28.11.2009, Beschwerde und Unfallangelegenheiten Neumann

Die BGHW hatte schon im Jahre 2009 richtig erkannt, demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen.

 

Strafe für die Fälschung von Gutachten. 

Zeitungsbericht der "taz": Öffnen >taz 24.08.2013 

13.07.2015

Gerichtsgutachten zur Urteilsfindung nicht verwertbar!

 

16.07.2015

Gerichtsgutachten sollte gelöscht werden.

 

07.10.2015

09.10.2015

Gerichtsgutachten sollte gelöscht werden.

 

04.11.2015

Gerichtsgutachten sollte gelöscht werden.

15.12.2015

15.12.2015

Löschung wird vom Gericht unterlaufen!

 

22.03.2016

23.03.2016

Löschung wird vom Gericht unterlaufen!

 

18.12.2019

Löschung wird vom Gericht unterlaufen!

 

20.12.2019

Mein Antrag, das Gerichtsgutachten aus der Akte zu löschen.

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

07.10.2015

18.12.2019 Anlagen in Kopie

 

 

17.01.2020

Löschung wird vom Gericht unterlaufen!

 

23.02.2020

28.02.2020

Löschung wird vom Gericht unterlaufen!

 

10.03.2020

13.03.2020

Löschung wird unterlaufen!

 

24.06.2020

Löschung wird von der BGHW unterlaufen!

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

 

26.07.2020

Löschung wird von der BGHW unterlaufen!

 

31.07.2020

Mit Anlage in Kopie

Löschung wird von der BGHW unterlaufen!

Die Löschung ist nicht mehr möglich weil die Gerichtsakte nicht mehr auffindbar sein soll.

 

18.08.2020

Löschung wird unterlaufen!

 

21.08.2020

Löschung wird unterlaufen!

Mit Anlagen

 

05.08.2024

Kardiologe folgte zu Unrecht dem Gerichtsgutachten von Dr. [11-7], so ist es am 05.08.2024 im Besprechungstermin bekannt geworden.

 

 

05.08.2024

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW 

 

09.08.2024

Mein Schreiben an das Sozialgericht (SG) Bremen.

Dabei geht es um das Gerichtgutachten und Prozessdelikt. 

 

09.08.2024

Das Sozialgericht (SG) Bremen meldet sich,

und möchte schnellstmöglich ohne größere Nachfragen meine anscheinend offene Fragen beantworten. Dieses Schreiben habe ich mit der Post am 14.08.2024 erhalten. 

 

12.08.2024

Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens.

Mein Schreiben habe ich der Datenschutzbeauftragten und Radio Bremen (Fernsehen) mit den Anlagen in Kopie übergeben.

 

 

Anlagen in Kopie

 

12.08.2024

Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens.

Mit der E-Mail vom 12.08.2024 habe ich von der Datenschutzbeauftragten sogleich das Az. 43-030-99.24/3#2 erfahren.

Und das Az. des alten Vorgangs lautet 43-030-99.15/2.

Ferner habe ich als Anlage die beigefügten Datenschutzhinweise erhalten. 

 

12.08.2024

Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens.

 

 

13.08.2024

Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens.

 

 

Datenschutzinformation

als Anlage aus E-Mail vom 12.08.2024.

 

Strafe für die Fälschung von Gutachten. 

Zeitungsbericht der "taz": >taz 24.08.2013 

 

14.08.2024 (Posteingang)

Das Sozialgericht (SG) Bremen meldet sich,

und möchte schnellstmöglich ohne größere Nachfragen meine anscheinend offene Fragen beantworten. Dieses Schreiben habe ich mit der Post am 14.08.2024 erhalten. 

 

15.08.2024

Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens. 

 

Es folgen die Anlagen:

12.08.2024

07.10.2015

10.03.2020

11.06.2019

08.03.2019

10.11.2009

19.10.2009.

16.08.2024

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

19.08.2024

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

20.08.2024

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

20.08.2024

Antwortschreiben der BGHW

24.08.2024

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

26.08.2024

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

03.09.2024

Antwortschreiben der BGHW kam aus Hamburg.

Ich habe aber Post aus Bremen und von dem Geschäftsführer erwartet.

Und dem Geschäftsführer in Bremen, ist auch der Themenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung bekannt, den ich erreichen will.

Es ist das Thema Fürsorgepflicht seiner Mitarbeiter und "Betrug" in der gesetzlichen Unfallversicherung und die mögliche Schlichtung.

 

28.11.2009, Az. E 207/09

Dazu im Einklang gibt es die E-Mail vom 28.11.2009.

 

Die BGHW hatte schon vor 15 Jahren richtig erkannt, demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen.