Wo bleibt der Staatsanwalt?
2019 wurde nachvollziehbar, in Deutschland gibt es eine kriminelle Vereinigung.
Die Bande bleibt straffrei, dem Geschädigten (Erich Neumann) wird die Meinungsfreiheit genommen und landet im Gefängnis. >Klick
Meine Webseite kann die BGHW nicht ertragen.>Klick
Mazi (Montag, 27 Juli 2026 22:09)
Die Spatzen pfeifen es schon vom Dach! Es ist genug. Wann ist es vorbei?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Bericht-offenbart-Ausmass-von-Katherina-Reiches-Mikromanagement-id30276897.html
Wie lange noch?
Friedrich Merz verantwortet die gesamte Politik.
Es ist schwierig, ihnn mit seiner Arbeit zu loben. Es ist daher kein Wunder, dass nur 13 % seine Arbeitsausführung gut heißen. In der Schulde wäre die Beurteilung schon klar. Bei diesen Leistungswwerten ist die Versetzung in einer Schule nicht nur gefährdet, sie sei auch unmöglich.
Die CDU verkauft uns ein weiteres Mal. Es ist nicht erklärbar, dass die CDU dieses "Gehampel" unter Demokratie nach dem Grundgesetz versteht. Es ist nicht 5 vor 12, sondern 5 nach 12. Art. 20 GG hat bereits die Regelung für diesen Fall vorgesehen.
Bei den Problemen ist es kein Wunder, dass die Erwartungen der Wähler an das Grundgesetz völlig andere sind, als uns die Bundesregierung darlegen will.
Es ist genug. Wann ist es vorbei?
Mazi (Sonntag, 26 Juli 2026 12:26)
wir sind uns hoffentlich einig, dass bisher keine Regierung das Grundgesetz befolgte und danach in den verscheidenen Rechtsbereichen steuerte.
Ob es die Sozialgerichtsbarkeit oder
die Missverbräuche oder
die Befolgung von Alarmmeldungen oder
die Renten- und Beamtenversorgung oder
die Ausstellung eines Reisepasses für eine unberechtigte Person oder
ein falsches Verständnis von Eiden oder ...
betroffen hat, wahr und nicht zu leugnen.
Die Zweifel sind mit dem Grundgesetz angebracht bzw. nicht vereinbar.
Auf theoretischem Stand soind alle Vergehen gleich bzw. diese Verfehlungen sind mit dem Grundgesetz nicht nachvollziehbar.
Mazi (Sonntag, 26 Juli 2026 12:13)
Friedrich Merz liegt vollkommen richtig!
Dau fdiesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/allgemein/heftig-so-viel-rente-wird-friedrich-merz-kassieren-pro-monat/ar-AA28H6sm
Wenn die Pension von Friedrich Merz u.a. tatsächlich erbracht werden soll, dann müssen die Deutschen mehr arbeiten. Und reicht dies nicht, dann müssen sogar Kredite aufgenommen werden, dies darzustellen.
Bekannt ist, dass die "Boomer Jahrgänge" jetzt in Rente gehen. Es ist betriebswirtschaftlich, nicht juristisch, bekannt, dass diese Leute nicht mehr in die Altersversorgung nicht mehr einzahlen, aus den beitragspflichtigen Einzahlern herausfallen. Auch bekannt ist, dass nun jüngere Beitragszahler, eine größere Anzahl von Rentner finanzieren sollen.
Das nun eine kleinere Anzahl von Beitragspflichten auch noch die Beamten und deren Pensionen finanzieren sollen, vernachlässigen wir in diesem Vergleich.
Nicht nachvollziehbar ist, wie eine geringere Anzahl von Beitragszahlern eine höhere Anzahl von Begünstigten finanzieren, Kredite aufnehmen und bedienen kann sowie eine eigene Altersversorgung aufbauen kann.
Wenn dies möglich sein soll, dann liegen Sie, Herr Friedrich Merz, vollkommen richtig. Eine derartige Überlegung geht nur mit einer höheren Produktivität der Arbeitnehmer in Deutschland. Dass dies unmöglich in Deutschland erscheint, dürfte jedem, außer Friedrich Merz, klar sein.
Auch dies sollte von den CDU-Mitgliedern erkannt werden.
Ich gehe davon aus, dass die etablierten Parteien, die uns Wähler in dieses Chaos steuerten, von den Wählern bei der nächsten Wahl ihren "Denkzelttel" bekommen. Die Überlegungen haben nichts mit dem Schutz vor grundgesetzfähigen Wählern oder mit einer "Brandmauer" zu tun. Das ist einfache Mathematik, kein juristisches Wissen.
Mazi (Sonntag, 26 Juli 2026 11:39)
Jetzt haben sich auch die Mitglieder voin Friedrich Merz distanziert!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/skandal%C3%B6s-das-allerletzte-willk%C3%BCr-jetzt-attackiert-die-eigene-partei-merz/ar-AA28Fs36
Mazi (Sonntag, 26 Juli 2026 11:19)
Beachtlich, beachtlich!
Die CDU-Mitglieder haben Friedrich Merz als ihren Vertreter ernannt.
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101357850/merz-baut-regierung-um-warken-und-linnemann-bekommen-neue-aemter.html
Es ist anzunehmen dass die CDU-Mitglieder Friedrich Merz als ihren besten Vertreter gekürt haben, die Wähler ihnen geglaubt, ihnen gefolgt sind und ihn gewählt haben. Nun müssen sie mit den Konsequenzen auch leben.
Wahrscheinlich ist, dass die Wähler die CDU nicht in der nächsten Wahl wählen, wenn sie erkennen, dass er sie - und mit ihm die CDU-Mitglieder - sie "belogen" haben.
Nachdem die Tatsachen um Josef Mengele seitens der argentinischen und amerikansichen Regierung bekannt gemacht wurden, ist ohnehin nicht mehr mit einer Entscheidung der Wähler für eine CDU zu rechnen. Mittlerweile ist von ausländischen Regierungen bekannt gemacht, dass seitens die damaligen Regierung der Bundesrepublik Deutschland Josef Mengele nicht einmal zur Fahnung ausgeschrieben war.
Anzunehmen ist, dass die damaligen Politiker der CDU die Nachfolgeschaft der Nazis angenommen hatten. Daher ist schwierig, die Mitwisserschaft der CDU zu leugnen bzw. die Duldung der Nazis zumindest zu bestreiten.
Es ist vielmehr in der Realität anzunehmen, dass die CDU die Nachfolgeschaft der Nazis angetreten hat.
Nachdem bekannt ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit den Vorgaben des Grundgesetzes nicht gehorchen (als Amtsträger zu verfolgen sind), ist auszuschließen, dass die Partei nichts von dem wusste.
Entweder hat sie keine Dienstaufsicht etabliert oder es war eine Dienstaufsicht nicht in ihrem Sinn. Es wurde Personen von Ministerpräsidenten als Amtsträger ernannt, die dem Grundgesetz nicht folgten.
Eigenartig das Ministerpräsidenten Personen als Amtsträger ernannt haben, auf die sie sich in der Amtsausführung nicht berufen können. Wahrscheinlich muss man dazu Jura studiert haben und ein solches Amt ausüben. Wie soll ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtsaufgabe wahrnehmen, wenn er sich nicht an die Regeln des Grundgesetzes hält? Wie soll er dann eine Entscheidung nach dem Gesetz, seinem Amtsauftrag laut dem Grundgesetz, getroffen haben?
Dies nachzuvollziehen ist wahrscheinlich für das Volk, zu dem ich mich und andere zähle, "zu hoch". Da muss man schon "juristisch" vorgebildet worden sein.
Dass dies nicht im Sinn der Wähler war, schließe ich nach den Formulierungen im Grundgesetz, unsere Verfassung, aus.
Wir erinnern uns an die Aussage der Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchsloch, die im Interview mit dem Beck-Verlag bekannt machte, dass die Sozialgerichtsbarkeit großen Einfluss auf die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt bzw. genommen hat. Dies ist als wahr anzunehmen und die Aussage passt zu der Vermutung, dass die CDU tatsächlich die Nachfolgeschaft der Nazis angetreten hat.
Beachtlich, beachtlich!
Mazi (Samstag, 25 Juli 2026 21:55)
Bemerkenwert, dass die deutschen Justizbehörden Josef Mengele nicht zur Verhaftung ausgeschrieben hatten.
Auf diesen Artiekl verweise ich:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=19991033
Zitat:
Zusammenfassend ist nochmals festzuhalten, dass vor 1961 weder von den zuständigen deutschen Behörden noch von einem anderen Staat Josef Mengele international zur Verhaftung im Hinblick auf eine Auslieferung ausgeschrieben war.
Spätestens jetzt sollten allen Akteuren klar sein, dass die deutschen Behörden der Bundesrepublik Deutschlands gemiensame Sache mit Nazis machten und vermutlich auch noch machen.
Klarer konnte die Auskunft der Schweizer Behörden nicht gegeben werden. Erstaunlich ist auch, dass ausgerechnet heute argentinische Behörden ihre Archive mnit Daten zu Josef Mengele öffnen.
