Kommentare: 4783
  • #4783

    Mazi (Samstag, 13 Juni 2026 09:26)

    Das Volk entscheidet! Es sei denn, der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung hält es für gefährlich, dass das Volk anders entscheiden könnte.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/steinbrueck-will-bedingungen-fuer-ende-von-brandmauer-zur-afd-209517.html

    Zitat:
    Die Richter können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

    Nach dem Grundesetz liegt alle Macht beim Volk (Art. 20, Abs. 2).

  • #4782

    Mazi (Samstag, 13 Juni 2026 09:15)

    War Peer Steinbrück nicht auch einer, der … ?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/peer-steinbr%C3%BCck-regt-neue-strategie-im-umgang-mit-der-afd-an/ar-AA25w58x?ocid=BingNewsSerp

    Steinbrüche war nicht nur ehemaliger Ministerpräsident von Nordrhein–Westfalen, sondern auch Finanzminister unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und hat mit ihr das deutsche Volk belogen. Er hat damals das Deutsche Volk nicht nur in die Finanzkrise geführt, sondern auch das deutsche Volk an der Nase herumgeführt und ihm vorgemacht, dass es sich auf gesetzliche Vorgaben verlassen könne, die es richterlich gar nicht gab.

    Vor diesem Hintergrund ist es daher zweifelhaft, ob denn diesmal wahrheitsgemäße belastbare Aussagen macht.

    Für bemerkenswert halte ich dessen Aussage als ehemaligen Ministerpräsidenten und nicht als Finanzminister.

    Es ist skandalös wie ehemalige Politiker die Seite wechseln.

  • #4781

    Mazi (Samstag, 13 Juni 2026 08:43)

    # 4780
    Es geht ausschließlich darum den Nachweis zu führen, dass die etablierten Parteien die Rechtsvorläufer der NPD oder der AfD sind.

    Mittlerweile haben auch Historiker den Nachweis geführt, dass ehemalige Präsidenten der Behörden einschlägige Erfahrungen bei den Nazis gesammelt hatten und ihre Denke in der damals jungen Bundesrepublik Deutschland durchsetzten und realisierten.

    Es geht also darum, nicht anhand fadenscheiniger Argumente irgend welche Rechte von Unfallverletzten durchzusetzen, sondern darum, ob deren Argumente seitens staatlichen Behörden abzuweisen sind.

    Nicht nachvollziehbar ist, dass Amtsträger, die dem Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht gehorchen, Amtsaufträge ausführen dürfen und können. M.E. ist dies eindeutig mit einem NEIN zu versehen. Es mangelt eben der gesetzlichen Grundlage.

    Wie Sie eindeutig zitierten war dies schon früher so und wird auch in Zukunft so bleiben. Es sei denn, … .

  • #4780

    Ein Mitleser (Freitag, 12 Juni 2026 19:35)

    „Recht zu haben ist gefährlich, wenn die Regierung unrecht hat.“
    Voltaire (1694 - 1778)

  • #4779

    Mazi (Freitag, 12 Juni 2026 11:59)

    Nach dem Grundgesetz sind Amtsträger dazu verpflichtet, Gesetz und Recht einzuhalten (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rentenversicherung-warnt-vor-regierungspl%C3%A4nen/ar-AA25oHav

    Zitat:
    DRV zahlt Leistungen, für die nie eingezahlt wurde

    Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, kritisierte die Pläne deutlich. "Kürzungen der Bundesmittel bedeuten zwangsläufig höhere Beiträge für Beschäftigte und Arbeitgeber", sagte er auf der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung in Potsdam. Nicht beitragsgedeckte Leistungen müssten aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern finanziert werden.

    Jetzt bestätigt auch die Deutsche Rentenversicherung meine (permante) Aussage, dass sie für Leistungen zahlt, für die sie keine Beiträge erhalten hat.

    Es liegt der Verdacht nahe, dass 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages der "Fraktion des öffentlichen Dienstes" angehören, die Mehrheit beschafften und dies als Gesetz formuliert haben.

    Es ist nicht mehr als rechtens die Regelung im Grundgesetz, im Art. 20 Abs. 2 deutlicher zu machen, dass der Begriff in Art. 20 Abs. 2, dass alle Macht vom Volke ausgeht, nicht so zu verstehen ist, dass die "Fraktion des öffentlichen Dienstes" das Volk darstellen kann und darf.

    Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass die Präsidenten der Behörden mit einschlägigen Nazi-Erfahrungen dafür sorgten, diese Auffasssung des Grundgesetzes annulliert wurden.

    Meiner Auffassung nach sind alle Gesetze, die mit den Abgeordneten des
    Deutschen Bundestages zustanmde gekommen sind und diese 60 % der Abgeordneten mitgewirkt haben, nicht nach dem Grundgesetz, Art. 20 Abs. 2, zustande gekommen. Konkret bedeutet dies, dass sie nicht zustande gekommen sind und auch von den Amtsträgern nicht zu beachten sind.

    Letztlich ist es so, dass keine Gesetze in Kraft getreten sind. Da alle etablierten Parteien diese Gesetze beschlossden haben, ist davon auszugehen, dass sie nazihaft zustande gekommen und nicht rechtswsirksam sind.

    Ich frage mich, in was ein Unterschied zwischen den etablierten Parteien und der AfD besteht und an was sie erkennbar zu unterscheiden sind?

  • #4778

    Mazi (Freitag, 12 Juni 2026 10:24)

    Die Leistung eines Friedrich Merz (CDU) scheint darin zu bestehen, die Bürger dazu aufzurufen, die Reformbereitschaft hinzunehmen.

    Ob dies für einen Verantwortlichen für ein Land genügt, bezweifle ich sehr.

    Aber man diese Leistung anzuerkennen, dies als Regierungserklärung verlauten zu lassen, ist schon was.

    Ich lege mich fest:
    Dies ist nimmer die Leistung eines Bundeskanzlers!

  • #4777

    Mazi (Donnerstag, 11 Juni 2026 20:30)

    Am sinnvollsten ist, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages während der WM keine Beschlüsse fassen. Die Gefahr, dass sie von der Arbeit abgelenkt sind, ist zu groß.

    Es macht wirtschaftlich mehr Sinn, ihnen ihre Diäten zu belassen, Ihnen die Diäten lieber zu schenken, als von ihnen keine Arbeit zu verlangen. Das geht nur daneben!

  • #4776

    Mazi (Donnerstag, 11 Juni 2026 18:49)

    Was ist eigentlich los mit Deutschland und der Justiz?

    Bekannt ist, dass in zahlreichen Themen in Deutschland das Grundgesetz nicht geachtet wird. Eigentlich ist der Staat mit Amtsträgern ausgestattet, die nach ihren geleisteten Eid auf das Grundgesetz dieses befolgen (Art. 20 Abs. 3). Das ist aber leider nicht so.

    Wie stellen sich die Verantwortlichen eigentlich vor, wenn Amtsträger dem Staat nicht folgen/gehorschen?

    Wenn dem so ist, wie kann dann jemand noch behaupten oder in den Raum stellen, dass Deutschland, genauer die Bundesrepublik Deutschland, ein Rechtsstaat sei. Die Richter des EuGH haben dies offensichtlich erkannt und dies angezweifelt
    (
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-C-27219-vg-wiesbaden-6k101615-vorabentscheidung-eugh-vorlage-unabhaengigkeit-gerichte-justiz

    https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig

    https://www.dw.com/de/wie-unabh%C3%A4ngig-ist-die-deutsche-justiz/a-39966116).

    Weshalb setzen die verantwortlichen Politker nicht einfach das Grundgesetz durch und damit um?

  • #4775

    Mazi (Donnerstag, 11 Juni 2026 13:02)

    Ist es bei anderen Amtsträgern besser?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/illegal-interne-daten-abgefragt-anklage-gegen-richterin-und-justizangestellte/ar-AA24h4BA

    Nachdem der Vorwurf geprüft ist, die Dienstvorgesetzen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind, sind alle Beteiligten wegen Bruch ihres Eids auf die Verfassung anzuklagen, zu verurteilen und zu entlassen.

    Von _Ricbhtern der Sozialgerichtsbarkeit höre ich auch, dass sie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nicht beachten und behaupten, ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen zu haben (Art. 97 in Verbiundung mit Art. 20 Abs. 3 und Art. 94 Abs. 4 GG).

    Es ist sehr zweifelhaft, dass Amtsträger überhaupt dem Grundgesetz folgen.

