Am 08.03.2024 ist meine Klage am SG Bremen eingegangen

 

Beklagte ist die BG ETEM in Köln

und fertigte nach wünschen der BGHW falsche Beweismittel an.        

Mein Klageziel, dass die Beklagte der BGHW mit einer schriftliche Nachricht bekannt macht, dass der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] unberechtigte Beweismittel im Sinne der BGHW angefertigt und übersandt hat. Und soll dazu führen, dass die für mich nachteilige Schriftstücke aus meiner Behördenakte der BGHW entfernt werden und ich meinen Entschädigungsanspruch sachgerecht Einklagen kann. Und schon zu Zeiten verhindert wurde, als der Mann auf dem Foto noch der Geschäftsführer in Bremen war. 

Anlage 

28.10.2015

 

21.10.2015

Mein Schreiben an die BG ETEM

09.03.2024

Was ist bisher geschehen?

 

Das Kartenhaus der Merkwürdigkeiten stürzt ein: In der Stromunfallsache liegt dazu der Notarztbericht vom 06.02.2001 und das Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 vor. Und in der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 liegt der Chefarztbericht vom 13.02.2011 vor. Gewollt oder ungewollt die Beklagte (BGHW) und Gerichte haben unrichtige Entscheidungen getroffen. Dazu haben sie unrichtige Beweismittel anfertigen lassen, womit sich die Beklagte von Anfang an finanzielle Vorteile verschaffen konnte. Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.

Jetzt haben wir den Betrug! >Klick  

 

Hier die Manipulationen! >Klick  

 

Dort die Gerichtslügen! >Klick 

 

Und hier Prozessdelikt! >Schreiben vom 26.08.2009 

 

 

20.03.2001

Stromunfall im Med. Techn. Notdienst.

Bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät kam es zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt. 

 

Das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 ist auf der falschen Tatsachengrundlage ergangen, mein Herz habe schon vor dem Unfalltag unter Vorhofflimmern zu leiden gehabt. Und es würde keinen zeitnahen Vorbefund geben.

 

Dem Gericht konnte danach aber mit dem Gutachten vom 21.07.2008 und dem Vorbefund vom 06.02.2001 glaubhaft gemacht werden, mein Herz war bis zum Unfalltag den 20.03.2001 frei von Vorhofflimmern.

Dieser Tatbestand wurde bis dato keinem Sachverständigen bekannt gemacht.

 

Dem LSG und der Beklagten ist die Tatsache bekannt, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Und alle Gutachten, die davon ausgehen mein Herz habe schon vor dem Unfalltag unter VHF zu leiden gehabt sind falsch und müssen falsch sein.

 

Keiner will die Wahrheit sagen, dass das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 falsch ist.

 

 

So ist es auch in dem Urteil vom 18.12.2008 dokumentiert, zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Aber das Gericht ist vollumfänglich dem falschen Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 gefolgt. 

 

Vorbefund vom 06.02.2001

 

29.08.2003 (Bl.174): Ist nur eine allg. Stellungnahme

und ist nicht das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall

Und diese Stellungnahme hat auch keinen Platz im Tatbestand für das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008. Insoweit ist auch zu einem Falschurteil gekommen.

18.11.2004 (Bl.264)

18.11.2004 (Bl.263)

Der Schriftsatz der Beklagten vom 18.11.2004 (Bl.264) mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2004 (Bl.263) als Anlage in Kopie waren in der Gerichtsakte schon angekommen.

 

18.11.2004 (Bl.266)

Mit dem Vermerk:

 

"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263)"

 

wurde das Schriftstück v. 18.11.2004 (Bl.266) mit "krimineller Energie"  in der Behördenakte abgelegt und vorgetäuscht, das SG wird keine Kopie in dem laufenden Prozess (Az.: S 18 U 94/09) erhalten. So wird auch nicht zum Tatbestand werden: 

 

"seitens der Großhandels- und Lagerei - Berufsgenossen (GroLa BG) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt." 

