi-Manier" vorgehen, ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2.“Gustl Mollath“ werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben. Und bezeichnete die interne Stellungnahme als „Stasiakte“. Dazu wurde mir noch erklärt, so etwas wird die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nicht weiter aufklären und somit auch keine Ermittlungen einleiten. Mir wurde angeraten, in ein anderes Bundesland zu gehen. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Am 07.02.2011 kam es zu meinem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) Az.: E 29/11 und bin gescheitert. Es hat aber gezeigt mit welcher Raffinesse die Beteiligten vorgehen.

 

05.10.2009

BGHW hat ein "Problem" mit mir & wird vom Gesetzgeber bedroht!

Wie das "Problem" mit mir zu lösen ist, hat die BGHW RD Bremen der Direktion Mannheim mit ihrer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) bekannt gemacht. Insoweit hat die BGHW Bremen von Anfang an klargestellt:

 

Wir werden uns nicht in die Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten verlieren. Unser Problem könnten wir lösen, wenn die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit von Herrn Neumann durch führen lassen würde. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert. Vielleicht ist es sinnvoll, das weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen.

 

Nach § 105 SGG

kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Wenn dieses der Fall sein soll, dann muss das Gericht auch die interne Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 gesichtet haben aus dem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) und nachvollziehbar dokumentiert: In meinem Fall ist bei der Beklagten eine "kriminelle Vereinigung" am wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sogleich müsste dieses Gericht auch die Staatsanwaltschaft einschalten. Davon ist mir aber nichts bekannt und zementiert den Ansatzpunkt, das SG Bremen wird keine Ermittlungen durchführen. Und ein "rechtliches Gehör" werde ich nicht bekommen.

 

Dem folgte die E-Mail vom 17.11.2009 mit dem wörtlichen Hinweis: Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv, wir sind geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten.

 

05.10.2009

Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich 

 

Ein Kripobeamter Bremen (der Name ist bekannt) hat die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB), die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten würden nach "Stasi-Manier" vorgehen und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2.“Gustl Mollath“ werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben. Und bezeichnete die interne Stellungnahme als „Stasiakte“. Dazu wurde mir noch erklärt, so etwas wird die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nicht weiter aufklären und somit auch keine Ermittlungen einleiten. Mir wurde angeraten, in ein anderes Bundesland zu gehen. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

17.11.2009 

Die BGHW ist nicht bereit ihre Fehler zu beseitigen

Mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwalt Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Dazu wurde erklärt, es sei die Aufgabe der BGHW diese für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen.

 

11.2009

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"  

Wer die Fehler kennt und nicht beseitigt, wird vom Gesetzgeber als kriminell erkannt und mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Dazu im Einklang habe ich mein Extra Blatt im November 2009 mit der Überschrift vorgelegt:

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"  

 

28.11.2009

Das Personal der BGHW fühlt sich bedroht,

wenn von den Versicherten, der Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber die Untätigkeit und Pflichtverletzungen der BGHW Bremen erkannt werden. Wie die E-Mail (28.11.2009) der BGHW nachvollziehbar dokumentiert. 

Insoweit hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW mit dem Schriftstück vom 29.04.2016 in der Akte vermerkt, wie sich das Personal weiter zu verhalten hat. 

 

Mit der E-Mail vom 28.11.2009 wurde in Mannheim bekannt gemacht:

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a.  Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unsere Mittarbeiter ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden." 

 

Dazu ist zu sagen:

Im Sinne der BGHW soll nichts weiter passieren und es soll auch keine Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen geben. Und so finden sich die von mir zugesandten Unterlagen - mein Schreiben vom 24.11.2009 mit Anlage in Kopie Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und mein Antwortschreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 23.11.2009 - nicht in dem Geschehensablauf der Behördenakte wieder. So etwas ist natürlich eine schlimme Anschuldigung und dafür kann sich die BGHW nicht rechtfertigen.

 

Siehe Schreiben der BGHW vom 24.07.2018.

 

Geheimhaltung ist gescheitert, BGHW ist durchschaut! 

Auf keinem Fall sollte ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 erhalten und ist angeblich auch in der Verwaltung der BGHW Bremen seit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

 

27.05.2011

Gewollt oder ungewollt:

Ich habe die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten.

  

Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen v. 05.10.2009 (E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Nun werde ich zur Geheimhaltung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld.

05.10.2009

Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme (05.10.2009) gesichtet

und mir wurde erklärt: Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich könnte der 2."Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die Kripo konnte nichts unternehmen, weil von der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen kein Auftrag kam. Obwohl die STA Bremen in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 eine Verleumdung erkannt hat. Dazu hat mir die STA am 22.11.2012 erklärt, ich sei keine "gefährliche Person" und die Sache sollte mit einer Verleumdungsklage ins Rollen gebracht werden. Dazu hat es die STA aber nicht kommen lassen und hat die Sache mit Schreiben vom 19.11.2013 eingestellt. Strafvereitlung im Amt wird wird ableitbar.  

Es folgen Beweismittel  damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Bild machen kann. Es ist nur die Spitze des Eisbergs weitere Beweismittel und Geheimunterlagen der BGHW liegen greifbar vor. Und sind auch auf meiner Webseite auf den Unterseiten zu sichten.

Darauf hat die BGHW Bremen mit dem internen Schreiben vom 05.10.2009 der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet, mit mir haben sie ein "Problem" und werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen.

 

Eine "kriminelle Vereinigung" hat die Kripo Bremen erkannt. 

Nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion-Mannheim, hat die Kripo Bremen mir erklärt ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird u. vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten und ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

BGHW in Bremen ist die aktenführende Behörde und hat einen neuen Geschäftsführer: "Neue Besen kehren gut". "Aber die alten kennen die schmutzigen Ecken". Das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim, hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Aber wer ist "Gustl Mollath"?!

 

Sofort hat die BGHW-Bremen unter dem Az.: E 207/09 mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 auf drei Seiten der BGHW Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: Es gibt mit mir ein "Problem" und weiter wurde vorgetragen:

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.

 

05.10.2009 

Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken.

Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So könnte ich der 2. Gustl Mollath werden und könnte in der Irrenanstalt landen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen.

 

Diese Wertungen habe ich übernommen 

und sind keine üblen Nachreden. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 vor.

 

05.10.2009

IReferat Entschädigungsabteilung, ist die interne Stellungnahme der BGHW RD Nord in Bremen vom 05.10.2009 eingegangen. Und schilderte damit ihre Sicht des Sachverhaltes und wie gegen meine Person vorzugehen ist. Die interne Stellungnahme sollte ich nicht erhalten, ist mir aber mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie von dem Team der BGHW Direktion Mannheim übersandt worden. Darin ist auf drei Seiten dokumentiert, wie weiter gegen meine Person Vorzugehen ist und beginnt wie folgt wörtlich:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."  

 

Mit dem Hinweis auf die E-Mail vom 17./28.11.2009 ist damit der Ansatzpunkt zementiert, meine Anschuldigungen sollen nicht diskutiert werden, weil sich die BGHW Bremen nicht rechtfertigen will.

 

05.10.2009  

Nach dem Sichten, der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten) war das Vertrauensverhältnis zwischen der BGHW und mir nicht mehr gegeben.

 

Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"   

Im "Kampf um Unfallrente" ist mir die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt worden, die ich niemals erhalten sollte und an die Hauptverwaltung Mannheim gerichtet war. Es war der Plan wie weiter vorzugehen ist. 

 

Kriminalpolizei Bremen hat Geheimdokumente der BGHW gesichtet:

Es ist auch die interne Stellungnahme der Bezirksverwaltung Bremen vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, hier schildert die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte u. a. mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere.

Die Kripo kam u. a. zu dem Ergebnis ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Bei der Beklagten (BGHW) ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken.

 

Es muss an dieser Stelle und von Anfang an bekannt werden, in dem Urteil vor dem SG Bremen vom 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) ist die interne Stellungnahme der Beklagten v. 05.10.2009 zum Tatbestand geworden. Und ist am 13.08.2019 zum Geheimdokument auf unbestimmte Zeit festgesetzt worden. 

 

Die interne Stellungnahme habe ich der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen zur Bewertung vorgelegt Die Kripo kam u.a. zu dem Ergebnis es sei eine "Stasiakte" und eine "kriminelle Vereinigung" sei am Wirken die nach "Stasi-Manier" vorgeht. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht und werden nicht Zurückrudern. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der "2. Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte die Kripo nicht glauben und wünschte eine Kopie von der "Stasiakte", dem Wunsch bin ich gefolgt. 

 

Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang liegt ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 vor. Ferner das Schreiben vom 26.05.2015 aus der Staatsanwaltschaft Bremen.  

 

Die Zeitung hat über die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 berichtet, die ich mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe.

 

Und danach wurde der Aktenvermerk in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Der Geheimhaltung muss ich folgen, denn ich werde von dem Team der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Es entsteht der Eindruck, wenn ich im Gefängnis sitze, dann ist die Ordnung in unserem Sozialsystem wiederhergestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" kann sich den nächsten Fall vornehmen.

 

Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"   

Das "Team" der BGHW Bremen hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seite) gerichtet an die BGHW Hauptverwaltung Mannheim u. a. wörtlich vorgetragen:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Am 17./28.11.2009 hat die BGHW ihr "Problem" mit mir wie folgt dokumentiert:

 

Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. […] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“

 

"Kriminelle Vereinigung" rechtfertigt sich nicht  

Dazu ist zu sagen, mein Fall steht schon seit vielen Jahren in den Zeitungen aber die BGHW rechtfertigt sich nicht. Weitere Aufklärung soll es nicht geben und dabei geht das Team der BGHW nach "Stasi-Manier" vor. So hat das Team mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erlassen und seinen Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt, welches noch am Wirken ist. Und so befinde ich mich natürlich seit 13 Jahren "Im Labyrinth des Schweigens". 

 

Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 

ist in dem Urteil vor dem SG Bremen am 19.06.2014 zum Tatbestand geworden (vgl.: Az.: S 29 U 121/13), dem Gericht ist wörtlich bekannt:

 

"Wegen beiden Unfallsachen forderte der Kläger die Beklagte wiederholt mit außergerichtlichen Schreiben und in persönlichen Vorsprachen dazu auf, den Sachverhalt weiter aufzuklären und bisherige Mängel in der Sachaufklärung einzugestehen und zu erläutern. Nach Einsicht in die Verwaltungsakten im Jahre 2009 beschwerte sich der Kläger zudem in diversen Schreiben über festgestellte "Merkwürdigkeiten", eine mangelhafte Sachverhaltsaufklärung und den Verdacht auf gezielte Erregung von Irrtümern. Mit internem Schreiben vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Insofern war dem Gericht bekannt, die Sache könnte gefährlich werden.

Mehr zum Urteil vom 19.06.2014 >Klick.  

 

Mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte dem Gericht mitgeteilt, dass die interne Stellungnahme nicht mehr auffindbar sei.

 

18.11.2009

Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 sollte ich niemals erhalten. Wie die Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 (Bl.1697) dokumentiert. Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim v. 27.05.2009 habe ich  v. 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme aus der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten. Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam zu der Wertung, ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Dazu wurde mir erklärt, ich könnte der zweite "Gustl Mollath" werden, denn die Verwaltung hat eine psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit im Visier, vgl. Gesprächsnotiz vom 28.10.2011. Die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Damit sind der Kripo und dem Polizeipräsidenten Bremen die Hände gebunden, vgl. Schreiben vom 12.03.2012. Und wurde mit meiner erfolglosen Strafanzeige bei der STA Bremen vom 22.11.2012 zementiert. Dazu im Einklang liegt der STA Bremen die Strafanzeige vom 02.09.2014 vor und bestätigt, meine sämtlichen Anschuldigungen im Schreiben vom 08.02.2015 sind begründet. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen eingestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" war personifiziert.

 

Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen und m. M. Boss der "kriminellen Vereinigung" seinen Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt. Und verhindert damit die weitere Aufklärung.

 

Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.

 

Freie Meinungsäußerung ist das erste Sinnbild der Demokratie.  

Wo haben die Behörden das erste Sinnbild der Demokratie gelassen, über welches der Weser-Kurier am 19.09.1945 berichtet hat?

 

17.11.2009  

Es ist die Aufgabe der Behörde, Fehler aus der Akte zu beseitigen 

 

Der Öffentlichkeit ist das EXTRA BLATT bekannt, liegt auch den beteiligten Behörden, der Presse und der Staatsanwaltschaft Bremen greifbar vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ermittelt und mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Dazu habe ich aus der Generalstaatsanwaltschaft die wörtliche Erklärung erhalten:

  

"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde." 

 

Der Öffentlichkeit ist mein EXTRA BLATT bekannt, es liegt auch den beteiligten Behörden, der Presse und Staatsanwaltschaft Bremen greifbar vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ermittelt und mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Danach haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 erhalten u. ist noch am wirken. Mir wurden Hausverbote erteilt und wegen Rechtswidrigkeit wieder aufgehoben.

 

 

Beschwerdeverfahren (E 207/09): Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu dem Ergebnis ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen, es ist keine üble Nachrede und habe es auch publiziert. 

 

 

Mir gegenüber hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 den Tatbestand wörtlich festgesetzt:

 

 

" Sie haben sich sorgfältig mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bremen auseinandergesetzt und in 44 Punkten aufgelistet, warum sehr wohl Straftaten vorliegen. [...] Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verwaltungsakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."

 

Dazu ist zu sagen:

Die aktenführende Behörde ist die BGHW in Bremen und verweigert das Entfernen der nachteiligen Schriftstücke. So kam es mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 zum Beschwerdeverfahren (Az.: 207/09). Und mit dem Schreiben vom 18.09.2009 hat die BGHW Bremen von der Direktion Mannheim wie folgt den Auftrag erhalten:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor.