  • #4774

    Mazi (Donnerstag, 11 Juni 2026 12:52)

    Ich bin hochrgradig irritiert!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/regierungserkl%C3%A4rung-merz-ruft-zu-reformbereitschaft-aller-auf/vi-AA25o0J6?ocid=TobArticle&cvid=6a2a90a545cc4db5b974e2a8415468b5&cvpid=61c1724751d4455dc4b190d917ef0214&ei=13

    War es nicht Friedrich Merz (CDU) der AfD vorwarf, das Grundgesetz ändern zu wollen? Hat er der AfD nicht die "Brandmauer" erklärt.

    Es ist daraus zu schließen, dass die CDU mit dieser Absicht nicht wahre AfDler sind. Weshalb sollten Wähler dann die Kopie und nicht das Orginal wählen?

  • #4773

    Mazi (Montag, 08 Juni 2026 11:28)

    Ich schüttele nur den Kopf!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wir-sollten-uns-ehrlich-machen-bovenschulte-droht-mit-ablehnung-der-reformen-durch-die-l%C3%A4nder/ar-AA251Qvf

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Verantwortlichen, die Amtsträger, nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln und ehrlich sind! Offensichtlich habe ich mich bei dieser Annahmne gehörig getäuscht. Das erklärt auch die Entscheidung der Richter am VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen.

    Dieser Spruch von Herrn Bovenschulte muss Folgen haben.

    Amtsträger handeln per Definition nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Als Amtsträger gilt dies auch für Herrn Bovenschulte und die anderen Amtsträger. Das wirft auch ein schlechtes Licht auf seine Dienstvorgesetzen in seiner Ausbildung beim Oberlandesgericht, Bremen.

    Nach diesem Spruch müssen die Amtsträger der Staatsanwaltschaft handeln. Schließlich ist ein Verfassungsbruch zu ahnden und darf nicht von den dortigen Amtsträgern eingestellt werden.

    Die Tatsache, dass er weisungsbefugt gegenüber den Staatsanwaltschaften ist, hebt für die Amtsträger der Staatsanwaltschaften das Weisungsrecht per Definition auf.

    Aus der Verfassung geht eindeutig hervor, dass das Weisungsrechts von Herrn Bovenschulte niedriger als das Grundgesetz anzusetzen ist. Es gilt also nachvollziehbar, ob in Bremen Herr Bovenschulte das Grundgesetz achtet oder nicht und die involvierten Amtsträger dem Grundgesetz folgen.

    "Ehrlich währt am längsten", sagt ein alter Spruch.

    Nachdem das VG Frankfurt (Oder) und das OVG Niedersachsen die Weiterbeschäftigung von Amtsträgern untersagten, ist dieser Fall nach dem Eingeständnis des Herrn Bovenschulte einfacher Natur. Das Eingeständnis des Herrn Bovenschulte liegt vor.

    Wenn die Staatsanwaltschaft, Bremen nicht "groben Unsinn" in ihre Verwaltungsakte packt und dem Gericht vorlegt, dann steht der Verurteilung von ihm nichts im Wege. Ähnlich wie in den bekannten Fällen der Richterurteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen ist auch Herrn Bovenschulte mangels Verfassungstreue aus dem Dienst zu entfernen.

    Die Frage ist also, Herrn Bovenschulte und/oder eine Vielzahl von Amtsträgern in Staatsanwaltschaften und Richterschaft müssen mangels Verfassungstreue entfernt werden müssen. Für mich ist dies eindeutig der Fall.

    Bezogen auf Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG sind nach den Urteilen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen ohnehin unter dem Gelichbehandlungsgrundsatz auch eine Vielzahl von Amtsträgern aus dem Dienst zu entfernen.

    Warten wir ab, wie die Urteile der Richter ausfallen und zählen wir durch hinsichtlich der Anzahl der Treue nach dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3). M.W. ist allein die Verfassungstreue der Richter der Sozialgerichtsbarkeit in Bremen und anderswo nicht nur strittig, sondern gar nicht gegeben.

    Mir ist nicht bekannt und seit dem Richterspruch des LG Hamburg gegen Herrn Neumann ausgeschlossen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit den Beschluss der Richter des Bundesverfassungsgericht von 1983 (Az.: 2 BvR 244/83 u.a.) eingehalten haben können. Eindeutig ist m.E., dass sachverständige Dritte, also Richter, nie entscheiden können und nach dem Grundgesetz auch nicht entscheiden dürfen, wenn sie zur Entscheidungsfindung keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegen haben.

    Es ist m.W. ausgeschlossen, dass sie gemäß ihrem Auftrag des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1) einen Amtsauftrag, eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben können.

    Weder die Amtsträger bei der beklagten Berufsgenossenschaft, der BGHW, noch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Bremen und des Landessozialgerichts Niedersachsen haben den Beschluss der Richter des Bundesverfassungsgerichts befolgt, sind ebenfalls anzuklagen, zu verurteilen und mangels ihrer Verfassungstreue, wie Herr Bovenschulte auch, aus der Amtsaufgaben zu entfernen.

    Ich frage mich, wer hat diesen Damen und Herren "ins Gehirn ... hat", dass sie wegen "dieser Lapalie den Rausschiss provozieren". Wenn Herr Bovenschukte sich selbst der Unehrlichkeit bezichtigt, dann hat er insbesondere keinen Grund auch andere Verantwortliche mit dem gleichen Vorwurf zu bezeichnen.

    Ich schüttele nur den Kopf!

  • #4772

    Mazi (Sonntag, 07 Juni 2026 10:57)

    Merkt die CDU immer noch nichts?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.merkur.de/politik/gross-erneute-umfrage-klatsche-fuer-merz-abstand-zur-afd-war-noch-nie-so-94339170.html

    Der Wähler sagt, dass die CDU mit ihrem Vorschlag Friedrich Merz zum Bundeskanzler zu machen, auf das „falsche Pferd“ gesetzt hat. Die Wähler werden der CDU einen „Denkzettel verpassen“ und sie abstrafen.

    Es macht wirklich nicht nachvollziehbar Kopien zu wählen, wenn das Original sich zur Wahl stellt.

  • #4771

    Mazi (Samstag, 06 Juni 2026 09:40)

    Ich bin sprachlos!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nur-der-staat-zahlt-seinen-beitrag-immer-noch-nicht/ar-AA24TkCu?ocid=hpmsn&cvid=6a23bde6543040209d9e7f4b7ed60dff&ei=59&cvpid=6a23be89cfe345e8befcd77898ad5a0f

    Wo gibt es denn sowas, das Entscheider eine Regelung verabschieden und andere belasten?

    In einem Rechtsstaat ist es üblich, dass Entscheider zur Rechenschaft gezogen werden können. Hier ist es jedoch so, dass Entscheider nicht einmal verklagt werden dürfen.

    Ist das die Bestätigung der Aussage, dass wir nicht in einem Rechtsstaat leben? Offensichtlich fehlt die Rechtsgrundlage dazu dies Beurteilen zu dürfen.

    Im Dritten Reich herrschten Nazis. Dieses System war einem Rechtsstaat nicht vergleichbar. Mit dem Grundgesetz haben wir das 1949 geändert. Es ist davon auszugehen, dass nunmehr die Amtsträger den Staat funktionieren lassen.

    Mit Nichten ist es so.

    Die dem System der Nazis nachfolgenden Präsidenten - mit nachgewiesener Nazi-Ausbildung - haben das Grundgesetz jedoch unter den etablierten Parteien verändert. Es wurde von Juristen gesteuert. Unter ihrer Verantwortung haben die Entwicklungen stattgefunden.

    Heute ist es üblich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit andere Entscheidungen treffen, als das Grundgesetz vorgibt.

    Es liegt mir sogar das Geständnis einer Beklagten schriftlich vor, dass diese Beklagte dem Sozialgericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegte und die Richter der Vorlage der Verwaltungsakte folgten und dokumentierten, dass sie die Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert hätten. Es stimmt einfach nicht und es war und ist erkennbar.

    Nachzulesen ist dies beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az. L 2 U 229/15, Blatt 25).

    Es wird behauptet, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG von dem ehemaligen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) gewahrt worden sei und die Bürger den Anspruch auf einen funktionsfähigen Staat hätten. Diese Rechtsbeugung des Alexander Schweitzer (SPD) hat bereits unter seiner Amtsvorgängerin Malu Dreyer (SPD), der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin, begonnen und wurde von ihm fortgesetzt.

    Der Verdacht liegt (sehr) nahe, dass dies mit der Ausbildung der Juristen im engem Zusammenhang steht. Gerhard Schröder (SPD), Olaf Scholz (SPD), Friedrich Merz (CDU) und andere waren auch schon Juristen.

    Wenn heute eine AfD in den Umfragewerten gewinnt, ist es m.E. die Aussage, dass sich die Bürger auf das Original konzentrieren und die „Duplikate“ meiden.

