Nach meinem Fahrradsturz auf der Weserbrücke  

habe ich sofort die BG Ambulanz aufgesucht.

 

08.04.2020, mein Fahrradsturz

hat zur Wirbelsäulenfraktur geführt. Ursache sind die Gesundheitsschäden aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen und in den medizinischen Gutachten diagnostiziert sind, weitere Ermittlungen laufen.

Willkommen im Team.>Klick 

 

In der Behörde der BGHW gibt es keine Akteneinsicht im Beisein des Bearbeiters und ist der Ansatzpunkt, hier wird die Geheimhaltung praktiziert.

 

Arbeitsunfall: Tod nach Fahrradsturz, als Chirurg unsterblich geworden,

berichtet die Zeitung am 15.09.2012. Und ist in der ganzen Welt als Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena bekannt.

 

Ich habe meinen Fahrradsturz am 08.04.2020 mit Wirbelsäulenfraktur überstanden. Mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden hat seinen Fahrradsturz im Februar 1925 mit seinem Leben bezahlt.  

 

27.08.2014

03.09.2014

Hätte mir die BGHW ein E-Bike als Hilfsmittel genehmigt,

dann wäre es am 08.04.2020 zu keinem Folgeunfall gekommen. Also einem Fahrradsturz mit Wirbelsäulenfraktur und den nicht mehr abklingen Beschwerden.

 

07.08.2015

Mehr zur Sache E-Bike auf der Unterseite 30.05.2018: E-Bike 

 

Nach meinem Fahrradsturz auf der Weserbrücke  

habe ich sofort die BG Ambulanz aufgesucht.

 

 

08.04.2020, mein Fahrradsturz

hat zur Wirbelsäulenfraktur geführt. Ursache sind die Gesundheitsschäden aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen und in den medizinischen Gutachten diagnostiziert sind, weitere Ermittlungen laufen.

08.04.2020

Verlaufsbericht aus der BG Ambulanz Bremen,

die Uhrzeit 10:00 ist ein Schreibfehler der Unfall geschah 4 Stunden später ca. um 14:00 Uhr. Danach habe ich den schmerzhaften Weg zur BG Ambulanz aufgenommen und nach der Untersuchung wurde ich mit dem Taxi zum Rotes Kreuz Krankenhaus gebracht und hier wurden um 16:23 die Röntgenaufnahmen angefertigt. So ist es mit dem Schreiben vom 08.04.2020 dokumentiert. Warum die Aufnahmen nicht in der BG Ambulanz angefertigten wurden konnte ich bis dato nicht erfahren und ist auch wohl eine Nebensache.

 

  

08.04.2020

Der Arztbericht bestätigt, das Röntgen wurde um 16:23 durchgeführt.

 

23.04.2020

Danach wurde ein MRT der Lendenwirbelsäule mit Befund angefertigt:

Frische Deckplattenimpessionsfraktur des LWK 4  mit Hinterkantenbeteiligung.

 

18.05.2020

25.05.2020

 

26.06.2020

Es folgt ein Bescheid der BGHW

und lehnt meinen Fahrradunfall als Arbeitsunfall ab

 

28.06.2020

21.07.2020

23.07.2020

 

21.08.2020

Anlage 

19.08.2020

 

16.09.2020

Es folgte der Widerspruchsbescheid 

und zerrte die Sach vor das SG Bremen

Anlagen 

21.09.2020

23.09.2020 

Meine Klage ist eingegangen

24.09.2020 

Beklagte will meine Klage ablehnen

und Herr [19-1] hat seit dem 18.01.2010 "Redeverbot"

 

30.09.2020

Verordnung von meinem Hausarzt

 

08.10.2020

Mein Schriftsatz mit Anlagen

05.10.2020

Anlage

 

22.10.2020

Beklagte kann keine neuen Erkenntnisse feststellen.

 

27.10.2020

Gericht kann nicht erkennen warum meine Akteneinsicht erforderlich sein könnte. 

 

29.10.2020

Anlage

22.10.2009

20.12.2019

 

30.12.2020

Mein Schriftsatz, mit umfangreichen Anlagen als Beweismittel, diese darf ich nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen.

 

07.01.2021

Mein Schriftsatz vom 30.12.2020 erbringt für die Beklagte keine neuen Erkenntnisse.

 

12.01.2021

Das Gericht will davon ausgehen, dass die Akteneinsicht mit CD gewährt sei.

 

17.02.2021

Ich habe eine CD bekommen 

 

22.02.2021

22.02.2021 

Mit meinem Schriftsatz habe ich widersprochen und ist auch mit der Anlage begründet. 

 

25.02.2021 

Das Gericht kann weiterhin keinen Zusammenhang zwischen dem Klageverfahren und dem Inhalt der Beschwerdeakte der Direktion Mannheim erkennen. 

 

Es ist aber aktenkundig, dass die Beklagte in Bremen die aktenführende Behörde ist und nur hier liegt die vollständige Akte vor. Und natürlich auch die Schriftstücke welche an die Direktion gerichtet sind. 

 

05.03.2021  

Mit meinem Schriftsatz habe ich erneut widersprochen und ist begründet. 

 

25.03.2021 

Mit meinem Schriftsatz habe ich erneut widersprochen und ist begründet,

Mit Anlagen

24.03.2021

05.03.2021 

 

05.05.2021 

Gericht wünscht erneut meine Klage zu begründen.

 

17.05.2021

Mir fehlt aber die Akte und Akteneinsicht.

Die Anlagen möchte der Öffentlichkeit nicht ohne eine Genehmigung zugänglich machen.

 

21.05.2021

Bezogen auf den Klagegenstand, gibt es für die Beklagte keine neuen Erkenntnisse.

 

31.05.2021 

Mit meinem Schriftsatz habe ich Erkenntnisse vorgetragen.

 

Anlage

04.04.2017 

 

03.06.2021 

Es soll mit Gerichtsbescheid entschieden werden.

 

06.06.2021

Damit bin ich nur einverstanden, wenn ....

 

16.07.2021 

15.07.2021 

Gerichtsbescheid, Klage wurde abgewiesen.

23.07.2021 

23.07.2021

27.07.2021 

 

Meine Berufung ist eingegangen

  

25.01.2023

 

 

11.05.2023

 

05.06.2023

Schreiben aus dem LSG Bremen zur Ladung in der Sache L 14 U 132/21

 

21.06.2023

Eile ist angesagt

Anlage:

19.07.2023

Meine 6 Sitzungen vor dem LSG

Anlage:

15.06.2023

Anlage:

25.03.2022

Anlage:

05.03.2021

Anlage:

22.08.2011

 

19. Juli 2023

Termin zur mündlichen Verhandlung,

die Beteiligten haben "Redeverbot".

Vom Landessozialgericht (LSG) Bremen ist der Termin zur mündlichen Verhandlung in 5 Verfahren auf den 19.07.2023, 10:00 Uhr bestimmt. Ferner wurde in der Sache L 14 U 87/21 und L 14 U 131/21 wörtlich bekannt gemacht:

 

"Der Senat beabsichtigt weiterhin, dem Kläger Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG aufzuerlegen. Auf die Verfügung des Senats vom 28. Februar 2022 wird ausdrücklich hingewiesen." 

 

M.M. ist dazu ist zu sagen:

Dass LSG Bremen möchte das Öffnen der Akte im Beisein der Beklagten verhindern, weil bei der Auswertung/Interpretation der Akteninhalte über Prozessdelikt, Manipulation, Urkundenfälschung, Meineid, etc. diskutiert werden muss. Und vor Gericht muss die Wahrheit gesagt werden von der Beklagten auch von dem Gericht. Die Mitarbeiter der Beklagten können aber keine Aussage machen, weil der Geschäftsführer seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt hat und noch am Wirken ist. Vor diesem Hintergrund könnte ich mir das Erscheinen vor dem Gericht ersparen, werde aber zum Erscheinen mit einem Ordnungsgeld bis zu 1.000,00 Euro bedroht. Das Ordnungsgeld kann ich nicht zahlen und würde mit 80 Jahren erneut im Gefängnis landen.  