Mazi (Samstag, 25 Juli 2026 20:53)
Wie konnte das sein?
Auf diese Veröffentlichung weise uch hin:
https://www.stiftung-verbundenheit.de/blog/polizeiakte-enthullt-neue-details-uber-auschwitz-arzt-josef-mengele
Zitat:
Die Veröffentlichung dieser Akte wirft ein neues Licht auf die Versäumnisse der Nachkriegsjustiz sowie auf die Fluchtrouten ehemaliger Nationalsozialisten nach Südamerika – ein Thema, das bis heute von Relevanz ist.
Wenn ich nicht irre, dann ist "heute" immer noch "Nachkriegsjustiz" und sie ist nicht abgelaufen.
Erstaunlich ist, dass immer noch der "Bogen" zur Justiz nach der scheinbar endlosen Zeit der Fall immer noch ungeklärt ist.
Einen Sinn, dass die deutschen Behörden nicht wußten, wo der ehemalige KZ-Arzt Josef Mengele versteckte, während der argentinische Geheimdienst Dossies zu ihm angelegte.
Noch erstaunlicher ist, dass er persönlich 1956 in der deutschen Botschaft den deutschen Reispass unter seinem richtigen Namen beantragte und diese von einer öffentlichen Behörde ausgestellt wurde. Mit diesem Reispass reiste er sogar unter diesem bekannten Namen in die Bundesrepublik ein und wieder aus.
Dem Vernehmen nach soll dieses Versagen keinem der Justizbehörden aufgefallen sein. Das bezweifele ich!
Wenn dies wahr wäre., dann ist jeder DM damals bzw. heute jeder Euro für diese öffentlich Behörden falsch ausgegeben.
Mazi (Freitag, 24 Juli 2026 10:13)
Was macht da eigentlich Friedrich Merz da?
Aiuf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/allgemein/die-renten-sind-seit-jahren-viel-zu-niedrig-mehrheit-der-rentnerinnen-erh%C3%A4lt-gesetzliche-altersbez%C3%BCge-unter-armutsgrenze/ar-AA28rqCV
Geschieht dies mit dem Willen und den "Segen" der CDU?
Nachdem Friedrich Merz bei den Wählern so unbeliebt ist wie kein Regierungschef vor ihm, ist die Hoffnung bei der CDU, dass die Wähler dies bis zur Wahl vergessen haben werden, zwar löblich, aber wahrscheinlich nicht folgerichtig.
Es liegt nahe, dass die Wähler ein weiteres Mal belogen werden. Das Volk, die Wähler, werden dies nach Art. 20 GG heimzahlen.
Mazi (Freitag, 24 Juli 2026 09:22)
Der Bundeskanzler verantwortet die Politik. Er bestimmt sie sogar!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.n-tv.de/politik/Verkehrsminister-Schnieder-verliert-seinen-Posten-id31120237.html
Ändert man so seine Beliebtheitswerte in der Bevölkerung?
13 % Beliebtheitswert sind m.E. eine deutliche Sprache. Gewiss sind einige Prozentwerte sind der CDU anzulasten. Aber nicht alles! Die grundlegende Kritik bleibt.
Es ist sogar zu unterstellen, dass jeder, der von „der Fahne geht“ „ein Held“ gegenüber der Vergangenheit sein muss.
Der Verdacht, dass wir es mit Nazis zu tun haben, lässt mich nicht los. Da gibt es den Vergleich mit Hans Globke und seiner Mitgliedschaft in der Burschenschaft oder das besondere Verhältnis von Friedrich Merz zur ehemaligen CDU-Vorsitzenden und ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Das sollen nur Zufälle gewesen sein?
Mazi (Donnerstag, 23 Juli 2026 17:21)
Der amtierende Bundeskanzler verantwortet die Politik!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/allgemein/reiche-wies-beh%C3%B6rde-an-geltendes-recht-zu-ignorieren-gr%C3%BCne-sprechen-von-politischem-skandal/ar-AA28w48d?ocid=hpmsn&cvid=9f89280829044753aaa0a341d7a1b839&ei=25
Bekannt ist, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Spekuliert werden darf, welche Amtsträger sich dem Befehl von Frau Reiche und „weg treten“, verweigern. Bekannt ist, dass rechtswidrige „Befehle“ von Vorgesetzten zu verweigern sind.
Es klingt militärisch, „weg treten“. Der Spruch kommt von Merz und kommt wahrscheinlich von noch früher. Es ist sogar wahrscheinlich, dass dieser Spruch von den Nazis ist.
Daran sind Amtsträger zu erkennen!
Mazi (Mittwoch, 22 Juli 2026 16:07)
Ich würde es zwar nicht so schreiben, aber richtig ist es schon!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/ein-armutszeugnis-f%C3%BCr-den-dienstherrn-leser-urteilen-%C3%BCber-den-fall-der-lehrerin/ar-AA28pTBr
So einfach ist es mit dem Rechtsempfinden der Bürger und so gegensätzlich zu dem Gerichten, der Judikative.
Trotz dem ist es löblich, dass auch andere Bürger das gleiche Rechtsempfinden nach dem Grundgesetz haben, als Juristen.
Mazi (Mittwoch, 22 Juli 2026 11:06)
Was stellt das Strafbuch in Deutschland unter Strafe, wenn die deutschen Gesetze nicht befolgt werden?
Es ist nicht ein Problem des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG), sondern es ist fraglich, wie ein Grundgesetz, dass nicht beachtet wird, überhaupt vor welchem Gericht eingeklagt werden kann, wenn die Richter und Staatsanwälte einem sogenannten Grundgesetz nicht folgen?
Auf diese Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/nicht-nur-jens-spahn-diese-promis-wurden-mit-hilfe-einer-leihmutter-eltern/ar-AA28ojPm
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/nicht-nur-jens-spahn-diese-promis-wurden-mit-hilfe-einer-leihmutter-eltern/ar-AA28ojPm
https://www.berliner-zeitung.de/article/laschet-brosius-gersdorf-leihmutterschaft-streit-10220606
https://www.msn.com/de-de/finanzen/allgemein/10-000-arbeitspl%C3%A4tze-gehen-verloren-ex-staatssekret%C3%A4r-nennt-energie-pl%C3%A4ne-von-reiche-wahnsinn/ar-AA28oQb6?ocid=hpmsn&cvid=6a6084dc82a94bf8ad1487835536c274&ei=24&cvpid=6a6084f417a3464dbb267e39df41651f
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/klimapolitik-wadephul-dr%C3%A4ngt-auf-ausbau-erneuerbarer-energien/ar-AA2894dm?ocid=BingNewsSerp
https://www.msn.com/de-de/finanzen/allgemein/wadephul-in-nigeria-warum-afrika-wichtig-ist/ar-AA28pSdO?ocid=BingNewsSerp
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/800-milliarden-versprochen-roland-busch-und-christian-sewing-erh%C3%B6hen-den-druck-auf-merz-co/ar-AA28qpKQ?ocid=hpmsn&cvid=6a6084dc82a94bf8ad1487835536c274&ei=24
Chaos haben die etablierten Parteien angerichtet. Von einem Rechtssystem nach den Vorgaben des Grundgesetzes sprechen ist wohl nicht. Merz und mit ihr die CDU-Mitglieder -wie auch die übrigen Parteien - folgen offensichtlich dem Grundgesetz nicht.
Es ist nicht ein Problem des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG), sondern es ist fraglich, wie ein Grundgesetz, dass nicht geachtet wird, überhaupt vor welchem Gericht eingeklagt werden kann, wenn die Richter einem sogenannten Grundgesetz nicht folgen?
Mazi (Mittwoch, 22 Juli 2026 09:25)
Welchen Wert ist dem Grundgesetz beizumessen, dass von den Gerichten, der Judikativen, nicht anerkannt wird?
Wenn ein führendes Gericht, das Bundesverfassungsgericht (Art. 94 Abs. 4 GG) den Untergerichten etwas vorschreibt, nicht beachtet wird, dann ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift nicht angewandt wird. In der Folge kann das Grundgesetz auch nie nach seiner Verfassung vorschreiben (Art. 97 Abs. 1), dass es Richter beauftragt hat, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
M.E. ist das Grundgesetz nicht in der Lage Amtsträgern vorzuschreiben, dass diese nicht beachten.
Das ist m.E. ein Unding, was auch nach der Äußerung des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse nicht ausgelegt werden darf. Das Grundgesetz schreibt nicht einfach in seinen Vorgaben etwas, was im Nachhinein „nur so gesagt wird“.
Es geht m.E. um Rechtssystematik! Das Bundesverfassungsgericht wird mir zustimmen.
Mazi (Mittwoch, 22 Juli 2026 09:04)
Friedrich Merz belügt uns schon wieder!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merz-dementiert-kenntnis-sein-gast-best%C3%A4tigt-sekunden-sp%C3%A4ter-deutsch-russisches-geheimtreffen/ar-AA28nuN5?ocid=hpmsn&cvid=17273e1ebad54bbfe25f1622f2fd7c33&ei=15
Die Frage ist, ob deutsche Wähler einen Lügner zu ihrem Bundeskanzler gewählt haben können?
Dass sie einen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der sich nach eigenen Angaben nicht erinnern kann, aber keine Pension sondern laufende Bezüge bezieht, von den Bürgern per Umlage weiterhin finanziert wird.
Es lässt darauf schließen, dass das Grundgesetz von ehemaligen Nazis nicht nach dessen Geist umgesetzt wurde.
Mazi (Mittwoch, 22 Juli 2026 08:51)
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz entscheiden und sie nach Art. 97 Abs. 1 GG berechtigt sein sollen, Recht zu sprechen, dann ist es nicht richtig, dass Kläger ihr Recht vor den Sozialgerichten ihr Recht suchen.
Wenn in den Gesetzen anderes geschrieben ist, als tatsächlich ausgeführt ist, dann ist anzunehmen, dass das Grundgesetz, die Verfassung, in der Bundesrepublik Deutschland nicht gilt.
Ich denke an die Tatsache, dass das Grundgesetz in Art. 94 Abs. 4 die Verbindlichkeit ihrer Beschlüsse gegen Behörden und Gerichten vorschreibt, dies aber nicht gehabt wird.
Nach meiner Meinung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Umsetzung des Grundgesetzes der Bundesregierung erheben und prüfen zu lassen, ob Art. 94 Abs. 4 GG gilt.
M.E. ist das Grundgesetz von der Bundesregierung (in Art. 94 Abs. 4 GG) nicht umgesetzt.
Die Amtsträger, die unabhängigen Richter der Sozialgerichtsbarkeit, treffen keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Das ist ein Problem, dass zu lösen ist.
M.E. sind damit alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht gültig, nicht rechtswirksam zustande gekommen. Sie sind nicht einmal aufhebbar, weil explizit davon auszugehen wäre, dass sie früher einmal existierten.
Die Amtsträger, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, sind noch nicht einmal berechtigt, Pensionsansprüche, geschweige denn Pensionen, nach dem Grundgesetz zu beziehen.
Das sollte ein Friedrich Merz oder Olf Scholz als Juristen doch klar und bekannt sein.
Letzterer wird dem entgegen halten, dass er sich nach eigenen Angaben nicht erinnern könne und alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben keinen Zweifel daran, dass er sich tatsächlich nicht erinnern könne.
Mazi (Dienstag, 21 Juli 2026 10:28)
Gewiss gelangen sie zu der Aussage:
Wenn das Grundgesetz etwas vorschreibt, dass von Amtsträgern nicht eingehalten wird, verstoßen die Amtsträger gegen Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG), dann sie den Auftrag nicht ausgeführt.
Dies bezieht sich auf Spahn, Streeck, Malu Dreyer und andere Amtsträger! Es kann nicht sein, dass diese auch mit Unterstützung von Richtern noch von den Bürgern „durchgefüttert“ werden. Es liegt der Verdacht sehr nahe, dass das Grundgesetz von Nazis gebeugt ist.
Mazi (Dienstag, 21 Juli 2026 10:19)
Wie wäre es mit einem Vorschlag, Gesetze allgemein verbindlich von den Abgeordneten des Bundestages zu lassen und die Abgeordneten auf den Teil des deutschen Volkes zu beschränken?
Die Forderung und deren Nachvollziehbar für Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit erscheint mir nach dem Grundgesetz gedeckt.
Ungeheuerlich empfinde ich, dass das Grundgesetz (Art. 94 Abs. 4 GG) von den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet wird (vgl. Aussage von Ingo Sorgatz, ehemals BKA, in „Compliance-(k)ein Thema in der Verwaltung?“).
Es ist zu klären, welchen Auftrag das Grundgesetz vorgeschrieben hat, wenn Amtsträger dessen Vorgaben nicht folgen?
Mazi (Dienstag, 21 Juli 2026 08:42)
Etwas stimmt in der Medienberichterstattung nicht!
Als Amtsträger ist Poseck (CDU) als ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zur Einhaltung von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet. Darauf hat er einen Eid geleistet.
Und nun verhält er sich nicht danach.
Es ist davon auszugehen, dass die CDU rechtlich offensichtlich zwischen Bürgern, Spahn, Steek und Poseck unterscheiden will. Nicht anders verfährt die SPD mit ihren Anhängern.
Nach dem Grundgesetz sind vor dem Gesetz alle gleich.
Wenn das Gesetz zwischen Parteimitgliedern nicht gilt, dann sind sie also nicht Teil des Volkes. Als solche sind sie staatenlos.
Aber wohin mit ihnen, wenn sie einen deutschen Pass haben und kein Land sich bereit erklärt, sie aufzunehmen?
Mazi (Montag, 20 Juli 2026 10:31)
Den Artikel muss man mehrmals lesen, um die Feinheiten zu verstehen.
Der Artikel, das macht deutlich, dass Friedrich Merz (CDU) und damit die CDU nicht in der Lage ist, nach dem Konsens des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merz-f%C3%A4hrt-aus-der-haut-bin-es-einfach-leid/ar-AA28fjJv?ocid=hpmsn&cvid=6a5dd0520bc04da2af425512eb7054e4&ei=18
Da muss man schon deutlich machen, dass die SPD näher am Grundgesetz war.
Die SPD hat zwar auch nicht das Grundgesetz umgesetzt, aber so Nachlässigkeiten hat sie sich nicht erlaubt.
Es wurde jetzt bekannt gemacht, dass Bundesaußenminister Wadepfuhl den Einsatz der vermehrten erneuerbaren Energie propagiert, aber nach Aussagen die ehemaligen schleswig-holsteinischen Umweltministers und heutigen „Führer“ der Bundesnetzagentur Klaus Müller sind in den nächsten Jahren ca. 600 Mrd. Euro in das deutsche Stromnetz zu investieren um überhaupt die Stromnetze dafür zu ertüchtigen.
Wenn man beispielsweise dazu den Verbrauch der privaten Haushalte ins Verhältnis zum Verbrauch der deutschen Industrie setzen, dann wird Auskunft gegeben, wer dies zu tragen hat.
Allein dieses Thema zeigt auf, wie die deutschen Politiker mit dem Volk umgehen!
Wir erinnern uns, dass der ehemalige Vizekanzker der SPD-Regierung, Robert Harbeck (GRÜNE) mit den erneuerbaren Energien verknüpft wird und die erneuerbaren Energie propagierte.
Eine Affäre wie Jens Spahn (CDU) und Hendrik Steeg (CDU) anzulasten sind, daran kann sich Olaf Scholz (SPD), ehemaliger Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland - neben anderen vorgegebenen Vergesslichkeiten - nicht erinnern.
Es ist anzunehmen, dass CDU, wie SPD u.a., die Politik der Nazis entgegen dem Grundgesetz fortführen. Diese Vermutung wird stark dadurch genährt, dass es die CDU war, die seinerzeit die Nazis in den öffentlichen Behörden etablierten und Hans Globkte, ehemaliger Nazi und Mitglied der Bonner BAVARIER - wie Friedrich Merz auch - zum Chef des Bundeskanzleramtes machte.
Daher liegt die AfD näher an den etablierten Parteien als uns vom Grundgesetz aus lieb ist.
Mazi (Sonntag, 19 Juli 2026 16:26)
Und diue Leute krochen auf die Dächer, um dem Polizeihubschrauber zu winken?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/merz-im-ahrtal-alles-war-friedlich-bis-unser-bundeskanzler-kam/ar-AA283JlC?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=ff0c12b5d3124480fe41c065f96ede1f&ei=46
Wer sich das einfallen ließ, der die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
135 Tote und Anwohner wurde in den sicheren Tod geschickt. M. E. besteht sachlich kein Unterschied zwischen diesen Toten und der jüdischen Bevölkerung, die auch systematisch in den sicheren Tod geschickt wurden.
Mazi (Sonntag, 19 Juli 2026 14:15)
Genug ist genug! Bringt die Bundesregierung mit Bundesaußenminister Wadephul den Ausbau der erneuerbaren Energien auf "Trapp", wo doch Trump erklärt hat, dass er den Iran angegriffen hat?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-07/klimapolitik-union-johann-wadephul-strasse-von-hormus-energie?utm_source=firefox-newtab-de-de
Die USA werden eindeutig von ihrem gewählten Präsidenten vertreten. Diese Funktion hat derzeit Donald Trump inne. Also haben nicht er persönlich den Iran angegriffen, sondern die
USA haben den Iran angegriffen.
Wenn jetzt Herr Wadephuldie, amtierender Bundesaußenminister, erneuerbaren Energien als Lösung ins Feld führt, dann will er als Außenminister der Bundesrepublik Deutschland den Krieg der USA nicht genauso wie er angefangen hat (per Dekret) beenden, sondern mit dem Ausbau der erneubaren Energien verlängern.
Es liegt aufgrund dieser Maßnahme die Vermutung nahe, dass der Krieg der USA gegen den Iran mit Billigung (oder genauer: im Einverständnis) der deutschen Bundesregierung (Friedrich Merz [CDU] für die Politik verantwortlich) erfolgt.
Wenn Wadepfuhl auch die erneuerbare Energie ins Spiel bringt und der ehemalige Minister der schlewig-holsteinischen GRÜNEN. Klaus Müller, feststellt, dass mindestens 600 mrd. Euro für die Ertüchtigung der Stromnetze ins Spiel bringt, dann wird klar, wie die Bundesregierung mit dem Volk "Ping Pong" spielt.
Genug ist genug!
Als erklärter Kriegsgegner erstaunt mich die Argumentation von Herrn Wadephul als Teil der Bundesregierung unter der Verantwortung von Friedrich Merz (CDU). Die Parallelen von Konrad Adenauer und Friedrich Merz sind unverkennbar.
Mazi (Sonntag, 19 Juli 2026 11:05)
Es ist anzunehmen, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht gegenüber jedermann gelten (sollen).
Auf diese Artikel in unterschiedlichen Medien weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/versagen-auf-allen-ebenen/ar-AA28bUQB
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/prominente/wegen-r%C3%BCcktritt-von-jens-spahn-zdf-komiker-feuert-hinterher-mein-sch%C3%B6nstes-geschenk/ar-AA28dMLt
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/der-zweite-leihmutter-fall-in-der-cdu/ar-AA28bNHd
Der "Schuss" auf Friedrich Merz (CDU) und die CDU selbst ist frei.
Ist die CDU wirklich die Nachfolgeorganisation der Nazis?
Die bloße Unterscheidung und Abgrenzung zur AfD mit der Erfindung einer Brandmauer zur AfD habe ich längst aufgegeben,
Mazi (Samstag, 18 Juli 2026 09:41)
Wenn die Bundesnetzagentur, Klaus Müller, der ehemalige Umweltminister von Schleswig-Holstein von den Grünen, darüber nachdenkt 600 Mrd. Euro zur Erneuerung des Stromnetzes zu stecken (weil es den heutigen Anforderungen nicht genügt), dann ist nachvollziehbar was Robert Harbeck, der ehemalige Vize-Kanzler der Bundesrepublik Deutschland und von den GRÜNEN, angerichtet hat.
Es hat den Eindruck, dass die Politiker, nachdem sie eine Veränderung verlautet haben, dass sie die „Richtung“ ändern. Der Eindruck, dass sie nur noch daran denken, wie sie wegkommen und ihre Pension (auch mit gerichtlicher Weisung) erhalten.
Das Volk muss aufstehen und den Richtern sagen, was in den Gesetzen drin steht und gegenteilige Rechtsprechung als falsch zu deklarieren ist (Art. 20 Abs. 4 GG). Es ist unmöglich, falsche Entscheidungen der Richter gegen das Gesetz als gegeben hinzunehmen.
Nicht hinnehmbar sind Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Grundgesetz (Art. 94 Abs. 4). Sie sind von Anbeginn aus nichtig. Dass die Bürger mittels Umlage für diese Richter bezahlen sollen, ist rechtsstaatlich unverantwortlich.
Mazi (Samstag, 18 Juli 2026 09:22)
Wo soll da die AfD dabei gewesen sein? Die CDU ist gut beraten, wenn sie sich daran hält, was sie vorgeben will.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/bundesrat-straftatbestand-leugnung-existenzrecht-israel-verfassungswidrig
Nachdem gegen die Verfassung vorschreibt, dass Arbeitsanweisungen gegen Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nichtig sind, kann der Bundesrat derartiges Ansinnen nicht Amtsträgern in Auftrag gegeben haben?
Nachdem dem Spiegel-Artikel zufolge klar ist, dass die AfD aus ehemaligen CDU-Mitgliedern besteht und heute von Friedrich Merz (CDU) und wahrscheinlich von den gesamten CDU-Mitgliedern der AfD vorgehalten wird, dass sie in Wahrheit den Nazis folgen, ist bekannt, dass die CDU sich am besten auskennen muss, was nazihaft ist oder nicht.
Wenn dann noch Jens Spahn, der Fraktionsvorsitzende der CDU, auch noch das deutsche Gesetz missachtet, den Eindruck erweckt, dass es für die Anderen durch den Bundestag gebracht wurde, dann ist dem kaum noch etwas zuzufügen.
Wenn Frau von der Leyen der Meinung ist, dass ihr Mailverkehr nicht in die Verwaltungsakten gehört, dann ist auch mit ihrem Verhalten klar, dass sie ihre Verwaltungsentscheidungen nicht belegen will.
Die CDU ist beraten, wenn sie sich an das hält, was sie vorgeben will!
Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 22:00)
Unglaublich mit welcher Dreistigkeit die frühere früherin Ministerin mit ihrem Eid umgeht und nach Gesetze und Recht handelt (Art. 20 Abs. 3 GG).
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/von-der-leyen-f%C3%BCr-schuldig-befunden-dann-explodiert-der-sms-skandal/vi-AA20u2Z9
Da will uns Frau von der Leyen glauben machen, dass ihre Mails, die selbstverständlich zur Klarheit ihrer Geschäfte beitrugen, nicht in die Verwaltungsakten gehört.
Was kann dann unter einer Rechtssicherheit in der EU verstanden werden?
Soll es nicht so sein, dass eine Verwaltungsakte verhindern soll, dass sie nicht dokumentiert, welche Verwaltungsentscheidungen einem Rechtsgeschäft zugrunde liegen oder nicht. Offensichtlich hat sie Verträge geschlossen, die nicht abschließbar waren und nachvollzogen werden sollen.
Offensichtlich hat Frau von der Leyen einen Begriff von Rechtsstaatlichkeit und Amtsaufgaben.
Jetzt kommt offenbar 'raus, wie die CDU mit der Wahrheit umgegangen wurde und wird.
Der jüngste Fall des Jens Spahn ist nur ein Beispiel eines korrupten Spiels.
Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 20:25)
Wir stehen vor einer Reform des Grundgesetzes! Nicht, dass das Grundgesetz zu ändern wäre, sondern die Amtsträger haben dem Gesetz und Recht zu folgen (Art. 20 Abs. 3
GG). Ansonsten "blüht" ihnen der Rauswurf und die strafrechtliche Verfolgung und Verteilung aufghrund ihres Eidbruchs.
Dass die Amtsträger keine finanziellen Vorteile ziehen können, dazu sind die finanzielle Zuwendungen der Bürger staatlich sicherzuzstellen.
Wo gibt es denn so was?
Das haben sich "ehemalige" Nazi als Präsidenten der deutschen Behörden nach Verabschiedung des Grundgesetzes ausgedacht. Mit der Denkweise des Volkes, den Grundzügen des Grundgesetzes, ist diesm.E. nicht vereinbar.
'Das ist weniger als eine Schulnote "sechs". Die Versetzung dieser Leute ist nicht nur stark gefährdet, sondern erst gar nicht möglich.'
Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 18:16)
Doppelmoral?
Auf diesen Beitrag weise ich hin:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101348672/jens-spahn-wagenknecht-fordert-ruecktritt-unertraegliche-doppelmoral-.html
Ich erkenne keine Doppelmoral. M.E. waren CDU-Politiker schon immer so.
Jetzt wird nachgewiesen, dass zwischen der CDU und der AfD kein sachlicher Unterschied besteht. Wir erinnern uns auch an den seinerzeitigen Spiegel-Artikel (https://www.spiegel.de/spiegel/afd-begruesst-viele-ueberlaeufer-aus-der-cdu-a-1115637.html).
M.E. ist es Ziel der CDU die AfD stark zu machen und sich selbst aufzulösen.
Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 17:34)
Was gibt es auf der CDU-Präsidiumsitzung zu besprechen?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101348742/jens-spahn-kanzler-friedrich-merz-macht-leihmutter-debatte-zur-chefsache.html
Herrn Spahn ist mitzuteilen, dass dies in Deutschland verrboten ist und er zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet ist. Es hat nunmal seinen geleisteten Eid nicht befolgt und ist strafrechtlich zu verfolgen, anzuklagen, zu verurteilen und aus dem (Staats-)Dienst zu entfernen. Die finanziellen Zahlungen sind staatlich sicherzustellen.
Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 17:14)
Hilfe! Das Faß läuft über!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101348482/jens-spahn-und-leihmutterschaft-schiere-fassungslosigkeit-in-cdu-csu.html
Zitat:
"Am Ende hat er sich ein Kind gekauft, und zwar mit dem Geld, das er als Politiker verdient hat. Das ist unmoralisch."
Schlimmer noch! "Das Geld" wurde noch von den Bürgern per Umlage aufgebracht, mit dem er (Jens Spahn) das Kind bezahlt hat. Und die Rente soll nach dem Willen der Bundesregierung, vonb Friedrich Merz (CDU) und den CDU-Mitgliedern auch noch gekürzt werden. "Diese Verarsche hälst du im Kopf nicht aus." Genug ist genug!
Etwas stimmt nicht mehr in unserem Staat. Nicht die Sozialgerichtsbarkeit ist das Problem, sondern die gesamte staatliche Organisation ist "das Problem".
Es ist an der Zeit, dass das Volk die eigenen Interessen selbst in die Hand nimmt und agiert. Art. 20 GG hat es bereits beschrieben.
Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 14:37)
So ist es nicht!
Ich verweise auf diese Amerkung auf der Internetseite von Herrn Neumann:
"Es ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens" "
Wenn Herr Bovenschulte (SPD), seines Zeichens Bürgermneister von Bremen, Amtsträger ist und er seinen Verpflichtungen nachkommt, dann handelt er nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs . 3 GG). Staatsanwaltschaften sind auch mit Amtsträgern besetzt.
Als solcher ist er verpflichte, wie der Richter am Amtsgericht auch und alle Amtsträgewr verpflichtet, seine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Dass Sie Herr Neumann in einem Labyrinth des Schweigens sich befindet, ist aus diesem Anlass nicht begründbar. Dass hier Amtsträger nicht nach dem Gesetz handeln und deshalb bei Ihnen das Gefühl aufkommt, vor einem "Labyrinth des Schweigens" zu stehen, ist durchaus nachvollziehbar. Dieses "Labyrinth des Schweigens" folgt nicht dem vermuteten Zusammenhang, sondern der Tatsache, dass diese Amtsträger nicht dem Grundgesetz gehorchen.
Wenn der Strafrichter des Amtsgerichts, Bremen es nicht für notwendig hält, den Bürgermeister von Bremen, Herrn Bovenschulte, zu befragen, dann ist es unmögich - da der Fall Herrn Bovenschulte betrifft - den Fall aufzuklären.
Ich halte es für unmöglich, den Sachverhalt aufzuklären und eine unabhängige richterliche Leistung nach denm Gesetz zu gewährleisten.
Es ist anzunehmen, dass der Amtsrichter vor seiner Amtsausübung bereits im Vorfeld die Entscheidung - also zu dem Zeitpunkt, als er vom Grundgesetz nicht geschützt wurde - und nicht erst eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat.
Mit Verlaub:
Ich halte die Leistung des Amtsrichters, wie auch anderen Leistungen der öffentlichen Behörden in Bremen (beispielsweise auch des Arbeitsamtes) nicht für überzeugend.
Die Vermutung liegt (sehr) nahe, dass der Amtsrichter oder des Arbeitsamtes in Bremen sowie der Bürgermeister von Bremen, Herr Bovenschulte,die Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben. Es nährt nur den Boden, dass lediglich eine weitere Show geschaffen wird - wie auch in der Sozialgerichtsbarkeit und seitens der "Bundesregierung" -.
Ich stelle in Frage, wie und ob das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland befolgt und eingehalten wurde und wird.
Wir haben es bei Friedrich Merz und bei Jens Spahn erlebt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass nachvollziehbar ist, dass eine CDU oder (nachweislich) auch die SPD nie die Absicht hatten, das Grundgesetz durch- und umzusetzen.
Es ist nachvollziehbar anzunehmenn, dass es vorsätzliche Täuschung der Wähler war und etablierten Parteien die Absicht hatten zur Sicherung "des eigenen Postens", eine AfD als Feindbild aufzubauen.
Es ist anzunehmen, dass die Nazis einem Plan folgten. Nachweislich waren Präsidenten in öffentlichen Behörden mit einschlägigen Nazi-Erfahrungen besetzt (wie Historiker in zahlreichen Untersuchungen von Ministerien belegen). Diese Präsidenten haben mit ihrem Handeln dies auch unter Beweis gestellt.
Weshalb sollten Historiker diesen Auftrag erst mehr als 60 Jahren nach Schaffung der Bundesrepublik Deutschland erst erhalten haben?
.
Mazi (Freitag, 17 Juli 2026 10:32)
Seit der jüngsten Meldungen über Herrn Spahn ist bekannt, dass die CDU für andere Gesetze "macht", die ihre Vertreter nicht selbst einhalten.
Es müssen sich die Bürger fragen lassen, wen sie gewählt haben und wer sie vertreten soll?
Der Fall Friedrich Merz (CDU) und die CDU ist folglich nicht als Einzelfall bekannt.
Mazi (Donnerstag, 16 Juli 2026 15:42)
Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann hat sie Anspruch auf eine Rente wie andere Amtsträger auch.
Aiuf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wer-nichts-einzahlt-bekommt-auch-nichts-leser-%C3%BCber-mini-rente-von-monika-gruber/ar-AA27Wdhm
Wer nichts einzahlt, bekommt auch nichts! Logisch ist es. Wenn Amtsträger nichts einzahlen, haben sie auch keinen Anspruch auf eine spätere Altersversorgung.
Wo ist nach dieser Logik das Problem?
Die sogenannte Rentenkommission hat vollkommen falsche Voraussetzungen geschaffen und von diesen argumentiert.
Friedrich Merz und damit die CDU sind gut beraten, auf diesen feinen Unterschied zu reagieren und das Ergebnis der sogenannten Rentenkommission dahin zu werfen, wo es herkommt.
Rechtsstaatlichkeit ist anders!
Das betrifft auch die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit. Vollkommen unverständlich ist es, dass Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, erklären, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz, ihrem Amtsauftrag nach Art. 97 Abs. 1 GG getroffen hätten, dabei dem Kläger überhaupt das rechtliche Gehör verweigert haben.
Sie haben nicht nur gegen das Grundgesetz (Art. 94 Abs. 4 GG) verstoßen, sondern auch § 31 BverfGG und die Richter des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) missachtet. Diese Maßgabe gilt m.e. für alle sozialgerichtliche Entscheidungen seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Dann noch bei diesen Rechtslagen von einer Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik auszugehen, ist m.E. mehr als abenteuerlich.
Mazi (Donnerstag, 16 Juli 2026 09:04)
Verstörend!? Es stinkt!
Wenn selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht befolgen, dann ist es schwierig an die Grundrechte des Grundgesetzes zu glauben.
Augenfällig wird dies (mit dem dazu gehörigen Dokumentationen zur eigenen rechtlichen Beurteilung nach den Grundrechten) im Fall Erich Neumanns. Man muss die Entscheidungen nach dem Gesetz der Richter erstmal nachvollziehen.
Ich lege mich fest:
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist dies nicht möglich.
Wenn die Entscheidungen nach dem Grundgesetz nicht möglich sind, dann stellt sich die Frage, wie „Amtsträger/Richter“ nach dem Gesetz ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben können?
Folglich müssen sie einem anderen Gesetz als dem Grundgesetz gefolgt sein. Da die Sozialgerichtsbarkeit dem Reichsversicherungsgericht rechtlich und dieses der Nazi-Doktrin folgte und heute noch „Recht“ gesprochen wird, liegt es nahe, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtsträger, nach Nazi-Recht ihre Entscheidung treffen.
Wenn diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger sind und deren Kosten auf die Bürger umgelegt werden, dann ist schlüssig, dass sie von den Bürgern auch bezahlt werden. Dies betrifft sowohl die laufenden finanzielle Zuwendungen wie auch die Pensionszahlungen der Entscheider. Die Dienstaufsicht nach Art. 19 Abs. 4 GG kann nicht nach grundgesetzlichen Vorgaben organisiert sein und funktioniert haben.
Wenn Kläger einen Anspruch auf einen gesetzlichen Richter haben, dann ist zweifelhaft, ob damit die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gemeint sein können.
Es riecht!
Wenn man bedenkt, dass die etablierten Parteien mit der Besetzung der Sozialgerichtsbarkeit leben und sogar die amtierende Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchloch, sich damit brüstet, dass die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland beeinflusst habe, dann ist zweifelhaft, ob die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch das Grundgesetz vertreten.
Wenn ca. 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages der „Fraktion der öffentlich Beschäftigten“ angehört und die Präsidenten der Behörden ehemalige Nazis waren, ist zu folgern, dass sie mehr als die Mehrheit besitzen. Sie sind also in der Lage viele Entscheidungen in ihrem Sinn in Kraft zu setzen.
Wenn die wahlberechtigten Wähler, das Volk nach Art. 20 entscheiden, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass ca. 60 % der Abgeordneten das Volk, die „Fraktion der öffentlichen Verwaltung“, darstellen dürfen und können. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht nach dem Willen der Verfasser des Grundgesetzes sein darf und dem Grundgesetz entspricht.
Die Feststellung der „Junge Union“, dass sie Abgaben für fremde Rentner leisten, die nicht ihrer Altersorgung dienen, ist daher logisch. Es ist sachlich sogar nachvollziehbar, dass sie entgegen dem Vorschlag der Rentenkommission von Friedrich Merz, dass sie selbst doppelt für die Versorgung der Rentner herangezogen werden. Erst einmal für die fremde Versorgung und dann noch einmal für die eigene Versorgung. Nicht erwähnt wird die Versorgung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Wie soll das, lieber Herr Merz und liebe Rentenkommission, nachvollziehbar sein?
Wenn man weiß, dass die heutige Bevölkerung nur zu ca. 40 % von eigenen Vertreten im Deutschen Bundestages vertreten wird, dann muss klar sein, dass mit den restlichen 60 % jede Entscheidung des Deutschen Bundestages gekippt werden kann.
Das soll das Grundgesetz hergeben und erlauben?
Mazi (Mittwoch, 15 Juli 2026 18:28)
Es riecht oder anders ausgedrückt: Es stinkt!
Friedrich Merz (CDU), der amtierende Bundeskanzler, fordert die Bevölkerung zum Sparen auf. Er selbst hat dafür gestimmt, dass die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes erhöht wurde.
Was meint der nun, wenn er anders handelt und die Bevölkerung zum Sparen auffordert?
Es liegt nahe, dass er die Wähler wiederholt hinters Licht führt.
Sind wir ehrlich!
Die jungen Wähler wird aufgebürdet, die Rentner zu finanzieren.
Damit dies nicht so auffällt, werden die Amtsträger über Umlagen zu Lasten der Bürger finanziert. Wenn auch diese Verteilung sonderbar erscheint, ist es haarsträubend, dass diese Bürger, die die Amtsträger zu 100 % zu tragen haben, nur zu ca. 40 % die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellen.
Wenn Friedrich Merz (CDU) die "Junge Union" als sein Korrektiv betrachten würde, dann hätte er auf die Argumente der "Junge Union" gehört und ernst genommen.
Für wahr muss das Grundgesetz umgebaut werden, damit alle, auch Juristen, den Text erfassen und inhaltlich gleich verstehen.
Ich komme zurück auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die selbst die Vorgaben des Grundgesetzes anders verstehen. Beispielsweise gibt das Grundgesetz explzit in Art. 94 Abs. 4 vor, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für Behörden und Gerichte bindend sind und stellt 1983 dies explizit dar. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1983 kann der Betroffene Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dies nicht umsetzen, rechtlichges Gehör verweigern und dennoch behaupten, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, dann stimmt
mindestens etwas in unserem System nicht.
Wenn dann die jetztige Präsidentin Dr. Fuchsloch im Interview mit dem Beck-Verlag (https://www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/interview/interview-njw-2024-27-unverzichtbar-fuer-den-sozialstaat-2024-07-03) bekannt gibt:
"NJW: Welchen Anteil hat die Rechtsprechung des BSG an der Formierung unseres Sozialstaats?
Fuchsloch: Das BSG hat sich schnell eine überragende Position im System des sozialstaatlichen Rechtsschutzes zu sichern vermocht. Als Wächter über die Verwaltung und Garant von Rechtseinheit, Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung hat sich das Gericht große Verdienste erworben. Mit seiner Rechtsprechung konnte das BSG in den letzten 70 Jahren den Veränderungen der Arbeitswelt und Gesellschaft in ihrer Komplexität gerecht werden, um einen funktionsfähigen Sozialstaat zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Als oberstes deutsches Sozialgericht spielt das BSG für den Sozialstaat eine unverzichtbare Rolle."
Es ist bekannt, dass richterliche Vorgaben und auch des Grundgesetzes von der Sozialgerichtsbarkeit nicht eingehalten werden. Als Amtsträger ist Fríedrich Merz (CDU) verpflichtet nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu handeln.
Wenn Friedrich Merz (CDU) gegenteiliges duldet, dann ist damit belegt, dass er sich nicht nach den Regeln des Grundgesetzes handelt. Es ist daher nicht verständlich, was seine Brandmauer zur AfD und damit der gesamten CDU bewirken soll.
Werden hier die Wähler wiederholt belogen?
Mazi (Mittwoch, 15 Juli 2026 09:46)
Gesetzliche Richter nach dem Grundgesetz? Es ist nahezu zwingend, dass Nazi-Methoden Anwendung finden sollten.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass Kläger und Beklagter einen grundgesetzlichen Anspruch haben, dass ein Richter Recht spricht und dabei seine Entscheidung nach dem Gesetz trifft. Wenn Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz handelnd, das Gesetz nicht beachten, dann ist nicht davon auszugehen, dass sie dem Grundgesetz folgen.
Wenn nun bekannt wird, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach der Entscheidung ihres vorgesetzten Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht (Art. 94 Abs. 4 GG), ihre Entscheidung treffen, dann ist wahrscheinlich ihnen auch zu unterstellen, dass diese Leute keine Richter nach dem Grundgesetz sein können.
Was ist nun zu tun, wenn die Sozialgerichtsbarkeit mit Leuten besetzt ist, denen das Recht abzusprechen ist, über andere Leute Recht zu sprechen?
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit mit Leuten besetzt ist, die nicht berechtigt sind als Amtsträger zu fungieren, nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), können sie dann auch als Amtsträger Pensionszahlungen erhalten?
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass nur Amtsträger finanzielle Zuwendungen erhalten dürfen und von den Bürgern durch Umlagen deren Kosten zu tragen sind. Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht als Amtsträger fungieren, sind sie auch nicht berechtigt, finanzielle Zahlungen entgegen zu nehmen.
Diese Amtsträger, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, sind laut Vorschrift anzuklagen, zu verurteilen und aus der Amtsaufgabe zu entfernen.
Es ist m.E. unzweifelhaft, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht als Amtsträger fungieren. Ebenso unzweifelhaft ist, dass sich diese Personen nicht als gesetzliche Richter nach dem Grundgesetz gemeint sein können.
Wenn Ministerpräsidenten diese Leute zur Ausübung der Staatsgewalt einsetzen, dann ist m.E. die Frage zu beantworten, ob diese Ministerpräsidenten das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG respektieren und wie sie diese Amtsaufgabe erfüllen?
Es ist anzunehmen, dass die AfD schon weiter ist, als deren Umfrageergebnisse glauben machen.
Ca. 80 Jahre der Existenz des Grundgesetzes waren offensichtlich zu wenig die Nazis eines Besseren zu belehren. Offensichtlich war schon die Besetzung des ersten Kanzlers der Bundesrepublik Deutschland Konrad Adenauer (CDU) ein entscheidender Fehler.
Weshalb wurde die Strategie der Alliierten, dass keine Nazis in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden dürfen, nachweislich von Konrad Adenauer (CDU) aufgegeben?
Es ist offensichtlich, dass die Nazi-Methoden Anwendung finden sollten.
Mazi (Dienstag, 14 Juli 2026 14:54)
Herr Neumann, wenn Andreas Bovenschulte Amtsträger als Richter Staatsgewalt ausüben lässt, die dem Grundgesetz nicht folgen, dann ist es schwierig, von Amtsträgern/Richtern zu erwarten, dass die Grundrechte des Grundgesetzes eingehalten werden.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht des Lesens mächtig sind, das Grundgesetz nicht befolgen, dessen Regeln nicht einhalten, wer sollte dann von ihnen erwarten dürfen, dass ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Im Grunde genommen geht es darum, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und dieses Gesetz gegen jedermann gilt.
Wenn die etablierten Parteien jedoch Amtsträger beschäftigen, die dem Grundgesetz nicht gehorchen, dann ist es schwierig, eine gedachte Abgrenzung zur AfD zu erkennen.
Ich sehe, dass Ihre Tätigkeit und der offene Umgang mit der Wahrheit, mit der Gründung der AfD Früchte trägt. Es ist m.E. logisch, dass die AfD in den Wählerbefragungen zunimmt und gleichzeitig die etablierten Parteien in dem Maße abnehmen.
Endlich kommt es dazu, ob das bürgerliche Grundrecht, des Art. 19 Abs. 4 GG so gemeint ist, wie wir dies verstehen, oder die Amtsträger das Grundgesetz analog der Unterstellung einer AfD auslegen, wie es ihnen genehm ist.
M.E. kommt es zur Nagelprobe, ob das geschriebene Grundgesetz gilt oder dieses vorher noch auszulegen ist.
Es ist mutig, das Recht der Richter gesetzlich an den nGegebenheiten
WernerE (Sonntag, 12 Juli 2026 10:43)
Glückwunsch
Lieber Erich zum heutigen 84 sten Wiegenfest alles Gute.
Gesundheit - Erfolg - Kraft - Freude - gute Freunde und eben alles was Du Dir wünscht.
Grüße an Deine Frau I.
Sonnig, heiße Grüße aus Mering
Werner
Mazi (Samstag, 11 Juli 2026 15:29)
Es ist Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten«"!
Ich verweise an den offenen Brief an Friedrich Merz, den amtierenden Bundeskanzler und CDU-Mitglied:
https://www.seniorenaufstand.de/offener-brief-an-kanzler-merz-ablehnung-der-vorschlaege-der-rentenkommission-keine-rentenreform-zu-lasten-des-buergers/
Unerhört was sich dieser Jurist und amtierender Bundeskanzler heraus nimmt.
Ich schließe mich Wolfgang Thierse dem ehemaligen Bundestagspräsidenten an und stelle fest, dass es eine Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten«"; https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591).
Offensichtlich ist es der CDU immer noch nicht genug, ihn mit eigenen Mitteln "zu jagen".
Wo Thierse Recht hat, hat er Recht!
Mazi (Samstag, 11 Juli 2026 00:03)
Hat die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner Recht oder Unrecht?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/kl%C3%B6ckner-droht-afd-fraktion-mit-rauswurf-dann-ist-schluss/ar-AA27CXvd
Grundsätzlich ist sie im Recht. Nur kennt sie den Unterschied nicht.
Doch eine Bundestagspräsidentin hat dann kein Recht, wenn nachgewiesen ist, dass sie - wie Friedrich Merz ebenfalls - der gleichen Partei angehört und wie Konrad Adenauer (CDU) und Hans Globke (CDU) nachfolgt.
Letzterer wurde wegen seiner Äußerungen von "den" Nazis sehr geschätzt ("Er ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten zwischen dem NS-Staat und der frühen Bundesrepublik Deutschland"; "In der NS-Zeit war er Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und verantwortlicher Ministerialbeamter für die Namensänderungsverordnung von 1938, durch die Juden als solche erkennbar gemacht und stigmatisiert wurden"; https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke).
Es ist die Frage, worin die Bundestagspräsidentin und mit ihr die CDU gegen die AfD abgrenzen will?
Wolfang Thierse (SPD) (https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Thierse) hat als Bundestagspräsident seinerzeit den Eid auf das Grundgesetz als "nur so dahin gesagt" bezeichnet und damit das Grundgesdetz "scheinbar außer Kraft gesetzt ("Im Unterschied zu einer beeideten Falschaussage vor Gericht handelt es sich nämlich laut Bundestagspräsident beim Amtseid um eine »über das Rechtliche hinausgehende Selbstbindung an die Verfassung«.
Es sei nach seinen Worten »Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten«"; https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591).
Aktuell werden Amtsträger per Gerichtsbeschluss, wenn Staatsanwaltscvhaften nach Gesetz und Recht handeln würden (Art. 20 Abs. 3, aus dem Amt "befördert", weil sie diesen Eid nicht befolgen [VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).
Es liegt also nahe, dass die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, den Unterschied nicht kennt und vor allem die Wichtigkeit der Wähler gering einschätztt ("es sei »Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten«; https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591).
Wo steht Julia Klöckner politisch überhaupt? Nahe von Konrad Adenauer (CDU) oder Friedrich Merz (CDU) oder sonst wem?
Mazi (Donnerstag, 09 Juli 2026 10:11)
Friedrich Merz (CDU) ist der Vorschlagskandidat der CDU. Teilt als Jurist mit Hans Globke (von den Nazis anerkannter ihrer Ideologie) nicht nur die Gunst der CDU, sondern gehört auch als solcher der Burschenschaft Bonn BAVARIA an.
Er ist überfordert.
Nicht nur, dass er der unbeliebste Kanzler ist und permanent unausgedachte Politikvorschläge macht, sondern er gefährdet auch die Abgeordnetensitze deren, die ihn vorgeschlagen und vorgeben, ihn zu unterstützen.
Ich denke da besonders an die Reform der Krankenkassen, wobei er offensichtlich nicht an die Beamten dachte.
Ich denke aber auch z.B. an seine Abänderung des Grundgesetzes, was er direkt nach seiner Wahl in Angriff genommen hat, seinen Wählern aber vorher zugesagt hat, dies nicht zu tun.
Hat das System oder ist Friedrich Merz einfach überfordert? In beiden Fällen ist es unverantwortlich, ihn für die Poilitik eines Landes verantwortlich zu machen.
Mazi (Dienstag, 07 Juli 2026 13:49)
Erstaunlich!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1164339829&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=e04e1b72c348db987d8aff4da90a7b63c8c3a84c&RANGE=
Russland unterstützt die Bundesregierung nicht. Aber sie unternimmt alles, dass die russischen Deviseneinnahmen nicht „abstürzen“.
Eindeutiger ist diese zweideutige Meldung den Bundesbürgern nicht zu vermitteln.
Weil einige Bundesbürger für Russland nicht spenden wollen, springt die Bundesregierung ein und verpflichtet die Bürger, diese Maßnahme, die Stützung der Deviseneinnahmen von Russland von ihr hinzunehmen.
Es liegt nahe, dass nachdem die Exekutive dem Grundgesetz nicht folgt, mit weiteren Aktionen das Volk weiter entmachtet, aber zahlen soll.
Erstaunlich! Wo leben wir eigentlich?
Mazi (Dienstag, 07 Juli 2026 13:32)
Wenn Art. 20 Abs. 3 GG für Amtsträger nicht verbindlich ist, wie soll dann ein Staat noch regierter sein?
Wenn die Bundesregierung mit Amtsträger besetzt ist und sie nicht nach dem Grundgesetz handeln, worin soll dann noch die Handlungsfähigkeit eines Staates begründet sein? Gesetzvorhaben den Abgeordneten des Bundestages einzureichen, die nach deren Zustimmung zu den Gesetzen nicht befolgt werden, können die Funktionsfähigkeit eines Staates nicht beschreiben.
Die Bürger zur regelmäßigen finanziellen Zuwendung zu bewegen, kann es nach obigen Maßgaben auch nicht sein.
Es ist nicht verwunderlich, dass Trump und Infiantino in dieser Fußball-Weltmeisterschaft dem deutschen Vorbild folgen. Mit angewandter Rechtsstaatlichkeit hat dies mit Sicherheit auch nichts gemein.
Mazi (Dienstag, 07 Juli 2026 09:18)
Unglaublich! Die Beitragszahler sollen 100 % der Kosten der Deutschen Rentenversicherung bezahlen, aber werden nur von ca. 40 % der Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten. Das versteht also die Bundesrepublik Deutschland unter der Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesregierung schützt uns davor, diese Vorgehensweise zu verändern.
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/staat-schuldet-beitragszahlern-milliarden-und-zahlt-sie-nicht-zur%C3%BCck/ar-AA27mdYD?ocid=hpmsn&cvid=6a4ca1629aa64724bbc9ca4b50d1e09b&cvpid=1fe6425a06bf4b2ae543823e12481ddb&ei=21
Es ist nicht nachvollziehbar und es anzunehmen, dass es in anderen „Gebieten“ nicht anders ist.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidungen treffen.
Wenn Richter sich an ihre Vorgesetzten Gesetze sich nicht halten, dann ist m.E. der Willkür „Tür und Tor“ geöffnet. Was soll dann noch der Eid der Amtsträger auf das Grundgesetz?
Ein drastisches Beispiel liefern jetzt auch in der laufenden WM noch Trump und Infantino auf internationalem Parkett. Sie legen offen und besagen, dass Gleiches auch international funktioniert.
In welchem System leben wir eigentlich?
Mazi (Montag, 06 Juli 2026 16:53)
Zum Anfang steht, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.merkur.de/politik/reformpakete-der-koalition-merz-plant-schon-naechste-schritte-zr-94383484.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
Jeder Wähler muss bekannt sein, dass Friedrich Merz (CDU), kaum gewählt, das Grundgesetz änderte. Versprochen hatte er, dass er das nicht tut und einen Wahlsieg errungen.
Was ist also von einem Mann zu halten/zu erwarten, der das Volk "belügt"?
Ich denke vermehr an den ehemaligen Bundespräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/erklaerung-des-praesidenten-des-deutschen-bundestages-wolfgang-thierse-und-eidesleistung-des-bundespraesidenten-dr-h-c-johannes-rau-782438) und dessen Meinung zum Amtseids.
Ich merke an, dass das Grundgesetz von einem Eid, nicht einen Amtseid vorgibt und in Grundgesetz verankert.
Offensichtlich sind alle Politiker gleich.
Mazi (Montag, 06 Juli 2026 09:32)
Die Tatsache ist anders!
Leben wir überhaupt in einem Rechtsstaat, für den wir ihn nach den Vorgaben des Grundgesetzes halten und wie ist es um unser Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG bestellt?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1164271701&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=109b366db2b2793561bd4cf2501bf34fcd9f4c42&RANGE=
Tatsache ist, dass in den öffentlichen Behörden nicht das Versandatum, also nicht das Datum des Auftrags bei der Post, angegeben wird. Ich stelle daher in Frage, ob die Verwaltungsakte der Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland überhaupt geführt werden und die Verwaltungsakte überhaupt das tatsächliche Versanddatum geführt wird (vgl. Forderung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, Az. 1 B 153/87).
Wenn der Verwaltungsakte, wie im Fall Erich Neumann, überhaupt keine Dokumente in der Verwaltungsakte abgelegt sind, ist es seitens des Amtsträgers, dass „ein Richter“ diese nicht kennen kann und somit ist seine Entscheidung nach dem Gesetz, rechtsstaatlich unmöglich. Wenn hellseherisch nicht mit der Rechtsstaatlichkeit gleichzusetzen ist, dann kann eine solche Entscheidung nicht rechtsstaatlich sein.
Wenn nun die Zustellung der Post weitere Tage erfordert, dann ist dies verständlich auch rechtsstaatlich bedauerlich und nicht hinnehmbar.
Wenn die Verwaltungsakten nicht korrigiert werden, aus der Verwaltungsakte für einen Betroffenen nicht erkennbar wird, dann ist es fraglich wie ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung der Behörde überhaupt nachvollziehen kann.
Wenn die Zustellung der Post planmäßig zu einem noch späteren Termin als angegeben erfolgt, dann ist fraglich, wie dann das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG der Führung der Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet werden soll?
Wenn laut dem ehemaligen Bundespräsidenten Wolfgang Thierse der Amtseid nur so dahin gesagt wird, dann ist fraglich, wie Richter einen Amtsträger nach einer Entscheidung nach dem Gesetz entlassen dürfen. Sind nicht alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich? Ist der ehemalige Bundespräsident Thierse nicht strafrechtlich zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen? Sind nicht alle Amtsträger, die dem Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht folgen, anzuklagen und gleichfalls zu entlassen?
Ich bin davon überzeugt, dass die Richter der Verwaltungsgerichte nach dem Grundgesetz und in Übereinstimmung mit dem Volk entschieden haben.
Es ist nachvollziehbar aber nicht rechtsstaatlich, dass Amtsträger, die nachweislich ca. 60 % der Abgeordneten des Bundestages stellen, gegensätzlicher Meinung sind und sich der Meinung von Thierse anschließen.
Ich stelle zur Diskussion, ob wir überhaupt in einem Rechtsstaat leben, für den wir ihn halten?
Mazi (Samstag, 04 Juli 2026 08:52)
Sie müssen nicht am ersten Tag der Krankschreibung zum Arzt!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.tagesspiegel.de/politik/sie-mussen-nicht-am-ersten-tag-in-die-arztpraxis-merz-verteidigt-plane-zu-krankschreibungen--kritik-jetzt-auch-aus-der-spd-15790919.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
Wenn Sie gesund sind brauchen Sie überhaupt nicht zum Arzt!
Das besagt, dass ein Arzt sie auch krankschreiben kann, wenn sie ihn nicht gesehen haben. Das ist m.E. die Leitlinie der Amtsträger. Und sie werden von 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Das soll richtig und gerecht sein?
Das ist m.E. der zweite Bär, den Friedrich Merz dem Volk aufbindet.
Genug ist genug!
Mazi (Samstag, 04 Juli 2026 07:46)
Es fehlt mir die Vorstellungskraft, dass Ihnen das Grundrecht an einem gerechten Verfahren gewährt wurde!
Ihr Schreiben an Ihren Anwalt vom 04.04.2024 dokumentiert, dass Sie die Verwaltungsentscheidung der Behörde nicht nachvollziehen konnten (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87).
Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann kein sachverständiger Dritter, Richter, auch keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, es genauer zu wissen. Der Verdacht gegen Art. 94 Abs. 4 GG verstoßen zu haben, ist mehr als wahrscheinlich.
Tenor Ihrer ganzen Verurteilungen sind, dass kein Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen konnte (Art. 97 Abs. 1 GG). Weil sie keinen Auftrag nach dem Gesetz ausgeführt haben, können sie, die Richter, nicht nachweisen, dass sie dem Grundgesetz gefolgt seien.
Es liegt daher sehr naheliegend, dass Amtsträger zu Ihrem Nachteil mehr als zusammenarbeiteten.
Von einem funktionierenden Rechtsstaat kann in Ihrem Fall wahrlich keiner reden. Andreas Bovenschulte, Bürgermeister der Hansestadt Bremen, kann daher mit Sicherheit nicht davon ausgehen, dass er Ihnen das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt und Ihnen ein gerechtes Verfahren verschafft hat.
Es liegt nun an dem Richter des Amtsgerichts, Bremen am 28.08.2026 Ihnen dieses Grundrecht zu gewähren und zu verschaffen. Bürgermeister Andreas Bovenschulte ist nach Art. 20 Abs. 3 GG seitens der Anklagebehörden zur Beantwortung Ihres Schreibens zu zwingen.
Es fehlt mir an einer gesetzlichen Vorstellung, wie Laut Sie nach Art. 20 Abs. 4 GG zur Durchsetzung Ihres Grundrechts werden dürfen, zumal mehrere Richter an Ihrem Verfahren beteiligt sind und einheitlich festgestellt wurde, dass keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte dem Gericht vorgelegen hat.
Es fehlt mir auch die Vorstellungskraft, dass bei dieser widrigen Aktenlage überhaupt ein Richter gegen Sie entscheiden durfte und behaupten konnten, die Verwaltungsentscheidungen kontrolliert zu haben (Minikommentar des BMI vom 26.07.2013, Seite 23 und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.). Wegen des Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 3 GG sind sie anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
Mazi (Freitag, 03 Juli 2026 23:45)
Wer früh anfängt und spät aufhört, erlebt normalerweise das Renteneintrittsalter nicht.
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/merz-rente-lebensarbeitszeit-reform-100.html
Jetzt will Friedrich Merz (CDU) ein weiteres Mal uns Wähler "über's Ohr hauen"! Bekannt ist, dass er dies schon früher einmal "gemacht" hat. Wir Wähler erinnern uns noch sehr gut daran.
Wir wissen jetzt, wem wir unsere Stimme nicht geben dürfen!
Mazi (Freitag, 03 Juli 2026 22:28)
Bei den Nazis war das schon immer so.
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/geplante-abschaffung-der-rente-mit-63-kann-die-bundesregierung-einfach-so-lebenspl%C3%A4ne-durchkreuzen/ar-AA26mBIi
Die Lebenarbeitszeit wird er, Friedrich Merz, nie erreichen. Weshalb wird überhaupt von einer Lebensarbeitszeit gesprochen, ist doch bekannt, dass der Schweis von Beamten höchst selten anzutreffen ist.
Nehmen wir das Problem auseinander:
Da gibt es das Leben und die Arbeitszeit. Wohlmerklich nicht das Arbeitsergebnis.
Betrachten wir das Leben der Amtsträger, landläufig der Beamten. Deutlich unterscheiden sich die Lebenszeit der Amtsträger von der arbeitenden Bevölkerung. Auf eine vergleichbare Lebenszeit kommen Amtsträger und arbeitende Bevölkerung niemals.
Kommen wir zur Arbeitszeit. Ich habe schon anklingen lassen, dass Amtsträger keine Arbeit zugemutet wird und sie keine Arbeitsleistung erbringen. Der Vergleich zu Bürgergeldempfänger erscheint mir daher eher angebracht. und sachgerechter.
Jetzt wird offenbar bekannt, in welchem Staat wir leben!
Friedrich Merz (CDU) öffnet uns die Augen. Ihm ist es zu verdanken, dass er nach seiner Wahl macht was er will. Das Vorbild, was er hat, ist nicht schwierig zu erraten. Zuerst sind die Wähler und dann die CDU-Mitglieder in Funktion dran.
Zugegeben haben die Nazis zuerst die Juden verbrannt und dann sollte der Rest erfolgen.
Das Kriegsende hat den Nazis aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es hat sehr lange gedauert, manche sagen, dass es zulange gedauert hat, bis die vorwiegende Zahl der Präsidenten mit Nazierfahrung enttarnt wurden.
Mazi (Freitag, 03 Juli 2026 13:07)
Sondern am Tag vorher!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.tagesspiegel.de/politik/sie-mussen-nicht-am-ersten-tag-in-die-arztpraxis-merz-verteidigt-plane-fur-krankschreibungen--kritik-jetzt-auch-aus-der-spd-15790919.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
Ein Tipp von mir:
Wenn man nicht krank ist, dann braucht man überhaupt nicht zum Arzt.
So eine törrichte Regelung fällt nur einem Juristen mit einem Jahreseinkommen von 1 mio. Euro ein, der zudem auch die Verantwortung trägt.
Was Jens Spahn (CDU) betrifft, schäme ich mich, dass dieser Mann in der Bankenwelt einen Job gefunden hat? Offensichtlich ist es einfacher einen Job in der Politik, als ein ordentliches Handwerk in der Bankenwelt und vor allem auch lukrativer als in der Bankenwelt zu finden.
Für solche und ähnliche Leute wäre in Russland in der Krise kein Platz gewesen.
Wo sind wir eigentlich?
Offensichtlich wird dies anders in politischen Kreisen gehandhabt.
M.E. sollten sich die Politiker nach dem Volk richten und den Regelungen des Volkes folgen. Aber schon bei der Wahl sind die Wähler betrogen worden. Weshalb sollte man Betrügern noch folgen?
Ist nicht ein anderer Spruch in Volk zu beherzigen?
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wenn er auch die Wahrheit spricht!
Ähnlich ist es auch bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit oder Art. 20 Abs. 3 GG bzw. dem bürgerlichen Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG.