Kommentare: 2510
  • #2510

    Mazi (Montag, 18 März 2024 09:38)

    Ich bin dafür, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht, den Vorgaben des Volkes, nicht nachkommen, auch vom Volk nichts erwarten dürfen.

    Mir ist es ohnehin auch schleierhaft, wie Amtsträger, dann auch noch behaupten dürfen, eine Amtstätigkeit vornehmen und Klägern ihr Recht vorenthalten zu dürfen?

    Dann auch noch Pensionsansprüche geltend zu machen, ist wohl das Dreisteste, was vorstellbar ist.

    Der Auftrag von Frau Aigner ist m.E. überfällig. Auch ihre Aussage, dass alle Parlamente in der Bundesrepublik keine gesetzliche Handhabe hätten, wirft Fragen auf und bringt Handlungszwang auch in anderen Bundesländern. Es geht schlicht um Verfassungsfeinde. Und als Verfassungsfeind wird jeder bezeichnet, der dem Grundgesetz nicht folgt. Neben den angesprochenen Mitarbeitern ist dies auch jeder Amtsträger, der Gesetz und Recht nicht befolgt. Einheitlich sind dies m.E. die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidungen gegen das Gesetz treffen. Dass sie dies vornehmen, haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts eindrucksvoll noch einmal am 06.06.1983, Az: 2 BvR 244 und 310/83 wiederholt.

    Es musste jeder Behörde klar sein, dass ein Betroffener anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte deren Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehen kann (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Da die Sozialgerichte vorgeben vorgeben, dies vornehmen zu können, lässt darauf schließen, dass diese Institutionen vorsätzlich nicht mit Amtsträgern besetzt wurden, die Gesetz und Recht folgen. Es ist nicht erkennbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen gegen Kläger nach dem Gesetz treffen.

    Das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 kann seitens der Bundesländer nicht gewährt sein.

    Es stellt sich somit die Frage, ob die Sozialgerichtsbarkeit überhaupt den Anforderungen des Grundgesetzes nachkommt oder nachkommen soll. M.E. ist wegen des systematischen Vorgehens die Frage im Vordergrund, ob die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf deren Dummheit oder deren Rechtsbeugungen zurückzuführen sind. Da deren fehlerhaften Entscheidungen auf die Tatsache der fehlerhaften Amtsausübung zurückzuführen sind, können Sie nicht geltend machen, dass sie sich geirrt hätten. Wenn es Aufgabe der Dienstaufsichtsberechtigten sein soll, die ordnungsgemäße Amtsausübung der Richter zu überwachen, dann ist auch ihnen vorzuhalten, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht vornehmen.

    Frau Aigner liegt m.E. richtig, wenn sie sich dafür stark macht, den Verfassungsfeinden den Geldfluss zu entziehen.

  • #2509

    Mazi (Samstag, 16 März 2024 21:10)

    Frau Aigner, Landtagspräsidentin des Bayerischen Landtages, hat sich geäußert.

    Der Bayerische Rundfunkt zitierte Sie:
    https://www.br.de/nachrichten/bayern/extremen-mitarbeitern-den-lohn-streichen-landtag-laesst-pruefen,U6uGIrV

    Verfassungsfeinde sollen künftig nicht mehr entlohnt werden. Auch sie empfindet es für nicht richtig, dass Verfassungsfeinde mit Steuergeld von Bürgern entlohnt werden. Zwischenzeitlich gilt es als gesichert, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83 sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen,

    Wenn nun gesichert erhoben ist, dass die Verwaltungsakte der beklagten Behörde nicht wahrheitsgetreue und vollständig ist, diese Verwaltungsakte dem Kläger vorgelegt wird, wie sollte er dann sachlich in der Lage sein, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen. Wenn ein Betroffener dies nicht vermag, dann ist es auch unmöglich, dass ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit dies könnte.

    Ich denke, dass wir uns einig sind, dass dieses Unterfangen auch Richtern der Sozialgerichtsbarkeit dies unmöglich ist. Ihre Urteile sind bezüglich der Tatbestandsdarstellung bereits unwahrheitswidrig.

    Daher sind sie seitens der Staatsanwaltschaft anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entlassen.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind also Täter, seitens der Staatsanwaltschaften geschützt und nicht angeklagt.

    Der Umfang der Verfassungsfeinde ist weit größer als seitens von Frau Aigner angenommen. Sie hat nun den Auftrag des Rechtsgutachtens erteilt. Ihre Argumentation ist überzeugend. Es man darf daher gespannt sein, wer künftig kein Geld mehr aus den Steuereinnahmen der Bürger erhält.

    Dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Straftaten stehen, steht meinerseits fest. Es geht wohlweißlich nicht um eine Entscheidung einer Institution, sondern um die Amtsträger, dass sie nicht nach Gesetz und Recht handeln. Für mich steht unweigerlich fest, dass sie nicht nur als Verfassungsfeinde handeln, sondern sie auch Dritte mit ihrer Handlung vorsätzlich schädigen.

    Frau Aigner hat vollkommen Recht, dass Verfassungsfeinde keineswegs ein Recht haben, von Bürgern zwangsweise auch noch Gelder zu verlangen. Nach ihrer Darlegung gilt dies für alle deutschen Parlamente. Die Zahlungsverweigerung ist gesetzlich nicht verankert.

    Es ist schwierig nicht davon auszugehen, dass dafür keine NS-Juristen verantwortlich sein sollen.


  • #2508

    WernerE (Samstag, 16 März 2024 13:11)

    ein erfahrener Journalist Namensfetter von Erich Neumann stellt an GKV folgende Fragen:

    a) unzulässigem Schröpfen der Allgemein-Sozialversicherungen ̧über, durch die Arbeitgeber finanzierte Versicherung eigentlich zu tragende Leistungen.
    Dies erfolgt durch Zusammenwirken der BG’s mit – vorsichtig gesprochen – fragwürdigen Gutachterpraktiken. Damit werden in der, alleinig Arbeitgeber finanzierten Versicherung (gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfall und Berufskrankheit) die Versicherungsbeiträge niedrig gehalten und die Leistungspflicht gezielt an die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung abgewälzt. Dies wurde medial wiederholt aufgegriffen, ohne dass Abhilfe auch nur im Ansatz in Angriff genommen wurde. 2010 bereits publizierte die Ärztezeitung zum ernüchternden Sachstand, dass Niemand die UV- Träger angeht: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Oft-zahlt-der-falsche-Kostentrae ger-221504.html
    b) damit korrespondierend werden Tausende von traumatisierten Opfern einer Gewalttat, werden ganz offensichtlich Jahr für Jahr und wissentlich durch die öffentliche Hand um Millionen ihrer Entschädigungen betrogen.
    Eine künftig verfassungskonforme Gesetzes-Anwendung ist unabdingbar!
    Der immer weiter ausufernde, Milliardenschwere Rüstungs-Irrsinns unserer Tage gibt diesen Skandalen eine zusätzliche Widerlichkeit.
    Teilen Sie diese Einschätzung und treten einem Bündnis gegen Ihre Benachteiligungen bei, wenn nein: bitte weshalb nicht?

    Wer das ließt muss sich echt Fragen - weshalb die GKV, PKV oder DRV nicht gegen die
    Praxis des Geldumverteilens zu Lasten der Allgemeinheit angeht.

    Man kennt die Praxis seit über 15 Jahren und NICHTS wird verändert

  • #2507

    Mazi (Freitag, 15 März 2024 19:36)

    Lesen Sie selbst und bilden sich Ihr eigenes Urteil:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/f%C3%BCnfeinhalb-jahre-haft-f%C3%BCr-rechtsanw%C3%A4ltin/ar-BB1jV3B7?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=95042763b22c4652942d081c87009564&ei=56

    Unerhört, was seitens der Juristen als üblich angesehen wird.

  • #2506

    Mazi (Freitag, 15 März 2024 19:22)

    Ich lese soeben im abendlichen Bericht von LZO "Juristische Fachliteratur unter Druck".

    Wenn man die Richtigkeit derartiger Meldungen nicht anzweifelt, dann scheint daran mehr dran zu sein, als bisher angenommen wurde.

    Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bas, ist aufgefordert, unverzüglich die Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz herzustellen.

    Frau Aigner hat als Präsidentin des bayerischen Landtags berichtet, dass die deutschen Parlamente keine rechtliche Handhabe hätten, die Zahlungen an Verfassungsfeinde zu verweigern (https://www.tag24.de/entertainment/ilse-aigner-hat-genug-verfassungsfeinde-werden-von-steuergeldern-bezahlt-3128184).

    Der Präsident des BND Kahl hat vor Gericht ausgesagt: „Ein Innentäter ist mit das Schlimmste, was einem Nachrichtendienst passieren kann“, sagte Kahl im Prozess gegen BND-Mitarbeiter Carsten L. und einen mutmaßlichen Komplizen.

    Beide bestätigen die grundsätzliche Vorsicht, die Behörden und Gerichten entgegen zu bringen ist.

    Es ist nicht glaubhaft zu vermitteln, dass behördliche Institutionen nicht unterwandert sind. Wenn dies so ist, stellt sich die Frage, wie solche Täter Amtskleidung tragen können und nicht einmal von einer Staatsanwaltschaft angeklagt werden?

    Ich bin aufgrund der gesammelten Erfahrung Behörden und Gerichten sehr kritisch eingestellt und unterstütze in keinem Fall, was gelegentlich angeklungen ist, Verfassungsgegner. Ich vertrete vielmehr die Auffassung, dass es unredlich ist kleinen Bürgern Steuern abzuzapfen, um sie an hochbezahlte "Staatsdiener" auszuzahlen. Das geht gar nicht! Das ist nicht nur unsozial, sondern auch rechtlich nicht zu unterstützen.

  • #2505

    WernerE (Freitag, 15 März 2024 19:21)

    Hallo Erich, tolles Bild mit Zeitung.

    Die Wahrheiten Deiner Unfälle müssen endlich aufgeklärt und abgefunden werden.
    Vollumfänglich ohne wenn und aber.

    Wünsche viel Kraft und Gesundheit. Grüße auch an Deine Frau

    WernerE - der sein Mundwerk nicht halten kann und gerne Petitionen schreibt.

  • #2504

    Mazi (Dienstag, 12 März 2024 09:22)

    Wie sehr bestimmt Olaf Scholz als amtierender Bundeskanzler die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland?

    Jüngst hat er gesagt, dass die Bundesrepublik Deutschland keine Taurus-Raketen in die Ukraine liefert. Für die Bundesaußenministerin Barbock stellt dies keine Weisung der. Also ist davon auszugehen, dass ihm keine Richtlinienkompetenz zugewiesen wird.

    Dies stellt einen Bruch des Grundgesetzes dar.