 

02.06.2023

MEIN KLAGEZIEL

Von meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen möchte ich nur haben was mir nach Recht und Gesetz als Schwerverletzter aus zwei schweren Arbeitsunfällen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) nicht unter 50% zusteht. Dazu lässt es die BGHW aber nicht kommen und so musste ich gegen die Behörde vor dem Sozialgericht (SG) Bremen Klagen. Und bin mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. im Jahre 2009 vor dem Bundessozialgericht gescheitert.

 

Danach wurde aufgedeckt: Eine mächtige "kriminelle Vereinigung" ist in der Behörde am Wirken und das Bedrohungsmanagementteam hat die Behörde eingeschaltet. In meiner Behördenakte wurde Prozessdelikt, Manipulation, Urkundenfälschung, Meineid, etc. objektiviert. Unter der Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft hat mir die Behörde eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vorgelegt und verhindert, dass die Behörde an Ansehen verliert. Ich habe auf meiner Webseite von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und hat dazu geführt, dass ich im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet bin. Darüber hat die Presse schon am 21.10.2021 berichtet und frage mich, wo bleibt das Fernsehen und die Staatsanwaltschaft Bremen?

Denn so kann und darf es auch nicht weitergehen. >Klick

Anlage:

19.06.2023

Anlage:

16.04.2013

 

 

19.07.2023

(Sitzungs-) Niederschrift zum Az.: L 14 U 132/21

 

26.07.023

Schreiben aus dem LSG Bremen mit der Anlage in Kopie.

 

 

20.07.2023

Schreiben an meinen Anwalt

 

24.07.2023

Mein Schriftsatz an meinen Anwalt + LSG und viele Anträge

Anlage:

20.07.2023

09.04.2020

 

26.07.2023

Gerichtsschreiben an die Beklagte (BGHW) zum Az.: L 14 U 132/21

Die Uhrzeit

Ich habe den Widerspruch in dem Unfallbericht aufgedeckt!!! 

 

27.07.2023

Schreiben an meinen Anwalt zur Uhrzeit    zum Az.: L 14 U 132/21

 

02.08.2023

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW Bremen.

Auch zur Sache "Redeverbot".

 

Alles zur Sache L 14 U 132/21

 

08.08.2023

E-Mail von meinem Anwalt mit Anlagen in Kopie

 

26.07.2023 

Schreiben aus dem LSG mit dem möglichen Vergleichsvorschlag. 

 

02.08.2023

Schriftsatz der Beklagten

 

08.08.2023 

Schreiben aus dem LSG

 

Formular/Erklärung 

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. 

 

09.08.2023

Schreiben an meinem Anwalt mit Anlagen zum Az.: L 14 U 132/21

Anlage

09.08.2023

08.04.2020

Urteile aus LSG vom 19.07.2023 (L 14 U 149/21 und L 14 U 171/21)

sind neues Beweismittel und dokumentieren die Tatsache, die Berichterstatterin am LSG Bremen hat meine zwei Klagen an der Wahrheit vorbei gesteuert. Wird mein Fahrradsturz dem Verkehrsunfall von 1968 und/oder meinem Stromunfall vom 2001 angelastet, wird nachvollziehbar: Am 19.07.2023 ist es zu Falschurteilen gekommen.

 

Dazu ist zu sagen:

In den medizinischen Gutachten der Beklagten sind die Unfallfolgen im Verwaltungsverfahren dokumentiert, wurde aber nicht 1:1 im Bescheid der Beklagten übernommen. Mein Fahrradsturz kann nur anerkannt werden, wenn die festgestellten Unfallfolgen sachgerecht und 1:1 in einem Bescheid festgesetzt wurden. Sollte die Beklagte dazu nicht verurteil werden, wird an der Wahrheit vorbei gesteuert.

 

Mit dieser bloßen Pflichtverletzung steuert die Beklagte und die Berichterstatterin an der Wahrheit vorbei. Oder ist es schon eine Pflichtverletzung, die der Gesetzgeber unterstrafe gestellt hat? 

 

Verkehrsunfall:

22.08.2023

Mein Schreiben an das LSG und an meinen Anwalt.