 

 

15.02.2005

Merkwürdige Beweisanordnung aus dem SG Bremen 

 

28.02.2005 (G25)

18.11.2004 (G27)

18.11.2004 (Bl.266)

Es folgt ein gut getimter und mit "krimineller Energie" erzeugter Irrtum. Denn Tatsächlich hat die Beklagte (BGHW) mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Gerichtsakte Bl.25) das Schriftstück vom 18.11.2004 (G27) als Anlage in Kopie übersandt. Und konnte noch in den Begutachtungsprozess eingebracht werden. Und dazu wurde auch der Vermerk auf Bl.266 beseitigt. 

 

"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263)"  

 

Zwischen Bemerkung:

26.08.2009

26.08.2009 (713)

01.09.2009 (714)

Mein Anwalt hat die Aufklärung von "Merkwürdigkeiten" erfolgreich mit dem Schriftsatz vom 26.08.2009 beim SG Bremen eingeleitet und wurde mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen v. 01.09.2009 abgeschlossen. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben, denn den Prozessbetrug konnte ich nicht glauben, ist aber bestätigt worden.

Anlagen

G25 = Bl.715, das Kopieren ist mir Untersagt >Klick 

G26 = Bl.716

G27 = Bl.717

Gerichtsgutachten LDW 

03.05.2005

10.10.2006

Es folgt das Urteil aus dem SG Bremen S 18 U 94/09

 

14.04.2008

Es folgt mein Schreiben an die BGHW

 

21.07.2008

Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem Standard.

Insoweit war der Richter [11-15] auch nicht berechtigt eine Aussage zu machen. Und tatsächlich zu einem falschen Urteil im Sinne der Beklagten geführt hat. Und bis dato hat kein Gericht den Fehler und die Folgen beseitigt.

 

Und nur weil ich in der Medizintechnik mit der Reparatur von EKG-Geräten zu tun hatte, ist mir die merkwürdige Auffassung des Gerichts aufgefallen. Und habe dazu im Einklang, erfolgreich die Sachverständigen eingeschaltet.

 

 

Aus meinem Gästebuch kopiert:

   
Kommentare: 207
  • #207#207

Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 13:11)

 

#203
Es ist nicht ein Gedankenspiel, dass Sie sich oder das LSG oder das Bundesverfassungsgericht oder das Grundgesetz sich ausgedacht haben. Es sind schlechthin die guten Sitten, die eingehalten werden müssen.

Es ist nur berechtigt eine Aussage zu machen, der sich zuvor sachkundig gemacht hat. Wer nach diesem Prinzip nicht handelt, der kann zur Sache nichts beitragen.

Wenn Richter anhand unvollständiger Sachlage urteilen, dann ist das ebenso.

 

18.12.2008

Urteil aus dem LSG Bremen:

 

Das Gericht hat nicht dafür gesorgt, dass die BGHW in dem Bescheid vom 27.04.2004 einen Gesundheitsschaden eingetragen hat und meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt hat.

 

Das Schreiben bzw. den Bescheid darf ich der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen.  

 

Widerspruchsbescheid vom 24.05.2004. 

Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den gemeldeten Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen zuständig. In meinem Fall ist auch die Hauptverwaltung (HV) Mannheim verwickelt.

 

Ich habe Manipulation aufgedeckt, womit die BGHW (vormals GroLa BG) von Anfang an meine sachgerechte Unfallrente verhindert. Und wie die Beteiligten dabei vorgegangen sind habe ich auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit mit meiner Akte zugänglich gemacht.

 

Mit meinen Verfahren bin ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache gescheitert und die Revision hat das BSG Kassel nicht zu gelassen.

In der mündlichen Verhandlung hat der Richter auf Manipulation hingewiesen aber nicht weiter aufgeklärt. Danach vielen mir weitere Merkwürdigkeiten auf, die ich mit meinem Schreiben vom 30.07.2009 meinem Anwalt Dr. jur. gemeldet habe.

 

 

Urteil aus dem LSG Bremen 

18.12.2008

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder. 

 

07.05.2009

Geschäftsführer der BG ETEM (vormals BG ETE) klärt auf.

Darüber hat auch der Weser-Kurier berichtet.

 

Es fallen "Merkwürdigkeiten" auf und böswillige Unterstellungen 

30.07.2009

 

 

06.08.2009

Es fallen "Merkwürdigkeiten auf und böswillige Unterstellungen

 

26.08.2009

26.08.2009 

01.09.2009

Mein Anwalt hat die Aufklärung von "Merkwürdigkeiten" erfolgreich mit dem Schriftsatz vom 26.08.2009 beim SG Bremen eingeleitet und wurde mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 abgeschlossen. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben, denn den Prozessbetrug konnte ich nicht glauben, ist aber bestätigt worden.

 

04.09.2009

 

04.09.2009 (699)

Mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.2009

und den Anlagen kam die Bestätigung:

 

Mit krimineller Energie wurde Prozessdelikt eingefädelt.

 

07.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen (Bl. 700)

Anlage

18.11.2004 (Bl. 701)

18.11.2004 (Bl. 702) Gesprächsnotiz angefertigt von der Beklagten

24.11.2009 (Bl. 703)

 

04.09.2009

Ich zementiere Prozessdelikt.

Und die für mich nachteilige Gesprächsnotiz vom 18.11.2004 hat die Beklagte ebenfalls dem Gericht vorgelegt und wurde auch in dem Begutachtungsprozess zu meinem Nachteil verwertet. 

 

 

Beklagte BGHW hält die (vollständige) Akte zurück 

Meine Webseite muss ich immer wieder ändern, weil ich von der BGHW unbekannte Akten erhalte. Und damit wird nachvollziehbar, die Beklagte hat den Gutachtern und Gerichten keine (vollständige) Akte zur Urteilsfindung vorgelegt. 

 

25.03.2022

Meldung an die Spitze der BGHW, so einfach geht das nicht...

Denn schon am 30.07.2009 ist es der BGHW nicht gelungen eine Akte unsichtbar zu machen. Und wird der BGHW auch nicht mit dem jetzt am 25.03.2022 vorgelegten wörtlichen Antwortschreiben gelingen: 

 

"Der Vorwurf, dass die von uns übersandte Akte unvollständig sein könnte, wiegt schwer. Aus Sicht des Unterzeichners ist dieser Vorwurf jedoch tatsächlich nicht begründet."

 

Nach mehr als 12 Jahren ist sogleich "High Noon". Nun ist die Zeit gekommen und ich werde ggf. mit meinem Anwalt in der Behörde erscheinen und beweisen das Akten verschwunden sind die Manipulation und Prozessdelikt dokumentieren, für die sich die Beteiligten nicht rechtfertigen wollen und dazu alle Hebel in Bewegung setzen.  

 

45 Geheimunterlagen der BGHW liegen mir greifbar vor. 

IVSS - BGHW

 

International engagiert – die BGHW und die IVSS

 

Wir bringen unser Expertenwissen auch international ein, weil wir davon überzeugt sind, dass in Zeiten globaler Märkte Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weltweit harmonisiert  gestaltet werden müssen. Vorstand und Geschäftsführung der BGHW haben deshalb die Gründung der internationalen Sektion für Prävention im Handel bei der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) angestoßen. Was hat uns dazu veranlasst?

 Auch in meiner Sache sind Experten der BGHW und BG ETEM am Wirken.

 

Das perfekte Timing

Mit dem Vermerk; "Kopie an SG nicht erforderlich" hat die Beklagte (BGHW) das für mich nachteilige Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) auf ein Abstellgleis gebracht. Danach wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 ohne einen Vermerk und ohne Aktennummer mit dem Schriftsatz der Beklagten am 28.02.2005 in den Prozess eingebracht.

 

Nun wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 von dem SG Bremen aufgegriffen und an den Gerichtsgutachter weitergeleitet.

 

Über diese Maßnahme wurden mein Anwalt und ich erst auf Nachfrage vom 26.08.2009 und 04.09.2009 durch das SG Bremen informiert.

 

Von meinem damaligen Anwalt Dr. jur. war erkannt, die Beteiligten - also das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Aber damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Dazu ist zu sagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beklagte (BGHW) ist offensichtlich "Herr des Verfahrens" und hat die Entscheidung getroffen, ob und wann dass für mich nachteilige Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) in den Prozess eingebracht wird.

 

Mit ihrem Vermerk erregt die BGHW in der Behördenakte bis dato den Irrtum, dass das Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) nicht in den Prozess eingebracht wurde.

 

Und die aktenführende Bezirksverwaltung (BV) Bremen entfernt auch nicht, dass für mich nachteilege Schriftstück aus der Akte. 

 

29.08.2003 (Bl.174): Ist nur eine allg. Stellungnahme

und ist nicht das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall

Und diese Stellungnahme hat auch keinen Platz im Tatbestand für das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008. Dazu im Einklang ist zu einem  Urteil gekommen dass aufzuheben ist. 

 

  

28.02.2005:

Die Beklagte ist nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt

und hat dem Gericht ein Irrtum erregendes Beweismittel vorgelegt.   

 

26.08.2009

Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf.

 

01.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen

Anlagen

28.02.2005

18.11.2004

18.11.2004

18.11.2004

 

 

Richter haben im Sinne der Beklagten eine unrichtige Auffassung 

Meinem Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen (3 Stunden) hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und Unterschlagungen aufzudecken wurde mit dem Vermerk vom 31.08.2009 (Bl. 588 AU 2001 u. Bl. 1560 AU 1968) eine Absage erteilt.

 

Der Vermerk wurde von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 aufgenommen. Und erregt den Irrtum, mein Wunsch wäre schon einmal erfüllt worden.  

  

Danach konnte mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken.  

 

So hat ein Mitarbeiter der BG ETEM für die BGHW (vormals GroLa BG) Irrtum erregende Beweismittel angefertigt für den damals laufenden Gerichtsprozess (Az.: S 18 U 94/04).

Und hat die falsche Tatsache behauptet, die BG ETEM habe von der BGHW einen Begutachtungsauftrag erhalten und wäre mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 abgearbeitet worden. 

 

Schon im November 2009 hätte die Öffentlichkeit von dem mutmaßlichem Betrug erfahren können. Aber leider hatte die Presse damals noch nicht über meinen Fall berichtet. >Klick  

 

Aktenmanipulation:

Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit meinen Anwalt Dr. jur. verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 07.01.2009 zu dem Ergebnis:

 

Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

 

Am 08.06.2009 habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt. 

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

 

Tatsächlich wurde der Bearbeiter [18] aber weiter auch in meiner Stromunfallakte unter Bl. 888, 906, 959 und 982 vom 23.02.2011 gesichtet.   

 

06.01.2009

Aktenmanipulation:

Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 06.01.2009 zu dem Ergebnis:

 

Herr Neumann wird weitermachen" wahrscheinlich.

 

07.01.2009

Aktenmanipulation:

Mein Telefonat vom 06.01.2009 hat zu dem folgenden Schreiben geführt.

 

 

08.06.2009*

Am 08.06.2009* habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt. 

 

21.07.2009

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

 

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Wahrhaftig hat der Bearbeiter [18] aber noch ein Beschwerdeverfahren gegen seine Person mit dem Az. E 207/09 und Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) abgearbeitet. Und wurde auch als Ansprechperson aufgeführt.

 

Damit hat die BGHW natürlich "den Bock zum Gärtner gemacht".

 

Dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 wird von der BGHW in der Liste vom 13.08.2019 geheim gehalten.   

 

21.07.2009

Den Aktenvermerk für die Handakte 

muss ich seit dem 13.08.2019 geheimhalten. 

 

03.01.2012 

Auf dem Foto ist der damalige Geschäftsführer der BGHW Bremen abgelichtet und hat mit dem folgenden Antwortschreiben vom 30.01.2012 die Unwahrheit behauptet, das falsche Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) sei nicht zur Urteilsfindung verwertet worden. Und ist sogleich mit dem ausgefertigtem Urteil vom 18.12.2008 auf der 4. Seite widersprochen.   

 

 

13.02.2012  

BG ETEM will mein Schreiben nicht beantworten

BG ETEM hat am 02.03.2012 erklärt mein Schreiben vom 13.02.2012 wird nicht beantwortet.

Insoweit ist die Untätigkeit dokumentiert.

   

13.02.2012

02.03.2012