Für die bevorzugte Erledigung wären wir dankbar."

 

Mit dem Antwortschreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen die detaillierte Stellungnahme u. a. mit dem Hinweis verweigert:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."  

 

Diese interne Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.  

 

17.11.2009 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung

 

Es liegt ein Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 17.11.2009 vor und dokumentiert in 44 Punkten Pflichtverletzungen. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hat allein die aktenführende Behörde zu entfernen. Also die BGHW Bezirksverwaltung Bremen

 

 

17./28.11.2009

Und mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 hat die BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: 

 

"Wir werden eine Grenze aufzeigen und wollen uns nicht kriminalisieren lassen. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, das er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden."

 

Dazu ist zu sagen:

Es ist der Ansatzpunkt, ich habe eine "kriminelle Vereinigung" aufgespürt und jeder kontakt mit mir soll beendet werden, damit die weitere Aufklärung verhindert wird. 

 

Am 28.11.2009 haben die Mitarbeiter der BGHW dokumentiert, in der Behörde wird der Auftritt mit einer Waffe erwartet.

Die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht rechtfertigen und so wird die Ursache der Bedrohung nicht weiter diskutiert. Dazu ist zu sagen:

 

Nach dem Grundgesetz Art. 20 (4)

bin ich verpflichtet die Ordnung aufrecht zu erhalten. Presseberichte u. ein Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) liegen mir vor u. dokumentieren: Durch meine Aufmerksamkeit konnte eine bewaffnete Bande dingfest gemacht werden die Millionen-Beute gemacht haben. Dafür habe ich damals eine Belohnung erhalten.  

 

18.01.2010 

Mitarbeiter erhalten "Redeverbot" und ist noch am Wirken

Dazu im Einklang liegt die Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 vor. Das Betreten der Behörde ist mir nur noch mit Polizeischutz möglich, wie die Verwaltungsentscheidung vom 09.03.2012 bestätigt. Die Hausverbote musste die BGHW nachdem Gerichtsbeschluss aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 aufheben. Aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.

"Strippenzieher", Anführer & Täter haben sich im Internet präsentiert.

  

Dr. [8-1] ist "Strippenzieher" bei der BGHW und findet sich u. a. in der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 wieder. Und mit dem Schreiben vom 18.12.2009 hat Dr. [8-1] festsetzen lassen, im Beschwerdeverfahren (E 207/09) werden meine Eingaben nicht mehr beantwortet.

 

Seit dem 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der Beklagten "Redeverbot" und zementiert die Geheimhaltung. Es muss kein Urteil geben, denn es gibt die Mediation (Schlichtung) und dazu war die Beklagte seit dem Schriftstück vom 01.09.2010 bereit, aber nicht das SG Bremen. Und auch die zuletzt angesagten Mediationen sind mit Schreiben aus dem SG Bremen vom 10.07.2019 zum Abschluss gekommen & sind juristische "Luftnummern". 

 

Am 28.11.2009 hat die "kriminelle Vereinigung" schon richtig dokumentiert: So kann es nicht weitergehen, demnächst müssen sie sich in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Von dem Geschäftsführer der BGHW wurde mir mit Bescheid vom 18.01.2010 Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Das Hausverbot hat die Beklagte mit dem Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.

 

18.01.2010

Mitarbeiter der BGHW erhalten "Redeverbot" u. ich Hausverbot:

Dazu liegt die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 vor.

Wegen Rechtswidrigkeit wurde mein Hausverbot mit dem Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 26.02.2013 aufgehoben. Aber das "Redeverbot" ist weiter am Wirken.

 

  

18.01.2010

Mittarbeiter der BGHW haben "Redeverbot" 

Die Pflichtverletzungen können von den Mitarbeitern nicht diskutiert und somit auch nicht entfernt werden. Denn der Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinem Personal mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Dieses "Redeverbot" haben die Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift bestätigt und ist noch am Wirken. Es belastet natürlich das Gewissen der Mitarbeiter, weil sie etwas in ihrem Sinne bzw. der BGHW verbergen müssen, vgl. Schriftstück vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) und verhindern auch die am 16.04.2013 zugesagte Interpretation über den Akteninhalt. 

 

18.01.2010 

Es folgten "Redeverbot" und rechtswidrige Hausverbote.

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und mir wurden Hausverbote erteilt. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen." 

 

14.04.2010 

Wichtigkeit: Hoch 

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat meinen Fall am 14.04.2010 mit der "Wichtigkeit: Hoch" eingestuft und hat darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit bzw. die Presse von mir eingeschaltet wird. Ferner hat die DGUV im Jahre 2010 das Begleitmaterial 125 JAHRE GESETZLCHE UNFALLVERSICHERUNG veröffentlicht. Über Franz Kafka den namhaften Experten auf dem Gebiet der Unfallversicherung hat die DGUV berichtet und fast jeden Gerichtsfall im Namen der Versicherung gewinnt und von seinen Vorgesetzten hochgeschätzt wird. mehr Kafka (4): BureauFerner wurde über die Broschüre aus dem Jahre 1904 von Carl Hofstädt berichtet "Der Kampf um die Unfallrente". Die DGUV wollte erfahren wie die Versicherten von der Berufsgenossenschaft (BG) behandelt werden und ich fühlte mich angesprochen. 

 

Mitarbeiter der BGHW werden von den Vorgesetzten hochgeschätzt 

M.M. gibt es auch in meinem Fall bei der BGHW Mitarbeiter die von den Vorgesetzten hochgeschätzt werden, wenn sie den Gerichtsfall im Namen der BGHW gewinnen. Sie werden auch die Bearbeitungszuständig behalten und werden nur ausgetauscht, wenn sie der Geschäftsführung nicht mehr folgen, weil sie ein persönliches Strafverfahren erwarten. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 25.04.2008, der Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 und dem Aktenvermerk der BGHW vom 21.07.2009 dokumentiert. Sie werden gelobt, wenn sie bereit sind meine Akte zu bearbeiten und wie sie dabei vorgehen siehe Schreiben vom 02.03.2011 und E-Mail vom 04.03.2011Ferner soll an dieser Stelle bekannt werden:

 

Die BGHW verschafft sich m. M. auf dem Rücken der Unfallopfer finanzielle Einsparungen. Beschäftigt sind damit die besten Juristen und Richter also die Elite nach 1945. Das Bundesverdienstkreuz gab es am 04.02.2013. für finanzielle Einsparungen. Siehe auch Weser-Kurier vom 19.09.1945. 

 

26.07.2010

Die BGHW entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke und hat in dem Schreiben vom 26.07.2010 wörtlich behauptet:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat.

 

Natürlich war es ein falsches Ergebnis und am 01.09.2010 wünschte die Beklagte die Mediation oder ähnliches. Damit war das SG Bremen aber nicht einverstanden und hat am 15.10.2010 in acht Fällen meine Klagen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit abgeschmettert. Darüber hat auch

die Presse am 18.10.2010 berichtet.

 

Die Verwaltungsentscheidung über das "Redeverbot" vom 18.01.2010 und Schreiben vom 26.07.2010 (Az. E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Und dabei werde ich mit einer Strafe bedroht.

 

Von Anfang an habe ich Recht 

Es ist stichhaltig dokumentiert, von Anfang an habe ich Recht und es kam zu einer viel Zahl von Falschurteilen und einer merkwürdigen Gerichtswahrheit. Bei einer Mediation, die von der Beklagten schon am 01.09.2010 gewünscht wurde, steht mir eine maximale Entschädigung auch von Anfang an zu. Aber das SG Bremen ist dazu noch nicht bereit, siehe mein Schriftsatz vom 27.01.2014. 

 

01.09.2010

Schlichtung (Mediation)  

Mit einer Mediation (Schlichtung) wollte die Beklagte in diesem komplexen Fall weiter Vorgehen. Dieses hat die zuständige Richterin nicht zugelassen. Vgl. Gesprächsnotiz vom 01.09.2010. Am 15.10.2010 kam es zu 8 Urteilen und keinen Konflikt beseitigt haben. 

 

01.09.2010

Dem folgte die Gesprächsnotiz der BGHW vom 01.09.2010 mit dem SG Bremen und es wurde wörtlich dokumentiert:

 

"Ziel des Gesprächs war es mit der zuständigen Richterin/ dem zuständigen Richter über das weitere Vorgehen in diesem komplexen Fall zu reden (evtl. Mediation o.ä. möglich?).

 

 

Man teilte mit, dass die Sache (wohl alle Verfahren) in Kürze terminiert werden. Insoweit ist ein Gespräch zur Zeit nicht erforderlich." 

 

15.10.2010

So konnte es nicht weitergehen

Nach dieser Sache hat die BGHW erkannt, so konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen und wünschte am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung), aber nicht die Richterin und hat meine acht Klagen am 15.10.2010 mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die "taz" mit der Schlagzeile am 18.10.2010 berichtet: Gerechtigkeit als Herzenssache. 

 

15.10.2010

 

Die Beklagte hat das LSG Bremen mit dem Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Denn das SG Bremen wollte keine Mediation und lehnte meine 8 Klagen am 15.10.2010 in den mündlichen Verhandlungen mit einer merkwürdigen Gerichtwahrheit ab. Und Verhandlungsunfähigkeit sollte mir vom Sozialgericht bescheinigt werden. 

 

18.10.2010  

Gerechtigkeit als Herzenssache 

Die Beklagte hat meine Gesundheitsschäden mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit als Unfallfolge festgestellt und wollte die Schlichtung, aber nicht die Richterin am Sozialgericht (SG) Bremen. Und hat meine acht Klagen am 01.09.2010 mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet. 

 

29.12.2010 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

Am 29.12.2010 habe ich von der Direktorin am SG Bremen eine Nachricht zum Verfahren mit den Az.: S 18 U 94/04 erhalten und hat ein besonderes Verfahren erkennbar macht. Denn von der Sachaufklärung über "Merkwürdigkeiten" soll ich Abstand nehmen. Und ist der Ansatzpunkt, es ist ein rechtswidrig abgeschlossenes Verfahren. 

 

Dazu kommt die merkwürdige Tatsache:

Nach einer Klagehäufung, wie sie schon am 25.10.2012 noch nie vorgekommen ist, hat die BGHW das Sozialgericht (SG) Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und vom LSG Bremen sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.

 

Dem folgte ein Schreiben vom 20.12.2019 und nun wurde bekannt, die Gerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 ist im SG Bremen nicht auffindbar und somit können auch keine für mich nachteilige Schriftstücke aus der Akte entfernt werden.

 

30.01.2011, 03.03.2011

Wem was anzulasten war/ist,

 

hatte ich schon am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert. Eine detaillierte Stellungnahme hat es von der BGHW bis dato nicht gegeben.

 

Mit Volldampf ins Verderben, "Signalwirkung" gibt es nicht. 

BG Unfallarzt Dr. [11-2] hat erkannt, meine Behördenakte muss überprüft werden und wollte mit seinem Schreiben vom 12.01.2004 die Regie der Aufklärung übernehmen. Dem folgte der Rentengutachter & Chefarzt Dr. [26] mit seinem Schreiben vom 13.02.2011. Danach hat der Richter [5] am LSG Bremen seit meinem Schriftsatz vom 24.02.2011 (L 14 U 187/10) in der mündlichen Verhandlung hinterfragt, wie ich an das Schreiben vom 13.02.2011 von dem Chefarzt [26] gekommen bin und dokumentiert, dass das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 von der Beklagten mit dem Zurückhalten von Beweismittel manipuliert wurde. Scheinbar wollte der Richter [5] erfahren wo in der Kette der kriminellen Vereinigung die Schwachstelle ist und ich habe damals geantwortet: "Diese Frage verstehe ich nicht". Der Richter [5] ist mit der Strafanzeige vom 02.09.2014 bei der STA Bremen auch als Mitglied einer kriminellen Vereinigung aufgelistet.

 

13.02.2011

Die Gesetzwidrigkeit ist mit dem Schreiben vom 13.02.2011 stichhaltig dokumentiert. 

 

13.02.2011

Gutachter deckt auf, BGHW hat 2. Rentengutachten manipuliert.

In der Verkehrsunfallsache (1968) hat der Rentengutachter mit dem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Zurückhalten von Beweismittel in ihrem Sinne manipuliert. Den Fehler hat die BGHW und das SG Bremen bis dato nicht beseitigt. So gibt es auch kein zweites Rentengutachten.

 

13.02.2011

Rentengutachter dokumentiert, Gutachten ist manipuliert. 

Am 13.02.2011 konnte mit dem Schreiben des Rentengutachters dokumentiert werden, die BGHW (vormals GroLa BG) ist eine Berufsgenossenschaft, die sich durch das Zurückhalten von Beweismittel ein Rentengutachten vom 05.09.2003 hat anfertigen lassen und erspart sich damit meine mögliche finanzielle Entschädigung seit 55 Jahren. Denn der Behandlungsfehler und Abbruch an der Unterseite meiner linken Kniescheibe ist bis dato nicht entschädigt worden. So ist es auch mit meiner Muskelschwäche im linken Arm/Hand und linken Bein. 

 

13.02.2011  

Rentengutachter hat mit dem Schreiben vom 13.02.2011 Manipulation aufgedeckt, die BGHW hat zu meinem Nachteil Beweismittel zurückgehalten und so hat die BGHW das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert.

 

BGHW hat meine Bestrafung ins Visier genommen.  

