11.09.2023 

"Richterin will die Wahrheit wissen"

 

Kaum zu glauben aber wahr:

Nach 20 Jahren will eine Richterin die Wahrheit von der Beklagten hören und hat keine Zweifel an meinen Aussagen.

 

11.09.2023 

Nach mehr als 20 Jahren will eine Richterin am LSG Bremen die Wahrheit von der Beklagten wissen. Nun muss die Beklagte (BGHW) Flagge zeigen und ihre Pflichtverletzungen eingestehen. Oder der Staatsanwalt wird die Ermittlungen einleiten u. die BGHW wird an Ansehen verlieren. >Klick. >Klick  mehr Lesen 

Vorab möchte ich Erich Neumann in der Öffentlichkeit klarstellen:

Meine gesetzliche Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) (vormals GroLa BG) in Bremen ist eine gute Sache. Und nur wenige Mitarbeiter folgen nicht dem Gesetzgeber und sind in der Akte mit meinem Schreiben vom 30.01.2011 u. 03.03.2011 "wem was anzulasten ist" personifiziert.

Hinweis: Namen der Beteiligten habe ich durch Nummern ersetzt. 

 

Aufgrund meiner Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bin ich auf kosten der BGHW vom Tischler zum Fernsehtechniker umgeschult worden. 10 Jahre habe ich in dieser Branche mein Einkommen erzielt. Danach war ich im Med. Techn. Notdienst beschäftigt. Ich habe Unfallopfer versorgt und habe nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet:

 

 "Fehler müssen vollständig beseitigt werden".

So bearbeite ich auch meine Verletztenakte, nachdem es am 20.03.2001 bei Reparaturarbeiten zu einem Stromschlag mitten in mein Herz kam.

Ich möchte nur haben, was mir aus anerkannten Arbeitsunfällen zusteht. Im "Kampf um Unfallrente" liege ich im Streit mit meiner BGHW in Bremen seit dem Jahre 2001. Die Klagen habe ich im Jahre 2009 verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt einen unglaublichen Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufgedeckt. Und habe es in der Öffentlichkeit publiziert. Vor diesem Hintergrund hat Herr [20-2] in seinen merkwürdigen eid. Versicherungen vom 30.11.2018 u. 5.12.2018 dokumentiert:

 

"Die Äußerungen des Herrn Neumann stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Tätigkeit unserer Berufsgenossenschaft dar. Wir haben erst ca. 19.10.2018 von den Äußerungen auf der Webseite von Herrn Neumann erfahren. [...]

 

Wir sind im erheblichen Maße auf das Vertrauen der Mitglieder und unser öffentliches Ansehen angewiesen, sodass falsche Behauptungen über kriminelle Taten unsere Aufgabenerfüllung in nachhaltiger Weise beeinträchtigen würden.

 

Entsprechendes Verhalten von Mitarbeitern wird innerhalb der Berufsgenossenschaft von mir nicht geduldet." 

 

So möge Herr [20-2] doch erklären, warum er die wenigen Mitarbeiter nicht im Jahre 2011 aus der Verwaltung entfernt hat, denn es war doch schon im Jahre 2011 bekannt, "wem was anzulasten ist" und dass die Mitarbeiter wie eine "kriminelle Vereinigung" auftreten.   

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung:

Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermanchen viel Glück. Die Kriminalpolizei Bremen hat in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 erkannt hier ist eine mächtige "kriminelle Vereinigung" am Wirken und niemals Zurückrudern wird. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

Die vermeintlichen Täter sind auch personifiziert.

 

Redeangst und die Gefahr einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahre

Das Sprechen über meinen Fall ist sehr gefährlich und ich habe Angst, dass ich erneut mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis lande, womit ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Die Angst löst natürlich psychosomatische Belastungsstörungen aus.

 

"Strippenzieher", Anführer & Täter haben sich im Internet präsentiert.

Dr. [8-1] ist "Strippenzieher" bei der BGHW und ordnet an was in meinem Fall zu geschehen hat. Und findet sich u. a. in der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 wieder und den Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt.

 

Schlichtung: Die Möglichkeit zum beseitigen der Pflichtverletzungen.

Mit Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, es kam zu einem Vergleich.  Nun muss die Beklagte Flagge zeigen und überprüfen ob die Unfallfolgen aus meinen Arbeitsunfällen im Sinne des § 8 SGB VII zu meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 geführt haben. Wird die wahre Sach und Rechtslage widerspruchslos dokumentiert, werde ich erhalten was mir von Anfang an zusteht. Und wie im Schreiben vom 17.05.2023 gewünscht, müsste die Staatsanwaltschaft Bremen auch keine weiteren Ermittlungen mehr einleiten. Und das Ansehen der deutschen Sozialversicherung schädigen würde. Dazu muss die BGHW auch die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte entfernen. Siehe Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009

 

Mein Arbeitsunfall 1968 im Straßenverkehr

 

Mein Strom/Arbeitsunfall 2001 im MED. TECHN. NOTDIENST

Unfall-Opfer-Bayern e. v. # anstageslicht.de # Forum für Unfallopfer 

 

Hallo an Alle, am 28.11.2023 ist es zu meiner 3. Notaufnahme gekommen. Bitte macht im Sinne der Gerechtigkeit weiter ich bereite alles für meine letzte große Reise vor. Meine Unterlagen gebe ich für die Öffentlichkeit frei. Sollte die BGHW damit nicht einverstanden sein muss es zu einer Verwaltungsentscheidung kommen. Ich werde weitermachen, denn wer aufgibt hat verloren und die Ärzte sagen ich könnte noch 20 Jahre weitermachen und Schweigen ist nicht immer Gold.

 

Willkommen auf meiner Webseite! 

Erich Walter Neumann ist mein Name, alias unfallmann geb. 12.07.1942. Mit 26 Jahren habe ich am 19.06.1968 meinen ersten schweren Arbeitsunfall überlebt, dem mein zweiter schwerer Arbeitsunfall im MED. TECHN. NOTDIENST am 20.03.2001 folgte. Von meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) in Bremen erwarte ich eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. Wird aber seit 1968 durch mehr als Manipulation von der BGHW und dem Sozialgericht (SG) Bremen verhindert. Vor diesem Hintergrund habe ich meine Klagen auch vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren und bin vor der höchsten Gerichtsbarkeit dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel mit meinem Anwalt gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt und Manipulation aufgedeckt, nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Erfolg. Fragen der Presse hat mein Anwalt nicht beantwortet und ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich, "Im Labyrinth des Schweigens." siehe Trailer 

 

Bevollmächtigter & Betrüger der BGHW klammert sich an meinen Fall

Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Mit dem Schriftstück vom 07.01.2009 hat der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] dokumentiert, mein Fall wird kaum von einem anderen Bearbeiter weiterbearbeitet werden (bis hin zum Ruhestand). Herr [18 ] kam zu dem Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich. Damit war für Herrn [18] klar, er musste meinen Fall weiterbearbeiten, weil er seine Pflichtverletzungen vertuschen muss, die der Gesetzgeber unterstrafe gestellt hat. Dazu im Einklang folgt noch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 mit dem Herrn [18] als Ansprechperson. Aktenkundig wollen sich die Mitarbeiter auch nicht kriminalisieren lassen und sich auch nicht in der Presse rechtfertigen.

 

So hat die BGHW auch am 02.03.2011 wörtlich dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, den Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. [...]

 

Um unsere Mitarbeiter zu schützen, hat Herr [20-2] Herrn Neumann mit Schreiben vom 18.01.2010 schriftlich untersagt die Verwaltung zu betreten und persönliche Gespräche zu führen."

  

Am 09.06.2009, verbreitet Herr [18] die absolute Lüge: 

 

"Wir haben nichts zu verbergen 

 

Der BGHW ist mit dem Schriftstück vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) bekannt geworden ihr Prozessbevollmächtigte Herr [18] soll ein "Betrüger" sein. Und seine Komplizen haben durch den Aktenvermerk erfahren, ich werde weitermachen. 

 

Ist der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] ein "Betrüger"?   

Der Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] ist das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung", so hat es die Kriminalpolizei Bremen nachdem Sichten der internen Stellungahme vom 05.10.2009 erkannt. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. >Klick

 

"Strippenzieher" der BGHW ist Dr. [8-1] u. wünschte die Untätigkeit  

Dr. [8-1] ist "Strippenzieher" bei der BGHW und findet sich u. a. in der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 wieder. Und mit dem Schreiben vom 18.12.2009 hat Dr. [8-1] festsetzen lassen, im Beschwerdeverfahren (E 207/09) werden meine Eingaben nicht mehr beantwortet. 

 

Strafanzeige gegen Herrn Neumann hat wenig Aussicht auf Erfolg.

So hat es die Geschäftsführung der BGHW Bremen und die Direktion Mannheim am 08.04.2011 dokumentiert. So war auch die Strafanzeige gegen meine Person am 02.09.2014 erfolglos.   

 

"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen". 

Am 15.04.2015 wollte ich vor dem Polizeihaus Bremen einem Polizeibeamten neues über meinem Fall berichten. Dazu hat es der Polizeibeamte aber nicht kommen lassen und hat mich wörtlich angeschrien: 

"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen". 

Offensichtlich war dem Polizeibeamten mein Fall bekannt und wollte nichts zur Niederschrift bringen und hat mich nicht nur angeschrien und geschlagen, sondern auch noch Festgenommen und in der Wache eingesperrt. Am 14.12.2017 kam es vor dem Amtsgericht Bremen zur mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Zwischenzeitlich hat der Polizeibeamte die Unwahrheit behauptet ich hätte zu ihm "Arschloch" gesagt. Und die Staatsanwältin hatte am 19.06.2017 die Verfügung erlassen, es soll zur Begutachtung meiner Schuldfähigkeit kommen. Weil ich angezeigt habe, dass die Staatsanwältin nicht richtig ermittelt habe.

 

Dazu ist zu sagen:

Ich bin in der Polizeiwache "revierbekannt" (vgl. Schreiben 10.06.2015) und die Polizeibeamten hätten natürlich ausgesagt, was im Revier bekannt" ist. Dass nämlich am SG Bremen eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist. Genau dieses soll aber nicht bekannt werden. Und so hat der Richter das Strafverfahren mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt. Und für das Ausbleiben wurden die zehn Polizeibeamten (Zeugen) nicht bestraft.

  

Elite nach 1945, die Mediation, Geheimunterlagen und Gefängnisstrafe

Juristen am Sozialgericht, also die soziale Elite nach 1945 haben meinen Fall wohl nicht bearbeitet, sonst wäre meine Sache auch schon lange mit dem Beschluss aus dem SG Bremen vom 06.12.2013 zur Mediation erledigt worden. Dieses konnte aber nicht gelingen weil die Güterichterin nicht die wahre Sach- und Rechtslage in der Akte erkennen konnte/wollte. So ist die Güterichterin in dem Schreiben v. 19.02.2014 zu dem unrichtigen Ergebnis gekommen:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Tatsächlich ist es nämlich 4 Monate später am 19.06.2014 zum Teilerfolg gekommen. Damit ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht gehabt habe. Sogleich wurde nachvollziehbar, vielfach ist es zu Falschurteilen gekommen und meine Klagen waren und sind berechtigt.  

 

Ja ich habe "Redeangst"

Denn 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen hat die BGHW unter der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis 2 Jahren Ordnungshaft zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Auch das Kopieren ist mir untersagt. So kann ich seit dem 13.08.2019 davon nur noch Abschriften vorlegen und sind keine Kopie. Dazu gibt es aus dem Landgericht (LG) Hamburg einen Beschluss vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) auch dieser Beschluss ist zur Geheimhaltung festgesetzt. Insoweit habe ich auch Angst darüber zu berichten.

 

Feuer im Nachbarhaus

 

Ferner ist mein Nachbarhaus am 21.01.2019 abgebrannt, nachdem der BGHW eine falsche Hausnummer genannt wurde.

So ein Feuer kann auch die 45 Geheimunterlagen der BGHW vernichten und mir greifbar vorliegen.

 

 

 

 

Mit einem Klick im Netz, sucht die BGHW neue Mitarbeiter.

Geschäftsführer der BGHW Bremen hat am 30.11.2018 dem Gericht in einer - Eidesstattlichen Versicherung - u. a. wörtlich vorgetragen:

 

"Wir sind im erheblichen Maße auf das Vertrauen der Mitglieder und unser öffentliches Ansehen angewiesen, sodass falsche Behauptungen über kriminelle Taten unsere Aufgabenerfüllung in nachhaltiger Weise beeinträchtigen würde."

 

Geheimunterlagen dokumentieren, BGHW hat ihr Ansehen verloren. 

Dazu im Einklang habe ich das Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 erhalten, mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"...es  ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

In der Behörde der BGHW-Bremen, Falkenstr. liegen 45 Geheimakten, die mir greifbar in Kopie vorliegen. Es sind u. a. folgende "Abschriften":

Ansehen der BGHW ist untergegangen, Ruder wurde nicht rumgerissen.

Angeblich ist die interne und brisante Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 seit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 nicht mehr auffindbar. Womit das Ansehen der BGHW für immer Weltweit untergegangen ist. 

 

Ferner hat der Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. [19-14] bekannt gemacht, dass die Gerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 nicht mehr auffindbar sei. So ist es mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert.

 

 

Gericht gibt der BGHW die Möglichkeit ihr Ansehen Weltweit zu retten.

Am 22.09.2023 kam es vor dem LSG Bremen zu einem Beschluss. Und die Öffentlichkeit wurde dabei ausgeschlossen. Nun hat sich Beklagte (BGHW) zur Sachaufklärung verpflichtet. Wobei es sich um meine anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. 

 

Wie gut, dass es die Zeitung gibt, ohne bin ich machtlos.

Bitte lesen Sie die Zeitungsberichte über meinen Fall und besonders den letzten Bericht aus dem Jahre 2021. Damit wird für die Öffentlichkeit und die Staatsanwaltschaft Bremen nachvollziehbar, seit 53 Jahren muss ich den Kontakt mit einer "kriminelle Vereinigung" aufrechterhalten, weil ich bei der BGHW (vormals GroLa BG) versichert bin.

Das Team der BGHW RD Nord in Bremen, sucht neue Mitarbeiter.

Überlegen Sie gut, ob Sie davon ein Teil werden wollen. Denn es ist meine aktenführende Behörde, die in Prozessdelikt, Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel verwickelt ist. Die Beteiligten der BGHW wollen sich nicht rechtfertigen und haben in dem Schriftstück vom 09.06.2009 die Lüge dokumentiert: Wir haben nichts zu verbergen.

  

Danach kam es zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) und begann mit meinem Schreiben vom 09.09.2009 und 15.09.2009 mit Anlagen in Kopie. Mit dem Schreiben der Direktion Mannheim Referat Reha und Entschädigung vom 18.09.2009 ist der Geschäftsführer der Bezirksverwaltung Bremen wie folgt aufgefordert worden:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor." 

 

Es folgte die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 der BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung und verschweigt die Wahrheit und dokumentiert wörtlich, wie die BGHW weiter vorgehen will und auch bis dato vorgeht: 

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Eine "kriminelle Vereinigung" ist bis dato am Wirken.

Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So könnte ich der 2. Gustl Mollath werden und in der Irrenanstalt landen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird die Ermittlungen verweigern. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden. Siehe dazu die Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und die Entscheidung der STA Bremen vom 26.05.2015.

 

WG: Beschwerde und Unfallangelegenheiten folgen dazu im Einklang die E-Mail vom 17/28.11.2009 aus der BGHW-Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim u. dokumentiert die folgenden Tatsachen wörtlich:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. […] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“ 

 

"Im Labyrinth des Schweigens."  

Prozessdelikt ist dokumentiert 

Am 26.08.2009 konnte durch meine Anregung mein damaliger Anwalt Dr. jur. Prozessdelikt aufdecken. Nun waren die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte sich auch nicht gegenüber der Presse zu meinem Fall äußern. Keiner will die Wahrheit sagen.

 

15.09.2009 

Mein 1. Beschwerdeverfahren war am laufen (E 207/09).  

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und mir wurden Hausverbote erteilt. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen." 

Die BGHW in Bremen will sich nicht für kriminelle Handlungen in der Zeitung u. Fernsehen rechtfertigen. Scheinbar ist das Bremer Fernsehen nicht parteilos, wie ist es sonst zu erklären, dass mein Fall nicht über den Sender geht. Und von Anfang an berichten die Zeitungen über meinen Fall. Auch wie ich das letzte Mal am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Siehe mein Widerspruch vom 11.11.2023. 

 

Wie gut, dass es die Zeitung gibt, ohne bin ich machtlos.

 

Alles was folgt zementiert, mit meinem Fall ist keine Elite nach 1945

beschäftigt worden. Ansonsten wäre meine Sache schon von Anfang an richtig bearbeite worden. Und ein Klagehäufung hätte es nicht gegeben.

 

BGHW verzichtet auf Einscannen von Unterlagen. 

BGHW-Mannheim hat in der Sache BEV am 04.03.2011 -60-  wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

"Wegen des großen Umfangs der Dokumente und weil der Vorgang im Dezernat letztlich bekannt ist, wurde darauf verzichtet, die in der Stellungnahme der RD Nord/Bremen zitierten Schreiben/Unterlagen einzuscannen und zum Vorgang zu nehmen." 

 

BGHW hat am 08.04.2011 die Vorbereitung einer Straftat getroffen.

Dokumentiert: BEV 08.04.2011 -108-. Zur Vollendung benötigte die BGHW Bremen die Unterstützung der Direktion Mannheim und hat die Unterstützung mit der Strafanzeige am 02.09.2014 gegen meine Person aus der Direktion Mannheim und dem Justitia Herrn [19-2]erhalten. Und sollte eine "Signalwirkung" beim eigenen Personal auslösen.

 

BGHW hat am 07.03.2018 die Vorbereitung einer Straftat getroffen.

Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich, so hat es die BGHW am 07.03.2018 -178/9 - in einer E-Mail festgesetzt. Und hat sogleich die Vorbereitung einer weiteren Straftat wie folgt wörtlich dokumentiert.

 

"Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."

 

Dazu ist zu sagen.

Mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 wurde das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung, eingestellt. Diese Tatsache ist der BGHW bekannt und die BGHW hat nicht Widersprochen. Es gab/gibt also keine ehrverletzende Kommentierung.

 

Vollendung der Straftat mit Beschuss aus dem Landgericht Hamburg

vom 19.08.2019.

 

Der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen,

hatte für Manipulation kein rechtliches Gehör. Und hat auch keine Staatsanwaltschaft zur Aufklärung strafbarer Handlungen zugeschaltet. 

 

Mit meinen angestrengten Wiederaufnahmeklagen (WA) hat sich am 22.11.2012 vor dem LSG Bremen gezeigt, der selbe Vorsitzende Richter [5] wünschte von mir ich soll dafür sorgen, dass jemand wegen der von mir behaupteten Straftat rechtskräftig verurteilt wird (vgl. hierzu § 581 Abs. 1 ZPO). Sodann werden meine zwei WA auch zulässig sein. Siehe AU-1968 und AU-2001.

 

Dazu ist zu sagen:  

Es ist Ansatzpunkt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" und befinde mich im "Im Labyrinth des Schweigens"

 

Denn der Vorsitzende Richter [5] hätte nach Recht und Gesetz die Staatsanwaltschaft schon in dem Urteil vom 18.12.2008 zu schalten müssen. Und in den Urteilen vom 18.12.2008 hat die Beklagte den Irrtum erregt, es würde keine Manipulation geben. So hat es die Beklagte in den Berichten über die Vertretung vor dem LSG Bremen dokumentiert.   

 

Nun muss ich dafür sorgen, das ein Beteiligter für seine Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Und bin Widerwillen zum Verbrecherjäger in unserem Sozialsystem geworden. Und die Kriminalpolizei Bremen hat in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 erkannt, ich kämpfe gegen eine  "kriminelle Vereinigung" und diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

Auf meiner Webseite wird dokumentiert, um sich Entschädigungsansprüche zu ersparen werden schwere Arbeitsunfälle - wie in meinem Fall - von der BGHW unvollständig bearbeitet und mit Verwaltungsentscheidung vor das SG Bremen gezerrt. Das SG Bremen folgt der Beklagten und betreibt keine vollständige Aufklärung. Es ist mehr als bloße Pflichtverletzung und nun werden die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

"Im Labyrinth des Schweigens"

Mit Schreiben aus der Unfall-Ambulanz vom 12.01.2004 wurde nachvollziehbar, zur weiteren Regie der Behandlung werden sämtliche vorhandenen Unterlagen benötigt. Dieses hat die BGHW mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert und dazu wurde das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt. Den Tatbestand der Manipulation hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 - also 8 Jahre später - aufgedeckt und dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich bereits "Im Labyrinth des Schweigens"

 

Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun ist das SG Bremen & die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein damaliger Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Es zementiert den Ansatzpunk, ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens." Und hat zum Beschwerdeverfahren geführt (E 207/09). In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung wie folgt u.a. wörtlich vorgetragen:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."    

 

Täter sollen endlich die Wahrheit sagen (Trailer). 

Zum 4. Mal sitze ich im Gefängnis und habe die Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Und in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Zum Film: "Im Labyrinth des Schweigens"

 

gibt es den 1. Trailer und 2. Trailer und könnte das Regiebuch über meinen "Kampf um Unfallrente" sein. Denn wahrhaftig laufen die Verbrecher draußen frei herum und ich sitze im Gefängnis (Trailer). Und die Regie der Aufklärung wollte die Unfallambulanz schon am 12.01.2004 übernehmen.

 

Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens." 

7 Mal in der Woche möchte ich mein Rentendasein genießen (Trailer). Jedoch mit dem Urteil vom 22.11.2012 aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen, habe ich von dem Richter den Auftrag zur "Verbrecherjagt" in eigener Sache erhalten. Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat die Verfolgung einer "kriminellen Vereinigung" mit dem Bescheid vom 19.11.2013 abgelehnt. Und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 hat der Staatsanwalt erklärt, es werden keine Ermittlungen aufgenommen. 

 

Verbrecher laufen draußen frei herum (Trailer).

Dr. jur. [19-17] ist Kapitän bei der BGHW und sorgte dafür, das ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW am 30.08.2021 im Gefängnis gelandet bin und die Verbrecher laufen draußen frei herum. Ich will dafür sorgen, dass das Lügen und Schweigen endlich aufhört. Auch Vietnam ist nicht zu weit weg (Trailer).

"Die Idioten haben seit 1968 alles aufgeschrieben." (Trailer)

 

Nach 20 Jahren "Kampf um Unfallrente" soll die Öffentlichkeit erfahren, welche Verbrechen im deutschen Sozialsystem seit meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 passiert sind.

  

Es ist eine Schande,

das ein deutscher Staatsanwalt nicht wissen will, was im Sozialgericht Bremen und in der Behörde der BGHW passiert ist. So hat es der Staatsanwalt mit seinem Schreiben vom 26.08.2022 nachvollziehbar dokumentiert. (Trailer) 

 

Es gibt eine konkrete Tat und konkretes Opfer. (Trailer)

Verdächtigt sind alle die sich mit meiner Akte beschäftigt haben und die Mitarbeiter der BGHW haben seit 18.01.2010 "Redeverbot". Wem was anzulasten ist habe ich schon am 30.01.2011 und am 03.03.2011 dokumentiert. Und bei der BGHW gibt es seit 13.08.2019 eine Liste zur Geheimhaltung über 45 Beweismittel, die so brisant sind, dass ich von dem "Kapitän" der BGHW mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht werde. Natürlich ist mir auch das Kopieren der Geheimunterlagen untersagt.

 

LSG Bremen hat keinen Staatsanwalt zugeschaltet.

Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat keine Ermittlungen eingeleitet und mit Beschluss vom 22.09.2023 war die Beklagte bereit weitere Ermittlungen durchzuführen. Gegen die BGHW habe ich am 23.11.2023 Untätigkeitsklagen eingereicht.

 

Mein Arbeitsunfall 1968 im Straßenverkehr

 

Mein Strom/Arbeitsunfall 2001 im MED. TECHN. NOTDIENST

   

Mein Fahrradsturz vom 08.04.2020, mittelbare Unfallfolge

Mein Fahrradsturz vom 08.04.2020 mit Wirbelsäulenfraktur u. chron. Beschwerden sollen als mittelbare Unfallfolge aus den mit Bescheid der BGHW anerkannten Arbeitsunfällen anerkannt werden. Die Ermittlungen sind am laufen.

 

 

Willkommen im Team der BGHW RD Nord in Bremen.  

Und überlegen Sie gut, ob Sie davon ein Teil werden wollen.

Denn es ist meine aktenführende Behörde, die in Prozessdelikt, Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel verwickelt ist.

 

Prozessdelikt ist dokumentiert 

Am 26.08.2009 konnte durch meine Anregung mein damaliger Anwalt Dr. jur. Prozessdelikt aufdecken. Nun waren die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte sich auch nicht gegenüber der Presse zu meinem Fall äußern. Keiner will die Wahrheit sagen.

 

15.09.2009

Mein 1. Beschwerdeverfahren war am laufen (E 207/09).  

Dazu hatte ich sogleich mein EXTRA-BLATT angefertigt und den Behörden, Staatsanwaltschaft Bremen und der Presse vorgelegt. Eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg. So hat es die BGHW am 08.04.2011 dokumentiert. 

 

05.10.2009 

Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken.

Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So könnte ich der 2. Gustl Mollath werden und könnte in der Irrenanstalt landen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen.

 

Diese Wertungen habe ich übernommen

und sind keine üblen Nachreden. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 vor.

 

18.01.2010

Es folgten "Redeverbot" und rechtswidrige Hausverbote. 

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und mir wurden Hausverbote erteilt. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen."

 

05.03.2021 (184 Seiten)

Mein 2. Beschwerdeverfahren Az.: E 29/11.

Das "Redeverbot" ist weiterhin am Wirken und mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 habe ich aus dem Dezernat Reha und Leistung als Anlage in Kopie, Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW erhalten. Darin muss etwas dokumentiert sein, was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Und auch mir verheimlicht wurden, insoweit sind auch mir die Akten erstmalig nach 10 Jahren vorgelegt worden. Nur so ist der wörtliche Hinweis zu verstehen: 

 

"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Offensichtlich dokumentieren die Schriftstücke, "wem was anzulasten ist." und dieses soll die Öffentlichkeit nicht erfahren. 

 

"Wem was anzulasten ist"

war schon in meinem Katalog vom 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert. Konnte aber wegen dem "Redeverbot" vom 18.01.2010 nicht mehr diskutiert werden.

 

19.07.2023

Prozessbevollmächtigte der Beklagten (BGHW) hat "Redeverbot"

und zwei Justizbeamten waren bei der mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen am 19.07.2023 anwesend. Mein Anwalt stellt die Frage in den Raum, ob es ein Strafverfahren oder Sozialgerichtsverfahren sei. 

 

Rentengutachter dokumentiert, Gutachten ist manipuliert.

Am 13.02.2011 konnte mit dem Schreiben des Rentengutachters dokumentiert werden, die BGHW (vormals GroLa BG) ist eine Berufsgenossenschaft, die sich durch das Zurückhalten von Beweismittel ein Rentengutachten vom 05.09.2003 hat anfertigen lassen und erspart sich damit meine mögliche finanzielle Entschädigung seit 55 Jahren. Denn der Behandlungsfehler und Abbruch an der Unterseite meiner linken Kniescheibe ist bis dato nicht entschädigt worden. So ist es auch mit meiner Muskelschwäche im linken Arm/Hand und linken Bein.  

 

Hohe Auszeichnung für BGHW Vorstandsvorsitzenden.

Die BGHW verschafft sich m. M. auf dem Rücken der Unfallopfer finanzielle Einsparungen. Beschäftigt sind damit die besten Juristen und Richter also die Elite nach 1945. Und so gab es am 04.02.2013 ein Bundesverdienstkreuz.

Siehe auch Weser-Kurier vom 19.09.1945. 

 

Willkommen im Team der BGHW Direktion Mannheim 

und überlegen Sie gut, ob Sie ein Teil aus dem Dezernat Reha und Leistung sein wollen. Dieses Team hat mir mit Schreiben vom 27.05.2011 die interne Stellungnahme (05.10.2009, Az.: E 207/09) in Kopie vorgelegt, die ich niemals erhalten sollte.

 

Weitere Akten zementieren, "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken.

Und 10 Jahre später habe ich weitere Akten zum Az.: E 29/11 mit dem Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie erhalten, mit dem Hinweis:  

 

"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Betreten der Behörde nur mit Polizeischutz/Polizeisirene möglich.

BGHW hat am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet und eine Bedrohungslage festgestellt. Insoweit kann ich die BGHW nur noch mit Polizeischutz/Polizeisirene betreten, sowie am 08.11.2018.

 

 Die BGHW will sich in der Presse & Fernsehen nicht rechtfertigen. 

Journalisten haben das Recht auf Akteneinsicht und fragen, wo bleibt die Staatsanwaltschaft. Greifbar vorliegende Zeitungsberichte treffen den Nerv der BGHW die sich nicht in der Zeitung rechtfertigen will/kann. Und ist mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Und auf dem Behördendach der BGHW halten sich die (genervten) Mitarbeiter Fit im Büro. 

 

Ein erster Blick ins Internet...  

als Unfallmann fordere ich mein Recht und die Elite nach 1945 hat mich am 22.01.2014 als "Hyäne des Systems" verhetzt. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

sagt die Direktorin am SG Bremen und geht in Rente. Wie der Weser-Kurier am 29.02.2016 berichtet.  

 

Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens."

Schon im Jahre 1969 konnte ich Merkwürdigkeiten in der Unfallbehandlungsstelle Bremen aufdecken, womit sich die BGHW (vormals GroLa BG) bis dato finanzielle Vorteile verschaffen kann. Danach wurde im Zwischenbericht der BG-Unfallbehandlungsstelle am 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bei uns nicht mehr gegeben ist."  

 

Im Team der BGHW Direktion Mannheim

ist im Referat Entschädigungsabteilung, die interne Stellungnahme der BGHW RD Nord in Bremen vom 05.10.2009 eingegangen. Und schilderte damit ihre Sicht des Sachverhaltes und wie gegen meine Person vorzugehen ist. Die interne Stellungnahme sollte ich nicht erhalten, ist mir aber mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie von dem Team der BGHW Direktion Mannheim übersandt worden. Darin ist auf drei Seiten dokumentiert, wie weiter gegen meine Person Vorzugehen ist und beginnt wie folgt wörtlich:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

  

Mit dem Hinweis auf die E-Mail vom 17./28.11.2009 ist damit der Ansatzpunkt zementiert, meine Anschuldigungen sollen nicht diskutiert werden, weil sich die BGHW Bremen nicht rechtfertigen will.

 

Sozialgericht Bremen verschweigt die volle Wahrheit 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht:

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, in dem Urteil vom 19.06.2014 wurde die Wahrheit verschwiegen.  

In meiner Verletztenakte befinden sich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW und ist das Beweismittel, die BGHW hat falsche Entscheidungen getroffen und hat sich damit  an meiner möglichen finanziellen Entschädigung bereichert. Diese 45 Schriftstücke hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festsetzen lassen.

Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Diese Beweismittel sind von der BGHW als Hochwichtig eingestuft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Und zementiert den Ansatzpunkt:

 

Keiner will die Wahrheit sagen und ich befinde mich 

"Im Labyrinth des Schweigens" 

 

Sozialgericht verschweigt die volle Wahrheit 

 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht:

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, in dem Urteil wurde nur ein Teil der Wahrheit dokumentiert.

 

 

Das Team der BGHW Direktion Mannheim, 

aus dem Dezernat Reha und Leistung hat mit dem Schreiben vom 05.03.2021 zweifelsfrei eingestanden, im Dezernat Reha und Leistung ist etwas schief gelaufen. Und dazu gibt es den wörtlichen Hinweisen: 

 

"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Lagebesprechung zum weiteren Vorgehen gegen meine Person.

Am 08.04.2011 ist dem Geschäftsführer der BGHW-Bremen Herrn [20-2] bekannt geworden, eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg, weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Und wahrhaftig ist es am 02.09.2014 zur erfolglosen Strafanzeige gegen meine Person gekommen. Damit hat sich die "kriminelle Vereinigung" selbst personifiziertDie Namen habe ich unkenntlich gemacht und ist ein Entgegenkommen von mir. 

 

BGHW hat das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt

Nach der Lagebesprechung hat die Beklagte das LSG Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und mir sollte das Gericht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

 

Sozialgericht Bremen verschweigt die volle Wahrheit 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht:

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, in dem Urteil vom 19.06.2014 wurde die Wahrheit verschwiegen.

 

13 Jahre später nach "Redeverbot" und Klagehäufung! 

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen."

 

13 Jahre später hat die Beklagte am 19.07.2023 zur mündlichen Verhandlung einen Prozessbevollmächtigten eingesetzt und seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot" hat. So wurde zementiert, das Schweigen nimmt kein Ende und das Gericht befindet sich "Im Labyrinth des Schweigens". Dazu im Einklang hat das LSG beschlossen, die Beklagte wird eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen und ist auch am 02.11.2023 vorgelegt worden. Und wieder hat die BGHW keine Aufklärung betrieben. So ist es mit meinem Widerspruch vom 11.11.2023 dokumentiert. 

 

Ich habe den Anspruch, dass dieses Lügen & Schweigen endlich aufhört,

damit ich zu meinem Recht komme. Ich möchte nicht wie in der NS-Zeit in einer Irrenanstalt oder erneut im Gefängnis landen. Die besten Juristen in unserem deutschen Sozialsystem bearbeiten meine Verwaltungsakten und ist die Elite nach 1945. Ich musste mir also Hilfe von Außen holen. 

  

Meine Webseite, ist offenbar ein "rotes Tuch" für die BGHW

Allein gegen die "Elite nach 1945" war ich machtlos und habe mir mit meiner Webseite die Hilfe von Außen geholt. Damit ich keinen Ärger bekomme, habe ich mein Vorhaben der BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet. Sogleich ist der BGHW bekannt geworden, wie "Michael Kohlhaas kämpfe ich um mein Recht und meine Unfallakte könnte im deutschen historischen Museum Berlin einen Platz finden. Dieses war für die BGHW natürlich ein "rotes Tuch", wie das merkwürdige Antwortschreiben vom 28.04.2013 bestätigt. Und am 13.08.2019 hat die BGHW unter der Androhung einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld sodann 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Ich bin also auf der richtigen Spur. 

Staatsanwalt will keine Sicherung von "Beweismitteln" vornehmen. 

Wenn ein Bremer Staatsanwalt nicht weiß und auch nicht wissen will was bei der BGHW in Bremen passiert ist. Und keine Sicherung von Beweismittel vornehmen will ist eine Schande. "Im Labyrinth des Schweigens" befinde ich mich, wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.08.2022 nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Team erwartet Auftritt mit Waffe, "Im Labyrinth des Schweigens" 

BGHW erwartet seit 28.11.2009 den Auftritt mit einer Waffe und sollte endlich die Wahrheit sagen, damit sich das Personal entspannen kann. Ich habe keine Waffe und schlage - "Im Labyrinth des Schweigens" -  mit dem "Schwert der Gerechtigkeit" zu.

 

Gesetzliche Unfallversicherung ist eine gute Sache.  

Die Berufsgenossenschaft ist eine gute Sache, aber das Team der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und seit dem 18.01.2010 hat das Team "Redeverbot" und ist noch am Wirken. So befinde ich mich seit 13 Jahren 

"Im Labyrinth des Schweigens".

 

Das merkwürdige Handeln der Beklagten und Prozessdelikt habe ich mit meinem damaligen Anwalt am 26.08.2009 aufgedeckt. Ferner hat der Rentengutachter am 13.02.2011 das Zurückhalten von Beweismittel dokumentiert. Wie dieses geschehen konnte darüber schweigt das "kriminelle Team" der BGHW-Bremen und erhält auch keine Rüge.

 

So kam es zum Beschwerdeverfahren vgl. Az.: E 207/09 und mein Sachbearbeiter & Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] erregte den Irrtum, er habe ein Gewissen und wurde von meinem Fall angeblich abgezogen, wie der Aktenvermerk am 21.07.2009 dokumentiert. Und ist für die Handakte angefertigt worden, die mir damals zur Akteneinsicht verweigert aber später vorgelegt wurde.

 

Dazu ist aufgefallen, der Sachbearbeiter Herr [18] hat meine Akte wahrhaftig weiter bearbeitet und wurde in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 als Ansprechperson [18] aufgeführt.

 

Und danach wurde der Aktenvermerk in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Der Geheimhaltung muss ich folgen, denn ich werde von dem Team der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Es entsteht der Eindruck, wenn ich im Gefängnis sitze, dann ist die Ordnung in unserem Sozialsystem wiederhergestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" kann sich den nächsten Fall vornehmen.

 

Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"   

Das "Team" der BGHW Bremen hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seite) gerichtet an die BGHW Hauptverwaltung Mannheim u. a. wörtlich vorgetragen:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Am 17./28.11.2009 hat die BGHW ihr "Problem" mit mir wie folgt dokumentiert:

 

Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. […] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“

 

"Kriminelle Vereinigung" rechtfertigt sich nicht  

Dazu ist zu sagen, mein Fall steht schon seit vielen Jahren in den Zeitungen aber die BGHW rechtfertigt sich nicht. Weitere Aufklärung soll es nicht geben und dabei geht das Team der BGHW nach "Stasi-Manier" vor. So hat das Team mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erlassen und seinen Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt, welches noch am Wirken ist. Und so befinde ich mich natürlich seit 13 Jahren "Im Labyrinth des Schweigens". 

 

Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 

ist in dem Urteil vor dem SG Bremen am 19.06.2014 zum Tatbestand geworden (vgl.: Az.: S 29 U 121/13), dem Gericht ist wörtlich bekannt:

 

"Wegen beiden Unfallsachen forderte der Kläger die Beklagte wiederholt mit außergerichtlichen Schreiben und in persönlichen Vorsprachen dazu auf, den Sachverhalt weiter aufzuklären und bisherige Mängel in der Sachaufklärung einzugestehen und zu erläutern. Nach Einsicht in die Verwaltungsakten im Jahre 2009 beschwerte sich der Kläger zudem in diversen Schreiben über festgestellte "Merkwürdigkeiten", eine mangelhafte Sachverhaltsaufklärung und den Verdacht auf gezielte Erregung von Irrtümern. Mit internem Schreiben vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Insofern war dem Gericht bekannt, die Sache könnte gefährlich werden.

Mehr zum Urteil vom 19.06.2014 >Klick. 

 

Mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte dem Gericht mitgeteilt, dass die interne Stellungnahme nicht mehr auffindbar sei.

 

Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"   

Im "Kampf um Unfallrente" ist mir die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt worden, die ich niemals erhalten sollte und an die Hauptverwaltung Mannheim gerichtet war. Es war der Plan wie weiter vorzugehen ist. 

 

Die interne Stellungnahme habe ich der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen zur Bewertung vorgelegt Die Kripo kam u.a. zu dem Ergebnis es sei eine "Stasiakte" und eine "kriminelle Vereinigung" sei am Wirken die nach "Stasi-Manier" vorgeht. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht und werden nicht Zurückrudern. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der "2. Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte die Kripo nicht glauben und wünschte eine Kopie von der "Stasiakte", dem Wunsch bin ich gefolgt. 

 

Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang liegt ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 vor. Ferner das Schreiben vom 26.05.2015 aus der Staatsanwaltschaft Bremen.  

 

Die Zeitung hat über die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 berichtet, die ich mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe.

Von Anfang an berichten die Zeitungen über meinen Fall. Auch wie ich das letzte Mal 06.09.2019 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Aber das Fernsehen verweigert die Berichterstattung mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt das bringen wir, aber nicht Ihren Fall." 

 

Es ist der Ansatzpunkt, eine Meinungsfreiheit gibt es beim Bremer-Fernsehen nicht und befinden uns im Im Labyrinth des Schweigens. Über den Sender wird die Öffentlichkeit nichts erfahren, vgl. mein Schreiben vom 10.10.2022.  

 

Die Behörden Wirken wie vor 80 Jahren und halten die Wahrheit in den Akten zurück. Siehe mein Widerspruch vom 11.11.2023. 

 

 

05.10.2009

Nach dem Sichten, der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten) war das Vertrauensverhältnis zwischen der BGHW und mir nicht mehr gegeben.

Die Berufsgenossenschaft ist eine gute Sache, jedoch bin ich an eine "kriminelle Vereinigung" geraten und ist keine üble Nachrede und Verleumdung. Bei den Mitarbeitern der BGHW liegen nun die Nerven blank. Denn ich konnte aufdecken, von Anfang an ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Insoweit liegt auch von der Unfallbehandlungsstelle der BG ein Zwischenbericht vom 10.07.1969 vor, mit dem Hinweis:

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht mehr gegeben ist."

 

Dazu im Einklang ist es auch am 08.11.2018 zum Sondereinsatz der Polizei in der Behörde der BGHW gekommen.

Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen v. 05.10.2009 (E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Nun werde ich zur Geheimhaltung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld.

 

Am 28.11.2009 haben die Mitarbeiter der BGHW dokumentiert, in der Behörde wird der Auftritt mit einer Waffe erwartet.

Die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht rechtfertigen und so wird die Ursache der Bedrohung nicht weiter diskutiert. Dazu ist zu sagen:

Nach dem Grundgesetz Art. 20 (4)

bin ich verpflichtet die Ordnung aufrecht zu erhalten. Presseberichte u. ein Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) liegen mir vor u. dokumentieren: Durch meine Aufmerksamkeit konnte eine bewaffnete Bande dingfest gemacht werden die Millionen-Beute gemacht haben. Dafür habe ich eine Belohnung erhalten.

 

04.09.2009

Als ich aber bei den Berufsgenossenschaften und am Sozialgericht Bremen mit meinem Anwalt am 04.09.2009 Prozessdelikt aufgedeckt habe, wollte mein Anwalt mit meiner Sache nichts mehr zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Am 04.09.2009 (Bl.699) hat die BGHW erfahren, Prozessdelikt aufgedeckt und nun haben sie ein "Problem".

 

15.09.2009

Ich habe weitergemacht und mein Schreiben vom 15.09.2009 hat mein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09 ausgelöst. 

 

05.10.2009

Sofort hat die BGHW-Bremen unter dem Az.: E 207/09 mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 auf drei Seiten der BGHW Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: Es gibt mit mir ein "Problem" und weiter wurde vorgetragen:

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.

 

18.11.2009

Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 sollte ich niemals erhalten. Wie die Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 (Bl.1697) dokumentiert. Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim v. 27.05.2009 habe ich  v. 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme aus der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten. Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam zu der Wertung, ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Dazu wurde mir erklärt, ich könnte der zweite "Gustl Mollath" werden, denn die Verwaltung hat eine psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit im Visier, vgl. Gesprächsnotiz vom 28.10.2011. Die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Damit sind der Kripo und dem Polizeipräsidenten Bremen die Hände gebunden, vgl. Schreiben vom 12.03.2012. Und wurde mit meiner erfolglosen Strafanzeige bei der STA Bremen vom 22.11.2012 zementiert. Dazu im Einklang liegt der STA Bremen die Strafanzeige vom 02.09.2014 vor und bestätigt, meine sämtlichen Anschuldigungen im Schreiben vom 08.02.2015 sind begründet. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen eingestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" war personifiziert.

 

Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen und m. M. Boss der "kriminellen Vereinigung" seinen Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt. Und verhindert damit die weitere Aufklärung.

 

Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.

 

Freie Meinungsäußerung ist das erste Sinnbild der Demokratie.

Wo haben die Behörden das erste Sinnbild der Demokratie gelassen, über welches der Weser-Kurier am 19.09.1945 berichtet hat?

Die Berufsgenossenschaften und das Sozialgericht Bremen folgen nicht dem Gesetzgeber. Ich dokumentiere mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit, was Carl Hofstädt aus Berlin im Jahre 1904 mit dem Titel seiner nächsten Broschüre angekündigt hat: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"

 

Aktenführend ist die BGHW Bremen, jedoch wird mein Fall auch in der BGHW Hamburg und in der Direktion Mannheim bearbeitet.

 

Die Akte ist das Regiebuch für einen Psychothriller.

Ich habe zwei schwere Arbeitsunfälle im Jahre 1968 und 2001 überlebt und kämpfe um sachgerechte Unfallrente bei meiner zuständigen BGHW Bremen. Das Lesen der mir vorliegenden Behördenakten (6.000 Blatt) einschl. vieler interner E-Mails und Schreiben zwischen der BGHW-Bremen, der Hauptverwaltung-Mannheim und der BG ETEM-Köln, ist wie eine Reise durch das Strafgesetzbuch und das Sozialgericht Bremen ist dabei. Die Akte ist das Regiebuch für einen Psychothriller und die BG-Unfallstation wollte schon am 12.01.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen. Bis zu meinem Stromunfall im Jahre 2001 habe ich im MED. TECHN. NOTDIENST die Unfall-Opfer versorgt. Als Unfallopfer konnte ich an ihren Sorgen teilnehmen und habe mir die Gerechtigkeit zur Herzenssache gemacht. Mein Fall ist kein Einzelfall, aber unglaublich. Würden die Zeitungen nicht darüber berichten, hätte ich wohl aufgegeben.

 

Schlichtung (Mediation) 

Mit einer Mediation (Schlichtung) wollte die Beklagte in diesem komplexen Fall weiter Vorgehen. Dieses hat die zuständige Richterin nicht zugelassen. Vgl. Gesprächsnotiz vom 01.09.2010. Am 15.10.2010 kam es zu 8 Urteilen und keinen Konflikt beseitigt haben.

 

02.03.2011

Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte 

Es ist am 02.03.2011 dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

02.07.2013

Danach hat das SG die Mediation mit Schreiben vom 02.07.2013 angeboten. Und mit dem Schreiben vom 13.03.2014 hat die Güterichterin die Mediation verweigert.

 

Für Kriminelle bin ich eine gefährliche Person.

Denn ich bin der Mann der alles aufdeckt. So konnte "das Schwert der Gerechtigkeit" am 19.06.2014 zweimal zuschlagen, es kam zu Teilerfolgen, aber nicht kräftig genug. Auch darüber hat die Zeitung berichtet. Ich musste also weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht." Am 23.06.2015 war mir der nächste wichtige Teilerfolg gelungen und hat meine abgefundene Rente wieder eingesetzt. Danach hat die BGHW dafür gesorgt, das ich unter Schwerverbrechern im Gefängnis lande und letztmalig am 06.09.2021 bin ich aus dem Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die ich auf unbegrenzte Zeit unter der Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Geldstrafe geheimhalten muss. Vor dem Gefängnis kam es zum Interview mit der "taz.bremen" die meinen "Kampf um Unfallrente" und Gerechtigkeit - wie der Weser-Kurier u. Bild-Bremen - seit 2010 verfolgen.

 

Zu meiner Person ist noch zu sagen:

Ich bin Halbweise und ein Bremer Butjer. Mit der Feldpost wurde am 23.10.42 bekannt, unser Vater wird vermißt. Danach hat sich unser Opa (Paul Eden) - der Bruder von Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden und Schwiegersohn des Glasfabrikanten Otto Schott in Jena - um uns gekümmert. Mein Großonkel Rudolf ist im Jahre 1925 an einem Arbeitsunfall (Fahrradsturz) verstorben und "Als Chirurg unsterblich geworden", darüber hat auch die Zeitung berichtet am 15.09.2012.

 

08.04.2020 

Auch ich habe am 08.04.2020 einen schweren Fahrradsturz erlitten.

Nach meinen Arbeitsunfall im Jahre 1968, 1992 und 2001 kam es aus mittelbarer Unfallfolge am 08.04.2020 zu meinem Fahrradsturz. Und hat zur Wirbelsäulenfraktur geführt, mit nicht mehr abklingenden Beschwerden. 

 

Auf ungeklärtem Sachverhalt

kam die Sache vor das Landessozialgericht (LSG) Bremen. Mit dem Beschluss vom 22.09.2023 hat sich die BGHW verpflichtet, erneut zu Prüfen, ob es sich bei meinem Fahrradsturz um eine mittelbare Folge, der mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt und als Tatbestandsmerkmal muss aber ein Gesundheitsschaden oder Tod festgestellt sein.

 

02.11.2023

Beklagte folgt nicht der zugesagten Verpflichtung

Am 02.11.2023 hat die BGHW einen Bescheid angefertigt u. dokumentiert, die Beklagte ist nicht dem Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 gefolgt. So hat die BGHW auch keine Überprüfung vorgenommen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten drei Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. Die anerkannten Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1992 und 2001 hat die Beklagte nicht einmal im Bescheid aufgeführt.  

 

Dazu ist zu sagen: 

Meine Behördenakte hat gezeigt, dass bewusst oder unbewusst bei der Feststellung der Unfallfolgen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten bestehen. Damit ich keine Nachteile erleide, muss unbedingt eine sorgfältige Prüfung erfolgen. Insoweit sind die Mitarbeiter zu befragen, wie es zu den Pflichtverletzungen bzw. Unstimmigkeiten kommen konnte!? Und die für mich nachteiligen Schriftstücke müssen natürlich aus der Akte entfernt werden. 

 

17.11.2009

Es liegt ein Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 17.11.2009 vor und dokumentiert in 44 Punkten Pflichtverletzungen. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hat allein die aktenführende Behörde zu entfernen. Also die BGHW Bezirksverwaltung Bremen

  

18.01.2010

Mittarbeiter der BGHW haben "Redeverbot"

Die Pflichtverletzungen können von den Mitarbeitern nicht diskutiert und somit auch nicht entfernt werden. Denn der Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinem Personal mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Dieses "Redeverbot" haben die Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift bestätigt und ist noch am Wirken. Es belastet natürlich das Gewissen der Mitarbeiter, weil sie etwas in ihrem Sinne bzw. der BGHW verbergen müssen, vgl. Schriftstück vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) und verhindern auch die am 16.04.2013 zugesagte Interpretation über den Akteninhalt. 

 

26.07.2010

In dem Schreiben vom 26.07.2010 behauptet die BGHW wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

 

Bis dato hat die BGHW nicht erklärt, wie es zu dem unglaublichen Ergebnis kommen konnte.  

Die Verwaltungsentscheidung über das "Redeverbot" vom 18.01.2010 und Schreiben vom 26.07.2010 (Az. E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Und dabei werde ich mit einer Strafe bedroht.

 

08.04.2014

Fit im Büro halten sich die Mitarbeiter der BGHW auf dem Behördendach. Darüber hat der Weser-Kurier am 08.04.2014 berichtet.

 

Und über meinen "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" kam am 30.10.2014 ein Zeitungsbericht. 

 

Dem folgte "Das Schwert der Gerechtigkeit" und über meine Erfolge berichtete die Zeitung am 05.11.2014.

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt." 

 

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

Jetzt wird die BGHW aufdecken: Meine Unfallfolgen haben sich verschlimmert und führten zu einer unregelmäßigen Arbeitsaufnahme. Mein damaliger Arbeitgeber (Reha Team) hat meine unregelmäßige Arbeitsaufnahme dokumentiert und ich habe am 23.08.2000 eine schriftliche Abmahnung erhalten. Die Sache kam vor das Arbeitsgericht Bremen und mit einem Vergleich vom 26.04.2001 hat am 30.09.2001 das Arbeitsverhältnis sein Ende gefunden. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt war ich nicht mehr vermittelbar und habe seit 2001 auf die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall im Jahre 1968 und 2001 gewartet und vor dem Sozialgericht Bremen bis zum Bundessozialgericht Kassel darum gekämpft. Die Ermittlungen zur Feststellung der Unfallfolgen hat die BGHW im Jahre 2004 abgeschlossen. Dazu im Einklang hat die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 (Bl.674) dokumentiert:  

 

"Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung besteht keine Aussicht mehr, mich durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."

 

Aufgrund der in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Unfallfolgen war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Dazu im Einklang musste natürlich die Rentenerhöhung ausfallen.

 

Herr [20-2] ist Geschäftsführer der BGHW Bremen und hat mit seinem Schreiben vom 25.04.2008 dazu erklärt. An die Einschätzungen bzw. Diagnose  der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. Jedoch haben seine Mittarbeiter die Diagnose und festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt in der Sache Fahrradsturz der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird dafür sorgen, dass die BGHW die diagnostizierten Unfallfolgen im Sinne des § 8 SGB VII im Bescheid 1:1 einzutragen hat.  

 

Lehnt die BGHW die Eintragung 1:1 als "nicht erforderlich" ab, müsste das Gericht für die Eintragung sorgen weil es darauf ankommt, welcher Gesundheitsschaden im Sinne des § 8 SGB VII diagnostiziert wurde.

 

Siehe Schreiben aus dem LSG Bremen vom 04.11.2008 (Bl.1323) gerichtet an die Beklagte mit dem Schriftsatz meines Anwalts vom 31.10.2008 als Anlage in Kopie.

 

25.10.2012

Klagehäufung, Dauerthema Mehrbedarf, Gericht ist "lahmgelegt"

In meinem Fall hat sich die Beklagte über die Klagehäufung mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 beim SG Bremen beschwert. Über das Dauerthema Mehrbedarf hat auch das LSG Bremen in der Kreiszeitung 29.03.2012 berichtet. Und das LSG Bremen mit dem Vorsitzenden Richter am LSG Bremen wird natürlich auch "lahmgelegt".

 

Es folgen Schriftstücke vom 27.02.2004, 25.04.2008, 25.10.2012, 22.09.2023 und dokumentieren die Wahrheit.

 

16.04.2013

Meine Webseite habe ich der BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 angekündigt und ist quasi die Fortsetzung einer Broschüre aus dem Jahre 1904 von dem Berliner Carl Hofstädt über seinen Kampf um Unfallrente und die gleiche Frage hat auch die DGUV gestellt: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"   

 

Meine Unfälle und Korbmenschen als Unfall-Opfer. 

 

International sind die Berufsgenossenschaften tätig, 

die in meinem Fall verwickelt sind. Und die Mitarbeiter haben sich mit der folgenden Fotostrecke in der Öffentlichkeit präsentiert. >Klick

 

 

***

19.06.1968

Ich beginne nun mit meinem 1. Arbeitsunfall im chron. Ablauf: 

 

Zu meinem Verkehrsunfall im Jahre 1968 ist zu sagen:

Am 19.06.1968 kam mir - E. W. Neumann - als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (später BLG) ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Meine Unfallfolgen konnten bis dato nicht entschädigt werden. Dafür hat die "kriminelle Vereinigung" mit dem Zurückhalten von Beweismittel gesorgt. Aufgedeckt und dokumentiert hat es der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011. Mit dem Hinweis auf den Bericht der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG  Bremen ist sogleich Prozesslüge dokumentiert. Denn Manipulations-Unterstellungen wies die Beklagte in dem Prozess als völlig ungerechtfertigt zurück. Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

 

12.10.1968 

Das Handeln der Berufsgenossenschaft habe ich seit meinem ersten Arbeitsunfall vom 19.06.1968 als merkwürdig erkannt. So war in dem Arztbericht der BG Unfallstation vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) noch die richtige Diagnose dokumentiert. 

 

10.09.1969 

Jedoch mit dem weiteren Zwischenbericht vom 10.09.1969 aus der BG-Unfallbehandlungsstelle wurde erkannt. hier stimmt etwas nicht, denn wörtlich wurde nun vorgetragen:

 

"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen,[...]" 

 

Mit dem Zwischenbericht (10.09.1969) ist nämlich der Irrtum erregt worden, auf dem chirurgischen Fachgebiet gibt es keine Unfallfolgen. Und dem Irrtum folgen alle Gutachten bis dato. So wurde auch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem chirurgischen Fachgebiet beziffert. Vgl. Gutachten vom 20.05.1970 und 15.06.2005. Tatsächlich liegt aber die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auf dem chirurgischen Fachgebiet und ist als Unfallfolge im Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt.

 

Schon in dem Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Az. S 18 U 186/03 hat die Beklagte mit dem Schriftsatz vom 07.02.2005 bei Gericht angefragt, ob die Beklagte wie im Verwaltungsverfahren eine Begutachtung nach ihren wünschen durchführen darf. Damit war der Richter einverstanden und zementiert, dass die Richter von der Wahrheit nichts wissen wollen.  

 

Die Gesetzwidrigkeit ist mit dem Schreiben vom 13.02.2011 stichhaltig dokumentiert Und beginnt mit dem Zwischenbericht aus der BG Unfallbehandlungsstelle Bremen vom 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62. Hier ist ein Arztfehler und an der Unterseite meiner li. Kniescheibe eine Fraktur als Unfallfolge dokumentiert mit all meinen Beschwerden. Davon hat der leit. Arzt am 10.07.1969 einen längst verheilte kleine Knochenrißverletzung am Unterpol meiner li. Kniescheibe gemacht und keine Beschwerden auslösen. Ich habe von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und habe den Fehler dem leit. Arzt erkennbar gemacht. Seinen Fehler hat der leit. Arzt nicht beseitigt und hat am 10.07.1969 in seinem Zwischenbericht festgesetzt:   

 

"Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht mehr gegeben ist.

 

11.03.1975

Abfindung meiner Dauerrente war am 11.03.1975 m. M. rechtswidrig. Denn die BGHW hat keine Gesamt- MdE beziffert, sondern nur eine Teil -MdE von 25 %. Es war aber eine Gesamt-MdE von mehr als 25 % von dem Rentengutachter schon im Gutachten vom 25.08.1969 (Bl.131/5) angesagt. Somit durfte die Unfallrente gemäß dem Gesetz und § 604 RVO nicht auf Lebenszeit abgefunden werden. Denn schon durch die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet stand eine Gesamt- MdE von mehr als 25 % im Raum. 

 

22.11.1984 

In der Medizintechnik habe ich seit dem 22.11.1984 viel über das merkwürdige Handeln der Berufsgenossenschaften erfahren. Und meine Kundschaft hatte auch unter der Diagnose Asbestosezu leiden.

 "Fehler müssen vollständig beseitigt werden". 

 

Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich 16 Jahre im Med. Techn. Notdienst gearbeitet und so bearbeite ich auch meine Verletztenakte.

 

17.09.1992

 

Mein Arbeitsunfall am 17.09.1992

 

 

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 17.09.1992 zu einem Verkehrsunfall mit rechter Knieverletzung.

 

 

 

23.08.2000: Abmahnung wegen unregelmäßige Arbeitsaufnahme 

Weil sich die Unfallfolgen verschlimmert haben kam es zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und zur Abmahnung am 23.08.2000. Später und mit einem Vergleich vom 26.04.2001 wurde das Arbeitsverhältnis mit der Firma Reha-Team Bremen Medizintechnik zum 30.09.2001 vor dem Arbeitsgericht Bremen aufgehoben. Danach war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.

 

06.02.2001 

 

Mein Arbeitsunfall am 06.02.2001

 

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 06.02.2001 zu einem Verkehrsunfall ohne Dauerschaden. Im Notarztbericht vom 06.02.2001 wurde dokumentiert, mein Herz war frei von Vorhofflimmern (VHF). Es ist ein wichtiger Vorbefund für den späteren Arbeitsunfall am 20.03.2001 mit dem Gesundheitsschaden VHF.

 

20.03.2001  

 

Mein Arbeitsunfall am 20.03.2001

Zu meinem Stromunfall im Jahre 2001 ist zu sagen:

 

In dem umfangreichen Verwaltungsverfahren haben die medizinischen Gutachten der BGHW mein Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 dokumentiert. Hier von abzuweichen gab es keinen Grund. So hat die BGHW gemäß § 8 SGB VII meinen Stromunfall als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt, aber rechtswidrig wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen. Damit erspart sich die BGHW auf rechtswidrige Art jede Entschädigung. Diesen Fehler und Prozessdelikt konnte ich am 26.08.2009 mit meinem Anwalt aufdecken. Mit dem Hinweis auf den Bericht der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG  Bremen ist sogleich Prozesslüge dokumentiert. Denn Manipulations-Unterstellungen wies die Beklagte in dem Prozess als völlig ungerechtfertigt zurück. Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

 

20.03.2001  

Mein schwerer Arbeitsunfall geschah am 20.03.2001 in der Medizintechnik mit einem starken Stromschlag mitten in mein Herz.

 

Danach wurde chronisches Vorhofflimmern (VHF) diagnostiziert. Mit einem medizinischen Gutachten vom 21.07.2008 wurde dem Richter [5] am LSG (Landessozialgericht) Bremen glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Jedoch in seinem Urteil vom 18.12.2008 folgte der Richter [5] weiter dem Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 welches unrichtig davon ausgegangen ist, mein VHF habe schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Beisitzender Richter war der jetzige Direktor am SG Bremen. Und mit Schreiben vom 10.03.2020 wurde bekannt, dass die Gerichtsakte beim SG Bremen zur Sache Stromunfall nicht mehr auffindbar sei.

 

Von Anfang an wird gemäß § 8 SGB VII ein Arbeitsunfall nur anerkannt, wenn ein Gesundheitsschaden/Tod eingetreten ist. Den Gesundheitsschaden haben die Mediziner der BGHW im Verwaltungsverfahren als Vorhofflimmern in den Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003 diagnostiziert, wurde aber nicht im Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) vom 27.04.2004 eingetragen. Da haben wir den "Betrug", denn wird im Bescheid kein Gesundheitsschaden eingetragen bekommt man auch keine Entschädigung. Mit dieser bloßen Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Die Gerichte betreiben keine vollständige Aufklärung und folgen der Beklagten. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

 

05.11.2002 

Es kam am 05.11.2002 zum Treppensturz mit li. Fuß-Verletzung. Die Beklagte hat mit dem Schreiben vom XY aktenkundig vorgespiegelt ein Sachverständiger habe die Sache bearbeitet. Tatsächlich wurde dem Sachverständigen mein Treppensturz nicht zur Bearbeitung vorgelegt. 

 

 

11.03.2003

BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt. 

 

 

Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Danach wurde mein Name in die allgemeine Stellungnahme eingetragen und wurde postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. So hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Die Lüge wurde erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) erkannt. 

 

29.08.2003

Kaum zu glauben aber wahr:

 

Bei der BG ETEM in Köln hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (Herr 10-2) nach den Wünschen der BGHW falsches Beweismittel am 29.08.2003 zum Ablehnen meiner Ansprüche angefertigt. Und hat mir mit Schreiben vom 18.11.2004 vorgetäuscht:

 

"Seitens der GroLa BG (jetzt BGHW) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."

 

Und seine Stellungnahme vom 29.08.2003 soll das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem Fall sein. Mit Schreiben der BG ETEM vom 07.05.2009 (Bl.771/3) wurde bekannt, dass die BG ETEM keinen Begutachtungsauftrag erhalten hat. Damit wurde Herr [10-2] der Leiter des  Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle als Lügner erkennbar. Die BGHW ist nicht dem Gesetz und Untersuchungsgrundsatz nach § 200 SGB VII gefolgt. Ferner habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Und nun sollte das Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) aus der Akte entfernt werden. Darauf hat die BGHW mit Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 die Unwahrheit wie folgt festgesetzt:  

 

"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."

 

So ist dokumentiert, die Stellungahme vom 29.08.2003, die als Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW hervorgegangen sein soll, wurde bei der Urteilsfindung am 18.12.2008 (Az.: L 14 U 199/06) zum Tatbestand. Dieser Vorgang ist natürlich gesetzwidrig.

 

12.01.2004  

Mit dem Schreiben vom 12.01.2004 hat die Unfall-Ambulanz von der BGHW die Akte angefordert und wollte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW verhindert. Dazu wurde der Unfall-Ambulanz ein falsches Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Schreiben der GroLa BG (jetzt BGHW) vom 30.01.2004 vorgelegt. Das Rentengutachten wurde gesetzwidrig von einem mir unbekannten Arzt angefertigt und mit dem Schreiben der BGHW vom 04.04.2017 nach 13 Jahren aus der Akte entfernt. Sogleich wurde die Stellungnahme der ärztlichen Beraterin Frau Dr. [8-3] vom 02.02.2005 aus der Akte entfernt und rechtswidrig angefertigt wurde. 

 

27.02.2004

Ich warte auf die Entschädigung, denn die Ermittlungen hatte die BGHW mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 (Bl.674) abgeschlossen mit der Feststellung: Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung besteht keine Aussicht mehr, mich durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern.

 

Aktenkundig hat die BGHW die im Verwaltungsverfahren und in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen hat. Nun liegt ein Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird nach mehr als 19 Jahren dazu führen, dass die BGHW die festgestellten Unfallfolgen mit Bescheid zur Tatsache macht.

 

 

27.04.2004  

Der Bescheid vom 27.04.2004 wurde zur Geheimhaltung unter der Nr.: 9 aufgeführt und dokumentiert eine Pflichtverletzung, womit sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung erspart. Und für finanzielle Einsparungen hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten. Und ich habe am 18.12.2008 meine Klagen vor dem LSG Bremen in allen Instanzen verloren.

 

27.04.2004   

BGHW hat meiner Krankenkasse (hkk) mit Schreiben vom 27.04.2004 (Bl.229) ihren Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) in Kopie vorgelegt. Der im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt hat. Jedoch in dem Bescheid hat die BGHW überhaupt keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Sogleich gibt die BGHW wörtlich bekannt:

 

"Gleichzeitig melden wir unsere Erstattungsansprüche gemäß § 105 SGB X an, den wir nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beziffern werden."  

  

Krankenkasse erkennt nicht den unvollständigen Bescheid.

Jedoch für welchen Gesundheitsschaden die BGHW Erstattungsansprüche stellt, wurde nicht festgesetzt und auch nicht von der HKK hinterfragt. Und so erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Und die hkk verlangt von mir die Medikamentenzuzahlung. Den o.g. Bescheid  vom 27.04.2004 (Bl.227) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung unter der Nr. 9 aufgenommen. Am 07.01.2023 habe ich die Abt. Abrechnungsbetrug bei der hkk erneut eingeschaltet  

 

07.02.2005

Schon in dem Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Az. S 18 U 186/03 hat die Beklagte mit dem Schriftsatz vom 07.02.2005 bei Gericht angefragt, ob die Beklagte wie im Verwaltungsverfahren eine Begutachtung nach ihren wünschen durchführen darf. Damit war der Richter einverstanden und zementiert, dass die Richter von der Wahrheit nichts wissen wollen.

 

28.02.2005

Prozessbetrug war am 28.02.2005 vollbracht

Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) und dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 (Bl.751 ff) war der Prozessbetrug in der Stromunfallsache abgeschlossen. Und konnte mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 objektiviert und dokumentiert werden.    

 

19.06.2007

LSG Bremen & Beklagte interessiert die Wahrheit nicht  

und haben am 19.06.2007 keine Amtshilfe zugelassen. mehr 

 

10.06.2008

Mein Anwalt hatte die Kritikpunkte mit dem Schriftsatz vom 10.06.2008 dem Gericht vorgelegt und die Beklagte hat eine freigestellte Stellungnahme gegenüber dem Gericht mit einem Aktenvermerk verweigert. 

 

18.12.2008

Meine Klagen habe am 18.12.2008 mit Falschurteilen auf ungeklärtem Sachverhalt vor dem LSG Bremen verloren siehe Az.: L 14 U 183/05 und L 14 U 199/06. Und war nur durch Prozessdelikte möglich.

 

05.01.2009

Prozessdelikt, zementiert eine "kriminelle Vereinigung"!

Denn in den Berichten vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten selbst wörtlich dokumentiert:

 

"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."

 

09.06.2009

Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde (scheinbar) abgezogen.

Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] wurde von der Bearbeitung meiner Fälle offiziell abgezogen. Wie der Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) nachvollziehbar dokumentiert. Aber nur scheinbar, denn wahrhaftig hat Herr [18] auch das Beschwerdeverfahren gegen seine Person (Az.: E 207/09) in seinem Sinne bearbeitet. Insoweit ist es auch zu dem internen Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gekommen und an die Direktion in Mannheim gerichtet war. 

 

Die BGHW hatte die Information, dass es zu einer Anzeige gegen die BGHW und ihrem Prozessbevollmächtigten Herrn [18] wegen Betrug kommt. Und ist mit dem Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) nachvollziehbar dokumentiert. Und Herr [18] ist schon am 08.06.2009 zu der wörtlichen Entscheidung gekommen:

 

"[...] bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."   

 

02.07.2009 

Mit Pflichtverletzungen hat das Team der BGHW in Bremen "über das Ziel hinausgeschossen" meine mögliche Unfallrente (AU 2001) und mögliche Rentenerhöhung (AU 1968) zu verhindern. Mein Bearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde am 02.07.2009 von meinem Fall abgezogen. 

 

21.07.2009 

Darauf wurde Herr [18] von meinem Fällen abgezogen und ist mit dem Aktenvermerk vom  21.07.2009 dokumentiert und sich in der Handakte ohne Blattnummer befindet. Und ist seit dem 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung unter der Nr.: 28 +29 aufgelistet. 

 

21.07.2009 

Zum Prozessbevollmächtigten Herrn [19-1] ist zu sagen.

Der in Prozessdelikt verwickelte Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [18] wurde von meinen Fällen am 21.07.2009 abgezogen nachdem ich die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet habe (17.11.2009). Herr [11-3] und Herr [19-1] haben meine Fälle übernommen

 

und haben mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" von dem Geschäftsführer der Beklagten Herrn [20-2] erhalten. Am 16.04.2013 hat der Sachbearbeiter Herr [11-3] in einer Telefonnotiz dokumentiert, mit mir zusammen soll der Akteninhalt besprochen werden. Tatsächlich war dieses aber gar nicht möglich, denn Herr [11-3] hatte ja seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Und auch dieses Gespräch am Telefon vom 16.04.2013 war ihm natürlich untersagt. 

 

26.08.2009

In der Stromunfallsache hat mein Anwalt Dr. jur. hat mit mir und dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklage (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Das LSG Bremen hatte für Manipulation-Unterstellungen kein "rechtliches Gehör" und war somit ebenfalls angreifbar. Es war der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und habe mir die Staatsanwaltschaft zur Hilfe geholt.

 

04.09.2009

Als ich aber bei den Berufsgenossenschaften und am Sozialgericht Bremen mit meinem Anwalt am 04.09.2009 kriminelle Handlungen aufgedeckt habe, wollte mein Anwalt mit meiner Sache nichts mehr zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

15.09.2009

 

Ich habe weitergemacht und mein Schreiben vom 15.09.2009 war der Anfang für ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Direktion Mannheim mit dem Az.: E 207/09.  

  

 

05.10.2009

 

Darauf hat die BGHW Bremen mit dem internen Schreiben vom 05.10.2009 der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet, mit mir haben sie ein "Problem" und werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen.

 

BGHW in Bremen ist die aktenführende Behörde und hat einen neuen Geschäftsführer: "Neue Besen kehren gut". "Aber die alten kennen die schmutzigen Ecken". Das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim, hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Aber wer ist "Gustl Mollath"?!

 

17.11.2009

Mit Schreiben vom 17.11.2009 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen in 44 Punkten erkannt, meine Behördenakte muss bereinigt werden. Dafür sei die aktenführende Behörde zuständig, aber die Behörde nimmt keine Bereinigung vor.

 

17./28.11.2009

Und mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 hat die BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: 

 

"Wir werden eine Grenze aufzeigen und wollen uns nicht kriminalisieren lassen. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, das er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden."

 

Dazu ist zu sagen:

Es ist der Ansatzpunkt, ich habe eine "kriminelle Vereinigung" aufgespürt und jeder kontakt mit mir soll beendet werden, damit die weitere Aufklärung verhindert wird.   

 

18.01.2010  

Den BGHW-Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. 