    Es ist die Frage, welche Bedeutung dann eine viel diskutierte „Brandmauer“ der CDU haben kann? Wenn die Bürger vor dieser Rechtsbeugung durch eine Brandmauer geschützt werden sollen, dann ist die eindeutige Frage, vor wem und was das Grundgesetz heute uns garantiert?

    Meine Antwort auf diese Frage ist, dass die Grundrechte des Grundgesetzes bei den etablierten Parteien schon jetzt nicht eingehalten werden.

    Ist Friedrich Merz (CDU) wirklich der Beste, den die CDU aus ihren Reihen empfehlen kann?

    Wenn die Bürger zu 87 % mit der Arbeit der Bundesregierung unzufrieden sind, dann muss doch klar sein, dass die CDU bei der nächsten Wahl (wenn überhaupt) unbedeutend mehr Prozente einfahren kann und die übrigen Parteien überhaupt keine Chance haben im Bundestag nach dem Grundgesetz vertreten zu sein.

    Nichts ist unmöglich, dass die etablierten Parteien gegen das Grundgesetz schon jetzt verstoßen!

  • #4770

    Mazi (Freitag, 05 Juni 2026 12:20)

    Wie ist der Unterschied bei den Amtsträgern?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neue-zahlen-zeigen-massives-rentenproblem-ostdeutsche-rentner-erhalten-mehrere-tausend-euro-weniger/ar-AA24OLB7

    Bekannt ist, dass ostdeutsche Rentner keine Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt haben, aber aufgrund der gesetzlichen Regelung, mit der Zustimmung der Gesamtheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine Renten eben von dieser Rentenversicherung ausgezahlt erhalten. Also ein Geschenk erhalten.

    Unüblich ist es, dass ostdeutsche Rentner, die nachweislich ein Geschenk erhalten, sich darüber beschweren, dass sie weniger als andere erhalten.

    Gemessen an den Amtsträgern, die auch nicht einzahlten und heute höhrere Pensionen erhalten als die Rentner Renten, die dafür zahlen sollen, ist ebenso unmöglich. Verständlich ist zwar, dass sie - wie die Amtsträger auch dies schon erreicht haben- dies ebenso wie die Amtsträger monieren, aber sachlich geht beides nicht.

    Tatsache ist, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht nur mit den ostdeutschen Rentnern überfordert ist, sondern die Wiedervereinigung eine gesamtdeutsche Aufgabe ist.
    Gesamtdeutsche Aufgabe ist dann gegebenen, wenn sich alle Bürger, das gesamte Volk und alle Abgeordneten sich in der Verantwortung sehen.

  • #4769

    Mazi (Donnerstag, 04 Juni 2026)

    Hat sich die Exekutive schlicht nicht an die Gesetze und das Recht gehalten?

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/von-der-leyen-f%C3%BCr-schuldig-befunden-dann-explodiert-der-sms-skandal/vi-AA20u2Z9

    Der EuGH hat bestätigt, dass sich die EU-Präsidentin von der Leyen nicht an das Gesetz und Recht gehalten hat. Darf sich die Bürger der Bundesregierung an einem Staatsenbündnis beteiligen, dass Gesetz und Recht nicht wahrt. Was geschieht miot den Mrd. Euros die geflossen sind?

    Die EU-Präsidentin von der Leyen scheint schlicht mit Ihrer Amtsaufgabe überfordert zu sein. Doch wie verhalten sich andere Parteien, die zur Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sind?

    Das BfDI hat verlautet, dass das Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 28. Oktober 2021, Az. 10 C 3.20 davon ausgegangen sei, dass eine nichtöffentliche Twitter-Direktnachricht durchaus eine amtliche Information im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sein kann. Jedoch müsse die Aufzeichnung der Information amtlichen Zwecken dienen, also „Aktenrelevanz“ haben.
    Grundsätzlich gilt, dass alle wesentlichen Vorgänge, die ersichtlich für eine Entscheidung von
    Bedeutung sein können, zu den Akten zu nehmen sind. Das gilt insbesondere für jegliche
    verkörperte Kommunikation zwischen Regierungsmitgliedern, kann aber auch weitere
    Behördenvertreterinnen und -vertreter betreffen, die die oben genannten Kommunikations-
    formen nutzen.
    ( https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/IFG/AGID_IFK/42_Konferenz_SMS-in-die-Akte.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (42_Konferenz_SMS-in-die-Akte) )

  • #4768

    Mazi (Donnerstag, 04 Juni 2026 12:10)

    Amtsträger handeln nach Gesetz und Recht!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gerichtsurteil-gegen-weimer-darf-buchladen-nicht-politische-extremisten-nennen/ar-AA24Ja4S?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=fb6d441c04784be5800e6ad5fca1a138&ei=17&cvpid=297f6c048ed445a888b96053df309f1c

    Im Fall des Bundeskulturministers Weimar hat dieser nicht nach Gesetz und Recht gehandelt. Friedrich Merz (CDU) übernimmt als amtierender Bundeskanzler die Verantwortung für die Richtlinien der Politik und übernimmt damit dessen Verantwortung.

    Nachweislich dieses Vorgangs ist belegt, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln. Es ist fraglich, welchen Stellenwert Handlungen einnehmen. wenn selbst verantwortliche der Bundesregierung, der Exekutive, gegen die Vorgaben des Grundgesetzes, der Legislative, verstoßen?

    Wiederum ist belegt, dass nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit oder bei Mißbrauchsfällen oder die Weiterleitung von Alarmmeldungen oder ... Amtsträger nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Pflicht wahrnehmen. Es geht um's grundsdätzliche, das Grundgesetz.

  • #4767

    Mazi (Donnerstag, 04 Juni 2026 11:45)

    Ich stimme Linnemann zu, dass dies das Ende der Meinungsfreiheit wäre.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-menschen-sch%C3%BCtteln-den-kopf-linnemann-will-paragraf-188-abschaffen/ar-AA24OBhe?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=fb6d441c04784be5800e6ad5fca1a138&ei=17&cvpid=6a2143b1f9d5459a832af5a125baf001

    Ich habe auch den Eindruck, dass die Bürger in ihrer Meinungsfreiheit anläßlich dieser Entscheidung ausgeschlossen sind und werden.


    Entscheiden Richter nicht nach dem Gesetz, sondern treffen ihre Entscheidung nach der Staatsanwaltschaft?

    In Anbetracht der involvierten Amtsträger hat mindestens ein Amtsträger gegen das Grundgesetz verstoßen. Mir erscheint fraglich, worin der Staat die Treuepflicht sehen will. Die Vermutung ist die, dass er gar nicht beaufsichtigt, ob seine Treuepflicht überhaupt eingehalten wird.

    Ich habe ehrlich gesagt erhebliche Bedenken, dass in der Bundesrepublik rechtsstaatliche Kriterien eingehalten und kontrolliert werden. Das Beispiel der Meinungsfreiheit der Bürger wird m.E. sträflich missachtet.

    Bekannt ist, dass Friedrich Merz (CDU) - als der Mann, der die Richtlinien der Politik verantwortet - mit seiner Zustimmung das Grundgesetz ändern ließ und 500 Mrd. Euro als "Sondervermögen", dessen Änderung er zuvor energisch widersprochen hat, deklarierte. Als "Schuldenkanzler" hat er sich nachweislich einen Namen gemacht.

    Wie soll ein Bürger, wenn dessen Amtsträger dies als falsch halten, rechtsstaatlich mit Zustimmung der Behörden (Staatsanwaltschaften und Judikative) nach dessen Vorgaben bemerkbar machen?

    Ich stimme Linnemann zu, dass dies das Ende der Meinungsfreiheit wäre oder der Rechtsstaat Bundesrepublik nie dagewesen wäre.

  • #4766

    Mazi (Donnerstag, 04 Juni 2026 10:10)

    Wer ist eigentlich zu der Aussage gekommen, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat sei?

    Es ist bekannt, dass Amtsträger nicht dem Grundgesetz folgen (Art. 20 Abs. 3).

    Weshalb nehmen sie denn dann von den Bürgern finanzielle Zuwendungen entgegen?Schließlich verrichten sie nicht ihre Tätigkeit nach den Vorschriften.

    Wenn gegen die Abgeordneten eine Klage unzulässig ist, weshalb wird davon ausgegangen, dass die Vorgaben in den Gesetzen beachtet werden?

    In Deutschland ist nicht nachvollziehbar, dass es ein Rechtsstaat sein könnte, wenn die Klage auf das Grundgesetz den Bürgern untersagt wird und stattdessen Staatsanwaltschaften (die Exekutive), die besetzt und ernannt von der Exekutive mit Amtsträgern ist und die Einhaltung von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3) nicht kontrolliert?

    Wer will behaupten, dass diese Amtsträger das Grundgesetz einhalten, wenn es nicht einmal festgestellt wird?