Und mit dem Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 Bl.974/82 (Stromunfall) wird auf Bl.982 bestätigt, Herrn [18] wurde die Akte weiterhin vorgelegt, in dem zweiten Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11). Eine Verwaltungsentscheidung gemäß § 44 SGB X werde ich nicht erhalten und meine Bestrafung wurde ins Visier genommen.

 

03.03.2011

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" 

Dass die Presse meinen Fall bringt ist wichtig, ansonsten wäre ich machtlos. Aktenkundig und mit der Stellungnahme vom 02.03.2011 ist zementiert, das Team der BGHW hat meine Bestrafung im Visier und dieses muss die Öffentlichkeit auch über die Presse erfahren.  

 

02.03.2011

Die BGHW will meine Bestrafung auch wenn sie rechtswidrig ist. 

Am 02.03.2011 und 05.04.2011 hat die BGHW intern dokumentiert: 

 

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht." 

 

BGHW sucht Mitarbeiter die meinen Fall bearbeiten wollen.

 

Auf dem Dach der Behörde hält sich das Team der BGHW Fit.

Und die BGHW sucht Mitarbeiter, die meinen Fall bearbeiten. >Klick

Und am 02.03.2011 hat die BGHW in meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 29/11) wörtlich dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und fühlen sich daher für befangen."

 

Stellungnahme zur Beschwerde des Herrn Neumann beim BVA. 

Weitere umfangreiche Eingaben hat die BGHW nicht bearbeitet. Siehe die E-Mail vom 28.03.2011 (Bl.987) 

Dazu kam noch meine Beschwerde am 06.01.2011 (Az.: E 29/11) beim Bundesversicherungsamt (BVA). Mit meinem Schreiben vom 30.01.2011 hatte ich nachvollziehbar dokumentiert, "wem was anzulasten ist". Darauf hat die BGHW in der Stellungnahme vom 02.03.2011 schon auf der ersten Seite wörtlich eingestanden: 

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit der Angelegenheit des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich daher für befangen."   

 

02.03.2011

Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte 

Es ist am 02.03.2011 dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst. 

 

02.03.2011

Die Öffentlichkeit muss erfahren, wie ich behandelt wurde/werde. 

Dass die Presse meinen Fall bringt ist wichtig, ansonsten wäre ich machtlos. Aktenkundig und mit der Stellungnahme vom 02.03.2011 ist zementiert, das Team der BGHW hat meine Bestrafung im Visier und dieses muss die Öffentlichkeit auch über die Presse erfahren. 

 

Die Unfallfolgen und die Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Unfallversicherung (BGHW) haben mein Leben verändert. Und am Sozialgericht (SG) Bremen muss ich um mein Recht kämpfen. Schon in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 ist nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorher, wie Herr Neumann künftig reagiert. Und Herr Neumann bleibt in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte."

 

Damit am Sozialgericht Bremen etwas passiert, muss ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteil wird. So hat es der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen in seinen Urteilen vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Die Mediation (Schlichtung) ist die Lösung und ich bin bereit. 

Somit wird klar: Die Mediation (Schlichtung) ist für das Sozialgericht und die Beklagte die letzte Lösung um sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen zu müssen.   

   

03.03.2011  

"Wem was anzulasten ist" hatte ich mit dem Schreiben vom 03.03.2011 dokumentiert. Eine detaillierte Stellungnahme hat es von der BGHW bis dato nicht gegeben.

 

"Wem was anzulasten ist" 

war schon in meinem Katalog vom 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert. Konnte aber wegen dem "Redeverbot" vom 18.01.2010 nicht mehr diskutiert werden. 

 

04.03.2011, (-60-)

BGHW verzichtet auf Einscannen von Unterlagen. 

BGHW-Mannheim hat in der Sache BEV am 04.03.2011 -60-  wie folgt wörtlich dokumentiert: 

 

"Wegen des großen Umfangs der Dokumente und weil der Vorgang im Dezernat letztlich bekannt ist, wurde darauf verzichtet, die in der Stellungnahme der RD Nord/Bremen zitierten Schreiben/Unterlagen einzuscannen und zum Vorgang zu nehmen." 

 

05.04.2011 

Welche Strafe werde ich am Ende erhalten und warum???

Ich decke auf was die Behörde unter dem Teppich kehrt und dafür soll ich bestraft werden. So ist es schon in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 dokumentiert. Dem folgte das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 (Bl.2094/Rs.) gerichtet an die Direktion Mannheim und stellt wörtlich fest:

  

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotzseiner Verfehlungen, straffrei ausgeht." .

 

Die Geschäftsführung der BGHW wünscht aktenkundig, dass ich vom Sozialgericht mit "Mutwilligkeitskosten" angegriffen werde und ist nach Meinung meines Anwalts ein "schweres Geschütz".    

 

Dem folgte sogleich das Dokument: BEV 08.04.2011 -108-

 

08.04.2011

Lagebesprechung zum weiteren Vorgehen gegen meine Person. 

Regionaldirektor wünscht/benötigt die Bestrafung meiner Person.

 

Strafanzeige: "Als Signalwirkung" an das Personal der BGHW

Am 08.04.2011 hat die BGHW Mannheim und Bremen über das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert: 

 

"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin." 

 

M. M. wollte der Geschäftsführer vor dem eigenen Personal gut dastehen und ich soll meinen Kopf hinhalten. 

 

Wahrhaftig ist es am 02.09.2014 zur erfolglosen Strafanzeige gegen meine Person gekommen. Damit hat sich die "kriminelle Vereinigung" selbst personifiziert und steht beim eigen Personal besonders schlecht da.

Und Rechtsmissbrauch wird ableitbar.

 

BGHW hat die Vorbereitung für einer Straftat getroffen. 

Dokumentiert: BEV 08.04.2011 -108-. Zur Vollendung benötigte die BGHW Bremen die Unterstützung der Direktion Mannheim und hat die Unterstützung mit der Strafanzeige am 02.09.2014 gegen meine Person aus der Direktion Mannheim und dem Justitia Herrn [19-2] erhalten. Und sollte eine "Signalwirkung" beim eigenen Personal auslösen.

 

13.04.2011

Mein Fall ist kein Einzelfall und bereitet der BGHW viel Arbeit. 

 

Wie die E-Mail der BGHW vom 13.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert, hat sich die BGHW in Bremen in der "kriminellen Aktefestgefahren und die Mitarbeiter wollen meinen Fall nicht mehr bearbeiten. Und haben dazu im Einklang am 13.04.2011 wörtlich dokumentiert: 

 

"Herr Neumann bereitet so viel Arbeit, dass man ganz allein für diese Person einen eigene Bearbeiter abstellen könnte. Organisatorisch ist dies natürlich von der Abteilung nicht zu leisten. Hier könnte man die Frage aufwerfen, ob dieser Fall und auch ähnlich gelagerte Fälle anderer Regionaldirektionen - wie auch den Fall der Sparte E - künftig vom Referat bearbeitet werden sollte(n)/könnte(n)."

 

Es ist der Ansatzpunkt, es besteht Personalmangel denn die Mitarbeiter der BGHW wollen keine "kriminelle Akte" bearbeiten. Und ist mit dem Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (E 29/11) über 9 Seiten zementiert.

 

Wie die BGHW mit der "kriminellen Akte" und "internen" Vermerken

verfahren wollen, wurde nun geklärt. 

Und Herr [19-1] hat mit seiner E-Mail vom 13.04.2011 10:50, wie folgt wörtlich festgesetzt:

 

 "Meines Erachtens bergen diese keine Geheimnisse und sollten - Ihrer Zustimmung vorausgesetzt - Herrn Neumann in Kopie übersandt werden." 

 

27.05.2011

Ich erhalte unvollständigen Ausdruck aus BGHW Mannheim,

mit dem Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie. Es ist ein unvollständiger Ausdruck, über den Vorgang E 207/09 und sich mit meinem Beschwerdeverfahren befasst. Dieser Ausdruck ist natürlich unvollständig, weil nur die aktenführende BGHW Bremen einen vollständigen Ausdruck vorlegen kann. Aber von der aktenführenden BGHW Standort Bremen erhalte ich keine Rest/Handakte, so hatte es Herr [7-4] mit dem Schreiben vom 27.05.2011 schon festgesetzt. Denn der Standort Bremen ist auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Bedingungen zu der Auffassung gelangt, mir eine weiteres Mal eine Akteneinsicht nicht zu gewähren. Die Nichtgewährung der Akteneinsicht bezieht sich damit auch auf die Handakte. So habe ich bis dato keine Rest/Handakte von dem Standort Bremen und der aktenführenden BGHW erhalten.

 

Gewollt oder ungewollt: 

Ich habe die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten.

 

27.05.2011 

BGHW Akte E 207/09 wurde als "Stasi-Akte" bewertet. 

Mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 erhalten und habe diese Stellungnahme der Kripo Bremen vorgelegt. Die Kripo kam u. a. zu der Wertung es sei eine "Stasi-Akte" und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, denn ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird und niemals Zurückrudern wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. 

 

28.10.2011

Es ist richtig, die Mitarbeiter der BGHW habe ich beschuldigt.

Denn für rechtswidrige Handlungen liegen mir die Beweismittel greifbar vor.

In der Gesprächsnotiz vom 28.10.2011 wurde ich ins schlechte Licht gestellt, obwohl die BGHW dafür kein Beweismittel vorlegen kann. So wurde ich als Person dargestellt, die nicht ganz Zurechnungsfähig sein soll.

Dabei denke ich an den Fall von "Gustl Mollath".

 

17.11.2011 

Diagnostizierter Gesundheitsschaden unterschlagen.

 

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat den Bescheid vom 12.09.2002 angefertigt. Und mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 hat das Gutachtenzentrum der BG Hamburg nachvollziehbar dokumentiert: Meine Begleiterscheinungen - wie sie bei meiner Migräne mit Nebenerscheinungen (Migräne accompagnée) auftreten, hat die BGHW in ihrem Bescheid unterschlagen.

 

06.03.2012

Die Kripo Bremen hat bei meiner Vernehmung erklärt, ich müsste mir wegen einer Strafanzeige der BGHW vom 06.03.2012 keine sorgen machen und wird von der STA Bremen eingestellt. So ist es mit dem Schreiben der STA Bremen vom 27.03.2012 auch geschehen. Schuldunfähigkeit wurde nicht überprüft. So konnte ich auch kein 2."Gustl Mollath" werden, der 7 Jahre zu Unrecht in einer Anstallt verbracht hat. Es wurde aber an anderer Stelle mit dem Schriftsatz der BGHW am 24.06.2013 und der Verfügung aus der STA Bremen vom 19.06.2017 erneut versucht.

Die Generalstaatsanwalt Bremen hat es aber mit dem Bescheid vom 27.01.2017 nicht zugelassen. M. M. will die Generalstaatsanwaltschaft jede weitere Ermittlungen verhindern, weil dabei das Ansehen der deutschen Sozialversicherung leidet.

 

07.03.2012 

Mitarbeiter der BGHW kennen ihre Fehler und können nicht mehr zurückrudern, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Und erwarten einen Amoklauf, weil sie keine Aufklärung betreiben können/dürfen und haben "Redeverbot". Nur vor diesem Hintergrund wird ableitbar, warum die Geschäftsführung der BGHW die Kriminalpolizei Bremen mit der E-Mail vom 07.03.2012 eingeschaltet hat. Denn auf diesem Wege sollte die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleistet werden. Die Staatsanwaltschaft Bremen konnte keinen "Amokläufer" erkennen. Und hat das Ermittlungsverfahren gegen meine Person und Tatvorwurf: Bedrohung mit dem Schreiben vom 27.03.2012 eingestellt. Die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat der Direktion Mannheim schon mit der E-Mail vom 28.11.2009 wörtlich darauf hingewiesen: 

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."  

 

Warum hat die Geschäftsführung nicht sofort die Polizei eingeschaltet und warum erst drei Jahre später mit der E-Mail vom 07.03.2012. Der Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf) ist durch nichts bestätigt worden.

12.03.2012  

Die höchsten Amtsträger im Sozialsystem sind in meinem Fall verwickelt und der Bürgermeister von Bremen (SPD) und seine Senatoren kennen meinen Fall. Auch der Polizeipräsident Bremen kennt meinen Fall und die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009, wie das Schreiben vom 12.03.2012 bestätigt, aber die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 wurde nicht einmal als "Merkwürdig" erwähnt. 

 

29.03.2012 

Dauerthema Mehrbedarf:

Über dieses Thema berichtet die Presse am 29.03.2012 und wird natürlich auch durch meine Klagehäufung ausgelöst, die ich nicht verhindern kann.

05.09.2012

Boss dieser "kriminellen Vereinigung" ist Herr Dr. jur. [19-17]

Mit dem Antwortschreiben v. 05.09.2012 hat Dr. [19-17] Vorsitzender der Geschäftsführung m. M. zementiert, er ist der Boss einer "kriminellen Vereinigung" und fühlt sich durch den Gesetzgeber bedroht. Insoweit wird es auch keine widerspruchslose Sachaufklärung geben. Und der Boss wird mit der Bumerangantwort (siehe 29.04.2016) weiter behaupten:  

 

"Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist." 

 

Dazu im Einklang folgen einige Beweismittel. 

 

25.10.2012  

Die Elite nach 1945 hat sich mit meinem Fall nicht beschäftigt, ansonsten wäre mein Fall schon lange erledigt und hätte am 25.10.2012 zu keiner Klagehäufung geführt.

 

Es ist aktenkundig, von Anfang an bin ich vom Gericht und der Beklagten um die Entschädigung meiner Unfallfolgen betrogen worden. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufigkeit geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde und die Verwaltung und Gerichte "Lahmlegen".  