 

Stromunfall:

22.08.2023

Mein Schreiben an das LSG und an meinen Anwalt.

 

30.08.2023

Mein Schriftsatz an das LSG und meinem Anwalt.

Und bestätigt ich wünsche die vollständige Aufklärung.

 

06.09.2023

Mein Schriftsatz an das LSG und meinem Anwalt.

Und bestätigt ich wünsche die vollständige Aufklärung.

 

30.08.2023

BGHW Zweifel das Ereignis vom 08.04.2020 grundsätzlich nicht an.

 

Vergleich hat die Klage erledigen  (Az.: L 14 U 132/21)

 

Schreiben aus dem LSG und Schriftsatz der Beklagten als Anlage

 

11.09.2023

Richterin will die Wahrheit von der Beklagten hören und hat keine Zweifel an meinen Aussagen

 

"Richterin will die Wahrheit wissen"

 

 

Bis dato hat die BGHW die wahre Sach- und Rechtslage unterdrückt. Die Berichterstatterin am LSG Bremen (14 Senat) will nun die Wahrheit von der Beklagten BGHW selbst erfahren. Und mit dem Schreiben aus dem LSG vom 11.09.2023 hat die Richterin wie folgt einen Vergleichsvorschlag gemacht. "Dies bedeutet jedoch, dass von der Beklagten nunmehr noch zu prüfen sein wird, ob der vom Kläger erlittene Unfall auf die Folgen seiner früheren Arbeitsunfälle zurückzuführen ist. Sofern die Beklagte es nach der entsprechenden Prüfung erneut ablehnen sollte, die Folgen des Unfalles vom 08.04.2020 Und sollte, die Folgen des Unfalles vom 08.04.2020 mittelbar auf die bereits für den Kläger anerkannten Folgen früherer Arbeitsunfälle zurückzuführen, könnte der Kläger sich dagegen erneut mit dem Widerspruch, bzw. nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens mit der Klage wehren.

 

 

 

18.09.2023

Mein Schriftsatz & meine Antwort zum Vergleich. (Az.: L 14 U 132/21)

Mein Anwalt ist informiert.

 

20.09.2023

Schreiben an meinen Anwalt(Az.: L 14 U 132/21)

 

21.09.2023

Schriftsatz der Beklagten (BGHW).  (Az.: L 14 U 132/21)

 

Beschluss

Fahrradsturz:

22.09.2023: Beschluss aus LSG Bremen Az.: L 14 U 132/21

25.09.2023: Schreiben aus dem LSG mit Anlage: Beschluss.

 

22.09.2023

Gästebucheintrag

27.09.2023

Mein Schriftsatz (Az.: L 14 U 132/21)

27.01.2014

Anlage in Kopie

 

28.09.2023

Mein Schriftsatz (Az.: L 14 U 132/21)

mit Anlage Gästebucheintragung vom 22.Sep. 2023 in Kopie

 

28.09.2023

Schreiben aus dem LSG Bremen (Az.: L 14 U 132/21)

mit der Anlage vom 28.09.2023 in Kopie.

 

Einen Beschluss vom 22.09.2023 habe ich aus dem LSG Bremen und von meinem Anwalt noch nicht erhalten.

 

Dazu ist zu sagen:

Mit Schreiben vom 11.09.2023 hat das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen. Und binnen 1 Monats wurde um Mitteilung gebeten ob ich diesem Vergleich zustimme.

 

Mit meinen Schriftsätzen vom 18.09.2023; 27.09.2023 und 28.09.2023 habe ich meinem Anwalt und dem Gericht vorgetragen, wann ich einem Vergleich zustimme.

 

Vor diesem Hintergrund wurde meinem Anwalt mit dem Schreiben aus dem LSG Bremen wörtlich bekannt gemacht:

 

"Das Verfahren wurde mittlerweile durch außergerichtlichen Vergleich beendet (siehe hierzu auch der Ihnen mittlerweile zugestellte Beschluss nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO vom 22.09.2023). Insofern ist nicht ersichtlich, inwiefern die von Ihrem Mandanten gestellten weiteren Anträge Gegenstand dieses Verfahrens sein sollten. Das Verfahren wird deshalb weiterhin als beendet angesehen."