    Kommen wir zurück auf die Maßgeblichkeit des grundgesetzlichen Auftrags nach Art. 97 Abs. 1 GG zurück. Danach entscheiden Richter entscheidennach dem Gesetz. Dies stellt nach Art. 20 Abs. 3 GG eine Amtshandlung dar. Die Beachtung dieses Artikels stellt das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG dar.

    Schon oft ist hier diskutiert worden (und ist nachvollziehbar dokumentiert), dass Behörden und Gerichte (Exekutive und Judikative) offensichtlich dem Grundgesetz nicht folgen. Also ist nachgewiesen und obiges Beispiel unterstreicht in einem ganz anderen Sachgebiet, dass Behörden und Gerichte dem Grundgesetz nicht folgen.

    Es ist schwierig davon auszugehen, dass das Grundgesetz als Maßstab für Rechtsstaatlichkeit herangezogen wird, aber Exekutive und Judikative gar nicht dem folgen. Es ist daher davon auszugehen, dass nicht die AFD das Grundgesetz missbrauchen könnte, sondern dies von den NS-Juristen bereits praktiziert wird.

    Für bemerkenswert halte ich, dass das Grundgesetz diesen Missbrauch nicht unter Strafe stellt und noch nicht einmal einen juristischen Ansatz dazu liefert, dagegen vorzugehen (siehe Anmerkungen hierzu bei www.LTO.de hierzu).

  • #2503

    Mazi (Montag, 11 März 2024 21:16)

    Was will die Message uns sagen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-zum-internationalen-strafgerichtshof-baerbocks-blamage-in-den-haag/ar-BB1jGBWz?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=069a16d0de87477a8ea9605bbe3a417f&ei=183

    M.E. ist das Ansehen der deutschen Justiz in der Bundesrepublik Deutschland so gefestigt, dass es nicht notwendig ist, dem zweit größten Beitragszahler auch noch einen Richterstuhl zur Verfügung zu stellen.

    Oder ist das Ansehen der deutschen Justiz so weit abgesunken, dass man einem deutschen Richter nicht zumutet, Recht sprechen zu können? 16 von 120 möglichen Stimmen sind schon eine sehr deutliche Sprache.

  • #2502

    Mazi (Montag, 11 März 2024 12:34)

    Nimmt die GRÜNE Bundesaußenministerin Baerbock für sich in Anspruch, weiter zu denken als der Papst?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/tv-kolumne-zum-sonntagabend-talk-klartext-miosga-bringt-baerbock-mit-frage-zur-spd-in-schwierigkeiten/ar-BB1jFE2L?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=56584e71e4bf4ee1c9e001366092e22d&ei=9

    Einigen wir uns darauf, dass beide nicht sehr weit gedacht haben.

    Ist die Herkunft der GRÜNEN nicht, dass sie Anti-Kriegspartei sei?

    Ist es nicht so, dass Länder historisch gewachsen sein sollen und fremde Länder nicht angegriffen werden sollen? Diesem Grundsatz folgt Baerbock nicht im Fall von Israel und von Aserbaidschan soll "grünes" Gas eingeführt werden.

    Wer es gelesen und mitverfolgt hat, der weiß, dass die EU Hauptsponsor von Russland ist.

    Es ist schwierig, den GRÜNEN Vertretern geistiges Denken zu unterstellen und zuzulassen, dass sie gegenüber anderen eine Kritik zulässig sein konnte.

  • #2501

    Mazi (Montag, 11 März 2024 09:41)

    Offensichtlich ist es einfach, dass Geld der Bürger "abzugreifen".

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/politik/Roettgen-und-Hofreiter-Scholz-verbreitet-Angst-und-Schrecken-article24795783.html

    Das kann doch nicht wahr sein, dass mit derartigen "Leistungen" die Bürger zur Kasse gebeten werden.

    Um das Ganze zu relativieren.
    Die Vertreter der übrigen Ampel-Regierung geben kein besseres Bild ab. Auch sie verstoßen gegen Art. 20 Abs. 3 GG und es ist dem Gesetzgeber in der Tat vorzuhalten, dass er die Vorgabe seiner Beschlüsse nicht überprüft.

    Unter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstehe ich in der Tat anderes.

  • #2500

    Mazi (Sonntag, 10 März 2024 17:17)

    Das stimmt doch einfach nicht! Das ist einfach in der Rubrik Propaganda einzuordnen.

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-wie-in-%C3%B6sterreich-beamte-laufen-sturm-gegen-neues-rentenpaket-der-ampel/ar-BB1jDZ59?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=32386da5a54f4f6e87e7b0fa80e89109&ei=36

    Richtig ist, dass zuerst der Deutsche Bundestag beschlossen hat, dass die Renten der ehemaligen DDR (ohne entsprechende Beitragseinzahlungen) und ohne Beteiligung der Beamten, der Deutschen Rentenversicherung aufgebürdet wurden.

    Ferner hat der Deutsche Bundestag auch i.S. Mütterrente das gleiche Prinzip angewandt.

    Wenn heute also ein Defizit zu beklagen ist, dann ist dies damit verbunden, dass Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung abfließen, denen keine entsprechenden Einzahlungen gegenüber stehen.

    Es ist also nicht nur rechtens, sondern auch mit der damaligen Entscheidung des Deutschen Bundestages verbunden, dass er seiner Verpflichtung nachkommt.

    Es ist nicht von einer Zustimmung zu "Zuschüssen" abhängig, sondern von der Verpflichtung einmal einen aufgenommenen Kredit zu bedienen.

    Das Wort Zuschuss ist folglich nicht recht gewählt, weil es nichts anderes ist, als die Rückzahlung eines Darlehens, was seinerzeit von der Deutschen Rentenversicherung gewährt wurde.

  • #2499

    Mazi (Samstag, 09 März 2024 21:42)

    Ein altes Sprichwort sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht - auch wenn er die Wahrheit spricht!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/spd-minister-hubertus-heil-will-auch-beamte-in-die-rentenkasse-einzahlen-lassen-vorbild-oesterreich-li.2194928

    Heil ist teil der Ampel-Regierung. Ich denke, dass es überflüssig ist, das zu wiederholen, was schon die Spatzen vom Dach pfeifen.

  • #2498

    Mazi (Samstag, 09 März 2024 19:57)

    Welchen (sachlichen) Wert haben unsere Behörden?

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.spiegel.de/ausland/wie-jan-marsalek-oesterreichs-verfassungsschutz-anzapfte-podcast-a-c83450fb-c8b2-4941-b0e3-2b08792bc615

    Geht man von den Vorgaben des Grundgesetzes aus, dann sind alle Amtsträger nach den Vorgaben des Gesetzgebers an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie sind zur Treuepflicht verpflichtet.

    Offensichtlich herrschte schon damals mit der Schaffung des Grundgesetzes ein gesundes Misstrauen gegenüber diesem Grundgesetz. Es lag also daher nicht fern, die Amtsträger zusätzlich auf dieses Grundgesetz, was auch im nachhinein jederzeit und später seitens des Deutschen Bundestages veränderbar ist, zu vereidigen.

    Der Gesetzgeber hat aber gar nicht nachgeprüft, ob denn seine Vorgaben eingehalten werden.

    Was ist also ein Eid oder diese Vorschrift wert, dessen Dokument nachträglich jederzeit veränderbar ist und auch nicht überprüft wird?

    Man ist geneigt zu bescheinigen, dass dieser Eid und diese Vorgabe im Grundgesetz keinen Wert besitzen kann.

    Wenn - wie im Fall WIRECARD - Behörden trotz Hinweis der Medien eine Verfolgung von WIRECARD ablehnen und stattdessen auch noch auf diesen Wert spekulieren, dann ist der Wert einer solchen Behörde mit Sicherheit anzuzweifeln. Es ist nicht nur der Wert/die Effizienz dieser Behörde fraglich, sondern auch deren Aufsicht ist zu hinterfragen.

    Als Aufsicht dieser Behörde fungiert das Bundesministerium der Finanzen. Aufgrund der allgemein bekannten Tatsachen kann wohl nicht unterstellt werden, dass das Bundesfinanzministerium und die BaFin effizient gearbeitet hätten.

    Da diese Thematik weiterhin nicht aufgearbeitet wurde, totgeschwiegen wird, ist davon auszugehen, dass es von allgemeiner Natur ist, dass diese Behörden offensichtlich ohne weiteren Schaden abschaffbar sind.

    Da der Gesetzgeber bis heute nicht überprüft, ob denn seine Vorgaben eingehalten werden, ist es offensichtlich, dass die Beschlüsse des Deutschen Bundestages in der Praxis bedeutungslos sind.

    Ganz so bedeutungslos sind sie wiederum auch nicht. Schließlich nehmen Richter in ihren Urteilsbegründungen Bezug darauf und geben vor, ihre Entscheidung nach diesen Vorgaben getroffen zu haben - wenn es ihnen oder dem Minister der Justiz sinnvoll erscheint.

    Da die Minister der Justiz auf Bundesländerebene vorgeben, den Richtern keine Vorgaben zu machen, also tatsächlich keine Aufsicht ausüben, aber der Gesetzgeber im Zweifel ganz anderes vorgibt und dies nicht überprüft, ist davon auszugehen, dass die Richter ihre Urteile in voraus eilendem Gehorsam gegenüber dem Minister der Justiz sich für ihren nächsten Karriereschritt empfehlen (wollen) und in dessen Sinn ihre Entscheidung treffen.

    Es ist wahrscheinlich Dummheit der Bürger:innen davon auszugehen, dass sie/er Abgeordnete wählt, die Themen beraten, in ihrem Sinn beschließen und davon ausgehen, dass die dort formulierten Vorgaben in Exekutive und Judikative beachtet würden.

    Als noch viel törichter erscheint aufgrund einer kopierfähigen Grundgesetzes anzunehmen - das seitens der Exekutive und Judikative nicht beachtet wird und auch nicht seitens der Legislative überprüft wird -, davon auszugehen sei, dass die Rechtsstaatlichkeit gegeben sei.

    Es erscheint ebenfalls töricht seitens eines geschädigten Unfallopfers aufgrund des Art. 19 Abs. 4 GG Klage einzureichen und zu hoffen, dass seiner Klage stattgegeben wird. Wenn dem doch so ist oder sein sollte, so ist dies als Einzelfall anzusehen und eher auf ein Missverständnis zurückzuführen sein.

    Wenn also einer nun aufsteigenden Partei vorgehalten wird, die Verfassung nicht zu achten, dann ist das nicht ganz richtig.

    Bereits die etablierten Parteien haben nachgewiesen, dass sie in der Praxis das Recht beugen und wie sich jetzt herausgestellt hat, enthält das Grundgesetz überhaupt keine Vorschriften darüber, was seitens der etablierten Parteien der neu aufsteigenden Partei verwehrt werden kann.