 

Klagehäufung, Dauerthema Mehrbedarf, Gericht ist "lahmgelegt" 

In meinem Fall hat sich die Beklagte über die Klagehäufung mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 beim SG Bremen beschwert. Über das Dauerthema Mehrbedarf hat auch das LSG Bremen in der Kreiszeitung 29.03.2012 berichtet. Und das LSG Bremen mit dem Vorsitzenden Richter am LSG Bremen wird natürlich auch "lahmgelegt".

 

22.11.2012

Für die Beklagte kam niemand im Termin am 22.11.2012 zur mündlichen Verhandlung. Damit war der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen einverstanden. Und hatte schon am 03.07.2012 zur mündlichen Verhandlungen die Anwesenheit von zwei bewaffneten Justizbeamten angeordnet. In der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 konnte es zu keiner Aufklärung kommen, denn der Vorsitzende Richter Herr [5] war damit einverstanden, dass die Beklagte nicht im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint.

  

Der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht (VRLSG) Bremen Herr [5] ist in meinem Fall verwickelt und hat mit seinem Urteil v. 22.11.2012 zur Sache L 14 U 169/11 WA u. L 14 U 170/11 WA erkennbar gemacht, meine Wiederaufnahmeklagen (WA) werden nur zugelassen wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Nun musste ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wird. Damit wurde ich quasi vom Gericht zum "Verbrecherjäger" gemacht.

 

Wie die BGHW vorgeht kann ich nicht ertragen. 

Und habe am 22.11.2012 sofort die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen aufgesucht, denn ich muss ja dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wird. So kann ich auch nicht ertragen, dass ich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen wurde. Die Staatsanwältin wollte erfahren wo dieses geschrieben steht. Ich legte die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 als Beweisstück vor. Darauf wurde mir gesagt, ich sei keine "gefährliche Person" und die Ermittlungen werden nun mit einer Verleumdungsklage von der STA Bremen eingeleitet und ich könnte die STA beruhigt verlassen. Wahrhaftig ist aber nichts passiert und die STA hat keine Ermittlungen eingeleitet, wie die Verwaltungs-entscheidung vom 19.11.2013 bestätigt. Und wird mit dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 04.02.2014 zementiert.

 

Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens."  

"7 Mal in der Woche" möchte ich mein Rentendasein genießen (Trailer). 

 

Ist aber seit den Urteilen vom 22.11.2012 nicht möglich, weil ich auf Verbrecherjagt bin, mit all seinen Gefahren und schlaflosen Nächten. 

Und muss dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wird.

Und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 hat der Staatsanwalt erklärt, es werden keine Ermittlungen aufgenommen.  

 

22.11.2012 

Mit meinen angestrengten Wiederaufnahmeklagen (WA) hat sich am 22.11.2012 vor dem LSG Bremen gezeigt, der selbe Vorsitzende Richter [5] wünschte von mir ich soll dafür sorgen, dass jemand wegen der von mir behaupteten Straftat rechtskräftig verurteilt wird (vgl. hierzu § 581 Abs. 1 ZPO). Sodann werden meine zwei WA auch zulässig sein. Siehe AU-1968 und AU-2001.

 

22.11.2012

Die Staatsanwaltschaft Bremen sollte

 

nun nach Recht & Gesetz dafür sorgen, dass eine Person strafrechtlich Verurteilt wird. Damit würden die Voraussetzungen vorliegen, dass es zur Wiederaufnahme meiner Klagen kommt. Siehe Urteile vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache. Und der Vorsitzende Richter Herr [5] hätte keinen Grund meine Klagen abzulehnen. Jedoch die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil die höchsten Amtsträger in meinem Fall verwickelt sind. Und die deutsche Sozialversicherung würde in der ganzen Welt an Ansehen verlieren. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 vor. 

 

05.12.2012  

Vorsitzende der BGHW konnte angeblich keine Pflichtverletzung erkennen. So ist es in seinem Schreiben vom 05.12.2012 dokumentiert. 

 

21.12.2012 

Mit Schreiben vom 21.12.2012 hat der Richter [5] am LSG Bremen dokumentiert, die sitzungspolizeiliche Maßnahme war umsonst, weil von mir überhaupt kein Anlass gegeben wurde. Der Richter hatte also die Aktenlage unrichtig eingeschätzt. Der Richter hat nicht die "kriminelle Vereinigung" erkannt und nicht zur mündlichen Verhandlung gekommen ist, weil sich die Beklagte nicht Rechtfertigen will/kann. 

 

22.11.2012

Damit am Sozialgericht Bremen etwas passiert, muss ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteil wird. So hat es der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen in seinen Urteilen vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Die Mediation (Schlichtung) ist die Lösung & ich bin bereit.

Somit wird klar: Die Mediation (Schlichtung) ist für das Sozialgericht und die Beklagte die letzte Lösung um sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen zu müssen.  

 

04.02.2013

Bis dato habe ich keine sachgerechte Entschädigung erhalten und so kommt es bei der BGHW zu finanziellen Einsparungen und dafür hat der Mitarbeiter ein Bundesverdienstkreuz erhalten vgl. 04.02.2013. 

 

Hohe Auszeichnung für BGHW Vorstandsvorsitzenden. 

Belohnung für finanzielle Einsparungen

Die BGHW verschafft sich m. M. auf dem Rücken der Unfallopfer finanzielle Einsparungen. Beschäftigt sind damit die besten Juristen & Richter, also die Elite nach 1945. Und so gab es am 04.02.2013 auch ein Bundesverdienstkreuz.

 

Siehe auch Weser-Kurier vom 19.09.1945.

 

16.04.2013 

Der BGHW habe ich mit Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet, mit meiner Webseite werde ich der Öffentlichkeit und der DGUV meine Behördenakte zugänglich machen, damit auch IM DEUTSCHEN HISTORISCHEN MUSEUM BERLIN erkannt wird: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"

 

16.04.2013

Offensichtlich war auch das positive Gespräch vom 16.04.2013 für meinen Sachbearbeiter Herrn [11-3] mit mir nicht erlaubt. Denn Herr [11-3] hatte von der Geschäftsführung seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Welche Rüge Herr [11-3] für das positive Gespräch erhalten hat ist unbekannt.

 

Meine Webseite habe ich der BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 angekündigt und ist quasi die Fortsetzung einer Broschüre aus dem Jahre 1904 von dem Berliner Carl Hofstädt über seinen Kampf um Unfallrente und die gleiche Frage hat auch die DGUV gestellt: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"   

 

Meine Unfälle und Korbmenschen als Unfall-Opfer. 

 

International sind die Berufsgenossenschaften tätig, 

die in meinem Fall verwickelt sind. Und die Mitarbeiter haben sich mit der folgenden Fotostrecke in der Öffentlichkeit präsentiert. >Klick

 

20.04.2013

Wie das "Team Wallrafffürchte auch ich um meine Sicherheit. 

 

Denn durch meine Aufklärungserfolge sind die Beteiligten genervt. Schon im Jahre 2013 haben die Mitarbeiter der BGHW mein Haus beobachtet, so ist es mit dem Schreiben vom 20.04.2013 dokumentiert.

 

26.04.2013 

Am 26.04.2013 habe ich meine Webseite nach wünschen der BGHW geändert, jedoch am 02.09.2014 kam es zu einer Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Diese Strafanzeige der BGHW war unbegründet u. wurde nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 sofort eingestellt. So war es auch begründet, dass ich auf meiner Webseite berichtet habe, bei der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

26.04.2013 

Meine Webseite ist für die Berufsgenossenschaften ein rotes TuchDazu im Einklang hat die BGHW mit dem Schreiben vom 26.04.2013 geantwortet und sogleich wurde ich bedroht. Ferner wurde die Unwahrheit wörtlich behauptet:  

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet." 

 

"Verbrecherjäger" war nun in der gesetzlichen Sozialversicherung meine Mission. Dazu im Einklang musste ich auf meine Gesundheit aufpassen. 

 

24.06.2013 

BGHW hat das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

Die Beklagte hat das Landessozialgericht mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und das Gericht sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen und Mutwilligkeitskosten auferlegen. Die Beklagte hat offensichtlich meine Bestrafung im Visier und fährt dazu ein schweres Geschütz auf. Am 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und mir sollte sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden. 

 

Termine vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen wurden von bewaffneten Justizbeamten begleitet und machen keinen Sinn. Dieses hat die Beklagte (BGHW) mit ihren Schriftätzen am 24.06.2013 dem LSG Bremen mitgeteilt. Denn die Prozessbevollmächtigten und Mitarbeiter der Beklagten (BGHW) haben seit 18.01.2010 "Redeverbot" und ist noch am Wirken.  

 

02.07.2013

Danach hat das SG die Mediation mit Schreiben vom 02.07.2013 angeboten. Und mit dem Schreiben vom 13.03.2014 hat die Güterichterin die Mediation verweigert.

 

Für Kriminelle bin ich eine gefährliche Person.

Denn ich bin der Mann der alles aufdeckt. So konnte "das Schwert der Gerechtigkeit" am 19.06.2014 zweimal zuschlagen, es kam zu Teilerfolgen, aber nicht kräftig genug. Auch darüber hat die Zeitung berichtet. Ich musste also weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht." Am 23.06.2015 war mir der nächste wichtige Teilerfolg gelungen. Denn die abgefundene Unfallrente hat wieder eingesetzt. Danach hat die BGHW dafür gesorgt, das ich unter Schwerverbrechern im Gefängnis lande und letztmalig am 06.09.2021 bin ich aus dem Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die ich auf unbegrenzte Zeit unter der Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Geldstrafe geheimhalten muss. Vor dem Gefängnis kam es zum Interview mit der "taz.bremen" die meinen "Kampf um Unfallrente" und Gerechtigkeit - wie der Weser-Kurier u. Bild-Bremen - seit 2010 verfolgen. 

 

06.12.2013 

Danach hat das SG Bremen mit Beschluss vom 06.12.2013 die erste Mediationen  festgesetzt. Dem folgte das Schreiben aus dem SG vom 19.02.2014 und dokumentiert wörtlich: 

 

"Das Ziel des Verfahrens ist eine einvernehmliche, konstruktive Konfliktschichtung.

 

Es geht um neue Kooperationsansätze, zur Vereinfachung und Entspannung vielschichtiger Konflikte. Diese Ansätze bestehen nicht darin, Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."  

 

Dazu ist zu sagen: 

Nachdem die BGHW ihre Ermittlungen mit den medizinischen Gutachten abgeschlossen hat und das Bundessozialgericht im Aug. 2009 meine Klagen abgelehnt haben, hat die Beklagte m. M. richtig erkannt, es ist zu Falschurteilen gekommen, denn wahrhaftig bestehen Ansprüche und es muss in diesem komplexen Fall zur Mediation o.ä. kommen. 

 

Das SG Bremen verhindert die Mediationen, weil damit aufgedeckt wird, in diesem komplexen Fall habe ich von Anfang an Recht. Und die Gerichte haben falsche Entscheidungen getroffen, für die sich keiner rechtfertigen will. Dazu im Einklang ist der Pressebericht der "taz" vom 18.10.2010 mit der Schlagzeile: "Gerechtigkeit als Herzenssache" 

 

Insoweit kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen. 

  

22.01.2014

Hetze im Netz: "Hyänen des Systems"  

Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Und wurde von der Berufsgenossenschaft als "Hyäne im System" verhetzt.

 

Ein erster Blick ins Internet...   

als Unfallmann fordere ich mein Recht und die Elite nach 1945 hat mich am 22.01.2014 als "Hyäne des Systems" verhetzt. 

 

Ich bin damit einverstanden, wenn es in Berchtesgaden zu einem Seminar in meiner Sache und meinem Beisein kommt. Und werde es auch in einer Schlichtung (Mediation) vortragen, vgl. Schreiben vom 22.01.2014. 

 

19.02.2014

Ich werde von einer "kriminellen Vereinigung" betrogen und belogen.

So hat das SG Bremen die vier angesagten Mediationen mit Schreiben vom 13.03.2014 abgesagt und dazu im Schreiben vom 19.02.2014 wörtlich vorgetragen:

 

"...Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, dass ist vielfach gerichtlich bestätigt.

 

Mediation ist nur möglich, wenn die Gegenseite und ihre Position respektiert und Angriffe auf sie unterlassen werden."

 

13.03.2014

Elite nach 1945, die Mediation, Geheimunterlagen und Gefängnisstrafe

Juristen am Sozialgericht, also die soziale Elite nach 1945 haben meinen Fall wohl nicht bearbeitet, sonst wäre meine Sache auch schon lange mit dem Beschluss aus dem SG Bremen vom 06.12.2013 und der Mediation erledigt worden. Dieses konnte aber nicht gelingen weil die Güterichterin nicht die wahre Sach- und Rechtslage in der Akte erkennen konnte/wollte. So ist die Güterichterin in dem Schreiben v. 19.02.2014 zu dem unrichtigen Ergebnis gekommen:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt." 

 

Tatsächlich ist es nämlich 4 Monate später am 19.06.2014 zum Teilerfolg gekommen. Damit ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht gehabt habe. Sogleich wurde nachvollziehbar, vielfach ist es zu Falschurteilen gekommen und meine Klagen waren und sind berechtigt.

 

17./18.03.2014

Arbeitsschutz ohne Grenzen, siehe Video 

Im Grunde ist die Berufsgenossenschaft & BGHW eine gute Sache. 

