Es ist wichtig zu wissen: 

 

Es ist wichtig zu wissen:

Seit mehr als 20 Jahren liege ich im Streit um Unfallrente mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG). Weil das Sozialgericht (SG) Bremen nicht mir, sondern der Beklagten glaubt. Dabei ist es zu kriminellen u. gesetzwidrigen Handlungen gekommen, welche das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt schädigen. So habe ich auch meine Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit den Urteilen vom 18.12.2008 verloren. Und mein Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. [7-6] hat dem BSG (Bundessozialgericht) mit Schriftsatz vom 06.08.2009 wörtlich mitgeteilt:

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit."

 

Es ist wichtig zu wissen:

Es war nicht erklärbar, warum ich die Verfahren mit meinem Anwalt verloren habe und beantragte zum wiederholten Male Akteneinsicht und nun mit einer Bescheinigung, dass mir alles vorgelegt wurde. Und habe die Bescheinigung mit Schreiben vom 09.06.2009 (Bl.1463) erhalten. Die Akteneinsicht ist mir am 08.06.2009 von 13.35 Uhr bis 15.35 Uhr ca. gewährt worden. Den Ablauf hat der Aktenbearbeiter Herr [18] mit seinem Vermerk am 09.06.2009 (Bl.1464/Rs) dokumentiert. Und richtig ist dokumentiert, ich habe einen Mitarbeiter der BGHW wörtlich beauftragt:

 

"Richten Sie Herrn [18] aus, er ist ein Betrüger."

 

Und Herr [18] hat als Prozessbevollmächtigter der Beklagten (BGHW Bremen) auch vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt.

 

Ferner konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war klar, warum ich meine Klage in der Stromunfallsache verloren habe und das SG Bremen und die Beklagte waren  angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Es ist wichtig zu wissen:

Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und habe die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen mit zwei Strafanzeigen am 27.08.2009 eingeschaltet in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall. Und mein Schreiben v. 15.09.2009 löste bei der BGHW in Mannheim mein Beschwerdeverfahren (E 207/09) aus. Der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] hat mit Schreiben vom 18.09.2009 den wörtlichen Auftrag erhalten:

 

"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor." 

 

Es ist wichtig zu wissen: 

Die BGHW hat mit meinem Anwalt am 09.06.2009 (27) ein Telefonat geführt und ist auf Bl.1465 dokumentiert. Dabei hat die BGHW erfahren, ich habe eine Anzeige gegen die BGHW wegen Betrug eingeleitet. Und die BGHW wollte mir Hausverbot erteilen. Davon hat mein Anwalt abgeraten.

 

Sogleich kam es mit mir am 09.06.2009 zu einem persönlichen Gespräch und ist mit dem Vermerk auf Bl. 1466/7 dokumentiert. Herr [18] der vermeintliche Betrüger war nicht anwesend und konnte sich nicht rechtfertigen. Und meine Akte hat die Geschäftsführung zurückgehalten. Ferner wurde dokumentiert, der vermeintliche Betrüger Herr [18] bleibt mein Aktenbearbeiter

 

Es ist wichtig zu wissen: 

Die BGHW hat keine Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede angestrengt und ist der Ansatzpunkt, dem Geschäftsführer ist der Betrug bekannt und die BGHW will nicht kriminalisiert werden. Eine Strafanzeige würde natürlich die Pflichtverletzungen aufdecken. Dazu im Einklang hat die BGHW den Vermerk v. 09.06.2009 (27) am 13.08.2019 in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit aufgenommen. Damit ich nicht mehr in der Behörde erscheine, habe ich die Behördenakte in Kopie und ohne Kosten erhalten und hat die BGHW als nicht selbstverständlich bezeichnet. Es war/ist die Möglichkeit zu verhindern, dass ich die Behörde zur Akteneinsicht betreten muss und kann als "Hausverbot" erkannt werden.

 

Es ist wichtig zu wissen: 

Wahrhaftig hat die BGHW im Aktenvermerk vom 21.07.2009 festgelegt, mein Aktenbearbeiter und vermeintliche Betrüger Herr [18] ist von der Bearbeitung meiner Fälle befreit worden. Als Ansprechperson bearbeitet Herr [18] aber meine Beschwerdesache (E 207/09) gegen seine Person. Und der Betrüger hat seine Pflichtverletzungen natürlich in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 unterdrückt. 

 

Ich bin Geheimnisträger der deutschen Sozialversicherung. 

Denn den Vermerk vom 09.06.2009 (27) und 21.07.2009 (28+29) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit 250 000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

Es ist wichtig zu wissen: 

Mit dem Vermerk vom 31.08.2009 hat die BGHW dokumentiert, ich habe die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet.

 

Es ist wichtig zu wissen:  

Mit Schreiben vom 15.09.2009 kam es zu meiner Beschwerdesache (E 207/09). Und mit der internen Stellungnahme v. 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung z.H. Herrn [7-4]. Hier schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhalts. Ansprechperson war der vermeintliche Betrüger Herr [18] und ist bereits am 21.07.2009 von der Bearbeitung meiner Akte befreit worden. Über das weitere Vorgehen wurde u. a. wie folgt auf drei Seiten dokumentiert:  

 

"sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

 

"Wir werden Herrn Neumann in die Liste der" gefährlichen Personen aufnehmen." 

 

Es ist wichtig zu wissen, 

Aktenkundig wollte mir die Bezirksverwaltung Bremen die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 nicht vorlegen und ich habe diese erst mit dem Schreiben vom 27.05.2011 aus der Direktion Mannheim, als Anlage erhalten. Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und hat sofort erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil das gesetzwidrige Handeln der Beamten nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die StA Bremen hat wahrhaftig keine Ermittlungen eingeleitet und ist mit der Entscheidung vom 19.11.2013 dokumentiert.  

 

In der Entschädigungsabteilung hat Herr [17-4] noch aus der Geschäftsführung der BGHW Bremen die E-Mail vom 17. u. 28.11.2009 erhalten und dokumentieren:

 

Die BGHW Bremen will nicht als kriminell erkannt werden und hat eine Grenze gezogen. Und ist der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden. 

Es ist wichtig zu wissen,  

es folgte die Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen vom 18.01.2010 und damit habe ich ungerechtfertigtes Hausverbot erhalten und den Aktenbearbeitern meiner Akte ist "Redeverbot" erteilt worden. Mein Hausverbot hat das SG Bremen am 26.02.2013 mit Beschluss aufgehoben. Jedoch das "Redeverbot" ist noch am Wirken.

 

Es ist wichtig zu wissen,

wenn die BGHW im Verwaltungsverfahren erkannt hat, sie muss Entschädigen, dann werden die Ermittlungen eingestellt. Und die Sache wird auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. Das SG Bremen ist dann "Herr des Verfahrens" und muss dafür sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Diese Aufgabe kann das SG Bremen nicht erfüllen und die Ursache hat die DGUV schon am 14.04.2010 in den 3 Punkten richtig erkannt und dokumentiert.

 

Es ist wichtig zu wissen,

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat meinen Fall am 14.04.2010 mit einer Wichtigkeit: Hoch eingestuft und haben zur Kenntnis genommen:

 

Herr Neumann wirft der BGHW folgendes vor:

1. Beweismittel wurden unterschlagen

2. Akten wurden/werden manipuliert 

3. Die Staatsanwalt sieht Sorgfaltspflichtverletzungen bei der        Aktenführung        

 

Es ist wichtig zu wissen,

die Beklagte hat aktenkundig richtig erkannt, so kann es nicht weitergehen und hat in der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert, es sollte zur Mediation (Schlichtung) kommen. Damit war das SG Bremen aber nicht einverstanden u. hat meine 8 Klagen mit Falschurteilen vom 15.10.2010  abgelehnt und so gab es auch keinen Teilerfolg. Darüber hat auch die Presse berichtet.

 

Es ist wichtig zu wissen,

"wem was anzulasten" und habe es mit Schreiben vom 30.01.2011 in der Stromunfallsache auf 8 Seiten dokumentiert und mit Schreiben vom 03.03.2011 in der Verkehrsunfallsache auf 20 Seiten. Dazu habe ich von der BGHW um eine detaillierte Stellungnahme gebeten und niemals erhalten.