Am 28.11.2009 hat die "kriminelle Vereinigung" schon richtig dokumentiert: So kann es nicht weitergehen, demnächst müssen sie sich in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Von dem Geschäftsführer der BGHW wurde mir mit Bescheid vom 18.01.2010 Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Das Hausverbot hat die Beklagte mit dem Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.

 

26.07.2010

Die BGHW entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke und hat in dem Schreiben vom 26.07.2010 wörtlich behauptet:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat.

 

Natürlich war es ein falsches Ergebnis und am 01.09.2010 wünschte die Beklagte die Mediation oder ähnliches. Damit war das SG Bremen aber nicht einverstanden und hat am 15.10.2010 in acht Fällen meine Klagen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit abgeschmettert. Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet.

 

30.01.2011

"Wem was anzulasten ist" hatte ich mit meinem Schreiben vom 30.01.2011  dokumentiert. Eine detaillierte Stellungnahme hat es von der BGHW bis dato nicht gegeben.

 

13.02.2011  

Rentengutachter hat mit dem Schreiben vom 13.02.2011 Manipulation aufgedeckt, die BGHW hat zu meinem Nachteil Beweismittel zurückgehalten und so hat die BGHW das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert. 

  

02.03.2011

Auf dem Dach der Behörde hält sich das Team der BGHW Fit.

Die BGHW sucht neue Mitarbeiter. >Klick

Schon am 02.03.2011 hat die BGHW in meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 29/11) wörtlich dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und fühlen sich daher für befangen."

   

03.03.2011  

"Wem was anzulasten ist" hatte ich mit dem Schreiben vom 03.03.2011 dokumentiert. Eine detaillierte Stellungnahme hat es von der BGHW bis dato nicht gegeben.

 

08.04.2011

Die BGHW hat selbst am 08.04.2011 dokumentiert: 

 

"Eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann bietet wenig Aussicht auf Erfolg."

 

08.04.2011

Regionaldirektor benötigt "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft 

Regionaldirektor benötigt die Bestrafung meiner Person und will damit gegenüber seinem Personal eine "Signalwirkung" auslösen. 

 

Am 08.04.2011 hat die BGHW Mannheim und Bremen über das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert:

 

 

"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin.

 

28.10.2011

Dazu ist zu sagen:

Es ist richtig, dass ich die Mitarbeiter wegen rechtswidriger Handlungen beschuldigt habe und dafür liegen mir die Beweismittel greifbar vor.

 

In der Gesprächsnotiz vom 28.10.2011 wurde ich ins schlechte Licht gestellt, obwohl die BGHW dafür kein Beweismittel vorlegen kann. So wurde ich als Person dargestellt, die nicht ganz Zurechnungsfähig sein soll. Dabei denke ich an "Gustl Mollath".  

 

Die Kripo hat bei meiner Vernehmung erklärt, ich müsste mir wegen einer Strafanzeige der BGHW vom 06.03.2012 keine sorgen machen und wird von der STA Bremen eingestellt. So ist es mit dem Schreiben der STA Bremen vom 27.03.2012 auch geschehen. Schuldunfähigkeit wurde gar nicht überprüft. So konnte ich kein 2."Gustl Mollath" werden, der 7 Jahre zu Unrecht in einer Anstallt verbracht hat. Dieses Ziel wurde an anderer Stelle mit dem Schriftsatz der BGHW am 24.06.2013 und der Verfügung aus der STA Bremen vom 19.06.2017 nachvollziehbar gewünscht. Die Generalstaatsanwalt Bremen hat es aber mit dem Bescheid vom 27.01.2017 nicht zugelassen. M. M. will die Generalstaatsanwaltschaft jede weitere Ermittlungen verhindern, weil dabei das Ansehen der deutschen Sozialversicherung leidet.

 

07.03.2012 

Mitarbeiter der BGHW kennen ihre Fehler und können nicht mehr zurückrudern, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Und erwarten einen Amoklauf, weil sie keine Aufklärung betreiben können/dürfen und haben auch "Redeverbot". Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, dass die Geschäftsführung der BGHW die Kriminalpolizei Bremen mit der E-Mail vom 07.03.2012 eingeschaltet hat und will damit die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten. 

 

12.03.2012  

Die höchsten Amtsträger im Sozialsystem sind in meinem Fall verwickelt und der Bürgermeister von Bremen (SPD) und seine Senatoren kennen meinen Fall. Auch der Polizeipräsident Bremen kennt meinen Fall und das interne Schreiben der Beklagten vom 05.10.2009 , wie das Schreiben vom 12.03.2012 bestätigt. 

 

29.03.2012 

Dauerthema Mehrbedarf: 

 

Über dieses Thema berichtet die Presse am 29.03.2012 und wird natürlich auch durch meine Klagehäufung ausgelöst, die ich nicht verhindern kann.

25.10.2012

Es ist aktenkundig, von Anfang an bin ich vom Gericht und der Beklagten um die Entschädigung meiner Unfallfolgen betrogen worden. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufigkeit geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde und die Verwaltung und Gerichte "Lahmlegen".

 

22.11.2012

Für die Beklagte kam niemand im Termin am 22.11.2012 zur mündlichen Verhandlung. Damit war der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen einverstanden. Und hatte schon am 03.07.2012 zur mündlichen Verhandlungen die Anwesenheit von zwei bewaffneten Justizbeamten angeordnet.

  

Der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht (VRLSG) Bremen Herr [5] ist in meinem Fall verwickelt und hat mit seinem Urteil v. 22.11.2012 zur Sache L 14 U 169/11 WA u. L 14 U 170/11 WA erkennbar gemacht, meine Wiederaufnahmeklagen (WA) werden nur zugelassen wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Nun musste ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wird. Damit wurde ich quasi vom Gericht zum "Verbrecherjäger" gemacht. Aber ich konnte keine "Verbrecherjagt" beginnen, weil die Beklagte nicht anwesend war.

 

22.11.2012

Staatsanwaltschaft Bremen erfolglos eingeschalt. 

Denn meine Strafanzeige wurde mit dem Schreiben der STA Bremen vom 19.11.2013 eingestellt. Mit Schreiben vom 26.08.2022 will die STA Bremen kein strafbares Verhalten erkennen und will auch keine Ermittlungen aufnehmen.

 

05.12.2012  

Vorsitzende der BGHW konnte angeblich keine Pflichtverletzung erkennen. So ist es in seinem Schreiben vom 05.12.2012 dokumentiert. 

 

21.12.2012 

Mit Schreiben vom 21.12.2012 hat der Richter [5] am LSG Bremen dokumentiert, die sitzungspolizeiliche Maßnahme war umsonst, weil von mir überhaupt kein Anlass gegeben wurde. Der Richter hatte also die Aktenlage unrichtig eingeschätzt. Der Richter hat nicht die "kriminelle Vereinigung" erkannt und nicht zur mündlichen Verhandlung gekommen ist, weil sich die Beklagte nicht Rechtfertigen will/kann.  

 

04.02.2013

Bis dato habe ich keine sachgerechte Entschädigung erhalten. Bei der BGHW kommt es zu finanziellen Einsparungen und dafür hat der Mitarbeiter ein Bundesverdienstkreuz erhalten vgl. 04.02.2013.

 

16.04.2013

Der BGHW habe ich mit Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet, mit meiner Webseite werde ich der Öffentlichkeit und der DGUV meine Behördenakte zugänglich machen, damit auch IM DEUTSCHEN HISTORISCHEN MUSEUM BERLIN erkannt wird: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"

 

26.04.2013

 

Und ist für eine "kriminelle Vereinigung" in den Berufsgenossenschaften natürlich ein rotes TuchDazu im Einklang hat die BGHW mit dem Schreiben vom 26.04.2013 geantwortet und sogleich wurde ich bedroht. Ferner wurde die Unwahrheit wörtlich behauptet: 

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet." 

 

16.04.2013

Offensichtlich war auch das positive Gespräch vom 16.04.2013 für meinen Sachbearbeiter Herrn [11-3] mit mir nicht erlaubt. Denn Herr [11-3] hatte von der Geschäftsführung seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Welche Rüge Herr [11-3] für das positive Gespräch erhalten hat ist unbekannt.

 

24.06.2013

"Verbrecherjäger" war nun meine Mission in der Sozialversicherung und auf meine Gesundheit muss ich aufpassen. 

 

Sozialgericht wurde zum "Kriegsschauplatz" ernannt 

Am 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und mir sollte sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden. 

 

Termine vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen wurden von bewaffneten Justizbeamten begleitet und machen keinen Sinn. Dieses hat die Beklagte (BGHW) mit ihren Schriftätzen am 24.06.2013 dem LSG Bremen mitgeteilt. Denn die Prozessbevollmächtigten und Mitarbeiter der Beklagten (BGHW) haben seit 18.01.2010 "Redeverbot" und ist noch am Wirken.

 

22.01.2014

Hetze im Netz: "Hyänen des Systems" 

Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Und wurde von der Berufsgenossenschaft als "Hyäne im System" verhetzt.

 

Ich bin damit einverstanden, wenn es in Berchtesgaden zu einem Seminar in meiner Sache und meinem Beisein kommt. Und werde es auch in einer Schlichtung (Mediation) vortragen, vgl. Schreiben vom 22.01.2014. 

 

19.02.2014

Ich werde von einer "kriminellen Vereinigung" betrogen und belogen.

So hat das SG Bremen die vier angesagten Mediationen mit Schreiben vom 13.03.2014 abgesagt und dazu im Schreiben vom 19.02.2014 wörtlich vorgetragen:

 

"...Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, dass ist vielfach gerichtlich bestätigt.

 

Mediation ist nur möglich, wenn die Gegenseite und ihre Position respektiert und Angriffe auf sie unterlassen werden."

 

17-18 März 2014

Über Google konnte ich aufdecken, zwei vermeintliche "Täter" aus der Chefetage der BGHW und BG ETEM haben sich am 17-18 März 2014 in Vietnam aufgehalten. Und sind in meinem Fall und Prozessdelikt verwickelt. Es ist der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM Köln und ist sogleich Präsident der IVSS, engl. ISSA. Ferner der Vorsitzende meiner BGHW vgl. Fotostrecke

 

09.04.2014

Fit im Büro halten sich Mitarbeiter der BGHW auf dem Bürohausdach.

 

19.06.2014

Es kam zu Teilerfolgen am 19.06.2014 und dokumentieren, von Anfang an habe ich Recht und die Gerichte haben vielfach Falschurteile angefertigt. Es kam zum Teilerfolg mit dem "Spatz in der Hand:

Das Gericht hat erkannt die Verschlimmerung der Unfallfolgen müssen zu einer Rentenerhöhung führen. Die Beklagte hat 5% angeboten und damit sollte alles erledigt sein und die Akte sollte nicht mehr geöffnet werden. Ich habe erklärt dieses ist nicht richtig. Darauf wurde ich vom Gericht mit dem Hinweis bedrängt:

 

"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben sonst werde ich überhaupt nichts bekommen."

 

12.08.2014

Autotransporter rammte am 11.08.2014 Goethe/Schiller Archiv 

Fahrer schwer verletzt. Unfallfirma BLG Bremen vormals E. H. Harms.

Darüber berichtet auch der Weser-Kurier in Bremen am 12.08.2014.  

 

02.09.2014 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die "Kriminelle Vereinigung" am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede u. Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 wurden die Ermittlungen gegen meine Person von der STA Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort wieder eingestellt. Damit ist der STA Bremen bekannt, in Bremen ist eine personifizierte "kriminelle Vereinigung" hohen Amtsträger am Wirken. Es wurde ihnen aber bis dato nicht das Handwerk gelegt. M. M. soll die Sache vertuscht werden. So habe ich auch keine Hilfe vom Bürgermeister Bremen und seinen Senatoren erhalten. Und im Gefängnis habe ich erfahren  "Jeder stirbt für sich allein" und was es bedeutet, wenn die Feldpost (23.10.1942) mit Schreibmaschine geschrieben wurde.

  

24.09.2014

BGHW hat am 24.09.2014 eine besondere Hausordnung erlassen, die meine Aufklärungsarbeit erheblich behindert. 

 

Oktober/November 2014

"Teilerfolg im Streit um Unfallrente" & "Das Schwert der Gerechtigkeit"

 

Pressenachrichten, mit denen nicht so ohne Weiteres zu rechnen war. 

15.04.2015

Strafvereitlung im Amt wurde ableitbar. 

Am 15.04.2015 wollte ich meine Anzeige bei der Polizeiwache in Bremen erweitern. Dazu ist es aber nicht gekommen, denn ich wurde von dem Polizeibeamten wie folgt wörtlich angeschrien:

 

"Hauen Sie ab ich will von ihrer Scheiße nichts wissen."

 

Ich wurde geschlagen festgenommen und eingesperrt. Am 14.12.2017 kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bremen. Zehn Polizeibeamten waren vorgeladen, keiner kam. Damit war der Richter einverstanden und hat das Verfahren eingestellt. Wobei die Staatsanwältin schon die Verfügung erlassen hatte, meine Straffähigkeit soll überprüft werden. Wieder denke ich an "Gustl Mollath". 

 

Dazu ist zu sagen: 

Zwischenzeitlich hat der Polizeibeamte die Unwahrheit behauptet ich hätte zu ihm "Arschloch" gesagt. Und die Staatsanwältin hatte am 19.06.2017 die Verfügung erlassen, es soll zur Begutachtung meiner Schuldfähigkeit kommen. Denn ich hatte angezeigt, dass die Staatsanwältin nicht richtig ermittelt hat. Wenn 10 Polizisten nicht zur Aufdeckung der Wahrheit vor Gericht erscheinen, dann wird auch die öffentliche Interesse geweckt. Offensichtlich hat der Richter eine "juristische Notbremse" gezogen und durfte nicht aufdecken, in meiner Sache ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

 

26.05.2015

Kriminelle rechtfertigen sich nicht, ich soll bestraft werden.  

Am 02.09.2014 hat die "Kriminelle Vereinigung" ein Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingeleitet, mit dem Hinweis auf meine Webseite und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen gegen meine Person sofort mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit war geklärt, meine Anschuldigungen sind berechtigt, jedoch hat die STA keine weiteren Ermittlungen gegen die "kriminelle Vereinigung" angestrengt. Sie werden bis dato von weiteren Behörden geschützt, scheinbar soll unser Sozialsystem nicht an Ansehen verlieren. Es ist ein Ansatzpunkt für Strafvereitelung im Amt vgl. StGB § 263 Betrug Denn der Anzeigeerstatter ist nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt und wurde nicht zur Rechenschaft gezogen.

 

23.06.2015 

Es kam zum 3.Teilerfolg am 23.06.2015 und dokumentiert, von Anfang an habe ich Recht und die Gerichte haben vielfach Falschurteile angefertigt. Und das Gericht hat festgestellt, die Beklagte hat meinen Jahresarbeitsverdienst zu ihrem Vorteil falsch ermittelt und finanziell bereichert, vgl. StGB § 263 Betrug.

 

04.01.2016

Es bestehen Ansprüche wegen der seinerzeit fehlgeschlagenen beruflichen Eingliederung vgl. E-Mail vom 04.01.2016. Scheinbar hat sich die BGHW mit meinem Arbeitgeber (Reha Team) über die Rückzahlung einer Eingliederungshilfe gestritten. BGHW ermittelte nicht die Ursache für den Kündigungsgrund. 

 

29.02.2016

Am 29.02.2016 gab die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt: "Es ist wichtig seine Rechte einzufordern"  

 

Ich bleibe auf dem rechten Weg & folge der Direktorin am SG Bremen.

 

29.04.2016

Danach hat die Beklagte das Bedrohungsmanagementteam der BGHW und mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 eingeschaltet. Dabei wurden den Mitarbeitern erklärt, wie die Aufklärung zu verzögern ist und wie sie sich zu verhalten haben, wenn ich ihnen gegenüberstehe. Und haben den Mitarbeitern erklärten, die sofortige Aufklärung kann mit Bumerangsätzen verhindert werden.  

 

08.11.2018

Amerikanische Polizeisirene brachte am 08.11.2018 Hilfe

Am 08.11.2018 war das Betreten der Behörde eine gefährliche Sache, denn mir gegenüber stand eine mächtig "kriminelle Vereinigung". So habe ich meine amerikanische Polizeisirene zur Sicherheit mitgenommen, mit der ich die Polizei auch wahrhaftig zur Hilfe rufen konnte als ich mich bedroht fühlte. Dass ich die Sirene eingeschaltet habe, war keine strafbare Handlung, jedoch die mächtige BGHW hat für eine Ordnungshaft gesorgt.

 

05.12.2018

Dem Landgericht (LG) Hamburg wurde ein Schriftstück vom 5.12.2018 in Kopie vorgelegt, welches offensichtlich Meineid dokumentiert. Damit wurde die "Lüge" verbreitet, der Geschäftsführer der Beklagten Standort Bremen Herr [20-2] habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Und wird sogleich mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 von dem Geschäftsführer Herrn [20-2] widersprochen. 

 

21.01.2019 

Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte meine sämtlichen Beweismittel vernichtet die strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" dokumentieren. Dieses habe ich der Polizei gemeldet. Und mit dem Hinweis auf meine Hausnummer, war der Hinweis auch begründet. Jedoch BGHW hat es zu einer Ordnungshaft kommen lassen.

 

13.08.2019

45 Geheimunterlagen dokumentieren mehr als bloße Pflichtverletzungen.

Dazu im Einklang wurde mir am 13.08.2019 vom Landgericht (LG) Hamburg eine Liste mit 45 Schriftstücken der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit vorgelegt. Und werde mit einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder Ordnungsstrafe bis zu 250.000 € zur Geheimhaltung gedrängt.

 

Dabei wird  u. a. der Bescheid vom 27.04.2004 unter der Nr.: 9 aufgeführt und dokumentiert eine Pflichtverletzung, womit sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung erspart und für finanzielle Einsparungen hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten.

 

13.08.2019 

Widerwillen bin ich seit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 28/19) zum Geheimnisträger über 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geworden. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

10.03.2020

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar.

M.M. ist das SG Bremen befangen.

 

In der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) hat die Datenschutzbeauftrage mit Schreiben vom 10.03.2020 wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 3. Mai 2005 zum Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. [19-14], Direktor der Sozialgerichts, sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

08.04.2020

Auch ich habe einen schweren Fahrradsturz erlitten (08.04.2020). 

Mein Fahrradsturz (Folgeunfall aus den im Sinne des § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfällen) hat am 08.04.2020 zu einer Wirbelsäulenfraktur geführt, mit nicht mehr abklingenden Beschwerden.

 

26.06.2020

Zur Sache Fahrradsturz hat die Beklagte keinen Sachverständigen eingeschaltet und am 26.06.2020 wörtlich dokumentiert:

 

"Wir wollen die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges des Unfalls vom 08.04.2020 mit den Folgen des Unfalls vom 19.06.1968 zwar nicht komplett ausschließen, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermögen wir jedoch nicht zu erkennen". 

 

"Weitere Zweifel an den von Ihnen geschilderten Hergang, gründen sich auf die in der Vergangenheit mehrfach mit unterschiedlichsten Unfallschilderungen erfolgten Versuche, Unfälle als Folge des Unfalles vom 19.06.1968 anerkannt zu bekommen." 

 

05.03.2021

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021dokmentiert.   

 

06.09.2021

 

Von meinem Recht der Meinungsfreiheit habe ich Gebrauch gemacht. Bin im Gefängnis gelandet und letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW (Behörde) unter dem Arm entlassen worden. Die Zeitung stand vor dem Gefängnis und hat über meinen Fall berichtet, aber nicht das Fernsehen. 

  

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte 45 Geheimunterlagen der "kriminellen Vereinigung" unter dem Arm. Mit dem Beweismittel stehe ich vor der Presse und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Die Ordnungshaft werde ich als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) nicht überleben u. wäre mittelbare Unfallfolge aus meinen Arbeitsunfällen.

 

07.12.2021

Diagnosen: Akuter Schlaganfall im Mediastromgebiet links, am ehesten kardioembolischer Genese bei Vorhofflimmern. Zu dem Schlaganfall kam es bei meinem Besuch in der STA Bremen (07.12.2021).  

So ist es mit meinem Schreiben vom 28.12.2021 dokumentiert. 

 

 26.08.2022

Staatsanwalt will keine Ermittlungen aufnehmen!

Mit Schreiben vom 26.08.2022 hat der Staatsanwalt vorgetragen:  

 

Er werde weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismittel" vornehmen.

 

Die Zeitung hat über meinen Fall berichtet, aber das Bremer Fernsehen will meinen Fall nicht bringen. 

 

10.10.2022 

Ich habe Insiderwissen bin Whistleblower und recherchiere wie ein investigativ Journalist. Mein Schwerpunkt liegt auf Sozialskandal und unterdrückter Pressefreiheit. Dazu im Einklang wurde meine Sache bis dato nicht über das Bremer Fernsehen ausgestrahlt. Das Fernsehen ist eine "Behörde" und will m. M. nicht über Pflichtverletzungen der Behörden berichten. Ich habe beim Bremer Fernsehen nachgefragt und bekam (10.10.2022) die wörtliche Antwort: 

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir, aber nicht Ihren Fall."  

 

Filmemacher/in würden meinen Fall bringen, es fehlen nur die Gelder vgl. 10.10.2022   

 

17.05.2023

Hier haben wir m. M. Strafvereitlung im Amt! 

Obwohl die Kriminalpolizei Bremen schon im Jahre 2012 erkannt hat, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, will die STA Bremen keine Ermittlungen aufnehmen, wie die Schreiben der STA Bremen vom 19.11.2013 & 17.05.2023 dokumentieren.  

 

"In Bremen ist der Teufel los"

"Seit mehr als 10 Jahren ist in Bremen der Teufel los. So konnte auch im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am 19.07.2023 von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten Herrn [19-1] keine Aussage gemacht werden. Weil er seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" hat. Damit war die Erörterung der Sach- und Rechtslage mit der Beklagten überhaupt nicht möglich und ein "Tumult" bahnte sich an.

 

15.06.2023  

Berufsgenossenschaft gibt Geheimhaltungsinteresse bekannt.

 

Durchbruch im Kampf um Unfallrente. Denn die Auswertung/Interpretation über den Akteninhalt muss die BGHW nun vornehmen. Die BGHW muss natürlich dokumentieren, welche Schriftstücke und warum sie für die BGHW eine Geheimhaltungsinteresse darstellen. Ferner muss die BGHW den Geheimhaltungsgrad dokumentieren.

 

21.06.2023

Nächster Termin am 19.Juli 2023 zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen und die Bearbeiter meiner Behördenakte haben "Redeverbot". Darüber ist mein Anwalt mit dem Schreiben vom 21.06.2023 informiert. 

  

22.06.2023 

22.06.2023, Generalstaatsanwaltschaft Bremen ist der Meinung, im vorliegenden Fall würden keine Indizien vorhanden sein, die nach kriminalistischen Erfahrungen einen Verstoß gegen Strafnormen als möglich erscheinen lassen. Diese Meinung zementiert m. M. wurde die Geheimhaltungsinteresse einer "kriminellen Vereinigung" respektiert.

 

19.07.2023

Nun hat das LSG Bremen die Urteile vom 19.07.2023 aus meinem Verkehrsunfall (L 14 U 149/21) und Stromunfall (L 14 U 171/21) vorgelegt und dokumentieren, wie die Berichterstatterin an der Aufklärung vorbei steuert. Mutwilligkeitskosten sind ein schweres Geschütz, aber die Urteile konnte das Landessozialgericht (LSG) damit nicht verhindern. Diese Urteile werden nun als Beweismittel für meine Klage (L 14 U 132/21) zum Fahrradsturz am 08.04.2020 verwertet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.  

 

19.07.2023 

Geheimhaltungsinteresse der Beklagten hat m. M. am 19.07.2023, 13:00 Uhr, zur NICHTÖFFENLICHEN Sitzung (L 14 U 132/21) geführt.

 

26.07.2023

Wie schon oben berichtet hat die Richterin mit Schreiben vom 26.07.2023 der Beklagten wörtlich vorgetragen:  

 

"Je nachdem, ob Sie den vom Kläger geschilderten Unfall akzeptieren, werde ich im Anschluss einen rechtlichen Hinweis bzw. Vergleichsvorschlag machen." 