Natürlich müssen sich die Beteiligten rechtfertigen, weil sie nicht dem Sozialgesetzbuch (SGB) und § 1 SGB VII gefolgt sind. Vorsitzender der Geschäftsführung der BGHW und Vizepräsiden der IVSS bzw. issa muss natürlich die Verantwortung für sein Personal übernehmen. Und sich in dem folgenden Video der Öffentlichkeit präsentiert.   

 

17-18 März 2014

Über Google konnte ich aufdecken, zwei vermeintliche "Täter" aus der Chefetage der BGHW und BG ETEM haben sich am 17-18 März 2014 in Vietnam aufgehalten. Und sind in meinem Fall und Prozessdelikt verwickelt. Es ist der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM Köln und ist sogleich Präsident der IVSS, engl. ISSA. Ferner der Vorsitzende meiner BGHW vgl. Fotostrecke. 

 

08.04.2014

Fit im Büro halten sich die Mitarbeiter der BGHW auf dem Behördendach. Darüber hat der Weser-Kurier am 09.04.2014 berichtet.

 

30.04.2014

"Teilerfolg im Streit um Unfallrente". Darüber hat der Weser-Kurier am am 30.10.2014 berichtet. 

 

05.11.2014

"Das Schwert der Gerechtigkeit". Darüber hat die "taz" am 05.11.2014. 

 

 

19.06.2014 und 23.06.2015

Ich habe viel Glück, so kam es auch ohne Anwalt am 19.06.2014 und 

am 23.06.2015 zu Teilerfolgen. Zeitungen haben über meinen Fall berichtet und ohne Zeitung bin ich machtlos.

 

Es kam zu Teilerfolgen am 19.06.2014 und dokumentieren, von Anfang an habe ich Recht und die Gerichte haben vielfach Falschurteile angefertigt. Es kam zum Teilerfolg mit dem "Spatz in der Hand:

Das Gericht hat erkannt die Verschlimmerung der Unfallfolgen müssen zu einer Rentenerhöhung führen. Die Beklagte hat 5% angeboten und damit sollte alles erledigt sein und die Akte sollte nicht mehr geöffnet werden. Ich habe erklärt dieses ist nicht richtig. Darauf wurde ich vom Gericht mit dem Hinweis bedrängt: 

 

"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben sonst werde ich überhaupt nichts bekommen."

 

19.06.2014

Sozialgericht Bremen verschweigt die volle Wahrheit 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht: 

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere." 

 

Auf dem Tatbestand meiner Webseite hat das SG Bremen mit dem Urteil vom 19.06.2014 mein rechtswidriges Hausverbot aufgehoben (Az. S 29 U 121/13). Das "Redeverbot" der Mitarbeiter ist aber weiter am Wirken.

 

Drei Monate später (02.09.2014) hat die BGHW bei der Staatsanwaltschaft (STA) ein Strafverfahren mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person angestrengt. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.   

 

Deutsche Sozialversicherung verliert in der ganzen Welt ihr Ansehen  

In dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) ist auch das interne Schreiben vom 05.10.2009 mit drei Seiten wie folgt zum Tatbestand geworden: 

 

"Mit internem Schreiben vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Natürlich habe ich reagiert, aber nur auf dem Sozialgerichtsweg. 

So hat es auch der Polizeipräsident Bremen im Schreiben v. 12.03.2012 nachvollziehbar als richtig bestätigt. Weil die Sozialversicherung nicht ihr Ansehen verlieren darf und die Sache in der Öffentlichkeit einen "Tumult" auslösen könnte, ist der Sozialgerichtsweg aber erfolglos. 

 

11.08.2014

Schott in Jena ist Welt bekannt und die Unfallfirma BLG Logistics  

 

Seit 20 Jahren trete ich gegen eine mächtige Behörde (BGHW) an und überlege ob ich die Beschäftigten von dem Glasfabrikanten Otto Schott in Jena um Unterstützung bitten soll. Denn Otto Schott steht in meinem Stammbuch, es ist der Schwiegervater von meinem Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden. Ferner könnte ich die Kollegen meiner Unfallfirma E. H. Harms (jetzt BLG) um Unterstützung bitten. Denn hier sind schwere Arbeitsunfälle keine Seltenheit, wie der Zeitungsbericht (11.08.2014) bestätigt. Weimar: LKW rammt Goethe- und Schiller Archiv

 

12.08.2014

Autotransporter rammte am 11.08.2014 Goethe/Schiller Archiv Fahrer schwerverletzt. Ist in meiner Unfallfirma BLG Bremen vormals E. H. Harms.

kein Einzelfall. Darüber hat auch der Weser-Kurier in Bremen am 12.08.2014 berichtet.  

 

 

02.09.2014 

Am 02.09.2014 kam es zur Strafanzeige gegen meine Person.

Meine Anschuldigungen sind dokumentiert, die Taten sind vollendet. 

Und dabei hat die BGHW meine (berechtigten) Vorhaltungen aufgelistet. Und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.

 

"Kriminelle Vereinigung" hat sich selbst personifiziert.  

Bei der Strafanzeige vom 02.09.2014 hat sich die "kriminelle Vereinigung" selbst personifiziert. Und auf der folgenden  Fotostrecke sind zwei Personen dieser "Vereinigung" in Vietnam abgelichtet. So auch Dr. Ing[10-2]. und mit dem Hinweis auf sein Schreiben vom 18.11.2004 wird erkannt, ich wurde von Dr. Ing. [10-2] angetrieben, dem Sozialgericht sein falsches Beweismittel vorzulegen und dieser raffiniert eingefädelter Plan, ist gescheitert. Und so hat die Beklagte das falsche Beweismittel in den damals laufenden Prozess - ohne wissen des Klägers eingebracht. Und das SG Bremen hat es durch Prozessdelikt ermöglicht. Mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen v. 26.08.2009 und 07.09.2009 konnte Prozessdelikt dokumentiert werden. Nun war auch das SG Bremen angreifbar und seit dem 10.03.2020 ist die Gerichtsakte am SG Bremen nicht mehr auffindbar (Az.: S 18 U 94/04), aber mir liegen die Beweismittel in Kopie vor.

 

Mit meiner Webseite und Behördenakte 

habe ich für die Öffentlichkeit und das Bundesversicherungsamt (BVA) - Aufsichtsbehörde - nachvollziehbar dokumentiert, wie die Versicherten von der Berufsgenossenschaft behandelt werden. Darüber war die BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 informiert und hat im Antwortschreiben vom 26.04.2013 auf eine mögliche Bestrafung meiner Person verwiesen. Dem folgte am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Die Bestrafung meiner Person war nicht möglich. Und so hat sich die "kriminelle Vereinigung" an einen externen Hamburger Anwalt gewandt und sich mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen auskennt. 

 

Staatsanwaltschaft Bremen leitet keine Ermittlungen ein. 

Am 02.09.2014 hat die BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 über drei Seiten hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Aber gegen den Anzeigeerstatter - Justitia der BGHW - wurden keine Ermittlungen eingeleitet und ist der Ansatzpunkt, hier liegt Strafvereitlung im Amt vor.

 

Die höchsten Amtsträger der Sozialversicherung sind personifiziert. 

Mit der Strafanzeige (02.09.2014) hat der Anzeigeerstatter die höchsten Amtsträger am LSG Bremen und die Geschäftsführung der BGHW aufgelistet und personifiziert, die ihre Fehler & Pflichtverletzungen unter den Teppich kehren, für die es keine Rechtfertigung gibt.  

 

Höchste Amtsträger als "kriminelle Vereinigung" personifiziert. 

Mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung hat die BGHW am 02.09.2014 den nächsten Strafantrag gestellt. Und ist mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015  eingestellt worden. Dabei sind die höchsten Amtsträger als "kriminelle" Vereinigung" personifiziert.

  

24.09.2014

BGHW hat am 24.09.2014 eine besondere Hausordnung erlassen, die meine Aufklärungsarbeit erheblich behindert.   

 

Oktober/November 2014

"Teilerfolg im Streit um Unfallrente"

"Das Schwert der Gerechtigkeit"  

Pressenachrichten, mit denen nicht so ohne Weiteres zu rechnen war. 

 

15.04.2015 

Strafvereitlung im Amt wird ableitbar. 

Am 15.04.2015 wollte ich meine Anzeige bei der Polizeiwache in Bremen Am Wall 200 erweitern. Dazu ist es nicht gekommen, denn ich wurde von dem Polizeibeamten wie folgt wörtlich angeschrien:

 

"Hauen Sie ab ich will von ihrer Scheiße nichts wissen."

 

Offensichtlich war dem Polizeibeamten mein Fall bekannt. Denn ich bin in der Polizeiwache "Revier bekannt" (vgl. Schreiben 10.06.2015) und die Polizeibeamten hätten natürlich ausgesagt, was im Revier bekannt" ist. Dass nämlich am SG Bremen eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist. Genau dieses soll nicht zur Niederschrift kommen. Und so hat der Richter das Strafverfahren mit Beschluss vom 14.12.2017 abgebrochen. Für das Ausbleiben wurden die zehn Polizeibeamten (Zeugen) nicht bestraft. Ich wurde aber nicht nur angeschrien und geschlagen, sondern auch noch Festgenommen und wurde in der Wache eingesperrt. Am 14.12.2017 kam es vor dem Amtsgericht Bremen zur mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Zwischenzeitlich hat der Polizeibeamte die Unwahrheit behauptet ich hätte zu ihm "Arschloch" gesagt. Und die Staatsanwältin hatte am 19.06.2017 die Verfügung erlassen, es soll zur Begutachtung meiner Schuldfähigkeit kommen. Weil ich angezeigt habe, dass die Staatsanwältin nicht richtig ermittelt habe. 

Wieder denke ich an "Gustl Mollath". 

 

Dazu ist an dieser Stelle schon erkannt: 

Wenn 10 Polizisten nicht zur Aufdeckung der Wahrheit vor Gericht erscheinen, dann muss etwas Außergewöhnliches vorliegen und die öffentliche Interesse wird geweckt. Offensichtlich hat der Richter eine "juristische Notbremse" gezogen und wollte nicht zur Niederschrift bringen, am SG Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

  

 

26.05.2015

Kriminelle rechtfertigen sich nicht, ich soll bestraft werden.  

Am 02.09.2014 hat die "Kriminelle Vereinigung" ein Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingeleitet, mit dem Hinweis auf meine Webseite und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen gegen meine Person sofort mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit war geklärt, meine Anschuldigungen sind berechtigt, jedoch hat die STA keine weiteren Ermittlungen gegen die "kriminelle Vereinigung" angestrengt. Sie werden bis dato von weiteren Behörden geschützt, scheinbar soll unser Sozialsystem nicht an Ansehen verlieren. Es ist ein Ansatzpunkt für Strafvereitelung im Amt vgl. StGB § 263 Betrug Denn der Anzeigeerstatter ist nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt und wurde nicht zur Rechenschaft gezogen.

 

Anschuldigungen sind begründet & hohe Amtsträger sind verwickelt: 

Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 nachvollziehbar dokumentiert: Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung wurde eingestellt. Und jetzt waren die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem bei der STA Bremen personifiziert. 

 

 

Damit ist der STA Bremen bekannt, in Bremen ist eine personifizierte "kriminelle Vereinigungam Wirken. Es wurde ihnen aber bis dato nicht das Handwerk gelegt. M. M. soll die Sache vertuscht werden. So habe ich auch keine Hilfe vom Bürgermeister Bremen und seinen Senatoren erhalten. Und im Gefängnis habe ich erfahren  "Jeder stirbt für sich allein" und was es bedeutet, wenn die Feldpost (23.10.1942) mit Schreibmaschine geschrieben wurde. 

 

23.06.2015 

Es kam zum 3.Teilerfolg am 23.06.2015 und dokumentiert, von Anfang an habe ich Recht und die Gerichte haben vielfach Falschurteile angefertigt. Und das Gericht hat festgestellt, die Beklagte hat meinen Jahresarbeitsverdienst zu ihrem Vorteil falsch ermittelt und finanziell bereichert, vgl. StGB § 263 Betrug.

 

04.01.2016

Es bestehen Ansprüche wegen der seinerzeit fehlgeschlagenen beruflichen Eingliederung vgl. E-Mail vom 04.01.2016. Scheinbar hat sich die BGHW mit meinem Arbeitgeber (Reha Team) über die Rückzahlung einer Eingliederungshilfe gestritten. BGHW ermittelte nicht die Ursache für den Kündigungsgrund. 

 

29.02.2016

Am 29.02.2016 gab die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt: "Es ist wichtig seine Rechte einzufordern"  

 

Ich bleibe auf dem rechten Weg & folge der Direktorin am SG Bremen. 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

 

So hat es die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen bekannt gemacht. Ich bin der Direktorin gefolgt. Und muss nun 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW im Sinne der "kriminellen Vereinigung" auf unbestimmte Zeit geheimhalten, die ich zum Einfordern meiner Rechte benötige. Dazu werden ich mit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt. 

 

29.04.2016

Danach hat die Beklagte das Bedrohungsmanagementteam der BGHW und mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 eingeschaltet. Dabei wurden den Mitarbeitern erklärt, wie die Aufklärung zu verzögern ist und wie sie sich zu verhalten haben, wenn ich ihnen gegenüberstehe. Und haben den Mitarbeitern erklärten, die sofortige Aufklärung kann mit Bumerangsätzen verhindert werden.

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagementteam der BGHW meldet sich. 

BGHW befindet sich durch den Gesetzgeber in einer Bedrohungslage und wird damit gefährlich und unberechenbar. Dazu im Einklang hat die BGHW am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet. Und den Mitarbeitern wurde u. a. erklärt, auch mit Bumerangsätzen kann im Sinne der BGHW die Aufklärung von Pflichtverletzungen verzögert werden.

