06.09.2021

Die BGHW hat meine Webseite nicht unterstützt. Und leider wurde mein Gästebuch am 06.09.2021 mit 1.750 Eintragungen gelöscht.  

 

Den Nationalsozialismus haben die Kommissarleuchten (Kaiser Idell) überdauert, so steht es geschrieben. >Klick

 

Mit meiner "Kommissarleuchte" habe ich die Hintergründe für das merkwürdige Handeln der Beschuldigten in meiner Behördenakte ausgeleuchtet. Das Zusammentragen der Beweismittel hat dazu geführt, dass mir von der BGHW Mannheim u. a. eine Akte vom 05.10.2009 (3 Seiten) in Kopie übersandt wurde und von der BGHW Bremen bis dato zurückhalten wird. Und wurde von einem Kriminalkommissar Bremen als "Stasiakte" bezeichnet. Die Bezeichnung "Stasiakte" habe ich von dem Kriminalkommissar übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

 

05.10.2009 

Über die "Geheimakten" hat die "taz" die Tageszeitung berichtet. 

 

10.11.2009

BGHW verhindert eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidungen:

Insoweit können die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auch seit dem Jahre 2019 auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht werden.

 

Einsicht in die Akte erhalte ich auf keinen Fall.

 

18.01.2010

"Redeverbot" u. mein 1. von drei rechtswidrigen Hausverboten

15.04.2013

Es folgt der Bescheid der BGHW und das Hausverbot aufhebt, das

"Redeverbot" hat aber weiter Wirken.

 

16.04.2013

26.04.2013

Mit meiner Webseite und Behördenakte sollte sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung darüber bilden, wie die Unfallverletzten von der Berufsgenossenschaft (BG) im Kampf um Unfallrente behandelt werden. Über mein Gästebuch, sollte es zum Erfahrungsaustausch kommen. 

 

07.03.2018, Blatt -178/9 -

BGHW arbeitet an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Akte ist unter Verschluss, wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

Quasi wie im NSA Prozess hält das Landgericht (LG) Hamburg 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus meiner Akte unter Verschluss. Dazu liegt mir die Liste und der Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 vor (Az.: 324 O 128/19). Die Geheimhaltung führt dazu, dass ich mein Recht vor dem Sozialgericht Bremen nicht mehr einklagen kann, weil die Beweismittel unter Verschluss liegen. Ich muss der Geheimhaltung folgen, denn ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist untersagt. Wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

 

Um die Bestrafung zu verhindern habe eine Abschriften gemacht und keine Kopie ist.

 

13.08.2019 

Es folgt die Liste  

 

14.10.2020 

04.11.2020 

18.12.2020  

Mit dem Schreiben vom 18.12.2020 hat die BGHW zementiert, die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW dürfen nicht der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich gemacht werden und auch nicht Kopiert werden. 

 

 

05.03.2021

Die BGHW Mannheim gibt bekannt:

Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Und ich hätte angeblich einen vollständigen Ausdruck über das in Mannheim geführte Beschwerdeverfahren E 207/09 von der BGHW Mannheim erhalten.

 

Dazu ist zu sagen:

 

Um die Vollständigkeit zu überprüfen, benötige ich den Ausdruck aus Mannheim und Bremen.

 

Dazu im Einklang wurde mir mit dem Schreiben der BGHW Mannheim schon am 22.10.2009 bekannt gemacht:

 

"Die mein Verfahren betreffenden Akten werden in der Bezirksverwaltung Bremen geführt. Wir bitten, die Akteneinsicht dort wahrzunehmen.

 

Der Vorgang der Bezirksverwaltung Bremen beinhaltet auch alle das Beschwerdeverfahren betreffenden Schriftstücke."

 

 

Die BGHW Bremen ist die aktenführende Verwaltung und nur von dort, könnte mir ein vollständige Akte vorgelegt werden. Und so ist es natürlich auch in dem Beschwerdeverfahren E 29/11.  

 

05.03.2021 

22.10.2009

Zweifelsfrei ist festgestellt, es nicht im Interesse der BGHW, dass Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Und damit verhindert die BGHW eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidungen vor der Öffentlichkeit.

 

Gegen meinen Willen bin ich Geheimnisträger der BGHW geworden. 

Dazu im Einklang wurde mir aus dem Landgericht (LG) Hamburg mit dem Versäumnisurteil vom 13.08.2019 ohne mündliche Verhandlung eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit vorgelegt. Wenn ich dem Urteil nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro bedroht und Ersatzweise werde ich von einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahre bedroht.  

 

Die Geschäftsführung der BGHW hält 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor der Öffentlichkeit mit allen Mitteln zurück. Dazu im Einklang hat die BGHW die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019 vorgelegt. Dass ich im Recht bin wurde nach 12 Jahren mit einem Teilerfolg am 19.06.2014 bestätigt.

 

Mit der Geheimhaltung kann ich nur einverstanden sein, wenn ich von der BGHW bekommen habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht.

 

30.10.2014

05.03.2021

  

Keine Transparent, das Motiv und die Moral

  

Scheinbar verliert die deutsche Sozialversicherung an Ansehen und darum soll es keine Transparent geben. Damit wäre das Motiv erkannt.

Aber wo bleibt die Gerechtigkeit und die Moral? 

 

Und wie soll ich an meine sachgerechte Unfallrente kommen?

 

Die BGHW will keine Transparent und ein Motiv für das Zurückhalten von Akten und Verwaltungsentscheidungen wird in den vorliegenden Unterlagen erkannt. Scheinbar will die deutsche Sozialversicherung nicht weiter an Ansehen verlieren und soll auf meinem Rücken geschehen. Als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) kann ich dieses aber nicht ertragen.

 

Wo bleibt die Moral in der deutschen Sozialversicherung?

Es liegen also Anknüpfungspunkte für die Mediation vor und nur mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann, kann die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt zurück erhalten.

 

13.02.2023

Die BGHW muss nach § 44 SGB X handeln.

Am 17.02.2023 habe ich festgestellt die 45 Unterlagen sind falsche

Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Insoweit muss auch die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 26.07.2010 nach § 44 SGB X geändert werden. Und habe dazu am 17.02.2023 meinen Antrag gestellt.

 

17.02.2023

26.07.2010

 

20.02.2023

Ich habe eine Untätigkeitsklage eingereicht.

Das Sozialgericht (SG) Bremen hat meine Untätigkeitsklage mit Begründung und Anlagen in Kopie erhalten.