    M.E. ist die Handhabung der Ministerpräsidenten nicht nur schwammig, sondern die Anforderungen werden nicht einmal beaufsichtigt. Wer ist eigentlich zu der Fiktion gekommen, dass ein Rechtsstaat gegeben sei?

    Bekanntlich erlebt die AfD einen Höhenflug. Es ist nachvollziehbar, dass eine „Brandmauer“ gegen sie unsinnig ist, wenn die Exekutive nicht einmal sicherstellt, dass ihre Vorgaben eingehalten werden? Es gehört zu den Aufgaben der Wähler zum Ausdruck zu bringen, dass bezüglich der Rechtssystematik systematisch „etwas“ nicht stimmt.

  • #4765

    Mazi (Mittwoch, 03 Juni 2026 23:27)

    Zuhäufig ist bekannt geworden, dass Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen! Eine wesentliche Voraussetzung, dass Beamte dem Grundgesetz folgen.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fiedler-widerspricht-bas-im-streit-um-beamten-pensionen/ar-AA24KFmh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a2097ff138942ab88dde31bdbdb0671&ei=14&cvpid=6a209915370c4566a859fd5b7db4f5d5

    Wenn nach Fiedler das Grundgesetz richtig verstanden wird, dann würde sich nach dessen Argumentation keine Arbeitsleistung hinter der Alimentierung verstecken. Beamte wären seiner Meinung nach, also genauer gesagt Bürgergeldempfänger.

    Zuhäufig ist bekannt geworden, dass Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen!

  • #4764

    Mazi (Mittwoch, 03 Juni 2026 22:32)

    Nichts ist unmöööglich, als es nicht passieren könnte!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/erstes-staatsexamen-hessen-klausuren-verloren-gegangen-postweg

    Selbst Armiun Laschet i(https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Laschet) ist dies passiert und er hat das Rätsel so gelöst und dem Hören und Sagen nach die Noten frei erfunden und ausgehandelt.

    Dies wäre auch hier eine Option. Und der Ausbildung der Juristen würde diese Erfahrung ordentlich zu Gesicht stehen. Nachdem ich mich schon an zwei Fälle erinnere, stellt sich mir die Frage, ob nicht bereits diese Fälle früher vorgekommen sind?

    Es geht nicht um ein Bundesland, es ist vieln´mehr anzunehmen, dass dies flächendeckend und über viele Bereiche zutrifft.

    Es geht nicht darum, dass also ein Thema diskutiert wird. Zuviele Bereiche sind involviert als das man davon ausgehen könnte, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Entweder greift man durch oder man lässt es bleiben. Dennoch von einem Rechtsstaat zu reden macht auch dessen Kriterien "zu Wasser". Vielleicht war es so auch von den Präsidenten, den Nazis, schon damals so angedacht.

  • #4763

    Mazi (Mittwoch, 03 Juni 2026 10:28)

    Wenn der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Politik und Bürger anspricht, dann ist zu vermutet, dass er zwischen Politik und Bürger einen Unterschied sieht.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/friedrich-merz-richtet-appell-an-b%C3%BCrger-und-politik/ar-AA24DuqW?ocid=hpmsn&cvid=d21b49a9a83140c28f99a689e400f830&ei=51&cvpid=81391f01b4f8495db79ddcc20960baba

    Zitat:

    "Unser Staat war in den letzten Jahren nicht mehr gut genug", sagte Merz. "Auch die Parteien waren zum Teil nicht mehr gut genug." Es gebe "berechtigte Enttäuschung" über verschleppte Entscheidungen.“

    M.W. werden die Bürger an Politik und Gesetzgebung nicht beteiligt und die Prozessführung gegen Abgeordnete verbietet die Rechtsordnung.

    Also richtet sich sein Appell an die Politik und die Abgeordneten, die nicht belangt werden dürfen.

    Es nicht fair diese Unterscheidung vorzunehmen. Besonders unfair erscheint mir die Mehrheit des Bundestages, die Nazis in den Behörden nicht anzusprechen und denen einfach zu unterstellen, dass sie unter Bürgern nicht zu verstehen sind.

    Es ist bekannt und nachvollziehbar, dass zwischen ihnen und den Normal-Bürgern richterlich schon jetzt Ungleichheiten festzustellen sind und nach dem Grundgesetz sehr wohl ein Unterschied vor dem Gesetz gemacht wird.

  • #4762

    Mazi (Mittwoch, 03 Juni 2026 09:14)

    Das ist doch logisch!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/milliardenloch-bezugsdauer-f%C3%BCr-%C3%A4ltere-k%C3%B6nnte-drastisch-verk%C3%BCrzt-werden-auf-arbeitsmarkt-gebraucht/ar-AA24DhKC?ocid=hpmsn&cvid=6a1fc8661abb4722a4d37610dd1b6c47&ei=35

    Damit der öffentliche Dienst bezahlt werden kann, deshalb müssen die Bürger die Sozialleistungen kürzen.

    Blöd ist nur, dass auch die Bürger die Sozialleistungen und den öffentlichen Dienst mit ihren Abgaben schon zuvor bezahlt haben. Die Erhöhung der Gehälter geht nur mit Kürzungen der Sozialleistungen oder der Erhöhung der Beträge der Bürger einher.

    Wenn jetzt auch noch die Bürger für die Beiträge zur Rentenversicherung für die Beamten bezahlen sollen, statt deren Überversorgung zu reduzieren, dann liegen die Kritiker richtig, wenn sie behaupten, dass die Erhöhung der Beiträge zur Rentenversicherung ohnehin von den Bürgern zu tragen ist.

    Da die Nazis im wesentlichen für den öffentlichen Dienst tätig sind, darf m.E. geschlossen werden, dass diese Überlegung nicht im Grundgesetz, sondern in den Nazi-Überlegung verankert ist und von den ehemaligen Präsidenten der Behörden verankert wurde.

    Stellen Sie nur den Vergleich der Abgeordneten des Bundestages an. Auch dort ist veröffentlicht, dass ca. 60 % der Abgeordneten von Leuten, die keinen Mehrwert für unsere Gesellschaft erwirtschaften, beherrscht wird. Die Aussage, dass diese Gruppe über die Mehrheit verfügt, ist daher nachgewiesen.

    Wenn seinerzeit der ausgefertigte Reisepasses für den KZ-Arzt der Nazis Josef Mengele in den 50iger Jahren nicht zur Anklage führte, dann ist nachvollziehbar, dass die Amtsträger der Staatsanwaltschaften dies als rechtens angesehen haben. Mangels Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde Josef Mengele nicht angeklagt. Nach dem Grundgesetz haben also keine Richter entscheiden dürfen.

    Tatsächlich treffen also Staatsanwaltschaften, nicht die Richter als Amtsträger diese Entscheidungen (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Wenn heute die Länder Mitarbeiter für Staatsanwaltschaften und Richter mit der gleichen Anzeige bewerben, dann ist davon auszugehen, dass das Weisungsrecht der Landesregierungen auch auf diese Gruppen ausgeübt werden soll. Es liegt also sehr nahe, dass Amtsträger nicht dem Grundgesetz folgen und eigene Regeln etablieren.

    Da vor dem Grundgesetz die Nazis regierten und die Behörden von Präsidenten geleitet werden, ist davon auszugehen, dass diese „Amtsträger“ den vorigen Vorschriften und nicht dem Grundgesetz folgen.

    Da die Präsidenten der Behörden (mit nachgewiesener Nazi-Erfahrung) darauf achteten, dass die „Amtsträger“ nach Gesetz und Recht handelten, ist darauf zu schließen, dass diese Amtsträger auch ihre Entscheidungen in ihrem Sinne trafen.

  • #4761

    Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 11:17)

    Diese Meldung wird auch von dritter Seite bestätigt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/heftige-umfrage-ohrfeige-spd-st%C3%BCrzt-auf-rekordtief-%C3%BCberraschung-bei-fdp/ar-AA24Cuuo?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=ad6cc6b71e34419a8ab45abb3fa9db41&ei=22&cvpid=6a1e9586aec547429277779855a076aa

  • #4760

    Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 11:02)

    Geht das Wahldester der SPF wirklich weiter?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/umfrage-horror-f%C3%BCr-klingbeil-und-bas-spd-auf-dem-weg-richtung-einstellig/ar-AA24zmQG?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=ad6cc6b71e34419a8ab45abb3fa9db41&ei=22

    Wann ist der Zeitpunkt gekommen, dass Bürger die Vorgaben den Grundgesetzes tatsächlich durchsetzen?

  • #4759

    Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 09:53)

    Das versteht man also in der Bundesrepublik unter der Rechtsstaatlichkeit!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-am-main-zu-korruptionsskandal-um-oberstaatsanwalt?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Zitat:
    Einen Schadensersatzanspruch hat das Land Hessen gegen ihn aber nicht, so das LG Frankfurt (Urt. v. 27.05.2026, Az. 2-04 O 628/23).

    Der Oberstaatsanwalt leitete seit 2010 eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruptionsstraftaten im Gesundheitswesen. Einen Schadensersatzanspruch hat das Land Hessen gegen ihn aber nicht, so das LG Frankfurt (Urt. v. 27.05.2026, Az. 2-04 O 628/23).

    Der Oberstaatsanwalt leitete seit 2010 eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruptionsstraftaten im Gesundheitswesen.

    Das Gericht oder genauer die Amtsträger als Richter haben entschieden, dass das Land Hessen keinen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger habe.

    Danach werden die Bürger mit den Korruptionskosten des Oberstaatsanwalts belastet und deren Leistungen um diesen Betrag also gekürzt. Das wird also in der Bundesrepublik unter einer Rechtsstaatlichkeit verstanden.

    Das muss man also unter der Rechtsstaatlichkeit verstehen. Leistungen der Bundesbürger werden zu ihren Lasten also gekürzt, während die Täter (Amtsträger) nicht belangt werden.

  • #4758

    Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 07:55)

    Das soll einen Rechtsstaat ausmachen?

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/friedrich-merz-xxl-sonderverm%C3%B6gen-floppt-interner-bericht-enth%C3%BCllt-scheitern-der-regierung/ar-AA24wHzA?ocid=hpmsn&cvid=6a1e6b61bfda450cb8611034e6d7a59e&ei=14

    Jetzt können die Richter auch in den Medien nachlesen, dass der Beklagte/die Beklagten sachlich richtig gelegen haben.

    Sachlich ist dies auch nur ein weiterer Fall (Entscheidung der Sozialrichter gegen das Gesetz, Missbrauch, nicht weiter geleitete Alarmmeldungen, Nichterinnerungen a des Ehemaligen Bundeskanzlers, …). Und das trotz des Eids der Amtsträger auf das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3).

    Es ist anzunehmen, dass Amtsträger auf das Grundgesetz pfeifen, vorgeben die rechtlichen Institutionen zu binden und dennoch zu Lasten der Bürger die Hand aufhalten. Die Anklage seitens der Staatsanwaltschaften ist zu überdenken und sachlich neu im Grundgesetz zu regeln.

    Ich will nicht schreiben, dass alle Nazis sind. Aber es ist klar und nachgewiesen, dass entscheidende Präsidenten Nazi-Hintergrund hatten.

    Die Macht der Nazis, der Präsidenten mit nachgewiesener Nazi-Vergangenheit mit Parteibuch der etablierten Parteien scheint unerschöpflich zu sein.

  • #4757

    Mazi (Dienstag, 02 Juni 2026 07:31)

    Das soll rechtsstaatlich sein? Vor wem soll die „Brandmauer“ der CDU schützen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/umstrittene-verfahren-wegen-kanzler-beleidigungen-gericht-verh%C3%A4ngt-geldstrafe-f%C3%BCr-l%C3%BCgenfritz/ar-AA24B9u2?ocid=hpmsn&cvid=6a1e6520145e4c378f8ba8e3a36291b9&ei=26

    Die Bundesregierung hat unter Friedrich Merz (CDU) das „Sondervermögen“ mit Leben gefüllt. Dazu hat „er“ das Grundgesetz ändern lassen. Klagen gegen die Gewissensentscheidung der Abgeordneten sind unzulässig.

    Nun haben Bürger auf dies reagiert und sind von Richtern in der Bundesrepublik deshalb bestraft/verurteilt worden. Das soll rechtsstaatlich sein?

    Markus Sehl von LTO.de hat dieses Urteil im Fall des „Lackaffen“ juristisch bewertet (https://www.lto.de/recht/meinung/m/kanzler-merz-beleidigung-lackaffe-image-justiz).

    Vor wem soll die „Brandmauer“ des Friedrich Merz (CDU) schützen?

  • #4756

    Mazi (Montag, 01 Juni 2026 10:29)

    Die Frage ist, ob wir unter Nazis leben wollen oder das Grundgesetz, unsere Verfassung, uns Rechte eingeräumt hat, die uns auch zu gewähren sind?

    Ich habe schon vielfach reklamiert, dass die Sozialgerichtsbarkeit uns kein Grundrecht offensichtlich nicht nach dem Grundgesetz gewährt wird (Art. 94 Abs. 4 und in dessen Verbindung mit § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Es steht fern, dass Ministerpräsidenten eine freiheitlich demokratische Grundordnung nach Art. 19 Abs. 4 GG uns Bürgern gewährleisten, wobei sie nicht einmal ihre Amtsaufgabe der Dienstaufsicht übernommen haben.

    Sie stehen daher in Opposition zu den Urteilen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen.

    Schon vielfach habe ich beanstandet, dass es nicht widerrechtlich ist, den Mißbrauch zu dulden. Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass Staatsanwaltschaften einfach weggesehen und nicht gemäß ihren Vorgaben im Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) gehandelt haben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ihre Vorgesetzten eine Dienstaufsicht über sie ausgeübt und die Strafverfolgung von ihnen vorgenommen haben (Bruch des Amtseids auf das Grundgesetz nach Art. 20 Abs. 3).

    Es ist bekannt gemacht, dass die ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD) als ehemalige Richterin und Staatsanwältin, Bundesbürger durch fehlende Weiterleitung von Alarmmeldungen im Ahrtal seinerzeit Menschen in den sicheren Tod schickte. Wo soll da ein Unterschied zu der Vielzahl der getöteten Juden in den Gaskammern der Nazis auszumachen sein? Mir fehlt da die Vorstellung!

    Tatsache ist auch, dass der ehemalige Bundeskanzler und Jurist Olaf Scholz (SPD) selbst erklärt hat, dass er sich nicht mehr erinnern könnte und weiterhin Diäten bezieht. Üblich ist, dass dies gerichtlich von Gutachtern festgestellt wird. Wenn Staatsanwälte ihn nicht anklagen, dann ist anzunehmen, dass Richter derartige Gutachten nicht in Auftrag geben dürfen.

    Damit ist nachgewiesen, dass Staatsanwaltschaften, die weisungsgebunden agieren, und nicht Richter nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) entscheiden.

    Bekannt ist auch und kann auch nachvollzogen werden, dass ehemalige Präsidenten der Behörden mit Nazi-Vergangenheit leiteten und in ihrem Sinne prägten.

    Und nun bietet uns die CDU wiederum einen Kanzler Friedrich Merz als Bundeskanzler an, der nachgewiesenermaßen ebenfalls Jurist ist, der gleichen Burschenschaft angehört wie seinerzeit Hans Globke, ehemaliger und nachgewiesener Nazi und der dem Altkanzler Konrad Adenauer (CDU) diente, und dessen Herkunft ebenfalls belastet ist. Und dem weisen wir das Recht zu, uns zu regieren?

    Da ich den Vorgaben des Grundgesetzes folge, steht es mir fern, andere Grundrechte und Vorgaben des Grundgesetzes gelten zu lassen.

    Es ist die Frage, ob wir dieser Gruppe folgen wollen oder uns an den Grundrechten des Grundgesetzes orientieren?

  • #4755

    Mazi (Sonntag, 31 Mai 2026 16:45)

    Offensichtlich ist Carsten Linnemann bekannt, dass nicht die AfDm sondern die CDU die Nachfolge der Nazis angetreten hat.

    Auf diese Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/es-knirscht-in-der-union/ar-AA24tSDf?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a1c431bb3da4daea3affb3d4960b431&ei=8&cvpid=8f6e0c7699ac432ba2201e0ef863b753

    Nicht der von einer Strafsache weiss, sondern der Täter einer Straftat ist verantwortlich.

    Wenn das Grundgesetz den Kanzler Friedrich Merz (CDU) schützen sollte, die Formuölierung des Geistes des Grundgesetzes dies nicht widergibt, dann ist das Grundgesetz diesbezüglich für alle Amtsträger verständlich zu konkretisieren.

  • #4754

    Mazi (Sonntag, 31 Mai 2026 10:44)

    Welche inhaltliche Bedeutung ist eine „Brandmauer“ von Friedrich Merz (CDU) und der CDU? Es ist doch bekannt das Abgeordnete der Parlamente nicht verklagt werden dürfen aber sie ihrerseits die Bürger wegen deren Meinungsäußerung verklagen dürfen. Sie werden auch von den Staatsanwaltschaften verfolgt und von Amtsrichtern verurteilt (https://www.lto.de/recht/meinung/m/kanzler-merz-beleidigung-lackaffe-image-justiz).