 

14.07.2017

10 Polizisten sollten vor Gericht die Wahrheit sagen, keiner kam: 

Ich konnte der STA Bremen unrichtige Ermittlungen anlasten. Darauf hat die STA Bremen mit der folgenden Verfügung vom 19.06.2017 wörtlich dokumentiert:

 

"Es erscheint eine Begutachtung im Hinblick auf die Schuldfähigkeit des Angeschuldigten angezeigt."

 

Die Generalstaatsanwaltschaft wollte keine weiteren Ermittlungen und zur mündlichen Verhandlung am 14.12.2017 vor dem Landgericht (LG) Bremen kam auch kein Polizeibeamter. Und so hat der Richter das Verfahren mit Beschluss vom 14.12.2017 (87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17) und der wörtlichen Begründung eingestellt:

 

"[...] da die Schuld des Angeklagten gering wäre und an der weiteren Verfolgung kein öffentliches Interesse besteht."

 

Dazu ist zu sagen:

M.M. will die Öffentlichkeit (wie auch ich) erfahren: Warum ein Beamter von meinem Fall nichts wissen will und mich geschlagen und Festgenommen hat. Warum kein Polizeibeamter vor Gericht erscheint. Und warum die STA Bremen keine sachgerechte Aufklärung durchführt.

 

Denn dadurch wird Justizirrtum ausgelöst und darf nicht geschehen. 

 

07.03.2018

BGHW gibt ihre Straftaten nicht auf,

und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung soll folgen und ist in der E-Mail (07.03.2018) dokumentiert.  

 

07.03.2018

BGHW hat die Vorbereitung einer Straftat getroffen.

Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich, so hat es die BGHW am 07.03.2018 -178/9 - in einer E-Mail festgesetzt. Und hat sogleich die Vorbereitung einer weiteren Straftat wie folgt wörtlich dokumentiert.

 

"Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."

 

Und hat zum Ordnungshaftantritt geführt am:

24.12.2019, 06.07.2021, 30.07.2021, 30.08.2021 bis 06.09.2021

 

Dazu ist zu sagen.

Mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 wurde das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung, eingestellt. Diese Tatsache ist der BGHW bekannt und die BGHW hat nicht Widersprochen. Es gab/gibt also keine ehrverletzende Kommentierung.

 

4 Bestrafungen, mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft.

Meine Bestrafung durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen: 

 

 

In der Sache TietjenseePolizeisireneFeuer im Nachbarhaus und 45 Geheimunterlagen der BGHW, bin ich von der BGHW mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen angegriffen worden. Und war schon am 07.03.2018 von der BGHW und ihrem externen Hamburger Anwalt geplant, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. Der Anwalt hat eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 dem Gericht in Kopie vorgelegt u. den Irrtum erregt, der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2] habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Zur Geheimhaltung war auch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aufgelistet und die Verwaltungsentscheidung zum "Redeverbot" vom 18.01.2010

 

Vollendung der Straftat mit Beschuss aus dem Landgericht Hamburg 

 vom 19.08.2019.

 

08.11.2018: Sondereinsatz der Polizei Bremen

08.11.2018:

Besuch in der Behörde mit Polizeischutz: 

Die Beteiligten sitzen in dem mächtigen Bürohaus der BGHW Regionaldirektion Nord in Bremen. "Fit im Büro" hält sich das Personal auf dem Bürohausdach. Ein Besuch in der Behörde ist nur noch unter Polizeischutz möglich. Und dazu im Einklang musste ich die Polizei bei meinem letzten Besuch am 08.11.2018 mit meiner amerikanischen Polizeisirene zum Sondereinsatz rufen.   

Bei meinem Besuch in der Behörde am 08.11.2018 habe ich aus Sicherheitsgründen meine amerikanische Polizeisirene mitgenommen. "Bad Boys" haben es bei der BGHW zur Bedrohungslage kommen lassen, mit meiner Polizeisirene konnte ich die Polizei zur Hilfe rufen. Siehe Polizeibericht vom 08.11.2018

 

BGHW hat am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet und eine Bedrohungslage festgestellt. Insoweit kann ich die BGHW nur noch mit Polizeischutz & Polizeisirene betreten, sowie am 08.11.2018.  

 

08.11.2018

Amerikanische Polizeisirene brachte am 08.11.2018 Hilfe

Am 08.11.2018 war das Betreten der Behörde eine gefährliche Sache, denn mir gegenüber stand eine mächtig "kriminelle Vereinigung". So habe ich meine amerikanische Polizeisirene zur Sicherheit mitgenommen, mit der ich die Polizei auch wahrhaftig zur Hilfe rufen konnte als ich mich bedroht fühlte. Dass ich die Sirene eingeschaltet habe, war keine strafbare Handlung, jedoch die mächtige BGHW hat für eine Ordnungshaft gesorgt.

 

08.11.2018

Polizeischutz ist nötig,  

denn das etwas merkwürdiges in der Verwaltung der BGHW abläuft ist mit dem Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 dokumentiert. So hat die Polizei Bremen in dem Einsatzbericht dokumentiert, dass der Einsatz meiner amerikanischen Polizeisirren keine strafbare Handlung war. Jedoch die BGHW hat davon eine strafbare Handlung gemacht. Ferner soll es auch unter Polizeischutz zum Widerstand gemäß dem GG Art 20 (4) kommen.

 

Aus Gründen der Sicherheit

 

hatte ich bei meinem Behördenbesuch am 08.11.2018 meine amerik. Polizeisirene dabei und mein Einschalten hat zum Sondereinsatz der Polizei Bremen geführt und war keine Straftat. An diesem Ereignistag wurde meine Webseite in dem Bürohaus bekannt und 480 mal geöffnet. Danach hat die BGHW dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin und ein Unbekannter hat mein Gästebuch gelöscht.  

 

30.11.2018

Mit einem Klick im Netz, sucht die BGHW neue Mitarbeiter.

Geschäftsführer der BGHW Bremen hat am 30.11.2018 dem Gericht in einer - Eidesstattlichen Versicherung - u. a. wörtlich vorgetragen: 

 

"Wir sind im erheblichen Maße auf das Vertrauen der Mitglieder und unser öffentliches Ansehen angewiesen, sodass falsche Behauptungen über kriminelle Taten unsere Aufgabenerfüllung in nachhaltiger Weise beeinträchtigen würde." 

 

30.11.2018

05.12.2018 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden".

So bearbeite ich auch meine Verletztenakte, nachdem es am 20.03.2001 bei Reparaturarbeiten zu einem Stromschlag mitten in mein Herz kam.

Ich möchte nur haben, was mir aus anerkannten Arbeitsunfällen zusteht. Im "Kampf um Unfallrente" liege ich im Streit mit meiner BGHW in Bremen seit dem Jahre 2001. Die Klagen habe ich im Jahre 2009 verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt einen unglaublichen Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufgedeckt. Und habe es in der Öffentlichkeit publiziert. Vor diesem Hintergrund hat Herr [20-2] in seinen merkwürdigen eid. Versicherungen vom 30.11.2018 u. 5.12.2018 dokumentiert:

 

"Die Äußerungen des Herrn Neumann stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Tätigkeit unserer Berufsgenossenschaft dar. Wir haben erst ca. 19.10.2018 von den Äußerungen auf der Webseite von Herrn Neumann erfahren. [...]

 

Wir sind im erheblichen Maße auf das Vertrauen der Mitglieder und unser öffentliches Ansehen angewiesen, sodass falsche Behauptungen über kriminelle Taten unsere Aufgabenerfüllung in nachhaltiger Weise beeinträchtigen würden.

 

Entsprechendes Verhalten von Mitarbeitern wird innerhalb der Berufsgenossenschaft von mir nicht geduldet." 

 

So möge Herr [20-2] doch erklären, warum er sein Personal nicht schon im Jahre 2011 aus der Verwaltung entfernt hat. Denn es war doch schon im Jahre 2011 bekannt, "wem was anzulasten ist" und dass die Mitarbeiter wie eine "kriminelle Vereinigung" auftreten.

 

Und warum kann/will sich Herr [20-2] als Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht in der Zeitung für kriminelles Handeln seiner Mitarbeiter rechtfertigen, siehe E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009?  

 

05.12.2018

Dem Landgericht (LG) Hamburg wurde ein Schriftstück vom 5.12.2018 in Kopie vorgelegt, welches offensichtlich Meineid dokumentiert. Damit wurde die "Lüge" verbreitet, der Geschäftsführer der Beklagten Standort Bremen Herr [20-2] habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Und wird sogleich mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 von dem Geschäftsführer Herrn [20-2] widersprochen. 

 

21.01.2019  

Feuer im Nachbarhaus & Meinungsfreiheit 

Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte meine sämtlichen Beweismittel vernichtet die strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" dokumentieren. Der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich zur möglichen Brandstiftung gemeldet, der BGHW wurde die Hausnummer von meinem Nachbarn genannt und dieses Haus ist abgebrannt. Weil ich meine Meinung vorgetragen habe, hat die BGHW es zu einer Ordnungsstrafe kommen lassen.

 

13.08.2019

Arbeitsweise einer "kriminellen Vereinigung"  

M. M. will sich die BGHW meine mögliche finanzielle Entschädigung ersparen und hat in ihrem Sinne unrichtige Schriftstücke und Verwaltungsentscheidungen  getroffen. Ich bin der BGHW auf die Schliche gekommen.

 

 

Danach hat die BGHW am 13.08.2019 ihre 45 "internen" Vermerke, 

 

Schriftstücke und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg festsetzen lassen (Az.: 324 O 128/19). Und hat der Geschäftsführer Herr [20-2] der BGHW am Standort Bremen mit Meineid vom 5.12.2018 möglich gemacht. Nun werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahre Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

Ich konnte keine Erklärungen unterzeichnet, denn ich möchte/muss von meiner Meinungsfreiheit weiter gebrauch machen Grundgesetz Art 5 (1). Die Nutzung meiner Verwaltungsakte 1:1 im Internet ist mir erlaubt.

 

Es gibt eine konkrete Tat und konkretes Opfer. (Trailer) 

Verdächtigt sind alle die sich mit meiner Akte beschäftigt haben und dafür sorgen, das nichts weiter passiert. Und die Mitarbeiter der BGHW haben seit 18.01.2010 "Redeverbot". Wem was anzulasten ist habe ich schon am 30.01.2011 und am 03.03.2011 dokumentiert. Und bei der BGHW gibt es seit 13.08.2019 eine Liste zur Geheimhaltung über 45 Beweismittel, die so brisant sind, dass ich von dem "Kapitän" der BGHW mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht werde. Natürlich ist mir auch das Kopieren der Geheimunterlagen untersagt. 

 

Dabei wird  u. a. der Bescheid vom 27.04.2004 unter der Nr.: 9 aufgeführt und dokumentiert eine Pflichtverletzung, womit sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung erspart und für finanzielle Einsparungen hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten. 

 

Widerwillen bin ich seit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 28/19) zum Geheimnisträger über 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geworden.

 

Ja ich habe Redeangst, denn ich werde bedroht. 

Denn ich werde von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis 2 Jahren Ordnungshaft von der BGHW bedroht. Von den 45 Geheimunterlagen der BGHW darf ich keine Kopie vorlegen, sondern nur veränderte Abschriften. 

 

45 Geheimunterlagen dokumentieren, BGHW hat an Ansehen verloren. Dazu im Einklang habe ich später das Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 erhalten, mit dem wörtlichen Hinweis: 

 

"...es  ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."   

 

 

In der Behörde der BGHW-Bremen, Falkenstr. liegen 45 Geheimakten, die mir greifbar in Kopie vorliegen. Es sind u. a. folgende "Abschriften":  

 

20.12.2019

Ansehen der BGHW ist untergegangen, Ruder wurde nicht rumgerissen.

Angeblich ist die interne und brisante Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 seit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 nicht mehr auffindbar. Womit das Ansehen der BGHW untergegangen ist. 

 

Ferner hat der Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. [19-14] bekannt gemacht, dass die Gerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 nicht mehr auffindbar sei. So ist es mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert.

 

20.12.2019: BGHW kann ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009

nicht mehr ausfindig machen. 

So ist es mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 zum Az.: S 2 U 125/19 bzw. S 29 U 108/19 und L 14 U 103/20 nachvollziehbar dokumentiert.  

 

24.12.2019

"Ein Mann der die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd." [Buffalo Bill]. Ich hatte kein Pferd & keinen Anwalt und habe von dem Grundgesetz der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und bin 4 mal im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet. Als ich meine erste Haft am 24.12.2019 angetreten habe, hat die Justizbeamtin wörtlich gefragt:

 

"Was wollen Sie den hier Herr Neumann, Sie haben doch nur von Ihrer Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und dafür kommt man nicht ins Gefängnis, wo Schwerverbrecher sitzen."

 

Auf meine Frage, woher kennen sie meinen Fall wurde geantwortet:

 

"Wir lesen die Zeitungsberichte und kennen ihre Webseite."

 

 

Und bei meinem letzten Haftbesuch am 30.08.2021 wurde mir durch den Gefängnisarzt erlaubt, dass ich den Ordner mit 45 Geheimunterlagen der BGHW mit auf die Zelle und unter mein Kopfkissen legen durfte, damit ich in Ruhe schlafen kann. Auch darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. Und wahrhaftig wurde ich im Gefängnis bestohlen.

 

10.03.2020

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar 

eit dem 10.03.2020 ist schriftlich bekannt, am SG Bremen ist das Beweismittel mit der Gerichtsakte (S 18 U 94/04) nicht mehr auffindbar. Die Beweismittel und Geheimunterlagen der BGHW liegen mir aber in Kopie vor. >Klick  

M.M. ist das SG Bremen befangen.

 

In der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) hat die Datenschutzbeauftrage mit Schreiben vom 10.03.2020 wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 3. Mai 2005 zum Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. [19-14], Direktor der Sozialgerichts, sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."  

 

 

Neuer Direktor am SG Bremen ist in meinem Fall verwickelt und gibt bekannt: Die Gerichtsakte ist im SG nicht mehr auffindbar. So ist es von der Datenschutzbeauftragten Bremen mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert. In dieser Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) habe ich mit meinem Anwalt [7-6] am 26.08.2009 & 04.09.2009  Prozessdelikt objektiviert. Nun war das SG Bremen u. die Beklagte angreifbar.

 

Mehr zu meiner Person:

Mein Großonkel ist Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Erlitt auf dem Heimweg von der Klinik einen Fahrradsturz mit einer Schenkelhalsfraktur, der eine tödliche Lungenarterienembolie folgte und verstarb im Febr. 1925 an den Folgen (Wegeunfall im Sinne von § 8 SGB VII). Wie die Zeitung am 15.09.2012 berichtet, ist er "Als Chirurg unsterblich geworden".

 

Ich bin Halbweise und mit der Feldpost wurde am 23.10.42 bekannt, unser Vater wird vermißt. Danach hat sich unser Opa (Paul Eden) - der Bruder von Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden und Schwiegersohn des Glasfabrikanten Otto Schott in Jena - um uns gekümmert. Mein Großonkel Rudolf ist im Jahre 1925 an einem Arbeitsunfall (Fahrradsturz) verstorben und "Als Chirurg unsterblich geworden", darüber hat auch die Zeitung  am 15.09.2012 berichtet.

 

08.04.2020  

 

Auch ich habe einen schweren Fahrradsturz erlitten. 

Aus mittelbare Unfallfolgen meiner Arbeitsunfälle im Jahre 1968, 1992 und 2001 kam es am 08.04.2020 zu meinem Fahrradsturz. Und hat zur Wirbelsäulenfraktur geführt, mit nicht mehr abklingenden Beschwerden. 

 

20.04.2020

Ich soll meine Webseite löschen.  

Mit dem Schreiben vom 20.04.2020 hat der externe Anwalt der BGHW meine Schreiben an die BGHW vom 20.03.2020 und 23.03.2020 auftragsgemäß beantwortet. Scheinbar ist meine Webseite für die BGHW ein "rotes Tuch" und mit allen Mitteln wird meine Webseite und meine Person angegriffen. Und ich habe den Hinweis bekommen: 

 

"Ich soll meine Webseite löschen, damit ich meinen Lebensabend genießen kann." 

 

Die Veröffentlichung dieses Antwortschreibens (20.04.2020) ist mir untersagt und ist zur Geheimakte geworden.

 

26.06.2020

Zur Sache Fahrradsturz hat die Beklagte keinen Sachverständigen eingeschaltet und am 26.06.2020 wörtlich dokumentiert:

 

"Wir wollen die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges des Unfalls vom 08.04.2020 mit den Folgen des Unfalls vom 19.06.1968 zwar nicht komplett ausschließen, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermögen wir jedoch nicht zu erkennen". 

 

"Weitere Zweifel an den von Ihnen geschilderten Hergang, gründen sich auf die in der Vergangenheit mehrfach mit unterschiedlichsten Unfallschilderungen erfolgten Versuche, Unfälle als Folge des Unfalles vom 19.06.1968 anerkannt zu bekommen." 

 

05.03.2021 (184 Seiten) 

Mein 2. Beschwerdeverfahren Az.: E 29/11.

Das "Redeverbot" vom 18.01.2010 ist weiterhin am Wirken und das Team der BGHW Direktion Mannheim, aus dem Dezernat Reha und Leistung hat mit dem Schreiben vom 05.03.2021 zweifelsfrei eingestanden, im Dezernat Reha und Leistung ist etwas schief gelaufen,  was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Und dazu gibt es den Hinweis:  

 

"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."  

 

Offensichtlich dokumentieren die Schriftstücke, "wem was anzulasten ist." und dieses soll die Öffentlichkeit nicht erfahren. 

 

 

06.09.2021

Redeangst und die Gefahr einer Gefängnisstrafe

Von meinem Recht der Meinungsfreiheit habe ich Gebrauch gemacht. Bin im Gefängnis gelandet. Bin letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW (Behörde) unter dem Arm entlassen worden. Die Zeitung stand vor dem Gefängnis und hat über meinen Fall berichtet, aber nicht das Fernsehen. 

 

21/24.10.2021

Herr Neumann nervt

Am 24.10.2021 hat die taz berichtet:

Streit mit Berufsgenossenschaft Herr Neumann nervt 

Erich Neumann ist überzeugt, dass sein Herzleiden von einem Arbeitsunfall herrührt. Anstelle einer Entschädigung bekommt er eine Freiheitstrafe. 

Täter sollen endlich die Wahrheit sagen (Trailer).  

Das Sprechen über meinen Fall ist sehr gefährlich und ich habe Angst, dass ich erneut mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis lande, womit ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Die Angst löst natürlich psychosomatische Belastungsstörungen aus.

 

Zum 4. Mal sitze ich im Gefängnis und habe die Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Und in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

07.12.2021

Diagnosen: Akuter Schlaganfall im Mediastromgebiet links, am ehesten kardioembolischer Genese bei Vorhofflimmern. Zu dem Schlaganfall kam es bei meinem Besuch in der STA Bremen (07.12.2021).  

So ist es mit meinem Schreiben vom 28.12.2021 dokumentiert. 

 

26.08.2022

"Im Labyrinth des Schweigens"

Es ist eine Schande, wenn ein Bremer Staatsanwalt nicht weiß und auch nicht wissen will was bei der BGHW in Bremen passiert. Und keine Sicherung von Beweismittel vornehmen will. Dazu im Einklang hat der Staatsanwalt im Schreiben vom 26.08.2022 nachvollziehbar dokumentiert:

 

Er werde weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismittel" vornehmen.

  

12.09.2022

Es ist erschütternd, was da passiert, so hat es "Der Telefonmann" auch 

in meinem Gästebuch am 12.09.2022 dokumentiert.

 

10.10.2022 

Radio Bremen bringt meinen Fall nicht über den Sender 

Die Öffentlichkeit wünschte am 10.10.2022 darüber eine Erklärung, warum mein Fall - der als Kriminell erkannt wurde -nicht von Radio Bremen ausgestrahlt wird. Am 05.03.2024 habe ich noch einmal nachgefragt. Radio Bremen Filmaufnahmen Marktplatz Bremen liegen zu meinem Fall vor, werden aber bei Radio Bremen in keiner Serie und anderen Formaten Verwendung finden. Es ist der Ansatzpunkt, das unglaubliche Fehlverhalten der Behörden, könnte einen Tumult auslösen & soll verhindert werden. E-Mail vom 04.04.2024 dokumentiert, die Sache ist am laufen. 

 

10.10.2022 

Ich habe Insiderwissen bin Whistleblower und recherchiere wie ein investigativ Journalist. Mein Schwerpunkt liegt auf Sozialskandal und unterdrückter Pressefreiheit. Dazu im Einklang wurde meine Sache bis dato nicht über das Bremer Fernsehen ausgestrahlt. Das Fernsehen ist eine "Behörde" und will m. M. nicht über Pflichtverletzungen der Behörden berichten. Ich habe beim Bremer Fernsehen nachgefragt und bekam (10.10.2022) die wörtliche Antwort: 

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir, aber nicht Ihren Fall."  

 

Filmemacher/in würden meinen Fall bringen, es fehlen nur die Gelder vgl. 10.10.2022   

 

17.05.2023

Hier haben wir m. M. Strafvereitlung im Amt! 

Obwohl die Kriminalpolizei Bremen schon im Jahre 2012 erkannt hat, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, will die STA Bremen keine Ermittlungen aufnehmen, wie die Schreiben der STA Bremen vom 19.11.2013 & 17.05.2023 dokumentieren.  

 

"In Bremen ist der Teufel los"

"Seit mehr als 10 Jahren ist in Bremen der Teufel los. So konnte auch im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am 19.07.2023 von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten Herrn [19-1] keine Aussage gemacht werden. Weil er seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" hat. Damit war die Erörterung der Sach- und Rechtslage mit der Beklagten überhaupt nicht möglich und ein "Tumult" bahnte sich an.

 

15.06.2023  

Durchbruch im Kampf um Unfallrente.

Externer Anwalt der BGHW gibt Geheimhaltungsinteresse bekannt.

  

Denn die Auswertung/Interpretation über den Akteninhalt muss die BGHW nun vornehmen. Denn die BGHW muss natürlich dokumentieren, welche Schriftstücke und warum sie für die BGHW eine Geheimhaltungsinteresse darstellen. Und der Geheimhaltungsgrad muss dokumentiert werden.

 

 

Wie kann ich die eidesstattliche Versicherung vom 5.10.2014 jeder Zeit bei dem externen Anwalt der BGHW in Hamburg einsehen, wenn doch das Original beim Landgericht Hamburg in der Akte zu liegen hat.

  

21.06.2023

Nächster Termin am 19.Juli 2023 zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen und die Bearbeiter meiner Behördenakte haben "Redeverbot". Darüber ist mein Anwalt mit dem Schreiben vom 21.06.2023 informiert. 

  

22.06.2023 

22.06.2023, Generalstaatsanwaltschaft Bremen ist der Meinung, im vorliegenden Fall würden keine Indizien vorhanden sein, die nach kriminalistischen Erfahrungen einen Verstoß gegen Strafnormen als möglich erscheinen lassen. Diese Meinung zementiert m. M. wurde die Geheimhaltungsinteresse einer "kriminellen Vereinigung" respektiert.

 

22.06.2023 

Und die am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzten Schriftstücke werden dringend für die weiteren Ermittlungen zur Sache Fahrradsturz vom 08.04.2020 benötigt. So auch in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 22.06.2023. 

 

19.07.2023:

Sozialgericht (SG) hat die Aufgabe mit einem Urteil dafür zu 

sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt.  

Diese Aufgabe kann das SG Bremen seit dem Schreiben vom 28.02.2005 wegen Prozessdelikt nicht erfüllen und ist befangen. Die Gerichtsakte ist seit dem 10.03.2020 nicht mehr auffindbar. Und in der nichtöffentlichen Sitzung hat das Landessozialgericht am 19.07.2023 für Richtig erkannt, der Kläger sagt die Wahrheit.

 

19.07.2023

Nun hat das LSG Bremen die Urteile vom 19.07.2023 aus meinem Verkehrsunfall (L 14 U 149/21) und Stromunfall (L 14 U 171/21) vorgelegt und dokumentieren, wie die Berichterstatterin an der Aufklärung vorbei steuert. Mutwilligkeitskosten sind ein schweres Geschütz, aber die Urteile konnte das Landessozialgericht (LSG) damit nicht verhindern. Diese Urteile werden nun als Beweismittel für meine Klage (L 14 U 132/21) zum Fahrradsturz am 08.04.2020 verwertet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.  

 

19.07.2023 

Geheimhaltungsinteresse der Beklagten hat m. M. am 19.07.2023, 13:00 Uhr, zur NICHTÖFFENLICHEN Sitzung (L 14 U 132/21) geführt.

 

19.07.2023

Prozessbevollmächtigte der Beklagten (BGHW) hat "Redeverbot" 

und zwei Justizbeamten waren bei der mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen am 19.07.2023 anwesend. Mein Anwalt stellt die Frage in den Raum, ob es ein Strafverfahren oder Sozialgerichtsverfahren sei. 

 

26.07.2023

Wie schon oben berichtet hat die Richterin mit Schreiben vom 26.07.2023 der Beklagten wörtlich vorgetragen:  

 

"Je nachdem, ob Sie den vom Kläger geschilderten Unfall akzeptieren, werde ich im Anschluss einen rechtlichen Hinweis bzw. Vergleichsvorschlag machen." 

 

02.08.2023 

Ich bin keine "gefährliche Person" und dieses soll auch die Öffentlichkeit von Amts wegen von der BGHW erfahren. Dazu habe ich dem Geschäftsführer der BGHW Bremen mein Schreiben vom 02.08.2023 vorgelegt.  

 

10.08.2023

BGHW Regionaldirektion Bremen hat neuen Geschäftsführer.

Seit dem 10.08.2023 ist bekannt, ein neuer Geschäftsführer ist angetreten, wird es seinen Arbeitsplatz bzw. "Tatort" reinigen???

Sind die "Tatortreiniger" schon in meiner Behördenakte am Wirken? Mit Schreiben vom 10.08.2023 und freundlichen Telefonat am 15.08.2023 hat mir der neue Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [19-24] seinen Namen genannt, ist über meine Fälle - die seit mehr als 20 Jahren nicht abgeschlossen sind - bestens informiert, und hat über mein Wohnmobil und amerikanische Polizeisirene berichtet. Einen "sauberen Arbeitsplatz" möchte der neue Geschäftsführer von seinem Vorgänger Herrn [20-2] übernehmen. M. m. wird Herr [19-24] die Behördenakten durch seine Mitarbeiter überprüfen und reinigen lassen, insbesondere aus rechtlicher Sicht. Ist der Auftrag erledigt wird ein umfangreicher Abschlussbericht auflisten, wo etwas zu bereinigen war/ist und ggf. wie bereinigt wurde.