 

02.08.2023 

Ich bin keine "gefährliche Person" und dieses soll auch die Öffentlichkeit von Amts wegen von der BGHW erfahren. Dazu habe ich dem Geschäftsführer der BGHW Bremen mein Schreiben vom 02.08.2023 vorgelegt.  

 

10.08.2023

BGHW Regionaldirektion Bremen hat neuen Geschäftsführer.

Seit dem 10.08.2023 ist bekannt, ein neuer Geschäftsführer ist angetreten, wird es seinen Arbeitsplatz bzw. "Tatort" reinigen???

Sind die "Tatortreiniger" schon in meiner Behördenakte am Wirken? Mit Schreiben vom 10.08.2023 und freundlichen Telefonat am 15.08.2023 hat mir der neue Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [19-24] seinen Namen genannt, ist über meine Fälle - die seit mehr als 20 Jahren nicht abgeschlossen sind - bestens informiert, und hat über mein Wohnmobil und amerikanische Polizeisirene berichtet. Einen "sauberen Arbeitsplatz" möchte der neue Geschäftsführer von seinem Vorgänger Herrn [20-2] übernehmen. M. m. wird Herr [19-24] die Behördenakten durch seine Mitarbeiter überprüfen und reinigen lassen, insbesondere aus rechtlicher Sicht. Ist der Auftrag erledigt wird ein umfangreicher Abschlussbericht auflisten, wo etwas zu bereinigen war/ist und ggf. wie bereinigt wurde.

 

Wir haben auch über Mutwilligkeitskosten gesprochen. M. M. sollte die BGHW und das Gericht diese Kosten übernehmen, weil mutwillig bis dato an der Aufklärung der Wahrheit vorbei gesteuert wurde, darüber hat Herr [19-24] gelacht.  

 

17.08.2023

Das Gericht hat zwei bewaffnete Justizbeamten am 17.08.2023 zu den mündlichen Verhandlungen angeordnet. Und ist der Ansatzpunkt, hier wird etwas kriminelles Bearbeitet. Und könnte zu einer weiteren Klagehäufung, führen, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Diesen Tatbestand hat die Beklagte schon in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vor zehn Jahren dem Gericht gemeldet. 

 

22.08.2023

"Auf die große Leinwand"   

Über meinen Fall kam es am 22.08.2023 zu einem spontanen Dreh auf dem Bremer-Marktplatz. Die Filmemacherin entscheidet, wie es weitergeht.  

 

22.09.2023

Die Richterin am LSG Bremen hat einen Vergleichsvorschlag mit Schreiben vom 11.09.2023 angekündigt und wie das Gericht vorgehen will ist schon bemerkenswert, wie mein Schriftsatz vom 18.09.2023 dokumentiert.

Zur Sache Fahrradsturz wird nun im Verwaltungsverfahren erneut eine Entscheidung von der Beklagten erwartet. Dazu im Einklang liegt der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor.  

  

22.09.2023

"Da haben wir den Salat und der stinkt zum Himmel"  

Es ist der Gästebucheintrag vom 22.09.2023 aus Bayern. Mediation konnte den "Gestank" von 45 Geheimunterlagen der BGHW nicht beseitigen, vgl. Schreiben vom 27.01.2014

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."

 

 

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

 

 

 

 

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22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."

 

 

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

 

 

 

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Ich lande im Gefängnis, dafür haben höchste Amtsträger im Sozialsystem gesorgt 

 

Zwischenbilanz:  

 

 

Ich bin der Mann der alles kann

Als Tischler/Parkettleger, Fernfahrer, Fernsehtechniker und durch meine Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kann ich nahe zu alles. Geht nicht gibt es nicht, dieses hat mir mein Tischlermeister schon 1958 bei gebracht. Als Fernsehtechnik habe ich die Fehlersuche gelernt und in der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet "Fehler müssen vollständig beseitigt werden". So bearbeite ich auch meine Verletztenakte bei der für meine Fälle zuständigen BGHW in Bremen. Und bin an Insider wissen und Geheimunterlagen gekommen. 

 

Danach habe ich einen Sozialskandal aufgedeckt, für den sich keiner rechtfertigen will. Und bis in die Chefetagen der gesetzlichen Unfallversicherungen und am SG Bremen geht und zementiert, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken.

 

Ich bin der Unfallmann der vieles kann und auch der Staatsanwaltschaft dabei helfen konnte, dass einer bewaffneten Bande das Handwerk gelegt wurde und Millionen-Schaden angerichtet haben. Übrigens darf bei diesem Elend auch mal gelacht werden: 

 

Es muss erkannt werden, ich bin Einzelermittler in eigener Angelegenheit und gehöre nicht dem SEK=Sondereinsatzkommando Bremen an. 

 

 

Ich bin Deutscher und habe die Verantwortung für unsere Demokratie

  

 

 

 

"Mein Kampf" gegen Amtsträger in unserem Sozialsystem

"Redeverbot"

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

Ein Schuss nach hinten: Strafanzeige gegen meine Person 

 

 

Ich bin wider Willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung".

Von meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Damit will die BGHW verhindern, dass von mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit u. den Gerichten zugänglich gemacht werden, das Kopieren ist mir auch untersagt. Schon das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, gegen eine "kriminelle Vereinigung" würde ich antreten die niemals zurückrudern wird, weil sie mit einer Freiheitsstrafe vom Gesetzgeber bedroht werden. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede. 

 

"Herr Neumann nervt" 

und verlässt mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm das Gefängnis,

es war der 06.09.2021. Der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Akte ausnahmsweise mit auf meine Zelle nehmen durfte. Darüber hat die Zeitung berichtet. Ich habe bedenken, dass ich mit 45 Geheimunterlagen einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werde, weil ich keinen Zugang zu einer Meldestelle gefunden habe, wo ich als Hinweisgeber ohne Bestrafung die 45 Geheimunterlagen der BGHW vorlegen kann und Leistungsbetrug einer Behörde dokumentieren.

 

Jetzt kommt die gute Nachricht: 

 

16.12.2022: Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz. 

Meine Schreiben vom 03.01.2023 dokumentieren ich wünsche den Zugang zur Meldestelle bei dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) und der BGHW. Und werde offensichtlich machen, dass ich von einer "kriminellen Vereinigung" bedroht werde. Ich muss von dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gebrauch machen. Mit mehr als 45 Geheimakten der BGHW unter dem Arm werde ich in den Meldestellen erscheinen. Denn mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 [Bl.1190 bis 3042] habe ich weitere Akten in Kopie erhalten. Dem folgte mit dem Schreiben 05.03.2021 eine weitere Akte mit 184 Seiten in Kopie und dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Dazu ist zu sagen.

Meine Behördenakte ist nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit angefertigt worden, womit sich die BGHW meine möglichen Entschädigungen erspart. Die Beteiligten wollen nicht kriminalisiert werden (17.11.2009) und erwarten vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. Sie wollen sich nicht in der Öffentlichkeit rechtfertigen (28.11.2009) und darum sollen die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auch nicht von mir der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und das Kopieren wurde mir auch untersagt.

 

Dass die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner Aussage vom 28.02.2015 das Ermittlungsverfahren gem. § 153 StPO. eingestellt hat, weil u. a. kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und Aufklärung bestehen soll, kann nicht Glaubhaft gemacht werden.

 

Denn gerade die Öffentlichkeit und die vielen Versicherten der BGHW wollen die Wahrheit erfahren, wie die Unfallopfer von der BGHW behandelt werden. Darüber hat auch die Presse berichtet und mit meiner Webseite habe ich für die Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich gemacht. Ich habe von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Darauf hat die BGHW mit ihrem externen Anwalt aus Hamburg dafür gesorgt, dass ich viermal im Gefängnis gelandet bin und mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm letztmalig am 06.08.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Und war nur möglich weil der externe Anwalt dem Landgericht (LG) Hamburg eine eidesstattliche Versicherung vom 5.10.2019 vorgelegt hat und vortäuscht, der Geschäftsführer der BGHW habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Wahrhaftig liegt aber die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über ein nachvollziehbares "Redeverbot" vor.

 

Die Öffentlichkeit will/muss die Wahrheit erfahren!

Dass die Sache gem. § 153 Strafprozessordnung erledigt sein soll ist so gleich mit der folgenden Eintragung in meinem Gästebuch vom 31.12.2022 14:56 widersprochen. Denn die Öffentlichkeit will erfahren, welche Behörde zuständig ist für Leistungsbetrug. Meine Anfrage läuft seit 03.01.2023

 

"Es wird hochinteressant, welche Behörde sich zuständig sehen sollte, wegen Ermittlungen gegen die BGn, wegen eindeutigen Leistungsbetruges."

Als "Kunde" meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen bin ich von Anfang an um eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus 3 Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001 betrogen & belogen worden. 

 

Ich bin auf dem richtigen Weg u. Zeitungen berichten über meinen Fall.

Wie bei meinem Großonkel berichten die Zeitungen von Anfang an über meinen Fall. Seit 2013 habe ich die Öffentlichkeit mit meiner Webseite  darüber informiert, dass die Ordnung in Deutschland wurde und nicht mit geheimen Postkarten, wie es zur NS-Zeit. Dazu habe ich meine Akte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann und ich von außen Hilfe erhalte. Nachdem Feuer im Nachbarhaus am 21.01.2019 kam am 12.11.2019 die Hilfe. Denn ein Bankdirektor hat 1.023,50 € Ordnungsgeld an das Landgericht (LG) Hamburg überwiesen, weil er nicht ertragen kann, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit gebrauch macht und dafür ins Gefängnis gehen soll. Wie es in der NS-Zeit geschehen ist. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Im Gefängnis ist mir der Roman vorgelegt worden: "Jeder stirbt für sich allein".

 

BGHW bezeichnet Sozialgericht (SG) als "Nebenkriegsschauplatz" .  

Nachdem Scheitern vor der höchsten Sozialgerichtsbarkeit am 06.08.2009 und 07.08.2009 kam es zu einer Klagehäufung (25.10.2012) wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Und am 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

 

Teilerfolg mit einem "Spatz in der Hand"

Am 19.06.2014 kam es vor dem SG Bremen zu einem Teilerfolg. Schon in der mündlichen Verhandlung hat das Gericht und die Beklagte erklärt, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zu frieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen. So kam es nach 13 Jahren zu einem Teilerfolg.

 

Ich habe Insiderwissen der BGHW

und wurde wider willen mit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 zum "Geheimnisträger" der BGHW über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbegrenzte Zeit. 

Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€, oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt.   

 

16.12.2022: Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz  

Mit Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm will ich nicht beerdigt werden. Und werde nun von dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gebrauch machen. >Klick

 

BGHW will nicht zahlen, mein Fall ist kein Einzelfall

Die Öffentlichkeit und Kundschaft der BGHW muss erfahren, wie die Behörde vorgeht. Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete auch das BR Fernsehen am 05.12.2018.

 

 

Hausverbot, Redeverbot u. meine Schreiben werden nicht beantwortet.

Mit Urteil vom 19.06.2014 wurde die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über mein Hausverbot wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Jedoch das "Redeverbot" und die nicht Beantwortung meiner Schreiben hat weiter Wirkung.

 

Bedrohungsmanagementteam der BGHW schaltet sich ein.

Mit Schreiben vom 29.04.2016 hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW den Mitarbeitern erklärt, mit welcher Raffinesse sie bei dem "Redeverbot" und der nicht Beantwortung meiner Schreiben vorgehen können. Dabei sind Bumerangsätze aufgeführt worden und keine meiner Fragen beantworten.

 

SG/LSG Bremen verlangt keine Stellungnahme von der Beklagen 

Aktenkundig legt das SG/LSG Bremen der Beklagten meine Schriftsätze vor und die Beklagte kann entscheiden ob meine Fragen mit einer Stellungnahme beantwortet wird. Die Beklagte hatte sich u. a. schon am 10.06.2008 für ein "nein" entschieden. Wobei ich mit meinem Anwalt die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und an den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst habe.  

 

Seit dem 13.08.2019 bin ich wider Willen Geheimnisträger der BGHW.

Mit einer Liste vom 13.08.2019 wurden mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung bekannt gemacht. Ich werde bis auf unbegrenzte Zeit zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt und darf die Geheimunterlagen auch nicht dem SG Bremen vorlegen. Damit wurden mir die Beweismittel aus der Hand geschlagen, die ich bei meinen Klagen dem Gericht vorlegen muss. Aber gerade die 45 Geheimunterlagen dokumentieren, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken und den Mitarbeitern der BGHW mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ein "Redeverbot" erteilt haben und dazu auch die Beantwortung meiner Schreiben untersagt wurde. 

 

Als "Kunde" meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen, wünsche ich die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den anerkannten Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001. Wie sie von den Medizinern der BGHW in den Gutachten festgestellt wurden. Vor dem Sozialgericht (SG) Bremen bin ich mit meinem Anwalt am 18.12.2008 gescheitert. Danach konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun war das SG Bremen und die BGHW angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit dem Hinweis auf Pflichtverletzungen in 44 Punkten habe ich am 27.08.2009 Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen gestellt.

 

Unglaublich aber wahr  

Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich sogleich bei der BGHW ein Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) ausgelöst.

Dazu hat die BGHW Bremen der BGHW Mannheim ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 übersandt. Die ich erstmalig mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten habe.

Es war aber nicht im Sinne der BGHW Bremen, denn die BGHW hat am 10.11.2009 und 18.11.2009 dokumentiert, die interne Stellungnahme (05.10.2009) und die Rest/Handakte soll ich auf keinem Fall erhalten. Das Zurückhalten ist nachvollziehbar, denn in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hatte die BGHW Bremen das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert. Und nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 kam die Kriminalpolizei Bremen zu der Wertung: Es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach "Stasimanier" vorgeht und niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie haben mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und ich soll auf meine "Gesundheit aufpassen". Und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt hat der Kripobeamte nicht gedacht.

Die Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

An anderen Stelle wünschte ein Kripobeamter eine Kopie von der "Stasiakte" damit er das Unglaubliche auf seiner Dienststelle glaubhaft machen kann. 

 

15.09.2009 

Meine Beschwerde über merkwürdiges Verhalten der BGHW Bremen

 

05.10.2009  

Mit der internen Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 erregt die BGHW Bremen von Anfang an den wörtlichen Irrtum:  

 

"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw. Es haben vielmehr auf chirurgischem und orthopädischem Gebiet umfassende Feststellungen statt gefunden, die auch gerichtlich überprüft worden sind." 

 

13.02.2011

Chefarzt deckt Manipulation auf, Richter bekommt hochroten Kopf. 

Zur Aufklärung der Wahrheit habe ich den folgenden Chefarztbericht vom 13.02.2011 der Beklagten und dem Gericht vorgelegt und dokumentiert:

"Dass zum damaligen Zeitpunktpunkt die Blatt Nr. 62/Rs.  und damit der Röntgenbefund von Dr. [7-1] vom 12.10.1968 in dem eine Patellafraktur als Unfallfolge objektiviert und dokumentiert wurde, von der BG nicht vorgelegt wurde und damit auch in unserem Gutachten keine Beachtung finden konnte."

 

Damit hat sich die BGHW meine mögliche Unfallrentenerhöhung mit einer Teil MdE 10% erspart. Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

Denn die BGHW (vormals GroLa BG) hat tatsächlich Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten bzw. unterschlagen. Sogleich wurde nachvollziehbar auch das SG Bremen hat von Anfang an keine vollständige Überprüfung zur Urteilsfindung vorgenommen. Gemeinsam wollen sich die Beklagte und das Gericht in keinem weiteren Urteil rechtfertigen.

 

In einer mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen hat der Vorsitzenden Richter [5] mit hochrotem Kopf (Flushing) wörtlich gefragt:

 

"Wie sind Sie an dieses Schreiben gekommen?

 

Darauf konnte ich nur antworten: "Diese Frage verstehe ich nicht."

 

13.02.2011 

 

§ Hinweisgeberschutzgesetz (§ HinSchG)

 

BGHW hat Racheaktionen gegen meine Person im Visier. 

Was nun folgt muss der Meldestelle (HinSchG) und Polizei bekannt werden. 

 

Wider willen bin ich Geheimnisträger der BGHW.

Nachdem ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt habe und die BGHW und das SG Bremen angreifbar wurden, habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 27.08.2009 zur Hilfe eingeschaltet. Mit meinem folgenden Schreiben vom 15.09.2009 habe ich sogleich bei der BGHW ein Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) ausgelöst.

 

Wem was anzulasten ist. 

Die vorliegenden Akten dokumentieren wem was anzulasten ist. Darüber habe ich schon am 30.01.2011 & 03.03.2011 

den Beteiligten einen Bericht zur Stellungnahme vorgelegt. Danach sind weitere ausschlaggebende Beweismittel aufgetaucht und sich mit folgen Tatsachen beschäftigen:

 

  • Prozessbevollmächtigte der BGHW will bei einem persönlichen Verfahren ein besseres Gewissen haben und folgt nicht mehr den Anweisungen.
  • Liste "gefährlicher Personen", auftritt mit einer Waffe" in der Verwaltung
  • Anfertigen falscher Beweismittel, Manipulation, Prozessdelikt, Kriminelle Vereinigung, "Stasiakte", Stasimanier, Gustl Mollath, Mediation, Abrechnungsbetrug bei der Krankenkasse.
  • Sozialgericht Bremen als Nebenkriegsschauplatz erkannt, amerikanische Polizeisirene und Sondereinsatz der Polizei Bremen,
  • 10 Polizeibeamten vorgeladen keiner kam
  • Hausverbot, Redeverbot, Feuer im Nachbarhaus, Tietjensee, Geheimhaltungsliste, Polizeisirene, Gerichtsakte nicht mehr auffindbar, "Stasiakte" in der Verwaltung nicht mehr auffindbar,
  • Meineid, 45 Geheimunterlagen, Ordnungsgeld bis 250.000,- Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, Gefängnisarzt und wider willen Geheimnisträger der BGHW. 

Für Delikte,

will sich die BGHW und das SG Bremen nicht rechtfertigen. Ich muss mein Recht aber vor dem SG Bremen einklagen und hat schon am 25.10.2012 zu einer "Klagehäufung" geführt wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".

 

Fazit 

 

Schon an dieser Stelle ist dokumentiert, dass die BGHW (vormals GroLa BG) sehr wohl Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten bzw. unterschlagen hat. Sogleich wurde nachvollziehbar auch das SG Bremen hat von Anfang an keine vollständige Überprüfung zur Urteilsfindung vorgenommen und hat im Sinne der Beklagten zu falschen Urteilen geführt. Die Beklagte und das SG Bremen werden als "kriminelle Vereinigung" zementiert. Gemeinsam verhindern sie, dass sie sich in einem weiteren Urteil rechtfertigen müssen.

 

Die Gangart wurde härter und die Beklagte hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

 

So ist es in dem Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013 an das Landessozialgericht (LSG) Bremen nachvollziehbar dokumentiert. Und immer wieder werde ich vom SG/LSG Bremen mit sogenannten Mutwilligkeitskosten bombardiert. So auch mit dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 15.03.2022 (Az.: L 14 U 149/21). Am 24.06.2014 wünschte die Beklagte sogar, das LSG Bremen möge mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

 

Die Gangart hat scheinbar ihren Höhepunkt erreicht.

Denn die BGHW hat einen externen Anwalt aus Hamburg eingeschalten, der dafür zu sorgen hatte, dass mir eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom LG Hamburg zur Geheimhaltung vorgelegt wurde. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

In diese Liste ist auch die sogenannte "Stasiakte" eingebunden. 

 

 

Kripo hat interne Stellungnahme der BGHW als "Stasiakte" bezeichnet. 

Im Beschwerdeverfahren hat die BGHW (Bremen) der BGHW (Mannheim) die interne Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 vorgelegt. Und wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Das Kopieren wurde mir auch untersagt. So bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden. Insoweit benötige ich natürlich einen "Hinweisgeberschutz".

 

Mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 erregt die BGHW von Anfang an den wörtlichen Irrtum:  

 

"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw. Es haben vielmehr auf chirurgischem und orthopädischem Gebiet umfassende Feststellungen statt gefunden, die auch gerichtlich überprüft worden sind." 

 

  

05.10.2009 

Zur Racheaktion ist zu sagen:

In der internen Stellungnahme (05.10.2009) hat die BGHW dokumentiert:  

 

"Wir werden Herrn Neumann in die "Liste gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen."

 

Es ist ein Ansatzpunkt, dass die BGHW "Rache" im Visier hat. 

 

 

17.11.2009

Generalstaatsanwaltschaft hat Pflichtverletzungen festgesetzt. 

 

Im Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen  nachvollziehbar festgesetzt. Ich habe mich sorgfältig mit der Sache beschäftigt. Es konnten in den 44 Punkten nur bloße Pflichtverletzungen erkannt werden, die der Gesetzgeber in Ausnahmefällen unterstrafe gestellt hat. Und das Entfernen der für mich nachteiligen Schriftstücke ist Aufgabe der aktenführenden Behörde. 

 

18.11.2009 [1249-1]

Die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden. Dazu im Einklang wurde die Überweisung abgelehnt.

 

Mit dem o. g. Schreiben vom 19.10.2009 wurde nachvollziehbar es gibt die interne Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 aus der aktenführenden Regionaldirektion Bremen.

 

Mit der folgenden Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 wurde die "Geheimhaltung" festgesetzt. 

 

Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim vom 27.05.2011 habe ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 ("Stasiakte") in Kopie als Anlage erhalten.

 

24.11.2009

BGHW hat den Bescheid erhalten.

Den Bescheid (17.11.2009) habe ich der aktenführenden (BGHW Bremen) mit meinem Schreiben vom 24.11.2009 als Anlage in Kopie vorgelegt. Der Posteingangsstempel bestätigt, mein Schreiben mit den Anlagen in Kopie ist in der Poststelle eingegangen finden sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder. Das Beweismittel wurde also unterdrückt. 

 

24.11.2009

 

Mein Schreiben hat die Verwaltung mit Anlage erreicht, findet sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder.

Anlage 

17.11.2009

Anlage 

23.11.2009

 

17./28.11.2009

Mit der folgenden E-Mail vom 17./28.11.2009 ist dokumentiert, die BGHW will sich nicht kriminalisieren lassen und hat erkannt, ich habe bei der STA Bremen ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter der BGHW angestrengt. Und sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Sie fürchten die Presse und das Fernsehen und den auftritt mit einer Waffe.

 

25.11.2009

Anlage : 23.11.2009

Mein Schreiben hat die Verwaltung mit Anlage erreicht, findet sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder.

Auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW nun nach neun Jahren zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen, in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. 

 

26.07.2010

Dem nicht genug behauptet die BGHW durchgehend und aktenkundig auch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 wie folgt wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

Die BGHW entfernt keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet durchgehend und aktenkundig alles überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch das Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) zum Az.: E 207/09 hat die BGHW aus meiner Unfallakte zu entfernen, denn zu meinem Nachteil wird vorgespiegelt, es gab und gibt keine Fehler.

01.09.2010 

So konnte es nicht mehr weitergehen.

In diesem komplexen Fall hat die Beklagte (BGHW) am 01.09.2010 nachvollziehbar dokumentiert, mir steht etwas zu und wollte die Sache und Prozessdelikt mit einer Schlichtung (Mediation) erledigen. Damit war/ist das SG Bremen aber nicht einverstanden. Dabei wird nämlich nachvollziehbar, dass das SG von Anfang an falsche Urteile angefertigt hat und wäre der Durchbruch gewesen. Das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat meine Klagen mit merkwürdigen Gerichtswahrheiten abgewiesen. 

 

25.10.2012 

Am 25.10.2012 hat es zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen" siehe Az. S 29 U 83/12. 

 

Ferner hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen, hier würde eindeutig Rechtsmissbrauch vorliegen und mit Mutwilligkeitskosten müsste ich bestraft werden.  