  • #4753

    Mazi (Sonntag, 31 Mai 2026 10:35)

    Haben wir Amtsträger, die Gesetz und Recht folgen?

    Es ist anzunehmen, dass die Amtsträger Gesetz und Recht folgen.

    Die Ernennung von übrigen Amtsträgern, die nicht Gesetz und Recht folgen, werden also nicht eingesetzt, um ihrerseits Staatsgewalt durchzusetzen, also widerrechtlich.

    Es ist anzunehmen, dass sie nicht von Amtsträgern eingesetzt werden dürfen und auch keine Staatsgewalt ausüben können und dürfen.

    Der Verdacht liegt nahe, dass Amtsträger mit Nazi-Hintergrund, diese Amtsträger einstellen und vorgeben, dass sie Staatsgewalt ausüben würden.

    Wenn z.B. eine ehemalige Ministerpräsidentin eine Alarmmeldung nicht weiterleitet, so ist dies zwar widerrechtlich, aber dennoch im Ahrtal passiert. Sie trägt als Verantwortliche der Landesregierung die volle Verantwortung, auch wenn sie dies nicht selbst getan haben sollte.

    Es obliegt der Staatsanwaltschaft sie nach dem Grundgesetz, nicht wegen derer Dienstaufsicht über die Justiz, anzuklagen, verurteilen zu lassen und weiterhin zu Lasten der Bürger sich bezahlen zu lassen.

    Bemerkenswert ist, dass mit gleicher Anzeige Richter und Staatsanwälte von den Landesregierungen gesucht werden. „Ein Bösewicht, der da einen Zusammenhang erkennt!“

    Mit Sicherheit sind auch andere Beispiele mit dem gleichen Tenor darstellbar.

    Es ist anzuzweifeln, dass zu Lasten der Bürger diese Belastungen durch die Amtsträger, die nicht dem Grundgesetz folgen, zu tragen haben. Zweifelhaft ist auch, dass dies einen Rechtsstaat ausmachen soll [vgl. auch die vergangenen Aktivitäten des ehemaligen Landtagspräsidenten Rheinland-Pfalz Hendrik Hering (SPD), der der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) die Einhaltung der Gesetze und des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG) bescheinigen wollte].

    Sehr zu beanstanden ist, dass diese Aktivitäten auf das Grundgesetz und nicht die Amtsausübung von Andersdenkenden sein soll. Wenn zahlreiche Präsidenten der Behörden der Bundesrepublik Deutschland ihre Erfahrungen bei den Nazis sammelten, dann liegt es (sehr) nahe, dort auch der Zusammenhang zu suchen und zu finden ist.

    Es geht ausdrücklich nicht um eine AfD, die bekanntlich erst nach 1990 gegründet wurde, sondern um die etablierten Parteien, die mit der Schaffung des Grundgesetzes Verantwortung tragen/regieren.

  • #4752

    Mazi (Samstag, 30 Mai 2026 23:41)

    Wir leben in einem Rechtsstaat!

    Aus gegebener Veranlassung weise auf diesen Artikel hin:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/durchsuchung-rechtsanwalts-kanzleien-rechtswidrig-trotz-klarer-rechtslage-bverfg

    Zitat:
    Eigentlich sind die hohen rechtlichen Hürden für Durchsuchungen bei Rechtsanwaltskanzleien in der Rechtsprechung längst geklärt. Unsicherheit für Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter, die Durchsuchungen durchwinken, dürfte kaum bestehen.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 2025 noch einmal einen bemerkenswerten Beschluss abgesetzt, den man durchaus als eine Art freundliche Ermahnung an die Praxis sehen kann. Was läuft da also schief? Sollen unbequeme Anwälte mit Durchsuchungen gar eingeschüchtert werden?

    Dass das Vorgehen im Mai 2025 gegen Anwältin Gröner rechtswidrig war, hat das Landgericht (LG) Trier mit Beschluss vom 02.07.2025 (Az. 1 Qs 25/25) festgestellt.

    Offensichtlich hat der damalige Ministerpräsident Rheinland-Pfalz Alexander Schweitzer (SPD) sowie seine Amtsvorgänger Amtsträger zur Ausübung von Staatsgewalt eingestellt haben, die Art. 20 Abs. 3 GG. dem Grundgesetz nicht folgen.

    Wenn der ehemalige Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) bei dieser Rechtslage der ehemaligen Präsidentin Malu Dreyer (SPD) bestätigte, dass sie als ehemalige Richterin und Staatsanwältin dem Gesetz folgte, dann ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz die Aufsicht der Regierung sowie deren operierenden Behörden und Gerichte nach den Vorgaben anderer Rechtsvorgänger und nicht nach dem Grundgesetz handelten.

    Es steht der begründete Verdacht, dass dies in anderen Bundesländern früher nicht anders gehandhabt wurde.

  • #4751

    Mazi (Samstag, 30 Mai 2026 23:15)

    Sonderbar! Das Grundgesetz schreibt auch Amtzsträgern vor, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und weist dieser Aussage sogar ein Grundrecht bei.

    Auf diese Veröffentlichungen verweise ich:

    https://rp-online.de/politik/deutschland/andre-dietz-rechnet-mit-merz-ab-video-zu-sparplaenen-viral-v1_aid-149062257

    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/bundeskanzler-merz-als-lackaffe-bezeichnet-jetzt-strafbefehl-100.html

    https://www.lto.de/recht/meinung/m/kanzler-merz-beleidigung-lackaffe-image-justiz

    https://www.lto.de/recht/meinung/m/ungarn-wahl-orban-korruption-rechtsstaat-eu-demokratie-magyar

    Über 80 % sind mit der Politik von Friedrich Merz (CDU) nicht einverstanden. Jetzt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit amtsrichterlicher Unterstützung der Meinungsfreiheit eine Grenze definiert.

    Friedrich Merz als "Pinocchio" zu nennen ist nach ihrer Meinung rechtens, ihn als "Lackaffen" zu bezeichnen überschreite dagegen die Meinungsfreiheit.

    Hier scheinen Amtsträger gefeht zu haben, als das Thema der freien Meinungsäußerung besprochen wurde.

  • #4750

    Mazi (Samstag, 30 Mai 2026 16:50)

    Wenn das Wahr wäre, dann ist die Dienstaufsicht tatsächlich ein Beihilfe zum Begehen einer Straftat.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/brisanter-renten-bericht-gro%C3%9Fe-gruppe-zahlt-keine-beitr%C3%A4ge-und-die-drv-wei%C3%9F-es-seit-20-jahren/ar-AA24lKaM?ocid=hpmsn&cvid=6a1af4f0ec2a4bbe929915b50655493f&ei=17

    Dass Amtsträger nach dem Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) wäre ebenso eine Mähr wie die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen oder der Mißbrauch von Menschen, gleich welcher Gruppe von Tätern sie zugerechnet werden, oder … alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären (Grundrecht nach dem Grundgesetz).

    Einen Rechtsstaat dennoch zu erkennen, ist ebenso unmöglich, wie die Ausstellung eines Reisepasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele.

    Es ist nicht nachvollziehbar.
    Meine Mutmaßung ist, dass weiterhin die Nazis die Bundesrepublik beherrschen und steuern.

  • #4749

    Mazi (Samstag, 30 Mai 2026 12:03)

    Streicht die CDU mit Friedrich Merz (CDU) an der Spitze die geplanten Leistung für Millionen Arbeitnehmer? Dies war selbst CDU geführten Bundesländern zu viel.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/merz-regierung-streicht-geplante-leistung-f%C3%BCr-millionen-arbeitnehmer/ar-AA22YGU0

    Dass diese Sozialleistungen nur einen Teil der Geschädigten meinte, ist eine Sache. Dass diese Bundesregierung nur auf 2 Monate ihrer ungerechtfertigeten Steuererhöhung verzichten wollte, ist eine andere Sache. Ebenso, dass sie gegeüber nur einem Teil der Geschädigten ihre Steuermehreinnahnmen und diese nur Ungerechtigkeit auch nur für einen bestimmten Zeitraum erstatten wollte, lässt tief blicken.

    Diese Ungerechtigkeit war selbst CDU geführten Bundesländern zu viel.

    Letztlich passt auch dies in die Strategie einer CDU. die Vorgabe die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes einzuhalten. Es ist offensichtlich seitens der AfD nicht notwendig das Grundgesetz zu ändern, die etablierten Parteien machen es bereits.

    Offensichtlich stellen Ministerpräsidenten Amtsträger als Richter der Sozialgerichtsbarkeit ein, die dem Grundgesetz nicht folgen. Es wirkt unglaubwürdig, dass Amtsträger, die den Grundgesedtz nicht folgen, Institutionen (die Sozialgerichtsbarkeit) nach dem Grundgesetz binden dürfen.

    Es erscheint fragwürdig, dass Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, rechtsverbindllche Entscheidungen nach dem Grundgesetz treffen und dabei auch noch Arbeitskleidung eines Richters tragen dürfen? Fraglich erschein auch, dass eine Aufsicht über die Justiz ausgeübt wird und die Vorgaben des Grundgesetzes nicht eingehalten werden.

    Wenn die Vorgaben des Grundgesetzes nicht nachgeprüft werden, ist es auch fraglich, das "jemand" behaupten kann und darf, dass diese Vorgabnen auch eingehalten werden.

    Wenn die Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht eingehalten werden, dann ist auch deren Amtsaufgabe nicht eingehalten. Ihre Tätigkeit ist nutzlos. Es liegt der dringende Tatverdacht (sehr) nahe, dass hier Präsidenten, die von Nazi instruiert wurden, das Grundgesetz gebeugt haben.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihrer Entscheidung dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) nicht folgen, dann ist es für Normaldenkende logisch, dass deren Entscheidung auch nicht dem Grundgesetz (Art. 94 Abs. 4) folgen kann. § 31 BverfGG schreibt gesetzlich noch einmal vor, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht gegenüber Behörden und Berichte gelten.

    Es ist anzunehmen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diesen Verstoß gegen das Grundgesetz vorsätzlich vornehmen. Dies ist seitens anderer Amtsträger in den Staatsanwaltschaften anzuklagen, zu verurteilen.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind mangels Vertrauenstreue gegenüber dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) aus dem Staatsdienst zu entfernen [vgl. VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].

    Können diese Richter nicht lesen oder treffen sie ihre Entscheidung vorsätzlich nicht nach dem Grundgesetz?



  • #4748

    Mazi (Freitag, 29 Mai 2026 19:30)

    Da die AfD keine Regierungsverantwortung haben, ist ihnen auch keine Mitschuld zuzuweisen!

    Wir müssen unterscheiden, dass die etablierten Parteien und nicht die AfD verantwortlich sind. Es wohl einheitliche Anschauung, dass dies nicht mit dem Grundgesetz und dem Rechtsstaat vereinbar ist.

    Es ist nicht verantwortlich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz, gegen Art. 94 Abs. 4 Grundgesetz, treffen.

    Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Ministerpräsidenten Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger einsetzen, die Sozialgerichtsbarkeit rechtlich binden, und diese Amtsträger das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht einhalten. Nachvollziehbar ist, dass Amtsträger sie anklagen, von Richtern zu verurteilen und wegen Vertrauensbruch aus dem Dienst zu entfernen sind [vgl. Urteile VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].

    Nicht vorstellbar ist, dass Ministerpräsidenten Verantwortung übernommen haben, ihrer Dienstaufsicht nachkommen sind und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nachgeprüft haben, dass ihre Vorgaben eingehalten werden.

    Da die AfD keine Regierungsverantwortung haben, ist ihnen auch keine Mitschuld vorzuhalten.

  • #4747

    Familie Heitkamp (Freitag, 29 Mai 2026 17:12)

    Viele Grüsse von der Husky Familie.

  • #4746

    Mazi (Donnerstag, 28 Mai 2026 17:22)

    Es scheint mehr Verbindungen von Rechtskriminellen zu bestehen, als man wahrhaben will.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/partnerfeed-swyrltv/das-ist-wahnsinn-man-glaubt-es-kaum-wie-kriminelle-clans-den-staat-unterwandern/ar-AA249pSb?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a1817ac77954f3c98df00f91c824e43&cvpid=c47a1050980f4f07f35f30db3c90617c&ei=10

    Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 94 Abs. 4 GG). Art. 97 Abs. 1 GG bindet sie jedoch an das Gesetz. Folglich ist ausgeschlossen, dass sie einen Amtsauftrag ausführen.

    Bekannt ist, dass der jeweilige Ministerpräsident eines Landes Amtsträger als Richter ernennen darf. Es wird vermutet, dass diese Instiutionen von Richtern rechtlich gebunden werden.

    Das wäre praktisch so, als wenn alle Männer Vergewaltiger wären. Es fehlt an der Unterscheidungsmöglichkeit.

    Durch Veröffentlichung des Archivs von Argentienen ist bekannt geworden, dass Ende der 50iger Jahre der ehemalige KZ-Arzt der Nazis Josef Mengele einen offiziellen Reisepass der deutschen Behörden erhielt und unbehelligt einreisen durfte. Wer nach dem Grundgesetz gegen die Nazis ist und diese Praxis dennoch gut heißt, der ist für mich von einem anderen Stern.

    Amtsträger, die dem Grundgesetz nach Art. 20 Abs. 3 nicht folgen, sind m.E. nicht geeignet, Rechte als Amtsträger als Amtshandlung auszuführen. Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und aus der Versorgung/dem Dienst zu entfernen [vgl. Urteil des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].

    In die Untätigkeit der Amtsträger in der Justiz blässt auch Markus Sehl in seinem Beitrag auf LTO.de (https://www.lto.de/recht/justiz/j/so-viele-staatsanwaelte-richter-fehlen-deutschland-justiz-recherche-umfrage).

    Es scheint mehr Verbindungen von Rechtskriminellen zu bestehen, als man wahrhaben will.

  • #4745

    Mazi (Donnerstag, 28 Mai 2026 12:07)

    Krass!

    Auf diese Artikel beziehe ich mich:

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/krass-diesen-beruf-erlernte-friedrich-merz-und-niemand-wei%C3%9F-es/ar-AA1W97A8

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/leichte-sprache/leichte-sprache--2345194

    Nach diesen Unterlagwen ist bekannt, dass er mit seinem Vorwurf nur Amtsträger gemeint haben kann. Von dem Rest hat er keine Ahnung.

    Die Frage, die sich ergibt, ob jemand wie er überhaupt ein Volk vertreten kann und darf?

    Es ist kein Wunder, dass 60 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Mehrheit für ihn zusammen bringen und ihn trotz seines Betrugs der Wähler bei der Bundestagswahl wählten.

  • #4744

    Mazi (Donnerstag, 28 Mai 2026 10:13)

    Es ist davonb auszugehen, dass in der Bundesrepublik Deutschland seitens der Amtsträger nicht nach den Vorgabe des Grundgesetztes gehandelt wird!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/justizskandal-in-niedersachsen?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

  • #4743

    Mazi (Donnerstag, 28 Mai 2026 09:38)

    Es ist bekannt, dass die etwas nicht stimmt!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/so-viele-staatsanwaelte-richter-fehlen-deutschland-justiz-recherche-umfrage?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

  • #4742

    Mazi (Mittwoch, 27 Mai 2026 21:57)

    Wer einmal lügt dem Glaubt man nicht, ...!

    Auf diesen Artikel vertweise ich:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/friedrich-merz/

    Als Jurist, ehemaligen Richter und Mitglied der Burschenschaft der Bonner Bavarier (wie Hans Globke auch, nachgewiesener Nazi) ist nicht plausibel verständlich, dass er seitens der CDU-Mitglieder unser Land als Bundeskanzler vertreten darf. Als Erfinder/Entdecker der Brandmauer gegenüber der AfD werden jetzt die Zweifel bekannt, wer sich gegen wen
    absichern will.

    Bekannt ist, dass Juristen und Richter das Grundgesetz nicht befolgen.

    Wir haben dies auch bei der ehemaligen Ministerpräsidentikn Malu Dreyer (SPD), der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin gesehen, wie unter ihrer Verantwortung in der Ahrtalkatastrophe zahlreiche ehrliche Bürger in den sicheren Tod geschickt wurden (https://www.waz.de/kultur/tv-streaming/article412005041/ein-tag-im-juli-ahrtalflut-2021-bilder-und-worte-die-unter-die-haut-gehen.html), sie sich nicht einmal verantwortete und weiterhin ihre Pension bezieht.

  • #4741

    Mazi (Mittwoch, 27 Mai 2026 21:32)

    as mpssen schon die CDU-Mitglieder schon selbst vornehmen!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/betreibt-das-gesch%C3%A4ft-der-afd-merz-umfeld-reagiert-auf-ger%C3%BCchte-%C3%BCber-kanzlertausch/ar-AA24bStI?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=8bf7ff22d6b240cdde2de400302d044d&ei=27

    Nach seiner ungezwungenen Erklärung, dass seine jährlichen Einnahmen von 1 mio. Euro betragen und er sich damit zu dem oberen Mittelstand zählt, muss doch den Leuten in der CDU bekannt sein, wie er tickt.

    Nachdem er die Verschuldung der Bundesrepublik in die Höhe getrieben hat, muss doch kjedem Wähler klar sein, dass er ein mieses Spiel getrieben und die Wähler der CDU getäuscht hat.

    Merz ist niemand, der auf die monatlichen Einnahmen als Bundeskanzler, wie auch andere Amtsträger, freiwillig verzichten wird.

    Es ist jetzt Sache der CDU-Mitglieder diesen Herrn als Bundeskanzler abzulösen.

    Als gelernter Jurist und ehemaligen Richter ist er als gescheitertes Existenz nund Nachfolger von Angela Merkel ohnehin überfällig.

  • #4740

    Mazi (Dienstag, 26 Mai 2026 09:10)

    Sonderbar!

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/reform-der-alterssicherung-pensionserh%C3%B6hungen-abd%C3%A4mpfen-junge-union-fordert-debatte-%C3%BCber-beamten-privilegien/vi-AA243TFW?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=b5c9069b2290459aa38c715838293b8d&ei=14

    Wer will bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei deren Anteil im Bundestag von 60 % eine Mehrheitsentscheidung beitragen.

    Nachweisbar haben diese Abgeordneten eine Mehrheitsentscheidung getroffen, nach der sie keinen Anteil an der Mütterrente und den Wiedervereinigungskosten übernehmen. Dies als Vorgabe nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) für Richter, wo sie doch der gleichen Kaste angehören, zu nehmen, ist mehr als sonderbar.

  • #4739

    Mazi (Dienstag, 26 Mai 2026 08:05)

    Sonderbar!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-studie-nationalsozialismus-richter

    Zitate:
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war von Beginn an ein sehr diverses Gericht. Als das BVerfG 1951 – sechs Jahre nach dem Ende des Faschismus – seine Arbeit aufnahm, trafen dort NS-Opfer auf Juristen, die sich im Nationalsozialismus arrangiert und zurechtgefunden hatten. Sie kamen erstaunlich gut miteinander aus.
    Dass das Bundesverfassungsgericht kein "Gericht der Unbelasteten" ist, weiß man schon seit den 1960er-Jahren. Aber der Anteil der formal in NS-Organisationen Eingegliederten war doch höher als bisher bekannt. In der ersten Richtergeneration 1951 gab es 12,5 Prozent ehemalige NSDAP-Mitglieder. Doch auch das war noch vergleichsweise niedrig. Am BGH lag der Anteil 1950 mit 31 Prozent deutlich höher.

    Dagegen wurde der Anteil der NS-Verfolgten unter den ersten 24 Verfassungsrichter:innen (die Senate hatten anfangs je 12 Richter:innen) bisher deutlich überschätzt. Frühere Forschungsarbeiten gingen von 15 bis 17 Personen aus. Balz und Günther ordnen nach eingehendem Studium der Biographien nur neun Richter:innen in die Gruppe der Verfolgten und Diskriminierten ein. Im Vergleich zu anderen Gerichten war der Anteil an der neuen Institution BVerfG aber immer noch ausgesprochen hoch.


    Nach der Vorgabe des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1) waren Richter ausschließlich dem Gesetz unterworfen.

    Nach dem Willen der Alliierten waren Juristen mit Nazi-Verganmgenheit in öffentlichen Behörden gar nicht zu beschäftigen.

    Um so erstaunlicher ist, dass erst jetzt die Nazi-Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts offengelegt wird.

    Bei der Vergangenheit der Gerichte ist es nicht überraschend, dass Richter den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen und Unfallopfer weiterhin leer ausgehen.

  • #4738

    Mazi (Montag, 25 Mai 2026 19:24)

    Am Thema vorbei! Nur um gequatsch zu haben und in den Meldungen zu erscheinen.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pensionen-im-visier-merz-cdu-diskutiert-offenbar-einschnitte-f%C3%BCr-beamte/ar-AA23ZtZI?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a14556913694dc2b4c10171e8a0f3cc&ei=19

  • #4737

    Mazi (Montag, 25 Mai 2026 16:01)

    Das soll der beste Kanzler aus der CDU sein?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/kommunikation-ist-f%C3%BCr-merz-eine-einbahnstra%C3%9Fe-leser-bewerten-kanzlerschaft/ar-AA240qdR?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=ea9af3a8edfe42b9b9c32143732c9651&ei=23

  • #4736

    Mazi (Montag, 25 Mai 2026 08:27)

    Wo Friedrich Merz richtig liegt, liegt er halt richtig!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/friedrich-merz-kanzler-spricht-von-erfolgsgeschichte-und-das-netz-tobt-vor-wut/ar-AA23NIVF?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=270a862834c84154d94a04a94343102b&cvpid=2974d1be819948d6dc19121b8cdef891&ei=17

    Damit es den Amtsträger und Beamten besser gehen soll, dass ist von den übrigen Bürgern eben mehr Leistung abzuverlangen.

    Das ist ein Weg. Der andere Weg ist die Leistung der Amtsträger und Beamten zu erhöhen.

    Wenn es nicht möglich ist, dass die Leistungen der Bürger nicht mehr gesteigert werden kann, ist die Frage, ob die Leistung der Bürger richtig eingeschätzt wird oder von die Amtsträger und Beamte einfach zu fordern ist.

    Friedrich Merz (CDU) erscheint aufgrund seiner Herkunft jedoch ungeeignet zu sein. Als Jurist und Drückung der "Hinterbank" ist er wahrscheinlich nicht dazu erschaffen, ein erfolgreicher Schaffer gewesen zu sein.

    Für die Auswahl eines Friedrich Merz als Kanzler ist m.E. die CDU verantwortlich. Sie hat ihn auch zu maßregeln und die Verantwortung dieses wichtigen Postens darf nicht auf die Wähler abgewälzt werden. Die haben damit gar keine Verantwortung. Sie haben nach der Vorgabe des Grundgesetzes lediglich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wählen.

    Ich halte selbst eine Zusammensetzung des Bundestages mit Amtsträger zu 40 % mit Arbeitnehmern und Selbständigen, die zu den Steuereinahmen tatsächlich beitragen und zu 60 % derer, die finanziert werden müssen -sonst würden sie verhungern-, für unglücklich.

    Zu der zweiten Gruppe würde auch Friedrich Merz von der CDU zuzurechnen sein.

    Mir fällt auf, dass die Lösung der Amtsträger und Beamte in der Bezahlung gesehen wird. Über der Leistungssteigerung wird im Gegensatz zu den "Berufstätigen" nicht gesprochen. Der Logik nach, würde sich dies doch zuerst anbieten.

    Schließlich würde dies auch zu einer Mehrbezahlung der restlichen Amtsträger und Beamten beitragen. Letztlich würde dies auch ausstrahlen auf die Arbeitsleistungen der Amtsträger des Bundestages.

    Was mir auch wichtig erscheint ist, dass mit diesem Vorschlag die Belastungen der Bürger bedeutend gesenkt und tragbar werden könnten.

    Ein Friedrich Merz, "der die Kühe in Zahlung nehmen will, die die Milch liefern sollen", passt m.E. nicht.

    Das System müsste vom Grunde auf überdacht werden und nicht an einem Namen, wie einem Friedrich Merz, hängen bleiben.

  • #4735

    Mazi (Montag, 25 Mai 2026 00:10)

    Etwas stimmt nicht!

    Auf diese Artikel weise ich hin:

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/mitgliederkartei-der-nsdap-niemand-hat-im-nationalsozialismus-unfreiwillig-mitgemacht/ar-AA23VWBy?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a136dc02875482ba5960a2662604582&ei=29&cvpid=6a13738a0e124ee58d8d4e0edfb7a283

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/friedrich-merz-bundeskanzler-chancenlos-bei-afd-knall-merz-dilemma-nicht-zu-stoppen/ar-AA23WGV3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a13753196604c9a8855a38a0dcaa649&ei=12

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kempten-pr%C3%BCft-umbenennung-lehrer-aus-der-ns-zeit-denunzierte-sch%C3%BCler-und-hetzte-gegen-juden/ar-AA23WYLx?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6a136dc02875482ba5960a2662604582&ei=29

    Werden uns "schlicht ein X für ein U vorgemacht"? Will uns die CDU mit dem Burschenschaftsmitglied der Bonner Bavarier (wie Hans Globke nachgewieser Nazi-Mann auch) Friedrich Merz ein weiteres Mal mit Unwahrheiten "füttern"?

    Für wie blöd wird das Volk über die Propaganda über die Medien "gefüttert" oder sollen es "gefüttert" werden?

  • #4734

    Mazi (Sonntag, 24 Mai 2026 11:36)

    # 46730
    Es geht nicht darum, wer gewonnen und verloren hat.

    Maßgeblich ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht den Vorgaben des Grundgesetzes, dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) folgen.

    Verwerflich ist m.E., dass Ministerpräsidenten Amtsträger in Institutionen zur Amtsausübung einstellen, die dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht folgen [vgl. auch Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].