 

Wir haben auch über Mutwilligkeitskosten gesprochen. M. M. sollte die BGHW und das Gericht diese Kosten übernehmen, weil mutwillig bis dato an der Aufklärung der Wahrheit vorbei gesteuert wurde, darüber hat Herr [19-24] gelacht.  

 

17.08.2023

Das Gericht hat zwei bewaffnete Justizbeamten am 17.08.2023 zu den mündlichen Verhandlungen angeordnet. Und ist der Ansatzpunkt, hier wird etwas kriminelles Bearbeitet. Und könnte zu einer weiteren Klagehäufung, führen, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Diesen Tatbestand hat die Beklagte schon in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vor zehn Jahren dem Gericht gemeldet. 

 

22.08.2023

"Auf die große Leinwand"   

Über meinen Fall kam es am 22.08.2023 zu einem spontanen Dreh auf dem Bremer-Marktplatz. Die Filmemacherin entscheidet, wie es weitergeht. 

 

11.09.2023

Damit war nicht mehr zu rechnen: 

Am 11.09.2023 hat die Richterin am LSG Bremen einen Vergleich vorgeschlagen und erkannt, an meinen Aussagen bestehen keine Zweifel. Gemäß dem Vorschlag hat sich die BGHW mit dem Beschluss von 22.09.2023 dazu verpflichtet weitere Ermittlungen/Prüfungen wie im Verwaltungsverfahren durchzuführen. Nun hat die Beklagte ihren Bescheid vom 02.11.2023 vorgelegt dem ich sogleich mit meinem Schreiben vom 11.11.2023 und  12.12.2023 Widersprochen habe, weil die Beklagte offensichtlich keine weiteren Ermittlungen durchgeführt hat.

 

11.09.2023

Aktiv kämpfe ich seit 2001 um mein Recht, jedoch nahe zu erfolglos, denn das Sozialgericht Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten (BGHW)  und die Beklagte erfüllt nicht ihre Aufklärungspflicht. Dieses hat sich mit dem Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 11.09.2023 geändert, denn die Richterin hat wörtlich festgesetzt:

 

"Nachdem ich bereits im Erörterungstermin am 19.Juli 2023 darauf hingewiesen hatte, dass ich an die Schilderung des Klägers keinen Zweifel habe und der Kläger durch die nach dem Termin am 19. Juli 2023 nachgelieferten Informationen diesen Eindruck aus meiner Sicht noch bekräftigt hat, geht nunmehr auch die Beklagte davon aus, dass das Unfallereignis sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat."  

 

Juristen und Richter also die "Elite nach 1945" haben meinen Fall bearbeitet. >Video Bremens Richter und die Nachkriegszeit: >Video 

 

25.10.2012

Rechtsmissbrauch ist die Waffe der BGHW

Rechtsmissbrauch hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch Gerichte "lahmlegt". So hat es die Beklagte (BGHW) in Bremen, dem LSG Bremen (14 Senat) mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen. Und mir hat die Beklagte die Klagehäufung zu Unrecht angelastet. Nun hat das LSG Bremen (14 Senat) richtig erkannt: Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ist die Beklagte nicht dem § 20 SGB X Amtsermittlungsgrundsatz gefolgt, und hat zu unrichtigen Entscheidungen geführt. So wurde die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Und hat zu unrichtigen Urteilen und Klagehäufung geführt, womit mir eine mögliche Unfallrente seit 20 Jahren versperrt wird und ist natürlich Rechtsmissbrauch. 

 

22.09.2023

Vor diesem Hintergrund (25.10.2012) hat das LSG Bremen (14 Senat) am 22.09.2023 nachvollziehbar beschlossen: Die Beklagte verpflichtet sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei Fahrradsturz um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten drei Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt.   

 

Dazu im Einklang folgen einige Beweismittel, mehr mit einem >Klick.  

 

22.09.2023

Mit Beschluss vom 22.09.2023 ist gesichert: 

Die Elite am Sozial/Landessozialgericht Bremen wird sich weiter um meinen Fall kümmern, wenn die Beklagte keine vollständige Aufklärungsarbeit im Verwaltungsverfahren durchführt. Mit dem Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 wird nachvollziehbar bis dato hat die BGHW keine weitere Aufklärung betrieben. Dazu im Einklang liegen weitere Schreiben vor, so auch mein Schreiben vom 12.12.2023. 

 

22.09.2023

Gericht gibt der BGHW die Möglichkeit ihr Ansehen zu retten.

Am 22.09.2023 kam es vor dem LSG Bremen zu einem Beschluss. Und die Öffentlichkeit wurde dabei ausgeschlossen. Nun hat sich Beklagte (BGHW) zur Sachaufklärung verpflichtet. Wobei es sich um meine anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt.   

 

22.09.2023

LSG Bremen hat keinen Staatsanwalt zugeschaltet.

Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat keine Ermittlungen eingeleitet und mit Beschluss vom 22.09.2023 war die Beklagte bereit weitere Ermittlungen durchzuführen. Gegen die BGHW habe ich am 23.11.2023 Untätigkeitsklagen eingereicht. 

 

22.09.2023

Die Richterin am LSG Bremen hat einen Vergleichsvorschlag mit Schreiben vom 11.09.2023 angekündigt und wie das Gericht vorgehen will ist schon bemerkenswert, wie mein Schriftsatz vom 18.09.2023 dokumentiert.

Zur Sache Fahrradsturz wird nun im Verwaltungsverfahren erneut eine Entscheidung von der Beklagten erwartet. Dazu im Einklang liegt der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor.  

  

22.09.2023

"Da haben wir den Salat und der stinkt zum Himmel"  

Es ist der Gästebucheintrag vom 22.09.2023 aus Bayern. Mediation konnte den "Gestank" von 45 Geheimunterlagen der BGHW nicht beseitigen, vgl. Schreiben vom 27.01.2014

 

Auf ungeklärtem Sachverhalt

kam die Sache vor das Landessozialgericht (LSG) Bremen. Mit dem Beschluss vom 22.09.2023 hat sich die BGHW verpflichtet, erneut zu Prüfen, ob es sich bei meinem Fahrradsturz um eine mittelbare Folge, der mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt und als Tatbestandsmerkmal muss aber ein Gesundheitsschaden oder Tod festgestellt sein.  

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."  

 

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

 

22.09.2023 

Schlichtung: Möglichkeit zum beseitigen der Pflichtverletzungen. 

 

Mit Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, es kam zu einem Vergleich.  Nun muss die Beklagte Flagge zeigen und überprüfen ob die Unfallfolgen aus meinen Arbeitsunfällen im Sinne des § 8 SGB VII zu meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 geführt haben. Wird die wahre Sach und Rechtslage widerspruchslos dokumentiert, werde ich erhalten was mir von Anfang an zusteht. Und die Staatsanwaltschaft Bremen müsste keine Ermittlungen einleiten vgl. Schreiben vom 17.05.2023. Und das Ansehen der deutschen Sozialversicherung schädigen würde. Dazu muss die BGHW auch die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte entfernen. Siehe Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

22.09.2023

Ich habe Glück, denn das LSG Bremen hatte im Erörterungstermin am 

19.07.2023 keine Zweifel an meinen Schilderungen. So ist es in dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 11.09.2023 dokumentiert. Und mit Beschluss vom 22.09.2023 wurde festsetzt, die Beklagte wird eine erneute Entscheidung treffen und meine drei Arbeitsunfälle sind eingebunden. 

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."  

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

 

02.11.2023

Beklagte folgt nicht der zugesagten Verpflichtung

Am 02.11.2023 hat die BGHW einen Bescheid angefertigt u. dokumentiert, die Beklagte ist nicht dem Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 gefolgt. So hat die BGHW auch keine Überprüfung vorgenommen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten drei Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. Die anerkannten Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1992 und 2001 hat die Beklagte nicht einmal im Bescheid aufgeführt.  

 

Dazu ist zu sagen: 

Meine Behördenakte hat gezeigt, dass bewusst oder unbewusst bei der Feststellung der Unfallfolgen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten bestehen. Damit ich keine Nachteile erleide, muss unbedingt eine sorgfältige Prüfung erfolgen. Insoweit sind die Mitarbeiter zu befragen, wie es zu den Pflichtverletzungen bzw. Unstimmigkeiten kommen konnte!? Und die für mich nachteiligen Schriftstücke müssen natürlich aus der Akte entfernt werden.

 

16.01.2024:

Hallo Anonymous, bitte melden Sie sich unter "Buntes Tor".

Denn seit dem 22.11.2012 bin ich beauftragt, dafür zu sorgen, dass ein Beteiligter "strafrechtlich Verurteilt" wird. Sie könnten mir helfen und vom Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchGgebrauch machen. Seit dem 22.01.2024 erwarte ich von dem Geschäftsführer der BGHW einen Hinweis, womit sich die Sache erledigen könnte. Ansonsten werde ich weitermachen und in der BGHW-Mannheim bin schon als Whistleblower erkannt. 

 

Whistleblowing:

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist da. >Klick  

 

23.01.2024

Ich werde bestraft, weil ich auf Merkwürdigkeiten hinweise. 

Ich bin Whistleblower und seit dem Jahre 2023 gibt es das HinSchG davon möchte ich gebrauch machen und dafür gibt es Gründe.

 

24.01.2024 

Viele Menschen warten auf eine vollständige Aufklärung.

Es liegt der Ansatzpunkt vor und ist von Telare mit seinem Eintrag in meinem Gästebuch vom 24.01.2024 22:16 unter #2117 dokumentiert. Nun könnten sich viele Menschen in Europa bei Telare bedanken die unter chronischem VHF leiden. Denn eine Unfallrente wird möglich, wenn sie glaubhaft machen können bis zum Unfalltag war ihr Herz frei von VHF. Und die verspätete Meldung wird als Unfallfolge von den Medizinern der Berufsgenossenschaft dokumentiert, siehe mehr unter Telare mit einem >Klick.

 

 26.01.2024

Unbekannte Person hat dem Amtsgericht (AG) Bremen eine

Betreuungsanregung vorgeschlagen und dazu Kopien bzw. Ausdrucke meiner Webseite beigefügt. So ist es in dem Bericht des Sozialarbeiters vom 26.01.2024 dokumentiert. Scheinbar hat die Person auf meiner Webseite erkannt, ich muss gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten und benötige Unterstützung aus dem AG Bremen. Die mir mit dem Beschluss aus dem AG Bremen vom 14.12.2017 und 10 Polizeibeamten als Zeugen versagt wurde, siehe Az.: 87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17).

 

07.02.2024

BGHW verhindert weiter die sachgerechte Entschädigung 

Die BGHW legte mir nun ihren Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 vor und verhindert damit jede mögliche Entschädigung meiner Gesundheitsschäden aus den Unfällen im Jahre 1968, 1992, 2001 und im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle von der BGHW anerkannt sind. Und keiner hat den Widerspruchsbescheid der BGHW unterzeichnet. Mit dem Hinweis auf das Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (Az.:E 29/11) wird ableitbar: Die Mitarbeiter der BGHW sind nicht mehr bereit meinen Fall zu bearbeiten, sie fühlen sich scheinbar durch den Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Das Bedrohungsmanagementteam der BGHW hat sich mit einem Aktenvermerk am 29.04.2016 gemeldet und die weitere Aufklärung soll durch "Bumerangsätze" verzögert werden.    

 

12.02.2024

Meine Klage ist am 12.02.2024 beim SG Bremen eingegangen

und meine sämtlichen Arbeitsunfälle bearbeitet, die im Sinne des § 8 SGB VII von der Beklagten mit Bescheid anerkannt sind und einen Gesundheitsschaden ausgelöst haben. Ferner hat die Richterin am LSG Bremen richtig erkannt, Herr Neumann sagt die Wahrheit (Az.: L 14 U 132/21).

08.03.2024

 

BG ETEM fertigt für BGHW falsche Beweismittel an.

Am 08.03.2024 ist meine Klage am Sozialgericht (SG) Bremen eingegangen,

mit dem Klageziel, dass die BG ETEM gegenüber der BGHW und dem SG Bremen eingesteht, im Sinne der BGHW (vormals GroLa-BG) hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] u. a. sein Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) mit unwahren Tatsachen angefertigt und an die BGHW übersandt.

 

04.04.2024

Kampf um Unfallrente, so ist die Lage am 04.04.2024: 

Mit einem Beschluss aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 hält die BGHW ihre 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zurück. Und dokumentieren das unglaubliche Fehlverhalten der BGHW, bis hin zum Meineid der Geschäftsführung. Das Fernsehen hat diesen Skandal in der deutschen Sozialversicherung bis dato nicht ausgestrahlt. Und wird auf meiner Webseite nachvollziehbar dokumentiert. 

 

07.05.2024

Dass etwas passieren soll, hat die BGHW in der beratungsärztlichen Stellungnahme vom 28.11.2007 von Dr. Dr. [23] wie folgt wörtlich erfahren:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

Dazu ist zu sagen:

Die BGHW hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 erkannt und wörtlich dokumentiert:

 

"Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte."

 

 

 

Vor diesem Hintergrund muss die BGHW dafür sorgen, dass etwas passiert. Sollte die BGHW dazu nicht in der Lage sein, so erwarte ich eine nachvollziehbare Erklärung. Ferner erwarte ich von der BGHW einen Hinweis darüber, was ich machen soll oder nicht machen soll damit etwas passiert. Ich erwarte die Nachricht per Brief, per E-Mail und in meinem Gästebuch, bis zum 07.05.2024. Es kam  aber keine Nachricht.

 

 

 

 

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Ich lande im Gefängnis, dafür haben höchste Amtsträger im Sozialsystem gesorgt 

 

 

 

 

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