  

 

Der BGHW habe ich den Bescheid mit meinem Schreiben vom 2009 vorgelegt, damit die fehlerhaften Unterlagen aus meiner Akte entfernt werden. Mit Schreiben vom 2010 hat die BHW erklärt, es gibt keine fehlerhaften Unterlagen.

 

 

BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und hat es selbst von der Staatsanwaltschaft (STA) überprüfen lassen.

 

Als "Kunde" der BGHW habe ich reklamiert, dass die BGHW mir keine sachgerechte Unfallrente liefert. Für die Öffentlichkeit habe ich meine Behördenakte zugänglich gemacht und die "kriminellen Handlungen" der höchsten Beamten dokumentieren und meine mögliche Unfallrente verhindern. Darauf hat die BGHW am 02.09.2014 gegen meine Person eine Strafanzeige mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung angestrengt und hat dabei die "kriminellen Handlungen" der Beteiligten selbst aufgelistet und personifiziert. Nachdem ich am 28.02.2015 meine schriftliche Aussage vorgelegt habe und ich die "kriminellen Handlungen" in 23 Punkten noch erweitern konnte, hat die STA Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015  das Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingestellt. Offensichtlich konnte der Antragsteller (BGHW) meinen schriftlichen Beschuldigungen nicht widersprechen und hat auch keinen Widerspruch eingelegt. Die BGHW ist mit ihrer "Racheaktion" gescheitert.

 

02.09.2014

28.02.2015

26.05.2015 

BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und hat nicht widersprochen.

14.12.2017

 

10 Polizeibeamten wurden in 3 Verfahren vorgeladen und keiner kam.

Eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen wurde am 14.12.2017 mit einem merkwürdigen Beschluss in drei Verfahren erledigt. 10 Polizeibeamten wurden als Zeugen vorgeladen und keiner kam. Damit war das Gericht einverstanden und hat die drei Verfahren eingestellt. So ist im Dunkeln geblieben was nicht aufgedeckt werden soll.

 

 

Es hat sich am 13.08.2019 gezeigt die BGHW schaltet ihren externen Anwalt aus Hamburg ein und ziehen rechtswidrig die "Notbremse". 

 

Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Im Jahre 2018 hat der Geschäftsführer der BGHW mit einem externen Anwalt aus Hamburg die "Notbremse" gezogen. Zu Unrecht hat die BGHW dazu das Landgericht (LG) Hamburg benutzt. Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. 

 

88.)

Jeder Mißbrauch wird beim ziehen dieser "Notbremse" bestraft. 

In dieser Sache ist die Aufklärung am Laufen und die STA Bremen soll zugeschaltet werden. Der externe Anwalt der BGHW bittet um Fristverlängerung für 2 Wochen und möchte den Vorgang prüfen.

Dazu gehören 45 Geheimunterlagen der BGHW & Unterlassungserklärung vom 07.03.2018. Damit bin ich einverstanden und habe es mit meiner E-Mail vom 15.10.2022 bestätigt. Eine weitere Fristverlängerung bis 13.01.2023 habe ich bestätigt 

 

Aber was und wo, will der externen Anwälte überprüfen, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat und die Geheimunterlagen nicht vorliegen hat?

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten liegen mir in Kopie vor.

 

 

Unvollständig liegt mir meine Behördenakte in Kopie vor und dokumentiert, dass die höchsten Beamten der deutschen Sozialversicherung nicht ihrem Eid folgen und ihr Bestes geben. Und so hat die deutsche Sozialversicherung Welt weit an Ansehen verloren. Die Beamten waren auch am 17./18.03.2014 in Vietnam vertreten. Die Beamten beseitigen keine Fehler. Und mit einem externen Anwalt aus Hamburg ist es den Beamten gelungen, dass ich am 13.08.2019 vom Landgericht (LG) Hamburg verurteilt wurde; 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geheim zuhalten. Vor diesem Hintergrund bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, mit Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Darüber hat die Zeitung ausführlich berichtet. Meine Webseite, die Zeitung und das Fernsehen ist für die Beamten ein "rotes Tuch". Schon am 17./28.11.2009 haben die Beamten nachvollziehbar dokumentiert, wir wollen nicht kriminalisiert werden und uns nicht in der Presse & Fernsehen rechtfertigen. Wir haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Die Zeitung hat aber über das Vorgehen der Beamten berichtet und ist ein Teilerfolg meiner Recherche. Nun werden die höchsten Beamten aber gefährlich und machen weiter Fehler. 

 

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung  

Bitte lesen Sie die Zeitungsberichte über meinen "Kampf um Unfallrente". Mit dem Hinweis auf das Sozialgesetzbuch (§ 1 SGB VII) werden Sie erfahren, für welche Fehler sich die Beamten vor der Öffentlichkeit und dem Strafgericht zu rechtfertigen haben und sich per Eid verpflichtet haben das Beste zu geben. Insoweit verweise ich auf die interne Stellungnahme der BGHW vom 02.03.2011 (9 Seiten) und auf der Seite 7 den Irrtum erregt:

 

"Für eine weitere Sachaufklärung durch die Berufsgenossenschaft besteht mithin keine Veranlassung."

 

05.10.2009 

Kripo hat interne Stellungnahme der B

GHW als "Stasiakte" bezeichnet.

Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam u.a. zu der Wertung: Es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach "Stasimanier" vorgeht. Sie haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und ich soll auf meine "Gesundheit aufpassen". Und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Die Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen und Direktion Mannheim haben mir Akten aus meiner Unfallakte vorgelegt, die ich der Öffentlichkeit u. Presse zugänglich gemacht habe und Prozessdelikt und Pflichtverletzungen dokumentieren für die sich keiner in der Behörde rechtfertigen will. Dabei habe ich von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und hervorgehoben, dass die Ordnung beseitigt wurde, siehe GG Art. 20 (4). Nun hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 aufgenommen und zur Geheimhaltung festgesetzt. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren ist auch untersagt. Vor diesem Hintergrund bin ich im Gefängnis gelandet und der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Es war eine Ausnahme und zeigt wie brisant die 45 Unterlagen sind. So bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. 

 

 

Es kommt zu psychosomatischen Belastungsstörungen    

Durch das Vorgehen der BGHW bin ich traumatisiert und schreie Nachts um Hilfe bis der Notarzt kommt (15.07.2019). Ich bin mit 79 Jahren letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. 

 

Mehr zu meiner Person

 

Arbeitsunfall anerkannt, kein Gesundheitsschaden eingetragen

Ich habe u.a. im Med. Techn. Notdienst meinen Dienst getan bis es am 20.03.2001 zu einem Stromschlag mitten durch mein Herz kam und als Arbeitsunfall von der BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt ist. Jedoch wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen obwohl die Mediziner der BGHW mein Vorhofflimmern als Unfallfolge diagnostiziert haben. Dieses ist mehr als eine bloße Pflichtverletzung, denn an die Einschätzung der medizinischen Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. So hat es auch der RD mit seinem Antwortschreiben vom 25.04.2008 dokumentiert. So erspart sich die BGHW seit 20 Jahren meine mögliche Entschädigung. Den Bescheid vom 27.04.2004 und das Schreiben vom 25.04.2008 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt. Damit bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Und das Kopieren der 45 Akten und Verwaltungsentscheidung wurde mir auch untersagt.

3.) 

Arbeitsunfall anerkannt, falscher Gesundheitsschaden eingetragen

Bei meinem Verkehrsunfall am 19.06.1968 kam es zu einem Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe. So hat es der Mediziner der BG Unfallambulanz in seinem Bericht am 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62 zweifelsfrei dokumentiert. Danach hat die BGHW (vormals GroLa BG) in dem Bescheid vom 28.05.1970 die fasche Tatsachenfeststellung getroffen, es sei zu einem Abbruch am unteren Kniescheibenpol li. gekommen. So kam es am 05.09.2003 zu einem falschen Rentengutachten. Diesen Fehler hat der Chefarzt mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 angezeigt und sogleich bemängelt, dass die BGHW u.a. den ausschlaggebenden Befund vom 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62 zurückgehalten hat. Ferner ist der Chefarzt dem Unfallarzt in der BG Unfallstation Bremen gefolgt. In dem Bericht vom 20.01.2003 und in der Mitteilung vom 31.01.2003 kam der Unfallarzt zu der Wertung, in meinem li. Knie hat sich eine MdE von 10 % eingestellt.

4.)

Die Einschätzungen der Gutachter: 

An die Einschätzung der medizinischen Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns bekanntlich gebunden. Jedoch die BGHW folgt nicht dieser Gesetzmäßigkeit und verhindert damit meine mögliche Rentenerhöhung. Bis dato hat die BGHW keinem Gutachter den ausschlaggebenden Befund offensichtlich gemacht. So erspart sich die BGHW seit 20 Jahren meine mögliche Rentenerhöhung.

 

Weitere Unfallfolgen konnten durch Pflichtverletzungen der BGHW und Gerichte nicht Entschädigt werden. Darüber Berichte ich an anderer Stelle:

 

Arztfehler, keine Behandlung am li. Knie nach Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe.

Muskelschwäche, keine MdE ermittelt 

Keine Migräne accompagnée sondern nur "anfallsartige Kopfschmerzen"

im Bescheid übernommen.

Jahresarbeitsverdienst (JVA) unrichtig ermittelt.

Unfallrente 1975 mit MdE 25% zu unrecht abgefunden.

5.) 

 

 

BGHW sucht Mitarbeiter die sich mit meiner Akte auseinandersetzen. 

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Tatsächlich benötigt der RD auch neue Mitarbeiter, dazu im Einklang hat die BGHW am 02.03.2011 auf den folgenden 8 Seiten u. a. dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. " 

 

"Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihren Mitarbeitern bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Fürsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll." 

6.)

02.03.2011, "Racheaktion" 

Intern wurde abgesprochen, ob ich bestraft werden soll!

7.)

04.03.2011

Ein Danke für die gute Arbeit

04.03.2011

Damit wurde auch das BVA getäuscht

 

28.03.2011

09.06.2009

09.06.2009

Mitarbeiter haben Kenntnis über persönlich erhobene Vorwürfe und leiten kein Strafverfahren ein. So ist in der E-Mail vom 28.03.2011 und in dem Schreiben vom 09.06.2009 dokumentiert. Die Mitarbeiter haben offensichtlich Gewissenskonflikte.

Als Belohnung für meine Vorhaltungen habe ich die Akten kostenlos in Kopie erhalten. Und ist mit dem Vermerk vom 09.06.2009 auf zwei Seiten dokumentiert. Danach wurde die Akte im Beisein eines Mitarbeiters nicht mehr in der Verwaltung geöffnet mit dem Hinweis: Ich hätte ja die vollständige Akte in Kopie vorliegen. 

 

In meinem außergewöhnlichen Fall hat der Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigte der BGHW am 09.06.2009 Gewissenskonflikt dokumentiert u. folgte nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung. Das Dokument hat die BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr. 45 festgesetzt. 

8.)

05.04.2011,"Racheaktion"

Intern wurde auf die Antwort gewartet, ob ich bestraft werden soll! 

9.)

08.04.2011, (-108-), "Racheaktion"

Es kam die interne Antwort: 

 

"Strafanzeige gegen Herrn Neumann bietet wenig Aussicht auf Erfolg" 

"Telefonat mit Herrn RD am 08.04.2011: Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegen über Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Er braucht dabei aber die Unterstützung einer zentralen Stelle (Dezernat Personal?) Herr RD möchte sich die Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen und sich ggf. wieder melden."  

 

Mit dem Dokument wurde nachvollziehbar meine Anschuldigungen sind begründet, ansonsten hätte die BGHW sofort eine Strafanzeige gestellt. 

 

Dieses Dokument vom 08.04.2011 (-108-) habe ich aus der Direktion Mannheim mit dem Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie mit einer Akte über 184 Seiten erhalten. Mit dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Dass dem Gericht diese Akte mit 184 Seiten vorliegt ist mir nicht bekannt.

Ich kann dem Sozialgericht Bremen die Akte nicht in Kopie vorlegen weil mir das Kopieren seit dem 13.08.2019 untersagt wurde. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Somit bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden. 

 

Ferner ist zu sagen:

Meine Anschuldigungen sind zweifelsfrei begründet, insoweit hat die BGHW auch erfolglos einen Strafantrag mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person angestrengt. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Bemerkenswert ist auch die Tatsache:

 

Die Strafanzeige hat die BGHW erst drei Jahre später am 02.09.2014 angestrengt. Und erst nachdem ich am 27.08.2014 meinen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt habe.

 

10.)

13.04.2011

Intern wurde gefragt, ob ich bestraft werden soll! 

13.04.2011

Intern wurde an die Möglichkeit einer Strafanzeige erinnert. 

13.04.2011

 

Keine Akteneinsicht

11.) 

27.05.2011

19.07.2011 (-130-)

Keine Akteneinsicht E 207/09

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben.

Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW haben im Verwaltungsverfahren verhindert, dass es zu einer sachgerechten Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.

 

Danach hat mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

12.)

Das Vorgehen der Beteiligten sprengt den Rahmen meiner Startseite. 

Es wird aber alles dokumentiert, jedoch das Wichtigste habe ich wie folgt vorgezogen:

 

13.) 

Allein gelassen, weitergemacht und Staatsanwalt um Hilfe gebeten

Ich habe die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 27.08.2009 um Hilfe gerufen. Und bei der BGHW Direktion Mannheim ist meine Beschwerde mit dem Schreiben vom 15.09.2009 unter dem Az. E 207/09 eingegangen.

 

Danach hat die BGHW Regionaldirektion Bremen am 17./28.1.2009 sofort erkannt u. dokumentiert:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]

Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus  denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt ["Amoklauf"]. 

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden."   

14.)

BGHW lässt belastendes Beweismittel auftauchen, mit dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 und 05.03.2021 habe ich belastendes Beweismittel aus der Direktion Mannheim erhalten. Es ist mir nicht bekannt, dass das Sozialgericht (SG) Bremen dieses Beweismittel vorliegen hat.

 

15.)

Vom Recht auf Widerstand wird gebrauch gemacht, 

weil andere Abhilfe nicht möglich ist (Grundgesetz Art.20 (4). Dazu im Einklang hat die Beklagte diverse Schriftsätze vorgelegt und am 25.10.2012 die Tatsache dokumentieren:

 

Es liegt eine Klagehäufung vor, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die "Gerichte lahm legen".  

16.)

Klagehäufung ist der Beklagten und den Gerichten anzulasten, 

denn die Beamten sind per Eid verpflichtet, ihr Bestes zu geben und dieses haben sie gerade nicht getan. Denn die Beamten haben keinem Sachverständigen offensichtlich gemacht:

 

"Auf der Rückseite von Blatt 62 ist am 12.10.1968 ein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 mit all seinen Beschwerden aktenkundig dokumentiert." 

17.)

SG & LSG Bremen haben von Amts wegen keine Aufklärung betrieben

Dem nicht genug hat das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 die falsche Tatsache behauptet, das SG habe den Sachverständigen von Amts wegen beauftragt, sein Gutachten vom 15.06.2005 anzufertigen. Denn Tatsächlich hat die Beklagte den Sachverständigen beauftragt und hat sein Gutachten auch nach wünschen der Beklagten (BGHW) angefertigt. Wie der Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005 bestätigt. Und hat sogleich die Muskelschwäche im Arm, Hand und Bein mit keiner MdE beziffert. 

 

18.)

BGHW übernimmt nur ein Teil der diagnostizierten Unfallfolge

Weiter haben die Beamten der BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" mit Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 nachträglich als Unfallfolge anerkannt. "Anfallartige Kopfschmerzen" ist aber nur ein Teil der Unfallfolge. Denn die Mediziner der BGHW haben eine Migräne accompagnée als Unfallfolge diagnostiziert. Also Kopfschmerzen mit Nebenerscheinungen. Die Nebenerscheinungen sind so gravierend, dass ich die Arbeit einstelle wenn die Kopfschmerzen einsetzen.

 

Ferner hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen keinem Sachverständigen die ausschlaggebende Tatbestand bekannt gemacht und erstmalig mit dem Überraschungsurteil vom 18.12.2008 - ausgefertigt am 05.05.2009 - für alle Beteiligten wie folgt bekannt wurde:

 

"Aus dem Umstand, dass der Kläger nachweislich am 6.02.2001 hinsichtlich das Vorhofflimmern erscheinungsfrei gewesen ist, kann mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden, dass das Vorhofflimmern nicht vor dem Unfalltag [20.03.2001] bestanden hat." 

19.)

Die Beamten sind per Eid verpflichtet, ihr Bestes zugeben.  

Damit erkannt wird, wie weit die Öffentlichkeit über meinen Fall informiert wurde und sich die Beamten in der Öffentlichkeit rechtfertigen müssen, lesen Sie bitte die noch folgenden Zeitungsberichte.

 

20.)

Mit Glück konnte ich viele unglaubliche Delikte aufdecken.

Wider willen wurde ich am 13.08.2019 zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung". Und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Dafür hat ein externe Anwalt der BGHW in Hamburg am Landgericht (LG) Hamburg gesorgt. Darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. 

 

20.)

Staatsanwaltschaft hat meine Webseite überprüft.

Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung. Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 28.01.2015 eingestellt.

 

21.)

Meine  Webseite ist ein offener Brief

und stelle den Antrag, dass meine Webseite zum wahren Tatbestand in allen meinen Gerichtsverfahren wird.   

 

22.)

Die Beamten in der Verwaltung und Richter geben nicht ihr Bestes

So hat der Richter am LSG Bremen erkannt, es kam zu einem Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe, teilt diese ausschlaggebende Tatsache aber  aber keinem Mediziner mit. Ferner hat dieser Richter (Beamte) erkannt, es konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern und hat auch diese ausschlaggebende Tatsache bis dato keinem Mediziner bekannt gemacht. So etwas führt natürlich zu einer Klagehäufung.

 

23.)

Staatsanwalt verweigert die Beweissicherung

Ferner ist der STA Bremen mit dem Strafantrag vom 09.02.2014 bekannt geworden, es ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Die Ermittlungen sind aber sofort mit dem Schreiben der STA vom 26.05.2015 eingestellt worden. Und eine dringende Beweissicherung wurde mit Schreiben der STA Bremen vom 26.08.2022 abgelehnt. Und eine Akteneinsicht wurde bis dato nicht möglich gemacht. 

 

24.)

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung 

Ich möchte mein Recht und in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden. Denn als Großenkel von Theis Eden kann ich nicht ertragen, dass ich als Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werde. Ich muss weitermachen und ist keine Mutwilligkeit, sondern mein gutes Recht.

 

25.)

Die BG ETEM in Köln ist in Prozessdelikt verwickelt.

 

Mein Extra Blatt hat schon im Jahre 2009 dokumentiert, die BG ETEM ist in meinem Fall verwickelt.

 

18.)

 

Das zweite Extra Blatt:

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung! 

Staatsanwaltschaft verweigert Sicherstellung der Beweismittel.

Gewerbsmäßigkeit liegt vor. >Klick

 

Über diese Sache hat das Extra-Blatt schon im November 2009 berichtet.

Die weitere Recherche hat m. M. zementiert: 

 

19.)

Kriminell Vereinigung sucht Mitarbeiter

Kern einer "kriminellen Vereinigung" ist das Sozialgericht (SG) Bremen und die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen, Falkenstr.. Die unter bghw.de/karriere/bremen neue Mitarbeiter sucht. 

 

Nach dem ich am 18.12.2008 meine Gerichtsverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren habe, konnten mein Anwalt und ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Danach hat der Regionaldirektor Nord in Bremen die Aufklärung am 17./28.11.2009 begrenzt, und bringt damit die Gesundheit seiner Mitarbeiter in  Gefahr und ist als Beamter per Eid verpflichtet sein Bestes zu geben. Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Die Beamten haben ihr Bestes gegeben und den Mitarbeitern erklärt, wie die Aufklärung gefahrlos zu verzögern ist.

 

20.)

Belastendes Beweismittel ist mit dem Hinweis aufgetaucht:

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 und 05.03.2021 habe ich belastendes Beweismittel aus der Direktion Mannheim erhalten. Es ist mir nicht bekannt, dass das Sozialgericht (SG) Bremen dieses Beweismittel vorliegen hat.

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 habe ich von der Direktion Mannheim erstmalig als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der Regionaldirektion Nord Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten. 

 

Damit wurde zementiert, die Ordnung in unserem Sozialsystem ist beseitigt, eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". 

 

21.)

"Stasiakte"

Die interne Stellungnahme der Regionaldirektion, Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Insoweit wurde ich auch von der "kriminellen Vereinigung" in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner soll ich auf meine "Gesundheit aufpassen" und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede

 

22.)

Zur Sache ist zu sagen:

Am 05.10.2009 und 17./28.11.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen der Direktion in Mannheim gemeldet: Wir haben Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv und sind geneigt den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten. Herr Neumann hat uns Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unsere Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.

 

Mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 ist festgesetzt, die Aufklärung wurde begrenzt. Wenn dieses Tatsache bekannt wird könnte es in der Behörde zum "Amoklauf" kommen. "Hausverbot" und "Redeverbot" mussten also erteilt werden. Nur so war jeder Kontakt zu beenden.  

 

23.)

Hausverbot & Redeverbot 

Den Kontakt mit mir, hat der Geschäftsführer abgebrochen mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010. Dazu habe ich Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. Das Hausverbot wurde wegen Rechtswidrigkeit mit Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" hat noch Wirkung.  

 

Es folgt die "Stasiakte" vom 05.10.2009 u. E-Mail vom 17./28.11.2009.

 

 

 

24.)

Wider willen "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung"

Mit der E-Mail vom 07.03.2018 (Seite 178/9) wurde nachvollziehbar. Der Geschäftsführer hat seinen externen Anwalt aus Hamburg zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen meine Person beauftragt. Und ist dem Anwalt auch mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 gelungen. So bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung" geworden und muss 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbegrenzte Zeit geheim halten. 

 

25.)

45 Kriminalgeschichten

Jedes dieser 45 Geheimunterlagen dokumentiert Pflichtverletzungen und eine kriminelle Geschichte steckt dahinter, die meine sachgerechte Entschädigung der festgestellten Unfallfolgen verhindert. Es hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Siehe dazu die Schriftsätze der Beklagten BGHW vom 25.10.2012.  

 

26.)

 

Neues Beweismittel taucht auf, mit dem Hinweis:  

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

 

Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die Direktion Mannheim neues Beweismittel aus der Vergangenheit in Kopie mit 184 Seiten auftauchen lassen. Dabei wurde auf der Seite 178 dokumentiert:

 

27.)

Meine Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich. 

So hat es die BGHW in der E-Mail vom 07.03.2018 (Bl. 178/9) dokumentiert und ist zu dem wörtlichen Ergebnis gekommen:

 

"dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf Behördenunterlagen hat, diese auch "nutzen" darf - d. h. z. B. auch im Internetveröffentlichen darf-,[...]."  

 

"Mann könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären." 

 

28.)

Fazit:

Ob mit oder ohne meiner Kommentierung, der Geschäftsführer will verhindern, dass die mir vorgelegte Akte 1:1 im Internet erscheint.

 

29.)

Redeverbot: Meineid oder Prozessdelikt es droht Freiheitsstrafe

Mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung hat die BGHW ihren externen Anwalt in Hamburg beauftragt. Dem Anwalt ist es gelungen, dass das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil (13.08.201945 Akten u. Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt hat. Es war aber nur zu begründen, wenn der Geschäftsführer gemäß der Verfügung (Antrag 1)b) aus dem LG Hamburg vom 29.11.2018 eine eid. Versicherung abgibt. Zitat: 

 

"Geschäftsführer müsste eid. Versicherung abgeben, was heißt kein generelles Redeverbot in der eid. Versicherung, vom § 938 ZPO wird Gebrauch gemacht, wohl dann begründet."   