    Ich komme zurück auf den Volkes willen:
    Der Geist des Grundgesetzes gibt vor, dass Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben ist. Dies zu achten, ist die Aufgabe des Grundgesetzes.

    Es ist unter Beweis gestellt, dass Amtsträger und in die Parlamente entsandte Abgeordnete mit dieser Aufgabe überfordert sind. Darauf ist zu reagieren.

  • #2497

    Mazi (Samstag, 09 März 2024 10:47)

    Erstaunlich!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.welt.de/geschichte/article235101478/Aufarbeitung-Zehn-der-elf-Bundesanwaelte-von-1966-zaehlten-zur-NSDAP.html

    Es ist naheliegend, dass die Juristen in der Bundesrepublik Deutschland eine gleiche Gesinnung wie unter den Nazis hatten, da nicht bekannt wurde, dass sie deren Denkweise abgeschworen hätten.

    Wenn also davon auszugehen ist, dass sich ein System nicht verändert hat, dann ist ihm zu unterstellen, dass es noch so ist wie zuvor.

    Zu erkennen ist dieses nicht zuletzt am Forschungsauftrag des Bundessozialgerichts zu dessen Nazi-Vergangenheit.

    Das Zitat in der Veröffentlichung:

    Das schiere Zählen von Parteimitgliedschaften sagt jedoch wenig über tatsächliches Verhalten im Nationalsozialismus und danach aus. Die entscheidende Frage ist vielmehr: Führte diese NS-Belastung des Personals dazu, dass die Maßstäbe einer rechtsstaatlichen Demokratie verletzt wurden?

    Eine andere Aufarbeitungsstudie, die zum Bundeskriminalamt unter Leitung des Historikers Patrick Wagner, kam 2012 zu einem überraschend klaren Ergebnis: „Die Reaktivierung ehemaliger NSDAP-Kriminalisten im BKA hat dieses Amt mittelfristig nicht in einer Weise geprägt, dass von ihm eine Gefahr für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaates ausgegangen wäre.“

    Anhand dieses Zitats ist die tatsächliche Wirkung der Nazi-Denkweise nachvollziehbar und erklärt die fehlende Aufsicht über die Justiz seitens der Länder und die fehlende Untätigkeit des Deutschen Bundestages. Es geht m.E. nicht darum, sich dieser Denkweise anzuschließen, sondern zu erfahren, weshalb die Dinge heute so funktionieren wie sie funktionieren sollen.

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden und der Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts folgen. Es ist auch nachvollziehbar, weshalb Exekutive und Judikative dem Bundesverfassungsgerichts nicht folgen.

  • #2496

    Mazi (Freitag, 08 März 2024 21:22)

    Diese Vorgänge zeigen, dass die Behörden und Gerichte nicht einheitlich agieren. Selbst hohe richterliche Entscheidungen von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht werden in der Sozialgerichtsbarkeit ignoriert/missachtet. § 31 BVerfGG, die Vorgabe des Gesetzgebers, wird von ihnen nicht anerkannt.

    Es stellt sich die Frage, was das Grundgesetz überhaupt soll, wenn Exekutive und Judikative ihm nicht folgen und selbst die Vorgaben des Gesetzgebers missachten.

    Es liegt m.E. sehr nahe, dass dies das Werk von NS-Juristen sein muss und diese Juristen auch heute noch lebende Anhänger der Nazi-Denk- und -Handlungsweisen sind.

    Vordergründig ist es also nicht das Problem, dass ein Unfall oder ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich anerkannt wird, sondern darum, ob die Nazi-Herrschaft mit dem in Kraft treten des Grundgesetzes tatsächlich beendet wurde. Folgt man den Anzeichen, ist davon auszugehen, dass das 1000jährige Reich in der Exekutive und Judikative immer noch angestrebt wird.

    Die Einstellung der Juristen, was früher Recht war, kann heute kein Unrecht sein, scheint immer noch vorhanden zu sein.

    Bei der Brutalität der Vorgehensweise der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht davon auszugehen, dass sie heute nicht im Status eines Friedensrichters die Strafverschärfungen von damals oder die Verbrennungen in Konzentrationslager nicht unterstützen würden.

  • #2495

    Mazi (Freitag, 08 März 2024 20:57)

    Man ist geneigt festzustellen, "dass Krieg herrscht und keiner hingeht."

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverfassungsgericht-resilienz-vollstreckung-bundeszwang-rechtsstaat-politik/

    In der Tat ist es schwierig etwas zu regeln, wenn sich niemand um deren Durchsetzung kümmert. Das geht den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht anders als den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts.

    Es ist davon auszugehen, dass der Sozialgerichtsbarkeit deshalb kein "graues Haar" wächst. Sie ignorieren einfach die Entscheidung von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht und der Landesregierung, die die Aufsicht über die Justiz auszuüben hat, ist es ohnehin recht. Die Legislative überprüft ohnehin nicht ob deren Vorgaben eingehalten werden.

    Daher ist fraglich, was dann ein Rechtschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt soll?

    Letztlich ist es gar so, dass das Grundgesetz überhaupt nicht als Grundlage unserer Verfassung auch bisher nicht angesehen wird.

    Die Verfolgung der Reichsbürger erscheint mir seitens der heutigen Parteien nur deshalb angeleiert zu sein, weil viele Politiker bei einem Umschwung um ihr Amt fürchten müssen. Es geht also nicht darum, dass ein anderer Typus von Menschen an die Macht kommen, sondern andere Menschen. Und dagegen ist man.

    Wäre man seitens der Politiker bereit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts oder die Klagen der Unfallopfer rechtsstaatlich zu folgen, wären derartige theoretische Beschwerden vom Grundsatz her schon nicht nachvollziehbar.

    Dennoch ist es schön zu wissen, dass die Richter des Bundesverfassungsgericht oder des Bundesverwaltungsgerichts das Thema erneut aufgreifen und anmerken, dass auch deren Entscheidungen (wie die Klagen der Unfallopfer) "ins Leere" laufen.

    ES ist dennoch die Frage, ob ein Richter, wenn er seine Entscheidung nicht nach dem Gesetz trifft, eine Amtshandlung vornimmt und er trotz Widerspruch gegen die Weisung des Gesetzgebers (des Volkes) von ihm monatliche Zahlungen fordern darf.

    M.E. untersagt/verbietet dies der Grundsatz und das Grundgesetz!

  • #2494

    Mazi (Freitag, 08 März 2024 11:15)

    Das ist zwar lieb und nett, aber Grundbedingung für die Schaffung eines Generationenkapitals ist erst einmal, dass die Begehrlichkeit der Politiker außen vor bleibt.

    Bevor über ein Generationskapital zu befinden ist, sind zuerst die rentenfremden Leistung aus der Rentenversicherung herauszurechnen.

    Als zweite Maßnahme sind die Einnahmen um Zahlungen an Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen (wegen deren Verweigerungshaltung gegenüber den Vorgaben des Volkes), zu erhöhen.

    Erst dann erhält meine eine Argumentationsgrundlage, über die diskutiert/entschieden werden kann.

    Auf diesen Veröffentlichung bzw. auf diese Grundlage beziehe ich mich:

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bundeshaushalt-2025-christian-lindners-meisterst%C3%BCck-oder-das-ende-der-ampel/ar-BB1jx8Hj?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7862a058c31c4b339068bc12de264901&ei=17

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Altersvorsorge/Generationenkapital/generationenkapital.html

    Das hier ist "nichts" und zeugt von Unfähigkeit! Aber welche Erwartungshaltung wäre an einen Kommunikationswissenschaftler zu entrichten, dem nachgesagt wird, sich im Rechnungswesen nicht auszukennen?

  • #2493

    Mazi (Freitag, 08 März 2024 09:03)

    Nach dem Grundgesetz ist es Aufgabe der Bundesländer eine sachgerechte Justiz, die beaufsichtigt wird, zu etablieren. Dieser Verpflichtung sind die Bundesländer bisher nicht nachgekommen.

  • #2492

    Mazi (Freitag, 08 März 2024 09:00)

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zugrunde legen, dann ist es schwer nachvollziehbar, dass sie eine Amtsausübung kraft des Amtes ausüben, wenn Richter des Bundesverwaltungsgerichts per Entscheidung vorgeben, dass sie nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrsheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörde zugrunde zu legen haben.

    Da der Gesetzgeber nicht überprüft, ob seine Vorgaben eingehalten werden, auf Landesebene ebenfalls eine Aufsicht über die Justiz stattfindet, ist fraglich, auf welcher Grundlage dann die Rechtssicherheit gegeben sein soll (Art. 19 Abs. 4 GG)?

    Wenn also die bisherigen Regierungen das Grundgesetz nicht einhalten/beachten, ist also fraglich, was sie unter der Achtung des Grundgesetzes selbst verstehen wollen?

    Geht man davon aus, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ist davon auszugehen, dass sie die Vorgaben des Grundgesetzes nicht achten. Daher ist ausgeschlossen, dass ihre Amtsträger vom Volk entlohnt werden, wenn sie deren Vorgaben nicht folgen.

    Anders formuliert:
    Die Bundesländer haben es unterlassen, eine Justiz auf der Grundlage des Grundgesetzes aufzubauen. Sie haben es unterlassen, die Dienstkleidung von Richtern gegen unzulässigen Zugriff zu sichern. Letztlich sind die jeweiligen Ministerpräsident:innen dafür dem Bundesrat verantwortlich. Der Bundesrat nimmt gegenüber dem Deutschen Bundestag seine Amtsausübung nicht wahr. Der Deutsche Bundestag hat ebenfalls seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen und die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft.

    Die Frage, die sich stellt, auf welcher Grundlage die Rechtssicherheit besteht, wenn sich niemand davon überzeugt hat, dass sie überhaupt besteht.

    Ich unterstelle, dass diese Denk- und Vorgehensweise auf NS-Juristen zurückzuführen ist. Anders ist es nicht erklärbar, dass in den Universitäten dieses widerrechtliche System als rechtsstaatlich "verkauft" wird. Es ist davon auszugehen, dass die Nazis das gesamte Rechtssystem bereits unterwandert haben.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass überhaupt keine Klage vor einem Gericht nach dem Grundgesetz entschieden wird. Wenn dem so ist, dann können auch keine Ausschlussfristen nach dem Grundgesetz gelten.

  • #2491

    WernerE (Freitag, 08 März 2024 00:09)

    #2490 - Was ist dem Volk noch zumutbar?

    Die Fragestellung ist bemerkenswert - da die Antwort auf der Hand liegt:
    NICHTS, absolut NICHTS mehr!

    Trotzdem werden wir Tag für Tag durch Machtmissbrauch geschädigt!

    Wünsche dennoch ein angenehmes, wenn möglich schmerzfreies Wochenende.
    Dir werter Erich und Deiner Frau, samt Familie und dem Freund alles Gute.

    WernerE - vom Machtmissbrauch geschädigter Bürger

  • #2490

    Mazi (Donnerstag, 07 März 2024 17:01)

    Was ist dem Volk noch zumutbar?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/umlage-f%C3%BCr-strompreis-verdoppelt-bundesnetzagentur-plant-netzentgelte-neu/ar-BB1juuIH?cvid=1b4544f9349a4e4e8c28c35f0ba8dd17&ei=27#

    "Die Bundesnetzagentur spricht von "überschaubaren zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher": Die Umlage würde von 0,403 ct/kWh (für 2024) um 0,605 ct/kWh auf 1,008 ct/kWh steigen."

    Das sind knappe 50 % hausgemachte Inflation. Und die Bundesnetzagentur - Präsident Klaus Müller, ehemaliger schleswig-hollsteinischer Umweltminister der GRÜNEN - spricht da von "überschaubaren Kosten"?

    Ich werde da an die Mathematik-Kenntnisse von Frau Lagarde (EZB-Präsidentin) erinnert, die auch von einer Inflation von 2 % ausgeht, dabei hat sich die Inflation weit über 2 % erhöht.

  • #2489

    Mazi (Donnerstag, 07 März 2024 15:28)

    Wen wundert's?

    Auf diese Artikel beziehe ich mich:
    https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/ampel-strompolitik-kassiert-ohrfeige-rechnungshof-zweifelt-an-versorgung-19569469.html

    https://www.focus.de/politik/ausland/nach-abhoer-skandal-im-ausland-tobt-die-wut-auf-deutschland-sollten-einige-koepfe-rollen_id_259737123.html

    Nachdem den Bundesregierungen vorzuhalten ist, dass sie dem Grundgesetz nicht folgen, dass Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4. GG nicht achten, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, erscheinen auch diese Tatsache im Rahmen des Möglichen zu liegen und sind keinesfalls vertrauensfördern.

    Wieviel Inkompetenz will oder kann sich die Bundesrepublik Deutschland noch erlauben?

    Für mich stellt sich die Frage auf welcher Grundlage dann Amtsträger Gelder aus dem Topf der Bundesregierung gelten machen können, wenn sie dien Weisungen des Volkes nicht folgen?

    M.E. ist die Entscheidung vom Grundgesetz vorgegeben.

  • #2488

    Mazi (Donnerstag, 07 März 2024 09:20)

    Wo liegt das Problem oder die Schwierigkeit?

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/politik/So-koennte-die-Wehrpflicht-wiederkommen-article24787610.html

    Tatsache ist, dass die Bundesrepublik auf ein unverhältnismäßiges Chaos hinsichtlich ihrer Pensionsverpflichtungen zu steuert. Was liegt also näher, sie als Kanonenfutter den Russen vorzuwerfen. Anzufangen ist mitvAbgeordneten des Deutschen Bundestages, die über die Wehrpflicht sich aktuell Gedanken zu machen haben.

    Es erscheint mir selbstverständlich, dass es keine "Nachrücker" mehr geben darf. Eine Differenzierung zwischen Männlein und Weiblein ist ausgeschlossen.

    Pervers und menschenverachtend ist m.E. diese Denkweise, die offensichtlich von der SPD präferiert wird.

    Offensichtlich bestimmen weiterhin Nazis die Geschicke der Bundesrepublik. Das Grundgesetz wurde seitens der Vorgängerregierungen in Exekutive, Judikative und Exekutive ohnehin nicht befolgt (siehe dazu die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 und die Stellungsnahme der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bas).

    Wo stehen wir eigentlich, wenn die Verfassung von Exekutive und Judikative nicht befolgt wird und die Legislative nicht überprüft, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden?

  • #2487

    Mazi (Dienstag, 05 März 2024 21:35)

    Folgt man dem Grundgesetz und besteht ein Bürger auf das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG so ist festzustellen, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auch in den Bundesländern
    Amtsträger nicht kontrolliert werden, ob sie denn nach Gesetz und Recht handeln.

    Dies wurde von Sorgatz, ehemals BKA, bekannt gemacht und von Jost sachlich durch einen praktischen Fall bestätigt.

    Ist jetzt klug oder Selbstschutz, diese Tatsachen nicht zu Kenntnis zu nehmen oder Abhilfe im Sinne des Grundgesetzes zu schaffen?

    M.E. ist es durchaus als mutig zu bezeichnen, dass Richter der Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aufforderten, regelmäßig die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen. Auch sie laufen das Risiko bei künftigen Beförderungen außen vor zu bleiben. Dass dies Angst nicht unberechtigt ist, wird auch daran ersichtlich, dass sie befürchten, Veränderungen in ihrem Metier befürchten, die durch eine Grundgesetzänderung ausgeschlossen werden soll.


    es erscheint mir unklar, welche der drei Gewalten von den Nazis ausgeschaltet wurden.

    Ist es die Legislative, die einräumt, die Vorgaben und damit die Verbindlichkeit deren Vorgaben nicht zu kontrollieren?

    Oder ist es die Exekutive, die von den Vorgaben des Gesetzgebers ohnehin nichts hält?

    Oder die ist die Judikative, deren Entscheidungen der Exekutive folgen?

    Wenn die Judikative nur anhand der Dokumente der Exekutive trifft, die sie sehen dürfen, dann hat das mehr als einen schalen Beigeschmack. Man stelle sich nur einmal vor, dass die Exekutive der Judikative Dokumente vorenthält, deshalb Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht über Dokumente entscheiden, weil sie diese erst gar nicht eingesehen haben. Es klingt wie Hohn, dass Exekutive und Judikative diese Handhabung als mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sehen.

    Noch skandalöse sehe ich, dass Parteien einer anderen Partei vorhalten, die Vorgaben des Grundgesetzes missachten zu wollen, dabei ist diese Praxis ihnen durchaus nicht fremd.

    Ich halte zwar die Grundgesetzanpassung nicht wie gewollt für notwendig, aber vor diesem Hintergrund, dass das Grundgesetz nicht eingehalten wird, für erforderlich.

    Andererseits ist festzustellen, was diese Grundgesetzänderung überhaupt bringen soll, wenn Exekutive und Judikative diese ohnehin nicht beachten und die Legislative die Einhaltung dieser Vorgabe ohnehin nicht (regelmäßig) überprüft.

    Folgt man dieser Lehre, stellt sich ohnehin die Frage was das Ganze überhaupt soll, wenn sich niemand an das Grundgesetz sich hält und niemand die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers kontrolliert und selbst der Gesetzgeber dies nicht für nötig empfindet.

    Einigen wir uns darauf, dass dieses Gebaren unlogisch erscheint. M.E. ist dies das Werk von NS-Juristen. Es ist ihnen klar zu vermitteln, dass so im Volk unser Rechtsverständnis so nicht funktioniert. Ihr Einfluss ist zurückzudrängen.

    Es ist klar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit stets nach dem Motto des ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger und Richter der Nazis handelten, dass das was damals wahr wahr, heute kein Unrecht sein kann. Rechtens war dies dennoch nicht. Sie haben stets nicht nach dem Gesetz entschieden und daher nie ihren Amtsauftrag ausgeführt.

    Ich bin dafür, dass sie alle erschlichenen Gelder als unrechtmäßig erhalten, unverzüglich zurückzahlen müssen. Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit Straftaten und sind m.E. daher widerrechtlich ergangen.

  • #2486

    Mazi (Sonntag, 03 März 2024 12:20)

    Am 27.01.2024 hatte ich Frau Bundesratspräsidentin Bas wegen der "Einhaltung der Vorschriften des Gesetzgebers" angeschrieben. Ich hatte in diesem Schreiben Sie gebeten mitzuteilen, "wann der Gesetzgeber zuletzt nachgeprüft hat, ob seine Vorschriften eingehalten werden sowie wann dies und in welchem Rhythmus dies künftig erfolgen wird".

    Gestern ging deren Antwortschreiben, datiert mit dem 26.02.2024 - Gz. PA6/0000-5-1444-, ein.

    Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber noch nie die Einhaltung der Vorgaben seiner Weisungen überprüft hat.

    Insoweit sind u.a. die Berichte hier keine neue Erkenntnis und der Vorwurf, dass das Grundgesetz nicht eingehalten wird, dauerhaft.

    Es gibt also keinen Anlass seitens der etablierten Parteien auf eine mögliche Missachtung des Grundgesetzes hinzuweisen. Es ist also auch fraglich, wie die Bundes- und Landesregierung die Achtung des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG sicherstellen will, wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) tätig sind.

    Es erscheint mir auch fraglich, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Behörden dann Zahlungen an diese Amtsträger leisten könnten. Nicht zu bestreiten ist folglich, dass kleinen Bürgern in Form Steuern Gelder entzogen werden, um diese an Amtsträger zu leiten, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.

    In meinen Augen erfüllt dies den Tatbestand der Veruntreuung, der Geldwäsche. Als im Zusammenhang mit Straftaten stehenden Entscheidungen ist nicht nachvollziehbar weshalb Entscheidungen gegen das Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) dennoch verbindlich sein sollen?

    Die Anmerkungen von WernerE (#2485) passen in dieses Szenario und bestätigen die widerrechtliche Handhabung sowie die Veröffentlichungen von Sorgatz und Jost.

  • #2485

    WernerE (Sonntag, 03 März 2024 00:37)

    die BG HW hat ganz spezielle Freunde um Leistungen nach Wegeunfällen abzuwürgen.
    Da schreibt ein Prof. Dr. med Ch. Mxxxxr aus Bochum (beratender Arzt)

    anbei meine, wie sie sehe, sehr kritische Stellungnahme und Rechnung,
    Rückfragen gerne telefonisch. Ich habe keine Bedenken, wenn Sie diese Stellungnahme an behandelnde Ärzt*innen oder Gutachter*nnen weitergeben.

    Man sieht überall das selbe, gleiche miese Verhalten zu Lasten der Verunfallten.

    In der Akte des Versicherten finden sich auch Namen von Personen, welche hier
    bei Unfallmann -Erich- auch auftauen.
    Es ist traurige Realität mit der die Geschäftsführer und Freunde der BGHW ein
    Leid von versicherten in Kauf nehmen.

    Pfui Teufel würde ich jetzt sagen und schreiben

    WernerE - Lebe im Hier und Jetzt und dort wo "wir sind bunt" groß geschrieben wird.

  • #2484

    Mazi (Freitag, 01 März 2024 20:17)

    Haben Sie es gewusst oder nur geahnt?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-vs-ruhegeld-%C3%BCberraschende-zahlen-so-viel-mehr-geld-erhalten-pension%C3%A4re/ar-BB1jaOAk?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5eda1e3ffb12471cccccd0f2d64f83b6&ei=11

    Jetzt sollte man noch zusätzlich wissen, dass Beamte als Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind. Aus eigener Erfahrung wissen wir aber, das z.B. Richter der Sozialgerichtsbarkeit zwar als Amtsträger zur Einhaltung von Gesetz und Recht verpflichtet sind, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie die Vorgaben des Gesetzgebers nicht befolgen, aber dennoch einen Grund darin sehen, vom Volk Zahlungen zu vereinnahmen.

    M.E. ist das Grundgesetz hier gewaltig nachzuschärfen.

    Es ist nachvollziehbar, dass Amtsträger eine Pension erwarten dürfen. Sie haben aber wie jeder andere Arbeitnehmer der Treuepflicht nachzukommen. D.h. nichts Anderes, als zu gehorchen und dafür entlohnt zu werden.

    Ich habe mich neulich auch darüber ausgelassen, dass die Wiedervereinigung nur zu Lasten der Arbeitstätigen und nicht seitens der Beamten von den "Beamten" verordnet wurde. Gleiches hat man mit der Mütterrente gemacht. Und jetzt auch noch das!

    Scheinbar nehmen sich die Beamten heraus, was nur heraus zu quetschen ist. Mit Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, mit dem Geist des Grundgesetzes, hat dies gewiss nichts mehr zu tun. Ich führe diese Fehlentwicklungen auf die Denkweise der NS-Juristen zurück, die noch nie den Nazis offiziell abgeschwört haben.

  • #2483

    Mazi (Freitag, 01 März 2024 12:40)

    Was ist Demokratie?
    Wenn einer am Gängelband jemanden durch die Manege führt?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neues-gesetz-gescheitert-finanzminister-lindner-jubelt/ar-BB1j7gW9?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a266564b50394776bfd1ede68cf488f5&ei=10

    Mit Sicherheit herrscht in der Ampelregierung ein falsches Verständnis von Demokratie.

    Es ist richtig, dass das Volk die Reglungen im Grundgesetz verteidigt. Aber ebenso sollte jedem klar sein, dass die Herrschenden diesen Vorgaben des Gesetzgeber nicht folgen. In meinen Augen ist es unwesentlich, wer den Vorgaben nicht folgt. Wesentlich ist, dass die Grundrechte eingehalten werden.

    Schon mehrfach wurde anhand anderer Veröffentlichungen auch nachgewiesen, dass Behörden und Gerichte nicht den Vorgaben des Grundgesetzes folgen. Wenn Institutionen von Amtsträgern leben und diese Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), dann ist es nach meiner Meinung unmöglich ein Staatssystem als wirksam zu bezeichnen.

    Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht, den Vorgaben der Bürger nicht nachkommen, fällt es mir schwer einen Grund zu sehen, weshalb ihnen dann Bürger etwas zustecken sollen.

    Wenn Ministerpräsident:innen ihre Amtsaufgabe, die Sicherstellung von Gesetz und Recht wahrnehmen, dann ist es schwierig mit der Annahme. dass sie ihre Amtsaufgabe wahrnehmen.

    Einigen wir uns darauf, dass Amtsträger dazu verpflichtet sind, ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht auszuüben. In dem Fall steht ihnen das Recht zu, von dem Volk eine Zahlung zu verlangen.

    Wenn die Landesregierungen das Grundgesetz nicht einhalten, darf nicht davon ausgegangen werden, dass sie den Bürgern die Grundrechte des Grundgesetzes gewähren.

    Wenn Regierungen das Grundgesetz nicht einhalten, dann spielt deren Herkunft auch keine entscheidende Rolle.

    Bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit ist festzuhalten, dass Richter des
    Bundesverfassungsgerichts 1983 entschieden haben, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Diese Vorschrift wird seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht befolgt. Es liegt also kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 Abs. 1 GG vor, sondern ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetz und Recht). Dazu sind die Amtsträger nicht berechtigt. Sie haben den Weisungen des Gesetzgebers zu folgen.

    Da sie den Weisungen des Volkes nicht folgen, dass Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG seitens der jeweiligen Landesregierung nicht gewährt wird, sind sie auch nicht berechtigt Gelder des Volkes entgegenzunehmen.

    Ich gehe davon aus, dass nach den Regeln des Geldwäschegesetzes diese Gelder einzuziehen sind.

  • #2482

    Mazi (Donnerstag, 29 Februar 2024 23:16)

    Es ist also keineswegs neu, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtstätigkeit verrichten. Erstaunlich ist dennoch, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewahrt wird, wo doch bekannt ist, dass die Behörden keine Kontrolle ausführen um festzustellen, dass ihre Amtsträger (entgegen der Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA und Jost, ehemals Bundesanwalt) ihren Amtshandlungen nach Gesetz und Recht vornehmen.

    Anhand des zugrunde liegenden Beispiels, gibt es m.E. kein sachliches Gegenargument, die Handschrift von NS-Juristen nicht zu erkennen. Die fehlende Achtung vor dem Grundgesetzes ist also keineswegs eine Entdeckung der AFD.

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hebt-freispruch-auf-proberichter-wird-rechtsbeugung-vorgeworfen/

    Wenn Richter über Richter richten kann dies auch anders ausgedrückt werden: Wenn Kollegen über Kollegen entscheiden.

    Sachlich stellt dieser Fall einen bedauerlichen Einzelfall dar. Über die große Anzahl von Rechtsbeugungen entscheiden letztlich Staatsanwaltschaften und keine Richter. Sie entscheiden darüber, ob es ihnen "genehm" ist, Klage zu erheben oder nicht.

    Ohne Klage entscheidet kein Richter. Und unverurteilte Täter gelten bis zu ihrer Verurteilung als unbescholtene Bürger. Sie führen ihr Unwesen fort, im Zweifel als Richter.

    Bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe ist es verwunderlich, dass sie ärztlich nicht zu untersuchen sind? Mit Sicherheit ist unter diesem Aspekt der vor zutreffenden Rechtsbeugung entgegen zu treten.

    Da die Computerwissenschaft soweit fortgeschritten ist, darf m.E. der Gedanke an "KI" schon ernsthafter diskutiert werden. Man solle dabei die Präzision mit der Maschinen entscheiden und dies auch noch in sehr zeitnah eine Entscheidung treffen, nicht unterschätzen.

    Von den vergeudeten Gehalts- und Pensionszahlungen sowie der nicht wahrgenommenen Treuepflicht ganz zu schweigen. Würde man eine Kosten-/Nutzenanalyse anstellen, wäre die Problematik einer personellen Unterbesetzung wahrscheinlich nicht feststellbar.

    Ein ganz anderes Thema wäre die Tatsache, ob überhaupt noch eine Judikative, ob die Behörden überhaupt notwendig sind und bereits aus diesem Grund das Volk über ein neues Grundgesetz zu entscheiden hätte?

  • #2481

    Mazi (Donnerstag, 29 Februar 2024 09:01)

    Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, die gesamte Rechtsprechung der natürlichen Personen abzuschaffen und stattdessen die "KI" im Grundgesetz zu verankern. So könnte wenigstens sichergestellt werden, dass die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden.

    Ein interessanter Ansatz, der nicht so einfach zur Seite geschoben werden kann.

    Dies würde gleichzeitig auch die juristische Ausbildung der Juristen obsolet erscheinen lassen. Nicht nur diese juristische Ausbildung würde entfallen, sondern auch die Tatsache, dass fortan die Tatsachen nicht mehr verdreht werden können.

    Wenn Sie es so wollen, wäre es undenkbar, dass Abgeordnete ohne Ausbildung in den Deutschen Bundestag oder in der Bundesregierung tätig sein könnten. Das derzeitige Problem in der Ampelregierung würde sich nicht stellen.

    Das Volk sollte darüber nachdenken und sich entscheiden, was es eigentlich will. Wenn das Grundgesetz tatsächlich eingehalten werden soll, wird es wohl kurz oder lang kein Weg an diesem Denkansatz vorbeiführen. Hinauszuzögern ist dies allenfalls mit einer Mäßigung der Juristen, der Gerichte erreichbar.

    Das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG wäre wegen Bedeutungslosigkeit abschaffbar.

    Man stelle sich nur vor, weshalb dieses Grundrecht in das Grundgesetz gefunden hat Es war offensichtlich erforderlich. Zu sehr haben Juristen widerrechtliche Entscheidungen gegen Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG getroffen. Man muss sich nur vorstellen, welches Unrecht sie damit geschaffen und ausgelöst haben.

    Für mich ist es symptomatisch, dass eine ehemalige Richterin und Staatsanwältin, Frau Malu Dreyer (SPD), in Rheinland-Pfalz ein gesamtes Bundesland vertreten darf. Es ist mehr als erstaunlich, dass man Vertreter der AFD wegen deren geplanten Verfassungslosigkeit vor dem Grundgesetz von der Regierung ausschließen will, wobei man vielfach schon die eigene Untreue unter Beweis gestellt hat.

    So richtig passt das nicht zusammen. Da wären zugegeben die "KI" mit weniger Problemen verbunden.

  • #2480

    Mazi (Mittwoch, 28 Februar 2024 22:04)

    #2479
    Es sollte uns zu denken geben!
    Die große Hoffnung ist die "KI" in der Judikative. Nicht nur was die Schnelligkeit der Verfahren angeht, sondern auch ihre Zuverlässigkeit.

    Nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht. Wenn Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG) und das Gesetz nach § 103 SGG die Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen in das Arbeitsbuch des Richters der Sozialgerichtsbarkeit schreibt, dann ist davon auszugehen, dass der Fall "Kustra" kein Fall vor einem Sozialgericht darstellt.

    Der "Kustra"-Fall ist allgemein bekannt und durchaus vor dem Sozialgericht. Die Gesetze stehen einem derartigen Richterspruch einfach entgegen.

    M.E. ist zwar das von Ihnen genannte Zitat des Journalisten vielfach nachprüfbar, aber denken Sie bitte daran, dass ein Richter über seinen Kollegen nur dann entscheiden kann, wenn er auch angeklagt ist.

    Wenn nun bekannt ist, dass Staatsanwaltschaften (im überwiegenden Teil) Kolleg:innen nicht zur Anklage bringen, entscheiden sie letztlich ohne weitere Prüfung darüber, ob das Grundgesetz gewahrt wird oder nicht. Zu Bedenken ist, dass Täter auch dann als Richter tätig sein dürfen, weil sie nicht verurteilt wurden.

    In der Tat ist das Grundgesetz diesbezüglich nachzuschärfen. Nachzuschärfen ist es nicht zuletzt gegen die NS-Juristen und deren Gefolgschaft.

    Es wird erkennbar, dass nicht nur die AFD das Grundgesetz zu Nutzen weiß, sondern vor ihr bereits das Grundgesetz seitens der übrigen Parteien, den Staatsanwaltschaften, den Richtern und anderen Behörden unterwandert wurde. Gleichzeitig ist es die Tatsache dahingehend, dass Juristen nicht einmal sachlich in der Lage sind, einen sauberen Gesetztext, so wie das Volk es wissen will, auf den Weg gebracht haben.

    Es sollte uns zu denken geben!

  • #2479

    Mazi (Mittwoch, 28 Februar 2024 21:41)

    Es wird deutlich, dass die Politik der GRÜNEN Politikvertreter eine andere ist, als das man darauf aufbauen könnte! Ist deshalb der GRÜNE-Gedanke falsch? M.E. nach nicht! Er hat nur den Nachteil, dass er von den GRÜNEN-Politiker nicht umsetzbar ist.

    Ich lege mich fest, dass die GRÜNEN über keine Fachleute verfügen, die der Sache angemessen erscheinen. Außer Parteiposten für Verwandte haben sie nichts zu Wege gebracht. Als Regierungspartei sind sie zu vergessen.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gr%C3%BCnen-klausur-in-sachsen-das-ist-ein-standortnachteil-wenn-die-unternehmen-nicht-weitermachen-k%C3%B6nnen/ar-BB1j3nOM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2ab763ca79f047e89f542719197f6dd5&ei=17

    Schauen Sie sich nur die Schuhe von Frau Baerbock im Krisengebiet der Ukraine an. Kämen Sie auf den Gedanken, mit solchem Schuhwerk in ein Krisengebiet zu reisen? Wahrscheinlich Frau Baerbock auch nicht.

    Es ist anzunehmen, dass uns wieder einmal "KI" etwas in den Nachrichten vorgemacht hat.

  • #2478

    WernerE (Mittwoch, 28 Februar 2024 18:58)

    Zum Fall "Kustra" in München gibt es ein Urteil, wonach die Klage abgewiesen wurde, aber
    Revision entgegen erster Aussage, zugelassen wird.

    Ein bekannter Journalist schreibt dazu in seinem Kommentar:
    "Prozessbetrug ist also offensichtlich auch seitens des Gerichtes und nicht nur der Parteien möglich!"

    WernerE - einer der den Mund nicht halten kann und als Revolluzer bekannt ist

  • #2477

    Mazi (Mittwoch, 28 Februar 2024 17:44)

    Wegen wem lacht der Bundespräsident Steinmeier denn da?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rekord-erh%C3%B6hung-f%C3%BCr-kanzler-scholz-und-co-mehr-geld-f%C3%BCr-politiker-weniger-f%C3%BCr-rentner/ar-BB1iZ0Kg?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=76406e420a1d408dad87d29ee6597728&ei=22

    Für wie blöd halten die Politiker ihre Wähler?
    Es sei ihnen zugestanden, wenn sie denn mit Fachkenntnis glänzen würden. Aber das? Das ist doch gar nichts was deren Kompetenz angeht. Und dafür zahlen Bürger?

  • #2476

    Mazi (Mittwoch, 28 Februar 2024 16:19)

    Richtig die Feststellung von Raffelshüschen: Der Rentenversicherung laufen keine Rentner weg. Sie bleiben mangels Alternative bei der Stange. Einmal Rentner, immer Rentner.

    Doch da wo er sich täuscht, ist, dass die Rentner auch Wähler sind.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-nullrunde-experte-macht-brisanten-vorschlag-unproblematisch-im-sozialbereich-zu-sparen/ar-BB1j1Hjf

    Die Sache ist eigentlich ganz einfach.

    Wenn Politiker über die Wiedervereinigung, die wir alle wollten, entscheiden und die Rentner von "Drüben" Rentenempfänger, ohne Einzahlung in die Rentenversicherung sind, dann ist damit ein Fehlbetrag verbunden. Mit Konsequenz ist diese Entscheidung verbunden. Da ist der "Zuschuss des Bundes" nicht mehr als rechtens.

    Nicht rechtens ist dagegen, dass Beamte und Politiker ihre Zahlungen an diesen Töpfen vorbei erhalten. Richtig wäre es, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nachkommen, deshalb zu entlohnen sind. Eine Bereicherung an diesem System vorbei ist rechtsstaatlich nicht denkbar.

    Amtsträger profitieren von der Wiedervereinigung ebenso wie die Rentner. Einen Unterschied vermag ich nicht zu erkennen.

    Wem dies zu kompliziert erscheint, der sei auf die Mütterrente verwiesen.

    Es ist davon auszugehen, dass auch Beamte seinerzeit Kinder zeugten und deshalb die "Mütter" entschädigt werden sollen.

    Wenn diese "Mütter" ohne Einzahlung eine Rente erhalten, dann ist das zwar nachvollziehbar, aber das angedachte System, aus dem sich eine Regierung nach belieben wieder zurückziehen kann, ist zwar so oderlogisch oder rechtsstaatlich ist dem nicht.

    Es ist richtig, dass keine Mutter je eine Beitragszahlung leistete. Erst recht haben Amtsträger keine Beiträge hierfür entrichtet und dennoch erhalten diese Mütter ihre Mütterrente von der Deutschen Rentenversicherung.

    Gerechtigkeit ist anders!

    Ich denke da an die Rede von Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG). Er hat zwar recht, aber seine Richter im BSG haben auch keine Beiträge entrichtet. Ich tue mir deshalb sehr schwer, wenn Leute in einer Rede von Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit reden, aber nicht danach handeln.

    Das ist gerade so, als wenn katholische Pfarrer von der Ehe reden.

    Dabei sind alle Amtsträger nach Gesetz und Recht verpflichtet (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Wenn dann auch noch Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 feststellten, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Akten zu führen haben, Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber eben diese Rechtsprechung nicht beachten, gegen Gesetz und Recht urteilen, dann stehen alle Entscheidungen im Widerspruch zu Art. 20 Abs. 3 GG. Weil damit alle Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Straftaten stehen, sind sie nichtig.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht davon überzeugen, wahre und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde zu legen, dann achten sie nicht das Grundgesetz. Sie brechen ihren Amtseid, lügen in der Beschreibung des Tatbestandes. Es ist schwer nachvollziehbar, dass sie je eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben könnten.

    Die Tatsache, dass die Amtsträger der Staatsanwaltschaften, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht angeklagt haben, bedeutet zwar, dass die Richter mangels Anklage nicht verurteilt wurden aber rechtsstaatlich ist dem trotz dem nicht.

    M.E. sind die wahren AFDler in den Behörden und Gerichten bereits ansässig, werden seitens der etablierten Parteien dort nicht vertrieben. Für mich erfolgt nachweislich in der Justiz keine Achtung der Vorgaben des Grundgesetzes, des Volkes.

    Die Kritik von Schlegel ist zwar berechtigt, darf aber von ihm aus Gerechtigkeitsgründen nicht vorgetragen werden. Gleiches gilt für Raffelshüschen.

  • #2475

    Mazi (Mittwoch, 28 Februar 2024 10:48)

    Richtig und wahr ist, dass Bundeskanzler Olaf Scholz die beste Führung darstellt, die Kühnert und die SPD sich nur vorstellen kann. Dies halte ich zwar für wahr, aber nicht für ausreichend. Es existiert also ein Unterschied zwischen dem Wahrheitsgehalt einer Aussage und der Bewertung, ob denn eine Leistung ausreichend sein kann.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.myheimat. de/frankenthal-pfalz/c-blaulicht/kraft-und-mut-fehlen-weshalb_a3469315

    Offensichtlich verbinde ich dem jeweiligen Gehalt ganz andere Erwartungen. Gleiche Erwartungen verbinde ich auch mit den Ministern von GRÜNEN und FDP. Auch deren Leistungen sind überschaubar, um nicht festzustellen, dass es ihnen an der Qualifikation fehlt. Eine Amtsaufgabe nicht nachzuprüfen und deshalb zu begründen, dass man nichts davon erfahren habe, ist keine Ausübung einer Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG - geschweige denn eine Zusicherung eines Grundrechts (beispielsweise nach Art. 19 Abs. 4 GG).

    Es ist schon ein zweifelhaftes Verständnis einer Amtsaufgabe bzw. die Auswahl von Amtsträgern. Von deren Bezahlung ist erst ganz zu schweigen. Es ist davon auszugehen, dass "KI" die Bereinigung durchführen wird. Da KI sich nach der Naturwissenschaft richten muss, ust davon auszugehen, dass der Einfluss der NS-Juristen zurückgedrängt werden wird.

    Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 entschieden hatten, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen und Richter diese Weisung nicht befolgen, also dem Grundgesetz widersprechen, kann nicht angenommen werden, dass diese Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird.

    Aktuell wird sehr stark die Einhaltung von Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz vom Volk gegenüber der AFD gefordert. M.E. ist dies richtig. Aber nicht die AFD ist ausschließlich dazu verpflichtet, sondern alle Regierungsparteien auf Bundes- und Landesebene.

    Ich stehe also auf der Seite des Grundgesetzes und bin gegen alle Parteien, die das Grundgesetz nicht einhalten.

    Da das Grundgesetz als "Bollwerk" zu den damaligen Nazis erstellt wurde, sind m.E. alle Parteien, die dem Grundgesetz nicht folgen, von NS-Juristen in unzulässiger Weise geprägt. Den Nachweis dazu finden Sie im Forschungsprojekt "Rosenburg" der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

  • #2474

    Mazi (Dienstag, 27 Februar 2024 13:11)

    Nach Art. 3 GG sind alle Menschen vor dem Gesetzt gleich!

    Jetzt haben Richter entschieden, dass es unzulässig ist, den Staat zu betrügen. Die Wirtschaftsgüter sind einzuziehen. Wurden sie zwischenzeitlich wieder veräußert, ist ihr Gegenwert sicherzustellen.

    "In der Strafprozessordnung seien Vorkehrungen getroffen, um unbillige Härten auszuräumen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren (Az. 2 StR 471/22)", HANDELSBLATT-ONLINE vom 27.02.2024.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gerichtsverfahren-bgh-urteil-h%C3%A4rtere-strafen-f%C3%BCr-verbotenen-insiderhandel/ar-BB1iUz9Y?cvid=000a92937e45403b8e765b2f4bc03a61&ei=6

    Wenn das Grundgesetz keinen Unterschied in der Anwendung der Gesetze macht, dann ist dieses Urteil m.E. auch auf Amtsträger anzuwenden, die nicht nach Gesetz und Recht handeln. Wenn die Behörden keine Kontrollen vornehmen festzustellen, ob ihre Amtsträger Gesetz und Recht einhalten, dann ist ihnen bzw. den dortigen Amtsträgern vorzuhalten, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrnehmen (vgl. die Beanstandungen von Sorgatz und Jost).

    Letztlich ist es auch nicht rechtens, dass Landtage dann dennoch ihr Vertrauen gegenüber den jeweiligen Landesregierungen aussprechen.

    Rein logisch ist diese Entscheidung der Richter des BGH nachzuvollziehen. Weshalb Amtsträger dann nicht nach der gleichen Entscheidung belangt werden, ist daher nach dem Grundgesetz dennoch nicht nachvollziehbar.

    Es liegt also (sehr) nahe, dass die Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen. Die AFD ist also keinesfalls Entdecker das Grundgesetz nicht zu achten. Es ist eher wahrscheinlich, dass diese Praxis schon sehr früh in den Behörden vorgefunden werden kann.

    Was ich nicht nachvollziehen kann, wie Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und dennoch Gelder der Steuerbürger vereinnahmen können. Da sie dies nicht einfach so bewerkstelligen können, müssen sie Helfer haben.

    Ich habe die Sorge, dass die etablierten Parteien der AFD erst vormachten, das Grundgesetz nicht zu achten. Wenn die etablierten Parteien das Grundgesetz nicht wahren, stelle ich mir die Frage, weshalb ausgerechnet jetzt sich bekannten Parteien an das Grundgesetz erinnerten.

    M.E. sie die Demonstrationen in erster Linie darauf gerichtet, den Geist des Grundgesetzes zu wahren.

    Bereits mehrfach wurde nachgewiesen, dass die Juristen als geistige Nachfolger der NS-Juristen nicht in der Lage sind, ein Grundgesetz zu verfassen, dass den Anforderungen des Volkes gerecht wird. Sie scheinen mit der Aufgabe schlechthin überfordert zu sein.

    Ich vertrete die Auffassung, dass das Grundgesetz gnadenlos anzuwenden ist. Die Rechtsprechung zu kritisieren ist Richtern vorbehalten, Im Rahmen der Berufungsmöglichkeit ist Auslegung des Gesetzes zu konkretisieren.

    Ist eine Sachlage auch dann nicht erreichbar, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz falsch formuliert. Es ist also die Sache des Deutschen Bundestages, des Volkes, eine griffige Formulierung zu finden, einen Sachverhalt allgemeinverbindlich und abschließend zu regeln.

  • #2473

    Mazi (Montag, 26 Februar 2024 08:57)

    #2472
    Als Richter sind sie Amtsträger und als solche zur Wahrung ihres Amtseid verpflichtet. Sie üben ihre Amtsfunktion nach Art. 19 Abs. 4 GG aus.

    Richter fällen ihre Entscheidung nach dem Gesetz und wenn sie der Rechtsprechung nicht folgen (können), dann lassen Sie die Berufung zu.

    Es ist richtig, dass Richter in dieser vorgenannten Entscheidung unabhängig sind.

    Das hat selbstverständlich nicht mit einer fehlerhaften Ermittlung nach Art. 20 Abs. 3 GG zu tun. Als Amtsträger sind sie verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln. Ebenso sind die Amtsträger der Staatsanwaltschaften verpflichtet ihre Amtsaufgabe nach dem gleichen Grundsatz zu verrichten.

    Im vorliegenden Fall ist klar erwiesen, dass in Rheinland-Pfalz das Grundgesetz nicht geachtet wird und die Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) nicht so herstellt, dass das Gesetz und Recht eingehalten werden.

    Es steht also nicht in Frage, ob eine AFD möglicherweise die Vorgaben des Gesetzgebers nicht beachtet, sondern die etablierten Parteien haben es ihnen vorgemacht, wie das Grundgesetz umgangen bzw. gebeugt wird. Rechtsstaatlich deutet derartig nicht auf eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit hin. Wenn Straftaten erfolgen und sich ein Staat nicht davon überzeugt, wie will er dann seine Amtsaufgabe wahrnehmen (vgl. Sorgatz und Jost in deren Ihnen bekannten Veröffentlichungen).

    Wenn das Grundgesetz einzuhalten ist, das Gesetz gegenüber jedermann gilt (ohne Ansehen der Person), dann ist es unzulässig, dass sich derartiges ereignen kann und geduldet wird. Dagegen hat sich das Volk nach Art. 20 GG zu wehren.

  • #2472

    WernerE (Sonntag, 25 Februar 2024 00:30)

    ich verweise auf einen weiteren Skandal
    https://www.myheimat. de/frankenthal-pfalz/c-blaulicht/kraft-und-mut-fehlen-weshalb_a3469315.
    Strafverfahren
    1 a Ks 5220 JS 4580/18 - gegen Fehmi Cifcioglu
    wegen Versuch des Mordes

    Es ist schon ziemlich ungeheuerlich was überall im Land passiert und die Staatsgewalt
    schaut offen zu.

    WernerE - mit beiden Augen sehend und objektiv im Leben stehend

  • #2471

    Mazi (Samstag, 24 Februar 2024 16:14)

    Es ist wahrscheinlich falsch, ausgerechnet den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Unfähigkeit nachweisen zu wollen.

    Ich habe jüngst ein Protokoll von einer Richterin der "normalen" Gerichtsbarkeit gelesen, in der sie ihre Fragen nicht, aber die Antwort des Gegenübers angegeben hat. Es darf also ausgesucht werden, was die Richterin gefragt haben könnte.

    Und das soll nachvollziehbar und juristisch begründet sein?
    Ihre Amtsaufgabe/Ihre Entscheidung soll sie dann nach dem Gesetz ausgeübt haben (Art. 97 Abs. 1 GG)?

    In meinen Augen "ist dies nicht einmal unterste Schublade". Das ist elitäres Denken von Juristen, genauer von NS-Juristen, was mit einer Verfassung nichts gemein hat. Wenn selbst Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht beachtet wurde und selbst gegen EU-Recht verstoßen wird, dann fällt es in der Tat schwer, ausgerechnet Kritik den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit entgegen zu bringen.

    Langsam dämmert es mir, was der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Clement damit gemeint haben könnte, wenn er es für nicht sinnvoll gehalten hat, eine Ausbildung vorher abgeschlossen zu haben. Offensichtlich stört Wissen nicht in einer Fähigkeit der Entscheidungsfindung nach dem Gesetz.

    Sie haben die unabhängige Kritik im Ahrtal an den Behörden verfolgt oder gelesen.

    Wenn Kritik an unterschiedlichen Stellen und unabhängig von einander angebracht wird, dann ist wirklich davon auszugehen, dass etwas gravierend in unserem Gemeinwesen nicht stimmt.

  • #2470

    Mazi (Samstag, 24 Februar 2024 15:52)

    Das ZDF hat berichtet, dass das Führungsteam mit dieser Aufgaben vollkommen überlastet war.

    Hier die Veröffentlichung:
    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/ahrtal-flut-katastrophe-organisation-einsatz-ueberlastung-100.html

    Wer hat das Führungsteam ausgewählt und weshalb hat die verantwortliche Person dazu entschieden?

    Wir sind ganz schnell bei dem politischen Versagen des Ministers, der Ministerpräsidentin und dem Bundesrat angelangt, der zur Bewältigung dieser Aufgabe gar nicht fähig ist. Letztlich wird dem Bundesrat etwas zugemutet, dass er gar nicht bewältigen konnte.

    Damit sind wir beim eigentlichen Volk angelangt, in dessen Auftrag der Deutsche Bundestag seine Macht ausüben soll. Ein heilloses Unterfangen, wenn dann auch noch die Überwachung dieser wesentlichen Aufgabe auch noch Juristen, NS-Juristen, übertragen wird.

    Wir kennen diese endlose Diskussion in diesem Forum, indem Juristen ihr eigenes System kreiieren und durchsetzen wollen.

  • #2469

    Mazi (Samstag, 24 Februar 2024 15:29)

    Ein ganz anderes Thema oder nur das alte Thema neu ein getüncht?

    Lesen Sie selbst wie die Ministerpräsidentin Dreyer sich um ihre Schäfchen kümmert:
    https://www.focus.de/earth/report/ahrtal-serie-buerokratie-und-wiederaufbau-wie-eine-tartanbahn-und-eine-waermepumpe-den-irrsinn-des-buerokratismus-an-der-ahr-zeigen_id_259689445.html

    Wenn so sich eine Ministerpräsidentin Dreyer um ihr Volk kümmert, dann ist es wohl zu einfach ausgedrückt, dass sie weg muss.

    Wenn sich eine ehemalige Richterin und Staatsanwältin derart vorgibt zu arbeiten, dann bestehen offensichtlich erhebliche Differenzen darin, was unter einer Amtstätigkeit zu verstehen ist.

    Man bedenke, dass die Ahrtal-Katastrohe im Juli 2021 bereits geschehen ist. Roger Lewentz hatte sich unter der Ministerpräsidentin Dreyer ca. 18 Monate noch im Amt gehalten. Offensichtlich war es für die Amtsträger der Landesregierung zu kompliziert eine eingehende Alarmmeldung an den Bestimmungsort weiterzuleiten.

    Man stelle sich nur vor, dass der Landtag von Rheinland-Pfalz der Ministerpräsidentin und deren Regierung das Vertrauen ausgesprochen hat. Es bleiben erhebliche Zweifel daran, wieviel Wert eine derartige Erklärung hab en kann, wenn die Regierungsparteien auch im Landtag über die Mehrheit verfügen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wenn auch Politiker sich diese hochbezahlten Posten, für sie keine Eignung besitzen, derart missbrauchen. Da sind nicht nur das Grundgesetz und die parlamentatischen Landesgesetze entsprechend zu reformieren, sondern dieser Missbrauch ist generell auf den Prüfstand zu stellen.

    Es kann nicht sein, dass Amtsträger ihre Treuepflicht verweigern, die Weisungen des Volkes missachten und andererseits seitens des Volkes für diese Verweigerungshaltung auch noch Geld beziehen.

    Wir sind an dem Punkt angelangt, wo es m.E. keine Rolle mehr spielt, in welchem Fachgebiet der Missbrauch "regiert". Es erscheint fehl am Platz zu sein, die Missstände i.S. Missbrauch, Ahrtal-Katastrophe, Cum Ex-Geschäfte, Sozialgerichtsbarkeit, etc. einzeln aufzuzählen. Es ist insgesamt festzuhalten, dass es unwesentlich erscheint, ob eine Partei (die AFD) vorhat das Grundgesetz zu missachten oder ob dies bereits praktisch festzustellen ist,

    Es erscheint nicht angebracht zu sein, über einem Gebiet das Füllhorn der Missachtung auszukippen, der Rechtsstaat der NS-Juristen ist m.E. nicht in dem Sinn des Grundgesetzes realisiert.

    Das erste was m.E. zu unternehmen ist, dass den NS-Juristen mitgeteilt werden muss, dass sie unerwünscht sind. Da die Institutionen zwischenzeitlich unterlaufen sind, die Behörden nicht einmal hinterfragen, ob denn ihre Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben (Art. 20 Abs. 3 gg), obliegt diese verantwortungsvolle Aufgaben beim Volk selbst.

  • #2468

    Mazi (Samstag, 24 Februar 2024 10:26)

    Das Forschungsergebnis (https://hilpub.uni-hildesheim.de/entities/publication/bf1500ba-b8ea-4757-8cb2-10f14fc85098/details) zeigt, dass der Missbrauch kein kircheninternes versagen ist, sondern staatliche Behörden ebenfalls versagt haben. Letztlich darf angenommen werden, dass auch auf diesem Gebiet behördluches Versagen systematsch erfolgten.

    Staatsanwaltschaften sind nicht geeignet dazu, uns vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt zu schützen. Es liegt daher nahe, den Minister der Justiz auf Landesebene abzuschaffen, weil der ohnehin seine Amtsaufgabe des Ministerpräsidenten nicht ausübt und den Ministerpräsidenten deshalb, weil er seine Amtsaufgabe den Minister der Justiz zu überwachen, ebenfalls nicht wahrnimmt.

    Letztlich werden sie feststellen, dass der Bundesrat nicht besetzt ist, weil auch dort keine Amtsträger mehr "sitzen" werden. Daraus folgt, dass auch unserer Rechtssystem, bestehend aus Deutschem Bundestag und Bundesrat, mangels der Erledigung von Amtsaufgaben nicht mehr funktioniert.

    Es ist also notwendig das bestehende Grundgesetz nachzuschärfen.

  • #2467

    Mazi (Samstag, 24 Februar 2024 10:04)

    #2466
    Verfolgenswert ist m.E., ob der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe wahrnimmt oder die bisherigen Machthaber (CDU, CSU, SPD, GRÜNE und FDP) die Existenz des Grundgesetzes überhaupt achten. In dem Fall wären diese Parteien lediglich eine andere Abkürzung als die der AFD und der AFD lediglich zeitlich voraus.

    Das die etablierten Parteien das Grundgesetz, die Vorgaben des Volkes, des Gesetzgebers, nicht befolgen, dass haben wir bereits in der Sozialgerichtsbarkeit praktisch erlebt.

    Dies ist übrigens meine Überzeugung. Mal sehen und erfahren!

    Was mir trotzdem unklar ist, wie Steuergeld der Bürger dazu verwandt werden kann, diese widerrechtlich handelnden Amtsträger auch noch zu belohnen.

    Es ist letztlich die Bezahlung von Amtsträgern mit legalisierten Steuergeld, obwohl sie nicht den Vorgaben des Volkes folgen. Damit dies überhaupt funktionieren kann, deshalb haben es Behörden/Dienststellenleiter/Präsidenten unterlassen, nachzukontrollieren, ob die Amtsträger überhaupt die Vorgaben des Gesetzgebers befolgen. In dem Fall, ist den Dienststellenleitern/den Präsidenten vorzuhalten, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrgenommen haben.

    Korrupte Systeme sind nur dann widerrechtlich, wenn kriminelle Energie auch in anderen Systemen nachgewiesen wird und dies ausschließlich nur dort widerrechtlich.

  • #2466

    WernerE (Samstag, 24 Februar 2024 00:28)

    #2465 - Der Verfassungsschutz ist informiert und ist aufgefordert bis zum 21.03.2024 dafür Sorge zu tragen, dass das Grundgesetz von Behörden und Gerichten, von Amtsträgern, eingehalten wird.

    Schauen wir mal ob da eine Antwort kommt.

    In meinem Ort regiert die CSU und sorgt für unverhältnismäßig hohe Kosten, welche
    nicht gerechtfertig sind.
    Eine Verschönerung der Hauptstraße verschlingt 2,1 Mill Euro und bringt mit ziemlicher
    Sicherheit, nicht für die Innerortsbelebung.

    Schönes, beschauliches, schmerzfreies Wochenende und DANKE

    WernerE - ein Ghostwriter im Sinne der Demokratie

  • #2465

    Mazi (Donnerstag, 22 Februar 2024 09:14)

    Der Verfassungsschutz ist informiert und ist aufgefordert bis zum 21.03.2024 dafür Sorge zu tragen, dass das Grundgesetz von Behörden und Gerichten, von Amtsträgern, eingehalten wird.

    Es erscheint fraglich, ob Amtsträger die erhaltenen Zahlungen zurecht erhalten haben oder mangels ihrer Treuepflicht keine Anspruchsgrundlage dazu haben. Da sie die Vorgaben des Gesetzgebers nicht befolgen, ist es für mich nachvollziehbar, dass sie vom Volk keinen Anspruch haben können, irgend welche Zahlungen erwarten dürfen.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass der AFD der Zugriff auf das Steuergeld der Bürger verwehrt ist.

  • #2464

    Mazi (Dienstag, 20 Februar 2024 10:14)

    #2462
    Da die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244 und 310/83, entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und anhand dieser Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrollieren, sieht es so aus, dass die Behörde keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte führten. Somit war die Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich nicht in der Lage, die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde zu kontrollieren.

    Ich habe größte Probleme, wenn Richter eine Entscheidung fällen, zu der sie laut Verwaltungsakte erst gar nicht befähigt sein können.

    In keinem der Berichte habe ich gelesen, dass die Richter die Verwaltungsakte der Behörde zugrunde gelegt hätten und dass diese wahrheitsgetreu und vollständig geführt wurde.

    Wenn Behörden dem Grundgesetz nicht folgen, also verweigern, ist davon auszugehen, dass sie das bereits praktizieren was der AFD nachgesagt wird, was sie planen würde. In dem Fall machen Behörden und Gerichte diese Verweigerungshaltung gegenüber dem Grundgesetz eindeutig die älteren Rechte gegenüber der AFD geltend.

  • #2463

    Mazi (Dienstag, 20 Februar 2024 10:00)

    Das hat mehr als ein "Geschmeckle"!

    Sehr sonderbar, dass die Gutachter zur Professur von Dr. Harbeck, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, weiterhin geheim bleiben soll. Wenn es da mit rechtsstaatlichen Dingen zugegangen sein soll, weshalb werden sie nicht offengelegt?

    War eine Klage vor dem VGH erforderlich?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/10s31423-vgh-baden-wuerttemberg-bverfg-harbarth-honorarprofessur-wissenschaftsfreiheit-informationsrecht/

    Gegen eine unstreitigen Sachlage spricht es jedenfalls nicht.

  • #2462

    Mazi (Montag, 19 Februar 2024 21:49)

    Unglaublich!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/celle-grundsicherung-zu-unrecht-bezogen-paar-muss-33-000-euro-zur%C3%BCckzahlen/ar-BB1ivZi7?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ba4d1d4ac6de40bab9cc81634bd80e39&ei=1107

    Wären die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz gefolgt, hätte sie ihrer Entscheidung nach dem Gesetz eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde gelegt und wäre einem Betroffenen es möglich gewesen, die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachzuvollziehen.

    Wenn die Dartstellung der Wahrheit entsprechen würde, dann wäre in diesem Fall nicht das Landessozialgericht zu involvieren gewesen, sondern bereits in der ersten Instanz war das Sozialgericht in Bremen zuständig und hätte entscheiden können.

    Offensichtlich hat dem Sozialgericht auch in diesem Fall keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorgelegen. Wenn auch dem Landessozialgericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorgelegen hat, dann hat auch dieses Gericht die Verfassung, das Grundgesetz nicht beachtet.

    Da alle Amtsträger den Eid auf das Grundgesetzes leisteten und sie nicht nach dem Grundgesetz gehandelt haben, sind sie wegen des Bruchs ihres Eid anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Ich gehe davon aus, dass sie ihrer Treuepflicht vorsätzlich nicht nachgekommen sind und nicht von den Steuerbürger, obwohl sie deren Vorgaben nicht folgten, auch noch belohnt werden.

    Ich sehe nicht den Umstand, weshalb diese Amtsträger sich von den Anhängern der AFD abgrenzen würden. Gibt das Grundgesetz nicht vor, dass alle vor dem Gesetz gleich sind?

    Eine ganz andere Geschichte ist, ob diese Herrschaften sich nicht die ganze Zeit in Nigeria aufgehalten haben? In dem Fall erhebt sich die Frage an wen die Behörde dieses Geld bezahlt haben will und wie darüber verfügt wurde. Wenn derartiges erst bei der Einreisekontrolle bemerkt wird, dann kann m.E. die vorherige Kontrolle in der Behörde nicht funktioniert haben.

    Wenn das Paar 33.000 Euro zurückzahlen soll, dann ist darauf zu schließen, dass sich das Paar längere Zeit im Ausland aufgehalten haben muss und die Behörde die gesamte Zeit "geschlafen" haben muss.

    So richtigen Sinn machte diese ganze Darstellung und Beschreibung des Vorgangs nicht.

    Sachlich müsste die Behörde einen Bescheid erlassen haben, gegen den wiederum die Nigerianer klagen durften. Nach der Anweisung des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 wäre es die Aufgabe der Richter gewesen, diesen Bescheid auf seine Rechtsstaatlichkeit zu kontrollieren.

    Es wäre also die Aufgabe der Behörde gewesen, die Verwaltungsakte mit allen bisherigen sachbezogenen wesentlichen Geschehnissen nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen.

    Wenn die Behörde den Richtern keine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte vorlegten, dann können die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht die Entscheidung nach dem Gesetz treffen, die Verwaltungsentscheidung kontrolliert zu haben.

    Sie erkennen daraus, dass auch in diesem Fall seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Amtsausübung eher den Eindruck vermittelt, dass hier nur "Schrott" produziert, aber kein Recht gesprochen wird.

    Wäre nicht bekannt, dass gerade in Bremen die Nazis sehr großen Einfluss in den Behörden hatten, könnte man davon ausgehen, dass den Richtern lediglich Unvermögen vorzuhalten wäre. Nach den Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung war dem offensichtlich nicht so
    (https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/227352/die-rueckkehr-der-ehemaligen-personelle-und-ideologische-kontinuitaeten-in-der-bremer-justiz-nach-1945/).

  • #2461

    Melina und Sandy (Montag, 19 Februar 2024 14:20)

    Viel Glück von der Haltestelle „Roland Center”