 

Dazu ist zu sagen:

Dass meinem Anwalt ein Beschluss vom 22.09.2023 aus dem LSG Bremen zugestellt wurde ist mir erst später bekannt geworden.  

 

§ 278 Abs. 6 ZPO

 Außergerichtlicher Vergleich

Außergerichtlicher Vergleich: Was ist das?

 

Ein Prozessvergleich findet vor Gericht statt. Der außergerichtliche Vergleich hingegen ist zwar auch eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, um einen Streit beizulegen, jedoch ist dafür kein Gerichtsverfahren oder die Entscheidung eines Richters nötig. Die Streitenden können sich selbst oder mithilfe einer Mediation oder eines Rechtsanwalts auf verschiedene Lösungen einigen, wie eine Ausgleichszahlung oder die Erfüllung bestimmter Forderungen.

Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Vergleich, der von einem Richter oder Schiedsrichter protokolliert wird, handeln die beteiligten Parteien einen außergerichtlichen Vergleich freiwillig untereinander aus. Der außergerichtliche Vergleich kann in sämtlichen Rechtsbereichen angewendet werden, also im Arbeitsrecht, im Mietrecht oder im Vertragsrecht. Er kann auch die Beziehung zwischen den Parteien verbessern, indem er die Möglichkeit bietet, einen Kompromiss auf neutralem Boden zu finden. Das ist besonders bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Familienproblemen oder Konflikten mit dem Arbeitgeber sinnvoll.

06.10.2023

Mein Schriftsatz mit der Bitte, dass ich die Schriftstücke aus dem LSG Bremen erhalte. (Az.: L 14 U 132/21)

10.10.2023

Die medizinische Situation

 

 "Die Wahrheit interessiert mich nicht"

 

Wer will schon die "Regie" der Aufklärung übernehmen!?

 

23.10.2023

Mein Hinweis an die Beklagt, so müsste es im Verwaltungsverfahren sachgerecht weitergehen.

 

26.10.2023

26.10.2023

Der Geschäftsführer Herr [19-24] wird aus Hamburg die Nachrichten erhalten, das es mein Schreiben vom 23.10.2023 gibt.

Sogleich wurde dokumentiert, dass der Mitarbeiter meine Webseite geöffnet und gelesen hat.

 

02.11.2023

Bescheid der BGHW liegt vor und dokumentiert:

Die BGHW folgt nicht dem Ermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X.

Diese Pflichtverletzung habe ich der BGHW mit meinem folgenden Schreiben vom 11.11.2023 offensichtlich gemacht.

Wieder folgt die BGHW nicht dem Gesetzgeber und zementiert, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken, die sich durch Pflichtverletzungen an meiner möglichen Unfallrente bereichert.

 

Ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten drei Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt, hat die BGHW überhaupt Ermittelt und so hat die BGHW auch nicht die zwei anerkannten Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1992 und 2001 im Bescheid aufgeführt. Mehr dazu in meinem folgenden Widerspruch vom 11.11.2023.

 

11.11.2023

Es folgt mein Widerspruch gegen den Bescheid vom 02.11.2023.

Und wird wahrscheinlich zu einer erneuten Klage vor dem Sozialgericht führen, weil die BGHW keine weitere Aufklärung betreiben wird und aktenkundig schon am 17.11.2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen hat. Dazu im Einklang hat die Kriminalpolizei Bremen erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. 

 

16.11.2023

BGHW antwortet auf meinen erweiterten Widerspruch.

Sogleich erhalte ich 27 Kg Akten als Anlage in Kopie.

 

22.11.2023

Meinen Widerspruch habe ich erneut erweitert.

  

12.12.2023

Tatort sind meine Behördenakten und die Bereinigung:

 

Nun wurde nachvollziehbar, Juristen und Richter/innen also die "Elite nach 1945" haben meinen Fall bearbeitet. Und die Elite am Sozial/Landessozialgericht Bremen wird sich weiter um meinen Fall kümmern, wenn die Beklagte Berufsgenossenschaft (BGHW) keine vollständige Aufklärungsarbeit im Verwaltungsverfahren durchführt. So wird es auf meinem folgenden Schreiben vom 12.12.2023 nachvollziehbar dokumentiert.  

 

21.12.2023

Schreiben zur Sache: Amtsermittlungsgrundsatz & Akteneinsicht

 

05.01.2024

Schreiben zur Sache: Aufklärung ohne Akte

 

11.01.2024

Mit dem Schreiben kamen die Anlagen:

Die Anlagen sollen die eingeholten Ermittlungsergebnisse sein. Welcher Sachverständige die Ermittlungsergebnisse objektiviert und dokumentiert hat ist unbekannt. Es wurde auch nicht dokumentiert, wo es zum Sturz kam. 

 

Erstmalig wurde auf eine festgestellte medizinische Situation vom 10.10.2023 hingewiesen. Und ist m. M. wertlos.

 

10.10.2023

Mit dem folgenden Schriftstück will die BGHW die medizinische Situation ermittelt haben. 

Sogleich wird klar, die Ermittlungen haben nur den Arbeitsunfall vom 19.06.1968 berücksichtigt. Es ist nicht einmal erkennbar geworden ob ein Sachverständiger den Auftrag erhalten und erledigt hat. Und dafür wird die BGHW gründe haben

 

25.01.2024 

Untätigkeitsklage am SG eingegangen Az.: S 2 U 6/24

Anlagen

22.01.2024

11.01.2024

22.01.2024 

 

31.01.2024

Mein Widerspruch vom 22.01.2024 habe ich erweitert.

 

02.02.2024

Mein Schreiben zum § 8 SGB VII

29.01.2024

Schreiben aus dem SG

mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 25.01.2024 als Anlage in Kopie.

 

07.02.2024

Mein Schriftsatz an das SG Bremen

und dokumentiert: "Weitere Ermittlungen hat die Beklagte nicht vorgesehen". Und wird dazu im Einklang einen Widerspruchsbescheid am 07.02.2024 erlassen, der keine Aufklärung meiner Arbeitsunfälle vorgenommen hat, die im im Sinne des des § 8 SGB VII anerkannt sind. 

07.02.2024

Widerspruchsbescheid ist am 08.02.2024 bei mir eingetroffen.

Damit ist bestätigt, die Beklagte hat keine weitere Aufklärung durchgeführt. Insoweit konnte es auch keine abweichende Beurteilung geben.

 

Die schweren Arbeitsunfälle, welche im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle anerkannt sind. Also der Arbeitsunfall vom 17.09.1992 mit Bescheid der BGHW (vormals BGE) v. 16.05.2006 (Az.: 701131988-92-S) und der Arbeitsunfall vom 20.3.2001, anerkannt mit Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) vom 27.04.2004 (Az.: 5/02773/023-S).

 

Dass schwere Arbeitsunfälle vorliegen, ist mit dem Az. "S" dokumentiert. Und ist meinem Sachbearbeiter Herrn [2-2] bekannt.

 

21.02.2024

 

 

11.06.2024

 

 

16.05.2006

Arbeitsunfall vom 17.09.1992 mit Bescheid anerkannt.

Eine MdE unter 20% würde eine Rente auslösen. Weil durch den Arbeitsunfall vom 19.06.1968 eine Stützrente vorliegt.

27.04.2004

In diesem Bescheid wurde mein Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt aber kein Gesundheitsschaden eingetragen. So etwas ist nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit (§ 8 SGB VII) und verhindert meine mögliche Entschädigung.

 

Eine MdE unter 20% würde eine Rente auslösen. Weil durch den Arbeitsunfall vom 19.06.1968 eine Stützrente vorliegt.

 

Am 13.08.2019 hat die BGHW ihren Bescheid vom 27.04.2004 zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt mit der Nr.: 9.

 

Siehe auch >Klick.

 

 

Diese 45 Geheimunterlagen der BGHW muss ich bis dato im Auge behalten und der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Geheimunterlagen mit meinem "roten Ordner" auf meine Zelle nehmen durfte. Aber ich konnte nicht verhindern, dass die Mitinsassen und Justizbeamten die Akte gesichtet haben.