 

Darauf hat der Anwalt aus Hamburg eine merkwürdige eid. Versicherung vom 5.12.2018 mit dem Schreiben vom 05.12.2018 als Anlage in Kopie dem LG Hamburg übersandt. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass der Geschäftsführer den Anwalt dazu beauftragt hat. Denn die eid. Versicherung vom 5.12.2018 ist überhaupt nicht mit der Verfügung von dem Geschäftsführer vom 18.01.2010 im Einklang zubringen. Hier hat nämlich der Geschäftsführer das "Redeverbot" nachvollziehbar dokumentiert und hat noch Wirkung. Sollte der Geschäftsführer dem Anwalt einen Auftrag erteilt haben, würde "Meineid" vorliegen. Und der Gesetzgeber droht mit Freiheitsstrafe 

 

Das LG Hamburg und die Staatsanwaltschaft haben die Pflicht der Tatsachenüberprüfung. Und der Hamburger Anwalt hat die Überprüfung bis zum 18.12.2022 zugesagt, aber es passiert nichts.

 

30.)

6000 Blatt und 45 Geheimakten, aber es passiert nichts. 

 

und ist bei 6000 Blatt und 45 Geheimakten erforderlich.   

Dann sind Sie von Anfang an über meinen merkwürdigen Fall und Teilerfolge informiert. Mir liegen weitere Zeitungsberichte und Schreiben einer Staatsanwalt (StA) aus dem Jahre 1987 vor. Damit wird nachvollziehbar, durch meinen Hinweis wurde die Polizei aus einem anderen Bundesland sofort tätig und hat eine bewaffnete "kriminelle Vereinigung" dingfest gemacht, die  Millionen-Beute gemacht haben und es gab eine Belohnung. Warum geht so etwas nicht auch in Bremen?

 

31.)

"Stasiakte" liegt dem Polizeipräsidenten Bremen vor u. greift nicht ein.

Dazu im Einklang liegt mir das persönliche Antwortschreiben des Polizeipräsidenten Bremen vom 12.03.2012 nachvollziehbar vor.  

 

32.)

Mediation:

Das Schreiben aus dem SG Bremen behauptet noch am 19.02.2014

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht meine Maximalforderungen durchzusetzen, so als ob ich von Anfang an Recht gehabt hätte. Dieses sei viel vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Diese Aussage wurde sogleich mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 & LSG Bremen vom 23.06.2015 und Zeitungsberichten widersprochen. Es wurden also vielfach falsche Urteile angefertigt und ist nun gerichtlich bestätigt. Es erklärt auch die Klagehäufung und kann nicht als Mutwilligkeit ausgelegt werden, so wie es die Beklagte (BGHW) am 25.10.2012 dem Sozialgericht vorgetragen hat. Und wollte mir damit auch noch Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen und Mutwilligkeitskosten auferlegen. Darüber kann nun auch die Presse berichten und das SG Bremen müsste sich rechtfertigen. Eine "kriminelle Vereinigung" will sich in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen und zieht am 17./28.11.2009 eine Grenze der Aufklärung.

 

33.)

 

Ich bin Geheimnisträger:  

 

Seit dem 13.08.2019 bin ich wider willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, auch darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. Als Großenkel von Theis Eden will ich aber nicht als Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werden.

 

In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet "Fehler müssen vollständig beseitigt werden" und so bearbeite ich auch meine Behördenakte. Es ist aber nicht im Sinne einer "kriminellen Vereinigung". 

 

Im Gefängnis hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Dafür hätte auch mein Großonkel und meine Mutter Wally Neumann geb. Eden gesorgt.

 

"Die 45 Geheimakten dokumentieren das rechtswidrige Handeln einer "kriminellen Vereinigung", die Täter sitzen in der Chefetage bei der BGHW in Mannheim und Bremen, sowie am Sozialgericht Bremen."   

34.)

Zu meiner Person und Arbeitsleben ist noch zu sagen:

Mein Bruder und ich sind Bremer und Rembertianer, wegen Bombenangriffe musste unsere Mutter Bremen verlassen, so wurde ich in Dresden am 12.07.1942 geboren. Am 23.10.1942 kam die Feldpost - geschrieben mit Schreibmaschine - und der schlimmen Nachricht, wir werden unsern Vater nicht mehr wiedersehen. Unser Vater war Brauer bei Haake Beck, aber niemals konnte ich ein Bier mit ihm trinken. 

 

35.)

Drei Arbeitsunfälle sind mit Bescheid anerkannt

Tischler/Parkettleger, Fernsehtechniker ist mein Beruf, im Med. Techn. Notdienst habe ich bis 2001 über 16 Jahre gearbeitet. Und habe im Jahre 1968, 1992 u. 2001 drei mit Bescheid der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) in Bremen anerkannte Arbeitsunfälle erlitten.

 

36.)

Der Fehler: Ich erhalte keine sachgerechte Entschädigung 

In der Medizintechnik gibt es das ungeschriebene Gesetz:

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

 

So bearbeite ich meine Akte, decke die Fehler auf und bin dabei auf eine "kriminelle Vereinigung" gestoßen. Sofort hat die BGHW Bremen in einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) der Direktion in Mannheim gemeldet, wir haben Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Sogleich folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009 und berichtet über das weitere Vorgehen gegen meine Person. 

 

Und am 18.01.2010 hat die BGHW Bremen mir Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten.   

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben.

 

37.)

Bitte ohne Tumult

Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW hatten im Verwaltungsverfahren schon verhindert, dass es zu einer sachgerechten Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.

 

38.)

Zwischen Bemerkung:

Es kam aber zum Teilerfolg, denn die Beklagte hatte erfolglos versucht meine mit Bescheid vom 12.09.2002 als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall (19.06.1968) nachträglich anerkannten "anfallsartigen Kopfschmerzen" anzuzweifeln. Dieses war ein ausschlaggebender Teilerfolg und hat am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu weiteren Teilerfolgen geführt. Und nur so konnte meine 1975 abgefundene Rente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 5% aufleben. Und das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung erkannt, es ist nur ein "Spatz in der Hand". 

 

39.)

Weiter im Text: 

Mein Anwalt und ich haben die Akten studiert und am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit war klar die Ordnung ist beseitigt. Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar, damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

Ich habe weitergemacht und konnte der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen eine interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) vorlegen. Nachdem Sichten kam die Kripo Bremen zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Insoweit wurde ich auch von der "kriminellen Vereinigung" in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner soll ich auf meine "Gesundheit aufpassen" und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Vor diesem Hintergrund ist gesichert, die Ordnung in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat ist beseitigt, die Abhilfe wurde nicht möglich. Es muss also zum Widerstand kommen, aber bitte ohne Tumult.

 

40.)

Grundgesetz Art. 5 (1) 

 

Ich habe von meinem  Recht der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und habe auf meiner Webseite über meinen Fall berichtet, der kein Einzelfall ist und bin im Gefängnis gelandet. Dem nicht genug, werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. So bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und 45 Geheimunterlagen der BGHW muss ich auf unbestimmte Zeit im Dunkeln halten.

 

41.)

 

Seit vielen Jahren befinde ich mich in einem "Hamsterrad"  

Meine Klagen kann ich nicht mehr weiterführen, denn ich werde durch Ordnungsgeld und Ordnungshaft bedroht, wenn ich nach Recht und Gesetz die Beweismittel ans Licht und auf den Richtertisch bringe. Insoweit kann ich nur noch zum Widerstand aufrufen.

 

 

42.)

Aufruf zum Widerstand

Es hat sich gezeigt und wird auf meiner Webseite dokumentiert, die Ordnung wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat beseitigt. Insoweit muss nun von dem Grundgesetz gebrauch gemacht werden und ich rufe zum Widerstand auf. Und alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand und können sich in meinem Gästebuch eintragen. 

 

43.)

Grundgesetz Art. 20 (4) 

Mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 ist festgesetzt, die Aufklärung wurde begrenzt und in der Behörde wird ein "Amoklauf" erwartet.  

 

 

44.)

Sozialgericht wurde zum "Kriegsschauplatz", die Ordnung ist beseitigt!

 

Die Beklagte ging nach "Stasimanier" vor und hat das SG Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und das SG Bremen sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. Damit war klar, die Ordnung ist beseitigt.

 

 

45.)

 

 

 

"kriminelle Vereinigung" hat von Anfang an meine Bestrafung im Visier

 

 

Die BGHW hat erkannt, meine Bestrafung ist nicht machbar weil es dafür keinen Grund gibt.

Dazu im Einklang hat die "kriminelle Vereinigung" am 08.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert:

 

 

"dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Und die gewünschte "Signalwirkung" an die Mitarbeiter der BGHW nicht machbar wird".

 

So wurde die Strafanzeige gegen meine Person auf den 02.09.2014 verschoben, mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung. Nachdem ich mein Schreiben vom 08.02.2015 mit meiner schriftlichen Aussage in 24 Punkten vorgelegt habe, hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Und die Beteiligten haben meinen Anschuldigungen nicht widersprochen. Es war der Anknüpfungspunkt für die StA Bremen weitere Ermittlungen durch zu führen. Dazu war und ist die Staatsanwaltschaft aber nicht bereit. Wie das Schreiben vom 26.08.2022 bestätigt, wird bei der StA Bremen auch keine Sicherung von Beweismittel vorgenommen, obwohl die Dringlichkeit mit meinen Schreiben vom 25.05.2022 und 05.09.2022 angezeigt wurde. So wird natürlich Strafvereitlung im Amt ableitbar.

 

46.)

Ich bin wider willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung"

u. werde mit bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht.

 

Wie kann es sein, dass die Presse darüber berichtet, dass ich am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW aus dem Gefängnis entlassen wurde. Und die STA Bremen nicht einmal hinterfragt, was das für Geheimunterlagen sind und warum mir erlaubt wurde, dass ich 45 Geheimakten mit auf meine Zelle nehmen durfte?

 

47.)

Ich kämpfe seit dem Jahre 2001 um sachgerechte Unfallrenten bei der BGHW in Bremen und bin mit meinem Anwalt auch vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert. Danach haben wir am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte meine Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet. Sogleich habe ich mit einem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) bei der BGHW weitergemacht. Mit der Schlagzeile "Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" habe ich im November 2009 mein 1. Extra-Blatt den Beteiligten zur Kenntnisnahme mit meinem Schriftsatz vom 16.11.2009 (S 2 U 58/09) vorgelegt und Prozessdelikt dokumentiert. Damit wollte ich erreichen, dass die Beteiligten erkennen, mit einer Schlichtung können die Rechtsstreitigkeiten sachgerecht eingestellt werden.

Mit einer Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 hat die Beklagte (BGHW) die richtige Entscheidung getroffen, es soll zur Schlichtung kommen aber das SG Bremen lehnte ab. Die Ablehnung durch das SG Bremen hat zu einer "Klagehäufung" geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Und wurde in vier Schriftsätzen der Beklagten vom 25.10.2012 vor dem SG Bremen nachvollziehbar dokumentiert.

 

48.)

Neues Beweismittel taucht auf: 

Ich hatte viel Glück und konnte mich mit neuem Beweismittel wehren. Denn mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie drei Aktenordner aus der Direktion Mannheim erhalten. U.a. war die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) dabei. Und hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen u. a. als "Stasiakte" bewertet. Ferner ist die Kripo Bremen zu der Wertung gekommen ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird, weil der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe droht. Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede

 

49.)

"Es passiert nichts"

Die Kripo Bremen konnte nicht eingreift, weil die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen dafür keinen Auftrag erteilt hat und mir wurde angeraten in ein anderes Bundesland zu gehen, denn in Bremen wird nichts passieren.

 

Mit dem o.g. Schreiben (27.05.2011) habe ich sogleich die interne E-Mail der BGHW Bremen an die Direktion Mannheim vom 17./28.11 2009 in Kopie erhalten. Und nachvollziehbar dokumentiert: 

 

"Wir wollen nicht kriminalisiert werden und werden eine Grenze ziehen. Herr Neumann hat ein Ermittlungsverfahren angestrengt. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss beendet werden." 

 

50.)

Ich kämpfe um Gerechtigkeit & sachgerechte Unfallrente

Entweder ich verzichte auf mein Recht, dazu ist meine Rente aber zu klein. Oder ich Klage weiter gegen eine "kriminelle Vereinigung" damit ich meine sachgerechte Unfallrente erhalte. Ich habe mich für die Gerechtigkeit & sachgerechte Unfallrente entschieden. Dieses war auch richtig, denn ich habe von Anfang an Recht wie die Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015 bestätigt haben. Und meine Unfallrente wurde schon im Jahre 1968 zu meinem Nachteil falsch berechnet. 

Mein vollständiges Recht konnte ich bis dato nicht erhalten, weil das SG/LSG Bremen und die Beklagte (BGHW) keine vollständige Aufklärung betreiben und die Mutwilligkeit ist aktenkundig. Denn die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht für Prozessdelikt" rechtfertigen und erwartet vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. Und die Beteiligten müssen sich nicht nicht selbst belasten.

 

51.)

Ein schweres Geschütz

Ich kämpfe weiter um mein Recht und die Beklagte bezeichnete am 24.06.2013 das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz." Und erneut werde ich von der "kriminellen Vereinigung" am 15.03.2022 vom LSG Bremen mit der Androhung sogenannter Mutwilligkeitskosten von weiteren Klagen abgehalten. Mutwilligkeit ist aber nur der Beklagten und dem SG/LSG Bremen anzulasten, die aktenkundig (18.06.2008, Bl.1287) die Aufklärung betreiben.

 

52.)

 

BGHW in Bremen sucht Mitarbeiter 

 

Unter bghw.de/karriere/bremen hat die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Und für die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus drei Arbeitsunfällen zuständig ist. 

 

53.)

 

08.11.2018: Polizeisirene löste Sondereinsatz aus

Dabei wurde verheimlicht, dass es in der Behörde eine Liste über "gefährliche Personen" gibt, die mit einer Waffe in der Behörde auftreten könnten. Dieser Auftritt wurde zu Unrecht am 08.11.2018 bei meinem Besuch in der Behörde von den Mitarbeitern befürchtet und hat einen Sondereinsatz der Polizei in der Falkenstr. ausgelöst. Mein Behördenbesuch war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht (08.11.2018) der Polizei dokumentiert. Darüber hat auch die Zeitung ("taz") am 21.10.2021 berichtet.

 

54.)

25.09.2022: Das ist doch nicht normal, die Öffentlichkeit will die Wahrheit erfahren!

Dazu im Einklang habe ich die Presse am 30.11.2022 eingeschaltet und warte auf eine Antwort. Ferner möchte die Öffentlichkeit von der Politik und aus dem Rathaus Bremen die Wahrheit erfahren. Und wie am 25.9.2022 kann mir auch nicht nachgesagt werden, ich würde auf der Politik in Bremen "rum hacken". Insoweit hat die StA Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, mit dem Schreiben vom 26.05.2015 auch eingestellt. 

 

55.)

Auf dem Bremer Marktplatz habe ich meinen Fall publiziert.

 

Damit habe ich den Nerv der Beteiligten getroffen, die sich in der Zeitung und Fernsehen nicht rechtfertigen wollen. So haben es die Beteiligten selbst am 17./28.11.2009 dokumentiert.

 

Grundgesetz Art. 20 (4)  

Ich rufe zum Widerstand auf! 

 

56.)

26.08.2022

 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung

ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen seit 2009 aktenkundig. Mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen nachvollziehbar dokumentiert, die Beweismittel hat die StA Bremen nicht sichergestellt. Dem nicht genug hat die StA Bremen die dringende Beweissicherung auch weiter mit dem Schreiben vom 26.08.2022 verweigert. 

 

57.) 

Zu meiner Person und Unfallsache ist zu sagen:

Erich Walter Neumann - alias Unfallmann - ist mein Name.

Ich bin Detektiv wider Willen & "Geheimnisträger" der BGHW in Bremen, Falkenstr.. Seit meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) hat die BGHW in einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 nachvollziehbar dokumentiert, dass es in der Falkenstr. zu einem "Amoklauf" kommen kann. Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Ferner würde ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals zurückrudern wird, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Am 13.08.2019 hat die BGHW mir eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vorgelegt, darin ist auch die sogenannte "Stasiakte" aufgeführt und in Kopie beigefügt. Damit ich der BGHW folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht. Oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren wurde mir untersagt. Unmittelbar danach hat die Beklagte (BGHW) dem Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 vorgetragen:

 

"Bezüglich des Schreibens vom 05.10.2009 bitten wir den Kläger eine Kopie vorzulegen, um prüfen zu können, in welcher Unfall-/BK Akte dieses Schreiben enthalten ist, bzw. aus welchen Gründen dieses Schreiben eventuell nicht in den sozialgerichtlichen Akten dokumentiert ist."

 

Offensichtlich will die BGHW mich bestrafen und dazu soll ich eine Kopie über das Scheiben vom 05.10.2009 ("Stasiakte") anfertigen.

Denn Tatsächlich zieht sich das interne Schreiben ("Stasiakte") der BGHW vom 05.10.2009 wie ein "Roter Faden" durch meine Behördenakten.

 

58.)  

Zu meiner Unfallsache ist im Einzelnen zu sagen: 

 

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben. Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW haben im Verwaltungsverfahren verhindert, dass es zu einer Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Denn für angezeigte Manipulation haben wir kein rechtliches Gehör bekommen.

 

59.)

Weitermachen hat mein Anwalt vorgeschlagen, dem bin ich gefolgt. 

Dazu im Einklang hat die BGHW am 07.01.2009 dokumentiert:

 

Fazit: "Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich". 

 

In der Stromunfallsache wurde die begründete Revision vom 06.08.2009 und in der Verkehrsunfall vom 07.08.2009 vor dem Bundessozialgericht abgelehnt. Dabei wurden Verfahrensfehler und Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs/Überraschungsurteil etc. angezeigt und wörtlich hat mein Fachanwalt Dr. jur. versichert:

 

"Dass es zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzendenden und dem Kläger kam, an dessen Ende der Vorsitzende erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigung."  

  

60.)

Ferner hat mein Fachanwalt in der Stromunfallsache vorgetragen:

 

"dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit" 

 

61.)

Weitermachen war angesagt.

Danach haben wir die Akte studiert und haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

62.)

BGHW hat eine Liste "gefährlicher Personen" vorliegen.

Ja ich habe weitergemacht, dazu habe ich die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen am 27.08.2009 eingeschaltet. Und bei der BGHW habe ich am 15.09.2009 mein erstes Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) eingeleitet.  Darauf hat die Direktion Nord in Bremen mit der internen Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) der Direktion in Mannheim über das weitere Vorgehen gegen meine Person wie folgt berichtet:

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussage, halten wird das Vorgehen auch für gerechtfertigt."

 

Dem folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009 und dokumentieren:

   

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]

Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus  denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt ["Amoklauf"].

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden." 

 

 

63.)

Auf meinem Rücken soll Prozessdelikt vertuscht werden.

Die BGHW hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ich werde also nicht erhalten was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Die BGHW & das Sozialgericht (SG) Bremen wollen auf meinem Rücken Prozessdelikt vertuschen. Dazu habe ich am 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erhalten und die Mitarbeiter der RD Nord in Bremen haben sogleich "Redeverbot" erhalten und ist noch am Wirken.

 

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kripo als "Stasiakte" bewertet. Die Beteiligten wurden als "kriminelle Vereinigung" bewertet die niemals zurückrudern werden, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.

 

64.)

Beklagte wünschte die Schlichtung das SG Bremen lehnt ab.

Mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 wurde nachvollziehbar, die Beklagte wünschte die Schlichtung. Das SG Bremen lehnte ab und hat am 15.10.2010 eine viel Zahl von Urteilen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit erlassen. Mit der Schlagzeile "Gerechtigkeit als Herzenssache" hat die Presse ("taz") am 18.10.2010 darüber berichtet.

 

65.)

Fazit:

Die RD Nord in Bremen, Falkenstr. ist mit der Bearbeitung meiner Fälle überlastet und ähnlich gelagerte Fälle liegen vor. Dieser Tatbestand ist der Direktion in Mannheim mit der E-Mail vom 13.04.2011 gemeldet worden.

Ferner ist gesichert, in meinem Fall und ähnlich gelagerten Fällen erwartet die BGHW den Auftritt mit einer Waffe. Dazu im Einklang gibt es in der RD Nord in Bremen, Falkenstr. die Liste "gefährlicher Personen" so ist es mit der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 ("Stasiakte") dokumentiert. Sogleich ist dokumentiert, der Auftritt mit einer Waffe wird erwartet, wenn der Antragsteller feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. In meinen Fällen ist seit vielen Jahren aktenkundig, dass nichts weiter passiert. Ferner ist aktenkundig, von mir geht keine Gefahr aus. So hat die BGHW auch bei der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen am 06.03.2012 erfolglos einen Strafantrag gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Bedrohung. Mit Schreiben der StA Bremen vom 27.03.2012 wurden die Ermittlungen gegen meine Person eingestellt.

 

Ich wurde also zu Unrecht in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Natürlich muss meine Person in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden und aus der Liste "gefährlicher Personen" muss ich nachvollziehbar gelöscht werden. Damit ich auch ohne Polizeischutz die Verwaltung besuchen kann. So hat es die BGHW nämlich mit dem rechtswidrigen Hausverbot vom 09.03.2012 gewünscht. Ich muss also auch juristisch Rehabilitiert werden.

 

In meinem Fall und ähnlich gelagerten Fällen erwartet die BGHW den Auftritt mit einer Waffe. Dieser Auftritt wird von der BGHW erwartet, wenn die Antragsteller feststellen, dass nichts weiter passiert.

 

M.M. sollte überprüft werden ob die in der Liste "gefährlicher Personen" aufgeführten Personen schon erkannt haben, dass nichts weiter passiert. Und ob sie zu einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter in der Falkenstr. werden könnten. Dazu im Einklang habe ich die Presse am 30.11.2022 eingeschaltet und habe um Kontaktherstellung zu einem Verantwortlichen gebeten. Bis dato ist nichts passiert.

 

66.)

"Es passiert nichts", obwohl "Amoklauf" im Raum steht.

Über diesen angedachten "Amoklauf" sind sämtliche zuständigen Behörden und der Bürgermeister Bremen informiert und haben auch die "Stasiakte" vom 05.10.2009 in Kopie vorliegen, es passiert aber nichts. Und so wird der Auslöser für einen angedachten "Amoklauf" nicht beseitigt. Und kommt es zu dem angedachten "Amoklauf" dann wird gefragt wie konnte so etwas passieren? Von mir geht keine Gefahr aus, aber in einer Liste "gefährlicher Personen" sind natürlich weitere Personen dokumentiert. Und haben diese "gefährlichen Personen" auch eine "kriminelle Vereinigung", Prozessdelikt etc. in ihrer Akte aufgedeckt?

Offensichtlich besteht dringender Aufklärungsbedarf!

 

67.)

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung

BGHW folgt nicht ihren Aufgaben nach § 1 SGB VII. Denn obwohl meine Ansprüche schon mit der Gesprächsnotiz der BGHW am 27.02.2004 bekannt waren, konnte ich erst 10 Jahre später eine Teilentschädigung vor dem Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 erstreiten. Und habe dabei meine beste Zeit investiert. Auf Anfrage der BGHW haben die Mediziner der BGHW in ihrem Gutachten vom 28.11.2007 dokumentiert:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

68.)

Die Kritikpunkte hat mein Anwalt dem LSG Bremen mit dem Schriftsatz vom

16.06.2008 aufgelistet, ein rechtliches Gehör hat es nicht gegeben und die Beklagte hat eine Stellungnahme verweigert. So hält das Gericht und die Beklagte die Rechtsstreitigkeiten aufrecht. Meine Anschuldigungen habe ich auch der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Schreiben vom 26.08.2009 und 27.08.2009 angezeigt. Ferner haben meine Schreiben vom 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert, wem was anzulasten ist. Dem folgte mein Schreiben vom 08.02.2015 und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat nachvollziehbar dokumentiert meine Kritikpunkte sind begründet und sind keine üble Nachrede. Danach hat die BGHW mit einem externen Anwalt dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis lande und bin letztmalig - mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm - am 06.09.2021 entlassen worden. 

 

69.)

 

 

Warum berichtet das Fernsehen nicht über meinen Fall?! 

 

Warum Radio Bremen meinen außergewöhnlichen Fall nicht ausstrahlt ist am 10.10.2022 in einer öffentlichen Veranstaltung bei Radio Bremen diskutiert worden. Dazu wurde mir eine schriftliche Erklärung zugesagt.

Bis dato ist aber nichts passiert.

 

70.)

Zu den Zeitungsberichten über meine Teilerfolge ist zu sagen:

Mit den Urteilen aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 über das Hausverbot und über die Rentennachzahlung ist zementiert: Die rechtswidrigen Handlungen der Beteiligten sollen eine sachgerechte Entschädigung verhindern. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Hausverbote und Hausordnung verhindern das Öffnen der Akte. Insoweit wurde auch in der mündlichen Verhandlung vor dem SG Bremen keine (vollständige) Akte vorgelegt. Und das SG Bremen bedrohte die Beklagte mit dem Hinweis:

 

"Wenn die Beklagte es jetzt zu keiner Entschädigung kommen lässt, dann würde das Gericht den Rest der Akten holen."

 

Nun machte die Beklagte das Angebot einer so kleinen Rentennachzahlung der ich nicht folgen konnte und verlangte mein Recht auf Zinsen. Jedoch die Beklagte lehnte eine Zinszahlung ab. Darauf kam von der Beklagten und dem Gericht der Hinweis:

 

"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen."

 

71.)

"Ich wurde über den Tisch gezogen"

und konnte die Vereinigung zwischen der Beklagten und dem Gericht erkennen und aus Angst, dass ich gar nichts bekomme habe ich nicht widersprochen. Und in dem ausgefertigten Urteil hat der Vorsitzende die falsche Tatsachenfeststellung getroffen:

 

"Es sei am 19.06.2014 zu einem Vergleich gekommen der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte."

 

Nun konnte die Beklagte das Öffnen der Akten, auch im Beisein im Beisein eines Sachbearbeiters verweigern und hat dabei die falsche Tatsachenfeststellung vorgeschoben, mein Fall sei erledigt und sämtliche Ansprüche seien abgegolten. Denn wahrhaftig wurde mit dem Urteil aus dem LSG Bremen am 23.06.2015 ein weiterer Anspruch anerkannt.

 

72.)

"Es passiert nichts"

Damit ist zementiert, zum Vorteil der Beklagten hat das SG Bremen und die Beklagte in dem Urteil vom 19.06.2014 eine falsche Tatsachenfeststellung getroffen. Eine merkwürdige Zusammenarbeit wurde nachvollziehbar und dafür ist die StA Bremen zuständig, es passiert aber nichts.

 

Die Akteneinsicht in der Behörde habe ich von der BGHW nicht erhalten. Vielmehr hat die BGHW mit externen Anwälten dafür gesorgt, dass ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis gelandet bin. Und letztmalig bin ich am 06.09.2021 entlassen worden.    

  

73.)

"Es passiert nichts"

Die Presse fragte schon 2012, wo bleibt die StA?

Im Jahre 2012 hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen das internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Sogleich wurde mir erklärt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken die niemals zurückrudern wird, weil die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mit dem Hinweis auf die "Stasiakte" habe ich bei der StA Bremen am 22.11.2012 eine Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwältin hatte sofort erkannt, ich bin keine "gefährliche Person" und meine Strafanzeige ist berechtigt. Nachdem ich weitere Beweismittel vorgelegt habe, die m. M. "Bandenbetrug in unserem Sozialsystem dokumentieren, wurden die Ermittlungen eingestellt. 

 

Es folgten weitere erfolglose Anzeigen und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 (Az. 140 AR 2442/19) hatte der Staatsanwalt wörtlich erklärt:

 

"Ihren Schreiben vom 04.05.2022, 24.05.2022, 25.05.2022 und 17.08.2022 sind keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen. Daher werde ich weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismitteln" vornehmen. Eine Akteneinsicht in den hiesigen Räumlichkeiten ist derzeit nicht möglich." 

 

74.)

Es besteht Aufklärungsbedarf

Auch diese merkwürdige Entscheidung der STA Bremen habe ich kritisiert und habe mit meinem Antwortschreiben vom 05.09.2022 sogleich 19 Fragen aufgeworfen. Bis dato ist nichts passiert. 

 

75.)

BGHW verschweigt wesentliche Zwischenberichte.

Die BGHW lässt es zu keiner sachgerechten Entschädigung kommen und hat von Anfang an, bis in die Gegenwart wesentliche Zwischenberichte vor den Gutachtern verschwiegen. So hat es mein damaliger Anwalt der BGHW (vormals GroLa BG) mit dem Schreiben vom 22.12.2004 angezeigt. Dem folgte am 13.02.2011 der Chefarztbericht und dokumentiert: Zum anfertigen des Rentengutachtens hat die BGHW (vormals GroLa BG) wesentliche Zwischenberichte verschwiegen. Und so ist es auch in dem Gutachten der BGHW vom 15.06.2005 und in dem Gerichtsgutachten (LSG Bremen) aus Rotenburg vom 25.01.2007 geschehen.

 

 

76.)

 

Ich habe das Teuerste - 20 Jahre meiner Zeit - zur Aufklärung investiert

 

Unter bghw.de/karriere/bremen 

hat der Regionaldirektor der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Auf diesem Wege möchte ich dem Beschwerdemanagementteam der BGHW meine Hilfe anbieten und sich mit Manipulation, Pflichtverletzungen, Betrug etc. auch mit meinen Fällen beschäftigt hat (Az. E 207/09 und E 29/11) und ich bin kein Einzelfall. Es soll für die BGHW sehr schwierig sein einen Mitarbeiter zu finden der meine Fälle bearbeitet, wie das Schreiben vom 02.03.2011 an die Direktion Mannheim berichtet. Ich biete meine Hilfe an und werde dafür sorgen, dass es zu einer zeitnahen Erledigung kommt. Denn die neuen Mitarbeiter kennen meine Akte nicht und werden auch nicht erkennen wie eine "kriminelle Vereinigung" in meine Akte vorgegangen ist. So hat die "kriminell Vereinigung" bei der BGHW auch von allen Seiten Dank erhalten (siehe E-Mail vom 04.03.2011).

Dass das Beschwerdemanagement der BGHW viel Arbeit hat und weiteres Personal einstellen muss, wurde mit der E-Mail vom 13.04.2011 (Bl.1080) und E-Mail vom 13.04.2011 (Bl.1082) nachvollziehbar dokumentiert.  

 

77.)

Seit meinem 1. Arbeitsunfall am 19.06.1968,

habe ich Erfahrung im "Streit um Unfallrente" und bin am 13.08.2019 wider Willen "Geheimnisträger" der BGHW geworden. Ich freue mich auf das Team in Bremen und sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit hält. Und bitte auf diesem Wege um eine Nachricht in meinem Gästebuch ob ich den Job zur Aufklärung erhalte. Denn persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern der BGHW mit mir seit einer Entscheidung der Geschäftsführung vom 18.01.2010 untersagt ("Redeverbot"). Das "Redeverbot" ist auch ein ungeschriebenes Gesetz im Beschwerde- u. Bedrohungsmanagementteam, wie dabei vorzugehen ist, hat die BGHW am 29.04.2016 für die Mitarbeiter dokumentiert und ist auch mir bekannt. Ich könnte sofort anfangen, wenn meine Unfallfolgen es zulassen und die BGHW mein merkwürdiges Hausrecht vom 29.09.2014 aufhebt. >Klick

 

78.)

Ohne Akte wurde/wird mein Fall bearbeitet:  

So hat der Sachbearbeiter die BGHW schon im Beschwerdeverfahren am 29.09.2009 (Az. 207/09) die richtige Tatsachenfeststellung getroffen:

 

"Die Akte fehlt."

 

Am 05.01.2016 hat die BGHW die falsche Tatsachenfeststellung getroffen: 

"Über die bereits gewährte Akteneinsicht hinaus existieren keine weitergehenden Dokumente zu Ihren gemeldeten Unfällen bei der BGHW."

 

Tatsächlich gab es aber noch weitere Dokumente und wurden mir u. a. mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 mit 184 Seiten als Anlage in Kopie übersandt. Dazu hat die BGHW erklärt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass diese Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Und der externe Anwalt der BGHW (der kein Recht auf Akteneinsicht hat) hat am 11.11.2022 endlich die Tatsache bekannt gemacht: 

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an." 

 

Aber wie kann der externe Anwalt meinen Fall bearbeiten, wenn er keine (vollständige) Akte hat?

 

Ich kann und werde meine Arbeit sofort beginnen, wenn mir die BGHW eine vollständige Akte in Papier und laufender Blattnummer vorgelegt. Danach wird erkannt, ob ein Beteiligter sich im Gefängnis melden muss.

 

79.)

"45 Geheimunterlagen" müssen vorgelegt werden.

 

Ein externer Anwalt hat im Auftrage der BGHW gehandelt. So kam es vor dem Landgericht (LG) Hamburg zu merkwürdigen Urteilen. Und das Urteil vom 13.08.2019 hat dafür geführt, dass ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde und hatte dabei 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Dass ich die Geheimunterlagen mit auf meine Zelle nehmen durfte, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt.

Am 11.11.2022 hat der externe Anwalt der BGHW angekündigt:

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an."  

 

Aber ohne Behördenakte kann der externe Anwalt meinen Fall nicht aufrollen. Es fällt mir die Sendung ein: "Lass dich überraschen"

 

80.)

Mediziner der BG Ambulanz blicken nicht mehr durch. 

 

Mediziner der BG Ambulanz habe Aufklärungsbedarf erkannt und wollten die Regie der Aufklärung übernehmen. Die BGHW will nicht, dass die Mediziner die Aufklärung übernehmen. So ist es mit dem Schreiben der BG Ambulanz  vom 12.01.2004 und dem Schreiben der BGHW vom 31.01.2004 nachvollziehbar dokumentiert.

 

81.)

 

 

 

 

BGHW hält die (vollständige) Akte vor den Medizinern zurück.

 

Im Kampf um Unfallrente ist meine Webseite zum Tatbestand in dem Urteil vor dem Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 geworden und hat für richtig erkannt, auch mein letztes Hausverbot bei der BGHW in Bremen war rechtswidrig. Rechtswidrig war auch die Entscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über mein erstes Hausverbot und sogleich den Mitarbeitern der BGHW ein "Redeverbot" erteilt hat. Mein erstes Hausverbot wurde mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 und dem Bescheid der BGHW vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" der Mitarbeiter hat weiter Wirkung.

 

Es soll als richtig erkannt werden, dass das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10 2009 von der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet wurde. U.a. kam die Kripo zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird, weil die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.

 

Dazu soll richtig erkannt werden, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft und konnte keine üble Nachrede und Verleumdung feststellen und hat die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Meine sämtlichen Kritikpunkte sind begründet und keine üble Nachrede. So hat die BGHW auch keinen Widerspruch eingelegt. Und meine rechtswidrigen Hausverbote sollten die Aufklärung verhindern.

 

82.)

Vertraulich hat der Justiziar der BGHW am 07.03.2018 nachvollziehbar

dokumentiert. Die BGHW hat einen externe Anwalt beauftrag und am Landgericht (LG) Hamburg dafür zu sorgen, dass ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Meine Behördenakte konnte der externe Anwalt nicht als Beweismittel vorlegen, weil er kein Recht auf Akteneinsicht hat. Damit die Sache gelingt hat der Anwalt noch eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 von dem Regionaldirektor der BGHW in Bremen vorgelegt und den Irrtum erregt, der Regionaldirektor habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Es ist nicht erkennbar, dass der externe Anwalt beauftragt wurde, die eidesstattliche Versicherung dem LG Hamburg vorzulegen und m.M. Meineid dokumentiert.

Nun muss von der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen geklärt werden ob Urkundenfälschung oder Meineid vorliegt.  

 

Meine Webseite soll bei allen beteiligten Behörden und externen Anwälten der BGHW zum Tatbestand werden. Damit transparent wird, wann die Beteiligten meine Webseite gesichtet haben ist die Eintragung in meinem Gästebuch erforderlich. Sogleich könnten erkannte Fehler im Gästebuch dokumentiert werden, die ich ggf. sofort beseitigen werde. Dazu stelle ich schon auf diesem Wege bei den Behörden meinen Antrag. 

 

 

83.)

Geschäftsführer der BGHW gibt bekannt:

Mit Schreiben vom 25.04.2008 hat der Geschäftsführer der BGHW die wichtige Tatsache bekannt gemacht.

 

"Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit ist die Verwaltung an die Einschätzungen der Gutachter gebunden."

 

Wenn die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit folgt dann wären meine sämtlichen Klagen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen erledigt. Und Detektiv wider Willen wäre vorbei und ich könnte nach mehr als 20 Jahren mein Rentendasein genießen.

 

An diese Gesetzmäßigkeit hält sich die Verwaltung der BGHW (vormals GroLa BG) aber nicht und erspart sich die mögliche Entschädigung. Und so wird die Sache natürlich vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit einer Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. Und wurde mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 25.10.2012 auch dem SG Bremen vorgetragen. Dazu im Einklang sind der Beklagten auch Mutwilligkeitskosten aufzuerlegen und nicht dem Kläger. 

 

Denn die Beklagte hat die Einschätzungen/Diagnose der Gutachter nicht im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 und 12.09.2002 sowie Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 aus dem Verkehrsunfall vom 19.06.1968 eingetragen.

 

Ferner kam es zu einer falschen Tatsachenfeststellungen, denn in meinem Fall kam es an der Unterseite meiner li. Kniescheibe zu einem Abbruch mit all seinen Beschwerden und nicht am unteren Kniescheibenpol li.. So ist es mit dem Zwischenbericht von dem Facharzt für Chirurgie am 12.10.1968 auf Blatt 62 Rs. dokumentiert. 

 

Auch mit dem Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 ist dokumentiert, die Verwaltung hält sich nicht an die Gesetzmäßigkeit. Insoweit wurden auch keine Einschätzungen der Gutachter im Bescheid vom 27.04.2004 aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 eingetragen.

Ferner kam es zu einer falschen Tatsachenfeststellung, denn die BGHW behauptet ich könnte erst mit einer MdE von 20% eine Rente erhalten. In meinem Fall besteht aber eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 und so kann ich auch eine Rente unter 20% aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 erhalten.   

 

84.)

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten

 

 

Die Geschäftsführung der BGHW befürchtet meinen Auftritt mit einer Waffe, wenn ich erkennen würde, dass es zu keiner weiteren Aufklärung kommt. Und haben mir am 18.01.2010 das erste rechtswidrige Hausverbot erteilt. Und ist mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 bestätigt. Sogleich haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" erhalten und hat am 5.12.2018 zu einem möglichen "Meineid" des Geschäftsführers geführt.

 

Dazu ist zu sagen: 

Es ist aktenkundig und ich habe erkannt, dass die BGHW keine weitere Aufklärung betreibt. Niemals werde ich in der Behörde mit einer Waffe erscheinen, denn das "Schwert der Gerechtigkeit" ist meine Waffe.

 

85.)

Es folgt meine Detailbeschreibung,

die immer wieder geändert werden muss, weil mir die BGHW Beweismittel vorlegt welches zurückgehalten wurde. Letztmalig habe ich aus der Direktion Mannheim mit Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie 184 Seiten erhalten. Dem SG Bremen hat die Beklagte die 184 Seiten nicht vorgelegt. Schon damit ist die Tatsache dokumentiert, die Beklagte hält die (vollständige) Akte vor dem SG Bremen zurück. Warum mir die 184 Seiten erst jetzt übersandt wurden, ist mit dem Hinweis in dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 wie folgt erklärt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Dazu im Einklang hält die BGHW die (vollständigen) Beschwerdeakten zum Az.: E 207/09 und E 29/11 zurück, und die vielen Kritikpunkte dokumentieren. Und die geforderte detaillierte Stellungnahme nicht möglich ist, denn es wurde wieder keine (vollständige) Akte vorgelegt. So hat es der Aktenbearbeiter in der Zusammenfassung vom 29.09.2009 in der Stromunfallsache dokumentiert. 

 

86.)

 

www.unfallmann.de, ein "rotes Tuch" für die BGHW 

 

Für die BGHW und das SG Bremen ist meine Webseite ein "Rotes Tuch". Denn damit wird meine Akte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dabei werden die Manipulationen und Pflichtverletzungen der Beteiligten von der Öffentlichkeit erkannt. Dazu im Einklang hat die BGHW ihr Schreiben vom 26.04.2013 vorgelegt.  

 

 

Kein Einzelfall: Die BGHW will nicht zahlen.  

 

 

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete das BR Fernsehen am 05.12.2018.

 

Auch in meinem Fall will die BGHW nicht zahlen und trägt die von den Medizinern ermittelten Gesundheitsschäden nicht im Bescheid ein. So kommt es im Bescheid der BGHW zur falschen Tatsachenfeststellung und damit erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung. Und mit dieser Pflichtverletzung wurde die Sache im Jahre 2004 vor das Sozialgereicht (SG) Bremen gezerrt. Hier ist die BGHW die Beklagte und muss keine Aufklärung mehr betreiben, denn das Gericht ist "Herr des Verfahrens". Obwohl den Gerichten die falsche Tatsachenfeststellung im Bescheid vom 28.05.1970 zur Verkehrsunfallsache und im Bescheid vom 27.04.2004 zur Stromunfallsache bekannt ist wurde die Beklagte nicht verurteilt ihren Bescheid zu ändern. Und so habe ich am 18.12.2008 mit meinem Anwalt Dr. jur. die Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren.

 

Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt in der Stromunfallsache aufgedeckt und mit viel krimineller Energie durchgeführt wurde. Nun wurde das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen habe ich zur Hilfe gerufen. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen konnte mit Bescheid vom 17.11.2009 in 45 Punkten Pflichtverletzungen bestätigen. 

 

Ich hatte Glück und konnte in der Verkehrsunfallsache die Manipulation aufdecken. Denn der Chefarzt und Rentengutachter hatte in seinem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, dass es am 05.09.2003 zu einem falschen Rentengutachten gekommen ist, weil die BGHW (vormals GroLa BG) Beweismittel zurückgehalten hat. 

 

Ich hatte auch weiter Glück, denn von der Direktion Mannheim wurde mir mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt und niemals erhalten sollte. Dieses hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ferner soll ich auf meine Gesundheit aufpassen und könnte durch eine Verfügung der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden. 

 

Ich musste also verlieren, denn gegen eine "kriminelle Vereinigung" die nicht ihrer prozessualen Wahrheitsplicht folgt und Manipuliert bin ich eigentlich machtlos, aber ich gebe nicht auf. Weiter verliere ich die Gerichtverfahren, weil die BGHW nicht nur die (vollständige) Akte zurückhält. Sondern weil m. M. auch den Mitarbeitern von dem Geschäftsführer der BGHW seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt wurde und keine Aufklärung betreiben. Und seit dem 5.12.2018 kommt auch noch Meineid ins Visier. In meiner Sache hat dazu der externe Anwalt der BGHW am 11.11.2022 mitgeteilt 

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an und benötige noch eine Woche Fristverlängerung."  

 

90.)

Die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 ZPO). 

Zum Arbeitsunfall vom 19.06.1968 ist zu sagen: Schon in dem Schriftsatz vom 16.10.2008 hatte mein Anwalt die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und den bislang an den erstellten Gutachten zusammengefasst.

 

91.)

Mitarbeiter der BGHW haben ein Gewissen

und sind nicht bereit meinen außergewöhnlichen Fall zu bearbeiten.

Dazu im Einklang gibt es die Dokumente vom 09.06.2009, 21.07.2009.

Und am 02.03.2011 hat die BGHW im Beschwerdeverfahren Az.: E 29/11. dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit  den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt." 

 

Nun ist die BGHW auf der Suche nach Mitarbeitern und dem Geschäftsführer folgen, der sich nicht rechtfertigen will und die Grenze der Aufklärung zieht. Siehe E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 

 

92.)

Aktenbearbeiter müssen parieren, wollen sie ihren Job nicht verlieren.  

 

 

"Und so ist auch unser Team in Bremen:  gelassen, ausgeglichen und uneigennützig - werden Sie ein Teil davon!"

 

Ferner hält sich das Team auf dem Bürohausdach der Behörde Fit 

 

93.)

Dazu ist zu sagen:

Mein Aktenbearbeiter hat bei der Geschäftsführung mit dem Schreiben vom 03.11.2004 um eine Entscheidung gebeten wie vorgegangen werden soll. Auf dem gleichen Schreiben hat die Geschäftsführung am 04.11.2004 dokumentiert, wie vorzugehen ist und welche Beweismittel der Ärztin [8-3] vorzulegen sind und als Beratungsärztin bei der BGHW beschäftigt ist. Und es wurden die Beweismittel mit Blattnummern aufgeführt.  

 

Auf meinem Schreiben vom 08.05.2008 hat die Geschäftsführung der BGHW am 15.05.2008 für den Aktenbearbeiter Vermerkt, zu meinen Kritikpunkten soll keine Stellungnahme angefertigt werden. Dieser Anweisung ist der Aktenbearbeiter gefolgt und wird seinen Job behalten.

 

Ferner hat das LSG Bremen der Beklagten den Schriftsatz von meinem Anwalt vom 16.06.2008 zur Kenntnis- und freigestellten Stellungnahme mit dem Schreiben vom 18.06.2008 in Kopie übersandt. Auf dem Schreiben vom 18.06.2008 (Bl.1287) hat der Aktenbearbeiter am 23.06.2008 mit einem "nein" dokumentiert, es wird keine Stellungnahme geben und folgt damit den Anweisungen der Geschäftsführung und wird seinen Job behalten. Nach Recht und Prozessordnung hat die Beklagte damit sogleich vor dem LSG Bremen festgesetzt, sämtliche Kritikpunkte sind berechtigt und werden mit keiner Stellungnahme der Beklagten widersprochen.

 

94.)

Mein Aktenbearbeiter hat ein schlechtes Gewissen

Als bekannt wurde, dass ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet habe, hat der Aktenbearbeiter & Prozessbevollmächtigte Herr [18] am 09.06.2009 dokumentiert:

 

"Er wollte sich persönlich ein besseres Gewissen machen und habe sich entschieden mir alles vorzulegen, und so ist auch geschehen. Dabei war auch die sogenannte Rest-Handakte."

 

95.)

Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigter hat nicht pariert: 

Unmittelbar danach wurde der Aktenbearbeiter am 21.07.2009 von der Bearbeitung meiner Unfallsachen abgezogen. Denn die Rest-Handakte sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden und der Aktenbearbeiter sollt auch nicht bei meiner Akteneinsicht anwesend sein. Dieses Dokument vom 21.07.2009 befindet sich in der Handakte und wurde zur Geheimhaltung in eine Liste vom 13.08.2019 mit der Nr. 28 & 29 aufgenommen. Und mit der Nr. 45 wurde das Dokument (09.06.2009) zur Geheimhaltung festgesetzt.

 

96.)

Aber der abgezogene Aktenbearbeiter bearbeitet meine Akte weiter. 

Dem folgte u.a. das interne Schreiben vom 05.10.2009 und damit wurde nachvollziehbar, Ansprechperson ist der Prozessbevollmächtigte & Aktenbearbeiter, der am 21.07.2009 von meinen Unfallsachen abgezogen wurde. Und hat das Beschwerdeverfahren (E 207/09) gegen seine Person selbst und in seinem Sinne bearbeitet. 

   

97.)

05.10.2009: "Stasiakte" und Geheimakte der BGHW

Dem folgte das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 ("Stasiakte"), die aktenkundig niemals bekannt werden sollte. Damit wurde gegenüber der Direktion Mannheim in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) die geforderte detaillierte Stellungnahme verweigert und es wurde erklärt

 

"Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

 

Und warum hat das LSG Bremen und die Beklagte nicht sofort die Staatsanwaltschaft (STA) eingeschaltet?

 

 

 

98.)

Und am 08.05.2013 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Wir werden keine weitere Stellungnahmen abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."

 

 

Das ungeschriebene Gesetz: Fehler müssen beseitigt werden. 

Als Fernsehtechniker habe ich die Fehlersuche gelernt. In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden."